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Jahresbericht - NAV-Virchow-Bund

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<strong>Jahresbericht</strong><br />

Der<br />

des <strong>NAV</strong>-<strong>Virchow</strong>-<strong>Bund</strong>es<br />

2013<br />

ein glaubhafter Selbstreinigungsprozess ist<br />

gelebte Selbstverwaltung“, sagte der <strong>NAV</strong>-<br />

<strong>Virchow</strong>-<strong>Bund</strong>-Vorsitzende.<br />

Auf eine stärkere Einbeziehung der Selbstverwaltung<br />

zielen auch die derzeit diskutierten<br />

Gesetzesänderungen ab. So sollen<br />

die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig<br />

Fälle von Abrechnungsbetrug oder anderes<br />

Fehlverhalten an Behörden und Ärztekammern<br />

melden, wofür derzeit die rechtliche<br />

Grundlage fehlt. So würden nach Meinung<br />

der Initiatoren aus der Politik nicht nur<br />

berufsrechtliche Verstöße, sondern auch<br />

Qualitätsmängel leichter geahndet werden<br />

können. Allerdings mehren sich bereits die<br />

Stimmen von Verbraucherschützern und<br />

anderen Experten des Gesundheitswesen,<br />

die davor warnen, allein auf die Selbstverwaltung<br />

zu setzen. Dabei können sich<br />

deren Vorstöße, gegen Korruption vorzugehen,<br />

bereits jetzt durchaus sehen lassen.<br />

In den vergangenen Jahren haben die<br />

Ärztekammern in fast 1.000 Fällen Ermittlungsverfahren<br />

gegen Mediziner wegen<br />

Korruptionsverdachts in Gang gesetzt. 163<br />

dieser Fälle endeten mit einer Strafe. Den<br />

Kassen ist das zu wenig. Sie sehen eine<br />

grobe Gesetzeslücke. Auch die von Professor<br />

Frank Ulrich Montgomery geforderten<br />

größeren Ermittlungsrechte für die ärztliche<br />

Selbstverwaltung stießen auf Kritik. In<br />

der „Frankfurter Rundschau“ erklärte Uwe<br />

Dolata vom <strong>Bund</strong> Deutscher Kriminalbeamter,<br />

dass damit das Rechtssystem untergraben<br />

werde. Er forderte die Einführung<br />

von konkreten Straftatbeständen, die<br />

staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ermöglichen.<br />

Ähnlich äußerte sich auch<br />

Professor Gerd Glaeske vom Bremer Zentrum<br />

für Sozialpolitik.<br />

Faktum ist, dass Korruption im Gesundheitswesen<br />

– wie in allen anderen Bereichen<br />

des gesellschaftlichen Lebens – wohl<br />

nie ganz ausgeschlossen werden kann. Die<br />

derzeitige Diskussion verschweigt aber die<br />

erheblichen Fortschritte, die von allen<br />

Beteiligten schon erzielt worden sind. So<br />

haben sich zahlreiche pharmazeutische Unternehmungen<br />

bereits eigene Anti-Korruptionsrichtlinien<br />

gegeben, bei deren Zuwiderhandlung<br />

den betreffenden Mitarbeitern<br />

sogar die fristlose Kündigung droht.<br />

Schon seit Jahren ist es Ärzten im Berufsrecht<br />

explizit verboten, Vorteile für Gegenleistungen<br />

anzunehmen. Nicht zuletzt aber<br />

sind die Ärztekammern, die für die Überwachung<br />

des Berufsrechts zuständig sind,<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts, die<br />

allesamt der Rechtsaufsicht durch die jeweiligen<br />

Landesministerien unterstehen.<br />

Sie haben damit den gleichen Status wie<br />

die gesetzlichen Krankenkassen. Die Diskussion<br />

ist nicht zuletzt so aufgeflammt,<br />

weil die Zeit zwischen Weihnachten und<br />

dem Jahresanfang traditionell eher nachrichtenarm<br />

ist. Alle Beteiligten sollten sich<br />

aber davor hüten, sie zu überziehen – ein<br />

Generalverdacht gegen Ärzte darf nicht<br />

geschürt werden. Niemand zweifelt daran,<br />

dass der mit Abstand größte Teil der deutschen<br />

Ärzte unanfällig gegen Korruption<br />

ist und seine Tätigkeit ausschließlich am<br />

Wohl des Patienten ausrichtet. Für sie steht<br />

das Vertrauensverhältnis mit den Patienten<br />

an erster Stelle. Wenn dieses jetzt ausgerechnet<br />

durch eine Diskussion über einzelne<br />

konkrete und viel mehr noch über unterstellte<br />

Bestechungsvorwürfe leidet, wäre<br />

keinem geholfen. Am wenigsten den Patienten<br />

selbst.<br />

Praxisgebühr<br />

Das kurze Leben einer<br />

Ungeliebten<br />

Seit Beginn der Einführung der Praxisgebühr<br />

hat der <strong>NAV</strong>-<strong>Virchow</strong>-<strong>Bund</strong> gegen sie<br />

angekämpft. In sage und schreibe 28 Veröffentlichungen<br />

forderte der Verband die<br />

Abschaffung der Kassengebühr, da sie als<br />

reines Zuzahlungsinstrument systemfremd<br />

in der Arztpraxis erhoben wird und dort zu<br />

nicht unerheblichem bürokratischem Aufwand<br />

führt.<br />

Ursprünglich von der rot-grünen Koalition<br />

2004 als Steuerungsinstrument bei Arztbesuchen<br />

eingeführt (Gesetz zur Modernisierung<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

– GMG), stellten sich <strong>Bund</strong>espolitiker von<br />

SPD und Grünen sowie die Länder mit<br />

gleichfarbigen Regierungskoalitionen<br />

schnell an die Spitze der Bewegung, die<br />

dieses wenig geliebte Instrument wieder<br />

abschaffen will.<br />

Die Geschichte der Praxisgebühr ist konfliktbeladen,<br />

die Diskussionen darüber<br />

weitestgehend emotional und damit oft<br />

irrational. Das begann schon mit ihrer<br />

Einführung. Während die damaligen Oppositionsparteien<br />

CDU/CSU und FDP immer<br />

wieder eine stärkere Eigenverantwortung<br />

der Versicherten forderten, war es ausgerechnet<br />

das rot-grüne Regierungsbündnis,<br />

das diesen Schritt mit dem GMG vollzog.<br />

Neben der Entlastung der Krankenkassen<br />

um geplante 2,5 Milliarden Euro hatte die<br />

<strong>Bund</strong>esregierung damals nach eigener<br />

Aussage zwei Ziele. Zum einen sollte die<br />

„Eigenverantwortung der Versicherten für<br />

ihre Gesundheit“ gestärkt werden. Man<br />

wollte verhindern, dass Patienten auch mit<br />

Bagatellerkrankungen gleich den Arzt<br />

aufsuchten. Zum anderen wollte man aber<br />

auch die Selbstüberweisungen reduzieren.<br />

Der für die Kassen oft teure Gang zum<br />

Facharzt sollte nur nach Überweisung<br />

durch den Hausarzt stattfinden. Denn legt<br />

der Patient in der Fachpraxis einen Überweisungsschein<br />

vor, muss er die bereits<br />

beim Allgemeinarzt gezahlten zehn Euro<br />

nicht noch einmal entrichten.<br />

Gegen diese Neuregelung liefen die Ärzte<br />

seinerzeit Sturm. Sie warnten vor der Gefahr,<br />

dass die Gebühr bei sozialschwachen<br />

Patienten dazu führen könne, notwendige<br />

Arztbesuche nur aus Geldmangel zu unterlassen.<br />

Zudem wollten sich Deutschlands<br />

niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht<br />

zu Inkasso-Büros für die gesetzliche<br />

Krankversicherung degradieren lassen.<br />

Genutzt hat ihnen das wenig. Bis zum<br />

Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. 47

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