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Erschließung des Baugebietes "Edles Feld" in Oy-Mittelberg ...

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ICP <strong>Erschließung</strong> Baugebiet "<strong>Edles</strong> Feld", <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>; Baugrunduntersuchung 130509 Seite 4<br />

Moorboden/Torf<br />

(nur <strong>in</strong> B5<br />

aufgeschlossen)<br />

Deckschichten:<br />

Verwitterungslehm,<br />

aufgeweichter<br />

Geschiebemergel<br />

Geschiebemergel,<br />

unverwittert<br />

Steifemodul<br />

[MN/m²]<br />

E s<br />

1 2 15 - 25<br />

Frostempf<strong>in</strong>dlichkeit<br />

n.<br />

ZTVE-StB 09<br />

Verdichtbarkeitsklasse<br />

n. ZTV A-StB 97/06<br />

(<strong>in</strong> Fassung 2012<br />

nicht mehr enthalten)<br />

- F 3 F 3<br />

- V 3 V 3<br />

5.2 Tiefbaumaßnahmen<br />

5.2.1 Rohrleitungsgräben<br />

5.2.1.1 Aushub<br />

Der Aushub für Leitungsgräben wird je nach vorgesehener Trassierung und Tiefe alle<br />

aufgeführten Bodenarten betreffen. Der Aushub ist größtenteils <strong>in</strong> Bodenklasse 4<br />

e<strong>in</strong>zustufen (Oberboden = Bodenklasse 1), Torf/Moorboden <strong>in</strong> Klasse 2. Für größere<br />

Ste<strong>in</strong>e und Blöcke/F<strong>in</strong>dl<strong>in</strong>ge sollten Anteile an Klassen 5, 6 und 7 kalkuliert werden.<br />

Werden mit dem Aushub die tieferen Teile <strong>des</strong> Geschiebemergels <strong>in</strong> fester Konsistenz<br />

aufgeschlossen, so s<strong>in</strong>d dafür ebenfalls Anteile an Klasse 6 e<strong>in</strong>zurechnen.<br />

Wir empfehlen, folgende geschätzten Massenanteile zu kalkulieren (die Anteile variieren<br />

je nach Aushubtiefe):<br />

Oberboden: 20 cm Klasse 1,<br />

10 % Klasse 2,<br />

≥ 75 % Klasse 3 - 5,<br />

10 % Klasse 6,<br />

≤ 5 % Klasse 7.<br />

5.2.1.2 Graben-/Baugrubenverbau, Wasserhaltung<br />

Grundsätzlich gilt für die Ausbildung von Gräben und Baugruben DIN 4124.<br />

Die Böschungsneigungen bei Wandhöhen über 1,25 m dürfen die folgenden W<strong>in</strong>kel zur<br />

Horizontalen ohne rechnerischen Nachweis nicht überschreiten (DIN 4124 Regelböschungen):

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