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Erfassung und Bewertung von Rückstellungen

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Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

<strong>Bewertung</strong> <strong>und</strong> Inventarisierung<br />

<strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Rückstellungen</strong>


Zwecke der Rückstellungsbildung<br />

❚ Rückstellung dienen zum einen dem<br />

vollständigen Ausweis der am Bilanzstichtag<br />

bestehenden Verpflichtungen. Um sich nicht<br />

reicher zu rechnen, werden auch ungewisse<br />

Verpflichtungen berücksichtigt<br />

(Vorsichtsprinzip).<br />

❚ Zum anderen dienen <strong>Rückstellungen</strong> einer<br />

periodengerechten Erfolgsermittlung. Bestimmte<br />

Aufwendungen sollen dem Jahr der<br />

Verursachung zugerechnet werden.


Allgemeine Regelung im NKF<br />

❚ <strong>Rückstellungen</strong> sind zu bilden für<br />

❙ ungewisse Verbindlichkeiten<br />

❙ bestimmte Aufwendungen (z.B. unterlassene<br />

Instandhaltung)<br />

❙ drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />

❚ Gesetzliche Regelungen finden sich<br />

insbesondere in § 88 GO <strong>und</strong> § 36 GemHVO.


Gr<strong>und</strong>sätze für die <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bewertung</strong><br />

❚ GoB<br />

❙ Einzelerfassung, Einzelbewertung<br />

❙ Vollständigkeit<br />

❙ Vorsichtsprinzip<br />

❙ Wirtschaftlichkeit<br />

❘ Geringfügigkeitsgrenze<br />

❘ Gruppenbewertung


Gr<strong>und</strong>sätze für die <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bewertung</strong><br />

❚ Inventurdurchführung<br />

❙ Sachplan<br />

❙ Zeitplan<br />

❙ Personalplan<br />

❚ Schätzung der Werte auf Basis <strong>von</strong> Erwartungen<br />

❙ Bandbreiten


<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten<br />

❚ Voraussetzung<br />

❙ Verpflichtung gegenüber einem Dritten<br />

❙ wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag<br />

❙ Quantifizierbarkeit


<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten - Beispiele -<br />

❚ Pensionsverpflichtungen <strong>und</strong> Beihilfeansprüche<br />

❙ § 36 Abs. 1 GemHVO<br />

❚ Bis zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch<br />

genommener Urlaub; Überst<strong>und</strong>en- oder<br />

Gleitzeitguthaben<br />

❙ <strong>Bewertung</strong> mit St<strong>und</strong>ensätzen


<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten - Beispiele -<br />

❚ Rekultivierung <strong>und</strong> Nachsorge <strong>von</strong> Deponien<br />

❙ Bemessung der jährlichen Aufwendungen anhand des<br />

Verfüllmengenanteils<br />

❚ Sanierung <strong>von</strong> Altlasten<br />

❙ Kataster über Altlastenflächen?<br />

❙ Sanierungsverpflichtung?<br />

❙ Rückgriffsanspruch?<br />

❚ Haftpflichtverbindlichkeiten<br />

❙ Rückgriffsanspruch?


<strong>Rückstellungen</strong> für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten - Beispiele -<br />

❚ ausstehende Aufwandsrechnungen<br />

❚ Steuerrückstellungen<br />

❙ bei Betrieben gewerblicher Art<br />

❚ Wiederaufforstungsverpflichtung<br />

❚ Prozesskosten<br />

❚ Abfindungen


Aufwandsrückstellungen<br />

❚ Im NKF ist nur eine Aufwandsrückstellung nach<br />

§ 36 Abs. 3 GemHVO zulässig:<br />

❙ „Für unterlassene Instandhaltung <strong>von</strong> Sachanlagen<br />

sind <strong>Rückstellungen</strong> anzusetzen, wenn die<br />

Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret<br />

beabsichtigt ist <strong>und</strong> als bisher unterlassen bewertet<br />

werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen<br />

müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt <strong>und</strong><br />

wertmäßig beziffert sein.“


Besonderheiten der<br />

Eröffnungsbilanz<br />

❚ Auch in der Eröffnungsbilanz sind<br />

<strong>Rückstellungen</strong> für unterlassene<br />

Instandhaltungen zu bilden.<br />

❚ Bei der Ermittlung des vorsichtig geschätzten<br />

Zeitwertes der zugehörigen<br />

Vermögensgegenstände darf die unterlassene<br />

Instandhaltung dann nicht wertmindernd<br />

berücksichtigt werden.<br />

❚ Gleiches gilt für die Rekultivierung <strong>und</strong><br />

Sanierung <strong>von</strong> Deponien <strong>und</strong> die<br />

Altlastenbeseitigung


Rückstellung für drohende Verluste<br />

aus schwebenden Geschäften<br />

❚ Schwebende Geschäfte:<br />

❙ zweiseitig verpflichtende Verträge, die noch <strong>von</strong><br />

keinem Vertragspartner erfüllt worden sind.<br />

❚ Ein Verlust liegt vor, wenn die eigene<br />

Verbindlichkeit die Gegenleistung übersteigt.

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