Arbeitspapier zur Geschäftsprozessauswahl im OO-OKSTRA
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3.5.4.1 Zu GP [AN.4.8.1.1.1] EG: Entwurf für die Bauausführung vervollständigen<br />
Weitere Detaillierung des Streckenentwurfs für die Bauausführung.<br />
3.5.4.2 Zu GP [AN.4.8.1.1.2] EG: Ergänzungen und Vorbereitungen<br />
Dieser GP schließt ein<br />
• das Treffen von Vereinbarungen mit dem AG VOB,<br />
• die Statik und Ausführungsunterlagen für z.B. Brücken (§64 HOAI 96),<br />
• den Einkauf,<br />
• Bautechnische Arbeitsvorbereitungen,<br />
• Vermessungstechnische Vorbereitungen (Berechnung abhängiger Objekte, z.B.<br />
Ableitung fehlender Achsen aus Plandaten (EG)).<br />
3.5.4.3 Zu GP [AN.4.8.1.2] Bauzeitenplan/Bauablaufplan aufstellen<br />
Baudurchführungstermine festlegen.<br />
3.5.4.4 Zu GP [AN.4.8.1.3.2] Nachtragsbearbeitung<br />
Hierzu gehört auch der digitale Austausch der Nachträge zwischen AG VOB und AN<br />
VOB; vgl. GP [AG.4.8.1.3.2].<br />
3.5.4.5 Zu GP [AN.4.8.1.5] Sonstige vermessungstechnische Leistungen erbringen<br />
Kontrollmessungen (HSVV 98, S. 10) z.B. an Brücken.<br />
3.5.4.6 Zu GP [AN.4.8.1.4.2] Absteckungsunterlagen<br />
Projektabsteckungsunterlagen aus GP [AG.4.8.1.5.3] übernehmen (HSVV 98, S. 10).<br />
Berechnungen für die Absteckung der Straße (EG), z.B. Deckenbücher.<br />
Erstellen von Deckenhöhenplänen.<br />
Weiterverarbeitung in digitalen Geländemodellen (DGM).<br />
3.5.4.7 Zu GP [AN.4.8.1.4.4] EG: Urgelände aufnehmen<br />
Gemeinsame detaillierte Geländeaufnahme des Urgeländes durch AG VOB und AN<br />
VOB. Das Urgelände findet Eingang in GP [AG.4.8.1.5.4].<br />
3.5.4.8 Zu GP [AN.4.8.2.1.1.5] Ausführung Lärmschutz<br />
Ein Teil der gesamten Lärmschutzwand stellt ein Teilgewerk dar. Zur Ausführung<br />
eines solchen Teilgewerks gehören <strong>im</strong> einzelnen folgende Vorgänge:<br />
• Abstecken von koordinatenmäßig bekannten Punkten in der Örtlichkeit.<br />
• Herstellung des Teilgewerks.<br />
Entweder nach Herstellungsart A, d.h. unter Berücksichtigung von abgesteckten<br />
Punkten (übergeordnet, bekanntes Teilgewerk) oder nach Herstellungsart B, also<br />
unter Berücksichtigung vorhandener Teilgewerke, z.B. durch Versatz oder Ver-<br />
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