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Der Nußbacher - Gemeinde Nußbach

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Bringen Sie bitte die „Wahlinformation“, die<br />

Sie von uns per Post erhalten werden, zur<br />

Wahl mit!<br />

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte:<br />

a) Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist,<br />

Ihr Wahlrecht in Ihrem zuständigen Wahllokal<br />

auszuüben, oder<br />

b) wenn Sie infolge Bettlägerigkeit bzw. einer<br />

Bettlägerigkeit gleichzuhaltenden körperlichen<br />

Behinderung am Wahltag nicht in Ihrem<br />

zuständigen Wahllokal abstimmen können. In<br />

diesem Fall wird Sie am Wahltag eine eigens<br />

eingerichtete Wahlkommission zu Hause aufsuchen,<br />

sofern Sie nicht die Möglichkeit der<br />

Briefwahl in Anspruch nehmen wollen.<br />

Beantragung einer Wahlkarte beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

<strong>Nußbach</strong>:<br />

Entweder schriftlich bis spätestens Mittwoch,<br />

21. April, 12:30 Uhr, oder<br />

persönlich bis spätestens Freitag, 23. April,<br />

12:00 Uhr!<br />

In beiden Fällen müssen Sie Ihre Identität nachweisen,<br />

z.B. durch einen amtlichen Lichtbildausweis.<br />

Als Auslands-ÖsterreicherIn können Sie die<br />

Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen<br />

Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im<br />

Ausland anfordern.<br />

Wählen per Briefwahl:<br />

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte<br />

ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich<br />

der amtliche Stimmzettel, sowie ein blaues<br />

Wahlkuvert befinden. Auf der Wahlkarte finden<br />

Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl. Bitte,<br />

beachten Sie diese ganz genau!<br />

- Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen<br />

Stimmzettel, sowie das anonyme blaue Wahlkuvert.<br />

- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich,<br />

unbeobachtet und unbeeinflusst aus.<br />

- Legen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel<br />

in das blaue Wahlkuvert, kleben Sie<br />

dieses zu und legen Sie es in die Wahlkarte<br />

zurück.<br />

- Erklären Sie durch Unterschrift auf der Wahlkarte<br />

eidesstattlich, dass Sie den amtlichen<br />

Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst<br />

ausgefüllt haben.<br />

2<br />

- Kleben Sie die Wahlkarte zu, bringen Sie diese<br />

rechtzeitig zur Post. Die verschlossene<br />

Wahlkarte muss spätestens am 5. Tag nach<br />

dem Wahltag bis 14 Uhr bei der zuständigen<br />

Bezirkswahlbehörde einlagen, um in die Ergebnisermittlung<br />

einbezogen werden zu können<br />

(Portogebühren übernimmt der Bund).<br />

Stimmzettel-Ausfüllung:<br />

Ein Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn eindeutig<br />

zu erkennen ist, welche Partei der Wähler<br />

wählen wollte.<br />

Schneeringe in<br />

<strong>Nußbach</strong><br />

Die stürmischen Winde in der Nacht auf Sonntag<br />

(21. März) haben auf einem Feld in Natzberg<br />

Schneeringe, ein seltenes Naturphänomen, geformt.<br />

Foto: Hebesberger Adelheid<br />

Schneeringe entstehen unter Mitwirkung des<br />

Windes, indem dieser ein etwas höher stehendes<br />

Stück der Schneedecke abhebt und aufwickelt.<br />

Foto: Hebesberger Adelheid

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