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Leseprobe (PDF) - Passivhaus Kompendium

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Positionen & Fakten<br />

Das anfängliche Forschungstool <strong>Passivhaus</strong><br />

Projektierungs-Paket (PHPP) ist<br />

heute das einzig relevante Berechnungswerkzeug<br />

für das <strong>Passivhaus</strong>. Aktuell ist<br />

die Version PHPP 8 auf dem Markt.<br />

nach der Energieeinsparverordnung bei genauerer Betrachtung<br />

deutlich teurer. Wie das? Es kommt allein auf die Sichtweise<br />

an. In den Kostenüberlegungen sollte der Betrachtungszeitraum<br />

auf die Lebensdauer des Gebäudes, also auf etwa 30 bis 50<br />

Jahre, ausgeweitet werden. Der Werterhalt eines <strong>Passivhaus</strong>es<br />

wird erheblich besser sein als ein Gebäude nach der EnEV, das<br />

bereits heute im Vergleich zum Spitzenstandard nahezu Altbauniveau<br />

aufweist. Bauherren sollen sich deshalb nicht durch<br />

willkürlich gewählte Kostenargumente von den am Bauvorhaben<br />

Beteiligten verunsichern lassen. Die „Fachleute“, die aus<br />

Kostengründen von der <strong>Passivhaus</strong>bauweise abraten, tun dies<br />

häufig, um eigene Unerfahrenheit auf diesem Gebiet zu vertuschen<br />

oder weil sie den Mehraufwand in der Planung scheuen.<br />

Im Bereich der Herstellungskosten liegen die Mehrkosten bei<br />

den vorgenannten Gebäudevergleichen bei etwa 5 %. Dem Argument<br />

des Planers, das <strong>Passivhaus</strong> würde z. B. 10 % Mehrkosten<br />

verursachen, ist mit dem Argument zu begegnen: „Dann<br />

bauen wir es eben 10 % kleiner.“<br />

Bauherrenpflichten<br />

Zur Realisierung eines <strong>Passivhaus</strong>es ist die Mitwirkung der<br />

Bauherren erforderlich. Dies betrifft etwa die frühzeitige Beauftragung<br />

der erforderlichen Planungsleistungen und der weiteren<br />

Fachleute für Sonderaufgaben, die regelmäßige Teilnahme<br />

an Baubesprechungen, die Erfordernis, Entscheidungen zu<br />

treffen, unvorhergesehene Leistungen im Zuge der Ausführung<br />

zu genehmigen, Abnahmen zu tätigen und natürlich Zahlungen<br />

zügig zu leisten. Größere Änderungen sollten in der Ausführung<br />

vermieden werden, denn diese wirken sich meist im PHPP<br />

aus. Bestehende DIN-Normen entsprechen nicht immer dem<br />

Stand der Technik und sind für Passivhäuser gelegentlich kontraproduktiv.<br />

Hier sollte dem Planungsteam Vertrauen signalisiert<br />

werden.<br />

Zeitweilig werden Architekten mit Bauherrenwünschen konfrontiert,<br />

die mit dem Baurecht des Grundstücks nicht vereinbar<br />

sind. Dies gilt insbesondere für die Realisierung mehrgeschossiger<br />

Passivhäuser mit Flach- oder Pultdach. Nur bei entsprechender<br />

städtebaulicher Zulässigkeit kann solch eine architektonische<br />

Gestaltung realisiert werden. Abweichungen<br />

und Befreiungen bedürfen immer des Einverständnisses der<br />

Baubehörden. Zugeständnisse zur Änderung der Dachform<br />

sind dabei eher selten, aber nicht ausgeschlossen. Bauherren<br />

sollten sich deshalb bereits beim Grundstückskauf von Fachleuten<br />

beraten lassen.<br />

Resümee<br />

Die Praxis zeigt: Bei kompetenter Planung ist es einfach, komfortable<br />

Passivhäuser zu errichten. Achtzugeben ist insbesondere<br />

auf die Vertragsgestaltung im Rahmen des Kaufes oder der<br />

Beauftragung des Planers. Hier ist der Verweis auf das <strong>Passivhaus</strong><br />

Institut und das dazugehörige Rechenverfahren, also auf<br />

das PHPP und die darin enthaltenen Mindestanforderungen<br />

erforderlich. Bereits mit der Auswahl des Planers und des dazugehörigen<br />

Planungsteams entscheidet sich die Qualität des Gebäudes<br />

– Referenzen sind hilfreich. Von angekün digten Mehrkosten<br />

darf man sich nicht verunsichern lassen, stattdessen<br />

sollte mit allen Beteiligten nach Einsparpotenzial gesucht werden,<br />

ohne auf den bestmöglichen Effizienzstandard zu verzichten.<br />

Schon in der frühen Planungsphase sollte entschieden werden,<br />

ob die Vorteile der Trennung von Heizung und Lüftung die<br />

entstehenden Mehrkosten rechtfertigen. Auch Passivhäuser<br />

müssen die städtebaulichen Vorgaben, die sich z. B. aus dem<br />

Bebauungsplan ergeben, einhalten. Befreiungen und Abweichungen<br />

sind hier eher die Ausnahme.<br />

Wenn die vorgenannten Sachverhalte beachtet werden, lassen<br />

sich Baurisiken beim eigenen <strong>Passivhaus</strong> minimieren.<br />

Dr. Werner Friedl<br />

ist „Zertifizierter <strong>Passivhaus</strong>Planer“ und seit über 15 Jahren<br />

als freier Architekt auf die <strong>Passivhaus</strong>bauweise spezialisiert.<br />

Er wurde mit dem Umweltpreis des Landkreises<br />

Aichach-Friedberg und als Zukunftspreisträger der Stadt<br />

Augsburg ausgezeichnet. Außerdem ist er Herausgeber<br />

und Autor von Fachliteratur, Sachverständiger für die<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV) in Bayern und Referent.<br />

www.architekt-friedl.de<br />

<strong>Passivhaus</strong> <strong>Kompendium</strong> 2014<br />

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