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Prüfungsordnung - Fakultät für Physik und Astronomie

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A 14-01-1 15.02.10 05 - 25<br />

Codiernummer letzte Änderung Auflage - Seitenzahl<br />

Anlage 7: Benotung nach ECTS<br />

Die Vergabe der "ECTS-Grade" für eine erfolgreich absolvierte Prüfungsleistung entspricht<br />

folgender Zuordnung:<br />

A die besten 10 %<br />

B die nächsten 25 %<br />

C die nächsten 30 %<br />

D die nächsten 25 %<br />

E die nächsten 10 %<br />

Die Datenerhebung kann sich auf einen Prüfungstermin, ein Studienjahr oder auf<br />

mehrere Studienjahre beziehen. Die Gr<strong>und</strong>lage der Daten wird bei der ECTS-Note<br />

ausgewiesen. Die ECTS-Note ist als Ergänzung für Studienabschlüsse obligatorisch,<br />

für einzelne Module kann sie – so weit dies möglich <strong>und</strong> ein entsprechender Bedarf<br />

gegeben ist – fakultativ ausgewiesen werden.<br />

============================================================<br />

Veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Rektors vom 26. Januar 2007, S. 249, geändert<br />

am 14. September 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 19. Oktober 2007, S.<br />

2819), am 28. Mai 2008 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 24. Juni 2008, S. 461), am<br />

18. Mai 2009 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 15. Juni 2009, S. 749) <strong>und</strong> am 15.<br />

Februar 2010 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 24.02.10, S. 161).

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