Antrag auf Erteilung einer Ausnahmezulassung zum ... - Amt Peitz
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmezulassung zum ... - Amt Peitz
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<strong>Amt</strong> <strong>Peitz</strong><br />
spätester Abgabetermin des <strong>Antrag</strong>es:<br />
22. März 2013<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Peitz</strong><br />
Schulstraße 6<br />
03185 <strong>Peitz</strong><br />
Tel.: 035601/ 38-0<br />
Fax: 035601/ 38196<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Ausnahmezulassung</strong> <strong>zum</strong><br />
Abbrennen eines Traditionsfeuers (Osterfeuer)<br />
Anschrift <strong>Antrag</strong>ssteller:<br />
Name, Vorname<br />
Straße:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon:<br />
Hiermit beantrage/n ich/wir für den in der Zeit von Uhr<br />
bis<br />
Uhr <strong>auf</strong> dem Grundstück<br />
das Abbrennen eines Traditionsfeuers/Osterfeuers.<br />
Name und Anschrift des Veranstalters:<br />
Name, Anschrift, Telefon-Nr. des Verantwortlichen vor Ort:<br />
Die Veranstaltung ist öffentlich privat<br />
Der Ausschank von Getränken bzw. die Ausgabe von zubereiteten Speisen ist vorgesehen:<br />
ja nein (gilt nur für öffentliche Veranstaltungen)<br />
Die Bewachung des Brennmaterials erfolgt:<br />
ja<br />
nein<br />
Wenn „ja“, ab wann:<br />
(Datum, Uhrzeit) und durch wen:<br />
(Name, Vorname, Telefon.-Nr.)
Der Aufbau/das Aufschichten des Brennmaterials erfolgt ab: Uhr (frühestens 48<br />
Stunden vor dem Beginn des Abbrennens).<br />
Der Abbrennplatz befindet sich in einem Abstand von mehr als 50 m von Wäldern, Heiden oder zu<br />
Lagerplätzen brennbarer pflanzlicher Erzeugnisse:<br />
ja<br />
nein.<br />
Die als Anlage zu diesem <strong>Antrag</strong> übergebenen Hinweise habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />
Ort, Datum, Unterschrift:
Wichtige Hinweise zur Durchführung des traditionellen Osterfeuers<br />
Um unangenehme Folgen beim Abbrennen eines Osterfeuers zu verhindern, ist aus Sicht der<br />
Ordnung und Sicherheit auch in diesem Jahr folgendes zu beachten:<br />
Der <strong>Antrag</strong> für das Abbrennen eines Osterfeuers ist bis <strong>zum</strong> 22.03.2013 (Datum des<br />
Poststempels) beim Bürgerbüro des <strong>Amt</strong>es <strong>Peitz</strong>, Schulstraße 6, einzureichen.<br />
Der <strong>Antrag</strong> muss folgendes enthalten:<br />
- Ort, Datum, Uhrzeit des Abbrennens; Einverständnis des Grundstücksbesitzers (bei<br />
Fremdflächennutzung); Name und Anschrift des Veranstalters, telefonische Erreichbarkeit.<br />
<strong>Antrag</strong>sformulare zur Durchführung des Traditionsfeuers sind im Gebäude des <strong>Amt</strong>es <strong>Peitz</strong> im<br />
Bürgerbüro sowie unter www.peitz.de > Aktuelles erhältlich.<br />
Durch den Veranstalter sind Sicherheitskräfte/Brandwachen einzuteilen und zu benennen.<br />
- Bei der Vorbereitung ist dar<strong>auf</strong> zu achten, dass ein ausreichender Abstand zu brennbaren<br />
Objekten (50 m) und Wäldern (50 m) eingehalten wird.<br />
- Zum Verbrennen sind nur organische Stoffe, wie Holz, Äste usw. zu verwenden. Gummi, Plaste,<br />
brennbare Flüssigkeiten, Farben, Lacke usw. dürfen nicht verbrannt werden.<br />
- Hinweisen möchten wir <strong>auf</strong> die Durchführung zentraler Osterfeuer in jeder Gemeinde des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Peitz</strong>.<br />
Bei Nichteinhaltung dieser Forderungen muss mit einem Verwarnungsgeld nach § 23, Abs. 1, Nr. 6<br />
Landesimmissionsschutzgesetz und entsprechend § 2, (5) der „Ordnungsbehördlichen Verordnung<br />
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im <strong>Amt</strong>sbereich<br />
<strong>Peitz</strong>“ vom 13.07.2009, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt 13/2009, gerechnet werden.<br />
Die Vorbereitung und das Aufschichten des Brennmaterials haben erst ab dem 28.03.2013 zu<br />
erfolgen und ist unter Kontrolle zu halten.<br />
Die Alarmierung der Feuerwehr zu nichtgenehmigten Osterfeuern wird zu <strong>einer</strong> kostenpflichtigen<br />
Angelegenheit, die nach der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Peitz</strong> vom 04.04.2011, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt 06/2011, berechnet wird.<br />
Für die Genehmigung des Traditionsfeuers ist <strong>auf</strong> der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Peitz</strong> vom 27.10.2005, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt 22/2005, laut Gebührentarif (Tarif-Nr.:<br />
2.3), eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.<br />
Durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden Kontrollen durchgeführt.<br />
D. Blümel<br />
Ordnungsamtsleiter