„Schon heute eine tolle Idee für Weihnachten“ - Stadt Filderstadt
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Fortsetzung von Seite 8<br />
AMTLICHES<br />
Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplanes<br />
im Internet unter der Rubrik „Bauen,<br />
Umwelt & Verkehr“ – „Bebauungspläne“ eingesehen<br />
werden. (http://www.filderstadt.de/<br />
servlet/PB/menu/1387900_l1/index.html)<br />
Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen<br />
schriftlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung oder<br />
zur Niederschrift beim <strong>Stadt</strong>planungs- und<br />
Hochbauamt im Rathaus Plattenhardt (Uhlbergstr.<br />
33, Zimmer 203) vorgebracht werden.<br />
Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 74 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(Normenkontrollverfahren gegen<br />
rechtswirksame Bebauungspläne) ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Falls Sie Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf<br />
wünschen, empfehlen wir <strong>eine</strong><br />
Terminvereinbarung mit der zuständigen<br />
Sachbearbeiterin Frau Kahlau unter der Rufnummer<br />
(0711) 70 03 – 646.<br />
Lageplan:<br />
<strong>Stadt</strong>plan 2010 © Ramlow-Verlag Stuttgart<br />
Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet<br />
Griebenäcker des <strong>Stadt</strong>teils Plattenhardt.<br />
Es beinhaltet das Flurstück 6498.<br />
Maßgebend <strong>für</strong> die Abgrenzung des Plangebietes<br />
ist der Bebauungsplanentwurf des<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamtes vom<br />
10.07.2012<br />
Erläuterung zur Planung:<br />
Für den im Lageplan dargestellten Bereich<br />
soll die Festsetzung über die Zulässigkeit von<br />
Garagen und Stellplätzen geändert werden.<br />
Garagen und Stellplätze sollen zukünftig<br />
auch außerhalb der Baugrenzen zulässig<br />
sein, jedoch nicht in den Flächen, welche mit<br />
Pflanzgeboten belegt sind.<br />
Hierzu wird der Textteil geändert, der zeichnerische<br />
Teil behält weiterhin Gültigkeit.<br />
Durch die Änderung der Festsetzung über<br />
die Zulässigkeit von Stellplätzen / Garagen<br />
/ Carports können die baurechtlich notwendigen<br />
Stellplätze in <strong>eine</strong>m städtebaulich verdichteten<br />
und zentrumsnahen Bereich flexibler<br />
angeordnet werden.<br />
Verfahrenshinweis:<br />
Ergibt sich nach der Entwurfsauslegung aus<br />
der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
kein Änderungsbedarf des Entwurfs,<br />
kann der Satzungsbeschluss erfolgen.<br />
Der Bebauungsplanentwurf<br />
mit Örtlichen Bauvorschriften<br />
„Im Wiesengrund“ in <strong>Filderstadt</strong>-<br />
Harthausen liegt öffentlich aus<br />
Der Gemeinderat hat in s<strong>eine</strong>r Sitzung am<br />
12.12.2011 beschlossen, <strong>für</strong> den Bereich<br />
Brunnengasse / Im Wiesengrund (Planbezeichnung<br />
„Im Wiesengrund“) im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Harthausen den Bebauungsplan Beim Brunnen<br />
Teil 1 <strong>eine</strong> Bebauungsplanänderung im<br />
beschleunigtem Verfahren durchzuführen.<br />
Dieser Aufstellungsbeschluss wird<br />
hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13 a BauGB<br />
(Bebauungsplan der Innenentwicklung)<br />
durchgeführt. Das bedeutet, dass auf die<br />
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie auf <strong>eine</strong> Umweltprüfung/<strong>eine</strong>n<br />
Umweltbericht verzichtet werden kann.<br />
In der Sitzung im ATU am 09.07.2012 wurde<br />
auch dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt.<br />
Der Bebauungsplanentwurf vom 25.04.2012<br />
mit planungsrechtlichen Festsetzungen gem.<br />
§ 9 BauGB und Örtlichen Bauvorschriften<br />
gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) vom<br />
25.04.2012 liegt mit der Begründung in der<br />
Zeit von<br />
Montag, 1. Oktober bis<br />
Freitag 2. November 2012<br />
(je einschließlich) während der Öffnungszeiten<br />
(Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr,<br />
Dienstag 14 - 17 Uhr und Donnerstag 14 -<br />
18 Uhr) im Foyer (Obergeschoss) des<br />
Rathauses Plattenhardt (Uhlbergstr. 33)<br />
öffentlich aus.<br />
Als besonderer Bürgerservice liegt der<br />
Bebauungsplanentwurf Im Wiesengrund<br />
während des o. g. Zeitraumes auch im Bürgeramt<br />
Harthausen aus. Beachten Sie bitte<br />
hier die gesonderten Öffnungszeiten.<br />
Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplanes<br />
im Internet unter der Rubrik „Bauen,<br />
Umwelt & Verkehr“ – „Bebauungspläne“ eingesehen<br />
werden. (http://www.filderstadt.de/<br />
servlet/PB/menu/1387900_l1/index.html)<br />
Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen<br />
schriftlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
oder zur Niederschrift beim <strong>Stadt</strong>planungsund<br />
Hochbauamt im Rathaus Plattenhardt<br />
(Uhlbergstr. 33, Zimmer 203) vorgebracht<br />
werden.<br />
Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 74 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(Normenkontrollverfahren gegen<br />
rechtswirksame Bebauungspläne) ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Falls Sie Erläuterungen zum Bebauungs-<br />
Amtsblatt <strong>Filderstadt</strong> • 21.9.2012 • Woche 38<br />
Seite 9<br />
planentwurf wünschen, empfehlen wir <strong>eine</strong><br />
Terminvereinbarung mit der zuständigen<br />
Sachbearbeiterin Frau Kahlau unter der Rufnummer<br />
(0711) 70 03 – 646.<br />
Lageplan:<br />
<strong>Stadt</strong>plan 2010 © Ramlow-Verlag Stuttgart<br />
Das ca. 2600 m große Plangebiet befindet<br />
sich an der Brunnengasse und Im Wiesengrund<br />
des <strong>Stadt</strong>teils Harthausen. Es beinhaltet<br />
im Wesentlichen folgende Grundstücke:<br />
1320; 1325; 47/1; 48 und 51/5<br />
Maßgebend <strong>für</strong> die Abgrenzung des Plangebietes<br />
ist der Bebauungsplanentwurf des<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamtes vom<br />
24.05.2012<br />
Erläuterung zur Planung:<br />
Es ging ein Antrag der Eigentümer ein, mit<br />
dem Wunsch auf den Grundstücken ein<br />
Projekt des Mehrgenerationen-Wohnens zu<br />
verwirklichen. Es soll ein Null-Energie bzw.<br />
Niedrigenergie Projekt entstehen, weswegen<br />
die Ausrichtung des Daches und der<br />
Baufenster im jetzigen Bebauungsplan nicht<br />
optimal sind.<br />
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit im Rahmen<br />
des Bebauungsplanes die Zufahrtssituation<br />
und die Grundstücksteilung zu optimieren.<br />
Verfahrenshinweis:<br />
Ergibt sich nach der Entwurfsauslegung aus<br />
der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
kein Änderungsbedarf des Entwurfs,<br />
kann der Satzungsbeschluss erfolgen.<br />
FUNDSACHEN<br />
Fundsachen können auch online unter<br />
www.filderstadt.de, Bürgerservice &<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung, online Fundamt,<br />
eingesehen werden.<br />
Bürgeramt Bernhausen<br />
(Telefon: 0711/7003-313)<br />
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