Sabina Larcher Klee, Zürich
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3. Angebotspalette der PH Zürich/Kt. Zürich zum Berufseinstieg: Balancefindung zwischen<br />
Struktur und Handeln<br />
Um diesen Balanceakt zu unterstützen, bietet die PH Zürich Lehrpersonen der Volksschule<br />
in den ersten zwei Jahren ihrer Berufstätigkeit unentgeltliche Begleit-, Unterstützungs- und<br />
Weiterbildungsangebote an.<br />
Das Angebot der PH Zürich geht davon aus, dass der Berufseinstieg als universelle Phase in der<br />
Berufsbiografie bezeichnet werden kann; Berufseinführungsprogramme gelten als Qualitätskriterium<br />
einer berufsbiografischen der Lehrer/innenbildung betrachtet werden sollen; die Erstausbildung<br />
– Berufseinführung in der Gestaltung zusammen zu denken sind.<br />
Auf der Ebene der Rektorinnen und Rektorenkonferenz der schweizerischen PHs wird davon<br />
ausgegangen, dass die Berufseinführung als Maßnahme der Professionalisierung, als Standardisierung<br />
wie auch als persönliche und berufliche Entwicklung gesehen werden muss (COHEP<br />
2007/2011). Die rechtliche Grundlage im Kanton Zürich zeigt wie folgt:<br />
PH-Gesetz (2002)<br />
§14. Die Pädagogische Hochschule sorgt für die Berufseinführung. Sie umfasst obligatorische<br />
und fakultative Teile.<br />
Verordnung zur Berufseinführung (2003)<br />
§1. Lehrpersonen, welche die Lehrtätigkeit an der öffentlichen Volksschule aufnehmen, absolvieren<br />
eine Berufseinführung.<br />
§2. Die Pädagogische Hochschule ist verantwortlich für die Organisation und die Durchführung<br />
der Berufseinführung. Die Gemeindeschulpflegen arbeiten mit der Pädagogischen Hochschule<br />
zusammen.<br />
§3. Die Berufseinführung ist für die Lehrpersonen unentgeltlich.<br />
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