Inhaltsverzeichnis Anlage 1: 16. BImSchV - O-sp.de
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Planfeststellung<br />
Grundhafter Ausbau <strong>de</strong>r A 12 Unterlage 11.1<br />
Km 1+142 – km 17+425 Seite 3<br />
vermeidbar sind. Dies gilt nach § 42 (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten außer<br />
Verhältnis zu <strong>de</strong>m angestrebten Schutzzweck stehen wür<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung sind schallschutzauslösen<strong>de</strong> Kriterien, wie die<br />
Definition <strong>de</strong>r wesentlichen Än<strong>de</strong>rung und die zu beachten<strong>de</strong>n Immissionsgrenzwerte, in<br />
Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie, festgelegt.<br />
3 Schalltechnische Grundlagen<br />
3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren<br />
Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß § 3 <strong>de</strong>r<br />
Verkehrslärmschutzverordnung grundsätzlich zu berechnen. Die Metho<strong>de</strong>n für die<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Straßenlärms ergeben sich aus <strong>de</strong>n „Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an<br />
Straßen - RLS-90“ sowie aus <strong>de</strong>r <strong>Anlage</strong> 1 <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung.<br />
Die untersuchten Immissionsorte (Gebäu<strong>de</strong>, Hausseiten, Etagen) sind in <strong>de</strong>n Lageplänen<br />
und Berechnungsunterlagen durch Objekt-Nr. gekennzeichnet.<br />
Die Berechnung wur<strong>de</strong> unter Verwendung <strong>de</strong>s elektronischen Rechenprogramms<br />
„Soundplan 6.5“ durchgeführt. Das Programm ent<strong>sp</strong>richt <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
„Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach <strong>de</strong>n Richtlinien für <strong>de</strong>n<br />
Lärmschutz an Straßen (Test 94)“.<br />
Die Ergebnisse sind in <strong>de</strong>n Berechnungsunterlagen als Emission<strong>sp</strong>egel (Unterlage 11.2.1)<br />
und als Beurteilung<strong>sp</strong>egel (Unterlage 11.2.2) zusammengestellt.<br />
3.2 Bebauung<br />
Für die Gemein<strong>de</strong> Dannenreich wur<strong>de</strong> im September 2000 ein Abgrenzungs- und<br />
Ergänzungsantrag gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 Bau-GB beschlossen. Die untersuchten Häuser<br />
in <strong>de</strong>r Schulstraße in Friedrichshof liegen alle außerhalb <strong>de</strong>s festgesetzten Innenbereiches.<br />
Für die Ortsteile Neu Waltersdorf und Briesenluch <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Markgrafpieske existiert<br />
kein rechtskräftiger Bebauung<strong>sp</strong>lan.<br />
Im Rahmen einer Ortsbegehung wur<strong>de</strong> ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten und <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Nutzung festgelegt, dass die Wohnbebauung in Friedrichshof, in Neu<br />
Waltersdorf nördlich <strong>de</strong>r Dorfstraße und in Briesenluch als Kleinsiedlungsgebiet mit<br />
vorrangiger Wohnnutzung eingestuft wer<strong>de</strong>n. Das Forstamt Briesenluch südlich <strong>de</strong>r A 12<br />
liegt in einem Außenbereich.<br />
3.3 Ausgangsdaten<br />
Als Grundlage <strong>de</strong>r Bemessung dient die Straßennetzprognose für das Jahr 2020 für das<br />
Land Bran<strong>de</strong>nburg mit Stand April 2007 (IVV, Aachen).