MERKBLATT - Praktikantenservice - Universität Bayreuth
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Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 3<br />
III. Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie<br />
A. Dauer<br />
Das Pflichtpraktikum beträgt 4 Monate (17 Wochen). Der Zeitraum umfasst das vor<br />
Beginn des Studiums zu absolvierende Pflegepraktikum und das studienbegleitende<br />
Verwaltungspraktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen<br />
oder tariflichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Praktikumsgebers. Die<br />
wöchentliche Arbeitszeit darf aber 30 Stunden nicht unter- und sollte 50 Stunden<br />
nicht überschreiten.<br />
B. Pflegepraktikum<br />
Für die Zulassung zum Studium der Gesundheitsökonomie müssen mindestens 2<br />
Monate (8 Wochen) Pflegepraktikum nachgewiesen werden. 2 Das Praktikum ist in<br />
Bereichen abzuleisten, die einen unmittelbaren Patientenkontakt gewährleisten. Dabei<br />
kommen insbesondere betreuende, pflegende oder erziehende Praktikumstätigkeiten<br />
in Betracht. 3 Es soll dem zukünftigen Studierenden der Gesundheitsökonomie<br />
einen unmittelbaren Einblick in den Leistungsbereich des Gesundheitswesens geben<br />
und das Bewusstsein für die Hauptperson der gesundheitlichen Entscheidung, den<br />
Patienten, schärfen.<br />
Der Gesamtzeitraum des 8-wöchigen Vorpraktikums kann zusammenhängend oder<br />
in maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpflegepraktikum muss<br />
somit mindestens 4 Wochen umfassen.<br />
Den Nachweis über das erbrachte (oder noch zu erbringende Pflegepraktikum, falls<br />
Sie Ihr Pflegepraktikum erst nach der Bewerbung um den Studienplatz [aber noch<br />
vor Studienbeginn!] absolvieren) reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen Unterlagen<br />
bei Ihrer Bewerbung für den Studiengang Gesundheitsökonomie ein. Sobald Sie<br />
für den Studiengang zugelassen wurden, werden Ihre Unterlagen (über das Pflegepraktikum)<br />
an den PraktikantenService weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie von<br />
uns ein Bestätigungsschreiben über die vorläufige Anerkennung 4 Ihres Pflegepraktikums,<br />
das Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegen müssen.<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Siehe dazu auch Punkt P „Sonderregelungen“.<br />
Geeignete Institutionen sind z.B.: Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienste, Pflegeheime und<br />
Sanitätsdienste.<br />
Eine endgültige Anerkennung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung des Praktikumsberichts, welchen<br />
Sie zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens bis Ende November) einzureichen<br />
haben.