Traktandenbericht vom 22. Juni 2006 - Gemeinde Oberrohrdorf
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Am 7. November 2003 wurde ein neues Baugesuch eingereicht. Dieses sah 300<br />
Mastplätze vor. Während der öffentlichen Auflage gingen über 100 Einsprachen ein.<br />
Die Behandlung dieses Baugesuchs wurde beim Kanton auf Anregung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
sistiert. Um weitere Eingaben oder Planungsabsichten, welche der zukünftigen<br />
Planung während der Dauer der Überarbeitung der Nutzungsordnung zuwiderlaufen,<br />
zu verhindern, erliess der <strong>Gemeinde</strong>rat am 5. April 2004 eine auf maximal<br />
fünf Jahre befristete Planungszone. Dies entspricht einem vorübergehenden Bauverbot<br />
für Mastbetriebe. Dagegen erhobene Einsprachen und Beschwerden wurden in<br />
der Folge <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat wie auch <strong>vom</strong> Baudepartement abgewiesen Eine verwaltungsgerichtliche<br />
Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ist<br />
zurzeit noch hängig resp. wurde sistiert.<br />
Nach dem Erlass der Planungszone hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einerseits die Überarbeitung<br />
der Nutzungsordnung Kulturland wie auch eine Messung der Windverhältnisse<br />
bezüglich Ausbreitung von Geruchsemissionen von Tierställen in Auftrag gegeben.<br />
II. Windgutachten<br />
Ein Gutachten der Firma Meteotest aus Bern hat ergeben, dass die Lage des Stalles<br />
aufgrund der Windströmungen und der Lage der umgebenden Gebäude als kritisch<br />
bezüglich der Geruchsimmissionen im Wohngebiet einzustufen ist. Die Geruchswolke<br />
wird bei windschwachen Lagen zum grössten Teil gegen Westen und Nordwesten<br />
verfrachtet. Ergänzungsmessungen der Windverhältnisse in Staretschwil haben ergeben,<br />
dass die Windsituationen entlang des Hanges sehr ähnlich sind. Bei einem<br />
Normstall von 300 Schweinen müsste deshalb ein Mindestabstand von 450 Meter<br />
zum Baugebiet eingehalten werden.<br />
Dieses Gutachten bestätigte somit die Haltung des <strong>Gemeinde</strong>rates, wonach Mastbetriebe,<br />
insbesondere Schweinemast- und Schweinezuchtbetriebe, in der Landwirtschaftszone<br />
oberhalb des Dorfes sehr problematisch sind.<br />
III. Überarbeitung Nutzungsordnung<br />
Die Landschaftskommission hat zusammen mit der Metron Raumentwicklung AG in<br />
der Zwischenzeit die entsprechenden Unterlagen soweit vorbereitet, dass sie zur<br />
Vorprüfung an den Kanton eingereicht werden konnten. Die Ergebnisse des Windgutachtens<br />
wurden in die Planung miteinbezogen. Eine separate Arbeitsgruppe, in<br />
welcher auch Landwirte vertreten waren, hat sich dabei ausschliesslich mit einem<br />
Paragraphen zur Spezialregelung der Intensivtierhaltung befasst. Das Mitwirkungsverfahren<br />
wurde <strong>vom</strong> 6. März bis 4. April <strong>2006</strong> durchgeführt. Nach dem Mitwirkungsverfahren<br />
und der kantonalen Vorprüfung wird der <strong>Gemeinde</strong>rat eventuell gewünschte<br />
Anpassungen vornehmen und die Unterlagen anschliessend öffentlich auflegen.<br />
Die Genehmigung des Planungswerkes obliegt jedoch der Einwohnergemeindeversammlung.<br />
Falls möglich, soll es der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />
<strong>2006</strong> unterbreitet werden.<br />
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