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<strong>Studienordnung</strong><br />
für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft<br />
an der <strong>Universität</strong> Rostock<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den<br />
Studiengang Erziehungswissenschaft vom 31.07.2000 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung<br />
des Diplomstudiums der Erziehungswissenschaft an der <strong>Universität</strong> Rostock.<br />
§ 2<br />
Einschreibungsvoraussetzungen<br />
Zum Studium der Erziehungswissenschaft im Diplomstudiengang kann zugelassen werden,<br />
wer die Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder<br />
eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt.<br />
Beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen, die im Einzelfall vom Prüfungsausschuss des<br />
Fachbereichs zu prüfen sind, kann Studierenden gestattet werden, einzelne noch fehlende<br />
Leistungen bis zur Meldung zur Diplomvorprüfung nachzuholen.<br />
§ 3<br />
Studienbeginn<br />
Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden.<br />
§ 4<br />
Regelstudienzeit und Umfang des Studiums<br />
(1) Das Diplomstudium der Erziehungswissenschaft hat eine Regelstudienzeit von 10<br />
Semestern.<br />
Die Regelstudienzeit enthält<br />
- acht Studiensemester,<br />
- ein Prüfungssemester,<br />
- ein sechsmonatiges Hauptpraktikum.<br />
(2) Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium von je vier Semestern. In<br />
dieser Zeit sind insgesamt 144 Semesterwochenstunden zu studieren. Darüber hinaus stehen<br />
16 Semesterwochenstunden zur freien Wahl. Hier können Studien in allen Fächern, die an der<br />
<strong>Universität</strong> Rostock vertreten sind, wahrgenommen werden.<br />
(3) Während des Studiums ist eine fachpraktische Ausbildung zu absolvieren. Sie setzt sich<br />
zusammen aus einem zweimonatigen Praktikum im Grundstudium und einem sechsmonatigen
Praktikum im Hauptstudium. Diese fachpraktische Ausbildung ist Bestandteil der<br />
Regelstudienzeit. Näheres regelt die Praktikumsordnung für den Diplomstudiengang der<br />
Erziehungswissenschaft.<br />
§ 5<br />
Ziele des Studiums<br />
(1) Mit dem Studium sollen sich die Studentinnen und Studenten auf Tätigkeiten und<br />
Aufgaben in pädagogischen Handlungsfeldern von Wissenschaft, Forschung und Praxis und<br />
auf die damit verbundene Verantwortung für Menschen vorbereiten. Dazu soll eine<br />
professionelle pädagogische Handlungskompetenz auf der Grundlage erziehungs- und<br />
humanwissenschaftlicher Studien aufgebaut werden.<br />
(2) Das Studium soll in die Lage versetzen, mit Hilfe der zu erarbeitenden<br />
erziehungswissenschaftlichen Theorien, Handlungskonzepte und Forschungsmethoden<br />
1. erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse methodisch einordnen und<br />
in ihrer Aussagenreichweite beurteilen zu können;<br />
2. pädagogische Tätigkeitsfelder in ihren personellen, institutionellen Strukturen und ihrer<br />
gesellschaftlichen Bedingtheit und Bedeutung zu verstehen und zu analysieren;<br />
3. Handlungssituationen in diesen Feldern unter Anwendung erziehungs-wissenschaftlicher<br />
Theorien und Handlungskonzeptionen zu analysieren und produktiv zu gestalten;<br />
4. die Tätigkeitsfelder auf Entwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen, Veränderungen in die<br />
Wege leiten zu können und Verfahren zur Bewältigung neuer Anforderungen an<br />
professionelle pädagogische Handlungskompetenz weiterzuentwickeln;<br />
5. professionelle pädagogische Handlungskompetenz aufzubauen.<br />
(3) Dies erfordert:<br />
1. umfassende Kenntnisse erziehungswissenschaftlicher Theorien und Forschungsmethoden<br />
einschließlich ihrer historischen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf ihre Reichweite<br />
zur Beschreibung, Erklärung und Begründung pädagogischer Praxis;<br />
2. Kenntnisse der Verfasstheit pädagogischer Institutionen und Handlungsfelder<br />
einschließlich ihrer historischen Entwicklung und des internationalen Vergleichs sowie ihres<br />
Interdepenzverhältnisses mit dem soziokulturellen Umfeld, der Bildungs- und Sozialpolitik<br />
und entsprechender Gesetzgebung;<br />
3. Fähigkeit zum Analysieren und Verstehen pädagogischer Praxis, zum Auswählen und<br />
Entwerfen von angemessenen Handlungsmustern und zu deren Umsetzung in pädagogisches<br />
Handeln.<br />
§ 6<br />
Inhalte des Studiums<br />
(1) Das Studium wird absolviert in:<br />
1. Allgemeiner Erziehungswissenschaft<br />
2. einer Studienrichtung nach Wahl (Erwachsenenbildung, Sonderpädagogik,<br />
Sozialpädagogik)<br />
3. den beiden Beifächern<br />
3.1 Psychologie<br />
3.2 Soziologie<br />
4. einem Wahlpflichtfach nach § 13<br />
2
5. gegebenenfalls einem weiteren Zusatzfach.<br />
(2) Themenbereiche der Allgemeinen Erziehungswissenschaft sind:<br />
1. Grundbegriffe: Erziehung, Bildung, Sozialisation, Enkulturation etc.<br />
2. Theorien der Erziehung und Bildung<br />
3. Philosophie der Erziehung<br />
4. Geschichte der Erziehung und Bildung und ihrer Theorien<br />
5. Erziehung und Bildung im internationalen und interkulturellen Vergleich<br />
6. Institutionen und Organisationsformen des Erziehungs- und Bildungswesens<br />
- Bildungssysteme und Bildungspolitik in Deutschland und im internationalen Vergleich<br />
- Außerschulisches Bildungs- und Sozialwesen<br />
- Betriebliche Bildung<br />
- Massenmedien<br />
7. Pädagogisches Handeln: Handlungskompetenzen, Handlungsformen und Handlungsfelder<br />
8. Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden und pädagogisches Argumentieren<br />
9. Aktuelle Aufgaben für Erziehung und Bildung, z. B.:<br />
- Interkulturelle Erziehung<br />
- Umweltbildung<br />
- Gesundheitserziehung<br />
- Erziehungskunde als Vorbereitung auf die Elternrolle<br />
- Sexualerziehung, Verhältnis von Frauen und Männern in der Gesellschaft<br />
- Kommunikationstechnologische Grundbildung<br />
(3) Die gewählte Studienrichtung wird im Grundstudium in ersten Zugängen erarbeitet und im<br />
Hauptstudium systematisch vertieft.<br />
Wählbar sind:<br />
1. Sozialpädagogik<br />
- Theorien und Konzepte der Sozialpädagogik und Sozialarbeit<br />
- gesellschaftliche und politische Bedingungen sozialpädagogischer Institutionen und<br />
Praxisfelder<br />
- Adressaten und ihre Lebenslagen<br />
- Theorien und Konzepte professionellen sozialpädagogischen Handelns<br />
2. Erwachsenenbildung<br />
- Theorien und Konzepte der Erwachsenenpädagogik<br />
- Institutionen und Handlungsfelder der Erwachsenenpädagogik<br />
- Adressaten und ihre Lebenslagen<br />
- Theorien und Konzepte professionellen erwachsenenpädagogischen Handelns<br />
3. Sonderpädagogik<br />
- Theorien und Konzepte der Sonderpädagogik<br />
- Institutionen und Handlungsfelder der Sonderpädagogik<br />
- Adressaten und ihre behinderungsspezifischen Lebenslagen<br />
- Theorien und Konzepte professionellen sonderpädagogischen Handelns<br />
(4) Das Studium der erziehungswissenschaftlichen Forschungsmethoden umfasst:<br />
1. wissenschaftstheoretische Grundlagen der Erziehungswissenschaft als sowohl auf<br />
empirischer Grundlage verstehender und erklärender wie auch normativ-begründender<br />
Wissenschaft;<br />
2. Formen pädagogischen Argumentierens;<br />
3
3. qualitative Verfahren, vor allem Hermeneutik, Biographie-Analyse, fokussierende<br />
Interviews, Inhalts- und Dokumentenanalyse;<br />
4. quantitative Verfahren, vor allem Befragung und Evaluation, auf der Basis von<br />
deskriptiver Statistik<br />
§ 7<br />
Aufbau des Studiums<br />
Die Studien verteilen sich auf die verschiedenen Studienfächer und Studienbereiche wie folgt:<br />
Grundstudium<br />
Allgemeine Erziehungswissenschaft<br />
Studienrichtung<br />
(studierbar aus allen angebotenen Studienrichtungen)<br />
Grundlagen erziehungswissenschaftlicher Forschungsmethoden<br />
Wahlpflichtfach<br />
Beifach (Psychologie oder Soziologie)<br />
Studium freier Wahl<br />
24 SWS<br />
24 SWS<br />
4 SWS<br />
4 SWS<br />
16 SWS<br />
72 SWS<br />
8 SWS<br />
Hauptstudium<br />
Allgemeine Erziehungswissenschaft<br />
Studienrichtung<br />
Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden: Vertiefung<br />
Wahlpflichtfach<br />
Beifach (Psychologie oder Soziologie)<br />
Studium freier Wahl<br />
16 SWS<br />
24 SWS<br />
4 SWS<br />
12 SWS<br />
16 SWS<br />
72 SWS<br />
8 SWS<br />
§ 8<br />
Fachpraktische Ausbildung<br />
(1) Während des Studiums ist eine fachpraktische Ausbildung zu absolvieren. Sie setzt sich<br />
zusammen aus:<br />
1. einem zweimonatigen Praktikum im Grundstudium und<br />
2. einem insgesamt sechsmonatigen Praktikum im Hauptstudium.<br />
4
Diese Praktika müssen nicht zusammenhängend, sondern können auch studienbegleitend über<br />
einen längeren Zeitraum absolviert werden.<br />
(2) Die inhaltliche Gestaltung und organisatorische Durchführung der fachpraktischen<br />
Ausbildung wird in der Praktikumsordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft<br />
geregelt.<br />
(3 Das Tätigkeitsfeld der fachpraktischen Ausbildung wird im Diplom-Zeugnis ausgewiesen.<br />
§ 9<br />
Teilnahmenachweise und Erbringungsformen<br />
(1) Die ordnungsgemäße Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird durch Eintragung in das<br />
Formular für den Studiennachweis nachgewiesen.<br />
(2) Bei Verhinderung an regelmäßiger Teilnahme kann die Erarbeitung der Thematik auch<br />
durch vom Lehrenden angeleitete Lektüre nachgewiesen werden.<br />
§ 10<br />
Leistungsnachweise und Erbringungsformen<br />
(1) Leistungsnachweise können im Rahmen von Lehrveranstaltungen in folgenden Formen<br />
erbracht werden:<br />
1. Schriftliche Ausarbeitung<br />
Bearbeitung einer erziehungswissenschaftlichen Fragestellung unter Berücksichtigung<br />
verschiedener theoretischer und konzeptueller Zugänge mit den Formen wissenschaftlichen<br />
Argumentierens. Der Umfang soll für das Grundstudium zwischen 10 und 15 Seiten, für das<br />
Hauptstudium zwischen 15 und 25 Seiten liegen.<br />
2. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Seminarsitzung<br />
Didaktische Vorbereitung und Durchführung einer Seminarsitzung, in der Regel durch einen<br />
Vortrag und einer schriftlichen Ausarbeitung von etwa 10 Seiten.<br />
3. Kolloquium<br />
Zusammenhängende mündliche Darstellung einer Fragestellung und Diskussion mit dem<br />
Lehrenden von etwa 15 Minuten Dauer<br />
4. Klausur<br />
Schriftliche Darstellung unter Aufsicht; dabei ist mit begrenzten Hilfsmitteln in vorgegebener<br />
Zeit mit den Methoden der Erziehungswissenschaft eine Fragestellung zu entwickeln. Die<br />
Dauer kann zwischen zwei und vier Stunden betragen.<br />
5. Herstellung eines didaktisch relevanten Produkts<br />
z. B. musisch-ästhetischer Art, Anlage einer Sammlung, Herstellung von didaktischen<br />
Materialien, Videofilmen, Hörspielen. Den erstellten Materialien ist eine didaktische<br />
Erläuterung von mindestens 5 Seiten beizugeben.<br />
Welche Erbringungsformen möglich sind, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom<br />
Lehrenden festgelegt.<br />
(2) Von den jeweils für die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung vorzulegenden<br />
Leistungsnachweisen müssen mindestens 3 durch eine schriftliche Ausarbeitung (als<br />
Hausarbeit, ausgearbeitetes Referat oder Klausur) erbracht worden sein.<br />
5
(3) Leistungsnachweise können von allen hauptamtlich Lehrenden ausgestellt werden, die in<br />
dem entsprechenden Studienabschnitt (Grund- oder Hauptstudium) Lehrveranstaltungen<br />
durchgeführt haben.<br />
(4) Leistungsnachweise können einzeln oder in Gruppen von höchstens drei erbracht werden,<br />
wobei die Einzelleistung gekennzeichnet werden muss.<br />
(5) Leistungsnachweise werden in der Regel nicht benotet, es sei denn auf Antrag der<br />
Studierenden.<br />
§ 11<br />
Forschendes Lernen in Studienprojekten<br />
(1) Das Hauptstudium kann auch in Studienprojekten des Forschenden Lernen absolviert<br />
werden. Ziel ist die selbständige Erarbeitung erziehungswissenschaftlich fundierter Einsichten<br />
durch Anwendung erziehungswissenschaftlicher Forschungsmethoden bereits im Studium.<br />
(2) Diese Projekte werden entweder von Lehrenden im Rahmen ihrer eigenen<br />
Forschungsprojekte angeboten und betreut oder können von Studierenden selbst beim<br />
Fachbereich angemeldet und von einem oder mehreren Mentoren ihrer Wahl betreut werden.<br />
(3) Je nach Art des Studienprojekts können das gesamte Hauptstudium oder Teile davon im<br />
Rahmen des Studienprojekts absolviert werden. Dann entfällt die Teilnahme an den sonst<br />
vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen, und die Inhalte werden unter Anleitung der Mentoren<br />
innerhalb der Projekte selbständig erarbeitet. Dies wird von den Mentoren in Kolloquien oder<br />
nach Vorlage von schriftlichen Ausarbeitungen überprüft und bestätigt.<br />
§ 12<br />
Studienrichtungen<br />
A. Erwachsenenbildung<br />
Studienbereich und Studieninhalte<br />
1. Theoretische Konzepte und Grundbegriffe<br />
- Geschichtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen der Erwachsenenbildung<br />
- Rechtliche Bedingungen der Erwachsenenbildung<br />
- Theorien der Erwachsenenbildung<br />
- Politik und Ökonomie der Erwachsenenbildung<br />
- Erwachsenenbildungsforschung<br />
2. Institutionen und Handlungsfelder<br />
- Institutionelle Strukturen der Erwachsenenbildung<br />
- Berufliche/betriebliche Weiterbildung - Grundfragen<br />
- Politische Weiterbildung - Grundfragen<br />
- Veranstaltungsformen der Erwachsenenbildung<br />
3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der Adressaten<br />
- Sozialisation und Bildung Erwachsener<br />
- Lernfähigkeit und soziales Lernen von Erwachsenen<br />
6
- Themen und Bildungszwecke in der Erwachsenenbildung<br />
- Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen<br />
4. Erwachsenenpädagogische Handlungskompetenz<br />
- Weiterbildung als pädagogische Praxis (Planung von Kursen und Lehrgängen,<br />
Adressatenanalyse, Zielgruppenbestimmung, Curriculumentwicklung. Management und<br />
Verwaltung der Weiterbildung)<br />
- Didaktik der Weiterbildung<br />
- Arbeitsanforderungen und Berufsbild für in der Weiterbildung Tätige<br />
- Bildungsmarketing<br />
B. Sonderpädagogik<br />
Studienbereich und Studieninhalte<br />
1. Theoretische Konzepte und Grundbegriffe<br />
- Theorien und Geschichte der Sonder- und Heilpädagogik<br />
- Historische, gesellschaftliche und politische Bedingungen sonder- und heilpädagogischer<br />
Institutionen und Praxisfelder<br />
- Zum Personenkreis der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder,<br />
Jugendlichen und Erwachsenen<br />
- Adressaten- und altersspezifische Formen sonder- und heilpädagogischen Handelns<br />
(Prävention/Intervention/Rehabilitation)<br />
- sonderpädagogische Forschung<br />
2. Institutionen und Handlungsfelder im Kontext von sonder-/heilpädagogischer Arbeit<br />
- Organisationsformen und Aufgaben sonder-/heilpädagogischer Institutionen<br />
- Früherkennung und Prävention, Frühförderung und Intervention im Vorschulalter (z. B.<br />
in Frühfördereinrichtungen)<br />
- Sonder-/heilpädagogische Entwicklungs- und Erziehungshilfe im Schulalter (z. B. in<br />
Heimen, Regel- und Sonderschulen hinsichtlich Reintegration)<br />
- Sonder-/heilpädagogische Arbeit mit behinderten und von Behinderung bedrohten<br />
Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen (z. B. Kinder- und Jugendarbeit;<br />
Selbsthilfegruppen)<br />
- Berufsorientierung und berufliche Rehabilitation (z. b. Berufsförderungswerke,<br />
Berufsvorbereitungsjahr)<br />
- Soziale Administration im Behindertenwesen (z. B. "Lebenshilfe e. V.",<br />
Landessozialamt)<br />
3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der Adressaten von sonder-/heilpädagogischer<br />
Arbeit<br />
- Erscheinungsformen von Behinderung und ihre Folgen<br />
- Psychosoziale Situation behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder,<br />
Jugendlicher und Erwachsener<br />
- Soziokulturelle und sozioökonomische Situation behinderter bzw. von Behinderung<br />
bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener<br />
- Sozialisation von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kontext von sozialen und<br />
Bildungsinstitutionen<br />
- Spezifische Zielgruppen (nach Alter, Geschlecht, Behinderungsform)<br />
4. Sonder-/heilpädagogische Handlungskompetenz<br />
- Handlungsbedingungen in Behinderten-, Sozial- und Bildungseinrichtungen<br />
7
- Handlungsmodalitäten für den Umgang mit Behinderten: Umgang mit einzelnen und mit<br />
Gruppen, Vermittlung von Inhalten, Handeln in sonder-/heilpädagogischen Institutionen<br />
und Organisationen<br />
- Ansätze und Methoden der kollegialen Praxisberatung und Supervision<br />
C. Sozialpädagogik<br />
Studienbereich und Studieninhalte<br />
1. Theoretische Konzepte und Grundbegriffe der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Grundbegriffe und Theorien der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Geschichte der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik<br />
- Gesellschaftliche Bedingungen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Soziale Arbeit und Sozialpolitik/Sozialstaat<br />
- sozialpädagogische Forschung<br />
2. Institutionen und Handlungsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Institutionen der Sozialpädagogik/Sozialarbeit<br />
- Zielgruppen und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit<br />
- Rechtliche und administrative Grundlagen sozialpädagogischen Handelns<br />
- Formelle und informelle soziale Hilfesysteme und Netzwerke<br />
- Institutionelle Bearbeitungsmuster sozialer Problemlagen und die Lebenskontexte der<br />
Adressaten<br />
3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der Adressaten von<br />
Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Lebensbedingungen und Belastungsdimensionen der Adressaten von Sozialarbeit/<br />
Sozialpädagogik<br />
- Bedürfnisse und Formen der Nachfrage nach professionellen sozialen Dienstleistungen<br />
- soziale Netzwerke und Selbsthilfepotentiale<br />
- Sozialisation in sozialpädagogischen Institutionen<br />
4. Handlungskompetenz: Handlungskonzepte und Methoden der Sozialarbeit/<br />
Sozialpädagogik<br />
- Theorien und Konzepte professionellen sozialpädagogischen Handelns<br />
- Methoden in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Beratung in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
- Grundlagen sozialadministrativen Handelns, Planung und Sozialmanagement<br />
-professionelle Aktivierung und Unterstützung von Selbsthilfepotentialen<br />
§ 13<br />
Wahlpflichtfächer<br />
(1) Aus folgenden Wahlpflichtfächern wird eines ausgewählt:<br />
a) Planung und Management<br />
b) Wirtschaftspädagogik<br />
c) Interkulturelle Erziehung und Bildung<br />
d) Medienpädagogik<br />
e) Politikwissenschaft<br />
f) Philosophie<br />
g) eine andere als die gewählte Studienrichtung (Vergleich § 12)<br />
8
(2) Studienbereich und Studieninhalte:<br />
A. Planung und Management<br />
1. Theoretische Konzepte und Grundlagen von Planung und Management<br />
- Begriff und Theorie der Planung<br />
- gesellschaftliche Bedingungen von Planungsprozessen und Dimensionen regionaler und<br />
kommunaler Politikfelder<br />
- Subjekt- und Lebenslagenorientierung in Planungsprozessen<br />
- Theorien der Sozialraumanalyse und Sozialplanung<br />
- Organisationstheorien<br />
2. Institutionen und Arbeitsfelder der Planung und Management<br />
- Sozialplanung<br />
- Jugendhilfe-, Jugendkultur- und Jugendfreizeitplanung<br />
- Berichterstattung: Sozial-, Jugend-, Alten-, Frauen-, Armuts-, Freizeit-, Bildungsberichterstattung<br />
3. Lebensbedingungen und Lebenslagen der von Planung Betroffenen<br />
- Bedingungen und Dimensionen von Lebenslagen<br />
- Subjektive Lebenswelten und professionelle Planungsprozesse<br />
- Formen und Möglichkeiten der Beteiligung und systematischen<br />
- Einbeziehung der Betroffenen in Planungsverfahren, Anhörungsverfahren,<br />
Bürgerbeteiligung<br />
4. Methoden und Konzepte von Planung und Management<br />
- Verfahren und Methoden der Sozialraumanalyse<br />
- Sozialwissenschaftliche Erhebungsmethoden, Datenanalyse, sozial- und statistische<br />
Verfahren<br />
- Planungsverfahren, Umsetzung und Implementierung von Planungen<br />
- Planung als Methode der Sozialen Arbeit<br />
- Verfahren der Berichterstattung, Dokumentation und Fortschreibung<br />
B. Wirtschaftspädagogik<br />
C. Interkulturelle Erziehung und Bildung<br />
1. Migration und multikulturelle Gesellschaft<br />
2. Konzepte Interkultureller Erziehung und Bildung<br />
3. Interkulturelle Jugendarbeit<br />
4. Europäische Dimension in Erziehung und Bildung<br />
D. Medienpädagogik<br />
1. Grundlagen der Medienpädagogik<br />
2. Medienorganisation<br />
3. Mediensozialisation<br />
4. Medienpädagogische Handlungskompetenz<br />
9
E. Politikwissenschaft<br />
F. Philosophie<br />
1. Einführung in die Philosophie<br />
2. Systematische Erarbeitung von Autoren und Themen der praktischen Philosophie<br />
3. Systematische Erarbeitung von Autoren und Themen der theoretischen Philosophie<br />
insbesondere:<br />
- Wahrheitstheorien<br />
- Ethik<br />
- Sozialphilosophie<br />
- <strong>Philosophische</strong> Anthropologie<br />
G. eine andere als die gewählte Studienrichtung:<br />
a) Erwachsenenbildung<br />
b) Sonderpädagogik<br />
c) Sozialpädagogik<br />
§ 14<br />
Beifach Psychologie<br />
<strong>Studienordnung</strong> für das Beifach Psychologie Anhang A<br />
§ 15<br />
Beifach Soziologie<br />
<strong>Studienordnung</strong> für das Beifach Soziologie Anhang B<br />
§ 16<br />
Übergangsregelung<br />
Nach Übergangsstudienordnungen erbrachte Studienleistungen werden in Einzelfallprüfungen<br />
durch den Prüfungsausschuss angerechnet.<br />
§ 17<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt nach Genehmigung im Akademischen Senat mit Wirkung vom<br />
04.07.2002 in Kraft.<br />
Rostock, 04.07.2002<br />
Prof. Dr. Manfred Wittrock<br />
Vorsitzender des Diplomprüfungsausschusses<br />
10
Fachanhang zur <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom<br />
Anhang A<br />
1. Ausbildungsziele<br />
Beifach Psychologie<br />
(§ 14 <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom)<br />
Psychologische Grundkenntnisse sind für alle Arbeitsbereiche, die<br />
Diplomerziehungswissenschaftlern/innen offen stehen, unabdingbar. Das Studium im Beifach<br />
Psychologie soll hierzu Überblickswissen sowie punktuell vertiefte Kenntnisse und<br />
Einsichten in psychologische Theoriebildung und psychologische empirische Forschung<br />
vermitteln. Dabei wird angestrebt, dass die Studierenden je nach Interessengebiet und den<br />
Möglichkeiten der an der Ausbildung je nach Interessengebiet und den Möglichkeiten der an<br />
der Ausbildung beteiligten Dozenten/innen Schwerpunkte entsprechend den eigenen<br />
Interessen und der angestrebten beruflichen Tätigkeit setzen können. Die Inhalte sollen dabei<br />
so gewählt und vermittelt werden, dass die erwobenen Kompetenzen flexibel zur Analyse<br />
menschlichen Verhaltens und Erlebens herangezogen werden können. Darüber hinaus sollen<br />
die Studierenden auch psychologische Methoden und praktische Kompetenzen erlernen, die<br />
sie in die Lage versetzen, menschliches Verhalten und Erleben zu beobachten, zu erfassen und<br />
zu interpretieren und daraus Schlüsse für psychologische Interventionen abzuleiten.<br />
Zu den Inhalten, die diesen Lernzielen dienen, gehören im Einzelnen:<br />
- die Vermittlung von Grundlagenwissen auf den Gebieten der Entwicklungs-, Lern-,<br />
Sozial- und Differentiellen Psychologie einschließlich biologischer Grundlagen<br />
menschlichen Verhaltens;<br />
- der Erwerb von Kenntnissen zu gängigen diagnostischen Methoden, deren Nutzung im<br />
Rahmen pädagogisch-psychologischer Fallbearbeitung, Gutachtenerstellung und<br />
Interventionsplanung;<br />
- der Erwerb von Einsichten zum unmittelbaren pädagogischen Handeln und zur Evaluation<br />
von Handlungsstrategien.<br />
2. Aufbau Beifach Psychologie<br />
Das Beifach Psychologie umfasst ein Stundenvolumen von 16 SWS und ist innerhalb von vier<br />
Fachsemestern zu absolvieren. Die 16 SWS untergliedern sich in 2 Module.<br />
Basis-Modul „Psychologische Grundbegriffe“:<br />
Das Basis-Modul „Psychologische Grundbegriffe“ umfasst insgesamt 8 SWS, von denen die<br />
folgenden 4 SWS obligatorisch in Veranstaltungen mit Überblickcharakter (z.B.<br />
Vorlesungen) zu studieren sind:<br />
1. Entwicklungspsychologie 1 SWS<br />
2. Lehren und Lernen 1 SWS<br />
3. Sozialpsychologie 1 SWS<br />
4. Differentielle Psychologie und Diagnostik 1 SWS<br />
11
Die übrigen 4 SWS sind aus mindestens 2 der folgenden Gebiete zusammenzustellen<br />
(individuelle Schwerpunktbildung in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehrangebot):<br />
1. Grundbegriff der Psychologie<br />
2. Entwicklungspsychologie<br />
3. Lehren und Lernen<br />
4. Sozialpsychologie<br />
5. Differentielle Psychologie und Diagnostik<br />
6. Biologische Grundlagen psychischer Prozesse<br />
Aus Kapazitätsgründen ist es möglich, dass nicht sämtliche dieser Gebiete im vollen Umfang<br />
regelmäßig angeboten werden können.<br />
Aufbau- bzw. Vertiefungsmodul „Psychologische Beratung und Intervention“<br />
Im Rahmen des Aufbau- bzw. Vertiefungsmoduls „Psychologische Beratung und<br />
Intervention“ (8 SWS) sollen psychologische Kenntnisse und Kompetenzen vertieft und<br />
insbesondere Beratungs- und Interventionskompetenzen von den Studierenden erworben<br />
werden. Dazu sind folgende 4 SWS obligatorisch zu studieren:<br />
1. Aspekte der Klinischen Psychologie im Kinder- und Jugendalter 2 SWS<br />
2. Aspekte der Klinischen Psychologie und Psychiatrie im Erwachsenenalter 2 SWS<br />
Die übrigen 4 SWS sind aus folgenden Gebieten zusammenzustellen (individuelle<br />
Schwerpunktbildung in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehrangebot):<br />
1. Sonderpädagogische und Rehabilitationspsychologie<br />
2. Belastung, Beanspruchung und Coping in pädagogischen Berufen<br />
3. Beratung und Intervention<br />
4. Forschungsmethodik (inkl. Statistik und Datenverarbeitung) und Evaluation<br />
3. Prüfungsthemen<br />
Nach Erbringung der Studienleistungen erfolgt in der Regel im vierten Semester oder im<br />
zehnten Semester die Abschlussprüfung.<br />
Die Prüfungsthemen werden nach Absprache folgenden Bereichen entnommen:<br />
- Entwicklungspsychologie<br />
- Lernpsychologie<br />
- Sozialpsychologie<br />
- Diagnostik und Differentielle Psychologie<br />
- Aspekte der klinischen Psychologie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen<br />
Prüfer/innen und Prüflinge können weitere Schwerpunkte aus den studierten Bereichen der<br />
Psychologie vereinbaren.<br />
12
Anhang B<br />
1. Ausbildungsziele<br />
Beifach Soziologie<br />
(§ 15 <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom)<br />
Das Studium im Beifach Soziologie vermittelt Kenntnisse, einsichten Fähigkeiten und<br />
Methoden, die erforderlich sind, um gesellschaftliche Strukturen, Prozesse und<br />
Entwicklungen soziologisch beobachten, interpretieren und bearbeiten zu können. Zu den<br />
Lernzielen des Studienganges gehören:<br />
- Vermittlung der wissenschaftstheoretischen Grundlagen, der Basiskonzepte und der<br />
zentralen theoretischen Ansätze in der Soziologie<br />
- Kenntnisse in den Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung<br />
- Einsichten in die Sozialstrukturanalyse Deutschlands<br />
- Wissen zu ausgewählten gesellschaftlichen Problemen bzw. zu ausgewählten<br />
gesellschaftlichen Subsystemen<br />
- Fähigkeiten zur Analyse gesellschaftlicher Probleme auf unterschiedlichen Ebenen<br />
(regional, national, international)<br />
- Entwicklung und Anwendung von Handlungsanweisungen und Handlungsstrategien als<br />
Beitrag zur Lösung sozialer, politischer und ökonomischer Problemlagen<br />
2. Aufbau Beifach Soziologie<br />
Das Beifach Soziologie umfasst ein Studium von 16 Semesterwochenstunden und ist<br />
innerhalb von vier Fachsemestern zu absolvieren.<br />
Die einzige obligatorische Veranstaltung ist:<br />
Die Vorlesungsreihe „Einführung in die Soziologie“, die in jedem Wintersemester mit dem<br />
Teil I beginnt und im Sommersemester mit Teil II fortgesetzt wird, so dass sich in dieser<br />
Lehrveranstaltung ein Stundenvolumen von 4 SWS ergibt. Für den Besuch des gesamten,<br />
zweisemestrigen Kurses, die Erledigung der gestellten Anforderungen und die erfolgreiche<br />
Teilnahme an der Klausur wird ein Leistungsnachweis vergeben.<br />
Dringend empfohlen werden die Kurse:<br />
(1) Einführung in die Methoden und Technik der empirischen Sozialforschung<br />
Kurstyp, Rhythmus und Zeitaufwand sind analog zur „Einführung in die Soziologie“.<br />
Für den Besuch des Kurses und die Erledigung der gestellten Anforderungen wird ein<br />
Nachweis über erfolgreiche Teilnahme vergeben.<br />
(2) Sozialstrukturanalyse<br />
Der Kurs ist eine Vorlesung (2 Stunden), die sich über ein Semester erstreckt. Der<br />
Besuch des gesamten Kurses und die Erledigung der gestellten Anforderungen wird<br />
mit einem Nachweis über erfolgreiche Teilnahme abgeschlossen.<br />
Weiterhin werden empfohlen:<br />
13
Mindestens drei Spezielle Soziologien, die aus den Abschnitten „Grundstudium“ bzw.<br />
„Grund- und Hauptstudium“ des Lehrangebotes im Fach Soziologie frei gewählt werden.<br />
Bei regelmäßigem Besuch dieser Kurse wird nach Erledigung der gestellten Anforderungen<br />
ein Nachweis über erfolgreiche Teilnahme vergeben.<br />
3. Prüfungsthemen<br />
Nach Erbringung der Studienleistungen erfolgt in der Regel im vierten Semester oder im<br />
zehnten Semester die Abschlussprüfung.<br />
Die Prüfungsthemen erstrecken sich auf die Bereiche:<br />
- Einführung in die Soziologie<br />
- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung<br />
- Sozialstrukturanalyse bzw. Spezielle Soziologien<br />
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Anhang C<br />
Praktikumsordnung<br />
(§ 8 <strong>Studienordnung</strong> Erziehungswissenschaft Diplom)<br />
1. Gliederung<br />
1 Grundlagen<br />
2 Praktikumseinrichtungen<br />
3 Praktika und ihre Dauer; allgemeine Bestimmungen<br />
3.1 Praktikum im Grundstudium<br />
3.2 Praktikum im Hauptstudium<br />
3.3 Allgemeine Bestimmungen<br />
4 Ziele der Praktika<br />
4.1 Ziele des Praktikums im Grundstudium<br />
4.2 Ziele des Praktikums im Hauptstudium<br />
5 Ausnahmeregelungen<br />
6 Rechtsstellung der Studenten<br />
7 Widerspruchsverfahren<br />
8 Inkrafttreten<br />
Anlage (Praktikumsaufgaben)<br />
Anlage (Bescheinigung über das Praktikum)<br />
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in dieser Praktikumsordnung nur<br />
maskuline Formen verwendet. Die feminine Bezeichnung ist stets mitzudenken.<br />
Grundlagen<br />
Praktika und sonstige praxisbezogenen Veranstaltungen sollen in das übrige Studium<br />
integriert sein. Sie sind nach Möglichkeit mit theoretischen Studien zu verknüpfen.<br />
Die erfolgreich abgeschlossenen Praktika sind obligatorische Voraussetzung für die<br />
Zulassung zur Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung (§ 20 und § 26 DPO).<br />
2. Praktikumseinrichtungen<br />
Die Praktika finden in Arbeitsfeldern der jeweiligen Studienrichtung statt, die Bezug zu den<br />
Studienschwerpunkten und den Wahlpflichtfächern haben.<br />
In den Studienrichtungen Sozialpädagogik/Sozialarbeit sowie Sonderpädagogik sind das<br />
besonders Einrichtungen, Schulen, Institutionen, Vereine und Verbände<br />
- der öffentlichen und privaten Kindererziehung,<br />
- der sozialpädagogischen/ sonderpädagogischen Erziehungshilfen,<br />
- der sozialpädagogischen/ sonderpädagogischen Beratung und Hilfe,<br />
- der sozialpädagogischen/ sonderpädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und<br />
älteren Menschen wie Kinder- und Jugendarbeit, Altenhilfe, soziale Bewegungen und<br />
Selbsthilfe,<br />
- der Sozialadministration (z.B. Sozial- und Jugendamt, Sozial- und Jugendhilfeplanung),<br />
- der sozialen Arbeit im Gesundheitswesen (z.B. in der Psychiatrie und im Krankenhaus,<br />
soziale Arbeit mit Behinderten, Kranken),<br />
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- der sozialen Arbeit mit Frauen und Mädchen<br />
und in Handlungsfeldern, die sich in diesen Bereichen öffentlich und privat entwickeln.<br />
Arbeitsfelder in der Studienrichtung Erwachsenenbildung/Weiterbildung sind besonders<br />
Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Verbände<br />
- der Erwachsenen-/ Familienbildung in Volkshochschulen und anderen Bildungsstätten,<br />
wie Tagungsstätten, kommunalen und freien Bildungsträger,<br />
- der inner- und außerbetrieblichen Fort- und Weiterbildung, so gewerkschaftlicher<br />
Bildungsarbeit, Qualifizierung Arbeitsloser oder der Schulung/ Umschulung in Industrie<br />
und Dienstleistung,<br />
- der Fort- und Weiterbildung in pädagogischen und sozialen Berufen,<br />
- der Bildungs- und Kulturarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen (z.B. Kulturzentren,<br />
Jugendbildungsstätten),<br />
- der Bildungsarbeit mit Mädchen und Frauen (z.B. Frauentechnikzentrum, Frauenrat).<br />
Die Studierenden können dem Leiter des Praktikumsbüros einen Praktikumsplatz<br />
vorschlagen, der seiner bzw. der Zustimmung des Praktikumsbeauftragten für den<br />
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft bedarf. Gleichzeitig legen sie die von der<br />
Praktikumseinrichtung zur Bearbeitung während des Praktikums geforderten Aufgaben vor<br />
(Formblatt Praktikumsaufgaben s. Anlage). Sie geben Art und Dauer des Praktikums bekannt.<br />
Studierende, die trotz eigener Bemühungen keinen Praktikumsplatz gefunden haben, werden<br />
im Praktikumsbüro bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Platzes unterstützt.<br />
Praktika in anderen Ländern sind möglich und erwünscht.<br />
3. Praktika und ihre Dauer<br />
Die praktischen Studien bestehen für den Studiengang Diplom- Erziehungswissenschaft<br />
gemäß der Prüfungsordnung aus dem<br />
- Praktikum im Grundstudium: 8 Wochen,<br />
- Praktikum im Hauptstudium: 6 Monate.<br />
3.1 Praktikum im Grundstudium<br />
Das Praktikum im Grundstudium ist<br />
- in zweimal 4 Wochen teilbar,<br />
- in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren,<br />
- bis zum Ablauf des 4. Semesters zu beenden.<br />
Umfang des Praktikumsberichtes: mindestens 10 Seiten (DIN A 4)<br />
Empfohlener Abgabetermin: 8 Wochen nach Praktikumsende<br />
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3.2 Praktikum im Hauptstudium<br />
Das Praktikum im Hauptstudium kann<br />
- als Blockpraktikum (6 Monate) oder<br />
- jeweils 3 Monate in einer oder zwei verschiedenen Einrichtungen oder<br />
- studienbegleitend (mit Nachweis der Arbeitsstunden) in max. zwei Einrichtungen durchgeführt<br />
werden.<br />
Umfang des Praktikumsberichtes: mindestens 15 Seiten (DIN A 4)<br />
Empfohlener Abgabetermin: 12 Wochen nach Praktikumsende<br />
3.3 Allgemeine Bestimmungen<br />
Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praktika wird in Seminaren oder in<br />
Einzelbetreuung durchgeführt. Durch das Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />
wird über Aufgaben des Praktikums, Anforderungen an die Studierenden sowie<br />
das Schreiben des Praktikumsberichtes informiert. Eine weitere Anleitung erfolgt auch in der<br />
Praktikumseinrichtung. Bei allen organisatorischen Fragen setzen sich die Studierenden mit<br />
dem Praktikumsbüro in Verbindung.<br />
Die Termine für den Beginn und das Ende der Praktika werden zwischen den Studierenden<br />
und den Anbietern der Praktikumsplätze vereinbart. Gleichzeitig werden die durch die<br />
Praktikumsstelle formulierten Arbeitsaufgaben auf einem im Praktikumsbüro erhältlichen<br />
Formblatt (s. Anlage) formuliert. Bei Teilung des Praktikums dürfen die Praktikumszeiten<br />
nicht länger als ein Jahr auseinander liegen.<br />
Die Ergebnisse der Beobachtungen und wichtigen Erfahrungen sind jeweils in einem<br />
abschließendem Praktikumsbericht zusammenzufassen. Der Bericht kann sich bei geteiltem<br />
Praktikum auf eine Praktikumsstelle, als auch auf beide beziehen. Auf der im Praktikumsbüro<br />
erhältlichen Bescheinigung über das Praktikum (s. Anlage) dokumentiert der Leiter der<br />
Einrichtung mit seiner Unterschrift und Stempel der Einrichtung die Realität des angegebenen<br />
Anwesenheitszeitraumes. Diese Bescheinigung wird zusammen mit dem Praktikumsbericht<br />
im Praktikumsbüro abgegeben. Liegt der Praktikumsbericht nach Ablauf von 6 Monaten nach<br />
Beendigung der geforderten Praktikumszeit nicht im Praktikumsbüro vor, gilt das Praktikum<br />
als nicht absolviert.<br />
Der erfolgreiche Abschluss des Praktikums wird auf der Bescheinigung über das Praktikum<br />
mit Stempel und Unterschrift des Praktikumsbeauftragten dokumentiert.<br />
Das Praktikum darf im Falle der Nichtanerkennung einmal wiederholt werden.<br />
4. Ziele der Praktika im Grund- und Hauptstudium<br />
4.1 Ziele des Praktikums im Grundstudium<br />
Das Praktikum im Grundstudium dient der Orientierung, Erkundung und dem<br />
Erfahrungsgewinn in verschiedenen Berufsfeldern. Die Studierenden sollen ein ausgewähltes<br />
Berufsfeld genau kennen lernen, Arbeitsweisen beobachten, analysieren und darstellen lernen<br />
sowie über Arbeitsweisen und Arbeitsergebnisse reflektieren können.<br />
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Dabei sollen die Studierenden<br />
- Tätigkeitsfelder in einzelnen Hauptrichtungen des Studienganges kennen lernen,<br />
- sich über Aufgaben und Ziele von Einrichtungen und Institutionen informieren,<br />
- sich mit deren Strukturen und Kooperationspartnern, Adressatengruppen sowie den<br />
Rahmenbedingungen der Arbeit vertraut machen.<br />
4.2 Ziele des Praktikums im Hauptstudium<br />
Das Praktikum im Hauptstudium dient über die im Grundstudium gestellten Anforderungen<br />
hinaus der angeleiteten und selbständigen Tätigkeit im ausgewählten Berufsfeld und der<br />
Gewinnung von Handlungskompetenz sowie der Entwicklung der wissenschaftsgeleiteten<br />
Reflexionsfähigkeit. Es schließt berufspraktisches Handeln und berufsfeldbezogenes Forschen<br />
sowie die Auswertung wissenschaftlicher Literatur zu der bearbeiteten Thematik mit ein.<br />
5. Ausnahmeregelungen<br />
Eine Anerkennung beruflicher Tätigkeiten oder von Praktika vor dem Studium als Praktikum<br />
im Grundstudium kann nur erfolgen, wenn es sich um vergleichbare und einschlägige<br />
Tätigkeiten handelt, die den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben dieser Praktikumsordnung<br />
entsprechen. Diese Tätigkeiten bzw. Praktika dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. In<br />
derartigen Fällen ist schriftlich ein formloser Antrag mit entsprechenden Nachweisen an den<br />
Praktikumsbeauftragten zu stellen, der über den Antrag abschließend entscheidet. Ein<br />
Praktikumsbericht im Sinne dieser Ordnung ist in jedem Fall anzufertigen.<br />
Das Praktikum im Hauptstudium ist in der Regel zu absolvieren.<br />
6. Rechtsstellung der Studenten<br />
Die Studenten haben in der Praktikumseinrichtung die dort geltenden Vorschriften der<br />
Einrichtung zu beachten. Das Ausbildungsverhältnis zur <strong>Universität</strong> bleibt davon unberührt;<br />
die Praktika sind Veranstaltungen der <strong>Universität</strong>.<br />
Die Praktikanten zeigen ein Fernbleiben unverzüglich der Praktikumseinrichtung sowie dem<br />
Praktikumsbüro an. Das Praktikum (im Krankheitsfall bei drei oder mehr Tagen) verlängert<br />
sich um die versäumte Zeit. Ist eine Verlängerung innerhalb der Einrichtung, in der das<br />
Praktikum absolviert wird, nicht möglich oder sinnvoll, entscheidet der<br />
Praktikumsbeauftragte über Art, Ort und Umfang möglicher Ersatzleistungen.<br />
Die Studenten haben Verschwiegenheit über die ihnen während ihrer Ausbildung bekannt<br />
gewordenen Tatsachen aus der Arbeit der Einrichtung zu wahren und alle Informationen in<br />
Zusammenhang mit Klienten, Mitarbeitern und Angehörigen vertraulich zu behandeln. Bei<br />
schuldhaft rechtswidrigem Verhalten kann das vereinbarte Praktikumsverhältnis aufgelöst<br />
werden. Die Entscheidung darüber trifft der Praktikumsbeauftragte im Einvernehmen mit dem<br />
Leiter der Einrichtung.<br />
7. Widerspruchsverfahren<br />
Bei Widersprüchen von Studenten gegen Entscheidungen, die im Rahmen dieser<br />
Praktikumsordnung vom Praktikumsbeauftragten oder dem Leiter des Praktikumsbüros<br />
getroffen werden, entscheidet der Diplomprüfungsausschuss.<br />
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8. Inkrafttreten<br />
Diese Ordnung tritt auf der Grundlage von § 20 und 26 DPO mit Wirkung vom 04.07.2002 in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt die Praktikumsordnung vom 01.10.1995 außer Kraft.<br />
Vorsitzender des Diplomprüfungsausschusses<br />
Prof. Dr. Manfred Wittrock<br />
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Anlage<br />
<strong>Universität</strong> Rostock<br />
<strong>Philosophische</strong> <strong>Fakultät</strong><br />
Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />
Praktikumsaufgaben<br />
Zwischen der<br />
<strong>Universität</strong> Rostock<br />
<strong>Philosophische</strong> <strong>Fakultät</strong><br />
Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />
und .........................................................................................<br />
...................................................................<br />
...................................................................<br />
...................................................................<br />
werden für den/die Studenten/Studentin .........................................................................<br />
(Name, Vorname)<br />
Diplom/ Magister Grund-/ Hauptstudium Geburtsdatum: ...................<br />
(Nichtzutreffendes streichen)<br />
(Nichtzutreffendes streichen)<br />
für die Praktikumszeit von ............................ bis ................................ folgende Aufgaben<br />
festgelegt:<br />
Die Studenten haben Verschwiegenheit über die ihnen während ihrer Ausbildung bekannt<br />
gewordenen Tatsachen aus der Arbeit der Einrichtung zu wahren und alle Informationen in<br />
Zusammenhang mit Klienten, Mitarbeitern und Angehörigen vertraulich zu behandeln.<br />
<strong>Universität</strong> Praktikant/in Einrichtung<br />
Stempel/ Unterschrift Unterschrift Stempel/ Unterschrift<br />
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Anlage<br />
<strong>Universität</strong> Rostock<br />
<strong>Philosophische</strong> <strong>Fakultät</strong><br />
Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik<br />
Bescheinigung über das Praktikum im Grundstudium/ Hauptstudium<br />
Student/in im Studiengang<br />
Herr/ Frau ................................, geb. am ....................<br />
- Diplom- Erziehungswissenschaften<br />
hat<br />
1. in der Zeit vom ...................... bis ........................ im/in der<br />
...................................................................................................................<br />
Name und Anschrift der Schule bzw. Einrichtung<br />
....................., den ................... ...................................... ..................................<br />
Stempel der Schule bzw. Einrichtung<br />
Unterschrift<br />
Schulleiter bzw. Leiter Einrichtung<br />
2. in der Zeit vom ...................... bis ........................ an der/ am<br />
...................................................................................................................<br />
Name und Anschrift der Schule bzw. Einrichtung<br />
....................., den ................... ...................................... .............................<br />
Stempel der Schule bzw. Einrichtung<br />
das Praktikum im Grundstudium absolviert.<br />
das Praktikum im Hauptstudium absolviert.<br />
Der erfolgreiche Abschluss des Praktikums wird bestätigt:<br />
Unterschrift<br />
Schulleiter bzw. Leiter Einrichtung<br />
Rostock, den ...................... ............................... ....................................<br />
Stempel Praktikumsbüro<br />
Unterschrift Praktikumsbeauftragter<br />
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