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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmezulassung zum ... - Amt Peitz

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<strong>Amt</strong> <strong>Peitz</strong><br />

spätester Abgabetermin des <strong>Antrag</strong>es:<br />

22. März 2013<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Peitz</strong><br />

Schulstraße 6<br />

03185 <strong>Peitz</strong><br />

Tel.: 035601/ 38-0<br />

Fax: 035601/ 38196<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Ausnahmezulassung</strong> <strong>zum</strong><br />

Abbrennen eines Traditionsfeuers (Osterfeuer)<br />

Anschrift <strong>Antrag</strong>ssteller:<br />

Name, Vorname<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon:<br />

Hiermit beantrage/n ich/wir für den in der Zeit von Uhr<br />

bis<br />

Uhr <strong>auf</strong> dem Grundstück<br />

das Abbrennen eines Traditionsfeuers/Osterfeuers.<br />

Name und Anschrift des Veranstalters:<br />

Name, Anschrift, Telefon-Nr. des Verantwortlichen vor Ort:<br />

Die Veranstaltung ist öffentlich privat<br />

Der Ausschank von Getränken bzw. die Ausgabe von zubereiteten Speisen ist vorgesehen:<br />

ja nein (gilt nur für öffentliche Veranstaltungen)<br />

Die Bewachung des Brennmaterials erfolgt:<br />

ja<br />

nein<br />

Wenn „ja“, ab wann:<br />

(Datum, Uhrzeit) und durch wen:<br />

(Name, Vorname, Telefon.-Nr.)


Der Aufbau/das Aufschichten des Brennmaterials erfolgt ab: Uhr (frühestens 48<br />

Stunden vor dem Beginn des Abbrennens).<br />

Der Abbrennplatz befindet sich in einem Abstand von mehr als 50 m von Wäldern, Heiden oder zu<br />

Lagerplätzen brennbarer pflanzlicher Erzeugnisse:<br />

ja<br />

nein.<br />

Die als Anlage zu diesem <strong>Antrag</strong> übergebenen Hinweise habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />

Ort, Datum, Unterschrift:


Wichtige Hinweise zur Durchführung des traditionellen Osterfeuers<br />

Um unangenehme Folgen beim Abbrennen eines Osterfeuers zu verhindern, ist aus Sicht der<br />

Ordnung und Sicherheit auch in diesem Jahr folgendes zu beachten:<br />

Der <strong>Antrag</strong> für das Abbrennen eines Osterfeuers ist bis <strong>zum</strong> 22.03.2013 (Datum des<br />

Poststempels) beim Bürgerbüro des <strong>Amt</strong>es <strong>Peitz</strong>, Schulstraße 6, einzureichen.<br />

Der <strong>Antrag</strong> muss folgendes enthalten:<br />

- Ort, Datum, Uhrzeit des Abbrennens; Einverständnis des Grundstücksbesitzers (bei<br />

Fremdflächennutzung); Name und Anschrift des Veranstalters, telefonische Erreichbarkeit.<br />

<strong>Antrag</strong>sformulare zur Durchführung des Traditionsfeuers sind im Gebäude des <strong>Amt</strong>es <strong>Peitz</strong> im<br />

Bürgerbüro sowie unter www.peitz.de > Aktuelles erhältlich.<br />

Durch den Veranstalter sind Sicherheitskräfte/Brandwachen einzuteilen und zu benennen.<br />

- Bei der Vorbereitung ist dar<strong>auf</strong> zu achten, dass ein ausreichender Abstand zu brennbaren<br />

Objekten (50 m) und Wäldern (50 m) eingehalten wird.<br />

- Zum Verbrennen sind nur organische Stoffe, wie Holz, Äste usw. zu verwenden. Gummi, Plaste,<br />

brennbare Flüssigkeiten, Farben, Lacke usw. dürfen nicht verbrannt werden.<br />

- Hinweisen möchten wir <strong>auf</strong> die Durchführung zentraler Osterfeuer in jeder Gemeinde des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Peitz</strong>.<br />

Bei Nichteinhaltung dieser Forderungen muss mit einem Verwarnungsgeld nach § 23, Abs. 1, Nr. 6<br />

Landesimmissionsschutzgesetz und entsprechend § 2, (5) der „Ordnungsbehördlichen Verordnung<br />

über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im <strong>Amt</strong>sbereich<br />

<strong>Peitz</strong>“ vom 13.07.2009, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt 13/2009, gerechnet werden.<br />

Die Vorbereitung und das Aufschichten des Brennmaterials haben erst ab dem 28.03.2013 zu<br />

erfolgen und ist unter Kontrolle zu halten.<br />

Die Alarmierung der Feuerwehr zu nichtgenehmigten Osterfeuern wird zu <strong>einer</strong> kostenpflichtigen<br />

Angelegenheit, die nach der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Peitz</strong> vom 04.04.2011, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt 06/2011, berechnet wird.<br />

Für die Genehmigung des Traditionsfeuers ist <strong>auf</strong> der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Peitz</strong> vom 27.10.2005, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt 22/2005, laut Gebührentarif (Tarif-Nr.:<br />

2.3), eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.<br />

Durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden Kontrollen durchgeführt.<br />

D. Blümel<br />

Ordnungsamtsleiter

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