06.05.2014 Aufrufe

01/2005 - OÖMVC

01/2005 - OÖMVC

01/2005 - OÖMVC

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nun eine Übersicht über die Mitglieder die<br />

2004 unseren Club verlassen haben, ich<br />

möchte ihnen für die langjährige Tätigkeit<br />

danken:<br />

Rudolf Hölzl<br />

Franz Kerninger<br />

Dr. Thomas Pischel<br />

Friedbert Schwarzlmüller<br />

Wolfgang Stropek<br />

Dieter Seifert<br />

Folgende Personen wurden 2004 in unsere<br />

Runde aufgenommen:<br />

Kurt Dichtl<br />

Erwin Berger<br />

Erich Wiesenberger<br />

Georg Zangerl<br />

Ing. Gerhard Stock hat einen Antrag eingebracht<br />

In den letzten Tagen hat uns folgende Meldung<br />

beunruhigt:<br />

Im Rahmen der von der EU Richtlinie<br />

1999/30/EG vom 22. 4. 1999 vorgesehenen<br />

vorbeugenden Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Luftqualität, haben die Südtiroler Städte<br />

Bozen, Meran, Brixen und Bruneck beschlossen,<br />

zum 1. 12. 2004 ein Fahrverbot für Fahrzeuge<br />

ohne Kat oder Rußpartikelfilter einzuführen.<br />

Das Fahrverbot ist befristet bis 1. April <strong>2005</strong>!<br />

Aber was kommt dann?<br />

Der ÖMVV, ÖAMTC, ADAC und auch die FI-<br />

VA versuchen eine Antwort von den zuständigen<br />

Stellen in der EU zu bekommen!<br />

Hoffentlich werden unsere geliebten Fahrzeuge<br />

nicht zu „Stehzeugen“.<br />

Ich hoffe, es gibt bereits im Clubbrief 2/<strong>2005</strong><br />

Entwarnung.<br />

Jetzt ist Zeit, um die kleinen Wehwehchen der<br />

Fahrzeuge zu reparieren, damit sie topfit in<br />

den Frühling starten können.<br />

Nun wünsche ich allen Lesern der Clubnachrichten<br />

noch schöne Wintertage und verbleibe<br />

mit den besten Grüßen<br />

Euer<br />

Kraftfahrzeugsteuer bei Oldtimern<br />

* * * * *<br />

BMF 17. 9. 2003, § 1 KfzStG<br />

Die Kraftfahrzeugsteuer und die motorbezogene<br />

Versicherungssteuer knüpfen die<br />

Steuerpflicht an die Tatsache der Zulassung<br />

eines Kraftfahrzeuges. Besteuert wird somit<br />

der durch die Zulassung bewirkte Dauerzustand,<br />

nämlich das Recht, ein Kraftfahrzeug<br />

im Rahmen der bestehenden Vorschriften<br />

auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu<br />

verwenden. Die Kraftfahrzeugsteuer und die<br />

motorbezogene Versicherungssteuer sind<br />

Steuern, die nicht lediglich für die Benützung<br />

von Straßen erhoben werden, sondern<br />

für das Halten eines Kraftfahrzeuges, unabhängig<br />

vom Ausmaß der Straßenbenützung<br />

durch den Zulassungsbesitzer. Das Argument<br />

der seltenen Benützung der Straßen<br />

kann daher bei dem gegebenen Steuersystem<br />

nicht greifen.<br />

Da die Schaffung von Sonderbestimmungen<br />

für die eher kleine Gruppe historischer Kraftfahrzeuge<br />

mit erheblichem Aufwand verbunden<br />

wäre, wäre darüber hinaus eine legistische<br />

Umsetzung schwer zu verwirklichen.<br />

Die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit<br />

der Hinterlegung des Zulassungsscheines<br />

und der Kennzeichentafeln für einen<br />

selbst gewählten Zeitraum bietet einen individuellen<br />

Gestaltungsrahmen, den finanziellen<br />

Aufwand für das historische Fahrzeug<br />

gering zu halten.<br />

4<br />

www.ooemvc.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!