Fachkunde im STRAHLENSCHUTZ - Fachbereich Physik der ...
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TECHNISCHE UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN<br />
Dr. Hans-Jochen Foth<br />
1965 Neue Fassung <strong>der</strong> 1. StrlSchV<br />
1967 2. Strahlenschutzverordnung (inkl. Regelung für Schulen)<br />
Erkenntnis: Es gibt keinen Schwellwert für<br />
absolut unschädliche Strahleneinwirkung,<br />
bereits ein - Quant kann Schäden hervorrufen!<br />
Max<strong>im</strong>al zulässige Dosis = Dosis, die toleriert werden<br />
kann, ohne größeren Schaden zu befürchten<br />
300 Sv – Konzept für die unkontrollierte Bevölkerung,<br />
höher zulässige Dosiswerte nur bei Überwachung<br />
1973 Allgemeine Röntgenverordnung (RöV), erstmals auch<br />
gültig für Mediziner (mit 10jähriger Anpasszeit!)<br />
1965 Neue StrlSchV: Grundsatz: Die Strahlenexposition ist<br />
„so gering wie möglich“ zu halten<br />
3. Gesetzliche Regelung zur Beschränkung<br />
<strong>der</strong> Strahlenbelastung 2<br />
<strong>Fachkunde</strong> <strong>im</strong> Strahlenschutz, Vorlesung + Praktikum, WS 2013/14 14