Arbeitspapier zur Geschäftsprozessauswahl im OO-OKSTRA
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Kosten-Nutzen-Analysen für geplante Neubaumaßnahmen durchgeführt werden<br />
(EWS 97).<br />
Die oben genannten Einzelpunkte werden weiter aufgesplittet. Die Art der Aufteilung<br />
ist von Straßenbauverwaltung zu Straßenbauverwaltung unterschiedlich. Einzelheiten<br />
können den jeweiligen Produktkatalogen <strong>zur</strong> Kosten- und Leistungsrechnung<br />
entnommen werden. Beispiele sind zu finden in (KLAR-SBV 1999), (LWL 99), (HSVV<br />
99)<br />
2.1.2 Zu Prozess [2] Analyse & Bewertung<br />
Die <strong>im</strong> GP [1] ermittelten Ergebnisse sind Input für den Prozess [2] Analyse & Bewertung.<br />
Aus der Interpretation der Untersuchungsergebnisse aus GP [1] ergibt sich eine<br />
Bewertung der Funktionstüchtigkeit der Bestandteile des Netzes. Stellt diese fest,<br />
dass ein Mangel vorliegt, wird der GP [3] Maßnahme initiiert (Kapitel 2.1.3). Die Art<br />
des festgestellten Mangels bekommt erst dort eine Bedeutung. Sollte kein Mangel<br />
festgestellt werden, so wird der GP [1] wieder aufgenommen (Kapitel 2.1.1).<br />
Eine Maßnahme kann außer durch laufende Untersuchungen auch extern angestoßen<br />
werden (z.B. durch politische Entscheidungen).<br />
Die Teilprozesse des Prozesses [2] Analyse & Bewertung sind in Tabelle 4 zusammengestellt.<br />
Nachfolgend einige Erläuterungen hierzu:<br />
2.1.2.1 Zu Teilprozess [2.1] Flächenhafte Mangelbewertung<br />
Eine flächenhafte Mangelbewertung <strong>zur</strong> Ermittlung von Neubaumaßnahmen wird<br />
heute in der Regel nicht mehr durchgeführt, da eine best<strong>im</strong>mte Verkehrsnetzdichte<br />
vorhanden ist.<br />
Zur Ermittlung der Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen werden allerdings<br />
großräumig die Fahrbahnoberflächen mit Hilfe von Messfahrzeugen abgescannt.<br />
s. ‚Kontrolle’ in Abbildung 3.<br />
2.1.2.2 Zu Teilprozess [2.2] Örtliche Mangelbewertung<br />
Normalerweise wird der Bedarf einer Maßnahme durch Kommune, Kreis,... festgestellt<br />
(auch politisch), erst nach Entscheid wird der Bereich Planung tätig.<br />
2.1.3 Zu Prozess [3] Maßnahme<br />
Sollte der Prozess [2] Analyse & Bewertung (Kapitel 2.1.2) zu dem Ergebnis kommen,<br />
dass ein Mangel vorliegt, wird der GP [3] Maßnahme angestoßen.<br />
Eine Maßnahme kann einfach (z.B. unmittelbare Ausbesserung eines Lochs) oder<br />
umfangreich (z.B. Neubau) sein. Mehrere Maßnahmen können miteinander verknüpft<br />
sein (z.B. wegen räumlicher Nachbarschaft). Maßnahmen können durch technische<br />
oder administrativ-rechtliche Schritte oder eine Kombination daraus verwirklicht werden.<br />
Maßnahmen werden hier als atomar angesehen, d.h. Teilprozesse einer Maßnahme<br />
dürfen keine Maßnahmen sein.<br />
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