Erfassung und Bewertung von Rückstellungen
Erfassung und Bewertung von Rückstellungen
Erfassung und Bewertung von Rückstellungen
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Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
<strong>Bewertung</strong> <strong>und</strong> Inventarisierung<br />
<strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Rückstellungen</strong>
Zwecke der Rückstellungsbildung<br />
❚ Rückstellung dienen zum einen dem<br />
vollständigen Ausweis der am Bilanzstichtag<br />
bestehenden Verpflichtungen. Um sich nicht<br />
reicher zu rechnen, werden auch ungewisse<br />
Verpflichtungen berücksichtigt<br />
(Vorsichtsprinzip).<br />
❚ Zum anderen dienen <strong>Rückstellungen</strong> einer<br />
periodengerechten Erfolgsermittlung. Bestimmte<br />
Aufwendungen sollen dem Jahr der<br />
Verursachung zugerechnet werden.
Allgemeine Regelung im NKF<br />
❚ <strong>Rückstellungen</strong> sind zu bilden für<br />
❙ ungewisse Verbindlichkeiten<br />
❙ bestimmte Aufwendungen (z.B. unterlassene<br />
Instandhaltung)<br />
❙ drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />
❚ Gesetzliche Regelungen finden sich<br />
insbesondere in § 88 GO <strong>und</strong> § 36 GemHVO.
Gr<strong>und</strong>sätze für die <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Bewertung</strong><br />
❚ GoB<br />
❙ Einzelerfassung, Einzelbewertung<br />
❙ Vollständigkeit<br />
❙ Vorsichtsprinzip<br />
❙ Wirtschaftlichkeit<br />
❘ Geringfügigkeitsgrenze<br />
❘ Gruppenbewertung
Gr<strong>und</strong>sätze für die <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Bewertung</strong><br />
❚ Inventurdurchführung<br />
❙ Sachplan<br />
❙ Zeitplan<br />
❙ Personalplan<br />
❚ Schätzung der Werte auf Basis <strong>von</strong> Erwartungen<br />
❙ Bandbreiten
<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />
Verbindlichkeiten<br />
❚ Voraussetzung<br />
❙ Verpflichtung gegenüber einem Dritten<br />
❙ wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag<br />
❙ Quantifizierbarkeit
<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />
Verbindlichkeiten - Beispiele -<br />
❚ Pensionsverpflichtungen <strong>und</strong> Beihilfeansprüche<br />
❙ § 36 Abs. 1 GemHVO<br />
❚ Bis zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch<br />
genommener Urlaub; Überst<strong>und</strong>en- oder<br />
Gleitzeitguthaben<br />
❙ <strong>Bewertung</strong> mit St<strong>und</strong>ensätzen
<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />
Verbindlichkeiten - Beispiele -<br />
❚ Rekultivierung <strong>und</strong> Nachsorge <strong>von</strong> Deponien<br />
❙ Bemessung der jährlichen Aufwendungen anhand des<br />
Verfüllmengenanteils<br />
❚ Sanierung <strong>von</strong> Altlasten<br />
❙ Kataster über Altlastenflächen?<br />
❙ Sanierungsverpflichtung?<br />
❙ Rückgriffsanspruch?<br />
❚ Haftpflichtverbindlichkeiten<br />
❙ Rückgriffsanspruch?
<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />
Verbindlichkeiten - Beispiele -<br />
❚ ausstehende Aufwandsrechnungen<br />
❚ Steuerrückstellungen<br />
❙ bei Betrieben gewerblicher Art<br />
❚ Wiederaufforstungsverpflichtung<br />
❚ Prozesskosten<br />
❚ Abfindungen
Aufwandsrückstellungen<br />
❚ Im NKF ist nur eine Aufwandsrückstellung nach<br />
§ 36 Abs. 3 GemHVO zulässig:<br />
❙ „Für unterlassene Instandhaltung <strong>von</strong> Sachanlagen<br />
sind <strong>Rückstellungen</strong> anzusetzen, wenn die<br />
Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret<br />
beabsichtigt ist <strong>und</strong> als bisher unterlassen bewertet<br />
werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen<br />
müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt <strong>und</strong><br />
wertmäßig beziffert sein.“
Besonderheiten der<br />
Eröffnungsbilanz<br />
❚ Auch in der Eröffnungsbilanz sind<br />
<strong>Rückstellungen</strong> für unterlassene<br />
Instandhaltungen zu bilden.<br />
❚ Bei der Ermittlung des vorsichtig geschätzten<br />
Zeitwertes der zugehörigen<br />
Vermögensgegenstände darf die unterlassene<br />
Instandhaltung dann nicht wertmindernd<br />
berücksichtigt werden.<br />
❚ Gleiches gilt für die Rekultivierung <strong>und</strong><br />
Sanierung <strong>von</strong> Deponien <strong>und</strong> die<br />
Altlastenbeseitigung
Rückstellung für drohende Verluste<br />
aus schwebenden Geschäften<br />
❚ Schwebende Geschäfte:<br />
❙ zweiseitig verpflichtende Verträge, die noch <strong>von</strong><br />
keinem Vertragspartner erfüllt worden sind.<br />
❚ Ein Verlust liegt vor, wenn die eigene<br />
Verbindlichkeit die Gegenleistung übersteigt.