Protokoll vom 9. Dezember 2003 - Gemeinde Oberrohrdorf
Protokoll vom 9. Dezember 2003 - Gemeinde Oberrohrdorf
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Die Schulpflege respektiv ihr bisheriges Aktuariat, wird entlastet und aufgehoben.<br />
Nebst der Entlastung der Schulpflege gibt es auch eine besser strukturierte<br />
und einfachere Verwaltung von sämtlichen Schuldaten.<br />
Finanzielles<br />
Bruttolohnkosten bei Pensum von 60 % Fr. 54'000.—<br />
Einsparung Aktuariat Schulpflege Fr. 6'000.—<br />
Total Fr. 48'000.—<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Kathrin Reufer bittet die anwesenden Stimmbürgerinnen und<br />
Stimmbürger, dem Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates zuzustimmen.<br />
c) Erhöhung des Pensums der Musikschulleitung von 3 auf 5 Jahreslektionen<br />
auf Beginn des Schuljahres 2004/05<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Kathrin Reufer erläutert den Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Die Musikschule wurde 1974 gegründet und kann nächstes Jahr das 30-jährige<br />
Jubiläum feiern. Die Musikschulleitung ist bei uns immer von dorfbekannten<br />
Persönlichkeiten geleitet worden (Vinzenz Frei, Irene Ischer und jetzt Margot<br />
Müller).<br />
Die Betreuung der Lehrpersonen, der Elternkontakt und Projektrealisationen<br />
sind arbeitsintensiv und mit einem Pensum von 3 Jahreslektionen nicht mehr zu<br />
bewältigen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat deshalb dem Antrag der Schulpflege für eine<br />
Erhöhung auf 5 Jahreslektionen zugestimmt. Inzwischen ist die Kündigung der<br />
Musikschulleiterin Margot Müller eingegangen. Um die Leitung der Musikschule<br />
nicht zu gefährden, haben sich der <strong>Gemeinde</strong>rat, die Schulpflege und<br />
Vertreter der Finanzkommission zusammengesetzt und schlagen den Stimmbürgerinnen<br />
und Stimmbürgern folgenden geänderten Antrag vor:<br />
"Die Erhöhung des Pensums auf 5 Jahreslektionen soll bereits ab dem<br />
2. Semester dieses Schuljahres, das heisst auf Februar 2004, erfolgen. Die budgetierten<br />
Mehrkosten für die Musikschulleitung werden damit um rund<br />
Fr. 3'530.– überschritten werden. Dies lässt sich mit dem bestehenden Musikreglement<br />
<strong>vom</strong> 17. Juni 2002 verantworten. "