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Hinweise zur Anfertigung und zum Vortrag wissenschaftlicher Arbeiten

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Institut PIM: Anleitung <strong>zum</strong> wissenschaftlichen <strong>Arbeiten</strong> (Version: 09.07.2008) Seite 32<br />

8 Ergänzende <strong>Hinweise</strong> zu Klausuren<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich besitzen die formalen, inhaltlichen <strong>und</strong> stilistischen <strong>Hinweise</strong> der voranstehenden Kapitel<br />

auch für Klausuren Gültigkeit. Es kann allerdings nicht erwartet werden, dass die <strong>Hinweise</strong> in der sonst geforderten<br />

„Akribie“ befolgt werden. So ergibt sich schon aus dem Zeitdruck der Prüfungssituation, dass<br />

Fußnoten, Quellenbelege <strong>und</strong> Literaturverzeichnis nicht erwartet werden können.<br />

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass einer Klausur eine Gliederung immer dann voranzustellen ist,<br />

wenn die Themenstellung nicht bereits in der Form explizit ausgewiesener Teilaufgaben vorstrukturiert ist.<br />

Die Gliederung soll systematisch strukturiert <strong>und</strong> so aussagefähig formuliert sein, dass aus ihr der Gedankengang<br />

der Klausur ersichtlich wird. Alle Gliederungspunkte sind im laufenden Text in identischer<br />

Schreibweise zu wiederholen. Im Übrigen gelten die <strong>Hinweise</strong>, die bereits im Kapitel 1.2.2 <strong>zur</strong> Gliederung<br />

<strong>wissenschaftlicher</strong> <strong>Arbeiten</strong> erfolgten.<br />

Falls eine Themenstellung in der Form explizit ausgewiesener Teilaufgaben vorliegt, wird empfohlen, die<br />

Teilaufgaben in der vorgegebenen Reihenfolge zu bearbeiten. Dabei brauchen die Formulierungen der Teilaufgaben<br />

im Text nicht wiederholt zu werden. Der Verfasser einer Klausur muss aber sicherstellen, dass<br />

sich Klausurteile <strong>und</strong> Teilaufgaben eindeutig einander zuordnen lassen.<br />

Stichwortansammlungen gelten nicht als <strong>zur</strong>eichende Argumentationsführung. Sie widersprechen der geforderten<br />

Explizitheit. Ebensowenig lassen sie eine stringente Verknüpfung von Teilargumenten erkennen. Daher<br />

werden vollständig ausformulierte Sätze erwartet. Die Interpretation einer Stichwortsammlung ist nicht<br />

Aufgabe des Prüfers.<br />

Abkürzungen sollen nur verwendet werden, sofern sie in wissenschaftlichen <strong>Arbeiten</strong> allgemein gebräuchlich<br />

sind (wie etwa „z.B.“ oder „u.a.“). Im Zweifelsfall bestimmt der Duden über die allgemeine Gebräuchlichkeit<br />

von Abkürzungen. Werden darüber hinaus auch unübliche Abkürzungen verwendet, so trägt der<br />

Kandidat selbst das Risiko, dass ihre Bedeutungen vom Prüfer nicht nachvollzogen werden können.<br />

Bei der Herleitung von Formeln ist der Herleitungsweg ausführlich zu dokumentieren <strong>und</strong> detailliert zu erläutern.<br />

Für alle Symbole, die in den Formeln verwendet werden, ist eine natürlichsprachliche Erläuterung<br />

der Symbolbedeutungen erforderlich („Legende“).<br />

In Klausuren ist eine leserliche Schrift gefordert. Passagen, die sich vom zuständigen Prüfer nicht entziffern<br />

lassen, gelten zu Lasten ihres Verfassers als nicht vorhanden. Auch sind vollständige, den grammatischen<br />

<strong>und</strong> orthografischen Regeln entsprechende Sätze zu formulieren.<br />

Detailliertere Informationen zu inhaltlichen Anforderungen an schriftliche (<strong>und</strong> mündliche) Prüfungen<br />

enthält ein Merkblatt mit „Informationen zu Anforderungen <strong>und</strong> Struktur der schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen<br />

Prüfungen, die von Herrn ZELEWSKI durchgeführt werden“. Es kann im Internet als PDF-Datei<br />

(http://www.pim.uni-essen.de/Anforderungen_an_Pruefungen.159.0.html) heruntergeladen werden.

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