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Vertrag über den Gemeindezusammenschluss 12.10.2000 - Amt Peitz

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(2) Folgende Straßen wer<strong>den</strong> umbenannt:<br />

- Maust: „Dorfstraße" in „Mauster Dorfstraße"<br />

- Neuendorf: „Dorfstraße" in „Hauptstraße"<br />

(3) Die Gemeinde Teichland wird Träger der Kindertagesstätte „Spatzennest" im Ortsteil<br />

Neuendorf.<br />

(4) Die finanzielle Absicherung des kulturellen und sportlichen Eigenlebens nach § 3 Abs. 1<br />

Satz 2 hat für die Dauer von 3 Jahren mindestens im Rahmen der im Haushalt 2000 dafür zur<br />

Verfügung stehen<strong>den</strong> Haushaltsansätze zu erfolgen.<br />

(5) Die Richtlinie der Gemeinde Neuendorf über die Gewährung einer Zuwendung anlässlich<br />

der Geburt eines Kindes vom 15.09.1999 ist durch die Gemeinde Teichland ab dem 01.01.2001<br />

zu übernehmen.<br />

§ 11 - Wohlverhalten<br />

Die sich zusammenschließen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> verpflichten sich bis zum Wirksamwer<strong>den</strong> des<br />

Zusammenschlusses, Veränderungen der dienst- und arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer<br />

Bediensteten, insbesondere Neueinstellungen, nur im Einvernehmen vorzunehmen.<br />

§ 12 - In-Kraft-Treten<br />

(1) Es besteht Übereinstimmung darüber, dass der Zusammenschluss zum 31.12.2000<br />

erfolgen soll.<br />

(2) Der <strong>Vertrag</strong> tritt nach Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes<br />

Bran<strong>den</strong>burg in Kraft.<br />

<strong>Peitz</strong>, <strong>den</strong> 12. Oktober 2000<br />

Für die Gemeinde Bärenbrück<br />

gez. Wilfried Neuber<br />

gez. Dr. Guido O<strong>den</strong>dahl<br />

Bürgermeister - Siegel - <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Für die Gemeinde Neuendorf<br />

gez. Lothar Kirsche<br />

gez. Andreas Chrobot<br />

Bürgermeister - Siegel - 1. Stellv. <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Für die Gemeinde Maust<br />

gez. Helmut Geissler<br />

gez. Karl-Heinz Feltin<br />

Bürgermeister - Siegel - 2. Stellv. <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Anlagen:<br />

1. Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten, Verträge und Mitgliedschaften<br />

2. Übersicht über grundstücksbezogenes Ortsrecht<br />

3. Übersicht über begonnene Baumaßnahmen, die fortzuführen und fertig zu stellen sind

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