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Traktandenbericht vom 22. Juni 2006 - Gemeinde Oberrohrdorf

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Am 7. November 2003 wurde ein neues Baugesuch eingereicht. Dieses sah 300<br />

Mastplätze vor. Während der öffentlichen Auflage gingen über 100 Einsprachen ein.<br />

Die Behandlung dieses Baugesuchs wurde beim Kanton auf Anregung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

sistiert. Um weitere Eingaben oder Planungsabsichten, welche der zukünftigen<br />

Planung während der Dauer der Überarbeitung der Nutzungsordnung zuwiderlaufen,<br />

zu verhindern, erliess der <strong>Gemeinde</strong>rat am 5. April 2004 eine auf maximal<br />

fünf Jahre befristete Planungszone. Dies entspricht einem vorübergehenden Bauverbot<br />

für Mastbetriebe. Dagegen erhobene Einsprachen und Beschwerden wurden in<br />

der Folge <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat wie auch <strong>vom</strong> Baudepartement abgewiesen Eine verwaltungsgerichtliche<br />

Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ist<br />

zurzeit noch hängig resp. wurde sistiert.<br />

Nach dem Erlass der Planungszone hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einerseits die Überarbeitung<br />

der Nutzungsordnung Kulturland wie auch eine Messung der Windverhältnisse<br />

bezüglich Ausbreitung von Geruchsemissionen von Tierställen in Auftrag gegeben.<br />

II. Windgutachten<br />

Ein Gutachten der Firma Meteotest aus Bern hat ergeben, dass die Lage des Stalles<br />

aufgrund der Windströmungen und der Lage der umgebenden Gebäude als kritisch<br />

bezüglich der Geruchsimmissionen im Wohngebiet einzustufen ist. Die Geruchswolke<br />

wird bei windschwachen Lagen zum grössten Teil gegen Westen und Nordwesten<br />

verfrachtet. Ergänzungsmessungen der Windverhältnisse in Staretschwil haben ergeben,<br />

dass die Windsituationen entlang des Hanges sehr ähnlich sind. Bei einem<br />

Normstall von 300 Schweinen müsste deshalb ein Mindestabstand von 450 Meter<br />

zum Baugebiet eingehalten werden.<br />

Dieses Gutachten bestätigte somit die Haltung des <strong>Gemeinde</strong>rates, wonach Mastbetriebe,<br />

insbesondere Schweinemast- und Schweinezuchtbetriebe, in der Landwirtschaftszone<br />

oberhalb des Dorfes sehr problematisch sind.<br />

III. Überarbeitung Nutzungsordnung<br />

Die Landschaftskommission hat zusammen mit der Metron Raumentwicklung AG in<br />

der Zwischenzeit die entsprechenden Unterlagen soweit vorbereitet, dass sie zur<br />

Vorprüfung an den Kanton eingereicht werden konnten. Die Ergebnisse des Windgutachtens<br />

wurden in die Planung miteinbezogen. Eine separate Arbeitsgruppe, in<br />

welcher auch Landwirte vertreten waren, hat sich dabei ausschliesslich mit einem<br />

Paragraphen zur Spezialregelung der Intensivtierhaltung befasst. Das Mitwirkungsverfahren<br />

wurde <strong>vom</strong> 6. März bis 4. April <strong>2006</strong> durchgeführt. Nach dem Mitwirkungsverfahren<br />

und der kantonalen Vorprüfung wird der <strong>Gemeinde</strong>rat eventuell gewünschte<br />

Anpassungen vornehmen und die Unterlagen anschliessend öffentlich auflegen.<br />

Die Genehmigung des Planungswerkes obliegt jedoch der Einwohnergemeindeversammlung.<br />

Falls möglich, soll es der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />

<strong>2006</strong> unterbreitet werden.<br />

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