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Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug - Polizei

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Strassenverkehrs- und Office de la circulation Schermenweg 9, Postfach<br />

Schifffahrtsamt routière et de la navigation 3001 Bern<br />

<strong>Polizei</strong>- und Militärdirektion Direction de la police et des affaires Telefon 031 634 25 25<br />

des Kantons Bern militaires du canton de Berne Telefax 031 634 25 00<br />

www.be.ch/svsa<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong><br />

Fahrzeughalter<br />

KF <strong>Antrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> d / V: 1.4<br />

Name / Firma<br />

Vorname<br />

Strasse, Nummer<br />

PLZ / Ort<br />

Fahrzeugangaben<br />

Fahrzeugart<br />

Stammnummer<br />

Marke / Typ<br />

Fahrgestellnummer<br />

Wird das Fahrzeug nur <strong>für</strong> private Zwecke eingesetzt? Ja Nein<br />

Wird mit den Fahrten, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine Entschädigung entrichtet wird, ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt? Ja Nein<br />

Steht das Fahrzeug regelmässig in Betrieb? Ja Nein<br />

Fahrleistung pro Jahr ca.<br />

km<br />

Entsprechende Informationen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> entnehmen Sie bitte der Rückseite <strong>die</strong>ses <strong>Antrag</strong>s!<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift Fahrzeughalter<br />

Durch das Verkehrsprüfzentrum auszufüllen<br />

Das Fahrzeug erfüllt <strong>die</strong> Anforderungen der Weisungen <strong>für</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong>e des UVEK vom 03.11.2008.<br />

Eintrag Fahrzeugausweis: Feld 17 „<strong>Veteranenfahrzeug</strong>“ Feld 17a Code „06“<br />

Ziffer 180: <strong>Veteranenfahrzeug</strong> Km-Stand / Betriebsstunden<br />

Datum<br />

Ort / Datum<br />

Stempel VPZ / Unterschrift Verkehrsexperte<br />

SVSA - Ihr Partner <strong>für</strong> Verkehrssicherheit


Auszug aus den Weisungen <strong>für</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong>e des Eidg. Departements <strong>für</strong> Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

(UVEK) vom 3. November 2008<br />

Für <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

‣ Die erste Inverkehrsetzung muss vor mehr <strong>als</strong> 30 Jahren erfolgt sein.<br />

‣ Die Fahrzeuge dürfen nur <strong>für</strong> rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt,<br />

<strong>die</strong> öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt <strong>als</strong><br />

gegeben, wenn <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche <strong>die</strong> Fahrkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers<br />

übersteigt. Die <strong>Zulassung</strong>sbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen.<br />

‣ Sie dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2000 – 3000 km/Jahr).<br />

‣ Sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen.<br />

‣ Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein.<br />

Zusätzliche Informationen:<br />

Erst anlässlich einer Fahrzeugprüfung kann entschieden werden ob <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> möglich ist.<br />

Die Nachprüfungsintervalle können bei <strong>Veteranenfahrzeug</strong>en bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden.<br />

Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann <strong>für</strong> mehr <strong>als</strong> zwei <strong>Veteranenfahrzeug</strong>e erteilt werden.<br />

<strong>Veteranenfahrzeug</strong>e sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit.<br />

Werden <strong>die</strong> Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, ist <strong>die</strong>s der zuständigen Behörde innert 14 Tagen zu melden.<br />

Bei einem Halterwechsel ist der neue Fahrzeughalter über <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>als</strong> <strong>Veteranenfahrzeug</strong> zu informieren.<br />

SVSA - Ihr Partner <strong>für</strong> Verkehrssicherheit

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