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<strong>KOPFARBEIT</strong><br />

INTERNE NACHRICHTEN WELLEN – APRIL 2008<br />

Painting im Gürzenich<br />

„Painting – Next Generation“ und „Chicago-<br />

Strähnen-Technik“, das hörte sich schon recht<br />

spannend an in der Einladung zum Fachabend<br />

unserer Innung am 15.04.2008 im Kölner<br />

Gürzenich. Fachbeiratsleiterin Angelika Kader<br />

freute sich daher den Wella-Top Akteur<br />

Michael Bredtmann, anzukündigen, der den<br />

deutlich über 200 Besuchern die nächste<br />

Generation von Painting mit mehr Haltbarkeit<br />

und Natürlichkeit vermittelte.<br />

Fotos: Ahmad Allamezade<br />

Schon gleich zu Beginn der Veranstaltung<br />

wurden drei fertige Modelle präsentiert, die<br />

die Neugier auf „mehr“ erweckten. In der<br />

Folge wurden bei weiteren Modellen drei<br />

unterschiedliche Varianten von Painting<br />

gezeigt und ausführlich erläutert.<br />

Michael Bredtmann:<br />

Eine Farbe muss auch nach 3 Wochen noch<br />

wie neu aussehen. Beim Painten vermeiden<br />

wir eine einheitliche Farbhelligkeit vom<br />

Ansatz bis zur Spitze. Der Ansatz ist ein<br />

wenig dunkler und wird durch einen natürlichen<br />

Verlauf bis zur Spitze langsam heller:<br />

so als ob das natürliche Sonnenlicht mit im<br />

Spiel gewesen wäre.<br />

Die Konsistenz der Farbmasse ist eine neue<br />

Anforderung an den Friseur und deswegen<br />

auch keine Technik für „Normal-Frisöre”.<br />

Sie ist so dickflüssig, wie eine Farbmasse<br />

noch nie gewesen ist und trocknet während<br />

des Farbprozesses ein. Dadurch entsteht<br />

nicht nur ein einheitlicher Blondton, sondern<br />

unendlich viele Changierungen. Das Beste<br />

ist, die Haare werden weniger strapaziert als<br />

mit der klassischen Foliensträhnentechnik.<br />

Hier malen wir die Paintingmasse gefühlvoll<br />

in die Haare und können kreativ und gleichzeitig<br />

natürlich sein, wie noch nie. Wir haben<br />

dann auch kein Heraus-, sondern ein Mitwachsen<br />

der Haarfarbe.<br />

Die Krönung des Fachabends war dann<br />

die Erarbeitung eines „Vidal-Sassoon-Haarschnitts“<br />

im bereits geföhnten Haar.<br />

Begeistert und hoch motiviert für die Salonarbeit<br />

waren sich schließlich alle einig:<br />

„Das war ein richtig toller Fachabend.“


Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen<br />

Die SPD fordert seit längerem, abweichend von den Vereinbarungen<br />

im Koalitionsvertrag, die Einführung eines allgemeinen branchenübergreifenden<br />

Mindestlohnes. Dies lehnt die Union bislang ab.<br />

Als Kompromiss haben die Parteispitzen bereits am 19. Juni 2007<br />

Eckpunkte für eine Ausdehnung des Entsendegesetzes auf weitere<br />

Branchen und eine Reaktivierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />

(MiaG) von 1952 vereinbart.<br />

Auf Basis dieser Eckpunkte hat das Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales (BMAS) Mitte Januar 2008 Referentenentwürfe für eine<br />

Neufassung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des<br />

MiaG vorgelegt.<br />

Für Branchen mit geringem Organisationsgrad bzw. ohne tarifliche<br />

Mindestentgelte soll das (MiaG) wiederbelebt werden. Dabei sollen<br />

bei einer Konkurrenzsituation von Mindestlöhnen, die nach dem MiaG<br />

festgelegt wurden, mit bestehenden, aber weniger günstigeren Tarifverträgen,<br />

letztere verdrängt werden.<br />

Die Einführung eines bundesweiten, branchenübergreifenden, gesetzlichen<br />

Mindestlohns in der von den Gewerkschaften geforderten<br />

Höhe, wird wegen der branchen- und regionalspezifischen Unterschiede<br />

sowie als unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie vom<br />

Handwerk grundsätzlich abgelehnt.<br />

Der Entwurf des MiaG würde zu einer faktischen Entmachtung der<br />

Arbeitgeberverbände führen. Die geplante Vorrangentscheidung<br />

zu Gunsten solcher, nach dem MiaG festgelegten Mindestlöhne,<br />

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2<br />

gegenüber bestehenden Tarifverträgen, ist als krasser Eingriff in die<br />

grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie und unternehmerische<br />

Freiheit abzulehnen. Im Ergebnis droht die Einführung faktisch staatlich<br />

festgesetzter Mindestlöhne.<br />

Dieser Gefahr können die Tarifvertragsparteien entgegenwirken, so<br />

stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fest, wenn<br />

sie selbst auf freiwilliger Basis Mindestengelt-Tarifverträge<br />

schließen, die nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich<br />

erklärt werden.<br />

Mit Blick auf das MiaG sind damit die Arbeitgeberverbände aufgefordert,<br />

die erforderlichen tarifpolitischen Voraussetzungen für den<br />

Abschluss von allgemeinverbindlichen Mindestengelt-Tarifverträgen<br />

zu schaffen, um der ansonsten drohenden Festsetzung quasi-staatlicher<br />

Mindestlöhne über das MiaG zuvorzukommen.<br />

Die nordrhein-westfälischen Friseurverbände haben offenbar die<br />

Zeichen der Zeit erkannt und nach einigen Jahren eines tariflosen<br />

Zustands nun neue Tarifverträge vereinbart mit einem Mindestlohn<br />

von 7.60 € in der Stunde für die unterste Gesellengruppe.<br />

Die Tarifverträge treten voraussichtlich zum 01. Mai 2008 in Kraft,<br />

sofern zuvor der Tarifausschuss des Arbeitsministeriums NRW die<br />

Allgemeinverbindlichererklärung verfügt hat (siehe Seite 3).


3<br />

Vergütungstarifvertrag im Friseurhandwerk NRW<br />

Beim nordrheinischen Verbandstag am<br />

07.04.2008 in Düsseldorf wurden die Delegierten<br />

der Mitgliedsinnungen umfangreich<br />

über die Inhalte des neuen, voraussichtlich<br />

ab 1. Mai 2008 gültigen Tarifvertrages über<br />

die Vergütungen im Friseurhandwerk NRW<br />

informiert.<br />

Vergütungsgruppe 1 a) 1.300,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung<br />

im Friseurhandwerk, die folgende Basistechniken<br />

beherrschen, sofern diese zum<br />

Leistungsangebot des Betriebes gehören:<br />

• Haarschneiden für Damen und Herren<br />

• Erstellung von Damen- und Herrenfrisuren<br />

• Grundtechniken für Umformungen<br />

• Grundtechniken für Colorationen<br />

• Salonkosmetische Behandlungen<br />

und Maniküre<br />

• Beratungen zu allen Positionen<br />

Vergütungsgruppe 1b) 1.300,– €<br />

Arbeitnehmer/innen ohne Gesellenprüfung<br />

im Friseurhandwerk, die die Ausbildungszeit<br />

durchlaufen haben und die Gesellenprüfung<br />

nicht abgelegt oder nicht bestanden haben,<br />

nach 2-jähriger Vollzeittätigkeit im Friseurhandwerk<br />

Vergütungsgruppe 2a) 1.456,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung im<br />

Friseurhandwerk, die überwiegend selbstständig<br />

arbeiten und über die in der Vergütungsgruppe<br />

1 aufgeführten Basistechniken<br />

hinaus, über Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

verfügen, die für die Erstellung von Systemhaarschnitten,<br />

konservativen und modernen<br />

Es wurde deutlich, dass es verschiedentlich –<br />

auch in der Fachpresse – Fehlinterpretationen<br />

gab hinsichtlich der Fallgruppen und deren<br />

Zuordnung. Klar gestellt wurde, dass die<br />

Leistungsbeschreibungen in den Gruppen<br />

der Gesellen mit denen der aktuell noch<br />

gültigen Tarifempfehlungen identisch sind.<br />

Frisuren, sowie zeitgerechten Colorationsund<br />

Dauerwelltechniken erforderlich sind.<br />

Vergütungsgruppe 2b) 1.456,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung im<br />

Friseurhandwerk ohne Funktionsbereiche der<br />

Vergütungsgruppen 4 und 5 und ohne Nachweis<br />

einer vorherigen mindestens 3-jährigen<br />

praktischen Tätigkeit nach erfolgreicher<br />

Absolvierung der Gesellenprüfung.<br />

Vergütungsgruppe 3a) 1.703,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung im<br />

Friseurhandwerk, die selbstständig arbeiten<br />

und die im modernen Friseurbetrieb verlangten<br />

Leistungen und Fachberatungen (siehe<br />

Vergütungsgruppen 1a und 2a) professionell<br />

beherrschen.<br />

Unter „professioneller Beherrschung“ wird<br />

z.B. Mitarbeitereinteilung, Mitgestaltung<br />

des Betriebsablaufs oder Maßnahmen der<br />

Verkaufsförderung verstanden.<br />

Vergütungsgruppe 3b) 1.703,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung im<br />

Friseurhandwerk ohne Funktionsbereiche der<br />

Vergütungsgruppen 4 und 5 und mit 3-jähriger<br />

praktischer Tätigkeit nach erfolgreicher<br />

Ablegung der Gesellenprüfung.<br />

Allgemeinverbindlicherklärung<br />

der Tarifverträge soll verhindert werden<br />

Über die Allgemeinverbindlicherklärung<br />

der neuen Tarifverträge wird am<br />

30.04.2008 vor dem Tarifausschuss des<br />

Arbeitsministeriums NRW verhandelt.<br />

Die Friseur Klier GmbH hat angekündigt,<br />

bei der öffentlichen Sitzung des Tarifausschusses<br />

des Gegenanträge zu stellen wird,<br />

um damit die von den Tarifparteien beantragte<br />

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)<br />

der Tarifverträge zu verhindern.<br />

Die nordrhein-westfälischen Friseurverbände<br />

gehen zwar davon aus, dass die Einsprüche<br />

nicht erfolgreich sein werden, aber es könnte<br />

durchaus sein, dass das geplante Inkrafttreten<br />

zum 1. Mai 2008 dadurch hinausgezögert<br />

werden könnte.<br />

Nicht zuletzt aus diesem Grund wird es die<br />

gedruckten Tarifverträge erst dann geben,<br />

wenn das AVE-Verfahren erfolgreich abgeschlossen<br />

ist.<br />

Vorbehaltlich dieser Entscheidung haben<br />

wir in dieser Ausgabe der Kopfarbeit die<br />

Vergütungstarife bereits einmal abgedruckt.<br />

Über die Entscheidung des Verfahrens werden<br />

wir Sie nach Bekanntgabe unverzüglich<br />

in Kenntnis setzen.<br />

Obwohl das Inkrafttreten der Tarifverträge<br />

zum 1. Mai 2008 wegen der noch nicht<br />

erteilten Allgemeinverbindlicherklärung<br />

offen ist, drucken wir die Übersicht der<br />

Vergütungsgruppen in der Folge ab.<br />

Beachten Sie dazu bitte die untenstehenden<br />

Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit!<br />

Vergütungsgruppe 4 1.854,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung im<br />

Friseurhandwerk die arbeitsvertraglich als<br />

Geschäftsführer/in oder Betriebsleiter/in tätig<br />

sind<br />

oder<br />

arbeitsvertraglich verantwortlich mit der<br />

Ausbildung von Auszubildenden beauftragt<br />

sind.<br />

Vergütungsgruppe 5 2.163,– €<br />

Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung im<br />

Friseurhandwerk die arbeitsvertraglich als<br />

Geschäftsführer/in oder Betriebsleiter/in tätig<br />

sind<br />

und<br />

zugleich arbeitsvertraglich verantwortlich mit<br />

der Ausbildung von Auszubildenden beauftragt<br />

sind.<br />

Vergütungsgruppe 6 1.327,– €<br />

Arbeitnehmer/innen als Rezeptionisten/<br />

Rezeptionistinnen, die überwiegend in<br />

folgenden Funktionsbereichen tätig sind:<br />

a.Empfang<br />

b.Telefon/Anmeldung<br />

c. Service/Kundenbetreuung<br />

d.Führen der Kundenkartei<br />

e.Verkauf<br />

f. Kassenführung<br />

Vergütungsgruppe 7 1.514,– €<br />

Arbeitnehmer/innen als Rezeptionisten/<br />

Rezeptionistinnen, die über die Tätigkeitsmerkmale<br />

der Vergütungsgruppe 6 hinaus,<br />

zusätzlich in folgenden Funktionsbereichen<br />

tätig sind:<br />

a.Produktberatung<br />

b.Wareneinkauf/Lagerverwaltung<br />

c. Personaleinsatzplanung<br />

Ausbildungsvergütungen<br />

1. Ausbildungsjahr 350,– €<br />

2. Ausbildungsjahr 470,– €<br />

3. Ausbildungsjahr 585,– €


Betriebliche Gesundheitsförderung<br />

Bonusprogramm der IKK Nordrhein<br />

Die Krankenkassen können durch die<br />

betriebliche Gesundheitsförderung im Jahr<br />

mehr als 400 € Behandlungskosten pro Versicherten<br />

einsparen, so das Ergebnis einer<br />

aktuellen Studie der IKK Nordrhein<br />

Hintergrund der Studie ist das Bonusprogramm<br />

zur betrieblichen Gesundheitsförderung,<br />

das die IKK Nordrhein seit 2005<br />

speziell für kleine und mittlere Betriebe<br />

anbietet. Es soll dabei helfen, gesundheitliche<br />

Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern<br />

oder zu vermeiden und so Erkrankungen der<br />

Arbeitnehmer vorzubeugen.<br />

Um die Wirksamkeit des Bonusprogramms<br />

zu überprüfen, wurden nun in einer Studie<br />

die Behandlungskosten der Teilnehmer an<br />

dem Bonusprogramm mit einer Kontrollgruppe<br />

von Versicherten verglichen, die nicht<br />

an dem Programm teilgenommen haben.<br />

Verglichen wurden dabei die Kosten für Arzneimittel,<br />

Krankenhausbehandlung, Krankengeld,<br />

Heil- und Hilfsmittel, Kuren und die<br />

Rehabilitation, die Kosten für Arztbesuche<br />

wurden nicht in die Berechnung einbezogen.<br />

Das Ergebnis:<br />

Im Durchschnitt lagen die Behandlungskosten<br />

der Teilnehmer pro Jahr um 417 €<br />

oder 48,4 % unter den Kosten der Ver-<br />

sicherten, die nicht an der betrieblichen<br />

IKK-Gesundheitsförderung teilgenommen<br />

haben.<br />

Die Studie hat außerdem bewiesen, dass die<br />

betriebliche Gesundheitsförderung erfolgreich<br />

in kleinen und mittleren Betrieben<br />

umgesetzt werden kann, wo sie bisher kaum<br />

Anwendung findet.<br />

So wird sie laut einer aktuellen Umfrage<br />

(IGA-Barometer 2007) zwar in 90 % der<br />

Großbetriebe angeboten, aber bisher nur in<br />

rund 11 % der Kleinbetriebe, in denen aber<br />

ca. 70 % aller deutschen Arbeitnehmer<br />

beschäftigt sind.<br />

Am Bonusprogramm zur betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung können alle Handwerksbetriebe<br />

teilnehmen, bei denen ein<br />

größerer Teil der Arbeitnehmer bei der IKK<br />

Nordrhein versichert ist.<br />

Es soll dazu beitragen, gesündere Arbeitsbedingungen<br />

für die Beschäftigten zu schaffen<br />

und so Erkrankungen vorzubeugen.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme an dem<br />

Bonusprogramm ist die Erfüllung der<br />

arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Im<br />

Betrieb werden anhand geprüfter Analyse-<br />

Instrumente besondere Belastungsschwerpunkte<br />

ermittelt, z.B. Rückenprobleme/<br />

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4<br />

Rückenbelastung der Arbeitnehmer. Im<br />

Anschluss daran werden zusammen mit der<br />

IKK Nordrhein konkrete Verbesserungsmaßnahmen<br />

erarbeitet und dann eigenverantwortlich<br />

im Betrieb durchgeführt.<br />

Bei erfolgreicher Umsetzung der vereinbarten<br />

Maßnahmen bekommen die bei<br />

der IKK Nordrhein versicherten Mitarbeiter<br />

sowie der Arbeitgeber jeweils einen<br />

kompletten Monatsbeitrag als Bonus<br />

zurückerstattet.<br />

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5<br />

ÜBA wird angepasst<br />

Die Inhalte der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) für die rund<br />

40.000 Friseur-Auszubildenden sollen noch im Sommer 2008 angepasst<br />

werden.<br />

Erforderlich macht dies die neue Ausbildungsordnung, die im August<br />

in Kraft treten wird. Nach den Plänen des Zentralverbandes des<br />

Deutschen Friseurhandwerks (ZDF) wird es zwei Kursprogramme zu<br />

klassischen und zu modischen Friseurdienstleistungen geben.<br />

Dabei wird eine hohe Kompatibilität mit der neuen Gesellenprüfung<br />

angestrebt.<br />

Die Inhalte eines dritten Lehrgangs sind noch offen. Überbetriebliche<br />

Unterweisungsmaßnahmen ergänzen die Ausbildung und sollen<br />

damit den Auszubildenden einen Einblick in die gesamte Dienstleistungsbreite<br />

des Friseurberufes geben.<br />

Die ÜBA-Maßnahmen werden mit öffentlichen Mitteln unterstützt.<br />

Nachwuchsprobleme durch<br />

weniger Schulabgänger<br />

In den nächsten Jahren wird die Zahl der Absolventen allgemeinbildender<br />

Schulen stark abnehmen. Bereits in 2008 wird es rund<br />

33.500 weniger Schulabgänger geben als zuvor.<br />

Dies geht aus dem Berufsbildungsbericht 2008 hervor.<br />

Bis 2013 rechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung mit einem<br />

Rückgang von 12,4 Prozent. Zwar wird diese Entwicklung zunächst in<br />

den neuen Ländern deutlich stärker ausfallen, doch der Wettbewerb<br />

um den Nachwuchs zwischen den Berufsgruppen wird sich auch im<br />

Westen spürbar verschärfen. Gerade für personalintensive Branchen<br />

wie das Friseurhandwerk ist dies eine große Herausforderung.<br />

Die neue Ausbildungsordnung bietet eine optimale Grundlage, in<br />

dieser neuen Konkurrenzsituation zu bestehen.<br />

Denn sie verbindet eine pragmatische Marktorientierung mit einem<br />

umfassenden Qualifikationsprofil. Mit der Stärkung der klassischen<br />

Friseurkompetenzen (Schnitt, Farbe, Styling, Umformung, Kosmetik)<br />

und neuen Anforderungen in modernen Berufsbereichen wie<br />

Kundenmanagement und Marketing macht sie den Friseurberuf noch<br />

attraktiver und fit für die Zukunft.<br />

Hair-Com NRW<br />

Landesmeisterschaft mit Fachmesse<br />

am 21./22.09.2008 in Hamm<br />

Nach der erfolgreichen Premiere der KAMM 2 KÖLN im letzten<br />

Jahr, gibt es mit der Hair-Com NRW am 21./22.09.2008 in den<br />

Zentralhallen in Hamm eine weitere neue innovative Veranstaltung<br />

des nordrhein-westfälischen Friseurhandwerks.<br />

In Regie des Innungsverbandes des Friseurhandwerks Westfalen-<br />

Lippe wird es neben der Fachmesse und zahlreichen Wettbewerben,<br />

die sich von den Anforderungen her in den nationalen<br />

und internationalen Vergleich einfügen, in einer separaten Arena<br />

Workshops, Shows und einen Innungs-Award geben.<br />

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Fax [+49] 07392 . 7094-80<br />

Nordrhein hat einen<br />

Weltmeister<br />

Mit sensationellen Erfolgen hatten die WM-Teams des Zentralverbandes<br />

des Deutschen Friseurhandwerks auf der HairWorld 2008<br />

in Chicago aufgewartet. Die deutschen Friseure glänzten mit überragenden<br />

Leistungen und auch aus dem nordrheinischen Verband<br />

war einer dabei. Daniel Giermann aus der Innung Bergisches Land<br />

wurde in der Kategorie Mode mit dem Herrenfach-Seniorenteam<br />

Weltmeister.<br />

Bei der Tagung der Fachbeauftragten der Innungen am 08.04.2008<br />

in Köln wurde er mit viel Beifall bedacht und berichtete über seine<br />

Eindrücke von der Weltmeisterschaft in Chicago.<br />

Besonders spannend war dabei, wie es mit vollem Einsatz gelungen<br />

ist, das hoch favorisierte Team aus Frankreich zu besiegen.<br />

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7<br />

Mehr Betriebe im<br />

Friseurhandwerk - eine<br />

Entwicklung mit Folgen<br />

Die Gründungsdynamik im Friseurhandwerk hält weiter an. Laut<br />

ZDH-Betriebsstatistik ist die Zahl der Unternehmen im Jahr 2007 um<br />

2,3 % gestiegen. Die Handwerkskammern zählten zum Jahresende<br />

insgesamt 74.081 Friseurbetriebe. Damit entwickelte sich der<br />

Betriebsbestand in der Friseurbranche deutlich stärker als im übrigen<br />

Handwerk. Dort gab es lediglich einen Zuwachs von 1,5 %.<br />

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDF) geht<br />

davon aus, dass diese Entwicklung weiter mit der Zunahme von<br />

Mikrobetrieben einhergeht. Diese so genannten Mikrobetriebe<br />

beschäftigen weder Mitarbeiter noch bilden sie Fachkräfte aus und<br />

sind unterhalb eines Jahresumsatzes von 17.500 EUR von der<br />

Umsatzsteuer befreit.<br />

ZDF-Präsident Andreas Popp sieht darin das Resultat der neoliberalistischen<br />

Angriffe auf die Handwerksordnung und warnt vor den<br />

Folgen: „Diese Entwicklung bringt massive Wettbewerbsnachteile für<br />

den ausbildungsstarken Friseur-Mittelstand mit sich und könnte sich<br />

daher auch negativ auf die Fachkräfteentwicklung im Friseurhandwerk<br />

auswirken.<br />

Eine solche Politik muss gestoppt und die Auswirkungen steuerpolitisch<br />

abgefedert werden. Deshalb fordern wir die Privilegierung<br />

der Mikrobetriebe aufzugeben.“<br />

Kölner Gesellenparlament hat getagt<br />

Bei der Wahlversammlung zur Neuwahl des<br />

Gesellenausschusses am 14. April 2008<br />

wurde die langjährige Vorsitzende Mara<br />

Wilden in ihrem Amt als Altgesellin<br />

bestätigt.<br />

Weiterhin wurden die Kolleginnen Birgitt<br />

Brüll, Margit Koch, Andrea Schug sowie<br />

Violetta Bugdoll in den Gesellenausschuss<br />

gewählt. Als Vertreterinnen stehen Sigrid<br />

Lichtenberg und Petra Wienand zur Verfügung.<br />

Im Berufsbildungsausschuss der Innung<br />

wird die Arbeitnehmerseite künftig durch die<br />

Kolleginnen Andrea Schug und Margit Koch<br />

vertreten. Im Gesellenprüfungsausschuss<br />

der Innung wirken Mara Wilden, Birgitt<br />

Nordrheinischer<br />

Verbandstag im April<br />

in Düsseldorf<br />

Schwerpunkte des Verbandstages waren sicher das Thema „Tarifabschluss“<br />

(siehe separater Artikel) und die Neuwahlen.<br />

Aus Kölner Sicht war insbesondere die einstimmige Wiederwahl<br />

unseres Ehrenobermeisters Harald Esser zum Vorsitzenden des<br />

nordrheinischen Verbandes sowie die Wahl unseres Obermeisters<br />

Mike Engels in den Wirtschafts- und Tarifausschuss des Verbandes<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Aber es ging auch um die Perspektiven der Arbeitgebervertretung<br />

des Friseurhandwerks in Nordrhein-Westfalen. Nachdem die bisher<br />

schon von beiden NRW-Verbänden praktizierten Gemeinsamkeiten in<br />

den Bereichen Mode, Wettbewerb und Berufsbildung aufgezeigt<br />

worden waren, begrüßte die Versammlung einstimmig die Übernahme<br />

der Geschäftsführung des westfälisch-lippischen Verbandes<br />

durch Geschäftsführer Petri, allerdings verbunden mit der Erwartung<br />

einer möglichst baldigen Fusion der beiden NRW-Verbände.<br />

Informativ waren auch die Ausführungen zur neuen Ausbildungsordnung,<br />

die zum 1. August 2008 in Kraft treten soll. Der Vorsitzende<br />

des Berufsbildungsausschusses, Robert Fuhs kündigte dazu eine<br />

umfassende Informationsbroschüre des Zentralverbandes des<br />

Deutschen Friseurhandwerks für Ausbildungsbetriebe an, die im<br />

Sommer zur Verfügung stehen soll.<br />

Brüll, Tanja Banduwong, Sonja Blazynski,<br />

Violetta Bugdoll, Meike Hahn, Nicole Kilic,<br />

Monika Kleefuß, Margit Koch, Sigrid Lichtenberg,<br />

Andrea Schug und Petra Wienand<br />

mit.<br />

Zu Gesellenvertretern beim Lehrlingsschiedsgericht<br />

wurden die Kolleginnen Birgitt Brüll<br />

und Petra Wienand gewählt.


Impressum:<br />

Herausgeber:<br />

Friseur-Innung Köln<br />

Telefon (02 21) 27 25 178-0<br />

Telefax (02 21) 25 11 16<br />

www.kopfarbeit-koeln.de<br />

Hausanschrift:<br />

Richard-Wagner-Straße 32–34, 50674 Köln<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 27 05 23, 50511 Köln<br />

Besuchsstunden:<br />

9.00–13.00 Uhr<br />

Sprechstunden des Obermeisters:<br />

Montag 9.00–12.00 Uhr<br />

Bankverbindungen:<br />

Stadtsparkasse Köln,<br />

Kto.: 89 382 964 (BLZ 370 501 98)<br />

Kreissparkasse Köln,<br />

Kto.: 78 508 (BLZ 370 502 99)<br />

Postbank Köln,<br />

Kto.: 20776-506 (BLZ 370 100 50)<br />

Kölner Bank v. 1867,<br />

Kto.: 427 194 019 (BLZ 371 600 87)<br />

Redaktion: Wilfried Petri<br />

Anzeigenverwaltung, Verlag und Druck:<br />

diba-DRUCK, Diefenbach GmbH<br />

Oskar-Schindler-Straße 21<br />

50769 Köln-Feldkassel<br />

Telefon (02 21) 7 60 33 39 + 97 65 27-0<br />

Telefax (02 21) 97 62 100<br />

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1.1.2002<br />

Fachabende<br />

2008<br />

10. Juni<br />

19. August<br />

04. November<br />

jeweils Dienstag 20.00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten<br />

Nur für Mitgliedsbetriebe<br />

Kostenfreie Erstberatung<br />

in allen<br />

arbeitsrechtlichen Fragen<br />

durch unseren<br />

Kooperationsanwalt<br />

Jens Köhler<br />

Telefon: 0221 / 500 70 95<br />

Fax: 0221 / 500 70 99<br />

Mobil 0172 / 23 18 220<br />

info@KanzleiKoehler.de<br />

Terminübersicht<br />

05.05.2008 Senioren-Kaffee-Treff der Friseur-Innung Köln<br />

31.05. - 02.06.2008 Mitgliederversammlung Zentralverband in Rostock<br />

01.06.2008 Seminar mit Wolf Davids in Köln<br />

23.06.2008 Lossprechung der Friseur-Innung Köln<br />

29.06.2008 Open Hair Benefizfrisieren in Köln und vielen anderen Städten<br />

12.07.2008 Kölner Lichter<br />

07.09.2008 Modefachinformation NRW in Hamm<br />

12.-14.09.2008 Cosmetica in Wiesbaden<br />

21.-22.09.2008 Hair-Com NRW – Landesmeisterschaft NRW in Hamm<br />

18.-20.10.2008 Salon International in London / England<br />

19.-20.10.2008 Haare 2008 BayernHair<br />

mit Deutscher Meisterschaft in Nürnberg<br />

28.10.2008 Innungsversammlung<br />

09.-10.11.2008 Open Hair Festival in Hannover<br />

20.11.2008 Eröffnung der Handwerksmesse in Köln<br />

23.11.2008 Unternehmer-Seminar NRW auf Burg Volmarstein<br />

30.11.-01.12.2008 Hair & Style in Stuttgart<br />

Änderungen vorbehalten<br />

Betrüger bieten „aushangpflichtige<br />

Gesetze“ für Friseurbetriebe an<br />

Mehrfach erhielten wir in den letzten Tagen<br />

Hinweise, dass sich in Friseurbetrieben<br />

angebliche Mitarbeiterinnen der Handwerkskammer<br />

oder Kreishandwerkerschaft telefonisch<br />

melden und auf die Aushangspflicht<br />

eines „Handwerkerschutzgesetzes“ hinweisen.<br />

Nur die betreffende Organisation vertreibe<br />

diesen Aushang, der per Nachnahme zum<br />

Preis von 69,95 € versandt werde.<br />

Die Besteller erhalten dann ein Blatt Papier in<br />

einer schlichten Fassung eingerahmt. Dabei<br />

handelt es sich natürlich um eine plumpe<br />

Fälschung, denn weder gibt es ein solches<br />

Gesetz und natürlich auch keine diesbezügliche<br />

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.<br />

Wenn misstrauisch gewordene Unternehmer<br />

nachhaken oder nach einer Rückruf-Nummer<br />

fragen, wird das Telefonat sofort beendet.<br />

Auf die Betrüger hereingefallen sind nach<br />

unserer Kenntnis bisher nur Unternehmen,<br />

die unserer Innung nicht angeschlossen<br />

sind, denn Mitgliedsbetriebe haben sich<br />

vorher bei ihrer Innung informiert.<br />

Friseur-Innung Köln im Internet<br />

www.kopfarbeit-koeln.de

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