MERKBLATT - Praktikantenservice - Universität Bayreuth
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Universität <strong>Bayreuth</strong><br />
– PraktikantenService –<br />
Gebäude RW, Zimmer 2.29<br />
Universitätsstraße 30<br />
95447 <strong>Bayreuth</strong><br />
Tel.: (0921) 55-29 24<br />
Fax: (0921) 55-29 36<br />
E-Mail: praktikantenservice@uni-bayreuth.de<br />
<strong>MERKBLATT</strong><br />
für das Praktikum<br />
im Bachelorstudiengang<br />
Gesundheitsökonomie<br />
Stand: November 2006
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 1<br />
Inhalt<br />
I. Vorbemerkung............................................................................... 2<br />
II. Allgemeine Informationen ............................................................ 2<br />
III.<br />
Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie............................ 3<br />
A. Dauer ................................................................................................................3<br />
B. Pflegepraktikum ................................................................................................3<br />
C. Verwaltungspraktikum.......................................................................................4<br />
D. Urlaubssemester...............................................................................................4<br />
E. Auslandspraktika...............................................................................................4<br />
F. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb.......................................................4<br />
G. Praktikantenvertrag...........................................................................................4<br />
H. Vergütung/BAFÖG............................................................................................5<br />
I. Anmeldung der Praktika/Zustimmung des PraktikantenService........................5<br />
J. Studentenstatus/Versicherungsschutz..............................................................5<br />
K. Pflichtpraktikumsbestätigung ............................................................................5<br />
L. Praktikumsbericht für das Pflichtpraktikum .......................................................5<br />
1) Deckblatt .......................................................................................................6<br />
2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung .......................................................................6<br />
3) Textteil...........................................................................................................6<br />
4) Umfang..........................................................................................................7<br />
5) Form..............................................................................................................7<br />
6) Bestätigung des Berichtshefts.......................................................................8<br />
7) Einreichung des Praktikumszeugnisses ........................................................8<br />
8) Abgabezeitpunkt............................................................................................8<br />
M. Anerkennung des Praktikums ...........................................................................8<br />
N. Feedbacktermin ................................................................................................8<br />
O. Schein über die Erfüllung des Pflichtpraktikums ...............................................9<br />
P. Sonderregelungen ............................................................................................9<br />
Q. Evaluation .........................................................................................................9
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 2<br />
I. Vorbemerkung<br />
Das vorliegende Merkblatt enthält Ausführungen zur Anerkennung Ihrer Praktika.<br />
Eine Anerkennung setzt voraus, dass der geforderte Pflichtpraktikumszeitraum vollständig<br />
absolviert und alle Praktikumsberichte und -zeugnisse eingereicht und geprüft<br />
wurden. Im Folgenden finden Sie diesbezüglich zunächst allgemeine Informationen<br />
über das betriebliche Praktikum und anschließend konkrete Anforderungen an<br />
das vorgeschriebene Pflichtpraktikum, welches im Studiengang Gesundheitsökonomie<br />
aus dem Pflegepraktikum (vor Studienbeginn) und dem Verwaltungspraktikum<br />
(während des Studiums) besteht.<br />
Im Rahmen der Neukonzeption der Merkblätter wurde versucht, alle Bestimmungen<br />
soweit wie möglich zu vereinfachen und zu reduzieren. Darüber hinaus wurden möglichst<br />
viele offene Fragen aufgegriffen und vorab geregelt. Wir bitten Sie, das Merkblatt<br />
zunächst sorgfältig zu lesen, sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir<br />
Ihnen gerne persönlich oder via E-Mail zur Verfügung.<br />
II. Allgemeine Informationen<br />
Als Studierender 1 des Studiengangs Gesundheitsökonomie sind Sie gemäß § 2 Abs.<br />
4 der Prüfungsordnung (BPO vom 15.09.2006) i.V.m. § 4 der Studienordnung für den<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie an der Universität <strong>Bayreuth</strong> (BSO vom<br />
15.09.2006) verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung zur Bachelorprüfung einen<br />
Nachweis über die Teilnahme an insgesamt vier Monaten (17 Wochen) Praktikum in<br />
ausgewählten Institutionen im Gesundheitswesen vorzulegen. Darin enthalten sind<br />
zwei Monate (8 Wochen) Pflegepraktikum vor Beginn der Studienzeit.<br />
Grundsätzlich benötigen wir für die Anerkennung von Praktika und zur Ausstellung<br />
von Bestätigungen/Nachweisen personenbezogene Daten. Damit uns diese Informationen<br />
standardisiert zugehen, möchten wir Sie bitten, sich das Praktikantenstammblatt<br />
im Downloadbereich herunterzuladen und bei uns abzugeben. Dies gilt auch für<br />
Studierende die bereits einen Praktikumsbericht abgegeben haben!<br />
1<br />
Mit allen im Text verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnung sind Frauen und Männer in<br />
gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der Ausführungen wird nicht<br />
vorgenommen.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 3<br />
III. Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie<br />
A. Dauer<br />
Das Pflichtpraktikum beträgt 4 Monate (17 Wochen). Der Zeitraum umfasst das vor<br />
Beginn des Studiums zu absolvierende Pflegepraktikum und das studienbegleitende<br />
Verwaltungspraktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen<br />
oder tariflichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Praktikumsgebers. Die<br />
wöchentliche Arbeitszeit darf aber 30 Stunden nicht unter- und sollte 50 Stunden<br />
nicht überschreiten.<br />
B. Pflegepraktikum<br />
Für die Zulassung zum Studium der Gesundheitsökonomie müssen mindestens 2<br />
Monate (8 Wochen) Pflegepraktikum nachgewiesen werden. 2 Das Praktikum ist in<br />
Bereichen abzuleisten, die einen unmittelbaren Patientenkontakt gewährleisten. Dabei<br />
kommen insbesondere betreuende, pflegende oder erziehende Praktikumstätigkeiten<br />
in Betracht. 3 Es soll dem zukünftigen Studierenden der Gesundheitsökonomie<br />
einen unmittelbaren Einblick in den Leistungsbereich des Gesundheitswesens geben<br />
und das Bewusstsein für die Hauptperson der gesundheitlichen Entscheidung, den<br />
Patienten, schärfen.<br />
Der Gesamtzeitraum des 8-wöchigen Vorpraktikums kann zusammenhängend oder<br />
in maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpflegepraktikum muss<br />
somit mindestens 4 Wochen umfassen.<br />
Den Nachweis über das erbrachte (oder noch zu erbringende Pflegepraktikum, falls<br />
Sie Ihr Pflegepraktikum erst nach der Bewerbung um den Studienplatz [aber noch<br />
vor Studienbeginn!] absolvieren) reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen Unterlagen<br />
bei Ihrer Bewerbung für den Studiengang Gesundheitsökonomie ein. Sobald Sie<br />
für den Studiengang zugelassen wurden, werden Ihre Unterlagen (über das Pflegepraktikum)<br />
an den PraktikantenService weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie von<br />
uns ein Bestätigungsschreiben über die vorläufige Anerkennung 4 Ihres Pflegepraktikums,<br />
das Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegen müssen.<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Siehe dazu auch Punkt P „Sonderregelungen“.<br />
Geeignete Institutionen sind z.B.: Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienste, Pflegeheime und<br />
Sanitätsdienste.<br />
Eine endgültige Anerkennung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung des Praktikumsberichts, welchen<br />
Sie zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens bis Ende November) einzureichen<br />
haben.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 4<br />
C. Verwaltungspraktikum<br />
Das Verwaltungspraktikum ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit (innerhalb<br />
der ersten 6 Fachsemester) abzuleisten. Das Verwaltungspraktikum beträgt 9<br />
Wochen.<br />
Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte ist nur eingeschränkt<br />
möglich. Für eine frühzeitige Absolvierung der Praktika spricht, dass dadurch<br />
in den höheren Semestern mehr Zeit für die Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten<br />
verbleibt. Für die Ableistung des Praktikums in höheren Semestern<br />
spricht, dass der Praktikant dadurch eher in der Lage ist, das an der Universität vermittelte<br />
Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund<br />
Ihrer kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere beabsichtigte<br />
Auslandsaufenthalte, Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten Sie diesbezüglich<br />
Fragen haben und Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
D. Urlaubssemester<br />
Das Pflichtpraktikum von vier Monaten ist bereits in der Regelstudienzeit berücksichtigt,<br />
folglich ist in der Regel keine Beurlaubung möglich.<br />
E. Auslandspraktika<br />
Wir unterstützen ausdrücklich die Absolvierung von Praktika im Ausland. Auslandspraktika<br />
können daher grundsätzlich uneingeschränkt anerkannt werden. Für sie gelten<br />
die gleichen Bestimmungen wie für Inlandspraktika.<br />
F. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb<br />
Das betriebliche Praktikum muss in einer geeigneten „Institution des Gesundheitswesen“<br />
abgeleistet werden. Die Eignung bestimmt sich nach den betriebsspezifischen<br />
Möglichkeiten Praktikanten des Studiengangs Gesundheitsökonomie hinreichend<br />
auszubilden. Diese wird grundsätzlich dann vermutet, wenn die Institution<br />
nach Art und Einrichtung gem. Berufsausbildungsgesetz zur Ausbildung im Berufsfeld<br />
Gesundheit berechtigt ist (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Krankenversicherungen,<br />
Pharmazeutische Industrie). Falls Sie unsicher sind, ob die Institution die oben<br />
genannten Bedingungen erfüllt, sollten Sie das Praktikum vorab mit dem PraktikantenService<br />
abstimmen.<br />
G. Praktikantenvertrag<br />
Es empfiehlt sich, dass zwischen der Ausbildungsstätte und dem Praktikanten ein<br />
Praktikantenvertrag geschlossen wird. Die auf der Homepage verfügbaren Muster-
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 5<br />
verträge können dabei als Anregung dienen, sie müssen aber nicht verwendet werden.<br />
H. Vergütung/BAFÖG<br />
Ein Vergütungsanspruch des Praktikanten besteht nicht. Erfahrungsgemäß liegt der<br />
von den Unternehmen festgelegte Satz zurzeit bei ca. 500 € pro Monat. Empfängern<br />
von BAFÖG-Stipendien ist es grundsätzlich möglich, während der vorlesungsfreien<br />
Zeit ein zusätzliches Einkommen aus einer Praktikantentätigkeit zu beziehen. Bis zu<br />
einer gesetzlich festgelegten unschädlichen Vergütungsgrenze hat der Bezug eines<br />
zusätzlichen Einkommens keine Auswirkung auf die Höhe des Stipendiums. Für weitergehende<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung<br />
(Studentenwerk Oberfranken).<br />
I. Anmeldung der Praktika/Zustimmung des PraktikantenService<br />
Ihnen steht es frei, sich jederzeit direkt bei Unternehmen für ein Praktikum zu bewerben.<br />
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich auf die Aushänge am PraktikantenService<br />
beziehen oder selbständig Praktikumsangebote recherchiert haben. Es ist weder<br />
eine Anmeldung noch eine vorherige Zustimmung des PraktikantenService erforderlich.<br />
J. Studentenstatus/Versicherungsschutz<br />
Bei dem betrieblichen Praktikum handelt es sich um eine Tätigkeit im Rahmen der<br />
Studien- und Prüfungsordnung. Die Praktikanten behalten daher den Rechtsstatus<br />
eines Studierenden. Während der Praktikantenausbildung besteht für den immatrikulierten<br />
Studierenden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen der jeweils<br />
geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuches.<br />
K. Pflichtpraktikumsbestätigung<br />
Falls Sie von Ihrem Praktikumsgeber aufgefordert werden eine Pflichtpraktikumsbestätigung<br />
vorzulegen, können Sie diese online auf unserer Homepage anfordern.<br />
Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend zugeschickt, sofern Sie bislang weniger<br />
als 17 Wochen Praktikum zur Anerkennung eingereicht haben. Unter Umständen<br />
können Sie dadurch auch von den Sozialversicherungsabgaben befreit werden<br />
(diesbezüglich können Sie sich mit der Personalabteilung Ihres Praktikumgebers in<br />
Verbindung setzen).<br />
L. Praktikumsbericht für das Pflichtpraktikum<br />
Zur Anerkennung des Praktikums ist die Vorlage eines Praktikumsberichts sowie eines<br />
Praktikumszeugnisses notwendig. Für den Bericht gelten im Einzelnen nachfol-
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 6<br />
gende inhaltliche und formale Anforderungen. Eine Nichteinhaltung der Formvorschriften<br />
hat zur Folge, dass der Bericht abgewiesen wird.<br />
Der Bericht besteht aus einem Deckblatt, einem Inhaltsverzeichnis und einem ausformulierten<br />
Textteil mit abschließendem Fazit. Die einzelnen Blätter des Berichts<br />
sind mit Seitenzahlen zu versehen (Deckblatt ohne Seitenzahl, Inhaltsverzeichnis<br />
römische Ziffern, Textteil arabische Ziffern).<br />
1) Deckblatt<br />
Als Deckblatt ist das Musterdeckblatt zu verwenden, welches im Downloadbereich<br />
der Internetseite zur Verfügung steht.<br />
2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung<br />
Die Gliederung dient dazu, den Bericht sinnvoll zu strukturieren. Wichtig ist, dass die<br />
Gliederung übersichtlich gestaltet und die Gliederungspunkte verständlich formuliert<br />
sind. Bei den einzelnen Gliederungspunkten sind die Seitenzahlen auszuweisen.<br />
3) Textteil<br />
Der ausformulierte Textteil des Berichts beinhaltet vor allem die Tätigkeiten und Aufgaben,<br />
die der Praktikant absolviert hat.<br />
Im Hauptteil ist<br />
(1) zunächst der Ausbildungsort zu beschreiben, d.h.<br />
• eine kurze Firmendarstellung,<br />
• die Stellung der Unternehmung im regionalen, nationalen und internationalen<br />
Markt,<br />
• der Betriebsablauf (skizziert, z.B. mit Organigramm),<br />
• die Abteilung(en) und<br />
• die Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenden Betriebsablauf.<br />
(2) die vom Praktikanten durchgeführten Aktivitäten zu erläutern, d.h.<br />
• eine detaillierte Beschreibung der Aktivitäten pro Tätigkeitsbereich oder pro<br />
Projekt,<br />
• Erläuterungen zum kaufmännischen Hintergrund der Tätigkeiten (nur Verwaltungspraktikum)<br />
und<br />
• Erläuterungen zu vermittelten Erkenntnissen und Erfahrungen.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 7<br />
(3) Reflexionen über das Praktikum bei der beschriebenen Unternehmung anzustellen,<br />
d.h.<br />
• persönliche Eindrücke (zum Praktikumsinhalt, zur Organisation, usw.) zu beschreiben<br />
und<br />
• eine kritische Analyse (z.B. Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, usw.)<br />
der Praktikumszeit und der Tätigkeiten anzufertigen.<br />
4) Umfang<br />
Der Umfang (des ausformulierten Textteils) staffelt sich nach der Dauer des (Teil-)<br />
Praktikums:<br />
• Pflegepraktikum (4 bis 8 Wochen): 5-8 Seiten, davon mind. 1 Seite Darstellung<br />
des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten Tätigkeitsbeschreibung und mind.<br />
1 Seite Fazit/Reflexion.<br />
• Verwaltungspraktikumsdauer 4 bis 9 Wochen : 5-8 Seiten, davon mind. 1 Seite<br />
Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten Tätigkeitsbeschreibung<br />
und mind. 1 Seite Fazit/Reflexion.<br />
• Verwaltungspraktikumsdauer mehr als 9 Wochen: 8-12 Seiten, davon mind.<br />
1,5 Seiten Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 5 Seiten Tätigkeitsbeschreibung<br />
und mind. 1,5 Seiten Fazit/Reflexion.<br />
5) Form<br />
Es wird davon ausgegangen, dass der Praktikant auf moderne EDV zurückgreifen<br />
kann und die hieraus resultierenden Möglichkeiten bei der Erstellung des Berichts<br />
nutzt. Die Aufzeichnungen müssen daher mittels eines Textverarbeitungsprogramms<br />
(z.B. Microsoft Word) erstellt werden. Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen:<br />
• Schrifttyp: Arial oder Times New Roman<br />
• Schriftgröße im Textteil: Punktgröße 12<br />
• Schriftfarbe: schwarz<br />
• Zeilenabstand: 1,5-zeilig<br />
• Ränder im Textteil: 3,5 cm oben; 2,5 cm unten; 4 cm links; 2 cm rechts<br />
• Abstand vom Seitenrand: 1,5 cm (Fußzeile); 1,5 cm (Kopfzeile)<br />
• Formatierung im Textteil: Blocksatz<br />
• Papiergröße: DIN A4
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 8<br />
• Heftung: Der Bericht ist geheftet einzureichen (keine Schnellhefter, keine Spiralbindung).<br />
Dabei ist darauf zu achten, dass der Heftstreifen so angebracht<br />
wird, dass der Bericht tatsächlich in einem Ordner abgeheftet werden kann<br />
(Löcher nach außen!). Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.<br />
6) Bestätigung des Berichtshefts<br />
Das Berichtsheft ist vom verantwortlichen Praktikantenbetreuer auf dem Deckblatt zu<br />
unterzeichnen und mit einem Stempel zu versehen.<br />
7) Einreichung des Praktikumszeugnisses<br />
Das Zeugnis (in Kopie) ist zusammen mit dem Bericht einzureichen. Aus dem Zeugnis<br />
sollte insbesondere Folgendes hervorgehen:<br />
• Name, Vorname, Geburtstag und –ort des Praktikanten<br />
• Angaben zur Dauer des Praktikums<br />
• Tätigkeiten im Praktikum<br />
• Bewertung von Leistung und Führung des Praktikanten<br />
• Unterschrift der für die Praktikantentätigkeit verantwortlichen Person(en)<br />
Es empfiehlt sich, das Zeugnis hinter dem Bericht abzuheften (wobei das Zeugnis<br />
nicht in das Inhaltsverzeichnis aufzunehmen ist).<br />
8) Abgabezeitpunkt<br />
Pflegepraktikum: Das Berichtsheft ist zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens<br />
bis Ende November) einzureichen.<br />
Verwaltungspraktikum: Das Berichtsheft ist spätestens 3 Monate nach der Absolvierung<br />
des Praktikums abzugeben (Ausschlussfrist!).<br />
M. Anerkennung des Praktikums<br />
Nach Eingang Ihrer Unterlagen (Praktikumsbericht inkl. Zeugnis) werden Ihre Angaben<br />
und der Bericht geprüft. In der Regel erhalten Sie nach ca. 4-6 Wochen via E-<br />
Mail Bescheid, ob das (Teil-) Praktikum anerkannt werden kann. Für einzelne Teilpraktika<br />
werden über diesen E-Mail Bescheid hinaus keine gesonderten Bescheinigungen<br />
ausgestellt.<br />
N. Feedbacktermin<br />
Sollten Sie Interesse an einem Feedbackgespräch zu Ihrem (Teil-) Praktikum haben,<br />
können Sie jederzeit einen Gesprächstermin vereinbaren. Sofern sich bei der Prü-
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 9<br />
fung Ihres Berichts Mängel zeigen oder hinsichtlich Ihrer gemachten Angaben Unklarheiten<br />
bestehen, werden Sie automatisch bzgl. eines klärenden Feedbackgesprächs<br />
kontaktiert.<br />
O. Schein über die Erfüllung des Pflichtpraktikums<br />
Sobald Sie mit Ihren (Teil-) Praktikum den Pflichtpraktikumszeitraum vollständig abgedeckt<br />
haben, können Sie den Schein über die Erfüllung des Pflichtpraktikums nach<br />
der Anerkennung des letzen (Teil-) Praktikums bei uns anfordern. Dieser wird Ihnen<br />
dann umgehend zugeschickt.<br />
P. Sonderregelungen<br />
Tätigkeiten als Sanitätssoldat, Zivildienst in pflegenahen Bereichen, Ausbildung zum<br />
Pfleger oder Krankenschwester: Einschläge, nachweisbare Tätigkeiten im Pflegebereich<br />
können als Äquivalent zum Pflegepraktikum anerkannt werden. Zur Anerkennung<br />
ist ein entsprechender Nachweis (Dienstzeitbescheinigung, Zeugnisse oder<br />
ähnliches) zu erbringen. Es muss nachträglich kein Bericht angefertigt werden.<br />
Praktika im elterlichen Betrieb: Praktikanten-Tätigkeiten im Familienbetrieb (z.B.<br />
Arztpraxis) können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen auf die gesamte<br />
Vorpraktikumszeit bzw. 4 Wochen auf die Verwaltungspraktikumszeit angerechnet<br />
werden.<br />
Anerkennung kaufmännischer Lehren im Gesundheitswesen: Eine abgeschlossene<br />
kaufmännische Lehre im Gesundheitswesen kann als Äquivalent für das Praktikum<br />
anerkannt werden. Zur Anerkennung ist eine beglaubigte Kopie des Ausbildungszeugnisses<br />
(alternativ: Vorlage des Originals zusätzlich zur Kopie) zusammen mit<br />
einem formlosen Antrag auf Anerkennung beim PraktikantenService einzureichen.<br />
Tätigkeiten als Werksstudent, eigene Unternehmensgründung, regelmäßige studienbegleitende<br />
Beschäftigungen usw.: Prinzipiell sollte der Praktikant dem Betrieb für<br />
den Zeitraum des jeweiligen Teilpraktikums uneingeschränkt, also ohne Unterbrechungen,<br />
zur Verfügung stehen. Dies ist bei obigen Beschäftigungen oftmals nicht<br />
der Fall, daher können sie nur in Ausnahmefällen anerkannt werden. Setzen Sie sich<br />
diesbezüglich bitte vorab persönlich mit dem PraktikantenService in Verbindung. Ferienjobs<br />
oder ähnliches können grundsätzlich nicht anerkannt werden.<br />
Q. Evaluation<br />
Nach Ableistung eines jeden Teilpraktikums sollten die Praktikanten den Online-<br />
Erhebungsbogen zur Beurteilung der Ausbildungszeit ausfüllen. Auf diese Weise<br />
können Sie uns helfen, unser Angebot sukzessive zu verbessern.