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Wegweiser zum Studienbeginn - European University Viadrina ...

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Informationen zur Fremdsprachenausbildung an der <strong>Viadrina</strong><br />

a. Englisch<br />

• TOEFL (internet based): mind. 80 Punkte<br />

• TOEFL (computer based): mind. 213 Punkte<br />

• TOEFL (Papierversion): mind. 550 Punkte<br />

• IELTS: mind. 6.5 (Academic only)<br />

• Cambridge Advanced: mindestens A<br />

• Cambridge Proficiency: mindestens C<br />

b. Französisch<br />

• DELF B2<br />

c. Polnisch<br />

• Certyfikat znajomości języka polskiego jako<br />

obcego – Stufe B2 des Europarates<br />

d. Russisch<br />

• TRKI-2 – Stufe B2 des Europarates<br />

e. Schwedisch<br />

• Tisus (Schweden)*<br />

f. Spanisch<br />

• DELE superior, Prüfung des Instituto<br />

Cervantes*<br />

4. Anerkennung von Leistungen im Rahmen<br />

der Fachsprachenausbildung<br />

4.1 Die Anerkennung von Leistungen auf dem<br />

Fachsprachenniveau, die zu einer Verkürzung<br />

der Ausbildung oder zu einem direkten Zugang<br />

zur Fachsprachenprüfung führen soll, ist nur dann<br />

möglich, wenn diese Leistungen während eines<br />

Auslandsstudiums im Land der Zielsprache erbracht<br />

wurden. Praktika oder sonstige Auslandsaufenthalte<br />

können im Fachsprachenbereich nicht anerkannt<br />

werden; dies lässt unsere Prüfungsordnung nicht zu.<br />

Französisch<br />

Bei Vorlage eines Zeugnisses DALF C1 wird ein<br />

Zertifikatskurs erlassen. Es besteht die Möglichkeit,<br />

nach dem erfolgreichen Besuch eines Kurses der<br />

Zertifikatsstufe zur Prüfung UNIcert® III zugelassen<br />

zu werden.**<br />

Russisch<br />

Bei Vorlage eines Zertifikates TRKI-3 ( C1) wird ein<br />

Zertifikatskurs erlassen. Es besteht die Möglichkeit,<br />

nach dem erfolgreichen Besuch eines Kurses der<br />

Zertifikatsstufe zur Prüfung UNIcert® III zugelassen<br />

zu werden.**<br />

4.2 Damit die Leistungen eines Auslandsaufenthaltes<br />

im Rahmen der Sprachausbildung<br />

anerkannt werden können, müssen folgende<br />

Dokumente vorliegen:<br />

•<br />

•<br />

Nachweis von mindestens zwei benoteten<br />

Fachlehrveranstaltungen<br />

Nachweis einer schriftlichen Arbeit, die im<br />

Laufe des Auslandsstudiums entstanden ist.<br />

Bei einem Studium in einer Fremdsprache, die<br />

jedoch nicht die offizielle bzw. Alltagssprache<br />

dieses Landes ist, kann ein Zertifikatskurs erlassen<br />

werden.<br />

Studierende, die im Ausland studieren möchten,<br />

sollten sich vor Antritt des Studienaufenthalts in<br />

den Lektoraten über die Anforderungen beraten<br />

lassen, die später zur Anerkennung von Leistungen<br />

führen können.<br />

* Die Prüfungen sind allgemeinsprachlich orientiert; daher werden sie<br />

im Rahmen der allgemeinsprachlichen (nicht der fachsprachlichen)<br />

Ausbildung an der <strong>Viadrina</strong> angerechnet.<br />

** TRKI 3 (C1) und DELF C 1 ist zwar – wie UNIcert III – auf das Niveau C1<br />

des Europarats bezogen, jedoch allgemeinsprachlich orientiert. Daher<br />

wird das Zeugnis zur Hälfte, nicht jedoch ganz auf die fachsprachliche<br />

Ausbildung an der <strong>Viadrina</strong> angerechnet.<br />

FAQ`s zur Fremdsprachenausbildung<br />

Bevor Sie sich zu den Sprachkursen anmelden,<br />

stellen Sie sich bitte folgende Fragen:<br />

Habe ich die Berechtigung, um mich für eine<br />

bestimmte Kursstufe an<strong>zum</strong>elden?<br />

Die Berechtigung erwerben Sie entweder durch<br />

den Einstufungstest oder dadurch, dass Sie die<br />

vorherige Stufe abgeschlossen haben. Einstufungstests<br />

gelten für zwei Semester.<br />

Bringe ich eventuell Sprachkenntnisse in<br />

Sprachen mit, die nicht an der <strong>Viadrina</strong><br />

angeboten werden?<br />

Vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung<br />

von Anerkennungsverfahren: sz@europa-uni.de<br />

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