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Naturparkplan Naturpark Südharz

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Forstwirtschaft -Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Vorbehaltsgebiete Waldmehrung stellen raumordnerisch abgestimmte Flächensicherung dar,<br />

eine Erstaufforstung ist möglich, es besteht keine Verpflichtung zur Waldmehrung.<br />

In der Abbildung I-11 ist das vorgegebene Vorbehaltsgebiet zur forstwirtschaftlichen Nutzung<br />

dargestellt.<br />

- wm-28 – nördlich Branderode<br />

Rohstoffgewinnung und –sicherung<br />

In Gewinnungsstellen sollen die anstehenden Rohstoffe nach technischer und wirtschaftlicher<br />

Möglichkeit, ökologischer Vertretbarkeit und Ressourcen schonend optimal abgebaut<br />

werden. Dabei soll planerisch auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden hingewirkt<br />

werden.<br />

Rohstoffgewinnung - Vorranggebiete<br />

In der Abbildung I-12 sind die verbindlich vorgegebenen Vorranggebiete der Rohstoffgewinnung<br />

enthalten.<br />

Sand / Sandstein (S)<br />

- S-3 – Ellrich<br />

Ton (T)<br />

- T-2 - Nordhausen / Brommelsberg<br />

Gips / Anhydrit (Gi/A)<br />

- Gi/A-1 – Stempeda / Alter Stolberg<br />

- Gi/A-2 – Nordhausen / Kohnstein<br />

- Gi/A-3 – Woffleben / Hageborn<br />

- Gi/A-4 – Appenrode / Rüsselsee<br />

- Gi/A-5 – Woffleben / Hohe Schleife<br />

- Gi/A-6 – Ellrich / Ellricher Klippen<br />

- Gi/A-7 – Branderode / Röseberg<br />

- Gi/A-8 – Ellrich / Ellricher Klippen-Süd<br />

Rekultivierung und Folgenutzungen ermöglichen:<br />

- ausgebeuteten Standorten, sich in die Landschaft zu integrieren und als gestaltete,<br />

neue Elemente der Kulturlandschaft das Landschaftsbild zu bereichern,<br />

Band I 27

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