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<strong>Studienordnung</strong><br />

für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft<br />

an der <strong>Universität</strong> Rostock<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den<br />

Studiengang Erziehungswissenschaft vom 31.07.2000 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung<br />

des Diplomstudiums der Erziehungswissenschaft an der <strong>Universität</strong> Rostock.<br />

§ 2<br />

Einschreibungsvoraussetzungen<br />

Zum Studium der Erziehungswissenschaft im Diplomstudiengang kann zugelassen werden,<br />

wer die Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder<br />

eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt.<br />

Beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen, die im Einzelfall vom Prüfungsausschuss des<br />

Fachbereichs zu prüfen sind, kann Studierenden gestattet werden, einzelne noch fehlende<br />

Leistungen bis zur Meldung zur Diplomvorprüfung nachzuholen.<br />

§ 3<br />

Studienbeginn<br />

Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden.<br />

§ 4<br />

Regelstudienzeit und Umfang des Studiums<br />

(1) Das Diplomstudium der Erziehungswissenschaft hat eine Regelstudienzeit von 10<br />

Semestern.<br />

Die Regelstudienzeit enthält<br />

- acht Studiensemester,<br />

- ein Prüfungssemester,<br />

- ein sechsmonatiges Hauptpraktikum.<br />

(2) Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium von je vier Semestern. In<br />

dieser Zeit sind insgesamt 144 Semesterwochenstunden zu studieren. Darüber hinaus stehen<br />

16 Semesterwochenstunden zur freien Wahl. Hier können Studien in allen Fächern, die an der<br />

<strong>Universität</strong> Rostock vertreten sind, wahrgenommen werden.<br />

(3) Während des Studiums ist eine fachpraktische Ausbildung zu absolvieren. Sie setzt sich<br />

zusammen aus einem zweimonatigen Praktikum im Grundstudium und einem sechsmonatigen


Praktikum im Hauptstudium. Diese fachpraktische Ausbildung ist Bestandteil der<br />

Regelstudienzeit. Näheres regelt die Praktikumsordnung für den Diplomstudiengang der<br />

Erziehungswissenschaft.<br />

§ 5<br />

Ziele des Studiums<br />

(1) Mit dem Studium sollen sich die Studentinnen und Studenten auf Tätigkeiten und<br />

Aufgaben in pädagogischen Handlungsfeldern von Wissenschaft, Forschung und Praxis und<br />

auf die damit verbundene Verantwortung für Menschen vorbereiten. Dazu soll eine<br />

professionelle pädagogische Handlungskompetenz auf der Grundlage erziehungs- und<br />

humanwissenschaftlicher Studien aufgebaut werden.<br />

(2) Das Studium soll in die Lage versetzen, mit Hilfe der zu erarbeitenden<br />

erziehungswissenschaftlichen Theorien, Handlungskonzepte und Forschungsmethoden<br />

1. erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse methodisch einordnen und<br />

in ihrer Aussagenreichweite beurteilen zu können;<br />

2. pädagogische Tätigkeitsfelder in ihren personellen, institutionellen Strukturen und ihrer<br />

gesellschaftlichen Bedingtheit und Bedeutung zu verstehen und zu analysieren;<br />

3. Handlungssituationen in diesen Feldern unter Anwendung erziehungs-wissenschaftlicher<br />

Theorien und Handlungskonzeptionen zu analysieren und produktiv zu gestalten;<br />

4. die Tätigkeitsfelder auf Entwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen, Veränderungen in die<br />

Wege leiten zu können und Verfahren zur Bewältigung neuer Anforderungen an<br />

professionelle pädagogische Handlungskompetenz weiterzuentwickeln;<br />

5. professionelle pädagogische Handlungskompetenz aufzubauen.<br />

(3) Dies erfordert:<br />

1. umfassende Kenntnisse erziehungswissenschaftlicher Theorien und Forschungsmethoden<br />

einschließlich ihrer historischen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf ihre Reichweite<br />

zur Beschreibung, Erklärung und Begründung pädagogischer Praxis;<br />

2. Kenntnisse der Verfasstheit pädagogischer Institutionen und Handlungsfelder<br />

einschließlich ihrer historischen Entwicklung und des internationalen Vergleichs sowie ihres<br />

Interdepenzverhältnisses mit dem soziokulturellen Umfeld, der Bildungs- und Sozialpolitik<br />

und entsprechender Gesetzgebung;<br />

3. Fähigkeit zum Analysieren und Verstehen pädagogischer Praxis, zum Auswählen und<br />

Entwerfen von angemessenen Handlungsmustern und zu deren Umsetzung in pädagogisches<br />

Handeln.<br />

§ 6<br />

Inhalte des Studiums<br />

(1) Das Studium wird absolviert in:<br />

1. Allgemeiner Erziehungswissenschaft<br />

2. einer Studienrichtung nach Wahl (Erwachsenenbildung, Sonderpädagogik,<br />

Sozialpädagogik)<br />

3. den beiden Beifächern<br />

3.1 Psychologie<br />

3.2 Soziologie<br />

4. einem Wahlpflichtfach nach § 13<br />

2


5. gegebenenfalls einem weiteren Zusatzfach.<br />

(2) Themenbereiche der Allgemeinen Erziehungswissenschaft sind:<br />

1. Grundbegriffe: Erziehung, Bildung, Sozialisation, Enkulturation etc.<br />

2. Theorien der Erziehung und Bildung<br />

3. Philosophie der Erziehung<br />

4. Geschichte der Erziehung und Bildung und ihrer Theorien<br />

5. Erziehung und Bildung im internationalen und interkulturellen Vergleich<br />

6. Institutionen und Organisationsformen des Erziehungs- und Bildungswesens<br />

- Bildungssysteme und Bildungspolitik in Deutschland und im internationalen Vergleich<br />

- Außerschulisches Bildungs- und Sozialwesen<br />

- Betriebliche Bildung<br />

- Massenmedien<br />

7. Pädagogisches Handeln: Handlungskompetenzen, Handlungsformen und Handlungsfelder<br />

8. Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden und pädagogisches Argumentieren<br />

9. Aktuelle Aufgaben für Erziehung und Bildung, z. B.:<br />

- Interkulturelle Erziehung<br />

- Umweltbildung<br />

- Gesundheitserziehung<br />

- Erziehungskunde als Vorbereitung auf die Elternrolle<br />

- Sexualerziehung, Verhältnis von Frauen und Männern in der Gesellschaft<br />

- Kommunikationstechnologische Grundbildung<br />

(3) Die gewählte Studienrichtung wird im Grundstudium in ersten Zugängen erarbeitet und im<br />

Hauptstudium systematisch vertieft.<br />

Wählbar sind:<br />

1. Sozialpädagogik<br />

- Theorien und Konzepte der Sozialpädagogik und Sozialarbeit<br />

- gesellschaftliche und politische Bedingungen sozialpädagogischer Institutionen und<br />

Praxisfelder<br />

- Adressaten und ihre Lebenslagen<br />

- Theorien und Konzepte professionellen sozialpädagogischen Handelns<br />

2. Erwachsenenbildung<br />

- Theorien und Konzepte der Erwachsenenpädagogik<br />

- Institutionen und Handlungsfelder der Erwachsenenpädagogik<br />

- Adressaten und ihre Lebenslagen<br />

- Theorien und Konzepte professionellen erwachsenenpädagogischen Handelns<br />

3. Sonderpädagogik<br />

- Theorien und Konzepte der Sonderpädagogik<br />

- Institutionen und Handlungsfelder der Sonderpädagogik<br />

- Adressaten und ihre behinderungsspezifischen Lebenslagen<br />

- Theorien und Konzepte professionellen sonderpädagogischen Handelns<br />

(4) Das Studium der erziehungswissenschaftlichen Forschungsmethoden umfasst:<br />

1. wissenschaftstheoretische Grundlagen der Erziehungswissenschaft als sowohl auf<br />

empirischer Grundlage verstehender und erklärender wie auch normativ-begründender<br />

Wissenschaft;<br />

2. Formen pädagogischen Argumentierens;<br />

3


3. qualitative Verfahren, vor allem Hermeneutik, Biographie-Analyse, fokussierende<br />

Interviews, Inhalts- und Dokumentenanalyse;<br />

4. quantitative Verfahren, vor allem Befragung und Evaluation, auf der Basis von<br />

deskriptiver Statistik<br />

§ 7<br />

Aufbau des Studiums<br />

Die Studien verteilen sich auf die verschiedenen Studienfächer und Studienbereiche wie folgt:<br />

Grundstudium<br />

Allgemeine Erziehungswissenschaft<br />

Studienrichtung<br />

(studierbar aus allen angebotenen Studienrichtungen)<br />

Grundlagen erziehungswissenschaftlicher Forschungsmethoden<br />

Wahlpflichtfach<br />

Beifach (Psychologie oder Soziologie)<br />

Studium freier Wahl<br />

24 SWS<br />

24 SWS<br />

4 SWS<br />

4 SWS<br />

16 SWS<br />

72 SWS<br />

8 SWS<br />

Hauptstudium<br />

Allgemeine Erziehungswissenschaft<br />

Studienrichtung<br />

Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden: Vertiefung<br />

Wahlpflichtfach<br />

Beifach (Psychologie oder Soziologie)<br />

Studium freier Wahl<br />

16 SWS<br />

24 SWS<br />

4 SWS<br />

12 SWS<br />

16 SWS<br />

72 SWS<br />

8 SWS<br />

§ 8<br />

Fachpraktische Ausbildung<br />

(1) Während des Studiums ist eine fachpraktische Ausbildung zu absolvieren. Sie setzt sich<br />

zusammen aus:<br />

1. einem zweimonatigen Praktikum im Grundstudium und<br />

2. einem insgesamt sechsmonatigen Praktikum im Hauptstudium.<br />

4


Diese Praktika müssen nicht zusammenhängend, sondern können auch studienbegleitend über<br />

einen längeren Zeitraum absolviert werden.<br />

(2) Die inhaltliche Gestaltung und organisatorische Durchführung der fachpraktischen<br />

Ausbildung wird in der Praktikumsordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft<br />

geregelt.<br />

(3 Das Tätigkeitsfeld der fachpraktischen Ausbildung wird im Diplom-Zeugnis ausgewiesen.<br />

§ 9<br />

Teilnahmenachweise und Erbringungsformen<br />

(1) Die ordnungsgemäße Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird durch Eintragung in das<br />

Formular für den Studiennachweis nachgewiesen.<br />

(2) Bei Verhinderung an regelmäßiger Teilnahme kann die Erarbeitung der Thematik auch<br />

durch vom Lehrenden angeleitete Lektüre nachgewiesen werden.<br />

§ 10<br />

Leistungsnachweise und Erbringungsformen<br />

(1) Leistungsnachweise können im Rahmen von Lehrveranstaltungen in folgenden Formen<br />

erbracht werden:<br />

1. Schriftliche Ausarbeitung<br />

Bearbeitung einer erziehungswissenschaftlichen Fragestellung unter Berücksichtigung<br />

verschiedener theoretischer und konzeptueller Zugänge mit den Formen wissenschaftlichen<br />

Argumentierens. Der Umfang soll für das Grundstudium zwischen 10 und 15 Seiten, für das<br />

Hauptstudium zwischen 15 und 25 Seiten liegen.<br />

2. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Seminarsitzung<br />

Didaktische Vorbereitung und Durchführung einer Seminarsitzung, in der Regel durch einen<br />

Vortrag und einer schriftlichen Ausarbeitung von etwa 10 Seiten.<br />

3. Kolloquium<br />

Zusammenhängende mündliche Darstellung einer Fragestellung und Diskussion mit dem<br />

Lehrenden von etwa 15 Minuten Dauer<br />

4. Klausur<br />

Schriftliche Darstellung unter Aufsicht; dabei ist mit begrenzten Hilfsmitteln in vorgegebener<br />

Zeit mit den Methoden der Erziehungswissenschaft eine Fragestellung zu entwickeln. Die<br />

Dauer kann zwischen zwei und vier Stunden betragen.<br />

5. Herstellung eines didaktisch relevanten Produkts<br />

z. B. musisch-ästhetischer Art, Anlage einer Sammlung, Herstellung von didaktischen<br />

Materialien, Videofilmen, Hörspielen. Den erstellten Materialien ist eine didaktische<br />

Erläuterung von mindestens 5 Seiten beizugeben.<br />

Welche Erbringungsformen möglich sind, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom<br />

Lehrenden festgelegt.<br />

(2) Von den jeweils für die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung vorzulegenden<br />

Leistungsnachweisen müssen mindestens 3 durch eine schriftliche Ausarbeitung (als<br />

Hausarbeit, ausgearbeitetes Referat oder Klausur) erbracht worden sein.<br />

5


(3) Leistungsnachweise können von allen hauptamtlich Lehrenden ausgestellt werden, die in<br />

dem entsprechenden Studienabschnitt (Grund- oder Hauptstudium) Lehrveranstaltungen<br />

durchgeführt haben.<br />

(4) Leistungsnachweise können einzeln oder in Gruppen von höchstens drei erbracht werden,<br />

wobei die Einzelleistung gekennzeichnet werden muss.<br />

(5) Leistungsnachweise werden in der Regel nicht benotet, es sei denn auf Antrag der<br />

Studierenden.<br />

§ 11<br />

Forschendes Lernen in Studienprojekten<br />

(1) Das Hauptstudium kann auch in Studienprojekten des Forschenden Lernen absolviert<br />

werden. Ziel ist die selbständige Erarbeitung erziehungswissenschaftlich fundierter Einsichten<br />

durch Anwendung erziehungswissenschaftlicher Forschungsmethoden bereits im Studium.<br />

(2) Diese Projekte werden entweder von Lehrenden im Rahmen ihrer eigenen<br />

Forschungsprojekte angeboten und betreut oder können von Studierenden selbst beim<br />

Fachbereich angemeldet und von einem oder mehreren Mentoren ihrer Wahl betreut werden.<br />

(3) Je nach Art des Studienprojekts können das gesamte Hauptstudium oder Teile davon im<br />

Rahmen des Studienprojekts absolviert werden. Dann entfällt die Teilnahme an den sonst<br />

vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen, und die Inhalte werden unter Anleitung der Mentoren<br />

innerhalb der Projekte selbständig erarbeitet. Dies wird von den Mentoren in Kolloquien oder<br />

nach Vorlage von schriftlichen Ausarbeitungen überprüft und bestätigt.<br />

§ 12<br />

Studienrichtungen<br />

A. Erwachsenenbildung<br />

Studienbereich und Studieninhalte<br />

1. Theoretische Konzepte und Grundbegriffe<br />

- Geschichtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen der Erwachsenenbildung<br />

- Rechtliche Bedingungen der Erwachsenenbildung<br />

- Theorien der Erwachsenenbildung<br />

- Politik und Ökonomie der Erwachsenenbildung<br />

- Erwachsenenbildungsforschung<br />

2. Institutionen und Handlungsfelder<br />

- Institutionelle Strukturen der Erwachsenenbildung<br />

- Berufliche/betriebliche Weiterbildung - Grundfragen<br />

- Politische Weiterbildung - Grundfragen<br />

- Veranstaltungsformen der Erwachsenenbildung<br />

3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der Adressaten<br />

- Sozialisation und Bildung Erwachsener<br />

- Lernfähigkeit und soziales Lernen von Erwachsenen<br />

6


- Themen und Bildungszwecke in der Erwachsenenbildung<br />

- Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen<br />

4. Erwachsenenpädagogische Handlungskompetenz<br />

- Weiterbildung als pädagogische Praxis (Planung von Kursen und Lehrgängen,<br />

Adressatenanalyse, Zielgruppenbestimmung, Curriculumentwicklung. Management und<br />

Verwaltung der Weiterbildung)<br />

- Didaktik der Weiterbildung<br />

- Arbeitsanforderungen und Berufsbild für in der Weiterbildung Tätige<br />

- Bildungsmarketing<br />

B. Sonderpädagogik<br />

Studienbereich und Studieninhalte<br />

1. Theoretische Konzepte und Grundbegriffe<br />

- Theorien und Geschichte der Sonder- und Heilpädagogik<br />

- Historische, gesellschaftliche und politische Bedingungen sonder- und heilpädagogischer<br />

Institutionen und Praxisfelder<br />

- Zum Personenkreis der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder,<br />

Jugendlichen und Erwachsenen<br />

- Adressaten- und altersspezifische Formen sonder- und heilpädagogischen Handelns<br />

(Prävention/Intervention/Rehabilitation)<br />

- sonderpädagogische Forschung<br />

2. Institutionen und Handlungsfelder im Kontext von sonder-/heilpädagogischer Arbeit<br />

- Organisationsformen und Aufgaben sonder-/heilpädagogischer Institutionen<br />

- Früherkennung und Prävention, Frühförderung und Intervention im Vorschulalter (z. B.<br />

in Frühfördereinrichtungen)<br />

- Sonder-/heilpädagogische Entwicklungs- und Erziehungshilfe im Schulalter (z. B. in<br />

Heimen, Regel- und Sonderschulen hinsichtlich Reintegration)<br />

- Sonder-/heilpädagogische Arbeit mit behinderten und von Behinderung bedrohten<br />

Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen (z. B. Kinder- und Jugendarbeit;<br />

Selbsthilfegruppen)<br />

- Berufsorientierung und berufliche Rehabilitation (z. b. Berufsförderungswerke,<br />

Berufsvorbereitungsjahr)<br />

- Soziale Administration im Behindertenwesen (z. B. "Lebenshilfe e. V.",<br />

Landessozialamt)<br />

3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der Adressaten von sonder-/heilpädagogischer<br />

Arbeit<br />

- Erscheinungsformen von Behinderung und ihre Folgen<br />

- Psychosoziale Situation behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder,<br />

Jugendlicher und Erwachsener<br />

- Soziokulturelle und sozioökonomische Situation behinderter bzw. von Behinderung<br />

bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener<br />

- Sozialisation von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kontext von sozialen und<br />

Bildungsinstitutionen<br />

- Spezifische Zielgruppen (nach Alter, Geschlecht, Behinderungsform)<br />

4. Sonder-/heilpädagogische Handlungskompetenz<br />

- Handlungsbedingungen in Behinderten-, Sozial- und Bildungseinrichtungen<br />

7


- Handlungsmodalitäten für den Umgang mit Behinderten: Umgang mit einzelnen und mit<br />

Gruppen, Vermittlung von Inhalten, Handeln in sonder-/heilpädagogischen Institutionen<br />

und Organisationen<br />

- Ansätze und Methoden der kollegialen Praxisberatung und Supervision<br />

C. Sozialpädagogik<br />

Studienbereich und Studieninhalte<br />

1. Theoretische Konzepte und Grundbegriffe der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Grundbegriffe und Theorien der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Geschichte der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik<br />

- Gesellschaftliche Bedingungen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Soziale Arbeit und Sozialpolitik/Sozialstaat<br />

- sozialpädagogische Forschung<br />

2. Institutionen und Handlungsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Institutionen der Sozialpädagogik/Sozialarbeit<br />

- Zielgruppen und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit<br />

- Rechtliche und administrative Grundlagen sozialpädagogischen Handelns<br />

- Formelle und informelle soziale Hilfesysteme und Netzwerke<br />

- Institutionelle Bearbeitungsmuster sozialer Problemlagen und die Lebenskontexte der<br />

Adressaten<br />

3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der Adressaten von<br />

Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Lebensbedingungen und Belastungsdimensionen der Adressaten von Sozialarbeit/<br />

Sozialpädagogik<br />

- Bedürfnisse und Formen der Nachfrage nach professionellen sozialen Dienstleistungen<br />

- soziale Netzwerke und Selbsthilfepotentiale<br />

- Sozialisation in sozialpädagogischen Institutionen<br />

4. Handlungskompetenz: Handlungskonzepte und Methoden der Sozialarbeit/<br />

Sozialpädagogik<br />

- Theorien und Konzepte professionellen sozialpädagogischen Handelns<br />

- Methoden in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Beratung in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

- Grundlagen sozialadministrativen Handelns, Planung und Sozialmanagement<br />

-professionelle Aktivierung und Unterstützung von Selbsthilfepotentialen<br />

§ 13<br />

Wahlpflichtfächer<br />

(1) Aus folgenden Wahlpflichtfächern wird eines ausgewählt:<br />

a) Planung und Management<br />

b) Wirtschaftspädagogik<br />

c) Interkulturelle Erziehung und Bildung<br />

d) Medienpädagogik<br />

e) Politikwissenschaft<br />

f) Philosophie<br />

g) eine andere als die gewählte Studienrichtung (Vergleich § 12)<br />

8


(2) Studienbereich und Studieninhalte:<br />

A. Planung und Management<br />

1. Theoretische Konzepte und Grundlagen von Planung und Management<br />

- Begriff und Theorie der Planung<br />

- gesellschaftliche Bedingungen von Planungsprozessen und Dimensionen regionaler und<br />

kommunaler Politikfelder<br />

- Subjekt- und Lebenslagenorientierung in Planungsprozessen<br />

- Theorien der Sozialraumanalyse und Sozialplanung<br />

- Organisationstheorien<br />

2. Institutionen und Arbeitsfelder der Planung und Management<br />

- Sozialplanung<br />

- Jugendhilfe-, Jugendkultur- und Jugendfreizeitplanung<br />

- Berichterstattung: Sozial-, Jugend-, Alten-, Frauen-, Armuts-, Freizeit-, Bildungsberichterstattung<br />

3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der von Planung Betroffenen<br />

- Bedingungen und Dimensionen von Lebenslagen<br />

- Subjektive Lebenswelten und professionelle Planungsprozesse<br />

- Formen und Möglichkeiten der Beteiligung und systematischen<br />

- Einbeziehung der Betroffenen in Planungsverfahren, Anhörungsverfahren,<br />

Bürgerbeteiligung<br />

4. Methoden und Konzepte von Planung und Management<br />

- Verfahren und Methoden der Sozialraumanalyse<br />

- Sozialwissenschaftliche Erhebungsmethoden, Datenanalyse, sozial- und statistische<br />

Verfahren<br />

- Planungsverfahren, Umsetzung und Implementierung von Planungen<br />

- Planung als Methode der Sozialen Arbeit<br />

- Verfahren der Berichterstattung, Dokumentation und Fortschreibung<br />

B. Wirtschaftspädagogik<br />

C. Interkulturelle Erziehung und Bildung<br />

1. Migration und multikulturelle Gesellschaft<br />

2. Konzepte Interkultureller Erziehung und Bildung<br />

3. Interkulturelle Jugendarbeit<br />

4. Europäische Dimension in Erziehung und Bildung<br />

D. Medienpädagogik<br />

1. Grundlagen der Medienpädagogik<br />

2. Medienorganisation<br />

3. Mediensozialisation<br />

4. Medienpädagogische Handlungskompetenz<br />

9


E. Politikwissenschaft<br />

F. Philosophie<br />

1. Einführung in die Philosophie<br />

2. Systematische Erarbeitung von Autoren und Themen der praktischen Philosophie<br />

3. Systematische Erarbeitung von Autoren und Themen der theoretischen Philosophie<br />

insbesondere:<br />

- Wahrheitstheorien<br />

- Ethik<br />

- Sozialphilosophie<br />

- <strong>Philosophische</strong> Anthropologie<br />

G. eine andere als die gewählte Studienrichtung:<br />

a) Erwachsenenbildung<br />

b) Sonderpädagogik<br />

c) Sozialpädagogik<br />

§ 14<br />

Beifach Psychologie<br />

<strong>Studienordnung</strong> für das Beifach Psychologie Anhang A<br />

§ 15<br />

Beifach Soziologie<br />

<strong>Studienordnung</strong> für das Beifach Soziologie Anhang B<br />

§ 16<br />

Übergangsregelung<br />

Nach Übergangsstudienordnungen erbrachte Studienleistungen werden in Einzelfallprüfungen<br />

durch den Prüfungsausschuss angerechnet.<br />

§ 17<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt nach Genehmigung im Akademischen Senat mit Wirkung vom<br />

04.07.2002 in Kraft.<br />

Rostock, 04.07.2002<br />

Prof. Dr. Manfred Wittrock<br />

Vorsitzender des Diplomprüfungsausschusses<br />

10


Fachanhang zur <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom<br />

Anhang A<br />

1. Ausbildungsziele<br />

Beifach Psychologie<br />

(§ 14 <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom)<br />

Psychologische Grundkenntnisse sind für alle Arbeitsbereiche, die<br />

Diplomerziehungswissenschaftlern/innen offen stehen, unabdingbar. Das Studium im Beifach<br />

Psychologie soll hierzu Überblickswissen sowie punktuell vertiefte Kenntnisse und<br />

Einsichten in psychologische Theoriebildung und psychologische empirische Forschung<br />

vermitteln. Dabei wird angestrebt, dass die Studierenden je nach Interessengebiet und den<br />

Möglichkeiten der an der Ausbildung je nach Interessengebiet und den Möglichkeiten der an<br />

der Ausbildung beteiligten Dozenten/innen Schwerpunkte entsprechend den eigenen<br />

Interessen und der angestrebten beruflichen Tätigkeit setzen können. Die Inhalte sollen dabei<br />

so gewählt und vermittelt werden, dass die erwobenen Kompetenzen flexibel zur Analyse<br />

menschlichen Verhaltens und Erlebens herangezogen werden können. Darüber hinaus sollen<br />

die Studierenden auch psychologische Methoden und praktische Kompetenzen erlernen, die<br />

sie in die Lage versetzen, menschliches Verhalten und Erleben zu beobachten, zu erfassen und<br />

zu interpretieren und daraus Schlüsse für psychologische Interventionen abzuleiten.<br />

Zu den Inhalten, die diesen Lernzielen dienen, gehören im Einzelnen:<br />

- die Vermittlung von Grundlagenwissen auf den Gebieten der Entwicklungs-, Lern-,<br />

Sozial- und Differentiellen Psychologie einschließlich biologischer Grundlagen<br />

menschlichen Verhaltens;<br />

- der Erwerb von Kenntnissen zu gängigen diagnostischen Methoden, deren Nutzung im<br />

Rahmen pädagogisch-psychologischer Fallbearbeitung, Gutachtenerstellung und<br />

Interventionsplanung;<br />

- der Erwerb von Einsichten zum unmittelbaren pädagogischen Handeln und zur Evaluation<br />

von Handlungsstrategien.<br />

2. Aufbau Beifach Psychologie<br />

Das Beifach Psychologie umfasst ein Stundenvolumen von 16 SWS und ist innerhalb von vier<br />

Fachsemestern zu absolvieren. Die 16 SWS untergliedern sich in 2 Module.<br />

Basis-Modul „Psychologische Grundbegriffe“:<br />

Das Basis-Modul „Psychologische Grundbegriffe“ umfasst insgesamt 8 SWS, von denen die<br />

folgenden 4 SWS obligatorisch in Veranstaltungen mit Überblickcharakter (z.B.<br />

Vorlesungen) zu studieren sind:<br />

1. Entwicklungspsychologie 1 SWS<br />

2. Lehren und Lernen 1 SWS<br />

3. Sozialpsychologie 1 SWS<br />

4. Differentielle Psychologie und Diagnostik 1 SWS<br />

11


Die übrigen 4 SWS sind aus mindestens 2 der folgenden Gebiete zusammenzustellen<br />

(individuelle Schwerpunktbildung in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehrangebot):<br />

1. Grundbegriff der Psychologie<br />

2. Entwicklungspsychologie<br />

3. Lehren und Lernen<br />

4. Sozialpsychologie<br />

5. Differentielle Psychologie und Diagnostik<br />

6. Biologische Grundlagen psychischer Prozesse<br />

Aus Kapazitätsgründen ist es möglich, dass nicht sämtliche dieser Gebiete im vollen Umfang<br />

regelmäßig angeboten werden können.<br />

Aufbau- bzw. Vertiefungsmodul „Psychologische Beratung und Intervention“<br />

Im Rahmen des Aufbau- bzw. Vertiefungsmoduls „Psychologische Beratung und<br />

Intervention“ (8 SWS) sollen psychologische Kenntnisse und Kompetenzen vertieft und<br />

insbesondere Beratungs- und Interventionskompetenzen von den Studierenden erworben<br />

werden. Dazu sind folgende 4 SWS obligatorisch zu studieren:<br />

1. Aspekte der Klinischen Psychologie im Kinder- und Jugendalter 2 SWS<br />

2. Aspekte der Klinischen Psychologie und Psychiatrie im Erwachsenenalter 2 SWS<br />

Die übrigen 4 SWS sind aus folgenden Gebieten zusammenzustellen (individuelle<br />

Schwerpunktbildung in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehrangebot):<br />

1. Sonderpädagogische und Rehabilitationspsychologie<br />

2. Belastung, Beanspruchung und Coping in pädagogischen Berufen<br />

3. Beratung und Intervention<br />

4. Forschungsmethodik (inkl. Statistik und Datenverarbeitung) und Evaluation<br />

3. Prüfungsthemen<br />

Nach Erbringung der Studienleistungen erfolgt in der Regel im vierten Semester oder im<br />

zehnten Semester die Abschlussprüfung.<br />

Die Prüfungsthemen werden nach Absprache folgenden Bereichen entnommen:<br />

- Entwicklungspsychologie<br />

- Lernpsychologie<br />

- Sozialpsychologie<br />

- Diagnostik und Differentielle Psychologie<br />

- Aspekte der klinischen Psychologie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen<br />

Prüfer/innen und Prüflinge können weitere Schwerpunkte aus den studierten Bereichen der<br />

Psychologie vereinbaren.<br />

12


Anhang B<br />

1. Ausbildungsziele<br />

Beifach Soziologie<br />

(§ 15 <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom)<br />

Das Studium im Beifach Soziologie vermittelt Kenntnisse, einsichten Fähigkeiten und<br />

Methoden, die erforderlich sind, um gesellschaftliche Strukturen, Prozesse und<br />

Entwicklungen soziologisch beobachten, interpretieren und bearbeiten zu können. Zu den<br />

Lernzielen des Studienganges gehören:<br />

- Vermittlung der wissenschaftstheoretischen Grundlagen, der Basiskonzepte und der<br />

zentralen theoretischen Ansätze in der Soziologie<br />

- Kenntnisse in den Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung<br />

- Einsichten in die Sozialstrukturanalyse Deutschlands<br />

- Wissen zu ausgewählten gesellschaftlichen Problemen bzw. zu ausgewählten<br />

gesellschaftlichen Subsystemen<br />

- Fähigkeiten zur Analyse gesellschaftlicher Probleme auf unterschiedlichen Ebenen<br />

(regional, national, international)<br />

- Entwicklung und Anwendung von Handlungsanweisungen und Handlungsstrategien als<br />

Beitrag zur Lösung sozialer, politischer und ökonomischer Problemlagen<br />

2. Aufbau Beifach Soziologie<br />

Das Beifach Soziologie umfasst ein Studium von 16 Semesterwochenstunden und ist<br />

innerhalb von vier Fachsemestern zu absolvieren.<br />

Die einzige obligatorische Veranstaltung ist:<br />

Die Vorlesungsreihe „Einführung in die Soziologie“, die in jedem Wintersemester mit dem<br />

Teil I beginnt und im Sommersemester mit Teil II fortgesetzt wird, so dass sich in dieser<br />

Lehrveranstaltung ein Stundenvolumen von 4 SWS ergibt. Für den Besuch des gesamten,<br />

zweisemestrigen Kurses, die Erledigung der gestellten Anforderungen und die erfolgreiche<br />

Teilnahme an der Klausur wird ein Leistungsnachweis vergeben.<br />

Dringend empfohlen werden die Kurse:<br />

(1) Einführung in die Methoden und Technik der empirischen Sozialforschung<br />

Kurstyp, Rhythmus und Zeitaufwand sind analog zur „Einführung in die Soziologie“.<br />

Für den Besuch des Kurses und die Erledigung der gestellten Anforderungen wird ein<br />

Nachweis über erfolgreiche Teilnahme vergeben.<br />

(2) Sozialstrukturanalyse<br />

Der Kurs ist eine Vorlesung (2 Stunden), die sich über ein Semester erstreckt. Der<br />

Besuch des gesamten Kurses und die Erledigung der gestellten Anforderungen wird<br />

mit einem Nachweis über erfolgreiche Teilnahme abgeschlossen.<br />

Weiterhin werden empfohlen:<br />

13


Mindestens drei Spezielle Soziologien, die aus den Abschnitten „Grundstudium“ bzw.<br />

„Grund- und Hauptstudium“ des Lehrangebotes im Fach Soziologie frei gewählt werden.<br />

Bei regelmäßigem Besuch dieser Kurse wird nach Erledigung der gestellten Anforderungen<br />

ein Nachweis über erfolgreiche Teilnahme vergeben.<br />

3. Prüfungsthemen<br />

Nach Erbringung der Studienleistungen erfolgt in der Regel im vierten Semester oder im<br />

zehnten Semester die Abschlussprüfung.<br />

Die Prüfungsthemen erstrecken sich auf die Bereiche:<br />

- Einführung in die Soziologie<br />

- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung<br />

- Sozialstrukturanalyse bzw. Spezielle Soziologien<br />

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Anhang C<br />

Praktikumsordnung<br />

(§ 8 <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom)<br />

1. Gliederung<br />

1 Grundlagen<br />

2 Praktikumseinrichtungen<br />

3 Praktika und ihre Dauer; allgemeine Bestimmungen<br />

3.1 Praktikum im Grundstudium<br />

3.2 Praktikum im Hauptstudium<br />

3.3 Allgemeine Bestimmungen<br />

4 Ziele der Praktika<br />

4.1 Ziele des Praktikums im Grundstudium<br />

4.2 Ziele des Praktikums im Hauptstudium<br />

5 Ausnahmeregelungen<br />

6 Rechtsstellung der Studenten<br />

7 Widerspruchsverfahren<br />

8 Inkrafttreten<br />

Anlage (Praktikumsaufgaben)<br />

Anlage (Bescheinigung über das Praktikum)<br />

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in dieser Praktikumsordnung nur<br />

maskuline Formen verwendet. Die feminine Bezeichnung ist stets mitzudenken.<br />

Grundlagen<br />

Praktika und sonstige praxisbezogenen Veranstaltungen sollen in das übrige Studium<br />

integriert sein. Sie sind nach Möglichkeit mit theoretischen Studien zu verknüpfen.<br />

Die erfolgreich abgeschlossenen Praktika sind obligatorische Voraussetzung für die<br />

Zulassung zur Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung (§ 20 und § 26 DPO).<br />

2. Praktikumseinrichtungen<br />

Die Praktika finden in Arbeitsfeldern der jeweiligen Studienrichtung statt, die Bezug zu den<br />

Studienschwerpunkten und den Wahlpflichtfächern haben.<br />

In den Studienrichtungen Sozialpädagogik/Sozialarbeit sowie Sonderpädagogik sind das<br />

besonders Einrichtungen, Schulen, Institutionen, Vereine und Verbände<br />

- der öffentlichen und privaten Kindererziehung,<br />

- der sozialpädagogischen/ sonderpädagogischen Erziehungshilfen,<br />

- der sozialpädagogischen/ sonderpädagogischen Beratung und Hilfe,<br />

- der sozialpädagogischen/ sonderpädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und<br />

älteren Menschen wie Kinder- und Jugendarbeit, Altenhilfe, soziale Bewegungen und<br />

Selbsthilfe,<br />

- der Sozialadministration (z.B. Sozial- und Jugendamt, Sozial- und Jugendhilfeplanung),<br />

- der sozialen Arbeit im Gesundheitswesen (z.B. in der Psychiatrie und im Krankenhaus,<br />

soziale Arbeit mit Behinderten, Kranken),<br />

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- der sozialen Arbeit mit Frauen und Mädchen<br />

und in Handlungsfeldern, die sich in diesen Bereichen öffentlich und privat entwickeln.<br />

Arbeitsfelder in der Studienrichtung Erwachsenenbildung/Weiterbildung sind besonders<br />

Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Verbände<br />

- der Erwachsenen-/ Familienbildung in Volkshochschulen und anderen Bildungsstätten,<br />

wie Tagungsstätten, kommunalen und freien Bildungsträger,<br />

- der inner- und außerbetrieblichen Fort- und Weiterbildung, so gewerkschaftlicher<br />

Bildungsarbeit, Qualifizierung Arbeitsloser oder der Schulung/ Umschulung in Industrie<br />

und Dienstleistung,<br />

- der Fort- und Weiterbildung in pädagogischen und sozialen Berufen,<br />

- der Bildungs- und Kulturarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen (z.B. Kulturzentren,<br />

Jugendbildungsstätten),<br />

- der Bildungsarbeit mit Mädchen und Frauen (z.B. Frauentechnikzentrum, Frauenrat).<br />

Die Studierenden können dem Leiter des Praktikumsbüros einen Praktikumsplatz<br />

vorschlagen, der seiner bzw. der Zustimmung des Praktikumsbeauftragten für den<br />

Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft bedarf. Gleichzeitig legen sie die von der<br />

Praktikumseinrichtung zur Bearbeitung während des Praktikums geforderten Aufgaben vor<br />

(Formblatt Praktikumsaufgaben s. Anlage). Sie geben Art und Dauer des Praktikums bekannt.<br />

Studierende, die trotz eigener Bemühungen keinen Praktikumsplatz gefunden haben, werden<br />

im Praktikumsbüro bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Platzes unterstützt.<br />

Praktika in anderen Ländern sind möglich und erwünscht.<br />

3. Praktika und ihre Dauer<br />

Die praktischen Studien bestehen für den Studiengang Diplom- Erziehungswissenschaft<br />

gemäß der Prüfungsordnung aus dem<br />

- Praktikum im Grundstudium: 8 Wochen,<br />

- Praktikum im Hauptstudium: 6 Monate.<br />

3.1 Praktikum im Grundstudium<br />

Das Praktikum im Grundstudium ist<br />

- in zweimal 4 Wochen teilbar,<br />

- in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren,<br />

- bis zum Ablauf des 4. Semesters zu beenden.<br />

Umfang des Praktikumsberichtes: mindestens 10 Seiten (DIN A 4)<br />

Empfohlener Abgabetermin: 8 Wochen nach Praktikumsende<br />

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3.2 Praktikum im Hauptstudium<br />

Das Praktikum im Hauptstudium kann<br />

- als Blockpraktikum (6 Monate) oder<br />

- jeweils 3 Monate in einer oder zwei verschiedenen Einrichtungen oder<br />

- studienbegleitend (mit Nachweis der Arbeitsstunden) in max. zwei Einrichtungen durchgeführt<br />

werden.<br />

Umfang des Praktikumsberichtes: mindestens 15 Seiten (DIN A 4)<br />

Empfohlener Abgabetermin: 12 Wochen nach Praktikumsende<br />

3.3 Allgemeine Bestimmungen<br />

Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praktika wird in Seminaren oder in<br />

Einzelbetreuung durchgeführt. Durch das Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />

wird über Aufgaben des Praktikums, Anforderungen an die Studierenden sowie<br />

das Schreiben des Praktikumsberichtes informiert. Eine weitere Anleitung erfolgt auch in der<br />

Praktikumseinrichtung. Bei allen organisatorischen Fragen setzen sich die Studierenden mit<br />

dem Praktikumsbüro in Verbindung.<br />

Die Termine für den Beginn und das Ende der Praktika werden zwischen den Studierenden<br />

und den Anbietern der Praktikumsplätze vereinbart. Gleichzeitig werden die durch die<br />

Praktikumsstelle formulierten Arbeitsaufgaben auf einem im Praktikumsbüro erhältlichen<br />

Formblatt (s. Anlage) formuliert. Bei Teilung des Praktikums dürfen die Praktikumszeiten<br />

nicht länger als ein Jahr auseinander liegen.<br />

Die Ergebnisse der Beobachtungen und wichtigen Erfahrungen sind jeweils in einem<br />

abschließendem Praktikumsbericht zusammenzufassen. Der Bericht kann sich bei geteiltem<br />

Praktikum auf eine Praktikumsstelle, als auch auf beide beziehen. Auf der im Praktikumsbüro<br />

erhältlichen Bescheinigung über das Praktikum (s. Anlage) dokumentiert der Leiter der<br />

Einrichtung mit seiner Unterschrift und Stempel der Einrichtung die Realität des angegebenen<br />

Anwesenheitszeitraumes. Diese Bescheinigung wird zusammen mit dem Praktikumsbericht<br />

im Praktikumsbüro abgegeben. Liegt der Praktikumsbericht nach Ablauf von 6 Monaten nach<br />

Beendigung der geforderten Praktikumszeit nicht im Praktikumsbüro vor, gilt das Praktikum<br />

als nicht absolviert.<br />

Der erfolgreiche Abschluss des Praktikums wird auf der Bescheinigung über das Praktikum<br />

mit Stempel und Unterschrift des Praktikumsbeauftragten dokumentiert.<br />

Das Praktikum darf im Falle der Nichtanerkennung einmal wiederholt werden.<br />

4. Ziele der Praktika im Grund- und Hauptstudium<br />

4.1 Ziele des Praktikums im Grundstudium<br />

Das Praktikum im Grundstudium dient der Orientierung, Erkundung und dem<br />

Erfahrungsgewinn in verschiedenen Berufsfeldern. Die Studierenden sollen ein ausgewähltes<br />

Berufsfeld genau kennen lernen, Arbeitsweisen beobachten, analysieren und darstellen lernen<br />

sowie über Arbeitsweisen und Arbeitsergebnisse reflektieren können.<br />

17


Dabei sollen die Studierenden<br />

- Tätigkeitsfelder in einzelnen Hauptrichtungen des Studienganges kennen lernen,<br />

- sich über Aufgaben und Ziele von Einrichtungen und Institutionen informieren,<br />

- sich mit deren Strukturen und Kooperationspartnern, Adressatengruppen sowie den<br />

Rahmenbedingungen der Arbeit vertraut machen.<br />

4.2 Ziele des Praktikums im Hauptstudium<br />

Das Praktikum im Hauptstudium dient über die im Grundstudium gestellten Anforderungen<br />

hinaus der angeleiteten und selbständigen Tätigkeit im ausgewählten Berufsfeld und der<br />

Gewinnung von Handlungskompetenz sowie der Entwicklung der wissenschaftsgeleiteten<br />

Reflexionsfähigkeit. Es schließt berufspraktisches Handeln und berufsfeldbezogenes Forschen<br />

sowie die Auswertung wissenschaftlicher Literatur zu der bearbeiteten Thematik mit ein.<br />

5. Ausnahmeregelungen<br />

Eine Anerkennung beruflicher Tätigkeiten oder von Praktika vor dem Studium als Praktikum<br />

im Grundstudium kann nur erfolgen, wenn es sich um vergleichbare und einschlägige<br />

Tätigkeiten handelt, die den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben dieser Praktikumsordnung<br />

entsprechen. Diese Tätigkeiten bzw. Praktika dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. In<br />

derartigen Fällen ist schriftlich ein formloser Antrag mit entsprechenden Nachweisen an den<br />

Praktikumsbeauftragten zu stellen, der über den Antrag abschließend entscheidet. Ein<br />

Praktikumsbericht im Sinne dieser Ordnung ist in jedem Fall anzufertigen.<br />

Das Praktikum im Hauptstudium ist in der Regel zu absolvieren.<br />

6. Rechtsstellung der Studenten<br />

Die Studenten haben in der Praktikumseinrichtung die dort geltenden Vorschriften der<br />

Einrichtung zu beachten. Das Ausbildungsverhältnis zur <strong>Universität</strong> bleibt davon unberührt;<br />

die Praktika sind Veranstaltungen der <strong>Universität</strong>.<br />

Die Praktikanten zeigen ein Fernbleiben unverzüglich der Praktikumseinrichtung sowie dem<br />

Praktikumsbüro an. Das Praktikum (im Krankheitsfall bei drei oder mehr Tagen) verlängert<br />

sich um die versäumte Zeit. Ist eine Verlängerung innerhalb der Einrichtung, in der das<br />

Praktikum absolviert wird, nicht möglich oder sinnvoll, entscheidet der<br />

Praktikumsbeauftragte über Art, Ort und Umfang möglicher Ersatzleistungen.<br />

Die Studenten haben Verschwiegenheit über die ihnen während ihrer Ausbildung bekannt<br />

gewordenen Tatsachen aus der Arbeit der Einrichtung zu wahren und alle Informationen in<br />

Zusammenhang mit Klienten, Mitarbeitern und Angehörigen vertraulich zu behandeln. Bei<br />

schuldhaft rechtswidrigem Verhalten kann das vereinbarte Praktikumsverhältnis aufgelöst<br />

werden. Die Entscheidung darüber trifft der Praktikumsbeauftragte im Einvernehmen mit dem<br />

Leiter der Einrichtung.<br />

7. Widerspruchsverfahren<br />

Bei Widersprüchen von Studenten gegen Entscheidungen, die im Rahmen dieser<br />

Praktikumsordnung vom Praktikumsbeauftragten oder dem Leiter des Praktikumsbüros<br />

getroffen werden, entscheidet der Diplomprüfungsausschuss.<br />

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8. Inkrafttreten<br />

Diese Ordnung tritt auf der Grundlage von § 20 und 26 DPO mit Wirkung vom 04.07.2002 in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt die Praktikumsordnung vom 01.10.1995 außer Kraft.<br />

Vorsitzender des Diplomprüfungsausschusses<br />

Prof. Dr. Manfred Wittrock<br />

19


Anlage<br />

<strong>Universität</strong> Rostock<br />

<strong>Philosophische</strong> <strong>Fakultät</strong><br />

Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />

Praktikumsaufgaben<br />

Zwischen der<br />

<strong>Universität</strong> Rostock<br />

<strong>Philosophische</strong> <strong>Fakultät</strong><br />

Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />

und .........................................................................................<br />

...................................................................<br />

...................................................................<br />

...................................................................<br />

werden für den/die Studenten/Studentin .........................................................................<br />

(Name, Vorname)<br />

Diplom/ Magister Grund-/ Hauptstudium Geburtsdatum: ...................<br />

(Nichtzutreffendes streichen)<br />

(Nichtzutreffendes streichen)<br />

für die Praktikumszeit von ............................ bis ................................ folgende Aufgaben<br />

festgelegt:<br />

Die Studenten haben Verschwiegenheit über die ihnen während ihrer Ausbildung bekannt<br />

gewordenen Tatsachen aus der Arbeit der Einrichtung zu wahren und alle Informationen in<br />

Zusammenhang mit Klienten, Mitarbeitern und Angehörigen vertraulich zu behandeln.<br />

<strong>Universität</strong> Praktikant/in Einrichtung<br />

Stempel/ Unterschrift Unterschrift Stempel/ Unterschrift<br />

20


Anlage<br />

<strong>Universität</strong> Rostock<br />

<strong>Philosophische</strong> <strong>Fakultät</strong><br />

Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />

Bescheinigung über das Praktikum im Grundstudium/ Hauptstudium<br />

Student/in im Studiengang<br />

Herr/ Frau ................................, geb. am ....................<br />

- Diplom- Erziehungswissenschaften<br />

hat<br />

1. in der Zeit vom ...................... bis ........................ im/in der<br />

...................................................................................................................<br />

Name und Anschrift der Schule bzw. Einrichtung<br />

....................., den ................... ...................................... ..................................<br />

Stempel der Schule bzw. Einrichtung<br />

Unterschrift<br />

Schulleiter bzw. Leiter Einrichtung<br />

2. in der Zeit vom ...................... bis ........................ an der/ am<br />

...................................................................................................................<br />

Name und Anschrift der Schule bzw. Einrichtung<br />

....................., den ................... ...................................... .............................<br />

Stempel der Schule bzw. Einrichtung<br />

das Praktikum im Grundstudium absolviert.<br />

das Praktikum im Hauptstudium absolviert.<br />

Der erfolgreiche Abschluss des Praktikums wird bestätigt:<br />

Unterschrift<br />

Schulleiter bzw. Leiter Einrichtung<br />

Rostock, den ...................... ............................... ....................................<br />

Stempel Praktikumsbüro<br />

Unterschrift Praktikumsbeauftragter<br />

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