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Fachkunde im STRAHLENSCHUTZ - Fachbereich Physik der ...

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TECHNISCHE UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN<br />

Dr. Hans-Jochen Foth<br />

1965 Neue Fassung <strong>der</strong> 1. StrlSchV<br />

1967 2. Strahlenschutzverordnung (inkl. Regelung für Schulen)<br />

Erkenntnis: Es gibt keinen Schwellwert für<br />

absolut unschädliche Strahleneinwirkung,<br />

bereits ein - Quant kann Schäden hervorrufen!<br />

Max<strong>im</strong>al zulässige Dosis = Dosis, die toleriert werden<br />

kann, ohne größeren Schaden zu befürchten<br />

300 Sv – Konzept für die unkontrollierte Bevölkerung,<br />

höher zulässige Dosiswerte nur bei Überwachung<br />

1973 Allgemeine Röntgenverordnung (RöV), erstmals auch<br />

gültig für Mediziner (mit 10jähriger Anpasszeit!)<br />

1965 Neue StrlSchV: Grundsatz: Die Strahlenexposition ist<br />

„so gering wie möglich“ zu halten<br />

3. Gesetzliche Regelung zur Beschränkung<br />

<strong>der</strong> Strahlenbelastung 2<br />

<strong>Fachkunde</strong> <strong>im</strong> Strahlenschutz, Vorlesung + Praktikum, WS 2013/14 14

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