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MERKBLATT - Praktikantenservice - Universität Bayreuth

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Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 3<br />

III. Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie<br />

A. Dauer<br />

Das Pflichtpraktikum beträgt 4 Monate (17 Wochen). Der Zeitraum umfasst das vor<br />

Beginn des Studiums zu absolvierende Pflegepraktikum und das studienbegleitende<br />

Verwaltungspraktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen<br />

oder tariflichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Praktikumsgebers. Die<br />

wöchentliche Arbeitszeit darf aber 30 Stunden nicht unter- und sollte 50 Stunden<br />

nicht überschreiten.<br />

B. Pflegepraktikum<br />

Für die Zulassung zum Studium der Gesundheitsökonomie müssen mindestens 2<br />

Monate (8 Wochen) Pflegepraktikum nachgewiesen werden. 2 Das Praktikum ist in<br />

Bereichen abzuleisten, die einen unmittelbaren Patientenkontakt gewährleisten. Dabei<br />

kommen insbesondere betreuende, pflegende oder erziehende Praktikumstätigkeiten<br />

in Betracht. 3 Es soll dem zukünftigen Studierenden der Gesundheitsökonomie<br />

einen unmittelbaren Einblick in den Leistungsbereich des Gesundheitswesens geben<br />

und das Bewusstsein für die Hauptperson der gesundheitlichen Entscheidung, den<br />

Patienten, schärfen.<br />

Der Gesamtzeitraum des 8-wöchigen Vorpraktikums kann zusammenhängend oder<br />

in maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpflegepraktikum muss<br />

somit mindestens 4 Wochen umfassen.<br />

Den Nachweis über das erbrachte (oder noch zu erbringende Pflegepraktikum, falls<br />

Sie Ihr Pflegepraktikum erst nach der Bewerbung um den Studienplatz [aber noch<br />

vor Studienbeginn!] absolvieren) reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen Unterlagen<br />

bei Ihrer Bewerbung für den Studiengang Gesundheitsökonomie ein. Sobald Sie<br />

für den Studiengang zugelassen wurden, werden Ihre Unterlagen (über das Pflegepraktikum)<br />

an den PraktikantenService weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie von<br />

uns ein Bestätigungsschreiben über die vorläufige Anerkennung 4 Ihres Pflegepraktikums,<br />

das Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegen müssen.<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Siehe dazu auch Punkt P „Sonderregelungen“.<br />

Geeignete Institutionen sind z.B.: Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienste, Pflegeheime und<br />

Sanitätsdienste.<br />

Eine endgültige Anerkennung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung des Praktikumsberichts, welchen<br />

Sie zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens bis Ende November) einzureichen<br />

haben.

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