Der Nußbacher - Gemeinde Nußbach
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Bringen Sie bitte die „Wahlinformation“, die<br />
Sie von uns per Post erhalten werden, zur<br />
Wahl mit!<br />
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte:<br />
a) Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist,<br />
Ihr Wahlrecht in Ihrem zuständigen Wahllokal<br />
auszuüben, oder<br />
b) wenn Sie infolge Bettlägerigkeit bzw. einer<br />
Bettlägerigkeit gleichzuhaltenden körperlichen<br />
Behinderung am Wahltag nicht in Ihrem<br />
zuständigen Wahllokal abstimmen können. In<br />
diesem Fall wird Sie am Wahltag eine eigens<br />
eingerichtete Wahlkommission zu Hause aufsuchen,<br />
sofern Sie nicht die Möglichkeit der<br />
Briefwahl in Anspruch nehmen wollen.<br />
Beantragung einer Wahlkarte beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
<strong>Nußbach</strong>:<br />
Entweder schriftlich bis spätestens Mittwoch,<br />
21. April, 12:30 Uhr, oder<br />
persönlich bis spätestens Freitag, 23. April,<br />
12:00 Uhr!<br />
In beiden Fällen müssen Sie Ihre Identität nachweisen,<br />
z.B. durch einen amtlichen Lichtbildausweis.<br />
Als Auslands-ÖsterreicherIn können Sie die<br />
Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen<br />
Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im<br />
Ausland anfordern.<br />
Wählen per Briefwahl:<br />
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte<br />
ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich<br />
der amtliche Stimmzettel, sowie ein blaues<br />
Wahlkuvert befinden. Auf der Wahlkarte finden<br />
Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl. Bitte,<br />
beachten Sie diese ganz genau!<br />
- Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen<br />
Stimmzettel, sowie das anonyme blaue Wahlkuvert.<br />
- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich,<br />
unbeobachtet und unbeeinflusst aus.<br />
- Legen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel<br />
in das blaue Wahlkuvert, kleben Sie<br />
dieses zu und legen Sie es in die Wahlkarte<br />
zurück.<br />
- Erklären Sie durch Unterschrift auf der Wahlkarte<br />
eidesstattlich, dass Sie den amtlichen<br />
Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst<br />
ausgefüllt haben.<br />
2<br />
- Kleben Sie die Wahlkarte zu, bringen Sie diese<br />
rechtzeitig zur Post. Die verschlossene<br />
Wahlkarte muss spätestens am 5. Tag nach<br />
dem Wahltag bis 14 Uhr bei der zuständigen<br />
Bezirkswahlbehörde einlagen, um in die Ergebnisermittlung<br />
einbezogen werden zu können<br />
(Portogebühren übernimmt der Bund).<br />
Stimmzettel-Ausfüllung:<br />
Ein Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn eindeutig<br />
zu erkennen ist, welche Partei der Wähler<br />
wählen wollte.<br />
Schneeringe in<br />
<strong>Nußbach</strong><br />
Die stürmischen Winde in der Nacht auf Sonntag<br />
(21. März) haben auf einem Feld in Natzberg<br />
Schneeringe, ein seltenes Naturphänomen, geformt.<br />
Foto: Hebesberger Adelheid<br />
Schneeringe entstehen unter Mitwirkung des<br />
Windes, indem dieser ein etwas höher stehendes<br />
Stück der Schneedecke abhebt und aufwickelt.<br />
Foto: Hebesberger Adelheid