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Wegweiser zum Studienbeginn - European University Viadrina ...

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Informationen des Immatrikulationsamtes Kranken- und Unfallversicherung<br />

Krankenkassenwahl<br />

Seit dem 1. Januar 1996 haben versicherungspflichtige<br />

oder versicherungsberechtigte Studenten<br />

die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der<br />

folgenden Krankenkassen zu wählen:<br />

- die AOK des Wohnortes<br />

- die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem<br />

die Hochschule ihren Sitz hat<br />

- jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach<br />

der Satzung auf den Wohnort des Versicherten<br />

erstreckt<br />

- die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn<br />

die Satzung dies vorsieht und der Versicherte im<br />

Kassenbezirk wohnt<br />

- die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitglied-<br />

schaft oder eine Familienversicherung bestand<br />

- die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert<br />

ist<br />

Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei<br />

Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht<br />

gegenüber der gewählten Krankenkasse zu<br />

erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch<br />

für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig.<br />

Familienversicherte haben kein eigenes<br />

Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des<br />

Mitglieds.<br />

Leistungen<br />

Studenten und gegebenenfalls ihre mitver-<br />

sicherten Angehörigen erhalten als Leistungen<br />

unter anderem:<br />

- ärztliche und zahnärztliche Behandlung<br />

einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz<br />

- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel<br />

- Krankenhausbehandlung<br />

- Früherkennungsuntersuchungen<br />

- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft<br />

- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.<br />

Nähere Auskünfte über die Krankenversiche-<br />

rung der Studenten erteilen die Kranken-<br />

kassen.<br />

44<br />

Unfallversicherung<br />

Als Studierender sind Sie innerhalb der Hoch-<br />

schule und auf dem Weg zwischen Hochschule<br />

und Ihrer Wohnung gesetzlich unfallversichert.<br />

Das Studentenwerk schließt für alle Studierenden<br />

aus den Semesterbeiträgen eine Freizeitunfall-<br />

versicherung ab.<br />

Rückfragen zu Ihrer Unfallanzeige richten Sie<br />

bitte an:<br />

Unfall innerhalb der Hochschule:<br />

Dezernat für Studentische Angelegenheiten<br />

Arite Fuhrmann<br />

AM 05<br />

Telefon (03 35) 55 34 - 42 40<br />

d1@europa-uni.de<br />

Freizeitunfall:<br />

Studentenwerk Frankfurt (Oder)<br />

Frau Albrecht-Beyer, Frau Brosin<br />

Telefon (03 35) 56 50 916, -917

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