Traktandenbericht vom 22. Juni 2006 - Gemeinde Oberrohrdorf
Traktandenbericht vom 22. Juni 2006 - Gemeinde Oberrohrdorf
Traktandenbericht vom 22. Juni 2006 - Gemeinde Oberrohrdorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Traktandenliste<br />
Seite<br />
• Appell<br />
1. Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2005 5<br />
2. Rechenschaftsbericht 2005 6<br />
3. Jahresrechnung 2005 7<br />
4. Strassenbau / Werterhaltungsplanung<br />
Bruttokredit von Fr. 2'520'000.– zuzüglich Teuerung für die 8 – 11<br />
Sanierung der Hinterbächlistrasse inkl. Werkleitungen<br />
5. Wasserversorgung / Werterhaltungsplanung<br />
a) Bruttokredit von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den 12 – 14<br />
Neubau des Reservoirs Ramsig inkl. Reservoirleitungen<br />
b) Bruttokredit von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die 15 – 16<br />
gleichzeitige Sanierung des Ramsigwegs<br />
6. Bruttokredit von Fr. 155'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 17<br />
des Abwasser-Sammelkanals <strong>Oberrohrdorf</strong>/Niederrohrdorf zur<br />
ARA Mellingen<br />
7. Kredit von Fr. 195'000.– für die Zahlung einer wirtschaftlichen 18 – 21<br />
Leistungsentschädigung für die Stilllegung eines Schweinemastbetriebes<br />
8. Initiativbegehren für eine Teilrevision der Bauordnung 22 – 24<br />
9. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />
a) Bilalovic Mirela, 1989 25<br />
b) Bilalovic Edina, 1990 25<br />
c) Bilalovic Medina, 1994 26<br />
d) Grujic-Stojic Sladjana, 1970, mit Sohn Viktor, 1999 26<br />
10. Verschiedenes
<strong>Traktandenbericht</strong>e<br />
Traktandum 1<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2005<br />
Die Einwohnergemeindeversammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2005 fasste folgende Beschlüsse:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 21. <strong>Juni</strong> 2005<br />
2. Kenntnisnahme des Finanzplanes 2005 – 2009<br />
3. Genehmigung des Voranschlages <strong>2006</strong> mit einem Steuerfuss von 85 % und zusätzlichen<br />
Pflichtabschreibungen von 3 %<br />
4. Zustimmung zur Vorfinanzierung des versicherungstechnischen Fehlbetrages bei der<br />
Aargauischen Pensionskasse APK<br />
5. Genehmigung der Kreditabrechnung über den Um- und Neubau des <strong>Gemeinde</strong>hauses<br />
inkl. Wärmeverbund, Dacherneuerung und Umgebung<br />
6. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />
a) Sedikyan Nabi, 1973<br />
b) Brühl Sebastian, 1990<br />
c) Grujic Mihael, 1990<br />
d) Grujic Aleksandra, 1992<br />
e) Ademi-Markaj Valerije, 1983, mit Tochter Hiliri, 2005<br />
f) Incesu Leyla, 1989<br />
g) Incesu Mecnun, 1991<br />
h) Incesu Merdan, 1994<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember<br />
2005 geprüft, genehmigt und zu Handen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung verabschiedet.<br />
Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht mehr zugestellt.<br />
Es kann auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen, bestellt (056 485 77 00) oder auf dem<br />
Internet unter www.oberrohrdorf.ch (unter "Behörde Politik Verwaltung" / "<strong>Gemeinde</strong>versammlung"<br />
/ "Einwohnergemeinde-Protokolle") abgerufen werden.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
<strong>vom</strong> 7. Dezember 2005 zu genehmigen.<br />
1
Traktandum 2<br />
Rechenschaftsbericht 2005<br />
Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c <strong>Gemeinde</strong>gesetz hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Pflicht, alljährlich<br />
einen Rechenschaftsbericht über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu Handen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher<br />
Form erstellt, wird aber aus Kostengründen nicht mehr zugestellt. Er kann<br />
während der Aktenauflage auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen, bestellt (056 485 77<br />
00) oder auf dem Internet unter www.oberrohrdorf.ch (unter "Online-Dienste Kontakt"<br />
/ "Online-Schalter Downloads" / "Formulare" / "Rechenschaftsberichte") abgerufen<br />
werden.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, den Rechenschaftsbericht<br />
2005 zu genehmigen.<br />
2
Traktandum 3<br />
Jahresrechnung 2005<br />
Die <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigte Jahresrechnung 2005 befindet sich bei den Unterlagen,<br />
welche den Stimmberechtigten zur heutigen Versammlung zugestellt wurde.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2005 der<br />
Einwohnergemeinde zu genehmigen.<br />
3
Traktandum 4<br />
Strassenbau / Werterhaltungsplanung<br />
Bruttokredit von Fr. 2'520'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Hinterbächlistrasse<br />
inkl. Werkleitungen<br />
Im Zuge der Werterhaltungsplanung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Prioritätenliste<br />
für die Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>strassen erstellt. Gemäss dieser Planung soll<br />
im Jahr 2007 die Hinterbächlistrasse inkl. Werkleitungen umfassend saniert<br />
werden. Der vorgesehene Kredit hierfür beträgt Fr. 2'520'000.–<br />
I. Ausgangslage<br />
Im Jahre 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />
im Tiefbau erstellen. Auf Grund aller vorhandenen Daten wurde in einem<br />
Plan der Zustand der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />
dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung<br />
der Strassenabschnitte und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen.<br />
Unter anderem steht auch die Hinterbächlistrasse in vorderster Dringlichkeit<br />
für die Erneuerung. Im Rahmen der Werterhaltung Tiefbau der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Oberrohrdorf</strong> sollen in der Hinterbächlistrasse die Werkleitungen erneuert und gleichzeitig,<br />
wo nötig, der Belag und die Fundation ersetzt werden.<br />
II. Projektbeschrieb<br />
Kanalisation (Schmutzwasser – Sauberwasser)<br />
Der Kanalisationsstrang ist teilweise zu klein, in einem schlechten Zustand oder im<br />
Verlauf (im oberen Bereich) ungünstig. Der Kanalisationsstrang wird <strong>vom</strong> Schulhaus<br />
bis zur Einmündung Grundacherweg erneuert.<br />
Die Bachleitung (Guggibadbächli / Mülibach), welche <strong>vom</strong> Zelgli her unter bestehenden<br />
Liegenschaften verläuft (Hypothekarbank / Volg), das Leuenareal durchquert<br />
und anschliessend im Gebiet Hofmatt offen fliesst, wird neu verlegt. Im Bereich der<br />
Einmündung Zelgli wird eine neue Bachleitung in der Hinterbächlistrasse bis in die<br />
Ringstrasse verlegt. Gleichzeitig wird das Sauberwasser von der Bergstrasse an die<br />
zwischenzeitlich realisierte Sauberwasserleitung (Projekt "Bergstrasse") aufgenommen.<br />
Mit dem kleinen Strassenbauprojekt "Ringstrasse" wird die Sauberwasserleitung<br />
zur bestehenden Leitung beim Löwen-Areal geführt. Ob die Bachleitung im<br />
Bereich des Löwen-Areals offen geführt oder weiterhin eingedolt bleibt, ist Bestandteil<br />
der Überbauung dieses Areals. Zusätzlich müssen zwei neue Kontrollschächte<br />
erstellt werden. Der neue Kontrollschacht in der Ringstrasse wird mit einem Notüberlauf<br />
an die bestehende Kanalisationsleitung angeschlossen, damit bei grossen<br />
Wassermengen (Gewitter, lang andauernder Regen) die noch zu klein dimensionierte<br />
Bachleitung im Bereich Löwen-Areal / Hofmatt nicht überlaufen.<br />
4
Wasserleitung<br />
Die Wasserleitung in der Hinterbächlistrasse ist mit Ausnahme der neueren Leitung<br />
im Bereich der "Überbauung Hinterbächlistrasse 6/8/10/12" veraltet und weist Mängel<br />
auf. Teilweise ist auch ihr Durchmesser zu klein. Das Wasserleitungsnetz wird deshalb<br />
auf beinahe der ganzen Länge der Hinterbächlistrasse ersetzt. Die Hausanschlussleitungen<br />
werden im Strassenbereich auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />
ersetzt. Ein allfälliger sinnvoller Ersatz in der Privatparzelle geht zu Lasten der<br />
Privaten. Alle Hausanschlüsse erhalten einen Abstellschieber bei der Hauptleitung.<br />
Beleuchtung<br />
Die Kandelaber mit ihren Leuchten entlang der Hinterbächlistrasse sind veraltet und<br />
in einem schlechten Zustand, weshalb sie durch neue Kandelaber und energiesparende<br />
Leuchten ersetzt werden sollten. Ebenso ist die Verkabelung veraltet. Alle<br />
Kandelaber werden ab dem Bächliweg durch neue Kandelaber ersetzt.<br />
Übrige Werkleitungen<br />
Der Erneuerungsbedarf weiterer Werkleitungen (Swisscom, Cablecom, Strom) wird<br />
mit den verschiedenen Unternehmen abgeklärt. Falls diese Leitungen auch erneuert<br />
werden, müssen die Unternehmen die Kosten tragen.<br />
Strasse<br />
Durch den Bau der verschiedenen Leitungen wird der Strassenbereich zum grossen<br />
Teil umgegraben. Der ohnehin schlechte Belag, auch bei den Trottoirs, wird deshalb<br />
vollständig erneuert. In diesem Zusammenhang wird die Trottoir-/Strassenbreite<br />
harmonisiert, ohne dass jedoch ein Landerwerb notwendig ist.<br />
Aufgrund eines Studienprojektes werden kleinere Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
zur Förderung des Langsamverkehrs realisiert. Grössere Eingriffe in den Verkehrsfluss<br />
sind nicht geplant, da es sich bei der Hinterbächlistrasse um eine Sammelstrasse<br />
handelt.<br />
• Um den Fussgängern ein sicheres Queren bei den Fussgängerstreifen zu gewähren,<br />
wird bei den drei Fussgängerübergängen im Bereich des Schulhauses<br />
Hinterbächli auf der Kurveninnenseite der Strasse je eine Ausbuchtung des<br />
Trottoirs angeordnet. Somit erhöht sich die Sichtweite für die Fussgänger. Um<br />
querende resp. wartende Fussgänger zu schützen, wird auf der entsprechenden<br />
Seite des Vorsprungs ein Schutzpfosten aufgestellt.<br />
• Das Trottoir soll auf seiner gesamten Länge als vortrittsberechtigt gelten. Deshalb<br />
werden alle Einfahrten gleich ausgebildet: Das Trottoir wird vor den Einmündungen<br />
durchgezogen und beidseitig durch Bundsteine begrenzt.<br />
5
• Um "Wildparkieren" von Kunden im Zentrum auf der gemeindeeigenen Parzelle<br />
Nr. 547 (Vereinshaus Ringstr. 1) im Bereich des markierten Parkplatzes beim<br />
Kiosk zu verhindern, ist eine begrünte Rabatte geplant.<br />
• Um die Geschwindigkeit der Autofahrer, die in die Bergstrasse einbiegen, zu<br />
senken, wird der Einlenkradius verkleinert und dadurch der Mündungsbereich<br />
verschmälert.<br />
• Alle Fussgängerstreifen werden mit dem Signal "Standort eines Fussgängerstreifens"<br />
ausgestattet<br />
• Die in die Hinterbächlistrasse einmündenden Strassen, denen mehr als 4 Liegenschaften<br />
angeschlossen sind, erhalten entweder die Markierung und Signalisation<br />
"Kein Vortritt" oder bei ungenügender Sichtzone "Stopp".<br />
• Die ungefähre Lage und die bestehende Anzahl Fussgängerstreifen innerhalb<br />
des Projektbereiches werden beibehalten.<br />
• Bei der Einmündung "Zelgli" wird der Fahrbahnverlauf mittels Markierung (bspw.<br />
Sperrfläche) optimiert.<br />
• Der östlichere Fussgängerstreifen im Zentrum (Oberdorfstrasse) wird, wie bisher,<br />
mit einer gelben Markierung "Längsstreifen für Fussgänger" im Bereich Oberdorfstrasse<br />
ergänzt, um das Aufstellen und eventuelle Warten von Fussgängern vor<br />
dem Queren der Strasse sicher gewährleisten zu können.<br />
• Um den "Zentrums-Charakter" stärker hervorzuheben, wird im Bereich Hinterbächlistrasse<br />
– Bergstrasse die Markierung "Rechtsvortritt" auf die Fahrbahn aufgetragen.<br />
• Von der Einmündung "Zelgli" bis zum Knoten "Grundacherweg / Scheidweg" wird<br />
eine Kernfahrbahnmarkierung auf die Fahrbahn aufgetragen. Das heisst, auf<br />
eine Mittellinie wird verzichtet, dafür werden beidseitig 1,25 m-breite Radstreifen<br />
angeordnet. Im Bereich der "Gehweg-Vorsprünge" muss der Radstreifen auf der<br />
entsprechenden Seite auf je ca. 45 m Länge unterbrochen.<br />
III. Ausführung<br />
Die Bauarbeiten erfolgen grundsätzlich von unten (Volg/Ringstrasse) nach oben<br />
(Kindergarten Staretschwil). Die Realisierung der Hinterbächlistrasse kann wegen<br />
allfälliger Wasserprovisorien nicht im Winter erfolgen. Besondere Schwierigkeiten:<br />
• Der Bau erfolgt unter Betrieb der bestehenden Anlagen. Die bestehenden Leitungen<br />
sollen während der Bauphase so lange wie möglich in Betrieb bleiben.<br />
Für die Wasserversorgung sind teilweise Provisorien nötig.<br />
• Verkehrsbehinderungen und vorübergehende Schliessungen einzelner Strassenabschnitte<br />
lassen sich generell nicht vermeiden.<br />
6
IV. Kosten<br />
Die Kosten für die Erneuerung der Hinterbächlistrasse und der Werkleitungen<br />
beziffern sich wie folgt:<br />
• Strasse Fr. 1'230'315.00<br />
• Schmutzwasser (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 328'192.00<br />
• Sauberwasser (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 328'348.00<br />
• Wasser (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 583'145.00<br />
• Beleuchtung Fr. 50'000.00<br />
Total Hinterbächlistrasse und Werkleitungen (inkl. MwSt.) Fr. 2'520'000.00<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />
von Fr. 2'520'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Hinterbächlistrasse<br />
inkl. Werkleitungen zu genehmigen.<br />
7
Traktandum 5<br />
Wasserversorgung / Werterhaltungsplanung<br />
a) Bruttokredit von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den Neubau des Reservoirs<br />
Ramsig inkl. Reservoirleitung<br />
b) Bruttokredit von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die gleichzeitige<br />
Sanierung des Ramsigwegs<br />
Das alte Reservoir Ramsig soll abgebrochen und durch ein neues ersetzt werden.<br />
Zugleich werden neue Leitungen im Ramsigweg verlegt, weshalb auch der<br />
Ramsigweg im Rahmen der Werterhaltungsplanung saniert werden muss. Die<br />
Gesamtkosten für beide Werke belaufen sich auf rund Fr. 1'113'800.–.<br />
5 a) Bruttokredit von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den Neubau des<br />
Reservoirs Ramsig inkl. Reservoirleitungen<br />
I. Ausgangslage<br />
Die Reservoiranlage Ramsig besteht aus einem Schieberhaus und zwei unterschiedlich<br />
grossen Wasserkammern. Es wurde im Jahr 1909 erbaut, wobei das<br />
Schieberhaus 1978 teilweise saniert wurde. Die Kammern weisen eine Löschreserve<br />
von 75 m 3 und eine Brauchreserve von ebenfalls 75 m 3 auf. Die Kammerbeschichtung<br />
befindet sich in einem schlechten Zustand, sie weist überall weiche Stellen auf.<br />
Der Zutritt erfolgt von oben her über zwei offene Einstiege. Das Schieberhaus ist zu<br />
klein, um die vorgesehene Desinfektion des Quellwassers realisieren zu können. Die<br />
Decke der Reservoirkammern weist keine äusseren Betonschutzmassnahmen wie<br />
Schwarzanstrich oder Schutzmörtel auf, weshalb das Eindringen von Oberflächenwasser<br />
nicht ausgeschlossen werden kann. Die Löschreserven sind für den Brandfall<br />
zu klein dimensioniert. Die Füllung erfolgt primär aus der Quelle Ramsig und<br />
sekundär über das Stufenpumpwerk Obermatte. Die Brunnenstube entspricht nicht<br />
mehr den heutigen Qualitätsanforderungen. Aufgrund einer zu flachen Leitung gibt<br />
es zwischen Brunnenstube und Reservoir Lufteinschlüsse, welche den kontinuierlichen<br />
Durchfluss stören. Das Quellwasser wird nicht entkeimt.<br />
Vom Reservoir Ramsig verläuft die bestehende Reservoirleitung in Richtung Weidhofstrasse.<br />
Das "Generelle Wasserversorgungsprojekt GWP 2000" hat aufgezeigt,<br />
dass bei der heutigen Konstellation die Druckverhältnisse auf der Reservoirinstallation<br />
und der Reservoirleitung im Brandfall nicht optimal sind. Aus diesem Grund wurde<br />
im Rahmen des Ausbaumassnahmenpaketes vorgeschlagen, den Durchmesser<br />
der bestehenden Reservoirleitung <strong>vom</strong> Reservoir Ramsig bis zum Ringschluss bei<br />
der Kreuzung Weidhofstrasse / Neumattweg zu vergrössern. Die gestemmte Graugussleitung<br />
stammt aus den Anfangszeiten der Wasserversorgung und weist ein<br />
Alter von beinahe 100 Jahren auf. Die Leitungslänge bis zum Anschlusspunkt bei der<br />
Kreuzung Weidhofstrasse / Neumattweg beträgt rund 250 m und verläuft quer durch<br />
mehrere Privatparzellen.<br />
8
II. Projektbeschrieb<br />
Aufgrund des Alters, des Zustandes sowie der engen Platzverhältnisse ist vorgesehen,<br />
das Reservoir Ramsig durch einen Neubau zu ersetzen. Auf der Parzelle Nr.<br />
804 der Einwohnergemeinde ist der Neubau aus Platzgründen praktisch nicht zu<br />
realisieren. Da das bestehende Reservoir während der gesamten Bauphase in<br />
Betrieb bleiben muss, kann es nicht vorgängig abgebrochen werden. Nördlich des<br />
bestehenden Reservoirs befindet sich ein optimaler Standort für einen neuen<br />
Behälter. Dafür müssen rund 600 m 2 der Parzelle Nr. 803 (Kaufmann Martin) beansprucht<br />
und erworben werden. Nach erfolgter Ausführung wird ein Landabtausch<br />
stattfinden, indem die Parzelle Nr. 804 an Herrn Kaufmann Martin abgetreten wird.<br />
Das neue Reservoir Ramsig aus armiertem Ortsbeton besteht aus zwei Kammern<br />
(Brauchwasser 50 m 3 und Löschwasser 100 m 3 ). Für Reinigungszwecke ist in jeder<br />
Kammer eine Drucktüre vorgesehen. Die ganze Reservoiranlage wird mit einer<br />
Sickerleitung umschlossen und die Aussenwände mit Sickerplatten versehen. Die<br />
meisten steuertechnischen Einrichtungen des bestehenden Reservoirs können<br />
weiter verwendet werden. Neu dazu kommen ein Schaltschrank, ein induktiver<br />
Wassermesser, die Integration der UV-Anlage sowie gewisse Anpassungen bei<br />
Prozessleitsystem.<br />
Das Projekt beinhaltet eine neue Leitung aus duktilem Guss <strong>vom</strong> neuen Reservoir<br />
Ramsig bis zum Zusammenschluss in der Kreuzung Ramsigweg/Weidhofstrasse. Die<br />
Projektlänge beträgt rund 290 m. Die Wasserleitung wird in den Ramsigweg verlegt.<br />
Parallel zur Reservoirleitung wird auf einer Länge von 65 m eine neue Sauberwasserleitung<br />
verlegt.<br />
III. Kosten / Finanzierung<br />
Sämtliche Kosten wurden auf Stufe Vorprojekt errechnet und weisen eine Genauigkeit<br />
von +/– 20 % auf.<br />
Reservoir Ramsig<br />
Bauarbeiten / Anlagen / Steuerung Fr. 495'000.00<br />
Landerwerb / Gebühren Fr. 19'000.00<br />
Diverses und Unvorhergesehenes ca. 8% Fr. 45'000.00<br />
Technische Arbeiten, Honorar, Aufrundungen Fr. 51'000.00<br />
Total exkl. MwSt. Fr. 610'000.00<br />
MwSt. 7,6 % Fr. 46'360.00<br />
Total inkl. 7,6% MwSt. Fr. 656'360.00<br />
9
Reservoirleitung<br />
Bauarbeiten Fr. 155'000.—<br />
Diverses und Unvorhergesehenes ca. 8% Fr. 15'000.—<br />
Technische Arbeiten, Honorar, Aufrundungen Fr. 20'000.—<br />
Total exkl. MwSt. Fr. 190'000.—<br />
MwSt. 7,6 % Fr. 14'440.—<br />
Total inkl. 7,6 % MwSt. Fr. 204'440.—<br />
Gesamthaft ergibt dies somit ein Betrag von insgesamt Fr. 860'800.00.<br />
Die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt AVA subventioniert Neuanlagen von<br />
Wasserversorgungen wie auch Unterhalts- und Sanierungsarbeiten. Der genaue<br />
Subventionsbeitrag ist noch nicht bekannt.<br />
Die Wasserversorgung als eigenwirtschaftlicher Betrieb ist hat ein Guthaben gegenüber<br />
der Einwohnergemeinde von ca. Fr. 3,6 Millionen und kann diese Investitionen<br />
ohne Erhöhung der Wasserzinsen oder Anschlussgebühren finanzieren.<br />
IV. Schlussbemerkung<br />
Mit den geplanten Sanierungsarbeiten werden der Betrieb der Reservoiranlage sowie<br />
die Überwachung des Wassers wieder auf den erforderlichen technischen Stand<br />
gebracht. Für den Werterhalt und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind<br />
umfassende Sanierungsarbeiten unerlässlich.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />
von Fr. 860'800.– zuzüglich Teuerung für den Neubau des Reservoirs Ramsig inkl.<br />
Reservoirzuleitung zu genehmigen.<br />
10
5 b) Bruttokredit von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die gleichzeitige<br />
Sanierung des Ramsigwegs<br />
I. Ausgangslage<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> plant, das Reservoir Ramsig durch einen Neubau zu ersetzen.<br />
Dies bedingt gleichzeitig, dass die Wasserleitung <strong>vom</strong> Reservoir bis zur<br />
Kreuzung Ramsigweg / Weidhofstrasse ersetzt werden muss, da der heutige Leitungsquerschnitt<br />
nicht genügt. Die bestehende Leitung verläuft quer durch Wiesland<br />
auf privatem Grund. Die neue Leitung wird im Ramsigweg und damit im öffentlichen<br />
Boden erstellt. Dadurch wird der Ramsigweg von den Bauarbeiten stark in Mitleidenschaft<br />
gezogen. Es ist zweckmässig, anschliessend den Weg vollständig zu erneuern.<br />
Im Rahmen der Werterhaltungsplanung für Tiefbauten ist vorgesehen gewesen, den<br />
Ramsigweg (zusammen mit der Verbindung Rüslerstrasse - Weidhofstrasse, Weidhofstrasse<br />
und Berg) im Jahr 2009/2010 zu sanieren. In diesem Sinn wird dieses<br />
Teilstück vorgezogen.<br />
Strassenbau<br />
II. Projektbeschrieb<br />
Der Strassenbau beginnt bei der Weidhofstrasse und endet beim neuen Reservoir<br />
Ramsig. Nach der optischen Beurteilung besteht der Belag grösstenteils aus<br />
mehreren Schichten Oberflächenbehandlungen. Es ist davon auszugehen, dass nur<br />
eine schwache Kieskofferung vorhanden ist. Im Projekt wird deshalb mit dem vollständigen<br />
Einbau eines 60 cm starken Kieskoffers gerechnet. Die Abdeckung erfolgt<br />
mit einem einschichtigen Belag von 8 cm Stärke. Die heutige Belagsbreite von 3,0 m<br />
wird beibehalten.<br />
Entwässerung<br />
Heute besteht entlang des Ramsigwegs keine Entwässerungsleitung. Mit wenigen<br />
Einlaufschächten wird ein Teil des Wassers einer Drainageleitung zugeführt. Das<br />
meiste Wasser fliesst in einem örtlich recht tiefen, seitlichen Strassengraben ab. Im<br />
Bereich von Zufahrten ins Landwirtschaftsland besteht eine Eindolung. Das Projekt<br />
sieht vor, im Bereich dieses Grabens eine Sickerleitung zu verlegen, den Graben mit<br />
Sickerkies zu füllen und eine Rinne aus Sickerbeton zu erstellen, damit das Material<br />
nicht abgeschwemmt wird. Die beiden für die Landwirtschaft notwendigen Zufahrten<br />
bleiben bestehen. Wo möglich, wird der Belag mit einseitigem Gefälle bergwärts<br />
eingebaut, damit das Wasser in die Rinne fliesst. Die bestehenden Zufahrten zu den<br />
Gebäuden werden bei Bedarf angepasst. Im Bereich des Bauernhofes ist ein zweireihiger<br />
Strassenabschluss vorgesehen, damit kein Wasser über den Vorplatz zum<br />
Haus hinunter fliesst. Die Entwässerung wird mit zusätzlichen Einlaufschächten und<br />
mit Querrinnen ergänzt.<br />
11
Werkleitungen<br />
Für die Wasserversorgung wird im Ramsigweg eine neue Wasserleitung und zwei<br />
Kabelschutzrohre für die Elektrozuleitung und das Steuerkabel verlegt. Diese sind<br />
Bestandteile des Projekts "Neubau Reservoir Ramsig / Reservoirleitung".<br />
III. Kosten<br />
Für den projektierten Strassenbau mit Entwässerung wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag<br />
ausgearbeitet.<br />
Bauarbeiten Fr. 122'462.00<br />
Kanalisation / Entwässerung Fr. 37'709.00<br />
Projekt und Bauleitung Fr. 26'673.00<br />
Verschiedenes / Unvorhergesehenes Fr. 48'286.00<br />
Total exkl. MwSt. Fr. 235'130.00<br />
MwSt. 7,6 % Fr. 17'870.00<br />
Total inkl. 7,6 % MwSt. Fr. 253'000.00<br />
IV. Schlussbemerkung<br />
Da der Strassenbelag durch die Verlegung der Leitungen im Rahmen des Neubaus<br />
des Reservoirs Ramsig ohnehin aufgerissen wird, macht es Sinn, die Sanierung des<br />
Ramsigwegs vorzuziehen.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />
von Fr. 253'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Ramsigwegs zu genehmigen.<br />
12
Traktandum 6<br />
Bruttokredit von Fr. 155'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Abwasser-Sammelkanals<br />
<strong>Oberrohrdorf</strong>/Niederrohrdorf zur ARA Mellingen<br />
Der gemeinsame Abwasserkanal der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Oberrohrdorf</strong> und Niederrohrdorf<br />
<strong>vom</strong> Regenbecken Mittifeld (Niederrohrdorf) bis zur Abwasserreinigungsanlage<br />
in Mellingen soll teilweise saniert werden. Die gesamten Kosten liegen<br />
bei Fr. 155'000.–. Der <strong>Oberrohrdorf</strong>er Anteil beträgt Fr. 87'730.–<br />
I. Ausgangslage<br />
Der Sammelkanal (Teilstück Regenbecken Mittifeld bis ARA Mellingen) wurde 1963<br />
erstellt. Die Zuleitungskanäle zur ARA Mellingen sind Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>n,<br />
welche für den Betrieb und Unterhalt sowie für die Erneuerung dieser Sammelkanäle<br />
zuständig sind. Die Sammelkanäle ab Grenze <strong>Oberrohrdorf</strong> / Niederrohrdorf stehen<br />
beiden <strong>Gemeinde</strong>n zur Ableitung des Abwassers in die ARA Mellingen zur Verfügung.<br />
Im Jahr 2001 wurde ein Vertrag abgeschlossen, der die Benützung und den<br />
Unterhalt der gemeinsamen Abwasseranlagen regelt. Vom Sammelkanal existieren<br />
erst seit dem Bau des Bahnhofs Mellingen-Heitersberg und dem Radweg Mellingen-<br />
Fislisbach verbindliche Ausführungspläne. Das bewog die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu, von<br />
diesem Abwassertransportkanal einen Leitungskatasterplan erstellen zu lassen. Aufgrund<br />
einer Überprüfung des Kanals mit dem Kanalfernsehen konnte festgestellt<br />
werden, dass die über 40-jährige Leitung grundsätzlich in einem guten Zustand ist.<br />
Festgestellte Mängel können mit einem Kanalroboter repariert werden.<br />
II. Kosten / Finanzierung<br />
Bauarbeiten<br />
Fr. 122'383.00<br />
Unvorhergesehenes Fr. 12'617.00<br />
Techn. Kosten / Honorare Fr. 20'000.00<br />
Total inkl. MwSt.<br />
Fr. 155'000.00<br />
Die beiden <strong>Gemeinde</strong>n müssen sich gemäss Vertrag <strong>vom</strong> <strong>Juni</strong> 2001 wie folgt an den<br />
Gesamtkosten beteiligen:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> 56,6 % Fr. 87'730.00<br />
<strong>Gemeinde</strong> Niederrohrdorf 43,4 % Fr. 67'270.00<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe<br />
von Fr. 155'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Abwasser-Sammelkanals<br />
<strong>Oberrohrdorf</strong>/Niederrohrdorf zur ARA Mellingen zu genehmigen.<br />
13
Traktandum 7<br />
Kredit von Fr. 195'000.– für die Zahlung einer wirtschaftlichen Leistungsentschädigung<br />
für die Stilllegung eines Schweinemastbetriebes<br />
Im Zusammenhang mit der laufenden Revision der Nutzungsordnung Kulturland<br />
ist ein grundsätzliches Verbot von Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieben<br />
vorgesehen. Die Stilllegung bestehender Anlagen kann jedoch nicht<br />
ohne weiteres verfügt werden. Um die Siedlungsqualität zu erhöhen, die Naherholungszone<br />
zu fördern und die Bevölkerung vor lästigen und störenden<br />
Immissionen zu schützen, soll mit dem Eigentümer des bestehenden Schweinemastbetriebes,<br />
Herrn Pius Wyrsch, eine Vereinbarung für eine Stilllegung<br />
abgeschlossen werden. Dieser verpflichtet sich, auf den Schweinemastbetrieb<br />
zu verzichten. Der dadurch bedingte Erwerbsausfall wird entschädigt. Nach<br />
mehrjährigen Verhandlungen konnte man sich auf einen pauschalen Betrag<br />
von Fr. 195'000.– einigen.<br />
I. Ausgangslage<br />
Am 23. April 1999 hat der Kanton einem Freilaufstall für Schweine mit Iglus (resp.<br />
Bewilligung zur Erhöhung auf 80 Schweine) im Gebiet Sonnhalde (ungefähr 100 m<br />
<strong>vom</strong> Wohngebiet entfernt) zugestimmt. Innerhalb der Auflagefrist im März 1999 sind<br />
keine Einsprachen eingegangen. Da es sich um ein Baugesuch in der Landwirtschaftszone<br />
handelte, war der Kanton für die Bewilligungserteilung zuständig. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat hat den Entscheid lediglich am 3. Mai 1999.<br />
In der Folge mehrten sich die Reklamationen wegen Geruchsbelästigungen. Ohne<br />
Bewilligung baute der Landwirt den Betrieb für ungefähr 160 Mastschweine aus. Aufgrund<br />
von Interventionen von Nachbarn, die eine Zunahme der lästigen Geruchsimmissionen<br />
beklagten, wurde der ungesetzliche Zustand erhoben und der Landwirt<br />
aufgefordert, ein Baugesuch für die Aufstockung einzureichen. Der Landwirt willigte<br />
ein, vorläufig 80 Schweine zu halten, und reichte in der Folge ein Baugesuch zur Aufzucht<br />
von 160 Mastschweinen ein. Während der Auflagefrist gingen über 40 Einsprachen<br />
ein.<br />
Am 28. März 2002 erteilte das Baudepartement grundsätzlich die Zustimmung zu<br />
dieser Erweiterung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat war mit dieser Bewilligung nicht einverstanden<br />
mit der Begründung, dass der kantonale Zustimmungsentscheid das so genannte<br />
"Mikroklima" nicht beachte. Vor allem bei Schönwetterlagen sind östliche bis südliche<br />
Fallwinde festzustellen, welche die lästigen Gerüche direkt ins Wohngebiet transportieren.<br />
Erschwerend tritt hinzu, dass abends ein thermisch bedingter Talwind die<br />
Regel ist. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass die Bewohner der betroffenen<br />
Quartiere ihre Gärten am Feierabend wegen Geruchsimmissionen häufig nicht benutzen<br />
können. Der Kanton beurteilte das Gesuch aufgrund der so genannten FAT-<br />
Richtlinien, welche jedoch das Mikroklima kaum einbeziehen. Bereits im Frühjahr<br />
2003 reiften beim <strong>Gemeinde</strong>rat deshalb erste Gedanken, eine Änderung der<br />
Nutzungsordnung im Kulturland vorzunehmen. Deshalb wurde von Seiten der Behörden<br />
das Gespräch mit dem Landwirt gesucht, ohne dass jedoch eine Einigung erzielt<br />
werden konnte.<br />
14
Am 7. November 2003 wurde ein neues Baugesuch eingereicht. Dieses sah 300<br />
Mastplätze vor. Während der öffentlichen Auflage gingen über 100 Einsprachen ein.<br />
Die Behandlung dieses Baugesuchs wurde beim Kanton auf Anregung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
sistiert. Um weitere Eingaben oder Planungsabsichten, welche der zukünftigen<br />
Planung während der Dauer der Überarbeitung der Nutzungsordnung zuwiderlaufen,<br />
zu verhindern, erliess der <strong>Gemeinde</strong>rat am 5. April 2004 eine auf maximal<br />
fünf Jahre befristete Planungszone. Dies entspricht einem vorübergehenden Bauverbot<br />
für Mastbetriebe. Dagegen erhobene Einsprachen und Beschwerden wurden in<br />
der Folge <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat wie auch <strong>vom</strong> Baudepartement abgewiesen Eine verwaltungsgerichtliche<br />
Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ist<br />
zurzeit noch hängig resp. wurde sistiert.<br />
Nach dem Erlass der Planungszone hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einerseits die Überarbeitung<br />
der Nutzungsordnung Kulturland wie auch eine Messung der Windverhältnisse<br />
bezüglich Ausbreitung von Geruchsemissionen von Tierställen in Auftrag gegeben.<br />
II. Windgutachten<br />
Ein Gutachten der Firma Meteotest aus Bern hat ergeben, dass die Lage des Stalles<br />
aufgrund der Windströmungen und der Lage der umgebenden Gebäude als kritisch<br />
bezüglich der Geruchsimmissionen im Wohngebiet einzustufen ist. Die Geruchswolke<br />
wird bei windschwachen Lagen zum grössten Teil gegen Westen und Nordwesten<br />
verfrachtet. Ergänzungsmessungen der Windverhältnisse in Staretschwil haben ergeben,<br />
dass die Windsituationen entlang des Hanges sehr ähnlich sind. Bei einem<br />
Normstall von 300 Schweinen müsste deshalb ein Mindestabstand von 450 Meter<br />
zum Baugebiet eingehalten werden.<br />
Dieses Gutachten bestätigte somit die Haltung des <strong>Gemeinde</strong>rates, wonach Mastbetriebe,<br />
insbesondere Schweinemast- und Schweinezuchtbetriebe, in der Landwirtschaftszone<br />
oberhalb des Dorfes sehr problematisch sind.<br />
III. Überarbeitung Nutzungsordnung<br />
Die Landschaftskommission hat zusammen mit der Metron Raumentwicklung AG in<br />
der Zwischenzeit die entsprechenden Unterlagen soweit vorbereitet, dass sie zur<br />
Vorprüfung an den Kanton eingereicht werden konnten. Die Ergebnisse des Windgutachtens<br />
wurden in die Planung miteinbezogen. Eine separate Arbeitsgruppe, in<br />
welcher auch Landwirte vertreten waren, hat sich dabei ausschliesslich mit einem<br />
Paragraphen zur Spezialregelung der Intensivtierhaltung befasst. Das Mitwirkungsverfahren<br />
wurde <strong>vom</strong> 6. März bis 4. April <strong>2006</strong> durchgeführt. Nach dem Mitwirkungsverfahren<br />
und der kantonalen Vorprüfung wird der <strong>Gemeinde</strong>rat eventuell gewünschte<br />
Anpassungen vornehmen und die Unterlagen anschliessend öffentlich auflegen.<br />
Die Genehmigung des Planungswerkes obliegt jedoch der Einwohnergemeindeversammlung.<br />
Falls möglich, soll es der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />
<strong>2006</strong> unterbreitet werden.<br />
15
Danach soll es zukünftig verboten sein, Schweinemast- und Schweinezuchtbetriebe<br />
in <strong>Oberrohrdorf</strong> zu erstellen.<br />
IV. Entschädigung<br />
Nicht gelöst ist damit allerdings das Problem der Emissionen des bestehenden und<br />
rechtkräftig bewilligten Betriebs. Auch wenn es im Bereich des Umweltschutzrechtes<br />
in der Regel keine Besitzstandsgarantie gibt, kann ein Schweinemastbetrieb nicht<br />
ohne weiteres geschlossen werden. Dabei darf nicht nur der Schutz der Bevölkerung<br />
vor übermässigen Immissionen betrachtet werden, sondern auch die Situation des<br />
betroffenen Landwirtes und seiner Familie.<br />
Nach mehrjährigen Verhandlungen konnte man sich nun auf eine wirtschaftliche<br />
Leistungsentschädigung einigen, wenn der Schweinemastbetrieb stillgelegt wird.<br />
Mit der Bezahlung eines Pauschalbetrages von Fr. 195'000.– soll dem Landwirt ein<br />
Ertragsausfall für die Dauer von 10 Jahren entschädigt werden. Darin inbegriffen ist<br />
auch ein Anteil an die Anwalts- und Planungskosten für die beiden durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
blockierten Baugesuche enthalten, sowie an Auslagen für bauliche Anpassungen<br />
am Gebäude.<br />
Im Einzelnen ist die pauschale Entschädigungszahlung an folgende Bedingungen<br />
gebunden:<br />
• Aufhebung der Baubewilligung Nr. 1488 <strong>vom</strong> 3. Mai 1999<br />
• Aufhebung des bestehenden Schweinestalles und Entfernung der Iglus<br />
• Rückzug der beiden Baugesuche für 160 resp. 300 Mastplätze für Schweine<br />
• Rückzug des Beschwerdeverfahrens gegen die Planungszone<br />
• Verzicht auf eine Masttierhaltung von Schweinen und Hühnern mit Eintrag im<br />
Grundbuchamt (dem Landwirt wird zugestanden, maximal 4 Schweine für den<br />
Eigenbedarf zu halten) mit Eintrag im Grundbuchamt<br />
V. Schlussbemerkung<br />
Mit der Zahlung einer wirtschaftlichen Leistungsentschädigung für die Stilllegung<br />
eines Schweinemastbetriebes wird dem betroffenen Landwirt der mutmassliche Verdienstausfall<br />
entschädigt. Andererseits wird die Siedlungsqualität erhöht und die<br />
Bevölkerung vor lästigen und störenden Immissionen geschützt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist<br />
überzeugt, dass mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beide Seiten, d.h. die betroffene<br />
Bevölkerung wie auch der Landwirt, profitieren.<br />
16
VI. Situation<br />
Morgenacher<br />
Betroffener Hof<br />
Unterried<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Kredit von Fr. 195'000.–<br />
für die Zahlung einer wirtschaftlichen Leistungsentschädigung für die Stilllegung<br />
eines Schweinemastbetriebes zu genehmigen.<br />
17
Traktandum 8<br />
Initiativbegehren für eine Teilrevision der Bauordnung<br />
Die Initianten verlangen eine Ergänzung der Bauordnung, welche sicherstellen<br />
soll, dass sich Neubauten in einem harmonisch gewachsenen Quartier an die<br />
bestehende Überbauungsstruktur einpassen müssen.<br />
I. Initiativbegehren<br />
Am 31. März <strong>2006</strong> wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein Initiativbegehren mit folgendem<br />
Antrag eingereicht:<br />
"Mit einer Teilrevision der kommunalen Bauordnung <strong>vom</strong> <strong>22.</strong> <strong>Juni</strong> 1998 ist dem<br />
Einpassungsgebot von § 42 BauG zu höherer Priorität und Durchsetzbarkeit zu<br />
verhelfen."<br />
Begründet wird das Begehren wie folgt: Die Bauordnung <strong>vom</strong> <strong>22.</strong> <strong>Juni</strong> 1998 ermöglicht<br />
(seither) eine höhere Ausnützung und verdichtetes Bauen. Dies hat dazu geführt,<br />
dass auch in harmonisch gewachsenen Quartieren überdimensionierte Baukörper<br />
erstellt oder geplant werden, welche in keiner Weise in die Umgebung<br />
eingepasst sind. Eine Flut von Einsprachen und damit verbunden eine Überlastung<br />
von Verwaltung und Behörden sind nur eine Folge davon. Dieser negativen Entwicklung<br />
für die ganze <strong>Gemeinde</strong> muss Einhalt geboten werden, indem dem Einpassungsgebot<br />
des kantonalen Baugesetzes zu hoher Priorität und Durchsetzung auf<br />
kommunaler Ebene verholfen wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat das Initiativbegehren geprüft und festgestellt, dass die erforderliche<br />
Anzahl der Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigen erreicht wurde.<br />
Das Initiativbegehren erfüllt die Anfordernisse und wurde als gültig erklärt. Der<br />
Entscheid wurde in der Berg-Post <strong>vom</strong> 12. April <strong>2006</strong> und im Amtsblatt <strong>vom</strong> 10. April<br />
<strong>2006</strong> publiziert. Der Entscheid ist rechtskräftig, weshalb das Initiativbegehren der<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden muss.<br />
II. Ausgangslage<br />
Die heute gültige Bauordnung wurde von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung am 2. Dezember<br />
1998 beschlossen und <strong>vom</strong> Grossen Rat des Kantons Aargau am 14. Dezember<br />
1999 genehmigt. Die Bauordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> ist zusammen mit<br />
dem Bauzonenplan somit seit rund 5 ½ Jahren in Kraft.<br />
Mit der neuen Bauordnung ist eine massive Erhöhung der Ausnützungsziffer realisiert<br />
worden. Das bedeutet, dass heute auf einem Grundstück eine grössere Baute<br />
mit mehr Bruttogeschossfläche erstellt werden kann. Diese erhöhte Ausnützungsziffer<br />
entspricht dem Gedanken eines haushälterischen Umganges mit dem immer<br />
knapper werdenden Bauland.<br />
18
Sinngemäss wurden auch die Landhauszone und die Einfamilienhauszone in die<br />
Zone "W2" umgeteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Zonen mit dem Inkrafttreten<br />
der Bauordnung zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss realisiert werden<br />
können.<br />
Diese Erhöhung der Ausnützungsziffer und das Kürzen der Bauordnung auf die absolut<br />
notwendigen Bestimmungen, eine echte, früher immer wieder geforderte<br />
Liberalisierung der Baugesetzgebung, haben in letzter Zeit vermehrt zu Unmut bei<br />
der jeweils betroffenen Nachbarschaft geführt. Verschiedentlich wurde verlangt, dass<br />
der kantonale Einpassungsparagraph (§ 42 BauG) bei Baugesuchen verstärkt<br />
berücksichtig werden soll, obwohl dieser als "ästhetische Generalklausel"<br />
grundsätzlich in "normalen" Wohn- und Gewerbezonen nicht anwendbar ist, sondern<br />
nur in den Kernzonen. Der so genannte Einpassungsparagraph lautet wie folgt:<br />
§ 42 Baugesetz / Einordnung von Bauten<br />
1 Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Gestaltung und Oberfläche des Baukörpers<br />
sowie dessen Aussenraumes so in die Umgebung einordnen, dass eine gute<br />
Gesamtwirkung entsteht.<br />
2 Bauten, Anschriften, Bemalungen, Antennen und Reklamen dürfen insbesondere<br />
Landschaften sowie Orts-, Quartier- und Strassenbilder nicht beeinträchtigen.<br />
III. Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Aufgrund der grossen Anzahl Einsprachen bei verschiedenen Baugesuchen, in<br />
denen eine Einpassung verlangt wird, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 23. Januar <strong>2006</strong> eine<br />
Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit der Klärung der Problematik rund um die<br />
Einpassung einer Baute in ein bestehendes Wohnquartier befassen soll.<br />
Die von den Initianten verlangte Ergänzung der kommunalen Bauordnung weist eine<br />
vergleichbare Zielsetzung auf. Ein ergänzter kommunaler Einpassungsparagraph hat<br />
jedoch auch Nachteile resp. ist schwierig anzuwenden. Die Ansicht, ob sich ein Neubau<br />
an eine bestehende Quartierstruktur anpasst oder nicht, dürfte oft sehr unterschiedlich<br />
ausfallen. Auch Eigeninteressen werden mitspielen. Der Ermessensspielraum<br />
ist gross, und die Nachbarn hätten noch mehr Gründe für Einsprachen, welche<br />
auch bei Einhaltung der übrigen Vorschriften Bauverzögerungen zur Folge hätten.<br />
Mit der jetzigen Bauordnung haben auch die Eigentümer bestehender Liegenschaften<br />
die Möglichkeit, ihr Haus entsprechend auszubauen. Das dürfte mit den verlangten<br />
Einpassungsvorschriften erschwert sein.<br />
19
Es gibt Gründe, welche für oder gegen eine Ergänzung unserer Bauordnung<br />
sprechen. Da eine Einschränkung von der Bevölkerung gewünscht resp. in Kauf<br />
genommen wird und der <strong>Gemeinde</strong>rat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um<br />
die Einpassungsfrage zu klären, kann der <strong>Gemeinde</strong>rat die Initiative in der vorliegenden<br />
Form unterstützen.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die vorliegende Initiative "Mit<br />
einer Teilrevision der kommunalen Bauordnung <strong>vom</strong> <strong>22.</strong> <strong>Juni</strong> 1998 ist dem Einpassungsgebot<br />
von § 42 BauG zu höherer Priorität und Durchsetzbarkeit zu verhelfen"<br />
zu genehmigen.<br />
20
Traktandum 9<br />
Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />
a) Bilalovic Mirela, 1989<br />
b) Bilalovic Edina, 1990<br />
c) Bilalovic Medina, 1994<br />
d) Grujic-Stojic Sladjana, 1970, mit Sohn Viktor, 1999<br />
Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Grundlage ist nicht mehr die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
für die Festlegung der Einbürgerungsgebühr zuständig. Neu darf nur<br />
noch eine Aufwandentschädigung verlangt werden, welche <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat aufgrund<br />
des entstandenen Aufwandes festgelegt wird.<br />
9 a) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Bilalovic Mirela, geb. am 24. Juli 1989 in Novi Pazar<br />
(Serbien und Montenegro), ledig, serbisch-montenegrinische<br />
Staatsangehörige, Tochter des Bilalovic<br />
Mehmed und der Bilalovic-Glogic Refika, wohnhaft<br />
in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Steiacher 10 (Niederlassungsbewilligung<br />
C).<br />
Mirela Bilalovic ist 1992 mit ihren Eltern in die Schweiz resp. nach <strong>Oberrohrdorf</strong><br />
gezogen. Sie absolviert eine Lehre als Detailhandelsfachfrau in Spreitenbach. Mirela<br />
Bilalovic ist mit unseren Verhältnissen bestens vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
anlässlich des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben<br />
werden erfüllt.<br />
9 b) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Bilalovic Edina, geb. am 10. Dezember 1990 in Baden<br />
(AG), ledig, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige,<br />
Tochter des Bilalovic Mehmed und der<br />
Bilalovic-Glogic Refika, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />
Steiacher 10 (Niederlassungsbewilligung C).<br />
21
Edina Bilalovic ist 1992 mit ihren Eltern nach <strong>Oberrohrdorf</strong> gezogen. Sie besucht die<br />
Sekundarschule in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Mirela Bilalovic ist mit unseren Verhältnissen<br />
bestens vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />
überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />
9 c) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Bilalovic Medina, geb. am 19. August 1994 in<br />
Baden AG, ledig, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige,<br />
Tochter des Bilalovic Mehmed und der<br />
Bilalovic-Glogic Refika, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />
Steiacher 10 (Niederlassungsbewilligung C).<br />
Medina Bilalovic wohnt seit ihrer Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie besucht die 5. Klasse<br />
der Primarschule in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Medina Bilalovic ist mit unseren Verhältnissen bestens<br />
vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />
überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />
9 d) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Grujic-Stojic Sladjana, geb. am 13. Juli 1970 in Bobovo<br />
(Serbien und Montenegro), verheiratet, serbisch-montenegrinische<br />
Staatsangehörige, Tochter<br />
des Stojic Josif und der Stojic-Petrovic Mirjana,<br />
wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Hofmatt 18 (Niederlassungsbewilligung<br />
C),<br />
und Sohn Grujic Viktor, geb. am 17. April 1999 in<br />
Leuggern AG.<br />
22
Frau Sladjana Grujic ist 1988 in die Schweiz gekommen. Sie wohnt seit 1999 in<br />
<strong>Oberrohrdorf</strong>. Das Ehepaar Grujic hat drei minderjährige Kinder. Zurzeit arbeitet Frau<br />
Grujic als Mitarbeiterin Hausdienst mit einem Teilzeitpensum im Grand Casino Baden.<br />
Sie ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich<br />
des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben<br />
werden erfüllt. Das Einbürgerungsgesuch erstreckt sich zusätzlich auf den<br />
am 17. April 1999 geborenen Sohn Viktor, nicht aber auf den Ehemann.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die Bürgerrechtszusicherung<br />
an folgende Personen zu erteilen:<br />
a) Bilalovic Mirela, 1989<br />
b) Bilalovic Edina, 1990<br />
d) Bilalovic Medina, 1994<br />
d) Grujic-Stojic Sladjana, 1970, mit Sohn Viktor, 1999<br />
23