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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Die Vorsitzende <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, 29.01.2014<br />

des Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Einladung<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

die 08. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 – 2018 für das Gremium Bau- <strong>und</strong><br />

<strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> findet statt am<br />

10.02.2014, um 19:00 Uhr<br />

im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes,<br />

Markt 5 .<br />

Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein <strong>und</strong> überreiche Ihnen die Tagesordnung mit<br />

Vorlagen.<br />

Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden<br />

<strong>und</strong> Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Lehmann


- 2 -<br />

Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung<br />

voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung <strong>und</strong> Beschlussfähigkeit,<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher<br />

Teil<br />

4. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />

5. Stadtumbau West<br />

6. Aktuelles aus dem Fachbereich<br />

7. Verkehrssituation Am Steinfelder Redder/ Lübecker Straße 0230/2013-2018<br />

8. Bebauungsplan Nr. 52 1. Änderung<br />

hier: Baumbestand an der Lübecker Straße<br />

mündlicher Bericht<br />

9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung 0232/2013-2018<br />

Gebiet Lübecker Straße 23 + 25<br />

hier:<br />

a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits-<br />

<strong>und</strong> Behördenbeteiligung<br />

b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

10. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

0234/2013-2018<br />

Bereich: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges Postgebäude)<br />

hier:<br />

a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits-<br />

<strong>und</strong> Behördenbeteiligung<br />

b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

11. Bebauungsplan Nr. 110<br />

0120/2013-2018<br />

Gebiet: Stoltenrieden Nr. 2-16 (nur gerade Nr.), Industriestraße<br />

Nr. 1-5<br />

(nur ungerade Nr.), Pölitzer Weg Nr. 12-16 (nur gerade Nr.)<br />

hier: a) Beschluss über Variante<br />

b) Beschluss über Stellungnahmen zur frühzeitigen<br />

Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung


- 3 -<br />

12. Aufstellung der stadteigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Antrag Bündnis 90/ die Grünen vom 07.01.2014<br />

13. Verkehrslärm <strong>und</strong> Lärmschutz an der A1<br />

Antrag der CDU vom 21.05.2013<br />

0225/2013-2018<br />

0224/2013-2018<br />

14. Widmung nach § 6 Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes S.-H. 0207/2013-2018<br />

(StrWG)<br />

hier: Johannes-Ströh-Straße<br />

15. Mitteilungen/Anfragen<br />

16. Beschlusskontrolle öffentlicher Teil 0209/2013-2018<br />

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

17. Mitteilungen/Anfragen<br />

18. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht<br />

öffentlicher Teil<br />

.


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Ordnungsamt<br />

Datum<br />

23.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

III.40.6 023.164 Am Steinfelder<br />

Redder-AO auf Dauer<br />

Berichtsvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0230/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

Verkehrssituation Am Steinfelder Redder/ Lübecker Straße<br />

1. Sachverhalt<br />

Zum Prüfauftrag des BPA vom 09.09.2013 bezüglich<br />

a) der Einrichtung einer Bedarfslichtzeichenanlage (LZA) bzw. Anlage eines Fußgängerüberweges<br />

(FGÜ) an der B 75 – Lübecker Straße – Höhe Penny <strong>und</strong><br />

b) der Anlage eines Fußgängerüberweges über den Einmündungsbereich Am Steinfelder<br />

Redder parallel zur B 75 (Höhe Penny)<br />

wurde das nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Anhörverfahren durchgeführt<br />

<strong>und</strong> zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Ergebnis wird nachfolgend mitgeteilt.<br />

zu a)<br />

Verkehrszählungen als Gr<strong>und</strong>lage für das Anhörverfahren wurden am 03.09.2013<br />

durchgeführt.<br />

Die Anlage eines FGÜ richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage <strong>und</strong> Ausstattung<br />

von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)<br />

Demnach kommt die Anlage eines FGÜs in Betracht wenn beide in der Tabelle ersichtlichen<br />

Verkehrsstärken in der Spitzenst<strong>und</strong>e vorliegen.<br />

1 von 3


- 2 -<br />

Die mindestens erforderlichen Kfz-Zahlen (200-300) in der Spitzenst<strong>und</strong>e werden erreicht;<br />

sie beziehen sich auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei<br />

Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung. Die erforderlichen querenden<br />

Fußgängerzahlen (50-100) in der gleichen Spitzenst<strong>und</strong>en werden jedoch bei weitem<br />

nicht erreicht. Selbst wenn die querenden Radfahrer dazu gezählt werden, werden die<br />

Werte nicht erreicht.<br />

Weiterhin sind die generellen Gr<strong>und</strong>sätze des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung zu<br />

beachten: Demnach sind Verkehrszeichen <strong>und</strong> Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen,<br />

wo dies auf Gr<strong>und</strong> der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen<br />

Beschränkungen <strong>und</strong> Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Gr<strong>und</strong><br />

der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer<br />

Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.<br />

....<br />

Durch die in 2001 erfolgte erhebliche Herabsetzung der unteren Einsatzgrenzen für<br />

FGÜs kann eine Abweichung von den neuen Einsatzgrenzen für FGÜ nur noch in besonders<br />

begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Ein pauschaler Hinweis<br />

auf (nahezu immer vorhandene) „schutzbedürftige“ Personengruppen reicht hierfür nicht<br />

aus, zumal deren Belange durch die neuen Richtwerte bereits sehr weitgehend berücksichtig<br />

worden sind. Es müssen somit außergewöhnliche – auf die konkrete Örtlichkeit<br />

bezogene – Umstände hinzukommen, um eine Abweichung auch von den neuen<br />

Richtwerten zu rechtfertigen.<br />

Eine LZA kommt erst bei Kombination von Fußgänger- <strong>und</strong> Kraftfahrzeugverkehrsstärken<br />

innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches bei mehr als 450<br />

Kfz/h in Betracht, bzw. oberhalb des möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches.<br />

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anordnung eines<br />

Fußgängerüberweges oder einer Lichtzeichenanlage jeweils um eine Aufgabe zur<br />

Erfüllung nach Weisung handelt <strong>und</strong> damit dem Bürgermeister unterliegt. Des weiteren<br />

unterliegt sie der Überprüfung durch die Fachaufsicht beim Land, da die Bestimmungen<br />

der Straßenverkehrsordnung b<strong>und</strong>esweit einheitlich angewandt werden sollen. Sofern<br />

ein FGÜ abweichend von den Richtwerten angeordnet werden soll, muss eine vorherige<br />

Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr (Fachaufsicht) vorgenommen<br />

werden. Die Entscheidung über LZA <strong>und</strong> FGÜ unterliegt nicht den Selbstverwaltungsgremien.<br />

zu b)<br />

Auch hier sind die o. a. Kraftfahrzeug- <strong>und</strong> Fußgängerverkehrsstärken erforderlich. Es<br />

wurden keine Zählungen durchgeführt, da die Zahlen aller Wahrscheinlichkeit nach<br />

nicht erreicht werden. Des weiteren sind in Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege in<br />

der Regel entbehrlich.<br />

Gemäß Anhörverfahren zu a) <strong>und</strong> b) sprechen sich alle zu beteiligenden Behörden gegen<br />

die Anlage von FGÜ <strong>und</strong> LZA aus, da die erforderlichen Richtwerte nicht erreicht<br />

werden <strong>und</strong> Ausnahmegründe nicht erkennbar sind.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Keine finanziellen Auswirkungen.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7.doc 10.02.2014 -<br />

3 -


- 3 -<br />

3. Leitwerte<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, die lebendige <strong>und</strong> mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft.<br />

4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis<br />

von Bary<br />

(Bürgermeister)<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7.doc 10.02.2014


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />

Datum<br />

27.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.2 621.41; 023.164 B<br />

052-2.Ä./1. Sitzungsvorlage<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0232/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung<br />

Gebiet Lübecker Straße 23 + 25<br />

hier:<br />

a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />

Behördenbeteiligung<br />

b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

1. Sachverhalt<br />

In der Sitzung des Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es vom 09.09.2013 ist der Beschluss<br />

gefasst worden, die frühzeitige Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung durchzuführen.<br />

Zunächst sollte die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im<br />

beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Im Zuge der Planungen<br />

überstieg die zulässige Geschossfläche von 7.200 m² den Grenzwert von 5.000<br />

m². Mit der damit nach Landesrecht erforderlichen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ist nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 das beschleunigte Verfahren<br />

ausgeschlossen. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52<br />

wird dementsprechend im Normalverfahren mit einer Umweltprüfung durchgeführt. Mit<br />

dem vorliegendem Umweltbericht als Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung wird gleichzeitig<br />

die im Rahmen des Verfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet.<br />

Der Planentwurf hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 28.11.2013 bis zum<br />

11.12.2013 öffentlich ausgelegen, die Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit<br />

einer Beschlussempfehlung wiedergegeben.<br />

Die Planzeichnung (Anlage 2) wurde einschließlich der Begründung (Anlage 3) entsprechend<br />

der Beschlussempfehlung (Anlage 1), der aktuellen Hochbauplanung mit Bau<strong>und</strong><br />

Projektbeschreibung <strong>und</strong> der Stellungnahme der Gesellschaft für Markt- <strong>und</strong> Absatzforschung<br />

mbH zum Nutzungskonzept der „Trave Arkaden“ (beides per Mail an die<br />

1 von 2


- 2 -<br />

Ausschussmitglieder) überarbeitet. Der vorliegende Umweltbericht (Anlage 4) genügt<br />

mit den dargebotenen Inhalten den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

<strong>und</strong> ersetzt damit diese. Die Verkehrsuntersuchung vom 30.09.2013 wurde nicht überarbeitet.<br />

Im aktuellen schalltechnischen Bericht vom 16.12.2013 (per Mail an die Ausschussmitglieder)<br />

wurden die Anlieferung im Obergeschoss (Parkdeck) <strong>und</strong> die veränderten<br />

Mitarbeiter-Stellplätze im Anlieferbereich berücksichtigt. Die Änderungen sind<br />

gelb markiert.<br />

Die geänderten Unterlagen zur öffentlichen Auslegung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 werden in der Sitzung vorgestellt <strong>und</strong> erläutert.<br />

Die aktuelle Hochbauplanung mit Stand vom 16.12.2013 <strong>und</strong> die Projekt- <strong>und</strong> Baubeschreibung<br />

werden der Urschrift der Niederschrift dieser Sitzung beigefügt.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Keine; die Kosten für die Planung, die Ausgleichsmaßnahmen bzw. mögliche Erschließungskosten<br />

wird der Vorhabenträger direkt übernehmen.<br />

3. Leitwerte<br />

Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die lebendige <strong>und</strong> mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft“<br />

folgt die Stadt mit der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums innerhalb<br />

des zentralen Versorgungsbereiches den Empfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

1. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />

folgt zu beschließen:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitigen Unterrichtung<br />

der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen<br />

hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem in der Anlage (zu<br />

TOP ) der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift aufgeführten Ergebnis geprüft.<br />

2. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> billigt den Entwurf der vorhabenbezogenen<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 <strong>und</strong> der Begründung einschließlich des<br />

Umweltberichtes in den vorliegenden Fassungen für das Gebiet: Lübecker Straße 23<br />

+ 25 (ehemaliges Postgebäude).<br />

3. Der Entwurf des Planes <strong>und</strong> der Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen <strong>und</strong> die beteiligten Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Tassilo von Bary<br />

Bürgermeister<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\9.doc 10.02.2014


Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von Behörden<br />

sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden<br />

anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 (1)<br />

BauGB in der Zeit vom 28.11.2013 bis zum 11.12.2013 sowie nach §§ 4 (1) <strong>und</strong> 2 (2)<br />

BauGB in der Zeit vom 19.11.2013 bis zum 27.12.2013 zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 52 – 2. Änderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2014<br />

Behörden<br />

Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />

1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />

<strong>und</strong> Technologie vom 10.12.2013<br />

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />

Hinsicht keine Bedenken, wenn folgender<br />

Punkt berücksichtigt wird:<br />

Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der<br />

Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen<br />

die zu erwartenden Verkehrsmengen<br />

auf den Straßen des überörtlichen<br />

Verkehrs berücksichtigt werden <strong>und</strong> die<br />

Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt<br />

ist.<br />

Immissionsschutz kann von den Baulastträgern<br />

der Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht<br />

gefordert werden.<br />

Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />

<strong>und</strong> straßenverkehrlichen Bereich nur<br />

auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs.<br />

2. LLUR, Technischer Umweltschutz vom<br />

20.12.2013<br />

zu den mir vorgelegten o. g. Planunterlagen<br />

habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes<br />

keine Bedenken <strong>und</strong> Hinweise, wenn die vorgeschlagenen<br />

Lärmminderungsmaßnahmen<br />

aus dem schalltechnischen Bericht umgesetzt<br />

werden.<br />

Bei Planänderungen <strong>und</strong> Ergänzung bitte ich<br />

um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />

geänderten oder ergänzten Teile.<br />

3. Kreis Stormarn vom 23.12.2013<br />

Bei weiterer Planbearbeitung sind aus Sicht<br />

des Kreises die nachfolgend aufgeführten Belange<br />

entsprechend zu berücksichtigen:<br />

1. Städtebau:<br />

Gegen die Ansiedlung eines innerstädtischen<br />

Fachmarktzentrums bestehen aus ortsplanerischer<br />

sowie städtebaulicher Sicht keine Bedenken.<br />

Ich weise darauf hin, dass zum Satzungsbeschluss<br />

der Durchführungsvertrag vorliegen<br />

muss.<br />

2. Landschaftspflege:<br />

Zur B-Plan-Änderung bestehen keine gr<strong>und</strong>-<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Lärmminderungsmaßnahmen<br />

werden in den Durchführungsvertrag<br />

aufgenommen, der<br />

zwischen der Stadt <strong>und</strong> dem<br />

Investor geschlossen wird.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Anlage 1


sätzlichen Bedenken.<br />

Gem. Kap. 3.5 der Begründung sind im Plangebiet<br />

Baumanpflanzungen im Norden der Fläche<br />

sowie auf dem Parkdeck geplant. Entsprechende<br />

Festsetzungen sind im B-Plan jedoch<br />

nicht getroffen. Dies sollte zur Klarstellung<br />

ergänzt werden.<br />

Ebenfalls sollten vorhandene Bäume im Vorfeld<br />

des Gebäudes sowie im Straßenraum (letztere<br />

bisher im B-Plan zur Erhaltung festgesetzt) weiterhin<br />

erhalten werden.<br />

Die in Kap. 2.4 benannte UVP konnte nicht<br />

nachvollzogen werden, da sie der Begründung<br />

nicht beigefügt war. Im nächsten Verfahrensschritt<br />

ist diese mit vorzulegen.<br />

3. Emissionen/Immissionen:<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die in der<br />

Begründung unter der Ziffer 3.6 genannten Belange<br />

bezüglich der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen<br />

entsprechend in den Durchführungsvertrag<br />

mit aufgenommen werden.<br />

4. Handwerkskammer Lübeck vom 19.12.2013<br />

nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen<br />

teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit<br />

aus der Sicht der Handwerkskammer<br />

Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.<br />

Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe<br />

beeinträchtigt werden, wird<br />

sachgerechter Wertausgleich <strong>und</strong> frühzeitige<br />

Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.<br />

5. Stadtwerke <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom 27.11.2013<br />

aus Sicht der Abwasserabteilung der Stadtwerke<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen keine Bedenken<br />

gegen die Aufstellung der 2. Änderung des B<br />

52 in der vorliegenden Form vom 19.11.2013<br />

6. Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom<br />

16.12.2013<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen keine Einwände gegen<br />

den oben genannten B-Plan.<br />

Hinweis:<br />

Bei der Planung <strong>und</strong> Ausführung der geplanten<br />

PV-Anlage, ist die Vereinigte Stadtwerke Netz<br />

GmbH bezüglich der Anschlusssituation <strong>und</strong><br />

der in das Netz einzuspeisenden Energieströme<br />

zu beteiligen.<br />

7. Polizeidirektion vom 03.12.2013<br />

Aus polizeilicher Sicht bestehen keinerlei Bedenken<br />

gegen die vorgesehene Planung.<br />

8. WAS vom 26.11.2013<br />

Anpflanzungen sollen nicht im<br />

Bebauungsplan festgesetzt<br />

werden, um flexibel bleiben zu<br />

können. Eine entsprechende<br />

Vereinbarung wird jedoch im<br />

Durchführungsvertrag geschlossen.<br />

Diese Bäume liegen außerhalb<br />

des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.<br />

Trotzdem werden<br />

sie durch die Baumaßnahme<br />

berührt. Im Durchführungsvertrag<br />

wird der Vorhabenträger<br />

zur Sicherung aller durch das<br />

Vorhaben betroffenen Bäume<br />

während der Bauarbeiten nach<br />

DIN 18920 verpflichtet. Zu den<br />

beiden Bäumen im Vorfeld des<br />

Gebäudes wird vor Baubeginn<br />

ein Baumgutachten erstellt.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Solche Betriebe sind hier nicht<br />

vorhanden.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt;<br />

es erfolgt eine Ergänzung der<br />

Begründung.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Anlage 1


Seitens der WAS werden hinsichtlich der vorgelegten<br />

Planung keine Anregungen bzw. Bedenken<br />

vorgetragen.<br />

9. Innenministerium, Landesplanung<br />

vom 20.12.2013<br />

Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />

der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />

(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />

Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />

vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />

SchL-H. S. 542);<br />

Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />

Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 19.<br />

November 2013<br />

Die Stellungnahme der WAS<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

Klarstellung: die Beteiligung der<br />

Landesplanung erfolgte gem.<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />

Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" für das Gebiet in der<br />

Innenstadt "nordwestlich der Kreuzung Berliner<br />

Ring / Lübecker Straße auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

Flurstücknr. 41/23 (Flur 13)" die Schaffung der<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Errichtung eines Fachmarktzentrums.<br />

Dazu soll anstelle der bisherigen Festsetzung<br />

"Fläche für den Gemeinbedarf - Post" ein sonstiges<br />

Sondergebiet "Gebiet für Einkaufszentren<br />

<strong>und</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe" ausgewiesen<br />

werden, in dem folgende Nutzungen<br />

zulässig sind :<br />

• Erdgeschoss:<br />

− Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit<br />

den Kernsortimenten Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel,<br />

Getränke, Reformwaren <strong>und</strong> Tabak<br />

mit mindestens 1.500 m2 Verkaufsfläche<br />

(VKF);<br />

− Einzelhandelsbetriebe mit jeweils mindestens<br />

200 m2 VKF.<br />

• Obergeschoss:<br />

− Einzelhandelsbetriebe mit jeweils mindestens<br />

200 m2 VKF;<br />

− Büronutzungen, Verwaltungen <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

• Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften im funktionalen<br />

Zusammenhang mit Einzelhandelsbetrieben<br />

<strong>und</strong> ausnahmsweise Gewerbebetriebe.<br />

Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 liegt<br />

in zentraler Lage der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im<br />

nördlichen Randbereich des im Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />

für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

aus dem Jahre 2008 definierten Zentralen Versorgungsbereiches.<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong><br />

Anlage 1


<strong>Oldesloe</strong> stellt den Planbereich bislang als Fläche<br />

für den Gemeinbedarf "Post" sowie als<br />

gemischte Baufläche dar <strong>und</strong> soll im Wege der<br />

Berichtigung mit der Darstellung eines sonstigen<br />

Sondergebietes "Gebiet für Einkaufszentren<br />

<strong>und</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe"<br />

an die Festsetzungen der vorhabenbezogenen<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 angepasst werden.<br />

Bereits im Rahmen meiner vorläufigen Stellungnahme<br />

vom 5. Dezember 2013 im Zuge<br />

der Vorabstimmung des Planvorhabens hatte<br />

ich festgestellt, dass das Mittelzentrum <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen<br />

<strong>und</strong> Einwohnern im Mittelbereich gemäß<br />

Ziffer 2.8 Abs. 5 LEP für die Realisierung eines<br />

Fachmarktzentrums in der geplanten Größenordnung<br />

geeignet ist.<br />

Zugleich hatte ich mit der Zielrichtung, negative<br />

Auswirkungen auf das Standortgefüge <strong>und</strong><br />

Verdrängungseffekte für bestimmte Standortbereiche<br />

in der Innenstadt, im Fall der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> insbesondere für den Bereich der<br />

Fußgängerzone, zu vermeiden, darauf hingewiesen,<br />

dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im<br />

Rahmen der geplanten vorhabenbezogenen<br />

Bauleitplanung in der Verantwortung steht, die<br />

Rahmenbedingungen für die Entwicklung des<br />

Fachmarktzentrums entsprechend zu beeinflussen.<br />

Insoweit wird aus raumordnerischer Sicht empfohlen,<br />

neben der Steuerung der zusätzlich zu<br />

dem großflächigen Einzelhandelsbetrieb zulässigen<br />

Betriebsgrößen (Einzelhandelsbetrieben<br />

mit mindestens 200 m² Verkaufsfläche) auch<br />

die zulässigen Warensortimente durch konkrete<br />

Festsetzungen - unter Berücksichtigung der in<br />

der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzone<br />

bestehenden Angebotes - zu definieren.<br />

Weiterhin sollte sich die Bauleitplanung auch<br />

mit der Sicherstellung einer optimalen Anbindung<br />

des Planstandortes an den Bereich der<br />

Fußgängerzone auseinandersetzen, damit eine<br />

Attraktivitätssteigerung der Innenstadt insgesamt<br />

möglich wird.<br />

Die vorläufige Stellungnahme<br />

wurde zur Kenntnis genommen.<br />

Dem Hinweis wurde gefolgt.<br />

Von der GMA wurde eine gutachterliche<br />

Stellungnahme über<br />

eine Überprüfung der möglichen<br />

Belegung von Teilflächen im<br />

geplanten Fachmarktzentrum<br />

ausgearbeitet. Das Ergebnis<br />

wird in die weitere Bearbeitung<br />

des Bebauungsplanes eingestellt.<br />

Im Ergebnis dieser gutachterlichen<br />

Stellungnahme wird festgestellt,<br />

dass eine Einschränkung<br />

der innenstadtrelevanten<br />

Sortimente am Planstandort<br />

nicht getroffen werden sollten,<br />

da die Funktionsfähigkeit des<br />

zentralen Versorgungsbereiches<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durch<br />

die Planung eines Nahversorgungszentrums<br />

nicht beeinträchtigt<br />

wird. Textliche Festsetzungen<br />

sollten hinsichtlich der<br />

Zahl der Einzelhandelsbetriebe<br />

<strong>und</strong> deren Mindestgröße getroffen<br />

werden. Diese Empfehlung<br />

wird als textliche Festsetzung in<br />

den Bebauungsplan <strong>und</strong> in den<br />

Durchführungsvertrag übernommen.<br />

Bezogen auf die fußläufige kurze<br />

Distanz zur Fußgängerzone<br />

mit auf dem Weg liegenden<br />

Parkplatzflächen <strong>und</strong> Geschäften<br />

ist diese optimale Anbindung<br />

bereits vorhanden. Daneben<br />

gibt es jedoch auch Leerstand<br />

im ehemaligen M&H-<br />

Kaufhaus zu beklagen. Die Bau-<br />

Anlage 1


Im Ergebnis wird bestätigt, dass der geplanten<br />

Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

<strong>und</strong> den damit verfolgten Planungsabsichten -<br />

verb<strong>und</strong>en mit den o.a. Hinweisen - keine Ziele<br />

der Raumordnung entgegen stehen.<br />

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />

Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />

einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />

nicht vor. Eine Aussage über die<br />

Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />

mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />

nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

Aus Sicht des Referates für Städtebau <strong>und</strong><br />

Ortsplanung, Städtebaurecht des Innenministeriums<br />

sind keine weiteren Anmerkungen erforderlich.<br />

10. NABU vom 07.12.2013<br />

In Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

sind die Ausführungen widersprüchlich. Auf S.<br />

7 steht, dass die UVP als Anlage beigefügt<br />

wird. Das ist aber nicht der Fall. Auf S. 9 steht<br />

unter 3.5, dass es keine Pflicht für eine UVP<br />

gibt, aber dass eine UVP erforderlich ist.<br />

Wir bitten Sie, diese Widersprüchlichkeiten aufzuklären<br />

<strong>und</strong> uns erneut zu beteiligen, wenn die<br />

UVP vorliegt. Erst dann können wir beurteilen,<br />

ob unsere Belange durch die Planung berührt<br />

werden.<br />

11. Kampfmittelräumdienst vom 04.11.2013<br />

Überprüfung - Lübecker Str. 23-25 (Flst. 41/23)<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - auf Kriegsaltlasten<br />

Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung<br />

stehenden alliierten Kriegsluftbilder<br />

können wir auf der o. a. Fläche keine Einwirkungen<br />

durch Abwurfmunition (Bombentrichter,<br />

Zerstörungen) feststellen.<br />

Munitionsf<strong>und</strong>e in diesen Bereich sind dem<br />

Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.<br />

Bei der o. a. Fläche handelt es sich folglich um<br />

keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die<br />

leitplanung zum dortigen Bebauungsplan<br />

Nr. 84 wird dann<br />

wiederaufgenommen, wenn<br />

eine zukünftige Nutzung realisierbar<br />

scheint.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Gemeint war nicht, dass der<br />

Umweltbericht der Begründung<br />

beigefügt ist, sondern nach seiner<br />

Fertigstellung beigefügt<br />

wird.<br />

Weiterhin wurde auf Seite 9<br />

ausgeführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

des Landesrechts erforderlich<br />

ist, nicht jedoch eine Umweltprüfung<br />

mit daraus folgendem<br />

Umweltbericht. Nachdem aufgr<strong>und</strong><br />

einer zu hohen zulässigen<br />

Geschossfläche aber nunmehr<br />

das beschleunigte Verfahren<br />

nach § 13a BauGB nicht<br />

angewendet werden kann, wird<br />

ein Umweltbericht erstellt.<br />

Der Umweltbericht mit integrierter<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

wird im Rahmen der Auslegung<br />

vorgelegt.<br />

.<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> wurden bereits in<br />

die Begründung aufgenommen.<br />

Anlage 1


durchzuführenden Arbeiten bestehen somit aus<br />

Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken.<br />

Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition sind jedoch nicht<br />

gänzlich auszuschließen (siehe beigefügtes<br />

Merkblatt).<br />

12. Feuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom 12.12.2013<br />

Die LBO / SH in der Fassung vom 22.01.2009,<br />

insbesondere der § 5 <strong>und</strong> der § 34 Abs. 3,<br />

Einsatz von Rettungsgeräten der Feuerwehr, ist<br />

zu beachten.<br />

Bei der Planung ist die Überprüfung der<br />

Löschwasserversorgung über die vorhandenen<br />

Hydranten zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. an die vorgesehene<br />

Nutzung ausreichend anzupassen.<br />

13. Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land vom 02.12.2013<br />

im Namen <strong>und</strong> Auftrage der Nachbargemeinde<br />

Meddewade teile ich Ihnen mit, dass keine Anregungen<br />

oder Bedenken gegen die genannte<br />

Bauleitplanung vorgebracht werden.<br />

Die Hinweise werden beachtet;<br />

es erfolgt eine Ergänzung in die<br />

Begründung.<br />

Das wird zur Kenntnis genommen.<br />

Öffentlichkeit<br />

Nr. Bedenken, Anregungen, Hinweise Abwägung<br />

A vom 29.08.2013<br />

Gegen den Abriss des Postgebäudes an der<br />

Lübecker Straße<br />

Gestützt auf Pressemitteilungen im "Stormarner<br />

Tageblatt" <strong>und</strong> im "Markt" vom 14. August 2013<br />

sowie im "Wochenblatt" vom 21. August 2013<br />

erhebe ich als Bürger der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

<strong>und</strong> im Verantwortungsbewusstsein, dem ich<br />

mich als Architekt (der nicht mehr im praktischen<br />

Berufsleben steht) verpflichtet fühle, Einspruch<br />

gegen den geplanten Abriss des vorhandenen<br />

Postgebäudes.<br />

Wie das folgende Foto (Anmerkung: Blick von<br />

der Kreuzung Lübecker Str. - Konrad-<br />

Adenauer-/ Berliner-Ring) unschwer erkennen<br />

lässt, handelt es sich um eine Gebäudeanlage<br />

mit augenscheinlich gr<strong>und</strong>solider Bausubstanz,<br />

einer Entstehungszeit, die noch nicht allzu lange<br />

zurück liegt <strong>und</strong> einer noch zu erwartenden<br />

Standzeit, die in einer sehr fernen Zukunft anzusiedeln<br />

ist.<br />

Viele Bürger waren möglicherweise sehr überrascht,<br />

als sie aus diesen Pressemitteilungen<br />

erfuhren, dass die Post komplett verschwinden<br />

soll, ohne dass es für eine derart rigorose<br />

Maßnahme den Nachweis der unbedingten<br />

Notwendigkeit gegeben hätte. Ganz im Gegenteil.<br />

Eine solche Begründung suchte man vergebens.<br />

Sie ist nicht einmal ansatzweise vorhanden.<br />

Die lakonische Bemerkung „weg damit"<br />

(Stormarner Tageblatt), weil ein Supermarkt<br />

Platz braucht, lässt den Verdacht aufkommen,<br />

dass überhaupt nicht ernsthaft ge-<br />

Anlage 1


prüft worden ist, ob nicht beides möglich ist:<br />

Neues zu errichten <strong>und</strong> den Bestand soweit wie<br />

möglich zu erhalten. Dafür spricht u.a. auch,<br />

dass der Entwurf für das neue Zentrum entlang<br />

der Lübecker Straße ohnehin einen mehrgeschossigen<br />

Trakt konzipiert.<br />

So aber bleibt der fade Beigeschmack, dass es<br />

bei dem geplanten Abriss vordergründig darum<br />

geht, sich möglichst schnell eines lästigen Hindernisses<br />

zu entledigen, um für den kommerziellen<br />

Neubau Bedingungen zu schaffen, die<br />

denen auf der grünen Wiese gleichen.<br />

Doch diesem Abriss ist sowohl aus konzeptionellen,<br />

wie aus wirtschaftlichen <strong>und</strong> nicht zuletzt<br />

auch aus städtebaulichen Gründen entschieden<br />

zu widersprechen, denn:<br />

1. Wie will man einem in puncto Bauen normal<br />

empfindenden Bürger glaubhaft vermitteln,<br />

dass ein substanziell so intaktes Gebäude<br />

wie das der Post unbedingt abzureißen ist,<br />

nur weil es seiner ursprünglichen Funktion<br />

zum überwiegenden Teil verlustig gegangen<br />

ist? Wieso kann dieses Gebäude nicht im<br />

Wesentlichen bestehen bleiben <strong>und</strong> mit entsprechenden<br />

Umbaumaßnahmen in das<br />

neue Konzept eingeb<strong>und</strong>en werden? Die<br />

Wahl einer solchen Vorgehensweise ließe<br />

mit Sicherheit ein Ergebnis erwarten, das die<br />

Einmaligkeit <strong>und</strong> die standortbezogene Besonderheit<br />

des neuen Vorhabens zum Ausdruck<br />

brächte. Das ist die gewiss schwierigere<br />

Aufgabe als die, wenn man vorher alles<br />

abreißen würde, Tabula rasa machte. Aber<br />

die Verknüpfung von Bestand <strong>und</strong> Neubau<br />

hätte alle Voraussetzungen, dass etwas Unverwechselbares<br />

entstünde, etwas, dass es<br />

nur hier an diesem Standort gäbe. Einmaligkeit<br />

zählt noch immer zu den wesentlichen<br />

Attributen einer guten Architektur. Und nichts<br />

spräche bei diesem Konzept gegen die Wahl<br />

zeitgemäßer, moderner Ausdrucksformen.<br />

Demgegenüber unterliegt ein Konzept nach<br />

der Devise erst Tabula rasa, dann Bauen der<br />

Gefahr, dass ein solcher Neubau der Anonymität<br />

eines x-beliebigen randstädtischen<br />

Shopping Centers gleichkäme.<br />

2. Bei dem Postgebäude handelt es sich um<br />

ein Wertobjekt in Millionenhöhe. Sind es 10<br />

Millionen € oder mehr? Die genaue Höhe sei<br />

dahingestellt. Doch klar ist, dass der Abriss<br />

des Gebäudes einer kapitalen Wertevernichtung<br />

gleichkäme. Dieser Tatbestand<br />

bestünde auch dann, wenn der momentane<br />

Marktpreis des Objektes mehr oder weniger<br />

deutlich unter seinem Wert liegen würde,<br />

was vermutet werden kann. Beugte man sich<br />

der Zufälligkeit eines marktbedingten Niedrigpreises,<br />

bliebe der Tatbestand der Vernichtung<br />

hoher materieller Werte dennoch<br />

Anlage 1


estehen. Man stelle sich nur vor, dass just<br />

in dem Moment, da der Abriss beschlossene<br />

Sache ist, das Preispendel aus plötzlich gegebener<br />

Nachfrage zur anderen Seite hin<br />

ausschlägt. Wer ist denn unter dieser Betrachtungsweise<br />

bereit, seinen Kopf für den<br />

Komplettabriss des Postgebäudes hinzuhalten<br />

<strong>und</strong> die Verantwortung für die Vernichtung<br />

von Volksvermögen in Größenordnungen<br />

zu übernehmen?<br />

3. Last but not least verfügt das Postgebäude<br />

über städtebaulich-gestalterische Qualitäten,<br />

die an der Kreuzung Lübecker Straße, (trotz<br />

des wild wuchernden Grüns gut erkennbar)<br />

sehr augenfällig zum Ausdruck kommen (sh.<br />

Foto S.1). Der Parallelstellung des Dreigeschossers<br />

entlang der Lübecker Straße<br />

folgt ein abgewinkelter Gebäudetrakt zur<br />

Kreuzung hin, der besondere städtebauliche<br />

Wirksamkeit in mehrfacher Hinsicht erfüllt:<br />

− So bildet er die nicht wegzudenkende räumliche<br />

Fassung zur Kreuzung hin mit dem<br />

notwendigen Freiraum davor, der im Hinblick<br />

auf künftige Anforderungen des Straßenverkehrs<br />

notwendig sein könnte,<br />

− wirkt zur Altstadt hin wie eine einladende<br />

Geste<br />

− <strong>und</strong> stellt optisch Beziehungen zur Bebauung<br />

am Konrad- Adenauer-Ring her.<br />

Und auch im jetzigen Eingangsbereich der Post<br />

weist der Bestand beachtliches städtebauliches<br />

Anpassungs- <strong>und</strong> Einfühlungsvermögen auf,<br />

indem den westlich anschließenden, eingeschossigen<br />

historischen Bauten ein flacher<br />

Gebäudeteil gegenübersteht <strong>und</strong> die Mehrgeschossigkeit<br />

wohltuend im Hintergr<strong>und</strong> bleibt.<br />

Es gibt also auch aus städtebaulicher Sicht<br />

gute Gründe, das Postgebäude in seinen wesentlichen<br />

Teilen zu respektieren, wenn man<br />

davon ausgeht, das Bauen im Bestand bedeutet,<br />

sich "als dienendes Glied" maßvoll in ein<br />

Ganzes einzufügen, statt sich auf rücksichtslose<br />

Brüche einzulassen.<br />

Ich halte es an einem derart exponierten<br />

Standort innerhalb der Altstadtgrenzen von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> wie dem des Postgeländes für unverzichtbar,<br />

der weiteren Planung des kommerziellen<br />

Zentrums ein städtebauliches Gutachten<br />

zugr<strong>und</strong>e zu legen. Sinn <strong>und</strong> Zweck dieser<br />

Stellungnahme ist es, auf schwerwiegende<br />

Probleme aufmerksam zu machen, nicht aber,<br />

ein solches Gutachten ersetzen zu wollen.<br />

Diese Meinung über die architektonische<br />

<strong>und</strong> städtebauliche<br />

Qualität des Gebäudebestandes<br />

sowie ein damit verb<strong>und</strong>enes<br />

Erfordernis der Erhaltung wird<br />

nicht geteilt. Die Immobilie wurde<br />

von dem bisherigen Eigentümer<br />

nicht mehr benötigt <strong>und</strong><br />

deshalb verkauft. Das Gelände<br />

der ehemaligen Post liegt außerhalb<br />

des Gebietes der Erhaltungssatzung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>, d. h. ein Abbruch bedarf<br />

keiner Genehmigung durch<br />

die Gemeinde. Ein Anlass auf<br />

eine Erneuerung des Gebäude-<br />

Anlage 1


B vom 13.12.2013<br />

durch die in Kürze entstehenden Drogeriemärkte<br />

Budnikowsky, dm sowie den Lebensmittelvollsortimenter<br />

Rewe wird Lehmanns Bioladen<br />

extrem belastet.<br />

Alle drei der genannten Märkte führen ein großes<br />

<strong>und</strong> gut sortiertes Biosortiment. Somit wird<br />

es zu sehr starken Sortimentsüberschneidungen<br />

kommen.<br />

Des Weiteren wird durch den geplanten Biosupermarkt<br />

im Fachmarktzentrum die Existenz<br />

von Lehmanns Bioladen gr<strong>und</strong>legend gefährdet!<br />

Mir ist klar, dass durch die Bebauung <strong>und</strong> Neugestaltung<br />

die Innenstadt attraktiver werden<br />

soll. Leider erschließt sich mir nicht der Sinn,<br />

wenn für neue Gewerbetreibende Flächen geschaffen<br />

werden, um den Preis, dass alteingesessene<br />

Einzelhändler ruiniert werden. Bei<br />

allen oben erwähnten Märkten handelt es sich<br />

um stark preisorientierte Konzepte die wenig<br />

Arbeitsplätze schaffen.<br />

Lehmanns Bioladen ist ein Naturkost Fachhandelsgeschäft<br />

mit hoher Beratungskompetenz.<br />

Wir haben 5 Beschäftigte, von denen ich<br />

nur hoffen kann, dass ihre berufliche Existenz<br />

nicht gefährdet ist.<br />

C vom 13.12.2013<br />

im Hamburger Abendblatt lasen wir kürzlich<br />

über das Bauprojekt "Einkaufszentrum" auf<br />

dem jetzigen Postgelände. Dieses beinhaltet<br />

ein REWE-Markt, Budnikowsky <strong>und</strong> ein Denree-Biomarkt,<br />

letzteres über 500 m².<br />

Der jetzt entstehende dm-Drogeriemarkt <strong>und</strong><br />

der 2015 zusätzlich entstehende Budnikowsky<br />

Drogeriemarkt bedeuten für uns eine gezielte<br />

Sortimentsanpassung <strong>und</strong> eine riesige Herausforderung,<br />

dem dann für <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> seinem<br />

bestands im Zusammenhang<br />

mit der geplanten <strong>und</strong> erwünschten<br />

Nutzung zugunsten<br />

des bisherigen Postgebäudes<br />

zu verzichten, wird nicht gesehen.<br />

Zu Fragen der wirtschaftlichen<br />

Konkurrenz kann aus städtebaulicher<br />

Sicht nicht Stellung<br />

genommen werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ist Baurecht wettbewerbsneutral.<br />

Das aktuelle Nutzungskonzept<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

wurde auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer aktuellen Bestandsaufnahme<br />

des innerstädtischen<br />

Einzelhandels der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gutachterlich<br />

überprüft. Als Ergebnis der Stellungnahme<br />

(GMA vom Januar<br />

2014) wurde festgestellt, dass<br />

innerhalb der Bauleitplanung<br />

keine Einschränkungen hinsichtlich<br />

der Sortimente getroffen<br />

werden sollten.<br />

Anlage 1


Einzugsgebiet im Übermaße vorhandenen Naturkosmetik-<br />

<strong>und</strong> Bio-Lebensmittelangebot<br />

standzuhalten. Wir rechnen mit Umsatzeinbußen<br />

<strong>und</strong> dem daraus resultierenden Konsequenzen.<br />

Jedoch das Zulassen eines über 500 m² Bio-<br />

Discount am Rande des Zentrums <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

überfordert die Kaufkraft <strong>und</strong> den Bedarf an<br />

Bio der Einwohner <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> Umkreis gänzlich.<br />

Dies ist keine ges<strong>und</strong>e Konkurrenz, sondern<br />

existenzvernichtend.<br />

Für <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> Umkreis ist ein begrenzter<br />

Umsatz mit Bio-Artikeln möglich, welcher von<br />

hiesigen alteingesessenen Geschäften abgedeckt<br />

wird. Ein Bio-Discountmarkt von solch<br />

einer Größe, mit Discount-Preisen, wird das<br />

Ende von Bio-Artikel vertreibenden Geschäften<br />

aus der Innenstadt nach sich ziehen.<br />

Hiermit beantragen wir, ...., die Überprüfung der<br />

Sinnhaftigkeit, Gewerbeflächen an ein Bio-Discount<br />

oder andere im großen Rahmen Biovertreibenden<br />

Geschäfte zu vergeben. Berücksichtigen<br />

Sie bei Ihrer Entscheidung die daraus<br />

resultierende Existenzgefährdung bestehender<br />

branchenähnlicher Unternehmen <strong>und</strong> zukünftig<br />

weitere leerstehende Geschäftsräume im Zentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Wenn wir die von uns gewünschte Richtung<br />

eines solchen Überdenkens positiv beeinflussen<br />

können, sagen Sie uns gern, was dazu<br />

beizutragen ist.<br />

Der Anregung wurde gefolgt.<br />

Vom Büro GMA wurde im Januar<br />

2014 eine gutachterliche Stellungnahme<br />

erarbeitet, deren<br />

Ergebnisse in die textlichen<br />

Festsetzungen <strong>und</strong> in die Begründung<br />

des Bebauungsplanes<br />

eingearbeitet werden.<br />

Zu Fragen der wirtschaftlichen<br />

Konkurrenz kann aus städtebaulicher<br />

Sicht nicht Stellung<br />

genommen werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ist Baurecht wettbewerbsneutral.<br />

Als Ergebnis der o. g. Stellungnahme<br />

wurde festgestellt, dass<br />

innerhalb der Bauleitplanung<br />

keine Einschränkungen hinsichtlich<br />

der Sortimente getroffen<br />

werden sollten.<br />

Anlage 1


BEGRÜNDUNG<br />

Stand der<br />

Planung<br />

gemäß § 3 (1) BauGB<br />

gemäß § 4 (1) BauGB<br />

gemäß § 3 (2) BauGB<br />

gemäß § 4 (2) BauGB<br />

28.1.2014<br />

STADT BAD OLDESLOE<br />

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

„NAHVERSORGUNGSZENTRUM BAD OLDESLOE“<br />

ALS 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 52<br />

GEBIET LÜBECKER STRASSE 23 + 25<br />

BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER<br />

Anlage 3


- 2 -<br />

Teil I ............................................................................................................................................. 3<br />

1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes............................................... 3<br />

1.1 Aufstellungsbeschluss .................................................................................................. 3<br />

1.2 Planbereich................................................................................................................... 3<br />

1.3 Bestandssituation....................................................................................................... 3<br />

1.4 Umweltprüfung <strong>und</strong> Umweltbericht............................................................................... 3<br />

2. Planungsvorgaben ............................................................................................................. 4<br />

2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010.................................................................. 4<br />

2.2 Flächennutzungsplan ................................................................................................... 4<br />

Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Fassung, M 1 : 5.000....................................... 5<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes, M 1 : 5.000 ........................................................... 6<br />

Bebauungsplan Nr. 52 in der Fassung seiner 1. Änderung, M 1 : 1.000 ............................... 7<br />

2.3 Bebauungsplan (bisherige Fassung)............................................................................ 8<br />

2.4 Natur <strong>und</strong> Landschaft ................................................................................................... 8<br />

2.5 Einzelhandelsentwicklungskonzept .............................................................................. 8<br />

3. Verbindliche Bauleitplanung ............................................................................................. 9<br />

3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht) ........................................................... 9<br />

3.2 Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung............................................................................. 9<br />

3.3 Bauweise, Baugrenzen............................................................................................... 10<br />

3.5 Grünordnung .............................................................................................................. 11<br />

3.6 Immissionsschutz ....................................................................................................... 12<br />

3.7 Örtliche Bauvorschrift ................................................................................................. 12<br />

3.8 Kinderfre<strong>und</strong>lichkeitsprüfung ...................................................................................... 13<br />

4. Zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu treffende<br />

Maßnahmen....................................................................................................................... 14<br />

4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen................................................................... 14<br />

4.2 Bodenordnung ............................................................................................................ 14<br />

4.3 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung .................................................................................................. 14<br />

4.4 Feuerschutzeinrichtung oder Brandschutz ................................................................. 14<br />

5. Hinweis.............................................................................................................................. 15<br />

Anlage Teil II Umweltbericht/Umweltverträglichkeitsprüfung vom 28.1.2014<br />

Anlage 3


- 3 -<br />

Teil I<br />

1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

1.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat am 9.9.2013 die Aufstellung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fachmarktzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 beschlossen. Auf Anregung der gutachterlichen<br />

Stellungnahme GMA vom Januar 2014 wurde die Bezeichnung in „Nahversorgungszentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ geändert.<br />

1.2 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der<br />

Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s nordwestlich der Kreuzung Berliner Ring / Lübecker Straße auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück Flurstücksnr. 41/23 (Flur 13). Zusätzlich wird im äußersten Südwesten<br />

des genannten Flurstücks eine angrenzende Fläche von ca. 1 m² des angrenzenden<br />

Flurstücks Nr. 41/22 mit überplant. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt insgesamt<br />

5.438 m². Der Geltungsbereich wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab<br />

1:25.000 dargestellt.<br />

1.3 Bestandssituation<br />

Bislang ist der Geltungsbereich mit einem dreigeschossigen Flachdachgebäude bebaut,<br />

dass neben kleineren Nutzungen die Post beinhaltet. Der rückwärtige Bereich wird als<br />

Fahr- <strong>und</strong> Parkfläche genutzt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Süden über die<br />

Lübecker Straße. Der Geltungsbereich ist innerhalb der Stadtmitte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s fußläufig<br />

leicht zu erreichen. Es ist innerhalb des Geltungsbereiches nur wenig Grün vorhanden,<br />

das im Tel II dieser Begründung (Umweltbericht) näher beschrieben wird. Die<br />

Umgebung ist durch innenstadttypische Nutzungen, aber darüber hinaus auch durch<br />

Wohnen geprägt.<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs ist bislang eine Stele aufgestellt, die seinerzeit als „Kunst<br />

am Bau“ durch den Künstler Erich Lethgau gestaltet worden war. Die Stele wird vor<br />

Beginn der Abrissarbeiten abgebaut, zwischengelagert <strong>und</strong> an einem neuen angemessenen<br />

Platz in der Stadt wieder aufgestellt.<br />

1.4 Umweltprüfung <strong>und</strong> Umweltbericht<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB <strong>und</strong> § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Diese werden gemäß § 2 Abs. 4<br />

BauGB <strong>und</strong> § 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB im Teil II<br />

dieser Begründung, im Umweltbericht, beschrieben <strong>und</strong> bewertet. Für den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung wurde von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> festgelegt,<br />

dass die Ermittlung der Belange für die Abwägung in dem Umfang <strong>und</strong><br />

Detaillierungsgrad erfolgt, den der Umweltbericht als Teil II der Begründung beschreibt.<br />

Anlage 3


- 4 -<br />

Für das Vorhaben ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem schleswigholsteinischen<br />

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung<br />

mit dem B<strong>und</strong>es-UVPG durchzuführen, die mit dem Umweltbericht vorbereitet<br />

wird.<br />

Die Umweltprüfung dient der Darstellung der mit den Ausweisungen des Bebauungsplanes<br />

voraussichtlich verb<strong>und</strong>enen erheblichen Umweltauswirkungen in Form einer<br />

Risikoanalyse. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird allgemein verständlich als Umweltbericht<br />

zusammengefasst. Der Umweltbericht wird als Teil II selbstständiger Bestandteil<br />

dieser Begründung zum Bebauungsplan.<br />

Dabei werden Vermeidungs-, Minimierungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich<br />

<strong>und</strong> Ersatz von Eingriffsfolgen festgesetzt, die im Durchführungsvertrag zwischen<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> dem Vorhabenträger geregelt werden. Grünordnerische<br />

Festsetzungen zur Übernahme in den Teil B – Text des Bebauungsplanes sind nicht<br />

erforderlich.<br />

Die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft können nur<br />

als zulässig betrachtet werden, wenn die für die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes<br />

ermittelten Eingriffe vollständig ausgeglichen werden können.<br />

Es wird derzeit insgesamt davon ausgegangen, dass durch die innerhalb des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanverfahrens Nr. 52 - 2. Änderung <strong>und</strong> auch außerhalb des Plangebietes<br />

vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für Natur <strong>und</strong> Landschaft die bauleitplanbedingten<br />

Eingriffe in Natur, Landschaft <strong>und</strong> die Umwelt minimiert <strong>und</strong> vollständig<br />

ausgeglichen werden können.<br />

2. Planungsvorgaben<br />

2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010<br />

Im LEP 2010 wird <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Mittelzentrum <strong>und</strong> als äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt<br />

bezeichnet.<br />

Mittelzentren mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern im Mittelbereich können<br />

laut LEP einzelne Einzelhandelseinrichtungen des aperiodischen, gehobenen, längerfristigen<br />

Bedarfs (Kaufhäuser, Fachgeschäfte oder Fachmärkte) mit bis zu 8.000 m²<br />

Verkaufsfläche je Einzelvorhaben sowie Einkaufszentren <strong>und</strong> sonstige Einzelhandelsagglomerationen<br />

(zum Beispiel Nahversorgungszentren) mit bis zu 10.000 m² Gesamtverkaufsfläche<br />

je Standort aufweisen.<br />

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind nur innerhalb des baulich zusammenhängenden<br />

Siedlungsgebiets zu verwirklichen <strong>und</strong> sollen in das Netz des öffentlichen<br />

Nahverkehrs eingeb<strong>und</strong>en sein.<br />

2.2 Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> weist für den Geltungsbereich des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bislang eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der<br />

Zweckbestimmung „Post“ sowie eine gemischte Baufläche aus. Parallel zu diesem Verfahren<br />

wird er einer 8. Änderung unterzogen <strong>und</strong> beinhaltet zukünftig die Darstellung einer<br />

Sonderbaufläche. Die bisherige Fassung des Flächennutzungsplanes sowie die<br />

8. Änderung werden im Folgenden dargestellt.<br />

Anlage 3


- 5 -<br />

Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Fassung, M 1 : 5.000<br />

Anlage 3


- 6 -<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes, M 1 : 5.000<br />

Anlage 3


- 7 -<br />

Bebauungsplan Nr. 52 in der Fassung seiner 1. Änderung, M 1 : 1.000<br />

Anlage 3


- 8 -<br />

2.3 Bebauungsplan (bisherige Fassung)<br />

Der Bebauungsplan setzt in seiner bislang hier geltenden Fassung seiner 1. Änderung<br />

eine „Fläche für den Gemeinbedarf (Post)“ fest, die bei einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,35<br />

<strong>und</strong> einer Geschossflächenzahl von 1,0 ein- bis dreigeschossig in geschlossener Bauweise<br />

bebaut werden darf. Im nordwestlichen Gr<strong>und</strong>stücksbereich sind Flächen für Stellplätze<br />

festgesetzt, die ebenso wie der nördliche <strong>und</strong> östliche Gr<strong>und</strong>stücksrand mit<br />

Flächen für Anpflanzungen versehen sind. Im Folgenden wird diese Fassung dargestellt.<br />

2.4 Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Es handelt sich hier um ein seit langem bebautes innerstädtisches Gr<strong>und</strong>stück, das<br />

neben den vorhandenen Hochbauten eine weitgehende Versiegelung durch Fahrflächen<br />

beinhaltet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Schleswig-<br />

Holstein wurde innerhalb der Umweltprüfung für den Umweltbericht durch den Landschaftsarchitekten<br />

Mextorf, Hessisch-Oldendorf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt, innerhalb der der Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft beschrieben wird <strong>und</strong><br />

auf die insoweit hier verwiesen wird. Dies wird dieser Begründung als Teil II in der Anlage<br />

beigefügt.<br />

2.5 Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Strukturen des Einzelhandels in ihrem Einzelhandelskonzept<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> 12/2008 durch die Gesellschaft für Markt- <strong>und</strong> Absatzforschung<br />

mbH (GMA) untersuchen <strong>und</strong> bewerten lassen. Das Einzelhandelskonzept ist förmlich<br />

beschlossen. Danach befindet sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt. In dem Gutachten<br />

wird festgestellt, dass in der Innenstadt nach der Versorgungsstruktur zumindest ein<br />

großflächiger Lebensmittelanbieter als so genannter Vollversorger fehlt, der die Attraktivität<br />

<strong>und</strong> damit die K<strong>und</strong>enfrequenz in der Stadtmitte steigern könnte.<br />

In der Stellungnahme der GMA vom Januar 2014 wurde das aktuelle Nutzungskonzept<br />

mit einem großflächigen Supermarkt <strong>und</strong> zwei weiteren mittelgroßen Einheiten des<br />

geplanten Nahversorgungszentrums auf der Gr<strong>und</strong>lage einer aktuellen Bestandsaufnahme<br />

der Einzelhandelsbetriebe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gutachterlich bewertet. Im<br />

Ergebnis wird festgestellt, dass das Nutzungskonzept der Zielsetzung der <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>r<br />

Einzelhandelsentwicklung entspricht. Eine Einschränkung der innenstadtrelevanten<br />

Sortimente am Planstandort sollte nicht getroffen werden, da die Funktionsfähigkeit des<br />

zentralen Versorgungsbereiches der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durch die Planung eines Nahversorgungszentrums<br />

nicht beeinträchtigt wird. Textliche Festsetzungen sollten hinsichtlich<br />

der Zahl der Einzelhandelsbetriebe <strong>und</strong> deren Mindestgröße getroffen werden. Mit der<br />

vorliegenden Bauleitplanung wird dieser Empfehlung gefolgt.<br />

Anlage 3


- 9 -<br />

3. Verbindliche Bauleitplanung<br />

3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht)<br />

Durch die vorliegende vorhabenbezogene Bauleitplanung soll in diesem Bereich am Rand<br />

der Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s <strong>und</strong> in besonders verkehrsgünstiger Lage ein großflächiger<br />

Einzelhandel ermöglicht werden. Sowohl für den PKW-Verkehr als auch für Fußgänger<br />

aus dem Innenstadtbereich ist das Gebiet optimal erreichbar. Das bislang hier vorhandene<br />

Gebäude wird von der Post nicht mehr benötigt. Die Festsetzung im<br />

Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf Post behindert somit die städtebauliche<br />

Entwicklung in diesem Bereich. Andererseits kann eine Poststelle auch zukünftig innerhalb<br />

des vorliegenden Geltungsbereichs eingerichtet werden <strong>und</strong> den entsprechenden<br />

Bedarf der Bevölkerung decken.<br />

Zunächst sollte die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im<br />

beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Im Zuge der<br />

Planungen überstieg die zulässige Geschossfläche von 7.200 m² den Grenzwert von<br />

5.000 m². Mit der damit nach Landesrecht erforderlichen Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 das beschleunigte Verfahren<br />

ausgeschlossen. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 wird<br />

dementsprechend im Normalverfahren durchgeführt. Mit dem in der Anlage Teil II vorliegenden<br />

Umweltbericht als Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung wird gleichzeitig die im<br />

Rahmen des Verfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet.<br />

3.2 Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung<br />

Es wird ein Sondergebiet für ein Nahversorgungszentrum mit zentrenrelevantem Sortiment<br />

festgesetzt, das der Lage in der Innenstadt <strong>und</strong> damit des zentralen Versorgungsbereiches<br />

der Stadt angemessen ist. Im Einzelhandelsgutachten auf Seite 61 wird zur<br />

Verbesserung der strukturellen Defizite im zentralen Versorgungsbereich ein Vollversorger<br />

(Supermarkt) mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche empfohlen. Dieser Empfehlung<br />

wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefolgt. Es wird festgesetzt,<br />

dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit mindestens 1.500 m² Verkaufsfläche<br />

für Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel (inklusive Bäcker <strong>und</strong> Schlachter), Getränke,<br />

Reformwaren, Tabak entstehen darf (s. Teil B Text Nr. 1).<br />

Auf den Restflächen im Erdgeschoss sollen zusätzlich zwei weitere Einzelhandelsbetriebe<br />

zugelassen werden, die aber eine Mindestverkaufsfläche von 200 m² aufweisen müssen,<br />

um so eine kleinteilige Struktur mit dem Charakter eines kleinen, von der Haupteinkaufslage<br />

losgelösten Zentrums zu vermeiden. Gemäß Einzelhandelsgutachten spielen mittelgroße<br />

Betriebe (200 bis unter 800 m² Verkaufsfläche) in der Innenstadt aufgr<strong>und</strong> der<br />

Kleinteiligkeit der vorhandenen Bebauung nur eine untergeordnete Rolle. Mit der Festsetzung<br />

einer Mindestgröße an Verkaufsfläche sollen in der Fußgängerzone unterpräsentierte<br />

Betriebsformen gefördert <strong>und</strong> Angebotslücken geschlossen werden.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird bereits im Bebauungsplan textlich festgelegt, dass<br />

im Obergeschoss neben dem Einzelhandel auch Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsnutzungen <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen sowie im funktionalen <strong>und</strong> räumlichen Verb<strong>und</strong> auch Schank- <strong>und</strong><br />

Speisewirtschaften zulässig sind. Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe<br />

<strong>und</strong> Vergnügungsstätten können ausnahmsweise im Obergeschoss zugelassen werden.<br />

Es wird empfohlen, die hier zulässige Ausnahme nur dann zu genehmigen, wenn dadurch<br />

keine unverhältnismäßige Belastung der entsprechenden Erschließungssituation <strong>und</strong> der<br />

angrenzenden Wohngr<strong>und</strong>stücke hervorgerufen wird <strong>und</strong> im Bereich der vorhandenen<br />

Anlage 3


- 10 -<br />

Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Schallimmissionsbeiträge zu erwarten sind.<br />

Spielhallen <strong>und</strong> Wettbüros dagegen werden durch die Festsetzung „Sondergebiet für ein<br />

Nahversorgungszentrum“ im Erdgeschoss ausdrücklich ausgeschlossen, weil sie nicht in<br />

einem funktionalen Zusammenhang mit der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zweckbestimmung dieses<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stehen. Das entspricht der beschlossenen Leitlinie<br />

zur Standortsteuerung von Spielhallen in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Dort ist in<br />

Gebieten, deren Erdgeschosszonen durch einen dichten Besatz von Ladengeschäften<br />

<strong>und</strong> Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften gekennzeichnet sind <strong>und</strong> die einen planungsrechtlichen<br />

Schutz gegen Spielhallenansiedlungen bedürfen, die ausnahmsweise Zulässigkeit<br />

von Spielhallen in den Obergeschossen zur Regel gemacht worden. Hier kann sich der<br />

„Trading-Down-Effekt“ weniger bemerkbar machen.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung erlaubt eine der Lage des Plangebietes entsprechende<br />

angemessene Bebauung. Hinsichtlich der zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche ist die Lage innerhalb<br />

der Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s zu berücksichtigen, so dass eine Nutzungsdichte vergleichbar<br />

einem Kerngebiet angemessen ist (s. Teil B Text Nr. 2). Die höchstzulässige<br />

Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,8 für Sonstige Sondergebiete gemäß § 17 (1) BauNVO wird zwar<br />

um ca. 10 % überschritten. Nach § 17 (3) BauNVO ist dies für Gebiete, die am 1.8.1962<br />

überwiegend bebaut waren, jedoch zulässig, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern<br />

<strong>und</strong> sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies ist hier der Fall, da für<br />

diesen Innenstadtbereich eine der Lage angemessene Baudichte zugestanden <strong>und</strong> eine<br />

flächensparende Bebauung ermöglicht werden soll.<br />

Die zulässige Geschossfläche <strong>und</strong> die Höhe der baulichen Anlage wurden so festgesetzt,<br />

dass im Obergeschoss knapp über die Hälfte der Fläche des Erdgeschosses bebaut<br />

werden kann. Stellplätze, die auch überdacht werden können, sind erlaubt <strong>und</strong> werden<br />

gemäß textlicher Festsetzung nicht mit in die Geschossfläche einbezogen (s. Teil B Text<br />

Nr. 3, 4). Die Bauhöhen werden entsprechend dem Bauentwurf festgesetzt (s. Teil B Text<br />

Nr. 5). Ausnahmen sind nur für untergeordnete Bauteile zulässig, da diese städtebaulich<br />

nicht relevant sind (z. B. Schornsteine, Antennen, Blitzableiter).<br />

3.3 Bauweise, Baugrenzen<br />

Es wird keine Bauweise festgesetzt, weil hierfür keine städtebauliche Notwendigkeit<br />

besteht. Die mögliche Bebauung wird durch die Baugrenzen ausreichend bestimmt. Für<br />

untergeordnete Bauteile, z. B. für Vordächer, ist ein geringfügiges Überschreiten der<br />

Baugrenze von bis zu 1,50 m zulässig (s. Teil B Text Nr. 6).<br />

3.4 Verkehr<br />

Der dreieckige Geltungsbereich grenzt auf zwei Seiten an die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

des Berliner Rings im Nordosten bzw. der Lübecker Straße im Süden an. Die<br />

Erschließung für Kraftfahrzeuge wird ausschließlich von der Lübecker Straße aus vorgesehen,<br />

weil eine Einfahrt vom Berliner Ring nur von Westen aus möglich wäre,<br />

während ein Ausfahren aufgr<strong>und</strong> der Fahrbahnaufteilung nach Westen gar nicht <strong>und</strong> nach<br />

Osten aufgr<strong>und</strong> der beiden Richtungsfahrbahnen nicht gefahrlos möglich wäre. Von<br />

Süden her kann eine gemeinsame Zufahrt zu dem westlich benachbarten Parkhaus<br />

genutzt werden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag mit der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, alle erforderlichen Anpass- bzw. Änderungsarbeiten im Einmündungsbereich<br />

Lübecker Straße / Zufahrt Parkhaus auf eigene Kosten herzustellen. Innerhalb<br />

des Geltungsbereiches werden Stellplätze im Obergeschoss über eine Rampe<br />

angefahren. Aufgr<strong>und</strong> des Platzbedarfs dieser Rampe ist nur eine Zufahrt von einer<br />

Anlage 3


- 11 -<br />

Gr<strong>und</strong>stücksseite möglich, so dass aus den beschriebenen Gegebenheiten heraus diese<br />

eine Zufahrt nur von der Lübecker Straße aus in Frage kommen kann.<br />

In einer Verkehrsuntersuchung, die die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, durchgeführt<br />

hat, wird festgestellt, dass das geplante Nahversorgungszentrum in der vorgesehen Form<br />

an die Lübecker Straße angeschlossen werden kann. Maßnahmen zur Sicherung des<br />

Verkehrs <strong>und</strong> zur Steigerung der Leistungsfähigkeit seien im untersuchten Straßennetz<br />

nicht erforderlich. Die Verkehrsqualität werde für alle Verkehrsteilnehmer mindestens die<br />

Qualitätsstufe D (= ausreichend) erreichen. Das Sicherheitsniveau werde gegenüber<br />

heute unverändert sein. Als Gesamtfazit wird festgestellt, dass eine leistungsfähige <strong>und</strong><br />

sichere Erschließung möglich ist.<br />

Die Lage der Gr<strong>und</strong>stückszufahrt wird bestimmt, um deutlich zu machen, dass der Einmündungsbereich<br />

Lübecker Straße / Berliner Ring von Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtverkehr freigehalten<br />

wird.<br />

Ein in der bisherigen Fassung des Bebauungsplanes enthaltenes „Sichtdreieck“, in dem<br />

die Sicht für den Verkehr an der Straßeneinmündung nicht behindert werden durfte,<br />

befindet sich nach heutigen Richtlinien außerhalb des Geltungsbereiches <strong>und</strong> hat keine<br />

Auswirkungen auf die Bebauungsmöglichkeiten innerhalb des vorliegenden Geltungsbereichs.<br />

3.5 Grünordnung<br />

Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Wohl aber ist nach Landesrecht eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Sie wird durch den Landschaftsarchitekten<br />

Mextorf, Hameln, innerhalb der Umweltprüfung für den Umweltbericht erarbeitet (siehe<br />

Anlage Teil II).<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches sind im Norden einzelne Baumanpflanzungen zur<br />

Gestaltung dieses Bereiches <strong>und</strong> zusätzliche Anpflanzungen auf dem Parkdeck im Obergeschoss<br />

vorgesehen. Der Verlust von Gehölzbeständen als Angebot für Brutplätze für<br />

siedlungstypische Vogelarten wird durch das Aufhängen bzw. Anbringen von 20 Nisthilfen<br />

im Geltungsbereich kompensiert. Auf eine Darstellung in der Planzeichnung bzw. in den<br />

textlichen Festsetzungen wird verzichtet, da diese Maßnahmen im Durchführungsvertrag<br />

vereinbart werden.<br />

Die gebotene Eingriffskompensation wird über das städtische Ökokonto der Stadt, Großer<br />

Teich, Flurstück 1/6, Flur 6, Gemarkung Rethwischfeld, abgewickelt, in dem ein<br />

Flächenanteil von 551 m² zur Verrechnung herangezogen wird (s. Teil B Text Nr. 7).<br />

Damit ergibt sich eine ausgeglichene naturschutzfachliche Eingriffsbilanz. Der Investor<br />

verpflichtet sich im Durchführungsvertrag für die Bereitstellung der Ausgleichsfläche eine<br />

Ausgleichszahlung zu leisten.<br />

Ansonsten befinden sich Bäume im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches, die im<br />

Falle ihrer Schädigung durch die Baumaßnahmen zu ersetzen sind.<br />

Anlage 3


- 12 -<br />

3.6 Immissionsschutz<br />

Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Nutzungen wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt, nach<br />

dem der Lärmschutz für die Nachbarschaft eingehalten werden kann, wenn folgendes<br />

erfüllt wird:<br />

- Einhaltung der angegebenen Betriebszeiträume hinsichtlich der Öffnungs- bzw.<br />

Anlieferzeiten, keine Warenanlieferungen zwischen 22°° Uhr <strong>und</strong> 6°° Uhr mit Ausnahme<br />

von Zeitungen<br />

- Anlieferung durch maximal drei LKW pro Tag (davon ein Kühl-LKW) für Anlieferzone 1<br />

(REWE) bzw. Anlieferung durch jeweils maximal zwei LKW pro Tag für die<br />

Anlieferzonen 2 <strong>und</strong> 3<br />

- Anlieferung durch maximal drei Sprinter pro Tag für die Anlieferzone „Laden 1“ auf dem<br />

Parkdeck<br />

- Anlieferung von Zeitungen mit maximal einem Sprinter pro Tag vor 6°° Uhr<br />

- Entladung der LKW <strong>und</strong> Sprinter ausschließlich an den dafür vorgesehenen Anlieferzonen<br />

- Einsatz geräuscharmer Einkaufswagen mit Gummirädern<br />

- Integration der Einkaufswagensammelbox in den Aufbau im 1. Obergeschoss des<br />

Gebäudes<br />

- maximaler Schallleistungspegel des Rückkühlers für REWE Lwa = 80 dB(A) bei Einhaltung<br />

der Position im Bereich der Anlieferzone 1<br />

- keine Bewegungen auf dem Parkdeck für K<strong>und</strong>en nachts in der Zeit zwischen 22°°<br />

Uhr <strong>und</strong> 6°° Uhr, dies ist durch eine Schrankenanlage o. ä. sicherzustellen, Abfahrt<br />

der Mitarbeiter mit maximal 10 Fahrten nach 22 Uhr<br />

- das Parkdeck ist mit einer glatten Oberfläche (Asphalt, Beton oder ähnliches, kein<br />

Pflaster) auszuführen<br />

- die Brüstung um das Parkdeck muss eine Höhe von mindestens 1,0 m ab Oberkante<br />

Parkdeck aufweisen, dies entspricht einer Höhe von 6,53 m ab OK FBB bzw. 13,3 m<br />

üNN, weiterhin muss sie dicht ausgeführt <strong>und</strong> an die Parkebene angearbeitet sein<br />

(keine Schlitze, offene Fugen, Durchbrüche oder ähnliches)<br />

Dies wird im Durchführungsvertrag ebenso festgelegt wie der bauliche Ausschluss von<br />

Blendeinwirkungen auf benachbarte Wohnungen durch Werbeanlagen oder Fahrzeuge.<br />

3.7 Örtliche Bauvorschrift<br />

Es werden Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanlagen getroffen, die<br />

von der rechtsgültigen „Satzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> über die Gestaltung von Werbeanlagen<br />

<strong>und</strong> Warenautomaten sowie deren besondere Anforderungen zum Schutz<br />

bestimmter Bauten“ abweichen (s. Teil B örtliche Bauvorschrift Nr. 1-11). Damit soll eine<br />

größere Flexibilität für das Nahversorgungszentrum ermöglicht werden, ohne dass von<br />

den gr<strong>und</strong>sätzlichen Zielvorstellungen der Werbesatzung <strong>und</strong> den dort getroffenen Festsetzungen<br />

für ein Gewerbe-/Sondergebiet abgewichen wird. Der Geltungsbereich liegt im<br />

C-Gebiet der gültigen Werbesatzung. Hier sind Werbeanlagen auf Fassadenflächen von<br />

über 200 m² jedoch nur bis zu einer maximalen Größe von 3 m² zulässig. Bereiche mit<br />

großflächiger gewerblicher Nutzung, wie zum Beispiel das nahegelegene Autohaus<br />

Mercedes am Berliner Ring, sind in der Werbesatzung den E-Gebieten zugeordnet. Hier<br />

sind u. a. Werbeanlagen bis max. 20 m² je Fassadenfläche zulässig. Die Festsetzungen<br />

der E-Gebiete, ausgenommen der dort zulässigen Fahnen, werden als örtliche Bauvorschrift<br />

in die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans übernommen.<br />

Fahnen sind zwar in der Werbesatzung innerhalb der E-Gebiete gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig,<br />

Anlage 3


- 13 -<br />

werden jedoch aufgr<strong>und</strong> der störenden Windgeräusche zur Rücksichtnahme auf die<br />

angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen (s. Teil B örtliche Bauvorschrift Nr. 2).<br />

Es wird ein Flachdach festgesetzt, um die Bauhöhe innerhalb des Gr<strong>und</strong>stücksumfeldes<br />

zu begrenzen. Dabei wird für Photovoltaikanlagen ausdrücklich eine Ausnahme<br />

zugelassen, weil solche Anlagen schräg aufgestellt werden müssen (s. Teil B örtliche<br />

Bauvorschrift Nr. 12).<br />

Weiterhin wird eine Festsetzung hinsichtlich der Baugestaltung getroffen, durch die das<br />

äußere Erscheinungsbild des zukünftigen Gebäudes planungsrechtlich verbindlich vorgegeben<br />

wird (s. Teil B örtliche Bauvorschrift Nr. 13). Die angrenzende Bebauung nördlich<br />

<strong>und</strong> südlich der Lübecker Straße liegt innerhalb der rechtsgültigen Gestaltungssatzung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Zur Einbindung in das bestehende Ortsbild wurden die<br />

Festsetzungen zu Fassadenfarben aus der Gestaltungssatzung in die örtliche Bauvorschrift<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes modifiziert übernommen, um ein<br />

harmonisches Erscheinungsbild der Straßenräume zu sichern. Die festgesetzte<br />

Gliederung des Hauptbaukörpers durch Fassadenrücksprünge, begrünte Rankgerüste<br />

oder Werbeanlagen sollen einen monotonen Charakter mit langgestreckten glatten<br />

Fassaden vermeiden <strong>und</strong> eine Verbindung zur kleinteiligen Bebauung in der Umgebung<br />

herstellen.<br />

3.8 Kinderfre<strong>und</strong>lichkeitsprüfung<br />

Am 1.4.2003 ist der § 47 f GO „Beteiligung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen“ in Kraft<br />

getreten. Dies bedeutet, dass die Gemeinden bei Planungen <strong>und</strong> Vorhaben, die die<br />

Interessen von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise<br />

beteiligen müssen. Die Gemeinden müssen daher besondere Verfahren entwickeln, die<br />

geeignet sind, die Interessen der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen deutlich zu machen. Da sich<br />

die (z. T. abstrakten) Instrumente <strong>und</strong> Strukturen der Welt der Erwachsenen nur bedingt<br />

auf Kinder <strong>und</strong> Jugendliche übertragen lassen, sind insbesondere projektbezogene<br />

Beteiligungen, die sich auf konkrete Vorhaben erstrecken, sinnvoll.<br />

Typische Fälle der Beteiligung sind die Errichtung oder die Änderung von Einrichtungen<br />

für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, wie z. B. Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Bolzplätze,<br />

Sporteinrichtungen, Jugendbegegnungsstätten, Schulen. Die Beteiligung hat auch bei<br />

entsprechenden Bauleitplanungen zu erfolgen, sofern Interessen von Kindern <strong>und</strong><br />

Jugendlichen betroffen sind <strong>und</strong> sich auf konkrete Projekte <strong>und</strong> Vorhaben beziehen.<br />

Bei diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 wurde auf eine Kinderfre<strong>und</strong>lichkeitsprüfung verzichtet, da durch die Ausweisung<br />

des Einzelhandels in dieser Lage keine Interessen von Kindern oder Jugendlichen berührt<br />

werden.<br />

Anlage 3


- 14 -<br />

4. Zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu treffende Maßnahmen<br />

4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen<br />

Altablagerungen oder Bodenkontaminationen sind innerhalb des Änderungsbereiches<br />

nicht bekannt. Das Boden- <strong>und</strong> Altlastenkataster beim Kreis Storman beinhaltet keine<br />

Eintragungen.<br />

Laut Kampfmittelräumdienst beim Landeskriminalamt sind nach visueller Auswertung der<br />

zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder keine Einwirkungen auf den<br />

Geltungsbereich durch Abwurfmunition festzustellen. Munitionsf<strong>und</strong>e seien nicht bekannt.<br />

Es handelt sich folglich nicht um eine Kampfmittelverdachtsfläche, so dass gegen die<br />

durchzuführenden Arbeiten keine Bedenken bestehen. Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition seien<br />

jedoch nicht auszuschließen.<br />

4.2 Bodenordnung<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

4.3 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Die Situation von Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wird durch diese vorhabenbezogene Bauleitplanung<br />

nicht wesentlich berührt <strong>und</strong> bleibt unverändert.<br />

Im Nordwesten des Geltungsbereichs befindet sich eine Transformatorenstation, die entsprechend<br />

festgesetzt wird.<br />

Der Einbau von Photovoltaikanlagen zur Nutzung regenerativer Energie wird im Durchführungsvertrag<br />

vereinbart; ihre Zulässigkeit über Stellplätzen wird ausdrücklich festgesetzt<br />

(s. Teil B Text Nr. 4).<br />

Bei der Planung <strong>und</strong> Ausführung der geplanten PV-Anlage ist die Vereinigte Stadtwerke<br />

Netz GmbH bezüglich der Anschlusssituation <strong>und</strong> der in das Netz einzuspeisenden<br />

Energieströme zu beteiligen.<br />

4.4 Feuerschutzeinrichtung oder Brandschutz<br />

Der aktive Brandschutz wird sichergestellt durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> durch die Feuerwehren der Nachbargemeinden in Form der nachbarschaftlichen<br />

Löschhilfe.<br />

Die erforderlichen Hydrantenabstände <strong>und</strong> die Bereitstellung von Löschwasser mit der<br />

erforderlichen Leistung aus der zentralen Frischwasserversorgung entsprechend den<br />

technischen Anforderungen mit einer Leistung von 96 m³/h nach Arbeitsblatt DVGW-W-<br />

405 <strong>und</strong> nach Maßgabe des Erlasses des Innenministeriums vom 30.08.2010 (IV-334-<br />

166-701.400) ist im Rahmen der nachgeordneten Erschließungsplanung nachzuweisen.<br />

Anzahl <strong>und</strong> Standorte notwendiger Hydranten für die Löschwasserversorgung im Bereich<br />

der geplanten Bauflächen werden mit der Feuerwehr abzustimmen sein. Gegebenenfalls<br />

werden innerhalb des Plangebietes ausreichend Hydranten eingebaut, welche eine<br />

Löschwasserversorgung gewährleisten. Sowohl der Druck als auch die gelieferte<br />

Wassermenge reichen zur Brandbekämpfung aus. Im Übrigen befindet sich der<br />

Geltungsbereich im Abstand von ca. 150 – 200 m vom ständig Wasser führenden Fluss<br />

Trave.<br />

Anlage 3


- 15 -<br />

Die Feuerwehrzufahrt ist gr<strong>und</strong>sätzlich durch die öffentlichen Straßen Lübecker Straße<br />

<strong>und</strong> durch den Berliner Ring gesichert.<br />

5. Hinweis<br />

Die „Satzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> über die Gestaltung von Werbeanlagen <strong>und</strong> Warenautomaten<br />

sowie deren besondere Anforderungen zum Schutz bestimmter Bauten“ wird<br />

für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgehoben.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan am als Satzung beschlossen <strong>und</strong> die Begründung durch Beschluss<br />

gebilligt.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Siegel<br />

(von Bary)<br />

Bürgermeister<br />

Anlage 3


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />

Datum<br />

28.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.2 621.31; 023.164 F<br />

2006 8. Änderung/1.<br />

Sitzungsvorlagen<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0234/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Bereich: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges Postgebäude)<br />

hier:<br />

a) Beschluss über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />

Behördenbeteiligung<br />

b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

1. Sachverhalt<br />

In der Sitzung des Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es vom 09.12.2013 ist der Beschluss<br />

gefasst worden, die frühzeitige Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung zur<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.<br />

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur vorhabenbezogenen<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

durchgeführt. Anstelle der bisherigen Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf<br />

„Post“ sowie einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan 2006 soll zukünftig –<br />

entsprechend der geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 – 2. Änderung – die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes „Gebiet für ein<br />

Nahversorgungszentrum“ erfolgen.<br />

Der Planentwurf hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 02.01.2014 bis zum<br />

22.01.2014 öffentlich ausgelegen, die Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit<br />

einer Beschlussempfehlung wiedergegeben.<br />

Die geänderten Unterlagen zur öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt <strong>und</strong> erläutert (Planzeichnung:<br />

Anlage 2 <strong>und</strong> Begründung: Anlage 3). Der Umweltbericht (Anlage 4) wurde neu erstellt.<br />

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- 2 -<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Keine; die Kosten für die Planung wird der Vorhabenträger direkt übernehmen.<br />

3. Leitwerte<br />

Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die lebendige <strong>und</strong> mobile Stadt mit hoher<br />

Wirtschaftskraft“ folgt die Stadt mit der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums<br />

innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches den Empfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

1. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />

folgt zu beschließen:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitigen<br />

Unterrichtung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem in der<br />

Anlage (zu TOP ) der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift aufgeführten<br />

Ergebnis geprüft.<br />

2. Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> billigt den Entwurf der 8. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>und</strong> der Begründung einschließlich des Umweltberichtes in<br />

den vorliegenden Fassungen für das Gebiet: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges<br />

Postgebäude).<br />

3. Der Entwurf des Planes <strong>und</strong> der Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen <strong>und</strong> die beteiligten Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu<br />

benachrichtigen.<br />

Tassilo von Bary<br />

Bürgermeister<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10.doc 10.02.2014


Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von Behörden<br />

sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden<br />

anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1),<br />

4 (1) <strong>und</strong> 2 (2) BauGB in der Zeit vom 02.01.2014 bis zum 22.01.2014 zur 8. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2014<br />

Behörden<br />

Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />

1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />

<strong>und</strong> Technologie vom 17.01.2014<br />

Gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />

<strong>und</strong> straßenbaulicher Hinsicht keine<br />

Bedenken, wenn meine Stellungnahme zur 2.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Az.: VII 414-553.72-62-004<br />

vom 10.12.2013 berücksichtigt wird<br />

Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />

<strong>und</strong> straßenverkehrlichen Bereich nur<br />

auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs.<br />

2. LLUR, Technischer Umweltschutz vom<br />

16.01.2014<br />

zu den mir vorgelegten o. g. Planunterlagen<br />

habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes<br />

keine Bedenken <strong>und</strong> Hinweise.<br />

Bei Planänderungen <strong>und</strong> Ergänzung bitte ich<br />

um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />

geänderten oder ergänzten Teile.<br />

3. Kreis Stormarn vom 21.01.2014<br />

teile ich als Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 / § 13 BauGB mit, dass meinerseits<br />

keine Bedenken gegen den Entwurf des Bauleitplanes<br />

erhoben werden.<br />

4. Handwerkskammer Lübeck vom 21.01.2014<br />

nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen<br />

teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit<br />

aus der Sicht der Handwerkskammer<br />

Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.<br />

Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe<br />

beeinträchtigt werden, wird<br />

sachgerechter Wertausgleich <strong>und</strong> frühzeitige<br />

Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.<br />

5. Polizeidirektion vom 06.01.2014<br />

Aus polizeilicher Sicht bestehen keinerlei Bedenken<br />

gegen die vorgesehene Planung.<br />

6. WAS vom 30.12.2013<br />

Seitens der WAS werden hinsichtlich der vorgelegten<br />

Planung keine Anregungen bzw. Bedenken<br />

vorgetragen.<br />

Die Anregung zur vorhabenbezogenen<br />

2. Änderung des Bebauungsplans<br />

Nr. 52 wurde berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Solche Betriebe sind hier nicht<br />

vorhanden.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme der WAS<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

Anlage 1


7. Innenministerium, Landesplanung<br />

vom 16.01.2014<br />

Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />

der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />

(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />

Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />

vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />

SchL-H. S. 542);<br />

Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />

Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.<br />

Dezember 2013<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />

Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

für das Gebiet „Lübecker Straße 23<br />

+ 25 – Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 – 2. Änderung „Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ parallel zur Aufstellung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 die Schaffung der planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung eines<br />

Fachmarktzentrums.<br />

Dazu soll anstelle der bisherigen Darstellung<br />

einer Fläche für den Gemeinbedarf „Post“ sowie<br />

einer gemischten Baufläche zukünftig –<br />

entsprechend der geplanten Festsetzungen des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 52 –<br />

die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes<br />

„Gebiet für Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe“ erfolgen.<br />

Ziele der Raumordnung stehen der geplanten<br />

Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> den<br />

damit verfolgten Planungsabsichten unter Bezugnahme<br />

auf die in der landesplanerischen<br />

Stellungnahme vom 20. Dezember 2013 zur<br />

parallel geplanten vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ gegebenen Hinweisen<br />

nicht entgegen.<br />

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />

Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />

einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />

nicht vor. Eine Aussage über die<br />

Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />

mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />

nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

8. AG-29 vom 21.01.2014<br />

Aus Sicht der AG-29 bestehen zu dem vorliegenden<br />

Planverfahren keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Bedenken. Die Abgabe einer naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahme ist allerdings erst bei Vorlage<br />

des Umweltberichtes möglich. Wir bitten<br />

Sie daher, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />

zu beteiligen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen. Der Umweltbericht<br />

mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

wird<br />

im Rahmen der Auslegung vorgelegt.<br />

Anlage 1


9. IHK vom 10.01.2014<br />

Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange<br />

erhebt keine Bedenken bezüglich der<br />

Planungen.<br />

10. Feuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom 20.12.2013<br />

nach Durchsicht der uns überlassenen Unterlagen<br />

ist seitens der Feuerwehr keine Stellungnahme<br />

erforderlich.<br />

11. Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land vom 08.01.2014<br />

im Namen <strong>und</strong> Auftrage der Gemeinde Meddewade<br />

teile ich Ihnen mit, dass keine Bedenken/Anregungen<br />

zur genannten Bauleitplanung<br />

vorgetragen werden.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Das wird zur Kenntnis genommen.<br />

Öffentlichkeit<br />

Nr. Bedenken, Anregungen, Hinweise Abwägung<br />

A vom 01.01.2014<br />

mit Bestürzung <strong>und</strong> Verw<strong>und</strong>erung haben wir<br />

gelesen, das in dem geplanten Einkaufszentrum<br />

statt der bisherigen Postfiliale nun ausgerechnet<br />

ein Biosupermarkt <strong>und</strong> eine Lebensmitteldiscounter<br />

untergebracht werden sollen.<br />

Gleichzeitig gab ihr "Ladenflächenmanager"<br />

dann so Dinge zum Besten, das er mit den betroffenen<br />

Fachgeschäften noch einmal zwecks<br />

Stärkung des Wettbewerbs reden wolle. Dies<br />

wäre natürlich nicht nötig, wenn der Herr selbst<br />

nicht für solch unfaire Konkurrenz gesorgt hätte.<br />

Betroffen sind aus unserer Sicht der jetzige<br />

Bioladen, Feinkost Peters <strong>und</strong> das Reformhaus<br />

(letztere haben sich gerade durch einen Umzug<br />

verschuldet).<br />

Diese Läden sind für aus dem Umland von BO<br />

neben dem Markt der einzige Gr<strong>und</strong>, in BO<br />

noch einzukaufen. Früher gab es dort noch<br />

einen guten Herrenausstatter <strong>und</strong> ein tolles<br />

Kaufhaus - beides haben sie nicht halten wollen<br />

oder können.<br />

Es ist uns völlig unverständlich, das einerseits<br />

wichtige Infrastruktur wie die Postfiliale abgeschafft<br />

werden soll, um dann Konkurrenz für die<br />

letzen 3 Fachgeschäfte anzu siedeln. Das soll<br />

eine Förderung des Standortes BO sein?<br />

Die Immobilie Post wurde von<br />

dem bisherigen Eigentümer<br />

nicht mehr benötigt <strong>und</strong> deshalb<br />

verkauft. Die Postbank ist als<br />

Dienstleistung gemäß den zukünftigen<br />

Festsetzungen des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 – 2. Änderung<br />

im Obergeschoss des<br />

Nahversorgungszentrums baurechtlich<br />

zulässig. Der Vorhabenträger<br />

führt intensive Verhandlungen<br />

mit der Postbank<br />

über deren Verbleib am Standort.<br />

Anlage 1


Wir werden hier vor Ort für die eingesessenen<br />

Fachgeschäfte (insbesondere Peters mit seiner<br />

tollen Bedienung) werben <strong>und</strong> hoffen, das Ihre<br />

Pläne schiffbruch erleiden. So wie der 2. Baumarkt,<br />

den auch niemand wirklich gebraucht<br />

hat. Ich würde über ein erklärendes Wort Ihrerseits<br />

sehr freuen.<br />

Die Planung für das Nahversorgungszentrum<br />

steht im Einklang<br />

mit den Zielen <strong>und</strong> Interessen<br />

der Stadt hinsichtlich der Einzelhandelsversorgung<br />

in der<br />

Stadtmitte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Dies<br />

wurde gutachterlich untersucht<br />

<strong>und</strong> bestätigt. Der Wettbewerb<br />

zwischen den Einzelhändlern<br />

kann, soll <strong>und</strong> darf nicht durch<br />

städtebauliche Planung verhindert<br />

werden, um einzelne Geschäfte,<br />

für die eine besondere<br />

Sympathie besteht, vor Konkurrenz<br />

zu schützen.<br />

Anlage 1


STADT<br />

BAD OLDESLOE<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN (2006)<br />

8. ÄNDERUNG<br />

Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52<br />

Gebiet Lübecker Straße 23 + 25<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Stand der<br />

Planung<br />

28.1.2014<br />

gemäß § 3 (1) BauGB<br />

gemäß § 4 (1) BauGB<br />

gemäß § 3 (2) BauGB<br />

gemäß § 4 (2) BauGB<br />

BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER<br />

Anlage 3


- 2 -<br />

Teil I<br />

Teil I ......................................................................................................................................... - 3 -<br />

1.1 Aufstellungsbeschluss .............................................................................................. - 3 -<br />

1.2 Planbereich............................................................................................................... - 3 -<br />

2. Planungsvorgaben ......................................................................................................... - 3 -<br />

2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010.............................................................. - 3 -<br />

2.2 Flächennutzungsplan, bisherige Fassung ................................................................ - 3 -<br />

2.3 Natur <strong>und</strong> Landschaft ............................................................................................... - 3 -<br />

Karte: Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Darstellung, M 1:5.000..................... - 4 -<br />

3. Inhalte der Planung ........................................................................................................ - 5 -<br />

3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht) ....................................................... - 5 -<br />

3.2 Verkehr ..................................................................................................................... - 6 -<br />

3.3 Grün.......................................................................................................................... - 6 -<br />

3.4 Immissionsschutz ..................................................................................................... - 6 -<br />

3.5 Altablagerungen, Bodenkontaminationen................................................................. - 6 -<br />

3.6 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ................................................................................................ - 6 -<br />

Anlage Teil II Umweltbericht/Umweltverträglichkeitsprüfung vom 28.1.2014<br />

Anlage 3


- 3 -<br />

Teil I<br />

1. Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

1.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

am beschlossen.<br />

1.2 Planbereich<br />

Der Planbereich der 8. Änderung befindet sich in der Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s in der<br />

Lübecker Straße 23 + 25 nordwestlich der Kreuzung Berliner Ring / Lübecker Straße.<br />

2. Planungsvorgaben<br />

2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2010<br />

Im LEP 2010 wird <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Mittelzentrum <strong>und</strong> als äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt<br />

bezeichnet.<br />

Mittelzentren mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern im Mittelbereich können<br />

laut LEP einzelne Einzelhandelseinrichtungen des aperiodischen, gehobenen, längerfristigen<br />

Bedarfs (Kaufhäuser, Fachgeschäfte oder Fachmärkte) mit bis zu 8.000 m²<br />

Verkaufsfläche je Einzelvorhaben sowie Einkaufszentren <strong>und</strong> sonstige Einzelhandelsagglomerationen<br />

(zum Beispiel Fachmarktzentren) mit bis zu 10.000 m² Gesamtverkaufsfläche<br />

je Standort aufweisen.<br />

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind nur innerhalb des baulich zusammenhängenden<br />

Siedlungsgebiets zu verwirklichen <strong>und</strong> sollen in das Netz des öffentlichen<br />

Nahverkehrs eingeb<strong>und</strong>en sein.<br />

2.2 Flächennutzungsplan, bisherige Fassung<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> weist für den Geltungsbereich der vorliegenden<br />

8. Änderung bislang eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung<br />

„Post“ sowie eine gemischte Baufläche aus. Die bisherige Fassung des<br />

Flächennutzungsplanes wird im Folgenden dargestellt.<br />

2.3 Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Es handelt sich hier um ein seit langem bebautes innerstädtisches Gr<strong>und</strong>stück, das<br />

neben den vorhandenen Hochbauten eine weitgehende Versiegelung durch Fahrflächen<br />

beinhaltet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Schleswig-<br />

Holstein wird zur Zeit durch den Landschaftsarchitekten Mextorf, Hessisch-Oldendorf, im<br />

Rahmen der Umweltprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, innerhalb<br />

der der Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft beschrieben wird <strong>und</strong> auf die insoweit hier<br />

verwiesen wird. Diese Prüfung mündet in einen Umweltbericht, der als ihr gesonderter<br />

Teil Idieser Begründung in der Anlage beigefügt werden wird.<br />

Anlage 3


- 4 -<br />

2.4 Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Strukturen des Einzelhandels in ihrem Einzelhandelskonzept<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> 12/2008 durch die GMA untersuchen <strong>und</strong> bewerten lassen. Das<br />

Einzelhandelskonzept ist förmlich beschlossen. In dem Gutachten wird festgestellt, dass<br />

in der Innenstadt nach der Versorgungsstruktur zumindest ein großflächiger Lebensmittelanbieter<br />

als so genannter Vollversorger fehlt, der die Attraktivität <strong>und</strong> damit die K<strong>und</strong>enfrequenz<br />

in der Stadtmitte steigern könnte.<br />

Karte: Ausschnitt Flächennutzungsplan, bisherige Darstellung, M 1:5.000<br />

Anlage 3


- 5 -<br />

3. Inhalte der Planung<br />

3.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung (Planungsabsicht)<br />

Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung soll in diesem Bereich am Rand der<br />

Innenstadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s <strong>und</strong> in besonders verkehrsgünstiger Lage großflächiger<br />

Einzelhandel ermöglicht werden. Sowohl für den PKW-Verkehr als auch für Fußgänger<br />

aus dem Innenstadtbereich ist das Gebiet optimal erreichbar. Das bislang hier vorhandene<br />

Gebäude wird von der Post nicht mehr benötigt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

als Fläche für den Gemeinbedarf Post behindert somit die städtebauliche<br />

Entwicklung in diesem Bereich. Andererseits kann eine Poststelle auch zukünftig innerhalb<br />

des vorliegenden Planbereichs eingerichtet werden <strong>und</strong> den entsprechenden Bedarf<br />

der Bevölkerung decken.<br />

Es wird zukünftig ein Sonstiges Sondergebiet für ein Nahversorgungszentrum dargestellt,<br />

das der Lage in der Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich der Stadt angemessen<br />

ist. Innerhalb der parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanung wird festgesetzt,<br />

dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit mindestens 1.500 m² Verkaufsfläche<br />

für Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel (inklusive Bäcker <strong>und</strong> Schlachter), Getränke,<br />

Reformwaren, Tabak entstehen darf. Auf den Restflächen im Erdgeschoss sollen<br />

zusätzlich zwei weitere Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die aber eine<br />

Mindestverkaufsfläche von 200 m² aufweisen müssen, um so eine kleinteilige Struktur mit<br />

dem Charakter eines kleinen, von der Haupteinkaufslage losgelösten Zentrums zu<br />

vermeiden. Gemäß Einzelhandelsgutachten spielen mittelgroße Betriebe (200 bis unter<br />

800 m² Verkaufsfläche) in der Innenstadt aufgr<strong>und</strong> der Kleinteiligkeit der vorhandenen<br />

Bebauung nur eine untergeordnete Rolle. Mit der Festsetzung einer Mindestgröße an<br />

Verkaufsfläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen in der Fußgängerzone<br />

unterpräsentierte Betriebsformen gefördert <strong>und</strong> Angebotslücken geschlossen werden.<br />

Weiterhin wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegt, dass im Obergeschoss<br />

neben dem Einzelhandel auch Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsnutzungen <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

sowie im funktionalen <strong>und</strong> räumlichen Verb<strong>und</strong> auch Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften<br />

zulässig sind. Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe <strong>und</strong><br />

Vergnügungsstätten können ausnahmsweise im Obergeschoss zugelassen werden. Die<br />

hier zulässige Ausnahme soll nur genehmigt werden, wenn dadurch keine<br />

unverhältnismäßige Belastung der entsprechenden Erschließungssituation <strong>und</strong> der<br />

angrenzenden Wohngr<strong>und</strong>stücke hervorgerufen wird <strong>und</strong> im Bereich der vorhandenen<br />

Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Schallimmissionsbeiträge zu erwarten sind.<br />

Spielhallen <strong>und</strong> Wettbüros dagegen werden durch die Festsetzung „Sondergebiet für ein<br />

Nahversorgungszentrum“ im Erdgeschoss ausdrücklich ausgeschlossen, weil sie nicht im<br />

Einklang mit den gr<strong>und</strong>sätzlichen Planungszielen stehen. Das entspricht der<br />

beschlossenen Leitlinie zur Standortsteuerung von Spielhallen in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Dort ist in Gebieten, deren Erdgeschosszonen durch einen dichten Besatz von<br />

Ladengeschäften <strong>und</strong> Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften gekennzeichnet sind <strong>und</strong> die einen<br />

planungsrechtlichen Schutz gegen Spielhallenansiedlungen bedürfen, die<br />

ausnahmsweise Zulässigkeit von Spielhallen in den Obergeschossen zur Regel gemacht<br />

worden. Hier kann sich der „Trading-Down-Effekt“ weniger bemerkbar machen.<br />

Anlage 3


- 6 -<br />

3.2 Verkehr<br />

3.3 Grün<br />

Der dreieckige Änderungsbereich grenzt auf zwei Seiten an die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

des Berliner Rings im Nordosten bzw. der Lübecker Straße im Süden an. In einer<br />

Verkehrsuntersuchung, die die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, durchgeführt hat, wird<br />

festgestellt, dass das geplante Fachmarktzentrum in der vorgesehen Form an die<br />

Lübecker Straße angeschlossen werden kann. Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs<br />

<strong>und</strong> zur Steigerung der Leistungsfähigkeit seien im untersuchten Straßennetz nicht<br />

erforderlich. Als Gesamtfazit wird festgestellt, dass eine leistungsfähige <strong>und</strong> sichere<br />

Erschließung möglich ist.<br />

Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Wohl aber ist nach Landesrecht eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Sie wird durch den Landschaftsarchitekten<br />

Mextorf, Hameln innerhalb der Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnis im Umweltbericht<br />

zusammengefasst wird. Dieser Umweltbericht wird nach seiner Fertigstellung<br />

einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellen <strong>und</strong> ihr in der Anlage beigefügt<br />

werden.<br />

3.4 Immissionsschutz<br />

Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Nutzungen wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt, nach<br />

dem der Lärmschutz für die Nachbarschaft eingehalten werden kann, wenn bestimmte<br />

Maßgaben für die Nutzung <strong>und</strong> bauliche Ausgestaltung eingehalten werden. Dies wird im<br />

Durchführungsvertrag entsprechend festgelegt.<br />

3.5 Altablagerungen, Bodenkontaminationen<br />

Altablagerungen oder Bodenkontaminationen sind innerhalb des Änderungsbereiches<br />

nicht bekannt. Das Boden- <strong>und</strong> Altlastenkataster beim Kreis Storman beinhaltet keine<br />

Eintragungen.<br />

Laut Kampfmittelräumdienst beim Landeskriminalamt sind nach visueller Auswertung der<br />

zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder keine Einwirkungen auf den Änderungsbereich<br />

durch Abwurfmunition festzustellen. Munitionsf<strong>und</strong>e seien nicht bekannt. Es<br />

handelt sich folglich nicht um eine Kampfmittelverdachtsfläche, so dass gegen die durchzuführenden<br />

Arbeiten keine Bedenken bestehen. Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition seien jedoch<br />

nicht auszuschließen.<br />

3.6 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Die Situation von Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wird durch diese Flächennutzungsplanänderung<br />

nicht wesentlich berührt <strong>und</strong> bleibt unverändert.<br />

Anlage 3


- 7 -<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die 8. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes am<br />

beschlossen <strong>und</strong> die Begründung durch Beschluss<br />

gebilligt.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Siegel<br />

(von Bary)<br />

Bürgermeister<br />

Anlage 3


TEIL II<br />

UMWELTBERICHT<br />

gemäß § 2a BauGB<br />

zur 8. Änderung<br />

des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

(Kreis Storman)<br />

Beauftragt durch:<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Immobilien<br />

Entwicklung KG Lübecker Straße<br />

Natruper Straße 13<br />

49076 Osnabrück<br />

Bearbeitung:<br />

Büro für Landschaftsplanung<br />

Dipl.-Ing. Helmut Mextorf<br />

LandschaftsArchitekt AK Nds<br />

31840 Hessisch Oldendorf<br />

Friedrichshagener Straße 15<br />

Tel. 05158 – 2224 / Fax 05158 - 2299<br />

Hessisch Oldendorf,<br />

28. Januar 2014<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 1<br />

H INW EI S:<br />

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

entspricht hinsichtlich<br />

– der inhaltlichen Zielsetzung, nämlich der Darstellung einer<br />

Sonderbaufläche „Nahversorgungszentrum“,<br />

der gleichen planerischen Absicht, die mit der Aufstellung des<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>“ als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 verfolgt wird.<br />

Deshalb sind die Gebietsabgrenzungen der beiden Planungen auch<br />

deckungsgleich.<br />

Andere oder gar weiterreichende umweltrelevante Folgewirkungen als<br />

im Umweltbericht zum B-Plan „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

beschrieben sind daher nicht zu erwarten.<br />

Der Umweltbericht für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ist daher inhaltlich gleichlautend mit<br />

dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52,<br />

da dort bereits alle umweltrelevanten Sachverhalte aufgearbeitet<br />

sind. Die darin enthaltenen Aussagen gelten daher sinngemäß<br />

auch für die hier zu beurteilende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 2<br />

Titelfoto:<br />

Blick von Südwesten auf das frühere Postgebäude, überlagert durch die Abgrenzung des Plangebietes<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

Umweltbericht<br />

I EINLEITUNG ................................................................................................................................................. 4<br />

1 Planungsabsicht / Vorhaben ......................................................................................................................... 4<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> der wichtigsten Ziele des Bauleitplans.................................................... 4<br />

1.1.1 Standort, Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens ................................................................................................... 4<br />

1.1.2 Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden für den Bebauungsplan ................................................................................. 6<br />

1.1.3 Bislang gültiger Bebauungsplan ................................................................................................................... 6<br />

1.2 Rechtshintergr<strong>und</strong> ......................................................................................................................................... 7<br />

1.2.1 Darstellung der Umweltschutzziele in den Fachgesetzen........................................................................... 8<br />

1.2.2 Darstellung der Umweltschutzziele in übergeordneten Planungen <strong>und</strong> Fachplänen ................................ 9<br />

1.3 Abschließende Anmerkung ........................................................................................................................... 9<br />

II BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ...........................................10<br />

2 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens .....................10<br />

einschließlich Umweltbewertung<br />

2.1 Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................10<br />

2.2 Schutzgut Tiere / Pflanzen / Lebensräume einschließlich der biologischen Vielfalt ................................10<br />

2.3 Schutzgut Boden ..........................................................................................................................................12<br />

2.4 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................................12<br />

2.5 Schutzgut Klima / Luft ..................................................................................................................................12<br />

2.6 Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild.....................................................................................12<br />

2.7 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter .................................................................................................14<br />

2.8 Zusammenfassende Hinweise zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................14<br />

2.9 Beschreibung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der Planung ..................14<br />

3 Beschreibung der Umweltauswirkungen aus der Umsetzung des Bauleitplanes ...................................14<br />

3.1 Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen ...............................................................................................................................14<br />

3.2 Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Lebensräume, Boden, ..........................................15<br />

Wasser, Klima / Luft, die biologische Vielfalt <strong>und</strong> das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />

3.2.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> die biologische Vielfalt ........................................15<br />

3.2.2 Auswirkungen auf Bodenfunktionen............................................................................................................15<br />

3.2.3 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt......................................................................................................15<br />

3.2.4 Auswirkungen auf Klima <strong>und</strong> Luftqualität....................................................................................................16<br />

3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild...............................................16<br />

3.4 Auswirkungen auf Erhaltungsziele sowie Schutzzwecke von FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten...............16<br />

oder anderen naturschutzrechtlichen Schutzgebieten <strong>und</strong> –objekten<br />

3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ..................................................................................................16<br />

3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter ...........................................................16<br />

3.7 Kumulative Vorhaben ...................................................................................................................................16<br />

3.8 Eingriffsbeurteilung <strong>und</strong> voraussichtlicher Kompensations- / Ausgleichsbedarf ......................................16<br />

3.9 Folgen der F-Planänderung für Städtebau <strong>und</strong> Landschaftsplan .............................................................17<br />

4 In Betracht kommende anderweitige Möglichkeiten (Alternativen) ...........................................................17<br />

5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich ...............................17<br />

erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung .......................................................................................17<br />

5.1.1 Vermeidung von Emissionen <strong>und</strong> sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwasser .........................17<br />

5.1.2 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie..........................17<br />

5.1.3 Berücksichtigung der Bodenschutzklausel.................................................................................................17<br />

5.2 Beschreibung der unvermeidbaren erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ..............................18<br />

5.3 Ausgleich <strong>und</strong> Gestaltung nach Naturschutzrecht; Artenschutz ...............................................................18<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 3<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

5.4 Eingriffsbilanz...............................................................................................................................................18<br />

5.5 Festsetzungsvorschläge zur Übernahme in die verbindliche Bauleitplanung ..........................................19<br />

III<br />

ZUSÄTZLICHE ANGABEN.........................................................................................................................19<br />

6 Beschreibung der angewandten Methodik bzw. der wichtigsten Merkmale der verwendeten ...............19<br />

technischen Verfahren<br />

7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................................................................19<br />

8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen........................................19<br />

Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />

9 Allgemein verständliche Zusammenfassung .............................................................................................19<br />

Literatur / Quellenangaben............................................................................................................................................20<br />

Abbildungen<br />

Abb. 1 Lageübersicht ........................................................................................................................................... 4<br />

Abb. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ . 5<br />

Abb. 3 Auszug aus der aktuellen Vorhabensplanung (Lageplan) ......................................................................... 5<br />

Abb. 4 Bisheriger Stand der Bauleitplanung ............................................................................................................ 6<br />

Abb. 5 FNP-Änderungsbereich mit Darstellung der zukünftig beabsichtigten Nutzungsart .................................. 9<br />

Abb. 6 Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild ..................................................................................................11<br />

Abb. 7 Fotos zum aktuellen Landschaftszustand ..................................................................................................13<br />

Tabellen<br />

Tab. 1 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ..............................................................................................................17<br />

HINWEIS:<br />

Sofern weiterführende Angaben (z.B. über Fachgutachten, sonstige Planungsbeiträge, zum Bebauungsplan selbst o.ä.)<br />

zum Verständnis eines Kapitels notwendig sind bzw. für sinnvoll erachtet werden, erfolgt ein Hinweis darauf wie nachstehend:<br />

siehe hierzu auch:<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 4<br />

I<br />

Einleitung<br />

1. Planungsabsicht / Vorhaben<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 für das Gebiet Lübecker<br />

Straße 23 + 25 beschlossen. Beabsichtigt ist damit die Entwicklung eines bis zu zweigeschossigen<br />

Nahversorgungszentrums auf dem früheren Postgelände an der Lübecker Straße. Parallel dazu wird die<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.<br />

Für das Vorhaben ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem schleswig-holsteinischen<br />

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit dem B<strong>und</strong>es-UVPG<br />

durchzuführen (vgl. hierzu Kap. 1.2), die hiermit vorbereitet wird.<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts <strong>und</strong> der wichtigsten Ziele des Bauleitplans<br />

1.1.1 Standort, Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens<br />

Die Lage des Vorhabens ergibt sich aus der Darstellung in Abb. 1. Es liegt im Zentrum von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

zwischen der Lübecker Straße im Süden <strong>und</strong> dem Berliner Ring (B 75) im Norden.<br />

Abb. 1: Lageübersicht<br />

Kartengr<strong>und</strong>lage aus KELLER (2014; ergänzt)<br />

Der Änderungsbereich umfaßt den östlichen Kernbereich des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 52. Es<br />

wird flächendeckend ein Sonstiges Sondergebiet „Gebiet für ein Nahversorgungszentrum“ festgesetzt.<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen wird gestaffelt, denn die OK über NN als Höchstmaß der baulichen<br />

Höhenentwicklung wird mit 17,0 m bzw. 20,0 m festgesetzt.<br />

Die Abb. 2 zeigt zur Veranschaulichung von Art <strong>und</strong> Maß der beabsichtigten baulichen Nutzung die<br />

zeichnerische Darstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 -2. Änderung-.<br />

Eine Übersicht über die beabsichtigte konkrete Vorhabensplanung zeigt exemplarisch die Abb. 3. Es<br />

entsteht ein völlig neuer Gebäudekomplex einschließlich Parkdeck <strong>und</strong> Anlieferhof, der vorhandene<br />

Gebäudebestand wird komplett abgeräumt.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 5<br />

Abb. 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

siehe hierzu auch: Zeichn. Darstellung <strong>und</strong> Begründung Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 52 -2. Änderung- (KELLER 2014)<br />

Abb. 3: Auszug aus der aktuellen Vorhabensplanung (Lageplan)<br />

Planung: GROEFKE (Stand 16.12.13) für <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>r Immobilien Entwicklung KG Lübecker Straße (Bauherr)<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 6<br />

1.1.2 Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden für den Bebauungsplan<br />

Der Bereich des Vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 52 -2. Änderung- umfasst insgesamt 5.438 m 2 , dies<br />

entspricht auch der Größe der 8. FNP-Änderung. Es werden eine überbaubare Gr<strong>und</strong>fläche von<br />

4.770 m 2 <strong>und</strong> eine Geschoßfläche von 7.200 m 2 festgesetzt. Die festgesetzte Gr<strong>und</strong>fläche darf durch<br />

Stellplätze mit ihren Garagen, Zufahrten, Nebenanlagen sowie baulichen Anlagen bis zu einer GRZ von<br />

1,0 überschritten werden (zum zukünftig zulässigen Umfang von Überbauung / Versiegelung vgl.<br />

Kap.2.2).<br />

1.1.3 Bislang gültiger Bebauungsplan Nr. 52 -1. Änderung-<br />

Im Vergleich zur beabsichtigten Änderung ergibt sich der bisher gültige Stand der Bauleitplanung aus<br />

der Darstellung in Abb. 4. Danach sieht die bislang gültige Fassung eine Gemeinbedarfsfläche (Post)<br />

mit einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,35 <strong>und</strong> einer Geschoßflächenzahl von 1,0 bei ein- bis dreigeschossiger<br />

Bauweise vor. Außerdem sind umfangreiche Stellplatzflächen vorgesehen, dazu Flächen für Anpflanzungen<br />

am nördlichen sowie östlichen Plangebietsrand.<br />

Abb. 4: Bisheriger Stand der Bauleitplanung (B-Plan Nr. 52 in der Fassung der 1. Änderung)<br />

Quelle: Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Aus der späteren Umsetzung des geänderten Bebauungsplanes Nr. 52 -1. Änderung- ergeben sich aufgr<strong>und</strong><br />

des zukünftig höheren zulässigen Überbauungs- bzw. Versiegelungsanteils Folgewirkungen für<br />

die Umwelt bzw. die Schutzgüter des betroffenen Gebietes, die in die Abwägung einzustellen sind.<br />

Mit Blick auf die Anforderungen des Bau- <strong>und</strong> Naturschutzrechts wird daher begleitend zur Bauleitplanung<br />

dieser Umweltbericht erarbeitet. Er ist Bestandteil der Begründung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB.<br />

Der Umweltbericht umfasst dabei schwerpunktmäßig die Bearbeitung landschaftspflegerischer / grünordnerischer<br />

Belange im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich<br />

der ggf. gebotenen Artenschutzbetrachtung, außerdem wird der Sachverhalt „Umweltverträglichkeitsprüfung“<br />

aufgegriffen bzw. vorbereitet.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 7<br />

1.2 Rechtshintergr<strong>und</strong><br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Das Baugesetzbuch sieht im Regelfall für die Aufstellung von Bauleitplänen die Pflicht zur Durchführung<br />

einer Umweltprüfung vor, „in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden<br />

<strong>und</strong> in einem Umweltbericht beschrieben <strong>und</strong> bewertet werden“ (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB). Dieser<br />

Umweltbericht bildet entsprechend § 2a Nr. 2 BauGB einen gesonderten Teil der Begründung zum<br />

Bauleitplan.<br />

Die Umweltprüfung ist kein selbständiges Verfahren, sondern findet im Prozeß der Bauleitplanung statt.<br />

Sie ist ein integratives Trägerverfahren, in dem alle umweltrelevanten Belange abgearbeitet <strong>und</strong> die Ergebnisse<br />

ggf. zusätzlich erforderlicher Prüfungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Verträglichkeitsprüfung<br />

nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Verträglichkeitsprüfung), Lärmschutzgutachten,<br />

die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz u.a.m. zusammengeführt<br />

werden.<br />

Bei Durchführung einer Umweltprüfung (UP) für das Plangebiet oder für Teile davon soll außerdem<br />

nach dem gemeinhin als „Abschichtung“ bezeichneten Verfahren die UP in einem zeitlich nachfolgend<br />

oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen<br />

beschränkt werden [§ 2 (4) Satz 5 BauGB].<br />

Aufbau <strong>und</strong> Inhalt eines Umweltberichtes einschließlich der projektspezifisch gebotenen Modifikationen<br />

ergeben sich aus der Anlage zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a BauGB, welcher in diesem Beitrag<br />

gefolgt wird.<br />

Der für die Abwägung notwendige Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der zu ermittelnden Umweltbelange<br />

<strong>und</strong> damit auch des Umweltberichtes wurde mit der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> abgestimmt.<br />

Naturschutzrecht (BNatSchG)<br />

Nach geltendem Naturschutzrecht (§§ 13–18 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes BNatSchG) ist auch im<br />

vorliegenden Fall die sog. Eingriffsregelung anzuwenden.<br />

Nach §§ 1a Abs. 3 <strong>und</strong> 200a BauGB wird im Gegensatz zum Naturschutzrecht dabei aber nicht unterschieden<br />

zwischen "Ausgleich" <strong>und</strong> "Ersatz". Bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB sind vielmehr<br />

nur Ausgleich <strong>und</strong> Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen.<br />

Zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen aus der Eingriffsregelung besteht nach § 9<br />

BauGB die Möglichkeit, im Bebauungsplan z.B.<br />

• öffentliche <strong>und</strong> private Grünflächen (Abs. 1 Nr. 15),<br />

• Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft (Abs. 1 Nr. 20),<br />

• das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen (Abs. 1 Nr. 25 a) sowie<br />

• Bindungen für Bepflanzungen <strong>und</strong> für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen<br />

Bepflanzungen sowie von Gewässern (Abs. 1 Nr. 25 b)<br />

<strong>und</strong> damit auch konkrete Maßnahmen für die Eingriffskompensation rechtsverbindlich festzusetzen.<br />

Zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen aus der Eingriffsregelung besteht dagegen nach<br />

§ 5 BauGB in einem Flächennutzungsplan lediglich die Möglichkeit, z.B.<br />

• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft (Abs. 2 Nr. 10),<br />

darzustellen.<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG <strong>und</strong> UVPG)<br />

Das schleswig-holsteinische Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) sieht gem.<br />

§ 3 <strong>und</strong> § 6 in Verbindung mit Ziffer 10.1 der Anlage 1 für den „Bau eines Einkaufzentrums, eines großflächigen<br />

Einzelhandelsbetriebes oder eines sonstigen großflächigen Handelsbetriebes im Sinne des<br />

§ 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

(§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) mit einer zulässigen Geschoßfläche von 5.000 m 2<br />

oder mehr…“ eine sog. unbedingte UVP-Pflicht („X“ in Spalte 1) vor. Analog regelt es auch das B<strong>und</strong>es-<br />

UVPG mit der Ziffer 18.6 i.V.m. Ziffer 18.8 der Anlage 1 zum Gesetz.<br />

Mit einer festgesetzten Geschoßfläche von 7.200 m 2 fällt das Vorhaben in diese Kategorie bzw. unter<br />

diesen Regelungssachverhalt. Die Regelung ist gemäß den Ausführungen der „Anwendung <strong>und</strong> Auslegung<br />

der neuen UVP-Vorschriften“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LAND-<br />

WIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004) auch bei bauplanungsrechtlichen Vorhaben<br />

der hier zu beurteilenden Art anzuwenden.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 8<br />

Nach den Vorschriften des § 17 Abs. 1 UVPG gilt für Bauleitplanverfahren dabei allerdings Folgendes:<br />

„Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3, insbesondere bei Vorhaben nach den Nummern<br />

18.1 bis 18.9 der Anlage 1, aufgestellt, geändert oder ergänzt, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 sowie den §§ 3 bis 3f<br />

im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt<br />

….. Abweichend von Satz 1 entfällt eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung des Einzelfalls,<br />

wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des<br />

Baugesetzbuchs, die zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht,<br />

durchgeführt wird.<br />

Der hiermit vorgelegte Umweltbericht bzw. die jeweils im Rahmen der B-Plan-Aufstellung bzw. der 8.<br />

FNP-Änderung durchgeführte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB genügt mit den dargebotenen<br />

Inhalten diesen Anforderungen <strong>und</strong> ersetzt daher die Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG bzw.<br />

LUVPG.<br />

1.2.1 Darstellung der Umweltschutzziele in den Fachgesetzen<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen die Bauleitpläne im Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung<br />

unter anderem auch einen Beitrag<br />

• zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt gewährleisten,<br />

• zum Schutz <strong>und</strong> zur Entwicklung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen liefern <strong>und</strong><br />

• die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild baukulturell erhalten<br />

<strong>und</strong> entwickeln helfen.<br />

Hierzu ist in § 1 Abs. 6 BauGB ein umfangreicher Katalog von Belangen aufgeführt, die bei Aufstellung<br />

der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen sind. Dieser Katalog schließt unter vielen anderen die<br />

Belange Freizeit <strong>und</strong> Erholung, Gestaltung des Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildes sowie die Belanges des<br />

Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege mit ein.<br />

Darüber hinaus soll dabei nach § 1a BauGB mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen,<br />

die Wiedernutzbarmachung von Flächen berücksichtigt, die Bodenversiegelung auf das notwendige<br />

Maß begrenzt <strong>und</strong> auch den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden.<br />

Naturschutzgesetz<br />

Im § 1 Abs. 1 des BNatSchG werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

als allgemeiner Gr<strong>und</strong>satz wie folgt näher definiert.<br />

„Natur <strong>und</strong> Landschaft sind aufgr<strong>und</strong> ihres eigenen Wertes <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für Leben <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten<br />

<strong>und</strong> unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen,<br />

dass<br />

1. die biologische Vielfalt,<br />

2. die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />

3. die Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie der Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung <strong>und</strong>, soweit<br />

erforderlich, die Wiederherstellung von Natur <strong>und</strong> Landschaft.“<br />

Dies wird in den Abs. 2 – 6 des § 1 BNatSchG dann noch näher im Sinne von speziellen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

konkretisiert.<br />

Nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 BNatSchG sind die Ziele des Naturschutzes zu verwirklichen, „soweit es<br />

im Einzelfall möglich, erforderlich <strong>und</strong> unter Abwägung aller sich aus § 1 Abs. 1 ergebenden Anforderungen<br />

der Allgemeinheit an Natur <strong>und</strong> Landschaft angemessen ist.“<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen <strong>und</strong> zur Sanierung von Altlasten (B<strong>und</strong>es-<br />

Bodenschutzgesetz – BBodSchG)<br />

Umweltschutzziele in Bezug auf den Bodenhaushalt sind darin wie folgt formuliert:<br />

§ 1 Zweck <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Gesetzes<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.<br />

Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden <strong>und</strong> Altlasten sowie<br />

hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren <strong>und</strong> Vorsorge gegen nachteilige<br />

Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen<br />

seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte so<br />

weit wie möglich vermieden werden.<br />

Entsprechend § 3 Abs. 1 Ziff. 9 BBodSchG finden die Regelungen des Bodenschutzgesetzes in die-<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 9<br />

sem Bauleitplanverfahren jedoch keine Anwendung, da in diesem Verfahren die Vorschriften des<br />

Bauplanungsrechts (Hinweis: in Verbindung mit der anzuwendenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

nach BNatSchG) die Einwirkungen auf den Boden regeln, explizit den sparsamen <strong>und</strong><br />

schonenden Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden, den Schutz des Mutterbodens sowie auch die erforderliche<br />

Eingriffskompensation für das Schutzgut Boden.<br />

1.2.2 Darstellung der Umweltschutzziele in übergeordneten Planungen <strong>und</strong> Fachplänen<br />

Landesentwicklungsprogramm SH 2010 (LEP)<br />

Im LEP ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Mittelzentrum <strong>und</strong> äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt dargestellt (vgl.<br />

hierzu auch die Begründung zum B-Plan). Spezifische bzw. konkrete Umweltschutzziele sind für den<br />

überplanten Bereich nicht benannt.<br />

Landschaftsplan Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (LP)<br />

Im LP ist der betroffene Bereich lediglich als Mischgebiet dargestellt. Vorrangige Flächen für den Naturschutz,<br />

Eignungsflächen für den Naturschutz oder Flächen sonstiger Bedeutung für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

sind im überplanten Bereich nicht gegeben (RÜPPEL & PARTNER <strong>und</strong> STADT BAD OLDESLOE<br />

1998).<br />

Flächennutzungsplan Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (FNP)<br />

Die konkrete Flächenabgrenzung des Bereiches der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

mit Darstellung der zukünftig beabsichtigten Nutzungsart einschließlich einer Gegenüberstellung mit der<br />

bislang geltenden FNP-Darstellung ergibt sich aus der nachfolgenden Abb. 5. Danach werden in der<br />

bisherigen FNP-Darstellung eine gemischte Baufläche sowie eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung<br />

„Post“ dargestellt.<br />

Diese Darstellung ändert sich nun gr<strong>und</strong>sätzlich, es erfolgt flächendeckend die Darstellung einer Sonderbaufläche<br />

„Nahversorgungszentrum“.<br />

Abb. 5: FNP-Änderungsbereich mit Darstellung<br />

der zukünftig beabsichtigten Nutzungsart<br />

zum Vergleich: Bisherige FNP-Darstellung<br />

Darstellungen aus KELLER (2014)<br />

siehe hierzu auch: Begründung mit Planzeichnung der 8. Änderung (KELLER 2014)<br />

1.3 Abschließende Anmerkung<br />

Aus der späteren Umsetzung der im Bebauungsplan dargestellten Bauflächen können sich im Vergleich<br />

zur bislang zulässigen Nutzung möglicherweise Veränderungen des Umweltzustandes, d.h. Folgewirkungen<br />

für die im Planungsraum präsenten Schutz-, Kultur- bzw. Sachgüter oder Raumfunktionen ergeben.<br />

Dies hätte auch Folgen für die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigende naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung <strong>und</strong> –bilanzierung bzw. die angemessene Berücksichtigung der Umweltbelange<br />

insgesamt.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der o. g. projektspezifischen Ausgangsbedingungen, des geltenden Rechtshintergr<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der für den betroffenen Raum ermittelten Umweltschutzziele beschreibt <strong>und</strong> bewertet die-<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 10<br />

ser Umweltbericht im Rahmen der nach BauGB durchzuführenden Umweltprüfung, ob vom Vorhaben<br />

erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen können. Damit wird die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 <strong>und</strong> § 1a des<br />

Baugesetzbuches geforderte angemessene Berücksichtigung umweltschützender Belange in der Abwägung<br />

vorbereitet.<br />

Der Umweltbericht widmet sich dabei schwerpunktmäßig der Anwendung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung auf der Gr<strong>und</strong>lage des gegebenen Orts- bzw. Landschaftszustandes <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />

der zukünftig beabsichtigten städtebaulichen Planinhalte. Gleichzeitig wird damit die<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB gelegt.<br />

II Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />

Vorhabens einschließlich Umweltbewertung (gegebener Umweltzustand)<br />

Die Beschreibung der Umwelt sowie auch ihre Bewertung erfolgt entsprechend den Anforderungen des<br />

§ 2 Abs. 4 Satz 1 sowie § 2a Satz 2 BauGB für die Schutzgüter<br />

• Mensch<br />

• Klima / Luft<br />

• Tiere <strong>und</strong> Pflanzen / Lebensräume / Biologische Vielfalt • Landschaft / Landschaftsbild<br />

• Boden<br />

• Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

• Wasser<br />

einschließlich Hinweisen zu Belastungen <strong>und</strong> Wechselwirkungen, soweit erkennbar <strong>und</strong> bedeutsam.<br />

Dabei orientiert sich die räumliche <strong>und</strong> inhaltliche Tiefenschärfe an den örtlichen Gegebenheiten sowie<br />

an der gegebenen Aufgabenstellung (Bebauungsplan-Inhalte; begleitend dazu die 8. FNP-Änderung)<br />

<strong>und</strong> wird hier entsprechend auf die erforderlichen Angaben beschränkt.<br />

Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage der Zustandsbeschreibung sind eine örtliche Inaugenscheinnahme des aktuellen<br />

Landschaftszustandes sowie sonstige verfügbare Projektinformationen.<br />

2.1 Schutzgut Mensch<br />

Das Plangebiet selbst erfüllt keinerlei Wohnfunktionen, auch sind unmittelbar angrenzend keine Wohngebiete,<br />

sondern vielmehr vielbefahrene Straßen sowie ein Parkhaus mit Zufahrt vorhanden. Der überplante<br />

Bereich erfüllt keine speziellen Aufgaben für die örtliche (Nah-) Erholung.<br />

2.2 Schutzgut Tiere / Pflanzen / Lebensräume einschließlich der biologischen Vielfalt<br />

Naturraum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> liegt naturräumlich im südöstlichen Teil des ostholsteinischen Hügel- <strong>und</strong> Seenlandes.<br />

Die natürlichen landschaftlichen Gegebenheiten sind jedoch im betroffenen Bereich bereits seit langem<br />

vollständig <strong>und</strong> großflächig durch städtische Siedlungsstrukturen überformt.<br />

Aktueller Gebietszustand<br />

Das überplante Gelände wurde am 03.10.2013 besichtigt. Es ist ausgestattet mit einem großen Gebäudekomplex<br />

sowie einem bereits sehr hohen Anteil an befestigten Verkehrs- <strong>und</strong> Wirtschaftsflächen<br />

(Stellplätze, Anlieferung, Erschließung für Fußgänger). Hinzu kommen teils saumartige, teils etwas größere<br />

Beete vorwiegend in den Randbereichen des Plangebietes, die weitgehend mit (Zier)Gebüschen<br />

oder Einzelgehölzen, wie sie im städtischen Raum üblich sind, bestanden sind. Das Gelände fällt vom<br />

Berliner Ring zur Lübecker Straße kaum merklich ab. Die Abb. 6 zeigt das Plangebiet mit hinterlegtem<br />

Luftbild.<br />

Das gesamte Plangebiet umfaßt r<strong>und</strong> 5.438 qm. Davon entfallen etwa 4.031 qm bzw. 74 % auf Gebäudebestand<br />

<strong>und</strong> sonstige befestigte Flächen. Der Anteil der Grünflächen mit Gehölzbeständen beträgt<br />

r<strong>und</strong> 1.405 qm bzw. 26 % (grob überschlägig nach Luftbildanalyse).<br />

Die vorwiegend am westlich gelegenen Parkhaus, entlang des Berliner Ringes sowie östlich im Kreuzungsbereich<br />

der Straßen vorhandenen Gehölzbestände aus Ahorn-Arten, Birke, Zierapfel, Esche <strong>und</strong><br />

Eiche sowie vor allem einer Vielzahl von Ziergehölzen einschließlich einiger Koniferen (im Hofbereich)<br />

erfüllen teils Eingrünungs- <strong>und</strong> Abschirmfunktionen, sind jedoch den städtebaulichen Dimensionen des<br />

vorhandenen Baukörpers nicht gewachsen. Die beiden großen bzw. alten Linden südlich des Gebäudes<br />

dagegen bilden mit ihren Proportionen ein angemessenes Gegengewicht zum Baukörper, sind jedoch,<br />

wie an der Spitzendürre erkennbar (vgl. Foto 2 in Abb. 7) bereits stark vorgeschädigt. Sie stehen aber<br />

nicht innerhalb des abgegrenzten Plangebietes. Gleiches gilt für zwei kleinere jüngere Linden an der<br />

Lübecker Straße, von denen ebenfalls eine vorgeschädigt ist (vgl. Foto 6 in Abb. 7). Diese Bäume sind<br />

dementsprechend also auch nicht Gegenstand der Folgenbeurteilung.<br />

Naturnahe oder gar natürliche Biotope <strong>und</strong> damit wertvolle Lebensräume sind also im überplanten Bereich<br />

nicht gegeben, vielmehr sind lediglich auf einem untergeordnetem Flächenanteil typische städtische<br />

Grünstrukturen vorhanden.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 11<br />

Im Sinne des Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ einschl.<br />

Anlage in der Fassung vom 01.01.2014 ist davon auszugehen, daß es sich gem. Ziff. 3.1 der Anlage<br />

zum Erlass bei den Beeten <strong>und</strong> Rabatten mit Offenböden <strong>und</strong> Gehölzbeständen lediglich um „Flächen<br />

mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz“ handelt.<br />

Abb. 6:<br />

Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild<br />

Plangrenze aus KELLER (2013) <strong>und</strong> Luftbild der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (2013)<br />

Hinweise auf das Vorkommen von Pflanzenarten, die an besondere abiotische Standortvoraussetzungen<br />

(Nässe, Rohboden, Trockenheit, Wärme, Nährstoffarmut) geb<strong>und</strong>en wären, ergaben sich vor Ort<br />

nicht. Das Vorkommen von streng oder besonders geschützten Pflanzenarten ist im Plangebiet nicht zu<br />

erwarten.<br />

Die vorhandenen Böden, Beete <strong>und</strong> Gehölzstrukturen können zwar z.B. gebüsch- <strong>und</strong> baumbrütenden<br />

Vogelarten des Siedlungsraumes als Nist- <strong>und</strong> Brutstrukturen <strong>und</strong> auch Nahrungshabitate dienen. Hinweise<br />

auf besondere Funktion einzelner Bäume (oder auch des Gebäudes) als Horstbäume z.B. für<br />

Greifvögel, Brutbäume für Eulen oder das Vorkommen von Baumhöhlen als Wochenstuben für Fledermäuse<br />

<strong>und</strong> damit auch auf das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten oder ihrer Fortpflanzungs-<br />

<strong>und</strong> Ruhestätten im Sinne von § 44 BNatSchG ergaben sich vor Ort jedoch nicht.<br />

Aufgaben des Biotopverb<strong>und</strong>es der hier vorhandenen Rabatten <strong>und</strong> Ziergehölzbestände können im<br />

Vergleich zu sonstigen Räumen der Offenlandschaft <strong>und</strong> angesichts des städtebaulich verdichteten<br />

Kontextes einschließlich umgebender vielbefahrener Straße als untergeordnet bis fehlend eingestuft<br />

werden, die Anforderungen des § 21 BNatSchG für den Biotopverb<strong>und</strong> werden hier nicht erfüllt.<br />

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte<br />

Derartige Gebiete bzw. Objekte sind weder innerhalb des Plangebietes noch außerhalb angrenzend<br />

gegeben.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 12<br />

Biologische Vielfalt<br />

Aufgr<strong>und</strong> der gegebenen Nutzungs- <strong>und</strong> Vegetationsstrukturen ist hier keine höhere biologische Vielfalt 1<br />

anzunehmen.<br />

2.3 Schutzgut Boden<br />

Es ist davon auszugehen, daß das gesamte Plangebiet zu der Zeit, als das Postgebäude errichtet wurde,<br />

vollständig durch Bautätigkeit überformt wurde <strong>und</strong> daß keine natürlich gewachsenen oberflächennahen<br />

Bodenschichtungen mehr gegeben sind.<br />

Die noch vorhandenen anteiligen Offenböden (r<strong>und</strong> 26 % bzw. ca. 1.405 m 2 ) im Bereich der Pflanzbeete<br />

sind das Ergebnis damaliger baubegleitender Umgestaltungen. Sie können Bodenfunktionen wie<br />

Versickerung von Niederschlagswasser, Standort für Vegetation, Abkühlungswirkung etc. bislang noch<br />

anteilig erfüllen.<br />

Im Bereich der bereits überbauten bzw. befestigten Flächen (Gebäude, Stellflächen, Wege <strong>und</strong> Plätze)<br />

sind dagegen schon in deutlichem Umfang (d.h. auf r<strong>und</strong> drei Viertel der Fläche) nachteilige Veränderungen<br />

durch Befestigung bzw. Versiegelung, Umschichtung etc. gegeben, dort können die Böden ihre<br />

natürlichen Funktionen im Naturhaushalt überhaupt nicht mehr erfüllen.<br />

Derzeit wird noch ein Bodengutachten erstellt, die endgültigen Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.<br />

Nach vorläufigen mdl. Angaben des Bodengutachters (BERNDT / conTerra 2014) kann festgehalten<br />

werden, daß der seinerzeit unter dem alten Postgebäude vorhandene schluffartige Faulschlamm vollständig<br />

entfernt wurde. Lediglich im Norden sind noch Reste der Schluffe feststellbar.<br />

2.4 Schutzgut Wasser<br />

Still- oder Fließgewässer sind im Planbereich oder angrenzend nicht vorhanden. Das auf den Offenböden<br />

anfallende Niederschlagswasser versickert, sofern es nicht bei stärkeren Regenereignissen oberflächlich<br />

abfließt. Das auf dem Gebäude <strong>und</strong> auf befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />

wird von Einläufen oder Gossen aufgenommen, über die städtische Regenwasserkanalisation abgeführt<br />

<strong>und</strong> letztendlich in die Trave als Vorfluter eingeleitet.<br />

Nach vorläufigen mdl. Angaben des Bodengutachters (BERNDT / conTerra 2014) liegt der Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

aktuell in der Winterzeit bei ca. 0,9 bis 1,8 m unterhalb der Geländeoberkante.<br />

2.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen Überbauungs- <strong>und</strong> Befestigungsanteils ist bereits, auch mit Blick auf die umgebende<br />

gesamte innerstädtische Siedlungsstruktur, von einem stadtklimatisch geprägten Geländeklima auszugehen.<br />

Kennzeichnend dafür sind z.B. eine erhöhte Wärmeeinstrahlung <strong>und</strong> –speicherung auf befestigten<br />

bzw. überbauten Flächen, verminderte bzw. verzögerte Abkühlungswirkung, ein höherer<br />

Partikelgehalt, Schadstoffemissionen aus Verkehr, verminderte Luftbewegung <strong>und</strong> ggf. auch reduzierter<br />

Kalt- bzw. Frischluftaustausch mit dem Umland. Außerdem besteht aufgr<strong>und</strong> der Lage zwischen dem<br />

Berliner Ring (B 75) <strong>und</strong> der Lübecker Straße einschließlich ampelgesteuerter Kreuzung wegen des<br />

gegebenen höheren Verkehrsaufkommens eine Vorbelastung des Standortes durch verkehrsbedingte<br />

Schadstoffemissionen.<br />

Dies kann durch die wenigen vorhandenen Gehölzbestände nicht kompensiert werden.<br />

2.6 Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

Der überplante Bereich einschließlich seiner Umgebung ist geprägt durch teils verdichtete, überwiegend<br />

mehrgeschossige innerstädtische Bebauung, wobei das frühere Postgebäude am Standort (Dreiecksfläche<br />

zwischen Verkehrswegen) eine gewisse Insellage aufweist. Auf den Grünbestand (Beete, Bepflanzung)<br />

wurde bereits im Kap. 2.2 hingewiesen, im Verhältnis zur Hochbausubstanz ist die Ausstattung<br />

mit raumwirksamen Gehölzen im städtebaulichen Kontextes hier insgesamt als eher defizitär einzustufen.<br />

Eine besondere bzw. hohe Vielfalt, Eigenart, kulturhistorische Bedeutung oder Schönheit des Landschaftsbildes<br />

<strong>und</strong> damit auch für das Landschaftserleben ist nicht gegeben.<br />

Die Abb. 7 mit den Fotos 1 – 6 zeigt das derzeitige Erscheinungsbild der betroffenen Flächen über das<br />

bereits in Abb. 6 (Luftbild) dargestellte Maß hinaus.<br />

1 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG handelt es sich dabei um „die Vielfalt der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen<br />

Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Biotopen“<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 13<br />

Abb. 7: Fotos zum aktuellen Gebietszustand<br />

Foto 1: Südwest-Ecke des vorhandenen Gebäudes an der Zufahrt zum Parkhaus<br />

Foto 2: Blick von Südwesten über die Lübecker Straße auf das Gebäude <strong>und</strong> die zwei älteren Linden<br />

Foto 3: Ansicht des Vorhabenstandortes vom östlichen Kreuzungsbereich<br />

Foto 4: Blick in den Innenhof nach Nordwesten<br />

Foto 5: Gehölzkulisse am Berliner Ring<br />

Foto 6: Zwei kleinere Linden an der Lübecker Straße<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 14<br />

2.7 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Baudenkmale sind im überplanten Bereich nicht gegeben, das Auftreten archäologische F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e<br />

ist im Planbereich aufgr<strong>und</strong> der bereits früher vorgenommenen baulichen Überformung vermutlich<br />

nicht zu erwarten.<br />

2.8 Zusammenfassende Hinweise zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Zwischen den aufgeführten einzelnen Schutzgütern bestehen vielschichtige Wechselbeziehungen, die<br />

hier nur exemplarisch angedeutet werden sollen, zumal derartige Wechselbeziehungen im städtisch<br />

geprägten Siedlungsraum ohnehin nur eingeschränkt wirksam sein können.<br />

Solange Böden offen, d.h. unbefestigt <strong>und</strong> in ihrer Schichtenfolge noch weitgehend natürlich gelagert<br />

sind, können sie gr<strong>und</strong>sätzlich naturraumtypischen Pflanzen als Standort <strong>und</strong> Tierarten (vom Mikroorganismus,<br />

Regenwurm oder Kleinsäuger im Boden bis zum Bodenbrüter oder Beutegreifer als Vertreter<br />

der Avifauna) als Lebensraum dienen. Mit zunehmender Intensität der Landbewirtschaftung oder insbesondere<br />

auch Versiegelung bzw. Überbauung (z.B. Gebäude <strong>und</strong> Nebenanlagen, Erschließung, Verkehrs-<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftsflächen) sinkt dieses Angebot. Die Möglichkeiten der Versickerung sinken auf<br />

diesen Flächen ebenfalls. Überbauungen bzw. Versiegelungen reduzieren außerdem geländeklimatische<br />

Ausgleichswirkungen wie Verdunstung <strong>und</strong> Abkühlung.<br />

Dauerhafte Bodenbedeckung (z.B. durch Grünland, Brache, Ruderalfluren, Gebüsche oder auch größere<br />

Gehölzbestände bzw. Wald) fördert langfristig die ungestörte Bodenentwicklung. An dieser Bodenentwicklung<br />

wirken auch versickernde Niederschläge <strong>und</strong> die mit ihnen transportierten Stoffe bzw. Partikel<br />

mit. Überbauungen <strong>und</strong> Befestigungen bedeuten in der Regel eine Belastung des natürlichen Bodengefüges<br />

<strong>und</strong> ggf. auch des Bodenwasserhaushaltes durch Verlust von Offenboden, natürlicher<br />

Schichtfolge, Verdichtung oder ggf. auch durch Stoffeinträge.<br />

Ein vielfältiges Angebot an flächigen <strong>und</strong> vertikalen Vegetationsstrukturen (z.B. Gehölzzeilen aus heimischen<br />

Arten, extensiveres Grünland, höhere Gras- <strong>und</strong> Krautfluren, Ruderalvegetation) oder abiotisch<br />

bedeutsamen Strukturen (warme besonnte Flächen, Rohböden, nährstoffarme oder nasse Standorte) in<br />

Verbindung mit fehlender oder extensiver Nutzung erhöht sowohl die Lebensraumbedeutung für die<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt als auch die örtliche Erlebnisvielfalt. Raumwirksame Gehölzbestände können<br />

darüber hinaus eine wirksame Eingrünung <strong>und</strong> Einbindung von Bauflächen in die Umgebung gewährleisten<br />

<strong>und</strong> oft auch Habitatstrukturen für viele Tierartengruppen vorhalten. Demgegenüber bieten verdichtete<br />

Bauflächen mit wenigen Grünstrukturen nur ein stark eingeschränktes Lebensraumangebot für<br />

die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> eine geringe bis oft fehlende Erlebnisvielfalt.<br />

Diese Beispiele mögen genügen, um die Vielschichtigkeit der Wechselbeziehungen zwischen den<br />

Schutzgütern nur anzudeuten; entsprechend komplex können dann bei Realisierung eines Vorhabens<br />

auch die Wirkzusammenhänge auf die Umwelt ausfallen.<br />

2.9 Beschreibung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der<br />

Planung<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind für den betroffenen Bereich unabhängig vom geplanten Vorhaben<br />

„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ mit<br />

zugehöriger 8. FNP-Änderung keine wirtschaftlichen, verkehrlichen, technischen, planerischen oder<br />

sonstigen Entwicklungen zu erwarten, die zu einer erheblichen Veränderung des jetzigen Umweltzustandes<br />

im Plangebiet führen könnten. Der jetzige Zustand würde vermutlich fortbestehen. Eine weiterführende<br />

Prognose der durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen aufgr<strong>und</strong> veränderter<br />

Ausgangsbedingungen ist daher nicht notwendig, Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage bleibt der aktuelle Umwelt<strong>und</strong><br />

Planungszustand, wie vorstehend beschrieben.<br />

3 Beschreibung der Umweltauswirkungen aus der Umsetzung des Bauleitplanes<br />

3.1 Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen zur Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen sind<br />

• die gegebenen Umweltvoraussetzungen, rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> methodischen<br />

Ansätze, wie in Kap. 1.2 <strong>und</strong> 2 beschrieben,<br />

• die aktuelle zeichnerische Darstellung <strong>und</strong> Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“,<br />

• die aktuelle Planzeichnung mit Begründung zur 8. FNP-Änderung,<br />

• die Darstellungen bzw. Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 52 -1.Änderung-,<br />

• die aktuelle Planung für das Nahversorgungszentrum sowie<br />

• sonstige vorliegende Informationen.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 15<br />

3.2 Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Lebensräume, Boden, Wasser,<br />

Klima / Luft, die biologische Vielfalt <strong>und</strong> das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />

Vorbemerkungen<br />

Es ist noch einmal in Erinnerung zu rufen, daß mit der hier verfolgten Bauleitplanung ein bereits sehr<br />

stark durch frühere Bautätigkeit überformter innerstädtischer Standort überplant wird – ein Standort, der<br />

schon durch einen großen Gebäudekomplex (frühere Post) sowie umfangreiche befestigte Flächen für<br />

Fußgänger <strong>und</strong> ruhenden Verkehr gekennzeichnet ist. Es wird also keine bislang unbebaute Offenlandschaft<br />

neu überplant, sondern ein urbaner Standort im Sinne von Flächenrecycling <strong>und</strong> Innenentwicklung<br />

neu strukturiert.<br />

Absehbar ist nun, daß eine flächendeckende Überbauung ermöglicht wird. Die bislang noch vorhandenen<br />

Rabatten mit Gehölzbestand entfallen zukünftig, Flächen für Anpflanzungen (wie im Ursprungs-<br />

Bebauungsplan) oder Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bepflanzungen werden nicht mehr<br />

festgesetzt. Allerdings ist beabsichtigt, über einen noch abzuschließenden Durchführungsvertrag nach<br />

§ 12 BauGB gestalterische Fragen in Bezug auf zukünftige Bepflanzung / Dach- <strong>und</strong> Fassadenbegrünung<br />

näher zu regeln. Nach Lage der Gebäudeplanung ist dabei von einem Flächenanteil mit Dachbegrünung<br />

im Umfang von r<strong>und</strong> 304 m 2 auszugehen (GROEFKE 2014).<br />

Der neu entstehende Gebäudekomplex wird zwar von der Kubatur her größer <strong>und</strong> kompakter ausfallen,<br />

aber bei einer Zweigeschossigkeit mit r<strong>und</strong> 8 – 12 m Höhe nur wenig höher als das vorhandene Postgebäude<br />

sein.<br />

An dieser Stelle muß <strong>und</strong> kann in Bezug auf umweltrelevante Folgewirkungen bereits „abgeschichtet“,<br />

d.h. festgestellt werden, ob im Einzelfall überhaupt (noch) erhebliche nachteilige umweltrelevante Umweltauswirkungen<br />

im Sinne des § 2a BauGB ausgelöst werden können, ob also Eingriffe im Sinne des<br />

§ 13 ff BNatSchG zu erwarten sind <strong>und</strong> ob als Konsequenz daraus überhaupt noch ein naturschutzrechtlicher<br />

Kompensationsbedarf zu erwarten sein wird.<br />

In der Gesamtschau wird hier davon ausgegangen, daß durch die im Vergleich zum bisherigen Zustand<br />

zukünftig mögliche vollständige Überbaubarkeit des Plangebietes Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts<br />

zu erwarten sind. Dies ist nicht zuletzt zu begründen mit dem R<strong>und</strong>erlaß „Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zum Baurecht“ <strong>und</strong> der Formulierung in Ziff. 2.2 der Anlage dazu,<br />

die ausführt: „Vorhaben, bei denen Boden versiegelt werden soll, führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen“.<br />

Dabei wird hier davon ausgegangen, daß sich Auswirkungen des Eingriffs auf den überplanten Bereich<br />

beschränken, zumal keine weiteren Offenboden- / Offenlandbiotope angrenzen <strong>und</strong> einzelne Straßenbäume<br />

außerhalb des Plangebietes nicht betroffen sind bzw., falls überhaupt nötig, durch geeignete<br />

Schutzvorkehrungen gesichert werden können.<br />

Der Eingriffsumfang beläuft sich vor diesem Hintergr<strong>und</strong> auf den im Kap. 2.2 bereits genannten Flächenumfang<br />

von r<strong>und</strong> 1.405 m 2 derzeit noch offener, zukünftig aber überbauter bzw. versiegelter Flächen.<br />

Damit ergibt sich auch das Erfordernis einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind die Ausführungen in den nachstehenden Kapiteln zu verstehen, sie können<br />

vergleichsweise kurz gehalten werden.<br />

3.2.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> die biologische Vielfalt<br />

Das Vorhaben führt zur Überbauung <strong>und</strong> Versiegelung der im Plangebiet noch vorhandenen Offenböden<br />

mit ihren Funktionen als Pflanzenstandort <strong>und</strong> begrenzt auch Lebensraum für Tierarten städtischer<br />

Biotopstrukturen. Damit verb<strong>und</strong>enen sind Gehölzverluste sowie Funktionsverluste z. B. als Brut-, Nahrungs-<br />

oder auch Rasthabitate für gehölzbrütende Vogelarten des Siedlungsbereiches. Geeignete<br />

Kompensation hierfür wird im Durchführungsvertrag zu regeln sein (vgl. Kap. 5.3).<br />

3.2.2 Auswirkungen auf Bodenfunktionen<br />

Die zukünftig ermöglichte vollständige Überbaubarkeit des Plangebietes führt dazu, daß der bislang<br />

noch verbliebene Offenbodenanteil im Umfang von r<strong>und</strong> 1.405 m 2 mit seinen Funktionen für Niederschlagsversickerung<br />

<strong>und</strong> auch Verdunstung als Beitrag zur stadtklimatischen Abkühlung verlorengeht.<br />

3.2.3 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

Auf dem zusätzlich überbauten Flächenanteil ist zukünftig keine Versickerung mit anschließender<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung mehr möglich, da die Niederschläge nun über das Kanalnetz abgeführt werden.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu sehen, daß allerdings durch die Herstellung von Flächen mit<br />

Dachbegrünung auch wieder anteilig eine Rückhaltung bzw. Verdunstung von Niederschlägen ermöglicht<br />

wird.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 16<br />

Nach Darstellung des Entwässerungsantrages („Entwässerungsgesuch“; K+S 2013) wird, da die Einleitmenge<br />

in den städtischen Regenwasserkanal begrenzt ist, ein Regenwasserrückhaltesystem vorgesehen,<br />

so daß das Regenwasser nur gedrosselt eingeleitet wird. Eine Mehrbelastung des Vorfluters<br />

ergibt sich deshalb nicht.<br />

3.2.4 Auswirkungen auf Klima <strong>und</strong> Luftqualität<br />

Die Folgewirkungen sind mit Blick auf die Ausführungen in Kap. 3.2.1 bis 3.2.3 zu sehen. Es geht weiterer<br />

Offenboden sowie der vorhandene Ziergehölzbestand mit begrenzten Positivwirkungen für das Siedlungs-<br />

bzw. Geländeklima verloren. Auch hier ist aber davon auszugehen, daß Flächen mit Dach- <strong>und</strong><br />

Fassadenbegrünung auch wieder, wenn auch im Flächenumfang deutlich geringer, ähnliche Wirkungen<br />

hervorbringen werden. Diese neuen Grünflächenflächen werden zwar nicht im Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ festgesetzt, sind aber<br />

Bestandteil der Bauplanung.<br />

3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

Bereits jetzt ist der überplante Standort Bestandteil der innerstädtischen Siedlungsstruktur, das Postgebäude<br />

war bislang entsprechend städtebaulich prägend im Kreuzungsbereich von Berliner Ring <strong>und</strong><br />

Lübecker Straße. Auch nach Abriß des Postgebäudes <strong>und</strong> Neugestaltung mit dem geplanten Nahversorgungszentrum<br />

wird der überplante Bereich wieder alle Merkmale einer innerstädtischen, zentrumsnahen<br />

Siedlungslage aufweisen, allerdings mit erhöhtem Baukörpervolumen <strong>und</strong> deshalb vermindertem<br />

Freiflächen- <strong>und</strong> Grünanteil. Bei ähnlicher Bauhöhe wie bisher wird die vertikale Dimension der städtebaulichen<br />

Gestaltung zwar in etwa dem bisherigen Erscheinungsbild entsprechen, die platzartige Erweiterung<br />

um Kreuzungsbereich hin geht allerdings verloren. Aus der notwendigen Beseitigung der bislang<br />

vorhandenen Grünstrukturen (Beete <strong>und</strong> Rabatten, Ziergehölzbestände) entsteht ein Gestaltungsbedarf,<br />

der durch Bepflanzung verbleibender Freiflächen bzw. Fassaden- <strong>und</strong> Dachbegrünung soweit wie<br />

möglich kompensiert werden soll, um eine insgesamt ansprechende städtebauliche Situation wiederherzustellen,<br />

ggf. ist dies durch entsprechende vertragliche Regelungen zu spezifizieren. Nach Lage der<br />

aktuellen technischen Planung beträgt der Umfang von Grünflächen im Erdgeschoß des neuen Nahversorgungszentrums<br />

r<strong>und</strong> 66 m 2 <strong>und</strong> auf dem Parkdeck r<strong>und</strong> 228 m 2 .<br />

3.4 Auswirkungen auf Erhaltungsziele sowie Schutzzwecke von FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten<br />

oder anderen naturschutzrechtlichen Schutzgebieten <strong>und</strong> –objekten<br />

Derartige Schutzgebiete bzw. –objekte sind hier nicht betroffen. Nachteilige Auswirkungen auf das FFH-<br />

Gebiet „Travetal“ (Gebiet 2127-391) sind vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Ausführungen in Kap. 3.2.3 nicht zu<br />

erwarten<br />

3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Ein im<br />

Rahmen der konkreten Vorhabensplanung erarbeiteter schalltechnischer Bericht (ZECH 2013) kommt<br />

bei der Beurteilung des Bauvorhabens einschließlich zu erwartender Verkehre zu dem Ergebnis, daß<br />

bei Einhaltung der empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen der erforderliche Lärmschutz für die<br />

Nachbarschaft eingehalten werden kann.<br />

siehe hierzu auch: Schalltechnischer Bericht Nr. LL9170.1/02 (ZECH 2013)<br />

3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Aus dem Planungsvorhaben sind keine umweltrelevanten nachteiligen Folgewirkungen zu erwarten.<br />

3.7 Kumulative Vorhaben<br />

Kumulierende Vorhaben im Sinne z.B. des § 3b (2) UVPG, d.h. „mehrere Vorhaben derselben Art, die<br />

gleichzeitig von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen <strong>und</strong> in einem engen Zusammenhang<br />

stehen“, sind hier nur insofern gegeben, als parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ flächendeckend<br />

die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird.<br />

3.8 Eingriffsbeurteilung <strong>und</strong> voraussichtlicher Kompensations- / Ausgleichsbedarf<br />

Die Eingriffe im Sinne des § 14 ff BNatSchG wurden in Bezug auf die betroffenen Gr<strong>und</strong>flächen bereits<br />

auf r<strong>und</strong> 1.405 m 2 beziffert, eine weitere Vermeidung bzw. Verminderung ist nicht möglich. Auch bestehen<br />

keine Möglichkeiten für Entsiegelungen innerhalb des Plangebietes oder anderweitig.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 17<br />

Der Kompensationsbedarf bzw. die Ermittlung der Größe der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme<br />

ergibt sich hier auf der Gr<strong>und</strong>lage des Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

zum Baurecht“ (Fassung vom 01.01.2014), wie in Tab. 1 zusammengestellt. Nach den Vorgaben des<br />

Erlasses wird für den Ausgleichsbedarf für das hier maßgebliche Schutzgut „Boden“ ein Verhältnis von<br />

1 zu 0,5 angesetzt; die Hälfte der begrünten Dächer (r<strong>und</strong> 238 m 2 ) bzw. Grünflächen im Erdgeschoß<br />

(r<strong>und</strong> 66 m 2 – GROEFKE 2014) wird hier außerdem zur Ermäßigung des Bedarfs herangezogen.<br />

Danach beläuft sich der für den vorliegenden Fall ermittelte Kompensations- bzw. Ausgleichsbedarf auf<br />

insgesamt 551 m 2 Fläche.<br />

Tab. 1:<br />

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs<br />

Eingriffsrelevante Fläche<br />

(überbaut, versiegelt)<br />

in m 2<br />

Ermittlung des Flächenbedarfs<br />

nach der Anlage (Ziff. 3.1. b)<br />

zum Erlaß<br />

Ergebnis (ger<strong>und</strong>et)<br />

in m 2<br />

1.405 1.405 x 0,5 = 703<br />

abzüglich Flächenanteil der<br />

zukünftig gegrünten Dächer<br />

im Umfang von (m 2 )<br />

304 304 x 0,5 = -152<br />

Kompensations- /<br />

Ausgleichsbedarf gesamt<br />

551<br />

3.9 Folgen der F-Planänderung für Städtebau <strong>und</strong> Landschaftsplan<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der im Kap. 1.2.2 benannten bisherigen Darstellungen der überplanten Flächen im<br />

Landschaftsplan (LP) der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ist eine Umweltrelevanz für diesen Plan nicht erkennbar.<br />

Es wird lediglich eine siedlungsspezifische Nutzungsart durch eine andere ersetzt, dies kann bei der<br />

Fortschreibung des LP nachrichtlich berücksichtigt werden.<br />

Das bisherige städtebauliche Konzept des Flächennutzungsplanes wird zwar zukünftig anders strukturiert<br />

sein, dies ist aber gewollt, sonst würde kein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Nachteile<br />

für den F-Plan insgesamt sind daher nicht erkennbar.<br />

4 In Betracht kommende anderweitige Möglichkeiten (Alternativen)<br />

Mit Blick auf die gewollte Umsetzung ihres Einzelhandelsentwicklungskonzeptes <strong>und</strong> die wünschenswerte<br />

<strong>und</strong> sinnvolle städtebauliche Nachnutzung des früheren Postgeländes sieht die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

keine räumliche Alternative zum gewählten Standort für ein Nahversorgungszentrum.<br />

5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />

erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung<br />

5.1.1 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwasser<br />

Eine ordnungsgemäße Abfall- <strong>und</strong> Abwasserentsorgung wird wie bisher schon über die entsprechenden<br />

bestehenden kommunalen Strukturen gewährleistet. Fragen der Regenwassereinleitung <strong>und</strong> –qualität<br />

werden mit den Stadtwerken <strong>und</strong> der Wasserbehörde abgestimmt. Zu beiden Sachverhalten werden<br />

entsprechende qualitative <strong>und</strong> quantitative Aussagen im Entwässerungsgesuch (K+S Haustechnik<br />

2013) getroffen.<br />

5.1.2 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsamer Umgang <strong>und</strong> effiziente Nutzung<br />

von Energie<br />

Nach Maßgabe des nur im Entwurf vorliegenden Durchführungsvertrages sollen voraussichtlich auf den<br />

Dachflächen bzw. über den Stellplatzflächen anteilig Einrichtungen für Photovoltaik aufgestellt werden.<br />

Entsprechend ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes geregelt, daß die Stellplätze im<br />

Obergeschoß mit Anlagen zur Aufnahme von Photovoltaikanlagen überbaut werden dürfen.<br />

5.1.3 Berücksichtigung der Bodenschutzklausel<br />

Das Baugesetzbuch enthält ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz. Danach gilt: "Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen<br />

Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Gemeinde insbesondere<br />

durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung <strong>und</strong> andere Maßnahmen zur Innenent-<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 18<br />

wicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwenige Maß zu beschränken" [§ 1a (2)<br />

BauGB].<br />

Diesen Anforderungen entspricht das Planvorhaben, da es einen bereits bestehenden, voll erschlossenen<br />

innerstädtischen Siedlungsbestandteil in eine neue Nutzung transformiert <strong>und</strong> keine bislang planungsfreie<br />

Offenlandschaft in Anspruch genommen wird. Andererseits steht fest, daß das Planungsziel<br />

(d.h. die Realisierung des geplanten Fachmarktes) an der vorgesehenen Stelle nicht mit geringeren<br />

Eingriffen als vorgesehen in den Bodenhaushalt realisiert werden kann.<br />

5.2 Beschreibung der unvermeidbaren erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Hierzu wird auf die in den Kap. 3.2 bis 3.8 enthaltenen Ausführungen verwiesen. Maßgeblich ist der<br />

Verlust von 1.405 m 2 bislang offener Böden einschließlich des Gehölzbestandes mit ihren Funktionen<br />

für das Ortsbild sowie z.B. als Lebensraum für gehölzbrütende Vogelarten.<br />

5.3 Ausgleich <strong>und</strong> Gestaltung nach Naturschutzrecht; Artenschutz<br />

Ausgleich<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des absehbaren Eingriffsumfanges <strong>und</strong> des kürzlich aktualisierten R<strong>und</strong>erlasses zur<br />

Eingriffskompensation wurde der Kompensationsbedarf auf 551 m 2 beziffert (vgl. Tab. 1). Da innerhalb<br />

des Plangebietes keine geeigneten flächigen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können,<br />

wird die Eingriffskompensation über das kommunale Ökokonto „Großer Teich“ abgewickelt. Die Maßnahme<br />

wird auf dem Flurstück 1/6, Flur 6, Gemarkung Rethwischfeld, mit einem gleich großen Flächenanteil<br />

(551 m 2 ) abgerechnet.<br />

Gestaltung<br />

Die Gestaltung der Außenanlagen (hier speziell: Bepflanzung) wird nach Maßgabe des zwischen Stadt<br />

<strong>und</strong> Vorhabensträger abzuschließenden Durchführungsvertrages noch abschließend zu regeln sein.<br />

Beabsichtigt ist, an geeigneten Stellen Bepflanzung bzw. Dach- <strong>und</strong> Fassadenbegrünung vorzusehen.<br />

Dafür steht nach Planerangaben ein Flächenumfang von insgesamt 304 m 2 zur Verfügung (siehe die<br />

Zahlenangaben in den Kap. 3.3 <strong>und</strong> 3.8). Die nähere Ausgestaltung der Pflanzflächen ist nicht Gegenstand<br />

des Umweltberichtes.<br />

Artenschutz<br />

Die Bestimmungen des § 44 BNatSchG gelten unmittelbar <strong>und</strong> unabhängig von den beabsichtigten<br />

Planänderungen. Sie galten aber bislang auch schon für den rechtsgültigen Bebauungsplan, insofern<br />

tritt in dieser Hinsicht keine Änderung ein.<br />

Der Verlust von Siedlungsgehölzbeständen mit seinem Struktur- bzw. Habitatangebot für Brutplätze<br />

siedlungstypischer Vogelarten soll über das Aufhängen bzw. Anbringen von Nistkästen / Nisthilfen kompensiert<br />

werden. Einnischungen in das Mauerwerk sind nach Angaben des Vorhabenträgers nicht möglich,<br />

da die Fassade aus Fertigbetonteilen hergestellt wird.<br />

Daher sollen jeweils 10 Nisthilfen für Sperlingsvögel <strong>und</strong> 10 Nisthilfen bzw. Nistkästen für Mauersegler<br />

(Strukturverbesserungen für diese Art wurden durch die naturschutzfachliche Sachbearbeitung gefordert;<br />

STADT BAD OLDESLOE 2014). Dieser Sachverhalt ist noch im Durchführungsvertrag abschließend<br />

zu regeln.<br />

Generell sind die Störungs- <strong>und</strong> Schädigungsverbote gemäß § 44 BNatSchG<br />

• zum Schutz der Individuen (d.h. einzelner Tiere),<br />

• zum Schutz von Bauen als Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten sowie<br />

• zum Schutz vor erheblichen Störungen bzw. Beeinträchtigungen der lokalen Population<br />

einzuhalten, damit aus artenschutzrechtlicher Sicht dem Vorhaben nichts entgegensteht. Mit Blick auf<br />

die notwendige Beseitigung des vorhandenen Gehölzbestandes sollte diese nicht in dem in § 39 Abs. 5<br />

Satz 2 BNatSchG benannten Zeitraum zwischen dem 1. März <strong>und</strong> dem 30. September eines Jahres<br />

erfolgen. Damit soll ausgeschlossen werden, daß insbesondere Brutgeschäft <strong>und</strong> Jungenaufzucht<br />

gehölzbewohnender Vogelarten gestört werden. Andernfalls ist vor Beginn solcher Arbeiten noch einmal<br />

zu prüfen bzw. sicherzustellen, daß keine Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten vorhanden sind.<br />

5.4 Eingriffsbilanz<br />

Die naturschutzfachliche Eingriffsbilanz ist ausgeglichen, da den erheblichen nachteiligen Eingriffsfolgen<br />

(Flächenumfang von 1.405 m 2 durch zusätzlich erweiterte Überbauung <strong>und</strong> Versiegelung) ein auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage des aktuellen Erlasses zur Eingriffsregelung ermittelter Kompensationsbedarf von<br />

551 m 2 gegenübersteht, der über das kommunale Ökokonto „Großer Teich“ abgewickelt wird.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 19<br />

Dem Verlust von gehölzspezifischen Bruthabitatstrukturen für die Vogelwelt des städtischen Raumes<br />

steht gegenüber, daß insgesamt 20 Stück Nistkästen / Nisthilfen an geeigneten Stellen des neuen Nahversorgungszentrums<br />

angebracht werden sollen.<br />

5.5 Festsetzungsvorschläge zur Übernahme in die verbindliche Bauleitplanung<br />

Derartige Festsetzungen sind hier nicht erforderlich. Regelungen zur Be- <strong>und</strong> Eingrünung, zur Anrechnung<br />

von Flächen des Kommunalen Ökokontos sowie zur Aufhängung bzw. Anbringung von Nisthilfen<br />

werden im Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB getroffen, dieser ist jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />

III<br />

Zusätzliche Angaben<br />

6 Beschreibung der angewandten Methodik bzw. der wichtigsten Merkmale der verwendeten<br />

technischen Verfahren<br />

Spezielle technische Verfahren kamen bei der Erarbeitung dieses Umweltberichtes nicht zur Anwendung.<br />

Der Aufbau entspricht den Anforderungen der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a BauGB. Für die<br />

Ermittlung des naturschutzfachlichen Kompensations- bzw. Ausgleichsbedarfs wurde der einschlägige<br />

R<strong>und</strong>erlaß „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ mit Anlage in seiner<br />

aktuellen Fassung zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Bei der Erarbeitung dieses Umweltberichtes ergaben sich keine besonderen Schwierigkeiten.<br />

8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />

Derartige Maßnahmen sind hier voraussichtlich nicht erforderlich.<br />

9 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Der vorliegende Umweltbericht wird anläßlich der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ in Verbindung mit der flächengleichen<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Bestandteil der Begründung<br />

<strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 2a BauGB mit Anlage erarbeitet.<br />

Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums<br />

auf dem früheren Postgelände zwischen dem Berliner Ring <strong>und</strong> der Lübecker<br />

Straße zu schaffen. Dazu soll statt der bisherigen Gemeinbedarfsfläche („Post“) ein Sondergebiet („Gebiet<br />

für ein Nahversorgungszentrum“) im Bebauungsplan festgesetzt bzw. im Flächennutzungsplan dargestellt<br />

werden.<br />

Die überplanten Flächen umfassen ausschließlich zentrumsnahe Siedlungsflächen mit Gebäude, befestigten<br />

Verkehrsflächen sowie untergeordnet sonstigen gestalteten Freiflächen mit typischem Ziergehölzbestand<br />

der Siedlungslagen.<br />

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 -2. Änderung- „Nahversorgungszentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ umfaßt ebenso wie der Bereich der 8. FNP-Änderung eine Fläche von<br />

insgesamt 0,5438 ha. Festgesetzt werden eine Geschoßfläche (GF) von 7.200 m 2 sowie eine Gr<strong>und</strong>fläche<br />

(GR) von 4.770 m 2 mit Überschreitungsmöglichkeit bis zu einer GRZ von 1,0.<br />

Der Umweltbericht kommt im Vergleich des aktuellen Plangebietszustandes mit den Inhalten bzw. Festsetzungen<br />

des geänderten Bebauungsplanes zu dem Ergebnis, daß die Realisierung der Planung erhebliche<br />

nachteilige Umweltauswirkungen bzw. Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts (BNatSchG)<br />

insbesondere für das Schutzgut „Boden“ bewirken wird. Denn die bislang nur begrenzt zulässige Überbauung<br />

bzw. Befestigung wird nun auf das gesamte Plangebiet ausgedehnt. Maßgeblich für die Eingriffsbeurteilung<br />

ist dabei ein Umfang von 1.405 m 2 an zukünftig zusätzlich überbauter bzw. befestigter<br />

Fläche. Besondere Werte <strong>und</strong> Funktionen für einzelne Schutzgüter sind jedoch in der innerstädtischen<br />

Siedlungslage nicht betroffen, allerdings gehen auch Nistmöglichkeiten für die Vogelwelt des Siedlungsraumes<br />

verloren. In Bezug auf das Schutzgut „Mensch“ <strong>und</strong> speziell den Schallschutz ist davon auszugehen,<br />

daß die relevanten Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Der naturschutzrechtliche<br />

Kompensationsbedarf wird unter Zugr<strong>und</strong>elegung der einschlägigen Rechtsvorschrift auf 551 m 2 beziffert.<br />

Alternativen zum hier vorgesehenen Standort für ein Nahversorgungszentrum sieht die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

vor dem Hintergr<strong>und</strong> sowohl ihrer generellen als auch für diesen Standort spezifischen städtebaulichen<br />

Entwicklungsabsichten nicht.<br />

Anlage 4


422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 20<br />

Die gebotene Eingriffskompensation wird über das kommunale Ökokonto „Großer Teich“ abgewickelt, in<br />

dem ein Flächenanteil von 551 m 2 zur Verrechnung herangezogen wird. Damit ergibt sich eine ausgeglichene<br />

Eingriffsbilanz.<br />

Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen des § 44 BNatSchG sind durch die Planung<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, wenn die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Satz 2<br />

BNatSchG eingehalten <strong>und</strong> die angegebene Stückzahl an Nisthilfen für die Vogelwelt des Siedlungsraumes<br />

am Gebäude angebracht werden.<br />

Der aus der Realisierung des Nahversorgungszentrums <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im Hinblick auf das zukünftige<br />

Stadtbild zu erwartende Gestaltungsbedarf wird durch vertraglich zwischen Stadt <strong>und</strong> Vorhabenträger<br />

noch näher festzulegende Regelungen hinsichtlich Bepflanzung bzw. Dach- <strong>und</strong> Fassadenbegrünung<br />

abgedeckt werden.<br />

Mit dem vorliegenden Umweltbericht als Gr<strong>und</strong>lage der Umweltprüfung wird gleichzeitig die im Rahmen<br />

des Verfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet.<br />

Literatur / Quellenangaben<br />

BauGB >>> Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414),<br />

zuletzt geänd. am 11.06. 2013 (BGBl. I S. 1548)<br />

BERNDT / conTerra Geotechnische Gesellschaft mbH: Vorläufige mündliche Angaben zu Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen.-<br />

Stand 16.01.2014<br />

BBodSchG<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen <strong>und</strong> zur Sanierung von Altlasten vom<br />

17. März 1998 (BGBl. I, 502), zuletzt geänd. durch Art. 3 des Gesetzes v. 9. Dez. 2004 (BGBl. I S.<br />

3214)<br />

BNatSchG Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.<br />

Juli 2009 (BGBl. I S. 2542); zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 06. Februar 2012<br />

(BGBl. I S. 148)<br />

GROEFKE Architekturbüro: Lageplan „Trave Arkaden“, Stand 16.12.2013<br />

GROEFKE Architekturbüro: Angaben zu Flächen für Begrünung / Dachbegrünung, Stand 15.01.2014<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein.- Kiel, 13. Juli 2010<br />

KELLER Büro für städtebauliche Planung: Bebauungsplan Nr. 52 „Nahversorgungszentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“, 2. Änderung. Zeichnerische<br />

Darstellung <strong>und</strong> Begründung.- Stand 28.01.2014<br />

KELLER Büro für städtebauliche Planung: Planzeichnung mit Begründung der 8. FNP-Änderung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.- Stand<br />

28.01.2014<br />

K + S Haustechnik: Entwässerungsgesuch, Stand 12.12.2013<br />

LUVPG >>> Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG) vom 13.<br />

Mai 2003 (GVOBl. 2003, S. 246) in der Fassung der Änderung durch Art. 5 des Gesetzes v.<br />

19.01.2012; GVOBl. S. 89,94<br />

MI <strong>und</strong> MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME: Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zum Baurecht. Gl.Nr. 2130-98. Gemeinsamer R<strong>und</strong>erlaß<br />

vom 9. Dezember 2013 – IV 268/V 531 – 5310.23 -; Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2013; Ausgabe<br />

23. Dezember 2013, S. 52 ff<br />

MU SH >>><br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Anwendung <strong>und</strong> Auslegung der neuen UVP-Vorschriften, Stand:<br />

24.03.2004<br />

RÜPPEL & PARTNER, STADT BAD OLDESLOE: Landschaftsplan (1998)<br />

STADT BAD OLDESLOE:<br />

Bebauungsplan Nr. 52, Stand der 1. Änderung<br />

STADT BAD OLDESLOE: Aktenvermerk IV.30.1 621.41 – B 052-2.Ä./6. Allgemein vom 06.01.2014<br />

UVPG >>> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.d.Bek.v. 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2749<br />

ZECH Ingenieurgesellschaft mbH: Schalltechnischer Bericht Nr. LL 9170.1/02 über die zu erwartende Geräuschsituation des geplanten<br />

Fachmarktzentrums an der Lübecker Straße in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.- Lingen, Stand 31.10.2013<br />

Anlage 4


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />

Datum<br />

23.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.8 621.41; 023.164 B<br />

110/1. Sitzungsvorlagen<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0120/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

Bebauungsplan Nr. 110<br />

Gebiet: Stoltenrieden Nr. 2-16 (nur gerade Nr.), Industriestraße Nr. 1-5<br />

(nur ungerade Nr.), Pölitzer Weg Nr. 12-16 (nur gerade Nr.)<br />

hier: a) Beschluss über Variante<br />

b) Beschluss über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />

Behördenbeteiligung<br />

1. Sachverhalt<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Innenentwicklung<br />

Eine Steigerung der Wohneinheiten im Innenbereich ist erklärtes Ziel der<br />

Landesplanung <strong>und</strong> wird im Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2010<br />

wie folgt beschrieben: „Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung.<br />

Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Durch<br />

die zukünftige demographische Entwicklung sollen tragfähige <strong>und</strong> kostengünstige<br />

Siedlungsstrukturen entstehen <strong>und</strong> eine Zersiedelung begrenzt werden.“<br />

Die Funktion der Mittelzentren Schleswig-Holsteins sollen weiter gestärkt werden.<br />

Danach soll sich zukünftig die Wohnbau- <strong>und</strong> Gewerbeentwicklung noch stärker auf die<br />

Mittelzentren konzentrieren. Somit wird die Bedeutung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s als Wohn- <strong>und</strong><br />

Arbeitsstandort weiter ansteigen. Der LEP fördert <strong>und</strong> fordert für die<br />

Wohnbauentwicklung die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale stärker als bisher<br />

zu aktivieren.<br />

Dieses Ziel wird durch den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur<br />

innerstädtischen Verdichtung mit dem Beschluss über das Integrierte<br />

Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von 2009 dokumentiert. Jede Abweichung von einem<br />

beschlossenen Entwicklungskonzept muss durch die Stadtverordnetenversammlung<br />

inhaltlich beschlossen werden.<br />

Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden <strong>und</strong><br />

weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 hat auch Änderungen<br />

im BauGB nach sich gezogen. So wurde in das BauGB in § 1 folgender Satz angefügt:<br />

„Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der<br />

Innenentwicklung erfolgen“. Diese Regelung schafft somit eine konsequente<br />

1 von 5


- 2 -<br />

Planungsvorgabe. Damit wird dem Gr<strong>und</strong>satz der Innenentwicklung ein höheres<br />

Gewicht im Rahmen der Planung verliehen. Diese Vorrangklausel setzt den<br />

städtebaulichen Gr<strong>und</strong>satz „Innen- vor Außenentwicklung“ materiell-rechtlich um <strong>und</strong><br />

wirkt auf die im Rahmen der Bauleitplanung zu treffenden Abwägungsentscheidungen<br />

ein.<br />

Im September 2013 wurde der Schlussbericht zur Kleinräumigen Bevölkerungs- <strong>und</strong><br />

Haushaltsprognose des Kreises Stormarn veröffentlicht.<br />

Das Ergebnis der Haushaltsprognose zeigt auf, dass die Zahl der Haushalte im<br />

gesamten Kreis bis zum Jahr 2030 um ca. 10% bzw. ca. 11.000 Haushalte <strong>und</strong> damit<br />

noch stärker als die Einwohnerzahl zunehmen wird.<br />

Kurz zusammengefasst zu zwei Kernsätzen wird es im Kreis Stormarn in der Zukunft<br />

- einen Bedarf an zusätzlichem, insbesondere aber auch anderem Wohnraum <strong>und</strong><br />

- einen Bedarf an zusätzlicher, vor allem aber auch anderer öffentlicher <strong>und</strong><br />

sozialer Infrastruktur<br />

geben.<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> hat am 12.03.2013 die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 110 beschlossen. Intension der Aufstellung ist, die Möglichkeiten<br />

einer Innenverdichtung aufzuzeigen, um die Ziele der Landesplanung gem.<br />

Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 umzusetzen.<br />

Planungserfordernis<br />

Von den Ende der 60-er Jahre errichteten 4 achtgeschossigen Hochhäusern sollen die<br />

3 südlichen bestehen bleiben, da deren Modernisierungen <strong>und</strong> energetische<br />

Instandsetzungen abgeschlossen sind <strong>und</strong> auf dem Wohnungsmarkt gut angenommen<br />

werden. Das nördliche Hochhaus soll abgerissen <strong>und</strong> durch eine modernere Anordnung<br />

von Gebäuden aufgewertet werden.<br />

Die Änderung soll sich nicht nur auf das die Planung auslösende Gr<strong>und</strong>stück<br />

Stoltenrieden Nr. 14-16 beziehen, sondern auch Planungskorrekturen, wie eine<br />

Neuordnung der Geschosswohnungsbauten (Stoltenrieden 2-12) ermöglichen <strong>und</strong> Teile<br />

der Industriestraße einbeziehen, um hier den Einzelhandel <strong>und</strong><br />

Begrünungsmaßnahmen zu regeln.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> strebt eine städtebauliche Verdichtung im Plangebiet an, um<br />

die Lagevorteile einer vollständig vorhandenen Infrastruktur <strong>und</strong> Innenstadtnähe für<br />

möglichst viele Bürger nutzbar zu machen.<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

Am 01.10.2012 wurde vom Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> beschlossen, mit den<br />

Varianten 1 <strong>und</strong> 3 in die frühzeitige Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung zu gehen.<br />

Vom 18.10.12 bis 19.11.12 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die<br />

Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.<br />

Aus dieser Beteiligung heraus soll nun eine städtebauliche Gesamtkonzeption<br />

entwickelt werden, die den § 1a BauGB –Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutzfordert<br />

berücksichtigt.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />

10.02.2014 - 3 -


- 3 -<br />

Der § 1a BauGB besagt: „Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend<br />

umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme<br />

von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde<br />

insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung <strong>und</strong> andere<br />

Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das<br />

notwendige Maß zu begrenzen“.<br />

Die Stellungnahmen zu den beiden Varianten aus der Frühzeitigen Beteiligung wurden<br />

ausgewertet, hieraus ergeben sich folgende Forderungen:<br />

• Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr: Verkehrliche <strong>und</strong> straßenbauliche<br />

Belange sollen berücksichtigt <strong>und</strong> auf den Schallschutz soll eingegangen<br />

werden.<br />

• Kreis (Städtebau): Der Kreis verweist auf die „Wohnungsmarktprognose für<br />

Schleswig-Holstein bis 2025 des Innenministerium Schleswig-Holstein, Kiel Juni<br />

2011“. Um diese Vorgaben entsprechend umsetzen zu können, wird aus<br />

städtebaulicher Sicht eine möglichst hohe Verdichtung, gerade in diesem<br />

Zentrums- <strong>und</strong> bahnhofsnahen Bereich, begrüßt <strong>und</strong> die Variante 3 favorisiert.<br />

• Kreis (Landschaftspflege): Höhenstaffelungen sollen festgesetzt werden<br />

• Kreis (Bodenschutz): Mögliche Altlastverdachtsflächen sind zu berücksichtigen<br />

• AG-29: Umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Standards sind einzuhalten<br />

• Stadtwerke: Die Betroffenheitslinie von 9,50 m ist einzuhalten.<br />

Es sind auch zahlreiche Stellungnahmen der Anwohner aus den nördlich des<br />

Plangebietes gelegenen Gr<strong>und</strong>stücken eingegangen, welche zusammenfassend zu<br />

folgenden Punkten Bedenken äußern:<br />

• Verschattung,<br />

• Höhe der Gebäude,<br />

• Wertverlust des Eigentums,<br />

• Beschränkung der freien Sicht ins Grüne<br />

Diese Situation wäre bei beiden Varianten identisch. Nur eine 0-Variante würde aus<br />

Sicht der Nachbarn eine befriedigende Lösung darstellen.<br />

Zum Thema Verschattung wird in der BPA-Sitzung am 10.02.2014 eine Animation des<br />

Schattenwurfes präsentiert.<br />

Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung fanden auch Gespräche mit den Besitzern der<br />

anderen drei Hochhäuser Stoltenrieden Nr. 2-12 statt. Diese haben gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

erklärt, dass sie sich auch eine Nachverdichtung in dem Bereich vorstellen können <strong>und</strong><br />

würden sich im weiteren Verfahren an den Planungskosten beteiligen.<br />

Im Januar 2014 wurde eine Verkehrsuntersuchung (Anlage 3) an dem Knotenpunkt<br />

Industriestraße/Pölitzer Weg/Stoltenrieden durchgeführt. Diese Untersuchung kam zu<br />

dem Ergebnis, dass durch die zusätzlichen Wohneinheiten nur eine geringe<br />

Verkehrszunahme zu erwarten ist, die auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung keine<br />

bzw. nur eine sehr geringe Auswirkung hat.<br />

Die Aussagen der schalltechnischen Untersuchung vom Mai 2013 (Anlage 4) werden in<br />

den zukünftigen Bebauungsplan im Rahmen von Lärmpegelbereichen übernommen.<br />

Diese Kennzeichnung dient den erforderlichen baulichen Maßnahmen, die für die<br />

notwendige Wohnruhe erforderlich sind.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />

10.02.2014 - 4 -


- 4 -<br />

Sozialer Wohnungsbau<br />

Die Planungen zur Errichtung der mehrgeschossigen Wohngebäude decken sich mit<br />

den Zielen des beschlossenen Wohnungsmarktkonzeptes von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Das<br />

Wohnungsmarktkonzept fordert zusätzlich preiswerten Wohnraum. So besteht auch<br />

angesichts stagnierender Nettoeinkommen, einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit <strong>und</strong><br />

eines steigenden Anteils von Transferleistungsbeziehern auch zukünftig ein anhaltend<br />

hoher Bedarf an kostengünstigem Wohnraum.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kann zurzeit keine Flächen für den sozialen Wohnungsbau in<br />

mehrgeschossigen Wohnungen anbieten.<br />

Mit Beschluss im Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 11.03.13 sowie in der<br />

Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.13 wurde festgehalten, dass bei der<br />

Aufstellung künftiger Bebauungspläne geprüft werden soll, ob Festsetzungen von<br />

Flächen gem. § 9 (1) Nr. 7 BauGB aufgenommen werden können, so dass nur<br />

Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung<br />

gefördert werden könnten. Diese Festsetzung könnte ggf. auch prozentual begrenzt<br />

werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwieweit für den Bebauungsplan Nr. 110<br />

Festsetzungen für den sozialen Wohnungsbau getroffen werden können.<br />

Fazit<br />

Wie im Vorwege geschildert, ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> daran gehalten, genügend Wohnraum im<br />

Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen, <strong>und</strong> die öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Belange gegeneinander <strong>und</strong> untereinander gerecht abzuwägen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird<br />

empfohlen die Variante 3 „Klare Ziele“ zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes<br />

zu beschließen, denn nur diese Variante wird der Forderung nach einer ausreichenden<br />

Innenverdichtung gerecht.<br />

Die Variante 3 ist am besten dafür geeignet den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der<br />

Stadtverordnetenversammlung zur innerstädtischen Verdichtung planungsrechtlich zu<br />

sichern. Mit dieser Variante wird sowohl der Anspruch einer geordneten städtebaulichen<br />

Entwicklung als auch der sparsame <strong>und</strong> schonende Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

erfüllt.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Mit dem Investor des nördlichen Gebäudeteils (Stoltenrieden Nr. 14-16) ist eine<br />

Vereinbarung getroffen worden, wonach dieser die Kosten für die Planungen anteilig<br />

nach Flächen übernimmt.<br />

Mit den Besitzern der übrigen Gebäude (Stoltenrieden Nr. 2-12) wird diese<br />

Kostenübernahmeerklärung in Form eines städtebaulichen Vertrages noch<br />

abgeschlossen, Gespräche hierzu wurden bereits geführt.<br />

Weiterhin sind von den Investoren die Kosten zur Erstellung des Umweltberichtes <strong>und</strong><br />

aller erforderlichen Gutachten sowie der naturschutzrechtliche Ausgleich für den<br />

baulichen Eingriff insgesamt zu tragen.<br />

Die restlichen Planungskosten von ca. 23.000,00 € sind von der Stadt zu tragen <strong>und</strong><br />

stehen auf dem Produktsachkonto (Räumliche Planungs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsmaßnahmen) 51100.543100 zur Verfügung.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />

10.02.2014 - 5 -


- 5 -<br />

3. Leitwerte<br />

Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfre<strong>und</strong>liche Stadt der Generationen“<br />

sollen heruntergewirtschaftete Wohnungen durch bauzeitlich neue Wohnungen<br />

ersetzt <strong>und</strong> der Wohnwert gesteigert werden. Außerdem soll nach dem städtebaulichen<br />

Gr<strong>und</strong>satz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ eine unnötige Inanspruchnahme<br />

des Außenbereichs vermieden werden.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> beschließt:<br />

1. Die Variante 3 (Anlage 1) „Klare Zeile“ soll als Gr<strong>und</strong>lage zur Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes dienen. Der Planentwurf des Bebauungsplanes ist zur<br />

erneuten Beratung vorzulegen.<br />

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110 wird im Nordosten<br />

verkleinert, da keine Notwendigkeit besteht, diesen Bereich der Grünfläche mit<br />

dem Regenwasserrückhalteteich mit zu überplanen.<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />

folgt zu beschließen:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

3. Die während der frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 (1) <strong>und</strong> 4 (1) BauGB<br />

vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von den Behörden <strong>und</strong><br />

sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung<br />

mit dem in der Anlage 2 (zu Top ) der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift<br />

aufgeführten Ergebnis geprüft.<br />

Die beschlossene Variante Nr. 3 (Anlage 1) ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

von Bary<br />

Bürgermeister<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />

10.02.2014


Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong><br />

von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange anlässlich der<br />

frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2012 bis zum 19.11.2012<br />

zum Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2013<br />

Behörden<br />

Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />

1. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />

u. Technologie vom 13.11.2012<br />

Gegen den Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />

<strong>und</strong> straßenbaulicher Hinsicht nur dann<br />

keine Bedenken, wenn die nachstehenden<br />

Punkte berücksichtigt werden:<br />

1.<br />

An der Einmündung der Straße „Stoltenrieden"<br />

in die Landesstraße 90 (L 90) sind<br />

Sichtflächen gemäß RASt 06, Ziffer 6.3.9.3,<br />

im Bebauungsplan auszuweisen.<br />

2.<br />

Die Sichtfelder sind von jeglicher Bebauung,<br />

Bepflanzung <strong>und</strong> parkenden Fahrzeugen für<br />

warte Pflichtige Kraft- <strong>und</strong> Radfahrer sowie<br />

Fußgänger zwischen 0,80 m <strong>und</strong> 2,50 m<br />

Höhe über Fahrbahnoberkante ständig freizuhalten.<br />

3.<br />

Der Straßenquerschnitt der L 90 ist im Bebauungsplan<br />

nachrichtlich darzustellen.<br />

Die Anregung zu 1. <strong>und</strong> 2. wird<br />

berücksichtigt.<br />

Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan<br />

festgesetzt. In die<br />

Begründung wird aufgenommen,<br />

dass sie von jeglicher Bebauung,<br />

Bepflanzung etc. in einer Höhe<br />

von 0,8 m <strong>und</strong> 2,50 m freizuhalten<br />

sind.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Industriestraße (L90) wird im<br />

weiteren Verfahren nicht mehr<br />

Teil des Plangebietes sein, eine<br />

Darstellung des Querschnittes<br />

erübrigt sich somit.<br />

4.<br />

Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung<br />

der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von<br />

Schallschutzmaßnahmen die zu erwartende<br />

Verkehrsmenge auf der Landesstraße 90<br />

berücksichtigt wird <strong>und</strong> das Bebauungsgebiet<br />

ausreichend vor Immissionen geschützt<br />

ist.<br />

Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />

<strong>und</strong> straßenverkehrlichen<br />

Bereich nur auf Straßen des überörtlichen<br />

Verkehrs.<br />

2. Kreis Stormarn vom 16.11.2012<br />

als Träger öffentlicher Belange gemäß §<br />

4(1) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Planungsstand:<br />

4.10.2012<br />

Mit den vorgelegten Unterlagen sollen die<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Das Schallschutzgutachten berücksichtigt<br />

die zu erwartende<br />

Verkehrsmenge auf der Landestraße<br />

90, es werden passive<br />

Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />

Seite 1 von 43


planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

eine Neubebauung sowie für Bebauungsergänzungen<br />

im Bereich zwischen den Straßen<br />

„Stoltenrieden" <strong>und</strong> der „Industriestraße"<br />

geschaffen werden.<br />

Im weiteren Verfahren sind aus Sicht des<br />

Kreises die nachfolgend aufgeführten Belange<br />

entsprechend zu berücksichtigen:<br />

1. Städtebau:<br />

1.1<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> vorliegender aktueller<br />

Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wohnungsmarktprognosen<br />

sollte in der Begründung detaillierter <strong>und</strong><br />

umfassender auf die stadtentwicklungsplanerischen<br />

<strong>und</strong> wohnungswirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen für das vorliegende<br />

Konzept eingegangen werden, insbesondere<br />

auch in Bezug auf die Funktion <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>s als Mittelzentrum.<br />

Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung<br />

des Statistikamtes Nord <strong>und</strong><br />

des Innenministeriums Schleswig-Holstein<br />

ist im Kreis Stormarn mit einer Zunahme der<br />

Bevölkerung um 12.190 Einwohner entsprechend<br />

5,3 % bis zum Jahr 2025 zu rechnen<br />

(Innenministerium Schleswig-Holstein, Kiel<br />

März 2011). Es ist zu erwarten, dass der<br />

Kreis Stormarn <strong>und</strong> damit auch die Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> weiterhin durch die Nähe zum<br />

Wirtschafts- <strong>und</strong> Arbeitsplatzzentrum Metropolregion<br />

Hamburg geprägt sein wird. Diese<br />

Einwohnerentwicklung erfordert das Vorhandensein<br />

bzw. die Schaffung entsprechender<br />

Wohnungsangebote auch in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>. Die aktuelle Wohnungsmarktprognose<br />

des Innenministeriums Schleswig-<br />

Holstein rechnet für die Mittelzentren <strong>und</strong> die<br />

sonstigen Gemeinden im Hamburger Umland<br />

mit einem im Landesvergleich weit<br />

überdurchschnittlichen Wachstum bei der<br />

Zahl der Haushalte bis zum Jahr 2025. Für<br />

Stormarn (<strong>und</strong> entsprechend anteilig auch<br />

für das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>) wird ein<br />

Wohnungsneubaubedarf bis 2025 in Höhe<br />

von 13 % bzw. 13.820 Wohnungen vorausgeschätzt,<br />

bezogen auf den derzeitigen<br />

Wohnungsbestand im Kreis Stormarn. Für<br />

das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird ein<br />

Neubaubedarf bis 2025 von 2.105 Wohnungen,<br />

davon Wohnungen in Mehrfamilienhäuser<br />

von 1.044, vorausgeschätzt.<br />

(Quelle: Innenministerium Schleswig-<br />

Holstein, Wohnungsmarktprognose für<br />

Schleswig-Holstein bis 2025, Kiel Juni<br />

2011).<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

In der Begründung wird auf die<br />

Funktion <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s als Mittelzentrum<br />

<strong>und</strong> auf die prognostizierte<br />

Zunahme der Bevölkerung<br />

eingegangen.<br />

Seite 2 von 43


Um diese Vorgaben entsprechend umsetzen<br />

zu können, wird von daher aus städtebaulicher<br />

Sicht eine möglichst hohe Verdichtung,<br />

gerade in diesem Zentrums- <strong>und</strong> bahnhofsnahen<br />

Bereich, begrüßt <strong>und</strong> somit die Variante<br />

3 favorisiert.<br />

1.2<br />

Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden,<br />

inwieweit es Sinn macht, eine Wegeverbindung<br />

zwischen dem vorhandenen Wanderweg<br />

<strong>und</strong> der Straße „Stoltenrieden" zu planen.<br />

2. Wasserwirtschaft:<br />

Gegen den B-Plan Nr.110 der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> bestehen Bedenken <strong>und</strong> Anregungen:<br />

Die von der Überplanung (tlw. -je nach Variante)<br />

betroffenen Flurstücke 44/18, 44/11,<br />

44/10 <strong>und</strong> 44/19 in der Gemarkung <strong>Oldesloe</strong><br />

liegen alle z. T. in der mit gehobener Erlaubnis<br />

vom 27.01.2009 (Az. 651-30/004-27)<br />

festgesetzten Überschwemmungsfläche.<br />

Hier muss ein ausreichender Abstand zwischen<br />

der Bebauung <strong>und</strong> der Betroffenheitsgrenze<br />

(Höhenlinie 9,50 m NN) eingehalten<br />

werden.<br />

Die o. g. Flurstücke liegen im Einzugsgebiet<br />

der Oberflächenwassereinleitungsstelle Nr.<br />

124. Für diese ist eine max. Einleitungsmenge<br />

von 67,6 l/s erlaubt. Eine Erhöhung<br />

der Einleitungsmenge durch eine zusätzliche<br />

Versiegelung wäre nur durch einen<br />

Nachtrag zur gehobenen Erlaubnis möglich.<br />

Hierzu wäre ein förmliches Verfahren mit<br />

Zustimmung der von den erhöhten Wassermengen<br />

<strong>und</strong> Aufstauhöhen Betroffenen<br />

notwendig. Dieses scheint mir nicht erreichbar.<br />

Daher sollte eine Erhöhung der<br />

Einleitungsmenge vermieden werden. Dieses<br />

ist der unteren Wasserbehörde nachzuweisen.<br />

3. Landschaftspflege:<br />

Der B-Plan sieht eine Neubebauung im Bereich<br />

der Hochhäuser Stoltenrieden in zwei<br />

Varianten vor. Beide Varianten berücksichtigen<br />

die angrenzenden Feuchtbiotope ent-<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der Bebauungsplan setzt im weiteren<br />

Verfahren den Rahmen für<br />

eine verdichtete Bebauung in<br />

Anlehnung an die Variante 3 fest.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Im Bebauungsplan wird ein Gehrecht<br />

zu Gunsten der Öffentlichkeit<br />

von der vorhandenen Brücke<br />

über das Flurstück 44/11 im Plan<br />

sowie im Teil B Text festgesetzt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die angesprochene Betroffenheitsgrenze<br />

wird in den Bebauungsplan<br />

übernommen. Sie befindet<br />

sich innerhalb der Grünflächen,<br />

zusätzliche bauliche Anlagen<br />

sind in diesem Bereich nicht<br />

vorgesehen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die vorgebrachten Hinweise<br />

zur Ableitung des Regenwassers<br />

werden in die Begründung<br />

übernommen. Im Falle einer<br />

Bebauung werden die heutigen<br />

Stellplätze alle unterirdisch<br />

angeordnet werden, somit<br />

entfallen die jetzigen Versiegelungsflächen<br />

der Stellplätze.<br />

Die Erhöhung der versiegelten<br />

Flächen durch die<br />

neuen Baukörper wird daher<br />

gering ausfallen. Die endgültige<br />

Klärung von erforderlichen Rückhaltungen<br />

<strong>und</strong> der möglichen Einleitmenge<br />

in den Glindhorstgraben<br />

werden auf der Ebene der<br />

jeweiligen Bauantragsverfahren<br />

geklärt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Im Umweltbericht werden mögliche<br />

Folgemaßnahmen von<br />

Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen, die<br />

Seite 3 von 43


lang des Glindhorstgrabens, sehen aber jeweils<br />

die Errichtung von Tiefgaragen nahe<br />

den Niederungsflächen vor. Bereits heute<br />

sind häufig Überschwemmungen / Rückstaueffekte<br />

von Oberflächenwasser im Bereich<br />

der vorhandenen Stellplatzanlagen zu<br />

beobachten.<br />

In Bezug auf Gründungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

insb. den Tiefgaragenbau sind im Rahmen<br />

der Umweltprüfung bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte<br />

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auch auf die Feuchtbiotope<br />

am Glindhorstgraben zu untersuchen.<br />

Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

des Niederungsgebietes <strong>und</strong><br />

der daran geknüpften Feuchtbiotope muss<br />

zur Erhaltung der ökologisch hochwertigen<br />

<strong>und</strong> teils gesetzlich geschützten Biotope<br />

ausgeschlossen werden. Wie dies ggf. durch<br />

technische Lösungen bewerkstelligt werden<br />

kann, ist in der Umweltprüfung darzulegen<br />

(Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen).<br />

Im Weiteren sind aufgr<strong>und</strong> der Hanglage<br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu<br />

erwarten. Diese sollten durch klare Festsetzungen<br />

zur Höhenstaffelung der baulichen<br />

Anlagen sowie zu den zulässigen Bodenbewegungen<br />

im Zuge der Errichtung<br />

der Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />

4. Bodenschutz:<br />

Es bestehen hinsichtlich der Planung Bedenken.<br />

Insbesondere zu Ziffer 7 der Begründung<br />

sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

4.1 Industriestraße l<br />

Im südlichen Bereich des Planungsgebietes<br />

befindet sich unter der Adresse Industriestraße<br />

l, Flurstück 101/22, Flur 8, Gemarkung<br />

<strong>Oldesloe</strong> eine Altlastenverdachtsfläche.<br />

Der Altlastenverdacht wurde 2009<br />

durch die UBB festgestellt. Die hier vorliegenden<br />

Daten belegen, dass das Gr<strong>und</strong>stück<br />

zwischen 1966 bis 1995 als Kfz-<br />

im Bereich der geplanten Tiefgaragen<br />

ggf. erforderlich sind, bezüglich<br />

ihrer Auswirkungen auf<br />

Fauna <strong>und</strong> Flora im Hang- <strong>und</strong><br />

Niederungsbereich des Glindhorstgrabens<br />

beurteilt. Ggf. werden<br />

Festsetzungen zu zeitlichen<br />

Beschränkungen der Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />

getroffen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

werden im Umweltbericht<br />

dargestellt. Der Bebauungsplan<br />

setzt eine Höhenstaffelung<br />

von Osten nach Westen<br />

fest. Gebäude sind lediglich nur<br />

oberhalb des Hanges möglich,<br />

die vorhandenen Gehölzbestände<br />

werden soweit wie möglich<br />

erhalten, um die schon heute<br />

vorhandene Kulisse im Osten der<br />

Hochhäuser beizubehalten. Die<br />

Erschließungsmaßnahmen sind<br />

auf ein Minimum reduziert, da<br />

zukünftig alle Stellplatzanlagen<br />

unterirdisch in Tiefgaragen<br />

nachgewiesen werden müssen.<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Das Flurstück 101/22 ist heute<br />

zu einem verhältnismäßig großen<br />

Anteil versiegelt, Niederschlagswasser<br />

tritt also nur in<br />

einem geringen Umfang in die<br />

darunterliegenden Bodenschichten<br />

ein. Um das vorhandene Risiko<br />

evtl. vorhandener Altlasten<br />

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Werkstatt genutzt wurde. Ab 1978 war auch<br />

eine Kfz-Lackieranlage in Betrieb. Die ehemaligen<br />

Gebäude wurden abgerissen. Der<br />

heutzutage vorhandene Gebäudebestand<br />

(Einzelhandel) wurde 1997 errichtet. Bei der<br />

UBB liegen keine Hinweise zu Bodenuntersuchungen<br />

bzw. Gefährdungsabschätzung<br />

in Verbindung mit der damaligen Neubebauung<br />

vor.<br />

Mit dem derzeitigen Entwurf des B-Planes<br />

soll dieser gewerblich genutzte Bereich, der<br />

z. Z. als Mischgebiet ausgewiesen wird,<br />

ausschließlich als ein Gewerbegebiet ausgewiesen<br />

werden. Auch wenn diese Planung<br />

nur noch eine unsensiblere Nutzung<br />

zulässt, besteht nach dem heutigen Bewertungsverfahren<br />

weiterhin der Altlastenverdacht<br />

für die Adresse Industriestraße 1.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Altlastenerlasses<br />

vom 06.12.2010 (hier sollte insbesondere<br />

Pkt.2.1.2 des Erlasses berücksichtigt werden)<br />

ist im Rahmen der Planung eine Erk<strong>und</strong>ung<br />

hinsichtlich altlastenrelevanter Anhaltspunkte<br />

nachzugehen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

heutigen Nutzung (die Altlastenverdachtsfläche<br />

ist durch Gebäude <strong>und</strong> Betonpflaster<br />

weitestgehend versiegelt) besteht dennoch<br />

für den Wirkungspfad Boden-Gr<strong>und</strong>wasser<br />

ein Untersuchungsbedarf. Es sind östlich der<br />

Fläche in rd. 120 m Entfernung oberflächennahe<br />

Gr<strong>und</strong>wassermessstellen vorhanden.<br />

Diese Messstellen belegen einen sehr hohen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstand, der zwischen l bis 3<br />

m unter Gelände ansteht. Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />

Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

auszuschließen, dass durch schadstoffhaltigem<br />

Boden eine Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />

besteht. In diesem Zusammenhang ist Punkt<br />

2.1.3.3 des o .g. Altlastenerlasses zu beachten.<br />

Im Rahmen der Planung empfiehlt die<br />

UBB eine „Historische Erk<strong>und</strong>ung" <strong>und</strong> „Orientierende<br />

Untersuchung" durch einen<br />

Sachverständigen gemäß § 18 BBodSchG<br />

durchführen zulassen.<br />

4.2 Bombentrichter<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass in Bezug<br />

auf den nachsorgenden Bodenschutz im<br />

Planungsgebiet weitere Kontaminationsverdachtsflächen<br />

vorhanden sind. In diesem<br />

Zusammenhang weist die UBB auf die hohe<br />

Anzahl der Bombentrichter im Planungsgebiet<br />

hin.<br />

Es hat sich mehrfach im Stadtgebiet <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> gezeigt, dass schadstoffhaltige<br />

Abfälle in Bombentrichtern abgelagert wor-<br />

zu minimieren, werden im weiteren<br />

Verfahren eine historische<br />

Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> eine orientierende<br />

Untersuchung von einem<br />

Gutachterbüro erarbeitet. Die<br />

Ergebnisse fließen in die Planung<br />

ein.<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Die Flächen in den sich Bombentrichter<br />

befinden können<br />

werden als Altlastverdachtsflächen<br />

im Bebauungsplan kenntlich<br />

gemacht mit der Erläuterung,<br />

dass jegliche Bodenbewegung<br />

nur durch gutachterliche<br />

Einbindung eines Sachverständigen<br />

nach § 18<br />

Seite 5 von 43


den sind. Dies kann auch für das Planungsgebiet<br />

nicht gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen<br />

werden. Es empfiehlt sich daher, neben dem<br />

Einsatz der Kampfmittelräumung auch einen<br />

Sachverständigen nach §18 BBodSchG einzubinden.<br />

4.3 Industriestraße 5<br />

In Verbindung mit der Bauleitplanung wird<br />

darauf hingewiesen, dass unter der Adresse<br />

Industriestraße 5 nach vorliegenden Unterlagen<br />

eine Tankstelle seit 1973 betrieben<br />

wird. Derartigen Betriebsstandort können<br />

ebenfalls schadstoffbelasteten Boden aufweisen.<br />

Im Rahmen der Abwägung sollte<br />

diesbezüglich geprüft werden, welche<br />

Maßnahmen erforderlich sind.<br />

4.4 Hinweise<br />

Die Planung sieht eine größere Anzahl von<br />

Tiefgaragen im Wohngebiet vor. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch die Entscheidung<br />

für die fachgerechte Entsorgung, der nicht<br />

auf dem Planungsgebiet verwertbaren Baggerguts<br />

zu regeln. Die Verwertung des Baggergutes<br />

ist unter Beachtung der DIN 19731<br />

<strong>und</strong> LAGA TR Boden vorzunehmen.<br />

Der weitere Handlungsbedarf ist für die o.<br />

g. Punkte in enger Abstimmung mit der<br />

UBB festzulegen.<br />

5. Emissionen/Immissionen:<br />

Bezüglich der angrenzenden gewerblichen<br />

Nutzungen sowie der Industriestraße kann<br />

aus Sicht des umweltbezogenen Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

erst nach Vorlage einer<br />

Lärmschutzuntersuchung eine Stellungnahme<br />

abgegeben werden.<br />

3. Archäologisches LA vom 08.11.2012<br />

wir können zurzeit keine Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturdenkmäler durch die<br />

Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen.<br />

Daher haben wir keine Bedenken.<br />

Wenn während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder<br />

auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden,<br />

ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />

zu benachrichtigen <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle<br />

bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu<br />

sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14<br />

DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar<br />

2012) der Gr<strong>und</strong>stücks-eigentümer <strong>und</strong> der<br />

Leiter der Arbeiten.<br />

4. BUND/NABU vom 08.11.2012<br />

wir bedanken uns für die Übersendung der<br />

Unterlagen <strong>und</strong> nehmen, auch im Namen<br />

der Landesverbände, wie folgt Stellung:<br />

1.<br />

Aus Biotopschutzgründen lehnen wir weitere<br />

Tiefgaragen im Planungsgebiet ab. Aus den<br />

BBodSchG gestattet sind.<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Der Tankstellen-Standort wird<br />

ebenfalls in den Untersuchungsumfang<br />

der orientierenden Untersuchung<br />

aufgenommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Im Zusammenhang mit der<br />

orientierenden Untersuchung<br />

werden Vorgaben abfallrechtlicher<br />

Belangen in den textlichen<br />

Festsetzungen genannt.<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Es wurde ein Lärmgutachten erstellt,<br />

die Ergebnisse werden in<br />

den Bebauungsplan übernommen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird in die Begründung<br />

übernommen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

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Hängen kommt reichlich Quellwasser in die<br />

Glindhorstbach-Niederung, das nicht beeinträchtigt<br />

werden sollte, da es die Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Feuchtbiotope darstellt.<br />

2.<br />

Am Rand des Wanderweges befinden sich<br />

wenige Reste von Salzvegetation, die vermutlich<br />

zu einer heute verschütteten Quelle<br />

stammen. Auch zahlreiche Sumpfgänsedisteln<br />

im Schilf sprechen für Brackwassereinfluss.<br />

Auch aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sollte der Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellhorizont<br />

nicht gestört werden. Bei der Frage nach der<br />

Bebauung der biotopnahen Flächen muss<br />

nachgewiesen werden, dass eine Beeinträchtigung<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

5. AG-29 vom 20.11.20112<br />

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen<br />

zu dem vorgenannten Verfahren, das<br />

die in der AG-29 zusammen-geschlossenen<br />

Naturschutzverbände zur Kenntnis genommen<br />

haben.<br />

Die AG-29 wird zu dem vorliegenden Verfahrensstand<br />

keine Stellungnahme abgeben.<br />

Wir machen jedoch darauf aufmerksam,<br />

dass die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />

Standards bei der weiteren Planung einzuhalten<br />

sind.<br />

Wir bitten Sie, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />

zu beteiligen. Für weitere<br />

Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

6. Stadtwerke vom 16.11.2012<br />

zum B 110 gibt es folgende Situation zu berücksichtigen.<br />

Innerhalb des B-Plangebietes<br />

liegt eine genehmigte Überflutungsfläche der<br />

Stadt / Stadtwerke <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Die Überflutung der im beiliegenden Plan<br />

dargestellten Flurstücke wurde mit der Gehobenen<br />

Erlaubnis des Kreises Stormarn,<br />

UWB, Az. 651 -30/004-27 vom 27.01.2009<br />

genehmigt <strong>und</strong> trat mit der Abnahme einer<br />

durch Auflage durchzuführenden Aufschüttung<br />

am 14.12.2010 in Kraft. Bei der Aufstellung<br />

des B-Planes ist darauf zu achten, dass<br />

die vorgesehene Bebauung in genügendem<br />

Abstand zu der Betroffenheitslinie von<br />

9,50 mNN eingeplant wird.<br />

Ansonsten bestehen aus Sicht der Abwas-<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung<br />

wird auf die bestehenden<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse im<br />

Plangebiet <strong>und</strong> auf mögliche<br />

Auswirkungen beim Bau von<br />

Tiefgaragen beschrieben <strong>und</strong><br />

ggf. Vermeidungsmaßnahmen<br />

eingegangen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird davon ausgegangen, dass<br />

der bestehende Gr<strong>und</strong>wasserabstrom<br />

in die Glindhorstbach-<br />

Niederung nicht verändert<br />

wird. Entsprechende Festsetzungen<br />

können im Zusammenhang<br />

mit dem Umweltbericht<br />

erarbeitet werden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass alle<br />

baulichen Maßnahmen oberhalb<br />

der Hangkante stattfinden<br />

<strong>und</strong> die eingemessene Biotopgrenze<br />

sowie der Hang nicht<br />

überbaut werden.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen <strong>und</strong> berücksichtigt.<br />

Die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />

Standards werden bei<br />

der weiteren Planung eingehalten.<br />

Die AG-29 wird im nächsten<br />

Verfahrensschritt weiterhin beteiligt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Betroffenheitslinie von<br />

NN+9,50 m wird eingehalten, alle<br />

Bauflächen befinden sich oberhalb<br />

dieser Linie.<br />

Maßnahmen zum Überflutungsschutz<br />

von Tiefgaragen werden in<br />

den jeweiligen Bauantragsverfahren<br />

festgelegt.<br />

Seite 7 von 43


serentsorgung keine Bedenken gegen die<br />

Aufstellung des B 110.<br />

7. VSG vom 30.10.2012<br />

die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH hat<br />

keine Einwände gegen den oben genannten<br />

B-Plan. Hinweis:<br />

Wir beabsichtigen in Kürze eine Fernwärmeverbindung<br />

vom Stoltenrieden zur Claudiusstraße<br />

zu bauen.<br />

8. GUV Trave vom 06.11.2012<br />

In Kenntnis der vorgelegten Unterlagen teile<br />

ich für den GUV Trave mit, dass zum genannten<br />

Bauleitverfahren der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> keine Anregungen <strong>und</strong> Bedenken<br />

vorgebracht werden.<br />

9. GPV Norderbeste vom 30.10.2012<br />

der B-Plan Nr. 110 liegt im Verbandsgebiet<br />

des GPV Norderbeste. Das Verbandsgewässer<br />

BA 10 grenzt im Süd-Osten an das<br />

B-Plangebiet Nr. 110 (Industriestraße).<br />

Eine Betroffenheit ist im Rahmen des vorliegenden<br />

Konzeptes nicht zu erkennen. Sollte<br />

sich dieses im Rahmen des weiteren Verfahrens<br />

verändern, z. B. durch Einleitungen in<br />

das Gewässer, ist der GPV Norderbeste<br />

erneut zu beteiligen.<br />

10. Telekom vom 15.11.2012<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend<br />

Telekom genannt) - als Netzeigentümerin<br />

<strong>und</strong> Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68<br />

Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom<br />

Technik GmbH beauftragt <strong>und</strong> bevollmächtigt,<br />

alle Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Wegesicherung<br />

wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />

Dritter entgegenzunehmen <strong>und</strong> dementsprechend<br />

die erforderlichen Stellungnahmen<br />

abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />

nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien<br />

der Telekom, die aus beigefügtem<br />

Plan ersichtlich sind.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes<br />

sowie die Koordinierung<br />

mit dem Straßenbau <strong>und</strong> den Baumaßnahmen<br />

der anderen Leitungsträger ist es<br />

notwendig, dass Beginn <strong>und</strong> Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />

im Bebauungsplangebiet<br />

der Deutschen Telekom Technik<br />

GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse<br />

so früh wie möglich, mindestens 4<br />

Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt<br />

werden.<br />

11. Polizei/Verkehrsaufsicht vom 06.11.2012<br />

Zum Bebauungsplan ergeben sich sowohl<br />

seitens der Polizei als auch der Verkehrs-<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Sollte sich im weiteren Verfahren<br />

eine Betroffenheit des Verbandsgewässers<br />

ergeben, so<br />

wird der GPV Norderbeste Nord<br />

erneut beteiligt.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Angaben zur rechtzeitigen<br />

Information der Telekom vor Beginn<br />

von Erschließungsmaßnahmen<br />

werden in die Begründung<br />

übernommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

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aufsicht keine weiteren Anregungen <strong>und</strong><br />

Hinweise.<br />

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit<br />

Nr. Bedenken, Anregungen, Hinweise Abwägung<br />

1. Private vom 19.11.2012<br />

Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> nehmen wir<br />

wie folgt Stellung:<br />

1.<br />

Unsere Mandantin betreibt auf ihrem Betriebsgr<strong>und</strong>stück<br />

Paperbarg 3 in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> (Flur 8, Flurstücke 96/3 <strong>und</strong> 93/7)<br />

einen Recycling- <strong>und</strong> Entsorgungsbetrieb.<br />

Unsere Mandantin ist seit 1951 in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> ansässig. 1962 wurde der Betrieb<br />

auf das heutige Betriebsgelände umgesiedelt.<br />

Seit 1969 wurde der Betrieb zu einem<br />

großen Recyclingbetrieb ausgebaut. Heute<br />

werden mehrere Recyclingaktivitäten auf<br />

dem Betriebsgelände ausgeführt. Zu den<br />

Betriebsanlagen gehören unter anderem<br />

(moderne) Pressen, (leistungsstarke) Arbeits-<br />

<strong>und</strong> Ladegeräte. Der Betrieb ist nach<br />

der DIN-EN ISO 9002, der Altfahrzeugverordnung<br />

<strong>und</strong> als Entsorgungsfachbetrieb<br />

nach dem Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz<br />

zertifiziert. Der Betrieb <strong>und</strong> die Betriebsanlagen<br />

sind nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

genehmigt. Bei den Betriebsanlagen<br />

handelt es sich u.a. um solche<br />

der Nr. 8.9 Sp. 2, 8.11 Sp. 2a) u. b) im Anhang<br />

zur 4. BlmSchV.<br />

Das Betriebsgelände befindet sich in unmittelbarer<br />

Entfernung zu dem Plangebiet des<br />

Bebauungsplanes Nr. 110. Der nördliche<br />

Teil des Betriebsgeländes (Flur 8, Flurstück<br />

96/3) unserer Mandantin liegt in dem Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans Nr. 10,<br />

erste Änderung.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,<br />

teilen Sie mit, dass nicht nur<br />

eine Neubebauung des nördlichen Gr<strong>und</strong>stückes<br />

im Bereich<br />

„Stoltenrieden", sondern auch eine bauliche<br />

Verdichtung <strong>und</strong> zusätzliche Bebauung auf<br />

den südlichen Gr<strong>und</strong>stücken in Richtung<br />

„Industriestraße" erfolgen soll. Dementsprechend<br />

halten Sie es für erforderlich den aus<br />

dem Jahre 1968 bestehenden Bebauungsplan<br />

Nr. 10, erste Änderung, aus Gründen<br />

der Übersichtlichkeit neu aufzustellen. Der<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />

Die Hinweise zum Betrieb des<br />

Einwenders werden bei der weiteren<br />

Planung berücksichtigt.<br />

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neue B-Plan soll Teile der gewerblichen Bebauung<br />

<strong>und</strong> Wohnbebauung nördlich der<br />

Industriestraße mit umfassen, um dort unter<br />

anderem den Einzelhandel <strong>und</strong> Begrünungsmaßnahmen<br />

zu regeln. Es werden<br />

des Weiteren zwei Varianten der Neubebauung<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke aufgezeigt. Die<br />

erste Variante sieht nur eine Neubebauung<br />

des nördlichen Gr<strong>und</strong>stückes vor, so dass<br />

die südlichen Gr<strong>und</strong>stücke mit den Hochhäusern<br />

nicht zusätzlich bebaut werden sollen.<br />

Eine Nachverdichtung auf den schon<br />

bebauten Gr<strong>und</strong>stücken soll dann nicht erfolgen.<br />

Eine zweite Variante soll hingegen<br />

die Stellung der vorhandenen Hochhäuser<br />

aufnehmen <strong>und</strong> zu einer Nachverdichtung<br />

der südlichen Gr<strong>und</strong>stücke führen.<br />

2.<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 110 sind folgende Belange <strong>und</strong> Bedenken<br />

unserer Mandantin zu berücksichtigen:<br />

a)<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden<br />

die Bauleitpläne aufzustellen, sobald<br />

<strong>und</strong> soweit es für die städtebauliche Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Ordnung erforderlich ist. Nach<br />

den bisherigen Unterlagen ist nicht ersichtlich,<br />

weshalb es aus Sicht der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> erforderlich ist, den Bebauungsplan<br />

Nr. 110 neu aufzustellen. Es stellt sich<br />

insbesondere die Frage nach der Erforderlichkeit<br />

eines neuen Bebauungsplanes,<br />

wenn der jetzige Bebauungsplan bereits<br />

ein reines Wohngebiet in dem Vorhabengebiet<br />

ausweist. Einen Bebauungsplan<br />

aus Gründen der „Übersichtlichkeit" neu aufzustellen,<br />

rechtfertigt ein Planerfordernis<br />

nicht. Die Erforderlichkeit des jetzigen Bauleitplanes<br />

ist nicht zu erkennen.<br />

Der Einwand wird nicht berücksichtigt.<br />

Wie aus dem Aufstellungsbeschluss<br />

vom 12.03.2012 hervorgeht,<br />

wird im Bereich des nördlichen<br />

Hochhaus-Gr<strong>und</strong>stückes<br />

auf dem Flurstück 44/19 eine<br />

Neubebauung geplant, für die<br />

eine Änderung des derzeitig geltenden<br />

Bebauungsplanes erforderlich<br />

ist. Gleichzeitig sollen<br />

auch für die südlich angrenzenden<br />

Baugebiete des Änderungsbereiches<br />

neue Festsetzungen<br />

getroffen werden, die die heute<br />

geltenden städtebaulichen Ziele<br />

berücksichtigen. Hierzu gehört<br />

insbesondere der Leitwert: „<strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> – die familienfre<strong>und</strong>liche<br />

Stadt der Generationen mit Tradition“,<br />

nach dem den heutigen<br />

Wohnbedürfnissen angepasste<br />

Wohnungen ermöglicht werden<br />

sollen. Zusätzlich soll das im<br />

Baugesetzbuch formulierte Ziel,<br />

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“<br />

umgesetzt werden <strong>und</strong><br />

damit einhergehend auf vorhandenen<br />

Baugr<strong>und</strong>stücken eine<br />

stärkere Verdichtung durchgeführt<br />

werden. Hierdurch kann eine<br />

zusätzliche Beanspruchung des<br />

Außenbereiches vermieden werden.<br />

Der derzeit geltende Bebauungs-<br />

Seite 10 von 43


)<br />

Im Rahmen des Abwägungsvorganges nach<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB hat die Gemeinde bei der<br />

Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen<br />

<strong>und</strong> privaten Belange gegeneinander <strong>und</strong><br />

untereinander gerecht abzuwägen. Der<br />

Plangeber hat in besonderem Maße die Belange,<br />

die für die Abwägung von Bedeutung<br />

sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln <strong>und</strong><br />

zu bewerten, vgl. § 2 Abs. 3 BauGB. Hierzu<br />

zählen insbesondere auch die Belange unserer<br />

Mandantin <strong>und</strong> die Zukunftsfähigkeit<br />

ihres Betriebes. Die Belange unserer Mandantin<br />

wurden bisher jedoch überhaupt noch<br />

nicht erkannt <strong>und</strong> berücksichtigt. Auch wurde<br />

der Gr<strong>und</strong>satz der Trennung unverträglicher<br />

Nutzungen, der in § 50 BlmSchG als<br />

Optimierungsgebot normiert worden ist,<br />

plan Nr. 110 setzt für das Plangebiet<br />

eine reine Wohnbebauung<br />

(WR) fest. Aufgr<strong>und</strong> der schon<br />

heute vorhandenen Lärmbelastung<br />

von der L90 <strong>und</strong> den angrenzenden<br />

Gewerbebetrieben<br />

sowie von der westlich gelegenen<br />

Bahnstrecke erscheint es sinnvoll,<br />

den Nutzungskanon des reinen<br />

Wohngebietes etwas aufzuweiten<br />

<strong>und</strong> ein allgemeines<br />

Wohngebiet festzusetzen, das<br />

auch Läden, kleine Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes <strong>und</strong><br />

nicht störende Handwerksbetriebe<br />

allgemein zulässt. Hierdurch<br />

erhöht sich nicht nur die städtebaulich<br />

gewünschte Durchmischung<br />

von Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten,<br />

sondern auch die benachbarten<br />

lärmemittierenden Nutzungen<br />

werden berücksichtigt, da in einem<br />

WA höhere Lärmpegel zulässig<br />

sind als in einem WR.<br />

Südöstlich der vorhandenen<br />

Hochhäuser sind im B-Plan Nr.<br />

10-1. Änderung Stellplatzanlagen<br />

festgesetzt, die bis in die Hangkante<br />

des Glindhorstgrabens hineinreichen.<br />

Auch in diesem Bereich<br />

ist eine Neufassung des B-<br />

Planes erforderlich, um den Zielen<br />

des Natur- <strong>und</strong> Artenschutzes<br />

nachzukommen.<br />

Aus o.g. Gründen hat sich die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gemäß § 1<br />

Abs. 3 Baugesetzbuch entschlossen,<br />

den Bebauungsplan Nr. 110<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

aufzustellen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit hat das Ziel, Konfliktpotenziale<br />

der Planung aufzudecken<br />

<strong>und</strong> in die Planung<br />

einzustellen. Somit werden auch<br />

die Interessen der betroffenen<br />

Anlieger in die weitere Planung<br />

eingestellt.<br />

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nicht berücksichtigt, obwohl sich die Betriebsanlagen<br />

unserer Mandantin in unmittelbarer<br />

Entfernung zu dem Plangebiet befinden.<br />

c)<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer sich verschärfenden<br />

Konfliktlage zwischen Wohnen <strong>und</strong><br />

Gewerbe sind Vorkehrungen zum Schutz<br />

der Wohnbevölkerung zu treffen <strong>und</strong> gem.<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass der Betrieb unserer<br />

Mandantin seit Jahrzehnten an diesem<br />

Standort besteht <strong>und</strong> betrieben wird. Eine<br />

heranrückende Wohnbebauung hat daher<br />

auf den bestehenden Gewerbebetrieb unserer<br />

Mandantin Rücksicht zu nehmen. Die<br />

jetzige Planung sieht jedoch vor weitere Gebäude<br />

in Richtung zum Betrieb unserer<br />

Mandantin <strong>und</strong> somit zum Emissionsort auszurichten,<br />

so dass Ruhebereiche der Wohnungen<br />

Lärmimmissionen ausgesetzt werden<br />

könnten. Der Plangeber hat daher die<br />

erforderlichen Maßnahmen in Form von geeigneten<br />

Festsetzungen zum Lärmschutz zu<br />

treffen. Insbesondere sind aktive <strong>und</strong> passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung<br />

abzuwägen. Auch ist die Ausrichtung<br />

der Gebäude unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />

zu überdenken.<br />

3.<br />

Unsere Mandantin steht mit der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> in Verhandlungen über die Umsiedlung<br />

des Betriebes unserer Mandantin<br />

an der Paperbarg 3 an einen anderen Betriebsstandort<br />

im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>. So lange jedoch die erforderlichen<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Ziele zur Umsiedlung des<br />

Betriebes nicht verbindlich festgelegt <strong>und</strong><br />

vereinbart worden sind, ist ein Heranrücken<br />

von Wohnbebauung an den Betrieb unserer<br />

Mandantin unter Berücksichtigung der jetzigen<br />

Planung nicht hinnehmbar.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />

Verfügung.<br />

2. Private vom 05.11.2012<br />

der Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

1.10.2012 2 Varianten zur Neugestaltung<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke Stoltenrieden 2-16 - insbesondere<br />

Stoltenrieden 14-16 - ausgewählt,<br />

die zur öffentlichen Anhörung vorgestellt<br />

werden sollen.<br />

Beiden Varianten würden wir nicht uneingeschränkt<br />

zustimmen: Bei den von der im<br />

Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> erstellten<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Es ist ein Schallschutzgutachten<br />

erarbeitet worden, in dem die<br />

Immissionen auf die geplanten<br />

Nutzungen prognostiziert <strong>und</strong><br />

Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen<br />

werden. In weiteren<br />

Verfahren werden entsprechende<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

getroffen.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Der Verlagerung des Betriebes ist<br />

nicht Gegenstand der B-Plan-<br />

Aufstellung. Gr<strong>und</strong>lage entsprechender<br />

Schallschutzfestsetzungen<br />

ist der derzeitige Zustand der<br />

Umgebung des Bebauungsplanes<br />

sowie die Nutzungsmöglichkeiten<br />

in angrenzenden Bebauungsplänen.<br />

Die Anregungen werden nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die Varianten orientieren sich an<br />

den vorhandenen Gr<strong>und</strong>stücken,<br />

Seite 12 von 43


Alternativen bevorzugen wir die Variante 2<br />

mit der Anordnung von weiteren Baukörpern<br />

im Süden der Hochhäusern bebauten<br />

Gr<strong>und</strong>stücke.<br />

Diese zusätzliche Bebauung ist wesentlicher<br />

Bestandteil unserer Überlegungen zur Verbesserung<br />

der Gesamtsituation um die bestehenden<br />

beiden Hochhäuser in der Straße<br />

Stoltenrieden. Hier eine Beeinträchtigung<br />

der „Wohnqualität" der Bewohner dieser<br />

Häuser zu sehen ist nicht nachvollziehbar,<br />

vielmehr kam die Aufenthaltsqualität für diese<br />

Mieter durch entsprechende Freiraumgestaltung<br />

erheblich verbessert werden.<br />

Diese zu erweiternden Frequenzen im Ziel<strong>und</strong><br />

Quellverkehr aus diesen Mehrwohnungen<br />

sind marginal <strong>und</strong> vernachlässigbar.<br />

Die ausgewählte Variante 3 ist städtebaulich<br />

minderwertig. Die dominanten Bestandsbauten<br />

prägen bereits heute den Straßenzug.<br />

Bei Umsetzung der Variante 3 (Planungstand<br />

12.09.2012) würde die Gebäudelänge<br />

des Bestands durch den Zubau in Richtung<br />

Glindhorstgraben nahezu verdoppelt werden.<br />

Nur ein Abrücken geplanter Baukörper<br />

(Variante l <strong>und</strong> 2) kann dem städtebaulichen<br />

Maßstab der Umgebung gerecht werden, die<br />

Dominanz der Hochhäuser reduzieren <strong>und</strong><br />

zur Qualitätsverbesserung beitragen. Ein<br />

freier Durchblick von der Straße Stoltenrieden<br />

bis zur Niederung mit dem Glindhorstgraben<br />

bleibt weiterhin bestehen.<br />

3. Private vom 16.11.2012<br />

als Betroffene des o.g. Bebauungsplanes als<br />

Eigentümer <strong>und</strong> Vermieter legen wir Ihnen<br />

die folgenden Einwendungen vor:<br />

Die Eigentumswohnungen wurden nicht zuletzt<br />

der Tatsache erworben, dass zurzeit<br />

des Erwerbes im Jahre 1994 sehr wenig<br />

entsprechender Wohnraum im Stadtgebiet<br />

von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zur Verfügung stand. Daher<br />

wurde zwar der teils unschöne 8-<br />

stöckige Wohnblock in Kauf genommen,<br />

aber zugunsten eines ansonsten unverbauten<br />

naturbelassenen grünen Geländes.<br />

Nunmehr soll It. den von Ihnen genehmigtem<br />

Bauplan 110 nicht nur ein weiterer<br />

Wohnblock in 3-stöckiger Bauweise angeschlossen<br />

werden, sondern im Hintergr<strong>und</strong><br />

soll ein weiterer gleichartiger entstehen.<br />

Damit wird nichts von dem noch existierenden<br />

Blick ins Grüne für die Bewohner des<br />

Hauses 18 übrigbleiben.<br />

am vorhandenen Gebäudebestand<br />

<strong>und</strong> an der gewünschten<br />

Neubebauung des nördlichen<br />

Flurstückes 44/19. Die Variante 2<br />

nimmt den vorhandenen Bestand<br />

der drei südlichen Hochhäuser<br />

städtebaulich nicht auf <strong>und</strong> führt<br />

zu einer „2. Reihe“ entlang der<br />

Hangkante. Hierdurch wird u.a.<br />

der Verkehr weiter in die Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hineingezogen als bei den<br />

Varianten 1 <strong>und</strong> 3. Beides ist<br />

nicht Ziel einer weiteren baulichen<br />

Entwicklung im Plangebiet.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilen-<br />

Seite 13 von 43


Zudem wird mehr Gelände versiegelt <strong>und</strong><br />

zugebaut. Ein höherer Lärmpegel ist damit<br />

ebenso vorprogrammiert.<br />

U. a. dieses <strong>und</strong> mehr werden wir uns per<br />

Gutachten bescheinigen lassen müssen,<br />

sofern es bei der vorgesehenen Planung<br />

bleibt. Ein entsprechendes Beweissicherungsverfahren<br />

wird wieder Steuergelder<br />

kosten, die damit verschleudert werden.<br />

Im Übrigen vermissen wir die Solidarität mit<br />

treuen Steuerzahlern der Stadt, die hier ihr<br />

Geld investiert haben. Es wird im Gegenteil<br />

den Investoren in die Hände gespielt, die<br />

eine solche auf Ertrag programmierte Planung<br />

vorsehen.<br />

Zur Wahrung der Wohnqualität <strong>und</strong> des Interesses<br />

für die betreffenden Eigentümer <strong>und</strong><br />

Mieter wäre eine gerichtliche Entscheidung<br />

nicht zu umgehen, wenn es bei der Form der<br />

vorgesehenen Neubebauung kommen sollte.<br />

Wir bitten diese Erwägungen bei Ihrer Entscheidung<br />

mit ins Kalkül zu ziehen.<br />

4. Private vom 17.11.2012<br />

zu den Planungsunterlagen des bezeichneten<br />

Bebauungsplans beziehe ich wie folgt<br />

Stellung:<br />

Ich bin seit Februar 2011 Eigentümer einer<br />

im ersten Stock des Hauses Stoltenrieden<br />

bebauung auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind. Weiterhin ist zu beachten,<br />

dass für die Neubebauung eine<br />

niedrigere Bebauung vorgesehen<br />

ist. Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss bzw. 3 Geschosse<br />

+ Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Eine höhere Versiegelung durch<br />

zusätzliche Wohnbauten ist unvermeidbar,<br />

entspricht aber dem<br />

städtebaulichen Ziel, schon bebaute<br />

Gr<strong>und</strong>stücke weiter zu verdichten<br />

<strong>und</strong> hierdurch eine zusätzliche<br />

Inanspruchnahme von<br />

Flächen in der Freien Landschaft<br />

zu vermeiden. Höhere Lärmpegel<br />

gegenüber der jetzigen Situation<br />

sind nicht zu erwarten, da alle<br />

Stellplätze in Tiefgaragen angeordnet<br />

werden sollen.<br />

Nach Festlegung der weiter zu<br />

bearbeitenden Variante wird eine<br />

Bewertung der Verkehrssituation<br />

vorgenommen.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird<br />

auch weiterhin die Möglichkeiten<br />

ihrer Planungshoheit nutzen <strong>und</strong><br />

das öffentliche Interesse bewahren.<br />

Dabei orientiert sie sich nicht<br />

an Einzelinteressen, wie z.B. am<br />

Interesse eines Investors, ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />

zu bebauen, sondern sieht,<br />

wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />

Bebauungsmöglichkeiten für die<br />

heutigen Hochhaus-<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />

Interessen des nachbarlichen<br />

Einwenders wird eingegangen,<br />

indem die Baugrenzen einen<br />

ähnlichen Abstand aufweisen,<br />

wie sie im nördlich angrenzenden<br />

Baugebiet auch vorhanden<br />

sind (siehe Abwägung zum<br />

1. Teil der Stellungnahme).<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Seite 14 von 43


18 befindlichen Eigentumswohnung. Dass<br />

ein Abriss des benachbarten Wohnhauses<br />

Stoltenrieden 14-16 <strong>und</strong> eine Neubebauung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks anvisiert wurden, war mir<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs meiner Wohnung<br />

bekannt. Die nunmehr im Bebauungsplan<br />

skizzierten Varianten der Neubebauung<br />

greifen jedoch tief in die Interessen der<br />

Nachbarn ein. Insbesondere die Verlängerung<br />

der Bebauung in Richtung Osten wird<br />

Bewohnern des Hauses Nr. 18 den bisherigen<br />

Blick ins Grüne komplett verstellen. Es<br />

ist nicht nachzuvollziehen, weshalb man uns<br />

eine Aufopferung dieses Vorteils der Wohnlage<br />

zumuten will, während -umgekehrt -<br />

einer Nachverdichtung auf den südlicher<br />

gelegenen Gr<strong>und</strong>stücken die Interessen der<br />

Hochhausbewohner an einem „grünen Umfeld"<br />

entgegenstehen sollen.<br />

Außerdem wird die geplante Neubebauung<br />

„Stoltenrieden 14-16" für das Nachbargr<strong>und</strong>stück<br />

zu einer deutlichen Verminderung des<br />

Lichteinfalls sowie der Sonneneinstrahlung<br />

führen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf<br />

die vom Investor vorgeschlagenen Varianten<br />

l a <strong>und</strong> 2a<br />

(V- <strong>und</strong> IV-geschossigen Bebauung), aber<br />

auch gegen die Variante 3, die das neu Gebäude<br />

näher als bisher an die nördliche<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze rückt. Gegen die Varianten<br />

1a <strong>und</strong> 2a spricht überdies, dass sie sich<br />

sowohl in der anvisierten Geschosszahl als<br />

auch mit der Abweichung von der „klaren<br />

zeilengeprägten Gr<strong>und</strong>struktur“ nicht in den<br />

Bebauungsstil des Planungsgebietes einfügen.<br />

Ich werde mich mit den meiner Wohnung<br />

drohenden Qualitäts- <strong>und</strong> Werteinbußen<br />

nicht abfinden <strong>und</strong> lasse momentan die<br />

Einleitung rechtlicher Schritte prüfen.<br />

5. Private vom 15.11.2012<br />

mein Mann <strong>und</strong> ich sind Eigentümer einer<br />

Eigentumswohnung der Hauszeile Stolten-<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetz-<br />

Seite 15 von 43


ieden 18 in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Wir haben kürzlich die Planungsunterlagen<br />

für das angrenzende Haus Stoltenrieden 14-<br />

16 angesehen <strong>und</strong> nehmen hierzu wie folgt<br />

Stellung:<br />

Wir haben unsere Wohnung 1996 nur deshalb<br />

gekauft, da diese einen unverbauten<br />

Blick auf das Naturschutzgebiet hatte. Wir<br />

sind große Naturfans uns freuen uns immer<br />

wieder an diesem Anblick.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es nunmehr geht,<br />

endet mit seiner Giebelwand in Höhe der<br />

Giebelwand unseres Hauses. Sofern dieses<br />

alte Gebäude abgerissen <strong>und</strong> ein neues an<br />

derselben Stelle errichtet würde, gäbe es<br />

unsererseits überhaupt keine Einwendungen.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber leider zu<br />

entnehmen, dass das geplante Haus zwar<br />

weniger Geschosse erhalten soll, dafür aber<br />

- im negativsten Fall - nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18 sondern etwa im Bereich<br />

des Hauses 18a enden würde.<br />

Durch eine solche Bebauung würden wir<br />

nicht mehr die freie Sicht auf das Naturschutzgebiet<br />

haben, sondern auf eine Häuserwand<br />

sehen müssen.<br />

Dies würde nicht nur unseren persönlichen<br />

Nutzen der Wohnung erheblich schmälern,<br />

sondern in erheblichem Maße auch deren<br />

Wert.<br />

Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen.<br />

Sollte eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

werden, so würden wir die Angelegenheit<br />

unserem Rechtsanwalt zur Prüfung<br />

übergeben.<br />

6. Private vom 15.11.2012<br />

durch die Hausverwaltung habe ich Einsicht<br />

in die Planungsunterlagen erhalten <strong>und</strong><br />

buch formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss bzw. 3 Geschosse<br />

+ Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetz-<br />

Seite 16 von 43


möchte mich dazu wie folgt äußern:<br />

Im Jahr 1994 habe ich mich zum Kauf einer<br />

Wohnung in der Straße Stoltenrieden 18a<br />

entschieden. Neben den Vorzügen der<br />

Wohnung war für mich die Aussicht auf ein<br />

Biotop ein entscheidendes Kriterium zum<br />

Kauf. Sehr wichtig war mir auch, dass das<br />

benachbarte Hochhaus in akzeptablem Abstand<br />

steht <strong>und</strong> keinen Schatten auf die<br />

Fenster wirft.<br />

Den Planungsunterlagen entnehme ich,<br />

dass nunmehr ein Gebäude mit weniger<br />

Stockwerken erstellt werden soll, welches im<br />

negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18 sondern im Bereich des<br />

Hauses 18a enden würde.<br />

Aus meiner Sicht würde dieses bedeuten,<br />

dass die Eigentümer <strong>und</strong> Mieter der Häuser<br />

18 bis 18b nicht mehr in die freie Natur,<br />

sondern gegen eine Hauswand sehen würden.<br />

In der Folge ergibt sich die Frage der<br />

Beschattung durch den Neubau für die bisher<br />

sonnigen Wohnungen mit der Folge einer<br />

nicht unerheblichen Wertminderung. Das<br />

kann ich nicht akzeptieren.<br />

Durch die im B-Plan enthaltene Baumaßnahme<br />

würden sich der Wert der Wohnungen<br />

in den Häusern 18 bis 18b <strong>und</strong> die erzielbare<br />

Miete erheblich mindern. Beim Kauf<br />

der Wohnung musste ich nicht davon ausgehen,<br />

dass ein neuer B-Plan von der Stadt<br />

buch formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deut-<br />

Seite 17 von 43


<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> erstellt wird. Durch die angedachte<br />

Maßnahme wird sich der Wert meiner<br />

Wohnung erheblich verringern. Ich muss<br />

ebenfalls davon ausgehen, dass die erzielbare<br />

Miete zukünftig geringer ausfallen wird.<br />

Sofern das alte Gebäude abgerissen <strong>und</strong><br />

gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle <strong>und</strong> in denselben Abmessungen ersetzt<br />

wird, bestehen überhaupt keine Bedenken<br />

weil das beim Kauf so festgelegt<br />

war.<br />

Ich empfehle daher, eine Bebauung in der<br />

bestehenden Form zu beschließen. Ansonsten<br />

würde ich rechtliche Schritte, ggf. mit<br />

den anderen Besitzern der Häuser 18 bis<br />

18b, prüfen.<br />

7. Private vom 18.11.2012<br />

als Anwohnerin <strong>und</strong> Miteigentümerin des<br />

Hauses Stoltenrieden l8, 23843 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> habe ich Einwände gegen den o.a.<br />

Bebauungsplan.<br />

Durch die im Bebauungsplan vorgestellten<br />

Varianten wird die Bebauung Richtung Osten<br />

(Haus 18a) verlängert <strong>und</strong> die neu errichteten<br />

Häuser werden höher als die<br />

Hauszeile 18 - 18b sein. Dadurch wird mir<br />

der Blick in das Naturschutzgebiet genommen.<br />

Die eingeschränkte Sonneneinstrahlung<br />

führt zu einer Verschärfung der Hauszeile<br />

18-18 b. Zudem würden die Häuser<br />

weitaus dichter an die Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

gebaut werden. Die Bebauung in den vorgestellten<br />

Varianten hat sowohl eine Minderung<br />

meiner Wohnqualität als auch eine<br />

Wertminderung meiner Immobilie zur Folge.<br />

Bei Umsetzung einer der geplanten Varianten<br />

behalte ich mir rechtliche Schritte vor.<br />

Gegen eine Bebauung in der Lage <strong>und</strong> Größe<br />

der bisherigen Hauszeile Stoltenrieden<br />

lich aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird<br />

auch weiterhin die Möglichkeiten<br />

ihrer Planungshoheit nutzen <strong>und</strong><br />

das öffentliche Interesse bewahren.<br />

Dabei orientiert sie sich nicht<br />

an Einzelinteressen, wie z.B. am<br />

Interesse eines Investors, ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />

zu bebauen, sondern sieht,<br />

wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />

Bebauungsmöglichkeiten für die<br />

heutigen Hochhaus-<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />

Interessen des nachbarlichen<br />

Einwenders wird eingegangen,<br />

indem die Baugrenzen einen<br />

ähnlichen Abstand aufweisen,<br />

wie sie im nördlich angrenzenden<br />

Baugebiet auch vorhanden<br />

sind.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Seite 18 von 43


14-16 bestehen meinerseits keine Bedenken.<br />

8. Private vom 15.11.2012<br />

zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />

möchte ich die folgenden Anmerkungen machen:<br />

Ich bin Eigentümer der Erdgeschosswohnung<br />

Stoltenrieden 18, vom Eingang<br />

aus links gesehen <strong>und</strong> habe eine kleine Terrasse.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 18-18b<br />

wurden ursprünglich so errichtet, dass aus<br />

allen Wohnungen der unverbaute Blick in<br />

das Naturschutzgebiet gewährleistet ist.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Seite 19 von 43


Sofern das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16 abgerissen wird <strong>und</strong> ein neues<br />

Gebäude an derselben Stelle mit denselben<br />

Abmessungen errichtet werden würde, entsteht<br />

für mich <strong>und</strong> den anderen Bewohnern<br />

keine Änderung gegenüber dem jetzigen<br />

Zustand.<br />

Hiergegen würde ich keine Einwendungen<br />

erheben.<br />

Bei den zur Diskussion anstehenden beiden<br />

Vorschlägen, soll die Bebauung jedoch soweit<br />

in Richtung Osten verlängert werden,<br />

dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />

mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />

18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18a<br />

erreicht.<br />

Die geplanten Baukörper sollen zudem noch<br />

höher als die Bebauung 18-18b werden.<br />

Man sieht dann nur noch gegen die Hauswand<br />

des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />

<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />

Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />

nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />

Ich befürchte, dass diese im Sommer<br />

noch erheblich weniger sein wird, zu anderen<br />

Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />

nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />

Die Wohnqualität meiner Wohnung<br />

leidet dadurch erheblich.<br />

Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />

Ich muss sogar befürchten, dass ein<br />

Verkauf meiner Wohnung kaum noch möglich<br />

sein wird.<br />

Ich bin daher mit den von Ihnen geplanten<br />

Varianten überhaupt nicht einverstanden<br />

<strong>und</strong> werde sicherlich in Abstimmung mit anderen<br />

Wohnungseigentümern der Häuser<br />

18-18b, die Einleitung rechtlicher Schritte<br />

prüfen lassen (z.B. Geltungsmachung eines<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Seite 20 von 43


Schadenersatzes in Höhe des geminderten<br />

Verkaufspreises.<br />

9. Private vom 15.11.2012<br />

Wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

angesehen <strong>und</strong> äußern<br />

uns hierzu wie folgt:<br />

Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />

18,18a, <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer<br />

übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endet<br />

mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />

des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude, an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt<br />

keine Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />

zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus zwar weniger Geschosse<br />

erhalten soll, dafür aber von den Abmessungen<br />

im negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18, sondern<br />

Etwa im Bereich des Hauses 18a enden<br />

würde. Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie<br />

nicht mehr in die Natur, sondern auf<br />

Eine Hauswand schauen müssten. Darüber<br />

hinaus stellt sich auch das Problem der Beschattung<br />

dieser Wohnungen.<br />

Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />

werden ggf. allen Bewohnern<br />

der Hauszeile 18-18b des weiteren empfehlen-<br />

sofern eine der geplanten Varianten<br />

beschlossen werden sollterechtliche<br />

Schritte zu prüfen.<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Ver-<br />

Seite 21 von 43


In diesem Zusammenhang haben wir aus<br />

zahlreichen Gesprächen mit betroffenen<br />

Bewohnern der Hauszeile 18 - 18b die Enttäuschung<br />

herausgehört, warum man sie<br />

nicht bereits frühzeitig in die Planung mit<br />

einbezogen habe. Wir bitten das als Anregung<br />

mit einzubeziehen.<br />

10. Private vom 12.11.2012<br />

ich habe mich über die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

des Bebauungsplanes 110<br />

informiert <strong>und</strong> möchte hierzu einige Einwendungen<br />

darlegen.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 18-18b wurden so<br />

errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />

unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />

gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für<br />

mich als Käufer einer der Wohnungen des<br />

Einganges Stoltenrieden 18b ein Hauptargument<br />

zum Kauf der Wohnung.<br />

Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />

Baukörpers nicht ändert, entsteht keine negative<br />

Veränderung für die Bewohner 18 -<br />

18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />

Bei beiden zur Diskussion stehen Varianten<br />

wird die Bebauung jedoch soweit Richtung<br />

Osten verlängert, dass die Giebelseite des<br />

Hauses 14 -16 nicht mehr auf Höhe des<br />

westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />

bis Mitte des Hauses 18a reicht. Die geplanten<br />

Baukörper sollen höher als die Bebauung<br />

18 - 18b werden. Statt ins Grüne sehen<br />

die betroffenen Bewohner zukünftig gegen<br />

ein Hauswand.<br />

schattung der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />

die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />

dem mindestens eine weitere<br />

Beteiligung folgt. In diesem<br />

1. Beteiligungsschritt wird die<br />

Bevölkerung, zu der insbesondere<br />

die Anlieger des Plangebietes<br />

gehören, über die Planungsziele<br />

<strong>und</strong> über erste Konzepte einer<br />

möglichen Bebauung informiert,<br />

damit sie ihre Anregungen in den<br />

Planungsprozess einbringen können.<br />

Diese werden dann berücksichtigt,<br />

teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />

Die Entscheidungen<br />

hierüber treffen die politischen<br />

Gremien unter Berücksichtigung<br />

aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Interessen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Seite 22 von 43


Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />

führen, dass die Wohnungen stärker verschatten<br />

werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />

werden im Winter kaum<br />

noch eine Sonnenstrahlung erhalten.<br />

Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />

durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />

<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />

deutlich gemindert.<br />

Durch die nähere Bebauung an das unmittelbar<br />

angrenzende <strong>und</strong> erhaltungswürdige<br />

Biotop würde eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />

dieser einzigartigen Grünfläche der<br />

Stadt unvermeidlich sein.<br />

Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

wird, wollen die Eigentümer der<br />

Häuser 18 - 20b die Einleitung rechtlicher<br />

Schritte prüfen lassen.<br />

11. Private vom 14.11.2012<br />

zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />

möchte ich die folgenden Anmerkungen machen:<br />

Ich bin Eigentümer der Erdgeschosswohnung<br />

Stoltenrieden 18 - vom Eingang aus<br />

links gesehen - <strong>und</strong> habe eine kleine Terrasse.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />

wurden ursprünglich so errichtet, dass aus<br />

allen Wohnungen der unverbaute Blick in<br />

das Naturschutzgebiet<br />

gewährleistet ist.<br />

Sofern nun das angrenzende Hochhaus<br />

Stoltenrieden 14-16 abgerissen werden soll<br />

<strong>und</strong> ein neues Gebäude an derselben Stelle<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stol-<br />

Seite 23 von 43


mit denselben Abmessungen errichtet werden<br />

würde, entsteht für mich <strong>und</strong> die anderen<br />

Bewohner keine Änderung gegenüber<br />

dem jetzigen Zustand. Hiergegen würde ich<br />

keine Einwendungen erheben.<br />

Bei den zur Diskussion stehenden beiden<br />

Vorschlägen soll die Bebauung jedoch soweit<br />

Richtung Osten verlängert werden,<br />

dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />

mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />

18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18 a<br />

reicht. Die geplanten Baukörper sollen zudem<br />

noch höher als die Häuser 18 - 18 b<br />

werden. Man sieht dann nur noch gegen die<br />

Hauswand des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />

<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />

Hiergegen erhebe ich entschieden meine<br />

Einwendungen.<br />

Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />

nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />

Ich befürchte, dass diese im Sommer nunmehr<br />

noch erheblich weniger sein wird. Zu<br />

anderen Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />

nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />

Die Wohnqualität leidet dadurch erheblich.<br />

Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />

Ich muss sogar befürchten, dass ein Verkauf<br />

meiner Wohnung kaum noch möglich sein<br />

wird.<br />

Ich bitte Sie daher eindringlich, einer Bebauung<br />

nach den zur Diskussion stehenden<br />

beiden Vorschlägen nicht durchzuführen.<br />

Andernfalls werde ich - sicherlich in Abstimmung<br />

mit anderen Wohnungseigentümern<br />

der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b - die Einleitung<br />

rechtlicher Schritte prüfen lassen ( z.<br />

B. Geltendmachung von Schadensersatz in<br />

Höhe eines geminderten Wertes bei etwai-<br />

tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

Seite 24 von 43


gem Verkauf der Wohnung ).<br />

12. Private vom 12.11.2012<br />

als Eigentümer der WE-Nr. 0148+2023 im<br />

Haus Stoltenrieden 18a erheben wir strikten<br />

Einwand gegen die Umsetzung der ausgelegten<br />

Varianten des Bebauungsplanes, da<br />

dadurch der Wert <strong>und</strong> die Wohnqualität unserer<br />

Immobilie erheblich gemindert würde.<br />

Wir haben uns seinerzeit für den Erwerb<br />

dieser Immobilie auch <strong>und</strong> im Besonderen<br />

wegen Ihrer naturnahen Lage <strong>und</strong> den freien<br />

Blick auf das Biotop entschieden.<br />

Der anstelle des heutigen Hochhauses Stoltenrieden<br />

14-16 nach Abriss geplante Neubau<br />

würde den freien Blick verbauen <strong>und</strong><br />

auch zu Verschattungen der Häuserzeile 18<br />

führen.<br />

Wir empfehlen, einen Neubau der Häuserzeile<br />

14-16 nur in dem bestehenden Ausmaß<br />

zu beschließen <strong>und</strong> zu genehmigen.<br />

Andernfalls werden wir die Einleitung rechtlicher<br />

Schritte prüfen.<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“<br />

auf die Grünanlagen bzw. die<br />

Niederung des Glindhorstgrabens<br />

behalten zu wollen. Die<br />

geplanten Baugrenzen halten<br />

einen Abstand zur nördlichen<br />

Nachbarbebauung, die in etwa<br />

dem Abstand zwischen den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />

erscheint zumutbar, da er<br />

auch in der Nachbarschaft bei<br />

einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />

in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />

in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />

möglich sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

Seite 25 von 43


13. Private vom 10.11.2012<br />

wie ich aus der öffentlichen Bekanntmachung<br />

erfahren habe hat der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in<br />

seiner Sitzung am 12. März 2012 beschlossen,<br />

für das Gebiet Stoltenrieden Nr. 2 - 18b<br />

(gerade Nr.), Industriestraße Nr. l - 5 (ungerade<br />

Nr.) <strong>und</strong> Pölitzer Weg 12-16 (gerade<br />

Nr.), den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> aufzustellen.<br />

Als Eigentümerin der Wohnung Stoltenrieden<br />

18" bin ich von der Planung persönlich<br />

betroffen <strong>und</strong> möchte daher wie folgt dazu<br />

Stellung nehmen.<br />

Ich habe eine Wohnung im Haus „Stoltenrieden<br />

18" gekauft <strong>und</strong> auch bis Juli 2011<br />

selber mit meiner Familie bewohnt, weil ich<br />

von der Lage, in Bezug auf die Aussicht in<br />

die freie Natur des Landschaftsschutzgebietes<br />

hinein, sehr angetan war. Die Hochhäuser<br />

haben uns dabei nicht gestört, zumal sie<br />

die Aussicht in die freie Landschaft nicht<br />

beeinträchtigt haben. Jetzt ist jedoch im<br />

Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr.<br />

110 geplant, das Hochhaus, welches direkt<br />

an das Haus „Stoltenrieden 18" grenzt, abzureißen<br />

<strong>und</strong> zum „Glindhorstgraben bzw.<br />

der Biotopgrenze" hin durch mehrere Neubauten<br />

über die jetzige überbaute Baufläche<br />

hin zu erweitern. Sollte dieses Vorhaben<br />

durchgeführt werden, wird die freie Sicht in<br />

die offene Landschaft verbaut. Ich bzw. meine<br />

jetzigen Mieter würden nur noch gegen<br />

die neugeschaffenen Hauswände sehen.<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

Seite 26 von 43


Durch diese, von Ihnen geplante Aufhebung<br />

<strong>und</strong> Änderung der bisher zulässigen Nutzung<br />

des Wohngebietes „Stoltenrieden",<br />

wird die Wohnqualität meiner Wohnung gemindert.<br />

Es ist zu befürchten, dass ich<br />

dadurch einen erheblichen Wertverlust erleide.<br />

Ich bitte Sie daher die Überplanung des<br />

Hochhausgeländes, für die ich Verständnis<br />

habe, so zu gestalten, dass mir die Sicht<br />

nicht in die freie Natur genommen wird. Das<br />

letzte Hochhaus "Stoltenrieden 14-16", was<br />

direkt gegenüber dem Haus „Stoltenrieden<br />

18" liegt, sollte über die jetzige überbaubare<br />

Fläche nicht verlängert werden.<br />

Ich hoffe, dass Sie Verständnis für mein Anliegen<br />

aufbringen <strong>und</strong> entsprechend die Planung,<br />

meinen Wünschen entsprechend, gestalten.<br />

Sollte die Planung jedoch so gestaltet werden,<br />

dass mir bzw. meinen Mietern in Zukunft<br />

die Sicht in die freie Natur <strong>und</strong> somit<br />

ein Teil der Lebensqualität genommen wird,<br />

werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten<br />

ausschöpfen, um das zu verhindern.<br />

14. Private vom 11.11.2012<br />

wir haben uns vor kurzen die ausgelegten<br />

Planungsunterlagen angesehen <strong>und</strong> äußern<br />

uns hiermit wie folgt:<br />

Im Jahre 1994 haben wir unsere Eigentumswohnung<br />

in der Hauszeile 18-18b erworben.<br />

Ausschlaggebend für unsere Kaufentscheidung<br />

war damals der unverbaubare<br />

Blick ins Naturschutzgebiet nach Osten un-<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />

weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />

Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />

öffentliche Interesse bewahren.<br />

Dabei orientiert sie sich nicht an<br />

Einzelinteressen, wie z.B. am<br />

Interesse eines Investors, ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />

zu bebauen, sondern sieht,<br />

wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />

Bebauungsmöglichkeiten für die<br />

heutigen Hochhaus-<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />

Interessen des nachbarlichen<br />

Einwenders wird eingegangen,<br />

indem die Baugrenzen einen<br />

ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />

sie im nördlich angrenzenden<br />

Baugebiet auch vorhanden sind.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stü-<br />

Seite 27 von 43


ter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung<br />

(angrenzendes Hochhaus Stoltenrieden<br />

Nr. 14-16). Sofern die alten Häuser<br />

abgerissen <strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude<br />

an derselben Stelle mit denselben Abmessungen<br />

errichtet werden würde, bestünden<br />

unsererseits keine Einwendungen, da sich<br />

keine Veränderungen in negativerweise ergeben<br />

würden.<br />

Den ausliegenden Planungsunterlagen ist<br />

allerdings zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus nicht wie bisher an der Giebelseite des<br />

Hauses 18 enden würde sondern im negativsten<br />

Fall etwa im Bereich des Hauses<br />

18a.<br />

Das würde für uns als Eigentümer <strong>und</strong> auch<br />

für unsere Mieter bedeuten, dass man aus<br />

unserer Wohnung nicht mehr ausschließlich<br />

auf das Naturschutzgebiet sondern auch auf<br />

eine Hauswand schauen würde.<br />

Damit verb<strong>und</strong>en wäre auch eine erhebliche<br />

Einschränkung der Lichtverhältnisse durch<br />

die Gebäudeverschattung. Wirtschaftlich<br />

ergäbe sich für uns eine erhebliche Wertminderung<br />

der Wohnung.<br />

Entsprechende Folgen wären eventuell reduzierte<br />

Mieteinnahmen, auf jeden Fall eine<br />

erhebliche Reduzierung des Verkaufserlöses<br />

bei Veräußerung der Wohnung.<br />

Wir empfehlen daher eine Bebauung nur in<br />

cke durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“<br />

auf die Grünanlagen bzw. die<br />

Niederung des Glindhorstgrabens<br />

behalten zu wollen. Die<br />

geplanten Baugrenzen halten<br />

einen Abstand zur nördlichen<br />

Nachbarbebauung, die in etwa<br />

dem Abstand zwischen den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />

erscheint zumutbar, da er<br />

auch in der Nachbarschaft bei<br />

einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />

in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />

in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />

möglich sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Seite 28 von 43


der bestehenden Form zu beschließen. Sollten<br />

Sie dennoch für eine der geplanten Varianten<br />

entscheiden werden wir gemeinsam<br />

mit den anderen Eigentümern der Hauszeile<br />

Stoltenrieden 18-18b weitere rechtliche<br />

Schritte prüfen <strong>und</strong> angehen. Im Sinne unseres<br />

heutigen Demokratiedenkens finden<br />

wir es sehr schade, dass man uns nicht bereits<br />

im Vorwege mit in diese Planungen<br />

einbezogen hat. Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

15. Private vom 10.11.2012<br />

als Eigentümer einer Wohnung in der Hauszeile<br />

Stoltenrieden 18a sehe ich mich durch<br />

die vorgesehene neue Bebauung anstelle<br />

des bisherigen Hochhauses benachteiligt.<br />

Durch die in den Gr<strong>und</strong>maßen stark vergrößerte<br />

Hauszeile wird die bisherige freie Sicht<br />

sehr stark beschränkt, <strong>und</strong> ab dem frühen<br />

Nachmittag ist mit der Beschattung meiner<br />

Wohnung durch die neue Hauszeile zu<br />

rechnen.<br />

Die Lage der Wohnung war im Jahr 1994<br />

der Hauptgr<strong>und</strong> des Erwerbs derselben.<br />

Die mit der Verschlechterung der Lage verb<strong>und</strong>ene<br />

Wertminderung meiner Immobilie<br />

kann ich so nicht akzeptieren.<br />

Bitte planen sie eine Neubebauung nur in<br />

den bisherigen Hausgrenzen.<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Seite 29 von 43


16. Private vom 08.11.2012<br />

ich habe mir kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

angesehen <strong>und</strong> möchte<br />

dazu Folgendes anmerken:<br />

Im Jahre 1994 wurde Hauszeile 18,18a <strong>und</strong><br />

18b an die Eigentümer übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />

mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />

des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt keine<br />

Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />

zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus zwar weniger Geschosse erhalten soll,<br />

dafür aber von den Abmessungen im negativsten<br />

Fall nicht an der Giebelwand des<br />

Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />

Hauses 18a enden würde.<br />

Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />

die Natur, sondern auf eine Hauswand<br />

schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />

auch die Frage der Beschattung der Wohnungen.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnun-<br />

Seite 30 von 43


Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen <strong>und</strong><br />

werde ggfs. allen Bewohnern der Hauszeile<br />

18 -18b des Weiteren empfehlen, sofern<br />

eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

werden sollte, rechtliche Schritte zu prüfen.<br />

17. Private vom 09.11.2012<br />

als betroffene Eigentümer einer Wohnung im<br />

Hause Stoltenrieden 18 haben wir uns mit<br />

den Planungsunterlagen des Bebauungsplans<br />

110 beschäftigt.<br />

Die Entscheidung im Jahre 1994 diese<br />

Wohnung zu erwerben wurde maßgeblich<br />

mit dem unverbaubaren Blick auf das angrenzende<br />

Naturschutzgebiet getroffen.<br />

Sofern die geplante Bebauung bezüglich der<br />

Lage <strong>und</strong> Größe an den vorhandenen Baukörper<br />

angepasst ist ergeben sich für uns<br />

keine Veränderungen - somit sind keine<br />

Einwände nötig.<br />

Sollten jedoch die zur Diskussion stehenden<br />

Varianten der Bebauung - mit der Verlängerung<br />

der Bebauung nach Osten beschlossen<br />

werden - ergeben sich für uns negative<br />

Auswirkungen.<br />

Die Wohnqualität würde durch die nicht<br />

mehr vorhandene Aussicht ins Grüne sondern<br />

dem Blick auf eine Hauswand sowie<br />

die damit verb<strong>und</strong>ene Verschattung der<br />

Wohnung stark eingeschränkt. Der Wert<br />

dieser Wohnung würde hierdurch erheblich<br />

gemindert.<br />

gen mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stol-<br />

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Sofern einer dieser, mit den für unsere Immobilie<br />

negativen Auswirkungen verb<strong>und</strong>ener<br />

Bebauungsvariante beschlossen werden<br />

sollte, behalten wir uns einer von der Eigentümergemeinschaft<br />

in Erwägung gezogener<br />

Prüfung rechtlicher Schritte vor.<br />

18. Private vom 08.11.2012<br />

ich habe mir die Planungsunterlagen angesehen<br />

<strong>und</strong> äußere mich wie folgt:<br />

1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />

18,18a <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt<br />

geht, endete mit seiner Giebelwand in Höhe<br />

Giebelwand des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt keine<br />

Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden. Bedauerlicherweise<br />

ist aber den Planungsunterlagen<br />

zu entnehmen, dass das geplante Haus<br />

zwar weniger Geschosse erhalten soll, dafür<br />

aber von den Abmessungen im negativsten<br />

Fall nicht an der Giebelwand des Hauses<br />

18, sondern etwa im Bereich des Hauses<br />

tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />

weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />

Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />

öffentliche Interesse bewahren.<br />

Dabei orientiert sie sich nicht an<br />

Einzelinteressen, wie z.B. am<br />

Interesse eines Investors, ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />

zu bebauen, sondern sieht,<br />

wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />

Bebauungsmöglichkeiten für die<br />

heutigen Hochhaus-<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />

Interessen des nachbarlichen<br />

Einwenders wird eingegangen,<br />

indem die Baugrenzen einen<br />

ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />

sie im nördlich angrenzenden<br />

Baugebiet auch vorhanden sind.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

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18a enden würde. Dieses würde für die Bewohner<br />

(Eigentümer <strong>und</strong> Mieter) bedeuten,<br />

dass sie nicht mehr in die Natur, sondern auf<br />

eine Hauswand schauen würden.<br />

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage<br />

der Beschattung der Wohnungen.<br />

Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen werde<br />

ggf. allen Bewohnern der Häuserzeile 18-<br />

18b des Weiteren empfehlen rechtliche<br />

Schritte zu prüfen, sofern eine der geplanten<br />

Varianten beschlossen werden sollte.<br />

In Gesprächen mit den betroffenen Bewohnern<br />

der Hauszeile 18-18b habe ich die Enttäuschung<br />

herausgehört, warum wir nicht<br />

frühzeitig in die Planungen einbezogen wurden.<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />

die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />

Seite 33 von 43


19. Private vom 08.11.2012<br />

Ich möchte mich zum Bebauungsplan äußern:<br />

Ich teile voll <strong>und</strong> ganz die kritischen Anmerkungen<br />

der Hausverwaltung sowie die von<br />

Herrn <strong>und</strong> Frau.<br />

Auch ich habe kein Interesse daran, dass<br />

Wohnqualität <strong>und</strong> Wert der Wohnung (Blick<br />

auf eine Häuserwand, Beschattung insbesondere<br />

der Erdgeschosswohnungen) durch<br />

die geplante Bebauung erheblich gemindert<br />

werden. Für mich war der freie Ausblick in<br />

das Naturschutzgebiet ausschlaggebend für<br />

den Kauf.<br />

Ansonsten habe ich gr<strong>und</strong>sätzlich nichts<br />

gegen eine Bebauung, sofern sich an Größe<br />

<strong>und</strong> Lage des Baukörpers nichts ändert. Anderenfalls<br />

würde ich rechtliche Schritte prüfen.<br />

dem mindestens eine weitere<br />

Beteiligung folgt. In diesem 1.<br />

Beteiligungsschritt wird die Bevölkerung,<br />

zu der insbesondere die<br />

Anlieger des Plangebietes gehören,<br />

über die Planungsziele <strong>und</strong><br />

über erste Konzepte einer möglichen<br />

Bebauung informiert, damit<br />

sie ihre Anregungen in den Planungsprozess<br />

einbringen können.<br />

Diese werden dann berücksichtigt,<br />

teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />

Die Entscheidungen<br />

hierüber treffen die politischen<br />

Gremien unter Berücksichtigung<br />

aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Interessen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

Seite 34 von 43


20. Private vom 07.11.2012<br />

entsprechend den Planungsunterlagen für<br />

die neue Bebauung Stoltenrieden 14-16<br />

möchte ich meine Vorbehalte gegen die vorliegende<br />

Planung zum Ausdruck bringen.<br />

Jeder Plan, der bei einem Neubau anstelle<br />

des derzeit vorhandenen Hochhauses die<br />

freie Sicht aus der Hauszeile Stoltenrieden<br />

18 einschränkt, führt sofort zu einer Wertminderung<br />

des Objekts <strong>und</strong> wird deshalb<br />

von mir abgelehnt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich begrüße ich die neue Bebauung,<br />

jedoch nicht um jeden Preis <strong>und</strong> nicht,<br />

wenn dadurch ein Nachteil für die Bewohner<br />

von Stoltenrieden 18 entsteht.<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

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21. Private vom 05.11.2012<br />

Ich habe mir in der 1994 fertig gestellten<br />

Hauszeile 18-18b eine Wohnung gekauft, da<br />

ich davon ausgegangen bin, dass wegen<br />

des Biotops keine Bebauung im Sichtbereich<br />

erfolgen kann.<br />

Wenn nun das angrenzende Haus 14-16<br />

abgerissen <strong>und</strong> in gleicher Form neu gebaut<br />

wird, ist dem nichts entgegenzusetzen. Die<br />

Fassade endet auf der Höhe des Giebels<br />

von Haus 18.<br />

Da jedoch das neue Objekt weitaus länger<br />

geplant ist, reicht es bis zur Mitte des Hauses<br />

18 a. Dadurch wird den Bewohnern die<br />

Sicht in die Natur versperrt, sie schauen<br />

dann nur auf eine Mauer <strong>und</strong> es kommt zu<br />

einer starken Beschattung. Außerdem ergibt<br />

sich ein starker Wertverlust der Wohnungen.<br />

Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />

bestehender Form zu beschließen.<br />

Bei Beschluss einer anderen Variante werde<br />

ich der Eigentümergemeinschaft rechtliche<br />

Schritte empfehlen.<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschat-<br />

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22. Private vom 05.11.2012<br />

die Otto Cropp Hausverwaltung verwaltet die<br />

Häuser Stoltenrieden 18 - 22b in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>. Im Auftrag <strong>und</strong> im Namen der Eigentümer-gemeinschaft<br />

möchten wir zu den<br />

ausgelegten Planungsunterlagen des Bebauungsplanes<br />

110 einige Einwendungen<br />

darlegen.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 2 - 18 b wurden so<br />

errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />

unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />

gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für die<br />

Käufer der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />

ein Hauptargument zum Kauf der Wohnung.<br />

Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />

Baukörpers nichts ändert, entsteht keine<br />

negative Veränderung für die Bewohner 18 -<br />

18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />

Bei beiden zur Diskussion stehenden Varianten<br />

wird die Bebauung jedoch soweit<br />

Richtung Osten verlängert, dass die Giebelseite<br />

des Hauses 14-16 nicht mehr auf Höhe<br />

des westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />

bis Mitte des Hauses 18 a reicht. Die<br />

geplanten Baukörper sollen höher als die<br />

Bebauung 18 - 18 b werden. Statt ins Grüne<br />

sehen die betroffenen Bewohner zukünftig<br />

gegen eine Hauswand.<br />

Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />

führen, dass die Wohnungen stärker vers-<br />

tung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

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chatten werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />

werden im Winter kaum<br />

noch eine Sonneneinstrahlungen erhalten.<br />

Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />

durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />

<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />

deutlich gemindert.<br />

Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

wird, wollen die Eigentümer der<br />

Häuser 18 -20b die Einleitung rechtlicher<br />

Schritte prüfen lassen.<br />

23. Private vom 04.11.2012<br />

Möchte meinen Unmut über die Bebauung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks Stoltenrieden 14-16 ausdrücken.<br />

Der geplante Neubau überlappt<br />

soweit, dass eine weitaus<br />

verschlechterte Wohnqualität für die Wohnungen<br />

Stoltenrieden 18 <strong>und</strong> 18 a entsteht.<br />

Die Wohnungen liegen im Schatten des geplanten<br />

Neubaus. Vermieten <strong>und</strong> verkaufen<br />

bringen eine starke Wertminderung mit sich.<br />

Wenn die Planung den jetzigen Baubestand<br />

einhält, wäre kein Einwand zu erheben.<br />

Bitte darum, die Planung so auszuführen,<br />

dass der Bauherr den vorhandenen Baubestand<br />

nicht erweitert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschat-<br />

Seite 38 von 43


tung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

24. Private vom 02.11.2012<br />

Hiermit erhebe ich folgende Einwände gegen<br />

den Bebauungsplan :<br />

1. Die freie Aussicht auf den Glindhorstgraben<br />

wird eingeschränkt.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staf-<br />

Seite 39 von 43


2. Der Neubau führt zu einer Verschattung<br />

meiner Wohnung.<br />

3. Der Wertverlust der Wohnung ist sehr<br />

groß <strong>und</strong> ein Verkauf führt zu enormen Verlusten.<br />

4. Des Weiteren wird eine Vermietung der<br />

Wohnung sehr schwer, wenn nicht unmöglich.<br />

Die Wohnung wurde damals It. Bebauungsplan<br />

mit der Zusage eines unverbaubaren<br />

Ausblicks gekauft.<br />

25. Private vom 31.10.2012<br />

wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

angesehen <strong>und</strong> äußern<br />

uns hierzu wie folgt:<br />

Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />

18,18a <strong>und</strong> 18 b an die Eigentümer<br />

übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />

mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />

des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

felgeschoss bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Seite 40 von 43


Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt keine<br />

Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicher<br />

Weise zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus zwar weniger Geschosse erhalten<br />

soll, dafür aber von den Abmessungen im<br />

negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />

Hauses 18 a enden würde.<br />

Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />

die Natur sondern auf eine Hauswand<br />

schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />

auch die Frage der Beschattung dieser<br />

Wohnungen.<br />

Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />

werden ggf. allen Bewohnern der Hauszeile<br />

18 - 18 b des Weiteren empfehlen - sofern<br />

eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

werden sollte - rechtliche Schritte zu prüfen.<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Seite 41 von 43


In diesem Zusammenhang haben wir auch<br />

aus zahlreichen Gesprächen mit betroffenen<br />

Bewohnern der Hauszeile 18 - 18 b die Enttäuschung<br />

heraus gehört, warum diese nicht<br />

bereits frühzeitig in die Planungen einbezogen<br />

wurden. Das wäre dann „gelebte Demokratie"<br />

gewesen.<br />

26. Private vom 15.11.2012<br />

Die Anwohner sind gegen eine weitere Bebauung.<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />

die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />

dem mindestens eine weitere<br />

Beteiligung folgt. In diesem 1.<br />

Beteiligungsschritt wird die Bevölkerung,<br />

zu der insbesondere die<br />

Anlieger des Plangebietes gehören,<br />

über die Planungsziele <strong>und</strong><br />

über erste Konzepte einer möglichen<br />

Bebauung informiert, damit<br />

sie ihre Anregungen in den Planungsprozess<br />

einbringen können.<br />

Diese werden dann berücksichtigt,<br />

teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />

Die Entscheidungen<br />

hierüber treffen die politischen<br />

Gremien unter Berücksichtigung<br />

aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Interessen.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Seite 42 von 43


Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Seite 43 von 43


Beratendes Ingenieurbüro<br />

für Akustik, Luftreinhaltung<br />

<strong>und</strong> Immissionsschutz<br />

Bekannt gegebene Messstelle<br />

nach §26, §28 BImSchG<br />

(Geräuschmessungen)<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 110<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Projektnummer: 13079<br />

28. Mai 2013<br />

Im Auftrag von:<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Stadthaus<br />

Markt 5<br />

23843 <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt<br />

/ Objekt erstellt <strong>und</strong> unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung,<br />

Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet – sei es vollständig<br />

oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.<br />

LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor,<br />

Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15; E-Mail: info@lairm.de


Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 1<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung.................................................................................... 3<br />

2. Örtliche Situation ...................................................................................................... 3<br />

3. Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................................ 4<br />

3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung ................................... 4<br />

3.1.1. Allgemeines ....................................................................................... 4<br />

3.1.2. Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten .................................... 5<br />

3.2. Gewerbelärm ................................................................................................... 6<br />

4. Gewerbelärm ............................................................................................................ 8<br />

4.1. Eingangsdaten der schalltechnischen Berechnungen ...................................... 8<br />

4.1.1. Vorbelastungen .................................................................................. 8<br />

4.1.2. Geräuschemissionen im Prognose-Planfall ........................................ 9<br />

4.1.3. Betriebsbeschreibung Borowski & Hopp GmbH & Co. KG ................. 9<br />

4.1.4. Betriebsbeschreibung Tankstelle Titan .............................................. 9<br />

4.1.5. Betriebsbeschreibung Dänisches Bettenlager .................................. 10<br />

4.1.5.1. Allgemeines ........................................................................ 10<br />

4.1.5.2. Verkehrserzeugung ............................................................ 10<br />

4.1.5.3. Anlieferung <strong>und</strong> Entsorgung ............................................... 10<br />

4.1.5.4. Technische Anlagen ........................................................... 11<br />

4.1.6. Betriebsbeschreibung Tankstelle Shell ............................................ 11<br />

4.2. Emissionen .................................................................................................... 12<br />

4.2.1. Vorbelastungen (städtebauliche Ebene) .......................................... 12<br />

4.2.2. Betriebe <strong>und</strong> Tankstellen ................................................................. 12<br />

4.3. Immissionen .................................................................................................. 15<br />

4.3.1. Allgemeines zur Schallausbreitung .................................................. 15<br />

4.3.2. Quellenmodellierung ........................................................................ 16<br />

4.3.3. Beurteilungspegel aus Gewerbelärm ............................................... 16<br />

4.3.4. Spitzenpegel .................................................................................... 17<br />

5. Verkehrslärm .......................................................................................................... 17<br />

5.1. Verkehrsmengen ........................................................................................... 17<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Seite 2<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

5.2. Emissionen ................................................................................................... 18<br />

5.2.1. Straßenverkehrslärm ....................................................................... 18<br />

5.2.2. Schienenverkehrslärm ..................................................................... 18<br />

5.3. Immissionen .................................................................................................. 19<br />

5.3.1. Allgemeines ..................................................................................... 19<br />

5.3.2. Schutz des Plangebiets vor Verkehrslärm ....................................... 19<br />

6. Textvorschläge für Begründung <strong>und</strong> Festsetzungen ............................................... 21<br />

6.1. Begründung .................................................................................................. 21<br />

6.2. Festsetzungen............................................................................................... 24<br />

7. Quellenverzeichnis ................................................................................................. 30<br />

8. Anlagenverzeichnis ................................................................................................... I<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 3<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

1. Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> sollen für das<br />

Gebiet südöstlich der Straße Stoltenrieden <strong>und</strong> nördlich der Industriestraße die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohn- <strong>und</strong> Mischbauflächen geschaffen<br />

werden.<br />

Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die nachfolgenden zu erwartenden<br />

schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen <strong>und</strong> mögliche<br />

Konflikte darzustellen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte<br />

bearbeitet:<br />

• Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den<br />

B-Plan-induzierten Zusatzverkehr.<br />

• Schutz der neuen Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets vor Geräuschimmissionen<br />

aus Gewerbelärm.<br />

• Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm.<br />

Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung<br />

anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [5] zur DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz<br />

im Städtebau“ [4], wobei zwischen gewerblichem Lärm <strong>und</strong> Verkehrslärm unterschieden<br />

wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen<br />

an den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“ [2]) orientieren.<br />

In der DIN 18005, Teil 1 [4] wird für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA<br />

Lärm [3] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage der TA Lärm beurteilt.<br />

In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz<br />

der innerhalb des Plangeltungsbereiches geplanten baulichen Nutzungen vor Verkehrs<strong>und</strong><br />

Gewerbelärm dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die in diesem Zusammenhang<br />

erforderlichen Aussagen.<br />

Die ggf. erforderlichen Aussagen zum Umweltbericht sind in den textlichen Vorschlägen<br />

für die Begründung enthalten.<br />

2. Örtliche Situation<br />

Die neuen Mischgebietsflächen sollen überwiegend im Süden des Plangeltungsbereiches<br />

entlang der Straße Pölitzer Weg <strong>und</strong> der Industriestraße ausgewiesen werden. Die allgemeinen<br />

Wohngebietsflächen werden sich im nördlichen Bereich des Plangebietes südöstlich<br />

der Straße Stoltenrieden befinden. Die Erschließung erfolgt von den umliegenden<br />

Straßen gleichermaßen.<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Seite 4<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

In direkter Nachbarschaft des Plangeltungsbereiches befindet sich Wohnbebauung sowie<br />

gewerblich genutzte Flächen.<br />

Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind den Plänen der Anlage A 1 zu entnehmen.<br />

3. Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung<br />

3.1.1. Allgemeines<br />

Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN<br />

18005 Teil 1 [4] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [5] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:<br />

• Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Nach § 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche<br />

Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem<br />

Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.<br />

Die Orientierungswerte nach [5] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau<br />

erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach<br />

oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann.<br />

Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: „In<br />

vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen<br />

<strong>und</strong> in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten.<br />

Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten<br />

abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich<br />

durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. durch geeignete Gebäudeanordnung <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>rissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume)<br />

vorgesehen <strong>und</strong> planungsrechtlich abgesichert werden.“<br />

Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms<br />

kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der<br />

16. BImSchV [2] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die<br />

16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist.<br />

Aufgr<strong>und</strong> neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium<br />

Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen,<br />

wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Überschreitung des Tages-Orientierungswertes geschlossen auszuführen<br />

sind, etwas weiter gefasst. Danach ist eine Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes<br />

bei Außenwohnbereichen von maximal 3 dB(A) zulässig.<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 5<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,<br />

Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 wegen<br />

der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen<br />

jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen <strong>und</strong> nicht addiert<br />

werden.<br />

Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1<br />

zur DIN 18005 Teil 1 die in Tabelle 1 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel<br />

aus Verkehrs- <strong>und</strong> Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16<br />

St<strong>und</strong>en zwischen 6 <strong>und</strong> 22 Uhr tags sowie die 8 St<strong>und</strong>en von 22 bis 6 Uhr nachts.<br />

Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1, Beiblatt 1 [5]<br />

Nutzungsart<br />

tags<br />

Orientierungswert nach [5]<br />

nachts<br />

Verkehr a) Anlagen b)<br />

dB(A)<br />

reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete <strong>und</strong> Ferienhausgebiete<br />

50 40 35<br />

allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) <strong>und</strong><br />

Campingplatzgebiete<br />

55 45 40<br />

Friedhöfe, Kleingartenanlagen <strong>und</strong> Parkanlagen 55 55 55<br />

Dorfgebiete (MD) <strong>und</strong> Mischgebiete (MI) 60 50 45<br />

Kerngebiete (MK) <strong>und</strong> Gewerbegebiete (GE) 65 55 50<br />

sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,<br />

je nach Nutzungsart<br />

45 bis 65 35 bis 65 35 bis 65<br />

a)<br />

gilt für Verkehrslärm;<br />

b)<br />

gilt für Industrie-, Gewerbe- <strong>und</strong> Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen<br />

Tabelle 2:<br />

Immissionsgrenzwerte nach § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung<br />

[2]<br />

Immissionsgrenzwerte<br />

Nr.<br />

Gebietsnutzung<br />

tags nachts<br />

dB(A)<br />

1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime <strong>und</strong> Altenheime 57 47<br />

2 reine <strong>und</strong> allgemeine Wohngebiete <strong>und</strong> Kleinsiedlungsgebiete 59 49<br />

3 Kerngebiete, Dorfgebiete <strong>und</strong> Mischgebiete 64 54<br />

4 Gewerbegebiete 69 59<br />

Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben<br />

der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.2).<br />

3.1.2. Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten<br />

Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft<br />

von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen <strong>und</strong> Wohnen die Belange des<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Seite 6<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische<br />

Instrumente zur Verfügung.<br />

Von besonderer Bedeutung sind:<br />

• die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen<br />

Nutzungen,<br />

• aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände <strong>und</strong> -wälle;<br />

• Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger<br />

flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung<br />

„nach der Art der Betriebe <strong>und</strong> Anlagen <strong>und</strong> deren besonderen Bedürfnissen<br />

<strong>und</strong> Eigenschaften“ im Sinne von § 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines<br />

entsprechenden Nachweisverfahrens,<br />

• Maßnahmen der Gr<strong>und</strong>rissgestaltung <strong>und</strong> der Anordnung von Baukörpern derart,<br />

dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten<br />

Gebäudeseiten hin orientiert werden,<br />

• Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude,<br />

• ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen<br />

nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [6].<br />

Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind – unter Beachtung des<br />

Gebotes der planerischen Zurückhaltung – Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der<br />

Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von<br />

Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind.<br />

3.2. Gewerbelärm<br />

Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so<br />

zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben, dass<br />

• schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem<br />

Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, <strong>und</strong><br />

• nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen<br />

durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.<br />

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1<br />

BImSchG) ist nach TA Lärm „ ... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgebli-<br />

1<br />

Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- <strong>und</strong> Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist<br />

nach Nummer 2.4 TA Lärm „die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese<br />

Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.“ Letzterer stellt die Zusatzbelastung<br />

dar.“<br />

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Proj.Nr.: 13079<br />

chen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.“ Die Immissionsrichtwerte<br />

sind in der Tabelle 3 aufgeführt.<br />

Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete <strong>und</strong> Einrichtungen ergibt sich aus den<br />

Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen<br />

für Gebiete <strong>und</strong> Einrichtungen sowie Gebiete <strong>und</strong> Einrichtungen, für die keine Festsetzungen<br />

bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu<br />

beurteilen.<br />

Tabelle 3: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [3]<br />

Bauliche<br />

Nutzung<br />

Beurteilungspegel<br />

Üblicher Betrieb<br />

Seltene Ereignisse (a)<br />

Kurzzeitige<br />

Geräuschspitzen<br />

Beurteilungspegel<br />

Kurzzeitige<br />

Geräuschspitzen<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

dB(A)<br />

Gewerbegebiete 65 50 95 70 70 55 95 70<br />

Kern-, Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiete 60 45 90 65 70 55 90 65<br />

Allgemeine Wohngebiete <strong>und</strong><br />

Kleinsiedlungsgebiete<br />

55 40 85 60 70 55 90 65<br />

Reine Wohngebiete 50 35 80 55 70 55 90 65<br />

Kurgebiete, bei Krankenhäusern<br />

<strong>und</strong> Pflegeanstalten<br />

45 35 75 55 70 55 90 65<br />

(a)<br />

im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm „ ... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres <strong>und</strong><br />

nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden ...“<br />

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor<br />

der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen<br />

Raumes einzuhalten sind.<br />

Es gelten die in Tabelle 4 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von<br />

Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in<br />

allgemeinen <strong>und</strong> reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten<br />

<strong>und</strong> bei Krankenhäusern <strong>und</strong> Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel<br />

berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.<br />

Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der<br />

Immissionsrichtwerte aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht<br />

versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf<br />

den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn<br />

die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte<br />

nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet<br />

(„Relevanzkriterium“).<br />

Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage<br />

die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6<br />

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aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt<br />

ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB (A) beträgt.<br />

Tabelle 4: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [3]<br />

Beurteilungszeitraum<br />

werktags<br />

sonn- <strong>und</strong> feiertags<br />

Tag Nacht (a) Tag Nacht (a)<br />

gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit<br />

6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr<br />

6 bis 22 Uhr — (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste<br />

(a)<br />

20 bis 22 Uhr St<strong>und</strong>e) 20 bis 22 Uhr St<strong>und</strong>e)<br />

Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: „Die Nachtzeit kann bis zu einer St<strong>und</strong>e hinausgeschoben oder vorverlegt<br />

werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung<br />

des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der<br />

Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen.“<br />

Geräusche des An- <strong>und</strong> Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand<br />

bis zu 500 m von dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA<br />

Lärm „ ... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden,<br />

sofern<br />

• sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die<br />

Nacht um mindestens 3 dB(A) erhöhen,<br />

• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist <strong>und</strong><br />

• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [2] erstmals oder weitergehend<br />

überschritten werden.“<br />

Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich<br />

an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von<br />

der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 St<strong>und</strong>en (22 – 6 Uhr).<br />

4. Gewerbelärm<br />

4.1. Eingangsdaten der schalltechnischen Berechnungen<br />

4.1.1. Vorbelastungen<br />

Als Vorbelastungen sind die Emissionen von den vorhandenen Gewerbeflächen östlich<br />

des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zu berücksichtigen.<br />

Dies erfolgt über einen Ansatz von pauschalen flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />

(vgl. Abschnitt 4.2.1). Des Weiteren werden die Tankestelle Titan sowie<br />

die Borowski & Hopp GmbH & Co. KG südlich der Industriestraße detailliert in den Berechnungen<br />

berücksichtigt.<br />

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Proj.Nr.: 13079<br />

4.1.2. Geräuschemissionen im Prognose-Planfall<br />

Zur Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich genutzten<br />

Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 110 werden die<br />

Betriebe (Dänisches Bettenlager, Tankestelle Shell) ebenfalls detailliert untersucht.<br />

4.1.3. Betriebsbeschreibung Borowski & Hopp GmbH & Co. KG<br />

Der Betriebshof der Borowski & Hopp GmbH & Co. KG befindet sich im Südosten der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> auf dem Gr<strong>und</strong>stück Lindenhof, Paperbarg 3. Die Zufahrt zum Gelände<br />

erfolgt von Norden von der Industriestraße über die Straße Paperbarg. Die Betriebszeiten<br />

liegen werktags zwischen 7:00 Uhr <strong>und</strong> 17:00 Uhr.<br />

Die Geräuschimmissionen vom derzeitigen Betrieb des Entsorgungsfachbetriebes wurden<br />

durch eine Messung der tatsächlichen Situation ermittelt [20]. Die Geräuschimmissionen<br />

werden durch lärmintensive Produktionsprozesse auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stücks sowie den<br />

Nutzung der Schrottschere verursacht.<br />

Für einen maßgeblichen Spitzentag wird von bis zu 5 Containerwechseln sowie zusätzlich<br />

4 weiteren Lkw-Bewegungen ausgegangen.<br />

4.1.4. Betriebsbeschreibung Tankstelle Titan<br />

Die Tankstelle Titan südlich der Industriestraße weist werktags Öffnungszeiten zwischen<br />

5:00 <strong>und</strong> 22:00 Uhr, sonn- <strong>und</strong> feiertags zwischen 8:00 <strong>und</strong> 22:00 Uhr aus.<br />

Gemäß Tankstellenlärmstudie [13] ist als Basiswert der Tankstellen-Frequentierung werktags<br />

zwischen 7:00 <strong>und</strong> 20:00 Uhr von 42 Pkw pro St<strong>und</strong>e auszugehen. In der Zeit von<br />

6:00 bis 7:00 Uhr <strong>und</strong> von 20:00 bis 22:00 Uhr sind werktags 33 Pkw pro St<strong>und</strong>e anzusetzen.<br />

Für die Betriebszeiten von 6:00 bis 22:00 Uhr errechnet sich mit diesen Basiswerten<br />

werktags eine Belastung von insgesamt 645 Pkw. Für den Nachtzeitraum (lauteste St<strong>und</strong>e<br />

nachts) ist von 26 K<strong>und</strong>en auszugehen.<br />

Für die Anlieferung von Auto-Kraftstoffen mittels Tankwagen wird für den Spitzentag eine<br />

Tankwagenanlieferung berücksichtigt.<br />

Für die Warenanlieferung des Shops wird für den Spitzentag eine Lkw-Anlieferung mit<br />

eigenem Kühlaggregat angesetzt.<br />

Die Anlieferungen finden innerhalb des Tageszeitraums statt. Nachts (zwischen 22:00 <strong>und</strong><br />

6:00 Uhr) erfolgen keine Anlieferungen.<br />

Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) ist werktags für den Tageszeitraum<br />

von 6:00 bis 22:00 Uhr berücksichtigt. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Zur sicheren<br />

Seite wird davon ausgegangen, dass alle Waschk<strong>und</strong>en zusätzliche K<strong>und</strong>en darstellen<br />

<strong>und</strong> die Tore während des Wasch- <strong>und</strong> Trockenvorgangs geöffnet bleiben. Im Rahmen<br />

von schalltechnischen Studien wird häufig die Tankstellenlärmstudie [13] zur Abschätzung<br />

des K<strong>und</strong>enaufkommens an Portalwaschanlagen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Berücksichtigt<br />

man den Ansatz der Tankstellenlärmstudie, so wird eine Waschhäufigkeit an Pkw-<br />

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Waschanlagen von 25 % bezogen auf den Basiswert N (Gesamtzahl aus Tankk<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> sonstige K<strong>und</strong>en pro St<strong>und</strong>e) angegeben.<br />

Der zur Tankstelle gehörende Servicebereich mit Luftdruck <strong>und</strong> Münzstaubsauger mit 4<br />

Serviceplätzen ist nur in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr in Betrieb.<br />

Des Weiteren befinden sich südlich der Service-Plätze 2 Stellplätze für K<strong>und</strong>en des<br />

Shops.<br />

4.1.5. Betriebsbeschreibung Dänisches Bettenlager<br />

4.1.5.1. Allgemeines<br />

Auf dem Gr<strong>und</strong>stück Industriestraße 1 befindet sich eine Filiale des Dänischen Bettenlagers.<br />

Die Öffnungszeiten des Betriebes liegen werktags zwischen 9:30 Uhr <strong>und</strong> 18:30 Uhr.<br />

Zur Aufnahme der Mitarbeiter- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enverkehre stehen insgesamt bis zu etwa 90<br />

Stellplätze zur Verfügung. Die Zufahrten erfolgen über die Industriestraße sowie die Straße<br />

Stoltenrieden.<br />

Die Anlieferungen werden überwiegend über die Industriestraße an der westlichen Gebäudeseite<br />

erfolgen.<br />

Das den schalltechnischen Berechnungen zugr<strong>und</strong>e liegende Betriebsszenario beschreibt<br />

einen maßgeblichen mittleren Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht) <strong>und</strong><br />

stellt den nach der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehenden üblichen Betrieb dar.<br />

4.1.5.2. Verkehrserzeugung<br />

Im Rahmen einer Beurteilung gemäß TA Lärm ist ein mittlerer Spitzentag zu beurteilen<br />

(an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht). Im Rahmen von schalltechnischen Beurteilungen<br />

wird häufig die Parkplatzlärmstudie [10] zur Abschätzung der Verkehrserzeugung herangezogen,<br />

die die Besonderheiten einer Beurteilung gemäß TA Lärm berücksichtigt. Im<br />

vorliegenden Fall ergibt sich aus der Parkplatzlärmstudie eine Verkehrserzeugung von<br />

etwa 550 Pkw-Bewegungen, d.h. etwa 275 Pkw. Bezogen auf die Stellplatzzahl ergäben<br />

sich hiermit etwa 3 komplette Wechsel pro Tag, was einen realistischen Ansatz darstellt.<br />

4.1.5.3. Anlieferung <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Für die Anzahl der Anlieferungen werden sinnvolle Annahmen aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten<br />

aus anderen Untersuchungen verwendet. Dementsprechend wird in der vorliegenden<br />

Untersuchung für den maßgebenden Tag von folgenden Werten ausgegangen:<br />

• Ladezone Dänisches Bettenlager:<br />

o<br />

Lkw (≥ 7,5 t): 1 Lkw-Anlieferungen tags.<br />

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4.1.5.4. Technische Anlagen<br />

Hinsichtlich der haustechnischen Anlagen werden insgesamt zwei haustechnische Anlagen<br />

auf dem Dach des Marktes berücksichtigt.<br />

Da für den Tageszeitraum zeitliche Angaben über den tatsächlich auftretenden Betrieb<br />

nicht zur Verfügung stehen <strong>und</strong> die Leistungsregelung solcher Anlagen typischerweise<br />

temperaturgesteuert erfolgt, wird den Berechnungen für die Anlagen tags ein durchgehender<br />

Volllastbetrieb zugr<strong>und</strong>e gelegt. In der Nacht werden die haustechnischen Anlagen<br />

überwiegend ausgeschaltet. Zur sicheren Seite wird für die lauteste St<strong>und</strong>e nachts<br />

ebenfalls ein durchgehender Volllastbetrieb angesetzt.<br />

4.1.6. Betriebsbeschreibung Tankstelle Shell<br />

Die Tankstelle Shell nördlich der Industriestraße wird im 24 h – Betrieb betrieben.<br />

Für den maßgeblichen Spitzentag wird gemäß Tankstellenlärmstudie [13] als Basiswert<br />

der Tankstellen-Frequentierung werktags zwischen 7:00 <strong>und</strong> 20:00 Uhr von 42 Pkw pro<br />

St<strong>und</strong>e angesetzt. In der Zeit von 6:00 bis 7:00 Uhr <strong>und</strong> von 20:00 bis 22:00 Uhr ist werktags<br />

von 33 Pkw pro St<strong>und</strong>e auszugehen. Für die Betriebszeiten von 6:00 bis 22:00 Uhr<br />

errechnet sich mit diesen Basiswerten werktags eine Belastung von 645 Pkw. Für den<br />

Nachtabschnitt werden 26 Pkw pro St<strong>und</strong>e berücksichtigt.<br />

Für die Anlieferung von Auto-Kraftstoffen mittels Tankwagen werden für den Spitzentag<br />

zwei Tankwagenanlieferungen berücksichtigt.<br />

Für die Warenanlieferung des Shops wird für den Spitzentag eine Lkw-Anlieferung mit<br />

eigenem Kühlaggregat angesetzt.<br />

Die Anlieferungen finden innerhalb des Tageszeitraums statt. Nachts (zwischen 22:00 <strong>und</strong><br />

6:00 Uhr) erfolgen keine Anlieferungen.<br />

Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) <strong>und</strong> der zwei Waschboxen wird<br />

werktags für den Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr berücksichtigt. Ein Nachtbetrieb<br />

findet nicht statt. Zur sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass alle Waschk<strong>und</strong>en<br />

zusätzliche K<strong>und</strong>en darstellen. Im Rahmen von schalltechnischen Studien wird häufig die<br />

Tankstellenlärmstudie [13] zur Abschätzung des K<strong>und</strong>enaufkommens an Portalwaschanlagen<br />

zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Berücksichtigt man den Ansatz der Tankstellenlärmstudie, so<br />

wird eine Waschhäufigkeit an Pkw-Waschanlagen von 25 % bezogen auf den Basiswert N<br />

(Gesamtzahl aus Tankk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sonstige K<strong>und</strong>en pro St<strong>und</strong>e) angegeben. Die Wasch-<br />

K<strong>und</strong>en fahren in Richtung Service-Plätze durch die Waschhalle durch. Die Waschboxen<br />

befinden sich direkt östlich angrenzend an die Waschhalle. Bei der Berechnung wird davon<br />

ausgegangen, dass gegenüber den Waschboxen (30 %) überwiegend die Waschhalle<br />

(70 %) zur Säuberung der Fahrzeuge genutzt wird.<br />

Zur sicheren Seite wird weiterhin zugr<strong>und</strong>e gelegt, dass alle Waschk<strong>und</strong>en der Waschhalle<br />

auf einem Vorwaschplatz warten müssen <strong>und</strong> dass die Pkw vor der Wäsche auf dem<br />

Vorwaschplatz mit einem Hochdruckreiniger behandelt werden.<br />

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Der zur Tankstelle gehörende Servicebereich mit Luftdruck <strong>und</strong> Münzstaubsauger mit 4<br />

Serviceplätzen ist nur in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr in Betrieb.<br />

Weiterhin befinden sich nördlich des Gebäudes sowie östlich der Zapfsäulen bis zu 7<br />

K<strong>und</strong>enstellplätze.<br />

4.2. Emissionen<br />

4.2.1. Vorbelastungen (städtebauliche Ebene)<br />

Die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich genutzten<br />

Flächen östlich des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> erfolgt über den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln L W ” (bezogen<br />

auf eine Gr<strong>und</strong>fläche von 1 m²).<br />

Für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schutzmaßnahmen<br />

ist gemäß DIN 18005/1 [4] für Gewerbegebiete mit L W ” = 60 dB(A) sowohl tags als auch<br />

nachts zu rechnen. Diese Werte sind demnach als Anhaltswerte für nicht eingeschränkte<br />

Gewerbegebiete anzusehen.<br />

Hinsichtlich der tatsächlich zulässigen Geräuschentwicklung sind die vorhandenen gewerblich<br />

genutzten Flächen bereits teilweise beschränkt, da auf angrenzende vorhandene<br />

Wohnnutzung Rücksicht genommen werden muss.<br />

Im Folgenden werden daher flächenbezogene Schallleistungspegel gewählt, die die jeweiligen<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm insgesamt einhalten bzw. Richtwertüberschreitungen<br />

auf das gemäß TA Lärm zulässige Maß von 1 dB(A) beschränken. Im Mittel stellen<br />

diese flächenbezogene Schallleistungspegel einen realistischen Ansatz dar, der die tatsächlichen<br />

bisherigen Emissionen abdecken wird.<br />

Eine Zusammenstellung der Emissionsansätze zeigt auch die Anlage A 2.2.1. Die Lage<br />

der Quellen kann den Plänen der Anlage A 1.2.1 entnommen werden.<br />

4.2.2. Betriebe <strong>und</strong> Tankstellen<br />

Die maßgeblichen Emissionsquellen durch die Betriebe sind gegeben durch:<br />

• Pkw- <strong>und</strong> Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück;<br />

• Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.);<br />

• Lkw-Rangieren im Bereich der Ladezonen;<br />

• Betrieb der Lkw-eigenen Kühlaggregate während der Entladezeiten;<br />

• Entladegeräusche;<br />

• Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungen, Kühlaggregate etc.);<br />

• Lagerfläche des Entsorgungsfachbetrieb, Schrottschere;<br />

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• Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungen, Kühlaggregate etc.);<br />

Die maßgebenden Emissionsquellen durch den Betrieb der Tankstellen <strong>und</strong> der Tankstellenshops<br />

sowie der dazugehörigen Servicebereiche mit Luftdruckstation <strong>und</strong> Münzstaubsauger<br />

werden durch die folgenden Bereiche zusammengefasst:<br />

• Pkw- <strong>und</strong> Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück;<br />

• Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.);<br />

• Bereich Zapfsäule (Parkgeräusche, Türenschlagen, Zapfgeräusche usw.);<br />

• Bereich Parken (Shopk<strong>und</strong>en);<br />

• Bereich Luftstation;<br />

• Bereich Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt (Hupen, „Kavalierstart“, usw.);<br />

• Anliefergeräusche: Anlieferungen von Auto-Kraftstoffen durch Tankwagen;<br />

• Anliefergeräusche: Anlieferungen von Shopwaren durch Lkw (>= 3,5 t), Be- <strong>und</strong> Entladegeräusche,<br />

dieselbetriebenes Kühlaggregat.<br />

Die maßgeblichen Emissionsquellen durch den Betrieb der Pkw-Waschanlagen <strong>und</strong> des<br />

SB-Waschbereiches sind gegeben durch:<br />

• Pkw- Zu- <strong>und</strong> Abfahrten zur Portalwaschanlage;<br />

• Wartebereich <strong>und</strong> Vorwaschplatz;<br />

• SB-Waschboxen (Hochdruckreiniger);<br />

• Wasch- <strong>und</strong> Trockengeräusche der Portalwaschanlagen.<br />

Alle weiteren Quellen sind gegenüber den oben genannten nicht pegelbestimmend <strong>und</strong><br />

werden daher vernachlässigt.<br />

Die Ermittlung der Emissionen der Pkw-Fahrten orientiert sich gemäß Parkplatzlärmstudie<br />

an den Werten der RLS-90 [8]. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt.<br />

Für die Lkw-Fahrten auf Betriebsgeländen wird ein aktueller Bericht der Hessischen Landesanstalt<br />

für Umwelt [12] herangezogen. Für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> eine Wegstrecke<br />

von 1 Meter wird der Studie entsprechend von einem Schallleistungsbeurteilungspegel<br />

von 63 dB(A) ausgegangen. Für Rangierfahrten wird gemäß [12] ein Schallleistungspegel<br />

angesetzt, der um 5 dB(A) oberhalb des Fahrgeräusches von Lkw auf Betriebsgeländen<br />

liegt.<br />

Die Ermittlung der Geräusche durch den Stellplatzlärm erfolgte gemäß der aktuellen Fassung<br />

der Parkplatzlärmstudie [10]. Bei der Quellenmodellierung für die Pkw-Stellplätze<br />

wurde das getrennte Verfahren nach Abschnitt 8.2.2 verwendet. Der Parkplatzsuchverkehr<br />

<strong>und</strong> der Durchfahranteil zwischen den Teilflächen sind gesondert in Form vom Linienquellen<br />

zu erfassen. Zur sicheren Seite wird angenommen, dass für alle K<strong>und</strong>en der<br />

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Portalwaschanlagen im Wartebereich <strong>und</strong> auf dem Vorwaschplatz ein Parkvorgang stattfindet.<br />

Damit sind auch Wartezeiten bei hohem K<strong>und</strong>enaufkommen berücksichtigt.<br />

Für die Stellplatzgeräusche der Lkw im Bereich der Ladezonen wird das getrennte Verfahren<br />

gemäß Abschnitt 8.2.2 der Parkplatzlärmstudie herangezogen, da die Fahrstrecken<br />

gesondert berücksichtigt werden.<br />

Für die Entladegeräusche wird ein Schallleistungspegel von 97 dB(A) (inkl. Impulszuschlag<br />

von 6 dB(A)) zugr<strong>und</strong>e gelegt, der auf Erfahrungswerten <strong>und</strong> eigenen Messungen<br />

im Rahmen anderer Untersuchungen basiert. Die geräuschintensive Entladezeit wird für<br />

große Lkw (>= 7,5 t) zu 30 Minuten, für kleine Lkw (< 7,5 t) zu 15 Minuten angenommen.<br />

Die tatsächliche Standzeit kann jedoch durchaus länger sein.<br />

Alternativ stehen mit der hessischen Ladelärmstudie [11] andere Ansätze zur Verfügung<br />

(Ladegeräusche an Frachtzentren, Auslieferungslagern <strong>und</strong> Speditionen), die unseres<br />

Erachtens jedoch nicht für die Entladung an Verbraucher- <strong>und</strong> Fachmärkten repräsentativ<br />

sind. Die verwendeten Schallleistungspegel für die Entladearbeiten stellen vielmehr realistische<br />

Ansätze dar, die in anderen Untersuchungen seit langem Verwendung finden. Begründete<br />

Beschwerden über unzulässig hohe Geräuschimmissionen durch die Ladearbeiten,<br />

für die wir eine Schallimmissionsprognose mit obigen Ansätzen erstellt haben, sind<br />

uns nicht bekannt.<br />

Hinsichtlich der dieselbetriebenen Kühlaggregate von Kühl-Lkw wird gemäß Parkplatzlärmstudie<br />

von einem Schallleistungspegel von 97 dB(A) <strong>und</strong> einer Laufzeit von 15 Minuten<br />

je St<strong>und</strong>e ausgegangen.<br />

Die Geräuschimmissionen vom Entsorgungsfachbetrieb wurden durch eine Messung der<br />

tatsächlichen Situation ermittelt. Für die Flächenquelle ergibt sich ein Schallleistungspegel<br />

von L WA = 103,1 dB(A) <strong>und</strong> für die Schrottschere ergibt sich ein Schallleistungspegel von<br />

L WA = 90,5 dB(A), die der Berechnung der Beurteilungspegel zugr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />

Für die haustechnischen Anlagen wurden zwei haustechnischen Anlagen auf dem Dach<br />

des Dänischen Bettenlagers angenommen. Dabei wurde ein Schallleistungspegel von je<br />

75 dB(A) für den Betrieb tags <strong>und</strong> nachts zugr<strong>und</strong>e gelegt. Dieser Wert kann von Geräten,<br />

die dem Stand der Technik entsprechen, eingehalten werden. Bei allen haustechnischen<br />

Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- <strong>und</strong>/oder impulshaltigen Geräusche erzeugen<br />

(Stand der Technik).<br />

Die Ermittlung der Geräusche durch den Betrieb der Tankstellen <strong>und</strong> der Tankstellenshops<br />

sowie der dazugehörigen Servicebereiche <strong>und</strong> der Anlieferung von Auto-<br />

Kraftstoffen erfolgt gemäß Tabelle 8 der Tankstellenlärmstudie [13]. Es wird gemäß Tabelle<br />

2, Tankstellenlärmstudie angenommen, dass werktags insgesamt 55 % der K<strong>und</strong>en<br />

tanken <strong>und</strong> 45 % der K<strong>und</strong>en lediglich im Tankstellenshop einkaufen ohne zu tanken.<br />

Diese Verteilung ist in den Emissionsansätzen der Tankstellenlärmstudie bereits enthalten,<br />

so dass als Bezugsgröße die gesamte K<strong>und</strong>enanzahl anzusetzen ist. Für die Fahrstrecken<br />

<strong>und</strong> die Stellplätze erfolgt eine Trennung von Tankstelle <strong>und</strong> Shop.<br />

Für den Betrieb der Serviceplätze mit Luftdrucküberprüfung sowie den Münzsaugerbetrieb<br />

werden ebenfalls die Ansätze der Tankstellenlärmstudie [13] herangezogen. Von den<br />

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Tankstellenk<strong>und</strong>en nutzen an Werktagen gemäß Tankstellenlärmstudie 6 % die Serviceplätze<br />

(Luft- <strong>und</strong> Staubsaugerstation).<br />

Hinsichtlich des Betriebes der Portalwaschanlage wird für den kompletten Zyklus gemäß<br />

Abschnitt 6.1 der Tankstellenlärmstudie [13] ein Schallleistungsbeurteilungspegel von<br />

95,9 dB(A) (4 Minuten pro Zyklus) zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, wobei das Waschen <strong>und</strong> Trocknen<br />

bei geöffneten Rolltoren erfolgt.<br />

Für den SB-Waschbereich werden die in der SB-Waschanlagenstudie [12] angegebenen<br />

Betriebsgeräusche berücksichtigt. Gemäß Abschnitt 7.2 der SB-Waschanlagenstudie wird<br />

für einen Vorgang pro Waschplatz <strong>und</strong> St<strong>und</strong>e ein Schallleistungsbeurteilungspegel von<br />

85,7 dB(A) verwendet. Bei diesem Ansatz sind alle relevanten Geräusche enthalten.<br />

Die Belastungen sind in Anlage A 2.1 zusammengestellt. Die Schallleistungspegel <strong>und</strong> die<br />

sich ergebenden Schallleistungsbeurteilungspegel sind in Anlage A 2.2 aufgeführt. Dort<br />

finden sich auch die Basis-Oktavspektren. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen<br />

werden.<br />

4.3. Immissionen<br />

4.3.1. Allgemeines zur Schallausbreitung<br />

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A<br />

[16] auf Gr<strong>und</strong>lage des in der TA Lärm [3] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung<br />

eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus<br />

der Anlage A 1 ersichtlich. Die Berechnung der Geräuschbelastung innerhalb des Plangeltungsbereiches<br />

erfolgt für das maßgebende Geschoss in Form von Rasterlärmkarten.<br />

Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt:<br />

• Die Abschirmwirkung von vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Gebäuden sowie Reflexionen<br />

an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [21] geschätzt);<br />

• Die Lärmschutzwand an der Nordseite der Shell Tankstelle mit einer Höhe von etwa<br />

3,0 m <strong>und</strong> einer Länge 27,0 m;<br />

• Quellenhöhen gemäß Abschnitt 4.3.2;<br />

Die Geländetopographie wurde bei der Erstellung des Berechnungsmodells berücksichtigt.<br />

Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde<br />

gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 [14] ermittelt.<br />

Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung<br />

begünstigende Wettersituation („Mitwindausbreitungssituation“). Zur Berechnung des Beurteilungspegels<br />

ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-<br />

2 [14] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von<br />

Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel dar-<br />

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stellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde die meteorologische Korrektur<br />

nach DIN ISO 9613-2 zur sicheren Seite nicht berücksichtigt.<br />

Bei der Ermittlung der Beurteilungspegelanteile von den umliegenden gewerblich genutzten<br />

Flächen unter Berücksichtigung der pauschalen flächenbezogenen Schallleistungspegel<br />

wurde davon abweichend mit den A-bewerteten Schallleistungspegeln, ebenem Gelände<br />

ohne Abschirmungen im Plangebiet, ohne Ruhezeitenzuschläge <strong>und</strong> ohne<br />

Meteorologiekorrektur gerechnet, da es sich bei den Ansätzen um ein mathematisches<br />

Modell zur Emissionskontingentierung handelt.<br />

4.3.2. Quellenmodellierung<br />

Die Parkvorgänge der K<strong>und</strong>en-Pkw <strong>und</strong> der Lkw, die Ladearbeiten, die Lagerfläche <strong>und</strong><br />

die Quellen im Bereich der Tankstelle werden als Flächenschallquellen berücksichtigt. Die<br />

Fahrgeräusche auf den Pkw-Zufahrten <strong>und</strong> der Lkw-Fahrwege werden als Linienquellen<br />

modelliert. Die Lkw-Kühlaggregate sowie die Haustechnik werden als Punktquellen dargestellt.<br />

Die Tore der Waschhalle werden durch vertikale Flächenquellen abgebildet. Die<br />

Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen werden.<br />

Die Emissionshöhen betragen:<br />

• Pkw-Fahrwege: 0,5 m über Gelände;<br />

• Pkw-Stellplatzanlage: 0,5 m über Gelände;<br />

• Lkw-Fahrwege: 1,0 m über Gelände;<br />

• Lkw-Parken/Rangieren: 1,0 m über Gelände;<br />

• Ladegeräusche: 1,0 m über Gelände;<br />

• Kühlaggregat (Lkw): 3,5 m über Gelände;<br />

• Haustechnik auf dem Dach: 1,0 m über Dach;<br />

• Quellen im Bereich der Tankstellen: 0,5 m über Gelände;<br />

• Schallabstrahlung aus Portalwaschanlage: 0,0 bis 3,5 m über Gelände;<br />

• Pauschale Flächenquellen: 1,0 m über Gelände.<br />

4.3.3. Beurteilungspegel aus Gewerbelärm<br />

Zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmsituation innerhalb des Plangeltungsbereiches<br />

wurden die Beurteilungspegel sowohl tags als auch nachts ermittelt <strong>und</strong> in Form von Rasterlärmkarten<br />

in Anlage A 2.5 graphisch dargestellt.<br />

Innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zusammenfassend festzustellen, dass im Bereich<br />

des Mischgebietes die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A) nachts teilweise<br />

eingehalten werden.<br />

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Auf den Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes werden die Immissionsrichtwerte für<br />

allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 40 dB(A) nachts teilweise überschritten.<br />

Richtwertüberschreitungen von bis zu 1 dB(A) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen<br />

aus Gewerbelärm liegen innerhalb des gemäß TA Lärm zulässigen Maßes. Auf den verbleibenden<br />

von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte betroffenen Baugrenzen ist<br />

durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung (schutzbedürftige Räume auf die lärmabgewandten Seiten)<br />

bzw. den Einbau von nicht öffenbaren Fenstern (Lichtöffnungen) bzw. nur zum Reinigen<br />

zu öffnenden Fenstern ein Ausschluss von Immissionsorten erforderlich.<br />

4.3.4. Spitzenpegel<br />

Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [5] zu prüfen, wurden die<br />

erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen<br />

Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt.<br />

Bezüglich der Spitzenpegel sind eine beschleunigte Lkw-Abfahrt, Türen- bzw. Kofferraumschließen<br />

auf den Stellplätzen sowie kurzzeitige Geräuschspitzen bei der Entladung<br />

von Interesse. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels<br />

sind in der Tabelle 5 zusammengestellt.<br />

Im vorliegenden Fall werden die Mindestabstände tags zu allen benachbarten Nutzungen<br />

eingehalten, so dass dem Spitzenpegelkriterium der TA Lärm entsprochen wird. Nachtanlieferungen<br />

mit Lkw <strong>und</strong> geräuschintensive Ladetätigkeiten sind nicht möglich.<br />

Tabelle 5:<br />

Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel<br />

Vorgang<br />

Schallleistungspegel<br />

[dB(A)]<br />

Mindestabstand WA 1)<br />

[m]<br />

Mindestabstand MI 1)<br />

[m]<br />

tags nachts tags nachts<br />

Türen-/ Kofferraumschließen 99,5 2) 1 36 1 21<br />

Beschleunigte Lkw-Abfahrt 104,5 2) 3 53 1 36<br />

Ladegeräusche 120 3) 23 230 13 138<br />

1)<br />

Zulässiger Spitzenpegel für MI: 90 dB(A) tags <strong>und</strong> 65 dB(A) nachts, WA: 85 dB(A) tags <strong>und</strong> 60 dB(A) nachts<br />

2)<br />

Gemäß Parkplatzlärmstudie [10]<br />

3)<br />

Schätzung zur sicheren Seite<br />

5. Verkehrslärm<br />

5.1. Verkehrsmengen<br />

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm<br />

berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt:<br />

• Industriestraße;<br />

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• Pölitzer Weg (L 90);<br />

• Schienenstrecke Hamburg – Lübeck (Strecke 1120).<br />

Die Straßenverkehrsbelastungen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen<br />

Tagen des Jahres) <strong>und</strong> die maßgeblichen Schwerverkehrsanteile-Anteile (Kfz mit<br />

mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) auf der Industriestraße für das Jahr 2008 wurden<br />

von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> [19] zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsbelastungen<br />

wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet (Hochrechnungsfaktor: 1,08).<br />

Für die Tag-Nacht-Verteilung des Lkw-Anteils > 2,8 t auf der Industriestraße wurde die<br />

gleiche Verteilung wie die aus den Zählergebnissen ermittelte Verteilung des Schwerverkehrs<br />

(SV > 3,5 t) zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Zur Berücksichtigung der Lkw zwischen 2,8 <strong>und</strong> 3,5 t<br />

wurde der Schwerverkehrsanteil mit dem Faktor 1,64 hochgerechnet.<br />

Die Straßenverkehrsbelastungen der Straße Pölitzer Weg (L 90) wurden der manuellen<br />

Verkehrszählung aus dem Jahr 2005 der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (bast) entnommen.<br />

Die Verkehrsbelastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet.<br />

Dabei wurde eine allgemeine Verkehrssteigerung von etwa 0,5 Prozentpunkten<br />

pro Jahr berücksichtigt (Hochrechnungsfaktor: 1,1).<br />

Im vorliegenden Fall ist durch die Neuwidmung der Bauflächen aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden<br />

Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht mit einer erheblichen<br />

Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen, so dass sich der B-Plan-induzierte<br />

Zusatzverkehr vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall nicht beurteilungsrelevant<br />

verändert. Daher ist eine detaillierte Untersuchung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs<br />

auf öffentlichen Straßen nicht erforderlich.<br />

Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Zugzahlen für das Jahr 2025 sowie<br />

weitere Parameter der Züge <strong>und</strong> Beschaffenheit der Gleisanlagen) wurden von der Deutschen<br />

Bahn AG, Systemverb<strong>und</strong> Bahn – Umweltschutz Berlin [18] zur Verfügung gestellt.<br />

Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in den Anlagen A 3.1 (Straßenverkehr)<br />

<strong>und</strong> A 3.2 (Schienenverkehr).<br />

5.2. Emissionen<br />

5.2.1. Straßenverkehrslärm<br />

Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [8] berechnet.<br />

Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen werden die Zuschläge gemäß Tabelle 2 der<br />

RLS-90 berücksichtigt. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A 3.1.3.<br />

5.2.2. Schienenverkehrslärm<br />

Die Emissionspegel für den Schienenverkehrslärm wurden gemäß SCHALL 03 [9] berechnet.<br />

Die Emissionen aus dem Schienenverkehr sind in der Anlage A 3.2.2 zusammengestellt.<br />

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Seite 19<br />

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5.3. Immissionen<br />

5.3.1. Allgemeines<br />

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A<br />

[16] auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der RLS-90 [8] für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong><br />

der SCHALL 03 [9] für den Schienenverkehrslärm.<br />

Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen<br />

Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Immissionshöhen<br />

betragen für das Erdgeschoss 2,5 m über Gelände sowie jeweils 2,8 m<br />

zusätzlich für jedes weitere Geschoss.<br />

Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der<br />

Lärmquellen sind aus der Anlage A 1.1 ersichtlich.<br />

5.3.2. Schutz des Plangebiets vor Verkehrslärm<br />

Innerhalb des Plangebiets ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet <strong>und</strong> Mischgebiet<br />

geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in der Anlage 0<br />

dargestellt.<br />

Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />

straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />

<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />

60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />

für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />

eingehalten.<br />

Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />

die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />

nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />

von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />

von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />

Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />

der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />

Ges<strong>und</strong>e Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse können aufgr<strong>und</strong> der Bauweise durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung<br />

(Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite),<br />

Abrücken der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden.<br />

Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- <strong>und</strong> Wohnnutzungen<br />

vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109. Die Dimensionierung des passiven<br />

Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109.<br />

Die Lärmpegelbereiche werden nach DIN 4109 [6], Ziffer 5.5 ermittelt. Rührt die Geräuschbelastung<br />

von mehreren verschiedenartigen Quellen her, so ist gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />

maßgebliche Außenlärmpegel durch Überlagerung von im vorliegenden Fall Verkehrs<strong>und</strong><br />

Gewerbelärm für den Tagesabschnitt zu bilden.<br />

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Für die Mischgebiete ergibt sich der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm<br />

aus dem um 3 dB(A) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bilden die<br />

Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß<br />

Abschnitt 5.5.6 der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am<br />

Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel zu verwenden.<br />

Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Prognose, dass die nächtlichen Emissionen<br />

durch den Schienenverkehr erheblich überwiegen. Daher wird hier der maßgebliche Außenlärmpegel<br />

nach folgendem Ansatz gebildet:<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />

Die Summierung von weiteren 5 dB(A) berücksichtigt dabei, dass die Lärmbelastung in<br />

der Nacht bedingt durch den Schienenverkehr in derselben Größenordnung wie am Tag<br />

ausfällt.<br />

Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist in dem Plan der Anlage A 3.3.4 dargestellt.<br />

Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />

Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />

hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />

Weise sichergestellt werden kann.<br />

Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:<br />

• Im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs wird der Orientierungswert<br />

für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />

ab einem Abstand von bis zu 11 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes nördlich der Industriestraße<br />

ab einem Abstand von bis zu 23 m gemessen von der südlichen<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen. In den Obergeschossen<br />

wird im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs der Orientierungswert<br />

für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in Richtung<br />

der Straße Pölitzer Weg ab einem Abstand von bis zu 24 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes<br />

nördlich der Industriestraße ab einem Abstand von bis zu 38 m gemessen<br />

von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen.<br />

• Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der Orientierungswert für allgemeine<br />

Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />

nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können somit<br />

im gesamten allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen<br />

wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb<br />

möglicher Außenwohnbereiche ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des allgemeinen<br />

Wohngebietes mehr als 3 dB(A) überschritten.<br />

2 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des<br />

Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld ⇔ gerichteter<br />

Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm)<br />

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Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert<br />

mehr als 3 dB(A) überschritten wird, auszuschließen. Die Ausführung von nicht beheizten<br />

Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig.<br />

6. Textvorschläge für Begründung <strong>und</strong> Festsetzungen<br />

6.1. Begründung<br />

a) Allgemeines<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> sollen die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Die<br />

Ausweisung ist teilweise als Mischgebiet (MI) <strong>und</strong> teilweise als allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) geplant.<br />

Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt <strong>und</strong> beurteilt.<br />

Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung<br />

anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz im<br />

Städtebau“, wobei zwischen gewerblichem Lärm <strong>und</strong> Verkehrslärm unterschieden wird.<br />

Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen<br />

an den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) orientieren.<br />

Die DIN 18005, Teil 1 verweist für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA<br />

Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Gr<strong>und</strong>lage der TA Lärm beurteilt<br />

werden.<br />

b) Gewerbelärm<br />

Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen <strong>und</strong> zur Sicherstellung, dass die Betriebe innerhalb<br />

des Plangeltungsbereiches unter Berücksichtigung der Vorbelastungen die Immissionsrichtwerte<br />

der TA Lärm einhalten, wurden die Beurteilungspegel sowohl tags als<br />

auch nachts ermittelt <strong>und</strong> in Form von Rasterlärmkarten dargestellt.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass innerhalb des Plangeltungsbereiches im Bereich<br />

des Mischgebietes die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete von 60 dB(A) tags <strong>und</strong><br />

45 dB(A) nachts teilweise eingehalten werden.<br />

Auf den Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes werden die Immissionsrichtwerte für<br />

allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 40 dB(A) nachts teilweise überschritten.<br />

Richtwertüberschreitungen von bis zu 1 dB(A) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen<br />

aus Gewerbelärm liegen innerhalb des gemäß TA Lärm zulässigen Maßes. Auf den verbleibenden<br />

von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte betroffenen Baugrenzen ist<br />

durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung (schutzbedürftige Räume auf die lärmabgewandten Seiten)<br />

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Seite 22<br />

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bzw. den Einbau von nicht öffenbaren Fenstern (Lichtöffnungen) bzw. nur zum Reinigen<br />

zu öffnenden Fenstern ein Ausschluss von Immissionsorten erforderlich.<br />

Hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel wird den Anforderungen der TA<br />

Lärm entsprochen.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass der Schutz der angrenzenden geplanten Wohnbebauung<br />

vor Gewerbelärm sicher gestellt ist.<br />

c) Verkehrslärm<br />

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm<br />

berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten<br />

berücksichtigt.<br />

Die Straßenverkehrsbelastungen auf der Industriestraße wurden von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

zur Verfügung gestellt. Die Straßenverkehrsbelastungen der Straße Pölitzer Weg<br />

(L 90) wurden der manuellen Verkehrszählung der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (bast)<br />

entnommen. Die Verkehrsbelastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet.<br />

Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Prognosehorizont 2025) wurden von<br />

der Deutschen Bahn AG, Systemverb<strong>und</strong> Bahn – Umweltschutz Berlin zur Verfügung gestellt.<br />

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der<br />

RLS-90 für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong> der SCHALL 03 für den Schienenverkehrslärm.<br />

Im vorliegenden Fall ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant, da<br />

aufgr<strong>und</strong> der Ausweisung von Mischgebietsflächen <strong>und</strong> allgemeinen Wohngebietsflächen<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der bereits vorliegenden Belastung auf umliegenden Straßenabschnitten<br />

nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen ist.<br />

Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />

straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />

<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />

60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />

für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />

eingehalten.<br />

Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />

die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />

nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />

von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />

von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />

Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />

der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />

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Seite 23<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Ges<strong>und</strong>e Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse können aufgr<strong>und</strong> der Bauweise durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung<br />

(Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite),<br />

Abrücken der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden.<br />

Gemäß DIN 4109 ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz<br />

der Wohn- <strong>und</strong> Büronutzungen vor Verkehrslärm. Die Dimensionierung des passiven<br />

Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen.<br />

Für die Mischgebiete ergibt sich der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm<br />

aus dem um 3 dB(A) 3 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bilden die<br />

Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß<br />

Abschnitt 5.5.6 der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am<br />

Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel zu verwenden.<br />

Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Prognose, dass die nächtlichen Emissionen<br />

durch den Schienenverkehr erheblich überwiegen. Daher wird hier der maßgebliche Außenlärmpegel<br />

nach folgendem Ansatz gebildet:<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />

Die Summierung von weiteren 5 dB(A) berücksichtigt dabei, dass die Lärmbelastung in<br />

der Nacht bedingt durch den Schienenverkehr in derselben Größenordnung wie am Tag<br />

ausfällt.<br />

Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />

Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />

hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />

Weise sichergestellt werden kann.<br />

Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:<br />

• Im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs wird der Orientierungswert<br />

für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />

ab einem Abstand von bis zu 11 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes nördlich der Industriestraße<br />

ab einem Abstand von bis zu 23 m gemessen von der südlichen<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen. In den Obergeschossen<br />

wird im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs der Orientierungswert<br />

für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in Richtung<br />

der Straße Pölitzer Weg ab einem Abstand von bis zu 24 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes<br />

nördlich der Industriestraße ab einem Abstand von bis zu 38 m gemessen<br />

von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen.<br />

• Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der Orientierungswert für allgemeine<br />

Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />

nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können somit<br />

3 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des<br />

Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld ⇔ gerichteter<br />

Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm)<br />

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Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

im gesamten allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen<br />

wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb<br />

möglicher Außenwohnbereiche ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des allgemeinen<br />

Wohngebietes mehr als 3 dB(A) überschritten.<br />

Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert<br />

mehr als 3 dB(A) überschritten wird, auszuschließen. Die Ausführung von nicht beheizten<br />

Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig.<br />

6.2. Festsetzungen<br />

a) Schutz vor Gewerbelärm<br />

Zum Schutz der Wohn- <strong>und</strong> Büronutzungen vor Gewerbelärm sind innerhalb der in den<br />

Planzeichnungen dargestellten Bereiche Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />

(schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109) geschlossen auszuführen.<br />

Die Festsetzung gilt für die den gewerblich genutzten Flächen zugewandten Außenbauteile.<br />

Fenster als Bestandteil des Außenbauteils vor schutzbedürftigen Räumen, die nur zum<br />

Reinigen zu öffnen sind, sind dann zulässig, wenn die natürliche Lüftung der schutzbedürftigen<br />

Räume über eine lärmabgewandte Front des Gebäudes erfolgen kann.<br />

Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />

Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />

geringere Beurteilungspegel resultieren.<br />

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

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Proj.Nr.: 13079<br />

Abbildung 1: Lage der Bereiche, in dem Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />

tags geschlossen auszuführen sind, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

WA<br />

MI<br />

MI<br />

WA<br />

WA<br />

WA<br />

Baugrenzen<br />

Bereiche, in denen Außenbauteile von Gebäuden vor<br />

Aufenthaltsräumen tags geschlossen auszuführen sind<br />

Plangeltungsbereich<br />

Pölitzer Weg<br />

Industriestraße<br />

Pölitzer Weg<br />

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Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Abbildung 2: Lage der Bereiche, in dem Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />

nachts geschlossen auszuführen sind, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

WA<br />

MI<br />

MI<br />

WA<br />

WA<br />

WA<br />

Baugrenzen<br />

Bereiche, in denen Außenbauteile von Gebäuden vor<br />

Aufenthaltsräumen nachts geschlossen auszuführen sind<br />

Plangeltungsbereich<br />

Pölitzer Weg<br />

Industriestraße<br />

Pölitzer Weg<br />

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 27<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

b) Schutz vor Verkehrslärm<br />

Zum Schutz der Büro- <strong>und</strong> Wohnnutzungen vor Verkehrslärm <strong>und</strong> Gewerbelärm werden<br />

die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Schallschutz<br />

im Hochbau festgesetzt. Die Festsetzungen gelten für die der Straße Pölitzer Weg <strong>und</strong><br />

der Industriestraße zugewandten Gebäudefronten <strong>und</strong> Seitenfronten. Für rückwärtige<br />

Fronten gelten um jeweils eine Stufe niedrigere Lärmpegelbereiche.<br />

Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven<br />

Schallschutz:<br />

1)<br />

2)<br />

Lärmpegelbereich<br />

nach DIN 4109<br />

Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel L a<br />

dB(A)<br />

erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der<br />

Außenbauteile 1) R´w,res<br />

Wohnräume Büroräume 2)<br />

[dB]<br />

III 61 - 65 35 30<br />

IV 66 - 70 40 35<br />

V 71 - 75 45 40<br />

resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster <strong>und</strong> Lüftung zusammen)<br />

An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgr<strong>und</strong> der in den Räumen ausgeübten<br />

Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />

Ebenerdige bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche) im<br />

Mischgebiet nördlich des Pölitzer Wegs sind bis zu einem Abstand von bis zu 11 m gemessen<br />

von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw. sind Außenwohnbereiche<br />

(Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Straßen Pölitzer Weg<br />

nur auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig.<br />

In den Obergeschossen sind bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche)<br />

im Mischgebiet nördlich des Pölitzer Wegs bis zu einem Abstand von bis<br />

zu 23 m gemessen von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw.<br />

sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Straßen<br />

Pölitzer Weg nur auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig.<br />

Im Mischgebiet nördlich der Industriestraße sind ebenerdige bauliche Anlagen mit schützenswerten<br />

Nutzungen (Außenwohnbereiche) bis zu einem Abstand von bis zu 24 m gemessen<br />

von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw. sind Außenwohnbereiche<br />

(Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Industriestraße nur<br />

auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig.<br />

In den Obergeschossen sind bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche)<br />

im Mischgebiet nördlich der Industriestraße bis zu einem Abstand von bis<br />

zu 38 m gemessen von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze geschlossen auszuführen bzw.<br />

sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Loggien) unmittelbar an der Industriestraße<br />

nur auf straßenabgewandten Seiten im Schutz von Baukörpern zulässig. Die Ausführung<br />

von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieses Abstandes ist generell zulässig.<br />

In den Obergeschossen des allgemeine Wohngebietes sind bauliche Anlagen mit schützenswerten<br />

Nutzungen (Außenwohnbereiche) ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des<br />

allgemeinen Wohngebietes geschlossen auszuführen.<br />

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Seite 28<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb des Plangeltungsbereiches ist<br />

generell zulässig.<br />

Abbildung 3: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

LPB II<br />

LPB III<br />

LPB IV<br />

LPB V<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

(Hinweis an den Planer: Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus der Planzeichnung der<br />

obigen Abbildung 3 übernehmen.)<br />

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 29<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />

Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />

hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />

Weise sichergestellt werden kann.<br />

Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)<br />

müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.<br />

Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der<br />

Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.<br />

Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />

Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />

geringere Beurteilungspegel resultieren. Für das allgemeine Wohngebiet<br />

ist bei einem Einzelnachweis der maßgebliche Außenlärmpegel abweichend von der DIN<br />

4109 wie folgt zu ermitteln:<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />

Hammoor, den 28. Mai 2013<br />

(Dipl.-Ing. (FH) Bianca Berghofer)<br />

(Dipl.-Ing. Björn Heichen)<br />

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Seite 30<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

7. Quellenverzeichnis<br />

Gesetze, Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong> Richtlinien<br />

[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche Vorgänge (B<strong>und</strong>es-<br />

Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert am<br />

27. Juni 2012 durch Artikel 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher<br />

Vorschriften (BGBl. I Nr. 29 vom 29.06.2012 S. 1421);<br />

[2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes,<br />

Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990<br />

(BGBl. I Nr. 27 vom 20.06.1990 S. 1036) zuletzt geändert am 19. September 2006<br />

durch Artikel 3 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von B<strong>und</strong>esrecht im Zuständigkeitsbereich<br />

des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

(BGBl. I Nr. 44 vom 30.09.2006 S. 2146);<br />

[3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz<br />

(6. BImSchVwV), TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom<br />

26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503);<br />

[4] DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Hinweise für<br />

die Planung, Juli 2002;<br />

[5] DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;<br />

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987;<br />

[6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen <strong>und</strong> Nachweise, November<br />

1989;<br />

[7] DIN 4109 Berichtigung 1, Berichtigung zu DIN 4109/11.89, DIN 4109 Bbl. 1/11.89<br />

<strong>und</strong> DIN 4109 Bbl. 2/11.89, August 1992;<br />

Emissions-/Immissionsberechnung<br />

[8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990;<br />

[9] Information Deutsche B<strong>und</strong>esbahn · B<strong>und</strong>esbahn-Zentralamt München, SCHALL<br />

03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe<br />

1990;<br />

[10] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus<br />

Parkplätzen, Autohöfen <strong>und</strong> Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern <strong>und</strong> Tiefgaragen,<br />

Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete<br />

Auflage, 2007;<br />

[11] Hessische Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht zur Untersuchung der<br />

Lkw- <strong>und</strong> Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Ausliefe-<br />

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 31<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

rungslagern <strong>und</strong> Speditionen, aus: Umweltplanung, Arbeits- <strong>und</strong> Umweltschutz,<br />

Heft 1992, 16. Mai 1995;<br />

[12] Hessische Landesanstalt für Umwelt <strong>und</strong> Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung<br />

der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von<br />

Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen <strong>und</strong> Verbrauchermärkten sowie<br />

weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz<br />

in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005;<br />

[13] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen von<br />

Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- <strong>und</strong> Umweltschutz, Heft Nr. 275, Hessische<br />

Landesanstalt für Umwelt, 1999;<br />

[14] DIN ISO 9613-2, Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien -<br />

Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996), Oktober 1999;<br />

[15] DIN EN ISO 717-1, Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden <strong>und</strong> von<br />

Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung November 2006;<br />

[16] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation <strong>und</strong> Ausbildung für den<br />

Immissionsschutz, München, Cadna/A ® für Windows, Computerprogramm zur<br />

Berechnung <strong>und</strong> Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 4.3.143<br />

(32-Bit), Oktober 2012;<br />

Sonstige projektbezogene Quellen <strong>und</strong> Unterlagen<br />

[17] Planzeichnungen von PROKOM GmbH, Lübeck, Stand 06. März 2013;<br />

[18] Eingangsdaten für schalltechnische Berechnungen, Deutsche Bahn AG, Technik,<br />

Systemverb<strong>und</strong>, Dienstleistungen Betrieblicher Umweltschutz (TUM 1), Schall<strong>und</strong><br />

Erschütterungsschutz, 21.11.2012;<br />

[19] Verkehrsbelastungen der Industriestraße, Anhangsband zum Verkehrsentwicklungsplan<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Stand Juli 2009;<br />

[20] Emissionsmessungen auf dem Gelände der Firma Borowski & Hopp <strong>und</strong> Prognose<br />

der Immissionen an der Wohnbebauung im Stoltenrieden 18 in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

LAIRM CONSULT GmbH, Hammoor, vom 23. September 2009;<br />

[21] Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT<br />

GmbH, 4. April 2013;<br />

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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

I<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

8. Anlagenverzeichnis<br />

A 1<br />

A 2<br />

Lagepläne ................................................................................................................ III<br />

A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500 ................................................................... III<br />

A 1.2 Lage der Quellen, Vorbelastung, Maßstab 1:3.000 ........................................ IV<br />

A 1.2.1 Flächenhafter Ansatz, Maßstab 1:3.000 ........................................... IV<br />

A 1.2.2 Tankstelle Titan, Maßstab 1:300 ....................................................... V<br />

A 1.2.3 Borowski & Hopp, Maßstab 1:600 .................................................... VI<br />

A 1.3 Lage der Quellen innerhalb des Plangebietes............................................... VII<br />

A 1.3.1 Dänisches Bettenlager, Maßstab 1:600 .......................................... VII<br />

A 1.3.2 Tankstelle Shell, Maßstab 1:500 .................................................... VIII<br />

Gewerbelärm .......................................................................................................... IX<br />

A 2.1 Verkehrsaufkommen <strong>und</strong> Technik ................................................................. IX<br />

A 2.1.1 Borowski & Hopp ............................................................................. IX<br />

A 2.1.2 Tankstelle Titan ................................................................................. X<br />

A 2.1.3 Dänisches Bettenlager ..................................................................... XI<br />

A 2.1.4 Tankstelle Shell ............................................................................... XII<br />

A 2.2 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen ............................................... XIII<br />

A 2.2.1 Flächenbezogene Schallleistungspegel ......................................... XIII<br />

A 2.2.2 Fahrbewegungen Pkw ................................................................... XIII<br />

A 2.2.3 Lkw-Verkehre ................................................................................. XIV<br />

A 2.2.4 Parkvorgänge ................................................................................. XV<br />

A 2.2.5 Anlieferungen ................................................................................. XVI<br />

A 2.2.6 Technik .......................................................................................... XVI<br />

A 2.2.7 Lagerfläche <strong>und</strong> Schrottschere ..................................................... XVII<br />

A 2.2.8 Tankstelle ..................................................................................... XVII<br />

A 2.2.9 Waschhalle, -boxen ..................................................................... XVIII<br />

A 2.2.10 Oktavspektren Schallleistungspegel ............................................. XVIII<br />

A 2.2.11 Abschätzung der Standardabweichungen ...................................... XIX<br />

A 2.3 Schallleistungspegel für die Quellbereiche .................................................. XXI<br />

A 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel ....................... XXVII<br />

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II<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 2.5 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm ......................................................... XXIX<br />

A 2.5.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,0 m, Maßstab 1:2.000 .. XXIX<br />

A 2.5.2 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000 . XXX<br />

A 2.5.3 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000XXXI<br />

A 3<br />

Verkehrslärm ..................................................................................................... XXXII<br />

A 3.1 Straßenverkehrslärm ................................................................................ XXXII<br />

A 3.1.1 Verkehrsbelastungen .................................................................. XXXII<br />

A 3.1.2 Basis-Emissionspegel ................................................................ XXXII<br />

A 3.1.3 Emissionspegel .......................................................................... XXXII<br />

A 3.2 Schienenverkehrslärm ............................................................................. XXXIII<br />

A 3.2.1 Basis-Emissionspegel ............................................................... XXXIII<br />

A 3.2.2 Emissionspegel ......................................................................... XXXIII<br />

A 3.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm ....................................................... XXXIV<br />

A 3.3.1 Straßenverkehrslärm ................................................................. XXXIV<br />

A 3.3.1.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />

1:2.000 ......................................................................... XXXIV<br />

A 3.3.1.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />

1:2.000 .......................................................................... XXXV<br />

A 3.3.2 Schienenverkehrslärm ............................................................... XXXVI<br />

A 3.3.2.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />

1:2.000 ......................................................................... XXXVI<br />

A 3.3.2.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />

1:2.000 ........................................................................ XXXVII<br />

A 3.3.3 Gesamtverkehrslärm ............................................................... XXXVIII<br />

A 3.3.3.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />

1:2.000 ....................................................................... XXXVIII<br />

A 3.3.3.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab<br />

1:2.000 ......................................................................... XXXIX<br />

A 3.3.4 Lärmpegelbereiche, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000 ............ XL<br />

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gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

III<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 1<br />

Lagepläne<br />

A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500<br />

MI<br />

Stoltenrieden<br />

Baugrenzen<br />

Industriestraße<br />

Schienenstrecke Hamburg - Lübeck<br />

MI<br />

WA<br />

WA<br />

WA<br />

WA<br />

Plangeltungsbereich<br />

Straße<br />

Kreuzung<br />

Schiene<br />

Haus<br />

3D-Reflektor<br />

Höhenlinie<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

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IV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 1.2 Lage der Quellen, Vorbelastung, Maßstab 1:3.000<br />

A 1.2.1 Flächenhafter Ansatz, Maßstab 1:3.000<br />

Stoltenrieden<br />

GE 4<br />

GE 5<br />

WA<br />

MI<br />

WA<br />

WA<br />

Plangeltungsbereich<br />

GE 1<br />

GE 2<br />

GE 6<br />

GE 3<br />

Industriestraße<br />

Flächenquelle<br />

Haus<br />

Schirm<br />

3D-Reflektor<br />

Höhenlinie<br />

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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

V<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 1.2.2 Tankstelle Titan, Maßstab 1:300<br />

lq19<br />

lq16<br />

lq18<br />

fq22<br />

pq5<br />

fq21<br />

fq25<br />

fq24<br />

fq23<br />

fq26<br />

fq27<br />

Tankstelle Titan<br />

lq17<br />

vq3<br />

lq15<br />

lq20<br />

Punktquelle<br />

Linienquelle<br />

Flächenquelle<br />

vert. Flächenquelle<br />

Haus<br />

3D-Reflektor<br />

Höhenlinie<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


VI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 1.2.3 Borowski & Hopp, Maßstab 1:600<br />

lq1<br />

Punktquelle<br />

Linienquelle<br />

Flächenquelle<br />

Haus<br />

Schirm<br />

3D-Reflektor<br />

Höhenlinie<br />

pq1<br />

fq1<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

VII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 1.3<br />

Lage der Quellen innerhalb des Plangebietes<br />

A 1.3.1 Dänisches Bettenlager, Maßstab 1:600<br />

fq8<br />

pq2<br />

fq5<br />

fq6<br />

lq2<br />

pq3<br />

Dänisches Bettenlager<br />

fq4<br />

lq3<br />

fq2<br />

fq3<br />

fq10<br />

fq9<br />

lq5<br />

lq4<br />

lq6<br />

fq7<br />

Punktquelle<br />

Linienquelle<br />

Flächenquelle<br />

vert. Flächenquelle<br />

Haus<br />

3D-Reflektor<br />

Höhenlinie<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


VIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 1.3.2 Tankstelle Shell, Maßstab 1:500<br />

fq15<br />

lq12<br />

lq7<br />

lq11<br />

fq11<br />

fq16<br />

lq13<br />

Tankstelle<br />

Shell<br />

lq8<br />

pq4<br />

fq20<br />

fq13<br />

fq19<br />

lq14<br />

lq9<br />

fq12<br />

fq18<br />

fq17<br />

vq1<br />

vq2<br />

lq10<br />

fq14<br />

Punktquelle<br />

Linienquelle<br />

Flächenquelle<br />

vert. Flächenquelle<br />

Haus<br />

Schirm<br />

3D-Reflektor<br />

Höhenlinie<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

IX<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2<br />

A 2.1<br />

A 2.1.1<br />

Gewerbelärm<br />

Verkehrsaufkommen <strong>und</strong> Technik<br />

Borowski & Hopp<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8 8<br />

Stellplätze<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

tags nachts<br />

Ze<br />

Teilverkehr<br />

n<br />

Anteil<br />

Kürzel<br />

Kfz /<br />

Verteilung<br />

13 h<br />

Borowski & Hopp<br />

1 lk2zu zu 7<br />

Lkw gesamt 100 %<br />

2 lk2ab ab 7<br />

3 Containerwechsel<br />

lk21ab ab 5<br />

lk21zu zu 5<br />

100 %<br />

4<br />

5 lk22zu zu 2<br />

Lkw 100 %<br />

6 lk22ab ab 2<br />

Richtung<br />

T r1 T r2 T r3 T r4<br />

Kfz / Kfz / Kfz /<br />

3 h 8 h 1 h<br />

Ze Vorgänge Kürzel Anteil<br />

Anzahl der Vorgänge bzw.<br />

Vorgangsdauer [h]<br />

tags nachts<br />

T r1 T r2 T r3 T r4<br />

13 h 3 h 8 h 1 h<br />

1 Schrottschere<br />

ht1 100% 10 h 0 h 0 h<br />

2 Lagerfläche<br />

ht2 100% 10 h 0 h 0 h<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2: ........Anzahl der Stellplätze;<br />

Spalte 3: ........Anteil an Gesamtzahl;<br />

Spalten 6-9: ...Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />

T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />

T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />

T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />

gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />

T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


X<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 2.1.2<br />

Tankstelle Titan<br />

K<strong>und</strong>enverkehre für die Tankstelle Titan<br />

1 Tank <strong>und</strong><br />

kfz1zu zu 546 99 26<br />

100 %<br />

2 Shopk<strong>und</strong>en<br />

kfz1ab ab 546 99 26<br />

3 kfz11zu zu 300 54 14<br />

Tank-K<strong>und</strong>en 55 %<br />

4 kfz11ab ab 300 54 14<br />

5 kfz12zu zu 246 45 12<br />

Shop-K<strong>und</strong>en 45 %<br />

6 kfz12ab ab 246 45 12<br />

7 davon K<strong>und</strong>en<br />

kfz13zu zu 22 4<br />

6 %<br />

8 Luftstation<br />

kfz13ab ab 22 4<br />

11 K<strong>und</strong>en<br />

kfz14zu zu 137 25<br />

100 %<br />

12 Waschhalle<br />

kfz14ab ab 137 25<br />

Anlieferungen Tankstelle<br />

13 Kraftstoff-<br />

lkw11zu zu 1<br />

100 %<br />

14 Anlieferung<br />

lkw11ab ab 1<br />

15 Shop-Ware<br />

lkw12zu zu 1<br />

100 %<br />

16 Lkw > 3,5 t<br />

lkw12ab ab 1<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

Stellplätze<br />

tags nachts<br />

Richtung<br />

r4<br />

Ze Teilverkehr<br />

Kürzel<br />

T r1 T r2 T r3 T<br />

Anteil Kfz / Kfz / Kfz / Kfz /<br />

13 h 3 h 8 h 1 h<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2: ........ Anzahl der Stellplätze;<br />

Spalte 3: ........ Anteil an Gesamtzahl;<br />

Spalten 6-9: ... Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />

T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />

T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />

T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />

gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />

T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2.1.3<br />

Dänisches Bettenlager<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

Stellplätze<br />

tags nachts<br />

Richtung<br />

r4<br />

Ze Teilverkehr<br />

Kürzel<br />

T r1 T r2 T r3 T<br />

Anzahl<br />

Anteil<br />

Kfz / Kfz / Kfz / Kfz /<br />

n<br />

13 h 3 h 8 h 1 h<br />

Pkw-Verkehre (mittlerer Spitzentag)<br />

1 Stellplatzanlage<br />

pkzu zu 275<br />

90 100 %<br />

2 gesamt<br />

pkab ab 275<br />

3 pk1zu zu 21<br />

Stellplatz 1 7 8 %<br />

4 pk1ab ab 21<br />

5 pk2zu zu 49<br />

Stellplatz 2 16 18 %<br />

6 pk2ab ab 49<br />

7 pk3zu zu 49<br />

Stellplatz 3 16 18 %<br />

8 pk3ab ab 49<br />

9 pk4zu zu 92<br />

Stellplatz 4 30 33 %<br />

10 pk4ab ab 92<br />

11 pk5zu zu 9<br />

Stellplatz 5 3 3 %<br />

12 pk5ab ab 9<br />

13 pk6zu zu 9<br />

Stellplatz 6 3 3 %<br />

14 pk6ab ab 9<br />

15 pk7zu zu 46<br />

Stellplatz 7 15 17 %<br />

16 pk7ab ab 46<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

Ze Teilverkehr Ladezone Kürzel<br />

tags nachts<br />

Richtung<br />

T r1 T r2 T r3 T r4<br />

Kfz /<br />

13 h<br />

Lkw-Verkehre (mittlerer Spitzentag)<br />

1 lk1zu zu 1<br />

Lkw > = 7,5 t Ladezone<br />

2 lk1ab ab 1<br />

Kfz /<br />

3 h<br />

Kfz /<br />

8 h<br />

Kfz /<br />

1 h<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7<br />

Anzahl der Vorgänge bzw.<br />

Vorgangsdauer [h]<br />

Ze Vorgänge Kürzel<br />

T r1 T r2 T r3 T r4<br />

13 h 3 h 8 h 1 h<br />

Sonstige Arbeiten<br />

1 Betrieb haustechnischer Anlagen ht 100% 13 h 3 h 1 h<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2: ........Anzahl der Stellplätze;<br />

Spalte 3: ........Anteil an Gesamtzahl;<br />

Spalten 6-9: ...Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />

Anteil<br />

tags<br />

nachts<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />

T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />

T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />

gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />

T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />

A 2.1.4<br />

Tankstelle Shell<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

Stellplätze<br />

tags nachts<br />

Richtung<br />

r4<br />

Ze Teilverkehr<br />

Kürzel<br />

T r1 T r2 T r3 T<br />

Anteil Kfz / Kfz / Kfz / Kfz /<br />

13 h 3 h 8 h 1 h<br />

K<strong>und</strong>enverkehre für die Tankstelle Shell<br />

1 Tank <strong>und</strong><br />

kfz2zu zu 546 99 26<br />

100 %<br />

2 Shopk<strong>und</strong>en<br />

kfz2ab ab 546 99 26<br />

3 kfz21zu zu 300 54 14<br />

Tank-K<strong>und</strong>en 55 %<br />

4 kfz21ab ab 300 54 14<br />

5 kfz22zu zu 246 45 12<br />

Shop-K<strong>und</strong>en 45 %<br />

6 kfz22ab ab 246 45 12<br />

7 davon K<strong>und</strong>en<br />

kfz23zu zu 22 4<br />

6 %<br />

8 Luftstation<br />

kfz23ab ab 22 4<br />

9 K<strong>und</strong>en<br />

kfz24zu zu 137 25<br />

100 %<br />

10 Waschhalle<br />

kfz24ab ab 137 25<br />

Anlieferungen Tankstelle<br />

11 Kraftstoff-<br />

lkw21zu zu 2<br />

100 %<br />

12 Anlieferung<br />

lkw21ab ab 2<br />

13 Shop-Ware<br />

lkw22zu zu 1<br />

100 %<br />

14 Lkw > 3,5 t<br />

lkw22ab ab 1<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2: ........ Anzahl der Stellplätze;<br />

Spalte 3: ........ Anteil an Gesamtzahl;<br />

Spalten 6-9: ... Beurteilungszeiträume wie folgt:<br />

T r1 : ... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)<br />

T r2 : .. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr <strong>und</strong> 20 bis 22 Uhr);<br />

T r3 : ... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms<br />

gemäß TA Lärm nicht maßgebend);<br />

T r4 : ... lauteste St<strong>und</strong>e nachts (zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr);<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2.2<br />

A 2.2.1<br />

Basisschallleistungen der einzelnen Quellen<br />

Flächenbezogene Schallleistungspegel<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6<br />

mittlere Schallleistungspegel<br />

Ze<br />

Gewerbefläche<br />

Fläche<br />

L W " L W ,r,1<br />

tags nachts tags nachts<br />

m² dB(A) (pro m²) dB(A)<br />

1 ge01 GE 1 6.610 60 45 98,2 83,2<br />

2 ge02 GE 2 13.800 60 45 101,4 86,4<br />

3 ge03 GE 3 19.050 60 45 102,8 87,8<br />

4 ge04 GE 4 2.190 60 45 93,4 78,4<br />

5 ge05 GE 5 1.660 60 45 92,2 77,2<br />

6 ge06 GE 6 27.540 60 45 104,4 89,4<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalten 3 <strong>und</strong> 4 ......... flächenbezogener Schallleistungspegel gemäß Festsetzungen in<br />

B-Plänen bzw. geeignete Ansätze;<br />

Spalten 5 <strong>und</strong> 6 ......... mittlerer Schallleistungspegel pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.2<br />

Fahrbewegungen Pkw<br />

Die Berechnung der von den fahrenden Kfz ausgehenden Schallemissionen erfolgt in<br />

Anlehnung an die in der Parkplatzlärmstudie [10] beschriebene Vorgehensweise nach der<br />

RLS-90 [8]. Um die Einheitlichkeit des Rechenmodells für alle Lärmquellen (Fahrzeugverkehr,<br />

Parkvorgänge) zu gewährleisten, werden die Emissionspegel nach RLS-90 in mittlere<br />

Schallleistungspegel für ein Ereignis pro St<strong>und</strong>e umgerechnet. Die folgende Tabelle<br />

zeigt den Ansatz.<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

mittlere Schallleistungspegel<br />

(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />

Ze Kürzel<br />

Fahrwegsbezeichnung<br />

v D v l ⊥ Dh g D Stg K StrO * L W ,r,1<br />

km / h dB(A) m % dB(A)<br />

Pkw-Fahrwege (bezogen auf eine Bewegung)<br />

1 f1 Pkw-Umfahrt 30 -8,8 117 0,0 0,0 0,0 0,0 68,4<br />

2 f2 Pkw-Umfahrt 30 -8,8 112 0,0 0,0 0,0 0,0 68,2<br />

3 f3 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 24 0,0 0,0 0,0 0,0 61,6<br />

4 f4 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 17 0,0 0,0 0,0 0,0 60,1<br />

5 f5 Pkw-Zufahrt Waschhalle 30 -8,8 63 0,0 0,0 0,0 0,0 65,7<br />

6 f6 Pkw-Abfahrt Waschhalle 30 -8,8 40 0,0 0,0 0,0 0,0 63,8<br />

7 f7 Pkw-Zufahrt Stellplatz 30 -8,8 22 0,0 0,0 0,0 0,0 61,2<br />

8 f8 Pkw-Zufahrt Stellplatz 30 -8,8 55 0,0 0,0 0,0 0,0 65,2<br />

9 f9 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 18 0,0 0,0 0,0 0,0 60,3<br />

10 f10 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 30 -8,8 8 0,0 0,0 0,0 0,0 56,8<br />

11 f11 Pkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrt Waschhalle 30 -8,8 24 0,0 0,0 0,0 0,0 61,6<br />

12 f12 Pkw-Zufahrt Stellplatz 30 -8,8 28 0,0 0,0 0,0 0,0 62,2<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XIV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 1 ......... Bezeichnung der Lärmquellen;<br />

Spalte 2 ......... siehe Lageplan in Anlage A 1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstrecken<br />

auf dem Betriebsgelände;<br />

Spalte 3 ......... Nach Abschnitt 4.4.1.1.2 der RLS-90 ist mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,<br />

mindestens jedoch mit v = 30 km / h zu rechnen.<br />

Spalte 4 ......... Geschwindigkeitskorrekturen nach Gleichung 8 der RLS-90;<br />

Spalte 5 ......... Längen der Fahrstrecke;<br />

Spalte 6 ......... Höhendifferenzen im jeweiligen Abschnitt;<br />

Spalte 7 ......... Längsneigung des Fahrweges (Steigungen <strong>und</strong> Gefälle nach Abschnitt<br />

4.4.1.1.4 der RLS-90 gleich behandelt);<br />

Spalte 8 ......... Korrekturen für Steigungen <strong>und</strong> Gefälle nach Gleichung 9 der RLS-90;<br />

Spalte 9 ......... Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tabelle 4 der<br />

RLS-90;<br />

Spalte 10 ....... Der Schallleistungspegel für eine Fahrt pro St<strong>und</strong>e ergibt sich aus dem<br />

Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90 zu<br />

( l ) 19,2 dB(<br />

).<br />

LW , r,1<br />

= Lm,<br />

E + 10lg + A<br />

Dabei ist l die tatsächliche Fahrweglänge unter Berücksichtigung des<br />

Höhenunterschiedes. Der Korrektursummand von 19,2 dB resultiert aus<br />

den unterschiedlichen Bezugsabständen (L m,E : Schalldruckpegel in 25 m<br />

Abstand von der Emissionsachse ⇔ L W,r,1 : Schallleistungspegel bezogen<br />

auf eine Länge von 1 m).<br />

A 2.2.3<br />

Lkw-Verkehre<br />

Für die Lkw-Fahrten auf Betriebsgeländen wird ein aktueller Bericht der Hessischen Landesanstalt<br />

für Umwelt [12] herangezogen. Für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> eine Wegstrecke<br />

von 1 Meter wird der Studie entsprechend von einem Schallleistungsbeurteilungspegel<br />

von 63 dB(A) ausgegangen.<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Ze Kürzel Fahrwegsbezeichnung<br />

mittlere Schallleistungspegel<br />

(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />

L W 0 D Rang. Länge ∆h g D Stg D StrO L W ,r,1<br />

dB(A) dB(A) m % dB(A)<br />

1 lk1 Lkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrten 63 0,0 50 0,0 0,0 0,0 0,0 80,0<br />

2 lk2 Lkw-Zufahrt 63 0,0 102 0,0 0,0 0,0 0,0 83,1<br />

3 lk3 Lkw-Rangieren 63 5,0 13 0,0 0,0 0,0 0,0 79,1<br />

4 lk4 Lkw-Abfahrt 63 0,0 28 0,0 0,0 0,0 0,0 77,5<br />

5 lk5 Lkw-Umfahrt Tankwagen 63 0,0 69 0,0 0,0 0,0 0,0 81,4<br />

6 lk6 Lkw-Umfahrt Shop 63 0,0 85 0,0 0,0 0,0 0,0 82,3<br />

7 lk7 Lkw-Umfahrt Tankwagen 63 0,0 54 0,0 0,0 0,0 0,0 80,3<br />

8 lk8 Lkw-Umfahrt Shop 63 0,0 66 0,0 0,0 0,0 0,0 81,2<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 1 .........Bezeichnung der Lärmquellen;<br />

Spalte 2 .........siehe Lageplan in Anlage A 1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstrecken<br />

auf dem Betriebsgelände;<br />

Spalte 3 .........Schallleistungspegel je Wegelement von 1 m;<br />

Spalte 4 .........Zuschläge für Rangierfahrten;<br />

Spalte 5 .........Längen der Fahrstrecke;<br />

Spalte 6 .........Höhendifferenzen im jeweiligen Abschnitt;<br />

Spalte 7 .........Längsneigung des Fahrweges (Steigungen <strong>und</strong> Gefälle gleich behandelt);<br />

Spalte 8 .........Korrekturen für Steigungen <strong>und</strong> Gefälle;<br />

Spalte 9 .........Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen (hier nicht erforderlich);<br />

Spalte 10 .......Schallleistungspegel für eine Fahrt pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.4<br />

Parkvorgänge<br />

Neben den Fahrbewegungen sind im Bereich der Stellplatzanlagen zusätzlich die Geräusche<br />

aus den Parkvorgängen (Ein- <strong>und</strong> Ausparken, Türenschlagen etc.), dem Parkplatzsuchverkehr<br />

<strong>und</strong> dem Durchfahrtsanteil zu berücksichtigen. Es finden die Ansätze der<br />

Parkplatzlärmstudie [10] Verwendung.<br />

Sp 1 2<br />

3 4 5 6 7 8<br />

mittlere Schallleistungspegel<br />

Ze Kürzel<br />

Vorgang<br />

(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />

L W 0 K PA K I K StrO K D L W ,r,1<br />

dB(A)<br />

1 park Stellplätze P&R, getrenntes Verfahren<br />

63 0 4 0,0 0,0 67,0<br />

2 lkwp Lkw-Parken auf Betriebsgeländen<br />

63 14 3 0,0 0,0 80,0<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 3 .........Ausgangsschallleistungen für eine Bewegung pro St<strong>und</strong>e (siehe Abschnitt<br />

8.2 der Parkplatzlärmstudie);<br />

Spalte 4 .........Zuschläge für unterschiedliche Parkplatztypen nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie;<br />

Spalte 5 .........Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche (Türenklappen), ebenfalls<br />

nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie;<br />

Spalte 6 .........Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen gemäß Parkplatzlärmstudie<br />

(bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt 8.2.2 der Parkplatzlärmstudie<br />

sowie bei Parkplätzen an Einkaufszentren nicht erforderlich);<br />

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XVI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Spalte 7 ......... Zuschläge für den Schallanteil der durchfahrenden Fahrzeuge gemäß<br />

Parkplatzlärmstudie, bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt 8.2.2 der<br />

Parkplatzlärmstudie nicht erforderlich;<br />

Spalte 8 ......... mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.5<br />

Anlieferungen<br />

Für die Entladegeräusche wird ein Schallleistungspegel von 97 dB(A) (inkl. Impulszuschlag<br />

von 6 dB(A)) zugr<strong>und</strong>e gelegt, der auf Erfahrungswerten <strong>und</strong> eigenen Messungen<br />

im Rahmen anderer Untersuchungen basiert.<br />

Hinsichtlich des Betriebs des Kühlaggregats eines Kühl-Lkw wird für den Dieselbetrieb der<br />

Parkplatzlärmstudie entsprechend von einem Schallleistungspegel von 97 dB(A) <strong>und</strong> einer<br />

Laufzeit von 15 Minuten je St<strong>und</strong>e ausgegangen [10].<br />

Die Schallleistungspegel, die Einwirkzeiten für einen Vorgang <strong>und</strong> der sich daraus ergebende<br />

Schallleistungs-Beurteilungspegel, beziehen sich auf einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e,<br />

<strong>und</strong> sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.<br />

Sp 1 2 3mittlere<br />

4 5<br />

Schallleistungspegel<br />

Ze<br />

(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />

Vorgang<br />

L W 0 K I T E L W ,r,1<br />

dB(A) min. dB(A)<br />

1 Rangierfahrt Lkw, Fahrstrecke: 1 m 68,0 0 60 68,0<br />

2 lkwr Rangierfahrt Lkw, Fahrstrecke ca.: 75 m 86,8 0 60 86,8<br />

3 lkauf Abrollcontainer aufnehmen (Lkw mit Hakenliftsystem)<br />

96,0 9 1,0 87,2<br />

4 lkab Abrollcontainer absetzen (Lkw mit Hakenliftsystem)<br />

96,0 9 1,0 87,2<br />

5 lkwk Ladearbeiten (lärmintensive Teilzeit) Lkw < 7,5 t 91,0 6 15 91,0<br />

6 lkwg Ladearbeiten (lärmintensive Teilzeit), Lkw ≥ 7,5 t 91,0 6 30 94,0<br />

7 kühl Kühlaggregat Lkw (Dieselbetrieb) 97,0 0 15 91,0<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2 ......... Ausgangsschallleistungen für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

Spalte 3 ......... Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />

Spalte 4 ......... Einwirkzeiten je Vorgang;<br />

Spalte 5 ......... mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.6<br />

Technik<br />

Für die haustechnischen Aggregate (Verflüssiger) wurden Herstellerangaben bzw. für die<br />

(Lüfter) Schallleistungspegel angesetzt, die von Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen,<br />

problemlos eingehalten werden zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die folgende Tabelle zeigt die<br />

Eingangsdaten.<br />

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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XVII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Bei allen haustechnischen Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- <strong>und</strong> / oder impulshaltigen<br />

Geräusche erzeugen sowie keine tieffrequenten Geräuschanteile aufweisen<br />

(Stand der Technik).<br />

Sp 1 2<br />

3 4 5 6<br />

mittlere<br />

Ze Kürzel<br />

Vorgang<br />

Schallleistungspegel<br />

L W 0 K I T E L W ,r,1<br />

dB(A) min. dB(A)<br />

1 ht1 Haustechnik<br />

75,0 0 60 75,0<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 3 .........Ausgangsschallleistungen;<br />

Spalte 4 .........Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />

Spalte 5 .........Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />

Spalte 6 .........Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.7<br />

Lagerfläche <strong>und</strong> Schrottschere<br />

Sp 1 2<br />

3 4 5 6<br />

mittlere<br />

Ze Kürzel<br />

Vorgang<br />

Schallleistungspegel<br />

L W 0 K I T E L W ,r,1<br />

dB(A) min. dB(A)<br />

1 fl Lagerfläche<br />

103,1 5,3 60 108,4<br />

2 schere Schrottschere 90,5 6,4 60 96,9<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 3 .........Ausgangsschallleistungen;<br />

Spalte 4 .........Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />

Spalte 5 .........Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />

Spalte 6 .........Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.8<br />

Tankstelle<br />

Der Ansatz für die Geräusche von der Tankstelle mit zugehörigen Geräuschquellen erfolgte<br />

gemäß Tankstellenlärmstudie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [13]. Dabei<br />

werden die Ansätze für den Tagesbetrieb werktags verwendet.<br />

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XVIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Sp 1 2<br />

3 mittlere 4 5<br />

Schallleistungspegel<br />

Ze Kürzel<br />

Vorgang<br />

(ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e)<br />

Anzahl Kfz / h<br />

Prognosemodell werktags, tagsüber<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2 ......... Anzahl Kfz pro St<strong>und</strong>e;<br />

Spalte 4 ......... Ausgangsschallleistungen;<br />

Spalte 5 ......... Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />

Spalte 6 ......... Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

T E<br />

min.<br />

L W,r,1<br />

dB(A)<br />

1 tzapf Bereich Zapfsäule<br />

1<br />

60 74,7<br />

2 tshop Bereich Parken (Shopk<strong>und</strong>en)<br />

1<br />

60 72,1<br />

3 tein Bereich Ein-/Ausfahrt 1<br />

60 66,3<br />

4 tluft Bereich Luftstation (mit Waschanlage)<br />

1<br />

60 70,3<br />

5 tlad Benzinanlieferung durch Tankwagen<br />

1<br />

60 94,6<br />

6 tstaub Staubsaugerbetrieb (Luftstation) 1<br />

10 72,2<br />

A 2.2.9<br />

Waschhalle, -boxen<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5<br />

Ze<br />

Vorgang<br />

mittlere<br />

Schallleistungspegel<br />

L W 0 K I T E L W ,r,1<br />

dB(A) min. dB(A)<br />

Portalwaschanlagen<br />

1 wpkw Pkw-Waschzyklus (Waschen + Trocknen)<br />

95,9 4 84,1<br />

2 wasch SB-Waschboxen<br />

85,7 60 85,7<br />

3 hoch Hochdruckreiniger<br />

93,6 5 82,8<br />

Anmerkungen <strong>und</strong> Erläuterungen:<br />

Spalte 2 ......... Ausgangsschallleistungen;<br />

Spalte 3 ......... Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche;<br />

Spalte 4 ......... Einwirkzeiten für einen Vorgang;<br />

Spalte 5 ......... Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro St<strong>und</strong>e;<br />

A 2.2.10 Oktavspektren Schallleistungspegel<br />

In der folgenden Übersicht sind die verwendeten Basis-Oktavspektren angegeben, die bei<br />

der Schallausbreitungsberechnung verwendet wurden. Gr<strong>und</strong>lage bilden typische Oktavspektren<br />

aus aktuellen Regelwerken (DIN EN 717-1 [15], Tankstellenlärmstudie [13] <strong>und</strong><br />

Herstellerangaben).<br />

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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XIX<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

relativer Schallpegel (auf 0 dB(A) normiert)<br />

Ze<br />

Vorgang<br />

31,5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 kHz 2 kHz 4 kHz 8 kHz<br />

dB(A)<br />

Pkw-Anfahrten<br />

1 parkfahr (Tankstellenlärmstudie<br />

-8 -6 -14 -9 -9 -9 -11 -18<br />

1991)<br />

Parken an P+R-Anlagen,<br />

2 parkpr<br />

arithm. Mittel (aus<br />

Tankstellenlärmstudie<br />

-14 -12 -15 -9 -6 -6 -8 -14<br />

abgeleitet)<br />

3 lkfahrt<br />

Lkw-Fahrt, mittlere<br />

Drehzahl (1500 min-1)<br />

-24 -14 -12 -7 -4 -5 -12 -17<br />

(Ladelärmstudie 1995)<br />

4 lkladep<br />

LKW-Verladung (Paletten)<br />

(Erfahrungswerte / eigene -33 -24 -10 -4 -7 -9 -13 -19 -25<br />

Messungen)<br />

5 lkkuhld<br />

Kühlaggregat LKW<br />

(Dieselbetrieb)<br />

(Erfahrungswerte / eigene<br />

-38 -19 -14 -10 -6 -4 -8 -13 -22<br />

Messungen)<br />

6 einaus<br />

Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtbereich<br />

Tankstelle<br />

(Tankstellenlärmstudie<br />

-112 -56 -39 -28 -26 -2 -9 -6 -21<br />

1999)<br />

7 zapf<br />

Zapfsäule<br />

(Tankstellenlärmstudie -92 -26 -16 -13 -7 -5 -7 -9 -15<br />

1999)<br />

8 muenz<br />

Münzsauger<br />

(Tankstellenlärmstudie -48 -30 -21 -13 -9 -4 -6 -8 -14<br />

1999 abgeleitet)<br />

9 wasch<br />

Waschanlage<br />

(Tankstellenlärmstudie -51 -30 -21 -17 -11 -7 -7 -5 -7<br />

1999)<br />

10 luft<br />

Luftstation<br />

(Tankstellenlärmstudie -97 -32 -21 -16 -10 -6 -7 -5 -13<br />

1999 abgeleitet)<br />

Lüfter (typisches<br />

11 radvent<br />

Spektrum)<br />

-24 -14 -12 -7 -4 -5 -12 -17<br />

A 2.2.11 Abschätzung der Standardabweichungen<br />

Im Folgenden werden die Standardabweichungen σ der Quellen abgeschätzt. Für jede<br />

Quelle sind verschiedene Fehler wie z.B. in den Belastungsansätzen (Verkehrszahlen),<br />

den Schallleistungspegeln, der Quellenmodellierung, der angenommenen Fahrwegslängen<br />

<strong>und</strong> Geschwindigkeiten <strong>und</strong> damit der Einwirkzeiten etc. zu berücksichtigen. Sofern<br />

die Einzelfehler statistisch voneinander unabhängig sind, kann der Gesamtfehler als Wurzel<br />

aus der Summe der Quadrate der Einzelstandardabweichungen berechnet werden.<br />

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XX<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Folgende Annahmen werden für die Einzelfehler getroffen:<br />

Eingangsgröße<br />

rel. + σ - σ σ Mittel<br />

Fehler dB(A) dB(A) dB(A)<br />

Basisschallleistung L W0 , Pkw-Fahrt — 2,5 2,5 2,5<br />

Basisschallleistung L W0 , Lkw-Fahrt — 3,0 3,0 3,0<br />

Basisschallleistung Tankstellenbetrieb — 3,0 3,0 3,0<br />

Basisschallleistung Lkw-Kühlaggregat — 3,0 3,0 3,0<br />

Basisschallleistung Ladearbeiten, Haustechnik — 3,0 3,0 3,0<br />

Parkvorgang (inkl. Zuschläge) — 3,0 3,0 3,0<br />

Fahrweglänge l ⊥<br />

± 30 % 1,1 1,5 1,3<br />

Geschwindigkeit v ± 33 % 1,2 1,7 1,5<br />

Anzahl der Vorgänge ± 20 % 0,8 1,0 0,9<br />

Für die mittleren Gesamtstandardabweichungen ergibt sich damit:<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6 7 8<br />

Einzelstandardabweichung Gesamt<br />

Ze<br />

Vorgang<br />

σ LW 0 σ l⊥ σ v σ Τ σ LW ,r,1 σ Anzahl σ LW A<br />

dB(A)<br />

Pkw-Verkehre<br />

1 lq Pkw-Fahrten 2,5 1,3 1,5 — 3,2 0,9 3,3<br />

Parkvorgänge<br />

2 park Stellplätze 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

Lkw-Verkehre <strong>und</strong> Anlieferungen<br />

3 lk Lkw-Fahrten 3,0 1,3 1,5 — 3,6 0,9 3,7<br />

4 lkwk Ladezone 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

5 kühl Kühlaggregat 3,0 — — — 3,0 — 3,0<br />

Haustechnik<br />

6 ht Haustechnik 3,0 — — — 3,0 — 3,0<br />

Tankstellenbetrieb<br />

7 tzapf Tankfläche 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

8 tshop Pkw Shopk<strong>und</strong>en 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

9 tlad Benzinanlieferung 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

10 tluft Luft- / Wasser-Station 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

10 tein Bereich Ein-/Ausfahrt 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

10 hoch Hochdruckreiniger 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

11 wasch Waschanlage, -boxen 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1<br />

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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2.3<br />

Schallleistungspegel für die Quellbereiche<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />

Anzahl L W ,Basis t t<br />

Ze Quelle<br />

n<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ dB(A)<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

Vorhandenen gewerblich genutzte Flächen, flächenhafter Ansatz<br />

1 16 h 0 h 1 h ge01 98,2 98,2 83,2<br />

ge01<br />

2 ge01<br />

98,2 98,2 83,2 3,0<br />

3 16 h 0 h 1 h ge02 101,4 101,4 86,4<br />

ge02<br />

4 ge02<br />

101,4 101,4 86,4 3,0<br />

5 16 h 0 h 1 h ge03 102,8 102,8 87,8<br />

ge03<br />

6 ge03<br />

102,8 102,8 87,8 3,0<br />

7 16 h 0 h 1 h ge04 93,4 93,4 78,4<br />

ge04<br />

8 ge04<br />

93,4 93,4 78,4 3,0<br />

9 16 h 0 h 1 h ge05 92,2 92,2 77,2<br />

ge05<br />

10 ge05<br />

92,2 92,2 77,2 3,0<br />

11 16 h 0 h 1 h ge06 104,4 104,4 89,4<br />

ge06<br />

12 ge06<br />

104,4 104,4 89,4 3,0<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />

Anzahl L W ,Basis<br />

t t<br />

Ze Quelle<br />

n<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

dB(A)<br />

Borowski & Hopp<br />

Lkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt<br />

1 lk2zu 100,0 7 lk1 80,0 76,4 76,4<br />

2 lq1 lk2ab 100,0 7 lk1 80,0 76,4 76,4<br />

3 lq1<br />

79,4 79,4 3,3<br />

Lagerfläche<br />

4 lk2zu 100,0 7 lkwr 86,8 83,2 83,2<br />

5 lk2ab 100,0 7 lkwr 86,8 83,2 83,2<br />

6 lk21zu 300,0 15 lkauf 87,2 86,9 86,9<br />

7 lk21ab 300,0 15 lkab 87,2 86,9 86,9<br />

fq1<br />

8 lk22zu 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />

9 lk22ab 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />

10 ht2 100,0 10 fl 108,4 106,4 106,4<br />

11 fq1<br />

106,5 106,5 3,1<br />

Schrottschere<br />

12 ht1 100,0 10 schere 96,9 94,9 94,9<br />

pq1<br />

13 pq1<br />

94,9 94,9 3,0<br />

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gedruckt: 28. Mai 2013


XXII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r<br />

Anzahl L W ,Basis<br />

t t<br />

Ze Quelle<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

Dänisches Bettenlager<br />

Pkw-Umfahrt<br />

1 pk1zu 100,0 21 f1 68,4 69,6 69,6<br />

2 pk3zu 100,0 49 f1 68,4 73,3 73,3<br />

3 lq2 pk5zu 100,0 9 f1 68,4 65,9 65,9<br />

4 pk6zu 100,0 9 f1 68,4 65,9 65,9<br />

5 lq2<br />

75,8 75,8 3,3<br />

Pkw-Umfahrt<br />

6 pk2zu 100,0 49 f2 68,2 73,1 73,1<br />

7 pk4zu 100,0 92 f2 68,2 75,8 75,8<br />

lq3<br />

8 pk7zu 100,0 46 f2 68,2 72,8 72,8<br />

9 lq3<br />

78,9 78,9 3,3<br />

Lkw-Zufahrt<br />

10 lk1zu 100,0 1 lk2 83,1 71,0 71,0<br />

lq4<br />

11 lq4<br />

71,0 71,0 3,3<br />

Lkw-Rangieren<br />

12 lk1zu 100,0 1 lk3 79,1 67,1 67,1<br />

lq5<br />

13 lq5<br />

67,1 67,1 3,3<br />

Lkw-Abfahrt<br />

14 lk1ab 100,0 1 lk4 77,5 65,4 65,4<br />

lq6<br />

15 lq6<br />

65,4 65,4 3,3<br />

Stellplätze<br />

16 pk1zu 100,0 21 park 67,0 68,2 68,2<br />

17 fq2 pk1ab 100,0 21 park 67,0 68,2 68,2<br />

18 fq2<br />

71,2 71,2 3,1<br />

19 pk2zu 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />

20 fq3 pk2ab 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />

21 fq3<br />

74,9 74,9 3,1<br />

22 pk3zu 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />

23 fq4 pk3ab 100,0 49 park 67,0 71,9 71,9<br />

24 fq4<br />

74,9 74,9 3,1<br />

25 pk4zu 100,0 92 park 67,0 74,6 74,6<br />

26 fq5 pk4ab 100,0 92 park 67,0 74,6 74,6<br />

27 fq5<br />

77,6 77,6 3,1<br />

28 pk5zu 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />

29 fq6 pk5ab 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />

30 fq6<br />

67,5 67,5 3,1<br />

31 pk6zu 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />

32 fq7 pk6ab 100,0 9 park 67,0 64,5 64,5<br />

33 fq7<br />

67,5 67,5 3,1<br />

34 pk7zu 100,0 46 park 67,0 71,6 71,6<br />

35 fq8 pk7ab 100,0 46 park 67,0 71,6 71,6<br />

36 fq8<br />

74,6 74,6 3,1<br />

Lkw-Parken<br />

37 lk1zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

38 fq9 lk1ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

39 fq9<br />

71,0 71,0 3,1<br />

n<br />

σ LW ,r<br />

dB(A)<br />

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Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />

Anzahl L W ,Basis<br />

t t<br />

Ze Quelle<br />

n<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ dB(A)<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

Ladezone<br />

40 lk1zu 100,0 1 lkwg 94,0 81,9 81,9<br />

fq10<br />

41 fq10<br />

81,9 81,9 3,1<br />

Haustechnik<br />

42 ht 100,0 13 3 1 ht1 75,0 76,9 75,0 75,0<br />

pq2<br />

43 pq2<br />

76,9 75,0 75,0 3,0<br />

44 ht 100,0 13 3 1 ht1 75,0 76,9 75,0 75,0<br />

pq3<br />

45 pq3<br />

76,9 75,0 75,0 3,0<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Ze<br />

Quelle<br />

Tankstelle Shell<br />

Pkw-Fahrt<br />

Kürzel<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r<br />

Anzahl L W ,Basis t t<br />

P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

1 kfz2zu 50,0 273 50 13 f3 61,6 76,3 74,6 72,7<br />

2 lq7 kfz2ab 50,0 273 50 13 f3 61,6 76,3 74,6 72,7<br />

3 lq7<br />

79,3 77,6 75,7 3,3<br />

Pkw-Fahrt<br />

4 kfz2zu 50,0 273 50 13 f4 60,1 74,8 73,1 71,2<br />

5 lq8 kfz2ab 50,0 273 50 13 f4 60,1 74,8 73,1 71,2<br />

6 lq8<br />

77,8 76,1 74,2 3,3<br />

Pkw-Zufahrt Waschhalle<br />

7 kfz24zu 100,0 137 25 f5 65,7 77,4 75,8<br />

lq9<br />

8 lq9<br />

77,4 75,8 3,3<br />

Pkw-Abfahrt Waschhalle<br />

9 kfz24ab 100,0 137 25 f6 63,8 75,5 73,8<br />

lq10<br />

10 lq10<br />

75,5 73,8 3,3<br />

Pkw-Zufahrt Stellplatz<br />

11 kfz22zu 80,0 197 36 12 f7 61,2 74,5 72,8 72,0<br />

12 lq11 kfz22ab 80,0 197 36 12 f7 61,2 74,5 72,8 72,0<br />

13 lq11<br />

77,5 75,8 75,0 3,3<br />

Pkw-Zufahrt Stellplatz<br />

14 kfz22zu 20,0 49 9 f8 65,2 72,4 70,7<br />

15 lq12 kfz22ab 20,0 49 9 f8 65,2 72,4 70,7<br />

16 lq12<br />

75,4 73,7 3,3<br />

Lkw-Umfahrt Tankwagen<br />

17 lkw21zu 100,0 2 lk5 81,4 72,4 72,4<br />

lq13<br />

18 lq13<br />

72,4 72,4 3,3<br />

Lkw-Umfahrt Shop<br />

19 lkw22zu 100,0 1 lk6 82,3 70,3 70,3<br />

lq14<br />

20 lq14<br />

70,3 70,3 3,3<br />

Ein-/Ausfahrtzone<br />

21 kfz2zu 100 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />

fq11<br />

22 fq11<br />

84,0 82,4 80,4 3,1<br />

Ein-/Ausfahrtzone<br />

23 kfz2ab 100 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />

fq12<br />

24 fq12<br />

84,0 82,4 80,4 3,1<br />

n<br />

σ LW ,r<br />

dB(A)<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXIV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge<br />

Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />

Anzahl L W ,Basis<br />

t t<br />

Ze Quelle<br />

n<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

dB(A)<br />

Bereich Zapfsäulen<br />

25 kfz2zu 100 546 99 26 tzapf 74,7 92,4 90,8 88,8<br />

fq13<br />

26 fq13<br />

92,4 90,8 88,8 3,1<br />

Bereich Luftstation<br />

27 kfz2zu 100 546 99 tluft 70,3 88,0 86,4<br />

28 fq14 kfz2zu 100 546 99 tstaub 72,2 89,9 88,3<br />

29 fq14<br />

92,1 90,5 3,1<br />

Stellplätze<br />

30 kfz22zu 80,0 197 36 12 tshop 72,1 85,4 83,7 82,9<br />

31 fq15 kfz22ab 80,0 197 36 12 tshop 72,1 85,4 83,7 82,9<br />

32 fq15<br />

88,4 86,7 85,9 3,1<br />

33 kfz22zu 20,0 49 9 tshop 72,1 79,3 77,7<br />

34 fq16 kfz22ab 20,0 49 9 tshop 72,1 79,3 77,7<br />

35 fq16<br />

82,3 80,7 3,1<br />

Vorwaschplatz<br />

36 kfz24zu 70,0 96 17 hoch 82,8 92,9 91,3<br />

fq17<br />

37 fq17<br />

92,9 91,3 3,1<br />

Waschboxen<br />

38 kfz24zu 30,0 41 7 wasch 85,7 92,0 90,5<br />

fq18<br />

39 fq18<br />

92,0 90,5 3,1<br />

Lkw-Parken Tankwagen<br />

40 lkw21zu 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />

41 lkw21ab 100,0 2 lkwp 80,0 71,0 71,0<br />

fq19<br />

42 lkw21zu 100,0 2 tlad 94,6 85,6 85,6<br />

43 fq19<br />

85,9 85,9 3,1<br />

Lkw-Parken Shop<br />

44 lkw22zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

45 lkw22ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

fq20<br />

46 lkw22zu 100,0 1 lkwk 91,0 78,9 78,9<br />

47 fq20<br />

79,6 79,6 3,1<br />

Einfahrt Waschhalle<br />

48 kfz24zu 70,0 96 17 wpkw 84,1 94,2 92,6<br />

vq1<br />

49 vq1<br />

94,2 92,6 3,0<br />

Ausfahrt Waschhalle<br />

50 kfz24ab 70,0 96 17 wpkw 84,1 94,2 92,6<br />

vq2<br />

51 vq2<br />

94,2 92,6 3,0<br />

Kühlaggregat<br />

52 lkw22zu 100,0 1 kühl 91,0 78,9 78,9<br />

pq4<br />

53 pq4<br />

78,9 78,9 3,0<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />

Anzahl L W ,Basis t t<br />

Ze Quelle<br />

n<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

dB(A)<br />

Tankstelle Titan<br />

Pkw-Fahrt<br />

1 kfz1zu 50,0 273 50 13 f9 60,3 75,0 73,4 71,4<br />

2 lq15 kfz1ab 50,0 273 50 13 f9 60,3 75,0 73,4 71,4<br />

3 lq15<br />

78,0 76,4 74,4 3,3<br />

Pkw-Fahrt<br />

4 kfz1zu 50,0 273 50 13 f10 56,8 71,5 69,8 67,9<br />

5 lq16 kfz1ab 50,0 273 50 13 f10 56,8 71,5 69,8 67,9<br />

6 lq16<br />

74,5 72,8 70,9 3,3<br />

Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt Waschhalle<br />

7 kfz14zu 100,0 137 25 f11 61,6 73,2 71,6<br />

8 lq17 kfz14ab 100,0 137 25 f11 61,6 73,2 71,6<br />

9 lq17<br />

76,2 74,6 3,3<br />

Pkw-Zufahrt Stellplatz<br />

10 kfz12zu 100,0 246 45 12 f12 62,2 76,5 74,8 73,0<br />

11 lq18 kfz12ab 100,0 246 45 12 f12 62,2 76,5 74,8 73,0<br />

12 lq18<br />

79,5 77,8 76,0 3,3<br />

Lkw-Umfahrt Tankwagen<br />

13 lkw11zu 100,0 1 lk7 80,3 68,3 68,3<br />

lq19<br />

14 lq19<br />

68,3 68,3 3,3<br />

Lkw-Umfahrt Shop<br />

15 lkw12zu 50,0 1 lk8 81,2 69,2 69,2<br />

lq20<br />

16 lq20<br />

69,2 69,2 3,3<br />

Ein-/Ausfahrtzone<br />

17 kfz1zu 100,0 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />

fq21<br />

18 fq21<br />

84,0 82,4 80,4 3,1<br />

Ein-/Ausfahrtzone<br />

19 kfz1ab 100,0 546 99 26 tein 66,3 84,0 82,4 80,4<br />

fq22<br />

20 fq22<br />

84,0 82,4 80,4 3,1<br />

Bereich Zapfsäulen<br />

21 kfz1zu 100,0 546 99 26 tzapf 74,7 92,4 90,8 88,8<br />

fq23<br />

22 fq23<br />

92,4 90,8 88,8 3,1<br />

Bereich Luftstation<br />

23 kfz2zu 100,0 546 99 tluft 70,3 88,0 86,4<br />

24 fq24 kfz2zu 100,0 546 99 tstaub 72,2 89,9 88,3<br />

25 fq24<br />

92,1 90,5 3,1<br />

Stellplatz<br />

26 kfz12zu 100,0 246 45 12 tshop 72,1 86,3 84,7 82,9<br />

27 fq25 kfz12ab 100,0 246 45 12 tshop 72,1 86,3 84,7 82,9<br />

28 fq25<br />

89,3 87,7 85,9 3,1<br />

Lkw-Parken Tankwagen<br />

29 lkw11zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

30 lkw11ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

fq26<br />

31 lkw11zu 100,0 1 tlad 94,6 82,6 82,6<br />

32 fq26<br />

82,9 82,9 3,1<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXVI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Vorgänge Emissionen L W ,r σ LW ,r<br />

Anzahl L W ,Basis<br />

t t<br />

Ze Quelle<br />

n<br />

Kürzel P t<br />

L W ,r,1<br />

mRZ oRZ<br />

Kürzel<br />

% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)<br />

dB(A)<br />

Lkw-Parken Shop<br />

33 lkw12zu 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

34 lkw12ab 100,0 1 lkwp 80,0 68,0 68,0<br />

fq27<br />

35 lkw12zu 100,0 1 lkwk 91,0 78,9 78,9<br />

36 fq27<br />

79,6 79,6 3,1<br />

Ausfahrt Waschhalle<br />

37 kfz14zu 100,0 137 25 wpkw 84,1 95,8 94,2<br />

vq3<br />

38 vq3<br />

95,8 94,2 3,0<br />

Kühlaggregat<br />

39 lkw12zu 100,0 1 kühl 91,0 78,9 78,9<br />

pq5<br />

40 pq5<br />

78,9 78,9 3,0<br />

Anmerkungen zur Tabelle:<br />

Spalte 1 ......... Bezeichnung der einzelnen Lärmquellen;<br />

Spalte 2 ......... Bezeichnung des Einzelvorganges in Anlage A 2.1;<br />

Spalte 3 ......... Anteil der Einzelvorgänge, der im jeweiligen Bereich auftritt;<br />

Spalten 4 - 6 .. Siehe Erläuterungen zu Spalte 3 in Anlage A 2.1; der Beurteilungszeitraum<br />

nachts umfasst eine St<strong>und</strong>e (T r4 ).<br />

Anmerkung: Alle Werte in den Spalten 4 bis 6 wurden auf eine ganze Zahl<br />

von Vorgängen mathematisch ger<strong>und</strong>et. Dadurch bedingt sind geringfügige<br />

Abweichungen von der Gesamtsumme nach Anlage A 2.1 möglich, die jedoch<br />

keinen Einfluss auf die Genauigkeit der schalltechnischen Berechnungen<br />

haben.<br />

Spalten 7 - 8 .. Basisschallleistungen für einen Vorgang pro St<strong>und</strong>e, nach Anlage A 2.2.1<br />

bis A 2.2.9;<br />

Spalten 9 - 11 Schallleistungs-Beurteilungspegel tags (t) <strong>und</strong> nachts (n) inklusive der Zeitbeurteilung<br />

<strong>und</strong> mit allen nach TA Lärm gegebenenfalls erforderlichen Zuschlägen<br />

(mit/ohne Ruhezeitenzuschlag (mRZ/oRZ));<br />

Spalte 12 ....... Standardabweichung des Schallleistungspegels (Anmerkung: Die Angabe<br />

einer Standardabweichung für die angesetzten Schallleistungspegel soll<br />

der Orientierung dienen <strong>und</strong> beschreibt die zu erwartende Streuung der<br />

Pegelwerte.)<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXVII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2.4<br />

Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel<br />

Zum Abschluss der Beschreibung des Emissionsmodells fasst die Tabelle die Schallleistungs-Beurteilungspegel<br />

für alle Einzelquellen zusammen.<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6<br />

Ze<br />

Lärmquelle<br />

Schallleistungs-<br />

Basis-<br />

Beurteilungspegel<br />

Oktavtags<br />

tags<br />

Spektrum<br />

nachts<br />

mRZ oRZ<br />

Bezeichnung<br />

Kürzel Kürzel<br />

dB(A)<br />

Flächenhafte Ansätze<br />

1 GE 1 ge01 — 98,2 98,2 83,2<br />

2 GE 2 ge02 — 101,4 101,4 86,4<br />

3 GE 3 ge03 — 102,8 102,8 87,8<br />

4 GE 4 ge04 — 93,4 93,4 78,4<br />

5 GE 5 ge05 — 92,2 92,2 77,2<br />

6 GE 6 ge06 — 104,4 104,4 89,4<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6<br />

Ze<br />

Lärmquelle<br />

Schallleistungs-<br />

Basis-<br />

Beurteilungspegel<br />

Oktavtags<br />

tags<br />

Spektrum<br />

nachts<br />

mRZ oRZ<br />

Bezeichnung<br />

Kürzel Kürzel<br />

dB(A)<br />

Borowski & Hopp<br />

1 Lkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrten lq1 lkfahrt 79,4 79,4<br />

2 Lagerfläche fq1 — 106,5 106,5<br />

3 Schrotschere pq1 — 94,9 94,9<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6<br />

Ze<br />

Lärmquelle<br />

Schallleistungs-<br />

Basis-<br />

Beurteilungspegel<br />

Oktavtags<br />

tags<br />

Spektrum<br />

nachts<br />

mRZ oRZ<br />

Bezeichnung<br />

Kürzel Kürzel<br />

dB(A)<br />

Dänisches Bettenlager<br />

1 Pkw-Umfahrt lq2 parkfahr 75,8 75,8<br />

2 Pkw-Umfahrt lq3 parkfahr 78,9 78,9<br />

3 Lkw-Zufahrt lq4 lkfahrt 71,0 71,0<br />

4 Lkw-Rangieren lq5 lkfahrt 67,1 67,1<br />

5 Lkw-Abfahrt lq6 lkfahrt 65,4 65,4<br />

6 Stellplatz 1 fq2 parkpr 71,2 71,2<br />

7 Stellplatz 2 fq3 parkpr 74,9 74,9<br />

8 Stellplatz 3 fq4 parkpr 74,9 74,9<br />

9 Stellplatz 4 fq5 parkpr 77,6 77,6<br />

10 Stellplatz 5 fq6 parkpr 67,5 67,5<br />

11 Stellplatz 6 fq7 parkpr 67,5 67,5<br />

12 Stellplatz 7 fq8 parkpr 74,6 74,6<br />

13 Lkw-Parken fq9 lkfahrt 71,0 71,0<br />

14 Ladezone fq10 lkladep 81,9 81,9<br />

15 Haustechnik pq2 radvent 76,9 75,0 75,0<br />

16 Haustechnik pq3 radvent 76,9 75,0 75,0<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXVIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6<br />

Ze<br />

Lärmquelle<br />

Schallleistungs-<br />

Basis-<br />

Beurteilungspegel<br />

Oktavtags<br />

tags<br />

Spektrum<br />

nachts<br />

mRZ oRZ<br />

Bezeichnung<br />

Kürzel Kürzel<br />

dB(A)<br />

Tankstelle Shell<br />

1 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq7 parkfahr 79,3 77,6 75,7<br />

2 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq8 parkfahr 77,8 76,1 74,2<br />

3 Pkw-Zufahrt Waschhalle lq9 parkfahr 77,4 75,8<br />

4 Pkw-Abfahrt Waschhalle lq10 parkfahr 75,5 73,8<br />

5 Pkw-Zufahrt Stellplatz lq11 parkfahr 77,5 75,8 75,0<br />

6 Pkw-Zufahrt Stellplatz lq12 parkfahr 75,4 73,7<br />

7 Lkw-Umfahrt Tankwagen lq13 lkfahrt 72,4 72,4<br />

8 Lkw-Umfahrt Shop lq14 lkfahrt 70,3 70,3<br />

9 Ein-/Ausfahrtzone fq11 einaus 84,0 82,4 80,4<br />

10 Ein-/Ausfahrtzone fq12 einaus 84,0 82,4 80,4<br />

11 Zapfbereich fq13 zapf 92,4 90,8 88,8<br />

12 Luftstation fq14 muenz 92,1 90,5<br />

13 Stellplatz fq15 parkpr 88,4 86,7 85,9<br />

14 Stellplatz fq16 parkpr 82,3 80,7<br />

15 Vorwaschplatz fq17 wasch 92,9 91,3<br />

16 Waschboxen fq18 wasch 92,0 90,5<br />

17 Kraftstofflieferung fq19 lkladep 85,9 85,9<br />

18 Lkw-Shop fq20 lkladep 79,6 79,6<br />

19 Einfahrt Waschhalle vq1 wasch 94,2 92,6<br />

20 Ausfahrt Waschhalle vq2 wasch 94,2 92,6<br />

21 Kühlaggregat pq4 lkkuhld 78,9 78,9<br />

Sp 1<br />

2 3 4 5 6<br />

Ze<br />

Lärmquelle<br />

Schallleistungs-<br />

Basis-<br />

Beurteilungspegel<br />

Oktavtags<br />

tags<br />

Spektrum<br />

nachts<br />

mRZ oRZ<br />

Bezeichnung<br />

Kürzel Kürzel<br />

dB(A)<br />

Tankstelle Titan<br />

1 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq15 parkfahr 78,0 76,4 74,4<br />

2 Pkw-Zu- <strong>und</strong> Abfahrt lq16 parkfahr 74,5 72,8 70,9<br />

3 Pkw-Zu-<strong>und</strong> Abfahrt Waschhalle lq17 parkfahr 76,2 74,6<br />

4 Pkw-Zufahrt Stellplatz lq18 parkfahr 79,5 77,8 76,0<br />

5 Lkw-Umfahrt Tankwagen lq19 lkfahrt 68,3 68,3<br />

6 Lkw-Umfahrt Shop lq20 lkfahrt 69,2 69,2<br />

7 Ein-/Ausfahrtzone fq21 einaus 84,0 82,4 80,4<br />

8 Ein-/Ausfahrtzone fq22 einaus 84,0 82,4 80,4<br />

9 Zapfbereich fq23 zapf 92,4 90,8 88,8<br />

10 Luftstation fq24 luft 92,1 90,5<br />

11 Stellplatz fq25 parkpr 89,3 87,7 85,9<br />

12 Kraftstofflieferung fq26 lkladep 82,9 82,9<br />

13 Lkw-Shop fq27 lkladep 79,6 79,6<br />

14 Einfahrt Waschhalle vq3 wasch 95,8 94,2<br />

15 Kühlaggregat pq5 lkkuhld 78,9 78,9<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXIX<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2.5<br />

Beurteilungspegel aus Gewerbelärm<br />

A 2.5.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,0 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

> 65.0 dB<br />

> 70.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXX<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 2.5.2 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

> 65.0 dB<br />

> 70.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXXI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 2.5.3 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 16,5 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 35.0 dB<br />

> 40.0 dB<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXXII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 3<br />

A 3.1<br />

A 3.1.1<br />

Verkehrslärm<br />

Straßenverkehrslärm<br />

Verkehrsbelastungen<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Prognose-Nullfall Prognose-Planfall<br />

Ze Straßenabschnitt<br />

2020/25<br />

2020/25<br />

DTV p t p n<br />

DTV p t p n<br />

Kfz/24h % % Kfz/24h % %<br />

Industriestraße<br />

1 str01 östlich Stoltenrieden 11.948 7,6 7,6 11.948 7,6 7,6<br />

Pölitzer Weg<br />

2 str02 westlich Stoltenrieden 3.483 3,4 4,6 3.483 3,4 4,6<br />

3 str03 südlich Industriestraße 3.483 3,4 4,6 3.483 3,4 4,6<br />

A 3.1.2<br />

Basis-Emissionspegel<br />

Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis-<br />

Emissionspegel L m,E gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 Pkw- oder Lkw-Fahrt je<br />

St<strong>und</strong>e bezogen.<br />

Sp 1 2<br />

3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel<br />

Geschwindig-<br />

Emissions-<br />

Gefälle<br />

Straßentyp<br />

L<br />

Ze<br />

g D Stg StrO D StrO v PKW v m,E,1<br />

LKW<br />

Pkw Lkw<br />

Kürzel Beschreibung % dB(A)<br />

dB(A) km/h dB(A)<br />

nicht geriffelte<br />

Gussasphalte,<br />

1 asph050 Asphaltbetone <strong>und</strong> < 5 0,0 asphalt 0,0 50 50 30,7 44,3<br />

Splitmastixasphalt<br />

A 3.1.3<br />

Emissionspegel<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14<br />

Ze<br />

Straßenabschnitt<br />

Basis-<br />

L m,E<br />

maßgebliche<br />

Verkehrsstärken<br />

maßgebl.<br />

Lkw-<br />

Anteile<br />

Emissionspegel<br />

L m,E<br />

maßgebliche<br />

Verkehrsstärken<br />

maßgebl.<br />

Lkw-<br />

Anteile<br />

Emissionspegel<br />

L m,E<br />

M t M n p t p n<br />

tags nachts M t M n p t p n<br />

tags nachts<br />

Kfz/h % dB(A) Kfz/h % dB(A)<br />

Industriestraße<br />

1 str01 asph050 717 96 7,6 7,6 63,5 54,8 717 96 7,6 7,6 63,5 54,8<br />

Pölitzer Weg<br />

2 str02 asph050 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2<br />

3 str03 asph050 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2 209 28 3,4 4,6 56,3 48,2<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXXIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 3.2<br />

A 3.2.1<br />

Schienenverkehrslärm<br />

Basis-Emissionspegel<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Scheiben- Anzahl der<br />

Korrektur Mittelungspegel<br />

Länge je Geschwindigkeit<br />

m,E<br />

brems- Züge<br />

Fahrbahn- je Gleis L<br />

Ze Zugart<br />

Zug<br />

anteil p tags nachts art D,Fb tags nachts<br />

% 16 Std. 8 Std. m km/h dB(A) dB(A) dB(A)<br />

Gleis<br />

1 GZ-E 10 61 30 700 100 0 71,9 71,8<br />

2 GZ-E 10 20 10 700 120 0 68,6 68,6<br />

3 RE-E 100 32 4 210 140 0 60,2 54,1<br />

4 RE-ET 100 32 6 150 140 -2 56,7 52,4<br />

5 S 100 64 10 140 140 -2 59,4 54,4<br />

6 IC-E 100 16 2 290 140 0 58,6 52,5<br />

7 ICE 100 3 1 360 140 -3 49,2 47,5<br />

energetischer Summenpegel in dB(A): 71,9 71,8<br />

A 3.2.2<br />

Emissionspegel<br />

Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Prognose-Nullfall <strong>und</strong> Prognose-Planfall<br />

Zuschläge<br />

Ze Strecken- Basis-Emissions-<br />

Emissionspegel<br />

Fahrbahn-<br />

Bahn- Gleispegel<br />

L<br />

abschnitt<br />

m,E<br />

Brücke<br />

L m,E<br />

art<br />

übergang bögen<br />

tags nachts D,Fb D,Br D,Bü D,Ra tags nachts<br />

dB(A) dB(A) dB(A)<br />

Abschnitt südwestlich Bahnhof <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

1 sch01 71,9 71,8 2,0 0,0 0,0 0,0 73,9 73,8<br />

2 sch02 71,9 71,8 2,0 3,0 0,0 0,0 76,9 76,8<br />

3 sch03 71,9 71,8 2,0 0,0 0,0 0,0 73,9 73,8<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXXIV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 3.3<br />

A 3.3.1<br />

Beurteilungspegel aus Verkehrslärm<br />

Straßenverkehrslärm<br />

A 3.3.1.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Baugrenzen<br />

Industriestraße<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

> 65.0 dB<br />

> 70.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXXV<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 3.3.1.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Baugrenzen<br />

Industriestraße<br />

> 35.0 dB<br />

> 40.0 dB<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXXVI<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 3.3.2<br />

Schienenverkehrslärm<br />

A 3.3.2.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

> 65.0 dB<br />

> 70.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXXVII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 3.3.2.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 35.0 dB<br />

> 40.0 dB<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XXXVIII<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 3.3.3<br />

Gesamtverkehrslärm<br />

A 3.3.3.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

> 65.0 dB<br />

> 70.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

XXXIX<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

A 3.3.3.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

> 35.0 dB<br />

> 40.0 dB<br />

> 45.0 dB<br />

> 50.0 dB<br />

> 55.0 dB<br />

> 60.0 dB<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


XL<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.<br />

110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

A 3.3.4 Lärmpegelbereiche, Aufpunkthöhe 8,1 m, Maßstab 1:2.000<br />

Stoltenrieden<br />

Industriestraße<br />

LPB II<br />

LPB III<br />

LPB IV<br />

LPB V<br />

Pölitzer Weg<br />

Pölitzer Weg<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Sachbereich Bauverwaltung<br />

Datum<br />

21.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.10.5 023.164<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0225/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

Aufstellung der stadteigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Die Grünen haben den o.g. Antrag gestellt. Der Antrag ist umseitig abgedruckt.<br />

Im Auftrag<br />

Jennifer Lehmann<br />

1 von 1


An die Bauausschussvorsitzende<br />

Maria Herrmann<br />

Antrag zur Bauausschusssitzung am 10. Februar 2014<br />

7.1.2014<br />

Aufstellung der stadteigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Beschluss<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bauausschussmitglieder eine Karte der Stadtfläche zu erstellen, in der<br />

die Gr<strong>und</strong>stücke, die der Stadt gehören, farbig markiert sind.<br />

Begründung<br />

Es ist für die weitere Planung der Stadtentwicklung wichtig, auch einen visuellen Überblick zu haben. Nach<br />

Einführung der Doppik <strong>und</strong> des Geoinformationssystems liegen alle Daten <strong>und</strong> Instrumente für solch eine<br />

Visualisierung vor.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Hartmut Jokisch <strong>und</strong> Fraktion


- 1 -<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />

Datum<br />

20.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.1 023.164 Lärmschutz/Sitzungsvorlagen<br />

Berichtsvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0224/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

Verkehrslärm <strong>und</strong> Lärmschutz an der A1<br />

Antrag der CDU vom 21.05.2013<br />

1. Sachverhalt<br />

Entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> zwei Lärmkartierungen im Stadtgebiet durchgeführt, 2007 <strong>und</strong> 2012. Hieraus<br />

wurden zwei Lärmaktionsplanungen, 2009 <strong>und</strong> 2013 entwickelt. Die zweite Lärmaktionsplanung<br />

wurde am 25.11.2013 von der Stadtverordnetenversammlung mit folgenden<br />

durchzuführenden lärmmindernden Maßnahmen beschlossen:<br />

• Im Rahmen des Umbaus des Kreisels am Sülzberg soll geprüft werden, ob die<br />

Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen für den Bereich<br />

Kurparkallee, Sülzberg <strong>und</strong> Mewesstraße in Betracht kommt. Die Kosten<br />

für die Ingenieurleistungen in einer Höhe von 4.000 € sind über den Nachtragshaushalt<br />

2014 einzuplanen.<br />

• Mit der Umsetzung des Kreisels am Sülzberg soll ebenfalls geprüft werden, ob<br />

für den Bereich Kurparkallee, Sülzberg <strong>und</strong> Mewesstraße lärmmindernder Asphalt<br />

eingebaut werden kann.<br />

• Mit der Erneuerung der Asphaltdecke an der B 208 soll die Verwaltung mit<br />

Nachdruck den Straßenbaulastträger darauf drängen, dass zur Deckenerneuerung<br />

lärmmindernder Asphalt eingebaut werden soll.<br />

• Als ruhige Gebiete werden gemäß Lärmaktionsplanung die FFH-Gebiete Wolkenweher<br />

Niederung <strong>und</strong> Brenner Moor sowie die Poggenbek- <strong>und</strong> Wöknitzniederung<br />

einschließlich der angrenzenden Bereiche an der Trave in den unbesiedelten<br />

Bereichen zwischen K 64 (Wolkenweher Dorfstraße), L 83 (Segeberger<br />

Straße) <strong>und</strong> Stadtgrenze sowie der Kneeden festgesetzt.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014 -<br />

2 -


- 2 -<br />

Der Antrag der CDU vom 5.5.2013 (Anlage 1) bezieht sich jedoch auf die erste Lärmkartierung<br />

von 2007 <strong>und</strong> die sich hieraus ergebende Lärmaktionsplanung von 2009.<br />

Am 15.07.2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung das Szenario A beschlossen.<br />

In diesem Szenario wurde neben der Geschwindigkeitsreduzierung an der B 75 <strong>und</strong> B<br />

208 auch eine verkehrsmengenabhängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h<br />

auf der A 1 empfohlen.<br />

Für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an B<strong>und</strong>esstraßen ist die Richtlinie<br />

für Verkehrslärmschutz an B<strong>und</strong>esstraßen in der Baulast des B<strong>und</strong>es (VLärmSchR 97)<br />

maßgebend.<br />

Lärmschutzmaßnahmen an Straßen können aktive Lärmschutzmaßnahmen sein wie<br />

Wälle, Wände <strong>und</strong> Einhausungen oder passive Lärmschutzmaßnahmen wie das Dämmen<br />

von Fenstern, Dächern <strong>und</strong> Hauswänden.<br />

Welche Form des Lärmschutzes zur Anwendung kommt ist anhand der gegeben Verhältnisse<br />

zu bewerten. Entscheidende Kriterien sind Anzahl <strong>und</strong> Funktion der zu schützenden<br />

baulichen Anlagen, sowie die allgemeine Vorbelastung. Gr<strong>und</strong>regel: Die Kosten<br />

für einen aktiven Lärmschutz dürfen nicht den Verkehrswert der schutzbedürftigen Anlagen<br />

überschreiten (§ 41, Abs. 2 BImSchG).<br />

Die Lärmkartierung 2009 hat ergeben, dass im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einzelne<br />

Wohngebäude in Rethwischhöhe, Rethwischmühle, Rehkoppel <strong>und</strong> im Umfeld der Autobahnmeisterei<br />

sehr hohen bis hohen Lärmbelastungen durch die BAB 1 ausgesetzt<br />

sind (70 dB – 60 dB Tags, 55 dB - 65 dB Nachts).<br />

Diese hohen Lärmbelastungen treten jedoch nur bei einzelnen Gebäuden auf, die Anzahl<br />

der betroffenen Personen ist hier deutlich geringer als z. B. an der Ratzeburger<br />

Straße oder Mewesstraße.<br />

Im Jahre 2008 fand ein Schriftwechsel mit dem Landesbetrieb für Straßen <strong>und</strong> Verkehr<br />

in Schleswig-Holstein statt, in dem die Stadt auf die Lärmbelastungen in den oben genannten<br />

Regionen an der A 1 hingewiesen hat.<br />

Der Landesbetrieb hat hierbei auf die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit von Schallschutzanlagen<br />

hingewiesen, wonach die Kosten für Schallschutzmaßnahmen im angemessenen<br />

Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen müssen.<br />

Unter diesem Aspekt der Angemessenheit von Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bereich<br />

Rehkoppel, Autobahnmeisterei anstelle von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, wie Dachdämmung, Schallfenster <strong>und</strong><br />

Schallschutzaußentüren. Zusätzlich wurden sog. Außenwohnbereichsentschädigungen<br />

an Anlieger gezahlt, sofern die Anlieger den angebotenen Maßnahmen zustimmten.<br />

Diese Vorgehensweise ist durch das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzrecht § 41, Abs. 2 legitimiert.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014 -<br />

3 -


- 3 -<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat den Landesbetrieb nun erneut angeschrieben, um die Möglichkeit<br />

einer verkehrsmengenabhängigen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 100<br />

km/h prüfen zu lassen. In einem Antwortschreiben vom 17.1.2014 teilte der Landesbetrieb<br />

mit, dass er die Anfrage der Stadt an die verkehrsrechtlich zuständige obere Verkehrsbehörde<br />

weitergereicht hätte, die die verkehrsrechtliche Prüfung vornehmen werde.<br />

Zusätzlich teilte der Landesbetrieb mit, dass in diesem Jahr schalltechnische Untersuchungen<br />

an der A 1 vorgenommen werden, um die Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen<br />

zu überprüfen.<br />

In Anbetracht der von den Landesbehörden durchzuführenden Prüfungen <strong>und</strong> Untersuchungen<br />

schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt erst mit Vorliegen der Ergebnisse<br />

dem Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> erneut zur Erörterung vorzulegen.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Für die Lärmuntersuchung am Sülzberg, Mewesstraße <strong>und</strong> Kurparkallee müssen im<br />

Nachtragshaushalt 2014 Haushaltsmittel in einer Höhe von 4.000 € außerplanmäßig<br />

bereitgestellt werden.<br />

3. Leitwerte<br />

Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen steht im Sinne des Leitwertes<br />

„<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> die Stadt im Grünen mit hohem Freizeit- <strong>und</strong> Erholungswert“.<br />

4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />

Der Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> nimmt die Berichtsvorlage des Bauamtes vom<br />

20.1.2014 zur Kenntnis.<br />

von Bary<br />

Bürgermeister<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Sachbereich Bauverwaltung<br />

Datum<br />

06.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.10.5 022.3<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0207/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

24.02.2014<br />

Widmung nach § 6 Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz des Landes S.-H. (StrWG)<br />

hier: Johannes-Ströh-Straße<br />

1. Sachverhalt<br />

Die Flächen der Johannes-Ströh-Straße wurden durch die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit<br />

Kaufvertrag vom 15.12.1998 von der Deutschen Bahn erworben <strong>und</strong> im Anschluss als<br />

Straßen- <strong>und</strong> Parkplatzflächen hergestellt. Über Jahre lief für die Flächen das Verfahren<br />

zur Freistellung von Bahnflächen gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz.<br />

Abschließend hat die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> nun den Bescheid zur Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken erhalten. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e konnte die Stadt die Flächen<br />

bisher nicht widmen.<br />

Nach § 6 Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz (StrWG) bedarf die Straße „Johannes-Ströh-<br />

Straße“ <strong>und</strong> die dazugehörigen Parkplatzflächen einer offiziellen Widmung für den<br />

öffentlichen Verkehr.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

entfällt<br />

3. Leitwerte<br />

entfällt<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die<br />

folgenden Beschlüsse zu fassen:<br />

1.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des<br />

Widmungsverfahrens für die Straße mit den Wegeflurstücken 432, 433, 23/3, 29/15 <strong>und</strong><br />

1 von 2


- 2 -<br />

11/85 aus der Flur 8 <strong>und</strong> dem Wegeflurstück 62/37 aus der Flur 21, der Gemarkung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Die Johannes-Ströh-Straße wird als Ortsstraße, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG,<br />

eingestuft.<br />

2.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des<br />

Widmungsverfahrens für die Parkplatzflächen mit den Wegeflurstücken 429, 430, 431,<br />

28/19, 28/21, 28/29, 28/37, 28/31 aus der Flur 8, der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Die Parkplatzflächen der Johannes-Ströh-Straße werden als sonstige öffentliche<br />

Straße, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG, eingestuft.<br />

Die Widmung erfolgt für die auf dem beigefügten Plan aufgeführten Flurstücke.<br />

Tassilo von Bary<br />

Bürgermeister<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\14.doc 10.02.2014


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Sachbereich Bauverwaltung<br />

Datum<br />

09.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.10.5 023.164<br />

Berichtsvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0209/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

09.12.2013<br />

Beschlusskontrolle öffentlicher Teil<br />

1. Sachverhalt<br />

Dem Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> werden die Übersichten über noch offene Arbeitsaufträge<br />

an die Verwaltung aus dem Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>, die Beschlusskontrollen<br />

vorgelegt:<br />

11.11.2013<br />

09.12.2013<br />

4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> nimmt die Beschlusskontrolle zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

Im Auftrag<br />

Lehmann<br />

1 von 1


TOP Bezeichnung Beschluss/Auftrag Termin Erledigung FB<br />

12<br />

Wechsel der<br />

Straßenbaulast für die<br />

Ortsdurchfahrten der<br />

Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen<br />

zum 01.01.2014<br />

Herr Roden fragt, ob der Winterdienst in<br />

den Bereichen außerhalb der<br />

Ortsdurchfahrten Wolkenweher Weg <strong>und</strong><br />

Wolkenweher Dorfstraße, sowie<br />

Sehmsdorfer Str. <strong>und</strong> Sehmsdorfer<br />

Dorfstr. Durch die Stadt durchgeführt<br />

werden kann. Herr von Bary nimmt<br />

Kontakt zum Kreis auf <strong>und</strong> wird den<br />

Sachverhalt entsprechend prüfen.<br />

Herr Rädisch schlägt vor, bei der Einfahrt<br />

in den Steinfelder Redder, Höhe Penny,<br />

ein Tempo 30 Verkehrszeichen auf den<br />

Asphalt zu bringen. Herr von Bary sagt<br />

eine Prüfung bezüglich der Umsetzung<br />

<strong>und</strong> der Kosten zu.<br />

Beschlusskontrolle Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 09.12.2013<br />

öffentlich<br />

BGM<br />

13<br />

Beschlusskontrolle<br />

öffentlicher Teil<br />

Anmerkung der Verwaltung:<br />

Zu dem Vorschlag wird das nach der<br />

Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene<br />

Anhörverfahren eingeleitet. Das Ergebnis<br />

wird nach Abschluss des Anhörverfahrens<br />

im Rahmen der Beschlusskontrolle<br />

mitgeteilt.<br />

III<br />

14<br />

Mitteilungen <strong>und</strong><br />

Anfragen<br />

Herr Wirth regt an, die Planungen für das<br />

KuB der Öffentlichkeit vorzustellen. Herr<br />

von Bary antwortet, dass die Planungen<br />

kurzfristig ins Internet gestellt werden.<br />

02.2014<br />

II<br />

BGM


14<br />

Mitteilungen <strong>und</strong><br />

Anfragen<br />

Frau Behrend bittet darum, am<br />

Kunstrasenplatz am Exer Fahrradständer<br />

aufzustellen.<br />

Die Fahrradständer werden im Frühling<br />

aufgebaut.<br />

IV.60<br />

14<br />

Mitteilungen <strong>und</strong><br />

Anfragen<br />

Herr Janson macht darauf aufmerksam,<br />

dass die Fahrradstreifen in der Straße am<br />

Sülzberg bereits teilweise wieder<br />

abgefahren sind.<br />

Die Fahrradstreifen werden bei<br />

entsprechender Wetterlage nachmarkiert.<br />

IV.60


TOP Bezeichnung Beschluss/Auftrag Termin Erledigung FB<br />

Der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> stimmt<br />

der vorgestellten Ausbauplanung zur<br />

Erneuerung des Drosselweges mit den<br />

nachfolgenden Vorgaben zu.<br />

Beschlusskontrolle Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 11.11.2013<br />

öffentlich<br />

7 Erneuerung Drosselweg<br />

- Die Bäume sollen erhalten bleiben.<br />

- In den Problembereichen<br />

(Einmündung,Kurvenbereich, Wendeplatz)<br />

werden weitere Möglichkeiten zur<br />

Verbesserung der ständigen Befahrbarkeit<br />

durch Rettung- <strong>und</strong> Müllfahrzeuge geprüft.<br />

- Die Fahrbahn wird mit Betonsteinpflaster<br />

ausgebaut.<br />

- Die sechs Stellplätze werden nicht<br />

ausgewiesen.<br />

- Der Weg zum Kurpark wird gepflastert.<br />

Die Vorgaben wurden bei der<br />

Entwurfsaufstellung<br />

berücksichtigt.<br />

IV.60<br />

10<br />

Änderungsantrag zur<br />

Werbesatzung<br />

Antrag der CDU<br />

vom 04.10.2013<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die<br />

Werbesatzung zu überarbeiten <strong>und</strong> an die<br />

neuen Gegebenheiten im Stadtgebiet<br />

anzupassen.<br />

IV.30<br />

IV.40


12<br />

Blindengerechte<br />

Ausführung der<br />

zukünftigen Ampelanlage<br />

bzw. des Zebrastreifens<br />

auf der B 75 im Gebiet<br />

Steinfelder Redder<br />

Beim Antrag an das B<strong>und</strong>esverkehrsamt<br />

für eine eventuelle Ampelanlage wird die<br />

blindengerechte Ausführung (Signalton,<br />

Aufmerksamkeitsfelder <strong>und</strong><br />

Blindenleitstreifen) berücksichtigt.<br />

Bei den geplanten Zebrastreifen sind<br />

ebenso Aufmerksamkeitsfelder <strong>und</strong><br />

Blindenstreifen einzuplanen.<br />

Wenn eine Ampelanlage bzw. ein<br />

Fußgängerüberweg angeordnet wird, werden<br />

die Vorgaben für Menschen mit<br />

Behinderungen berücksichtigt.<br />

IV.60<br />

13<br />

Lärmschutz an der A1<br />

Antrag der CDU in der<br />

StVv am 21.05.2013<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, eine<br />

Stellungnahme zu dem Antrag der CDU<br />

bezüglich des Lärmschutzes an der A1 für<br />

den nächsten Bau- <strong>und</strong><br />

<strong>Planungsausschuss</strong> vorzubereiten.<br />

02/2014<br />

In der Einladung für den Bau- <strong>und</strong><br />

<strong>Planungsausschuss</strong> ist eine entsprechende<br />

Sitzungsvorlage beigefügt.<br />

III<br />

IV.30<br />

IV.60<br />

15 Mitteilungen/Anfragen<br />

Herrn Rädisch ist aufgefallen, dass in dem<br />

Wendehammer in der Turmstraße/<br />

Ratzeburger Straße, trotz Halteverbot,<br />

ständig Autos parken. Er bittet um<br />

Prüfung, ob an der Stelle entsprechende<br />

Schilder aufgestellt werden könnten.<br />

Im Wendehammer der Turmstraße bestand<br />

bislang kein Haltverbot. Es ist<br />

zwischenzeitlich angeordnet worden,<br />

die Verkehrszeichen werden in der nächsten<br />

Zeit aufgestellt.<br />

III<br />

16.1<br />

Mitteilungen/Anfragen<br />

n.ö.<br />

B-Plan Nr. 108<br />

Der Investor führt mit den Stadtwerken<br />

Gespräche über einen möglichen Fernwärmeanschluss<br />

Stadtwerke

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