und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Die Vorsitzende <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, 29.01.2014<br />
des Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Einladung<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
die 08. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 – 2018 für das Gremium Bau- <strong>und</strong><br />
<strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> findet statt am<br />
10.02.2014, um 19:00 Uhr<br />
im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes,<br />
Markt 5 .<br />
Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein <strong>und</strong> überreiche Ihnen die Tagesordnung mit<br />
Vorlagen.<br />
Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden<br />
<strong>und</strong> Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Lehmann
- 2 -<br />
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung<br />
voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit<br />
im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung <strong>und</strong> Beschlussfähigkeit,<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher<br />
Teil<br />
4. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />
5. Stadtumbau West<br />
6. Aktuelles aus dem Fachbereich<br />
7. Verkehrssituation Am Steinfelder Redder/ Lübecker Straße 0230/2013-2018<br />
8. Bebauungsplan Nr. 52 1. Änderung<br />
hier: Baumbestand an der Lübecker Straße<br />
mündlicher Bericht<br />
9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung 0232/2013-2018<br />
Gebiet Lübecker Straße 23 + 25<br />
hier:<br />
a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits-<br />
<strong>und</strong> Behördenbeteiligung<br />
b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />
10. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
0234/2013-2018<br />
Bereich: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges Postgebäude)<br />
hier:<br />
a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits-<br />
<strong>und</strong> Behördenbeteiligung<br />
b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />
11. Bebauungsplan Nr. 110<br />
0120/2013-2018<br />
Gebiet: Stoltenrieden Nr. 2-16 (nur gerade Nr.), Industriestraße<br />
Nr. 1-5<br />
(nur ungerade Nr.), Pölitzer Weg Nr. 12-16 (nur gerade Nr.)<br />
hier: a) Beschluss über Variante<br />
b) Beschluss über Stellungnahmen zur frühzeitigen<br />
Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung
- 3 -<br />
12. Aufstellung der stadteigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
Antrag Bündnis 90/ die Grünen vom 07.01.2014<br />
13. Verkehrslärm <strong>und</strong> Lärmschutz an der A1<br />
Antrag der CDU vom 21.05.2013<br />
0225/2013-2018<br />
0224/2013-2018<br />
14. Widmung nach § 6 Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes S.-H. 0207/2013-2018<br />
(StrWG)<br />
hier: Johannes-Ströh-Straße<br />
15. Mitteilungen/Anfragen<br />
16. Beschlusskontrolle öffentlicher Teil 0209/2013-2018<br />
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte<br />
17. Mitteilungen/Anfragen<br />
18. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht<br />
öffentlicher Teil<br />
.
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Ordnungsamt<br />
Datum<br />
23.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
III.40.6 023.164 Am Steinfelder<br />
Redder-AO auf Dauer<br />
Berichtsvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0230/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
Verkehrssituation Am Steinfelder Redder/ Lübecker Straße<br />
1. Sachverhalt<br />
Zum Prüfauftrag des BPA vom 09.09.2013 bezüglich<br />
a) der Einrichtung einer Bedarfslichtzeichenanlage (LZA) bzw. Anlage eines Fußgängerüberweges<br />
(FGÜ) an der B 75 – Lübecker Straße – Höhe Penny <strong>und</strong><br />
b) der Anlage eines Fußgängerüberweges über den Einmündungsbereich Am Steinfelder<br />
Redder parallel zur B 75 (Höhe Penny)<br />
wurde das nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Anhörverfahren durchgeführt<br />
<strong>und</strong> zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Ergebnis wird nachfolgend mitgeteilt.<br />
zu a)<br />
Verkehrszählungen als Gr<strong>und</strong>lage für das Anhörverfahren wurden am 03.09.2013<br />
durchgeführt.<br />
Die Anlage eines FGÜ richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage <strong>und</strong> Ausstattung<br />
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)<br />
Demnach kommt die Anlage eines FGÜs in Betracht wenn beide in der Tabelle ersichtlichen<br />
Verkehrsstärken in der Spitzenst<strong>und</strong>e vorliegen.<br />
1 von 3
- 2 -<br />
Die mindestens erforderlichen Kfz-Zahlen (200-300) in der Spitzenst<strong>und</strong>e werden erreicht;<br />
sie beziehen sich auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei<br />
Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung. Die erforderlichen querenden<br />
Fußgängerzahlen (50-100) in der gleichen Spitzenst<strong>und</strong>en werden jedoch bei weitem<br />
nicht erreicht. Selbst wenn die querenden Radfahrer dazu gezählt werden, werden die<br />
Werte nicht erreicht.<br />
Weiterhin sind die generellen Gr<strong>und</strong>sätze des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung zu<br />
beachten: Demnach sind Verkehrszeichen <strong>und</strong> Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen,<br />
wo dies auf Gr<strong>und</strong> der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen<br />
Beschränkungen <strong>und</strong> Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Gr<strong>und</strong><br />
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer<br />
Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.<br />
....<br />
Durch die in 2001 erfolgte erhebliche Herabsetzung der unteren Einsatzgrenzen für<br />
FGÜs kann eine Abweichung von den neuen Einsatzgrenzen für FGÜ nur noch in besonders<br />
begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Ein pauschaler Hinweis<br />
auf (nahezu immer vorhandene) „schutzbedürftige“ Personengruppen reicht hierfür nicht<br />
aus, zumal deren Belange durch die neuen Richtwerte bereits sehr weitgehend berücksichtig<br />
worden sind. Es müssen somit außergewöhnliche – auf die konkrete Örtlichkeit<br />
bezogene – Umstände hinzukommen, um eine Abweichung auch von den neuen<br />
Richtwerten zu rechtfertigen.<br />
Eine LZA kommt erst bei Kombination von Fußgänger- <strong>und</strong> Kraftfahrzeugverkehrsstärken<br />
innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches bei mehr als 450<br />
Kfz/h in Betracht, bzw. oberhalb des möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches.<br />
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anordnung eines<br />
Fußgängerüberweges oder einer Lichtzeichenanlage jeweils um eine Aufgabe zur<br />
Erfüllung nach Weisung handelt <strong>und</strong> damit dem Bürgermeister unterliegt. Des weiteren<br />
unterliegt sie der Überprüfung durch die Fachaufsicht beim Land, da die Bestimmungen<br />
der Straßenverkehrsordnung b<strong>und</strong>esweit einheitlich angewandt werden sollen. Sofern<br />
ein FGÜ abweichend von den Richtwerten angeordnet werden soll, muss eine vorherige<br />
Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr (Fachaufsicht) vorgenommen<br />
werden. Die Entscheidung über LZA <strong>und</strong> FGÜ unterliegt nicht den Selbstverwaltungsgremien.<br />
zu b)<br />
Auch hier sind die o. a. Kraftfahrzeug- <strong>und</strong> Fußgängerverkehrsstärken erforderlich. Es<br />
wurden keine Zählungen durchgeführt, da die Zahlen aller Wahrscheinlichkeit nach<br />
nicht erreicht werden. Des weiteren sind in Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege in<br />
der Regel entbehrlich.<br />
Gemäß Anhörverfahren zu a) <strong>und</strong> b) sprechen sich alle zu beteiligenden Behörden gegen<br />
die Anlage von FGÜ <strong>und</strong> LZA aus, da die erforderlichen Richtwerte nicht erreicht<br />
werden <strong>und</strong> Ausnahmegründe nicht erkennbar sind.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Keine finanziellen Auswirkungen.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7.doc 10.02.2014 -<br />
3 -
- 3 -<br />
3. Leitwerte<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, die lebendige <strong>und</strong> mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft.<br />
4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis<br />
von Bary<br />
(Bürgermeister)<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7.doc 10.02.2014
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />
Datum<br />
27.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.30.2 621.41; 023.164 B<br />
052-2.Ä./1. Sitzungsvorlage<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0232/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung<br />
Gebiet Lübecker Straße 23 + 25<br />
hier:<br />
a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />
Behördenbeteiligung<br />
b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />
1. Sachverhalt<br />
In der Sitzung des Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es vom 09.09.2013 ist der Beschluss<br />
gefasst worden, die frühzeitige Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung durchzuführen.<br />
Zunächst sollte die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im<br />
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Im Zuge der Planungen<br />
überstieg die zulässige Geschossfläche von 7.200 m² den Grenzwert von 5.000<br />
m². Mit der damit nach Landesrecht erforderlichen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ist nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 das beschleunigte Verfahren<br />
ausgeschlossen. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52<br />
wird dementsprechend im Normalverfahren mit einer Umweltprüfung durchgeführt. Mit<br />
dem vorliegendem Umweltbericht als Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung wird gleichzeitig<br />
die im Rahmen des Verfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet.<br />
Der Planentwurf hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 28.11.2013 bis zum<br />
11.12.2013 öffentlich ausgelegen, die Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit<br />
einer Beschlussempfehlung wiedergegeben.<br />
Die Planzeichnung (Anlage 2) wurde einschließlich der Begründung (Anlage 3) entsprechend<br />
der Beschlussempfehlung (Anlage 1), der aktuellen Hochbauplanung mit Bau<strong>und</strong><br />
Projektbeschreibung <strong>und</strong> der Stellungnahme der Gesellschaft für Markt- <strong>und</strong> Absatzforschung<br />
mbH zum Nutzungskonzept der „Trave Arkaden“ (beides per Mail an die<br />
1 von 2
- 2 -<br />
Ausschussmitglieder) überarbeitet. Der vorliegende Umweltbericht (Anlage 4) genügt<br />
mit den dargebotenen Inhalten den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
<strong>und</strong> ersetzt damit diese. Die Verkehrsuntersuchung vom 30.09.2013 wurde nicht überarbeitet.<br />
Im aktuellen schalltechnischen Bericht vom 16.12.2013 (per Mail an die Ausschussmitglieder)<br />
wurden die Anlieferung im Obergeschoss (Parkdeck) <strong>und</strong> die veränderten<br />
Mitarbeiter-Stellplätze im Anlieferbereich berücksichtigt. Die Änderungen sind<br />
gelb markiert.<br />
Die geänderten Unterlagen zur öffentlichen Auslegung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 werden in der Sitzung vorgestellt <strong>und</strong> erläutert.<br />
Die aktuelle Hochbauplanung mit Stand vom 16.12.2013 <strong>und</strong> die Projekt- <strong>und</strong> Baubeschreibung<br />
werden der Urschrift der Niederschrift dieser Sitzung beigefügt.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Keine; die Kosten für die Planung, die Ausgleichsmaßnahmen bzw. mögliche Erschließungskosten<br />
wird der Vorhabenträger direkt übernehmen.<br />
3. Leitwerte<br />
Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die lebendige <strong>und</strong> mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft“<br />
folgt die Stadt mit der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums innerhalb<br />
des zentralen Versorgungsbereiches den Empfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
1. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />
folgt zu beschließen:<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitigen Unterrichtung<br />
der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen<br />
hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem in der Anlage (zu<br />
TOP ) der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift aufgeführten Ergebnis geprüft.<br />
2. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> billigt den Entwurf der vorhabenbezogenen<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 <strong>und</strong> der Begründung einschließlich des<br />
Umweltberichtes in den vorliegenden Fassungen für das Gebiet: Lübecker Straße 23<br />
+ 25 (ehemaliges Postgebäude).<br />
3. Der Entwurf des Planes <strong>und</strong> der Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen <strong>und</strong> die beteiligten Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Tassilo von Bary<br />
Bürgermeister<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\9.doc 10.02.2014
Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von Behörden<br />
sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden<br />
anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 (1)<br />
BauGB in der Zeit vom 28.11.2013 bis zum 11.12.2013 sowie nach §§ 4 (1) <strong>und</strong> 2 (2)<br />
BauGB in der Zeit vom 19.11.2013 bis zum 27.12.2013 zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 52 – 2. Änderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2014<br />
Behörden<br />
Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />
1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />
<strong>und</strong> Technologie vom 10.12.2013<br />
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />
Hinsicht keine Bedenken, wenn folgender<br />
Punkt berücksichtigt wird:<br />
Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der<br />
Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen<br />
die zu erwartenden Verkehrsmengen<br />
auf den Straßen des überörtlichen<br />
Verkehrs berücksichtigt werden <strong>und</strong> die<br />
Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt<br />
ist.<br />
Immissionsschutz kann von den Baulastträgern<br />
der Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht<br />
gefordert werden.<br />
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />
<strong>und</strong> straßenverkehrlichen Bereich nur<br />
auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs.<br />
2. LLUR, Technischer Umweltschutz vom<br />
20.12.2013<br />
zu den mir vorgelegten o. g. Planunterlagen<br />
habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes<br />
keine Bedenken <strong>und</strong> Hinweise, wenn die vorgeschlagenen<br />
Lärmminderungsmaßnahmen<br />
aus dem schalltechnischen Bericht umgesetzt<br />
werden.<br />
Bei Planänderungen <strong>und</strong> Ergänzung bitte ich<br />
um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />
geänderten oder ergänzten Teile.<br />
3. Kreis Stormarn vom 23.12.2013<br />
Bei weiterer Planbearbeitung sind aus Sicht<br />
des Kreises die nachfolgend aufgeführten Belange<br />
entsprechend zu berücksichtigen:<br />
1. Städtebau:<br />
Gegen die Ansiedlung eines innerstädtischen<br />
Fachmarktzentrums bestehen aus ortsplanerischer<br />
sowie städtebaulicher Sicht keine Bedenken.<br />
Ich weise darauf hin, dass zum Satzungsbeschluss<br />
der Durchführungsvertrag vorliegen<br />
muss.<br />
2. Landschaftspflege:<br />
Zur B-Plan-Änderung bestehen keine gr<strong>und</strong>-<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Die Lärmminderungsmaßnahmen<br />
werden in den Durchführungsvertrag<br />
aufgenommen, der<br />
zwischen der Stadt <strong>und</strong> dem<br />
Investor geschlossen wird.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
Anlage 1
sätzlichen Bedenken.<br />
Gem. Kap. 3.5 der Begründung sind im Plangebiet<br />
Baumanpflanzungen im Norden der Fläche<br />
sowie auf dem Parkdeck geplant. Entsprechende<br />
Festsetzungen sind im B-Plan jedoch<br />
nicht getroffen. Dies sollte zur Klarstellung<br />
ergänzt werden.<br />
Ebenfalls sollten vorhandene Bäume im Vorfeld<br />
des Gebäudes sowie im Straßenraum (letztere<br />
bisher im B-Plan zur Erhaltung festgesetzt) weiterhin<br />
erhalten werden.<br />
Die in Kap. 2.4 benannte UVP konnte nicht<br />
nachvollzogen werden, da sie der Begründung<br />
nicht beigefügt war. Im nächsten Verfahrensschritt<br />
ist diese mit vorzulegen.<br />
3. Emissionen/Immissionen:<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die in der<br />
Begründung unter der Ziffer 3.6 genannten Belange<br />
bezüglich der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen<br />
entsprechend in den Durchführungsvertrag<br />
mit aufgenommen werden.<br />
4. Handwerkskammer Lübeck vom 19.12.2013<br />
nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen<br />
teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit<br />
aus der Sicht der Handwerkskammer<br />
Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.<br />
Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe<br />
beeinträchtigt werden, wird<br />
sachgerechter Wertausgleich <strong>und</strong> frühzeitige<br />
Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.<br />
5. Stadtwerke <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom 27.11.2013<br />
aus Sicht der Abwasserabteilung der Stadtwerke<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen keine Bedenken<br />
gegen die Aufstellung der 2. Änderung des B<br />
52 in der vorliegenden Form vom 19.11.2013<br />
6. Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom<br />
16.12.2013<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen keine Einwände gegen<br />
den oben genannten B-Plan.<br />
Hinweis:<br />
Bei der Planung <strong>und</strong> Ausführung der geplanten<br />
PV-Anlage, ist die Vereinigte Stadtwerke Netz<br />
GmbH bezüglich der Anschlusssituation <strong>und</strong><br />
der in das Netz einzuspeisenden Energieströme<br />
zu beteiligen.<br />
7. Polizeidirektion vom 03.12.2013<br />
Aus polizeilicher Sicht bestehen keinerlei Bedenken<br />
gegen die vorgesehene Planung.<br />
8. WAS vom 26.11.2013<br />
Anpflanzungen sollen nicht im<br />
Bebauungsplan festgesetzt<br />
werden, um flexibel bleiben zu<br />
können. Eine entsprechende<br />
Vereinbarung wird jedoch im<br />
Durchführungsvertrag geschlossen.<br />
Diese Bäume liegen außerhalb<br />
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.<br />
Trotzdem werden<br />
sie durch die Baumaßnahme<br />
berührt. Im Durchführungsvertrag<br />
wird der Vorhabenträger<br />
zur Sicherung aller durch das<br />
Vorhaben betroffenen Bäume<br />
während der Bauarbeiten nach<br />
DIN 18920 verpflichtet. Zu den<br />
beiden Bäumen im Vorfeld des<br />
Gebäudes wird vor Baubeginn<br />
ein Baumgutachten erstellt.<br />
Der Hinweis wird beachtet.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Solche Betriebe sind hier nicht<br />
vorhanden.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt;<br />
es erfolgt eine Ergänzung der<br />
Begründung.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Anlage 1
Seitens der WAS werden hinsichtlich der vorgelegten<br />
Planung keine Anregungen bzw. Bedenken<br />
vorgetragen.<br />
9. Innenministerium, Landesplanung<br />
vom 20.12.2013<br />
Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />
nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />
der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />
(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />
Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />
vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />
SchL-H. S. 542);<br />
Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 19.<br />
November 2013<br />
Die Stellungnahme der WAS<br />
wird zur Kenntnis genommen.<br />
Klarstellung: die Beteiligung der<br />
Landesplanung erfolgte gem.<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />
Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" für das Gebiet in der<br />
Innenstadt "nordwestlich der Kreuzung Berliner<br />
Ring / Lübecker Straße auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
Flurstücknr. 41/23 (Flur 13)" die Schaffung der<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Errichtung eines Fachmarktzentrums.<br />
Dazu soll anstelle der bisherigen Festsetzung<br />
"Fläche für den Gemeinbedarf - Post" ein sonstiges<br />
Sondergebiet "Gebiet für Einkaufszentren<br />
<strong>und</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe" ausgewiesen<br />
werden, in dem folgende Nutzungen<br />
zulässig sind :<br />
• Erdgeschoss:<br />
− Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit<br />
den Kernsortimenten Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel,<br />
Getränke, Reformwaren <strong>und</strong> Tabak<br />
mit mindestens 1.500 m2 Verkaufsfläche<br />
(VKF);<br />
− Einzelhandelsbetriebe mit jeweils mindestens<br />
200 m2 VKF.<br />
• Obergeschoss:<br />
− Einzelhandelsbetriebe mit jeweils mindestens<br />
200 m2 VKF;<br />
− Büronutzungen, Verwaltungen <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />
• Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften im funktionalen<br />
Zusammenhang mit Einzelhandelsbetrieben<br />
<strong>und</strong> ausnahmsweise Gewerbebetriebe.<br />
Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 liegt<br />
in zentraler Lage der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im<br />
nördlichen Randbereich des im Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />
für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
aus dem Jahre 2008 definierten Zentralen Versorgungsbereiches.<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong><br />
Anlage 1
<strong>Oldesloe</strong> stellt den Planbereich bislang als Fläche<br />
für den Gemeinbedarf "Post" sowie als<br />
gemischte Baufläche dar <strong>und</strong> soll im Wege der<br />
Berichtigung mit der Darstellung eines sonstigen<br />
Sondergebietes "Gebiet für Einkaufszentren<br />
<strong>und</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe"<br />
an die Festsetzungen der vorhabenbezogenen<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 angepasst werden.<br />
Bereits im Rahmen meiner vorläufigen Stellungnahme<br />
vom 5. Dezember 2013 im Zuge<br />
der Vorabstimmung des Planvorhabens hatte<br />
ich festgestellt, dass das Mittelzentrum <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen<br />
<strong>und</strong> Einwohnern im Mittelbereich gemäß<br />
Ziffer 2.8 Abs. 5 LEP für die Realisierung eines<br />
Fachmarktzentrums in der geplanten Größenordnung<br />
geeignet ist.<br />
Zugleich hatte ich mit der Zielrichtung, negative<br />
Auswirkungen auf das Standortgefüge <strong>und</strong><br />
Verdrängungseffekte für bestimmte Standortbereiche<br />
in der Innenstadt, im Fall der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> insbesondere für den Bereich der<br />
Fußgängerzone, zu vermeiden, darauf hingewiesen,<br />
dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im<br />
Rahmen der geplanten vorhabenbezogenen<br />
Bauleitplanung in der Verantwortung steht, die<br />
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des<br />
Fachmarktzentrums entsprechend zu beeinflussen.<br />
Insoweit wird aus raumordnerischer Sicht empfohlen,<br />
neben der Steuerung der zusätzlich zu<br />
dem großflächigen Einzelhandelsbetrieb zulässigen<br />
Betriebsgrößen (Einzelhandelsbetrieben<br />
mit mindestens 200 m² Verkaufsfläche) auch<br />
die zulässigen Warensortimente durch konkrete<br />
Festsetzungen - unter Berücksichtigung der in<br />
der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzone<br />
bestehenden Angebotes - zu definieren.<br />
Weiterhin sollte sich die Bauleitplanung auch<br />
mit der Sicherstellung einer optimalen Anbindung<br />
des Planstandortes an den Bereich der<br />
Fußgängerzone auseinandersetzen, damit eine<br />
Attraktivitätssteigerung der Innenstadt insgesamt<br />
möglich wird.<br />
Die vorläufige Stellungnahme<br />
wurde zur Kenntnis genommen.<br />
Dem Hinweis wurde gefolgt.<br />
Von der GMA wurde eine gutachterliche<br />
Stellungnahme über<br />
eine Überprüfung der möglichen<br />
Belegung von Teilflächen im<br />
geplanten Fachmarktzentrum<br />
ausgearbeitet. Das Ergebnis<br />
wird in die weitere Bearbeitung<br />
des Bebauungsplanes eingestellt.<br />
Im Ergebnis dieser gutachterlichen<br />
Stellungnahme wird festgestellt,<br />
dass eine Einschränkung<br />
der innenstadtrelevanten<br />
Sortimente am Planstandort<br />
nicht getroffen werden sollten,<br />
da die Funktionsfähigkeit des<br />
zentralen Versorgungsbereiches<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durch<br />
die Planung eines Nahversorgungszentrums<br />
nicht beeinträchtigt<br />
wird. Textliche Festsetzungen<br />
sollten hinsichtlich der<br />
Zahl der Einzelhandelsbetriebe<br />
<strong>und</strong> deren Mindestgröße getroffen<br />
werden. Diese Empfehlung<br />
wird als textliche Festsetzung in<br />
den Bebauungsplan <strong>und</strong> in den<br />
Durchführungsvertrag übernommen.<br />
Bezogen auf die fußläufige kurze<br />
Distanz zur Fußgängerzone<br />
mit auf dem Weg liegenden<br />
Parkplatzflächen <strong>und</strong> Geschäften<br />
ist diese optimale Anbindung<br />
bereits vorhanden. Daneben<br />
gibt es jedoch auch Leerstand<br />
im ehemaligen M&H-<br />
Kaufhaus zu beklagen. Die Bau-<br />
Anlage 1
Im Ergebnis wird bestätigt, dass der geplanten<br />
Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
<strong>und</strong> den damit verfolgten Planungsabsichten -<br />
verb<strong>und</strong>en mit den o.a. Hinweisen - keine Ziele<br />
der Raumordnung entgegen stehen.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />
Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />
einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />
nicht vor. Eine Aussage über die<br />
Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />
mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />
nicht verb<strong>und</strong>en.<br />
Aus Sicht des Referates für Städtebau <strong>und</strong><br />
Ortsplanung, Städtebaurecht des Innenministeriums<br />
sind keine weiteren Anmerkungen erforderlich.<br />
10. NABU vom 07.12.2013<br />
In Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
sind die Ausführungen widersprüchlich. Auf S.<br />
7 steht, dass die UVP als Anlage beigefügt<br />
wird. Das ist aber nicht der Fall. Auf S. 9 steht<br />
unter 3.5, dass es keine Pflicht für eine UVP<br />
gibt, aber dass eine UVP erforderlich ist.<br />
Wir bitten Sie, diese Widersprüchlichkeiten aufzuklären<br />
<strong>und</strong> uns erneut zu beteiligen, wenn die<br />
UVP vorliegt. Erst dann können wir beurteilen,<br />
ob unsere Belange durch die Planung berührt<br />
werden.<br />
11. Kampfmittelräumdienst vom 04.11.2013<br />
Überprüfung - Lübecker Str. 23-25 (Flst. 41/23)<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - auf Kriegsaltlasten<br />
Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung<br />
stehenden alliierten Kriegsluftbilder<br />
können wir auf der o. a. Fläche keine Einwirkungen<br />
durch Abwurfmunition (Bombentrichter,<br />
Zerstörungen) feststellen.<br />
Munitionsf<strong>und</strong>e in diesen Bereich sind dem<br />
Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.<br />
Bei der o. a. Fläche handelt es sich folglich um<br />
keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die<br />
leitplanung zum dortigen Bebauungsplan<br />
Nr. 84 wird dann<br />
wiederaufgenommen, wenn<br />
eine zukünftige Nutzung realisierbar<br />
scheint.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Gemeint war nicht, dass der<br />
Umweltbericht der Begründung<br />
beigefügt ist, sondern nach seiner<br />
Fertigstellung beigefügt<br />
wird.<br />
Weiterhin wurde auf Seite 9<br />
ausgeführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
aufgr<strong>und</strong><br />
des Landesrechts erforderlich<br />
ist, nicht jedoch eine Umweltprüfung<br />
mit daraus folgendem<br />
Umweltbericht. Nachdem aufgr<strong>und</strong><br />
einer zu hohen zulässigen<br />
Geschossfläche aber nunmehr<br />
das beschleunigte Verfahren<br />
nach § 13a BauGB nicht<br />
angewendet werden kann, wird<br />
ein Umweltbericht erstellt.<br />
Der Umweltbericht mit integrierter<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wird im Rahmen der Auslegung<br />
vorgelegt.<br />
.<br />
Die Hinweise werden berücksichtigt<br />
<strong>und</strong> wurden bereits in<br />
die Begründung aufgenommen.<br />
Anlage 1
durchzuführenden Arbeiten bestehen somit aus<br />
Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken.<br />
Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition sind jedoch nicht<br />
gänzlich auszuschließen (siehe beigefügtes<br />
Merkblatt).<br />
12. Feuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom 12.12.2013<br />
Die LBO / SH in der Fassung vom 22.01.2009,<br />
insbesondere der § 5 <strong>und</strong> der § 34 Abs. 3,<br />
Einsatz von Rettungsgeräten der Feuerwehr, ist<br />
zu beachten.<br />
Bei der Planung ist die Überprüfung der<br />
Löschwasserversorgung über die vorhandenen<br />
Hydranten zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. an die vorgesehene<br />
Nutzung ausreichend anzupassen.<br />
13. Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land vom 02.12.2013<br />
im Namen <strong>und</strong> Auftrage der Nachbargemeinde<br />
Meddewade teile ich Ihnen mit, dass keine Anregungen<br />
oder Bedenken gegen die genannte<br />
Bauleitplanung vorgebracht werden.<br />
Die Hinweise werden beachtet;<br />
es erfolgt eine Ergänzung in die<br />
Begründung.<br />
Das wird zur Kenntnis genommen.<br />
Öffentlichkeit<br />
Nr. Bedenken, Anregungen, Hinweise Abwägung<br />
A vom 29.08.2013<br />
Gegen den Abriss des Postgebäudes an der<br />
Lübecker Straße<br />
Gestützt auf Pressemitteilungen im "Stormarner<br />
Tageblatt" <strong>und</strong> im "Markt" vom 14. August 2013<br />
sowie im "Wochenblatt" vom 21. August 2013<br />
erhebe ich als Bürger der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
<strong>und</strong> im Verantwortungsbewusstsein, dem ich<br />
mich als Architekt (der nicht mehr im praktischen<br />
Berufsleben steht) verpflichtet fühle, Einspruch<br />
gegen den geplanten Abriss des vorhandenen<br />
Postgebäudes.<br />
Wie das folgende Foto (Anmerkung: Blick von<br />
der Kreuzung Lübecker Str. - Konrad-<br />
Adenauer-/ Berliner-Ring) unschwer erkennen<br />
lässt, handelt es sich um eine Gebäudeanlage<br />
mit augenscheinlich gr<strong>und</strong>solider Bausubstanz,<br />
einer Entstehungszeit, die noch nicht allzu lange<br />
zurück liegt <strong>und</strong> einer noch zu erwartenden<br />
Standzeit, die in einer sehr fernen Zukunft anzusiedeln<br />
ist.<br />
Viele Bürger waren möglicherweise sehr überrascht,<br />
als sie aus diesen Pressemitteilungen<br />
erfuhren, dass die Post komplett verschwinden<br />
soll, ohne dass es für eine derart rigorose<br />
Maßnahme den Nachweis der unbedingten<br />
Notwendigkeit gegeben hätte. Ganz im Gegenteil.<br />
Eine solche Begründung suchte man vergebens.<br />
Sie ist nicht einmal ansatzweise vorhanden.<br />
Die lakonische Bemerkung „weg damit"<br />
(Stormarner Tageblatt), weil ein Supermarkt<br />
Platz braucht, lässt den Verdacht aufkommen,<br />
dass überhaupt nicht ernsthaft ge-<br />
Anlage 1
prüft worden ist, ob nicht beides möglich ist:<br />
Neues zu errichten <strong>und</strong> den Bestand soweit wie<br />
möglich zu erhalten. Dafür spricht u.a. auch,<br />
dass der Entwurf für das neue Zentrum entlang<br />
der Lübecker Straße ohnehin einen mehrgeschossigen<br />
Trakt konzipiert.<br />
So aber bleibt der fade Beigeschmack, dass es<br />
bei dem geplanten Abriss vordergründig darum<br />
geht, sich möglichst schnell eines lästigen Hindernisses<br />
zu entledigen, um für den kommerziellen<br />
Neubau Bedingungen zu schaffen, die<br />
denen auf der grünen Wiese gleichen.<br />
Doch diesem Abriss ist sowohl aus konzeptionellen,<br />
wie aus wirtschaftlichen <strong>und</strong> nicht zuletzt<br />
auch aus städtebaulichen Gründen entschieden<br />
zu widersprechen, denn:<br />
1. Wie will man einem in puncto Bauen normal<br />
empfindenden Bürger glaubhaft vermitteln,<br />
dass ein substanziell so intaktes Gebäude<br />
wie das der Post unbedingt abzureißen ist,<br />
nur weil es seiner ursprünglichen Funktion<br />
zum überwiegenden Teil verlustig gegangen<br />
ist? Wieso kann dieses Gebäude nicht im<br />
Wesentlichen bestehen bleiben <strong>und</strong> mit entsprechenden<br />
Umbaumaßnahmen in das<br />
neue Konzept eingeb<strong>und</strong>en werden? Die<br />
Wahl einer solchen Vorgehensweise ließe<br />
mit Sicherheit ein Ergebnis erwarten, das die<br />
Einmaligkeit <strong>und</strong> die standortbezogene Besonderheit<br />
des neuen Vorhabens zum Ausdruck<br />
brächte. Das ist die gewiss schwierigere<br />
Aufgabe als die, wenn man vorher alles<br />
abreißen würde, Tabula rasa machte. Aber<br />
die Verknüpfung von Bestand <strong>und</strong> Neubau<br />
hätte alle Voraussetzungen, dass etwas Unverwechselbares<br />
entstünde, etwas, dass es<br />
nur hier an diesem Standort gäbe. Einmaligkeit<br />
zählt noch immer zu den wesentlichen<br />
Attributen einer guten Architektur. Und nichts<br />
spräche bei diesem Konzept gegen die Wahl<br />
zeitgemäßer, moderner Ausdrucksformen.<br />
Demgegenüber unterliegt ein Konzept nach<br />
der Devise erst Tabula rasa, dann Bauen der<br />
Gefahr, dass ein solcher Neubau der Anonymität<br />
eines x-beliebigen randstädtischen<br />
Shopping Centers gleichkäme.<br />
2. Bei dem Postgebäude handelt es sich um<br />
ein Wertobjekt in Millionenhöhe. Sind es 10<br />
Millionen € oder mehr? Die genaue Höhe sei<br />
dahingestellt. Doch klar ist, dass der Abriss<br />
des Gebäudes einer kapitalen Wertevernichtung<br />
gleichkäme. Dieser Tatbestand<br />
bestünde auch dann, wenn der momentane<br />
Marktpreis des Objektes mehr oder weniger<br />
deutlich unter seinem Wert liegen würde,<br />
was vermutet werden kann. Beugte man sich<br />
der Zufälligkeit eines marktbedingten Niedrigpreises,<br />
bliebe der Tatbestand der Vernichtung<br />
hoher materieller Werte dennoch<br />
Anlage 1
estehen. Man stelle sich nur vor, dass just<br />
in dem Moment, da der Abriss beschlossene<br />
Sache ist, das Preispendel aus plötzlich gegebener<br />
Nachfrage zur anderen Seite hin<br />
ausschlägt. Wer ist denn unter dieser Betrachtungsweise<br />
bereit, seinen Kopf für den<br />
Komplettabriss des Postgebäudes hinzuhalten<br />
<strong>und</strong> die Verantwortung für die Vernichtung<br />
von Volksvermögen in Größenordnungen<br />
zu übernehmen?<br />
3. Last but not least verfügt das Postgebäude<br />
über städtebaulich-gestalterische Qualitäten,<br />
die an der Kreuzung Lübecker Straße, (trotz<br />
des wild wuchernden Grüns gut erkennbar)<br />
sehr augenfällig zum Ausdruck kommen (sh.<br />
Foto S.1). Der Parallelstellung des Dreigeschossers<br />
entlang der Lübecker Straße<br />
folgt ein abgewinkelter Gebäudetrakt zur<br />
Kreuzung hin, der besondere städtebauliche<br />
Wirksamkeit in mehrfacher Hinsicht erfüllt:<br />
− So bildet er die nicht wegzudenkende räumliche<br />
Fassung zur Kreuzung hin mit dem<br />
notwendigen Freiraum davor, der im Hinblick<br />
auf künftige Anforderungen des Straßenverkehrs<br />
notwendig sein könnte,<br />
− wirkt zur Altstadt hin wie eine einladende<br />
Geste<br />
− <strong>und</strong> stellt optisch Beziehungen zur Bebauung<br />
am Konrad- Adenauer-Ring her.<br />
Und auch im jetzigen Eingangsbereich der Post<br />
weist der Bestand beachtliches städtebauliches<br />
Anpassungs- <strong>und</strong> Einfühlungsvermögen auf,<br />
indem den westlich anschließenden, eingeschossigen<br />
historischen Bauten ein flacher<br />
Gebäudeteil gegenübersteht <strong>und</strong> die Mehrgeschossigkeit<br />
wohltuend im Hintergr<strong>und</strong> bleibt.<br />
Es gibt also auch aus städtebaulicher Sicht<br />
gute Gründe, das Postgebäude in seinen wesentlichen<br />
Teilen zu respektieren, wenn man<br />
davon ausgeht, das Bauen im Bestand bedeutet,<br />
sich "als dienendes Glied" maßvoll in ein<br />
Ganzes einzufügen, statt sich auf rücksichtslose<br />
Brüche einzulassen.<br />
Ich halte es an einem derart exponierten<br />
Standort innerhalb der Altstadtgrenzen von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> wie dem des Postgeländes für unverzichtbar,<br />
der weiteren Planung des kommerziellen<br />
Zentrums ein städtebauliches Gutachten<br />
zugr<strong>und</strong>e zu legen. Sinn <strong>und</strong> Zweck dieser<br />
Stellungnahme ist es, auf schwerwiegende<br />
Probleme aufmerksam zu machen, nicht aber,<br />
ein solches Gutachten ersetzen zu wollen.<br />
Diese Meinung über die architektonische<br />
<strong>und</strong> städtebauliche<br />
Qualität des Gebäudebestandes<br />
sowie ein damit verb<strong>und</strong>enes<br />
Erfordernis der Erhaltung wird<br />
nicht geteilt. Die Immobilie wurde<br />
von dem bisherigen Eigentümer<br />
nicht mehr benötigt <strong>und</strong><br />
deshalb verkauft. Das Gelände<br />
der ehemaligen Post liegt außerhalb<br />
des Gebietes der Erhaltungssatzung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>, d. h. ein Abbruch bedarf<br />
keiner Genehmigung durch<br />
die Gemeinde. Ein Anlass auf<br />
eine Erneuerung des Gebäude-<br />
Anlage 1
B vom 13.12.2013<br />
durch die in Kürze entstehenden Drogeriemärkte<br />
Budnikowsky, dm sowie den Lebensmittelvollsortimenter<br />
Rewe wird Lehmanns Bioladen<br />
extrem belastet.<br />
Alle drei der genannten Märkte führen ein großes<br />
<strong>und</strong> gut sortiertes Biosortiment. Somit wird<br />
es zu sehr starken Sortimentsüberschneidungen<br />
kommen.<br />
Des Weiteren wird durch den geplanten Biosupermarkt<br />
im Fachmarktzentrum die Existenz<br />
von Lehmanns Bioladen gr<strong>und</strong>legend gefährdet!<br />
Mir ist klar, dass durch die Bebauung <strong>und</strong> Neugestaltung<br />
die Innenstadt attraktiver werden<br />
soll. Leider erschließt sich mir nicht der Sinn,<br />
wenn für neue Gewerbetreibende Flächen geschaffen<br />
werden, um den Preis, dass alteingesessene<br />
Einzelhändler ruiniert werden. Bei<br />
allen oben erwähnten Märkten handelt es sich<br />
um stark preisorientierte Konzepte die wenig<br />
Arbeitsplätze schaffen.<br />
Lehmanns Bioladen ist ein Naturkost Fachhandelsgeschäft<br />
mit hoher Beratungskompetenz.<br />
Wir haben 5 Beschäftigte, von denen ich<br />
nur hoffen kann, dass ihre berufliche Existenz<br />
nicht gefährdet ist.<br />
C vom 13.12.2013<br />
im Hamburger Abendblatt lasen wir kürzlich<br />
über das Bauprojekt "Einkaufszentrum" auf<br />
dem jetzigen Postgelände. Dieses beinhaltet<br />
ein REWE-Markt, Budnikowsky <strong>und</strong> ein Denree-Biomarkt,<br />
letzteres über 500 m².<br />
Der jetzt entstehende dm-Drogeriemarkt <strong>und</strong><br />
der 2015 zusätzlich entstehende Budnikowsky<br />
Drogeriemarkt bedeuten für uns eine gezielte<br />
Sortimentsanpassung <strong>und</strong> eine riesige Herausforderung,<br />
dem dann für <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> seinem<br />
bestands im Zusammenhang<br />
mit der geplanten <strong>und</strong> erwünschten<br />
Nutzung zugunsten<br />
des bisherigen Postgebäudes<br />
zu verzichten, wird nicht gesehen.<br />
Zu Fragen der wirtschaftlichen<br />
Konkurrenz kann aus städtebaulicher<br />
Sicht nicht Stellung<br />
genommen werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
ist Baurecht wettbewerbsneutral.<br />
Das aktuelle Nutzungskonzept<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
wurde auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage einer aktuellen Bestandsaufnahme<br />
des innerstädtischen<br />
Einzelhandels der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gutachterlich<br />
überprüft. Als Ergebnis der Stellungnahme<br />
(GMA vom Januar<br />
2014) wurde festgestellt, dass<br />
innerhalb der Bauleitplanung<br />
keine Einschränkungen hinsichtlich<br />
der Sortimente getroffen<br />
werden sollten.<br />
Anlage 1
Einzugsgebiet im Übermaße vorhandenen Naturkosmetik-<br />
<strong>und</strong> Bio-Lebensmittelangebot<br />
standzuhalten. Wir rechnen mit Umsatzeinbußen<br />
<strong>und</strong> dem daraus resultierenden Konsequenzen.<br />
Jedoch das Zulassen eines über 500 m² Bio-<br />
Discount am Rande des Zentrums <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
überfordert die Kaufkraft <strong>und</strong> den Bedarf an<br />
Bio der Einwohner <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> Umkreis gänzlich.<br />
Dies ist keine ges<strong>und</strong>e Konkurrenz, sondern<br />
existenzvernichtend.<br />
Für <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> Umkreis ist ein begrenzter<br />
Umsatz mit Bio-Artikeln möglich, welcher von<br />
hiesigen alteingesessenen Geschäften abgedeckt<br />
wird. Ein Bio-Discountmarkt von solch<br />
einer Größe, mit Discount-Preisen, wird das<br />
Ende von Bio-Artikel vertreibenden Geschäften<br />
aus der Innenstadt nach sich ziehen.<br />
Hiermit beantragen wir, ...., die Überprüfung der<br />
Sinnhaftigkeit, Gewerbeflächen an ein Bio-Discount<br />
oder andere im großen Rahmen Biovertreibenden<br />
Geschäfte zu vergeben. Berücksichtigen<br />
Sie bei Ihrer Entscheidung die daraus<br />
resultierende Existenzgefährdung bestehender<br />
branchenähnlicher Unternehmen <strong>und</strong> zukünftig<br />
weitere leerstehende Geschäftsräume im Zentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Wenn wir die von uns gewünschte Richtung<br />
eines solchen Überdenkens positiv beeinflussen<br />
können, sagen Sie uns gern, was dazu<br />
beizutragen ist.<br />
Der Anregung wurde gefolgt.<br />
Vom Büro GMA wurde im Januar<br />
2014 eine gutachterliche Stellungnahme<br />
erarbeitet, deren<br />
Ergebnisse in die textlichen<br />
Festsetzungen <strong>und</strong> in die Begründung<br />
des Bebauungsplanes<br />
eingearbeitet werden.<br />
Zu Fragen der wirtschaftlichen<br />
Konkurrenz kann aus städtebaulicher<br />
Sicht nicht Stellung<br />
genommen werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
ist Baurecht wettbewerbsneutral.<br />
Als Ergebnis der o. g. Stellungnahme<br />
wurde festgestellt, dass<br />
innerhalb der Bauleitplanung<br />
keine Einschränkungen hinsichtlich<br />
der Sortimente getroffen<br />
werden sollten.<br />
Anlage 1
BEGRÜNDUNG<br />
Stand der<br />
Planung<br />
gemäß § 3 (1) BauGB<br />
gemäß § 4 (1) BauGB<br />
gemäß § 3 (2) BauGB<br />
gemäß § 4 (2) BauGB<br />
28.1.2014<br />
STADT BAD OLDESLOE<br />
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
„NAHVERSORGUNGSZENTRUM BAD OLDESLOE“<br />
ALS 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 52<br />
GEBIET LÜBECKER STRASSE 23 + 25<br />
BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER<br />
Anlage 3
- 2 -<br />
Teil I ............................................................................................................................................. 3<br />
1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes............................................... 3<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss .................................................................................................. 3<br />
1.2 Planbereich................................................................................................................... 3<br />
1.3 Bestandssituation....................................................................................................... 3<br />
1.4 Umweltprüfung <strong>und</strong> Umweltbericht............................................................................... 3<br />
2. Planungsvorgaben ............................................................................................................. 4<br />
2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010.................................................................. 4<br />
2.2 Flächennutzungsplan ................................................................................................... 4<br />
Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Fassung, M 1 : 5.000....................................... 5<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes, M 1 : 5.000 ........................................................... 6<br />
Bebauungsplan Nr. 52 in der Fassung seiner 1. Änderung, M 1 : 1.000 ............................... 7<br />
2.3 Bebauungsplan (bisherige Fassung)............................................................................ 8<br />
2.4 Natur <strong>und</strong> Landschaft ................................................................................................... 8<br />
2.5 Einzelhandelsentwicklungskonzept .............................................................................. 8<br />
3. Verbindliche Bauleitplanung ............................................................................................. 9<br />
3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht) ........................................................... 9<br />
3.2 Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung............................................................................. 9<br />
3.3 Bauweise, Baugrenzen............................................................................................... 10<br />
3.5 Grünordnung .............................................................................................................. 11<br />
3.6 Immissionsschutz ....................................................................................................... 12<br />
3.7 Örtliche Bauvorschrift ................................................................................................. 12<br />
3.8 Kinderfre<strong>und</strong>lichkeitsprüfung ...................................................................................... 13<br />
4. Zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu treffende<br />
Maßnahmen....................................................................................................................... 14<br />
4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen................................................................... 14<br />
4.2 Bodenordnung ............................................................................................................ 14<br />
4.3 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung .................................................................................................. 14<br />
4.4 Feuerschutzeinrichtung oder Brandschutz ................................................................. 14<br />
5. Hinweis.............................................................................................................................. 15<br />
Anlage Teil II Umweltbericht/Umweltverträglichkeitsprüfung vom 28.1.2014<br />
Anlage 3
- 3 -<br />
Teil I<br />
1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat am 9.9.2013 die Aufstellung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fachmarktzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 beschlossen. Auf Anregung der gutachterlichen<br />
Stellungnahme GMA vom Januar 2014 wurde die Bezeichnung in „Nahversorgungszentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ geändert.<br />
1.2 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der<br />
Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s nordwestlich der Kreuzung Berliner Ring / Lübecker Straße auf<br />
dem Gr<strong>und</strong>stück Flurstücksnr. 41/23 (Flur 13). Zusätzlich wird im äußersten Südwesten<br />
des genannten Flurstücks eine angrenzende Fläche von ca. 1 m² des angrenzenden<br />
Flurstücks Nr. 41/22 mit überplant. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt insgesamt<br />
5.438 m². Der Geltungsbereich wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab<br />
1:25.000 dargestellt.<br />
1.3 Bestandssituation<br />
Bislang ist der Geltungsbereich mit einem dreigeschossigen Flachdachgebäude bebaut,<br />
dass neben kleineren Nutzungen die Post beinhaltet. Der rückwärtige Bereich wird als<br />
Fahr- <strong>und</strong> Parkfläche genutzt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Süden über die<br />
Lübecker Straße. Der Geltungsbereich ist innerhalb der Stadtmitte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s fußläufig<br />
leicht zu erreichen. Es ist innerhalb des Geltungsbereiches nur wenig Grün vorhanden,<br />
das im Tel II dieser Begründung (Umweltbericht) näher beschrieben wird. Die<br />
Umgebung ist durch innenstadttypische Nutzungen, aber darüber hinaus auch durch<br />
Wohnen geprägt.<br />
Innerhalb des Geltungsbereichs ist bislang eine Stele aufgestellt, die seinerzeit als „Kunst<br />
am Bau“ durch den Künstler Erich Lethgau gestaltet worden war. Die Stele wird vor<br />
Beginn der Abrissarbeiten abgebaut, zwischengelagert <strong>und</strong> an einem neuen angemessenen<br />
Platz in der Stadt wieder aufgestellt.<br />
1.4 Umweltprüfung <strong>und</strong> Umweltbericht<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
BauGB <strong>und</strong> § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Diese werden gemäß § 2 Abs. 4<br />
BauGB <strong>und</strong> § 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB im Teil II<br />
dieser Begründung, im Umweltbericht, beschrieben <strong>und</strong> bewertet. Für den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung wurde von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> festgelegt,<br />
dass die Ermittlung der Belange für die Abwägung in dem Umfang <strong>und</strong><br />
Detaillierungsgrad erfolgt, den der Umweltbericht als Teil II der Begründung beschreibt.<br />
Anlage 3
- 4 -<br />
Für das Vorhaben ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem schleswigholsteinischen<br />
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung<br />
mit dem B<strong>und</strong>es-UVPG durchzuführen, die mit dem Umweltbericht vorbereitet<br />
wird.<br />
Die Umweltprüfung dient der Darstellung der mit den Ausweisungen des Bebauungsplanes<br />
voraussichtlich verb<strong>und</strong>enen erheblichen Umweltauswirkungen in Form einer<br />
Risikoanalyse. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird allgemein verständlich als Umweltbericht<br />
zusammengefasst. Der Umweltbericht wird als Teil II selbstständiger Bestandteil<br />
dieser Begründung zum Bebauungsplan.<br />
Dabei werden Vermeidungs-, Minimierungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich<br />
<strong>und</strong> Ersatz von Eingriffsfolgen festgesetzt, die im Durchführungsvertrag zwischen<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> dem Vorhabenträger geregelt werden. Grünordnerische<br />
Festsetzungen zur Übernahme in den Teil B – Text des Bebauungsplanes sind nicht<br />
erforderlich.<br />
Die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft können nur<br />
als zulässig betrachtet werden, wenn die für die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes<br />
ermittelten Eingriffe vollständig ausgeglichen werden können.<br />
Es wird derzeit insgesamt davon ausgegangen, dass durch die innerhalb des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanverfahrens Nr. 52 - 2. Änderung <strong>und</strong> auch außerhalb des Plangebietes<br />
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für Natur <strong>und</strong> Landschaft die bauleitplanbedingten<br />
Eingriffe in Natur, Landschaft <strong>und</strong> die Umwelt minimiert <strong>und</strong> vollständig<br />
ausgeglichen werden können.<br />
2. Planungsvorgaben<br />
2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010<br />
Im LEP 2010 wird <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Mittelzentrum <strong>und</strong> als äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt<br />
bezeichnet.<br />
Mittelzentren mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern im Mittelbereich können<br />
laut LEP einzelne Einzelhandelseinrichtungen des aperiodischen, gehobenen, längerfristigen<br />
Bedarfs (Kaufhäuser, Fachgeschäfte oder Fachmärkte) mit bis zu 8.000 m²<br />
Verkaufsfläche je Einzelvorhaben sowie Einkaufszentren <strong>und</strong> sonstige Einzelhandelsagglomerationen<br />
(zum Beispiel Nahversorgungszentren) mit bis zu 10.000 m² Gesamtverkaufsfläche<br />
je Standort aufweisen.<br />
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind nur innerhalb des baulich zusammenhängenden<br />
Siedlungsgebiets zu verwirklichen <strong>und</strong> sollen in das Netz des öffentlichen<br />
Nahverkehrs eingeb<strong>und</strong>en sein.<br />
2.2 Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> weist für den Geltungsbereich des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bislang eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der<br />
Zweckbestimmung „Post“ sowie eine gemischte Baufläche aus. Parallel zu diesem Verfahren<br />
wird er einer 8. Änderung unterzogen <strong>und</strong> beinhaltet zukünftig die Darstellung einer<br />
Sonderbaufläche. Die bisherige Fassung des Flächennutzungsplanes sowie die<br />
8. Änderung werden im Folgenden dargestellt.<br />
Anlage 3
- 5 -<br />
Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Fassung, M 1 : 5.000<br />
Anlage 3
- 6 -<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes, M 1 : 5.000<br />
Anlage 3
- 7 -<br />
Bebauungsplan Nr. 52 in der Fassung seiner 1. Änderung, M 1 : 1.000<br />
Anlage 3
- 8 -<br />
2.3 Bebauungsplan (bisherige Fassung)<br />
Der Bebauungsplan setzt in seiner bislang hier geltenden Fassung seiner 1. Änderung<br />
eine „Fläche für den Gemeinbedarf (Post)“ fest, die bei einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,35<br />
<strong>und</strong> einer Geschossflächenzahl von 1,0 ein- bis dreigeschossig in geschlossener Bauweise<br />
bebaut werden darf. Im nordwestlichen Gr<strong>und</strong>stücksbereich sind Flächen für Stellplätze<br />
festgesetzt, die ebenso wie der nördliche <strong>und</strong> östliche Gr<strong>und</strong>stücksrand mit<br />
Flächen für Anpflanzungen versehen sind. Im Folgenden wird diese Fassung dargestellt.<br />
2.4 Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Es handelt sich hier um ein seit langem bebautes innerstädtisches Gr<strong>und</strong>stück, das<br />
neben den vorhandenen Hochbauten eine weitgehende Versiegelung durch Fahrflächen<br />
beinhaltet.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Schleswig-<br />
Holstein wurde innerhalb der Umweltprüfung für den Umweltbericht durch den Landschaftsarchitekten<br />
Mextorf, Hessisch-Oldendorf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchgeführt, innerhalb der der Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft beschrieben wird <strong>und</strong><br />
auf die insoweit hier verwiesen wird. Dies wird dieser Begründung als Teil II in der Anlage<br />
beigefügt.<br />
2.5 Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Strukturen des Einzelhandels in ihrem Einzelhandelskonzept<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> 12/2008 durch die Gesellschaft für Markt- <strong>und</strong> Absatzforschung<br />
mbH (GMA) untersuchen <strong>und</strong> bewerten lassen. Das Einzelhandelskonzept ist förmlich<br />
beschlossen. Danach befindet sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt. In dem Gutachten<br />
wird festgestellt, dass in der Innenstadt nach der Versorgungsstruktur zumindest ein<br />
großflächiger Lebensmittelanbieter als so genannter Vollversorger fehlt, der die Attraktivität<br />
<strong>und</strong> damit die K<strong>und</strong>enfrequenz in der Stadtmitte steigern könnte.<br />
In der Stellungnahme der GMA vom Januar 2014 wurde das aktuelle Nutzungskonzept<br />
mit einem großflächigen Supermarkt <strong>und</strong> zwei weiteren mittelgroßen Einheiten des<br />
geplanten Nahversorgungszentrums auf der Gr<strong>und</strong>lage einer aktuellen Bestandsaufnahme<br />
der Einzelhandelsbetriebe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gutachterlich bewertet. Im<br />
Ergebnis wird festgestellt, dass das Nutzungskonzept der Zielsetzung der <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>r<br />
Einzelhandelsentwicklung entspricht. Eine Einschränkung der innenstadtrelevanten<br />
Sortimente am Planstandort sollte nicht getroffen werden, da die Funktionsfähigkeit des<br />
zentralen Versorgungsbereiches der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durch die Planung eines Nahversorgungszentrums<br />
nicht beeinträchtigt wird. Textliche Festsetzungen sollten hinsichtlich<br />
der Zahl der Einzelhandelsbetriebe <strong>und</strong> deren Mindestgröße getroffen werden. Mit der<br />
vorliegenden Bauleitplanung wird dieser Empfehlung gefolgt.<br />
Anlage 3
- 9 -<br />
3. Verbindliche Bauleitplanung<br />
3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht)<br />
Durch die vorliegende vorhabenbezogene Bauleitplanung soll in diesem Bereich am Rand<br />
der Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s <strong>und</strong> in besonders verkehrsgünstiger Lage ein großflächiger<br />
Einzelhandel ermöglicht werden. Sowohl für den PKW-Verkehr als auch für Fußgänger<br />
aus dem Innenstadtbereich ist das Gebiet optimal erreichbar. Das bislang hier vorhandene<br />
Gebäude wird von der Post nicht mehr benötigt. Die Festsetzung im<br />
Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf Post behindert somit die städtebauliche<br />
Entwicklung in diesem Bereich. Andererseits kann eine Poststelle auch zukünftig innerhalb<br />
des vorliegenden Geltungsbereichs eingerichtet werden <strong>und</strong> den entsprechenden<br />
Bedarf der Bevölkerung decken.<br />
Zunächst sollte die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im<br />
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Im Zuge der<br />
Planungen überstieg die zulässige Geschossfläche von 7.200 m² den Grenzwert von<br />
5.000 m². Mit der damit nach Landesrecht erforderlichen Pflicht zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 das beschleunigte Verfahren<br />
ausgeschlossen. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 wird<br />
dementsprechend im Normalverfahren durchgeführt. Mit dem in der Anlage Teil II vorliegenden<br />
Umweltbericht als Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung wird gleichzeitig die im<br />
Rahmen des Verfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet.<br />
3.2 Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung<br />
Es wird ein Sondergebiet für ein Nahversorgungszentrum mit zentrenrelevantem Sortiment<br />
festgesetzt, das der Lage in der Innenstadt <strong>und</strong> damit des zentralen Versorgungsbereiches<br />
der Stadt angemessen ist. Im Einzelhandelsgutachten auf Seite 61 wird zur<br />
Verbesserung der strukturellen Defizite im zentralen Versorgungsbereich ein Vollversorger<br />
(Supermarkt) mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche empfohlen. Dieser Empfehlung<br />
wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefolgt. Es wird festgesetzt,<br />
dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit mindestens 1.500 m² Verkaufsfläche<br />
für Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel (inklusive Bäcker <strong>und</strong> Schlachter), Getränke,<br />
Reformwaren, Tabak entstehen darf (s. Teil B Text Nr. 1).<br />
Auf den Restflächen im Erdgeschoss sollen zusätzlich zwei weitere Einzelhandelsbetriebe<br />
zugelassen werden, die aber eine Mindestverkaufsfläche von 200 m² aufweisen müssen,<br />
um so eine kleinteilige Struktur mit dem Charakter eines kleinen, von der Haupteinkaufslage<br />
losgelösten Zentrums zu vermeiden. Gemäß Einzelhandelsgutachten spielen mittelgroße<br />
Betriebe (200 bis unter 800 m² Verkaufsfläche) in der Innenstadt aufgr<strong>und</strong> der<br />
Kleinteiligkeit der vorhandenen Bebauung nur eine untergeordnete Rolle. Mit der Festsetzung<br />
einer Mindestgröße an Verkaufsfläche sollen in der Fußgängerzone unterpräsentierte<br />
Betriebsformen gefördert <strong>und</strong> Angebotslücken geschlossen werden.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird bereits im Bebauungsplan textlich festgelegt, dass<br />
im Obergeschoss neben dem Einzelhandel auch Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsnutzungen <strong>und</strong><br />
Dienstleistungen sowie im funktionalen <strong>und</strong> räumlichen Verb<strong>und</strong> auch Schank- <strong>und</strong><br />
Speisewirtschaften zulässig sind. Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe<br />
<strong>und</strong> Vergnügungsstätten können ausnahmsweise im Obergeschoss zugelassen werden.<br />
Es wird empfohlen, die hier zulässige Ausnahme nur dann zu genehmigen, wenn dadurch<br />
keine unverhältnismäßige Belastung der entsprechenden Erschließungssituation <strong>und</strong> der<br />
angrenzenden Wohngr<strong>und</strong>stücke hervorgerufen wird <strong>und</strong> im Bereich der vorhandenen<br />
Anlage 3
- 10 -<br />
Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Schallimmissionsbeiträge zu erwarten sind.<br />
Spielhallen <strong>und</strong> Wettbüros dagegen werden durch die Festsetzung „Sondergebiet für ein<br />
Nahversorgungszentrum“ im Erdgeschoss ausdrücklich ausgeschlossen, weil sie nicht in<br />
einem funktionalen Zusammenhang mit der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zweckbestimmung dieses<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stehen. Das entspricht der beschlossenen Leitlinie<br />
zur Standortsteuerung von Spielhallen in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Dort ist in<br />
Gebieten, deren Erdgeschosszonen durch einen dichten Besatz von Ladengeschäften<br />
<strong>und</strong> Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften gekennzeichnet sind <strong>und</strong> die einen planungsrechtlichen<br />
Schutz gegen Spielhallenansiedlungen bedürfen, die ausnahmsweise Zulässigkeit<br />
von Spielhallen in den Obergeschossen zur Regel gemacht worden. Hier kann sich der<br />
„Trading-Down-Effekt“ weniger bemerkbar machen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung erlaubt eine der Lage des Plangebietes entsprechende<br />
angemessene Bebauung. Hinsichtlich der zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche ist die Lage innerhalb<br />
der Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s zu berücksichtigen, so dass eine Nutzungsdichte vergleichbar<br />
einem Kerngebiet angemessen ist (s. Teil B Text Nr. 2). Die höchstzulässige<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,8 für Sonstige Sondergebiete gemäß § 17 (1) BauNVO wird zwar<br />
um ca. 10 % überschritten. Nach § 17 (3) BauNVO ist dies für Gebiete, die am 1.8.1962<br />
überwiegend bebaut waren, jedoch zulässig, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern<br />
<strong>und</strong> sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies ist hier der Fall, da für<br />
diesen Innenstadtbereich eine der Lage angemessene Baudichte zugestanden <strong>und</strong> eine<br />
flächensparende Bebauung ermöglicht werden soll.<br />
Die zulässige Geschossfläche <strong>und</strong> die Höhe der baulichen Anlage wurden so festgesetzt,<br />
dass im Obergeschoss knapp über die Hälfte der Fläche des Erdgeschosses bebaut<br />
werden kann. Stellplätze, die auch überdacht werden können, sind erlaubt <strong>und</strong> werden<br />
gemäß textlicher Festsetzung nicht mit in die Geschossfläche einbezogen (s. Teil B Text<br />
Nr. 3, 4). Die Bauhöhen werden entsprechend dem Bauentwurf festgesetzt (s. Teil B Text<br />
Nr. 5). Ausnahmen sind nur für untergeordnete Bauteile zulässig, da diese städtebaulich<br />
nicht relevant sind (z. B. Schornsteine, Antennen, Blitzableiter).<br />
3.3 Bauweise, Baugrenzen<br />
Es wird keine Bauweise festgesetzt, weil hierfür keine städtebauliche Notwendigkeit<br />
besteht. Die mögliche Bebauung wird durch die Baugrenzen ausreichend bestimmt. Für<br />
untergeordnete Bauteile, z. B. für Vordächer, ist ein geringfügiges Überschreiten der<br />
Baugrenze von bis zu 1,50 m zulässig (s. Teil B Text Nr. 6).<br />
3.4 Verkehr<br />
Der dreieckige Geltungsbereich grenzt auf zwei Seiten an die öffentlichen Verkehrsflächen<br />
des Berliner Rings im Nordosten bzw. der Lübecker Straße im Süden an. Die<br />
Erschließung für Kraftfahrzeuge wird ausschließlich von der Lübecker Straße aus vorgesehen,<br />
weil eine Einfahrt vom Berliner Ring nur von Westen aus möglich wäre,<br />
während ein Ausfahren aufgr<strong>und</strong> der Fahrbahnaufteilung nach Westen gar nicht <strong>und</strong> nach<br />
Osten aufgr<strong>und</strong> der beiden Richtungsfahrbahnen nicht gefahrlos möglich wäre. Von<br />
Süden her kann eine gemeinsame Zufahrt zu dem westlich benachbarten Parkhaus<br />
genutzt werden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag mit der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, alle erforderlichen Anpass- bzw. Änderungsarbeiten im Einmündungsbereich<br />
Lübecker Straße / Zufahrt Parkhaus auf eigene Kosten herzustellen. Innerhalb<br />
des Geltungsbereiches werden Stellplätze im Obergeschoss über eine Rampe<br />
angefahren. Aufgr<strong>und</strong> des Platzbedarfs dieser Rampe ist nur eine Zufahrt von einer<br />
Anlage 3
- 11 -<br />
Gr<strong>und</strong>stücksseite möglich, so dass aus den beschriebenen Gegebenheiten heraus diese<br />
eine Zufahrt nur von der Lübecker Straße aus in Frage kommen kann.<br />
In einer Verkehrsuntersuchung, die die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, durchgeführt<br />
hat, wird festgestellt, dass das geplante Nahversorgungszentrum in der vorgesehen Form<br />
an die Lübecker Straße angeschlossen werden kann. Maßnahmen zur Sicherung des<br />
Verkehrs <strong>und</strong> zur Steigerung der Leistungsfähigkeit seien im untersuchten Straßennetz<br />
nicht erforderlich. Die Verkehrsqualität werde für alle Verkehrsteilnehmer mindestens die<br />
Qualitätsstufe D (= ausreichend) erreichen. Das Sicherheitsniveau werde gegenüber<br />
heute unverändert sein. Als Gesamtfazit wird festgestellt, dass eine leistungsfähige <strong>und</strong><br />
sichere Erschließung möglich ist.<br />
Die Lage der Gr<strong>und</strong>stückszufahrt wird bestimmt, um deutlich zu machen, dass der Einmündungsbereich<br />
Lübecker Straße / Berliner Ring von Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtverkehr freigehalten<br />
wird.<br />
Ein in der bisherigen Fassung des Bebauungsplanes enthaltenes „Sichtdreieck“, in dem<br />
die Sicht für den Verkehr an der Straßeneinmündung nicht behindert werden durfte,<br />
befindet sich nach heutigen Richtlinien außerhalb des Geltungsbereiches <strong>und</strong> hat keine<br />
Auswirkungen auf die Bebauungsmöglichkeiten innerhalb des vorliegenden Geltungsbereichs.<br />
3.5 Grünordnung<br />
Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Wohl aber ist nach Landesrecht eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Sie wird durch den Landschaftsarchitekten<br />
Mextorf, Hameln, innerhalb der Umweltprüfung für den Umweltbericht erarbeitet (siehe<br />
Anlage Teil II).<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches sind im Norden einzelne Baumanpflanzungen zur<br />
Gestaltung dieses Bereiches <strong>und</strong> zusätzliche Anpflanzungen auf dem Parkdeck im Obergeschoss<br />
vorgesehen. Der Verlust von Gehölzbeständen als Angebot für Brutplätze für<br />
siedlungstypische Vogelarten wird durch das Aufhängen bzw. Anbringen von 20 Nisthilfen<br />
im Geltungsbereich kompensiert. Auf eine Darstellung in der Planzeichnung bzw. in den<br />
textlichen Festsetzungen wird verzichtet, da diese Maßnahmen im Durchführungsvertrag<br />
vereinbart werden.<br />
Die gebotene Eingriffskompensation wird über das städtische Ökokonto der Stadt, Großer<br />
Teich, Flurstück 1/6, Flur 6, Gemarkung Rethwischfeld, abgewickelt, in dem ein<br />
Flächenanteil von 551 m² zur Verrechnung herangezogen wird (s. Teil B Text Nr. 7).<br />
Damit ergibt sich eine ausgeglichene naturschutzfachliche Eingriffsbilanz. Der Investor<br />
verpflichtet sich im Durchführungsvertrag für die Bereitstellung der Ausgleichsfläche eine<br />
Ausgleichszahlung zu leisten.<br />
Ansonsten befinden sich Bäume im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches, die im<br />
Falle ihrer Schädigung durch die Baumaßnahmen zu ersetzen sind.<br />
Anlage 3
- 12 -<br />
3.6 Immissionsschutz<br />
Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Nutzungen wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt, nach<br />
dem der Lärmschutz für die Nachbarschaft eingehalten werden kann, wenn folgendes<br />
erfüllt wird:<br />
- Einhaltung der angegebenen Betriebszeiträume hinsichtlich der Öffnungs- bzw.<br />
Anlieferzeiten, keine Warenanlieferungen zwischen 22°° Uhr <strong>und</strong> 6°° Uhr mit Ausnahme<br />
von Zeitungen<br />
- Anlieferung durch maximal drei LKW pro Tag (davon ein Kühl-LKW) für Anlieferzone 1<br />
(REWE) bzw. Anlieferung durch jeweils maximal zwei LKW pro Tag für die<br />
Anlieferzonen 2 <strong>und</strong> 3<br />
- Anlieferung durch maximal drei Sprinter pro Tag für die Anlieferzone „Laden 1“ auf dem<br />
Parkdeck<br />
- Anlieferung von Zeitungen mit maximal einem Sprinter pro Tag vor 6°° Uhr<br />
- Entladung der LKW <strong>und</strong> Sprinter ausschließlich an den dafür vorgesehenen Anlieferzonen<br />
- Einsatz geräuscharmer Einkaufswagen mit Gummirädern<br />
- Integration der Einkaufswagensammelbox in den Aufbau im 1. Obergeschoss des<br />
Gebäudes<br />
- maximaler Schallleistungspegel des Rückkühlers für REWE Lwa = 80 dB(A) bei Einhaltung<br />
der Position im Bereich der Anlieferzone 1<br />
- keine Bewegungen auf dem Parkdeck für K<strong>und</strong>en nachts in der Zeit zwischen 22°°<br />
Uhr <strong>und</strong> 6°° Uhr, dies ist durch eine Schrankenanlage o. ä. sicherzustellen, Abfahrt<br />
der Mitarbeiter mit maximal 10 Fahrten nach 22 Uhr<br />
- das Parkdeck ist mit einer glatten Oberfläche (Asphalt, Beton oder ähnliches, kein<br />
Pflaster) auszuführen<br />
- die Brüstung um das Parkdeck muss eine Höhe von mindestens 1,0 m ab Oberkante<br />
Parkdeck aufweisen, dies entspricht einer Höhe von 6,53 m ab OK FBB bzw. 13,3 m<br />
üNN, weiterhin muss sie dicht ausgeführt <strong>und</strong> an die Parkebene angearbeitet sein<br />
(keine Schlitze, offene Fugen, Durchbrüche oder ähnliches)<br />
Dies wird im Durchführungsvertrag ebenso festgelegt wie der bauliche Ausschluss von<br />
Blendeinwirkungen auf benachbarte Wohnungen durch Werbeanlagen oder Fahrzeuge.<br />
3.7 Örtliche Bauvorschrift<br />
Es werden Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanlagen getroffen, die<br />
von der rechtsgültigen „Satzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> über die Gestaltung von Werbeanlagen<br />
<strong>und</strong> Warenautomaten sowie deren besondere Anforderungen zum Schutz<br />
bestimmter Bauten“ abweichen (s. Teil B örtliche Bauvorschrift Nr. 1-11). Damit soll eine<br />
größere Flexibilität für das Nahversorgungszentrum ermöglicht werden, ohne dass von<br />
den gr<strong>und</strong>sätzlichen Zielvorstellungen der Werbesatzung <strong>und</strong> den dort getroffenen Festsetzungen<br />
für ein Gewerbe-/Sondergebiet abgewichen wird. Der Geltungsbereich liegt im<br />
C-Gebiet der gültigen Werbesatzung. Hier sind Werbeanlagen auf Fassadenflächen von<br />
über 200 m² jedoch nur bis zu einer maximalen Größe von 3 m² zulässig. Bereiche mit<br />
großflächiger gewerblicher Nutzung, wie zum Beispiel das nahegelegene Autohaus<br />
Mercedes am Berliner Ring, sind in der Werbesatzung den E-Gebieten zugeordnet. Hier<br />
sind u. a. Werbeanlagen bis max. 20 m² je Fassadenfläche zulässig. Die Festsetzungen<br />
der E-Gebiete, ausgenommen der dort zulässigen Fahnen, werden als örtliche Bauvorschrift<br />
in die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans übernommen.<br />
Fahnen sind zwar in der Werbesatzung innerhalb der E-Gebiete gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig,<br />
Anlage 3
- 13 -<br />
werden jedoch aufgr<strong>und</strong> der störenden Windgeräusche zur Rücksichtnahme auf die<br />
angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen (s. Teil B örtliche Bauvorschrift Nr. 2).<br />
Es wird ein Flachdach festgesetzt, um die Bauhöhe innerhalb des Gr<strong>und</strong>stücksumfeldes<br />
zu begrenzen. Dabei wird für Photovoltaikanlagen ausdrücklich eine Ausnahme<br />
zugelassen, weil solche Anlagen schräg aufgestellt werden müssen (s. Teil B örtliche<br />
Bauvorschrift Nr. 12).<br />
Weiterhin wird eine Festsetzung hinsichtlich der Baugestaltung getroffen, durch die das<br />
äußere Erscheinungsbild des zukünftigen Gebäudes planungsrechtlich verbindlich vorgegeben<br />
wird (s. Teil B örtliche Bauvorschrift Nr. 13). Die angrenzende Bebauung nördlich<br />
<strong>und</strong> südlich der Lübecker Straße liegt innerhalb der rechtsgültigen Gestaltungssatzung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Zur Einbindung in das bestehende Ortsbild wurden die<br />
Festsetzungen zu Fassadenfarben aus der Gestaltungssatzung in die örtliche Bauvorschrift<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes modifiziert übernommen, um ein<br />
harmonisches Erscheinungsbild der Straßenräume zu sichern. Die festgesetzte<br />
Gliederung des Hauptbaukörpers durch Fassadenrücksprünge, begrünte Rankgerüste<br />
oder Werbeanlagen sollen einen monotonen Charakter mit langgestreckten glatten<br />
Fassaden vermeiden <strong>und</strong> eine Verbindung zur kleinteiligen Bebauung in der Umgebung<br />
herstellen.<br />
3.8 Kinderfre<strong>und</strong>lichkeitsprüfung<br />
Am 1.4.2003 ist der § 47 f GO „Beteiligung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen“ in Kraft<br />
getreten. Dies bedeutet, dass die Gemeinden bei Planungen <strong>und</strong> Vorhaben, die die<br />
Interessen von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise<br />
beteiligen müssen. Die Gemeinden müssen daher besondere Verfahren entwickeln, die<br />
geeignet sind, die Interessen der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen deutlich zu machen. Da sich<br />
die (z. T. abstrakten) Instrumente <strong>und</strong> Strukturen der Welt der Erwachsenen nur bedingt<br />
auf Kinder <strong>und</strong> Jugendliche übertragen lassen, sind insbesondere projektbezogene<br />
Beteiligungen, die sich auf konkrete Vorhaben erstrecken, sinnvoll.<br />
Typische Fälle der Beteiligung sind die Errichtung oder die Änderung von Einrichtungen<br />
für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, wie z. B. Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Bolzplätze,<br />
Sporteinrichtungen, Jugendbegegnungsstätten, Schulen. Die Beteiligung hat auch bei<br />
entsprechenden Bauleitplanungen zu erfolgen, sofern Interessen von Kindern <strong>und</strong><br />
Jugendlichen betroffen sind <strong>und</strong> sich auf konkrete Projekte <strong>und</strong> Vorhaben beziehen.<br />
Bei diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 wurde auf eine Kinderfre<strong>und</strong>lichkeitsprüfung verzichtet, da durch die Ausweisung<br />
des Einzelhandels in dieser Lage keine Interessen von Kindern oder Jugendlichen berührt<br />
werden.<br />
Anlage 3
- 14 -<br />
4. Zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu treffende Maßnahmen<br />
4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen<br />
Altablagerungen oder Bodenkontaminationen sind innerhalb des Änderungsbereiches<br />
nicht bekannt. Das Boden- <strong>und</strong> Altlastenkataster beim Kreis Storman beinhaltet keine<br />
Eintragungen.<br />
Laut Kampfmittelräumdienst beim Landeskriminalamt sind nach visueller Auswertung der<br />
zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder keine Einwirkungen auf den<br />
Geltungsbereich durch Abwurfmunition festzustellen. Munitionsf<strong>und</strong>e seien nicht bekannt.<br />
Es handelt sich folglich nicht um eine Kampfmittelverdachtsfläche, so dass gegen die<br />
durchzuführenden Arbeiten keine Bedenken bestehen. Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition seien<br />
jedoch nicht auszuschließen.<br />
4.2 Bodenordnung<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
4.3 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />
Die Situation von Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wird durch diese vorhabenbezogene Bauleitplanung<br />
nicht wesentlich berührt <strong>und</strong> bleibt unverändert.<br />
Im Nordwesten des Geltungsbereichs befindet sich eine Transformatorenstation, die entsprechend<br />
festgesetzt wird.<br />
Der Einbau von Photovoltaikanlagen zur Nutzung regenerativer Energie wird im Durchführungsvertrag<br />
vereinbart; ihre Zulässigkeit über Stellplätzen wird ausdrücklich festgesetzt<br />
(s. Teil B Text Nr. 4).<br />
Bei der Planung <strong>und</strong> Ausführung der geplanten PV-Anlage ist die Vereinigte Stadtwerke<br />
Netz GmbH bezüglich der Anschlusssituation <strong>und</strong> der in das Netz einzuspeisenden<br />
Energieströme zu beteiligen.<br />
4.4 Feuerschutzeinrichtung oder Brandschutz<br />
Der aktive Brandschutz wird sichergestellt durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> durch die Feuerwehren der Nachbargemeinden in Form der nachbarschaftlichen<br />
Löschhilfe.<br />
Die erforderlichen Hydrantenabstände <strong>und</strong> die Bereitstellung von Löschwasser mit der<br />
erforderlichen Leistung aus der zentralen Frischwasserversorgung entsprechend den<br />
technischen Anforderungen mit einer Leistung von 96 m³/h nach Arbeitsblatt DVGW-W-<br />
405 <strong>und</strong> nach Maßgabe des Erlasses des Innenministeriums vom 30.08.2010 (IV-334-<br />
166-701.400) ist im Rahmen der nachgeordneten Erschließungsplanung nachzuweisen.<br />
Anzahl <strong>und</strong> Standorte notwendiger Hydranten für die Löschwasserversorgung im Bereich<br />
der geplanten Bauflächen werden mit der Feuerwehr abzustimmen sein. Gegebenenfalls<br />
werden innerhalb des Plangebietes ausreichend Hydranten eingebaut, welche eine<br />
Löschwasserversorgung gewährleisten. Sowohl der Druck als auch die gelieferte<br />
Wassermenge reichen zur Brandbekämpfung aus. Im Übrigen befindet sich der<br />
Geltungsbereich im Abstand von ca. 150 – 200 m vom ständig Wasser führenden Fluss<br />
Trave.<br />
Anlage 3
- 15 -<br />
Die Feuerwehrzufahrt ist gr<strong>und</strong>sätzlich durch die öffentlichen Straßen Lübecker Straße<br />
<strong>und</strong> durch den Berliner Ring gesichert.<br />
5. Hinweis<br />
Die „Satzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> über die Gestaltung von Werbeanlagen <strong>und</strong> Warenautomaten<br />
sowie deren besondere Anforderungen zum Schutz bestimmter Bauten“ wird<br />
für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgehoben.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan am als Satzung beschlossen <strong>und</strong> die Begründung durch Beschluss<br />
gebilligt.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
Siegel<br />
(von Bary)<br />
Bürgermeister<br />
Anlage 3
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />
Datum<br />
28.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.30.2 621.31; 023.164 F<br />
2006 8. Änderung/1.<br />
Sitzungsvorlagen<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0234/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Bereich: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges Postgebäude)<br />
hier:<br />
a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />
Behördenbeteiligung<br />
b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />
1. Sachverhalt<br />
In der Sitzung des Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es vom 09.12.2013 ist der Beschluss<br />
gefasst worden, die frühzeitige Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung zur<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.<br />
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur vorhabenbezogenen<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
durchgeführt. Anstelle der bisherigen Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf<br />
„Post“ sowie einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan 2006 soll zukünftig –<br />
entsprechend der geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 – 2. Änderung – die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes „Gebiet für ein<br />
Nahversorgungszentrum“ erfolgen.<br />
Der Planentwurf hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 02.01.2014 bis zum<br />
22.01.2014 öffentlich ausgelegen, die Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit<br />
einer Beschlussempfehlung wiedergegeben.<br />
Die geänderten Unterlagen zur öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt <strong>und</strong> erläutert (Planzeichnung:<br />
Anlage 2 <strong>und</strong> Begründung: Anlage 3). Der Umweltbericht (Anlage 4) wurde neu erstellt.<br />
1 von 2
- 2 -<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Keine; die Kosten für die Planung wird der Vorhabenträger direkt übernehmen.<br />
3. Leitwerte<br />
Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die lebendige <strong>und</strong> mobile Stadt mit hoher<br />
Wirtschaftskraft“ folgt die Stadt mit der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums<br />
innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches den Empfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
1. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />
folgt zu beschließen:<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitigen<br />
Unterrichtung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem in der<br />
Anlage (zu TOP ) der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift aufgeführten<br />
Ergebnis geprüft.<br />
2. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> billigt den Entwurf der 8. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes <strong>und</strong> der Begründung einschließlich des Umweltberichtes in<br />
den vorliegenden Fassungen für das Gebiet: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges<br />
Postgebäude).<br />
3. Der Entwurf des Planes <strong>und</strong> der Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen <strong>und</strong> die beteiligten Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu<br />
benachrichtigen.<br />
Tassilo von Bary<br />
Bürgermeister<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10.doc 10.02.2014
Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von Behörden<br />
sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden<br />
anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1),<br />
4 (1) <strong>und</strong> 2 (2) BauGB in der Zeit vom 02.01.2014 bis zum 22.01.2014 zur 8. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2014<br />
Behörden<br />
Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />
1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />
<strong>und</strong> Technologie vom 17.01.2014<br />
Gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />
<strong>und</strong> straßenbaulicher Hinsicht keine<br />
Bedenken, wenn meine Stellungnahme zur 2.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Az.: VII 414-553.72-62-004<br />
vom 10.12.2013 berücksichtigt wird<br />
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />
<strong>und</strong> straßenverkehrlichen Bereich nur<br />
auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs.<br />
2. LLUR, Technischer Umweltschutz vom<br />
16.01.2014<br />
zu den mir vorgelegten o. g. Planunterlagen<br />
habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes<br />
keine Bedenken <strong>und</strong> Hinweise.<br />
Bei Planänderungen <strong>und</strong> Ergänzung bitte ich<br />
um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />
geänderten oder ergänzten Teile.<br />
3. Kreis Stormarn vom 21.01.2014<br />
teile ich als Träger öffentlicher Belange gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 / § 13 BauGB mit, dass meinerseits<br />
keine Bedenken gegen den Entwurf des Bauleitplanes<br />
erhoben werden.<br />
4. Handwerkskammer Lübeck vom 21.01.2014<br />
nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen<br />
teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit<br />
aus der Sicht der Handwerkskammer<br />
Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.<br />
Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe<br />
beeinträchtigt werden, wird<br />
sachgerechter Wertausgleich <strong>und</strong> frühzeitige<br />
Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.<br />
5. Polizeidirektion vom 06.01.2014<br />
Aus polizeilicher Sicht bestehen keinerlei Bedenken<br />
gegen die vorgesehene Planung.<br />
6. WAS vom 30.12.2013<br />
Seitens der WAS werden hinsichtlich der vorgelegten<br />
Planung keine Anregungen bzw. Bedenken<br />
vorgetragen.<br />
Die Anregung zur vorhabenbezogenen<br />
2. Änderung des Bebauungsplans<br />
Nr. 52 wurde berücksichtigt.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Solche Betriebe sind hier nicht<br />
vorhanden.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme der WAS<br />
wird zur Kenntnis genommen.<br />
Anlage 1
7. Innenministerium, Landesplanung<br />
vom 16.01.2014<br />
Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />
nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />
der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />
(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />
Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />
vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />
SchL-H. S. 542);<br />
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.<br />
Dezember 2013<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
für das Gebiet „Lübecker Straße 23<br />
+ 25 – Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 – 2. Änderung „Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ parallel zur Aufstellung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 die Schaffung der planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung eines<br />
Fachmarktzentrums.<br />
Dazu soll anstelle der bisherigen Darstellung<br />
einer Fläche für den Gemeinbedarf „Post“ sowie<br />
einer gemischten Baufläche zukünftig –<br />
entsprechend der geplanten Festsetzungen des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 52 –<br />
die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes<br />
„Gebiet für Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe“ erfolgen.<br />
Ziele der Raumordnung stehen der geplanten<br />
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> den<br />
damit verfolgten Planungsabsichten unter Bezugnahme<br />
auf die in der landesplanerischen<br />
Stellungnahme vom 20. Dezember 2013 zur<br />
parallel geplanten vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ gegebenen Hinweisen<br />
nicht entgegen.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />
Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />
einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />
nicht vor. Eine Aussage über die<br />
Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />
mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />
nicht verb<strong>und</strong>en.<br />
8. AG-29 vom 21.01.2014<br />
Aus Sicht der AG-29 bestehen zu dem vorliegenden<br />
Planverfahren keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Bedenken. Die Abgabe einer naturschutzfachlichen<br />
Stellungnahme ist allerdings erst bei Vorlage<br />
des Umweltberichtes möglich. Wir bitten<br />
Sie daher, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />
zu beteiligen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen. Der Umweltbericht<br />
mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wird<br />
im Rahmen der Auslegung vorgelegt.<br />
Anlage 1
9. IHK vom 10.01.2014<br />
Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange<br />
erhebt keine Bedenken bezüglich der<br />
Planungen.<br />
10. Feuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom 20.12.2013<br />
nach Durchsicht der uns überlassenen Unterlagen<br />
ist seitens der Feuerwehr keine Stellungnahme<br />
erforderlich.<br />
11. Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land vom 08.01.2014<br />
im Namen <strong>und</strong> Auftrage der Gemeinde Meddewade<br />
teile ich Ihnen mit, dass keine Bedenken/Anregungen<br />
zur genannten Bauleitplanung<br />
vorgetragen werden.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Das wird zur Kenntnis genommen.<br />
Öffentlichkeit<br />
Nr. Bedenken, Anregungen, Hinweise Abwägung<br />
A vom 01.01.2014<br />
mit Bestürzung <strong>und</strong> Verw<strong>und</strong>erung haben wir<br />
gelesen, das in dem geplanten Einkaufszentrum<br />
statt der bisherigen Postfiliale nun ausgerechnet<br />
ein Biosupermarkt <strong>und</strong> eine Lebensmitteldiscounter<br />
untergebracht werden sollen.<br />
Gleichzeitig gab ihr "Ladenflächenmanager"<br />
dann so Dinge zum Besten, das er mit den betroffenen<br />
Fachgeschäften noch einmal zwecks<br />
Stärkung des Wettbewerbs reden wolle. Dies<br />
wäre natürlich nicht nötig, wenn der Herr selbst<br />
nicht für solch unfaire Konkurrenz gesorgt hätte.<br />
Betroffen sind aus unserer Sicht der jetzige<br />
Bioladen, Feinkost Peters <strong>und</strong> das Reformhaus<br />
(letztere haben sich gerade durch einen Umzug<br />
verschuldet).<br />
Diese Läden sind für aus dem Umland von BO<br />
neben dem Markt der einzige Gr<strong>und</strong>, in BO<br />
noch einzukaufen. Früher gab es dort noch<br />
einen guten Herrenausstatter <strong>und</strong> ein tolles<br />
Kaufhaus - beides haben sie nicht halten wollen<br />
oder können.<br />
Es ist uns völlig unverständlich, das einerseits<br />
wichtige Infrastruktur wie die Postfiliale abgeschafft<br />
werden soll, um dann Konkurrenz für die<br />
letzen 3 Fachgeschäfte anzu siedeln. Das soll<br />
eine Förderung des Standortes BO sein?<br />
Die Immobilie Post wurde von<br />
dem bisherigen Eigentümer<br />
nicht mehr benötigt <strong>und</strong> deshalb<br />
verkauft. Die Postbank ist als<br />
Dienstleistung gemäß den zukünftigen<br />
Festsetzungen des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 – 2. Änderung<br />
im Obergeschoss des<br />
Nahversorgungszentrums baurechtlich<br />
zulässig. Der Vorhabenträger<br />
führt intensive Verhandlungen<br />
mit der Postbank<br />
über deren Verbleib am Standort.<br />
Anlage 1
Wir werden hier vor Ort für die eingesessenen<br />
Fachgeschäfte (insbesondere Peters mit seiner<br />
tollen Bedienung) werben <strong>und</strong> hoffen, das Ihre<br />
Pläne schiffbruch erleiden. So wie der 2. Baumarkt,<br />
den auch niemand wirklich gebraucht<br />
hat. Ich würde über ein erklärendes Wort Ihrerseits<br />
sehr freuen.<br />
Die Planung für das Nahversorgungszentrum<br />
steht im Einklang<br />
mit den Zielen <strong>und</strong> Interessen<br />
der Stadt hinsichtlich der Einzelhandelsversorgung<br />
in der<br />
Stadtmitte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Dies<br />
wurde gutachterlich untersucht<br />
<strong>und</strong> bestätigt. Der Wettbewerb<br />
zwischen den Einzelhändlern<br />
kann, soll <strong>und</strong> darf nicht durch<br />
städtebauliche Planung verhindert<br />
werden, um einzelne Geschäfte,<br />
für die eine besondere<br />
Sympathie besteht, vor Konkurrenz<br />
zu schützen.<br />
Anlage 1
STADT<br />
BAD OLDESLOE<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN (2006)<br />
8. ÄNDERUNG<br />
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52<br />
Gebiet Lübecker Straße 23 + 25<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Stand der<br />
Planung<br />
28.1.2014<br />
gemäß § 3 (1) BauGB<br />
gemäß § 4 (1) BauGB<br />
gemäß § 3 (2) BauGB<br />
gemäß § 4 (2) BauGB<br />
BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER<br />
Anlage 3
- 2 -<br />
Teil I<br />
Teil I ......................................................................................................................................... - 3 -<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss .............................................................................................. - 3 -<br />
1.2 Planbereich............................................................................................................... - 3 -<br />
2. Planungsvorgaben ......................................................................................................... - 3 -<br />
2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010.............................................................. - 3 -<br />
2.2 Flächennutzungsplan, bisherige Fassung ................................................................ - 3 -<br />
2.3 Natur <strong>und</strong> Landschaft ............................................................................................... - 3 -<br />
Karte: Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Darstellung, M 1:5.000..................... - 4 -<br />
3. Inhalte der Planung ........................................................................................................ - 5 -<br />
3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht) ....................................................... - 5 -<br />
3.2 Verkehr ..................................................................................................................... - 6 -<br />
3.3 Grün.......................................................................................................................... - 6 -<br />
3.4 Immissionsschutz ..................................................................................................... - 6 -<br />
3.5 Altablagerungen, Bodenkontaminationen................................................................. - 6 -<br />
3.6 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ................................................................................................ - 6 -<br />
Anlage Teil II Umweltbericht/Umweltverträglichkeitsprüfung vom 28.1.2014<br />
Anlage 3
- 3 -<br />
Teil I<br />
1. Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
am beschlossen.<br />
1.2 Planbereich<br />
Der Planbereich der 8. Änderung befindet sich in der Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s in der<br />
Lübecker Straße 23 + 25 nordwestlich der Kreuzung Berliner Ring / Lübecker Straße.<br />
2. Planungsvorgaben<br />
2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010<br />
Im LEP 2010 wird <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Mittelzentrum <strong>und</strong> als äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt<br />
bezeichnet.<br />
Mittelzentren mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern im Mittelbereich können<br />
laut LEP einzelne Einzelhandelseinrichtungen des aperiodischen, gehobenen, längerfristigen<br />
Bedarfs (Kaufhäuser, Fachgeschäfte oder Fachmärkte) mit bis zu 8.000 m²<br />
Verkaufsfläche je Einzelvorhaben sowie Einkaufszentren <strong>und</strong> sonstige Einzelhandelsagglomerationen<br />
(zum Beispiel Fachmarktzentren) mit bis zu 10.000 m² Gesamtverkaufsfläche<br />
je Standort aufweisen.<br />
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind nur innerhalb des baulich zusammenhängenden<br />
Siedlungsgebiets zu verwirklichen <strong>und</strong> sollen in das Netz des öffentlichen<br />
Nahverkehrs eingeb<strong>und</strong>en sein.<br />
2.2 Flächennutzungsplan, bisherige Fassung<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> weist für den Geltungsbereich der vorliegenden<br />
8. Änderung bislang eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung<br />
„Post“ sowie eine gemischte Baufläche aus. Die bisherige Fassung des<br />
Flächennutzungsplanes wird im Folgenden dargestellt.<br />
2.3 Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Es handelt sich hier um ein seit langem bebautes innerstädtisches Gr<strong>und</strong>stück, das<br />
neben den vorhandenen Hochbauten eine weitgehende Versiegelung durch Fahrflächen<br />
beinhaltet.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Schleswig-<br />
Holstein wird zur Zeit durch den Landschaftsarchitekten Mextorf, Hessisch-Oldendorf, im<br />
Rahmen der Umweltprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, innerhalb<br />
der der Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft beschrieben wird <strong>und</strong> auf die insoweit hier<br />
verwiesen wird. Diese Prüfung mündet in einen Umweltbericht, der als ihr gesonderter<br />
Teil Idieser Begründung in der Anlage beigefügt werden wird.<br />
Anlage 3
- 4 -<br />
2.4 Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Strukturen des Einzelhandels in ihrem Einzelhandelskonzept<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> 12/2008 durch die GMA untersuchen <strong>und</strong> bewerten lassen. Das<br />
Einzelhandelskonzept ist förmlich beschlossen. In dem Gutachten wird festgestellt, dass<br />
in der Innenstadt nach der Versorgungsstruktur zumindest ein großflächiger Lebensmittelanbieter<br />
als so genannter Vollversorger fehlt, der die Attraktivität <strong>und</strong> damit die K<strong>und</strong>enfrequenz<br />
in der Stadtmitte steigern könnte.<br />
Karte: Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Darstellung, M 1:5.000<br />
Anlage 3
- 5 -<br />
3. Inhalte der Planung<br />
3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht)<br />
Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung soll in diesem Bereich am Rand der<br />
Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s <strong>und</strong> in besonders verkehrsgünstiger Lage großflächiger<br />
Einzelhandel ermöglicht werden. Sowohl für den PKW-Verkehr als auch für Fußgänger<br />
aus dem Innenstadtbereich ist das Gebiet optimal erreichbar. Das bislang hier vorhandene<br />
Gebäude wird von der Post nicht mehr benötigt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
als Fläche für den Gemeinbedarf Post behindert somit die städtebauliche<br />
Entwicklung in diesem Bereich. Andererseits kann eine Poststelle auch zukünftig innerhalb<br />
des vorliegenden Planbereichs eingerichtet werden <strong>und</strong> den entsprechenden Bedarf<br />
der Bevölkerung decken.<br />
Es wird zukünftig ein Sonstiges Sondergebiet für ein Nahversorgungszentrum dargestellt,<br />
das der Lage in der Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich der Stadt angemessen<br />
ist. Innerhalb der parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanung wird festgesetzt,<br />
dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit mindestens 1.500 m² Verkaufsfläche<br />
für Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel (inklusive Bäcker <strong>und</strong> Schlachter), Getränke,<br />
Reformwaren, Tabak entstehen darf. Auf den Restflächen im Erdgeschoss sollen<br />
zusätzlich zwei weitere Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die aber eine<br />
Mindestverkaufsfläche von 200 m² aufweisen müssen, um so eine kleinteilige Struktur mit<br />
dem Charakter eines kleinen, von der Haupteinkaufslage losgelösten Zentrums zu<br />
vermeiden. Gemäß Einzelhandelsgutachten spielen mittelgroße Betriebe (200 bis unter<br />
800 m² Verkaufsfläche) in der Innenstadt aufgr<strong>und</strong> der Kleinteiligkeit der vorhandenen<br />
Bebauung nur eine untergeordnete Rolle. Mit der Festsetzung einer Mindestgröße an<br />
Verkaufsfläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen in der Fußgängerzone<br />
unterpräsentierte Betriebsformen gefördert <strong>und</strong> Angebotslücken geschlossen werden.<br />
Weiterhin wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegt, dass im Obergeschoss<br />
neben dem Einzelhandel auch Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsnutzungen <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
sowie im funktionalen <strong>und</strong> räumlichen Verb<strong>und</strong> auch Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften<br />
zulässig sind. Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe <strong>und</strong><br />
Vergnügungsstätten können ausnahmsweise im Obergeschoss zugelassen werden. Die<br />
hier zulässige Ausnahme soll nur genehmigt werden, wenn dadurch keine<br />
unverhältnismäßige Belastung der entsprechenden Erschließungssituation <strong>und</strong> der<br />
angrenzenden Wohngr<strong>und</strong>stücke hervorgerufen wird <strong>und</strong> im Bereich der vorhandenen<br />
Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Schallimmissionsbeiträge zu erwarten sind.<br />
Spielhallen <strong>und</strong> Wettbüros dagegen werden durch die Festsetzung „Sondergebiet für ein<br />
Nahversorgungszentrum“ im Erdgeschoss ausdrücklich ausgeschlossen, weil sie nicht im<br />
Einklang mit den gr<strong>und</strong>sätzlichen Planungszielen stehen. Das entspricht der<br />
beschlossenen Leitlinie zur Standortsteuerung von Spielhallen in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Dort ist in Gebieten, deren Erdgeschosszonen durch einen dichten Besatz von<br />
Ladengeschäften <strong>und</strong> Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften gekennzeichnet sind <strong>und</strong> die einen<br />
planungsrechtlichen Schutz gegen Spielhallenansiedlungen bedürfen, die<br />
ausnahmsweise Zulässigkeit von Spielhallen in den Obergeschossen zur Regel gemacht<br />
worden. Hier kann sich der „Trading-Down-Effekt“ weniger bemerkbar machen.<br />
Anlage 3
- 6 -<br />
3.2 Verkehr<br />
3.3 Grün<br />
Der dreieckige Änderungsbereich grenzt auf zwei Seiten an die öffentlichen Verkehrsflächen<br />
des Berliner Rings im Nordosten bzw. der Lübecker Straße im Süden an. In einer<br />
Verkehrsuntersuchung, die die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, durchgeführt hat, wird<br />
festgestellt, dass das geplante Fachmarktzentrum in der vorgesehen Form an die<br />
Lübecker Straße angeschlossen werden kann. Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs<br />
<strong>und</strong> zur Steigerung der Leistungsfähigkeit seien im untersuchten Straßennetz nicht<br />
erforderlich. Als Gesamtfazit wird festgestellt, dass eine leistungsfähige <strong>und</strong> sichere<br />
Erschließung möglich ist.<br />
Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Wohl aber ist nach Landesrecht eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Sie wird durch den Landschaftsarchitekten<br />
Mextorf, Hameln innerhalb der Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnis im Umweltbericht<br />
zusammengefasst wird. Dieser Umweltbericht wird nach seiner Fertigstellung<br />
einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellen <strong>und</strong> ihr in der Anlage beigefügt<br />
werden.<br />
3.4 Immissionsschutz<br />
Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Nutzungen wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt, nach<br />
dem der Lärmschutz für die Nachbarschaft eingehalten werden kann, wenn bestimmte<br />
Maßgaben für die Nutzung <strong>und</strong> bauliche Ausgestaltung eingehalten werden. Dies wird im<br />
Durchführungsvertrag entsprechend festgelegt.<br />
3.5 Altablagerungen, Bodenkontaminationen<br />
Altablagerungen oder Bodenkontaminationen sind innerhalb des Änderungsbereiches<br />
nicht bekannt. Das Boden- <strong>und</strong> Altlastenkataster beim Kreis Storman beinhaltet keine<br />
Eintragungen.<br />
Laut Kampfmittelräumdienst beim Landeskriminalamt sind nach visueller Auswertung der<br />
zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder keine Einwirkungen auf den Änderungsbereich<br />
durch Abwurfmunition festzustellen. Munitionsf<strong>und</strong>e seien nicht bekannt. Es<br />
handelt sich folglich nicht um eine Kampfmittelverdachtsfläche, so dass gegen die durchzuführenden<br />
Arbeiten keine Bedenken bestehen. Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition seien jedoch<br />
nicht auszuschließen.<br />
3.6 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />
Die Situation von Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wird durch diese Flächennutzungsplanänderung<br />
nicht wesentlich berührt <strong>und</strong> bleibt unverändert.<br />
Anlage 3
- 7 -<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die 8. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes am<br />
beschlossen <strong>und</strong> die Begründung durch Beschluss<br />
gebilligt.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
Siegel<br />
(von Bary)<br />
Bürgermeister<br />
Anlage 3
TEIL II<br />
UMWELTBERICHT<br />
gemäß § 2a BauGB<br />
zur 8. Änderung<br />
des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
(Kreis Storman)<br />
Beauftragt durch:<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Immobilien<br />
Entwicklung KG Lübecker Straße<br />
Natruper Straße 13<br />
49076 Osnabrück<br />
Bearbeitung:<br />
Büro für Landschaftsplanung<br />
Dipl.-Ing. Helmut Mextorf<br />
LandschaftsArchitekt AK Nds<br />
31840 Hessisch Oldendorf<br />
Friedrichshagener Straße 15<br />
Tel. 05158 – 2224 / Fax 05158 - 2299<br />
Hessisch Oldendorf,<br />
28. Januar 2014<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 1<br />
H INW EI S:<br />
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
entspricht hinsichtlich<br />
– der inhaltlichen Zielsetzung, nämlich der Darstellung einer<br />
Sonderbaufläche „Nahversorgungszentrum“,<br />
der gleichen planerischen Absicht, die mit der Aufstellung des<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>“ als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 verfolgt wird.<br />
Deshalb sind die Gebietsabgrenzungen der beiden Planungen auch<br />
deckungsgleich.<br />
Andere oder gar weiterreichende umweltrelevante Folgewirkungen als<br />
im Umweltbericht zum B-Plan „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
beschrieben sind daher nicht zu erwarten.<br />
Der Umweltbericht für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ist daher inhaltlich gleichlautend mit<br />
dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52,<br />
da dort bereits alle umweltrelevanten Sachverhalte aufgearbeitet<br />
sind. Die darin enthaltenen Aussagen gelten daher sinngemäß<br />
auch für die hier zu beurteilende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 2<br />
Titelfoto:<br />
Blick von Südwesten auf das frühere Postgebäude, überlagert durch die Abgrenzung des Plangebietes<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
Umweltbericht<br />
I EINLEITUNG ................................................................................................................................................. 4<br />
1 Planungsabsicht / Vorhaben ......................................................................................................................... 4<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> der wichtigsten Ziele des Bauleitplans.................................................... 4<br />
1.1.1 Standort, Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens ................................................................................................... 4<br />
1.1.2 Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden für den Bebauungsplan ................................................................................. 6<br />
1.1.3 Bislang gültiger Bebauungsplan ................................................................................................................... 6<br />
1.2 Rechtshintergr<strong>und</strong> ......................................................................................................................................... 7<br />
1.2.1 Darstellung der Umweltschutzziele in den Fachgesetzen........................................................................... 8<br />
1.2.2 Darstellung der Umweltschutzziele in übergeordneten Planungen <strong>und</strong> Fachplänen ................................ 9<br />
1.3 Abschließende Anmerkung ........................................................................................................................... 9<br />
II BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ...........................................10<br />
2 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens .....................10<br />
einschließlich Umweltbewertung<br />
2.1 Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................10<br />
2.2 Schutzgut Tiere / Pflanzen / Lebensräume einschließlich der biologischen Vielfalt ................................10<br />
2.3 Schutzgut Boden ..........................................................................................................................................12<br />
2.4 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................................12<br />
2.5 Schutzgut Klima / Luft ..................................................................................................................................12<br />
2.6 Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild.....................................................................................12<br />
2.7 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter .................................................................................................14<br />
2.8 Zusammenfassende Hinweise zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................14<br />
2.9 Beschreibung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der Planung ..................14<br />
3 Beschreibung der Umweltauswirkungen aus der Umsetzung des Bauleitplanes ...................................14<br />
3.1 Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen ...............................................................................................................................14<br />
3.2 Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Lebensräume, Boden, ..........................................15<br />
Wasser, Klima / Luft, die biologische Vielfalt <strong>und</strong> das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />
3.2.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> die biologische Vielfalt ........................................15<br />
3.2.2 Auswirkungen auf Bodenfunktionen............................................................................................................15<br />
3.2.3 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt......................................................................................................15<br />
3.2.4 Auswirkungen auf Klima <strong>und</strong> Luftqualität....................................................................................................16<br />
3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild...............................................16<br />
3.4 Auswirkungen auf Erhaltungsziele sowie Schutzzwecke von FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten...............16<br />
oder anderen naturschutzrechtlichen Schutzgebieten <strong>und</strong> –objekten<br />
3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ..................................................................................................16<br />
3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter ...........................................................16<br />
3.7 Kumulative Vorhaben ...................................................................................................................................16<br />
3.8 Eingriffsbeurteilung <strong>und</strong> voraussichtlicher Kompensations- / Ausgleichsbedarf ......................................16<br />
3.9 Folgen der F-Planänderung für Städtebau <strong>und</strong> Landschaftsplan .............................................................17<br />
4 In Betracht kommende anderweitige Möglichkeiten (Alternativen) ...........................................................17<br />
5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich ...............................17<br />
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung .......................................................................................17<br />
5.1.1 Vermeidung von Emissionen <strong>und</strong> sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwasser .........................17<br />
5.1.2 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie..........................17<br />
5.1.3 Berücksichtigung der Bodenschutzklausel.................................................................................................17<br />
5.2 Beschreibung der unvermeidbaren erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ..............................18<br />
5.3 Ausgleich <strong>und</strong> Gestaltung nach Naturschutzrecht; Artenschutz ...............................................................18<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 3<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
5.4 Eingriffsbilanz...............................................................................................................................................18<br />
5.5 Festsetzungsvorschläge zur Übernahme in die verbindliche Bauleitplanung ..........................................19<br />
III<br />
ZUSÄTZLICHE ANGABEN.........................................................................................................................19<br />
6 Beschreibung der angewandten Methodik bzw. der wichtigsten Merkmale der verwendeten ...............19<br />
technischen Verfahren<br />
7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................................................................19<br />
8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen........................................19<br />
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />
9 Allgemein verständliche Zusammenfassung .............................................................................................19<br />
Literatur / Quellenangaben............................................................................................................................................20<br />
Abbildungen<br />
Abb. 1 Lageübersicht ........................................................................................................................................... 4<br />
Abb. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ . 5<br />
Abb. 3 Auszug aus der aktuellen Vorhabensplanung (Lageplan) ......................................................................... 5<br />
Abb. 4 Bisheriger Stand der Bauleitplanung ............................................................................................................ 6<br />
Abb. 5 FNP-Änderungsbereich mit Darstellung der zukünftig beabsichtigten Nutzungsart .................................. 9<br />
Abb. 6 Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild ..................................................................................................11<br />
Abb. 7 Fotos zum aktuellen Landschaftszustand ..................................................................................................13<br />
Tabellen<br />
Tab. 1 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ..............................................................................................................17<br />
HINWEIS:<br />
Sofern weiterführende Angaben (z.B. über Fachgutachten, sonstige Planungsbeiträge, zum Bebauungsplan selbst o.ä.)<br />
zum Verständnis eines Kapitels notwendig sind bzw. für sinnvoll erachtet werden, erfolgt ein Hinweis darauf wie nachstehend:<br />
siehe hierzu auch:<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 4<br />
I<br />
Einleitung<br />
1. Planungsabsicht / Vorhaben<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 für das Gebiet Lübecker<br />
Straße 23 + 25 beschlossen. Beabsichtigt ist damit die Entwicklung eines bis zu zweigeschossigen<br />
Nahversorgungszentrums auf dem früheren Postgelände an der Lübecker Straße. Parallel dazu wird die<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.<br />
Für das Vorhaben ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem schleswig-holsteinischen<br />
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit dem B<strong>und</strong>es-UVPG<br />
durchzuführen (vgl. hierzu Kap. 1.2), die hiermit vorbereitet wird.<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> der wichtigsten Ziele des Bauleitplans<br />
1.1.1 Standort, Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens<br />
Die Lage des Vorhabens ergibt sich aus der Darstellung in Abb. 1. Es liegt im Zentrum von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
zwischen der Lübecker Straße im Süden <strong>und</strong> dem Berliner Ring (B 75) im Norden.<br />
Abb. 1: Lageübersicht<br />
Kartengr<strong>und</strong>lage aus KELLER (2014; ergänzt)<br />
Der Änderungsbereich umfaßt den östlichen Kernbereich des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 52. Es<br />
wird flächendeckend ein Sonstiges Sondergebiet „Gebiet für ein Nahversorgungszentrum“ festgesetzt.<br />
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gestaffelt, denn die OK über NN als Höchstmaß der baulichen<br />
Höhenentwicklung wird mit 17,0 m bzw. 20,0 m festgesetzt.<br />
Die Abb. 2 zeigt zur Veranschaulichung von Art <strong>und</strong> Maß der beabsichtigten baulichen Nutzung die<br />
zeichnerische Darstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 -2. Änderung-.<br />
Eine Übersicht über die beabsichtigte konkrete Vorhabensplanung zeigt exemplarisch die Abb. 3. Es<br />
entsteht ein völlig neuer Gebäudekomplex einschließlich Parkdeck <strong>und</strong> Anlieferhof, der vorhandene<br />
Gebäudebestand wird komplett abgeräumt.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 5<br />
Abb. 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
siehe hierzu auch: Zeichn. Darstellung <strong>und</strong> Begründung Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 52 -2. Änderung- (KELLER 2014)<br />
Abb. 3: Auszug aus der aktuellen Vorhabensplanung (Lageplan)<br />
Planung: GROEFKE (Stand 16.12.13) für <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>r Immobilien Entwicklung KG Lübecker Straße (Bauherr)<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 6<br />
1.1.2 Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden für den Bebauungsplan<br />
Der Bereich des Vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 52 -2. Änderung- umfasst insgesamt 5.438 m 2 , dies<br />
entspricht auch der Größe der 8. FNP-Änderung. Es werden eine überbaubare Gr<strong>und</strong>fläche von<br />
4.770 m 2 <strong>und</strong> eine Geschoßfläche von 7.200 m 2 festgesetzt. Die festgesetzte Gr<strong>und</strong>fläche darf durch<br />
Stellplätze mit ihren Garagen, Zufahrten, Nebenanlagen sowie baulichen Anlagen bis zu einer GRZ von<br />
1,0 überschritten werden (zum zukünftig zulässigen Umfang von Überbauung / Versiegelung vgl.<br />
Kap.2.2).<br />
1.1.3 Bislang gültiger Bebauungsplan Nr. 52 -1. Änderung-<br />
Im Vergleich zur beabsichtigten Änderung ergibt sich der bisher gültige Stand der Bauleitplanung aus<br />
der Darstellung in Abb. 4. Danach sieht die bislang gültige Fassung eine Gemeinbedarfsfläche (Post)<br />
mit einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,35 <strong>und</strong> einer Geschoßflächenzahl von 1,0 bei ein- bis dreigeschossiger<br />
Bauweise vor. Außerdem sind umfangreiche Stellplatzflächen vorgesehen, dazu Flächen für Anpflanzungen<br />
am nördlichen sowie östlichen Plangebietsrand.<br />
Abb. 4: Bisheriger Stand der Bauleitplanung (B-Plan Nr. 52 in der Fassung der 1. Änderung)<br />
Quelle: Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Aus der späteren Umsetzung des geänderten Bebauungsplanes Nr. 52 -1. Änderung- ergeben sich aufgr<strong>und</strong><br />
des zukünftig höheren zulässigen Überbauungs- bzw. Versiegelungsanteils Folgewirkungen für<br />
die Umwelt bzw. die Schutzgüter des betroffenen Gebietes, die in die Abwägung einzustellen sind.<br />
Mit Blick auf die Anforderungen des Bau- <strong>und</strong> Naturschutzrechts wird daher begleitend zur Bauleitplanung<br />
dieser Umweltbericht erarbeitet. Er ist Bestandteil der Begründung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB.<br />
Der Umweltbericht umfasst dabei schwerpunktmäßig die Bearbeitung landschaftspflegerischer / grünordnerischer<br />
Belange im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich<br />
der ggf. gebotenen Artenschutzbetrachtung, außerdem wird der Sachverhalt „Umweltverträglichkeitsprüfung“<br />
aufgegriffen bzw. vorbereitet.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 7<br />
1.2 Rechtshintergr<strong>und</strong><br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Das Baugesetzbuch sieht im Regelfall für die Aufstellung von Bauleitplänen die Pflicht zur Durchführung<br />
einer Umweltprüfung vor, „in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden<br />
<strong>und</strong> in einem Umweltbericht beschrieben <strong>und</strong> bewertet werden“ (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB). Dieser<br />
Umweltbericht bildet entsprechend § 2a Nr. 2 BauGB einen gesonderten Teil der Begründung zum<br />
Bauleitplan.<br />
Die Umweltprüfung ist kein selbständiges Verfahren, sondern findet im Prozeß der Bauleitplanung statt.<br />
Sie ist ein integratives Trägerverfahren, in dem alle umweltrelevanten Belange abgearbeitet <strong>und</strong> die Ergebnisse<br />
ggf. zusätzlich erforderlicher Prüfungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Verträglichkeitsprüfung<br />
nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Verträglichkeitsprüfung), Lärmschutzgutachten,<br />
die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz u.a.m. zusammengeführt<br />
werden.<br />
Bei Durchführung einer Umweltprüfung (UP) für das Plangebiet oder für Teile davon soll außerdem<br />
nach dem gemeinhin als „Abschichtung“ bezeichneten Verfahren die UP in einem zeitlich nachfolgend<br />
oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen<br />
beschränkt werden [§ 2 (4) Satz 5 BauGB].<br />
Aufbau <strong>und</strong> Inhalt eines Umweltberichtes einschließlich der projektspezifisch gebotenen Modifikationen<br />
ergeben sich aus der Anlage zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a BauGB, welcher in diesem Beitrag<br />
gefolgt wird.<br />
Der für die Abwägung notwendige Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der zu ermittelnden Umweltbelange<br />
<strong>und</strong> damit auch des Umweltberichtes wurde mit der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> abgestimmt.<br />
Naturschutzrecht (BNatSchG)<br />
Nach geltendem Naturschutzrecht (§§ 13–18 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes BNatSchG) ist auch im<br />
vorliegenden Fall die sog. Eingriffsregelung anzuwenden.<br />
Nach §§ 1a Abs. 3 <strong>und</strong> 200a BauGB wird im Gegensatz zum Naturschutzrecht dabei aber nicht unterschieden<br />
zwischen "Ausgleich" <strong>und</strong> "Ersatz". Bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB sind vielmehr<br />
nur Ausgleich <strong>und</strong> Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der<br />
Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen.<br />
Zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen aus der Eingriffsregelung besteht nach § 9<br />
BauGB die Möglichkeit, im Bebauungsplan z.B.<br />
• öffentliche <strong>und</strong> private Grünflächen (Abs. 1 Nr. 15),<br />
• Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft (Abs. 1 Nr. 20),<br />
• das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen (Abs. 1 Nr. 25 a) sowie<br />
• Bindungen für Bepflanzungen <strong>und</strong> für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen<br />
Bepflanzungen sowie von Gewässern (Abs. 1 Nr. 25 b)<br />
<strong>und</strong> damit auch konkrete Maßnahmen für die Eingriffskompensation rechtsverbindlich festzusetzen.<br />
Zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen aus der Eingriffsregelung besteht dagegen nach<br />
§ 5 BauGB in einem Flächennutzungsplan lediglich die Möglichkeit, z.B.<br />
• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft (Abs. 2 Nr. 10),<br />
darzustellen.<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG <strong>und</strong> UVPG)<br />
Das schleswig-holsteinische Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) sieht gem.<br />
§ 3 <strong>und</strong> § 6 in Verbindung mit Ziffer 10.1 der Anlage 1 für den „Bau eines Einkaufzentrums, eines großflächigen<br />
Einzelhandelsbetriebes oder eines sonstigen großflächigen Handelsbetriebes im Sinne des<br />
§ 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />
(§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) mit einer zulässigen Geschoßfläche von 5.000 m 2<br />
oder mehr…“ eine sog. unbedingte UVP-Pflicht („X“ in Spalte 1) vor. Analog regelt es auch das B<strong>und</strong>es-<br />
UVPG mit der Ziffer 18.6 i.V.m. Ziffer 18.8 der Anlage 1 zum Gesetz.<br />
Mit einer festgesetzten Geschoßfläche von 7.200 m 2 fällt das Vorhaben in diese Kategorie bzw. unter<br />
diesen Regelungssachverhalt. Die Regelung ist gemäß den Ausführungen der „Anwendung <strong>und</strong> Auslegung<br />
der neuen UVP-Vorschriften“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LAND-<br />
WIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004) auch bei bauplanungsrechtlichen Vorhaben<br />
der hier zu beurteilenden Art anzuwenden.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 8<br />
Nach den Vorschriften des § 17 Abs. 1 UVPG gilt für Bauleitplanverfahren dabei allerdings Folgendes:<br />
„Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3, insbesondere bei Vorhaben nach den Nummern<br />
18.1 bis 18.9 der Anlage 1, aufgestellt, geändert oder ergänzt, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 sowie den §§ 3 bis 3f<br />
im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt<br />
….. Abweichend von Satz 1 entfällt eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung des Einzelfalls,<br />
wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des<br />
Baugesetzbuchs, die zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht,<br />
durchgeführt wird.<br />
Der hiermit vorgelegte Umweltbericht bzw. die jeweils im Rahmen der B-Plan-Aufstellung bzw. der 8.<br />
FNP-Änderung durchgeführte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB genügt mit den dargebotenen<br />
Inhalten diesen Anforderungen <strong>und</strong> ersetzt daher die Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG bzw.<br />
LUVPG.<br />
1.2.1 Darstellung der Umweltschutzziele in den Fachgesetzen<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen die Bauleitpläne im Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung<br />
unter anderem auch einen Beitrag<br />
• zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt gewährleisten,<br />
• zum Schutz <strong>und</strong> zur Entwicklung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen liefern <strong>und</strong><br />
• die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild baukulturell erhalten<br />
<strong>und</strong> entwickeln helfen.<br />
Hierzu ist in § 1 Abs. 6 BauGB ein umfangreicher Katalog von Belangen aufgeführt, die bei Aufstellung<br />
der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen sind. Dieser Katalog schließt unter vielen anderen die<br />
Belange Freizeit <strong>und</strong> Erholung, Gestaltung des Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildes sowie die Belanges des<br />
Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege mit ein.<br />
Darüber hinaus soll dabei nach § 1a BauGB mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen,<br />
die Wiedernutzbarmachung von Flächen berücksichtigt, die Bodenversiegelung auf das notwendige<br />
Maß begrenzt <strong>und</strong> auch den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden.<br />
Naturschutzgesetz<br />
Im § 1 Abs. 1 des BNatSchG werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />
als allgemeiner Gr<strong>und</strong>satz wie folgt näher definiert.<br />
„Natur <strong>und</strong> Landschaft sind aufgr<strong>und</strong> ihres eigenen Wertes <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für Leben <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten<br />
<strong>und</strong> unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen,<br />
dass<br />
1. die biologische Vielfalt,<br />
2. die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />
3. die Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie der Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung <strong>und</strong>, soweit<br />
erforderlich, die Wiederherstellung von Natur <strong>und</strong> Landschaft.“<br />
Dies wird in den Abs. 2 – 6 des § 1 BNatSchG dann noch näher im Sinne von speziellen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
konkretisiert.<br />
Nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 BNatSchG sind die Ziele des Naturschutzes zu verwirklichen, „soweit es<br />
im Einzelfall möglich, erforderlich <strong>und</strong> unter Abwägung aller sich aus § 1 Abs. 1 ergebenden Anforderungen<br />
der Allgemeinheit an Natur <strong>und</strong> Landschaft angemessen ist.“<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen <strong>und</strong> zur Sanierung von Altlasten (B<strong>und</strong>es-<br />
Bodenschutzgesetz – BBodSchG)<br />
Umweltschutzziele in Bezug auf den Bodenhaushalt sind darin wie folgt formuliert:<br />
§ 1 Zweck <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Gesetzes<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.<br />
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden <strong>und</strong> Altlasten sowie<br />
hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren <strong>und</strong> Vorsorge gegen nachteilige<br />
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen<br />
seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte so<br />
weit wie möglich vermieden werden.<br />
Entsprechend § 3 Abs. 1 Ziff. 9 BBodSchG finden die Regelungen des Bodenschutzgesetzes in die-<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 9<br />
sem Bauleitplanverfahren jedoch keine Anwendung, da in diesem Verfahren die Vorschriften des<br />
Bauplanungsrechts (Hinweis: in Verbindung mit der anzuwendenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
nach BNatSchG) die Einwirkungen auf den Boden regeln, explizit den sparsamen <strong>und</strong><br />
schonenden Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden, den Schutz des Mutterbodens sowie auch die erforderliche<br />
Eingriffskompensation für das Schutzgut Boden.<br />
1.2.2 Darstellung der Umweltschutzziele in übergeordneten Planungen <strong>und</strong> Fachplänen<br />
Landesentwicklungsprogramm SH 2010 (LEP)<br />
Im LEP ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Mittelzentrum <strong>und</strong> äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt dargestellt (vgl.<br />
hierzu auch die Begründung zum B-Plan). Spezifische bzw. konkrete Umweltschutzziele sind für den<br />
überplanten Bereich nicht benannt.<br />
Landschaftsplan Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (LP)<br />
Im LP ist der betroffene Bereich lediglich als Mischgebiet dargestellt. Vorrangige Flächen für den Naturschutz,<br />
Eignungsflächen für den Naturschutz oder Flächen sonstiger Bedeutung für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
sind im überplanten Bereich nicht gegeben (RÜPPEL & PARTNER <strong>und</strong> STADT BAD OLDESLOE<br />
1998).<br />
Flächennutzungsplan Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (FNP)<br />
Die konkrete Flächenabgrenzung des Bereiches der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
mit Darstellung der zukünftig beabsichtigten Nutzungsart einschließlich einer Gegenüberstellung mit der<br />
bislang geltenden FNP-Darstellung ergibt sich aus der nachfolgenden Abb. 5. Danach werden in der<br />
bisherigen FNP-Darstellung eine gemischte Baufläche sowie eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung<br />
„Post“ dargestellt.<br />
Diese Darstellung ändert sich nun gr<strong>und</strong>sätzlich, es erfolgt flächendeckend die Darstellung einer Sonderbaufläche<br />
„Nahversorgungszentrum“.<br />
Abb. 5: FNP-Änderungsbereich mit Darstellung<br />
der zukünftig beabsichtigten Nutzungsart<br />
zum Vergleich: Bisherige FNP-Darstellung<br />
Darstellungen aus KELLER (2014)<br />
siehe hierzu auch: Begründung mit Planzeichnung der 8. Änderung (KELLER 2014)<br />
1.3 Abschließende Anmerkung<br />
Aus der späteren Umsetzung der im Bebauungsplan dargestellten Bauflächen können sich im Vergleich<br />
zur bislang zulässigen Nutzung möglicherweise Veränderungen des Umweltzustandes, d.h. Folgewirkungen<br />
für die im Planungsraum präsenten Schutz-, Kultur- bzw. Sachgüter oder Raumfunktionen ergeben.<br />
Dies hätte auch Folgen für die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigende naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung <strong>und</strong> –bilanzierung bzw. die angemessene Berücksichtigung der Umweltbelange<br />
insgesamt.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der o. g. projektspezifischen Ausgangsbedingungen, des geltenden Rechtshintergr<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der für den betroffenen Raum ermittelten Umweltschutzziele beschreibt <strong>und</strong> bewertet die-<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 10<br />
ser Umweltbericht im Rahmen der nach BauGB durchzuführenden Umweltprüfung, ob vom Vorhaben<br />
erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen können. Damit wird die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 <strong>und</strong> § 1a des<br />
Baugesetzbuches geforderte angemessene Berücksichtigung umweltschützender Belange in der Abwägung<br />
vorbereitet.<br />
Der Umweltbericht widmet sich dabei schwerpunktmäßig der Anwendung der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung auf der Gr<strong>und</strong>lage des gegebenen Orts- bzw. Landschaftszustandes <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />
der zukünftig beabsichtigten städtebaulichen Planinhalte. Gleichzeitig wird damit die<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB gelegt.<br />
II Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />
Vorhabens einschließlich Umweltbewertung (gegebener Umweltzustand)<br />
Die Beschreibung der Umwelt sowie auch ihre Bewertung erfolgt entsprechend den Anforderungen des<br />
§ 2 Abs. 4 Satz 1 sowie § 2a Satz 2 BauGB für die Schutzgüter<br />
• Mensch<br />
• Klima / Luft<br />
• Tiere <strong>und</strong> Pflanzen / Lebensräume / Biologische Vielfalt • Landschaft / Landschaftsbild<br />
• Boden<br />
• Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
• Wasser<br />
einschließlich Hinweisen zu Belastungen <strong>und</strong> Wechselwirkungen, soweit erkennbar <strong>und</strong> bedeutsam.<br />
Dabei orientiert sich die räumliche <strong>und</strong> inhaltliche Tiefenschärfe an den örtlichen Gegebenheiten sowie<br />
an der gegebenen Aufgabenstellung (Bebauungsplan-Inhalte; begleitend dazu die 8. FNP-Änderung)<br />
<strong>und</strong> wird hier entsprechend auf die erforderlichen Angaben beschränkt.<br />
Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage der Zustandsbeschreibung sind eine örtliche Inaugenscheinnahme des aktuellen<br />
Landschaftszustandes sowie sonstige verfügbare Projektinformationen.<br />
2.1 Schutzgut Mensch<br />
Das Plangebiet selbst erfüllt keinerlei Wohnfunktionen, auch sind unmittelbar angrenzend keine Wohngebiete,<br />
sondern vielmehr vielbefahrene Straßen sowie ein Parkhaus mit Zufahrt vorhanden. Der überplante<br />
Bereich erfüllt keine speziellen Aufgaben für die örtliche (Nah-) Erholung.<br />
2.2 Schutzgut Tiere / Pflanzen / Lebensräume einschließlich der biologischen Vielfalt<br />
Naturraum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> liegt naturräumlich im südöstlichen Teil des ostholsteinischen Hügel- <strong>und</strong> Seenlandes.<br />
Die natürlichen landschaftlichen Gegebenheiten sind jedoch im betroffenen Bereich bereits seit langem<br />
vollständig <strong>und</strong> großflächig durch städtische Siedlungsstrukturen überformt.<br />
Aktueller Gebietszustand<br />
Das überplante Gelände wurde am 03.10.2013 besichtigt. Es ist ausgestattet mit einem großen Gebäudekomplex<br />
sowie einem bereits sehr hohen Anteil an befestigten Verkehrs- <strong>und</strong> Wirtschaftsflächen<br />
(Stellplätze, Anlieferung, Erschließung für Fußgänger). Hinzu kommen teils saumartige, teils etwas größere<br />
Beete vorwiegend in den Randbereichen des Plangebietes, die weitgehend mit (Zier)Gebüschen<br />
oder Einzelgehölzen, wie sie im städtischen Raum üblich sind, bestanden sind. Das Gelände fällt vom<br />
Berliner Ring zur Lübecker Straße kaum merklich ab. Die Abb. 6 zeigt das Plangebiet mit hinterlegtem<br />
Luftbild.<br />
Das gesamte Plangebiet umfaßt r<strong>und</strong> 5.438 qm. Davon entfallen etwa 4.031 qm bzw. 74 % auf Gebäudebestand<br />
<strong>und</strong> sonstige befestigte Flächen. Der Anteil der Grünflächen mit Gehölzbeständen beträgt<br />
r<strong>und</strong> 1.405 qm bzw. 26 % (grob überschlägig nach Luftbildanalyse).<br />
Die vorwiegend am westlich gelegenen Parkhaus, entlang des Berliner Ringes sowie östlich im Kreuzungsbereich<br />
der Straßen vorhandenen Gehölzbestände aus Ahorn-Arten, Birke, Zierapfel, Esche <strong>und</strong><br />
Eiche sowie vor allem einer Vielzahl von Ziergehölzen einschließlich einiger Koniferen (im Hofbereich)<br />
erfüllen teils Eingrünungs- <strong>und</strong> Abschirmfunktionen, sind jedoch den städtebaulichen Dimensionen des<br />
vorhandenen Baukörpers nicht gewachsen. Die beiden großen bzw. alten Linden südlich des Gebäudes<br />
dagegen bilden mit ihren Proportionen ein angemessenes Gegengewicht zum Baukörper, sind jedoch,<br />
wie an der Spitzendürre erkennbar (vgl. Foto 2 in Abb. 7) bereits stark vorgeschädigt. Sie stehen aber<br />
nicht innerhalb des abgegrenzten Plangebietes. Gleiches gilt für zwei kleinere jüngere Linden an der<br />
Lübecker Straße, von denen ebenfalls eine vorgeschädigt ist (vgl. Foto 6 in Abb. 7). Diese Bäume sind<br />
dementsprechend also auch nicht Gegenstand der Folgenbeurteilung.<br />
Naturnahe oder gar natürliche Biotope <strong>und</strong> damit wertvolle Lebensräume sind also im überplanten Bereich<br />
nicht gegeben, vielmehr sind lediglich auf einem untergeordnetem Flächenanteil typische städtische<br />
Grünstrukturen vorhanden.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 11<br />
Im Sinne des Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ einschl.<br />
Anlage in der Fassung vom 01.01.2014 ist davon auszugehen, daß es sich gem. Ziff. 3.1 der Anlage<br />
zum Erlass bei den Beeten <strong>und</strong> Rabatten mit Offenböden <strong>und</strong> Gehölzbeständen lediglich um „Flächen<br />
mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz“ handelt.<br />
Abb. 6:<br />
Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild<br />
Plangrenze aus KELLER (2013) <strong>und</strong> Luftbild der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (2013)<br />
Hinweise auf das Vorkommen von Pflanzenarten, die an besondere abiotische Standortvoraussetzungen<br />
(Nässe, Rohboden, Trockenheit, Wärme, Nährstoffarmut) geb<strong>und</strong>en wären, ergaben sich vor Ort<br />
nicht. Das Vorkommen von streng oder besonders geschützten Pflanzenarten ist im Plangebiet nicht zu<br />
erwarten.<br />
Die vorhandenen Böden, Beete <strong>und</strong> Gehölzstrukturen können zwar z.B. gebüsch- <strong>und</strong> baumbrütenden<br />
Vogelarten des Siedlungsraumes als Nist- <strong>und</strong> Brutstrukturen <strong>und</strong> auch Nahrungshabitate dienen. Hinweise<br />
auf besondere Funktion einzelner Bäume (oder auch des Gebäudes) als Horstbäume z.B. für<br />
Greifvögel, Brutbäume für Eulen oder das Vorkommen von Baumhöhlen als Wochenstuben für Fledermäuse<br />
<strong>und</strong> damit auch auf das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten oder ihrer Fortpflanzungs-<br />
<strong>und</strong> Ruhestätten im Sinne von § 44 BNatSchG ergaben sich vor Ort jedoch nicht.<br />
Aufgaben des Biotopverb<strong>und</strong>es der hier vorhandenen Rabatten <strong>und</strong> Ziergehölzbestände können im<br />
Vergleich zu sonstigen Räumen der Offenlandschaft <strong>und</strong> angesichts des städtebaulich verdichteten<br />
Kontextes einschließlich umgebender vielbefahrener Straße als untergeordnet bis fehlend eingestuft<br />
werden, die Anforderungen des § 21 BNatSchG für den Biotopverb<strong>und</strong> werden hier nicht erfüllt.<br />
Naturschutzrechtliche Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte<br />
Derartige Gebiete bzw. Objekte sind weder innerhalb des Plangebietes noch außerhalb angrenzend<br />
gegeben.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 12<br />
Biologische Vielfalt<br />
Aufgr<strong>und</strong> der gegebenen Nutzungs- <strong>und</strong> Vegetationsstrukturen ist hier keine höhere biologische Vielfalt 1<br />
anzunehmen.<br />
2.3 Schutzgut Boden<br />
Es ist davon auszugehen, daß das gesamte Plangebiet zu der Zeit, als das Postgebäude errichtet wurde,<br />
vollständig durch Bautätigkeit überformt wurde <strong>und</strong> daß keine natürlich gewachsenen oberflächennahen<br />
Bodenschichtungen mehr gegeben sind.<br />
Die noch vorhandenen anteiligen Offenböden (r<strong>und</strong> 26 % bzw. ca. 1.405 m 2 ) im Bereich der Pflanzbeete<br />
sind das Ergebnis damaliger baubegleitender Umgestaltungen. Sie können Bodenfunktionen wie<br />
Versickerung von Niederschlagswasser, Standort für Vegetation, Abkühlungswirkung etc. bislang noch<br />
anteilig erfüllen.<br />
Im Bereich der bereits überbauten bzw. befestigten Flächen (Gebäude, Stellflächen, Wege <strong>und</strong> Plätze)<br />
sind dagegen schon in deutlichem Umfang (d.h. auf r<strong>und</strong> drei Viertel der Fläche) nachteilige Veränderungen<br />
durch Befestigung bzw. Versiegelung, Umschichtung etc. gegeben, dort können die Böden ihre<br />
natürlichen Funktionen im Naturhaushalt überhaupt nicht mehr erfüllen.<br />
Derzeit wird noch ein Bodengutachten erstellt, die endgültigen Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.<br />
Nach vorläufigen mdl. Angaben des Bodengutachters (BERNDT / conTerra 2014) kann festgehalten<br />
werden, daß der seinerzeit unter dem alten Postgebäude vorhandene schluffartige Faulschlamm vollständig<br />
entfernt wurde. Lediglich im Norden sind noch Reste der Schluffe feststellbar.<br />
2.4 Schutzgut Wasser<br />
Still- oder Fließgewässer sind im Planbereich oder angrenzend nicht vorhanden. Das auf den Offenböden<br />
anfallende Niederschlagswasser versickert, sofern es nicht bei stärkeren Regenereignissen oberflächlich<br />
abfließt. Das auf dem Gebäude <strong>und</strong> auf befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />
wird von Einläufen oder Gossen aufgenommen, über die städtische Regenwasserkanalisation abgeführt<br />
<strong>und</strong> letztendlich in die Trave als Vorfluter eingeleitet.<br />
Nach vorläufigen mdl. Angaben des Bodengutachters (BERNDT / conTerra 2014) liegt der Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
aktuell in der Winterzeit bei ca. 0,9 bis 1,8 m unterhalb der Geländeoberkante.<br />
2.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
Aufgr<strong>und</strong> des hohen Überbauungs- <strong>und</strong> Befestigungsanteils ist bereits, auch mit Blick auf die umgebende<br />
gesamte innerstädtische Siedlungsstruktur, von einem stadtklimatisch geprägten Geländeklima auszugehen.<br />
Kennzeichnend dafür sind z.B. eine erhöhte Wärmeeinstrahlung <strong>und</strong> –speicherung auf befestigten<br />
bzw. überbauten Flächen, verminderte bzw. verzögerte Abkühlungswirkung, ein höherer<br />
Partikelgehalt, Schadstoffemissionen aus Verkehr, verminderte Luftbewegung <strong>und</strong> ggf. auch reduzierter<br />
Kalt- bzw. Frischluftaustausch mit dem Umland. Außerdem besteht aufgr<strong>und</strong> der Lage zwischen dem<br />
Berliner Ring (B 75) <strong>und</strong> der Lübecker Straße einschließlich ampelgesteuerter Kreuzung wegen des<br />
gegebenen höheren Verkehrsaufkommens eine Vorbelastung des Standortes durch verkehrsbedingte<br />
Schadstoffemissionen.<br />
Dies kann durch die wenigen vorhandenen Gehölzbestände nicht kompensiert werden.<br />
2.6 Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
Der überplante Bereich einschließlich seiner Umgebung ist geprägt durch teils verdichtete, überwiegend<br />
mehrgeschossige innerstädtische Bebauung, wobei das frühere Postgebäude am Standort (Dreiecksfläche<br />
zwischen Verkehrswegen) eine gewisse Insellage aufweist. Auf den Grünbestand (Beete, Bepflanzung)<br />
wurde bereits im Kap. 2.2 hingewiesen, im Verhältnis zur Hochbausubstanz ist die Ausstattung<br />
mit raumwirksamen Gehölzen im städtebaulichen Kontextes hier insgesamt als eher defizitär einzustufen.<br />
Eine besondere bzw. hohe Vielfalt, Eigenart, kulturhistorische Bedeutung oder Schönheit des Landschaftsbildes<br />
<strong>und</strong> damit auch für das Landschaftserleben ist nicht gegeben.<br />
Die Abb. 7 mit den Fotos 1 – 6 zeigt das derzeitige Erscheinungsbild der betroffenen Flächen über das<br />
bereits in Abb. 6 (Luftbild) dargestellte Maß hinaus.<br />
1 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG handelt es sich dabei um „die Vielfalt der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen<br />
Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Biotopen“<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 13<br />
Abb. 7: Fotos zum aktuellen Gebietszustand<br />
Foto 1: Südwest-Ecke des vorhandenen Gebäudes an der Zufahrt zum Parkhaus<br />
Foto 2: Blick von Südwesten über die Lübecker Straße auf das Gebäude <strong>und</strong> die zwei älteren Linden<br />
Foto 3: Ansicht des Vorhabenstandortes vom östlichen Kreuzungsbereich<br />
Foto 4: Blick in den Innenhof nach Nordwesten<br />
Foto 5: Gehölzkulisse am Berliner Ring<br />
Foto 6: Zwei kleinere Linden an der Lübecker Straße<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 14<br />
2.7 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Baudenkmale sind im überplanten Bereich nicht gegeben, das Auftreten archäologische F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e<br />
ist im Planbereich aufgr<strong>und</strong> der bereits früher vorgenommenen baulichen Überformung vermutlich<br />
nicht zu erwarten.<br />
2.8 Zusammenfassende Hinweise zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Zwischen den aufgeführten einzelnen Schutzgütern bestehen vielschichtige Wechselbeziehungen, die<br />
hier nur exemplarisch angedeutet werden sollen, zumal derartige Wechselbeziehungen im städtisch<br />
geprägten Siedlungsraum ohnehin nur eingeschränkt wirksam sein können.<br />
Solange Böden offen, d.h. unbefestigt <strong>und</strong> in ihrer Schichtenfolge noch weitgehend natürlich gelagert<br />
sind, können sie gr<strong>und</strong>sätzlich naturraumtypischen Pflanzen als Standort <strong>und</strong> Tierarten (vom Mikroorganismus,<br />
Regenwurm oder Kleinsäuger im Boden bis zum Bodenbrüter oder Beutegreifer als Vertreter<br />
der Avifauna) als Lebensraum dienen. Mit zunehmender Intensität der Landbewirtschaftung oder insbesondere<br />
auch Versiegelung bzw. Überbauung (z.B. Gebäude <strong>und</strong> Nebenanlagen, Erschließung, Verkehrs-<br />
<strong>und</strong> Wirtschaftsflächen) sinkt dieses Angebot. Die Möglichkeiten der Versickerung sinken auf<br />
diesen Flächen ebenfalls. Überbauungen bzw. Versiegelungen reduzieren außerdem geländeklimatische<br />
Ausgleichswirkungen wie Verdunstung <strong>und</strong> Abkühlung.<br />
Dauerhafte Bodenbedeckung (z.B. durch Grünland, Brache, Ruderalfluren, Gebüsche oder auch größere<br />
Gehölzbestände bzw. Wald) fördert langfristig die ungestörte Bodenentwicklung. An dieser Bodenentwicklung<br />
wirken auch versickernde Niederschläge <strong>und</strong> die mit ihnen transportierten Stoffe bzw. Partikel<br />
mit. Überbauungen <strong>und</strong> Befestigungen bedeuten in der Regel eine Belastung des natürlichen Bodengefüges<br />
<strong>und</strong> ggf. auch des Bodenwasserhaushaltes durch Verlust von Offenboden, natürlicher<br />
Schichtfolge, Verdichtung oder ggf. auch durch Stoffeinträge.<br />
Ein vielfältiges Angebot an flächigen <strong>und</strong> vertikalen Vegetationsstrukturen (z.B. Gehölzzeilen aus heimischen<br />
Arten, extensiveres Grünland, höhere Gras- <strong>und</strong> Krautfluren, Ruderalvegetation) oder abiotisch<br />
bedeutsamen Strukturen (warme besonnte Flächen, Rohböden, nährstoffarme oder nasse Standorte) in<br />
Verbindung mit fehlender oder extensiver Nutzung erhöht sowohl die Lebensraumbedeutung für die<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt als auch die örtliche Erlebnisvielfalt. Raumwirksame Gehölzbestände können<br />
darüber hinaus eine wirksame Eingrünung <strong>und</strong> Einbindung von Bauflächen in die Umgebung gewährleisten<br />
<strong>und</strong> oft auch Habitatstrukturen für viele Tierartengruppen vorhalten. Demgegenüber bieten verdichtete<br />
Bauflächen mit wenigen Grünstrukturen nur ein stark eingeschränktes Lebensraumangebot für<br />
die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> eine geringe bis oft fehlende Erlebnisvielfalt.<br />
Diese Beispiele mögen genügen, um die Vielschichtigkeit der Wechselbeziehungen zwischen den<br />
Schutzgütern nur anzudeuten; entsprechend komplex können dann bei Realisierung eines Vorhabens<br />
auch die Wirkzusammenhänge auf die Umwelt ausfallen.<br />
2.9 Beschreibung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der<br />
Planung<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind für den betroffenen Bereich unabhängig vom geplanten Vorhaben<br />
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ mit<br />
zugehöriger 8. FNP-Änderung keine wirtschaftlichen, verkehrlichen, technischen, planerischen oder<br />
sonstigen Entwicklungen zu erwarten, die zu einer erheblichen Veränderung des jetzigen Umweltzustandes<br />
im Plangebiet führen könnten. Der jetzige Zustand würde vermutlich fortbestehen. Eine weiterführende<br />
Prognose der durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen aufgr<strong>und</strong> veränderter<br />
Ausgangsbedingungen ist daher nicht notwendig, Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage bleibt der aktuelle Umwelt<strong>und</strong><br />
Planungszustand, wie vorstehend beschrieben.<br />
3 Beschreibung der Umweltauswirkungen aus der Umsetzung des Bauleitplanes<br />
3.1 Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen zur Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen sind<br />
• die gegebenen Umweltvoraussetzungen, rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> methodischen<br />
Ansätze, wie in Kap. 1.2 <strong>und</strong> 2 beschrieben,<br />
• die aktuelle zeichnerische Darstellung <strong>und</strong> Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“,<br />
• die aktuelle Planzeichnung mit Begründung zur 8. FNP-Änderung,<br />
• die Darstellungen bzw. Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 52 -1.Änderung-,<br />
• die aktuelle Planung für das Nahversorgungszentrum sowie<br />
• sonstige vorliegende Informationen.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 15<br />
3.2 Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Lebensräume, Boden, Wasser,<br />
Klima / Luft, die biologische Vielfalt <strong>und</strong> das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />
Vorbemerkungen<br />
Es ist noch einmal in Erinnerung zu rufen, daß mit der hier verfolgten Bauleitplanung ein bereits sehr<br />
stark durch frühere Bautätigkeit überformter innerstädtischer Standort überplant wird – ein Standort, der<br />
schon durch einen großen Gebäudekomplex (frühere Post) sowie umfangreiche befestigte Flächen für<br />
Fußgänger <strong>und</strong> ruhenden Verkehr gekennzeichnet ist. Es wird also keine bislang unbebaute Offenlandschaft<br />
neu überplant, sondern ein urbaner Standort im Sinne von Flächenrecycling <strong>und</strong> Innenentwicklung<br />
neu strukturiert.<br />
Absehbar ist nun, daß eine flächendeckende Überbauung ermöglicht wird. Die bislang noch vorhandenen<br />
Rabatten mit Gehölzbestand entfallen zukünftig, Flächen für Anpflanzungen (wie im Ursprungs-<br />
Bebauungsplan) oder Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bepflanzungen werden nicht mehr<br />
festgesetzt. Allerdings ist beabsichtigt, über einen noch abzuschließenden Durchführungsvertrag nach<br />
§ 12 BauGB gestalterische Fragen in Bezug auf zukünftige Bepflanzung / Dach- <strong>und</strong> Fassadenbegrünung<br />
näher zu regeln. Nach Lage der Gebäudeplanung ist dabei von einem Flächenanteil mit Dachbegrünung<br />
im Umfang von r<strong>und</strong> 304 m 2 auszugehen (GROEFKE 2014).<br />
Der neu entstehende Gebäudekomplex wird zwar von der Kubatur her größer <strong>und</strong> kompakter ausfallen,<br />
aber bei einer Zweigeschossigkeit mit r<strong>und</strong> 8 – 12 m Höhe nur wenig höher als das vorhandene Postgebäude<br />
sein.<br />
An dieser Stelle muß <strong>und</strong> kann in Bezug auf umweltrelevante Folgewirkungen bereits „abgeschichtet“,<br />
d.h. festgestellt werden, ob im Einzelfall überhaupt (noch) erhebliche nachteilige umweltrelevante Umweltauswirkungen<br />
im Sinne des § 2a BauGB ausgelöst werden können, ob also Eingriffe im Sinne des<br />
§ 13 ff BNatSchG zu erwarten sind <strong>und</strong> ob als Konsequenz daraus überhaupt noch ein naturschutzrechtlicher<br />
Kompensationsbedarf zu erwarten sein wird.<br />
In der Gesamtschau wird hier davon ausgegangen, daß durch die im Vergleich zum bisherigen Zustand<br />
zukünftig mögliche vollständige Überbaubarkeit des Plangebietes Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts<br />
zu erwarten sind. Dies ist nicht zuletzt zu begründen mit dem R<strong>und</strong>erlaß „Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung zum Baurecht“ <strong>und</strong> der Formulierung in Ziff. 2.2 der Anlage dazu,<br />
die ausführt: „Vorhaben, bei denen Boden versiegelt werden soll, führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen“.<br />
Dabei wird hier davon ausgegangen, daß sich Auswirkungen des Eingriffs auf den überplanten Bereich<br />
beschränken, zumal keine weiteren Offenboden- / Offenlandbiotope angrenzen <strong>und</strong> einzelne Straßenbäume<br />
außerhalb des Plangebietes nicht betroffen sind bzw., falls überhaupt nötig, durch geeignete<br />
Schutzvorkehrungen gesichert werden können.<br />
Der Eingriffsumfang beläuft sich vor diesem Hintergr<strong>und</strong> auf den im Kap. 2.2 bereits genannten Flächenumfang<br />
von r<strong>und</strong> 1.405 m 2 derzeit noch offener, zukünftig aber überbauter bzw. versiegelter Flächen.<br />
Damit ergibt sich auch das Erfordernis einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind die Ausführungen in den nachstehenden Kapiteln zu verstehen, sie können<br />
vergleichsweise kurz gehalten werden.<br />
3.2.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> die biologische Vielfalt<br />
Das Vorhaben führt zur Überbauung <strong>und</strong> Versiegelung der im Plangebiet noch vorhandenen Offenböden<br />
mit ihren Funktionen als Pflanzenstandort <strong>und</strong> begrenzt auch Lebensraum für Tierarten städtischer<br />
Biotopstrukturen. Damit verb<strong>und</strong>enen sind Gehölzverluste sowie Funktionsverluste z. B. als Brut-, Nahrungs-<br />
oder auch Rasthabitate für gehölzbrütende Vogelarten des Siedlungsbereiches. Geeignete<br />
Kompensation hierfür wird im Durchführungsvertrag zu regeln sein (vgl. Kap. 5.3).<br />
3.2.2 Auswirkungen auf Bodenfunktionen<br />
Die zukünftig ermöglichte vollständige Überbaubarkeit des Plangebietes führt dazu, daß der bislang<br />
noch verbliebene Offenbodenanteil im Umfang von r<strong>und</strong> 1.405 m 2 mit seinen Funktionen für Niederschlagsversickerung<br />
<strong>und</strong> auch Verdunstung als Beitrag zur stadtklimatischen Abkühlung verlorengeht.<br />
3.2.3 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
Auf dem zusätzlich überbauten Flächenanteil ist zukünftig keine Versickerung mit anschließender<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung mehr möglich, da die Niederschläge nun über das Kanalnetz abgeführt werden.<br />
In diesem Zusammenhang ist zu sehen, daß allerdings durch die Herstellung von Flächen mit<br />
Dachbegrünung auch wieder anteilig eine Rückhaltung bzw. Verdunstung von Niederschlägen ermöglicht<br />
wird.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 16<br />
Nach Darstellung des Entwässerungsantrages („Entwässerungsgesuch“; K+S 2013) wird, da die Einleitmenge<br />
in den städtischen Regenwasserkanal begrenzt ist, ein Regenwasserrückhaltesystem vorgesehen,<br />
so daß das Regenwasser nur gedrosselt eingeleitet wird. Eine Mehrbelastung des Vorfluters<br />
ergibt sich deshalb nicht.<br />
3.2.4 Auswirkungen auf Klima <strong>und</strong> Luftqualität<br />
Die Folgewirkungen sind mit Blick auf die Ausführungen in Kap. 3.2.1 bis 3.2.3 zu sehen. Es geht weiterer<br />
Offenboden sowie der vorhandene Ziergehölzbestand mit begrenzten Positivwirkungen für das Siedlungs-<br />
bzw. Geländeklima verloren. Auch hier ist aber davon auszugehen, daß Flächen mit Dach- <strong>und</strong><br />
Fassadenbegrünung auch wieder, wenn auch im Flächenumfang deutlich geringer, ähnliche Wirkungen<br />
hervorbringen werden. Diese neuen Grünflächenflächen werden zwar nicht im Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ festgesetzt, sind aber<br />
Bestandteil der Bauplanung.<br />
3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
Bereits jetzt ist der überplante Standort Bestandteil der innerstädtischen Siedlungsstruktur, das Postgebäude<br />
war bislang entsprechend städtebaulich prägend im Kreuzungsbereich von Berliner Ring <strong>und</strong><br />
Lübecker Straße. Auch nach Abriß des Postgebäudes <strong>und</strong> Neugestaltung mit dem geplanten Nahversorgungszentrum<br />
wird der überplante Bereich wieder alle Merkmale einer innerstädtischen, zentrumsnahen<br />
Siedlungslage aufweisen, allerdings mit erhöhtem Baukörpervolumen <strong>und</strong> deshalb vermindertem<br />
Freiflächen- <strong>und</strong> Grünanteil. Bei ähnlicher Bauhöhe wie bisher wird die vertikale Dimension der städtebaulichen<br />
Gestaltung zwar in etwa dem bisherigen Erscheinungsbild entsprechen, die platzartige Erweiterung<br />
um Kreuzungsbereich hin geht allerdings verloren. Aus der notwendigen Beseitigung der bislang<br />
vorhandenen Grünstrukturen (Beete <strong>und</strong> Rabatten, Ziergehölzbestände) entsteht ein Gestaltungsbedarf,<br />
der durch Bepflanzung verbleibender Freiflächen bzw. Fassaden- <strong>und</strong> Dachbegrünung soweit wie<br />
möglich kompensiert werden soll, um eine insgesamt ansprechende städtebauliche Situation wiederherzustellen,<br />
ggf. ist dies durch entsprechende vertragliche Regelungen zu spezifizieren. Nach Lage der<br />
aktuellen technischen Planung beträgt der Umfang von Grünflächen im Erdgeschoß des neuen Nahversorgungszentrums<br />
r<strong>und</strong> 66 m 2 <strong>und</strong> auf dem Parkdeck r<strong>und</strong> 228 m 2 .<br />
3.4 Auswirkungen auf Erhaltungsziele sowie Schutzzwecke von FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten<br />
oder anderen naturschutzrechtlichen Schutzgebieten <strong>und</strong> –objekten<br />
Derartige Schutzgebiete bzw. –objekte sind hier nicht betroffen. Nachteilige Auswirkungen auf das FFH-<br />
Gebiet „Travetal“ (Gebiet 2127-391) sind vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Ausführungen in Kap. 3.2.3 nicht zu<br />
erwarten<br />
3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Ein im<br />
Rahmen der konkreten Vorhabensplanung erarbeiteter schalltechnischer Bericht (ZECH 2013) kommt<br />
bei der Beurteilung des Bauvorhabens einschließlich zu erwartender Verkehre zu dem Ergebnis, daß<br />
bei Einhaltung der empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen der erforderliche Lärmschutz für die<br />
Nachbarschaft eingehalten werden kann.<br />
siehe hierzu auch: Schalltechnischer Bericht Nr. LL9170.1/02 (ZECH 2013)<br />
3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Aus dem Planungsvorhaben sind keine umweltrelevanten nachteiligen Folgewirkungen zu erwarten.<br />
3.7 Kumulative Vorhaben<br />
Kumulierende Vorhaben im Sinne z.B. des § 3b (2) UVPG, d.h. „mehrere Vorhaben derselben Art, die<br />
gleichzeitig von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen <strong>und</strong> in einem engen Zusammenhang<br />
stehen“, sind hier nur insofern gegeben, als parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ flächendeckend<br />
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird.<br />
3.8 Eingriffsbeurteilung <strong>und</strong> voraussichtlicher Kompensations- / Ausgleichsbedarf<br />
Die Eingriffe im Sinne des § 14 ff BNatSchG wurden in Bezug auf die betroffenen Gr<strong>und</strong>flächen bereits<br />
auf r<strong>und</strong> 1.405 m 2 beziffert, eine weitere Vermeidung bzw. Verminderung ist nicht möglich. Auch bestehen<br />
keine Möglichkeiten für Entsiegelungen innerhalb des Plangebietes oder anderweitig.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 17<br />
Der Kompensationsbedarf bzw. die Ermittlung der Größe der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme<br />
ergibt sich hier auf der Gr<strong>und</strong>lage des Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
zum Baurecht“ (Fassung vom 01.01.2014), wie in Tab. 1 zusammengestellt. Nach den Vorgaben des<br />
Erlasses wird für den Ausgleichsbedarf für das hier maßgebliche Schutzgut „Boden“ ein Verhältnis von<br />
1 zu 0,5 angesetzt; die Hälfte der begrünten Dächer (r<strong>und</strong> 238 m 2 ) bzw. Grünflächen im Erdgeschoß<br />
(r<strong>und</strong> 66 m 2 – GROEFKE 2014) wird hier außerdem zur Ermäßigung des Bedarfs herangezogen.<br />
Danach beläuft sich der für den vorliegenden Fall ermittelte Kompensations- bzw. Ausgleichsbedarf auf<br />
insgesamt 551 m 2 Fläche.<br />
Tab. 1:<br />
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs<br />
Eingriffsrelevante Fläche<br />
(überbaut, versiegelt)<br />
in m 2<br />
Ermittlung des Flächenbedarfs<br />
nach der Anlage (Ziff. 3.1. b)<br />
zum Erlaß<br />
Ergebnis (ger<strong>und</strong>et)<br />
in m 2<br />
1.405 1.405 x 0,5 = 703<br />
abzüglich Flächenanteil der<br />
zukünftig gegrünten Dächer<br />
im Umfang von (m 2 )<br />
304 304 x 0,5 = -152<br />
Kompensations- /<br />
Ausgleichsbedarf gesamt<br />
551<br />
3.9 Folgen der F-Planänderung für Städtebau <strong>und</strong> Landschaftsplan<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der im Kap. 1.2.2 benannten bisherigen Darstellungen der überplanten Flächen im<br />
Landschaftsplan (LP) der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ist eine Umweltrelevanz für diesen Plan nicht erkennbar.<br />
Es wird lediglich eine siedlungsspezifische Nutzungsart durch eine andere ersetzt, dies kann bei der<br />
Fortschreibung des LP nachrichtlich berücksichtigt werden.<br />
Das bisherige städtebauliche Konzept des Flächennutzungsplanes wird zwar zukünftig anders strukturiert<br />
sein, dies ist aber gewollt, sonst würde kein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Nachteile<br />
für den F-Plan insgesamt sind daher nicht erkennbar.<br />
4 In Betracht kommende anderweitige Möglichkeiten (Alternativen)<br />
Mit Blick auf die gewollte Umsetzung ihres Einzelhandelsentwicklungskonzeptes <strong>und</strong> die wünschenswerte<br />
<strong>und</strong> sinnvolle städtebauliche Nachnutzung des früheren Postgeländes sieht die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
keine räumliche Alternative zum gewählten Standort für ein Nahversorgungszentrum.<br />
5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung<br />
5.1.1 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwasser<br />
Eine ordnungsgemäße Abfall- <strong>und</strong> Abwasserentsorgung wird wie bisher schon über die entsprechenden<br />
bestehenden kommunalen Strukturen gewährleistet. Fragen der Regenwassereinleitung <strong>und</strong> –qualität<br />
werden mit den Stadtwerken <strong>und</strong> der Wasserbehörde abgestimmt. Zu beiden Sachverhalten werden<br />
entsprechende qualitative <strong>und</strong> quantitative Aussagen im Entwässerungsgesuch (K+S Haustechnik<br />
2013) getroffen.<br />
5.1.2 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsamer Umgang <strong>und</strong> effiziente Nutzung<br />
von Energie<br />
Nach Maßgabe des nur im Entwurf vorliegenden Durchführungsvertrages sollen voraussichtlich auf den<br />
Dachflächen bzw. über den Stellplatzflächen anteilig Einrichtungen für Photovoltaik aufgestellt werden.<br />
Entsprechend ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes geregelt, daß die Stellplätze im<br />
Obergeschoß mit Anlagen zur Aufnahme von Photovoltaikanlagen überbaut werden dürfen.<br />
5.1.3 Berücksichtigung der Bodenschutzklausel<br />
Das Baugesetzbuch enthält ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz. Danach gilt: "Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen<br />
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Gemeinde insbesondere<br />
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung <strong>und</strong> andere Maßnahmen zur Innenent-<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 18<br />
wicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwenige Maß zu beschränken" [§ 1a (2)<br />
BauGB].<br />
Diesen Anforderungen entspricht das Planvorhaben, da es einen bereits bestehenden, voll erschlossenen<br />
innerstädtischen Siedlungsbestandteil in eine neue Nutzung transformiert <strong>und</strong> keine bislang planungsfreie<br />
Offenlandschaft in Anspruch genommen wird. Andererseits steht fest, daß das Planungsziel<br />
(d.h. die Realisierung des geplanten Fachmarktes) an der vorgesehenen Stelle nicht mit geringeren<br />
Eingriffen als vorgesehen in den Bodenhaushalt realisiert werden kann.<br />
5.2 Beschreibung der unvermeidbaren erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Hierzu wird auf die in den Kap. 3.2 bis 3.8 enthaltenen Ausführungen verwiesen. Maßgeblich ist der<br />
Verlust von 1.405 m 2 bislang offener Böden einschließlich des Gehölzbestandes mit ihren Funktionen<br />
für das Ortsbild sowie z.B. als Lebensraum für gehölzbrütende Vogelarten.<br />
5.3 Ausgleich <strong>und</strong> Gestaltung nach Naturschutzrecht; Artenschutz<br />
Ausgleich<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des absehbaren Eingriffsumfanges <strong>und</strong> des kürzlich aktualisierten R<strong>und</strong>erlasses zur<br />
Eingriffskompensation wurde der Kompensationsbedarf auf 551 m 2 beziffert (vgl. Tab. 1). Da innerhalb<br />
des Plangebietes keine geeigneten flächigen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können,<br />
wird die Eingriffskompensation über das kommunale Ökokonto „Großer Teich“ abgewickelt. Die Maßnahme<br />
wird auf dem Flurstück 1/6, Flur 6, Gemarkung Rethwischfeld, mit einem gleich großen Flächenanteil<br />
(551 m 2 ) abgerechnet.<br />
Gestaltung<br />
Die Gestaltung der Außenanlagen (hier speziell: Bepflanzung) wird nach Maßgabe des zwischen Stadt<br />
<strong>und</strong> Vorhabensträger abzuschließenden Durchführungsvertrages noch abschließend zu regeln sein.<br />
Beabsichtigt ist, an geeigneten Stellen Bepflanzung bzw. Dach- <strong>und</strong> Fassadenbegrünung vorzusehen.<br />
Dafür steht nach Planerangaben ein Flächenumfang von insgesamt 304 m 2 zur Verfügung (siehe die<br />
Zahlenangaben in den Kap. 3.3 <strong>und</strong> 3.8). Die nähere Ausgestaltung der Pflanzflächen ist nicht Gegenstand<br />
des Umweltberichtes.<br />
Artenschutz<br />
Die Bestimmungen des § 44 BNatSchG gelten unmittelbar <strong>und</strong> unabhängig von den beabsichtigten<br />
Planänderungen. Sie galten aber bislang auch schon für den rechtsgültigen Bebauungsplan, insofern<br />
tritt in dieser Hinsicht keine Änderung ein.<br />
Der Verlust von Siedlungsgehölzbeständen mit seinem Struktur- bzw. Habitatangebot für Brutplätze<br />
siedlungstypischer Vogelarten soll über das Aufhängen bzw. Anbringen von Nistkästen / Nisthilfen kompensiert<br />
werden. Einnischungen in das Mauerwerk sind nach Angaben des Vorhabenträgers nicht möglich,<br />
da die Fassade aus Fertigbetonteilen hergestellt wird.<br />
Daher sollen jeweils 10 Nisthilfen für Sperlingsvögel <strong>und</strong> 10 Nisthilfen bzw. Nistkästen für Mauersegler<br />
(Strukturverbesserungen für diese Art wurden durch die naturschutzfachliche Sachbearbeitung gefordert;<br />
STADT BAD OLDESLOE 2014). Dieser Sachverhalt ist noch im Durchführungsvertrag abschließend<br />
zu regeln.<br />
Generell sind die Störungs- <strong>und</strong> Schädigungsverbote gemäß § 44 BNatSchG<br />
• zum Schutz der Individuen (d.h. einzelner Tiere),<br />
• zum Schutz von Bauen als Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten sowie<br />
• zum Schutz vor erheblichen Störungen bzw. Beeinträchtigungen der lokalen Population<br />
einzuhalten, damit aus artenschutzrechtlicher Sicht dem Vorhaben nichts entgegensteht. Mit Blick auf<br />
die notwendige Beseitigung des vorhandenen Gehölzbestandes sollte diese nicht in dem in § 39 Abs. 5<br />
Satz 2 BNatSchG benannten Zeitraum zwischen dem 1. März <strong>und</strong> dem 30. September eines Jahres<br />
erfolgen. Damit soll ausgeschlossen werden, daß insbesondere Brutgeschäft <strong>und</strong> Jungenaufzucht<br />
gehölzbewohnender Vogelarten gestört werden. Andernfalls ist vor Beginn solcher Arbeiten noch einmal<br />
zu prüfen bzw. sicherzustellen, daß keine Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten vorhanden sind.<br />
5.4 Eingriffsbilanz<br />
Die naturschutzfachliche Eingriffsbilanz ist ausgeglichen, da den erheblichen nachteiligen Eingriffsfolgen<br />
(Flächenumfang von 1.405 m 2 durch zusätzlich erweiterte Überbauung <strong>und</strong> Versiegelung) ein auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage des aktuellen Erlasses zur Eingriffsregelung ermittelter Kompensationsbedarf von<br />
551 m 2 gegenübersteht, der über das kommunale Ökokonto „Großer Teich“ abgewickelt wird.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 19<br />
Dem Verlust von gehölzspezifischen Bruthabitatstrukturen für die Vogelwelt des städtischen Raumes<br />
steht gegenüber, daß insgesamt 20 Stück Nistkästen / Nisthilfen an geeigneten Stellen des neuen Nahversorgungszentrums<br />
angebracht werden sollen.<br />
5.5 Festsetzungsvorschläge zur Übernahme in die verbindliche Bauleitplanung<br />
Derartige Festsetzungen sind hier nicht erforderlich. Regelungen zur Be- <strong>und</strong> Eingrünung, zur Anrechnung<br />
von Flächen des Kommunalen Ökokontos sowie zur Aufhängung bzw. Anbringung von Nisthilfen<br />
werden im Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB getroffen, dieser ist jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />
III<br />
Zusätzliche Angaben<br />
6 Beschreibung der angewandten Methodik bzw. der wichtigsten Merkmale der verwendeten<br />
technischen Verfahren<br />
Spezielle technische Verfahren kamen bei der Erarbeitung dieses Umweltberichtes nicht zur Anwendung.<br />
Der Aufbau entspricht den Anforderungen der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a BauGB. Für die<br />
Ermittlung des naturschutzfachlichen Kompensations- bzw. Ausgleichsbedarfs wurde der einschlägige<br />
R<strong>und</strong>erlaß „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ mit Anlage in seiner<br />
aktuellen Fassung zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Bei der Erarbeitung dieses Umweltberichtes ergaben sich keine besonderen Schwierigkeiten.<br />
8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />
Derartige Maßnahmen sind hier voraussichtlich nicht erforderlich.<br />
9 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Der vorliegende Umweltbericht wird anläßlich der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ in Verbindung mit der flächengleichen<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Bestandteil der Begründung<br />
<strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 2a BauGB mit Anlage erarbeitet.<br />
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums<br />
auf dem früheren Postgelände zwischen dem Berliner Ring <strong>und</strong> der Lübecker<br />
Straße zu schaffen. Dazu soll statt der bisherigen Gemeinbedarfsfläche („Post“) ein Sondergebiet („Gebiet<br />
für ein Nahversorgungszentrum“) im Bebauungsplan festgesetzt bzw. im Flächennutzungsplan dargestellt<br />
werden.<br />
Die überplanten Flächen umfassen ausschließlich zentrumsnahe Siedlungsflächen mit Gebäude, befestigten<br />
Verkehrsflächen sowie untergeordnet sonstigen gestalteten Freiflächen mit typischem Ziergehölzbestand<br />
der Siedlungslagen.<br />
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ umfaßt ebenso wie der Bereich der 8. FNP-Änderung eine Fläche von<br />
insgesamt 0,5438 ha. Festgesetzt werden eine Geschoßfläche (GF) von 7.200 m 2 sowie eine Gr<strong>und</strong>fläche<br />
(GR) von 4.770 m 2 mit Überschreitungsmöglichkeit bis zu einer GRZ von 1,0.<br />
Der Umweltbericht kommt im Vergleich des aktuellen Plangebietszustandes mit den Inhalten bzw. Festsetzungen<br />
des geänderten Bebauungsplanes zu dem Ergebnis, daß die Realisierung der Planung erhebliche<br />
nachteilige Umweltauswirkungen bzw. Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts (BNatSchG)<br />
insbesondere für das Schutzgut „Boden“ bewirken wird. Denn die bislang nur begrenzt zulässige Überbauung<br />
bzw. Befestigung wird nun auf das gesamte Plangebiet ausgedehnt. Maßgeblich für die Eingriffsbeurteilung<br />
ist dabei ein Umfang von 1.405 m 2 an zukünftig zusätzlich überbauter bzw. befestigter<br />
Fläche. Besondere Werte <strong>und</strong> Funktionen für einzelne Schutzgüter sind jedoch in der innerstädtischen<br />
Siedlungslage nicht betroffen, allerdings gehen auch Nistmöglichkeiten für die Vogelwelt des Siedlungsraumes<br />
verloren. In Bezug auf das Schutzgut „Mensch“ <strong>und</strong> speziell den Schallschutz ist davon auszugehen,<br />
daß die relevanten Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Der naturschutzrechtliche<br />
Kompensationsbedarf wird unter Zugr<strong>und</strong>elegung der einschlägigen Rechtsvorschrift auf 551 m 2 beziffert.<br />
Alternativen zum hier vorgesehenen Standort für ein Nahversorgungszentrum sieht die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> sowohl ihrer generellen als auch für diesen Standort spezifischen städtebaulichen<br />
Entwicklungsabsichten nicht.<br />
Anlage 4
422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 20<br />
Die gebotene Eingriffskompensation wird über das kommunale Ökokonto „Großer Teich“ abgewickelt, in<br />
dem ein Flächenanteil von 551 m 2 zur Verrechnung herangezogen wird. Damit ergibt sich eine ausgeglichene<br />
Eingriffsbilanz.<br />
Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen des § 44 BNatSchG sind durch die Planung<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, wenn die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Satz 2<br />
BNatSchG eingehalten <strong>und</strong> die angegebene Stückzahl an Nisthilfen für die Vogelwelt des Siedlungsraumes<br />
am Gebäude angebracht werden.<br />
Der aus der Realisierung des Nahversorgungszentrums <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im Hinblick auf das zukünftige<br />
Stadtbild zu erwartende Gestaltungsbedarf wird durch vertraglich zwischen Stadt <strong>und</strong> Vorhabenträger<br />
noch näher festzulegende Regelungen hinsichtlich Bepflanzung bzw. Dach- <strong>und</strong> Fassadenbegrünung<br />
abgedeckt werden.<br />
Mit dem vorliegenden Umweltbericht als Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung wird gleichzeitig die im Rahmen<br />
des Verfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet.<br />
Literatur / Quellenangaben<br />
BauGB >>> Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414),<br />
zuletzt geänd. am 11.06. 2013 (BGBl. I S. 1548)<br />
BERNDT / conTerra Geotechnische Gesellschaft mbH: Vorläufige mündliche Angaben zu Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen.-<br />
Stand 16.01.2014<br />
BBodSchG<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen <strong>und</strong> zur Sanierung von Altlasten vom<br />
17. März 1998 (BGBl. I, 502), zuletzt geänd. durch Art. 3 des Gesetzes v. 9. Dez. 2004 (BGBl. I S.<br />
3214)<br />
BNatSchG Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.<br />
Juli 2009 (BGBl. I S. 2542); zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 06. Februar 2012<br />
(BGBl. I S. 148)<br />
GROEFKE Architekturbüro: Lageplan „Trave Arkaden“, Stand 16.12.2013<br />
GROEFKE Architekturbüro: Angaben zu Flächen für Begrünung / Dachbegrünung, Stand 15.01.2014<br />
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein.- Kiel, 13. Juli 2010<br />
KELLER Büro für städtebauliche Planung: Bebauungsplan Nr. 52 „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“, 2. Änderung. Zeichnerische<br />
Darstellung <strong>und</strong> Begründung.- Stand 28.01.2014<br />
KELLER Büro für städtebauliche Planung: Planzeichnung mit Begründung der 8. FNP-Änderung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.- Stand<br />
28.01.2014<br />
K + S Haustechnik: Entwässerungsgesuch, Stand 12.12.2013<br />
LUVPG >>> Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG) vom 13.<br />
Mai 2003 (GVOBl. 2003, S. 246) in der Fassung der Änderung durch Art. 5 des Gesetzes v.<br />
19.01.2012; GVOBl. S. 89,94<br />
MI <strong>und</strong> MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME: Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung zum Baurecht. Gl.Nr. 2130-98. Gemeinsamer R<strong>und</strong>erlaß<br />
vom 9. Dezember 2013 – IV 268/V 531 – 5310.23 -; Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2013; Ausgabe<br />
23. Dezember 2013, S. 52 ff<br />
MU SH >>><br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES<br />
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Anwendung <strong>und</strong> Auslegung der neuen UVP-Vorschriften, Stand:<br />
24.03.2004<br />
RÜPPEL & PARTNER, STADT BAD OLDESLOE: Landschaftsplan (1998)<br />
STADT BAD OLDESLOE:<br />
Bebauungsplan Nr. 52, Stand der 1. Änderung<br />
STADT BAD OLDESLOE: Aktenvermerk IV.30.1 621.41 – B 052-2.Ä./6. Allgemein vom 06.01.2014<br />
UVPG >>> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.d.Bek.v. 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2749<br />
ZECH Ingenieurgesellschaft mbH: Schalltechnischer Bericht Nr. LL 9170.1/02 über die zu erwartende Geräuschsituation des geplanten<br />
Fachmarktzentrums an der Lübecker Straße in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.- Lingen, Stand 31.10.2013<br />
Anlage 4
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />
Datum<br />
23.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.30.8 621.41; 023.164 B<br />
110/1. Sitzungsvorlagen<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0120/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
Bebauungsplan Nr. 110<br />
Gebiet: Stoltenrieden Nr. 2-16 (nur gerade Nr.), Industriestraße Nr. 1-5<br />
(nur ungerade Nr.), Pölitzer Weg Nr. 12-16 (nur gerade Nr.)<br />
hier: a) Beschluss über Variante<br />
b) Beschluss über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />
Behördenbeteiligung<br />
1. Sachverhalt<br />
Gr<strong>und</strong>lagen zur Innenentwicklung<br />
Eine Steigerung der Wohneinheiten im Innenbereich ist erklärtes Ziel der<br />
Landesplanung <strong>und</strong> wird im Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2010<br />
wie folgt beschrieben: „Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung.<br />
Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Durch<br />
die zukünftige demographische Entwicklung sollen tragfähige <strong>und</strong> kostengünstige<br />
Siedlungsstrukturen entstehen <strong>und</strong> eine Zersiedelung begrenzt werden.“<br />
Die Funktion der Mittelzentren Schleswig-Holsteins sollen weiter gestärkt werden.<br />
Danach soll sich zukünftig die Wohnbau- <strong>und</strong> Gewerbeentwicklung noch stärker auf die<br />
Mittelzentren konzentrieren. Somit wird die Bedeutung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s als Wohn- <strong>und</strong><br />
Arbeitsstandort weiter ansteigen. Der LEP fördert <strong>und</strong> fordert für die<br />
Wohnbauentwicklung die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale stärker als bisher<br />
zu aktivieren.<br />
Dieses Ziel wird durch den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur<br />
innerstädtischen Verdichtung mit dem Beschluss über das Integrierte<br />
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von 2009 dokumentiert. Jede Abweichung von einem<br />
beschlossenen Entwicklungskonzept muss durch die Stadtverordnetenversammlung<br />
inhaltlich beschlossen werden.<br />
Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden <strong>und</strong><br />
weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 hat auch Änderungen<br />
im BauGB nach sich gezogen. So wurde in das BauGB in § 1 folgender Satz angefügt:<br />
„Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der<br />
Innenentwicklung erfolgen“. Diese Regelung schafft somit eine konsequente<br />
1 von 5
- 2 -<br />
Planungsvorgabe. Damit wird dem Gr<strong>und</strong>satz der Innenentwicklung ein höheres<br />
Gewicht im Rahmen der Planung verliehen. Diese Vorrangklausel setzt den<br />
städtebaulichen Gr<strong>und</strong>satz „Innen- vor Außenentwicklung“ materiell-rechtlich um <strong>und</strong><br />
wirkt auf die im Rahmen der Bauleitplanung zu treffenden Abwägungsentscheidungen<br />
ein.<br />
Im September 2013 wurde der Schlussbericht zur Kleinräumigen Bevölkerungs- <strong>und</strong><br />
Haushaltsprognose des Kreises Stormarn veröffentlicht.<br />
Das Ergebnis der Haushaltsprognose zeigt auf, dass die Zahl der Haushalte im<br />
gesamten Kreis bis zum Jahr 2030 um ca. 10% bzw. ca. 11.000 Haushalte <strong>und</strong> damit<br />
noch stärker als die Einwohnerzahl zunehmen wird.<br />
Kurz zusammengefasst zu zwei Kernsätzen wird es im Kreis Stormarn in der Zukunft<br />
- einen Bedarf an zusätzlichem, insbesondere aber auch anderem Wohnraum <strong>und</strong><br />
- einen Bedarf an zusätzlicher, vor allem aber auch anderer öffentlicher <strong>und</strong><br />
sozialer Infrastruktur<br />
geben.<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> hat am 12.03.2013 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 110 beschlossen. Intension der Aufstellung ist, die Möglichkeiten<br />
einer Innenverdichtung aufzuzeigen, um die Ziele der Landesplanung gem.<br />
Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 umzusetzen.<br />
Planungserfordernis<br />
Von den Ende der 60-er Jahre errichteten 4 achtgeschossigen Hochhäusern sollen die<br />
3 südlichen bestehen bleiben, da deren Modernisierungen <strong>und</strong> energetische<br />
Instandsetzungen abgeschlossen sind <strong>und</strong> auf dem Wohnungsmarkt gut angenommen<br />
werden. Das nördliche Hochhaus soll abgerissen <strong>und</strong> durch eine modernere Anordnung<br />
von Gebäuden aufgewertet werden.<br />
Die Änderung soll sich nicht nur auf das die Planung auslösende Gr<strong>und</strong>stück<br />
Stoltenrieden Nr. 14-16 beziehen, sondern auch Planungskorrekturen, wie eine<br />
Neuordnung der Geschosswohnungsbauten (Stoltenrieden 2-12) ermöglichen <strong>und</strong> Teile<br />
der Industriestraße einbeziehen, um hier den Einzelhandel <strong>und</strong><br />
Begrünungsmaßnahmen zu regeln.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> strebt eine städtebauliche Verdichtung im Plangebiet an, um<br />
die Lagevorteile einer vollständig vorhandenen Infrastruktur <strong>und</strong> Innenstadtnähe für<br />
möglichst viele Bürger nutzbar zu machen.<br />
Frühzeitige Beteiligung<br />
Am 01.10.2012 wurde vom Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> beschlossen, mit den<br />
Varianten 1 <strong>und</strong> 3 in die frühzeitige Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung zu gehen.<br />
Vom 18.10.12 bis 19.11.12 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die<br />
Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.<br />
Aus dieser Beteiligung heraus soll nun eine städtebauliche Gesamtkonzeption<br />
entwickelt werden, die den § 1a BauGB –Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutzfordert<br />
berücksichtigt.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />
10.02.2014 - 3 -
- 3 -<br />
Der § 1a BauGB besagt: „Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend<br />
umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme<br />
von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde<br />
insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung <strong>und</strong> andere<br />
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das<br />
notwendige Maß zu begrenzen“.<br />
Die Stellungnahmen zu den beiden Varianten aus der Frühzeitigen Beteiligung wurden<br />
ausgewertet, hieraus ergeben sich folgende Forderungen:<br />
• Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr: Verkehrliche <strong>und</strong> straßenbauliche<br />
Belange sollen berücksichtigt <strong>und</strong> auf den Schallschutz soll eingegangen<br />
werden.<br />
• Kreis (Städtebau): Der Kreis verweist auf die „Wohnungsmarktprognose für<br />
Schleswig-Holstein bis 2025 des Innenministerium Schleswig-Holstein, Kiel Juni<br />
2011“. Um diese Vorgaben entsprechend umsetzen zu können, wird aus<br />
städtebaulicher Sicht eine möglichst hohe Verdichtung, gerade in diesem<br />
Zentrums- <strong>und</strong> bahnhofsnahen Bereich, begrüßt <strong>und</strong> die Variante 3 favorisiert.<br />
• Kreis (Landschaftspflege): Höhenstaffelungen sollen festgesetzt werden<br />
• Kreis (Bodenschutz): Mögliche Altlastverdachtsflächen sind zu berücksichtigen<br />
• AG-29: Umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Standards sind einzuhalten<br />
• Stadtwerke: Die Betroffenheitslinie von 9,50 m ist einzuhalten.<br />
Es sind auch zahlreiche Stellungnahmen der Anwohner aus den nördlich des<br />
Plangebietes gelegenen Gr<strong>und</strong>stücken eingegangen, welche zusammenfassend zu<br />
folgenden Punkten Bedenken äußern:<br />
• Verschattung,<br />
• Höhe der Gebäude,<br />
• Wertverlust des Eigentums,<br />
• Beschränkung der freien Sicht ins Grüne<br />
Diese Situation wäre bei beiden Varianten identisch. Nur eine 0-Variante würde aus<br />
Sicht der Nachbarn eine befriedigende Lösung darstellen.<br />
Zum Thema Verschattung wird in der BPA-Sitzung am 10.02.2014 eine Animation des<br />
Schattenwurfes präsentiert.<br />
Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung fanden auch Gespräche mit den Besitzern der<br />
anderen drei Hochhäuser Stoltenrieden Nr. 2-12 statt. Diese haben gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
erklärt, dass sie sich auch eine Nachverdichtung in dem Bereich vorstellen können <strong>und</strong><br />
würden sich im weiteren Verfahren an den Planungskosten beteiligen.<br />
Im Januar 2014 wurde eine Verkehrsuntersuchung (Anlage 3) an dem Knotenpunkt<br />
Industriestraße/Pölitzer Weg/Stoltenrieden durchgeführt. Diese Untersuchung kam zu<br />
dem Ergebnis, dass durch die zusätzlichen Wohneinheiten nur eine geringe<br />
Verkehrszunahme zu erwarten ist, die auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung keine<br />
bzw. nur eine sehr geringe Auswirkung hat.<br />
Die Aussagen der schalltechnischen Untersuchung vom Mai 2013 (Anlage 4) werden in<br />
den zukünftigen Bebauungsplan im Rahmen von Lärmpegelbereichen übernommen.<br />
Diese Kennzeichnung dient den erforderlichen baulichen Maßnahmen, die für die<br />
notwendige Wohnruhe erforderlich sind.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />
10.02.2014 - 4 -
- 4 -<br />
Sozialer Wohnungsbau<br />
Die Planungen zur Errichtung der mehrgeschossigen Wohngebäude decken sich mit<br />
den Zielen des beschlossenen Wohnungsmarktkonzeptes von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Das<br />
Wohnungsmarktkonzept fordert zusätzlich preiswerten Wohnraum. So besteht auch<br />
angesichts stagnierender Nettoeinkommen, einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit <strong>und</strong><br />
eines steigenden Anteils von Transferleistungsbeziehern auch zukünftig ein anhaltend<br />
hoher Bedarf an kostengünstigem Wohnraum.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kann zurzeit keine Flächen für den sozialen Wohnungsbau in<br />
mehrgeschossigen Wohnungen anbieten.<br />
Mit Beschluss im Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 11.03.13 sowie in der<br />
Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.13 wurde festgehalten, dass bei der<br />
Aufstellung künftiger Bebauungspläne geprüft werden soll, ob Festsetzungen von<br />
Flächen gem. § 9 (1) Nr. 7 BauGB aufgenommen werden können, so dass nur<br />
Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung<br />
gefördert werden könnten. Diese Festsetzung könnte ggf. auch prozentual begrenzt<br />
werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwieweit für den Bebauungsplan Nr. 110<br />
Festsetzungen für den sozialen Wohnungsbau getroffen werden können.<br />
Fazit<br />
Wie im Vorwege geschildert, ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> daran gehalten, genügend Wohnraum im<br />
Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen, <strong>und</strong> die öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Belange gegeneinander <strong>und</strong> untereinander gerecht abzuwägen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird<br />
empfohlen die Variante 3 „Klare Ziele“ zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes<br />
zu beschließen, denn nur diese Variante wird der Forderung nach einer ausreichenden<br />
Innenverdichtung gerecht.<br />
Die Variante 3 ist am besten dafür geeignet den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der<br />
Stadtverordnetenversammlung zur innerstädtischen Verdichtung planungsrechtlich zu<br />
sichern. Mit dieser Variante wird sowohl der Anspruch einer geordneten städtebaulichen<br />
Entwicklung als auch der sparsame <strong>und</strong> schonende Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
erfüllt.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Mit dem Investor des nördlichen Gebäudeteils (Stoltenrieden Nr. 14-16) ist eine<br />
Vereinbarung getroffen worden, wonach dieser die Kosten für die Planungen anteilig<br />
nach Flächen übernimmt.<br />
Mit den Besitzern der übrigen Gebäude (Stoltenrieden Nr. 2-12) wird diese<br />
Kostenübernahmeerklärung in Form eines städtebaulichen Vertrages noch<br />
abgeschlossen, Gespräche hierzu wurden bereits geführt.<br />
Weiterhin sind von den Investoren die Kosten zur Erstellung des Umweltberichtes <strong>und</strong><br />
aller erforderlichen Gutachten sowie der naturschutzrechtliche Ausgleich für den<br />
baulichen Eingriff insgesamt zu tragen.<br />
Die restlichen Planungskosten von ca. 23.000,00 € sind von der Stadt zu tragen <strong>und</strong><br />
stehen auf dem Produktsachkonto (Räumliche Planungs- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsmaßnahmen) 51100.543100 zur Verfügung.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />
10.02.2014 - 5 -
- 5 -<br />
3. Leitwerte<br />
Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfre<strong>und</strong>liche Stadt der Generationen“<br />
sollen heruntergewirtschaftete Wohnungen durch bauzeitlich neue Wohnungen<br />
ersetzt <strong>und</strong> der Wohnwert gesteigert werden. Außerdem soll nach dem städtebaulichen<br />
Gr<strong>und</strong>satz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ eine unnötige Inanspruchnahme<br />
des Außenbereichs vermieden werden.<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> beschließt:<br />
1. Die Variante 3 (Anlage 1) „Klare Zeile“ soll als Gr<strong>und</strong>lage zur Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes dienen. Der Planentwurf des Bebauungsplanes ist zur<br />
erneuten Beratung vorzulegen.<br />
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110 wird im Nordosten<br />
verkleinert, da keine Notwendigkeit besteht, diesen Bereich der Grünfläche mit<br />
dem Regenwasserrückhalteteich mit zu überplanen.<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />
folgt zu beschließen:<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
3. Die während der frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 (1) <strong>und</strong> 4 (1) BauGB<br />
vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von den Behörden <strong>und</strong><br />
sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung<br />
mit dem in der Anlage 2 (zu Top ) der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift<br />
aufgeführten Ergebnis geprüft.<br />
Die beschlossene Variante Nr. 3 (Anlage 1) ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />
von Bary<br />
Bürgermeister<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />
10.02.2014
Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong><br />
von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange anlässlich der<br />
frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 <strong>und</strong><br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2012 bis zum 19.11.2012<br />
zum Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2013<br />
Behörden<br />
Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />
1. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />
u. Technologie vom 13.11.2012<br />
Gegen den Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />
<strong>und</strong> straßenbaulicher Hinsicht nur dann<br />
keine Bedenken, wenn die nachstehenden<br />
Punkte berücksichtigt werden:<br />
1.<br />
An der Einmündung der Straße „Stoltenrieden"<br />
in die Landesstraße 90 (L 90) sind<br />
Sichtflächen gemäß RASt 06, Ziffer 6.3.9.3,<br />
im Bebauungsplan auszuweisen.<br />
2.<br />
Die Sichtfelder sind von jeglicher Bebauung,<br />
Bepflanzung <strong>und</strong> parkenden Fahrzeugen für<br />
warte Pflichtige Kraft- <strong>und</strong> Radfahrer sowie<br />
Fußgänger zwischen 0,80 m <strong>und</strong> 2,50 m<br />
Höhe über Fahrbahnoberkante ständig freizuhalten.<br />
3.<br />
Der Straßenquerschnitt der L 90 ist im Bebauungsplan<br />
nachrichtlich darzustellen.<br />
Die Anregung zu 1. <strong>und</strong> 2. wird<br />
berücksichtigt.<br />
Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan<br />
festgesetzt. In die<br />
Begründung wird aufgenommen,<br />
dass sie von jeglicher Bebauung,<br />
Bepflanzung etc. in einer Höhe<br />
von 0,8 m <strong>und</strong> 2,50 m freizuhalten<br />
sind.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Die Industriestraße (L90) wird im<br />
weiteren Verfahren nicht mehr<br />
Teil des Plangebietes sein, eine<br />
Darstellung des Querschnittes<br />
erübrigt sich somit.<br />
4.<br />
Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung<br />
der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von<br />
Schallschutzmaßnahmen die zu erwartende<br />
Verkehrsmenge auf der Landesstraße 90<br />
berücksichtigt wird <strong>und</strong> das Bebauungsgebiet<br />
ausreichend vor Immissionen geschützt<br />
ist.<br />
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />
<strong>und</strong> straßenverkehrlichen<br />
Bereich nur auf Straßen des überörtlichen<br />
Verkehrs.<br />
2. Kreis Stormarn vom 16.11.2012<br />
als Träger öffentlicher Belange gemäß §<br />
4(1) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />
Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Planungsstand:<br />
4.10.2012<br />
Mit den vorgelegten Unterlagen sollen die<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Das Schallschutzgutachten berücksichtigt<br />
die zu erwartende<br />
Verkehrsmenge auf der Landestraße<br />
90, es werden passive<br />
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />
Seite 1 von 43
planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
eine Neubebauung sowie für Bebauungsergänzungen<br />
im Bereich zwischen den Straßen<br />
„Stoltenrieden" <strong>und</strong> der „Industriestraße"<br />
geschaffen werden.<br />
Im weiteren Verfahren sind aus Sicht des<br />
Kreises die nachfolgend aufgeführten Belange<br />
entsprechend zu berücksichtigen:<br />
1. Städtebau:<br />
1.1<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> vorliegender aktueller<br />
Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wohnungsmarktprognosen<br />
sollte in der Begründung detaillierter <strong>und</strong><br />
umfassender auf die stadtentwicklungsplanerischen<br />
<strong>und</strong> wohnungswirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen für das vorliegende<br />
Konzept eingegangen werden, insbesondere<br />
auch in Bezug auf die Funktion <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>s als Mittelzentrum.<br />
Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung<br />
des Statistikamtes Nord <strong>und</strong><br />
des Innenministeriums Schleswig-Holstein<br />
ist im Kreis Stormarn mit einer Zunahme der<br />
Bevölkerung um 12.190 Einwohner entsprechend<br />
5,3 % bis zum Jahr 2025 zu rechnen<br />
(Innenministerium Schleswig-Holstein, Kiel<br />
März 2011). Es ist zu erwarten, dass der<br />
Kreis Stormarn <strong>und</strong> damit auch die Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> weiterhin durch die Nähe zum<br />
Wirtschafts- <strong>und</strong> Arbeitsplatzzentrum Metropolregion<br />
Hamburg geprägt sein wird. Diese<br />
Einwohnerentwicklung erfordert das Vorhandensein<br />
bzw. die Schaffung entsprechender<br />
Wohnungsangebote auch in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>. Die aktuelle Wohnungsmarktprognose<br />
des Innenministeriums Schleswig-<br />
Holstein rechnet für die Mittelzentren <strong>und</strong> die<br />
sonstigen Gemeinden im Hamburger Umland<br />
mit einem im Landesvergleich weit<br />
überdurchschnittlichen Wachstum bei der<br />
Zahl der Haushalte bis zum Jahr 2025. Für<br />
Stormarn (<strong>und</strong> entsprechend anteilig auch<br />
für das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>) wird ein<br />
Wohnungsneubaubedarf bis 2025 in Höhe<br />
von 13 % bzw. 13.820 Wohnungen vorausgeschätzt,<br />
bezogen auf den derzeitigen<br />
Wohnungsbestand im Kreis Stormarn. Für<br />
das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird ein<br />
Neubaubedarf bis 2025 von 2.105 Wohnungen,<br />
davon Wohnungen in Mehrfamilienhäuser<br />
von 1.044, vorausgeschätzt.<br />
(Quelle: Innenministerium Schleswig-<br />
Holstein, Wohnungsmarktprognose für<br />
Schleswig-Holstein bis 2025, Kiel Juni<br />
2011).<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
In der Begründung wird auf die<br />
Funktion <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s als Mittelzentrum<br />
<strong>und</strong> auf die prognostizierte<br />
Zunahme der Bevölkerung<br />
eingegangen.<br />
Seite 2 von 43
Um diese Vorgaben entsprechend umsetzen<br />
zu können, wird von daher aus städtebaulicher<br />
Sicht eine möglichst hohe Verdichtung,<br />
gerade in diesem Zentrums- <strong>und</strong> bahnhofsnahen<br />
Bereich, begrüßt <strong>und</strong> somit die Variante<br />
3 favorisiert.<br />
1.2<br />
Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden,<br />
inwieweit es Sinn macht, eine Wegeverbindung<br />
zwischen dem vorhandenen Wanderweg<br />
<strong>und</strong> der Straße „Stoltenrieden" zu planen.<br />
2. Wasserwirtschaft:<br />
Gegen den B-Plan Nr.110 der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> bestehen Bedenken <strong>und</strong> Anregungen:<br />
Die von der Überplanung (tlw. -je nach Variante)<br />
betroffenen Flurstücke 44/18, 44/11,<br />
44/10 <strong>und</strong> 44/19 in der Gemarkung <strong>Oldesloe</strong><br />
liegen alle z. T. in der mit gehobener Erlaubnis<br />
vom 27.01.2009 (Az. 651-30/004-27)<br />
festgesetzten Überschwemmungsfläche.<br />
Hier muss ein ausreichender Abstand zwischen<br />
der Bebauung <strong>und</strong> der Betroffenheitsgrenze<br />
(Höhenlinie 9,50 m NN) eingehalten<br />
werden.<br />
Die o. g. Flurstücke liegen im Einzugsgebiet<br />
der Oberflächenwassereinleitungsstelle Nr.<br />
124. Für diese ist eine max. Einleitungsmenge<br />
von 67,6 l/s erlaubt. Eine Erhöhung<br />
der Einleitungsmenge durch eine zusätzliche<br />
Versiegelung wäre nur durch einen<br />
Nachtrag zur gehobenen Erlaubnis möglich.<br />
Hierzu wäre ein förmliches Verfahren mit<br />
Zustimmung der von den erhöhten Wassermengen<br />
<strong>und</strong> Aufstauhöhen Betroffenen<br />
notwendig. Dieses scheint mir nicht erreichbar.<br />
Daher sollte eine Erhöhung der<br />
Einleitungsmenge vermieden werden. Dieses<br />
ist der unteren Wasserbehörde nachzuweisen.<br />
3. Landschaftspflege:<br />
Der B-Plan sieht eine Neubebauung im Bereich<br />
der Hochhäuser Stoltenrieden in zwei<br />
Varianten vor. Beide Varianten berücksichtigen<br />
die angrenzenden Feuchtbiotope ent-<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Der Bebauungsplan setzt im weiteren<br />
Verfahren den Rahmen für<br />
eine verdichtete Bebauung in<br />
Anlehnung an die Variante 3 fest.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Im Bebauungsplan wird ein Gehrecht<br />
zu Gunsten der Öffentlichkeit<br />
von der vorhandenen Brücke<br />
über das Flurstück 44/11 im Plan<br />
sowie im Teil B Text festgesetzt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die angesprochene Betroffenheitsgrenze<br />
wird in den Bebauungsplan<br />
übernommen. Sie befindet<br />
sich innerhalb der Grünflächen,<br />
zusätzliche bauliche Anlagen<br />
sind in diesem Bereich nicht<br />
vorgesehen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die vorgebrachten Hinweise<br />
zur Ableitung des Regenwassers<br />
werden in die Begründung<br />
übernommen. Im Falle einer<br />
Bebauung werden die heutigen<br />
Stellplätze alle unterirdisch<br />
angeordnet werden, somit<br />
entfallen die jetzigen Versiegelungsflächen<br />
der Stellplätze.<br />
Die Erhöhung der versiegelten<br />
Flächen durch die<br />
neuen Baukörper wird daher<br />
gering ausfallen. Die endgültige<br />
Klärung von erforderlichen Rückhaltungen<br />
<strong>und</strong> der möglichen Einleitmenge<br />
in den Glindhorstgraben<br />
werden auf der Ebene der<br />
jeweiligen Bauantragsverfahren<br />
geklärt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Im Umweltbericht werden mögliche<br />
Folgemaßnahmen von<br />
Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen, die<br />
Seite 3 von 43
lang des Glindhorstgrabens, sehen aber jeweils<br />
die Errichtung von Tiefgaragen nahe<br />
den Niederungsflächen vor. Bereits heute<br />
sind häufig Überschwemmungen / Rückstaueffekte<br />
von Oberflächenwasser im Bereich<br />
der vorhandenen Stellplatzanlagen zu<br />
beobachten.<br />
In Bezug auf Gründungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
insb. den Tiefgaragenbau sind im Rahmen<br />
der Umweltprüfung bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte<br />
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auch auf die Feuchtbiotope<br />
am Glindhorstgraben zu untersuchen.<br />
Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
des Niederungsgebietes <strong>und</strong><br />
der daran geknüpften Feuchtbiotope muss<br />
zur Erhaltung der ökologisch hochwertigen<br />
<strong>und</strong> teils gesetzlich geschützten Biotope<br />
ausgeschlossen werden. Wie dies ggf. durch<br />
technische Lösungen bewerkstelligt werden<br />
kann, ist in der Umweltprüfung darzulegen<br />
(Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen).<br />
Im Weiteren sind aufgr<strong>und</strong> der Hanglage<br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu<br />
erwarten. Diese sollten durch klare Festsetzungen<br />
zur Höhenstaffelung der baulichen<br />
Anlagen sowie zu den zulässigen Bodenbewegungen<br />
im Zuge der Errichtung<br />
der Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />
4. Bodenschutz:<br />
Es bestehen hinsichtlich der Planung Bedenken.<br />
Insbesondere zu Ziffer 7 der Begründung<br />
sind folgende Hinweise zu beachten:<br />
4.1 Industriestraße l<br />
Im südlichen Bereich des Planungsgebietes<br />
befindet sich unter der Adresse Industriestraße<br />
l, Flurstück 101/22, Flur 8, Gemarkung<br />
<strong>Oldesloe</strong> eine Altlastenverdachtsfläche.<br />
Der Altlastenverdacht wurde 2009<br />
durch die UBB festgestellt. Die hier vorliegenden<br />
Daten belegen, dass das Gr<strong>und</strong>stück<br />
zwischen 1966 bis 1995 als Kfz-<br />
im Bereich der geplanten Tiefgaragen<br />
ggf. erforderlich sind, bezüglich<br />
ihrer Auswirkungen auf<br />
Fauna <strong>und</strong> Flora im Hang- <strong>und</strong><br />
Niederungsbereich des Glindhorstgrabens<br />
beurteilt. Ggf. werden<br />
Festsetzungen zu zeitlichen<br />
Beschränkungen der Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />
getroffen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
werden im Umweltbericht<br />
dargestellt. Der Bebauungsplan<br />
setzt eine Höhenstaffelung<br />
von Osten nach Westen<br />
fest. Gebäude sind lediglich nur<br />
oberhalb des Hanges möglich,<br />
die vorhandenen Gehölzbestände<br />
werden soweit wie möglich<br />
erhalten, um die schon heute<br />
vorhandene Kulisse im Osten der<br />
Hochhäuser beizubehalten. Die<br />
Erschließungsmaßnahmen sind<br />
auf ein Minimum reduziert, da<br />
zukünftig alle Stellplatzanlagen<br />
unterirdisch in Tiefgaragen<br />
nachgewiesen werden müssen.<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Das Flurstück 101/22 ist heute<br />
zu einem verhältnismäßig großen<br />
Anteil versiegelt, Niederschlagswasser<br />
tritt also nur in<br />
einem geringen Umfang in die<br />
darunterliegenden Bodenschichten<br />
ein. Um das vorhandene Risiko<br />
evtl. vorhandener Altlasten<br />
Seite 4 von 43
Werkstatt genutzt wurde. Ab 1978 war auch<br />
eine Kfz-Lackieranlage in Betrieb. Die ehemaligen<br />
Gebäude wurden abgerissen. Der<br />
heutzutage vorhandene Gebäudebestand<br />
(Einzelhandel) wurde 1997 errichtet. Bei der<br />
UBB liegen keine Hinweise zu Bodenuntersuchungen<br />
bzw. Gefährdungsabschätzung<br />
in Verbindung mit der damaligen Neubebauung<br />
vor.<br />
Mit dem derzeitigen Entwurf des B-Planes<br />
soll dieser gewerblich genutzte Bereich, der<br />
z. Z. als Mischgebiet ausgewiesen wird,<br />
ausschließlich als ein Gewerbegebiet ausgewiesen<br />
werden. Auch wenn diese Planung<br />
nur noch eine unsensiblere Nutzung<br />
zulässt, besteht nach dem heutigen Bewertungsverfahren<br />
weiterhin der Altlastenverdacht<br />
für die Adresse Industriestraße 1.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Altlastenerlasses<br />
vom 06.12.2010 (hier sollte insbesondere<br />
Pkt.2.1.2 des Erlasses berücksichtigt werden)<br />
ist im Rahmen der Planung eine Erk<strong>und</strong>ung<br />
hinsichtlich altlastenrelevanter Anhaltspunkte<br />
nachzugehen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
heutigen Nutzung (die Altlastenverdachtsfläche<br />
ist durch Gebäude <strong>und</strong> Betonpflaster<br />
weitestgehend versiegelt) besteht dennoch<br />
für den Wirkungspfad Boden-Gr<strong>und</strong>wasser<br />
ein Untersuchungsbedarf. Es sind östlich der<br />
Fläche in rd. 120 m Entfernung oberflächennahe<br />
Gr<strong>und</strong>wassermessstellen vorhanden.<br />
Diese Messstellen belegen einen sehr hohen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstand, der zwischen l bis 3<br />
m unter Gelände ansteht. Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />
Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />
auszuschließen, dass durch schadstoffhaltigem<br />
Boden eine Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />
besteht. In diesem Zusammenhang ist Punkt<br />
2.1.3.3 des o .g. Altlastenerlasses zu beachten.<br />
Im Rahmen der Planung empfiehlt die<br />
UBB eine „Historische Erk<strong>und</strong>ung" <strong>und</strong> „Orientierende<br />
Untersuchung" durch einen<br />
Sachverständigen gemäß § 18 BBodSchG<br />
durchführen zulassen.<br />
4.2 Bombentrichter<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass in Bezug<br />
auf den nachsorgenden Bodenschutz im<br />
Planungsgebiet weitere Kontaminationsverdachtsflächen<br />
vorhanden sind. In diesem<br />
Zusammenhang weist die UBB auf die hohe<br />
Anzahl der Bombentrichter im Planungsgebiet<br />
hin.<br />
Es hat sich mehrfach im Stadtgebiet <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> gezeigt, dass schadstoffhaltige<br />
Abfälle in Bombentrichtern abgelagert wor-<br />
zu minimieren, werden im weiteren<br />
Verfahren eine historische<br />
Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> eine orientierende<br />
Untersuchung von einem<br />
Gutachterbüro erarbeitet. Die<br />
Ergebnisse fließen in die Planung<br />
ein.<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Die Flächen in den sich Bombentrichter<br />
befinden können<br />
werden als Altlastverdachtsflächen<br />
im Bebauungsplan kenntlich<br />
gemacht mit der Erläuterung,<br />
dass jegliche Bodenbewegung<br />
nur durch gutachterliche<br />
Einbindung eines Sachverständigen<br />
nach § 18<br />
Seite 5 von 43
den sind. Dies kann auch für das Planungsgebiet<br />
nicht gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen<br />
werden. Es empfiehlt sich daher, neben dem<br />
Einsatz der Kampfmittelräumung auch einen<br />
Sachverständigen nach §18 BBodSchG einzubinden.<br />
4.3 Industriestraße 5<br />
In Verbindung mit der Bauleitplanung wird<br />
darauf hingewiesen, dass unter der Adresse<br />
Industriestraße 5 nach vorliegenden Unterlagen<br />
eine Tankstelle seit 1973 betrieben<br />
wird. Derartigen Betriebsstandort können<br />
ebenfalls schadstoffbelasteten Boden aufweisen.<br />
Im Rahmen der Abwägung sollte<br />
diesbezüglich geprüft werden, welche<br />
Maßnahmen erforderlich sind.<br />
4.4 Hinweise<br />
Die Planung sieht eine größere Anzahl von<br />
Tiefgaragen im Wohngebiet vor. In diesem<br />
Zusammenhang ist auch die Entscheidung<br />
für die fachgerechte Entsorgung, der nicht<br />
auf dem Planungsgebiet verwertbaren Baggerguts<br />
zu regeln. Die Verwertung des Baggergutes<br />
ist unter Beachtung der DIN 19731<br />
<strong>und</strong> LAGA TR Boden vorzunehmen.<br />
Der weitere Handlungsbedarf ist für die o.<br />
g. Punkte in enger Abstimmung mit der<br />
UBB festzulegen.<br />
5. Emissionen/Immissionen:<br />
Bezüglich der angrenzenden gewerblichen<br />
Nutzungen sowie der Industriestraße kann<br />
aus Sicht des umweltbezogenen Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
erst nach Vorlage einer<br />
Lärmschutzuntersuchung eine Stellungnahme<br />
abgegeben werden.<br />
3. Archäologisches LA vom 08.11.2012<br />
wir können zurzeit keine Auswirkungen auf<br />
archäologische Kulturdenkmäler durch die<br />
Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen.<br />
Daher haben wir keine Bedenken.<br />
Wenn während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder<br />
auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden,<br />
ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />
zu benachrichtigen <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle<br />
bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu<br />
sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14<br />
DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar<br />
2012) der Gr<strong>und</strong>stücks-eigentümer <strong>und</strong> der<br />
Leiter der Arbeiten.<br />
4. BUND/NABU vom 08.11.2012<br />
wir bedanken uns für die Übersendung der<br />
Unterlagen <strong>und</strong> nehmen, auch im Namen<br />
der Landesverbände, wie folgt Stellung:<br />
1.<br />
Aus Biotopschutzgründen lehnen wir weitere<br />
Tiefgaragen im Planungsgebiet ab. Aus den<br />
BBodSchG gestattet sind.<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Der Tankstellen-Standort wird<br />
ebenfalls in den Untersuchungsumfang<br />
der orientierenden Untersuchung<br />
aufgenommen.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Im Zusammenhang mit der<br />
orientierenden Untersuchung<br />
werden Vorgaben abfallrechtlicher<br />
Belangen in den textlichen<br />
Festsetzungen genannt.<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Es wurde ein Lärmgutachten erstellt,<br />
die Ergebnisse werden in<br />
den Bebauungsplan übernommen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Der Hinweis wird in die Begründung<br />
übernommen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Seite 6 von 43
Hängen kommt reichlich Quellwasser in die<br />
Glindhorstbach-Niederung, das nicht beeinträchtigt<br />
werden sollte, da es die Gr<strong>und</strong>lage<br />
für die Feuchtbiotope darstellt.<br />
2.<br />
Am Rand des Wanderweges befinden sich<br />
wenige Reste von Salzvegetation, die vermutlich<br />
zu einer heute verschütteten Quelle<br />
stammen. Auch zahlreiche Sumpfgänsedisteln<br />
im Schilf sprechen für Brackwassereinfluss.<br />
Auch aus diesem Gr<strong>und</strong><br />
sollte der Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellhorizont<br />
nicht gestört werden. Bei der Frage nach der<br />
Bebauung der biotopnahen Flächen muss<br />
nachgewiesen werden, dass eine Beeinträchtigung<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
5. AG-29 vom 20.11.20112<br />
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen<br />
zu dem vorgenannten Verfahren, das<br />
die in der AG-29 zusammen-geschlossenen<br />
Naturschutzverbände zur Kenntnis genommen<br />
haben.<br />
Die AG-29 wird zu dem vorliegenden Verfahrensstand<br />
keine Stellungnahme abgeben.<br />
Wir machen jedoch darauf aufmerksam,<br />
dass die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />
Standards bei der weiteren Planung einzuhalten<br />
sind.<br />
Wir bitten Sie, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />
zu beteiligen. Für weitere<br />
Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
6. Stadtwerke vom 16.11.2012<br />
zum B 110 gibt es folgende Situation zu berücksichtigen.<br />
Innerhalb des B-Plangebietes<br />
liegt eine genehmigte Überflutungsfläche der<br />
Stadt / Stadtwerke <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Die Überflutung der im beiliegenden Plan<br />
dargestellten Flurstücke wurde mit der Gehobenen<br />
Erlaubnis des Kreises Stormarn,<br />
UWB, Az. 651 -30/004-27 vom 27.01.2009<br />
genehmigt <strong>und</strong> trat mit der Abnahme einer<br />
durch Auflage durchzuführenden Aufschüttung<br />
am 14.12.2010 in Kraft. Bei der Aufstellung<br />
des B-Planes ist darauf zu achten, dass<br />
die vorgesehene Bebauung in genügendem<br />
Abstand zu der Betroffenheitslinie von<br />
9,50 mNN eingeplant wird.<br />
Ansonsten bestehen aus Sicht der Abwas-<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung<br />
wird auf die bestehenden<br />
Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse im<br />
Plangebiet <strong>und</strong> auf mögliche<br />
Auswirkungen beim Bau von<br />
Tiefgaragen beschrieben <strong>und</strong><br />
ggf. Vermeidungsmaßnahmen<br />
eingegangen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird davon ausgegangen, dass<br />
der bestehende Gr<strong>und</strong>wasserabstrom<br />
in die Glindhorstbach-<br />
Niederung nicht verändert<br />
wird. Entsprechende Festsetzungen<br />
können im Zusammenhang<br />
mit dem Umweltbericht<br />
erarbeitet werden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass alle<br />
baulichen Maßnahmen oberhalb<br />
der Hangkante stattfinden<br />
<strong>und</strong> die eingemessene Biotopgrenze<br />
sowie der Hang nicht<br />
überbaut werden.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen <strong>und</strong> berücksichtigt.<br />
Die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />
Standards werden bei<br />
der weiteren Planung eingehalten.<br />
Die AG-29 wird im nächsten<br />
Verfahrensschritt weiterhin beteiligt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die Betroffenheitslinie von<br />
NN+9,50 m wird eingehalten, alle<br />
Bauflächen befinden sich oberhalb<br />
dieser Linie.<br />
Maßnahmen zum Überflutungsschutz<br />
von Tiefgaragen werden in<br />
den jeweiligen Bauantragsverfahren<br />
festgelegt.<br />
Seite 7 von 43
serentsorgung keine Bedenken gegen die<br />
Aufstellung des B 110.<br />
7. VSG vom 30.10.2012<br />
die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH hat<br />
keine Einwände gegen den oben genannten<br />
B-Plan. Hinweis:<br />
Wir beabsichtigen in Kürze eine Fernwärmeverbindung<br />
vom Stoltenrieden zur Claudiusstraße<br />
zu bauen.<br />
8. GUV Trave vom 06.11.2012<br />
In Kenntnis der vorgelegten Unterlagen teile<br />
ich für den GUV Trave mit, dass zum genannten<br />
Bauleitverfahren der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> keine Anregungen <strong>und</strong> Bedenken<br />
vorgebracht werden.<br />
9. GPV Norderbeste vom 30.10.2012<br />
der B-Plan Nr. 110 liegt im Verbandsgebiet<br />
des GPV Norderbeste. Das Verbandsgewässer<br />
BA 10 grenzt im Süd-Osten an das<br />
B-Plangebiet Nr. 110 (Industriestraße).<br />
Eine Betroffenheit ist im Rahmen des vorliegenden<br />
Konzeptes nicht zu erkennen. Sollte<br />
sich dieses im Rahmen des weiteren Verfahrens<br />
verändern, z. B. durch Einleitungen in<br />
das Gewässer, ist der GPV Norderbeste<br />
erneut zu beteiligen.<br />
10. Telekom vom 15.11.2012<br />
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend<br />
Telekom genannt) - als Netzeigentümerin<br />
<strong>und</strong> Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68<br />
Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom<br />
Technik GmbH beauftragt <strong>und</strong> bevollmächtigt,<br />
alle Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Wegesicherung<br />
wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />
Dritter entgegenzunehmen <strong>und</strong> dementsprechend<br />
die erforderlichen Stellungnahmen<br />
abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />
nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien<br />
der Telekom, die aus beigefügtem<br />
Plan ersichtlich sind.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes<br />
sowie die Koordinierung<br />
mit dem Straßenbau <strong>und</strong> den Baumaßnahmen<br />
der anderen Leitungsträger ist es<br />
notwendig, dass Beginn <strong>und</strong> Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />
im Bebauungsplangebiet<br />
der Deutschen Telekom Technik<br />
GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse<br />
so früh wie möglich, mindestens 4<br />
Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt<br />
werden.<br />
11. Polizei/Verkehrsaufsicht vom 06.11.2012<br />
Zum Bebauungsplan ergeben sich sowohl<br />
seitens der Polizei als auch der Verkehrs-<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Sollte sich im weiteren Verfahren<br />
eine Betroffenheit des Verbandsgewässers<br />
ergeben, so<br />
wird der GPV Norderbeste Nord<br />
erneut beteiligt.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Angaben zur rechtzeitigen<br />
Information der Telekom vor Beginn<br />
von Erschließungsmaßnahmen<br />
werden in die Begründung<br />
übernommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Seite 8 von 43
aufsicht keine weiteren Anregungen <strong>und</strong><br />
Hinweise.<br />
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit<br />
Nr. Bedenken, Anregungen, Hinweise Abwägung<br />
1. Private vom 19.11.2012<br />
Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> nehmen wir<br />
wie folgt Stellung:<br />
1.<br />
Unsere Mandantin betreibt auf ihrem Betriebsgr<strong>und</strong>stück<br />
Paperbarg 3 in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> (Flur 8, Flurstücke 96/3 <strong>und</strong> 93/7)<br />
einen Recycling- <strong>und</strong> Entsorgungsbetrieb.<br />
Unsere Mandantin ist seit 1951 in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> ansässig. 1962 wurde der Betrieb<br />
auf das heutige Betriebsgelände umgesiedelt.<br />
Seit 1969 wurde der Betrieb zu einem<br />
großen Recyclingbetrieb ausgebaut. Heute<br />
werden mehrere Recyclingaktivitäten auf<br />
dem Betriebsgelände ausgeführt. Zu den<br />
Betriebsanlagen gehören unter anderem<br />
(moderne) Pressen, (leistungsstarke) Arbeits-<br />
<strong>und</strong> Ladegeräte. Der Betrieb ist nach<br />
der DIN-EN ISO 9002, der Altfahrzeugverordnung<br />
<strong>und</strong> als Entsorgungsfachbetrieb<br />
nach dem Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz<br />
zertifiziert. Der Betrieb <strong>und</strong> die Betriebsanlagen<br />
sind nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />
genehmigt. Bei den Betriebsanlagen<br />
handelt es sich u.a. um solche<br />
der Nr. 8.9 Sp. 2, 8.11 Sp. 2a) u. b) im Anhang<br />
zur 4. BlmSchV.<br />
Das Betriebsgelände befindet sich in unmittelbarer<br />
Entfernung zu dem Plangebiet des<br />
Bebauungsplanes Nr. 110. Der nördliche<br />
Teil des Betriebsgeländes (Flur 8, Flurstück<br />
96/3) unserer Mandantin liegt in dem Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans Nr. 10,<br />
erste Änderung.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,<br />
teilen Sie mit, dass nicht nur<br />
eine Neubebauung des nördlichen Gr<strong>und</strong>stückes<br />
im Bereich<br />
„Stoltenrieden", sondern auch eine bauliche<br />
Verdichtung <strong>und</strong> zusätzliche Bebauung auf<br />
den südlichen Gr<strong>und</strong>stücken in Richtung<br />
„Industriestraße" erfolgen soll. Dementsprechend<br />
halten Sie es für erforderlich den aus<br />
dem Jahre 1968 bestehenden Bebauungsplan<br />
Nr. 10, erste Änderung, aus Gründen<br />
der Übersichtlichkeit neu aufzustellen. Der<br />
Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />
Die Hinweise zum Betrieb des<br />
Einwenders werden bei der weiteren<br />
Planung berücksichtigt.<br />
Seite 9 von 43
neue B-Plan soll Teile der gewerblichen Bebauung<br />
<strong>und</strong> Wohnbebauung nördlich der<br />
Industriestraße mit umfassen, um dort unter<br />
anderem den Einzelhandel <strong>und</strong> Begrünungsmaßnahmen<br />
zu regeln. Es werden<br />
des Weiteren zwei Varianten der Neubebauung<br />
der Gr<strong>und</strong>stücke aufgezeigt. Die<br />
erste Variante sieht nur eine Neubebauung<br />
des nördlichen Gr<strong>und</strong>stückes vor, so dass<br />
die südlichen Gr<strong>und</strong>stücke mit den Hochhäusern<br />
nicht zusätzlich bebaut werden sollen.<br />
Eine Nachverdichtung auf den schon<br />
bebauten Gr<strong>und</strong>stücken soll dann nicht erfolgen.<br />
Eine zweite Variante soll hingegen<br />
die Stellung der vorhandenen Hochhäuser<br />
aufnehmen <strong>und</strong> zu einer Nachverdichtung<br />
der südlichen Gr<strong>und</strong>stücke führen.<br />
2.<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 110 sind folgende Belange <strong>und</strong> Bedenken<br />
unserer Mandantin zu berücksichtigen:<br />
a)<br />
Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden<br />
die Bauleitpläne aufzustellen, sobald<br />
<strong>und</strong> soweit es für die städtebauliche Entwicklung<br />
<strong>und</strong> Ordnung erforderlich ist. Nach<br />
den bisherigen Unterlagen ist nicht ersichtlich,<br />
weshalb es aus Sicht der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> erforderlich ist, den Bebauungsplan<br />
Nr. 110 neu aufzustellen. Es stellt sich<br />
insbesondere die Frage nach der Erforderlichkeit<br />
eines neuen Bebauungsplanes,<br />
wenn der jetzige Bebauungsplan bereits<br />
ein reines Wohngebiet in dem Vorhabengebiet<br />
ausweist. Einen Bebauungsplan<br />
aus Gründen der „Übersichtlichkeit" neu aufzustellen,<br />
rechtfertigt ein Planerfordernis<br />
nicht. Die Erforderlichkeit des jetzigen Bauleitplanes<br />
ist nicht zu erkennen.<br />
Der Einwand wird nicht berücksichtigt.<br />
Wie aus dem Aufstellungsbeschluss<br />
vom 12.03.2012 hervorgeht,<br />
wird im Bereich des nördlichen<br />
Hochhaus-Gr<strong>und</strong>stückes<br />
auf dem Flurstück 44/19 eine<br />
Neubebauung geplant, für die<br />
eine Änderung des derzeitig geltenden<br />
Bebauungsplanes erforderlich<br />
ist. Gleichzeitig sollen<br />
auch für die südlich angrenzenden<br />
Baugebiete des Änderungsbereiches<br />
neue Festsetzungen<br />
getroffen werden, die die heute<br />
geltenden städtebaulichen Ziele<br />
berücksichtigen. Hierzu gehört<br />
insbesondere der Leitwert: „<strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> – die familienfre<strong>und</strong>liche<br />
Stadt der Generationen mit Tradition“,<br />
nach dem den heutigen<br />
Wohnbedürfnissen angepasste<br />
Wohnungen ermöglicht werden<br />
sollen. Zusätzlich soll das im<br />
Baugesetzbuch formulierte Ziel,<br />
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“<br />
umgesetzt werden <strong>und</strong><br />
damit einhergehend auf vorhandenen<br />
Baugr<strong>und</strong>stücken eine<br />
stärkere Verdichtung durchgeführt<br />
werden. Hierdurch kann eine<br />
zusätzliche Beanspruchung des<br />
Außenbereiches vermieden werden.<br />
Der derzeit geltende Bebauungs-<br />
Seite 10 von 43
)<br />
Im Rahmen des Abwägungsvorganges nach<br />
§ 1 Abs. 7 BauGB hat die Gemeinde bei der<br />
Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen<br />
<strong>und</strong> privaten Belange gegeneinander <strong>und</strong><br />
untereinander gerecht abzuwägen. Der<br />
Plangeber hat in besonderem Maße die Belange,<br />
die für die Abwägung von Bedeutung<br />
sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln <strong>und</strong><br />
zu bewerten, vgl. § 2 Abs. 3 BauGB. Hierzu<br />
zählen insbesondere auch die Belange unserer<br />
Mandantin <strong>und</strong> die Zukunftsfähigkeit<br />
ihres Betriebes. Die Belange unserer Mandantin<br />
wurden bisher jedoch überhaupt noch<br />
nicht erkannt <strong>und</strong> berücksichtigt. Auch wurde<br />
der Gr<strong>und</strong>satz der Trennung unverträglicher<br />
Nutzungen, der in § 50 BlmSchG als<br />
Optimierungsgebot normiert worden ist,<br />
plan Nr. 110 setzt für das Plangebiet<br />
eine reine Wohnbebauung<br />
(WR) fest. Aufgr<strong>und</strong> der schon<br />
heute vorhandenen Lärmbelastung<br />
von der L90 <strong>und</strong> den angrenzenden<br />
Gewerbebetrieben<br />
sowie von der westlich gelegenen<br />
Bahnstrecke erscheint es sinnvoll,<br />
den Nutzungskanon des reinen<br />
Wohngebietes etwas aufzuweiten<br />
<strong>und</strong> ein allgemeines<br />
Wohngebiet festzusetzen, das<br />
auch Läden, kleine Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes <strong>und</strong><br />
nicht störende Handwerksbetriebe<br />
allgemein zulässt. Hierdurch<br />
erhöht sich nicht nur die städtebaulich<br />
gewünschte Durchmischung<br />
von Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten,<br />
sondern auch die benachbarten<br />
lärmemittierenden Nutzungen<br />
werden berücksichtigt, da in einem<br />
WA höhere Lärmpegel zulässig<br />
sind als in einem WR.<br />
Südöstlich der vorhandenen<br />
Hochhäuser sind im B-Plan Nr.<br />
10-1. Änderung Stellplatzanlagen<br />
festgesetzt, die bis in die Hangkante<br />
des Glindhorstgrabens hineinreichen.<br />
Auch in diesem Bereich<br />
ist eine Neufassung des B-<br />
Planes erforderlich, um den Zielen<br />
des Natur- <strong>und</strong> Artenschutzes<br />
nachzukommen.<br />
Aus o.g. Gründen hat sich die<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gemäß § 1<br />
Abs. 3 Baugesetzbuch entschlossen,<br />
den Bebauungsplan Nr. 110<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
aufzustellen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit hat das Ziel, Konfliktpotenziale<br />
der Planung aufzudecken<br />
<strong>und</strong> in die Planung<br />
einzustellen. Somit werden auch<br />
die Interessen der betroffenen<br />
Anlieger in die weitere Planung<br />
eingestellt.<br />
Seite 11 von 43
nicht berücksichtigt, obwohl sich die Betriebsanlagen<br />
unserer Mandantin in unmittelbarer<br />
Entfernung zu dem Plangebiet befinden.<br />
c)<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer sich verschärfenden<br />
Konfliktlage zwischen Wohnen <strong>und</strong><br />
Gewerbe sind Vorkehrungen zum Schutz<br />
der Wohnbevölkerung zu treffen <strong>und</strong> gem.<br />
§ 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen. Hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass der Betrieb unserer<br />
Mandantin seit Jahrzehnten an diesem<br />
Standort besteht <strong>und</strong> betrieben wird. Eine<br />
heranrückende Wohnbebauung hat daher<br />
auf den bestehenden Gewerbebetrieb unserer<br />
Mandantin Rücksicht zu nehmen. Die<br />
jetzige Planung sieht jedoch vor weitere Gebäude<br />
in Richtung zum Betrieb unserer<br />
Mandantin <strong>und</strong> somit zum Emissionsort auszurichten,<br />
so dass Ruhebereiche der Wohnungen<br />
Lärmimmissionen ausgesetzt werden<br />
könnten. Der Plangeber hat daher die<br />
erforderlichen Maßnahmen in Form von geeigneten<br />
Festsetzungen zum Lärmschutz zu<br />
treffen. Insbesondere sind aktive <strong>und</strong> passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung<br />
abzuwägen. Auch ist die Ausrichtung<br />
der Gebäude unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />
zu überdenken.<br />
3.<br />
Unsere Mandantin steht mit der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> in Verhandlungen über die Umsiedlung<br />
des Betriebes unserer Mandantin<br />
an der Paperbarg 3 an einen anderen Betriebsstandort<br />
im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>. So lange jedoch die erforderlichen<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Ziele zur Umsiedlung des<br />
Betriebes nicht verbindlich festgelegt <strong>und</strong><br />
vereinbart worden sind, ist ein Heranrücken<br />
von Wohnbebauung an den Betrieb unserer<br />
Mandantin unter Berücksichtigung der jetzigen<br />
Planung nicht hinnehmbar.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />
Verfügung.<br />
2. Private vom 05.11.2012<br />
der Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
1.10.2012 2 Varianten zur Neugestaltung<br />
der Gr<strong>und</strong>stücke Stoltenrieden 2-16 - insbesondere<br />
Stoltenrieden 14-16 - ausgewählt,<br />
die zur öffentlichen Anhörung vorgestellt<br />
werden sollen.<br />
Beiden Varianten würden wir nicht uneingeschränkt<br />
zustimmen: Bei den von der im<br />
Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> erstellten<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Es ist ein Schallschutzgutachten<br />
erarbeitet worden, in dem die<br />
Immissionen auf die geplanten<br />
Nutzungen prognostiziert <strong>und</strong><br />
Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen<br />
werden. In weiteren<br />
Verfahren werden entsprechende<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
getroffen.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Der Verlagerung des Betriebes ist<br />
nicht Gegenstand der B-Plan-<br />
Aufstellung. Gr<strong>und</strong>lage entsprechender<br />
Schallschutzfestsetzungen<br />
ist der derzeitige Zustand der<br />
Umgebung des Bebauungsplanes<br />
sowie die Nutzungsmöglichkeiten<br />
in angrenzenden Bebauungsplänen.<br />
Die Anregungen werden nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Die Varianten orientieren sich an<br />
den vorhandenen Gr<strong>und</strong>stücken,<br />
Seite 12 von 43
Alternativen bevorzugen wir die Variante 2<br />
mit der Anordnung von weiteren Baukörpern<br />
im Süden der Hochhäusern bebauten<br />
Gr<strong>und</strong>stücke.<br />
Diese zusätzliche Bebauung ist wesentlicher<br />
Bestandteil unserer Überlegungen zur Verbesserung<br />
der Gesamtsituation um die bestehenden<br />
beiden Hochhäuser in der Straße<br />
Stoltenrieden. Hier eine Beeinträchtigung<br />
der „Wohnqualität" der Bewohner dieser<br />
Häuser zu sehen ist nicht nachvollziehbar,<br />
vielmehr kam die Aufenthaltsqualität für diese<br />
Mieter durch entsprechende Freiraumgestaltung<br />
erheblich verbessert werden.<br />
Diese zu erweiternden Frequenzen im Ziel<strong>und</strong><br />
Quellverkehr aus diesen Mehrwohnungen<br />
sind marginal <strong>und</strong> vernachlässigbar.<br />
Die ausgewählte Variante 3 ist städtebaulich<br />
minderwertig. Die dominanten Bestandsbauten<br />
prägen bereits heute den Straßenzug.<br />
Bei Umsetzung der Variante 3 (Planungstand<br />
12.09.2012) würde die Gebäudelänge<br />
des Bestands durch den Zubau in Richtung<br />
Glindhorstgraben nahezu verdoppelt werden.<br />
Nur ein Abrücken geplanter Baukörper<br />
(Variante l <strong>und</strong> 2) kann dem städtebaulichen<br />
Maßstab der Umgebung gerecht werden, die<br />
Dominanz der Hochhäuser reduzieren <strong>und</strong><br />
zur Qualitätsverbesserung beitragen. Ein<br />
freier Durchblick von der Straße Stoltenrieden<br />
bis zur Niederung mit dem Glindhorstgraben<br />
bleibt weiterhin bestehen.<br />
3. Private vom 16.11.2012<br />
als Betroffene des o.g. Bebauungsplanes als<br />
Eigentümer <strong>und</strong> Vermieter legen wir Ihnen<br />
die folgenden Einwendungen vor:<br />
Die Eigentumswohnungen wurden nicht zuletzt<br />
der Tatsache erworben, dass zurzeit<br />
des Erwerbes im Jahre 1994 sehr wenig<br />
entsprechender Wohnraum im Stadtgebiet<br />
von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zur Verfügung stand. Daher<br />
wurde zwar der teils unschöne 8-<br />
stöckige Wohnblock in Kauf genommen,<br />
aber zugunsten eines ansonsten unverbauten<br />
naturbelassenen grünen Geländes.<br />
Nunmehr soll It. den von Ihnen genehmigtem<br />
Bauplan 110 nicht nur ein weiterer<br />
Wohnblock in 3-stöckiger Bauweise angeschlossen<br />
werden, sondern im Hintergr<strong>und</strong><br />
soll ein weiterer gleichartiger entstehen.<br />
Damit wird nichts von dem noch existierenden<br />
Blick ins Grüne für die Bewohner des<br />
Hauses 18 übrigbleiben.<br />
am vorhandenen Gebäudebestand<br />
<strong>und</strong> an der gewünschten<br />
Neubebauung des nördlichen<br />
Flurstückes 44/19. Die Variante 2<br />
nimmt den vorhandenen Bestand<br />
der drei südlichen Hochhäuser<br />
städtebaulich nicht auf <strong>und</strong> führt<br />
zu einer „2. Reihe“ entlang der<br />
Hangkante. Hierdurch wird u.a.<br />
der Verkehr weiter in die Gr<strong>und</strong>stücke<br />
hineingezogen als bei den<br />
Varianten 1 <strong>und</strong> 3. Beides ist<br />
nicht Ziel einer weiteren baulichen<br />
Entwicklung im Plangebiet.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilen-<br />
Seite 13 von 43
Zudem wird mehr Gelände versiegelt <strong>und</strong><br />
zugebaut. Ein höherer Lärmpegel ist damit<br />
ebenso vorprogrammiert.<br />
U. a. dieses <strong>und</strong> mehr werden wir uns per<br />
Gutachten bescheinigen lassen müssen,<br />
sofern es bei der vorgesehenen Planung<br />
bleibt. Ein entsprechendes Beweissicherungsverfahren<br />
wird wieder Steuergelder<br />
kosten, die damit verschleudert werden.<br />
Im Übrigen vermissen wir die Solidarität mit<br />
treuen Steuerzahlern der Stadt, die hier ihr<br />
Geld investiert haben. Es wird im Gegenteil<br />
den Investoren in die Hände gespielt, die<br />
eine solche auf Ertrag programmierte Planung<br />
vorsehen.<br />
Zur Wahrung der Wohnqualität <strong>und</strong> des Interesses<br />
für die betreffenden Eigentümer <strong>und</strong><br />
Mieter wäre eine gerichtliche Entscheidung<br />
nicht zu umgehen, wenn es bei der Form der<br />
vorgesehenen Neubebauung kommen sollte.<br />
Wir bitten diese Erwägungen bei Ihrer Entscheidung<br />
mit ins Kalkül zu ziehen.<br />
4. Private vom 17.11.2012<br />
zu den Planungsunterlagen des bezeichneten<br />
Bebauungsplans beziehe ich wie folgt<br />
Stellung:<br />
Ich bin seit Februar 2011 Eigentümer einer<br />
im ersten Stock des Hauses Stoltenrieden<br />
bebauung auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind. Weiterhin ist zu beachten,<br />
dass für die Neubebauung eine<br />
niedrigere Bebauung vorgesehen<br />
ist. Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss bzw. 3 Geschosse<br />
+ Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Eine höhere Versiegelung durch<br />
zusätzliche Wohnbauten ist unvermeidbar,<br />
entspricht aber dem<br />
städtebaulichen Ziel, schon bebaute<br />
Gr<strong>und</strong>stücke weiter zu verdichten<br />
<strong>und</strong> hierdurch eine zusätzliche<br />
Inanspruchnahme von<br />
Flächen in der Freien Landschaft<br />
zu vermeiden. Höhere Lärmpegel<br />
gegenüber der jetzigen Situation<br />
sind nicht zu erwarten, da alle<br />
Stellplätze in Tiefgaragen angeordnet<br />
werden sollen.<br />
Nach Festlegung der weiter zu<br />
bearbeitenden Variante wird eine<br />
Bewertung der Verkehrssituation<br />
vorgenommen.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird<br />
auch weiterhin die Möglichkeiten<br />
ihrer Planungshoheit nutzen <strong>und</strong><br />
das öffentliche Interesse bewahren.<br />
Dabei orientiert sie sich nicht<br />
an Einzelinteressen, wie z.B. am<br />
Interesse eines Investors, ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />
zu bebauen, sondern sieht,<br />
wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die<br />
heutigen Hochhaus-<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />
Interessen des nachbarlichen<br />
Einwenders wird eingegangen,<br />
indem die Baugrenzen einen<br />
ähnlichen Abstand aufweisen,<br />
wie sie im nördlich angrenzenden<br />
Baugebiet auch vorhanden<br />
sind (siehe Abwägung zum<br />
1. Teil der Stellungnahme).<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Seite 14 von 43
18 befindlichen Eigentumswohnung. Dass<br />
ein Abriss des benachbarten Wohnhauses<br />
Stoltenrieden 14-16 <strong>und</strong> eine Neubebauung<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks anvisiert wurden, war mir<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs meiner Wohnung<br />
bekannt. Die nunmehr im Bebauungsplan<br />
skizzierten Varianten der Neubebauung<br />
greifen jedoch tief in die Interessen der<br />
Nachbarn ein. Insbesondere die Verlängerung<br />
der Bebauung in Richtung Osten wird<br />
Bewohnern des Hauses Nr. 18 den bisherigen<br />
Blick ins Grüne komplett verstellen. Es<br />
ist nicht nachzuvollziehen, weshalb man uns<br />
eine Aufopferung dieses Vorteils der Wohnlage<br />
zumuten will, während -umgekehrt -<br />
einer Nachverdichtung auf den südlicher<br />
gelegenen Gr<strong>und</strong>stücken die Interessen der<br />
Hochhausbewohner an einem „grünen Umfeld"<br />
entgegenstehen sollen.<br />
Außerdem wird die geplante Neubebauung<br />
„Stoltenrieden 14-16" für das Nachbargr<strong>und</strong>stück<br />
zu einer deutlichen Verminderung des<br />
Lichteinfalls sowie der Sonneneinstrahlung<br />
führen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf<br />
die vom Investor vorgeschlagenen Varianten<br />
l a <strong>und</strong> 2a<br />
(V- <strong>und</strong> IV-geschossigen Bebauung), aber<br />
auch gegen die Variante 3, die das neu Gebäude<br />
näher als bisher an die nördliche<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze rückt. Gegen die Varianten<br />
1a <strong>und</strong> 2a spricht überdies, dass sie sich<br />
sowohl in der anvisierten Geschosszahl als<br />
auch mit der Abweichung von der „klaren<br />
zeilengeprägten Gr<strong>und</strong>struktur“ nicht in den<br />
Bebauungsstil des Planungsgebietes einfügen.<br />
Ich werde mich mit den meiner Wohnung<br />
drohenden Qualitäts- <strong>und</strong> Werteinbußen<br />
nicht abfinden <strong>und</strong> lasse momentan die<br />
Einleitung rechtlicher Schritte prüfen.<br />
5. Private vom 15.11.2012<br />
mein Mann <strong>und</strong> ich sind Eigentümer einer<br />
Eigentumswohnung der Hauszeile Stolten-<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetz-<br />
Seite 15 von 43
ieden 18 in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Wir haben kürzlich die Planungsunterlagen<br />
für das angrenzende Haus Stoltenrieden 14-<br />
16 angesehen <strong>und</strong> nehmen hierzu wie folgt<br />
Stellung:<br />
Wir haben unsere Wohnung 1996 nur deshalb<br />
gekauft, da diese einen unverbauten<br />
Blick auf das Naturschutzgebiet hatte. Wir<br />
sind große Naturfans uns freuen uns immer<br />
wieder an diesem Anblick.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es nunmehr geht,<br />
endet mit seiner Giebelwand in Höhe der<br />
Giebelwand unseres Hauses. Sofern dieses<br />
alte Gebäude abgerissen <strong>und</strong> ein neues an<br />
derselben Stelle errichtet würde, gäbe es<br />
unsererseits überhaupt keine Einwendungen.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber leider zu<br />
entnehmen, dass das geplante Haus zwar<br />
weniger Geschosse erhalten soll, dafür aber<br />
- im negativsten Fall - nicht an der Giebelwand<br />
des Hauses 18 sondern etwa im Bereich<br />
des Hauses 18a enden würde.<br />
Durch eine solche Bebauung würden wir<br />
nicht mehr die freie Sicht auf das Naturschutzgebiet<br />
haben, sondern auf eine Häuserwand<br />
sehen müssen.<br />
Dies würde nicht nur unseren persönlichen<br />
Nutzen der Wohnung erheblich schmälern,<br />
sondern in erheblichem Maße auch deren<br />
Wert.<br />
Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen.<br />
Sollte eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
werden, so würden wir die Angelegenheit<br />
unserem Rechtsanwalt zur Prüfung<br />
übergeben.<br />
6. Private vom 15.11.2012<br />
durch die Hausverwaltung habe ich Einsicht<br />
in die Planungsunterlagen erhalten <strong>und</strong><br />
buch formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss bzw. 3 Geschosse<br />
+ Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetz-<br />
Seite 16 von 43
möchte mich dazu wie folgt äußern:<br />
Im Jahr 1994 habe ich mich zum Kauf einer<br />
Wohnung in der Straße Stoltenrieden 18a<br />
entschieden. Neben den Vorzügen der<br />
Wohnung war für mich die Aussicht auf ein<br />
Biotop ein entscheidendes Kriterium zum<br />
Kauf. Sehr wichtig war mir auch, dass das<br />
benachbarte Hochhaus in akzeptablem Abstand<br />
steht <strong>und</strong> keinen Schatten auf die<br />
Fenster wirft.<br />
Den Planungsunterlagen entnehme ich,<br />
dass nunmehr ein Gebäude mit weniger<br />
Stockwerken erstellt werden soll, welches im<br />
negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />
des Hauses 18 sondern im Bereich des<br />
Hauses 18a enden würde.<br />
Aus meiner Sicht würde dieses bedeuten,<br />
dass die Eigentümer <strong>und</strong> Mieter der Häuser<br />
18 bis 18b nicht mehr in die freie Natur,<br />
sondern gegen eine Hauswand sehen würden.<br />
In der Folge ergibt sich die Frage der<br />
Beschattung durch den Neubau für die bisher<br />
sonnigen Wohnungen mit der Folge einer<br />
nicht unerheblichen Wertminderung. Das<br />
kann ich nicht akzeptieren.<br />
Durch die im B-Plan enthaltene Baumaßnahme<br />
würden sich der Wert der Wohnungen<br />
in den Häusern 18 bis 18b <strong>und</strong> die erzielbare<br />
Miete erheblich mindern. Beim Kauf<br />
der Wohnung musste ich nicht davon ausgehen,<br />
dass ein neuer B-Plan von der Stadt<br />
buch formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deut-<br />
Seite 17 von 43
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> erstellt wird. Durch die angedachte<br />
Maßnahme wird sich der Wert meiner<br />
Wohnung erheblich verringern. Ich muss<br />
ebenfalls davon ausgehen, dass die erzielbare<br />
Miete zukünftig geringer ausfallen wird.<br />
Sofern das alte Gebäude abgerissen <strong>und</strong><br />
gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle <strong>und</strong> in denselben Abmessungen ersetzt<br />
wird, bestehen überhaupt keine Bedenken<br />
weil das beim Kauf so festgelegt<br />
war.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung in der<br />
bestehenden Form zu beschließen. Ansonsten<br />
würde ich rechtliche Schritte, ggf. mit<br />
den anderen Besitzern der Häuser 18 bis<br />
18b, prüfen.<br />
7. Private vom 18.11.2012<br />
als Anwohnerin <strong>und</strong> Miteigentümerin des<br />
Hauses Stoltenrieden l8, 23843 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> habe ich Einwände gegen den o.a.<br />
Bebauungsplan.<br />
Durch die im Bebauungsplan vorgestellten<br />
Varianten wird die Bebauung Richtung Osten<br />
(Haus 18a) verlängert <strong>und</strong> die neu errichteten<br />
Häuser werden höher als die<br />
Hauszeile 18 - 18b sein. Dadurch wird mir<br />
der Blick in das Naturschutzgebiet genommen.<br />
Die eingeschränkte Sonneneinstrahlung<br />
führt zu einer Verschärfung der Hauszeile<br />
18-18 b. Zudem würden die Häuser<br />
weitaus dichter an die Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />
gebaut werden. Die Bebauung in den vorgestellten<br />
Varianten hat sowohl eine Minderung<br />
meiner Wohnqualität als auch eine<br />
Wertminderung meiner Immobilie zur Folge.<br />
Bei Umsetzung einer der geplanten Varianten<br />
behalte ich mir rechtliche Schritte vor.<br />
Gegen eine Bebauung in der Lage <strong>und</strong> Größe<br />
der bisherigen Hauszeile Stoltenrieden<br />
lich aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird<br />
auch weiterhin die Möglichkeiten<br />
ihrer Planungshoheit nutzen <strong>und</strong><br />
das öffentliche Interesse bewahren.<br />
Dabei orientiert sie sich nicht<br />
an Einzelinteressen, wie z.B. am<br />
Interesse eines Investors, ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />
zu bebauen, sondern sieht,<br />
wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die<br />
heutigen Hochhaus-<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />
Interessen des nachbarlichen<br />
Einwenders wird eingegangen,<br />
indem die Baugrenzen einen<br />
ähnlichen Abstand aufweisen,<br />
wie sie im nördlich angrenzenden<br />
Baugebiet auch vorhanden<br />
sind.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Seite 18 von 43
14-16 bestehen meinerseits keine Bedenken.<br />
8. Private vom 15.11.2012<br />
zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />
möchte ich die folgenden Anmerkungen machen:<br />
Ich bin Eigentümer der Erdgeschosswohnung<br />
Stoltenrieden 18, vom Eingang<br />
aus links gesehen <strong>und</strong> habe eine kleine Terrasse.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 18-18b<br />
wurden ursprünglich so errichtet, dass aus<br />
allen Wohnungen der unverbaute Blick in<br />
das Naturschutzgebiet gewährleistet ist.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Seite 19 von 43
Sofern das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16 abgerissen wird <strong>und</strong> ein neues<br />
Gebäude an derselben Stelle mit denselben<br />
Abmessungen errichtet werden würde, entsteht<br />
für mich <strong>und</strong> den anderen Bewohnern<br />
keine Änderung gegenüber dem jetzigen<br />
Zustand.<br />
Hiergegen würde ich keine Einwendungen<br />
erheben.<br />
Bei den zur Diskussion anstehenden beiden<br />
Vorschlägen, soll die Bebauung jedoch soweit<br />
in Richtung Osten verlängert werden,<br />
dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />
mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />
18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18a<br />
erreicht.<br />
Die geplanten Baukörper sollen zudem noch<br />
höher als die Bebauung 18-18b werden.<br />
Man sieht dann nur noch gegen die Hauswand<br />
des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />
<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />
Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />
nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />
Ich befürchte, dass diese im Sommer<br />
noch erheblich weniger sein wird, zu anderen<br />
Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />
nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />
Die Wohnqualität meiner Wohnung<br />
leidet dadurch erheblich.<br />
Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />
Ich muss sogar befürchten, dass ein<br />
Verkauf meiner Wohnung kaum noch möglich<br />
sein wird.<br />
Ich bin daher mit den von Ihnen geplanten<br />
Varianten überhaupt nicht einverstanden<br />
<strong>und</strong> werde sicherlich in Abstimmung mit anderen<br />
Wohnungseigentümern der Häuser<br />
18-18b, die Einleitung rechtlicher Schritte<br />
prüfen lassen (z.B. Geltungsmachung eines<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Seite 20 von 43
Schadenersatzes in Höhe des geminderten<br />
Verkaufspreises.<br />
9. Private vom 15.11.2012<br />
Wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
angesehen <strong>und</strong> äußern<br />
uns hierzu wie folgt:<br />
Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />
18,18a, <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer<br />
übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endet<br />
mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />
des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude, an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt<br />
keine Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />
zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus zwar weniger Geschosse<br />
erhalten soll, dafür aber von den Abmessungen<br />
im negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />
des Hauses 18, sondern<br />
Etwa im Bereich des Hauses 18a enden<br />
würde. Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />
<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie<br />
nicht mehr in die Natur, sondern auf<br />
Eine Hauswand schauen müssten. Darüber<br />
hinaus stellt sich auch das Problem der Beschattung<br />
dieser Wohnungen.<br />
Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />
werden ggf. allen Bewohnern<br />
der Hauszeile 18-18b des weiteren empfehlen-<br />
sofern eine der geplanten Varianten<br />
beschlossen werden sollterechtliche<br />
Schritte zu prüfen.<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Ver-<br />
Seite 21 von 43
In diesem Zusammenhang haben wir aus<br />
zahlreichen Gesprächen mit betroffenen<br />
Bewohnern der Hauszeile 18 - 18b die Enttäuschung<br />
herausgehört, warum man sie<br />
nicht bereits frühzeitig in die Planung mit<br />
einbezogen habe. Wir bitten das als Anregung<br />
mit einzubeziehen.<br />
10. Private vom 12.11.2012<br />
ich habe mich über die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
des Bebauungsplanes 110<br />
informiert <strong>und</strong> möchte hierzu einige Einwendungen<br />
darlegen.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 18-18b wurden so<br />
errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />
unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />
gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für<br />
mich als Käufer einer der Wohnungen des<br />
Einganges Stoltenrieden 18b ein Hauptargument<br />
zum Kauf der Wohnung.<br />
Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />
Baukörpers nicht ändert, entsteht keine negative<br />
Veränderung für die Bewohner 18 -<br />
18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />
Bei beiden zur Diskussion stehen Varianten<br />
wird die Bebauung jedoch soweit Richtung<br />
Osten verlängert, dass die Giebelseite des<br />
Hauses 14 -16 nicht mehr auf Höhe des<br />
westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />
bis Mitte des Hauses 18a reicht. Die geplanten<br />
Baukörper sollen höher als die Bebauung<br />
18 - 18b werden. Statt ins Grüne sehen<br />
die betroffenen Bewohner zukünftig gegen<br />
ein Hauswand.<br />
schattung der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />
die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />
dem mindestens eine weitere<br />
Beteiligung folgt. In diesem<br />
1. Beteiligungsschritt wird die<br />
Bevölkerung, zu der insbesondere<br />
die Anlieger des Plangebietes<br />
gehören, über die Planungsziele<br />
<strong>und</strong> über erste Konzepte einer<br />
möglichen Bebauung informiert,<br />
damit sie ihre Anregungen in den<br />
Planungsprozess einbringen können.<br />
Diese werden dann berücksichtigt,<br />
teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />
Die Entscheidungen<br />
hierüber treffen die politischen<br />
Gremien unter Berücksichtigung<br />
aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Interessen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Seite 22 von 43
Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />
führen, dass die Wohnungen stärker verschatten<br />
werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />
werden im Winter kaum<br />
noch eine Sonnenstrahlung erhalten.<br />
Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />
durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />
<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />
deutlich gemindert.<br />
Durch die nähere Bebauung an das unmittelbar<br />
angrenzende <strong>und</strong> erhaltungswürdige<br />
Biotop würde eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />
dieser einzigartigen Grünfläche der<br />
Stadt unvermeidlich sein.<br />
Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
wird, wollen die Eigentümer der<br />
Häuser 18 - 20b die Einleitung rechtlicher<br />
Schritte prüfen lassen.<br />
11. Private vom 14.11.2012<br />
zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />
möchte ich die folgenden Anmerkungen machen:<br />
Ich bin Eigentümer der Erdgeschosswohnung<br />
Stoltenrieden 18 - vom Eingang aus<br />
links gesehen - <strong>und</strong> habe eine kleine Terrasse.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />
wurden ursprünglich so errichtet, dass aus<br />
allen Wohnungen der unverbaute Blick in<br />
das Naturschutzgebiet<br />
gewährleistet ist.<br />
Sofern nun das angrenzende Hochhaus<br />
Stoltenrieden 14-16 abgerissen werden soll<br />
<strong>und</strong> ein neues Gebäude an derselben Stelle<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stol-<br />
Seite 23 von 43
mit denselben Abmessungen errichtet werden<br />
würde, entsteht für mich <strong>und</strong> die anderen<br />
Bewohner keine Änderung gegenüber<br />
dem jetzigen Zustand. Hiergegen würde ich<br />
keine Einwendungen erheben.<br />
Bei den zur Diskussion stehenden beiden<br />
Vorschlägen soll die Bebauung jedoch soweit<br />
Richtung Osten verlängert werden,<br />
dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />
mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />
18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18 a<br />
reicht. Die geplanten Baukörper sollen zudem<br />
noch höher als die Häuser 18 - 18 b<br />
werden. Man sieht dann nur noch gegen die<br />
Hauswand des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />
<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />
Hiergegen erhebe ich entschieden meine<br />
Einwendungen.<br />
Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />
nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />
Ich befürchte, dass diese im Sommer nunmehr<br />
noch erheblich weniger sein wird. Zu<br />
anderen Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />
nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />
Die Wohnqualität leidet dadurch erheblich.<br />
Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />
Ich muss sogar befürchten, dass ein Verkauf<br />
meiner Wohnung kaum noch möglich sein<br />
wird.<br />
Ich bitte Sie daher eindringlich, einer Bebauung<br />
nach den zur Diskussion stehenden<br />
beiden Vorschlägen nicht durchzuführen.<br />
Andernfalls werde ich - sicherlich in Abstimmung<br />
mit anderen Wohnungseigentümern<br />
der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b - die Einleitung<br />
rechtlicher Schritte prüfen lassen ( z.<br />
B. Geltendmachung von Schadensersatz in<br />
Höhe eines geminderten Wertes bei etwai-<br />
tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
Seite 24 von 43
gem Verkauf der Wohnung ).<br />
12. Private vom 12.11.2012<br />
als Eigentümer der WE-Nr. 0148+2023 im<br />
Haus Stoltenrieden 18a erheben wir strikten<br />
Einwand gegen die Umsetzung der ausgelegten<br />
Varianten des Bebauungsplanes, da<br />
dadurch der Wert <strong>und</strong> die Wohnqualität unserer<br />
Immobilie erheblich gemindert würde.<br />
Wir haben uns seinerzeit für den Erwerb<br />
dieser Immobilie auch <strong>und</strong> im Besonderen<br />
wegen Ihrer naturnahen Lage <strong>und</strong> den freien<br />
Blick auf das Biotop entschieden.<br />
Der anstelle des heutigen Hochhauses Stoltenrieden<br />
14-16 nach Abriss geplante Neubau<br />
würde den freien Blick verbauen <strong>und</strong><br />
auch zu Verschattungen der Häuserzeile 18<br />
führen.<br />
Wir empfehlen, einen Neubau der Häuserzeile<br />
14-16 nur in dem bestehenden Ausmaß<br />
zu beschließen <strong>und</strong> zu genehmigen.<br />
Andernfalls werden wir die Einleitung rechtlicher<br />
Schritte prüfen.<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“<br />
auf die Grünanlagen bzw. die<br />
Niederung des Glindhorstgrabens<br />
behalten zu wollen. Die<br />
geplanten Baugrenzen halten<br />
einen Abstand zur nördlichen<br />
Nachbarbebauung, die in etwa<br />
dem Abstand zwischen den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />
erscheint zumutbar, da er<br />
auch in der Nachbarschaft bei<br />
einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />
in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />
in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />
möglich sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
Seite 25 von 43
13. Private vom 10.11.2012<br />
wie ich aus der öffentlichen Bekanntmachung<br />
erfahren habe hat der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in<br />
seiner Sitzung am 12. März 2012 beschlossen,<br />
für das Gebiet Stoltenrieden Nr. 2 - 18b<br />
(gerade Nr.), Industriestraße Nr. l - 5 (ungerade<br />
Nr.) <strong>und</strong> Pölitzer Weg 12-16 (gerade<br />
Nr.), den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> aufzustellen.<br />
Als Eigentümerin der Wohnung Stoltenrieden<br />
18" bin ich von der Planung persönlich<br />
betroffen <strong>und</strong> möchte daher wie folgt dazu<br />
Stellung nehmen.<br />
Ich habe eine Wohnung im Haus „Stoltenrieden<br />
18" gekauft <strong>und</strong> auch bis Juli 2011<br />
selber mit meiner Familie bewohnt, weil ich<br />
von der Lage, in Bezug auf die Aussicht in<br />
die freie Natur des Landschaftsschutzgebietes<br />
hinein, sehr angetan war. Die Hochhäuser<br />
haben uns dabei nicht gestört, zumal sie<br />
die Aussicht in die freie Landschaft nicht<br />
beeinträchtigt haben. Jetzt ist jedoch im<br />
Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr.<br />
110 geplant, das Hochhaus, welches direkt<br />
an das Haus „Stoltenrieden 18" grenzt, abzureißen<br />
<strong>und</strong> zum „Glindhorstgraben bzw.<br />
der Biotopgrenze" hin durch mehrere Neubauten<br />
über die jetzige überbaute Baufläche<br />
hin zu erweitern. Sollte dieses Vorhaben<br />
durchgeführt werden, wird die freie Sicht in<br />
die offene Landschaft verbaut. Ich bzw. meine<br />
jetzigen Mieter würden nur noch gegen<br />
die neugeschaffenen Hauswände sehen.<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
Seite 26 von 43
Durch diese, von Ihnen geplante Aufhebung<br />
<strong>und</strong> Änderung der bisher zulässigen Nutzung<br />
des Wohngebietes „Stoltenrieden",<br />
wird die Wohnqualität meiner Wohnung gemindert.<br />
Es ist zu befürchten, dass ich<br />
dadurch einen erheblichen Wertverlust erleide.<br />
Ich bitte Sie daher die Überplanung des<br />
Hochhausgeländes, für die ich Verständnis<br />
habe, so zu gestalten, dass mir die Sicht<br />
nicht in die freie Natur genommen wird. Das<br />
letzte Hochhaus "Stoltenrieden 14-16", was<br />
direkt gegenüber dem Haus „Stoltenrieden<br />
18" liegt, sollte über die jetzige überbaubare<br />
Fläche nicht verlängert werden.<br />
Ich hoffe, dass Sie Verständnis für mein Anliegen<br />
aufbringen <strong>und</strong> entsprechend die Planung,<br />
meinen Wünschen entsprechend, gestalten.<br />
Sollte die Planung jedoch so gestaltet werden,<br />
dass mir bzw. meinen Mietern in Zukunft<br />
die Sicht in die freie Natur <strong>und</strong> somit<br />
ein Teil der Lebensqualität genommen wird,<br />
werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten<br />
ausschöpfen, um das zu verhindern.<br />
14. Private vom 11.11.2012<br />
wir haben uns vor kurzen die ausgelegten<br />
Planungsunterlagen angesehen <strong>und</strong> äußern<br />
uns hiermit wie folgt:<br />
Im Jahre 1994 haben wir unsere Eigentumswohnung<br />
in der Hauszeile 18-18b erworben.<br />
Ausschlaggebend für unsere Kaufentscheidung<br />
war damals der unverbaubare<br />
Blick ins Naturschutzgebiet nach Osten un-<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />
weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />
Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />
öffentliche Interesse bewahren.<br />
Dabei orientiert sie sich nicht an<br />
Einzelinteressen, wie z.B. am<br />
Interesse eines Investors, ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />
zu bebauen, sondern sieht,<br />
wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die<br />
heutigen Hochhaus-<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />
Interessen des nachbarlichen<br />
Einwenders wird eingegangen,<br />
indem die Baugrenzen einen<br />
ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />
sie im nördlich angrenzenden<br />
Baugebiet auch vorhanden sind.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stü-<br />
Seite 27 von 43
ter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung<br />
(angrenzendes Hochhaus Stoltenrieden<br />
Nr. 14-16). Sofern die alten Häuser<br />
abgerissen <strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude<br />
an derselben Stelle mit denselben Abmessungen<br />
errichtet werden würde, bestünden<br />
unsererseits keine Einwendungen, da sich<br />
keine Veränderungen in negativerweise ergeben<br />
würden.<br />
Den ausliegenden Planungsunterlagen ist<br />
allerdings zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus nicht wie bisher an der Giebelseite des<br />
Hauses 18 enden würde sondern im negativsten<br />
Fall etwa im Bereich des Hauses<br />
18a.<br />
Das würde für uns als Eigentümer <strong>und</strong> auch<br />
für unsere Mieter bedeuten, dass man aus<br />
unserer Wohnung nicht mehr ausschließlich<br />
auf das Naturschutzgebiet sondern auch auf<br />
eine Hauswand schauen würde.<br />
Damit verb<strong>und</strong>en wäre auch eine erhebliche<br />
Einschränkung der Lichtverhältnisse durch<br />
die Gebäudeverschattung. Wirtschaftlich<br />
ergäbe sich für uns eine erhebliche Wertminderung<br />
der Wohnung.<br />
Entsprechende Folgen wären eventuell reduzierte<br />
Mieteinnahmen, auf jeden Fall eine<br />
erhebliche Reduzierung des Verkaufserlöses<br />
bei Veräußerung der Wohnung.<br />
Wir empfehlen daher eine Bebauung nur in<br />
cke durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“<br />
auf die Grünanlagen bzw. die<br />
Niederung des Glindhorstgrabens<br />
behalten zu wollen. Die<br />
geplanten Baugrenzen halten<br />
einen Abstand zur nördlichen<br />
Nachbarbebauung, die in etwa<br />
dem Abstand zwischen den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />
erscheint zumutbar, da er<br />
auch in der Nachbarschaft bei<br />
einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />
in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />
in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />
möglich sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Seite 28 von 43
der bestehenden Form zu beschließen. Sollten<br />
Sie dennoch für eine der geplanten Varianten<br />
entscheiden werden wir gemeinsam<br />
mit den anderen Eigentümern der Hauszeile<br />
Stoltenrieden 18-18b weitere rechtliche<br />
Schritte prüfen <strong>und</strong> angehen. Im Sinne unseres<br />
heutigen Demokratiedenkens finden<br />
wir es sehr schade, dass man uns nicht bereits<br />
im Vorwege mit in diese Planungen<br />
einbezogen hat. Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
15. Private vom 10.11.2012<br />
als Eigentümer einer Wohnung in der Hauszeile<br />
Stoltenrieden 18a sehe ich mich durch<br />
die vorgesehene neue Bebauung anstelle<br />
des bisherigen Hochhauses benachteiligt.<br />
Durch die in den Gr<strong>und</strong>maßen stark vergrößerte<br />
Hauszeile wird die bisherige freie Sicht<br />
sehr stark beschränkt, <strong>und</strong> ab dem frühen<br />
Nachmittag ist mit der Beschattung meiner<br />
Wohnung durch die neue Hauszeile zu<br />
rechnen.<br />
Die Lage der Wohnung war im Jahr 1994<br />
der Hauptgr<strong>und</strong> des Erwerbs derselben.<br />
Die mit der Verschlechterung der Lage verb<strong>und</strong>ene<br />
Wertminderung meiner Immobilie<br />
kann ich so nicht akzeptieren.<br />
Bitte planen sie eine Neubebauung nur in<br />
den bisherigen Hausgrenzen.<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Seite 29 von 43
16. Private vom 08.11.2012<br />
ich habe mir kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
angesehen <strong>und</strong> möchte<br />
dazu Folgendes anmerken:<br />
Im Jahre 1994 wurde Hauszeile 18,18a <strong>und</strong><br />
18b an die Eigentümer übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />
mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />
des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt keine<br />
Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />
zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus zwar weniger Geschosse erhalten soll,<br />
dafür aber von den Abmessungen im negativsten<br />
Fall nicht an der Giebelwand des<br />
Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />
Hauses 18a enden würde.<br />
Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />
<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />
die Natur, sondern auf eine Hauswand<br />
schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />
auch die Frage der Beschattung der Wohnungen.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnun-<br />
Seite 30 von 43
Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen <strong>und</strong><br />
werde ggfs. allen Bewohnern der Hauszeile<br />
18 -18b des Weiteren empfehlen, sofern<br />
eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
werden sollte, rechtliche Schritte zu prüfen.<br />
17. Private vom 09.11.2012<br />
als betroffene Eigentümer einer Wohnung im<br />
Hause Stoltenrieden 18 haben wir uns mit<br />
den Planungsunterlagen des Bebauungsplans<br />
110 beschäftigt.<br />
Die Entscheidung im Jahre 1994 diese<br />
Wohnung zu erwerben wurde maßgeblich<br />
mit dem unverbaubaren Blick auf das angrenzende<br />
Naturschutzgebiet getroffen.<br />
Sofern die geplante Bebauung bezüglich der<br />
Lage <strong>und</strong> Größe an den vorhandenen Baukörper<br />
angepasst ist ergeben sich für uns<br />
keine Veränderungen - somit sind keine<br />
Einwände nötig.<br />
Sollten jedoch die zur Diskussion stehenden<br />
Varianten der Bebauung - mit der Verlängerung<br />
der Bebauung nach Osten beschlossen<br />
werden - ergeben sich für uns negative<br />
Auswirkungen.<br />
Die Wohnqualität würde durch die nicht<br />
mehr vorhandene Aussicht ins Grüne sondern<br />
dem Blick auf eine Hauswand sowie<br />
die damit verb<strong>und</strong>ene Verschattung der<br />
Wohnung stark eingeschränkt. Der Wert<br />
dieser Wohnung würde hierdurch erheblich<br />
gemindert.<br />
gen mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stol-<br />
Seite 31 von 43
Sofern einer dieser, mit den für unsere Immobilie<br />
negativen Auswirkungen verb<strong>und</strong>ener<br />
Bebauungsvariante beschlossen werden<br />
sollte, behalten wir uns einer von der Eigentümergemeinschaft<br />
in Erwägung gezogener<br />
Prüfung rechtlicher Schritte vor.<br />
18. Private vom 08.11.2012<br />
ich habe mir die Planungsunterlagen angesehen<br />
<strong>und</strong> äußere mich wie folgt:<br />
1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />
18,18a <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt<br />
geht, endete mit seiner Giebelwand in Höhe<br />
Giebelwand des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt keine<br />
Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden. Bedauerlicherweise<br />
ist aber den Planungsunterlagen<br />
zu entnehmen, dass das geplante Haus<br />
zwar weniger Geschosse erhalten soll, dafür<br />
aber von den Abmessungen im negativsten<br />
Fall nicht an der Giebelwand des Hauses<br />
18, sondern etwa im Bereich des Hauses<br />
tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />
weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />
Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />
öffentliche Interesse bewahren.<br />
Dabei orientiert sie sich nicht an<br />
Einzelinteressen, wie z.B. am<br />
Interesse eines Investors, ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />
zu bebauen, sondern sieht,<br />
wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die<br />
heutigen Hochhaus-<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />
Interessen des nachbarlichen<br />
Einwenders wird eingegangen,<br />
indem die Baugrenzen einen<br />
ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />
sie im nördlich angrenzenden<br />
Baugebiet auch vorhanden sind.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
Seite 32 von 43
18a enden würde. Dieses würde für die Bewohner<br />
(Eigentümer <strong>und</strong> Mieter) bedeuten,<br />
dass sie nicht mehr in die Natur, sondern auf<br />
eine Hauswand schauen würden.<br />
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage<br />
der Beschattung der Wohnungen.<br />
Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen werde<br />
ggf. allen Bewohnern der Häuserzeile 18-<br />
18b des Weiteren empfehlen rechtliche<br />
Schritte zu prüfen, sofern eine der geplanten<br />
Varianten beschlossen werden sollte.<br />
In Gesprächen mit den betroffenen Bewohnern<br />
der Hauszeile 18-18b habe ich die Enttäuschung<br />
herausgehört, warum wir nicht<br />
frühzeitig in die Planungen einbezogen wurden.<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />
die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />
Seite 33 von 43
19. Private vom 08.11.2012<br />
Ich möchte mich zum Bebauungsplan äußern:<br />
Ich teile voll <strong>und</strong> ganz die kritischen Anmerkungen<br />
der Hausverwaltung sowie die von<br />
Herrn <strong>und</strong> Frau.<br />
Auch ich habe kein Interesse daran, dass<br />
Wohnqualität <strong>und</strong> Wert der Wohnung (Blick<br />
auf eine Häuserwand, Beschattung insbesondere<br />
der Erdgeschosswohnungen) durch<br />
die geplante Bebauung erheblich gemindert<br />
werden. Für mich war der freie Ausblick in<br />
das Naturschutzgebiet ausschlaggebend für<br />
den Kauf.<br />
Ansonsten habe ich gr<strong>und</strong>sätzlich nichts<br />
gegen eine Bebauung, sofern sich an Größe<br />
<strong>und</strong> Lage des Baukörpers nichts ändert. Anderenfalls<br />
würde ich rechtliche Schritte prüfen.<br />
dem mindestens eine weitere<br />
Beteiligung folgt. In diesem 1.<br />
Beteiligungsschritt wird die Bevölkerung,<br />
zu der insbesondere die<br />
Anlieger des Plangebietes gehören,<br />
über die Planungsziele <strong>und</strong><br />
über erste Konzepte einer möglichen<br />
Bebauung informiert, damit<br />
sie ihre Anregungen in den Planungsprozess<br />
einbringen können.<br />
Diese werden dann berücksichtigt,<br />
teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />
Die Entscheidungen<br />
hierüber treffen die politischen<br />
Gremien unter Berücksichtigung<br />
aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Interessen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
Seite 34 von 43
20. Private vom 07.11.2012<br />
entsprechend den Planungsunterlagen für<br />
die neue Bebauung Stoltenrieden 14-16<br />
möchte ich meine Vorbehalte gegen die vorliegende<br />
Planung zum Ausdruck bringen.<br />
Jeder Plan, der bei einem Neubau anstelle<br />
des derzeit vorhandenen Hochhauses die<br />
freie Sicht aus der Hauszeile Stoltenrieden<br />
18 einschränkt, führt sofort zu einer Wertminderung<br />
des Objekts <strong>und</strong> wird deshalb<br />
von mir abgelehnt.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich begrüße ich die neue Bebauung,<br />
jedoch nicht um jeden Preis <strong>und</strong> nicht,<br />
wenn dadurch ein Nachteil für die Bewohner<br />
von Stoltenrieden 18 entsteht.<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
Seite 35 von 43
21. Private vom 05.11.2012<br />
Ich habe mir in der 1994 fertig gestellten<br />
Hauszeile 18-18b eine Wohnung gekauft, da<br />
ich davon ausgegangen bin, dass wegen<br />
des Biotops keine Bebauung im Sichtbereich<br />
erfolgen kann.<br />
Wenn nun das angrenzende Haus 14-16<br />
abgerissen <strong>und</strong> in gleicher Form neu gebaut<br />
wird, ist dem nichts entgegenzusetzen. Die<br />
Fassade endet auf der Höhe des Giebels<br />
von Haus 18.<br />
Da jedoch das neue Objekt weitaus länger<br />
geplant ist, reicht es bis zur Mitte des Hauses<br />
18 a. Dadurch wird den Bewohnern die<br />
Sicht in die Natur versperrt, sie schauen<br />
dann nur auf eine Mauer <strong>und</strong> es kommt zu<br />
einer starken Beschattung. Außerdem ergibt<br />
sich ein starker Wertverlust der Wohnungen.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />
bestehender Form zu beschließen.<br />
Bei Beschluss einer anderen Variante werde<br />
ich der Eigentümergemeinschaft rechtliche<br />
Schritte empfehlen.<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschat-<br />
Seite 36 von 43
22. Private vom 05.11.2012<br />
die Otto Cropp Hausverwaltung verwaltet die<br />
Häuser Stoltenrieden 18 - 22b in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>. Im Auftrag <strong>und</strong> im Namen der Eigentümer-gemeinschaft<br />
möchten wir zu den<br />
ausgelegten Planungsunterlagen des Bebauungsplanes<br />
110 einige Einwendungen<br />
darlegen.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 2 - 18 b wurden so<br />
errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />
unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />
gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für die<br />
Käufer der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />
ein Hauptargument zum Kauf der Wohnung.<br />
Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />
Baukörpers nichts ändert, entsteht keine<br />
negative Veränderung für die Bewohner 18 -<br />
18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />
Bei beiden zur Diskussion stehenden Varianten<br />
wird die Bebauung jedoch soweit<br />
Richtung Osten verlängert, dass die Giebelseite<br />
des Hauses 14-16 nicht mehr auf Höhe<br />
des westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />
bis Mitte des Hauses 18 a reicht. Die<br />
geplanten Baukörper sollen höher als die<br />
Bebauung 18 - 18 b werden. Statt ins Grüne<br />
sehen die betroffenen Bewohner zukünftig<br />
gegen eine Hauswand.<br />
Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />
führen, dass die Wohnungen stärker vers-<br />
tung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Seite 37 von 43
chatten werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />
werden im Winter kaum<br />
noch eine Sonneneinstrahlungen erhalten.<br />
Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />
durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />
<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />
deutlich gemindert.<br />
Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
wird, wollen die Eigentümer der<br />
Häuser 18 -20b die Einleitung rechtlicher<br />
Schritte prüfen lassen.<br />
23. Private vom 04.11.2012<br />
Möchte meinen Unmut über die Bebauung<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks Stoltenrieden 14-16 ausdrücken.<br />
Der geplante Neubau überlappt<br />
soweit, dass eine weitaus<br />
verschlechterte Wohnqualität für die Wohnungen<br />
Stoltenrieden 18 <strong>und</strong> 18 a entsteht.<br />
Die Wohnungen liegen im Schatten des geplanten<br />
Neubaus. Vermieten <strong>und</strong> verkaufen<br />
bringen eine starke Wertminderung mit sich.<br />
Wenn die Planung den jetzigen Baubestand<br />
einhält, wäre kein Einwand zu erheben.<br />
Bitte darum, die Planung so auszuführen,<br />
dass der Bauherr den vorhandenen Baubestand<br />
nicht erweitert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschat-<br />
Seite 38 von 43
tung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
24. Private vom 02.11.2012<br />
Hiermit erhebe ich folgende Einwände gegen<br />
den Bebauungsplan :<br />
1. Die freie Aussicht auf den Glindhorstgraben<br />
wird eingeschränkt.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staf-<br />
Seite 39 von 43
2. Der Neubau führt zu einer Verschattung<br />
meiner Wohnung.<br />
3. Der Wertverlust der Wohnung ist sehr<br />
groß <strong>und</strong> ein Verkauf führt zu enormen Verlusten.<br />
4. Des Weiteren wird eine Vermietung der<br />
Wohnung sehr schwer, wenn nicht unmöglich.<br />
Die Wohnung wurde damals It. Bebauungsplan<br />
mit der Zusage eines unverbaubaren<br />
Ausblicks gekauft.<br />
25. Private vom 31.10.2012<br />
wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
angesehen <strong>und</strong> äußern<br />
uns hierzu wie folgt:<br />
Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />
18,18a <strong>und</strong> 18 b an die Eigentümer<br />
übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />
mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />
des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
felgeschoss bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Seite 40 von 43
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt keine<br />
Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicher<br />
Weise zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus zwar weniger Geschosse erhalten<br />
soll, dafür aber von den Abmessungen im<br />
negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />
des Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />
Hauses 18 a enden würde.<br />
Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />
<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />
die Natur sondern auf eine Hauswand<br />
schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />
auch die Frage der Beschattung dieser<br />
Wohnungen.<br />
Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />
werden ggf. allen Bewohnern der Hauszeile<br />
18 - 18 b des Weiteren empfehlen - sofern<br />
eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
werden sollte - rechtliche Schritte zu prüfen.<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Seite 41 von 43
In diesem Zusammenhang haben wir auch<br />
aus zahlreichen Gesprächen mit betroffenen<br />
Bewohnern der Hauszeile 18 - 18 b die Enttäuschung<br />
heraus gehört, warum diese nicht<br />
bereits frühzeitig in die Planungen einbezogen<br />
wurden. Das wäre dann „gelebte Demokratie"<br />
gewesen.<br />
26. Private vom 15.11.2012<br />
Die Anwohner sind gegen eine weitere Bebauung.<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />
die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />
dem mindestens eine weitere<br />
Beteiligung folgt. In diesem 1.<br />
Beteiligungsschritt wird die Bevölkerung,<br />
zu der insbesondere die<br />
Anlieger des Plangebietes gehören,<br />
über die Planungsziele <strong>und</strong><br />
über erste Konzepte einer möglichen<br />
Bebauung informiert, damit<br />
sie ihre Anregungen in den Planungsprozess<br />
einbringen können.<br />
Diese werden dann berücksichtigt,<br />
teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />
Die Entscheidungen<br />
hierüber treffen die politischen<br />
Gremien unter Berücksichtigung<br />
aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Interessen.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Seite 42 von 43
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Seite 43 von 43
Beratendes Ingenieurbüro<br />
für Akustik, Luftreinhaltung<br />
<strong>und</strong> Immissionsschutz<br />
Bekannt gegebene Messstelle<br />
nach §26, §28 BImSchG<br />
(Geräuschmessungen)<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
zum Bebauungsplan Nr. 110<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Projektnummer: 13079<br />
28. Mai 2013<br />
Im Auftrag von:<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Stadthaus<br />
Markt 5<br />
23843 <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt<br />
/ Objekt erstellt <strong>und</strong> unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung,<br />
Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet – sei es vollständig<br />
oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.<br />
LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor,<br />
Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15; E-Mail: info@lairm.de
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 1<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung.................................................................................... 3<br />
2. Örtliche Situation ...................................................................................................... 3<br />
3. Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................................ 4<br />
3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung ................................... 4<br />
3.1.1. Allgemeines ....................................................................................... 4<br />
3.1.2. Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten .................................... 5<br />
3.2. Gewerbelärm ................................................................................................... 6<br />
4. Gewerbelärm ............................................................................................................ 8<br />
4.1. Eingangsdaten der schalltechnischen Berechnungen ...................................... 8<br />
4.1.1. Vorbelastungen .................................................................................. 8<br />
4.1.2. Geräuschemissionen im Prognose-Planfall ........................................ 9<br />
4.1.3. Betriebsbeschreibung Borowski & Hopp GmbH & Co. KG ................. 9<br />
4.1.4. Betriebsbeschreibung Tankstelle Titan .............................................. 9<br />
4.1.5. Betriebsbeschreibung Dänisches Bettenlager .................................. 10<br />
4.1.5.1. Allgemeines ........................................................................ 10<br />
4.1.5.2. Verkehrserzeugung ............................................................ 10<br />
4.1.5.3. Anlieferung <strong>und</strong> Entsorgung ............................................... 10<br />
4.1.5.4. Technische Anlagen ........................................................... 11<br />
4.1.6. Betriebsbeschreibung Tankstelle Shell ............................................ 11<br />
4.2. Emissionen .................................................................................................... 12<br />
4.2.1. Vorbelastungen (städtebauliche Ebene) .......................................... 12<br />
4.2.2. Betriebe <strong>und</strong> Tankstellen ................................................................. 12<br />
4.3. Immissionen .................................................................................................. 15<br />
4.3.1. Allgemeines zur Schallausbreitung .................................................. 15<br />
4.3.2. Quellenmodellierung ........................................................................ 16<br />
4.3.3. Beurteilungspegel aus Gewerbelärm ............................................... 16<br />
4.3.4. Spitzenpegel .................................................................................... 17<br />
5. Verkehrslärm .......................................................................................................... 17<br />
5.1. Verkehrsmengen ........................................................................................... 17<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Seite 2<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
5.2. Emissionen ................................................................................................... 18<br />
5.2.1. Straßenverkehrslärm ....................................................................... 18<br />
5.2.2. Schienenverkehrslärm ..................................................................... 18<br />
5.3. Immissionen .................................................................................................. 19<br />
5.3.1. Allgemeines ..................................................................................... 19<br />
5.3.2. Schutz des Plangebiets vor Verkehrslärm ....................................... 19<br />
6. Textvorschläge für Begründung <strong>und</strong> Festsetzungen ............................................... 21<br />
6.1. Begründung .................................................................................................. 21<br />
6.2. Festsetzungen............................................................................................... 24<br />
7. Quellenverzeichnis ................................................................................................. 30<br />
8. Anlagenverzeichnis ................................................................................................... I<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 3<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
1. Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> sollen für das<br />
Gebiet südöstlich der Straße Stoltenrieden <strong>und</strong> nördlich der Industriestraße die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohn- <strong>und</strong> Mischbauflächen geschaffen<br />
werden.<br />
Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die nachfolgenden zu erwartenden<br />
schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen <strong>und</strong> mögliche<br />
Konflikte darzustellen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte<br />
bearbeitet:<br />
• Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den<br />
B-Plan-induzierten Zusatzverkehr.<br />
• Schutz der neuen Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets vor Geräuschimmissionen<br />
aus Gewerbelärm.<br />
• Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm.<br />
Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung<br />
anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [5] zur DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz<br />
im Städtebau“ [4], wobei zwischen gewerblichem Lärm <strong>und</strong> Verkehrslärm unterschieden<br />
wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen<br />
an den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“ [2]) orientieren.<br />
In der DIN 18005, Teil 1 [4] wird für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA<br />
Lärm [3] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage der TA Lärm beurteilt.<br />
In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz<br />
der innerhalb des Plangeltungsbereiches geplanten baulichen Nutzungen vor Verkehrs<strong>und</strong><br />
Gewerbelärm dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die in diesem Zusammenhang<br />
erforderlichen Aussagen.<br />
Die ggf. erforderlichen Aussagen zum Umweltbericht sind in den textlichen Vorschlägen<br />
für die Begründung enthalten.<br />
2. Örtliche Situation<br />
Die neuen Mischgebietsflächen sollen überwiegend im Süden des Plangeltungsbereiches<br />
entlang der Straße Pölitzer Weg <strong>und</strong> der Industriestraße ausgewiesen werden. Die allgemeinen<br />
Wohngebietsflächen werden sich im nördlichen Bereich des Plangebietes südöstlich<br />
der Straße Stoltenrieden befinden. Die Erschließung erfolgt von den umliegenden<br />
Straßen gleichermaßen.<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Seite 4<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
In direkter Nachbarschaft des Plangeltungsbereiches befindet sich Wohnbebauung sowie<br />
gewerblich genutzte Flächen.<br />
Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind den Plänen der Anlage A 1 zu entnehmen.<br />
3. Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung<br />
3.1.1. Allgemeines<br />
Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN<br />
18005 Teil 1 [4] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [5] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:<br />
• Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes<br />
zu berücksichtigen.<br />
• Nach § 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche<br />
Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem<br />
Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.<br />
Die Orientierungswerte nach [5] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau<br />
erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach<br />
oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann.<br />
Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: „In<br />
vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen<br />
<strong>und</strong> in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten.<br />
Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten<br />
abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich<br />
durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. durch geeignete Gebäudeanordnung <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>rissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume)<br />
vorgesehen <strong>und</strong> planungsrechtlich abgesichert werden.“<br />
Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms<br />
kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der<br />
16. BImSchV [2] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die<br />
16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist.<br />
Aufgr<strong>und</strong> neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium<br />
Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen,<br />
wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen<br />
aufgr<strong>und</strong> der Überschreitung des Tages-Orientierungswertes geschlossen auszuführen<br />
sind, etwas weiter gefasst. Danach ist eine Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes<br />
bei Außenwohnbereichen von maximal 3 dB(A) zulässig.<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 5<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,<br />
Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 wegen<br />
der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen<br />
jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen <strong>und</strong> nicht addiert<br />
werden.<br />
Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1<br />
zur DIN 18005 Teil 1 die in Tabelle 1 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel<br />
aus Verkehrs- <strong>und</strong> Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16<br />
St<strong>und</strong>en zwischen 6 <strong>und</strong> 22 Uhr tags sowie die 8 St<strong>und</strong>en von 22 bis 6 Uhr nachts.<br />
Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1, Beiblatt 1 [5]<br />
Nutzungsart<br />
tags<br />
Orientierungswert nach [5]<br />
nachts<br />
Verkehr a) Anlagen b)<br />
dB(A)<br />
reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete <strong>und</strong> Ferienhausgebiete<br />
50 40 35<br />
allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) <strong>und</strong><br />
Campingplatzgebiete<br />
55 45 40<br />
Friedhöfe, Kleingartenanlagen <strong>und</strong> Parkanlagen 55 55 55<br />
Dorfgebiete (MD) <strong>und</strong> Mischgebiete (MI) 60 50 45<br />
Kerngebiete (MK) <strong>und</strong> Gewerbegebiete (GE) 65 55 50<br />
sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,<br />
je nach Nutzungsart<br />
45 bis 65 35 bis 65 35 bis 65<br />
a)<br />
gilt für Verkehrslärm;<br />
b)<br />
gilt für Industrie-, Gewerbe- <strong>und</strong> Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen<br />
Tabelle 2:<br />
Immissionsgrenzwerte nach § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung<br />
[2]<br />
Immissionsgrenzwerte<br />
Nr.<br />
Gebietsnutzung<br />
tags nachts<br />
dB(A)<br />
1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime <strong>und</strong> Altenheime 57 47<br />
2 reine <strong>und</strong> allgemeine Wohngebiete <strong>und</strong> Kleinsiedlungsgebiete 59 49<br />
3 Kerngebiete, Dorfgebiete <strong>und</strong> Mischgebiete 64 54<br />
4 Gewerbegebiete 69 59<br />
Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben<br />
der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.2).<br />
3.1.2. Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten<br />
Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft<br />
von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen <strong>und</strong> Wohnen die Belange des<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Seite 6<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische<br />
Instrumente zur Verfügung.<br />
Von besonderer Bedeutung sind:<br />
• die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen<br />
Nutzungen,<br />
• aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände <strong>und</strong> -wälle;<br />
• Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger<br />
flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung<br />
„nach der Art der Betriebe <strong>und</strong> Anlagen <strong>und</strong> deren besonderen Bedürfnissen<br />
<strong>und</strong> Eigenschaften“ im Sinne von § 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines<br />
entsprechenden Nachweisverfahrens,<br />
• Maßnahmen der Gr<strong>und</strong>rissgestaltung <strong>und</strong> der Anordnung von Baukörpern derart,<br />
dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten<br />
Gebäudeseiten hin orientiert werden,<br />
• Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude,<br />
• ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen<br />
nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [6].<br />
Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind – unter Beachtung des<br />
Gebotes der planerischen Zurückhaltung – Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der<br />
Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von<br />
Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind.<br />
3.2. Gewerbelärm<br />
Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so<br />
zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben, dass<br />
• schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem<br />
Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, <strong>und</strong><br />
• nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen<br />
durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.<br />
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1<br />
BImSchG) ist nach TA Lärm „ ... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgebli-<br />
1<br />
Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- <strong>und</strong> Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist<br />
nach Nummer 2.4 TA Lärm „die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese<br />
Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.“ Letzterer stellt die Zusatzbelastung<br />
dar.“<br />
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chen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.“ Die Immissionsrichtwerte<br />
sind in der Tabelle 3 aufgeführt.<br />
Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete <strong>und</strong> Einrichtungen ergibt sich aus den<br />
Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen<br />
für Gebiete <strong>und</strong> Einrichtungen sowie Gebiete <strong>und</strong> Einrichtungen, für die keine Festsetzungen<br />
bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu<br />
beurteilen.<br />
Tabelle 3: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [3]<br />
Bauliche<br />
Nutzung<br />
Beurteilungspegel<br />
Üblicher Betrieb<br />
Seltene Ereignisse (a)<br />
Kurzzeitige<br />
Geräuschspitzen<br />
Beurteilungspegel<br />
Kurzzeitige<br />
Geräuschspitzen<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
dB(A)<br />
Gewerbegebiete 65 50 95 70 70 55 95 70<br />
Kern-, Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiete 60 45 90 65 70 55 90 65<br />
Allgemeine Wohngebiete <strong>und</strong><br />
Kleinsiedlungsgebiete<br />
55 40 85 60 70 55 90 65<br />
Reine Wohngebiete 50 35 80 55 70 55 90 65<br />
Kurgebiete, bei Krankenhäusern<br />
<strong>und</strong> Pflegeanstalten<br />
45 35 75 55 70 55 90 65<br />
(a)<br />
im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm „ ... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres <strong>und</strong><br />
nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden ...“<br />
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor<br />
der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen<br />
Raumes einzuhalten sind.<br />
Es gelten die in Tabelle 4 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von<br />
Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in<br />
allgemeinen <strong>und</strong> reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten<br />
<strong>und</strong> bei Krankenhäusern <strong>und</strong> Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel<br />
berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.<br />
Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der<br />
Immissionsrichtwerte aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht<br />
versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf<br />
den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn<br />
die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte<br />
nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet<br />
(„Relevanzkriterium“).<br />
Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage<br />
die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6<br />
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aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt<br />
ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB (A) beträgt.<br />
Tabelle 4: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [3]<br />
Beurteilungszeitraum<br />
werktags<br />
sonn- <strong>und</strong> feiertags<br />
Tag Nacht (a) Tag Nacht (a)<br />
gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit<br />
6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr<br />
6 bis 22 Uhr — (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste<br />
(a)<br />
20 bis 22 Uhr St<strong>und</strong>e) 20 bis 22 Uhr St<strong>und</strong>e)<br />
Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: „Die Nachtzeit kann bis zu einer St<strong>und</strong>e hinausgeschoben oder vorverlegt<br />
werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung<br />
des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der<br />
Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen.“<br />
Geräusche des An- <strong>und</strong> Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand<br />
bis zu 500 m von dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA<br />
Lärm „ ... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden,<br />
sofern<br />
• sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die<br />
Nacht um mindestens 3 dB(A) erhöhen,<br />
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist <strong>und</strong><br />
• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [2] erstmals oder weitergehend<br />
überschritten werden.“<br />
Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich<br />
an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von<br />
der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 St<strong>und</strong>en (22 – 6 Uhr).<br />
4. Gewerbelärm<br />
4.1. Eingangsdaten der schalltechnischen Berechnungen<br />
4.1.1. Vorbelastungen<br />
Als Vorbelastungen sind die Emissionen von den vorhandenen Gewerbeflächen östlich<br />
des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zu berücksichtigen.<br />
Dies erfolgt über einen Ansatz von pauschalen flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />
(vgl. Abschnitt 4.2.1). Des Weiteren werden die Tankestelle Titan sowie<br />
die Borowski & Hopp GmbH & Co. KG südlich der Industriestraße detailliert in den Berechnungen<br />
berücksichtigt.<br />
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4.1.2. Geräuschemissionen im Prognose-Planfall<br />
Zur Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich genutzten<br />
Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 110 werden die<br />
Betriebe (Dänisches Bettenlager, Tankestelle Shell) ebenfalls detailliert untersucht.<br />
4.1.3. Betriebsbeschreibung Borowski & Hopp GmbH & Co. KG<br />
Der Betriebshof der Borowski & Hopp GmbH & Co. KG befindet sich im Südosten der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> auf dem Gr<strong>und</strong>stück Lindenhof, Paperbarg 3. Die Zufahrt zum Gelände<br />
erfolgt von Norden von der Industriestraße über die Straße Paperbarg. Die Betriebszeiten<br />
liegen werktags zwischen 7:00 Uhr <strong>und</strong> 17:00 Uhr.<br />
Die Geräuschimmissionen vom derzeitigen Betrieb des Entsorgungsfachbetriebes wurden<br />
durch eine Messung der tatsächlichen Situation ermittelt [20]. Die Geräuschimmissionen<br />
werden durch lärmintensive Produktionsprozesse auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stücks sowie den<br />
Nutzung der Schrottschere verursacht.<br />
Für einen maßgeblichen Spitzentag wird von bis zu 5 Containerwechseln sowie zusätzlich<br />
4 weiteren Lkw-Bewegungen ausgegangen.<br />
4.1.4. Betriebsbeschreibung Tankstelle Titan<br />
Die Tankstelle Titan südlich der Industriestraße weist werktags Öffnungszeiten zwischen<br />
5:00 <strong>und</strong> 22:00 Uhr, sonn- <strong>und</strong> feiertags zwischen 8:00 <strong>und</strong> 22:00 Uhr aus.<br />
Gemäß Tankstellenlärmstudie [13] ist als Basiswert der Tankstellen-Frequentierung werktags<br />
zwischen 7:00 <strong>und</strong> 20:00 Uhr von 42 Pkw pro St<strong>und</strong>e auszugehen. In der Zeit von<br />
6:00 bis 7:00 Uhr <strong>und</strong> von 20:00 bis 22:00 Uhr sind werktags 33 Pkw pro St<strong>und</strong>e anzusetzen.<br />
Für die Betriebszeiten von 6:00 bis 22:00 Uhr errechnet sich mit diesen Basiswerten<br />
werktags eine Belastung von insgesamt 645 Pkw. Für den Nachtzeitraum (lauteste St<strong>und</strong>e<br />
nachts) ist von 26 K<strong>und</strong>en auszugehen.<br />
Für die Anlieferung von Auto-Kraftstoffen mittels Tankwagen wird für den Spitzentag eine<br />
Tankwagenanlieferung berücksichtigt.<br />
Für die Warenanlieferung des Shops wird für den Spitzentag eine Lkw-Anlieferung mit<br />
eigenem Kühlaggregat angesetzt.<br />
Die Anlieferungen finden innerhalb des Tageszeitraums statt. Nachts (zwischen 22:00 <strong>und</strong><br />
6:00 Uhr) erfolgen keine Anlieferungen.<br />
Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) ist werktags für den Tageszeitraum<br />
von 6:00 bis 22:00 Uhr berücksichtigt. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Zur sicheren<br />
Seite wird davon ausgegangen, dass alle Waschk<strong>und</strong>en zusätzliche K<strong>und</strong>en darstellen<br />
<strong>und</strong> die Tore während des Wasch- <strong>und</strong> Trockenvorgangs geöffnet bleiben. Im Rahmen<br />
von schalltechnischen Studien wird häufig die Tankstellenlärmstudie [13] zur Abschätzung<br />
des K<strong>und</strong>enaufkommens an Portalwaschanlagen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Berücksichtigt<br />
man den Ansatz der Tankstellenlärmstudie, so wird eine Waschhäufigkeit an Pkw-<br />
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Waschanlagen von 25 % bezogen auf den Basiswert N (Gesamtzahl aus Tankk<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> sonstige K<strong>und</strong>en pro St<strong>und</strong>e) angegeben.<br />
Der zur Tankstelle gehörende Servicebereich mit Luftdruck <strong>und</strong> Münzstaubsauger mit 4<br />
Serviceplätzen ist nur in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr in Betrieb.<br />
Des Weiteren befinden sich südlich der Service-Plätze 2 Stellplätze für K<strong>und</strong>en des<br />
Shops.<br />
4.1.5. Betriebsbeschreibung Dänisches Bettenlager<br />
4.1.5.1. Allgemeines<br />
Auf dem Gr<strong>und</strong>stück Industriestraße 1 befindet sich eine Filiale des Dänischen Bettenlagers.<br />
Die Öffnungszeiten des Betriebes liegen werktags zwischen 9:30 Uhr <strong>und</strong> 18:30 Uhr.<br />
Zur Aufnahme der Mitarbeiter- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enverkehre stehen insgesamt bis zu etwa 90<br />
Stellplätze zur Verfügung. Die Zufahrten erfolgen über die Industriestraße sowie die Straße<br />
Stoltenrieden.<br />
Die Anlieferungen werden überwiegend über die Industriestraße an der westlichen Gebäudeseite<br />
erfolgen.<br />
Das den schalltechnischen Berechnungen zugr<strong>und</strong>e liegende Betriebsszenario beschreibt<br />
einen maßgeblichen mittleren Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht) <strong>und</strong><br />
stellt den nach der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehenden üblichen Betrieb dar.<br />
4.1.5.2. Verkehrserzeugung<br />
Im Rahmen einer Beurteilung gemäß TA Lärm ist ein mittlerer Spitzentag zu beurteilen<br />
(an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht). Im Rahmen von schalltechnischen Beurteilungen<br />
wird häufig die Parkplatzlärmstudie [10] zur Abschätzung der Verkehrserzeugung herangezogen,<br />
die die Besonderheiten einer Beurteilung gemäß TA Lärm berücksichtigt. Im<br />
vorliegenden Fall ergibt sich aus der Parkplatzlärmstudie eine Verkehrserzeugung von<br />
etwa 550 Pkw-Bewegungen, d.h. etwa 275 Pkw. Bezogen auf die Stellplatzzahl ergäben<br />
sich hiermit etwa 3 komplette Wechsel pro Tag, was einen realistischen Ansatz darstellt.<br />
4.1.5.3. Anlieferung <strong>und</strong> Entsorgung<br />
Für die Anzahl der Anlieferungen werden sinnvolle Annahmen aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten<br />
aus anderen Untersuchungen verwendet. Dementsprechend wird in der vorliegenden<br />
Untersuchung für den maßgebenden Tag von folgenden Werten ausgegangen:<br />
• Ladezone Dänisches Bettenlager:<br />
o<br />
Lkw (≥ 7,5 t): 1 Lkw-Anlieferungen tags.<br />
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4.1.5.4. Technische Anlagen<br />
Hinsichtlich der haustechnischen Anlagen werden insgesamt zwei haustechnische Anlagen<br />
auf dem Dach des Marktes berücksichtigt.<br />
Da für den Tageszeitraum zeitliche Angaben über den tatsächlich auftretenden Betrieb<br />
nicht zur Verfügung stehen <strong>und</strong> die Leistungsregelung solcher Anlagen typischerweise<br />
temperaturgesteuert erfolgt, wird den Berechnungen für die Anlagen tags ein durchgehender<br />
Volllastbetrieb zugr<strong>und</strong>e gelegt. In der Nacht werden die haustechnischen Anlagen<br />
überwiegend ausgeschaltet. Zur sicheren Seite wird für die lauteste St<strong>und</strong>e nachts<br />
ebenfalls ein durchgehender Volllastbetrieb angesetzt.<br />
4.1.6. Betriebsbeschreibung Tankstelle Shell<br />
Die Tankstelle Shell nördlich der Industriestraße wird im 24 h – Betrieb betrieben.<br />
Für den maßgeblichen Spitzentag wird gemäß Tankstellenlärmstudie [13] als Basiswert<br />
der Tankstellen-Frequentierung werktags zwischen 7:00 <strong>und</strong> 20:00 Uhr von 42 Pkw pro<br />
St<strong>und</strong>e angesetzt. In der Zeit von 6:00 bis 7:00 Uhr <strong>und</strong> von 20:00 bis 22:00 Uhr ist werktags<br />
von 33 Pkw pro St<strong>und</strong>e auszugehen. Für die Betriebszeiten von 6:00 bis 22:00 Uhr<br />
errechnet sich mit diesen Basiswerten werktags eine Belastung von 645 Pkw. Für den<br />
Nachtabschnitt werden 26 Pkw pro St<strong>und</strong>e berücksichtigt.<br />
Für die Anlieferung von Auto-Kraftstoffen mittels Tankwagen werden für den Spitzentag<br />
zwei Tankwagenanlieferungen berücksichtigt.<br />
Für die Warenanlieferung des Shops wird für den Spitzentag eine Lkw-Anlieferung mit<br />
eigenem Kühlaggregat angesetzt.<br />
Die Anlieferungen finden innerhalb des Tageszeitraums statt. Nachts (zwischen 22:00 <strong>und</strong><br />
6:00 Uhr) erfolgen keine Anlieferungen.<br />
Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) <strong>und</strong> der zwei Waschboxen wird<br />
werktags für den Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr berücksichtigt. Ein Nachtbetrieb<br />
findet nicht statt. Zur sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass alle Waschk<strong>und</strong>en<br />
zusätzliche K<strong>und</strong>en darstellen. Im Rahmen von schalltechnischen Studien wird häufig die<br />
Tankstellenlärmstudie [13] zur Abschätzung des K<strong>und</strong>enaufkommens an Portalwaschanlagen<br />
zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Berücksichtigt man den Ansatz der Tankstellenlärmstudie, so<br />
wird eine Waschhäufigkeit an Pkw-Waschanlagen von 25 % bezogen auf den Basiswert N<br />
(Gesamtzahl aus Tankk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sonstige K<strong>und</strong>en pro St<strong>und</strong>e) angegeben. Die Wasch-<br />
K<strong>und</strong>en fahren in Richtung Service-Plätze durch die Waschhalle durch. Die Waschboxen<br />
befinden sich direkt östlich angrenzend an die Waschhalle. Bei der Berechnung wird davon<br />
ausgegangen, dass gegenüber den Waschboxen (30 %) überwiegend die Waschhalle<br />
(70 %) zur Säuberung der Fahrzeuge genutzt wird.<br />
Zur sicheren Seite wird weiterhin zugr<strong>und</strong>e gelegt, dass alle Waschk<strong>und</strong>en der Waschhalle<br />
auf einem Vorwaschplatz warten müssen <strong>und</strong> dass die Pkw vor der Wäsche auf dem<br />
Vorwaschplatz mit einem Hochdruckreiniger behandelt werden.<br />
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Der zur Tankstelle gehörende Servicebereich mit Luftdruck <strong>und</strong> Münzstaubsauger mit 4<br />
Serviceplätzen ist nur in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr in Betrieb.<br />
Weiterhin befinden sich nördlich des Gebäudes sowie östlich der Zapfsäulen bis zu 7<br />
K<strong>und</strong>enstellplätze.<br />
4.2. Emissionen<br />
4.2.1. Vorbelastungen (städtebauliche Ebene)<br />
Die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich genutzten<br />
Flächen östlich des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> erfolgt über den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln L W ” (bezogen<br />
auf eine Gr<strong>und</strong>fläche von 1 m²).<br />
Für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schutzmaßnahmen<br />
ist gemäß DIN 18005/1 [4] für Gewerbegebiete mit L W ” = 60 dB(A) sowohl tags als auch<br />
nachts zu rechnen. Diese Werte sind demnach als Anhaltswerte für nicht eingeschränkte<br />
Gewerbegebiete anzusehen.<br />
Hinsichtlich der tatsächlich zulässigen Geräuschentwicklung sind die vorhandenen gewerblich<br />
genutzten Flächen bereits teilweise beschränkt, da auf angrenzende vorhandene<br />
Wohnnutzung Rücksicht genommen werden muss.<br />
Im Folgenden werden daher flächenbezogene Schallleistungspegel gewählt, die die jeweiligen<br />
Immissionsrichtwerte der TA Lärm insgesamt einhalten bzw. Richtwertüberschreitungen<br />
auf das gemäß TA Lärm zulässige Maß von 1 dB(A) beschränken. Im Mittel stellen<br />
diese flächenbezogene Schallleistungspegel einen realistischen Ansatz dar, der die tatsächlichen<br />
bisherigen Emissionen abdecken wird.<br />
Eine Zusammenstellung der Emissionsansätze zeigt auch die Anlage A 2.2.1. Die Lage<br />
der Quellen kann den Plänen der Anlage A 1.2.1 entnommen werden.<br />
4.2.2. Betriebe <strong>und</strong> Tankstellen<br />
Die maßgeblichen Emissionsquellen durch die Betriebe sind gegeben durch:<br />
• Pkw- <strong>und</strong> Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück;<br />
• Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.);<br />
• Lkw-Rangieren im Bereich der Ladezonen;<br />
• Betrieb der Lkw-eigenen Kühlaggregate während der Entladezeiten;<br />
• Entladegeräusche;<br />
• Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungen, Kühlaggregate etc.);<br />
• Lagerfläche des Entsorgungsfachbetrieb, Schrottschere;<br />
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• Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungen, Kühlaggregate etc.);<br />
Die maßgebenden Emissionsquellen durch den Betrieb der Tankstellen <strong>und</strong> der Tankstellenshops<br />
sowie der dazugehörigen Servicebereiche mit Luftdruckstation <strong>und</strong> Münzstaubsauger<br />
werden durch die folgenden Bereiche zusammengefasst:<br />
• Pkw- <strong>und</strong> Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück;<br />
• Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.);<br />
• Bereich Zapfsäule (Parkgeräusche, Türenschlagen, Zapfgeräusche usw.);<br />
• Bereich Parken (Shopk<strong>und</strong>en);<br />
• Bereich Luftstation;<br />
• Bereich Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt (Hupen, „Kavalierstart“, usw.);<br />
• Anliefergeräusche: Anlieferungen von Auto-Kraftstoffen durch Tankwagen;<br />
• Anliefergeräusche: Anlieferungen von Shopwaren durch Lkw (>= 3,5 t), Be- <strong>und</strong> Entladegeräusche,<br />
dieselbetriebenes Kühlaggregat.<br />
Die maßgeblichen Emissionsquellen durch den Betrieb der Pkw-Waschanlagen <strong>und</strong> des<br />
SB-Waschbereiches sind gegeben durch:<br />
• Pkw- Zu- <strong>und</strong> Abfahrten zur Portalwaschanlage;<br />
• Wartebereich <strong>und</strong> Vorwaschplatz;<br />
• SB-Waschboxen (Hochdruckreiniger);<br />
• Wasch- <strong>und</strong> Trockengeräusche der Portalwaschanlagen.<br />
Alle weiteren Quellen sind gegenüber den oben genannten nicht pegelbestimmend <strong>und</strong><br />
werden daher vernachlässigt.<br />
Die Ermittlung der Emissionen der Pkw-Fahrten orientiert sich gemäß Parkplatzlärmstudie<br />
an den Werten der RLS-90 [8]. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt.<br />
Für die Lkw-Fahrten auf Betriebsgeländen wird ein aktueller Bericht der Hessischen Landesanstalt<br />
für Umwelt [12] herangezogen. Für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> eine Wegstrecke<br />
von 1 Meter wird der Studie entsprechend von einem Schallleistungsbeurteilungspegel<br />
von 63 dB(A) ausgegangen. Für Rangierfahrten wird gemäß [12] ein Schallleistungspegel<br />
angesetzt, der um 5 dB(A) oberhalb des Fahrgeräusches von Lkw auf Betriebsgeländen<br />
liegt.<br />
Die Ermittlung der Geräusche durch den Stellplatzlärm erfolgte gemäß der aktuellen Fassung<br />
der Parkplatzlärmstudie [10]. Bei der Quellenmodellierung für die Pkw-Stellplätze<br />
wurde das getrennte Verfahren nach Abschnitt 8.2.2 verwendet. Der Parkplatzsuchverkehr<br />
<strong>und</strong> der Durchfahranteil zwischen den Teilflächen sind gesondert in Form vom Linienquellen<br />
zu erfassen. Zur sicheren Seite wird angenommen, dass für alle K<strong>und</strong>en der<br />
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Portalwaschanlagen im Wartebereich <strong>und</strong> auf dem Vorwaschplatz ein Parkvorgang stattfindet.<br />
Damit sind auch Wartezeiten bei hohem K<strong>und</strong>enaufkommen berücksichtigt.<br />
Für die Stellplatzgeräusche der Lkw im Bereich der Ladezonen wird das getrennte Verfahren<br />
gemäß Abschnitt 8.2.2 der Parkplatzlärmstudie herangezogen, da die Fahrstrecken<br />
gesondert berücksichtigt werden.<br />
Für die Entladegeräusche wird ein Schallleistungspegel von 97 dB(A) (inkl. Impulszuschlag<br />
von 6 dB(A)) zugr<strong>und</strong>e gelegt, der auf Erfahrungswerten <strong>und</strong> eigenen Messungen<br />
im Rahmen anderer Untersuchungen basiert. Die geräuschintensive Entladezeit wird für<br />
große Lkw (>= 7,5 t) zu 30 Minuten, für kleine Lkw (< 7,5 t) zu 15 Minuten angenommen.<br />
Die tatsächliche Standzeit kann jedoch durchaus länger sein.<br />
Alternativ stehen mit der hessischen Ladelärmstudie [11] andere Ansätze zur Verfügung<br />
(Ladegeräusche an Frachtzentren, Auslieferungslagern <strong>und</strong> Speditionen), die unseres<br />
Erachtens jedoch nicht für die Entladung an Verbraucher- <strong>und</strong> Fachmärkten repräsentativ<br />
sind. Die verwendeten Schallleistungspegel für die Entladearbeiten stellen vielmehr realistische<br />
Ansätze dar, die in anderen Untersuchungen seit langem Verwendung finden. Begründete<br />
Beschwerden über unzulässig hohe Geräuschimmissionen durch die Ladearbeiten,<br />
für die wir eine Schallimmissionsprognose mit obigen Ansätzen erstellt haben, sind<br />
uns nicht bekannt.<br />
Hinsichtlich der dieselbetriebenen Kühlaggregate von Kühl-Lkw wird gemäß Parkplatzlärmstudie<br />
von einem Schallleistungspegel von 97 dB(A) <strong>und</strong> einer Laufzeit von 15 Minuten<br />
je St<strong>und</strong>e ausgegangen.<br />
Die Geräuschimmissionen vom Entsorgungsfachbetrieb wurden durch eine Messung der<br />
tatsächlichen Situation ermittelt. Für die Flächenquelle ergibt sich ein Schallleistungspegel<br />
von L WA = 103,1 dB(A) <strong>und</strong> für die Schrottschere ergibt sich ein Schallleistungspegel von<br />
L WA = 90,5 dB(A), die der Berechnung der Beurteilungspegel zugr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />
Für die haustechnischen Anlagen wurden zwei haustechnischen Anlagen auf dem Dach<br />
des Dänischen Bettenlagers angenommen. Dabei wurde ein Schallleistungspegel von je<br />
75 dB(A) für den Betrieb tags <strong>und</strong> nachts zugr<strong>und</strong>e gelegt. Dieser Wert kann von Geräten,<br />
die dem Stand der Technik entsprechen, eingehalten werden. Bei allen haustechnischen<br />
Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- <strong>und</strong>/oder impulshaltigen Geräusche erzeugen<br />
(Stand der Technik).<br />
Die Ermittlung der Geräusche durch den Betrieb der Tankstellen <strong>und</strong> der Tankstellenshops<br />
sowie der dazugehörigen Servicebereiche <strong>und</strong> der Anlieferung von Auto-<br />
Kraftstoffen erfolgt gemäß Tabelle 8 der Tankstellenlärmstudie [13]. Es wird gemäß Tabelle<br />
2, Tankstellenlärmstudie angenommen, dass werktags insgesamt 55 % der K<strong>und</strong>en<br />
tanken <strong>und</strong> 45 % der K<strong>und</strong>en lediglich im Tankstellenshop einkaufen ohne zu tanken.<br />
Diese Verteilung ist in den Emissionsansätzen der Tankstellenlärmstudie bereits enthalten,<br />
so dass als Bezugsgröße die gesamte K<strong>und</strong>enanzahl anzusetzen ist. Für die Fahrstrecken<br />
<strong>und</strong> die Stellplätze erfolgt eine Trennung von Tankstelle <strong>und</strong> Shop.<br />
Für den Betrieb der Serviceplätze mit Luftdrucküberprüfung sowie den Münzsaugerbetrieb<br />
werden ebenfalls die Ansätze der Tankstellenlärmstudie [13] herangezogen. Von den<br />
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Tankstellenk<strong>und</strong>en nutzen an Werktagen gemäß Tankstellenlärmstudie 6 % die Serviceplätze<br />
(Luft- <strong>und</strong> Staubsaugerstation).<br />
Hinsichtlich des Betriebes der Portalwaschanlage wird für den kompletten Zyklus gemäß<br />
Abschnitt 6.1 der Tankstellenlärmstudie [13] ein Schallleistungsbeurteilungspegel von<br />
95,9 dB(A) (4 Minuten pro Zyklus) zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, wobei das Waschen <strong>und</strong> Trocknen<br />
bei geöffneten Rolltoren erfolgt.<br />
Für den SB-Waschbereich werden die in der SB-Waschanlagenstudie [12] angegebenen<br />
Betriebsgeräusche berücksichtigt. Gemäß Abschnitt 7.2 der SB-Waschanlagenstudie wird<br />
für einen Vorgang pro Waschplatz <strong>und</strong> St<strong>und</strong>e ein Schallleistungsbeurteilungspegel von<br />
85,7 dB(A) verwendet. Bei diesem Ansatz sind alle relevanten Geräusche enthalten.<br />
Die Belastungen sind in Anlage A 2.1 zusammengestellt. Die Schallleistungspegel <strong>und</strong> die<br />
sich ergebenden Schallleistungsbeurteilungspegel sind in Anlage A 2.2 aufgeführt. Dort<br />
finden sich auch die Basis-Oktavspektren. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen<br />
werden.<br />
4.3. Immissionen<br />
4.3.1. Allgemeines zur Schallausbreitung<br />
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A<br />
[16] auf Gr<strong>und</strong>lage des in der TA Lärm [3] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung<br />
eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus<br />
der Anlage A 1 ersichtlich. Die Berechnung der Geräuschbelastung innerhalb des Plangeltungsbereiches<br />
erfolgt für das maßgebende Geschoss in Form von Rasterlärmkarten.<br />
Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt:<br />
• Die Abschirmwirkung von vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Gebäuden sowie Reflexionen<br />
an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [21] geschätzt);<br />
• Die Lärmschutzwand an der Nordseite der Shell Tankstelle mit einer Höhe von etwa<br />
3,0 m <strong>und</strong> einer Länge 27,0 m;<br />
• Quellenhöhen gemäß Abschnitt 4.3.2;<br />
Die Geländetopographie wurde bei der Erstellung des Berechnungsmodells berücksichtigt.<br />
Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde<br />
gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 [14] ermittelt.<br />
Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung<br />
begünstigende Wettersituation („Mitwindausbreitungssituation“). Zur Berechnung des Beurteilungspegels<br />
ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-<br />
2 [14] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von<br />
Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel dar-<br />
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stellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde die meteorologische Korrektur<br />
nach DIN ISO 9613-2 zur sicheren Seite nicht berücksichtigt.<br />
Bei der Ermittlung der Beurteilungspegelanteile von den umliegenden gewerblich genutzten<br />
Flächen unter Berücksichtigung der pauschalen flächenbezogenen Schallleistungspegel<br />
wurde davon abweichend mit den A-bewerteten Schallleistungspegeln, ebenem Gelände<br />
ohne Abschirmungen im Plangebiet, ohne Ruhezeitenzuschläge <strong>und</strong> ohne<br />
Meteorologiekorrektur gerechnet, da es sich bei den Ansätzen um ein mathematisches<br />
Modell zur Emissionskontingentierung handelt.<br />
4.3.2. Quellenmodellierung<br />
Die Parkvorgänge der K<strong>und</strong>en-Pkw <strong>und</strong> der Lkw, die Ladearbeiten, die Lagerfläche <strong>und</strong><br />
die Quellen im Bereich der Tankstelle werden als Flächenschallquellen berücksichtigt. Die<br />
Fahrgeräusche auf den Pkw-Zufahrten <strong>und</strong> der Lkw-Fahrwege werden als Linienquellen<br />
modelliert. Die Lkw-Kühlaggregate sowie die Haustechnik werden als Punktquellen dargestellt.<br />
Die Tore der Waschhalle werden durch vertikale Flächenquellen abgebildet. Die<br />
Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen werden.<br />
Die Emissionshöhen betragen:<br />
• Pkw-Fahrwege: 0,5 m über Gelände;<br />
• Pkw-Stellplatzanlage: 0,5 m über Gelände;<br />
• Lkw-Fahrwege: 1,0 m über Gelände;<br />
• Lkw-Parken/Rangieren: 1,0 m über Gelände;<br />
• Ladegeräusche: 1,0 m über Gelände;<br />
• Kühlaggregat (Lkw): 3,5 m über Gelände;<br />
• Haustechnik auf dem Dach: 1,0 m über Dach;<br />
• Quellen im Bereich der Tankstellen: 0,5 m über Gelände;<br />
• Schallabstrahlung aus Portalwaschanlage: 0,0 bis 3,5 m über Gelände;<br />
• Pauschale Flächenquellen: 1,0 m über Gelände.<br />
4.3.3. Beurteilungspegel aus Gewerbelärm<br />
Zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmsituation innerhalb des Plangeltungsbereiches<br />
wurden die Beurteilungspegel sowohl tags als auch nachts ermittelt <strong>und</strong> in Form von Rasterlärmkarten<br />
in Anlage A 2.5 graphisch dargestellt.<br />
Innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zusammenfassend festzustellen, dass im Bereich<br />
des Mischgebietes die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A) nachts teilweise<br />
eingehalten werden.<br />
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Auf den Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes werden die Immissionsrichtwerte für<br />
allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 40 dB(A) nachts teilweise überschritten.<br />
Richtwertüberschreitungen von bis zu 1 dB(A) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen<br />
aus Gewerbelärm liegen innerhalb des gemäß TA Lärm zulässigen Maßes. Auf den verbleibenden<br />
von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte betroffenen Baugrenzen ist<br />
durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung (schutzbedürftige Räume auf die lärmabgewandten Seiten)<br />
bzw. den Einbau von nicht öffenbaren Fenstern (Lichtöffnungen) bzw. nur zum Reinigen<br />
zu öffnenden Fenstern ein Ausschluss von Immissionsorten erforderlich.<br />
4.3.4. Spitzenpegel<br />
Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [5] zu prüfen, wurden die<br />
erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen<br />
Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt.<br />
Bezüglich der Spitzenpegel sind eine beschleunigte Lkw-Abfahrt, Türen- bzw. Kofferraumschließen<br />
auf den Stellplätzen sowie kurzzeitige Geräuschspitzen bei der Entladung<br />
von Interesse. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels<br />
sind in der Tabelle 5 zusammengestellt.<br />
Im vorliegenden Fall werden die Mindestabstände tags zu allen benachbarten Nutzungen<br />
eingehalten, so dass dem Spitzenpegelkriterium der TA Lärm entsprochen wird. Nachtanlieferungen<br />
mit Lkw <strong>und</strong> geräuschintensive Ladetätigkeiten sind nicht möglich.<br />
Tabelle 5:<br />
Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel<br />
Vorgang<br />
Schallleistungspegel<br />
[dB(A)]<br />
Mindestabstand WA 1)<br />
[m]<br />
Mindestabstand MI 1)<br />
[m]<br />
tags nachts tags nachts<br />
Türen-/ Kofferraumschließen 99,5 2) 1 36 1 21<br />
Beschleunigte Lkw-Abfahrt 104,5 2) 3 53 1 36<br />
Ladegeräusche 120 3) 23 230 13 138<br />
1)<br />
Zulässiger Spitzenpegel für MI: 90 dB(A) tags <strong>und</strong> 65 dB(A) nachts, WA: 85 dB(A) tags <strong>und</strong> 60 dB(A) nachts<br />
2)<br />
Gemäß Parkplatzlärmstudie [10]<br />
3)<br />
Schätzung zur sicheren Seite<br />
5. Verkehrslärm<br />
5.1. Verkehrsmengen<br />
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm<br />
berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt:<br />
• Industriestraße;<br />
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• Pölitzer Weg (L 90);<br />
• Schienenstrecke Hamburg – Lübeck (Strecke 1120).<br />
Die Straßenverkehrsbelastungen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen<br />
Tagen des Jahres) <strong>und</strong> die maßgeblichen Schwerverkehrsanteile-Anteile (Kfz mit<br />
mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) auf der Industriestraße für das Jahr 2008 wurden<br />
von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> [19] zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsbelastungen<br />
wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet (Hochrechnungsfaktor: 1,08).<br />
Für die Tag-Nacht-Verteilung des Lkw-Anteils > 2,8 t auf der Industriestraße wurde die<br />
gleiche Verteilung wie die aus den Zählergebnissen ermittelte Verteilung des Schwerverkehrs<br />
(SV > 3,5 t) zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Zur Berücksichtigung der Lkw zwischen 2,8 <strong>und</strong> 3,5 t<br />
wurde der Schwerverkehrsanteil mit dem Faktor 1,64 hochgerechnet.<br />
Die Straßenverkehrsbelastungen der Straße Pölitzer Weg (L 90) wurden der manuellen<br />
Verkehrszählung aus dem Jahr 2005 der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (bast) entnommen.<br />
Die Verkehrsbelastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet.<br />
Dabei wurde eine allgemeine Verkehrssteigerung von etwa 0,5 Prozentpunkten<br />
pro Jahr berücksichtigt (Hochrechnungsfaktor: 1,1).<br />
Im vorliegenden Fall ist durch die Neuwidmung der Bauflächen aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden<br />
Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht mit einer erheblichen<br />
Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen, so dass sich der B-Plan-induzierte<br />
Zusatzverkehr vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall nicht beurteilungsrelevant<br />
verändert. Daher ist eine detaillierte Untersuchung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs<br />
auf öffentlichen Straßen nicht erforderlich.<br />
Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Zugzahlen für das Jahr 2025 sowie<br />
weitere Parameter der Züge <strong>und</strong> Beschaffenheit der Gleisanlagen) wurden von der Deutschen<br />
Bahn AG, Systemverb<strong>und</strong> Bahn – Umweltschutz Berlin [18] zur Verfügung gestellt.<br />
Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in den Anlagen A 3.1 (Straßenverkehr)<br />
<strong>und</strong> A 3.2 (Schienenverkehr).<br />
5.2. Emissionen<br />
5.2.1. Straßenverkehrslärm<br />
Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [8] berechnet.<br />
Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen werden die Zuschläge gemäß Tabelle 2 der<br />
RLS-90 berücksichtigt. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A 3.1.3.<br />
5.2.2. Schienenverkehrslärm<br />
Die Emissionspegel für den Schienenverkehrslärm wurden gemäß SCHALL 03 [9] berechnet.<br />
Die Emissionen aus dem Schienenverkehr sind in der Anlage A 3.2.2 zusammengestellt.<br />
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5.3. Immissionen<br />
5.3.1. Allgemeines<br />
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A<br />
[16] auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der RLS-90 [8] für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong><br />
der SCHALL 03 [9] für den Schienenverkehrslärm.<br />
Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen<br />
Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Immissionshöhen<br />
betragen für das Erdgeschoss 2,5 m über Gelände sowie jeweils 2,8 m<br />
zusätzlich für jedes weitere Geschoss.<br />
Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der<br />
Lärmquellen sind aus der Anlage A 1.1 ersichtlich.<br />
5.3.2. Schutz des Plangebiets vor Verkehrslärm<br />
Innerhalb des Plangebiets ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet <strong>und</strong> Mischgebiet<br />
geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in der Anlage 0<br />
dargestellt.<br />
Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />
straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />
<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />
60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />
für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />
eingehalten.<br />
Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />
die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />
nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />
von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />
von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />
Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />
der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />
Ges<strong>und</strong>e Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse können aufgr<strong>und</strong> der Bauweise durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung<br />
(Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite),<br />
Abrücken der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden.<br />
Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- <strong>und</strong> Wohnnutzungen<br />
vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109. Die Dimensionierung des passiven<br />
Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109.<br />
Die Lärmpegelbereiche werden nach DIN 4109 [6], Ziffer 5.5 ermittelt. Rührt die Geräuschbelastung<br />
von mehreren verschiedenartigen Quellen her, so ist gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />
maßgebliche Außenlärmpegel durch Überlagerung von im vorliegenden Fall Verkehrs<strong>und</strong><br />
Gewerbelärm für den Tagesabschnitt zu bilden.<br />
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Für die Mischgebiete ergibt sich der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm<br />
aus dem um 3 dB(A) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bilden die<br />
Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß<br />
Abschnitt 5.5.6 der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am<br />
Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel zu verwenden.<br />
Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Prognose, dass die nächtlichen Emissionen<br />
durch den Schienenverkehr erheblich überwiegen. Daher wird hier der maßgebliche Außenlärmpegel<br />
nach folgendem Ansatz gebildet:<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />
Die Summierung von weiteren 5 dB(A) berücksichtigt dabei, dass die Lärmbelastung in<br />
der Nacht bedingt durch den Schienenverkehr in derselben Größenordnung wie am Tag<br />
ausfällt.<br />
Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist in dem Plan der Anlage A 3.3.4 dargestellt.<br />
Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />
Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />
hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />
Weise sichergestellt werden kann.<br />
Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:<br />
• Im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs wird der Orientierungswert<br />
für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />
ab einem Abstand von bis zu 11 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes nördlich der Industriestraße<br />
ab einem Abstand von bis zu 23 m gemessen von der südlichen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen. In den Obergeschossen<br />
wird im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs der Orientierungswert<br />
für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in Richtung<br />
der Straße Pölitzer Weg ab einem Abstand von bis zu 24 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes<br />
nördlich der Industriestraße ab einem Abstand von bis zu 38 m gemessen<br />
von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen.<br />
• Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der Orientierungswert für allgemeine<br />
Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />
nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können somit<br />
im gesamten allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen<br />
wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb<br />
möglicher Außenwohnbereiche ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des allgemeinen<br />
Wohngebietes mehr als 3 dB(A) überschritten.<br />
2 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des<br />
Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld ⇔ gerichteter<br />
Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm)<br />
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Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert<br />
mehr als 3 dB(A) überschritten wird, auszuschließen. Die Ausführung von nicht beheizten<br />
Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig.<br />
6. Textvorschläge für Begründung <strong>und</strong> Festsetzungen<br />
6.1. Begründung<br />
a) Allgemeines<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> sollen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Die<br />
Ausweisung ist teilweise als Mischgebiet (MI) <strong>und</strong> teilweise als allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) geplant.<br />
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen<br />
Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt <strong>und</strong> beurteilt.<br />
Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung<br />
anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz im<br />
Städtebau“, wobei zwischen gewerblichem Lärm <strong>und</strong> Verkehrslärm unterschieden wird.<br />
Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen<br />
an den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) orientieren.<br />
Die DIN 18005, Teil 1 verweist für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA<br />
Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Gr<strong>und</strong>lage der TA Lärm beurteilt<br />
werden.<br />
b) Gewerbelärm<br />
Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen <strong>und</strong> zur Sicherstellung, dass die Betriebe innerhalb<br />
des Plangeltungsbereiches unter Berücksichtigung der Vorbelastungen die Immissionsrichtwerte<br />
der TA Lärm einhalten, wurden die Beurteilungspegel sowohl tags als<br />
auch nachts ermittelt <strong>und</strong> in Form von Rasterlärmkarten dargestellt.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass innerhalb des Plangeltungsbereiches im Bereich<br />
des Mischgebietes die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete von 60 dB(A) tags <strong>und</strong><br />
45 dB(A) nachts teilweise eingehalten werden.<br />
Auf den Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes werden die Immissionsrichtwerte für<br />
allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 40 dB(A) nachts teilweise überschritten.<br />
Richtwertüberschreitungen von bis zu 1 dB(A) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen<br />
aus Gewerbelärm liegen innerhalb des gemäß TA Lärm zulässigen Maßes. Auf den verbleibenden<br />
von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte betroffenen Baugrenzen ist<br />
durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung (schutzbedürftige Räume auf die lärmabgewandten Seiten)<br />
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bzw. den Einbau von nicht öffenbaren Fenstern (Lichtöffnungen) bzw. nur zum Reinigen<br />
zu öffnenden Fenstern ein Ausschluss von Immissionsorten erforderlich.<br />
Hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel wird den Anforderungen der TA<br />
Lärm entsprochen.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass der Schutz der angrenzenden geplanten Wohnbebauung<br />
vor Gewerbelärm sicher gestellt ist.<br />
c) Verkehrslärm<br />
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm<br />
berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten<br />
berücksichtigt.<br />
Die Straßenverkehrsbelastungen auf der Industriestraße wurden von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
zur Verfügung gestellt. Die Straßenverkehrsbelastungen der Straße Pölitzer Weg<br />
(L 90) wurden der manuellen Verkehrszählung der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (bast)<br />
entnommen. Die Verkehrsbelastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet.<br />
Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Prognosehorizont 2025) wurden von<br />
der Deutschen Bahn AG, Systemverb<strong>und</strong> Bahn – Umweltschutz Berlin zur Verfügung gestellt.<br />
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der<br />
RLS-90 für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong> der SCHALL 03 für den Schienenverkehrslärm.<br />
Im vorliegenden Fall ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant, da<br />
aufgr<strong>und</strong> der Ausweisung von Mischgebietsflächen <strong>und</strong> allgemeinen Wohngebietsflächen<br />
<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der bereits vorliegenden Belastung auf umliegenden Straßenabschnitten<br />
nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen ist.<br />
Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />
straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />
<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />
60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />
für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />
eingehalten.<br />
Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />
die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />
nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />
von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />
von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />
Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />
der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />
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Seite 23<br />
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Ges<strong>und</strong>e Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse können aufgr<strong>und</strong> der Bauweise durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung<br />
(Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite),<br />
Abrücken der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden.<br />
Gemäß DIN 4109 ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz<br />
der Wohn- <strong>und</strong> Büronutzungen vor Verkehrslärm. Die Dimensionierung des passiven<br />
Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen.<br />
Für die Mischgebiete ergibt sich der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm<br />
aus dem um 3 dB(A) 3 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bilden die<br />
Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß<br />
Abschnitt 5.5.6 der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am<br />
Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel zu verwenden.<br />
Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Prognose, dass die nächtlichen Emissionen<br />
durch den Schienenverkehr erheblich überwiegen. Daher wird hier der maßgebliche Außenlärmpegel<br />
nach folgendem Ansatz gebildet:<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />
Die Summierung von weiteren 5 dB(A) berücksichtigt dabei, dass die Lärmbelastung in<br />
der Nacht bedingt durch den Schienenverkehr in derselben Größenordnung wie am Tag<br />
ausfällt.<br />
Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />
Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />
hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />
Weise sichergestellt werden kann.<br />
Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:<br />
• Im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs wird der Orientierungswert<br />
für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />
ab einem Abstand von bis zu 11 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes nördlich der Industriestraße<br />
ab einem Abstand von bis zu 23 m gemessen von der südlichen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen. In den Obergeschossen<br />
wird im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs der Orientierungswert<br />
für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in Richtung<br />
der Straße Pölitzer Weg ab einem Abstand von bis zu 24 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes<br />
nördlich der Industriestraße ab einem Abstand von bis zu 38 m gemessen<br />
von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen.<br />
• Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der Orientierungswert für allgemeine<br />
Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />
nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können somit<br />
3 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des<br />
Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld ⇔ gerichteter<br />
Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm)<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
Seite 24<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
im gesamten allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen<br />
wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb<br />
möglicher Außenwohnbereiche ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des allgemeinen<br />
Wohngebietes mehr als 3 dB(A) überschritten.<br />
Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert<br />
mehr als 3 dB(A) überschritten wird, auszuschließen. Die Ausführung von nicht beheizten<br />
Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig.<br />
6.2. Festsetzungen<br />
a) Schutz vor Gewerbelärm<br />
Zum Schutz der Wohn- <strong>und</strong> Büronutzungen vor Gewerbelärm sind innerhalb der in den<br />
Planzeichnungen dargestellten Bereiche Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />
(schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109) geschlossen auszuführen.<br />
Die Festsetzung gilt für die den gewerblich genutzten Flächen zugewandten Außenbauteile.<br />
Fenster als Bestandteil des Außenbauteils vor schutzbedürftigen Räumen, die nur zum<br />
Reinigen zu öffnen sind, sind dann zulässig, wenn die natürliche Lüftung der schutzbedürftigen<br />
Räume über eine lärmabgewandte Front des Gebäudes erfolgen kann.<br />
Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />
Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />
geringere Beurteilungspegel resultieren.<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 25<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Abbildung 1: Lage der Bereiche, in dem Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />
tags geschlossen auszuführen sind, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
WA<br />
MI<br />
MI<br />
WA<br />
WA<br />
WA<br />
Baugrenzen<br />
Bereiche, in denen Außenbauteile von Gebäuden vor<br />
Aufenthaltsräumen tags geschlossen auszuführen sind<br />
Plangeltungsbereich<br />
Pölitzer Weg<br />
Industriestraße<br />
Pölitzer Weg<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
Seite 26<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Abbildung 2: Lage der Bereiche, in dem Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />
nachts geschlossen auszuführen sind, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
WA<br />
MI<br />
MI<br />
WA<br />
WA<br />
WA<br />
Baugrenzen<br />
Bereiche, in denen Außenbauteile von Gebäuden vor<br />
Aufenthaltsräumen nachts geschlossen auszuführen sind<br />
Plangeltungsbereich<br />
Pölitzer Weg<br />
Industriestraße<br />
Pölitzer Weg<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 27<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
b) Schutz vor Verkehrslärm<br />
Zum Schutz der Büro- <strong>und</strong> Wohnnutzungen vor Verkehrslärm <strong>und</strong> Gewerbelärm werden<br />
die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Schallschutz<br />
im Hochbau festgesetzt. Die Festsetzungen gelten für die der Straße Pölitzer Weg <strong>und</strong><br />
der Industriestraße zugewandten Gebäudefronten <strong>und</strong> Seitenfronten. Für rückwärtige<br />
Fronten gelten um jeweils eine Stufe niedrigere Lärmpegelbereiche.<br />
Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven<br />
Schallschutz:<br />
1)<br />
2)<br />
Lärmpegelbereich<br />
nach DIN 4109<br />
Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel L a<br />
dB(A)<br />
erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der<br />
Außenbauteile 1) R´w,res<br />
Wohnräume Büroräume 2)<br />
[dB]<br />
III 61 - 65 35 30<br />
IV 66 - 70 40 35<br />
V 71 - 75 45 40<br />
resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster <strong>und</strong> Lüftung zusammen)<br />
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgr<strong>und</strong> der in den Räumen ausgeübten<br />
Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />
Ebenerdige bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche) im<br />
Mischgebiet nördlich des Pölitzer Wegs sind bis zu einem Abstand von bis zu 11 m gemessen<br />
von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw. sind Außenwohnbereiche<br />
(Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Straßen Pölitzer Weg<br />
nur auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig.<br />
In den Obergeschossen sind bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche)<br />
im Mischgebiet nördlich des Pölitzer Wegs bis zu einem Abstand von bis<br />
zu 23 m gemessen von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw.<br />
sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Straßen<br />
Pölitzer Weg nur auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig.<br />
Im Mischgebiet nördlich der Industriestraße sind ebenerdige bauliche Anlagen mit schützenswerten<br />
Nutzungen (Außenwohnbereiche) bis zu einem Abstand von bis zu 24 m gemessen<br />
von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw. sind Außenwohnbereiche<br />
(Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Industriestraße nur<br />
auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig.<br />
In den Obergeschossen sind bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche)<br />
im Mischgebiet nördlich der Industriestraße bis zu einem Abstand von bis<br />
zu 38 m gemessen von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw.<br />
sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Industriestraße<br />
nur auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig. Die Ausführung<br />
von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieses Abstandes ist generell zulässig.<br />
In den Obergeschossen des allgemeine Wohngebietes sind bauliche Anlagen mit schützenswerten<br />
Nutzungen (Außenwohnbereiche) ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des<br />
allgemeinen Wohngebietes geschlossen auszuführen.<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
Seite 28<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb des Plangeltungsbereiches ist<br />
generell zulässig.<br />
Abbildung 3: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
LPB II<br />
LPB III<br />
LPB IV<br />
LPB V<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
(Hinweis an den Planer: Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus der Planzeichnung der<br />
obigen Abbildung 3 übernehmen.)<br />
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 29<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />
Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />
hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />
Weise sichergestellt werden kann.<br />
Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)<br />
müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.<br />
Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der<br />
Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.<br />
Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />
Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />
geringere Beurteilungspegel resultieren. Für das allgemeine Wohngebiet<br />
ist bei einem Einzelnachweis der maßgebliche Außenlärmpegel abweichend von der DIN<br />
4109 wie folgt zu ermitteln:<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />
Hammoor, den 28. Mai 2013<br />
(Dipl.-Ing. (FH) Bianca Berghofer)<br />
(Dipl.-Ing. Björn Heichen)<br />
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Seite 30<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
7. Quellenverzeichnis<br />
Gesetze, Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong> Richtlinien<br />
[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche Vorgänge (B<strong>und</strong>es-<br />
Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert am<br />
27. Juni 2012 durch Artikel 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher<br />
Vorschriften (BGBl. I Nr. 29 vom 29.06.2012 S. 1421);<br />
[2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes,<br />
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990<br />
(BGBl. I Nr. 27 vom 20.06.1990 S. 1036) zuletzt geändert am 19. September 2006<br />
durch Artikel 3 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von B<strong>und</strong>esrecht im Zuständigkeitsbereich<br />
des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />
(BGBl. I Nr. 44 vom 30.09.2006 S. 2146);<br />
[3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz<br />
(6. BImSchVwV), TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom<br />
26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503);<br />
[4] DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Hinweise für<br />
die Planung, Juli 2002;<br />
[5] DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;<br />
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987;<br />
[6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen <strong>und</strong> Nachweise, November<br />
1989;<br />
[7] DIN 4109 Berichtigung 1, Berichtigung zu DIN 4109/11.89, DIN 4109 Bbl. 1/11.89<br />
<strong>und</strong> DIN 4109 Bbl. 2/11.89, August 1992;<br />
Emissions-/Immissionsberechnung<br />
[8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990;<br />
[9] Information Deutsche B<strong>und</strong>esbahn · B<strong>und</strong>esbahn-Zentralamt München, SCHALL<br />
03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe<br />
1990;<br />
[10] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus<br />
Parkplätzen, Autohöfen <strong>und</strong> Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern <strong>und</strong> Tiefgaragen,<br />
Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete<br />
Auflage, 2007;<br />
[11] Hessische Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht zur Untersuchung der<br />
Lkw- <strong>und</strong> Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Ausliefe-<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 31<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
rungslagern <strong>und</strong> Speditionen, aus: Umweltplanung, Arbeits- <strong>und</strong> Umweltschutz,<br />
Heft 1992, 16. Mai 1995;<br />
[12] Hessische Landesanstalt für Umwelt <strong>und</strong> Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung<br />
der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von<br />
Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen <strong>und</strong> Verbrauchermärkten sowie<br />
weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz<br />
in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005;<br />
[13] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen von<br />
Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- <strong>und</strong> Umweltschutz, Heft Nr. 275, Hessische<br />
Landesanstalt für Umwelt, 1999;<br />
[14] DIN ISO 9613-2, Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien -<br />
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996), Oktober 1999;<br />
[15] DIN EN ISO 717-1, Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden <strong>und</strong> von<br />
Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung November 2006;<br />
[16] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation <strong>und</strong> Ausbildung für den<br />
Immissionsschutz, München, Cadna/A ® für Windows, Computerprogramm zur<br />
Berechnung <strong>und</strong> Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 4.3.143<br />
(32-Bit), Oktober 2012;<br />
Sonstige projektbezogene Quellen <strong>und</strong> Unterlagen<br />
[17] Planzeichnungen von PROKOM GmbH, Lübeck, Stand 06. März 2013;<br />
[18] Eingangsdaten für schalltechnische Berechnungen, Deutsche Bahn AG, Technik,<br />
Systemverb<strong>und</strong>, Dienstleistungen Betrieblicher Umweltschutz (TUM 1), Schall<strong>und</strong><br />
Erschütterungsschutz, 21.11.2012;<br />
[19] Verkehrsbelastungen der Industriestraße, Anhangsband zum Verkehrsentwicklungsplan<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Stand Juli 2009;<br />
[20] Emissionsmessungen auf dem Gelände der Firma Borowski & Hopp <strong>und</strong> Prognose<br />
der Immissionen an der Wohnbebauung im Stoltenrieden 18 in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
LAIRM CONSULT GmbH, Hammoor, vom 23. September 2009;<br />
[21] Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT<br />
GmbH, 4. April 2013;<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
I<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
8. Anlagenverzeichnis<br />
A 1<br />
A 2<br />
Lagepläne ................................................................................................................ III<br />
A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500 ................................................................... III<br />
A 1.2 Lage der Quellen, Vorbelastung, Maßstab 1:3.000 ........................................ IV<br />
A 1.2.1 Flächenhafter Ansatz, Maßstab 1:3.000 ........................................... IV<br />
A 1.2.2 Tankstelle Titan, Maßstab 1:300 ....................................................... V<br />
A 1.2.3 Borowski & Hopp, Maßstab 1:600 .................................................... VI<br />
A 1.3 Lage der Quellen innerhalb des Plangebietes............................................... VII<br />
A 1.3.1 Dänisches Bettenlager, Maßstab 1:600 .......................................... VII<br />
A 1.3.2 Tankstelle Shell, Maßstab 1:500 .................................................... VIII<br />
Gewerbelärm .......................................................................................................... IX<br />
A 2.1 Verkehrsaufkommen <strong>und</strong> Technik ................................................................. IX<br />
A 2.1.1 Borowski & Hopp ............................................................................. IX<br />
A 2.1.2 Tankstelle Titan ................................................................................. X<br />
A 2.1.3 Dänisches Bettenlager ..................................................................... XI<br />
A 2.1.4 Tankstelle Shell ............................................................................... XII<br />
A 2.2 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen ............................................... XIII<br />
A 2.2.1 Flächenbezogene Schallleistungspegel ......................................... XIII<br />
A 2.2.2 Fahrbewegungen Pkw ................................................................... XIII<br />
A 2.2.3 Lkw-Verkehre ................................................................................. XIV<br />
A 2.2.4 Parkvorgänge ................................................................................. XV<br />
A 2.2.5 Anlieferungen ................................................................................. XVI<br />
A 2.2.6 Technik .......................................................................................... XVI<br />
A 2.2.7 Lagerfläche <strong>und</strong> Schrottschere ..................................................... XVII<br />
A 2.2.8 Tankstelle ..................................................................................... XVII<br />
A 2.2.9 Waschhalle, -boxen ..................................................................... XVIII<br />
A 2.2.10 Oktavspektren Schallleistungspegel ............................................. XVIII<br />
A 2.2.11 Abschätzung der Standardabweichungen ...................................... XIX<br />
A 2.3 Schallleistungspegel für die Quellbereiche .................................................. XXI<br />
A 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel ....................... XXVII<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
II<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 2.5 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm ......................................................... XXIX<br />
A 2.5.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,0 m, Maßstab 1:2.000 .. XXIX<br />
A 2.5.2 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000 . XXX<br />
A 2.5.3 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000XXXI<br />
A 3<br />
Verkehrslärm ..................................................................................................... XXXII<br />
A 3.1 Straßenverkehrslärm ................................................................................ XXXII<br />
A 3.1.1 Verkehrsbelastungen .................................................................. XXXII<br />
A 3.1.2 Basis-Emissionspegel ................................................................ XXXII<br />
A 3.1.3 Emissionspegel .......................................................................... XXXII<br />
A 3.2 Schienenverkehrslärm ............................................................................. XXXIII<br />
A 3.2.1 Basis-Emissionspegel ............................................................... XXXIII<br />
A 3.2.2 Emissionspegel ......................................................................... XXXIII<br />
A 3.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm ....................................................... XXXIV<br />
A 3.3.1 Straßenverkehrslärm ................................................................. XXXIV<br />
A 3.3.1.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />
1:2.000 ......................................................................... XXXIV<br />
A 3.3.1.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />
1:2.000 .......................................................................... XXXV<br />
A 3.3.2 Schienenverkehrslärm ............................................................... XXXVI<br />
A 3.3.2.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />
1:2.000 ......................................................................... XXXVI<br />
A 3.3.2.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />
1:2.000 ........................................................................ XXXVII<br />
A 3.3.3 Gesamtverkehrslärm ............................................................... XXXVIII<br />
A 3.3.3.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />
1:2.000 ....................................................................... XXXVIII<br />
A 3.3.3.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />
1:2.000 ......................................................................... XXXIX<br />
A 3.3.4 Lärmpegelbereiche, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000 ............ XL<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
III<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 1<br />
Lagepläne<br />
A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500<br />
MI<br />
Stoltenrieden<br />
Baugrenzen<br />
Industriestraße<br />
Schienenstrecke Hamburg - Lübeck<br />
MI<br />
WA<br />
WA<br />
WA<br />
WA<br />
Plangeltungsbereich<br />
Straße<br />
Kreuzung<br />
Schiene<br />
Haus<br />
3D-Reflektor<br />
Höhenlinie<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
IV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 1.2 Lage der Quellen, Vorbelastung, Maßstab 1:3.000<br />
A 1.2.1 Flächenhafter Ansatz, Maßstab 1:3.000<br />
Stoltenrieden<br />
GE 4<br />
GE 5<br />
WA<br />
MI<br />
WA<br />
WA<br />
Plangeltungsbereich<br />
GE 1<br />
GE 2<br />
GE 6<br />
GE 3<br />
Industriestraße<br />
Flächenquelle<br />
Haus<br />
Schirm<br />
3D-Reflektor<br />
Höhenlinie<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
V<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 1.2.2 Tankstelle Titan, Maßstab 1:300<br />
lq19<br />
lq16<br />
lq18<br />
fq22<br />
pq5<br />
fq21<br />
fq25<br />
fq24<br />
fq23<br />
fq26<br />
fq27<br />
Tankstelle Titan<br />
lq17<br />
vq3<br />
lq15<br />
lq20<br />
Punktquelle<br />
Linienquelle<br />
Flächenquelle<br />
vert. Flächenquelle<br />
Haus<br />
3D-Reflektor<br />
Höhenlinie<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
VI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 1.2.3 Borowski & Hopp, Maßstab 1:600<br />
lq1<br />
Punktquelle<br />
Linienquelle<br />
Flächenquelle<br />
Haus<br />
Schirm<br />
3D-Reflektor<br />
Höhenlinie<br />
pq1<br />
fq1<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
VII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 1.3<br />
Lage der Quellen innerhalb des Plangebietes<br />
A 1.3.1 Dänisches Bettenlager, Maßstab 1:600<br />
fq8<br />
pq2<br />
fq5<br />
fq6<br />
lq2<br />
pq3<br />
Dänisches Bettenlager<br />
fq4<br />
lq3<br />
fq2<br />
fq3<br />
fq10<br />
fq9<br />
lq5<br />
lq4<br />
lq6<br />
fq7<br />
Punktquelle<br />
Linienquelle<br />
Flächenquelle<br />
vert. Flächenquelle<br />
Haus<br />
3D-Reflektor<br />
Höhenlinie<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
VIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 1.3.2 Tankstelle Shell, Maßstab 1:500<br />
fq15<br />
lq12<br />
lq7<br />
lq11<br />
fq11<br />
fq16<br />
lq13<br />
Tankstelle<br />
Shell<br />
lq8<br />
pq4<br />
fq20<br />
fq13<br />
fq19<br />
lq14<br />
lq9<br />
fq12<br />
fq18<br />
fq17<br />
vq1<br />
vq2<br />
lq10<br />
fq14<br />
Punktquelle<br />
Linienquelle<br />
Flächenquelle<br />
vert. Flächenquelle<br />
Haus<br />
Schirm<br />
3D-Reflektor<br />
Höhenlinie<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
IX<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2<br />
A 2.1<br />
A 2.1.1<br />
Gewerbelärm<br />
Verkehrsaufkommen <strong>und</strong> Technik<br />
Borowski & Hopp<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8 8<br />
Stellplätze<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
tags nachts<br />
Ze<br />
Teilverkehr<br />
n<br />
Anteil<br />
Kürzel<br />
Kfz /<br />
Verteilung<br />
13 h<br />
Borowski & Hopp<br />
1 lk2zu zu 7<br />
Lkw gesamt 100 %<br />
2 lk2ab ab 7<br />
3 Containerwechsel<br />
lk21ab ab 5<br />
lk21zu zu 5<br />
100 %<br />
4<br />
5 lk22zu zu 2<br />
Lkw 100 %<br />
6 lk22ab ab 2<br />
Richtung<br />
T r1 T r2 T r3 T r4<br />
Kfz / Kfz / Kfz /<br />
3 h 8 h 1 h<br />
Ze Vorgänge Kürzel Anteil<br />
Anzahl der Vorgänge bzw.<br />
Vorgangsdauer [h]<br />
tags nachts<br />
T r1 T r2 T r3 T r4<br />
13 h 3 h 8 h 1 h<br />
1 Schrottschere<br />
ht1 100% 10 h 0 h 0 h<br />
2 Lagerfläche<br />
ht2 100% 10 h 0 h 0 h<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2: ........Anzahl der Stellplätze;<br />
Spalte 3: ........Anteil an Gesamtzahl;<br />
Spalten 6-9: ...Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />
T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />
T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />
T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />
gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />
T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
X<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 2.1.2<br />
Tankstelle Titan<br />
K<strong>und</strong>enverkehre für die Tankstelle Titan<br />
1 Tank <strong>und</strong><br />
kfz1zu zu 546 99 26<br />
100 %<br />
2 Shopk<strong>und</strong>en<br />
kfz1ab ab 546 99 26<br />
3 kfz11zu zu 300 54 14<br />
Tank-K<strong>und</strong>en 55 %<br />
4 kfz11ab ab 300 54 14<br />
5 kfz12zu zu 246 45 12<br />
Shop-K<strong>und</strong>en 45 %<br />
6 kfz12ab ab 246 45 12<br />
7 davon K<strong>und</strong>en<br />
kfz13zu zu 22 4<br />
6 %<br />
8 Luftstation<br />
kfz13ab ab 22 4<br />
11 K<strong>und</strong>en<br />
kfz14zu zu 137 25<br />
100 %<br />
12 Waschhalle<br />
kfz14ab ab 137 25<br />
Anlieferungen Tankstelle<br />
13 Kraftstoff-<br />
lkw11zu zu 1<br />
100 %<br />
14 Anlieferung<br />
lkw11ab ab 1<br />
15 Shop-Ware<br />
lkw12zu zu 1<br />
100 %<br />
16 Lkw > 3,5 t<br />
lkw12ab ab 1<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
Stellplätze<br />
tags nachts<br />
Richtung<br />
r4<br />
Ze Teilverkehr<br />
Kürzel<br />
T r1 T r2 T r3 T<br />
Anteil Kfz / Kfz / Kfz / Kfz /<br />
13 h 3 h 8 h 1 h<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2: ........ Anzahl der Stellplätze;<br />
Spalte 3: ........ Anteil an Gesamtzahl;<br />
Spalten 6-9: ... Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />
T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />
T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />
T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />
gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />
T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2.1.3<br />
Dänisches Bettenlager<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
Stellplätze<br />
tags nachts<br />
Richtung<br />
r4<br />
Ze Teilverkehr<br />
Kürzel<br />
T r1 T r2 T r3 T<br />
Anzahl<br />
Anteil<br />
Kfz / Kfz / Kfz / Kfz /<br />
n<br />
13 h 3 h 8 h 1 h<br />
Pkw-Verkehre (mittlerer Spitzentag)<br />
1 Stellplatzanlage<br />
pkzu zu 275<br />
90 100 %<br />
2 gesamt<br />
pkab ab 275<br />
3 pk1zu zu 21<br />
Stellplatz 1 7 8 %<br />
4 pk1ab ab 21<br />
5 pk2zu zu 49<br />
Stellplatz 2 16 18 %<br />
6 pk2ab ab 49<br />
7 pk3zu zu 49<br />
Stellplatz 3 16 18 %<br />
8 pk3ab ab 49<br />
9 pk4zu zu 92<br />
Stellplatz 4 30 33 %<br />
10 pk4ab ab 92<br />
11 pk5zu zu 9<br />
Stellplatz 5 3 3 %<br />
12 pk5ab ab 9<br />
13 pk6zu zu 9<br />
Stellplatz 6 3 3 %<br />
14 pk6ab ab 9<br />
15 pk7zu zu 46<br />
Stellplatz 7 15 17 %<br />
16 pk7ab ab 46<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
Ze Teilverkehr Ladezone Kürzel<br />
tags nachts<br />
Richtung<br />
T r1 T r2 T r3 T r4<br />
Kfz /<br />
13 h<br />
Lkw-Verkehre (mittlerer Spitzentag)<br />
1 lk1zu zu 1<br />
Lkw > = 7,5 t Ladezone<br />
2 lk1ab ab 1<br />
Kfz /<br />
3 h<br />
Kfz /<br />
8 h<br />
Kfz /<br />
1 h<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7<br />
Anzahl der Vorgänge bzw.<br />
Vorgangsdauer [h]<br />
Ze Vorgänge Kürzel<br />
T r1 T r2 T r3 T r4<br />
13 h 3 h 8 h 1 h<br />
Sonstige Arbeiten<br />
1 Betrieb haustechnischer Anlagen ht 100% 13 h 3 h 1 h<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2: ........Anzahl der Stellplätze;<br />
Spalte 3: ........Anteil an Gesamtzahl;<br />
Spalten 6-9: ...Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />
Anteil<br />
tags<br />
nachts<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />
T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />
T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />
gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />
T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />
A 2.1.4<br />
Tankstelle Shell<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
Stellplätze<br />
tags nachts<br />
Richtung<br />
r4<br />
Ze Teilverkehr<br />
Kürzel<br />
T r1 T r2 T r3 T<br />
Anteil Kfz / Kfz / Kfz / Kfz /<br />
13 h 3 h 8 h 1 h<br />
K<strong>und</strong>enverkehre für die Tankstelle Shell<br />
1 Tank <strong>und</strong><br />
kfz2zu zu 546 99 26<br />
100 %<br />
2 Shopk<strong>und</strong>en<br />
kfz2ab ab 546 99 26<br />
3 kfz21zu zu 300 54 14<br />
Tank-K<strong>und</strong>en 55 %<br />
4 kfz21ab ab 300 54 14<br />
5 kfz22zu zu 246 45 12<br />
Shop-K<strong>und</strong>en 45 %<br />
6 kfz22ab ab 246 45 12<br />
7 davon K<strong>und</strong>en<br />
kfz23zu zu 22 4<br />
6 %<br />
8 Luftstation<br />
kfz23ab ab 22 4<br />
9 K<strong>und</strong>en<br />
kfz24zu zu 137 25<br />
100 %<br />
10 Waschhalle<br />
kfz24ab ab 137 25<br />
Anlieferungen Tankstelle<br />
11 Kraftstoff-<br />
lkw21zu zu 2<br />
100 %<br />
12 Anlieferung<br />
lkw21ab ab 2<br />
13 Shop-Ware<br />
lkw22zu zu 1<br />
100 %<br />
14 Lkw > 3,5 t<br />
lkw22ab ab 1<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2: ........ Anzahl der Stellplätze;<br />
Spalte 3: ........ Anteil an Gesamtzahl;<br />
Spalten 6-9: ... Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />
T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />
T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />
T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />
gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />
T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2.2<br />
A 2.2.1<br />
Basisschallleistungen der einzelnen Quellen<br />
Flächenbezogene Schallleistungspegel<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6<br />
mittlere Schallleistungspegel<br />
Ze<br />
Gewerbefläche<br />
Fläche<br />
L W " L W ,r,1<br />
tags nachts tags nachts<br />
m² dB(A) (pro m²) dB(A)<br />
1 ge01 GE 1 6.610 60 45 98,2 83,2<br />
2 ge02 GE 2 13.800 60 45 101,4 86,4<br />
3 ge03 GE 3 19.050 60 45 102,8 87,8<br />
4 ge04 GE 4 2.190 60 45 93,4 78,4<br />
5 ge05 GE 5 1.660 60 45 92,2 77,2<br />
6 ge06 GE 6 27.540 60 45 104,4 89,4<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalten 3 <strong>und</strong> 4 ......... flächenbezogener Schallleistungspegel gemäß Festsetzungen in<br />
B-Plänen bzw. geeignete Ansätze;<br />
Spalten 5 <strong>und</strong> 6 ......... mittlerer Schallleistungspegel pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.2<br />
Fahrbewegungen Pkw<br />
Die Berechnung der von den fahrenden Kfz ausgehenden Schallemissionen erfolgt in<br />
Anlehnung an die in der Parkplatzlärmstudie [10] beschriebene Vorgehensweise nach der<br />
RLS-90 [8]. Um die Einheitlichkeit des Rechenmodells für alle Lärmquellen (Fahrzeugverkehr,<br />
Parkvorgänge) zu gewährleisten, werden die Emissionspegel nach RLS-90 in mittlere<br />
Schallleistungspegel für ein Ereignis pro St<strong>und</strong>e umgerechnet. Die folgende Tabelle<br />
zeigt den Ansatz.<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
mittlere Schallleistungspegel<br />
(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />
Ze Kürzel<br />
Fahrwegsbezeichnung<br />
v D v l ⊥ Dh g D Stg K StrO * L W ,r,1<br />
km / h dB(A) m % dB(A)<br />
Pkw-Fahrwege (bezogen auf eine Bewegung)<br />
1 f1 Pkw-Umfahrt 30 -8,8 117 0,0 0,0 0,0 0,0 68,4<br />
2 f2 Pkw-Umfahrt 30 -8,8 112 0,0 0,0 0,0 0,0 68,2<br />
3 f3 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 24 0,0 0,0 0,0 0,0 61,6<br />
4 f4 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 17 0,0 0,0 0,0 0,0 60,1<br />
5 f5 Pkw-Zufahrt Waschhalle 30 -8,8 63 0,0 0,0 0,0 0,0 65,7<br />
6 f6 Pkw-Abfahrt Waschhalle 30 -8,8 40 0,0 0,0 0,0 0,0 63,8<br />
7 f7 Pkw-Zufahrt Stellplatz 30 -8,8 22 0,0 0,0 0,0 0,0 61,2<br />
8 f8 Pkw-Zufahrt Stellplatz 30 -8,8 55 0,0 0,0 0,0 0,0 65,2<br />
9 f9 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 18 0,0 0,0 0,0 0,0 60,3<br />
10 f10 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 8 0,0 0,0 0,0 0,0 56,8<br />
11 f11 Pkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrt Waschhalle 30 -8,8 24 0,0 0,0 0,0 0,0 61,6<br />
12 f12 Pkw-Zufahrt Stellplatz 30 -8,8 28 0,0 0,0 0,0 0,0 62,2<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XIV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 1 ......... Bezeichnung der Lärmquellen;<br />
Spalte 2 ......... siehe Lageplan in Anlage A 1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstrecken<br />
auf dem Betriebsgelände;<br />
Spalte 3 ......... Nach Abschnitt 4.4.1.1.2 der RLS-90 ist mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,<br />
mindestens jedoch mit v = 30 km / h zu rechnen.<br />
Spalte 4 ......... Geschwindigkeitskorrekturen nach Gleichung 8 der RLS-90;<br />
Spalte 5 ......... Längen der Fahrstrecke;<br />
Spalte 6 ......... Höhendifferenzen im jeweiligen Abschnitt;<br />
Spalte 7 ......... Längsneigung des Fahrweges (Steigungen <strong>und</strong> Gefälle nach Abschnitt<br />
4.4.1.1.4 der RLS-90 gleich behandelt);<br />
Spalte 8 ......... Korrekturen für Steigungen <strong>und</strong> Gefälle nach Gleichung 9 der RLS-90;<br />
Spalte 9 ......... Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tabelle 4 der<br />
RLS-90;<br />
Spalte 10 ....... Der Schallleistungspegel für eine Fahrt pro St<strong>und</strong>e ergibt sich aus dem<br />
Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90 zu<br />
( l ) 19,2 dB(<br />
).<br />
LW , r,1<br />
= Lm,<br />
E + 10lg + A<br />
Dabei ist l die tatsächliche Fahrweglänge unter Berücksichtigung des<br />
Höhenunterschiedes. Der Korrektursummand von 19,2 dB resultiert aus<br />
den unterschiedlichen Bezugsabständen (L m,E : Schalldruckpegel in 25 m<br />
Abstand von der Emissionsachse ⇔ L W,r,1 : Schallleistungspegel bezogen<br />
auf eine Länge von 1 m).<br />
A 2.2.3<br />
Lkw-Verkehre<br />
Für die Lkw-Fahrten auf Betriebsgeländen wird ein aktueller Bericht der Hessischen Landesanstalt<br />
für Umwelt [12] herangezogen. Für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> eine Wegstrecke<br />
von 1 Meter wird der Studie entsprechend von einem Schallleistungsbeurteilungspegel<br />
von 63 dB(A) ausgegangen.<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Ze Kürzel Fahrwegsbezeichnung<br />
mittlere Schallleistungspegel<br />
(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />
L W 0 D Rang. Länge ∆h g D Stg D StrO L W ,r,1<br />
dB(A) dB(A) m % dB(A)<br />
1 lk1 Lkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrten 63 0,0 50 0,0 0,0 0,0 0,0 80,0<br />
2 lk2 Lkw-Zufahrt 63 0,0 102 0,0 0,0 0,0 0,0 83,1<br />
3 lk3 Lkw-Rangieren 63 5,0 13 0,0 0,0 0,0 0,0 79,1<br />
4 lk4 Lkw-Abfahrt 63 0,0 28 0,0 0,0 0,0 0,0 77,5<br />
5 lk5 Lkw-Umfahrt Tankwagen 63 0,0 69 0,0 0,0 0,0 0,0 81,4<br />
6 lk6 Lkw-Umfahrt Shop 63 0,0 85 0,0 0,0 0,0 0,0 82,3<br />
7 lk7 Lkw-Umfahrt Tankwagen 63 0,0 54 0,0 0,0 0,0 0,0 80,3<br />
8 lk8 Lkw-Umfahrt Shop 63 0,0 66 0,0 0,0 0,0 0,0 81,2<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 1 .........Bezeichnung der Lärmquellen;<br />
Spalte 2 .........siehe Lageplan in Anlage A 1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstrecken<br />
auf dem Betriebsgelände;<br />
Spalte 3 .........Schallleistungspegel je Wegelement von 1 m;<br />
Spalte 4 .........Zuschläge für Rangierfahrten;<br />
Spalte 5 .........Längen der Fahrstrecke;<br />
Spalte 6 .........Höhendifferenzen im jeweiligen Abschnitt;<br />
Spalte 7 .........Längsneigung des Fahrweges (Steigungen <strong>und</strong> Gefälle gleich behandelt);<br />
Spalte 8 .........Korrekturen für Steigungen <strong>und</strong> Gefälle;<br />
Spalte 9 .........Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen (hier nicht erforderlich);<br />
Spalte 10 .......Schallleistungspegel für eine Fahrt pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.4<br />
Parkvorgänge<br />
Neben den Fahrbewegungen sind im Bereich der Stellplatzanlagen zusätzlich die Geräusche<br />
aus den Parkvorgängen (Ein- <strong>und</strong> Ausparken, Türenschlagen etc.), dem Parkplatzsuchverkehr<br />
<strong>und</strong> dem Durchfahrtsanteil zu berücksichtigen. Es finden die Ansätze der<br />
Parkplatzlärmstudie [10] Verwendung.<br />
Sp 1 2<br />
3 4 5 6 7 8<br />
mittlere Schallleistungspegel<br />
Ze Kürzel<br />
Vorgang<br />
(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />
L W 0 K PA K I K StrO K D L W ,r,1<br />
dB(A)<br />
1 park Stellplätze P&R, getrenntes Verfahren<br />
63 0 4 0,0 0,0 67,0<br />
2 lkwp Lkw-Parken auf Betriebsgeländen<br />
63 14 3 0,0 0,0 80,0<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 3 .........Ausgangsschallleistungen für eine Bewegung pro St<strong>und</strong>e (siehe Abschnitt<br />
8.2 der Parkplatzlärmstudie);<br />
Spalte 4 .........Zuschläge für unterschiedliche Parkplatztypen nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie;<br />
Spalte 5 .........Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche (Türenklappen), ebenfalls<br />
nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie;<br />
Spalte 6 .........Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen gemäß Parkplatzlärmstudie<br />
(bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt 8.2.2 der Parkplatzlärmstudie<br />
sowie bei Parkplätzen an Einkaufszentren nicht erforderlich);<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
XVI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Spalte 7 ......... Zuschläge für den Schallanteil der durchfahrenden Fahrzeuge gemäß<br />
Parkplatzlärmstudie, bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt 8.2.2 der<br />
Parkplatzlärmstudie nicht erforderlich;<br />
Spalte 8 ......... mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.5<br />
Anlieferungen<br />
Für die Entladegeräusche wird ein Schallleistungspegel von 97 dB(A) (inkl. Impulszuschlag<br />
von 6 dB(A)) zugr<strong>und</strong>e gelegt, der auf Erfahrungswerten <strong>und</strong> eigenen Messungen<br />
im Rahmen anderer Untersuchungen basiert.<br />
Hinsichtlich des Betriebs des Kühlaggregats eines Kühl-Lkw wird für den Dieselbetrieb der<br />
Parkplatzlärmstudie entsprechend von einem Schallleistungspegel von 97 dB(A) <strong>und</strong> einer<br />
Laufzeit von 15 Minuten je St<strong>und</strong>e ausgegangen [10].<br />
Die Schallleistungspegel, die Einwirkzeiten für einen Vorgang <strong>und</strong> der sich daraus ergebende<br />
Schallleistungs-Beurteilungspegel, beziehen sich auf einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e,<br />
<strong>und</strong> sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.<br />
Sp 1 2 3mittlere<br />
4 5<br />
Schallleistungspegel<br />
Ze<br />
(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />
Vorgang<br />
L W 0 K I T E L W ,r,1<br />
dB(A) min. dB(A)<br />
1 Rangierfahrt Lkw, Fahrstrecke: 1 m 68,0 0 60 68,0<br />
2 lkwr Rangierfahrt Lkw, Fahrstrecke ca.: 75 m 86,8 0 60 86,8<br />
3 lkauf Abrollcontainer aufnehmen (Lkw mit Hakenliftsystem)<br />
96,0 9 1,0 87,2<br />
4 lkab Abrollcontainer absetzen (Lkw mit Hakenliftsystem)<br />
96,0 9 1,0 87,2<br />
5 lkwk Ladearbeiten (lärmintensive Teilzeit) Lkw < 7,5 t 91,0 6 15 91,0<br />
6 lkwg Ladearbeiten (lärmintensive Teilzeit), Lkw ≥ 7,5 t 91,0 6 30 94,0<br />
7 kühl Kühlaggregat Lkw (Dieselbetrieb) 97,0 0 15 91,0<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2 ......... Ausgangsschallleistungen für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
Spalte 3 ......... Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />
Spalte 4 ......... Einwirkzeiten je Vorgang;<br />
Spalte 5 ......... mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.6<br />
Technik<br />
Für die haustechnischen Aggregate (Verflüssiger) wurden Herstellerangaben bzw. für die<br />
(Lüfter) Schallleistungspegel angesetzt, die von Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen,<br />
problemlos eingehalten werden zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die folgende Tabelle zeigt die<br />
Eingangsdaten.<br />
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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XVII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Bei allen haustechnischen Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- <strong>und</strong> / oder impulshaltigen<br />
Geräusche erzeugen sowie keine tieffrequenten Geräuschanteile aufweisen<br />
(Stand der Technik).<br />
Sp 1 2<br />
3 4 5 6<br />
mittlere<br />
Ze Kürzel<br />
Vorgang<br />
Schallleistungspegel<br />
L W 0 K I T E L W ,r,1<br />
dB(A) min. dB(A)<br />
1 ht1 Haustechnik<br />
75,0 0 60 75,0<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 3 .........Ausgangsschallleistungen;<br />
Spalte 4 .........Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />
Spalte 5 .........Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />
Spalte 6 .........Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.7<br />
Lagerfläche <strong>und</strong> Schrottschere<br />
Sp 1 2<br />
3 4 5 6<br />
mittlere<br />
Ze Kürzel<br />
Vorgang<br />
Schallleistungspegel<br />
L W 0 K I T E L W ,r,1<br />
dB(A) min. dB(A)<br />
1 fl Lagerfläche<br />
103,1 5,3 60 108,4<br />
2 schere Schrottschere 90,5 6,4 60 96,9<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 3 .........Ausgangsschallleistungen;<br />
Spalte 4 .........Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />
Spalte 5 .........Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />
Spalte 6 .........Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.8<br />
Tankstelle<br />
Der Ansatz für die Geräusche von der Tankstelle mit zugehörigen Geräuschquellen erfolgte<br />
gemäß Tankstellenlärmstudie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [13]. Dabei<br />
werden die Ansätze für den Tagesbetrieb werktags verwendet.<br />
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XVIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Sp 1 2<br />
3 mittlere 4 5<br />
Schallleistungspegel<br />
Ze Kürzel<br />
Vorgang<br />
(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />
Anzahl Kfz / h<br />
Prognosemodell werktags, tagsüber<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2 ......... Anzahl Kfz pro St<strong>und</strong>e;<br />
Spalte 4 ......... Ausgangsschallleistungen;<br />
Spalte 5 ......... Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />
Spalte 6 ......... Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
T E<br />
min.<br />
L W,r,1<br />
dB(A)<br />
1 tzapf Bereich Zapfsäule<br />
1<br />
60 74,7<br />
2 tshop Bereich Parken (Shopk<strong>und</strong>en)<br />
1<br />
60 72,1<br />
3 tein Bereich Ein-/Ausfahrt 1<br />
60 66,3<br />
4 tluft Bereich Luftstation (mit Waschanlage)<br />
1<br />
60 70,3<br />
5 tlad Benzinanlieferung durch Tankwagen<br />
1<br />
60 94,6<br />
6 tstaub Staubsaugerbetrieb (Luftstation) 1<br />
10 72,2<br />
A 2.2.9<br />
Waschhalle, -boxen<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5<br />
Ze<br />
Vorgang<br />
mittlere<br />
Schallleistungspegel<br />
L W 0 K I T E L W ,r,1<br />
dB(A) min. dB(A)<br />
Portalwaschanlagen<br />
1 wpkw Pkw-Waschzyklus (Waschen + Trocknen)<br />
95,9 4 84,1<br />
2 wasch SB-Waschboxen<br />
85,7 60 85,7<br />
3 hoch Hochdruckreiniger<br />
93,6 5 82,8<br />
Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />
Spalte 2 ......... Ausgangsschallleistungen;<br />
Spalte 3 ......... Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />
Spalte 4 ......... Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />
Spalte 5 ......... Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />
A 2.2.10 Oktavspektren Schallleistungspegel<br />
In der folgenden Übersicht sind die verwendeten Basis-Oktavspektren angegeben, die bei<br />
der Schallausbreitungsberechnung verwendet wurden. Gr<strong>und</strong>lage bilden typische Oktavspektren<br />
aus aktuellen Regelwerken (DIN EN 717-1 [15], Tankstellenlärmstudie [13] <strong>und</strong><br />
Herstellerangaben).<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XIX<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
relativer Schallpegel (auf 0 dB(A) normiert)<br />
Ze<br />
Vorgang<br />
31,5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 kHz 2 kHz 4 kHz 8 kHz<br />
dB(A)<br />
Pkw-Anfahrten<br />
1 parkfahr (Tankstellenlärmstudie<br />
-8 -6 -14 -9 -9 -9 -11 -18<br />
1991)<br />
Parken an P+R-Anlagen,<br />
2 parkpr<br />
arithm. Mittel (aus<br />
Tankstellenlärmstudie<br />
-14 -12 -15 -9 -6 -6 -8 -14<br />
abgeleitet)<br />
3 lkfahrt<br />
Lkw-Fahrt, mittlere<br />
Drehzahl (1500 min-1)<br />
-24 -14 -12 -7 -4 -5 -12 -17<br />
(Ladelärmstudie 1995)<br />
4 lkladep<br />
LKW-Verladung (Paletten)<br />
(Erfahrungswerte / eigene -33 -24 -10 -4 -7 -9 -13 -19 -25<br />
Messungen)<br />
5 lkkuhld<br />
Kühlaggregat LKW<br />
(Dieselbetrieb)<br />
(Erfahrungswerte / eigene<br />
-38 -19 -14 -10 -6 -4 -8 -13 -22<br />
Messungen)<br />
6 einaus<br />
Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtbereich<br />
Tankstelle<br />
(Tankstellenlärmstudie<br />
-112 -56 -39 -28 -26 -2 -9 -6 -21<br />
1999)<br />
7 zapf<br />
Zapfsäule<br />
(Tankstellenlärmstudie -92 -26 -16 -13 -7 -5 -7 -9 -15<br />
1999)<br />
8 muenz<br />
Münzsauger<br />
(Tankstellenlärmstudie -48 -30 -21 -13 -9 -4 -6 -8 -14<br />
1999 abgeleitet)<br />
9 wasch<br />
Waschanlage<br />
(Tankstellenlärmstudie -51 -30 -21 -17 -11 -7 -7 -5 -7<br />
1999)<br />
10 luft<br />
Luftstation<br />
(Tankstellenlärmstudie -97 -32 -21 -16 -10 -6 -7 -5 -13<br />
1999 abgeleitet)<br />
Lüfter (typisches<br />
11 radvent<br />
Spektrum)<br />
-24 -14 -12 -7 -4 -5 -12 -17<br />
A 2.2.11 Abschätzung der Standardabweichungen<br />
Im Folgenden werden die Standardabweichungen σ der Quellen abgeschätzt. Für jede<br />
Quelle sind verschiedene Fehler wie z.B. in den Belastungsansätzen (Verkehrszahlen),<br />
den Schallleistungspegeln, der Quellenmodellierung, der angenommenen Fahrwegslängen<br />
<strong>und</strong> Geschwindigkeiten <strong>und</strong> damit der Einwirkzeiten etc. zu berücksichtigen. Sofern<br />
die Einzelfehler statistisch voneinander unabhängig sind, kann der Gesamtfehler als Wurzel<br />
aus der Summe der Quadrate der Einzelstandardabweichungen berechnet werden.<br />
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gedruckt: 28. Mai 2013
XX<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Folgende Annahmen werden für die Einzelfehler getroffen:<br />
Eingangsgröße<br />
rel. + σ - σ σ Mittel<br />
Fehler dB(A) dB(A) dB(A)<br />
Basisschallleistung L W0 , Pkw-Fahrt — 2,5 2,5 2,5<br />
Basisschallleistung L W0 , Lkw-Fahrt — 3,0 3,0 3,0<br />
Basisschallleistung Tankstellenbetrieb — 3,0 3,0 3,0<br />
Basisschallleistung Lkw-Kühlaggregat — 3,0 3,0 3,0<br />
Basisschallleistung Ladearbeiten, Haustechnik — 3,0 3,0 3,0<br />
Parkvorgang (inkl. Zuschläge) — 3,0 3,0 3,0<br />
Fahrweglänge l ⊥<br />
± 30 % 1,1 1,5 1,3<br />
Geschwindigkeit v ± 33 % 1,2 1,7 1,5<br />
Anzahl der Vorgänge ± 20 % 0,8 1,0 0,9<br />
Für die mittleren Gesamtstandardabweichungen ergibt sich damit:<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6 7 8<br />
Einzelstandardabweichung Gesamt<br />
Ze<br />
Vorgang<br />
σ LW 0 σ l⊥ σ v σ Τ σ LW ,r,1 σ Anzahl σ LW A<br />
dB(A)<br />
Pkw-Verkehre<br />
1 lq Pkw-Fahrten 2,5 1,3 1,5 — 3,2 0,9 3,3<br />
Parkvorgänge<br />
2 park Stellplätze 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
Lkw-Verkehre <strong>und</strong> Anlieferungen<br />
3 lk Lkw-Fahrten 3,0 1,3 1,5 — 3,6 0,9 3,7<br />
4 lkwk Ladezone 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
5 kühl Kühlaggregat 3,0 — — — 3,0 — 3,0<br />
Haustechnik<br />
6 ht Haustechnik 3,0 — — — 3,0 — 3,0<br />
Tankstellenbetrieb<br />
7 tzapf Tankfläche 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
8 tshop Pkw Shopk<strong>und</strong>en 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
9 tlad Benzinanlieferung 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
10 tluft Luft- / Wasser-Station 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
10 tein Bereich Ein-/Ausfahrt 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
10 hoch Hochdruckreiniger 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
11 wasch Waschanlage, -boxen 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2.3<br />
Schallleistungspegel für die Quellbereiche<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />
Anzahl L W ,Basis t t<br />
Ze Quelle<br />
n<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ dB(A)<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
Vorhandenen gewerblich genutzte Flächen, flächenhafter Ansatz<br />
1 16 h 0 h 1 h ge01 98,2 98,2 83,2<br />
ge01<br />
2 ge01<br />
98,2 98,2 83,2 3,0<br />
3 16 h 0 h 1 h ge02 101,4 101,4 86,4<br />
ge02<br />
4 ge02<br />
101,4 101,4 86,4 3,0<br />
5 16 h 0 h 1 h ge03 102,8 102,8 87,8<br />
ge03<br />
6 ge03<br />
102,8 102,8 87,8 3,0<br />
7 16 h 0 h 1 h ge04 93,4 93,4 78,4<br />
ge04<br />
8 ge04<br />
93,4 93,4 78,4 3,0<br />
9 16 h 0 h 1 h ge05 92,2 92,2 77,2<br />
ge05<br />
10 ge05<br />
92,2 92,2 77,2 3,0<br />
11 16 h 0 h 1 h ge06 104,4 104,4 89,4<br />
ge06<br />
12 ge06<br />
104,4 104,4 89,4 3,0<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />
Anzahl L W ,Basis<br />
t t<br />
Ze Quelle<br />
n<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
dB(A)<br />
Borowski & Hopp<br />
Lkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt<br />
1 lk2zu 100,0 7 lk1 80,0 76,4 76,4<br />
2 lq1 lk2ab 100,0 7 lk1 80,0 76,4 76,4<br />
3 lq1<br />
79,4 79,4 3,3<br />
Lagerfläche<br />
4 lk2zu 100,0 7 lkwr 86,8 83,2 83,2<br />
5 lk2ab 100,0 7 lkwr 86,8 83,2 83,2<br />
6 lk21zu 300,0 15 lkauf 87,2 86,9 86,9<br />
7 lk21ab 300,0 15 lkab 87,2 86,9 86,9<br />
fq1<br />
8 lk22zu 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />
9 lk22ab 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />
10 ht2 100,0 10 fl 108,4 106,4 106,4<br />
11 fq1<br />
106,5 106,5 3,1<br />
Schrottschere<br />
12 ht1 100,0 10 schere 96,9 94,9 94,9<br />
pq1<br />
13 pq1<br />
94,9 94,9 3,0<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r<br />
Anzahl L W ,Basis<br />
t t<br />
Ze Quelle<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
Dänisches Bettenlager<br />
Pkw-Umfahrt<br />
1 pk1zu 100,0 21 f1 68,4 69,6 69,6<br />
2 pk3zu 100,0 49 f1 68,4 73,3 73,3<br />
3 lq2 pk5zu 100,0 9 f1 68,4 65,9 65,9<br />
4 pk6zu 100,0 9 f1 68,4 65,9 65,9<br />
5 lq2<br />
75,8 75,8 3,3<br />
Pkw-Umfahrt<br />
6 pk2zu 100,0 49 f2 68,2 73,1 73,1<br />
7 pk4zu 100,0 92 f2 68,2 75,8 75,8<br />
lq3<br />
8 pk7zu 100,0 46 f2 68,2 72,8 72,8<br />
9 lq3<br />
78,9 78,9 3,3<br />
Lkw-Zufahrt<br />
10 lk1zu 100,0 1 lk2 83,1 71,0 71,0<br />
lq4<br />
11 lq4<br />
71,0 71,0 3,3<br />
Lkw-Rangieren<br />
12 lk1zu 100,0 1 lk3 79,1 67,1 67,1<br />
lq5<br />
13 lq5<br />
67,1 67,1 3,3<br />
Lkw-Abfahrt<br />
14 lk1ab 100,0 1 lk4 77,5 65,4 65,4<br />
lq6<br />
15 lq6<br />
65,4 65,4 3,3<br />
Stellplätze<br />
16 pk1zu 100,0 21 park 67,0 68,2 68,2<br />
17 fq2 pk1ab 100,0 21 park 67,0 68,2 68,2<br />
18 fq2<br />
71,2 71,2 3,1<br />
19 pk2zu 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />
20 fq3 pk2ab 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />
21 fq3<br />
74,9 74,9 3,1<br />
22 pk3zu 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />
23 fq4 pk3ab 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />
24 fq4<br />
74,9 74,9 3,1<br />
25 pk4zu 100,0 92 park 67,0 74,6 74,6<br />
26 fq5 pk4ab 100,0 92 park 67,0 74,6 74,6<br />
27 fq5<br />
77,6 77,6 3,1<br />
28 pk5zu 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />
29 fq6 pk5ab 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />
30 fq6<br />
67,5 67,5 3,1<br />
31 pk6zu 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />
32 fq7 pk6ab 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />
33 fq7<br />
67,5 67,5 3,1<br />
34 pk7zu 100,0 46 park 67,0 71,6 71,6<br />
35 fq8 pk7ab 100,0 46 park 67,0 71,6 71,6<br />
36 fq8<br />
74,6 74,6 3,1<br />
Lkw-Parken<br />
37 lk1zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
38 fq9 lk1ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
39 fq9<br />
71,0 71,0 3,1<br />
n<br />
σ LW ,r<br />
dB(A)<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />
Anzahl L W ,Basis<br />
t t<br />
Ze Quelle<br />
n<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ dB(A)<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
Ladezone<br />
40 lk1zu 100,0 1 lkwg 94,0 81,9 81,9<br />
fq10<br />
41 fq10<br />
81,9 81,9 3,1<br />
Haustechnik<br />
42 ht 100,0 13 3 1 ht1 75,0 76,9 75,0 75,0<br />
pq2<br />
43 pq2<br />
76,9 75,0 75,0 3,0<br />
44 ht 100,0 13 3 1 ht1 75,0 76,9 75,0 75,0<br />
pq3<br />
45 pq3<br />
76,9 75,0 75,0 3,0<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Ze<br />
Quelle<br />
Tankstelle Shell<br />
Pkw-Fahrt<br />
Kürzel<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r<br />
Anzahl L W ,Basis t t<br />
P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
1 kfz2zu 50,0 273 50 13 f3 61,6 76,3 74,6 72,7<br />
2 lq7 kfz2ab 50,0 273 50 13 f3 61,6 76,3 74,6 72,7<br />
3 lq7<br />
79,3 77,6 75,7 3,3<br />
Pkw-Fahrt<br />
4 kfz2zu 50,0 273 50 13 f4 60,1 74,8 73,1 71,2<br />
5 lq8 kfz2ab 50,0 273 50 13 f4 60,1 74,8 73,1 71,2<br />
6 lq8<br />
77,8 76,1 74,2 3,3<br />
Pkw-Zufahrt Waschhalle<br />
7 kfz24zu 100,0 137 25 f5 65,7 77,4 75,8<br />
lq9<br />
8 lq9<br />
77,4 75,8 3,3<br />
Pkw-Abfahrt Waschhalle<br />
9 kfz24ab 100,0 137 25 f6 63,8 75,5 73,8<br />
lq10<br />
10 lq10<br />
75,5 73,8 3,3<br />
Pkw-Zufahrt Stellplatz<br />
11 kfz22zu 80,0 197 36 12 f7 61,2 74,5 72,8 72,0<br />
12 lq11 kfz22ab 80,0 197 36 12 f7 61,2 74,5 72,8 72,0<br />
13 lq11<br />
77,5 75,8 75,0 3,3<br />
Pkw-Zufahrt Stellplatz<br />
14 kfz22zu 20,0 49 9 f8 65,2 72,4 70,7<br />
15 lq12 kfz22ab 20,0 49 9 f8 65,2 72,4 70,7<br />
16 lq12<br />
75,4 73,7 3,3<br />
Lkw-Umfahrt Tankwagen<br />
17 lkw21zu 100,0 2 lk5 81,4 72,4 72,4<br />
lq13<br />
18 lq13<br />
72,4 72,4 3,3<br />
Lkw-Umfahrt Shop<br />
19 lkw22zu 100,0 1 lk6 82,3 70,3 70,3<br />
lq14<br />
20 lq14<br />
70,3 70,3 3,3<br />
Ein-/Ausfahrtzone<br />
21 kfz2zu 100 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />
fq11<br />
22 fq11<br />
84,0 82,4 80,4 3,1<br />
Ein-/Ausfahrtzone<br />
23 kfz2ab 100 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />
fq12<br />
24 fq12<br />
84,0 82,4 80,4 3,1<br />
n<br />
σ LW ,r<br />
dB(A)<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXIV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge<br />
Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />
Anzahl L W ,Basis<br />
t t<br />
Ze Quelle<br />
n<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
dB(A)<br />
Bereich Zapfsäulen<br />
25 kfz2zu 100 546 99 26 tzapf 74,7 92,4 90,8 88,8<br />
fq13<br />
26 fq13<br />
92,4 90,8 88,8 3,1<br />
Bereich Luftstation<br />
27 kfz2zu 100 546 99 tluft 70,3 88,0 86,4<br />
28 fq14 kfz2zu 100 546 99 tstaub 72,2 89,9 88,3<br />
29 fq14<br />
92,1 90,5 3,1<br />
Stellplätze<br />
30 kfz22zu 80,0 197 36 12 tshop 72,1 85,4 83,7 82,9<br />
31 fq15 kfz22ab 80,0 197 36 12 tshop 72,1 85,4 83,7 82,9<br />
32 fq15<br />
88,4 86,7 85,9 3,1<br />
33 kfz22zu 20,0 49 9 tshop 72,1 79,3 77,7<br />
34 fq16 kfz22ab 20,0 49 9 tshop 72,1 79,3 77,7<br />
35 fq16<br />
82,3 80,7 3,1<br />
Vorwaschplatz<br />
36 kfz24zu 70,0 96 17 hoch 82,8 92,9 91,3<br />
fq17<br />
37 fq17<br />
92,9 91,3 3,1<br />
Waschboxen<br />
38 kfz24zu 30,0 41 7 wasch 85,7 92,0 90,5<br />
fq18<br />
39 fq18<br />
92,0 90,5 3,1<br />
Lkw-Parken Tankwagen<br />
40 lkw21zu 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />
41 lkw21ab 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />
fq19<br />
42 lkw21zu 100,0 2 tlad 94,6 85,6 85,6<br />
43 fq19<br />
85,9 85,9 3,1<br />
Lkw-Parken Shop<br />
44 lkw22zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
45 lkw22ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
fq20<br />
46 lkw22zu 100,0 1 lkwk 91,0 78,9 78,9<br />
47 fq20<br />
79,6 79,6 3,1<br />
Einfahrt Waschhalle<br />
48 kfz24zu 70,0 96 17 wpkw 84,1 94,2 92,6<br />
vq1<br />
49 vq1<br />
94,2 92,6 3,0<br />
Ausfahrt Waschhalle<br />
50 kfz24ab 70,0 96 17 wpkw 84,1 94,2 92,6<br />
vq2<br />
51 vq2<br />
94,2 92,6 3,0<br />
Kühlaggregat<br />
52 lkw22zu 100,0 1 kühl 91,0 78,9 78,9<br />
pq4<br />
53 pq4<br />
78,9 78,9 3,0<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />
Anzahl L W ,Basis t t<br />
Ze Quelle<br />
n<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
dB(A)<br />
Tankstelle Titan<br />
Pkw-Fahrt<br />
1 kfz1zu 50,0 273 50 13 f9 60,3 75,0 73,4 71,4<br />
2 lq15 kfz1ab 50,0 273 50 13 f9 60,3 75,0 73,4 71,4<br />
3 lq15<br />
78,0 76,4 74,4 3,3<br />
Pkw-Fahrt<br />
4 kfz1zu 50,0 273 50 13 f10 56,8 71,5 69,8 67,9<br />
5 lq16 kfz1ab 50,0 273 50 13 f10 56,8 71,5 69,8 67,9<br />
6 lq16<br />
74,5 72,8 70,9 3,3<br />
Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt Waschhalle<br />
7 kfz14zu 100,0 137 25 f11 61,6 73,2 71,6<br />
8 lq17 kfz14ab 100,0 137 25 f11 61,6 73,2 71,6<br />
9 lq17<br />
76,2 74,6 3,3<br />
Pkw-Zufahrt Stellplatz<br />
10 kfz12zu 100,0 246 45 12 f12 62,2 76,5 74,8 73,0<br />
11 lq18 kfz12ab 100,0 246 45 12 f12 62,2 76,5 74,8 73,0<br />
12 lq18<br />
79,5 77,8 76,0 3,3<br />
Lkw-Umfahrt Tankwagen<br />
13 lkw11zu 100,0 1 lk7 80,3 68,3 68,3<br />
lq19<br />
14 lq19<br />
68,3 68,3 3,3<br />
Lkw-Umfahrt Shop<br />
15 lkw12zu 50,0 1 lk8 81,2 69,2 69,2<br />
lq20<br />
16 lq20<br />
69,2 69,2 3,3<br />
Ein-/Ausfahrtzone<br />
17 kfz1zu 100,0 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />
fq21<br />
18 fq21<br />
84,0 82,4 80,4 3,1<br />
Ein-/Ausfahrtzone<br />
19 kfz1ab 100,0 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />
fq22<br />
20 fq22<br />
84,0 82,4 80,4 3,1<br />
Bereich Zapfsäulen<br />
21 kfz1zu 100,0 546 99 26 tzapf 74,7 92,4 90,8 88,8<br />
fq23<br />
22 fq23<br />
92,4 90,8 88,8 3,1<br />
Bereich Luftstation<br />
23 kfz2zu 100,0 546 99 tluft 70,3 88,0 86,4<br />
24 fq24 kfz2zu 100,0 546 99 tstaub 72,2 89,9 88,3<br />
25 fq24<br />
92,1 90,5 3,1<br />
Stellplatz<br />
26 kfz12zu 100,0 246 45 12 tshop 72,1 86,3 84,7 82,9<br />
27 fq25 kfz12ab 100,0 246 45 12 tshop 72,1 86,3 84,7 82,9<br />
28 fq25<br />
89,3 87,7 85,9 3,1<br />
Lkw-Parken Tankwagen<br />
29 lkw11zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
30 lkw11ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
fq26<br />
31 lkw11zu 100,0 1 tlad 94,6 82,6 82,6<br />
32 fq26<br />
82,9 82,9 3,1<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXVI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />
Anzahl L W ,Basis<br />
t t<br />
Ze Quelle<br />
n<br />
Kürzel P t<br />
L W ,r,1<br />
mRZ oRZ<br />
Kürzel<br />
% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />
dB(A)<br />
Lkw-Parken Shop<br />
33 lkw12zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
34 lkw12ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />
fq27<br />
35 lkw12zu 100,0 1 lkwk 91,0 78,9 78,9<br />
36 fq27<br />
79,6 79,6 3,1<br />
Ausfahrt Waschhalle<br />
37 kfz14zu 100,0 137 25 wpkw 84,1 95,8 94,2<br />
vq3<br />
38 vq3<br />
95,8 94,2 3,0<br />
Kühlaggregat<br />
39 lkw12zu 100,0 1 kühl 91,0 78,9 78,9<br />
pq5<br />
40 pq5<br />
78,9 78,9 3,0<br />
Anmerkungen zur Tabelle:<br />
Spalte 1 ......... Bezeichnung der einzelnen Lärmquellen;<br />
Spalte 2 ......... Bezeichnung des Einzelvorganges in Anlage A 2.1;<br />
Spalte 3 ......... Anteil der Einzelvorgänge, der im jeweiligen Bereich auftritt;<br />
Spalten 4 - 6 .. Siehe Erläuterungen zu Spalte 3 in Anlage A 2.1; der Beurteilungszeitraum<br />
nachts umfasst eine St<strong>und</strong>e (T r4 ).<br />
Anmerkung: Alle Werte in den Spalten 4 bis 6 wurden auf eine ganze Zahl<br />
von Vorgängen mathematisch ger<strong>und</strong>et. Dadurch bedingt sind geringfügige<br />
Abweichungen von der Gesamtsumme nach Anlage A 2.1 möglich, die jedoch<br />
keinen Einfluss auf die Genauigkeit der schalltechnischen Berechnungen<br />
haben.<br />
Spalten 7 - 8 .. Basisschallleistungen für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e, nach Anlage A 2.2.1<br />
bis A 2.2.9;<br />
Spalten 9 - 11 Schallleistungs-Beurteilungspegel tags (t) <strong>und</strong> nachts (n) inklusive der Zeitbeurteilung<br />
<strong>und</strong> mit allen nach TA Lärm gegebenenfalls erforderlichen Zuschlägen<br />
(mit/ohne Ruhezeitenzuschlag (mRZ/oRZ));<br />
Spalte 12 ....... Standardabweichung des Schallleistungspegels (Anmerkung: Die Angabe<br />
einer Standardabweichung für die angesetzten Schallleistungspegel soll<br />
der Orientierung dienen <strong>und</strong> beschreibt die zu erwartende Streuung der<br />
Pegelwerte.)<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXVII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2.4<br />
Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel<br />
Zum Abschluss der Beschreibung des Emissionsmodells fasst die Tabelle die Schallleistungs-Beurteilungspegel<br />
für alle Einzelquellen zusammen.<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6<br />
Ze<br />
Lärmquelle<br />
Schallleistungs-<br />
Basis-<br />
Beurteilungspegel<br />
Oktavtags<br />
tags<br />
Spektrum<br />
nachts<br />
mRZ oRZ<br />
Bezeichnung<br />
Kürzel Kürzel<br />
dB(A)<br />
Flächenhafte Ansätze<br />
1 GE 1 ge01 — 98,2 98,2 83,2<br />
2 GE 2 ge02 — 101,4 101,4 86,4<br />
3 GE 3 ge03 — 102,8 102,8 87,8<br />
4 GE 4 ge04 — 93,4 93,4 78,4<br />
5 GE 5 ge05 — 92,2 92,2 77,2<br />
6 GE 6 ge06 — 104,4 104,4 89,4<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6<br />
Ze<br />
Lärmquelle<br />
Schallleistungs-<br />
Basis-<br />
Beurteilungspegel<br />
Oktavtags<br />
tags<br />
Spektrum<br />
nachts<br />
mRZ oRZ<br />
Bezeichnung<br />
Kürzel Kürzel<br />
dB(A)<br />
Borowski & Hopp<br />
1 Lkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrten lq1 lkfahrt 79,4 79,4<br />
2 Lagerfläche fq1 — 106,5 106,5<br />
3 Schrotschere pq1 — 94,9 94,9<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6<br />
Ze<br />
Lärmquelle<br />
Schallleistungs-<br />
Basis-<br />
Beurteilungspegel<br />
Oktavtags<br />
tags<br />
Spektrum<br />
nachts<br />
mRZ oRZ<br />
Bezeichnung<br />
Kürzel Kürzel<br />
dB(A)<br />
Dänisches Bettenlager<br />
1 Pkw-Umfahrt lq2 parkfahr 75,8 75,8<br />
2 Pkw-Umfahrt lq3 parkfahr 78,9 78,9<br />
3 Lkw-Zufahrt lq4 lkfahrt 71,0 71,0<br />
4 Lkw-Rangieren lq5 lkfahrt 67,1 67,1<br />
5 Lkw-Abfahrt lq6 lkfahrt 65,4 65,4<br />
6 Stellplatz 1 fq2 parkpr 71,2 71,2<br />
7 Stellplatz 2 fq3 parkpr 74,9 74,9<br />
8 Stellplatz 3 fq4 parkpr 74,9 74,9<br />
9 Stellplatz 4 fq5 parkpr 77,6 77,6<br />
10 Stellplatz 5 fq6 parkpr 67,5 67,5<br />
11 Stellplatz 6 fq7 parkpr 67,5 67,5<br />
12 Stellplatz 7 fq8 parkpr 74,6 74,6<br />
13 Lkw-Parken fq9 lkfahrt 71,0 71,0<br />
14 Ladezone fq10 lkladep 81,9 81,9<br />
15 Haustechnik pq2 radvent 76,9 75,0 75,0<br />
16 Haustechnik pq3 radvent 76,9 75,0 75,0<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXVIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6<br />
Ze<br />
Lärmquelle<br />
Schallleistungs-<br />
Basis-<br />
Beurteilungspegel<br />
Oktavtags<br />
tags<br />
Spektrum<br />
nachts<br />
mRZ oRZ<br />
Bezeichnung<br />
Kürzel Kürzel<br />
dB(A)<br />
Tankstelle Shell<br />
1 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq7 parkfahr 79,3 77,6 75,7<br />
2 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq8 parkfahr 77,8 76,1 74,2<br />
3 Pkw-Zufahrt Waschhalle lq9 parkfahr 77,4 75,8<br />
4 Pkw-Abfahrt Waschhalle lq10 parkfahr 75,5 73,8<br />
5 Pkw-Zufahrt Stellplatz lq11 parkfahr 77,5 75,8 75,0<br />
6 Pkw-Zufahrt Stellplatz lq12 parkfahr 75,4 73,7<br />
7 Lkw-Umfahrt Tankwagen lq13 lkfahrt 72,4 72,4<br />
8 Lkw-Umfahrt Shop lq14 lkfahrt 70,3 70,3<br />
9 Ein-/Ausfahrtzone fq11 einaus 84,0 82,4 80,4<br />
10 Ein-/Ausfahrtzone fq12 einaus 84,0 82,4 80,4<br />
11 Zapfbereich fq13 zapf 92,4 90,8 88,8<br />
12 Luftstation fq14 muenz 92,1 90,5<br />
13 Stellplatz fq15 parkpr 88,4 86,7 85,9<br />
14 Stellplatz fq16 parkpr 82,3 80,7<br />
15 Vorwaschplatz fq17 wasch 92,9 91,3<br />
16 Waschboxen fq18 wasch 92,0 90,5<br />
17 Kraftstofflieferung fq19 lkladep 85,9 85,9<br />
18 Lkw-Shop fq20 lkladep 79,6 79,6<br />
19 Einfahrt Waschhalle vq1 wasch 94,2 92,6<br />
20 Ausfahrt Waschhalle vq2 wasch 94,2 92,6<br />
21 Kühlaggregat pq4 lkkuhld 78,9 78,9<br />
Sp 1<br />
2 3 4 5 6<br />
Ze<br />
Lärmquelle<br />
Schallleistungs-<br />
Basis-<br />
Beurteilungspegel<br />
Oktavtags<br />
tags<br />
Spektrum<br />
nachts<br />
mRZ oRZ<br />
Bezeichnung<br />
Kürzel Kürzel<br />
dB(A)<br />
Tankstelle Titan<br />
1 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq15 parkfahr 78,0 76,4 74,4<br />
2 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq16 parkfahr 74,5 72,8 70,9<br />
3 Pkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrt Waschhalle lq17 parkfahr 76,2 74,6<br />
4 Pkw-Zufahrt Stellplatz lq18 parkfahr 79,5 77,8 76,0<br />
5 Lkw-Umfahrt Tankwagen lq19 lkfahrt 68,3 68,3<br />
6 Lkw-Umfahrt Shop lq20 lkfahrt 69,2 69,2<br />
7 Ein-/Ausfahrtzone fq21 einaus 84,0 82,4 80,4<br />
8 Ein-/Ausfahrtzone fq22 einaus 84,0 82,4 80,4<br />
9 Zapfbereich fq23 zapf 92,4 90,8 88,8<br />
10 Luftstation fq24 luft 92,1 90,5<br />
11 Stellplatz fq25 parkpr 89,3 87,7 85,9<br />
12 Kraftstofflieferung fq26 lkladep 82,9 82,9<br />
13 Lkw-Shop fq27 lkladep 79,6 79,6<br />
14 Einfahrt Waschhalle vq3 wasch 95,8 94,2<br />
15 Kühlaggregat pq5 lkkuhld 78,9 78,9<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXIX<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2.5<br />
Beurteilungspegel aus Gewerbelärm<br />
A 2.5.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,0 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
> 65.0 dB<br />
> 70.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXX<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 2.5.2 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
> 65.0 dB<br />
> 70.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXXI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 2.5.3 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 35.0 dB<br />
> 40.0 dB<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXXII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 3<br />
A 3.1<br />
A 3.1.1<br />
Verkehrslärm<br />
Straßenverkehrslärm<br />
Verkehrsbelastungen<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Prognose-Nullfall Prognose-Planfall<br />
Ze Straßenabschnitt<br />
2020/25<br />
2020/25<br />
DTV p t p n<br />
DTV p t p n<br />
Kfz/24h % % Kfz/24h % %<br />
Industriestraße<br />
1 str01 östlich Stoltenrieden 11.948 7,6 7,6 11.948 7,6 7,6<br />
Pölitzer Weg<br />
2 str02 westlich Stoltenrieden 3.483 3,4 4,6 3.483 3,4 4,6<br />
3 str03 südlich Industriestraße 3.483 3,4 4,6 3.483 3,4 4,6<br />
A 3.1.2<br />
Basis-Emissionspegel<br />
Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis-<br />
Emissionspegel L m,E gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 Pkw- oder Lkw-Fahrt je<br />
St<strong>und</strong>e bezogen.<br />
Sp 1 2<br />
3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel<br />
Geschwindig-<br />
Emissions-<br />
Gefälle<br />
Straßentyp<br />
L<br />
Ze<br />
g D Stg StrO D StrO v PKW v m,E,1<br />
LKW<br />
Pkw Lkw<br />
Kürzel Beschreibung % dB(A)<br />
dB(A) km/h dB(A)<br />
nicht geriffelte<br />
Gussasphalte,<br />
1 asph050 Asphaltbetone <strong>und</strong> < 5 0,0 asphalt 0,0 50 50 30,7 44,3<br />
Splitmastixasphalt<br />
A 3.1.3<br />
Emissionspegel<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14<br />
Ze<br />
Straßenabschnitt<br />
Basis-<br />
L m,E<br />
maßgebliche<br />
Verkehrsstärken<br />
maßgebl.<br />
Lkw-<br />
Anteile<br />
Emissionspegel<br />
L m,E<br />
maßgebliche<br />
Verkehrsstärken<br />
maßgebl.<br />
Lkw-<br />
Anteile<br />
Emissionspegel<br />
L m,E<br />
M t M n p t p n<br />
tags nachts M t M n p t p n<br />
tags nachts<br />
Kfz/h % dB(A) Kfz/h % dB(A)<br />
Industriestraße<br />
1 str01 asph050 717 96 7,6 7,6 63,5 54,8 717 96 7,6 7,6 63,5 54,8<br />
Pölitzer Weg<br />
2 str02 asph050 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2<br />
3 str03 asph050 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXXIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 3.2<br />
A 3.2.1<br />
Schienenverkehrslärm<br />
Basis-Emissionspegel<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Scheiben- Anzahl der<br />
Korrektur Mittelungspegel<br />
Länge je Geschwindigkeit<br />
m,E<br />
brems- Züge<br />
Fahrbahn- je Gleis L<br />
Ze Zugart<br />
Zug<br />
anteil p tags nachts art D,Fb tags nachts<br />
% 16 Std. 8 Std. m km/h dB(A) dB(A) dB(A)<br />
Gleis<br />
1 GZ-E 10 61 30 700 100 0 71,9 71,8<br />
2 GZ-E 10 20 10 700 120 0 68,6 68,6<br />
3 RE-E 100 32 4 210 140 0 60,2 54,1<br />
4 RE-ET 100 32 6 150 140 -2 56,7 52,4<br />
5 S 100 64 10 140 140 -2 59,4 54,4<br />
6 IC-E 100 16 2 290 140 0 58,6 52,5<br />
7 ICE 100 3 1 360 140 -3 49,2 47,5<br />
energetischer Summenpegel in dB(A): 71,9 71,8<br />
A 3.2.2<br />
Emissionspegel<br />
Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Prognose-Nullfall <strong>und</strong> Prognose-Planfall<br />
Zuschläge<br />
Ze Strecken- Basis-Emissions-<br />
Emissionspegel<br />
Fahrbahn-<br />
Bahn- Gleispegel<br />
L<br />
abschnitt<br />
m,E<br />
Brücke<br />
L m,E<br />
art<br />
übergang bögen<br />
tags nachts D,Fb D,Br D,Bü D,Ra tags nachts<br />
dB(A) dB(A) dB(A)<br />
Abschnitt südwestlich Bahnhof <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
1 sch01 71,9 71,8 2,0 0,0 0,0 0,0 73,9 73,8<br />
2 sch02 71,9 71,8 2,0 3,0 0,0 0,0 76,9 76,8<br />
3 sch03 71,9 71,8 2,0 0,0 0,0 0,0 73,9 73,8<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXXIV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 3.3<br />
A 3.3.1<br />
Beurteilungspegel aus Verkehrslärm<br />
Straßenverkehrslärm<br />
A 3.3.1.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Baugrenzen<br />
Industriestraße<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
> 65.0 dB<br />
> 70.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXXV<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 3.3.1.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Baugrenzen<br />
Industriestraße<br />
> 35.0 dB<br />
> 40.0 dB<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXXVI<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 3.3.2<br />
Schienenverkehrslärm<br />
A 3.3.2.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
> 65.0 dB<br />
> 70.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXXVII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 3.3.2.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 35.0 dB<br />
> 40.0 dB<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XXXVIII<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 3.3.3<br />
Gesamtverkehrslärm<br />
A 3.3.3.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
> 65.0 dB<br />
> 70.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
XXXIX<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
A 3.3.3.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
> 35.0 dB<br />
> 40.0 dB<br />
> 45.0 dB<br />
> 50.0 dB<br />
> 55.0 dB<br />
> 60.0 dB<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
XL<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />
110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
A 3.3.4 Lärmpegelbereiche, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />
Stoltenrieden<br />
Industriestraße<br />
LPB II<br />
LPB III<br />
LPB IV<br />
LPB V<br />
Pölitzer Weg<br />
Pölitzer Weg<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Sachbereich Bauverwaltung<br />
Datum<br />
21.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.10.5 023.164<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0225/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
Aufstellung der stadteigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
Die Grünen haben den o.g. Antrag gestellt. Der Antrag ist umseitig abgedruckt.<br />
Im Auftrag<br />
Jennifer Lehmann<br />
1 von 1
An die Bauausschussvorsitzende<br />
Maria Herrmann<br />
Antrag zur Bauausschusssitzung am 10. Februar 2014<br />
7.1.2014<br />
Aufstellung der stadteigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
Beschluss<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bauausschussmitglieder eine Karte der Stadtfläche zu erstellen, in der<br />
die Gr<strong>und</strong>stücke, die der Stadt gehören, farbig markiert sind.<br />
Begründung<br />
Es ist für die weitere Planung der Stadtentwicklung wichtig, auch einen visuellen Überblick zu haben. Nach<br />
Einführung der Doppik <strong>und</strong> des Geoinformationssystems liegen alle Daten <strong>und</strong> Instrumente für solch eine<br />
Visualisierung vor.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Hartmut Jokisch <strong>und</strong> Fraktion
- 1 -<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />
Datum<br />
20.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.30.1 023.164 Lärmschutz/Sitzungsvorlagen<br />
Berichtsvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0224/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
Verkehrslärm <strong>und</strong> Lärmschutz an der A1<br />
Antrag der CDU vom 21.05.2013<br />
1. Sachverhalt<br />
Entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> zwei Lärmkartierungen im Stadtgebiet durchgeführt, 2007 <strong>und</strong> 2012. Hieraus<br />
wurden zwei Lärmaktionsplanungen, 2009 <strong>und</strong> 2013 entwickelt. Die zweite Lärmaktionsplanung<br />
wurde am 25.11.2013 von der Stadtverordnetenversammlung mit folgenden<br />
durchzuführenden lärmmindernden Maßnahmen beschlossen:<br />
• Im Rahmen des Umbaus des Kreisels am Sülzberg soll geprüft werden, ob die<br />
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen für den Bereich<br />
Kurparkallee, Sülzberg <strong>und</strong> Mewesstraße in Betracht kommt. Die Kosten<br />
für die Ingenieurleistungen in einer Höhe von 4.000 € sind über den Nachtragshaushalt<br />
2014 einzuplanen.<br />
• Mit der Umsetzung des Kreisels am Sülzberg soll ebenfalls geprüft werden, ob<br />
für den Bereich Kurparkallee, Sülzberg <strong>und</strong> Mewesstraße lärmmindernder Asphalt<br />
eingebaut werden kann.<br />
• Mit der Erneuerung der Asphaltdecke an der B 208 soll die Verwaltung mit<br />
Nachdruck den Straßenbaulastträger darauf drängen, dass zur Deckenerneuerung<br />
lärmmindernder Asphalt eingebaut werden soll.<br />
• Als ruhige Gebiete werden gemäß Lärmaktionsplanung die FFH-Gebiete Wolkenweher<br />
Niederung <strong>und</strong> Brenner Moor sowie die Poggenbek- <strong>und</strong> Wöknitzniederung<br />
einschließlich der angrenzenden Bereiche an der Trave in den unbesiedelten<br />
Bereichen zwischen K 64 (Wolkenweher Dorfstraße), L 83 (Segeberger<br />
Straße) <strong>und</strong> Stadtgrenze sowie der Kneeden festgesetzt.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014 -<br />
2 -
- 2 -<br />
Der Antrag der CDU vom 5.5.2013 (Anlage 1) bezieht sich jedoch auf die erste Lärmkartierung<br />
von 2007 <strong>und</strong> die sich hieraus ergebende Lärmaktionsplanung von 2009.<br />
Am 15.07.2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung das Szenario A beschlossen.<br />
In diesem Szenario wurde neben der Geschwindigkeitsreduzierung an der B 75 <strong>und</strong> B<br />
208 auch eine verkehrsmengenabhängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h<br />
auf der A 1 empfohlen.<br />
Für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an B<strong>und</strong>esstraßen ist die Richtlinie<br />
für Verkehrslärmschutz an B<strong>und</strong>esstraßen in der Baulast des B<strong>und</strong>es (VLärmSchR 97)<br />
maßgebend.<br />
Lärmschutzmaßnahmen an Straßen können aktive Lärmschutzmaßnahmen sein wie<br />
Wälle, Wände <strong>und</strong> Einhausungen oder passive Lärmschutzmaßnahmen wie das Dämmen<br />
von Fenstern, Dächern <strong>und</strong> Hauswänden.<br />
Welche Form des Lärmschutzes zur Anwendung kommt ist anhand der gegeben Verhältnisse<br />
zu bewerten. Entscheidende Kriterien sind Anzahl <strong>und</strong> Funktion der zu schützenden<br />
baulichen Anlagen, sowie die allgemeine Vorbelastung. Gr<strong>und</strong>regel: Die Kosten<br />
für einen aktiven Lärmschutz dürfen nicht den Verkehrswert der schutzbedürftigen Anlagen<br />
überschreiten (§ 41, Abs. 2 BImSchG).<br />
Die Lärmkartierung 2009 hat ergeben, dass im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einzelne<br />
Wohngebäude in Rethwischhöhe, Rethwischmühle, Rehkoppel <strong>und</strong> im Umfeld der Autobahnmeisterei<br />
sehr hohen bis hohen Lärmbelastungen durch die BAB 1 ausgesetzt<br />
sind (70 dB – 60 dB Tags, 55 dB - 65 dB Nachts).<br />
Diese hohen Lärmbelastungen treten jedoch nur bei einzelnen Gebäuden auf, die Anzahl<br />
der betroffenen Personen ist hier deutlich geringer als z. B. an der Ratzeburger<br />
Straße oder Mewesstraße.<br />
Im Jahre 2008 fand ein Schriftwechsel mit dem Landesbetrieb für Straßen <strong>und</strong> Verkehr<br />
in Schleswig-Holstein statt, in dem die Stadt auf die Lärmbelastungen in den oben genannten<br />
Regionen an der A 1 hingewiesen hat.<br />
Der Landesbetrieb hat hierbei auf die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit von Schallschutzanlagen<br />
hingewiesen, wonach die Kosten für Schallschutzmaßnahmen im angemessenen<br />
Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen müssen.<br />
Unter diesem Aspekt der Angemessenheit von Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bereich<br />
Rehkoppel, Autobahnmeisterei anstelle von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, wie Dachdämmung, Schallfenster <strong>und</strong><br />
Schallschutzaußentüren. Zusätzlich wurden sog. Außenwohnbereichsentschädigungen<br />
an Anlieger gezahlt, sofern die Anlieger den angebotenen Maßnahmen zustimmten.<br />
Diese Vorgehensweise ist durch das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzrecht § 41, Abs. 2 legitimiert.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014 -<br />
3 -
- 3 -<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat den Landesbetrieb nun erneut angeschrieben, um die Möglichkeit<br />
einer verkehrsmengenabhängigen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 100<br />
km/h prüfen zu lassen. In einem Antwortschreiben vom 17.1.2014 teilte der Landesbetrieb<br />
mit, dass er die Anfrage der Stadt an die verkehrsrechtlich zuständige obere Verkehrsbehörde<br />
weitergereicht hätte, die die verkehrsrechtliche Prüfung vornehmen werde.<br />
Zusätzlich teilte der Landesbetrieb mit, dass in diesem Jahr schalltechnische Untersuchungen<br />
an der A 1 vorgenommen werden, um die Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen<br />
zu überprüfen.<br />
In Anbetracht der von den Landesbehörden durchzuführenden Prüfungen <strong>und</strong> Untersuchungen<br />
schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt erst mit Vorliegen der Ergebnisse<br />
dem Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> erneut zur Erörterung vorzulegen.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Für die Lärmuntersuchung am Sülzberg, Mewesstraße <strong>und</strong> Kurparkallee müssen im<br />
Nachtragshaushalt 2014 Haushaltsmittel in einer Höhe von 4.000 € außerplanmäßig<br />
bereitgestellt werden.<br />
3. Leitwerte<br />
Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen steht im Sinne des Leitwertes<br />
„<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> die Stadt im Grünen mit hohem Freizeit- <strong>und</strong> Erholungswert“.<br />
4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />
Der Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> nimmt die Berichtsvorlage des Bauamtes vom<br />
20.1.2014 zur Kenntnis.<br />
von Bary<br />
Bürgermeister<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Sachbereich Bauverwaltung<br />
Datum<br />
06.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.10.5 022.3<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0207/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
24.02.2014<br />
Widmung nach § 6 Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes S.-H. (StrWG)<br />
hier: Johannes-Ströh-Straße<br />
1. Sachverhalt<br />
Die Flächen der Johannes-Ströh-Straße wurden durch die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit<br />
Kaufvertrag vom 15.12.1998 von der Deutschen Bahn erworben <strong>und</strong> im Anschluss als<br />
Straßen- <strong>und</strong> Parkplatzflächen hergestellt. Über Jahre lief für die Flächen das Verfahren<br />
zur Freistellung von Bahnflächen gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz.<br />
Abschließend hat die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> nun den Bescheid zur Freistellung von<br />
Bahnbetriebszwecken erhalten. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e konnte die Stadt die Flächen<br />
bisher nicht widmen.<br />
Nach § 6 Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz (StrWG) bedarf die Straße „Johannes-Ströh-<br />
Straße“ <strong>und</strong> die dazugehörigen Parkplatzflächen einer offiziellen Widmung für den<br />
öffentlichen Verkehr.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
entfällt<br />
3. Leitwerte<br />
entfällt<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die<br />
folgenden Beschlüsse zu fassen:<br />
1.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des<br />
Widmungsverfahrens für die Straße mit den Wegeflurstücken 432, 433, 23/3, 29/15 <strong>und</strong><br />
1 von 2
- 2 -<br />
11/85 aus der Flur 8 <strong>und</strong> dem Wegeflurstück 62/37 aus der Flur 21, der Gemarkung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Die Johannes-Ströh-Straße wird als Ortsstraße, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG,<br />
eingestuft.<br />
2.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des<br />
Widmungsverfahrens für die Parkplatzflächen mit den Wegeflurstücken 429, 430, 431,<br />
28/19, 28/21, 28/29, 28/37, 28/31 aus der Flur 8, der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Die Parkplatzflächen der Johannes-Ströh-Straße werden als sonstige öffentliche<br />
Straße, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG, eingestuft.<br />
Die Widmung erfolgt für die auf dem beigefügten Plan aufgeführten Flurstücke.<br />
Tassilo von Bary<br />
Bürgermeister<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\14.doc 10.02.2014
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Sachbereich Bauverwaltung<br />
Datum<br />
09.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.10.5 023.164<br />
Berichtsvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0209/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
09.12.2013<br />
Beschlusskontrolle öffentlicher Teil<br />
1. Sachverhalt<br />
Dem Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> werden die Übersichten über noch offene Arbeitsaufträge<br />
an die Verwaltung aus dem Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>, die Beschlusskontrollen<br />
vorgelegt:<br />
11.11.2013<br />
09.12.2013<br />
4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> nimmt die Beschlusskontrolle zustimmend zur<br />
Kenntnis.<br />
Im Auftrag<br />
Lehmann<br />
1 von 1
TOP Bezeichnung Beschluss/Auftrag Termin Erledigung FB<br />
12<br />
Wechsel der<br />
Straßenbaulast für die<br />
Ortsdurchfahrten der<br />
Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen<br />
zum 01.01.2014<br />
Herr Roden fragt, ob der Winterdienst in<br />
den Bereichen außerhalb der<br />
Ortsdurchfahrten Wolkenweher Weg <strong>und</strong><br />
Wolkenweher Dorfstraße, sowie<br />
Sehmsdorfer Str. <strong>und</strong> Sehmsdorfer<br />
Dorfstr. Durch die Stadt durchgeführt<br />
werden kann. Herr von Bary nimmt<br />
Kontakt zum Kreis auf <strong>und</strong> wird den<br />
Sachverhalt entsprechend prüfen.<br />
Herr Rädisch schlägt vor, bei der Einfahrt<br />
in den Steinfelder Redder, Höhe Penny,<br />
ein Tempo 30 Verkehrszeichen auf den<br />
Asphalt zu bringen. Herr von Bary sagt<br />
eine Prüfung bezüglich der Umsetzung<br />
<strong>und</strong> der Kosten zu.<br />
Beschlusskontrolle Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 09.12.2013<br />
öffentlich<br />
BGM<br />
13<br />
Beschlusskontrolle<br />
öffentlicher Teil<br />
Anmerkung der Verwaltung:<br />
Zu dem Vorschlag wird das nach der<br />
Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene<br />
Anhörverfahren eingeleitet. Das Ergebnis<br />
wird nach Abschluss des Anhörverfahrens<br />
im Rahmen der Beschlusskontrolle<br />
mitgeteilt.<br />
III<br />
14<br />
Mitteilungen <strong>und</strong><br />
Anfragen<br />
Herr Wirth regt an, die Planungen für das<br />
KuB der Öffentlichkeit vorzustellen. Herr<br />
von Bary antwortet, dass die Planungen<br />
kurzfristig ins Internet gestellt werden.<br />
02.2014<br />
II<br />
BGM
14<br />
Mitteilungen <strong>und</strong><br />
Anfragen<br />
Frau Behrend bittet darum, am<br />
Kunstrasenplatz am Exer Fahrradständer<br />
aufzustellen.<br />
Die Fahrradständer werden im Frühling<br />
aufgebaut.<br />
IV.60<br />
14<br />
Mitteilungen <strong>und</strong><br />
Anfragen<br />
Herr Janson macht darauf aufmerksam,<br />
dass die Fahrradstreifen in der Straße am<br />
Sülzberg bereits teilweise wieder<br />
abgefahren sind.<br />
Die Fahrradstreifen werden bei<br />
entsprechender Wetterlage nachmarkiert.<br />
IV.60
TOP Bezeichnung Beschluss/Auftrag Termin Erledigung FB<br />
Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> stimmt<br />
der vorgestellten Ausbauplanung zur<br />
Erneuerung des Drosselweges mit den<br />
nachfolgenden Vorgaben zu.<br />
Beschlusskontrolle Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 11.11.2013<br />
öffentlich<br />
7 Erneuerung Drosselweg<br />
- Die Bäume sollen erhalten bleiben.<br />
- In den Problembereichen<br />
(Einmündung,Kurvenbereich, Wendeplatz)<br />
werden weitere Möglichkeiten zur<br />
Verbesserung der ständigen Befahrbarkeit<br />
durch Rettung- <strong>und</strong> Müllfahrzeuge geprüft.<br />
- Die Fahrbahn wird mit Betonsteinpflaster<br />
ausgebaut.<br />
- Die sechs Stellplätze werden nicht<br />
ausgewiesen.<br />
- Der Weg zum Kurpark wird gepflastert.<br />
Die Vorgaben wurden bei der<br />
Entwurfsaufstellung<br />
berücksichtigt.<br />
IV.60<br />
10<br />
Änderungsantrag zur<br />
Werbesatzung<br />
Antrag der CDU<br />
vom 04.10.2013<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die<br />
Werbesatzung zu überarbeiten <strong>und</strong> an die<br />
neuen Gegebenheiten im Stadtgebiet<br />
anzupassen.<br />
IV.30<br />
IV.40
12<br />
Blindengerechte<br />
Ausführung der<br />
zukünftigen Ampelanlage<br />
bzw. des Zebrastreifens<br />
auf der B 75 im Gebiet<br />
Steinfelder Redder<br />
Beim Antrag an das B<strong>und</strong>esverkehrsamt<br />
für eine eventuelle Ampelanlage wird die<br />
blindengerechte Ausführung (Signalton,<br />
Aufmerksamkeitsfelder <strong>und</strong><br />
Blindenleitstreifen) berücksichtigt.<br />
Bei den geplanten Zebrastreifen sind<br />
ebenso Aufmerksamkeitsfelder <strong>und</strong><br />
Blindenstreifen einzuplanen.<br />
Wenn eine Ampelanlage bzw. ein<br />
Fußgängerüberweg angeordnet wird, werden<br />
die Vorgaben für Menschen mit<br />
Behinderungen berücksichtigt.<br />
IV.60<br />
13<br />
Lärmschutz an der A1<br />
Antrag der CDU in der<br />
StVv am 21.05.2013<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, eine<br />
Stellungnahme zu dem Antrag der CDU<br />
bezüglich des Lärmschutzes an der A1 für<br />
den nächsten Bau- <strong>und</strong><br />
<strong>Planungsausschuss</strong> vorzubereiten.<br />
02/2014<br />
In der Einladung für den Bau- <strong>und</strong><br />
<strong>Planungsausschuss</strong> ist eine entsprechende<br />
Sitzungsvorlage beigefügt.<br />
III<br />
IV.30<br />
IV.60<br />
15 Mitteilungen/Anfragen<br />
Herrn Rädisch ist aufgefallen, dass in dem<br />
Wendehammer in der Turmstraße/<br />
Ratzeburger Straße, trotz Halteverbot,<br />
ständig Autos parken. Er bittet um<br />
Prüfung, ob an der Stelle entsprechende<br />
Schilder aufgestellt werden könnten.<br />
Im Wendehammer der Turmstraße bestand<br />
bislang kein Haltverbot. Es ist<br />
zwischenzeitlich angeordnet worden,<br />
die Verkehrszeichen werden in der nächsten<br />
Zeit aufgestellt.<br />
III<br />
16.1<br />
Mitteilungen/Anfragen<br />
n.ö.<br />
B-Plan Nr. 108<br />
Der Investor führt mit den Stadtwerken<br />
Gespräche über einen möglichen Fernwärmeanschluss<br />
Stadtwerke