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Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den ... - Landkreis Börde

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L a n d k r e i s B ö r d e G e r i k e s t r . 1 0 4 3 9 3 4 0 H a l d e n s l e b e n<br />

Gebäude<br />

Kindertageseinrichtungen müssen stufenlos erreichbar sein (ebenerdig oder über Fahrstuhl<br />

oder Rampen). Untere Türanschläge <strong>und</strong> –schwellen sind zu vermei<strong>den</strong>. Be<strong>die</strong>nelemente,<br />

wie Türöffner, sind für alle erreichbar zu installieren.<br />

Bei einer Betreuung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern muss <strong>die</strong><br />

räumliche <strong>Gestaltung</strong> im besonderen Maße <strong>die</strong> Bedürfnisse nach Ruhe <strong>und</strong> Bewegung berücksichtigen.<br />

Die Mindestbewegungsfläche für Rollstuhlfahrer beträgt 1,50 m x 1,50 m. Bewegungsflächen<br />

sind <strong>die</strong> zur Bewegung mit einem Rollstuhl notwendigen Flächen. Sie<br />

schließen <strong>die</strong> zur Benutzung von Ausstattungen <strong>und</strong> Einrichtungen erforderlichen Flächen<br />

ein. Bewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z.B. durch Mauervorsprünge,<br />

Ausstattungen <strong>und</strong> bewegliche Geräte, Türen im geöffnetem Zustand <strong>und</strong> Bepflanzungen.<br />

Flure <strong>und</strong> Haupttreppen<br />

Bei Fluren <strong>und</strong> Haupttreppen ist eine Mindestbreite von 1,50 m einzuhalten.<br />

Türen<br />

Türen sollten eine lichte Breite von mindestens 0,90 m <strong>und</strong> eine lichte Höhe von mindestens<br />

2,10 m haben. Offenstehende Türen dürfen nicht in <strong>den</strong> Verkehrsraum hineinragen. Rollstuhlfahrer<br />

benötigen waagerechte Handläufe an <strong>den</strong> Türen.<br />

Bo<strong>den</strong>beläge in Gebäu<strong>den</strong><br />

An Bo<strong>den</strong>beläge wer<strong>den</strong> besondere Anforderungen gestellt, wenn <strong>die</strong> Einrichtung von Rollstuhlfahrern<br />

genutzt wird. Bo<strong>den</strong>beläge sollten rutschhemmend, fest verlegt <strong>und</strong> rollstuhlgeeignet<br />

sein. Sie dürfen nicht reflektieren <strong>und</strong> sich nicht elektrostatisch aufla<strong>den</strong>.<br />

Raumakustik<br />

Räume, <strong>die</strong> durch Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen genutzt wer<strong>den</strong>, müssen erhöhte<br />

bau- <strong>und</strong> raumakustische Anforderungen erfüllen.<br />

Sanitärbereiche<br />

In Sanitärbereichen ist eine freie Verkehrsfläche von 1,50 m x 1,50 m für Rollstuhlfahrer zu<br />

gewährleisten. Rollstuhlfahrer benötigen insbesondere<br />

unterfahrbares Handwaschbecken (z.B. hydraulisch in der Höhe verstellbar),<br />

Toilettenbecken mit seitlicher Anfahrmöglichkeit <strong>und</strong> Haltegriffen,<br />

behindertengerechte Sanitärarmaturen <strong>und</strong> Spiegel (kippbar),<br />

eine Dusche.<br />

Die Duschecke sollte ebenerdig, ohne Einstieg <strong>und</strong> mit Haltegriffen <strong>und</strong> mit Klappsitz gestaltet<br />

wer<strong>den</strong>. Auf eine behindertengerechte Höhe von Toiletten- <strong>und</strong> Handwaschbecken ist zu<br />

achten.<br />

Möblierung <strong>und</strong> Einbauten<br />

Möbel <strong>und</strong> Einbauten sollten auch von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern<br />

selbstständig genutzt wer<strong>den</strong> können. Die Art <strong>und</strong> Anzahl des Mobiliars sollte zweck- <strong>und</strong><br />

konzeptionsorientiert gewählt wer<strong>den</strong>. Mögliche behindertenbedingte Anforderungen sind<br />

besonders:<br />

hohe Standfestigkeit,<br />

Stühle mit Armlehnen,<br />

große bruchsichere Spiegel,<br />

<br />

<br />

für liegende Kinder, stabile <strong>und</strong> abwaschbare Matten,<br />

zusätzliche Teppiche oder entsprechende Bo<strong>den</strong>beläge für spielende <strong>und</strong> krabbelnde<br />

Kinder.<br />

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