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Offener Brief - Pilot und Flugzeug

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Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler Zum Marksteig 4<br />

01728 Possendorf<br />

<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />

An Herrn<br />

Dr. med. A. Kirklies<br />

Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamt / Fachb. L5<br />

Postfach 3054<br />

D- 38020 Braunschweig<br />

Dresden, den 3. 9.2004<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Kirklies,<br />

ich habe Ihren <strong>Brief</strong> an Herrn Hoppenrath im Forum<br />

http://www.fotokalender-segelfliegen.de/content.php?flash_actual=6<br />

klick: JAR-FCL3 Forum<br />

gelesen. Dieses Schreiben erlaubt einen unglaublichen Einblick in die behördeninterne Argumentation zur<br />

Knebelung <strong>und</strong> langsamen Abschaffung der privaten Luftfahrt in Deutschland mit Hilfe der JAR<br />

Vereinbarungen. Es kann nicht unwidersprochen bleiben.<br />

Zunächst habe ich an eine gelungene Karikatur der Beamtenmentalität geglaubt <strong>und</strong> mich amüsiert. Herr<br />

Dr. Zink hat mir aber versichert, dass dieser <strong>Brief</strong> tatsächlich Ihre Antwort aus dem LBA auf unsere<br />

Probleme mit der b<strong>und</strong>esdeutschen Auslegung der JAR Vereinbarung ist.<br />

Ich hätte nicht gedacht, dass die ängstliche Beamtenseele sich mal selber so öffentlich <strong>und</strong> ehrlich zu<br />

Protokoll gibt. Danke!<br />

So deutlich wird das normalerweise nur von Dieter Hildebrandt im „Scheibenwischer“ ausgedrückt.<br />

Ich habe aber trotzdem noch einige Fragen, die wahrscheinlich allen Privatpiloten dieser Republik auf<br />

dem Herzen brennen. Darum ist dieser <strong>Brief</strong> öffentlich <strong>und</strong> ich bitte nicht um Antwort, sondern ich<br />

beantrage diese förmlich.<br />

Ihr <strong>Brief</strong> vom 5.8.2004:<br />

Sehr geehrter Herr Hoppenrath,<br />

besten Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juni <strong>und</strong> 20 Juli 2004 bezüglich einer Kommentierung von JAR-FCL 3<br />

deutsch durch Herrn Dr. Zink zu der wir wie folgt Stellung nehmen möchten:<br />

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr eine im deutschen<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz festgeschriebene Aufgabe darstellt. Hierzu gehört auch die in § 4 des Luftverkehrsgesetzes durch<br />

jeden Luftfahrzeugführer nachzuweisende Tauglichkeit.<br />

1


Damit Luftverkehr auch über staatliche Hoheitsgrenzen hinweg stattfinden kann, wurde ein internationales<br />

Vertragswerk entwickelt, dem bis heute 188 Staaten der Welt beigetreten sind (ICAO Abkommen vom<br />

07.12.1944). Diesem internationalen Vertragswerk ist die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland beigetreten <strong>und</strong> hat die<br />

dort festgelegten Mindeststandards im Gesetz über den Beitritt der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zu dem<br />

Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt ICAO mit Datum vom 07. April 1956 in<br />

deutsches Recht überführt.<br />

Neben dem ICAO Abkommen sind in der jüngeren Vergangenheit weitere internationale Abkommen vereinbart<br />

worden, so auch die Regelungen der JAR-FCL. Diese weisen jedoch die Besonderheit auf, dass sie in das jeweils<br />

bestehende Rechtsgefüge der einzelnen am Abkommen beteiligten Staaten eingearbeitet werden müssen. Dieses<br />

*Einarbeiten" bedingt die Berücksichtigung anderer schon bestehender nationaler Rechtsvorschriften, die mit<br />

den einzuarbeitenden möglicher Weise in eine schädliche Konkurrenz treten könnten.<br />

Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass die Regelungen der JAR-FCL auf denen der ICAO basieren <strong>und</strong> daher<br />

nicht im Widerspruch zu diesen stehen.<br />

Schon seit Bestehen des ICAO-Abkommens im Jahre 1944 wird dort im Bereich der Regelungen zur Feststellung<br />

der Tauglichkeit von Luftfahrtpersonal die Übermittlung sämtlicher Ergebnisse <strong>und</strong> Details der<br />

flugmedizinischen Untersuchung eines jeden Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis an die für die Lizenz<br />

verantwortliche Behörde festgeschrieben. Eine solche Übermittlung detaillierter flugmedizinischer<br />

Informationen findet zum Beispiel bei der FAA in Amerika oder CASA in Australien ausnahmslos statt.<br />

Aber nicht für Privatpiloten. In den sicherheitshysterischen USA gehe ich zum AME, bekomme nach<br />

einer im Umfang zu uns vergleichbaren Untersuchung mein Tauglichkeitszeugnis in die Hand <strong>und</strong> kann<br />

wieder gehen. Solange ich mit den Dioptrien -6 nicht unterschreite, benötige ich einen aktuellen<br />

Brillenpass <strong>und</strong> meine Augen werden untersucht, indem ich mit meiner Brille einen Sehtest absolviere.<br />

100% mit Brille <strong>und</strong> ich bin tauglich. Bei mehr als -6 Dioptrien benötige ich vom Augenarzt eine<br />

Bestätigung, dass das Auge organisch ges<strong>und</strong> ist.<br />

Eine Grenze in unserem Sinne gibt es nicht. Das Kriterium ist 100% <strong>und</strong> organisch ges<strong>und</strong>.<br />

Lesen Sie einmal:<br />

http://www.cami.jccbi.gov/<br />

http://www.cami.jccbi.gov/aam-300/part67.html#b67103<br />

http://www.cami.jccbi.gov/aam-300/amcdfaq.html<br />

Für die restliche Scheinverlängerung benötige ich auch keine „ausstellende Behörde“, keinen RP oder<br />

sonst irgendwen <strong>und</strong> schon gar nicht die exorbitanten Gebühren, die diese Arbeitsbeschaffungsmassnahmen<br />

bei uns kosten. Dort verwickelt mich alle 2 Jahre ein von der FAA authorisierter Fluglehrer<br />

in ein ziemlich anspruchvolles Gespräch <strong>und</strong> fliegt dann ein für mich nicht vorhersehbares, von ihm<br />

gewähltes Programm mit mir. Und wenn er der Meinung ist, ich kann das noch, dann schreibt er mir das,<br />

während ich zugucke, unabhängig von Flugst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Startanzahl in mein Flugbuch. Diese<br />

Unterschrift, zusammen mit dem gültigen Medical reicht sofort aus, meinen PPL jederzeit, auch nach 20<br />

Jahren wieder zu aktivieren. „Verfallen“ oder „ruhen“ tut meine Lizenz gr<strong>und</strong>sätzlich nicht.<br />

Bevor Sie jetzt sagen: “Das geht nicht“, es geht genau so. So einfach kann das sein.<br />

Mit diesem Schein kann ich dann in Deutschland N- registrierte <strong>Flugzeug</strong>e fliegen. Da haben Sie kein<br />

Problem. Ist das Risiko kleiner?<br />

Oder können Sie nur deshalb gut schlafen, weil die amerikanischen Kollegen „die Verantwortung<br />

tragen“?<br />

Das Ziel dieser Übertragungen medizinischer Daten ist auch nicht ein *totaler medizinischer<br />

Überwachungsstaat", sondern resultiert aus der juristischen Verantwortung der Behörde für die Rechtmäßigkeit<br />

sowie Rechtskonformität der erteilten Lizenzen.<br />

Die juristische Verantwortung trägt gr<strong>und</strong>sätzlich derjenige, der dann im Fall der Fälle zur<br />

Verantwortung gezogen wird.<br />

Wann wurde in Deutschland das letzte Mal eine Behörde richtig zur Verantwortung gezogen?<br />

2


Was ist bei uns in Wahrheit passiert?<br />

Erst werden die überzogenen Vorschriften von den Behörden erlassen <strong>und</strong> dann verstecken sich diese<br />

dahinter als wären sie von Gott gegeben. Wenn es hoch kommt, dann drückt der Sachbearbeiter auch<br />

noch sein Bedauern aus <strong>und</strong> stimmt mir zu, dass die Vorschrift Schwachsinn ist.<br />

Zum Thema „Überwachungsstaat“ sage ich weiter unten noch etwas.<br />

Sie ist auch Gr<strong>und</strong>lage der Berechtigung eines Luftfahrers, der im Besitz einer ICAO * Lizenz ist, die nationalen<br />

Hoheitsgrenzen in einem Luftfahrtzeug zu überwinden, ohne zuvor dafür mit jedem Staat dessen Luftraum<br />

durchflogen wird einzeln um Erlaubnis zu bitten.<br />

Die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen zur Beurteilung der Tauglichkeit von Luftfahrtpersonal umfassten vor der Einführung von<br />

JAR-FCL in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit Datum vom 01.05.2003 unter anderem die folgenden<br />

Rechtsvorschriften:<br />

§ 24 a der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit den entsprechend zugehörigen Tauglichkeitsrichtlinien<br />

Luftverkehrsordnung § 1 Absatz 3 *Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer<br />

berauschenden Mittel oder in Folge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als<br />

Führer eines Luftfahrzeuges oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen<br />

<strong>und</strong> nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein."<br />

Diese Vorschriften bedingten die Durchführung von flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen in<br />

regelmäßigen zeitlich festgelegten Intervallen, durchgeführt nach den medizinischen Kriterien, die in den<br />

Tauglichkeitsrichtlinien festgeschrieben waren.<br />

Noch einmal <strong>und</strong> langsam:<br />

Weil der <strong>Pilot</strong> unter Einfluss von Alkohol oder wegen anderer Krankheiten gelegentlich fluguntauglich<br />

ist, muss er sich regelmäßigen Untersuchungen unterziehen. Zu denen er natürlich nur geht, wenn er top<br />

fit ist<br />

Jetzt fange ich an, zu verstehen:<br />

Weil man in fortgeschrittenem Alter mehr trinkt, werden die Untersuchungsintervalle kürzer.<br />

Im Ernst: Die mir bekannten Privatpiloten haben diese äußerst sinnvolle Bestimmung immer als<br />

Verpflichtung zur SELBSTVERANTWORTUNG verstanden: Wer abends getrunken hat oder sich sonst<br />

nicht auf der Höhe fühlt, bleibt aus dem Cockpit raus. Da braucht es keinen Arzt!<br />

Aber wir lernen ja noch.<br />

Die Tauglichkeitsuntersuchungen dienen der Feststellung der Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Tauglichkeit eines Luftfahrers<br />

zum Zeitpunkt der Untersuchung <strong>und</strong> darüber hinaus prognostisch für das sich anschließende<br />

Tauglichkeitsintervall. Die letztere Beurteilung kann selbstverständlich nur eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung<br />

bezüglich des Auftretens von Erkrankungen bei einem Luftfahrer sein, die die Flugsicherheit beeinträchtigen.<br />

Damit auch im Tauglichkeitsintervall gewährleistet wird, dass ein erkrankter Luftfahrer nicht am Luftverkehr<br />

teilnimmt, existierte <strong>und</strong> existiert weiterhin die Regelung des § 1 Absatz 3 der Luftverkehrsordnung.<br />

Das ist der Punkt: Ob Sie es wollen oder nicht, schlussendlich verantwortlich ist der <strong>Pilot</strong>. Mehr braucht<br />

es nicht.<br />

Die dort gewählte Formulierung ist so allgemein gefasst, dass auch ein Luftfahrer mit einer *banalen"<br />

Erkältung nicht am Luftverkehr teilnehmen kann.<br />

RICHTIG! Das war immer so.<br />

Bedauerlicher Weise ist die Existenz dieser Rechtsgr<strong>und</strong>lage in Fliegerkreisen bisher weitgehend unbekannt<br />

gewesen <strong>und</strong> führte zu der irrigen Annahme, jeder Luftfahrer könnte weiterhin die Rechte seiner Lizenz ausüben,<br />

obgleich innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Tauglichkeitszeugnisses eine schwerwiegende Erkrankung, wie<br />

zum Beispiel ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Tumorerkrankung, etc. aufgetreten waren.<br />

3


FALSCH! Sie können sich nicht vorstellen, wie weit Sie daneben liegen!<br />

Glauben Sie im Ernst, dass sich ein Privatpilot mit einer Erkältung, die ihm das Hirn vernebelt, an den<br />

Steuerknüppel setzt? Wenn mein Kopf nicht klar ist, dann weiß das niemand besser als ich <strong>und</strong> für<br />

praktisch alle Privatpiloten (im Gegensatz zu Autofahrern!) ist ein solcher Zustand oder auch einfach nur<br />

Müdigkeit gleichwertig mit Restalkohol <strong>und</strong> mehr als ein guter Gr<strong>und</strong> sich nicht an den Steuerknüppel zu<br />

setzen. Wenn Sie etwas mit Segelfliegern <strong>und</strong> anderen Sportpiloten zu tun hätten, dann wüssten Sie, dass<br />

der Spruch „Ich fühl mich nicht“ der klassische Gr<strong>und</strong> ist, warum der Schlepppilot Ersatz sucht oder der<br />

gemeinsam geplante Flug nicht angetreten wird. Und die Leute sind weder krank noch betrunken. Oft<br />

war es nur eine anstrengende Woche.<br />

Aber:<br />

Nehmen wir die neuen Regeln <strong>und</strong> Ihre Begründung einmal wörtlich. Dann fange ich mir am Freitag eine<br />

Erkältung <strong>und</strong> habe am Samstag einen Brummkopf. Natürlich kann ich erst am Montag zum Fliegerarzt,<br />

auch die ausstellende Behörde hat geschlossen. Juristisch darf ich nach Ihrer Interpretation am<br />

Wochenende aber noch fliegen, da ich meine Tauglichkeit aus Sprechst<strong>und</strong>engründen amtlich überhaupt<br />

nicht abmelden kann.<br />

Ist das wirklich die Absicht? Das kann ich mir selbst bei deutschen Bürokraten nicht vorstellen. Ich gehe<br />

mal davon aus, dass selbst Sie erwarten, dass die von Ihnen oben zitierte Luftverkehrsordnung § 1<br />

weiterhin befolgt wird. Der Luftfahrer schreibt sich also SELBER krank.<br />

Und welche Rolle hat dann am Samstagmorgen der Fliegerarzt, die ausstellende Behörde oder das LBA?<br />

KEINE! Und das ist auch richtig so.<br />

Der <strong>Pilot</strong> ist in seiner Entscheidung ganz alleine selbst verantwortlich. Warum muss das so sein? Weil er<br />

auch alleine zur Verantwortung gezogen wird.<br />

Das war in der Vergangenheit bei uns so, das ist bei unseren europäischen Nachbarn <strong>und</strong> in den USA<br />

noch immer so <strong>und</strong> es sollte auch in der Zukunft besser so bleiben.<br />

Herr Dr. Kirklies, ob sie das glauben oder nicht: 99,99% tun genau das ohne groß nachzudenken.<br />

Aus SELBSTVERANTWORTUNG! Unvorstellbar!<br />

Der neue Behördenpopanz ist überflüssig <strong>und</strong> dient lediglich der Umsatzsteigerung der Papierindustrie,<br />

der verbleibenden Fliegerärzte, der Auslastung der AMC’s <strong>und</strong> der Arbeitsplatzsicherung der Behörden.<br />

Die anderen 0,01% erwischen Sie mit Ihren Vorschriften nicht. Die verletzen aber auch an anderer Stelle<br />

viel gr<strong>und</strong>legendere Prinzipien als mit Schnupfen oder mit ausgeheiltem, aber nicht gemeldetem<br />

Armbruch fliegen. Dafür landen sie dann irgendwann mal wie Alkoholiker am Steuer vorm Richter.<br />

Gut so!<br />

Positiv bewirken Sie mit Ihren neuen Vorschriften NICHTS.<br />

Stellt man einen Vergleich der ehemaligen Tauglichkeitsrichtlinien mit den neuen Tauglichkeitsanforderungen<br />

der JAR-FCL 3 deutsch an, stellt man rasch fest, dass die Inhalte dieser Anforderungen an den<br />

Ges<strong>und</strong>heitsstatus eines Luftfahrers sich nur unwesentlich verändert haben, oftmals sogar Erleichterungen<br />

eingeführt wurden, insbesondere was den Umfang von Tauglichkeitsuntersuchungen, deren Untersuchungstiefe<br />

oder die Frequenz von besonderen zusätzlichen Untersuchungen, wie zum Beispiel die augenärztliche<br />

Untersuchung, anbelangt. Zweifelsfrei sind die Tauglichkeitsanforderungen in den JAR-FCL 3 deutsch deutlich<br />

präziser formuliert worden, als dies in den alten Tauglichkeitsrichtlinien der Fall war, was nicht zur Folge hat,<br />

dass die Tauglichkeitsanforderungen verschärft oder der Ermessensspielraum des untersuchenden Fliegerarztes<br />

geschmälert wurden. Wie ist sonst zu deuten, dass auch schon unter den Tauglichkeitsrichtlinien zum Beispiel<br />

ein Asthma, ein Bluthochdruck, eine Operation im Bereich des Bauches, eine Einschränkung der<br />

Leistungsfähigkeit der Lunge durch akute oder chronische Erkrankungen etc. mit der Untauglichkeit verb<strong>und</strong>en<br />

war? Der in Fliegerkreisen so häufig genannte *banale" grippale Infekt mit Kopf <strong>und</strong> Gliederschmerzen,<br />

Rhinitis, Sinusitis <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener Belüftungsstörung der Nasennebenhöhlen, Husten oder Magen-Darm-<br />

Beschwerden mit Übelkeit oder Durchfall bewegt die überwiegende Anzahl der betroffenen Menschen dazu<br />

einen Hausarzt aufzusuchen <strong>und</strong> um Rat <strong>und</strong> Hilfe zu fragen. Dieser wird oftmals aufgr<strong>und</strong> der erheblichen<br />

Allgemeinsymptomatik eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen gewissen Zeitraum ausstellen. Ist der,<br />

der ärztlich gesehen nicht zur Arbeit gehen kann, trotzdem weiterhin fliegertauglich für die von ihm zu leistende<br />

anspruchsvolle Betätigung mit der damit verb<strong>und</strong>enen Verantwortung?<br />

4


Hier verwechseln sie etwas gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> eigentlich sollten Sie das wissen:<br />

Das eine mal hat der „betroffene Mensch“ einen Arbeitsvertrag <strong>und</strong> wird für die Zeit des Krankseins von<br />

seinen beruflichen Pflichten entb<strong>und</strong>en. Das kann er natürlich nicht alleine. Der Arbeitgeber hat ein<br />

Recht zu wissen, warum dieser Kollege seinen Vertrag nicht erfüllt <strong>und</strong> ab wann er in diesen Vertrag<br />

wieder einsteigt. Das regelt der Arzt, sozusagen als neutrale <strong>und</strong> glaubwürdige Instanz.<br />

Sie können sicher davon ausgehen, dass 99,99% der Sportpiloten sich lange, bevor sie sich vom Arzt<br />

arbeitsunfähig schreiben lassen, selber flugunfähig schreiben. Ganz ohne Fliegerarzt <strong>und</strong> Behörden.<br />

Im Übrigen halte ich es für absolut unzumutbar, wenn jemand arbeitsunfähig geschrieben ist, dass er sich<br />

dann noch einen Termin beim Fliegerarzt besorgt. Da würde ich als Arbeitgeber heftig protestieren. Der<br />

Mann soll ges<strong>und</strong> werden <strong>und</strong> nicht in der Stadt rumlaufen.<br />

Macht es nicht Sinn in solchen Fällen zu fordern, dass auch der betreuende Fliegerarzt um Rat gefragt wird <strong>und</strong><br />

mit diesem zusammen eine Entscheidung getroffen wird, ob ein Tauglichkeitszeugnis uneingeschränkt Gültigkeit<br />

besitzt? Macht es nicht Sinn, dass auch die Fliegertauglichkeit ruht, solange der Infekt akut ist <strong>und</strong> die<br />

Symptome bestehen?<br />

Nein, das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn ich krank bin, dann gehe ich zum Hausarzt, um mir helfen<br />

zu lassen. Warum soll mir der Fliegerarzt für 50 EURO bestätigen, was ich schon weiß?<br />

Und wenn ich dann ges<strong>und</strong> bin, gebe ich ihm noch einmal 50 EURO damit er mir das auch bestätigt.<br />

Was haben die Behörden (LBA, RP) davon, dass sie es dann auch wissen? Können sie helfen? Sicher<br />

nicht. Aber wie ich sie kennen gelernt habe, wollen die eine Rechnung schreiben.<br />

Und es sind ja nicht nur die Kosten.<br />

Ich weiß, es ist im öffentlichen Dienst fast nicht vorstellbar: Der normale Mensch muss arbeiten. Der hat<br />

für einen solchen, völlig überflüssigen Unfug keine Zeit!<br />

-------------------------------<br />

Ihre nächsten Sätze sollten wir jetzt ganz langsam lesen. Sonst bekommen wir die ungeheuerliche<br />

Unterstellung von Dummheit <strong>und</strong> Verantwortungslosigkeit nicht mit:<br />

Zugegeben, eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung sondern ein besonderer von der Natur vorgesehener<br />

Zustand im Leben einer Frau, sofern sie dies wünscht.<br />

Frage, nur aus Interesse: Und wenn sie es nicht wünscht, dann ist es kein besonderer Zustand?<br />

Mit diesem besonderen Zustand können jedoch Veränderungen auftreten, wie permanente Übelkeit, Blutarmut<br />

oder Zunahme des Körperumfanges, der die körperliche Leistungsfähigkeit einer Frau deutlich einschränken<br />

kann. Sollte eine solche schwangere Frau, obgleich sie im Beginn ihrer Schwangerschaft über permanente<br />

Übelkeit klagt auch noch als verantwortliche Luftfahrzeugführerin in ein <strong>Flugzeug</strong> einsteigen, wobei allen<br />

<strong>Pilot</strong>en klar ist, dass sie sich mit einem Luftfahrzeug in einem dreidimensionalen Raum bewegt, <strong>und</strong> Bewegungen<br />

des genutzten Luftfahrzeuges auftreten, die eine Übelkeit verstärken können?<br />

Ist das neu? Muss da etwas neu geregelt werden? Müssen unsere Frauen da noch etwas lernen?<br />

Lesen Sie Ihren Erguss noch einmal durch, aber langsam:<br />

So etwas gibt man von sich, wenn man reden muss aber nichts zu sagen hat.<br />

Ist ein Luftfahrzeugführer, der Übelkeit möglicherweise mit Brechreiz aufweist in der Lage verantwortlich ein<br />

Luftfahrzeug zu steuern? Sollte eine schwangere Frau im fortgeschrittenen Schwangerschaftsverlauf unter einer<br />

üblicherweise auftretenden Anämie ohne weiteres auch noch die Sauerstoffversorgung des Körpers durch<br />

Höhenaufstieg verschlechtern?<br />

Nein, sie sollte es nicht. Auf gar keinen Fall. Ich bin in diesem Punkt ganz Ihrer Meinung!<br />

Ich empfinde allerdings die Unterstellung, daß Frauen so dumm sind, als unverschämte Anmaßung!<br />

Und nur die fürsorgliche amtliche Hilfestellung in Form des Fliegerarztes kann sie nun endlich davon<br />

abhalten! Das nenne ich die Sorte Fortschritt <strong>und</strong> Reform, die dieses Land am wenigsten braucht.<br />

Wie kann ein Dr. med. auf so weltfremde Ideen kommen <strong>und</strong> sie auch noch hinschreiben?<br />

5


1. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Nennen Sie mir einen Fall, in dem die neue Regelung mit Blick auf schwangere Frauen einen Unfall oder<br />

auch nur eine kritische Situation verhindert hätte.<br />

Macht es nicht Sinn, die Schwangeren in Verbindung mit dem behandelnden Frauenarzt <strong>und</strong> dem Fliegerarzt zu<br />

betreuen <strong>und</strong> je nach Schwangerschaftsverlauf eine fliegerische Betätigung gewähren, sofern dies ärztlich<br />

vertretbar erscheint?<br />

Die Antwort ist ganz einfach: NEIN!<br />

Beim besten Willen: Der Fliegerarzt hat bei der Behandlung <strong>und</strong> Betreuung von Schwangeren überhaupt<br />

keine Rolle. Und was wollen Sie mit dem Untersuchungsergebnis beim LBA?<br />

Das ist behördlicher Größenwahn, der davon ausgeht, dass ohne staatliche Regelung nichts richtig geht.<br />

Warum lassen Sie diese Frau nicht SELBSTVERANTWORTLICH entscheiden, wie übel ihr ist?<br />

Wer als behandelnder Arzt schon einmal einen Patienten empfangen hat, der unter einer akuten Nieren- oder<br />

Gallenkolik leidet, weiß, dass dieser nicht fre<strong>und</strong>lich lächeln die Tür zur Praxis oder zum Krankenhaus öffnet<br />

<strong>und</strong> ruhig auf den untersuchenden Arzt wartet. In der Regel handelt es sich um Notfallpatienten, die so starke<br />

Schmerzen haben, dass die kaum eine Begrüßung über die Lippen bekommen. Und wenn man darüber hinaus<br />

noch in Kenntnis darüber ist, dass Kolikschmerzen stärken seien können als die Geburtsschmerzen einer<br />

gebärenden Frau, sei die Frage erlaubt, ob es ohne weiteres vertretbar ist, Luftfahrtzeugführer mit einem hohen<br />

Risiko des Auftretens einer Kolik bedingungslos die Tauglichkeit zu attestieren. Es käme sicherlich auch kein<br />

Mensch auf die Idee eine kreißende Frau als verantwortliche Luftfahrzeugführerin zu akzeptieren.<br />

Natürlich gehören diese Patienten nicht als PIC in ein <strong>Flugzeug</strong>.<br />

Es ist aber auch in der Vergangenheit, ohne diesen Behördenwahn, keine kreißende Frau auf die Idee<br />

gekommen, verantwortlich ein Luftfahrzeug führen zu wollen.<br />

Alleine die Unterstellung, dass der Rest der Welt so dumm ist <strong>und</strong> in dieser Hinsicht der Hilfe des LBA<br />

benötigt, ist entwürdigend <strong>und</strong> entmündigend!<br />

Sie zeigt überdeutlich die Geisteshaltung in deutschen Amtsstuben dem unmündigen, unfähigen,<br />

unverantwortlichen Bürger gegenüber.<br />

Und wenn es tatsächlich einmal einen solchen Wahnsinnigen geben sollte:<br />

Lieber Herr Dr. Kirklies, gehen Sie mal davon aus, dass sie DEN mit behördlichen Anordnungen nicht<br />

abhalten.<br />

Der fliegt mit seiner Kolik , wenn ihm danach ist, begleitet von 2 Abfangjägern Kreise über Frankfurt.<br />

Und Sie glauben an die Kraft Ihrer Vorschriften??? Lächerlich!<br />

Sie bewirken NICHTS im Sinn von mehr Sicherheit.<br />

2. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Nennen Sie mir einen Fall, in dem die neue Regelung mit Blick auf Koliken einen Unfall oder auch nur<br />

eine kritische Situation in der Vergangenheit verhindert hätte. Bitte nennen Sie mir nur Fälle, in denen<br />

das Risiko vorher bekannt war. Unbekanntes Risiko wird auch heute nicht erfasst.<br />

Aber:<br />

Ich kenne alleine in meinem Fre<strong>und</strong>eskreis zwei Fälle, in denen <strong>Pilot</strong>en, nachdem bei einer<br />

Vorsorgeuntersuchung dieses Risiko festgestellt wurde, freiwillig <strong>und</strong> vorsorglich dieses Risiko beseitigt<br />

haben.<br />

Und jetzt kommt es: Vorher sind sie nicht mehr ins Cockpit gestiegen, noch nicht einmal als Mitflieger.<br />

Das nenne ich SELBSTVERANTWORTUNG. Ein Wort, das deutschen Behörden ohnehin sehr<br />

verdächtig ist, weil sie es nicht kennen.<br />

Ist es im Zusammenhang mit den genannten Erkrankungen oder Besonderheiten wirklich sinnvoll eine<br />

Unterscheidung zwischen Berufs- <strong>und</strong> Privatpiloten zu machen?<br />

6


Natürlich!<br />

Der eine muss fliegen, weil er einen Arbeitsvertrag hat. Und von diesen Pflichten kann ihn nur ein Arzt<br />

entbinden.<br />

Der andere darf fliegen, wenn er sich wohl fühlt. Und wenn er sich nicht wohl fühlt, dann trifft er<br />

Samstagmorgen am Kaffeetisch die Entscheidung: „Heute nicht!“<br />

Er braucht vielleicht einen Arzt. Aber ganz sicher nicht für diese Entscheidung.<br />

Erleben Privatpiloten Erkrankungen anders als Berufspiloten? Sind diese dort weniger stark ausgeprägt?<br />

Und wie passt das mit der Tatsache zusammen, dass Privatpiloten in der Regel keinen Co-<strong>Pilot</strong>en mitführen,<br />

Verkehrspiloten aber üblicherweise zu zweit fliegen.<br />

Natürlich nicht. Das hat etwas mit der Größe des Risikos zu tun.<br />

Es hängt damit zusammen, dass der eine maximal für noch 3 andere die Verantwortung übernimmt. Diese<br />

Verantwortung ist vergleichbar mit der eines Autofahrers. Allerdings ist dessen Risiko, auf der Autobahn<br />

in einen Unfall verwickelt zu werden, wesentlich höher.<br />

Der Berufspilot übernimmt die Verantwortung für bis zu 500 andere Menschen <strong>und</strong> für ein ungleich<br />

höheres Schadenspotential.<br />

Das äußert sich übrigens auch in den Versicherungssummen.<br />

Aber ich dachte, Sie wissen das.<br />

Müssten aus dieser rein fachlichen Betrachtung bei gleichem medizinischen Risiko die Anforderungen an<br />

Luftfahrer, die *Single <strong>Pilot</strong>" fliegen, nicht höher sein, als die für eine Mehrmannbesatzung?<br />

Diese Logik kann ich mir in einer Behörde nun wirklich gut vorstellen.<br />

Was schlagen Sie mit diesem Argument für den einsitzigen Eurofighter vor? (750km/h, 300 ft, scharfe<br />

Waffen)<br />

Komplette Fliegertauglichkeitsuntersuchung Klasse 1 vor jedem Alarmstart??<br />

Betrachtet man die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen, die bis zu der Einführung von JAR-FCL in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland Gültigkeit hatten, insbesondere die Regelungen des § 1 der Luftverkehrs-Ordnung, so war<br />

tatsächlich bei jeder noch so kleinen Erkrankung eine aktive fliegerische Betätigung de facto ausgeschlossen.<br />

Das ist richtig <strong>und</strong> hier liegt der Schlüssel für die von Ihnen geleugnete SELBSTVERANTWORTUNG.<br />

Die Sportpiloten haben sich, wenn nötig <strong>und</strong> sinnvoll immer schon zuverlässig selber „gegro<strong>und</strong>et“. Ganz<br />

ohne behördliche Hilfe <strong>und</strong> kostenpflichtige Aktenvorgänge.<br />

Das hat immer hervorragend funktioniert.<br />

SELBSTVERANTWORTUNG! Unvorstellbar!<br />

3. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Nennen Sie mir einen Gr<strong>und</strong>, warum das nicht weiterhin funktionieren soll.<br />

Nach Einführung von JAR-FCL ist der verantwortliche Umgang mit Erkrankungen, die während eines<br />

Gültigkeitsintervalls eines bestehenden Tauglichkeitszeugnisses auftreten auf die Luftfahrer delegiert worden.<br />

Das war schon immer so, nur ohne behördliche Hilfestellung. § 1 der Luftverkehrs-Ordnung, s.o.<br />

Diese Delegierung entbindet den Luftfahrer, der in der Regel als medizinischer Laie betrachtet werden muss,<br />

natürlich nicht von seiner Verpflichtung, die Bedeutung der aufgetretenen Erkrankung bezüglich der<br />

Flugtauglichkeit mindestens mit dem betreuenden Fliegerarzt zu klären. Darüber hinaus wurde für<br />

Erkrankungen, bei denen man eine erhebliche Beeinflussung der Flugsicherheit unterstellen muss, eine<br />

Meldeverpflichtung etabliert.<br />

Das ist genau der Unfug. Ihre Behörde will jetzt, im Sinne des Wortes, über jeden Husten Bescheid<br />

wissen, Akten anlegen, Löcher rein machen, abheften, Rechnungen schreiben <strong>und</strong> neue Mitarbeiter<br />

einstellen oder alte weiterbeschäftigen.<br />

7


Und was den medizinischen Laien angeht: Die Entscheidung trifft nach den neuen Regeln die ausstellende<br />

Behörde. Sitzen da medizinische Experten?<br />

Oder ist es nicht doch so, dass in guter Tradition möglichst viele Stationen eingeb<strong>und</strong>en werden müssen,<br />

damit die Verantwortung auf möglichst viele Personen verteilt wird <strong>und</strong> der Apparat sich auf diese Weise<br />

selber seine Notwendigkeit beweist <strong>und</strong> diese erhält?<br />

4. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Was ist der neu gewonnene Vorteil? Welches Risiko wird tatsächlich kleiner?<br />

(Bitte kommen Sie nicht wieder mit der Geschichte von der kreißenden Frau am Steuer eines<br />

Luftfahrzeugs.)<br />

In welchem Bereich erwarten Sie jetzt deutlich kleinere Unfallzahlen? Bitte Begründung <strong>und</strong> nach<br />

Unfallursache aufgeschlüsselte Statistik der letzten Jahre vor JAR-FCL.<br />

Bitte vergleichen Sie diese auch mit anderen Ländern, die ihre Verwaltung am Nötigen, gepaart mit<br />

Vertrauen zum ges<strong>und</strong>en Menschenverstand orientieren <strong>und</strong> nicht am technisch Machbaren <strong>und</strong> der<br />

Angst um den Arbeitsplatz in den Ämtern.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass es bei objektiver Betrachtungsweise nicht zu einer<br />

Verschärfung der Anforderungen an Luftfahrzeugführer nach Einführung von JAR-FCL gekommen ist.<br />

Sicherlich sind mit den neuen Regelungen viele Dinge präzisiert worden, so dass sie leichter <strong>und</strong> eindeutiger zu<br />

verstehen sind.<br />

Das ist ein Witz! Weiter weg von der Wirklichkeit können Sie überhaupt nicht sein.<br />

ALLE Beteiligten haben zu Beginn gerätselt, wie das denn wohl geht. Die Fliegerärzte <strong>und</strong> die<br />

ausstellenden Behörden inklusive. Ich selber habe im letzten Jahr meine Lizenzen nach 10 (in Worten:<br />

Zehn) Wochen wieder bekommen. Normal ist eine, maximal zwei Wochen.<br />

Begründung: wegen der neuen Regelung <strong>und</strong> den vielen Unklarheiten war die Arbeitsbelastung so hoch<br />

(orig. Ton RP Sachsen). Dabei waren die Papiere komplett in Ordnung. Es musste nur gestempelt werden.<br />

Lesen Sie sich mal die Kommentare Ihrer Fliegerarztkollegen durch:<br />

http://www.fliegerarztverband.de/jarfcl3.htm<br />

Und wenn ich mir die Diskussionen <strong>und</strong> Erlebnisberichte in den Vereinen <strong>und</strong> auf den Flugplätzen<br />

anhöre, dann kann die Präzisierung dieser Regelung problemlos mit Dosenpfand, Toll Collect,<br />

Ges<strong>und</strong>heitsreform, Ausbildungsabgabe, Hartz4 <strong>und</strong> Alg2 in eine Reihe gestellt werden.<br />

Das sind alles in bester Absicht gemeinte, grandiose Würfe von Verwaltungsbeamten. Alleine das<br />

Publikum ist so <strong>und</strong>ankbar.<br />

Ziel der europäisch harmonisierten JAR-FCL * Anforderungen war auch insbesondere, dass Inhaber von<br />

Lizenzen <strong>und</strong> Berechtigungen, die nach diesen JAR-FCL * Anforderungen erstellt wurden in allen JAR-FCL<br />

Mitgliedsstaaten ohne weitere bürokratische Prüfung Gültigkeit besitzen<br />

Um Freizügigkeit innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft zu gewährleisten, ist dies eine<br />

Voraussetzung.<br />

Herr Dr. Kirklies, das ist Augenwischerei <strong>und</strong> Sie wissen das.<br />

Die Vorgaben von JAR waren der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich alle Beteiligte geeinigt haben.<br />

Was in Deutschland dabei herausgekommen ist, ist keineswegs eine Übersetzung dieses kleinsten<br />

gemeinsamen Nenners ins Deutsche. Die hätte ein Übersetzungsbüro besser vornehmen können (siehe<br />

single piston engine = Motoren mit einem Kolben!) <strong>und</strong> wäre in 2 Monaten fertig gewesen. Die Schweiz<br />

hat ihre JAR Regelung 6 Jahre früher verabschiedet als Deutschland.<br />

Wir haben unserem Drang nach perfekter, alle möglichen Lebenslagen <strong>und</strong> Risiken einschließender<br />

Überverwaltung freien Lauf gelassen <strong>und</strong> haben eine Regelung in die Welt gesetzt, die Engländer,<br />

Franzosen <strong>und</strong> Italiener niemals akzeptiert hätten. Und das nicht nur bei der Tauglichkeit.<br />

Wir haben einen typisch deutschen Sonderweg, der natürlich den kleinsten gemeinsamen Nenner erfüllt.<br />

Aber weit darüber hinaus regelt er alles andere bis auf das kleinste <strong>und</strong> kontrolliert, natürlich gegen hohe<br />

Gebühren. Bis sich nichts mehr rührt. Dann ist endlich alles sicher.<br />

8


Bedauerlicherweise ist die Unterstellung, dass JAR-FCL zur vollständigen medizinischen Überwachung von<br />

Luftfahrzeugführern führt eine in Fliegerkreisen weit verbreitete Fehlinformation. Abweichend zu den<br />

Verpflichtungen, die die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit dem Beitritt zum ICAO Abkommen <strong>und</strong> auch mit der<br />

Zusage zur Umsetzung von JAR-FCL eingegangen ist, werden in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland lediglich die<br />

in § 24 b der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eindeutig definierten medizinischen Daten <strong>und</strong> Einzelbef<strong>und</strong>e in<br />

e iner zentralen Luftfahrerdatei aufgenommen. Diese umfassen in jedem Fall die Informationen, die auf dem<br />

Tauglichkeitszeugnis vermerkt sind. Sollte der untersuchende Fliegerarzt eine Auflage in Form einer Sehhilfe<br />

oder eine Auflage in Form einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer eines Tauglichkeitszeugnisses unter die<br />

vorgesehene Gültigkeitsdauer vornehmen, so ist er verpflichtet, mit medizinischen Bef<strong>und</strong>en, diese von ihm<br />

eingetragenen Auflagen zu begründen. Dies bedeutet, dass medizinische Daten nur dann übertragen werden,<br />

wenn der Fliegerarzt eine Brille verpflichtend auferlegt bzw. das Tauglichkeitszeugnis in seiner normalen<br />

Laufdauer verkürzt. Eine darüber hinaus gehende Übertragung medizinischer Daten findet nicht statt. Somit<br />

werden in der zentralen Luftfahrerdatei zum Beispiel nicht gespeichert: Haarfarbe, Augenfarbe,<br />

Rauchgewohnheiten, Medikamente, Blutdruck, EKG, Untersuchungsbef<strong>und</strong>e des Herzens, des Bauches, der<br />

Wirbelsäule, der Haut, etc. . Diese Informationen verbleiben ausschließlich bei dem die Untersuchung<br />

durchführenden Fliegerarzt.<br />

Hier komme ich jetzt zur Überwachung:<br />

Kernges<strong>und</strong>e, eurofightertaugliche Privatpiloten bekommen natürlich keinen Eintrag. Bis dahin haben<br />

Sie Recht, wenn sie das Missverständnis vom medizinischen Überwachungsstaat beklagen.<br />

Aber:<br />

Längere Erkältungen, Kopfweh, Schwangerschaft, Zahnbehandlung mit lokaler Betäubung,<br />

Knochenbrüche, Brillenstärken, Blinddarmoperationen, Impfungen (invasive Maßnahmen!) usw. wird<br />

demnächst alles bei Ihnen vorschriftsmäßig gesammelt.<br />

Solche Vorschriften entwickeln in Deutschland ein nicht zu stoppendes Eigenleben, weil sie von<br />

Sachbearbeitern ausgeführt werden, die darauf gedrillt sind, keinen Fehler zu machen. Und solange sie<br />

die Vorschrift wörtlich auslegen, machen sie keinen Fehler. Selbst wenn sie im konkreten Fall Unsinn<br />

machen. Den geben sie im Einzelfall sogar zu!<br />

Deutsche Sachbearbeiter in Behörden sind über die Vorschriften die Verantwortung los. Die einmal<br />

erlassenen Vorschriften existieren genau wie die 10 Gebote. Auf die kann man sich berufen <strong>und</strong> steht<br />

außerhalb jeder Kritik.<br />

Diese Daten von Privatpiloten haben beim LBA nichts zu suchen. Sie dienen eindeutig nicht der Sicherheit<br />

im Luftverkehr sondern der Arbeitsplatzsicherheit in den sich selber einrichtenden <strong>und</strong> aufblähenden<br />

Behörden.<br />

Und damit sind wir dann vom Überwachungsstaat gar nicht so weit weg. Die Privatpiloten sollen nämlich<br />

wirklich überwacht werden <strong>und</strong> zwar möglichst lückenlos. Das macht unabkömmlich.<br />

Im Zweifelsfall wird diese Datenbank dann dazu dienen, dem Privatpiloten aus diesen Daten einen Strick<br />

zu drehen, der wieder mit Paragraphen gespickt, dazu dient, ihn vom Himmel zu holen. Und wenn dieser<br />

unvernünftiger Weise diese Fürsorge nicht zu schätzen weiß <strong>und</strong> immer noch fliegen will, dann kann er<br />

für 650 EURO Verwaltungsgebühr bei Ihnen einen Aktenvorgang eröffnen, der die Arbeitsplätze im<br />

LBA, beim RP <strong>und</strong> den AMC’s über noch weitere Gebühren sichert, im typischen Fall 10 – 15 Wochen<br />

dauert <strong>und</strong> obendrein noch einen ungewissen Ausgang hat.<br />

Im Normalfall sind solche Monopole zur Abschöpfung von Kaufkraft verboten.<br />

Bitte lesen Sie dazu auch die Praxis Ihrer englischen Kollegen nach:<br />

http://www.caa.co.uk/srg/med/default.asp?page=873<br />

.....<br />

Medically, this devolution means changing from an aviation medical examination system, using a network of<br />

specially qualified doctors, to a declaration of medical fitness by the pilot. To validate this declaration, and to<br />

prevent concealment of disease, it has to be endorsed by a doctor with access to your medical records, your<br />

General Practitioner (GP =das ist der Hausarzt).<br />

……<br />

<strong>und</strong> weiter unten<br />

…...<br />

9


There is a requirement to renew this declaration at appropriate intervals as stated on the declaration form, but it<br />

is your responsibility to assess your fitness during the intervening period. If you have any doubt about your<br />

fitness to fly, you should gro<strong>und</strong> yourself and discuss the situation with your general practitioner, or with any<br />

doctor who may be treating you, or with a National PPL Medical Adviser. You should advise any doctor you<br />

consult that you are a pilot, as this may influence treatment options and will serve as a reminder that your future<br />

fitness to fly will need to be considered.<br />

Der Privatpilot (N oder ICAO) benötigt keine Klasse 2 nach JAR. Das gleiche gilt für den Segelflieger. Er<br />

erklärt sich SELBER ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> braucht dafür nur die Unterschrift seines Hausarztes, der ihn kennen<br />

sollte. D.h. ich kann selbst mit Grippe zum Hausarzt gehen <strong>und</strong> der bestätigt mir meine<br />

Eigeneinschätzung, wenn sie richtig ist. Er kann das machen, weil er mich kennt <strong>und</strong> weiss, dass diese<br />

Grippe in einer Woche wieder verschw<strong>und</strong>en ist. Das ich mich in diesem Zustand nicht ins <strong>Flugzeug</strong> setze,<br />

ist in meiner Verantwortung. Die Verantwortung für sein Tun liegt alleine beim <strong>Pilot</strong>en.<br />

Da wird nichts gemeldet, dieser Privatpilot braucht zur Feststellung der Tauglichkeit noch nicht einmal<br />

einen Fliegerarzt <strong>und</strong> schon überhaupt keine Behörde.<br />

Er braucht einfach nur ges<strong>und</strong>en Menschenverstand <strong>und</strong> einen Arzt seines Vertrauens.<br />

Auf einmal kann man auch ehrlich sein. Ein Zustand den wir uns in Deutschland ohnehin langsam wieder<br />

abgewöhnen, um dem Zugriff der Krake Bürokratie auf unser Leben zu entgehen.<br />

Das deutsche Wort dafür heißt SELBSTVERANTWORTUNG! Unvorstellbar!<br />

Soviel zum Thema Homogenisierung, Zwang wegen internationaler Verträge <strong>und</strong> zur juristischen<br />

Verantwortung der Behörde für die Rechtmäßigkeit sowie Rechtskonformität der erteilten Lizenzen.<br />

5. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Wenn ich im Urlaub aus Kostengründen meine Tauglichkeit Klasse 2 in der Schweiz oder Österreich<br />

feststellen lasse, wird das Zeugnis von der ausstellenden Behörde in Deutschland problemlos akzeptiert?<br />

Wenn ich mir auf einer meiner Dienstreisen in England einen Arzt meines Vertrauens suche <strong>und</strong> der mir<br />

meine Tauglichkeitserklärung unterschreibt, wie viel ist die in Deutschland für meine ICAO Lizenz wert?<br />

Wenn diese anderen JAR konformen Tauglichkeiten nicht anerkannt werden sollten: Könnten Sie diese<br />

Nichtakzeptanz bitte noch einmal im Licht der Harmonisierung erläutern?<br />

Und zum Vergleich:<br />

http://www.caa.co.uk/srg/med/default.asp?page=2576<br />

How to obtain a UK JAR Licence if you hold a non-UK medical certificate/licence<br />

….<br />

If you hold a current JAR Class 2 medical certificate the UK licensing department will issue a UK JAR PPL with<br />

no further requirement<br />

Das nenne ich wirklich Homogenisierung!<br />

6. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Was ist der öffentliche Mehrwert der Meldepflicht für alle Privatpiloten?<br />

Nennen Sie mir einen Unfall, der durch diese Datensammlung in der Vergangenheit verhindert worden<br />

wäre.<br />

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben <strong>und</strong> verbleiben<br />

Das waren in der Tat interessante Informationen aus der Gedankenwelt Ihrer Behörde. Da werden wir<br />

noch lange drüber reden.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

im Auftrag Dr. med. A. Kirklies<br />

10


7. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Wenn es wirklich ausschließlich um Sicherheit <strong>und</strong> nicht um Arbeitsbeschaffung <strong>und</strong> Kompetenzgerangel<br />

in den Behörden geht:<br />

Wie beabsichtigt das LBA die 99,5% aller 100 Unfälle in der Privatfliegerei zu vermeiden, in denen es um<br />

leere Tanks, schlechte Navigation, fehlende Wetterberatung <strong>und</strong> Überladung oder falsche<br />

Schwerpunktlage geht.<br />

Wie will das LBA verhindern, dass ehrgeizige Segelflieger in Sperrholzwolken einsteigen oder mit zu<br />

geringer Endanflughöhe bis in den Boden fliegen?<br />

Das LBA sollte die verantwortliche Ausbildung <strong>und</strong> die Selbstkontrolle in den Vereinen unterstützen. Das<br />

dient direkt der Sicherheit. Stattdessen entziehen Sie den erfahrenen, älteren Fluglehrern über die völlig<br />

überzogenen Tauglichkeitskriterien systematisch die Lizenz. Natürlich ordentlich <strong>und</strong> vorschriftsmäßig.<br />

8. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Warum wird der Verwaltungsaufwand grade bei der Tauglichkeit, dort wo er für die Sicherheit am<br />

wenigsten bewirkt, so unsinnig in die Höhe getrieben?<br />

9. Anfrage mit Antrag auf Antwort:<br />

Wir haben jedes Jahr ca. 8000 Tote <strong>und</strong> weit über 100'000 Verletzte im Straßenverkehr. Wieso gibt es<br />

dort überhaupt keine vergleichbaren Ges<strong>und</strong>heitsforderungen?<br />

Alle von Ihnen für die Luftfahrt befürchteten Risiken treten im Straßenverkehr regelmäßig auf:<br />

Gebärende Frauen, Herzinfarkte, Koliken, Halbblinde, Verschnupfte <strong>und</strong> vor allen Dingen Betrunkene<br />

<strong>und</strong> Übermüdete. Die Zeitungen berichten regelmäßig <strong>und</strong> keiner tut etwas.<br />

Ich habe das neulich mit einem Arzt diskutiert. Der hat beklagt, dass ihm das Datenschutzgesetz<br />

verbietet(!), dem Straßenverkehrsamt Mitteilung zu machen, selbst wenn ihm ganz klar fahruntaugliche<br />

Bürger (in diesem Fall beginnende Demenz) in der Praxis begegnen.<br />

Für Privatpiloten gilt dieses Gesetz bei wesentlich kleinerem öffentlichem Interesse (geringeres Risiko)<br />

offensichtlich nicht.<br />

Aber eigentlich geht es nicht nur um den Datenschutz <strong>und</strong> die Fliegertauglichkeit.<br />

Es geht um die ganze Engstirnigkeit in diesem Land, welche die von großem Idealismus <strong>und</strong><br />

Verantwortung getragenen Luftsportvereine aus Unwissen <strong>und</strong> Ignoranz über den gleichen Leisten<br />

schlägt wie den Flugbetrieb von Lufthansa <strong>und</strong> Luftwaffe.<br />

Es geht um meine Würde, wenn ich Grippe habe, selber feststellen zu dürfen, dass ich nicht fit bin.<br />

Es geht darum, dass die Gruppe, die dieses Land verwaltet, sich durch immer neue Vorschriften<br />

unabkömmlich macht <strong>und</strong> sich auf diese Weise die anderorts knappen Arbeitsplätze mit den immer<br />

knapper werdenden Steuermitteln <strong>und</strong> mit unglaublich hohen Gebühren sichert.<br />

Dazu kommt eine aufgeblasene Wichtigtuerei, die sich mit (im Sinne des Wortes) Verantwortungslosigkeit<br />

paart: Alles muss unter Kontrolle. Zur Genehmigung von Blähungen braucht es drei Unterschriften,<br />

damit einzelne Beamte diese schwere Verantwortung nicht alleine tragen müssen. Sie verteilen die<br />

Verantwortung <strong>und</strong> sind sie dann los.<br />

Der betroffene Bürger kann die Verantwortung für sich auf keinen Fall tragen. Dazu ist er zu dumm.<br />

Das schlimmste Problem in dem Zusammenhang:<br />

Inzwischen haben sich viele Mitbürger daran gewöhnt, denen fällt schon nichts mehr auf. Die sind<br />

inzwischen wirklich zu dumm (GEMACHT WORDEN!).<br />

Die Maßnahmen beginnen zu greifen. Glückwunsch an das System!<br />

11


Es geht um die viel zitierte, auch von Regierungsseite angemahnte, in Deutschland ohnehin<br />

unterentwickelte SELBSTVERANTWORTUNG.<br />

Wenn ich ins <strong>Flugzeug</strong> steige, dann bin ICH verantwortlich <strong>und</strong> niemand sonst.<br />

Wir Privatpiloten müssen darüber nachdenken, ob wir als Verkehrsteilnehmer nicht einen<br />

verfassungsmäßig unakzeptablen Nachteil erleiden, der darauf zielt, uns langfristig aus den Verkehr zu<br />

ziehen.<br />

Hier sollten wir auf absolute Gleichbehandlung zu weit "gefährlicheren" Verkehrsteilnehmern dringen:<br />

natürlich alle Autofahrer. Insbesondere Motorradfahrer bringen sich auch gerne um.<br />

Wie viele Kinder sterben jedes Jahr auf der Strasse? Wie viele durch Flugunfälle?<br />

Wenn es um so viel Geld geht wie bei VW, BMW <strong>und</strong> Kollegen, dann stören die Toten <strong>und</strong> die Schäden<br />

keinen in diesem Land.<br />

Dann wird an die Freiheit <strong>und</strong> die Selbstverantwortung appelliert.<br />

Mehr wollen wir Privatflieger auch nicht!<br />

Damit kein Missverständnis wie „Die Privatpiloten fordern einen rechtsfreien Raum“ aufkommt:<br />

Wir brauchen selbstverständlich ein Minimum an Gesetzen <strong>und</strong> Vorschriften.<br />

Noch ein Beispiel:<br />

In den USA beantragen Sie als Privatpilot die Funksprechlizenz mit der Post. Sie bekommen sie ohne<br />

Gebühren <strong>und</strong> Prüfung zugeschickt. Natürlich gibt es Kurse, deren Besuch sehr sinnvoll ist.<br />

Aber: Die Funklizenz wird gültig, indem Sie unterschreiben, dass sie alle Regeln kennen <strong>und</strong> befolgen.<br />

(Sehen Sie die Parallele zum englischen Medical?)<br />

Sie sind wirklich sehr gut beraten, sich auch daran zu halten. Wenn Sie als unprofessionell auffallen, wird<br />

Ihnen der FAA Instructor den oben erwähnten Eintrag ins Flugbuch verweigern <strong>und</strong> Sie haben keine<br />

gültige Lizenz. Und wenn Sie andere in Schwierigkeiten bringen, stehen Sie vor dem Richter.<br />

So einfach ist das.<br />

Selbstverständlich gibt es Regeln. Aber ich werde erst an die Kandare genommen, wenn ich sie missachte.<br />

Sehen Sie den Unterschied?<br />

Der deutsche Staat nimmt seinen Bürger ans Händchen <strong>und</strong> lässt ihn nie wieder los. Es könnte ja sein,<br />

dass er sich weh tut, Erfahrungen macht.<br />

Da fühlen sich die Behörden zuständig. Das können sie nicht verantworten. Das ist ihre Aufgabe. Die wird<br />

ständig ausgebaut.<br />

Andere Staaten erziehen ihre Bürger zur SELBSTVERANTWORTUNG, sie lassen sie erwachsen werden.<br />

Unvorstellbar!<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß <strong>und</strong> der Erwartung einer öffentlichen Antwort,<br />

Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler<br />

Verteilt an:<br />

Dr. med. A. Kirklies / LBA;<br />

Herrn T. Braune / BMVBW z.K.; Dr.M.Wittmann / BMVBW z.K.; Dr. Allerdissen / DAeC z.K.;<br />

Dr. med. C.-D. Zink z.K; Aerokurier z.K.; FlugRevue z.K.; Fliegermagazin z.K.<br />

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