20. Fortschreibung des Kindertagesstättenplanes ... - Stadt Osnabrück
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<strong>Fortschreibung</strong> Kindertagesstättenplanung 2012<br />
3.4 Qualitätsmanagement<br />
Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen stand und steht der quantitative Ausbau der Angebote<br />
zur Förderung von Kindern unter drei Jahren sowie der Grundschulkinder. Gleichzeitig wird<br />
natürlich auch die Qualität der Angebote analysiert und verbessert.<br />
3.4.1 Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten<br />
Die Qualität der Angebotsstruktur in den Kindertagesstätten wird im Wesentlichen bestimmt durch<br />
die gesetzlichen Vorgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niedersachsen (Min<strong>des</strong>tstandards) und die damit im<br />
Zusammenhang stehenden Durchführungsverordnungen.<br />
Dieser Min<strong>des</strong>tstandard sieht bei der personellen Ausstattung der Kindergarten- und<br />
Krippengruppen nur eine zweifache Besetzung vor. Abweichend hiervon wird in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Osnabrück</strong> die Qualität in allen Krippengruppen durch eine kontinuierliche dreifache Besetzung<br />
<strong>des</strong> Fachpersonals enorm verbessert. In der Regelöffnungszeit wird eine Dreifachbesetzung als<br />
pädagogisch notwendig erachtet, um den Bedürfnissen der unter dreijährigen Kinder gerecht zu<br />
werden. Nur durch eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation ist eine gute Erziehungs- und<br />
Bildungsarbeit möglich. Als ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung reduziert sich somit der<br />
Betreuungsschlüssel bei einer Gruppengröße von 15 Kindern von 1:7,5 auf 1:5.<br />
Auch die Verfügungszeit wird in <strong>Osnabrück</strong> in Abweichung zur Durchführungsverordnung <strong>des</strong><br />
Kindertagesstättengesetzes in den Krippen im Umfang von 10 Wochenstunden anstatt 7,5<br />
Wochenstunden je Gruppe anerkannt.<br />
Da diese „Dreifachbesetzung“ über den vorgesehenen Min<strong>des</strong>tstandard hinausgeht, beteiligt sich<br />
das Land nicht an den Personalkosten.<br />
3.4.2 Lebenslagen von Familien<br />
Übernahme der Kostenbeiträge Tagesbetreuung<br />
An dieser Stelle wird der Bereich der Übernahme der Kostenbeiträge zur Tagesbetreuung von<br />
Kindern in Einrichtungen und in Kindertagespflege besonders beleuchtet. Die Übernahme erfolgt<br />
auf der Grundlage von § 90 Abs. 3 SGB VIII. Die Kosten werden ganz oder teilweise übernommen,<br />
wenn das Einkommen der Eltern unterhalb der gesetzlich festgelegten Höhe liegt.<br />
Zum Stichtag 01.12.2012 wurden vom Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien für insgesamt<br />
1.023 Kinder die Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen (1.004 in Einrichtungen,<br />
19 in Kindertagespflege).<br />
<strong>Stadt</strong>teil<br />
Familien*<br />
Anzahl<br />
Kostenübernahmen<br />
89<br />
Anteil<br />
in %<br />
Einrichtungen<br />
davon in<br />
Kindertagespflege<br />
01 Innenstadt 275 27 9,82 26 1<br />
02 Weststadt 450 34 7,56 33 1<br />
03 Westerberg 550 12 2,18 12<br />
04 Eversburg 582 86 14,78 86<br />
05 Hafen 121 21 17,36 21<br />
06 Sonnenhügel 601 61 10,15 60 1<br />
07 Haste 447 51 11,41 49 2<br />
08 Do<strong>des</strong>heide 713 98 13,74 94 4<br />
09 Gartlage 244 34 13,93 34