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Begleitblatt - Praktikantenservice - Universität Bayreuth

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Universität <strong>Bayreuth</strong><br />

– PraktikantenService –<br />

Gebäude RW, Zimmer 2.29<br />

Universitätsstraße 30<br />

95447 <strong>Bayreuth</strong><br />

Tel.: (0921) 55-29 24<br />

Fax: (0921) 55-29 36<br />

E-Mail: praktikantenservice@uni-bayreuth.de<br />

<strong>Begleitblatt</strong><br />

für das Praktikum<br />

im Bachelorstudiengang<br />

Gesundheitsökonomie<br />

Stand: August 2009


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 1<br />

I. Vorbemerkung............................................................................... 2<br />

II. Allgemeine Informationen ............................................................ 2<br />

III.<br />

Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie............................ 2<br />

A. Pflegepraktikum ................................................................................................2<br />

B. Verwaltungspraktikum.......................................................................................3<br />

C. Praktikumsbericht .............................................................................................4<br />

1) Deckblatt .......................................................................................................4<br />

2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung .......................................................................4<br />

3) Textteil...........................................................................................................4<br />

4) Umfang..........................................................................................................4<br />

5) Form..............................................................................................................5<br />

6) Bestätigung des Berichtshefts.......................................................................5<br />

7) Einreichung des Praktikumszeugnisses ........................................................5<br />

8) Abgabezeitpunkt............................................................................................5<br />

D. Anerkennung des Praktikums ...........................................................................6


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 2<br />

I. Vorbemerkung<br />

Das vorliegende Merkblatt enthält Ausführungen zur Anerkennung des<br />

Pflichtpraktikums in dem Studiengang Gesundheitsökonomie. Allgemeine,<br />

vollständige Ausführungen zum Pflichtpraktikum in den wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Studiengängen (bspw. Regelungen zum Urlaubssemester und Sonderregelungen zu<br />

elterlichen Praktika) finden Sie im Allgemeinen Merkblatt. Eine Anerkennung setzt<br />

voraus, dass der geforderte Pflichtpraktikumszeitraum vollständig absolviert und alle<br />

Praktikumsberichte und -zeugnisse eingereicht und geprüft wurden.<br />

II. Allgemeine Informationen<br />

Als Studierender 1 des Studiengangs Gesundheitsökonomie sind Sie gemäß § 2 Abs.<br />

4 der Prüfungsordnung (BPO vom 15.09.2006) i.V.m. § 4 der Studienordnung für den<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie an der Universität <strong>Bayreuth</strong> (BSO vom<br />

15.09.2006) verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung zur Bachelorprüfung einen<br />

Nachweis über die Teilnahme an insgesamt vier Monaten (17 Wochen) Praktikum in<br />

ausgewählten Institutionen im Gesundheitswesen vorzulegen. Darin enthalten sind 8<br />

Wochen Pflegepraktikum vor Beginn der Studienzeit, sowie 9 Wochen<br />

Verwaltungspraktikum währen des Studiums.<br />

III. Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />

Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie<br />

A. Pflegepraktikum<br />

Für die Zulassung zum Studium der Gesundheitsökonomie müssen mindestens 8<br />

Wochen Pflegepraktikum nachgewiesen werden. Das Praktikum ist in Bereichen<br />

abzuleisten, die einen unmittelbaren Patientenkontakt gewährleisten. Dabei kommen<br />

insbesondere betreuende, pflegende oder erziehende Praktikumstätigkeiten in<br />

Betracht. 2 Praktika in Arzt- und Physiotherapiepraxen werden zu max. 4 Wochen<br />

anerkannt. Umfasst das gesamte Praktikum in einer Arztpraxis jedoch mind. 10<br />

Wochen, so kann auch die volle Zeit des Pflegepraktikums (8 Wochen) anerkannt<br />

werden. 3<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Mit allen im Text verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnung sind Frauen und Männer in<br />

gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der Ausführungen wird nicht<br />

vorgenommen.<br />

Geeignete Institutionen sind z.B.: Krankenhäuser, Pflegedienste, Pflegeheime,<br />

Behinderteneinrichtungen und Sanitätsdienste.<br />

Falls Sie unsicher sind, ob die Institution die oben genannten Bedingungen erfüllt, sollten Sie das<br />

Praktikum vorab mit dem PraktikantenService abstimmen.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 3<br />

Es soll dem zukünftigen Studierenden der Gesundheitsökonomie einen<br />

unmittelbaren Einblick in den Leistungsbereich des Gesundheitswesens geben und<br />

das Bewusstsein für die Hauptperson der gesundheitlichen Entscheidung, den<br />

Patienten, schärfen.<br />

Der Gesamtzeitraum des 8-wöchigen Vorpraktikums kann zusammenhängend oder<br />

in maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpflegepraktikum muss<br />

somit mindestens 4 Wochen umfassen.<br />

Den Nachweis über das erbrachte (oder noch zu erbringende Pflegepraktikum, falls<br />

Sie Ihr Pflegepraktikum erst nach der Bewerbung um den Studienplatz [aber noch<br />

vor Studienbeginn!] absolvieren) reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen<br />

Unterlagen bei Ihrer Bewerbung für den Studiengang Gesundheitsökonomie ein.<br />

Sobald Sie für den Studiengang zugelassen wurden, werden Ihre Unterlagen (über<br />

das Pflegepraktikum) an den PraktikantenService weitergeleitet. Anschließend<br />

erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben über die vorläufige Anerkennung 4<br />

Ihres Pflegepraktikums, das Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei<br />

vorlegen müssen.<br />

B. Verwaltungspraktikum<br />

Das Verwaltungspraktikum ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit<br />

(innerhalb der ersten 6 Fachsemester) abzuleisten. Das Verwaltungspraktikum<br />

beträgt 9 Wochen.<br />

Der Gesamtzeitraum des 9-wöchigen Praktikums kann zusammenhängend oder in<br />

maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpraktikum muss somit<br />

einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen umfassen.<br />

Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte ist nur<br />

eingeschränkt möglich. Für eine frühzeitige Absolvierung der Praktika spricht, dass<br />

dadurch in den höheren Semestern mehr Zeit für die Anfertigung von Seminar- und<br />

Bachelorarbeiten verbleibt. Für die Ableistung des Praktikums in höheren Semestern<br />

spricht, dass der Praktikant dadurch eher in der Lage ist, das an der Universität<br />

vermittelte Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Entscheidung ist vor dem<br />

Hintergrund Ihrer kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere<br />

beabsichtigte Auslandsaufenthalte, Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten<br />

Sie diesbezüglich Fragen haben und Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur<br />

Verfügung.<br />

4<br />

Eine endgültige Anerkennung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung des Praktikumsberichts,<br />

welchen Sie zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens bis Ende November)<br />

einzureichen haben.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 4<br />

C. Praktikumsbericht<br />

Zur Anerkennung des Praktikums ist die Vorlage eines Praktikumsberichts sowie<br />

eines Praktikumszeugnisses notwendig. Für den Bericht gelten im Einzelnen<br />

nachfolgende inhaltliche und formale Anforderungen. Eine Nichteinhaltung der<br />

Formvorschriften hat zur Folge, dass der Bericht abgewiesen wird.<br />

1) Deckblatt<br />

Als Deckblatt ist das Musterdeckblatt zu verwenden, welches im Downloadbereich<br />

der Internetseite zur Verfügung steht.<br />

2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung<br />

Die Gliederung dient dazu, den Bericht sinnvoll zu strukturieren. Wichtig ist, dass die<br />

Gliederung übersichtlich gestaltet und die Gliederungspunkte verständlich formuliert<br />

sind. Bei den einzelnen Gliederungspunkten sind die Seitenzahlen auszuweisen.<br />

3) Textteil<br />

Der ausformulierte Textteil des Berichts beinhaltet vor allem die Tätigkeiten und<br />

Aufgaben, die der Praktikant absolviert hat.<br />

Im Hauptteil ist<br />

(1) zunächst der Ausbildungsort zu beschreiben, d.h.<br />

(2) die vom Praktikanten durchgeführten Aktivitäten zu erläutern, d.h.<br />

(3) Reflexionen über das Praktikum bei der beschriebenen Unternehmung<br />

anzustellen, d.h.<br />

4) Umfang<br />

Der Umfang (des ausformulierten Textteils) staffelt sich nach der Dauer des (Teil-)<br />

Praktikums:<br />

Pflegepraktikum (4 bis 8 Wochen): 5-8 Seiten, davon mind. 1 Seite<br />

Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten Tätigkeitsbeschreibung und<br />

mind. 1 Seite Fazit/Reflexion.<br />

Verwaltungspraktikumsdauer 4 bis 9 Wochen : 5-8 Seiten, davon mind. 1<br />

Seite Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten<br />

Tätigkeitsbeschreibung und mind. 1 Seite Fazit/Reflexion.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 5<br />

Verwaltungspraktikumsdauer mehr als 9 Wochen: 8-12 Seiten, davon mind.<br />

1,5 Seiten Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 5 Seiten<br />

Tätigkeitsbeschreibung und mind. 1,5 Seiten Fazit/Reflexion.<br />

5) Form<br />

Schrifttyp: Arial oder Times New Roman; Formatierung im Textteil: Blocksatz<br />

Schriftgröße im Textteil: Punktgröße 12; Zeilenabstand: 1,5-zeilig<br />

Schriftfarbe: schwarz<br />

Ränder im Textteil: 3,5 cm oben; 2,5 cm unten; 4 cm links; 2 cm rechts<br />

Abstand vom Seitenrand: 1,5 cm (Fußzeile); 1,5 cm (Kopfzeile)<br />

Papiergröße: DIN A4<br />

Heftung: Der Bericht ist geheftet einzureichen (keine Schnellhefter, keine<br />

Spiralbindung). Dabei ist darauf zu achten, dass der Heftstreifen so<br />

angebracht wird, dass der Bericht tatsächlich in einem Ordner abgeheftet<br />

werden kann (Löcher nach außen!). Eine elektronische Einreichung ist nicht<br />

möglich.<br />

6) Bestätigung des Berichtshefts<br />

Das Berichtsheft ist vom verantwortlichen Praktikantenbetreuer auf dem Deckblatt zu<br />

unterzeichnen und mit einem Stempel zu versehen.<br />

7) Einreichung des Praktikumszeugnisses<br />

Das Zeugnis (in Kopie) ist zusammen mit dem Bericht einzureichen. Aus dem<br />

Zeugnis sollte insbesondere Folgendes hervorgehen:<br />

Name, Vorname, Geburtstag und –ort des Praktikanten<br />

Angaben zur Dauer des Praktikums<br />

Tätigkeiten im Praktikum<br />

Bewertung von Leistung und Führung des Praktikanten<br />

Unterschrift der für die Praktikantentätigkeit verantwortlichen Person(en)<br />

Es empfiehlt sich, das Zeugnis hinter dem Bericht abzuheften (wobei das Zeugnis<br />

nicht in das Inhaltsverzeichnis aufzunehmen ist).<br />

8) Abgabezeitpunkt<br />

Pflegepraktikum: Das Berichtsheft ist zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch<br />

spätestens bis Ende November) einzureichen.


Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 6<br />

Verwaltungspraktikum: Das Berichtsheft ist spätestens 3 Monate nach der<br />

Absolvierung des Praktikums abzugeben (Ausschlussfrist!).<br />

D. Anerkennung des Praktikums<br />

Nach Eingang Ihrer Unterlagen (Praktikumsbericht inkl. Zeugnis) werden Ihre<br />

Angaben und der Bericht geprüft. In der Regel erhalten Sie nach ca. 6-8 Wochen via<br />

E-Mail Bescheid, ob das (Teil-) Praktikum anerkannt werden kann. Für einzelne<br />

Teilpraktika werden über diesen E-Mail Bescheid hinaus keine gesonderten<br />

Bescheinigungen ausgestellt. Die Anerkennung des vollständigen Pflichtpraktikums<br />

finden Sie in FlexNow. Einen gesonderten Eintrag für das Pflegepraktikum erhalten<br />

Sie nicht, da dies eine Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist.

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