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MERKBLATT - Praktikantenservice - Universität Bayreuth

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Universität <strong>Bayreuth</strong><br />

– PraktikantenService –<br />

Gebäude RW, Zimmer 2.29<br />

Universitätsstraße 30<br />

95447 <strong>Bayreuth</strong><br />

Tel.: (0921) 55-29 24<br />

Fax: (0921) 55-29 36<br />

E-Mail: praktikantenservice@uni-bayreuth.de<br />

<strong>MERKBLATT</strong><br />

für das Praktikum<br />

im Bachelorstudiengang<br />

Gesundheitsökonomie<br />

Stand: November 2006


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 1<br />

Inhalt<br />

I. Vorbemerkung............................................................................... 2<br />

II. Allgemeine Informationen ............................................................ 2<br />

III.<br />

Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie............................ 3<br />

A. Dauer ................................................................................................................3<br />

B. Pflegepraktikum ................................................................................................3<br />

C. Verwaltungspraktikum.......................................................................................4<br />

D. Urlaubssemester...............................................................................................4<br />

E. Auslandspraktika...............................................................................................4<br />

F. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb.......................................................4<br />

G. Praktikantenvertrag...........................................................................................4<br />

H. Vergütung/BAFÖG............................................................................................5<br />

I. Anmeldung der Praktika/Zustimmung des PraktikantenService........................5<br />

J. Studentenstatus/Versicherungsschutz..............................................................5<br />

K. Pflichtpraktikumsbestätigung ............................................................................5<br />

L. Praktikumsbericht für das Pflichtpraktikum .......................................................5<br />

1) Deckblatt .......................................................................................................6<br />

2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung .......................................................................6<br />

3) Textteil...........................................................................................................6<br />

4) Umfang..........................................................................................................7<br />

5) Form..............................................................................................................7<br />

6) Bestätigung des Berichtshefts.......................................................................8<br />

7) Einreichung des Praktikumszeugnisses ........................................................8<br />

8) Abgabezeitpunkt............................................................................................8<br />

M. Anerkennung des Praktikums ...........................................................................8<br />

N. Feedbacktermin ................................................................................................8<br />

O. Schein über die Erfüllung des Pflichtpraktikums ...............................................9<br />

P. Sonderregelungen ............................................................................................9<br />

Q. Evaluation .........................................................................................................9


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 2<br />

I. Vorbemerkung<br />

Das vorliegende Merkblatt enthält Ausführungen zur Anerkennung Ihrer Praktika.<br />

Eine Anerkennung setzt voraus, dass der geforderte Pflichtpraktikumszeitraum vollständig<br />

absolviert und alle Praktikumsberichte und -zeugnisse eingereicht und geprüft<br />

wurden. Im Folgenden finden Sie diesbezüglich zunächst allgemeine Informationen<br />

über das betriebliche Praktikum und anschließend konkrete Anforderungen an<br />

das vorgeschriebene Pflichtpraktikum, welches im Studiengang Gesundheitsökonomie<br />

aus dem Pflegepraktikum (vor Studienbeginn) und dem Verwaltungspraktikum<br />

(während des Studiums) besteht.<br />

Im Rahmen der Neukonzeption der Merkblätter wurde versucht, alle Bestimmungen<br />

soweit wie möglich zu vereinfachen und zu reduzieren. Darüber hinaus wurden möglichst<br />

viele offene Fragen aufgegriffen und vorab geregelt. Wir bitten Sie, das Merkblatt<br />

zunächst sorgfältig zu lesen, sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir<br />

Ihnen gerne persönlich oder via E-Mail zur Verfügung.<br />

II. Allgemeine Informationen<br />

Als Studierender 1 des Studiengangs Gesundheitsökonomie sind Sie gemäß § 2 Abs.<br />

4 der Prüfungsordnung (BPO vom 15.09.2006) i.V.m. § 4 der Studienordnung für den<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie an der Universität <strong>Bayreuth</strong> (BSO vom<br />

15.09.2006) verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung zur Bachelorprüfung einen<br />

Nachweis über die Teilnahme an insgesamt vier Monaten (17 Wochen) Praktikum in<br />

ausgewählten Institutionen im Gesundheitswesen vorzulegen. Darin enthalten sind<br />

zwei Monate (8 Wochen) Pflegepraktikum vor Beginn der Studienzeit.<br />

Grundsätzlich benötigen wir für die Anerkennung von Praktika und zur Ausstellung<br />

von Bestätigungen/Nachweisen personenbezogene Daten. Damit uns diese Informationen<br />

standardisiert zugehen, möchten wir Sie bitten, sich das Praktikantenstammblatt<br />

im Downloadbereich herunterzuladen und bei uns abzugeben. Dies gilt auch für<br />

Studierende die bereits einen Praktikumsbericht abgegeben haben!<br />

1<br />

Mit allen im Text verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnung sind Frauen und Männer in<br />

gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der Ausführungen wird nicht<br />

vorgenommen.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 3<br />

III. Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie<br />

A. Dauer<br />

Das Pflichtpraktikum beträgt 4 Monate (17 Wochen). Der Zeitraum umfasst das vor<br />

Beginn des Studiums zu absolvierende Pflegepraktikum und das studienbegleitende<br />

Verwaltungspraktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen<br />

oder tariflichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Praktikumsgebers. Die<br />

wöchentliche Arbeitszeit darf aber 30 Stunden nicht unter- und sollte 50 Stunden<br />

nicht überschreiten.<br />

B. Pflegepraktikum<br />

Für die Zulassung zum Studium der Gesundheitsökonomie müssen mindestens 2<br />

Monate (8 Wochen) Pflegepraktikum nachgewiesen werden. 2 Das Praktikum ist in<br />

Bereichen abzuleisten, die einen unmittelbaren Patientenkontakt gewährleisten. Dabei<br />

kommen insbesondere betreuende, pflegende oder erziehende Praktikumstätigkeiten<br />

in Betracht. 3 Es soll dem zukünftigen Studierenden der Gesundheitsökonomie<br />

einen unmittelbaren Einblick in den Leistungsbereich des Gesundheitswesens geben<br />

und das Bewusstsein für die Hauptperson der gesundheitlichen Entscheidung, den<br />

Patienten, schärfen.<br />

Der Gesamtzeitraum des 8-wöchigen Vorpraktikums kann zusammenhängend oder<br />

in maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpflegepraktikum muss<br />

somit mindestens 4 Wochen umfassen.<br />

Den Nachweis über das erbrachte (oder noch zu erbringende Pflegepraktikum, falls<br />

Sie Ihr Pflegepraktikum erst nach der Bewerbung um den Studienplatz [aber noch<br />

vor Studienbeginn!] absolvieren) reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen Unterlagen<br />

bei Ihrer Bewerbung für den Studiengang Gesundheitsökonomie ein. Sobald Sie<br />

für den Studiengang zugelassen wurden, werden Ihre Unterlagen (über das Pflegepraktikum)<br />

an den PraktikantenService weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie von<br />

uns ein Bestätigungsschreiben über die vorläufige Anerkennung 4 Ihres Pflegepraktikums,<br />

das Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegen müssen.<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Siehe dazu auch Punkt P „Sonderregelungen“.<br />

Geeignete Institutionen sind z.B.: Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienste, Pflegeheime und<br />

Sanitätsdienste.<br />

Eine endgültige Anerkennung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung des Praktikumsberichts, welchen<br />

Sie zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens bis Ende November) einzureichen<br />

haben.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 4<br />

C. Verwaltungspraktikum<br />

Das Verwaltungspraktikum ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit (innerhalb<br />

der ersten 6 Fachsemester) abzuleisten. Das Verwaltungspraktikum beträgt 9<br />

Wochen.<br />

Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte ist nur eingeschränkt<br />

möglich. Für eine frühzeitige Absolvierung der Praktika spricht, dass dadurch<br />

in den höheren Semestern mehr Zeit für die Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten<br />

verbleibt. Für die Ableistung des Praktikums in höheren Semestern<br />

spricht, dass der Praktikant dadurch eher in der Lage ist, das an der Universität vermittelte<br />

Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund<br />

Ihrer kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere beabsichtigte<br />

Auslandsaufenthalte, Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten Sie diesbezüglich<br />

Fragen haben und Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

D. Urlaubssemester<br />

Das Pflichtpraktikum von vier Monaten ist bereits in der Regelstudienzeit berücksichtigt,<br />

folglich ist in der Regel keine Beurlaubung möglich.<br />

E. Auslandspraktika<br />

Wir unterstützen ausdrücklich die Absolvierung von Praktika im Ausland. Auslandspraktika<br />

können daher grundsätzlich uneingeschränkt anerkannt werden. Für sie gelten<br />

die gleichen Bestimmungen wie für Inlandspraktika.<br />

F. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb<br />

Das betriebliche Praktikum muss in einer geeigneten „Institution des Gesundheitswesen“<br />

abgeleistet werden. Die Eignung bestimmt sich nach den betriebsspezifischen<br />

Möglichkeiten Praktikanten des Studiengangs Gesundheitsökonomie hinreichend<br />

auszubilden. Diese wird grundsätzlich dann vermutet, wenn die Institution<br />

nach Art und Einrichtung gem. Berufsausbildungsgesetz zur Ausbildung im Berufsfeld<br />

Gesundheit berechtigt ist (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Krankenversicherungen,<br />

Pharmazeutische Industrie). Falls Sie unsicher sind, ob die Institution die oben<br />

genannten Bedingungen erfüllt, sollten Sie das Praktikum vorab mit dem PraktikantenService<br />

abstimmen.<br />

G. Praktikantenvertrag<br />

Es empfiehlt sich, dass zwischen der Ausbildungsstätte und dem Praktikanten ein<br />

Praktikantenvertrag geschlossen wird. Die auf der Homepage verfügbaren Muster-


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 5<br />

verträge können dabei als Anregung dienen, sie müssen aber nicht verwendet werden.<br />

H. Vergütung/BAFÖG<br />

Ein Vergütungsanspruch des Praktikanten besteht nicht. Erfahrungsgemäß liegt der<br />

von den Unternehmen festgelegte Satz zurzeit bei ca. 500 € pro Monat. Empfängern<br />

von BAFÖG-Stipendien ist es grundsätzlich möglich, während der vorlesungsfreien<br />

Zeit ein zusätzliches Einkommen aus einer Praktikantentätigkeit zu beziehen. Bis zu<br />

einer gesetzlich festgelegten unschädlichen Vergütungsgrenze hat der Bezug eines<br />

zusätzlichen Einkommens keine Auswirkung auf die Höhe des Stipendiums. Für weitergehende<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung<br />

(Studentenwerk Oberfranken).<br />

I. Anmeldung der Praktika/Zustimmung des PraktikantenService<br />

Ihnen steht es frei, sich jederzeit direkt bei Unternehmen für ein Praktikum zu bewerben.<br />

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich auf die Aushänge am PraktikantenService<br />

beziehen oder selbständig Praktikumsangebote recherchiert haben. Es ist weder<br />

eine Anmeldung noch eine vorherige Zustimmung des PraktikantenService erforderlich.<br />

J. Studentenstatus/Versicherungsschutz<br />

Bei dem betrieblichen Praktikum handelt es sich um eine Tätigkeit im Rahmen der<br />

Studien- und Prüfungsordnung. Die Praktikanten behalten daher den Rechtsstatus<br />

eines Studierenden. Während der Praktikantenausbildung besteht für den immatrikulierten<br />

Studierenden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen der jeweils<br />

geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuches.<br />

K. Pflichtpraktikumsbestätigung<br />

Falls Sie von Ihrem Praktikumsgeber aufgefordert werden eine Pflichtpraktikumsbestätigung<br />

vorzulegen, können Sie diese online auf unserer Homepage anfordern.<br />

Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend zugeschickt, sofern Sie bislang weniger<br />

als 17 Wochen Praktikum zur Anerkennung eingereicht haben. Unter Umständen<br />

können Sie dadurch auch von den Sozialversicherungsabgaben befreit werden<br />

(diesbezüglich können Sie sich mit der Personalabteilung Ihres Praktikumgebers in<br />

Verbindung setzen).<br />

L. Praktikumsbericht für das Pflichtpraktikum<br />

Zur Anerkennung des Praktikums ist die Vorlage eines Praktikumsberichts sowie eines<br />

Praktikumszeugnisses notwendig. Für den Bericht gelten im Einzelnen nachfol-


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 6<br />

gende inhaltliche und formale Anforderungen. Eine Nichteinhaltung der Formvorschriften<br />

hat zur Folge, dass der Bericht abgewiesen wird.<br />

Der Bericht besteht aus einem Deckblatt, einem Inhaltsverzeichnis und einem ausformulierten<br />

Textteil mit abschließendem Fazit. Die einzelnen Blätter des Berichts<br />

sind mit Seitenzahlen zu versehen (Deckblatt ohne Seitenzahl, Inhaltsverzeichnis<br />

römische Ziffern, Textteil arabische Ziffern).<br />

1) Deckblatt<br />

Als Deckblatt ist das Musterdeckblatt zu verwenden, welches im Downloadbereich<br />

der Internetseite zur Verfügung steht.<br />

2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung<br />

Die Gliederung dient dazu, den Bericht sinnvoll zu strukturieren. Wichtig ist, dass die<br />

Gliederung übersichtlich gestaltet und die Gliederungspunkte verständlich formuliert<br />

sind. Bei den einzelnen Gliederungspunkten sind die Seitenzahlen auszuweisen.<br />

3) Textteil<br />

Der ausformulierte Textteil des Berichts beinhaltet vor allem die Tätigkeiten und Aufgaben,<br />

die der Praktikant absolviert hat.<br />

Im Hauptteil ist<br />

(1) zunächst der Ausbildungsort zu beschreiben, d.h.<br />

• eine kurze Firmendarstellung,<br />

• die Stellung der Unternehmung im regionalen, nationalen und internationalen<br />

Markt,<br />

• der Betriebsablauf (skizziert, z.B. mit Organigramm),<br />

• die Abteilung(en) und<br />

• die Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenden Betriebsablauf.<br />

(2) die vom Praktikanten durchgeführten Aktivitäten zu erläutern, d.h.<br />

• eine detaillierte Beschreibung der Aktivitäten pro Tätigkeitsbereich oder pro<br />

Projekt,<br />

• Erläuterungen zum kaufmännischen Hintergrund der Tätigkeiten (nur Verwaltungspraktikum)<br />

und<br />

• Erläuterungen zu vermittelten Erkenntnissen und Erfahrungen.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 7<br />

(3) Reflexionen über das Praktikum bei der beschriebenen Unternehmung anzustellen,<br />

d.h.<br />

• persönliche Eindrücke (zum Praktikumsinhalt, zur Organisation, usw.) zu beschreiben<br />

und<br />

• eine kritische Analyse (z.B. Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, usw.)<br />

der Praktikumszeit und der Tätigkeiten anzufertigen.<br />

4) Umfang<br />

Der Umfang (des ausformulierten Textteils) staffelt sich nach der Dauer des (Teil-)<br />

Praktikums:<br />

• Pflegepraktikum (4 bis 8 Wochen): 5-8 Seiten, davon mind. 1 Seite Darstellung<br />

des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten Tätigkeitsbeschreibung und mind.<br />

1 Seite Fazit/Reflexion.<br />

• Verwaltungspraktikumsdauer 4 bis 9 Wochen : 5-8 Seiten, davon mind. 1 Seite<br />

Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten Tätigkeitsbeschreibung<br />

und mind. 1 Seite Fazit/Reflexion.<br />

• Verwaltungspraktikumsdauer mehr als 9 Wochen: 8-12 Seiten, davon mind.<br />

1,5 Seiten Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 5 Seiten Tätigkeitsbeschreibung<br />

und mind. 1,5 Seiten Fazit/Reflexion.<br />

5) Form<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Praktikant auf moderne EDV zurückgreifen<br />

kann und die hieraus resultierenden Möglichkeiten bei der Erstellung des Berichts<br />

nutzt. Die Aufzeichnungen müssen daher mittels eines Textverarbeitungsprogramms<br />

(z.B. Microsoft Word) erstellt werden. Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen:<br />

• Schrifttyp: Arial oder Times New Roman<br />

• Schriftgröße im Textteil: Punktgröße 12<br />

• Schriftfarbe: schwarz<br />

• Zeilenabstand: 1,5-zeilig<br />

• Ränder im Textteil: 3,5 cm oben; 2,5 cm unten; 4 cm links; 2 cm rechts<br />

• Abstand vom Seitenrand: 1,5 cm (Fußzeile); 1,5 cm (Kopfzeile)<br />

• Formatierung im Textteil: Blocksatz<br />

• Papiergröße: DIN A4


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 8<br />

• Heftung: Der Bericht ist geheftet einzureichen (keine Schnellhefter, keine Spiralbindung).<br />

Dabei ist darauf zu achten, dass der Heftstreifen so angebracht<br />

wird, dass der Bericht tatsächlich in einem Ordner abgeheftet werden kann<br />

(Löcher nach außen!). Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.<br />

6) Bestätigung des Berichtshefts<br />

Das Berichtsheft ist vom verantwortlichen Praktikantenbetreuer auf dem Deckblatt zu<br />

unterzeichnen und mit einem Stempel zu versehen.<br />

7) Einreichung des Praktikumszeugnisses<br />

Das Zeugnis (in Kopie) ist zusammen mit dem Bericht einzureichen. Aus dem Zeugnis<br />

sollte insbesondere Folgendes hervorgehen:<br />

• Name, Vorname, Geburtstag und –ort des Praktikanten<br />

• Angaben zur Dauer des Praktikums<br />

• Tätigkeiten im Praktikum<br />

• Bewertung von Leistung und Führung des Praktikanten<br />

• Unterschrift der für die Praktikantentätigkeit verantwortlichen Person(en)<br />

Es empfiehlt sich, das Zeugnis hinter dem Bericht abzuheften (wobei das Zeugnis<br />

nicht in das Inhaltsverzeichnis aufzunehmen ist).<br />

8) Abgabezeitpunkt<br />

Pflegepraktikum: Das Berichtsheft ist zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens<br />

bis Ende November) einzureichen.<br />

Verwaltungspraktikum: Das Berichtsheft ist spätestens 3 Monate nach der Absolvierung<br />

des Praktikums abzugeben (Ausschlussfrist!).<br />

M. Anerkennung des Praktikums<br />

Nach Eingang Ihrer Unterlagen (Praktikumsbericht inkl. Zeugnis) werden Ihre Angaben<br />

und der Bericht geprüft. In der Regel erhalten Sie nach ca. 4-6 Wochen via E-<br />

Mail Bescheid, ob das (Teil-) Praktikum anerkannt werden kann. Für einzelne Teilpraktika<br />

werden über diesen E-Mail Bescheid hinaus keine gesonderten Bescheinigungen<br />

ausgestellt.<br />

N. Feedbacktermin<br />

Sollten Sie Interesse an einem Feedbackgespräch zu Ihrem (Teil-) Praktikum haben,<br />

können Sie jederzeit einen Gesprächstermin vereinbaren. Sofern sich bei der Prü-


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 9<br />

fung Ihres Berichts Mängel zeigen oder hinsichtlich Ihrer gemachten Angaben Unklarheiten<br />

bestehen, werden Sie automatisch bzgl. eines klärenden Feedbackgesprächs<br />

kontaktiert.<br />

O. Schein über die Erfüllung des Pflichtpraktikums<br />

Sobald Sie mit Ihren (Teil-) Praktikum den Pflichtpraktikumszeitraum vollständig abgedeckt<br />

haben, können Sie den Schein über die Erfüllung des Pflichtpraktikums nach<br />

der Anerkennung des letzen (Teil-) Praktikums bei uns anfordern. Dieser wird Ihnen<br />

dann umgehend zugeschickt.<br />

P. Sonderregelungen<br />

Tätigkeiten als Sanitätssoldat, Zivildienst in pflegenahen Bereichen, Ausbildung zum<br />

Pfleger oder Krankenschwester: Einschläge, nachweisbare Tätigkeiten im Pflegebereich<br />

können als Äquivalent zum Pflegepraktikum anerkannt werden. Zur Anerkennung<br />

ist ein entsprechender Nachweis (Dienstzeitbescheinigung, Zeugnisse oder<br />

ähnliches) zu erbringen. Es muss nachträglich kein Bericht angefertigt werden.<br />

Praktika im elterlichen Betrieb: Praktikanten-Tätigkeiten im Familienbetrieb (z.B.<br />

Arztpraxis) können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen auf die gesamte<br />

Vorpraktikumszeit bzw. 4 Wochen auf die Verwaltungspraktikumszeit angerechnet<br />

werden.<br />

Anerkennung kaufmännischer Lehren im Gesundheitswesen: Eine abgeschlossene<br />

kaufmännische Lehre im Gesundheitswesen kann als Äquivalent für das Praktikum<br />

anerkannt werden. Zur Anerkennung ist eine beglaubigte Kopie des Ausbildungszeugnisses<br />

(alternativ: Vorlage des Originals zusätzlich zur Kopie) zusammen mit<br />

einem formlosen Antrag auf Anerkennung beim PraktikantenService einzureichen.<br />

Tätigkeiten als Werksstudent, eigene Unternehmensgründung, regelmäßige studienbegleitende<br />

Beschäftigungen usw.: Prinzipiell sollte der Praktikant dem Betrieb für<br />

den Zeitraum des jeweiligen Teilpraktikums uneingeschränkt, also ohne Unterbrechungen,<br />

zur Verfügung stehen. Dies ist bei obigen Beschäftigungen oftmals nicht<br />

der Fall, daher können sie nur in Ausnahmefällen anerkannt werden. Setzen Sie sich<br />

diesbezüglich bitte vorab persönlich mit dem PraktikantenService in Verbindung. Ferienjobs<br />

oder ähnliches können grundsätzlich nicht anerkannt werden.<br />

Q. Evaluation<br />

Nach Ableistung eines jeden Teilpraktikums sollten die Praktikanten den Online-<br />

Erhebungsbogen zur Beurteilung der Ausbildungszeit ausfüllen. Auf diese Weise<br />

können Sie uns helfen, unser Angebot sukzessive zu verbessern.

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