Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug - Polizei
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Strassenverkehrs- und Office de la circulation Schermenweg 9, Postfach<br />
Schifffahrtsamt routière et de la navigation 3001 Bern<br />
<strong>Polizei</strong>- und Militärdirektion Direction de la police et des affaires Telefon 031 634 25 25<br />
des Kantons Bern militaires du canton de Berne Telefax 031 634 25 00<br />
www.be.ch/svsa<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong><br />
Fahrzeughalter<br />
KF <strong>Antrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> d / V: 1.4<br />
Name / Firma<br />
Vorname<br />
Strasse, Nummer<br />
PLZ / Ort<br />
Fahrzeugangaben<br />
Fahrzeugart<br />
Stammnummer<br />
Marke / Typ<br />
Fahrgestellnummer<br />
Wird das Fahrzeug nur <strong>für</strong> private Zwecke eingesetzt? Ja Nein<br />
Wird mit den Fahrten, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine Entschädigung entrichtet wird, ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt? Ja Nein<br />
Steht das Fahrzeug regelmässig in Betrieb? Ja Nein<br />
Fahrleistung pro Jahr ca.<br />
km<br />
Entsprechende Informationen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> entnehmen Sie bitte der Rückseite <strong>die</strong>ses <strong>Antrag</strong>s!<br />
Ort / Datum<br />
Unterschrift Fahrzeughalter<br />
Durch das Verkehrsprüfzentrum auszufüllen<br />
Das Fahrzeug erfüllt <strong>die</strong> Anforderungen der Weisungen <strong>für</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong>e des UVEK vom 03.11.2008.<br />
Eintrag Fahrzeugausweis: Feld 17 „<strong>Veteranenfahrzeug</strong>“ Feld 17a Code „06“<br />
Ziffer 180: <strong>Veteranenfahrzeug</strong> Km-Stand / Betriebsstunden<br />
Datum<br />
Ort / Datum<br />
Stempel VPZ / Unterschrift Verkehrsexperte<br />
SVSA - Ihr Partner <strong>für</strong> Verkehrssicherheit
Auszug aus den Weisungen <strong>für</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong>e des Eidg. Departements <strong>für</strong> Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK) vom 3. November 2008<br />
Für <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
‣ Die erste Inverkehrsetzung muss vor mehr <strong>als</strong> 30 Jahren erfolgt sein.<br />
‣ Die Fahrzeuge dürfen nur <strong>für</strong> rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt,<br />
<strong>die</strong> öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt <strong>als</strong><br />
gegeben, wenn <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche <strong>die</strong> Fahrkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers<br />
übersteigt. Die <strong>Zulassung</strong>sbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen.<br />
‣ Sie dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2000 – 3000 km/Jahr).<br />
‣ Sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen.<br />
‣ Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein.<br />
Zusätzliche Informationen:<br />
Erst anlässlich einer Fahrzeugprüfung kann entschieden werden ob <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> möglich ist.<br />
Die Nachprüfungsintervalle können bei <strong>Veteranenfahrzeug</strong>en bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden.<br />
Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann <strong>für</strong> mehr <strong>als</strong> zwei <strong>Veteranenfahrzeug</strong>e erteilt werden.<br />
<strong>Veteranenfahrzeug</strong>e sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit.<br />
Werden <strong>die</strong> Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, ist <strong>die</strong>s der zuständigen Behörde innert 14 Tagen zu melden.<br />
Bei einem Halterwechsel ist der neue Fahrzeughalter über <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> zu informieren.<br />
SVSA - Ihr Partner <strong>für</strong> Verkehrssicherheit