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Leseprobe (PDF) - Passivhaus Kompendium

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Positionen & Fakten<br />

Haustechnik frühzeitig klären<br />

Eine Luftheizung, wie sie bei kostengünstigen Passivhäusern<br />

üblich ist, sollte frühzeitig im Rahmen der Planung diskutiert<br />

werden. Dies ist umso wichtiger, wenn Bodenbeläge aus Keramik<br />

oder Stein vorgesehen sind. Diese Beläge werden aufgrund<br />

ihrer Oberflächenbeschaffenheit und ohne darunter liegende<br />

Flächenheizung auch in einem <strong>Passivhaus</strong> als kalt empfunden.<br />

Wer unterschiedlich temperierte Räume bevorzugt, ist mit einer<br />

raumweisen Flächenheizung, z. B. mit einer Fußbodenheizung,<br />

besser bedient. Ein weiterer Vorteil bei der Trennung von<br />

Heizung und Lüftung ist die Vermeidung von zu trockener<br />

Raumluft im Winter. Unabhängig vom Effizienzstandard sind<br />

solche Maßnahmen zur Behaglichkeitssteigerung mit Mehrkosten<br />

für die Bauherren verbunden.<br />

Die richtigen Fachleute<br />

Um die Qualität des Gebäudes zu sichern, ist Bauherren zu raten,<br />

sich an ausgewiesene <strong>Passivhaus</strong>planer zu wenden. Diese<br />

besonders geschulten Fachleute sind mit der Nachweisführung<br />

des PHPP vertraut und in der Umsetzung von hocheffizienten<br />

Gebäuden fachkundig. Die Betreuung sollte bis zur Fertigstellung<br />

des Gebäudes beauftragt werden. Vorteilhaft ist zudem,<br />

wenn der Architekt als Konstrukteur des Gebäudes gleichzeitig<br />

Foto: Friedl<br />

Der unbeheizte Schuppen könnte juristisch betrachtet als<br />

<strong>Passivhaus</strong> bezeichnet werden. Entsprechende Verweise<br />

in Kauf- und Architektenverträgen sind deshalb wichtig.<br />

<strong>Passivhaus</strong>planer ist. Wer ganz sichergehen will, kann das Gebäude<br />

als „qualitätsgeprüftes <strong>Passivhaus</strong>“ zertifizieren lassen.<br />

Dabei werden die Berechnungen, die Pläne und die verwendeten<br />

Produkte nochmals unabhängig geprüft. Die Zertifizierungsgebühren<br />

sind dabei nicht unerheblich und ein Mehraufwand<br />

für die Planer ist einzukalkulieren. Mehrere Tausend Euro<br />

für ein Einfamilienhaus sind dabei zu veranschlagen. Bei fehlender<br />

Kompetenz des Planungsteams wird geraten, einen <strong>Passivhaus</strong>planer<br />

als beratenden Fachmann mit einzubeziehen.<br />

Detailplanung und Umsetzung<br />

Lange vorbei sind die Zeiten, als ein Genehmigungsplan gleichzeitig<br />

Ausführungsplan war. Für energetisch optimierte Gebäude<br />

– dies betrifft alle heutigen Gebäude, nicht nur Passivhäuser –<br />

ist eine aussagekräftige Werk- und Detailplanung zwingend erforderlich.<br />

Diese Planung sollte zumindest die Grundrisse, Ansichten<br />

und Schnitte im Maßstab 1:50 abbilden. Im Detailbereich<br />

sind alle wärmebrückenspezifischen Anschlüsse darzustellen<br />

und rechnerisch zu bestimmen, falls diese nicht wärmebrückenfrei<br />

konstruiert sind. Die Detailanschlüsse betreffen<br />

zumindest die Fenster, Haustüren, Sockel, Traufe, Ortgang,<br />

Deckenauflager, Wandaufbauten und die Anschlüsse der Innenwände<br />

an Bodenplatte und Dach. Auch die exakte Lage der luftdichten<br />

Ebene ist in diesen Plänen festzulegen.<br />

Im Rahmen der Objektüberwachung sind die erstellten Pläne<br />

so exakt wie möglich umzusetzen. Bauherren und Bauleiter<br />

sollten die entsprechenden Firmen dafür sensibilisieren. Oftmals<br />

hilft es, frühzeitig im Verlauf der Ausführung auf den<br />

BlowerDoor-Test mit den erhöhten Anforderungen an Passivhäuser,<br />

auf eine mögliche geplante Gebäudethermografie oder<br />

auf eine Zertifizierung oder Überprüfung hinzuweisen. Eine<br />

Fotodokumentation, das Archivieren der Lieferscheine und<br />

Materialproben sind obligatorisch.<br />

Keine Angst vor den Kosten<br />

Über die Mehrkosten eines <strong>Passivhaus</strong>es wurde schon viel spekuliert.<br />

Vergleicht man jedoch zwei im Wesentlichen identische<br />

Gebäude miteinander, das eine im <strong>Passivhaus</strong>standard und das<br />

andere nach der Energieeinsparverordnung, so ist das Gebäude<br />

52 <strong>Passivhaus</strong> <strong>Kompendium</strong> 2014

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