Der Nußbacher - Gemeinde Nußbach
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Achtung<br />
Hundehalter!<br />
Sachkundekurs<br />
Dauer ca. 2,5 Stunden<br />
Freitag, 23. April, 18 Uhr<br />
Vereinsheim des ÖGV<br />
Scharnstein<br />
Anmeldung:<br />
Obmann Christian Sturmberger<br />
Österreichischer Gebrauchshundesport-Verband,<br />
Ortsgruppe Scharnstein, Tel.: (0664) 88 43 00 03<br />
oder (07582) 685-406<br />
E-Mail: christian.sturmberger@ooe.gv.at,<br />
http://www.oegvscharnstein.at<br />
Hunde-Erziehung nützt,<br />
Hunde-Erziehung schützt!<br />
Kastrationspflicht<br />
für Katzen<br />
Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im<br />
Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle<br />
Tiere überleben, wächst die Population sehr<br />
rasch. Bekommt nun ein Katzenpaar im Jahr<br />
zweimal Nachwuchs und es überleben jeweils<br />
drei Katzen pro Wurf, so ergibt das nach zehn<br />
Jahren mehrere Millionen Tiere. Mit der unkontrollierten<br />
Vermehrung steigt auch die Gefahr<br />
einer Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten.<br />
Katzenleid:<br />
Da jedes Jahr immer wieder Unmengen von<br />
Kätzchen grausam umgebracht oder ausgesetzt<br />
werden, oder in den überfüllten Tierheimen landen,<br />
möchten wir auf die Wichtigkeit der Sterilisation/Kastration<br />
von Katzen hinweisen.<br />
Kastration:<br />
Umgangssprachlich hat es sich eingebürgert,<br />
beim Kater vom „Kastrieren“ und bei der Katze<br />
vom „Sterilisieren“ zu sprechen. Tatsächlich<br />
wird bei beiden Geschlechtern vorzugsweise eine<br />
Kastration durchgeführt. Dabei werden beim<br />
Kater die Hoden und bei der Katze die Eierstöcke<br />
und ein Teil der Gebärmutter entfernt.<br />
Bei der Sterilisation hingegen werden die Eibzw.<br />
Samenleiter unterbunden, wobei der Geschlechtstrieb<br />
erhalten bleibt.<br />
Üblicherweise wird die Sterilisation bei Tieren<br />
nicht angewandt.<br />
Die Kastration erfolgt ausschließlich unter Vollnarkose.<br />
Diese Operation stellt für die Tierärzte<br />
einen Routineeingriff dar.<br />
Seit 01.01.2005 besteht eine Kastrationspflicht<br />
bei Katzen. <strong>Der</strong> Gesetzestext lautet: „Werden<br />
Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten,<br />
so sind sie von einem Tierarzt kastrieren<br />
zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten<br />
Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher<br />
Haltung leben.“<br />
Ausgenommen von der Kastrationspflicht ("bäuerliche<br />
Haltung") sind lediglich Tiere, die vielleicht<br />
zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen<br />
Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert<br />
sind und als Streunertiere leben. Bauern<br />
müssen demnach IHRE eigenen Katzen sehr<br />
wohl auch kastrieren lassen. Für diese Katzen<br />
gelten die gleichen Mindestanforderungen für<br />
die Haltung, wie für Katzen von Privatpersonen.<br />
Die Kastrationspflicht wird von Tierschutzvereinen<br />
als auch engagierten Privatpersonen kontrolliert<br />
und bei Verstoß zur Anzeige gebracht. Bei<br />
Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen<br />
Strafen bis zu 3.750 Euro.<br />
Katzen können<br />
bereits ab etwa 4<br />
Monaten geschlechtsreif<br />
werden. Eine<br />
Kastration zwischen<br />
dem 4. und 6.<br />
Lebensmonat ist<br />
daher mittlerweile<br />
durchaus üblich. Die<br />
Empfehlung, dass<br />
eine Katze erst rollig<br />
gewesen, oder ein<br />
Kater erst zu<br />
markieren angefangen<br />
haben muss,<br />
um eine Kastration<br />
durchführen zu<br />
können, ist längst ü-<br />
berholt und veraltet.<br />
Über den Verein „Katzenjammer“ können Sie<br />
sehr günstig Ihre Katzen operieren lassen, da ein<br />
Teil der Kosten vom Verein übernommen wird.<br />
Diese Hilfestellung gilt auch für Hunde.<br />
Weitere Informationen:<br />
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