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Hiermit erteilen wir den Auftrag für die Schaltung einer Anzeige im ...

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.................................................................<br />

(Firmenstempel)<br />

Universität Bayreuth<br />

Fundraising / Sponsoring<br />

z. Hd. Herrn Claas Hinrichs<br />

95440 Bayreuth<br />

Fax-Nr.: 0921 / 55 53 55<br />

<strong>Hiermit</strong> <strong>erteilen</strong> <strong>wir</strong> <strong>den</strong> <strong>Auftrag</strong> für <strong>die</strong> <strong>Schaltung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Anzeige</strong> <strong>im</strong> offiziellen Absolventenjahrbuch der<br />

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth (Band Rechtswissenschaften)<br />

2010:<br />

Die Rückseite (U4, 4-farbig): Preis auf Anfrage.<br />

(der Zugang zum Onlinemodul ab ca. März 2010 bis 31.12.2010 ist <strong>im</strong> Preis inbegriffen<br />

Eine Umschlagseite (U2, U3; 4-farbig): 750,- € (zzgl. MwSt).<br />

(der Zugang zum Onlinemodul ab ca. März 2010 bis 31.12.2010 ist <strong>im</strong> Preis inbegriffen<br />

Eine Seite <strong>im</strong> Innenteil (4-farbig): 350,- € (zzgl. MwSt).<br />

(der Zugang zum Onlinemodul ab ca. März 2010 bis 31.12.2010 ist <strong>im</strong> Preis inbegriffen<br />

Eine Seite <strong>im</strong> Innenteil (schwarz/weiß): 300,- € (zzgl. MwSt).<br />

(der Zugang zum Onlinemodul ab ca. März 2010 bis 31.12.2010 ist <strong>im</strong> Preis inbegriffen<br />

<strong>Hiermit</strong> abonnieren <strong>wir</strong> einen Zugang zum Online-Modul des Jahrbuchs 2010:<br />

ab März 2010 bis 31.12.2010: 250,- € (zzgl. MwSt).<br />

<strong>Hiermit</strong> abonnieren <strong>wir</strong> einen Zugang zum Online-Modul des aktuellen Jahrbuchs 2009:<br />

ab sofort bis 31.12.2009: 150,- € (zzgl. MwSt).<br />

Wir unterstützen <strong>die</strong> Verbindung von Ausbildung und Praxis als Sponsoren des Vereins Recht und<br />

Wirtschaft in Bayreuth e.V. mit einem Betrag von<br />

........................................,- €.<br />

Sie drucken unseren Firmennamen bzw. unser Firmenlogo in der Liste der Sponsoren an hervorgehobener<br />

Stelle ab. Es <strong>wir</strong>d eine Spen<strong>den</strong>quittung durch <strong>den</strong> als gemeinnützig anerkannten Verein Recht<br />

und Wirtschaft in Bayreuth e.V. ausgestellt.<br />

Der Ansprechpartner in unserer Kanzlei / unserem Unternehmen ist:<br />

......................................................................................................................................<br />

(Name, Telefonnummer, E-Mail)<br />

Die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben <strong>wir</strong> zur Kenntnis genommen und sind mit <strong>die</strong>sen einverstan<strong>den</strong>.<br />

Im Fall eines <strong>Anzeige</strong>nauftrags und/ oder <strong>einer</strong> Sponsorenerklärung ist folgendes zu beachten:<br />

Die <strong>Anzeige</strong>nvorlage/ das Firmenlogo <strong>wir</strong>d vom <strong>Auftrag</strong>geber gestellt und muss bis spätestens zum 15. Februar 2010 (voraussichtlicher<br />

<strong>Anzeige</strong>nschluss) an <strong>die</strong> Universität oder <strong>die</strong> dem <strong>Auftrag</strong>geber angegebene Agentur übermittelt wer<strong>den</strong>.<br />

Über <strong>den</strong> für <strong>den</strong> <strong>Anzeige</strong>nauftrag anfallen<strong>den</strong> Betrag <strong>wir</strong>d eine Rechnung durch <strong>die</strong> Universität Bayreuth gestellt. Spen<strong>den</strong>quittungen<br />

über Sponsorenbeträge wer<strong>den</strong> nach Zahlungseingang auf dem Spen<strong>den</strong>konto des Vereins Recht und Wirtschaft<br />

in Bayreuth e.V. durch <strong>die</strong>sen versandt.<br />

…………………………………<br />

(Ort, Datum)<br />

………………………………………<br />

(Unterschrift)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inserate und Abonnements des „Absolventenjahrbuchs<br />

der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth“ der Universität<br />

Bayreuth<br />

§ 1 Leistungsgegenstand<br />

(1) Die Universität Bayreuth (<strong>im</strong> folgen<strong>den</strong><br />

Anbieter genannt) bietet Wirtschaftsunternehmen<br />

und Rechtsanwaltskanzleien<br />

(<strong>im</strong> folgen<strong>den</strong> Unternehmer<br />

genannt), gegen Entgelt <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, auf <strong>die</strong> von Absolventen<br />

der Stu<strong>die</strong>ngänge der Fakultät für<br />

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften<br />

der Universität Bayreuth (Rechtswissenschaften,<br />

BWL, VWL, Sport- und<br />

Gesundheitsökonomie) sowie von Absolventen<br />

der <strong>wir</strong>tschaftswissenschaftlichen<br />

Zusatzausbildung für Juristen in<br />

<strong>die</strong> vom Verein Recht und Wirtschaft in<br />

Bayreuth e.V. (<strong>im</strong> folgen<strong>den</strong> Datenbankbetreiber<br />

genannt) betriebene Datenbank<br />

eingestellten und <strong>im</strong> Absolventenbuch<br />

des Anbieters abgedruckten<br />

persönlichen Daten zuzugreifen und<br />

<strong>die</strong>se zum Zwecke der Personalrekrutierung<br />

und der fachspezifischen Information,<br />

nicht aber zu Marketingzwecken<br />

und sonstigen kommerziellen Zwecken<br />

zu verwen<strong>den</strong>.<br />

(2) Daneben bietet der Anbieter Unternehmern<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit, gegen ein besonderes<br />

Entgelt <strong>im</strong> Absolventenbuch<br />

zu inserieren.<br />

(3) Jeder Unternehmer, der für <strong>den</strong><br />

Zugriff auf <strong>die</strong> Datenbank freigeschaltet<br />

ist oder <strong>im</strong> Absolventenbuch inseriert<br />

hat, erhält kostenlos ein Belegexemplar<br />

des Absolventenjahrbuchs zugeschickt,<br />

in das jeder Absolvent, der in der Datenbank<br />

erscheint, automatisch aufgenommen<br />

<strong>wir</strong>d, sofern er <strong>einer</strong> Aufnahme<br />

nicht widersprochen hat. Für <strong>den</strong> Datenbestand,<br />

der in das Absolventenjahrbuch<br />

übernommen <strong>wir</strong>d, <strong>wir</strong>d der maßgebliche<br />

Stichtag für Juristen und Absolventen<br />

der <strong>wir</strong>tschaftswissenschaftlichen<br />

Zusatzausbildung für Juristen<br />

einmal <strong>im</strong> Jahr, für Ökonomen zwe<strong>im</strong>al<br />

jährlich vom Vorstand des Datenbankbetreibers<br />

festgesetzt. Der Anbieter behält<br />

sich ausdrücklich das Recht vor,<br />

nur best<strong>im</strong>mte Daten aus der Datenbank<br />

in das Absolventenjahrbuch zu<br />

übernehmen.<br />

§ 2 Inhalte der Datenbank<br />

(1) Die Gestaltung und Verfügbarkeit<br />

der Datenbank <strong>wir</strong>d vom Datenbankbetreiber<br />

nach freiem Ermessen best<strong>im</strong>mt.<br />

Der Datenbankbetreiber leistet<br />

keine Gewähr für <strong>die</strong> ständige Erreichbarkeit<br />

der Homepage.<br />

(2) Dem Datenbankbetreiber ist das<br />

Recht vorbehalten, <strong>die</strong> Software der<br />

Homepage und <strong>die</strong> Struktur der Datenbank<br />

jederzeit zu ändern.<br />

(3) Der Datenbankbetreiber best<strong>im</strong>mt<br />

nach freiem Ermessen, welche Absolventen<br />

und welche Daten er in <strong>die</strong> Datenbank<br />

aufn<strong>im</strong>mt. Er behält sich ausdrücklich<br />

das Recht vor, bereits aufgenommene<br />

Inhalte zu ändern und zu löschen.<br />

Ein Recht zur Löschung bereits<br />

aufgenommener Inhalte ist insbesondere<br />

in Missbrauchsfällen und dann gegeben,<br />

wenn Inhalte oder sonstige Eingaben<br />

des Nutzers erkennbar rechts- oder<br />

sachwidrigen Inhalt haben, <strong>die</strong> Bereitstellung<br />

der Dienste des Datenbankbetreibers<br />

dadurch nachhaltig gestört<br />

<strong>wir</strong>d oder das Image der Website des<br />

Datenbankbetreibers dadurch geschädigt<br />

<strong>wir</strong>d.<br />

(4) Anbieter und Datenbankbetreiber<br />

haften nicht für Authentizität und Aktualität<br />

der in der Datenbank abrufbaren Daten,<br />

da jeder Absolvent <strong>die</strong> Verantwortung<br />

für <strong>die</strong> korrekte Eingabe s<strong>einer</strong><br />

persönlichen Daten selbst trägt und es<br />

ihm allein obliegt, <strong>die</strong> korrekte Wiedergabe<br />

in der Datenbank und <strong>die</strong> Aktualität<br />

s<strong>einer</strong> Daten zu überprüfen. Der Anbieter<br />

haftet ferner nicht für Druck- oder<br />

Übertragungsfehler, sofern ihm keine<br />

vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />

Pflichtverletzung zur Last fällt.<br />

§ 3 Vertragsschluss, Freischaltung<br />

des Zugangs und Rücktrittsrecht<br />

(1) Die Freischaltung des Zugangs zur<br />

Datenbank erfolgt erst nach vollständigem<br />

Zahlungseingang. Dazu gehört<br />

auch <strong>die</strong> Zahlung des Entgelts für in<br />

<strong>Auftrag</strong> gegebene <strong>Anzeige</strong>n <strong>im</strong> Absolventenjahrbuch.<br />

Vor der Freischaltung<br />

<strong>wir</strong>d der Unternehmer per Email informiert.<br />

(2) Die Freischaltung erfolgt ab dem jeweiligen<br />

vorab auf der Homepage des<br />

Datenbankbetreibers bekannt gegebenen<br />

Stichtag und für <strong>die</strong> in gleicher Weise<br />

vorab bekannt gegebene Dauer.<br />

(3) Ein Anspruch auf <strong>Schaltung</strong> eines<br />

Inserats <strong>im</strong> Absolventenjahrbuch besteht<br />

erst nach Zugang <strong>einer</strong> Annahmeerklärung<br />

durch <strong>den</strong> Anbieter. Der<br />

Anbieter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,<br />

wenn der Unternehmer<br />

das Entgelt für das Inserat nicht bis spätestens<br />

zum für das jeweilige Absolventenjahrbuch<br />

maßgeblichen Stichtag (vgl.<br />

§ 1 III) zahlt.<br />

§ 4 Umfang des Zugriffsrechts und<br />

des Rechts zur Datennutzung<br />

(1) Die von <strong>den</strong> Unternehmen online abrufbaren<br />

Absolventendaten dürfen nur<br />

zum Zwecke der Personalrekrutierung<br />

und der fachspezifischen Information<br />

genutzt und gespeichert wer<strong>den</strong>. Jegliche<br />

Nutzung zu Marketingzwecken und<br />

sonstigen kommerziellen Zwecken, insbesondere<br />

produktspezifische Werbung<br />

und Anbahnung von Absatzverträgen ist<br />

unzulässig. Den Unternehmen ist jede<br />

Weitergabe der Absolventendaten an<br />

Dritte untersagt.<br />

(2) Bei Missbrauch, insbesondere bei<br />

Verstoß gegen <strong>die</strong> Pflichten des Absatzes<br />

1 ist der Anbieter berechtigt, <strong>den</strong><br />

Zugang des betreffen<strong>den</strong> Unternehmers<br />

zu sperren. Aus <strong>die</strong>ser Sperrung kann<br />

der Unternehmer keine Rechte gegen<br />

<strong>den</strong> Anbieter herleiten; insbesondere<br />

besteht kein Rückzahlungsanspruch für<br />

bereits gezahlte Nutzungsentgelte. § 5<br />

bleibt unberührt<br />

§ 5 Vertragsstrafe<br />

Verstößt der Unternehmer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig gegen <strong>die</strong> Pflichten aus<br />

§ 4 Abs. 1, <strong>wir</strong>d pro zweckwidrig verwendeter<br />

Absolventenadresse bzw. Absolvententelefonnummer<br />

eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von € 200 zur Zahlung<br />

fällig. Weitergehende Rechte und<br />

Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche bleiben vorbehalten.<br />

§ 4 Abs. 2 bleibt unberührt.<br />

§ 6 Inhalt des Absolventenjahrbuchs<br />

(1) Die Gestaltung des Absolventenjahrbuchs<br />

<strong>wir</strong>d von dem Anbieter nach<br />

freiem Ermessen best<strong>im</strong>mt. Die Verantwortung<br />

für Richtigkeit und Aktualität<br />

der Daten der Absolventen tragen <strong>die</strong>se<br />

ausschließlich selbst.<br />

(2) Für <strong>den</strong> Inhalt der von <strong>den</strong> Unternehmern<br />

geschalteten Inserate sind<br />

ausschließlich <strong>die</strong> Unternehmer selbst<br />

verantwortlich. Der Anbieter haftet außer<br />

in Fällen der groben Fahrlässigkeit<br />

oder des Vorsatzes des Anbieters oder<br />

s<strong>einer</strong> Erfüllungsgehilfen nicht für<br />

Druckfehler <strong>im</strong> Absolventenjahrbuch.<br />

§ 7 Gewährleistung und Haftung<br />

(1) Es ist nach dem derzeitigen Stand<br />

der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />

Medium Internet auszuschließen. Aus<br />

<strong>die</strong>sem Grund übern<strong>im</strong>mt der Anbieter<br />

keine Gewährleistung für technische<br />

Mängel, insbesondere für <strong>die</strong> ständige<br />

und ununterbrochene Verfügbarkeit der<br />

Datenbank und ihrer Inhalte oder für <strong>die</strong><br />

vollständige und fehlerfreie Wiedergabe<br />

der vom Absolventen in <strong>die</strong> Datenbank<br />

eingestellten Inhalte.<br />

(2) Der Anbieter haftet nur für Schä<strong>den</strong>,<br />

<strong>die</strong> er oder seine Erfüllungsgehilfen<br />

durch vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />

Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.<br />

Der Anbieter sichert ausdrücklich keine<br />

best<strong>im</strong>mten Eigenschaften der Datenbank<br />

oder des Absolventenjahrbuchs<br />

zu.<br />

§ 8 Vorbehaltene Rechte<br />

(1) Der Datenbankbetreiber ist Rechtsinhaber<br />

an <strong>den</strong> Inhalten der Website,<br />

der Datenbank und des Absolventenjahrbuchs.<br />

Sämtliche Rechte an dem<br />

Datenbankwerk, der Datenbank, <strong>den</strong><br />

hier eingestellten Inhalten, Daten und<br />

sonstigen Elementen sowie dem Absolventenjahrbuch<br />

stehen ausschließlich<br />

dem Datenbankbetreiber zu. Rechte<br />

des Absolventen an <strong>den</strong> von ihm eingestellten<br />

Inhalten sowie <strong>den</strong> Unternehmen<br />

gem. § 4 vom Anbieter eingeräumte<br />

Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.<br />

(2) Die Integration oder sonstige Verknüpfung<br />

der Datenbank oder einzelner<br />

Elemente der Datenbank mit anderen<br />

Datenbanken oder Meta-Datenbanken<br />

ist ebenso wie der Nachdruck des Absolventenjahrbuchs<br />

unzulässig.<br />

(3) Die Verlinkung der Ausgabeseiten<br />

der Datenbank bedarf der Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Anbieters.<br />

§ 9 Dem Anbieter und Datenbankbetreiber<br />

eingeräumte Rechte<br />

(1) Anbieter und Datenbankbetreiber<br />

haben das Recht, <strong>den</strong> Namen des Unternehmers<br />

zu nennen und ihn auf ihren<br />

Homepages sowie <strong>im</strong> Absolventenjahrbuch<br />

zu veröffentlichen, soweit der Unternehmer<br />

nicht spätestens bei Vertragsschluss<br />

ausdrücklich und schriftlich<br />

widerspricht.<br />

(2) Der Anbieter hat das Recht, Mitteilungen,<br />

insbesondere <strong>die</strong> Bestätigung<br />

über <strong>die</strong> Freischaltung in <strong>die</strong> Datenbank<br />

per unverschlüsselter Email an <strong>den</strong> Unternehmer<br />

zu versen<strong>den</strong>.<br />

§ 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(1) Der Anbieter behält sich vor, <strong>die</strong>se<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit<br />

unter Wahrung <strong>einer</strong> angemessenen<br />

Ankündigungsfrist von mindestens<br />

14 Tagen zu ändern. Die geänderten<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

wer<strong>den</strong> unter Angabe des Zeitpunkts<br />

des Inkrafttretens auf der Website des<br />

Datenbankbetreibers veröffentlicht. Die<br />

Unternehmer wer<strong>den</strong> vor der Veröffentlichung<br />

der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

per Email darüber<br />

informiert. Unternehmer, <strong>die</strong> lediglich <strong>im</strong><br />

Absolventenjahrbuch inserieren und für<br />

<strong>den</strong> Datenbankzugriff nicht freigeschaltet<br />

sind, wer<strong>den</strong> von <strong>einer</strong> Änderung der<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

schriftlich benachrichtigt.<br />

(2) Widerspricht der Unternehmer nicht<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung<br />

der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

bzw. nach Zugang<br />

der schriftlichen Benachrichtigung, so<br />

gelten <strong>die</strong>se als angenommen. In der<br />

Ankündigung der Änderung bzw. in der<br />

schriftlichen Benachrichtigung <strong>wir</strong>d gesondert<br />

auf <strong>die</strong> Bedeutung der Zweiwochenfrist<br />

hingewiesen.<br />

§ 11 Wirksamkeit<br />

Sollte aus irgendwelchen Grün<strong>den</strong> eine<br />

der vorstehen<strong>den</strong> Best<strong>im</strong>mungen ungültig<br />

sein, <strong>wir</strong>d <strong>die</strong> Wirksamkeit der übrigen<br />

Best<strong>im</strong>mungen davon nicht berührt.

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