Wegweiser zum Studienbeginn - European University Viadrina ...
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Informationen des Immatrikulationsamtes Kranken- und Unfallversicherung<br />
Krankenkassenwahl<br />
Seit dem 1. Januar 1996 haben versicherungspflichtige<br />
oder versicherungsberechtigte Studenten<br />
die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der<br />
folgenden Krankenkassen zu wählen:<br />
- die AOK des Wohnortes<br />
- die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem<br />
die Hochschule ihren Sitz hat<br />
- jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach<br />
der Satzung auf den Wohnort des Versicherten<br />
erstreckt<br />
- die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn<br />
die Satzung dies vorsieht und der Versicherte im<br />
Kassenbezirk wohnt<br />
- die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitglied-<br />
schaft oder eine Familienversicherung bestand<br />
- die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert<br />
ist<br />
Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei<br />
Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht<br />
gegenüber der gewählten Krankenkasse zu<br />
erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch<br />
für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig.<br />
Familienversicherte haben kein eigenes<br />
Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des<br />
Mitglieds.<br />
Leistungen<br />
Studenten und gegebenenfalls ihre mitver-<br />
sicherten Angehörigen erhalten als Leistungen<br />
unter anderem:<br />
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung<br />
einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz<br />
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel<br />
- Krankenhausbehandlung<br />
- Früherkennungsuntersuchungen<br />
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft<br />
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.<br />
Nähere Auskünfte über die Krankenversiche-<br />
rung der Studenten erteilen die Kranken-<br />
kassen.<br />
44<br />
Unfallversicherung<br />
Als Studierender sind Sie innerhalb der Hoch-<br />
schule und auf dem Weg zwischen Hochschule<br />
und Ihrer Wohnung gesetzlich unfallversichert.<br />
Das Studentenwerk schließt für alle Studierenden<br />
aus den Semesterbeiträgen eine Freizeitunfall-<br />
versicherung ab.<br />
Rückfragen zu Ihrer Unfallanzeige richten Sie<br />
bitte an:<br />
Unfall innerhalb der Hochschule:<br />
Dezernat für Studentische Angelegenheiten<br />
Arite Fuhrmann<br />
AM 05<br />
Telefon (03 35) 55 34 - 42 40<br />
d1@europa-uni.de<br />
Freizeitunfall:<br />
Studentenwerk Frankfurt (Oder)<br />
Frau Albrecht-Beyer, Frau Brosin<br />
Telefon (03 35) 56 50 916, -917