Haushaltssatzung - Oberasbach
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Satzung<br />
<strong>Haushaltssatzung</strong><br />
der Stadt <strong>Oberasbach</strong> (Landkreis Fürth)<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende<br />
<strong>Haushaltssatzung</strong>:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit<br />
festgesetzt; er schließt<br />
1. im Ergebnishaushalt mit<br />
dem Gesamtbetrag der Erträge von 26.697.013 €<br />
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 25.634.654 €<br />
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 1.062.359 €<br />
2. im Finanzhaushalt mit<br />
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit<br />
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 25.665.851 €<br />
dem Gesamtbetrag der Auszahlung von 22.860.318 €<br />
und einem Saldo von 2.805.533 €<br />
b) aus Investitionstätigkeit mit<br />
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 4.087.430 €<br />
dem Gesamtbetrag der Auszahlung von 13.493.850 €<br />
und einem Saldo von -9.406.420 €<br />
c) aus Finanzierungstätigkeit mit<br />
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 €<br />
dem Gesamtbetrag der Auszahlung von 739.300 €<br />
und einem Saldo von -739.300 €<br />
d) und einem Saldo des Finanzhaushaltes von -7.340.187 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf<br />
5.596.000 Euro festgesetzt.<br />
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Erstelldatum 06.02.2013 10:05:00<br />
Zuletzt gespeichert von Frau Viola Krüger<br />
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Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 325 v. H.<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese <strong>Haushaltssatzung</strong> tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
<strong>Oberasbach</strong>, den 21. Januar 2013<br />
Stadt <strong>Oberasbach</strong><br />
Birgit Huber<br />
Erste Bürgermeisterin<br />
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