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„Schon heute eine tolle Idee für Weihnachten“ - Stadt Filderstadt

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Fortsetzung von Seite 8<br />

AMTLICHES<br />

Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

im Internet unter der Rubrik „Bauen,<br />

Umwelt & Verkehr“ – „Bebauungspläne“ eingesehen<br />

werden. (http://www.filderstadt.de/<br />

servlet/PB/menu/1387900_l1/index.html)<br />

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen<br />

schriftlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung oder<br />

zur Niederschrift beim <strong>Stadt</strong>planungs- und<br />

Hochbauamt im Rathaus Plattenhardt (Uhlbergstr.<br />

33, Zimmer 203) vorgebracht werden.<br />

Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 74 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(Normenkontrollverfahren gegen<br />

rechtswirksame Bebauungspläne) ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Falls Sie Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf<br />

wünschen, empfehlen wir <strong>eine</strong><br />

Terminvereinbarung mit der zuständigen<br />

Sachbearbeiterin Frau Kahlau unter der Rufnummer<br />

(0711) 70 03 – 646.<br />

Lageplan:<br />

<strong>Stadt</strong>plan 2010 © Ramlow-Verlag Stuttgart<br />

Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet<br />

Griebenäcker des <strong>Stadt</strong>teils Plattenhardt.<br />

Es beinhaltet das Flurstück 6498.<br />

Maßgebend <strong>für</strong> die Abgrenzung des Plangebietes<br />

ist der Bebauungsplanentwurf des<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamtes vom<br />

10.07.2012<br />

Erläuterung zur Planung:<br />

Für den im Lageplan dargestellten Bereich<br />

soll die Festsetzung über die Zulässigkeit von<br />

Garagen und Stellplätzen geändert werden.<br />

Garagen und Stellplätze sollen zukünftig<br />

auch außerhalb der Baugrenzen zulässig<br />

sein, jedoch nicht in den Flächen, welche mit<br />

Pflanzgeboten belegt sind.<br />

Hierzu wird der Textteil geändert, der zeichnerische<br />

Teil behält weiterhin Gültigkeit.<br />

Durch die Änderung der Festsetzung über<br />

die Zulässigkeit von Stellplätzen / Garagen<br />

/ Carports können die baurechtlich notwendigen<br />

Stellplätze in <strong>eine</strong>m städtebaulich verdichteten<br />

und zentrumsnahen Bereich flexibler<br />

angeordnet werden.<br />

Verfahrenshinweis:<br />

Ergibt sich nach der Entwurfsauslegung aus<br />

der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

kein Änderungsbedarf des Entwurfs,<br />

kann der Satzungsbeschluss erfolgen.<br />

Der Bebauungsplanentwurf<br />

mit Örtlichen Bauvorschriften<br />

„Im Wiesengrund“ in <strong>Filderstadt</strong>-<br />

Harthausen liegt öffentlich aus<br />

Der Gemeinderat hat in s<strong>eine</strong>r Sitzung am<br />

12.12.2011 beschlossen, <strong>für</strong> den Bereich<br />

Brunnengasse / Im Wiesengrund (Planbezeichnung<br />

„Im Wiesengrund“) im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Harthausen den Bebauungsplan Beim Brunnen<br />

Teil 1 <strong>eine</strong> Bebauungsplanänderung im<br />

beschleunigtem Verfahren durchzuführen.<br />

Dieser Aufstellungsbeschluss wird<br />

hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13 a BauGB<br />

(Bebauungsplan der Innenentwicklung)<br />

durchgeführt. Das bedeutet, dass auf die<br />

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie auf <strong>eine</strong> Umweltprüfung/<strong>eine</strong>n<br />

Umweltbericht verzichtet werden kann.<br />

In der Sitzung im ATU am 09.07.2012 wurde<br />

auch dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt.<br />

Der Bebauungsplanentwurf vom 25.04.2012<br />

mit planungsrechtlichen Festsetzungen gem.<br />

§ 9 BauGB und Örtlichen Bauvorschriften<br />

gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) vom<br />

25.04.2012 liegt mit der Begründung in der<br />

Zeit von<br />

Montag, 1. Oktober bis<br />

Freitag 2. November 2012<br />

(je einschließlich) während der Öffnungszeiten<br />

(Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr,<br />

Dienstag 14 - 17 Uhr und Donnerstag 14 -<br />

18 Uhr) im Foyer (Obergeschoss) des<br />

Rathauses Plattenhardt (Uhlbergstr. 33)<br />

öffentlich aus.<br />

Als besonderer Bürgerservice liegt der<br />

Bebauungsplanentwurf Im Wiesengrund<br />

während des o. g. Zeitraumes auch im Bürgeramt<br />

Harthausen aus. Beachten Sie bitte<br />

hier die gesonderten Öffnungszeiten.<br />

Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

im Internet unter der Rubrik „Bauen,<br />

Umwelt & Verkehr“ – „Bebauungspläne“ eingesehen<br />

werden. (http://www.filderstadt.de/<br />

servlet/PB/menu/1387900_l1/index.html)<br />

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen<br />

schriftlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

oder zur Niederschrift beim <strong>Stadt</strong>planungsund<br />

Hochbauamt im Rathaus Plattenhardt<br />

(Uhlbergstr. 33, Zimmer 203) vorgebracht<br />

werden.<br />

Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 74 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(Normenkontrollverfahren gegen<br />

rechtswirksame Bebauungspläne) ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Falls Sie Erläuterungen zum Bebauungs-<br />

Amtsblatt <strong>Filderstadt</strong> • 21.9.2012 • Woche 38<br />

Seite 9<br />

planentwurf wünschen, empfehlen wir <strong>eine</strong><br />

Terminvereinbarung mit der zuständigen<br />

Sachbearbeiterin Frau Kahlau unter der Rufnummer<br />

(0711) 70 03 – 646.<br />

Lageplan:<br />

<strong>Stadt</strong>plan 2010 © Ramlow-Verlag Stuttgart<br />

Das ca. 2600 m große Plangebiet befindet<br />

sich an der Brunnengasse und Im Wiesengrund<br />

des <strong>Stadt</strong>teils Harthausen. Es beinhaltet<br />

im Wesentlichen folgende Grundstücke:<br />

1320; 1325; 47/1; 48 und 51/5<br />

Maßgebend <strong>für</strong> die Abgrenzung des Plangebietes<br />

ist der Bebauungsplanentwurf des<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamtes vom<br />

24.05.2012<br />

Erläuterung zur Planung:<br />

Es ging ein Antrag der Eigentümer ein, mit<br />

dem Wunsch auf den Grundstücken ein<br />

Projekt des Mehrgenerationen-Wohnens zu<br />

verwirklichen. Es soll ein Null-Energie bzw.<br />

Niedrigenergie Projekt entstehen, weswegen<br />

die Ausrichtung des Daches und der<br />

Baufenster im jetzigen Bebauungsplan nicht<br />

optimal sind.<br />

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit im Rahmen<br />

des Bebauungsplanes die Zufahrtssituation<br />

und die Grundstücksteilung zu optimieren.<br />

Verfahrenshinweis:<br />

Ergibt sich nach der Entwurfsauslegung aus<br />

der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

kein Änderungsbedarf des Entwurfs,<br />

kann der Satzungsbeschluss erfolgen.<br />

FUNDSACHEN<br />

Fundsachen können auch online unter<br />

www.filderstadt.de, Bürgerservice &<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung, online Fundamt,<br />

eingesehen werden.<br />

Bürgeramt Bernhausen<br />

(Telefon: 0711/7003-313)<br />

Radlerregenhose; schwarzes<br />

Handy Samsung mit schwarzer Schutzhülle;<br />

Damenuhr mit braunem Lederband;<br />

2 Zeiss Ikon-Schlüssel; lila Schal mit<br />

Muster; Bargeld; graues Fahrradschloss;<br />

3 Schlüssel an 2 silbernen Anhängern;<br />

beige Mütze mit orangenen Streifen

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