Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den ... - Landkreis Börde
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L a n d k r e i s B ö r d e G e r i k e s t r . 1 0 4 3 9 3 4 0 H a l d e n s l e b e n<br />
Gebäude<br />
Kindertageseinrichtungen müssen stufenlos erreichbar sein (ebenerdig oder über Fahrstuhl<br />
oder Rampen). Untere Türanschläge <strong>und</strong> –schwellen sind zu vermei<strong>den</strong>. Be<strong>die</strong>nelemente,<br />
wie Türöffner, sind für alle erreichbar zu installieren.<br />
Bei einer Betreuung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern muss <strong>die</strong><br />
räumliche <strong>Gestaltung</strong> im besonderen Maße <strong>die</strong> Bedürfnisse nach Ruhe <strong>und</strong> Bewegung berücksichtigen.<br />
Die Mindestbewegungsfläche für Rollstuhlfahrer beträgt 1,50 m x 1,50 m. Bewegungsflächen<br />
sind <strong>die</strong> zur Bewegung mit einem Rollstuhl notwendigen Flächen. Sie<br />
schließen <strong>die</strong> zur Benutzung von Ausstattungen <strong>und</strong> Einrichtungen erforderlichen Flächen<br />
ein. Bewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z.B. durch Mauervorsprünge,<br />
Ausstattungen <strong>und</strong> bewegliche Geräte, Türen im geöffnetem Zustand <strong>und</strong> Bepflanzungen.<br />
Flure <strong>und</strong> Haupttreppen<br />
Bei Fluren <strong>und</strong> Haupttreppen ist eine Mindestbreite von 1,50 m einzuhalten.<br />
Türen<br />
Türen sollten eine lichte Breite von mindestens 0,90 m <strong>und</strong> eine lichte Höhe von mindestens<br />
2,10 m haben. Offenstehende Türen dürfen nicht in <strong>den</strong> Verkehrsraum hineinragen. Rollstuhlfahrer<br />
benötigen waagerechte Handläufe an <strong>den</strong> Türen.<br />
Bo<strong>den</strong>beläge in Gebäu<strong>den</strong><br />
An Bo<strong>den</strong>beläge wer<strong>den</strong> besondere Anforderungen gestellt, wenn <strong>die</strong> Einrichtung von Rollstuhlfahrern<br />
genutzt wird. Bo<strong>den</strong>beläge sollten rutschhemmend, fest verlegt <strong>und</strong> rollstuhlgeeignet<br />
sein. Sie dürfen nicht reflektieren <strong>und</strong> sich nicht elektrostatisch aufla<strong>den</strong>.<br />
Raumakustik<br />
Räume, <strong>die</strong> durch Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen genutzt wer<strong>den</strong>, müssen erhöhte<br />
bau- <strong>und</strong> raumakustische Anforderungen erfüllen.<br />
Sanitärbereiche<br />
In Sanitärbereichen ist eine freie Verkehrsfläche von 1,50 m x 1,50 m für Rollstuhlfahrer zu<br />
gewährleisten. Rollstuhlfahrer benötigen insbesondere<br />
unterfahrbares Handwaschbecken (z.B. hydraulisch in der Höhe verstellbar),<br />
Toilettenbecken mit seitlicher Anfahrmöglichkeit <strong>und</strong> Haltegriffen,<br />
behindertengerechte Sanitärarmaturen <strong>und</strong> Spiegel (kippbar),<br />
eine Dusche.<br />
Die Duschecke sollte ebenerdig, ohne Einstieg <strong>und</strong> mit Haltegriffen <strong>und</strong> mit Klappsitz gestaltet<br />
wer<strong>den</strong>. Auf eine behindertengerechte Höhe von Toiletten- <strong>und</strong> Handwaschbecken ist zu<br />
achten.<br />
Möblierung <strong>und</strong> Einbauten<br />
Möbel <strong>und</strong> Einbauten sollten auch von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern<br />
selbstständig genutzt wer<strong>den</strong> können. Die Art <strong>und</strong> Anzahl des Mobiliars sollte zweck- <strong>und</strong><br />
konzeptionsorientiert gewählt wer<strong>den</strong>. Mögliche behindertenbedingte Anforderungen sind<br />
besonders:<br />
hohe Standfestigkeit,<br />
Stühle mit Armlehnen,<br />
große bruchsichere Spiegel,<br />
<br />
<br />
für liegende Kinder, stabile <strong>und</strong> abwaschbare Matten,<br />
zusätzliche Teppiche oder entsprechende Bo<strong>den</strong>beläge für spielende <strong>und</strong> krabbelnde<br />
Kinder.<br />
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