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Traktandenbericht vom 22. Juni 2006 - Gemeinde Oberrohrdorf

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Traktandenliste<br />

Seite<br />

• Appell<br />

1. Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2005 5<br />

2. Rechenschaftsbericht 2005 6<br />

3. Jahresrechnung 2005 7<br />

4. Strassenbau / Werterhaltungsplanung<br />

Bruttokredit von Fr. 2'520'000.– zuzüglich Teuerung für die 8 – 11<br />

Sanierung der Hinterbächlistrasse inkl. Werkleitungen<br />

5. Wasserversorgung / Werterhaltungsplanung<br />

a) Bruttokredit von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den 12 – 14<br />

Neubau des Reservoirs Ramsig inkl. Reservoirleitungen<br />

b) Bruttokredit von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die 15 – 16<br />

gleichzeitige Sanierung des Ramsigwegs<br />

6. Bruttokredit von Fr. 155'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 17<br />

des Abwasser-Sammelkanals <strong>Oberrohrdorf</strong>/Niederrohrdorf zur<br />

ARA Mellingen<br />

7. Kredit von Fr. 195'000.– für die Zahlung einer wirtschaftlichen 18 – 21<br />

Leistungsentschädigung für die Stilllegung eines Schweinemastbetriebes<br />

8. Initiativbegehren für eine Teilrevision der Bauordnung 22 – 24<br />

9. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />

a) Bilalovic Mirela, 1989 25<br />

b) Bilalovic Edina, 1990 25<br />

c) Bilalovic Medina, 1994 26<br />

d) Grujic-Stojic Sladjana, 1970, mit Sohn Viktor, 1999 26<br />

10. Verschiedenes


<strong>Traktandenbericht</strong>e<br />

Traktandum 1<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2005<br />

Die Einwohnergemeindeversammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2005 fasste folgende Beschlüsse:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 21. <strong>Juni</strong> 2005<br />

2. Kenntnisnahme des Finanzplanes 2005 – 2009<br />

3. Genehmigung des Voranschlages <strong>2006</strong> mit einem Steuerfuss von 85 % und zusätzlichen<br />

Pflichtabschreibungen von 3 %<br />

4. Zustimmung zur Vorfinanzierung des versicherungstechnischen Fehlbetrages bei der<br />

Aargauischen Pensionskasse APK<br />

5. Genehmigung der Kreditabrechnung über den Um- und Neubau des <strong>Gemeinde</strong>hauses<br />

inkl. Wärmeverbund, Dacherneuerung und Umgebung<br />

6. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />

a) Sedikyan Nabi, 1973<br />

b) Brühl Sebastian, 1990<br />

c) Grujic Mihael, 1990<br />

d) Grujic Aleksandra, 1992<br />

e) Ademi-Markaj Valerije, 1983, mit Tochter Hiliri, 2005<br />

f) Incesu Leyla, 1989<br />

g) Incesu Mecnun, 1991<br />

h) Incesu Merdan, 1994<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember<br />

2005 geprüft, genehmigt und zu Handen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung verabschiedet.<br />

Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht mehr zugestellt.<br />

Es kann auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen, bestellt (056 485 77 00) oder auf dem<br />

Internet unter www.oberrohrdorf.ch (unter "Behörde Politik Verwaltung" / "<strong>Gemeinde</strong>versammlung"<br />

/ "Einwohnergemeinde-Protokolle") abgerufen werden.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

<strong>vom</strong> 7. Dezember 2005 zu genehmigen.<br />

1


Traktandum 2<br />

Rechenschaftsbericht 2005<br />

Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c <strong>Gemeinde</strong>gesetz hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Pflicht, alljährlich<br />

einen Rechenschaftsbericht über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu Handen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher<br />

Form erstellt, wird aber aus Kostengründen nicht mehr zugestellt. Er kann<br />

während der Aktenauflage auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen, bestellt (056 485 77<br />

00) oder auf dem Internet unter www.oberrohrdorf.ch (unter "Online-Dienste Kontakt"<br />

/ "Online-Schalter Downloads" / "Formulare" / "Rechenschaftsberichte") abgerufen<br />

werden.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, den Rechenschaftsbericht<br />

2005 zu genehmigen.<br />

2


Traktandum 3<br />

Jahresrechnung 2005<br />

Die <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigte Jahresrechnung 2005 befindet sich bei den Unterlagen,<br />

welche den Stimmberechtigten zur heutigen Versammlung zugestellt wurde.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2005 der<br />

Einwohnergemeinde zu genehmigen.<br />

3


Traktandum 4<br />

Strassenbau / Werterhaltungsplanung<br />

Bruttokredit von Fr. 2'520'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Hinterbächlistrasse<br />

inkl. Werkleitungen<br />

Im Zuge der Werterhaltungsplanung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Prioritätenliste<br />

für die Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>strassen erstellt. Gemäss dieser Planung soll<br />

im Jahr 2007 die Hinterbächlistrasse inkl. Werkleitungen umfassend saniert<br />

werden. Der vorgesehene Kredit hierfür beträgt Fr. 2'520'000.–<br />

I. Ausgangslage<br />

Im Jahre 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />

im Tiefbau erstellen. Auf Grund aller vorhandenen Daten wurde in einem<br />

Plan der Zustand der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />

dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung<br />

der Strassenabschnitte und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen.<br />

Unter anderem steht auch die Hinterbächlistrasse in vorderster Dringlichkeit<br />

für die Erneuerung. Im Rahmen der Werterhaltung Tiefbau der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Oberrohrdorf</strong> sollen in der Hinterbächlistrasse die Werkleitungen erneuert und gleichzeitig,<br />

wo nötig, der Belag und die Fundation ersetzt werden.<br />

II. Projektbeschrieb<br />

Kanalisation (Schmutzwasser – Sauberwasser)<br />

Der Kanalisationsstrang ist teilweise zu klein, in einem schlechten Zustand oder im<br />

Verlauf (im oberen Bereich) ungünstig. Der Kanalisationsstrang wird <strong>vom</strong> Schulhaus<br />

bis zur Einmündung Grundacherweg erneuert.<br />

Die Bachleitung (Guggibadbächli / Mülibach), welche <strong>vom</strong> Zelgli her unter bestehenden<br />

Liegenschaften verläuft (Hypothekarbank / Volg), das Leuenareal durchquert<br />

und anschliessend im Gebiet Hofmatt offen fliesst, wird neu verlegt. Im Bereich der<br />

Einmündung Zelgli wird eine neue Bachleitung in der Hinterbächlistrasse bis in die<br />

Ringstrasse verlegt. Gleichzeitig wird das Sauberwasser von der Bergstrasse an die<br />

zwischenzeitlich realisierte Sauberwasserleitung (Projekt "Bergstrasse") aufgenommen.<br />

Mit dem kleinen Strassenbauprojekt "Ringstrasse" wird die Sauberwasserleitung<br />

zur bestehenden Leitung beim Löwen-Areal geführt. Ob die Bachleitung im<br />

Bereich des Löwen-Areals offen geführt oder weiterhin eingedolt bleibt, ist Bestandteil<br />

der Überbauung dieses Areals. Zusätzlich müssen zwei neue Kontrollschächte<br />

erstellt werden. Der neue Kontrollschacht in der Ringstrasse wird mit einem Notüberlauf<br />

an die bestehende Kanalisationsleitung angeschlossen, damit bei grossen<br />

Wassermengen (Gewitter, lang andauernder Regen) die noch zu klein dimensionierte<br />

Bachleitung im Bereich Löwen-Areal / Hofmatt nicht überlaufen.<br />

4


Wasserleitung<br />

Die Wasserleitung in der Hinterbächlistrasse ist mit Ausnahme der neueren Leitung<br />

im Bereich der "Überbauung Hinterbächlistrasse 6/8/10/12" veraltet und weist Mängel<br />

auf. Teilweise ist auch ihr Durchmesser zu klein. Das Wasserleitungsnetz wird deshalb<br />

auf beinahe der ganzen Länge der Hinterbächlistrasse ersetzt. Die Hausanschlussleitungen<br />

werden im Strassenbereich auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />

ersetzt. Ein allfälliger sinnvoller Ersatz in der Privatparzelle geht zu Lasten der<br />

Privaten. Alle Hausanschlüsse erhalten einen Abstellschieber bei der Hauptleitung.<br />

Beleuchtung<br />

Die Kandelaber mit ihren Leuchten entlang der Hinterbächlistrasse sind veraltet und<br />

in einem schlechten Zustand, weshalb sie durch neue Kandelaber und energiesparende<br />

Leuchten ersetzt werden sollten. Ebenso ist die Verkabelung veraltet. Alle<br />

Kandelaber werden ab dem Bächliweg durch neue Kandelaber ersetzt.<br />

Übrige Werkleitungen<br />

Der Erneuerungsbedarf weiterer Werkleitungen (Swisscom, Cablecom, Strom) wird<br />

mit den verschiedenen Unternehmen abgeklärt. Falls diese Leitungen auch erneuert<br />

werden, müssen die Unternehmen die Kosten tragen.<br />

Strasse<br />

Durch den Bau der verschiedenen Leitungen wird der Strassenbereich zum grossen<br />

Teil umgegraben. Der ohnehin schlechte Belag, auch bei den Trottoirs, wird deshalb<br />

vollständig erneuert. In diesem Zusammenhang wird die Trottoir-/Strassenbreite<br />

harmonisiert, ohne dass jedoch ein Landerwerb notwendig ist.<br />

Aufgrund eines Studienprojektes werden kleinere Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

zur Förderung des Langsamverkehrs realisiert. Grössere Eingriffe in den Verkehrsfluss<br />

sind nicht geplant, da es sich bei der Hinterbächlistrasse um eine Sammelstrasse<br />

handelt.<br />

• Um den Fussgängern ein sicheres Queren bei den Fussgängerstreifen zu gewähren,<br />

wird bei den drei Fussgängerübergängen im Bereich des Schulhauses<br />

Hinterbächli auf der Kurveninnenseite der Strasse je eine Ausbuchtung des<br />

Trottoirs angeordnet. Somit erhöht sich die Sichtweite für die Fussgänger. Um<br />

querende resp. wartende Fussgänger zu schützen, wird auf der entsprechenden<br />

Seite des Vorsprungs ein Schutzpfosten aufgestellt.<br />

• Das Trottoir soll auf seiner gesamten Länge als vortrittsberechtigt gelten. Deshalb<br />

werden alle Einfahrten gleich ausgebildet: Das Trottoir wird vor den Einmündungen<br />

durchgezogen und beidseitig durch Bundsteine begrenzt.<br />

5


• Um "Wildparkieren" von Kunden im Zentrum auf der gemeindeeigenen Parzelle<br />

Nr. 547 (Vereinshaus Ringstr. 1) im Bereich des markierten Parkplatzes beim<br />

Kiosk zu verhindern, ist eine begrünte Rabatte geplant.<br />

• Um die Geschwindigkeit der Autofahrer, die in die Bergstrasse einbiegen, zu<br />

senken, wird der Einlenkradius verkleinert und dadurch der Mündungsbereich<br />

verschmälert.<br />

• Alle Fussgängerstreifen werden mit dem Signal "Standort eines Fussgängerstreifens"<br />

ausgestattet<br />

• Die in die Hinterbächlistrasse einmündenden Strassen, denen mehr als 4 Liegenschaften<br />

angeschlossen sind, erhalten entweder die Markierung und Signalisation<br />

"Kein Vortritt" oder bei ungenügender Sichtzone "Stopp".<br />

• Die ungefähre Lage und die bestehende Anzahl Fussgängerstreifen innerhalb<br />

des Projektbereiches werden beibehalten.<br />

• Bei der Einmündung "Zelgli" wird der Fahrbahnverlauf mittels Markierung (bspw.<br />

Sperrfläche) optimiert.<br />

• Der östlichere Fussgängerstreifen im Zentrum (Oberdorfstrasse) wird, wie bisher,<br />

mit einer gelben Markierung "Längsstreifen für Fussgänger" im Bereich Oberdorfstrasse<br />

ergänzt, um das Aufstellen und eventuelle Warten von Fussgängern vor<br />

dem Queren der Strasse sicher gewährleisten zu können.<br />

• Um den "Zentrums-Charakter" stärker hervorzuheben, wird im Bereich Hinterbächlistrasse<br />

– Bergstrasse die Markierung "Rechtsvortritt" auf die Fahrbahn aufgetragen.<br />

• Von der Einmündung "Zelgli" bis zum Knoten "Grundacherweg / Scheidweg" wird<br />

eine Kernfahrbahnmarkierung auf die Fahrbahn aufgetragen. Das heisst, auf<br />

eine Mittellinie wird verzichtet, dafür werden beidseitig 1,25 m-breite Radstreifen<br />

angeordnet. Im Bereich der "Gehweg-Vorsprünge" muss der Radstreifen auf der<br />

entsprechenden Seite auf je ca. 45 m Länge unterbrochen.<br />

III. Ausführung<br />

Die Bauarbeiten erfolgen grundsätzlich von unten (Volg/Ringstrasse) nach oben<br />

(Kindergarten Staretschwil). Die Realisierung der Hinterbächlistrasse kann wegen<br />

allfälliger Wasserprovisorien nicht im Winter erfolgen. Besondere Schwierigkeiten:<br />

• Der Bau erfolgt unter Betrieb der bestehenden Anlagen. Die bestehenden Leitungen<br />

sollen während der Bauphase so lange wie möglich in Betrieb bleiben.<br />

Für die Wasserversorgung sind teilweise Provisorien nötig.<br />

• Verkehrsbehinderungen und vorübergehende Schliessungen einzelner Strassenabschnitte<br />

lassen sich generell nicht vermeiden.<br />

6


IV. Kosten<br />

Die Kosten für die Erneuerung der Hinterbächlistrasse und der Werkleitungen<br />

beziffern sich wie folgt:<br />

• Strasse Fr. 1'230'315.00<br />

• Schmutzwasser (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 328'192.00<br />

• Sauberwasser (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 328'348.00<br />

• Wasser (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 583'145.00<br />

• Beleuchtung Fr. 50'000.00<br />

Total Hinterbächlistrasse und Werkleitungen (inkl. MwSt.) Fr. 2'520'000.00<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />

von Fr. 2'520'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Hinterbächlistrasse<br />

inkl. Werkleitungen zu genehmigen.<br />

7


Traktandum 5<br />

Wasserversorgung / Werterhaltungsplanung<br />

a) Bruttokredit von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den Neubau des Reservoirs<br />

Ramsig inkl. Reservoirleitung<br />

b) Bruttokredit von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die gleichzeitige<br />

Sanierung des Ramsigwegs<br />

Das alte Reservoir Ramsig soll abgebrochen und durch ein neues ersetzt werden.<br />

Zugleich werden neue Leitungen im Ramsigweg verlegt, weshalb auch der<br />

Ramsigweg im Rahmen der Werterhaltungsplanung saniert werden muss. Die<br />

Gesamtkosten für beide Werke belaufen sich auf rund Fr. 1'113'800.–.<br />

5 a) Bruttokredit von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den Neubau des<br />

Reservoirs Ramsig inkl. Reservoirleitungen<br />

I. Ausgangslage<br />

Die Reservoiranlage Ramsig besteht aus einem Schieberhaus und zwei unterschiedlich<br />

grossen Wasserkammern. Es wurde im Jahr 1909 erbaut, wobei das<br />

Schieberhaus 1978 teilweise saniert wurde. Die Kammern weisen eine Löschreserve<br />

von 75 m 3 und eine Brauchreserve von ebenfalls 75 m 3 auf. Die Kammerbeschichtung<br />

befindet sich in einem schlechten Zustand, sie weist überall weiche Stellen auf.<br />

Der Zutritt erfolgt von oben her über zwei offene Einstiege. Das Schieberhaus ist zu<br />

klein, um die vorgesehene Desinfektion des Quellwassers realisieren zu können. Die<br />

Decke der Reservoirkammern weist keine äusseren Betonschutzmassnahmen wie<br />

Schwarzanstrich oder Schutzmörtel auf, weshalb das Eindringen von Oberflächenwasser<br />

nicht ausgeschlossen werden kann. Die Löschreserven sind für den Brandfall<br />

zu klein dimensioniert. Die Füllung erfolgt primär aus der Quelle Ramsig und<br />

sekundär über das Stufenpumpwerk Obermatte. Die Brunnenstube entspricht nicht<br />

mehr den heutigen Qualitätsanforderungen. Aufgrund einer zu flachen Leitung gibt<br />

es zwischen Brunnenstube und Reservoir Lufteinschlüsse, welche den kontinuierlichen<br />

Durchfluss stören. Das Quellwasser wird nicht entkeimt.<br />

Vom Reservoir Ramsig verläuft die bestehende Reservoirleitung in Richtung Weidhofstrasse.<br />

Das "Generelle Wasserversorgungsprojekt GWP 2000" hat aufgezeigt,<br />

dass bei der heutigen Konstellation die Druckverhältnisse auf der Reservoirinstallation<br />

und der Reservoirleitung im Brandfall nicht optimal sind. Aus diesem Grund wurde<br />

im Rahmen des Ausbaumassnahmenpaketes vorgeschlagen, den Durchmesser<br />

der bestehenden Reservoirleitung <strong>vom</strong> Reservoir Ramsig bis zum Ringschluss bei<br />

der Kreuzung Weidhofstrasse / Neumattweg zu vergrössern. Die gestemmte Graugussleitung<br />

stammt aus den Anfangszeiten der Wasserversorgung und weist ein<br />

Alter von beinahe 100 Jahren auf. Die Leitungslänge bis zum Anschlusspunkt bei der<br />

Kreuzung Weidhofstrasse / Neumattweg beträgt rund 250 m und verläuft quer durch<br />

mehrere Privatparzellen.<br />

8


II. Projektbeschrieb<br />

Aufgrund des Alters, des Zustandes sowie der engen Platzverhältnisse ist vorgesehen,<br />

das Reservoir Ramsig durch einen Neubau zu ersetzen. Auf der Parzelle Nr.<br />

804 der Einwohnergemeinde ist der Neubau aus Platzgründen praktisch nicht zu<br />

realisieren. Da das bestehende Reservoir während der gesamten Bauphase in<br />

Betrieb bleiben muss, kann es nicht vorgängig abgebrochen werden. Nördlich des<br />

bestehenden Reservoirs befindet sich ein optimaler Standort für einen neuen<br />

Behälter. Dafür müssen rund 600 m 2 der Parzelle Nr. 803 (Kaufmann Martin) beansprucht<br />

und erworben werden. Nach erfolgter Ausführung wird ein Landabtausch<br />

stattfinden, indem die Parzelle Nr. 804 an Herrn Kaufmann Martin abgetreten wird.<br />

Das neue Reservoir Ramsig aus armiertem Ortsbeton besteht aus zwei Kammern<br />

(Brauchwasser 50 m 3 und Löschwasser 100 m 3 ). Für Reinigungszwecke ist in jeder<br />

Kammer eine Drucktüre vorgesehen. Die ganze Reservoiranlage wird mit einer<br />

Sickerleitung umschlossen und die Aussenwände mit Sickerplatten versehen. Die<br />

meisten steuertechnischen Einrichtungen des bestehenden Reservoirs können<br />

weiter verwendet werden. Neu dazu kommen ein Schaltschrank, ein induktiver<br />

Wassermesser, die Integration der UV-Anlage sowie gewisse Anpassungen bei<br />

Prozessleitsystem.<br />

Das Projekt beinhaltet eine neue Leitung aus duktilem Guss <strong>vom</strong> neuen Reservoir<br />

Ramsig bis zum Zusammenschluss in der Kreuzung Ramsigweg/Weidhofstrasse. Die<br />

Projektlänge beträgt rund 290 m. Die Wasserleitung wird in den Ramsigweg verlegt.<br />

Parallel zur Reservoirleitung wird auf einer Länge von 65 m eine neue Sauberwasserleitung<br />

verlegt.<br />

III. Kosten / Finanzierung<br />

Sämtliche Kosten wurden auf Stufe Vorprojekt errechnet und weisen eine Genauigkeit<br />

von +/– 20 % auf.<br />

Reservoir Ramsig<br />

Bauarbeiten / Anlagen / Steuerung Fr. 495'000.00<br />

Landerwerb / Gebühren Fr. 19'000.00<br />

Diverses und Unvorhergesehenes ca. 8% Fr. 45'000.00<br />

Technische Arbeiten, Honorar, Aufrundungen Fr. 51'000.00<br />

Total exkl. MwSt. Fr. 610'000.00<br />

MwSt. 7,6 % Fr. 46'360.00<br />

Total inkl. 7,6% MwSt. Fr. 656'360.00<br />

9


Reservoirleitung<br />

Bauarbeiten Fr. 155'000.—<br />

Diverses und Unvorhergesehenes ca. 8% Fr. 15'000.—<br />

Technische Arbeiten, Honorar, Aufrundungen Fr. 20'000.—<br />

Total exkl. MwSt. Fr. 190'000.—<br />

MwSt. 7,6 % Fr. 14'440.—<br />

Total inkl. 7,6 % MwSt. Fr. 204'440.—<br />

Gesamthaft ergibt dies somit ein Betrag von insgesamt Fr. 860'800.00.<br />

Die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt AVA subventioniert Neuanlagen von<br />

Wasserversorgungen wie auch Unterhalts- und Sanierungsarbeiten. Der genaue<br />

Subventionsbeitrag ist noch nicht bekannt.<br />

Die Wasserversorgung als eigenwirtschaftlicher Betrieb ist hat ein Guthaben gegenüber<br />

der Einwohnergemeinde von ca. Fr. 3,6 Millionen und kann diese Investitionen<br />

ohne Erhöhung der Wasserzinsen oder Anschlussgebühren finanzieren.<br />

IV. Schlussbemerkung<br />

Mit den geplanten Sanierungsarbeiten werden der Betrieb der Reservoiranlage sowie<br />

die Überwachung des Wassers wieder auf den erforderlichen technischen Stand<br />

gebracht. Für den Werterhalt und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind<br />

umfassende Sanierungsarbeiten unerlässlich.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />

von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den Neubau des Reservoirs Ramsig inkl.<br />

Reservoirzuleitung zu genehmigen.<br />

10


5 b) Bruttokredit von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die gleichzeitige<br />

Sanierung des Ramsigwegs<br />

I. Ausgangslage<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> plant, das Reservoir Ramsig durch einen Neubau zu ersetzen.<br />

Dies bedingt gleichzeitig, dass die Wasserleitung <strong>vom</strong> Reservoir bis zur<br />

Kreuzung Ramsigweg / Weidhofstrasse ersetzt werden muss, da der heutige Leitungsquerschnitt<br />

nicht genügt. Die bestehende Leitung verläuft quer durch Wiesland<br />

auf privatem Grund. Die neue Leitung wird im Ramsigweg und damit im öffentlichen<br />

Boden erstellt. Dadurch wird der Ramsigweg von den Bauarbeiten stark in Mitleidenschaft<br />

gezogen. Es ist zweckmässig, anschliessend den Weg vollständig zu erneuern.<br />

Im Rahmen der Werterhaltungsplanung für Tiefbauten ist vorgesehen gewesen, den<br />

Ramsigweg (zusammen mit der Verbindung Rüslerstrasse - Weidhofstrasse, Weidhofstrasse<br />

und Berg) im Jahr 2009/2010 zu sanieren. In diesem Sinn wird dieses<br />

Teilstück vorgezogen.<br />

Strassenbau<br />

II. Projektbeschrieb<br />

Der Strassenbau beginnt bei der Weidhofstrasse und endet beim neuen Reservoir<br />

Ramsig. Nach der optischen Beurteilung besteht der Belag grösstenteils aus<br />

mehreren Schichten Oberflächenbehandlungen. Es ist davon auszugehen, dass nur<br />

eine schwache Kieskofferung vorhanden ist. Im Projekt wird deshalb mit dem vollständigen<br />

Einbau eines 60 cm starken Kieskoffers gerechnet. Die Abdeckung erfolgt<br />

mit einem einschichtigen Belag von 8 cm Stärke. Die heutige Belagsbreite von 3,0 m<br />

wird beibehalten.<br />

Entwässerung<br />

Heute besteht entlang des Ramsigwegs keine Entwässerungsleitung. Mit wenigen<br />

Einlaufschächten wird ein Teil des Wassers einer Drainageleitung zugeführt. Das<br />

meiste Wasser fliesst in einem örtlich recht tiefen, seitlichen Strassengraben ab. Im<br />

Bereich von Zufahrten ins Landwirtschaftsland besteht eine Eindolung. Das Projekt<br />

sieht vor, im Bereich dieses Grabens eine Sickerleitung zu verlegen, den Graben mit<br />

Sickerkies zu füllen und eine Rinne aus Sickerbeton zu erstellen, damit das Material<br />

nicht abgeschwemmt wird. Die beiden für die Landwirtschaft notwendigen Zufahrten<br />

bleiben bestehen. Wo möglich, wird der Belag mit einseitigem Gefälle bergwärts<br />

eingebaut, damit das Wasser in die Rinne fliesst. Die bestehenden Zufahrten zu den<br />

Gebäuden werden bei Bedarf angepasst. Im Bereich des Bauernhofes ist ein zweireihiger<br />

Strassenabschluss vorgesehen, damit kein Wasser über den Vorplatz zum<br />

Haus hinunter fliesst. Die Entwässerung wird mit zusätzlichen Einlaufschächten und<br />

mit Querrinnen ergänzt.<br />

11


Werkleitungen<br />

Für die Wasserversorgung wird im Ramsigweg eine neue Wasserleitung und zwei<br />

Kabelschutzrohre für die Elektrozuleitung und das Steuerkabel verlegt. Diese sind<br />

Bestandteile des Projekts "Neubau Reservoir Ramsig / Reservoirleitung".<br />

III. Kosten<br />

Für den projektierten Strassenbau mit Entwässerung wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag<br />

ausgearbeitet.<br />

Bauarbeiten Fr. 122'462.00<br />

Kanalisation / Entwässerung Fr. 37'709.00<br />

Projekt und Bauleitung Fr. 26'673.00<br />

Verschiedenes / Unvorhergesehenes Fr. 48'286.00<br />

Total exkl. MwSt. Fr. 235'130.00<br />

MwSt. 7,6 % Fr. 17'870.00<br />

Total inkl. 7,6 % MwSt. Fr. 253'000.00<br />

IV. Schlussbemerkung<br />

Da der Strassenbelag durch die Verlegung der Leitungen im Rahmen des Neubaus<br />

des Reservoirs Ramsig ohnehin aufgerissen wird, macht es Sinn, die Sanierung des<br />

Ramsigwegs vorzuziehen.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />

von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Ramsigwegs zu genehmigen.<br />

12


Traktandum 6<br />

Bruttokredit von Fr. 155'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Abwasser-Sammelkanals<br />

<strong>Oberrohrdorf</strong>/Niederrohrdorf zur ARA Mellingen<br />

Der gemeinsame Abwasserkanal der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Oberrohrdorf</strong> und Niederrohrdorf<br />

<strong>vom</strong> Regenbecken Mittifeld (Niederrohrdorf) bis zur Abwasserreinigungsanlage<br />

in Mellingen soll teilweise saniert werden. Die gesamten Kosten liegen<br />

bei Fr. 155'000.–. Der <strong>Oberrohrdorf</strong>er Anteil beträgt Fr. 87'730.–<br />

I. Ausgangslage<br />

Der Sammelkanal (Teilstück Regenbecken Mittifeld bis ARA Mellingen) wurde 1963<br />

erstellt. Die Zuleitungskanäle zur ARA Mellingen sind Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>n,<br />

welche für den Betrieb und Unterhalt sowie für die Erneuerung dieser Sammelkanäle<br />

zuständig sind. Die Sammelkanäle ab Grenze <strong>Oberrohrdorf</strong> / Niederrohrdorf stehen<br />

beiden <strong>Gemeinde</strong>n zur Ableitung des Abwassers in die ARA Mellingen zur Verfügung.<br />

Im Jahr 2001 wurde ein Vertrag abgeschlossen, der die Benützung und den<br />

Unterhalt der gemeinsamen Abwasseranlagen regelt. Vom Sammelkanal existieren<br />

erst seit dem Bau des Bahnhofs Mellingen-Heitersberg und dem Radweg Mellingen-<br />

Fislisbach verbindliche Ausführungspläne. Das bewog die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu, von<br />

diesem Abwassertransportkanal einen Leitungskatasterplan erstellen zu lassen. Aufgrund<br />

einer Überprüfung des Kanals mit dem Kanalfernsehen konnte festgestellt<br />

werden, dass die über 40-jährige Leitung grundsätzlich in einem guten Zustand ist.<br />

Festgestellte Mängel können mit einem Kanalroboter repariert werden.<br />

II. Kosten / Finanzierung<br />

Bauarbeiten<br />

Fr. 122'383.00<br />

Unvorhergesehenes Fr. 12'617.00<br />

Techn. Kosten / Honorare Fr. 20'000.00<br />

Total inkl. MwSt.<br />

Fr. 155'000.00<br />

Die beiden <strong>Gemeinde</strong>n müssen sich gemäss Vertrag <strong>vom</strong> <strong>Juni</strong> 2001 wie folgt an den<br />

Gesamtkosten beteiligen:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> 56,6 % Fr. 87'730.00<br />

<strong>Gemeinde</strong> Niederrohrdorf 43,4 % Fr. 67'270.00<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />

von Fr. 155'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Abwasser-Sammelkanals<br />

<strong>Oberrohrdorf</strong>/Niederrohrdorf zur ARA Mellingen zu genehmigen.<br />

13


Traktandum 7<br />

Kredit von Fr. 195'000.– für die Zahlung einer wirtschaftlichen Leistungsentschädigung<br />

für die Stilllegung eines Schweinemastbetriebes<br />

Im Zusammenhang mit der laufenden Revision der Nutzungsordnung Kulturland<br />

ist ein grundsätzliches Verbot von Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieben<br />

vorgesehen. Die Stilllegung bestehender Anlagen kann jedoch nicht<br />

ohne weiteres verfügt werden. Um die Siedlungsqualität zu erhöhen, die Naherholungszone<br />

zu fördern und die Bevölkerung vor lästigen und störenden<br />

Immissionen zu schützen, soll mit dem Eigentümer des bestehenden Schweinemastbetriebes,<br />

Herrn Pius Wyrsch, eine Vereinbarung für eine Stilllegung<br />

abgeschlossen werden. Dieser verpflichtet sich, auf den Schweinemastbetrieb<br />

zu verzichten. Der dadurch bedingte Erwerbsausfall wird entschädigt. Nach<br />

mehrjährigen Verhandlungen konnte man sich auf einen pauschalen Betrag<br />

von Fr. 195'000.– einigen.<br />

I. Ausgangslage<br />

Am 23. April 1999 hat der Kanton einem Freilaufstall für Schweine mit Iglus (resp.<br />

Bewilligung zur Erhöhung auf 80 Schweine) im Gebiet Sonnhalde (ungefähr 100 m<br />

<strong>vom</strong> Wohngebiet entfernt) zugestimmt. Innerhalb der Auflagefrist im März 1999 sind<br />

keine Einsprachen eingegangen. Da es sich um ein Baugesuch in der Landwirtschaftszone<br />

handelte, war der Kanton für die Bewilligungserteilung zuständig. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat hat den Entscheid lediglich am 3. Mai 1999.<br />

In der Folge mehrten sich die Reklamationen wegen Geruchsbelästigungen. Ohne<br />

Bewilligung baute der Landwirt den Betrieb für ungefähr 160 Mastschweine aus. Aufgrund<br />

von Interventionen von Nachbarn, die eine Zunahme der lästigen Geruchsimmissionen<br />

beklagten, wurde der ungesetzliche Zustand erhoben und der Landwirt<br />

aufgefordert, ein Baugesuch für die Aufstockung einzureichen. Der Landwirt willigte<br />

ein, vorläufig 80 Schweine zu halten, und reichte in der Folge ein Baugesuch zur Aufzucht<br />

von 160 Mastschweinen ein. Während der Auflagefrist gingen über 40 Einsprachen<br />

ein.<br />

Am 28. März 2002 erteilte das Baudepartement grundsätzlich die Zustimmung zu<br />

dieser Erweiterung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat war mit dieser Bewilligung nicht einverstanden<br />

mit der Begründung, dass der kantonale Zustimmungsentscheid das so genannte<br />

"Mikroklima" nicht beachte. Vor allem bei Schönwetterlagen sind östliche bis südliche<br />

Fallwinde festzustellen, welche die lästigen Gerüche direkt ins Wohngebiet transportieren.<br />

Erschwerend tritt hinzu, dass abends ein thermisch bedingter Talwind die<br />

Regel ist. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass die Bewohner der betroffenen<br />

Quartiere ihre Gärten am Feierabend wegen Geruchsimmissionen häufig nicht benutzen<br />

können. Der Kanton beurteilte das Gesuch aufgrund der so genannten FAT-<br />

Richtlinien, welche jedoch das Mikroklima kaum einbeziehen. Bereits im Frühjahr<br />

2003 reiften beim <strong>Gemeinde</strong>rat deshalb erste Gedanken, eine Änderung der<br />

Nutzungsordnung im Kulturland vorzunehmen. Deshalb wurde von Seiten der Behörden<br />

das Gespräch mit dem Landwirt gesucht, ohne dass jedoch eine Einigung erzielt<br />

werden konnte.<br />

14


Am 7. November 2003 wurde ein neues Baugesuch eingereicht. Dieses sah 300<br />

Mastplätze vor. Während der öffentlichen Auflage gingen über 100 Einsprachen ein.<br />

Die Behandlung dieses Baugesuchs wurde beim Kanton auf Anregung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

sistiert. Um weitere Eingaben oder Planungsabsichten, welche der zukünftigen<br />

Planung während der Dauer der Überarbeitung der Nutzungsordnung zuwiderlaufen,<br />

zu verhindern, erliess der <strong>Gemeinde</strong>rat am 5. April 2004 eine auf maximal<br />

fünf Jahre befristete Planungszone. Dies entspricht einem vorübergehenden Bauverbot<br />

für Mastbetriebe. Dagegen erhobene Einsprachen und Beschwerden wurden in<br />

der Folge <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat wie auch <strong>vom</strong> Baudepartement abgewiesen Eine verwaltungsgerichtliche<br />

Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ist<br />

zurzeit noch hängig resp. wurde sistiert.<br />

Nach dem Erlass der Planungszone hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einerseits die Überarbeitung<br />

der Nutzungsordnung Kulturland wie auch eine Messung der Windverhältnisse<br />

bezüglich Ausbreitung von Geruchsemissionen von Tierställen in Auftrag gegeben.<br />

II. Windgutachten<br />

Ein Gutachten der Firma Meteotest aus Bern hat ergeben, dass die Lage des Stalles<br />

aufgrund der Windströmungen und der Lage der umgebenden Gebäude als kritisch<br />

bezüglich der Geruchsimmissionen im Wohngebiet einzustufen ist. Die Geruchswolke<br />

wird bei windschwachen Lagen zum grössten Teil gegen Westen und Nordwesten<br />

verfrachtet. Ergänzungsmessungen der Windverhältnisse in Staretschwil haben ergeben,<br />

dass die Windsituationen entlang des Hanges sehr ähnlich sind. Bei einem<br />

Normstall von 300 Schweinen müsste deshalb ein Mindestabstand von 450 Meter<br />

zum Baugebiet eingehalten werden.<br />

Dieses Gutachten bestätigte somit die Haltung des <strong>Gemeinde</strong>rates, wonach Mastbetriebe,<br />

insbesondere Schweinemast- und Schweinezuchtbetriebe, in der Landwirtschaftszone<br />

oberhalb des Dorfes sehr problematisch sind.<br />

III. Überarbeitung Nutzungsordnung<br />

Die Landschaftskommission hat zusammen mit der Metron Raumentwicklung AG in<br />

der Zwischenzeit die entsprechenden Unterlagen soweit vorbereitet, dass sie zur<br />

Vorprüfung an den Kanton eingereicht werden konnten. Die Ergebnisse des Windgutachtens<br />

wurden in die Planung miteinbezogen. Eine separate Arbeitsgruppe, in<br />

welcher auch Landwirte vertreten waren, hat sich dabei ausschliesslich mit einem<br />

Paragraphen zur Spezialregelung der Intensivtierhaltung befasst. Das Mitwirkungsverfahren<br />

wurde <strong>vom</strong> 6. März bis 4. April <strong>2006</strong> durchgeführt. Nach dem Mitwirkungsverfahren<br />

und der kantonalen Vorprüfung wird der <strong>Gemeinde</strong>rat eventuell gewünschte<br />

Anpassungen vornehmen und die Unterlagen anschliessend öffentlich auflegen.<br />

Die Genehmigung des Planungswerkes obliegt jedoch der Einwohnergemeindeversammlung.<br />

Falls möglich, soll es der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />

<strong>2006</strong> unterbreitet werden.<br />

15


Danach soll es zukünftig verboten sein, Schweinemast- und Schweinezuchtbetriebe<br />

in <strong>Oberrohrdorf</strong> zu erstellen.<br />

IV. Entschädigung<br />

Nicht gelöst ist damit allerdings das Problem der Emissionen des bestehenden und<br />

rechtkräftig bewilligten Betriebs. Auch wenn es im Bereich des Umweltschutzrechtes<br />

in der Regel keine Besitzstandsgarantie gibt, kann ein Schweinemastbetrieb nicht<br />

ohne weiteres geschlossen werden. Dabei darf nicht nur der Schutz der Bevölkerung<br />

vor übermässigen Immissionen betrachtet werden, sondern auch die Situation des<br />

betroffenen Landwirtes und seiner Familie.<br />

Nach mehrjährigen Verhandlungen konnte man sich nun auf eine wirtschaftliche<br />

Leistungsentschädigung einigen, wenn der Schweinemastbetrieb stillgelegt wird.<br />

Mit der Bezahlung eines Pauschalbetrages von Fr. 195'000.– soll dem Landwirt ein<br />

Ertragsausfall für die Dauer von 10 Jahren entschädigt werden. Darin inbegriffen ist<br />

auch ein Anteil an die Anwalts- und Planungskosten für die beiden durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

blockierten Baugesuche enthalten, sowie an Auslagen für bauliche Anpassungen<br />

am Gebäude.<br />

Im Einzelnen ist die pauschale Entschädigungszahlung an folgende Bedingungen<br />

gebunden:<br />

• Aufhebung der Baubewilligung Nr. 1488 <strong>vom</strong> 3. Mai 1999<br />

• Aufhebung des bestehenden Schweinestalles und Entfernung der Iglus<br />

• Rückzug der beiden Baugesuche für 160 resp. 300 Mastplätze für Schweine<br />

• Rückzug des Beschwerdeverfahrens gegen die Planungszone<br />

• Verzicht auf eine Masttierhaltung von Schweinen und Hühnern mit Eintrag im<br />

Grundbuchamt (dem Landwirt wird zugestanden, maximal 4 Schweine für den<br />

Eigenbedarf zu halten) mit Eintrag im Grundbuchamt<br />

V. Schlussbemerkung<br />

Mit der Zahlung einer wirtschaftlichen Leistungsentschädigung für die Stilllegung<br />

eines Schweinemastbetriebes wird dem betroffenen Landwirt der mutmassliche Verdienstausfall<br />

entschädigt. Andererseits wird die Siedlungsqualität erhöht und die<br />

Bevölkerung vor lästigen und störenden Immissionen geschützt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist<br />

überzeugt, dass mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beide Seiten, d.h. die betroffene<br />

Bevölkerung wie auch der Landwirt, profitieren.<br />

16


VI. Situation<br />

Morgenacher<br />

Betroffener Hof<br />

Unterried<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Kredit von Fr. 195'000.–<br />

für die Zahlung einer wirtschaftlichen Leistungsentschädigung für die Stilllegung<br />

eines Schweinemastbetriebes zu genehmigen.<br />

17


Traktandum 8<br />

Initiativbegehren für eine Teilrevision der Bauordnung<br />

Die Initianten verlangen eine Ergänzung der Bauordnung, welche sicherstellen<br />

soll, dass sich Neubauten in einem harmonisch gewachsenen Quartier an die<br />

bestehende Überbauungsstruktur einpassen müssen.<br />

I. Initiativbegehren<br />

Am 31. März <strong>2006</strong> wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein Initiativbegehren mit folgendem<br />

Antrag eingereicht:<br />

"Mit einer Teilrevision der kommunalen Bauordnung <strong>vom</strong> <strong>22.</strong> <strong>Juni</strong> 1998 ist dem<br />

Einpassungsgebot von § 42 BauG zu höherer Priorität und Durchsetzbarkeit zu<br />

verhelfen."<br />

Begründet wird das Begehren wie folgt: Die Bauordnung <strong>vom</strong> <strong>22.</strong> <strong>Juni</strong> 1998 ermöglicht<br />

(seither) eine höhere Ausnützung und verdichtetes Bauen. Dies hat dazu geführt,<br />

dass auch in harmonisch gewachsenen Quartieren überdimensionierte Baukörper<br />

erstellt oder geplant werden, welche in keiner Weise in die Umgebung<br />

eingepasst sind. Eine Flut von Einsprachen und damit verbunden eine Überlastung<br />

von Verwaltung und Behörden sind nur eine Folge davon. Dieser negativen Entwicklung<br />

für die ganze <strong>Gemeinde</strong> muss Einhalt geboten werden, indem dem Einpassungsgebot<br />

des kantonalen Baugesetzes zu hoher Priorität und Durchsetzung auf<br />

kommunaler Ebene verholfen wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat das Initiativbegehren geprüft und festgestellt, dass die erforderliche<br />

Anzahl der Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigen erreicht wurde.<br />

Das Initiativbegehren erfüllt die Anfordernisse und wurde als gültig erklärt. Der<br />

Entscheid wurde in der Berg-Post <strong>vom</strong> 12. April <strong>2006</strong> und im Amtsblatt <strong>vom</strong> 10. April<br />

<strong>2006</strong> publiziert. Der Entscheid ist rechtskräftig, weshalb das Initiativbegehren der<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden muss.<br />

II. Ausgangslage<br />

Die heute gültige Bauordnung wurde von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung am 2. Dezember<br />

1998 beschlossen und <strong>vom</strong> Grossen Rat des Kantons Aargau am 14. Dezember<br />

1999 genehmigt. Die Bauordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> ist zusammen mit<br />

dem Bauzonenplan somit seit rund 5 ½ Jahren in Kraft.<br />

Mit der neuen Bauordnung ist eine massive Erhöhung der Ausnützungsziffer realisiert<br />

worden. Das bedeutet, dass heute auf einem Grundstück eine grössere Baute<br />

mit mehr Bruttogeschossfläche erstellt werden kann. Diese erhöhte Ausnützungsziffer<br />

entspricht dem Gedanken eines haushälterischen Umganges mit dem immer<br />

knapper werdenden Bauland.<br />

18


Sinngemäss wurden auch die Landhauszone und die Einfamilienhauszone in die<br />

Zone "W2" umgeteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Zonen mit dem Inkrafttreten<br />

der Bauordnung zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss realisiert werden<br />

können.<br />

Diese Erhöhung der Ausnützungsziffer und das Kürzen der Bauordnung auf die absolut<br />

notwendigen Bestimmungen, eine echte, früher immer wieder geforderte<br />

Liberalisierung der Baugesetzgebung, haben in letzter Zeit vermehrt zu Unmut bei<br />

der jeweils betroffenen Nachbarschaft geführt. Verschiedentlich wurde verlangt, dass<br />

der kantonale Einpassungsparagraph (§ 42 BauG) bei Baugesuchen verstärkt<br />

berücksichtig werden soll, obwohl dieser als "ästhetische Generalklausel"<br />

grundsätzlich in "normalen" Wohn- und Gewerbezonen nicht anwendbar ist, sondern<br />

nur in den Kernzonen. Der so genannte Einpassungsparagraph lautet wie folgt:<br />

§ 42 Baugesetz / Einordnung von Bauten<br />

1 Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Gestaltung und Oberfläche des Baukörpers<br />

sowie dessen Aussenraumes so in die Umgebung einordnen, dass eine gute<br />

Gesamtwirkung entsteht.<br />

2 Bauten, Anschriften, Bemalungen, Antennen und Reklamen dürfen insbesondere<br />

Landschaften sowie Orts-, Quartier- und Strassenbilder nicht beeinträchtigen.<br />

III. Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Aufgrund der grossen Anzahl Einsprachen bei verschiedenen Baugesuchen, in<br />

denen eine Einpassung verlangt wird, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 23. Januar <strong>2006</strong> eine<br />

Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit der Klärung der Problematik rund um die<br />

Einpassung einer Baute in ein bestehendes Wohnquartier befassen soll.<br />

Die von den Initianten verlangte Ergänzung der kommunalen Bauordnung weist eine<br />

vergleichbare Zielsetzung auf. Ein ergänzter kommunaler Einpassungsparagraph hat<br />

jedoch auch Nachteile resp. ist schwierig anzuwenden. Die Ansicht, ob sich ein Neubau<br />

an eine bestehende Quartierstruktur anpasst oder nicht, dürfte oft sehr unterschiedlich<br />

ausfallen. Auch Eigeninteressen werden mitspielen. Der Ermessensspielraum<br />

ist gross, und die Nachbarn hätten noch mehr Gründe für Einsprachen, welche<br />

auch bei Einhaltung der übrigen Vorschriften Bauverzögerungen zur Folge hätten.<br />

Mit der jetzigen Bauordnung haben auch die Eigentümer bestehender Liegenschaften<br />

die Möglichkeit, ihr Haus entsprechend auszubauen. Das dürfte mit den verlangten<br />

Einpassungsvorschriften erschwert sein.<br />

19


Es gibt Gründe, welche für oder gegen eine Ergänzung unserer Bauordnung<br />

sprechen. Da eine Einschränkung von der Bevölkerung gewünscht resp. in Kauf<br />

genommen wird und der <strong>Gemeinde</strong>rat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um<br />

die Einpassungsfrage zu klären, kann der <strong>Gemeinde</strong>rat die Initiative in der vorliegenden<br />

Form unterstützen.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die vorliegende Initiative "Mit<br />

einer Teilrevision der kommunalen Bauordnung <strong>vom</strong> <strong>22.</strong> <strong>Juni</strong> 1998 ist dem Einpassungsgebot<br />

von § 42 BauG zu höherer Priorität und Durchsetzbarkeit zu verhelfen"<br />

zu genehmigen.<br />

20


Traktandum 9<br />

Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />

a) Bilalovic Mirela, 1989<br />

b) Bilalovic Edina, 1990<br />

c) Bilalovic Medina, 1994<br />

d) Grujic-Stojic Sladjana, 1970, mit Sohn Viktor, 1999<br />

Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Grundlage ist nicht mehr die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

für die Festlegung der Einbürgerungsgebühr zuständig. Neu darf nur<br />

noch eine Aufwandentschädigung verlangt werden, welche <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat aufgrund<br />

des entstandenen Aufwandes festgelegt wird.<br />

9 a) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Bilalovic Mirela, geb. am 24. Juli 1989 in Novi Pazar<br />

(Serbien und Montenegro), ledig, serbisch-montenegrinische<br />

Staatsangehörige, Tochter des Bilalovic<br />

Mehmed und der Bilalovic-Glogic Refika, wohnhaft<br />

in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Steiacher 10 (Niederlassungsbewilligung<br />

C).<br />

Mirela Bilalovic ist 1992 mit ihren Eltern in die Schweiz resp. nach <strong>Oberrohrdorf</strong><br />

gezogen. Sie absolviert eine Lehre als Detailhandelsfachfrau in Spreitenbach. Mirela<br />

Bilalovic ist mit unseren Verhältnissen bestens vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

anlässlich des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben<br />

werden erfüllt.<br />

9 b) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Bilalovic Edina, geb. am 10. Dezember 1990 in Baden<br />

(AG), ledig, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige,<br />

Tochter des Bilalovic Mehmed und der<br />

Bilalovic-Glogic Refika, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />

Steiacher 10 (Niederlassungsbewilligung C).<br />

21


Edina Bilalovic ist 1992 mit ihren Eltern nach <strong>Oberrohrdorf</strong> gezogen. Sie besucht die<br />

Sekundarschule in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Mirela Bilalovic ist mit unseren Verhältnissen<br />

bestens vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />

überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />

9 c) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Bilalovic Medina, geb. am 19. August 1994 in<br />

Baden AG, ledig, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige,<br />

Tochter des Bilalovic Mehmed und der<br />

Bilalovic-Glogic Refika, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />

Steiacher 10 (Niederlassungsbewilligung C).<br />

Medina Bilalovic wohnt seit ihrer Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie besucht die 5. Klasse<br />

der Primarschule in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Medina Bilalovic ist mit unseren Verhältnissen bestens<br />

vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />

überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />

9 d) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Grujic-Stojic Sladjana, geb. am 13. Juli 1970 in Bobovo<br />

(Serbien und Montenegro), verheiratet, serbisch-montenegrinische<br />

Staatsangehörige, Tochter<br />

des Stojic Josif und der Stojic-Petrovic Mirjana,<br />

wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Hofmatt 18 (Niederlassungsbewilligung<br />

C),<br />

und Sohn Grujic Viktor, geb. am 17. April 1999 in<br />

Leuggern AG.<br />

22


Frau Sladjana Grujic ist 1988 in die Schweiz gekommen. Sie wohnt seit 1999 in<br />

<strong>Oberrohrdorf</strong>. Das Ehepaar Grujic hat drei minderjährige Kinder. Zurzeit arbeitet Frau<br />

Grujic als Mitarbeiterin Hausdienst mit einem Teilzeitpensum im Grand Casino Baden.<br />

Sie ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich<br />

des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben<br />

werden erfüllt. Das Einbürgerungsgesuch erstreckt sich zusätzlich auf den<br />

am 17. April 1999 geborenen Sohn Viktor, nicht aber auf den Ehemann.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die Bürgerrechtszusicherung<br />

an folgende Personen zu erteilen:<br />

a) Bilalovic Mirela, 1989<br />

b) Bilalovic Edina, 1990<br />

d) Bilalovic Medina, 1994<br />

d) Grujic-Stojic Sladjana, 1970, mit Sohn Viktor, 1999<br />

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