Begleitblatt - Praktikantenservice - Universität Bayreuth
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Universität <strong>Bayreuth</strong><br />
– PraktikantenService –<br />
Gebäude RW, Zimmer 2.29<br />
Universitätsstraße 30<br />
95447 <strong>Bayreuth</strong><br />
Tel.: (0921) 55-29 24<br />
Fax: (0921) 55-29 36<br />
E-Mail: praktikantenservice@uni-bayreuth.de<br />
<strong>Begleitblatt</strong><br />
für das Praktikum<br />
im Bachelorstudiengang<br />
Gesundheitsökonomie<br />
Stand: August 2009
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 1<br />
I. Vorbemerkung............................................................................... 2<br />
II. Allgemeine Informationen ............................................................ 2<br />
III.<br />
Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie............................ 2<br />
A. Pflegepraktikum ................................................................................................2<br />
B. Verwaltungspraktikum.......................................................................................3<br />
C. Praktikumsbericht .............................................................................................4<br />
1) Deckblatt .......................................................................................................4<br />
2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung .......................................................................4<br />
3) Textteil...........................................................................................................4<br />
4) Umfang..........................................................................................................4<br />
5) Form..............................................................................................................5<br />
6) Bestätigung des Berichtshefts.......................................................................5<br />
7) Einreichung des Praktikumszeugnisses ........................................................5<br />
8) Abgabezeitpunkt............................................................................................5<br />
D. Anerkennung des Praktikums ...........................................................................6
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 2<br />
I. Vorbemerkung<br />
Das vorliegende Merkblatt enthält Ausführungen zur Anerkennung des<br />
Pflichtpraktikums in dem Studiengang Gesundheitsökonomie. Allgemeine,<br />
vollständige Ausführungen zum Pflichtpraktikum in den wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Studiengängen (bspw. Regelungen zum Urlaubssemester und Sonderregelungen zu<br />
elterlichen Praktika) finden Sie im Allgemeinen Merkblatt. Eine Anerkennung setzt<br />
voraus, dass der geforderte Pflichtpraktikumszeitraum vollständig absolviert und alle<br />
Praktikumsberichte und -zeugnisse eingereicht und geprüft wurden.<br />
II. Allgemeine Informationen<br />
Als Studierender 1 des Studiengangs Gesundheitsökonomie sind Sie gemäß § 2 Abs.<br />
4 der Prüfungsordnung (BPO vom 15.09.2006) i.V.m. § 4 der Studienordnung für den<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie an der Universität <strong>Bayreuth</strong> (BSO vom<br />
15.09.2006) verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung zur Bachelorprüfung einen<br />
Nachweis über die Teilnahme an insgesamt vier Monaten (17 Wochen) Praktikum in<br />
ausgewählten Institutionen im Gesundheitswesen vorzulegen. Darin enthalten sind 8<br />
Wochen Pflegepraktikum vor Beginn der Studienzeit, sowie 9 Wochen<br />
Verwaltungspraktikum währen des Studiums.<br />
III. Vorschriften für das <strong>Bayreuth</strong>er Pflichtpraktikum im<br />
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie<br />
A. Pflegepraktikum<br />
Für die Zulassung zum Studium der Gesundheitsökonomie müssen mindestens 8<br />
Wochen Pflegepraktikum nachgewiesen werden. Das Praktikum ist in Bereichen<br />
abzuleisten, die einen unmittelbaren Patientenkontakt gewährleisten. Dabei kommen<br />
insbesondere betreuende, pflegende oder erziehende Praktikumstätigkeiten in<br />
Betracht. 2 Praktika in Arzt- und Physiotherapiepraxen werden zu max. 4 Wochen<br />
anerkannt. Umfasst das gesamte Praktikum in einer Arztpraxis jedoch mind. 10<br />
Wochen, so kann auch die volle Zeit des Pflegepraktikums (8 Wochen) anerkannt<br />
werden. 3<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Mit allen im Text verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnung sind Frauen und Männer in<br />
gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der Ausführungen wird nicht<br />
vorgenommen.<br />
Geeignete Institutionen sind z.B.: Krankenhäuser, Pflegedienste, Pflegeheime,<br />
Behinderteneinrichtungen und Sanitätsdienste.<br />
Falls Sie unsicher sind, ob die Institution die oben genannten Bedingungen erfüllt, sollten Sie das<br />
Praktikum vorab mit dem PraktikantenService abstimmen.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 3<br />
Es soll dem zukünftigen Studierenden der Gesundheitsökonomie einen<br />
unmittelbaren Einblick in den Leistungsbereich des Gesundheitswesens geben und<br />
das Bewusstsein für die Hauptperson der gesundheitlichen Entscheidung, den<br />
Patienten, schärfen.<br />
Der Gesamtzeitraum des 8-wöchigen Vorpraktikums kann zusammenhängend oder<br />
in maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpflegepraktikum muss<br />
somit mindestens 4 Wochen umfassen.<br />
Den Nachweis über das erbrachte (oder noch zu erbringende Pflegepraktikum, falls<br />
Sie Ihr Pflegepraktikum erst nach der Bewerbung um den Studienplatz [aber noch<br />
vor Studienbeginn!] absolvieren) reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen<br />
Unterlagen bei Ihrer Bewerbung für den Studiengang Gesundheitsökonomie ein.<br />
Sobald Sie für den Studiengang zugelassen wurden, werden Ihre Unterlagen (über<br />
das Pflegepraktikum) an den PraktikantenService weitergeleitet. Anschließend<br />
erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben über die vorläufige Anerkennung 4<br />
Ihres Pflegepraktikums, das Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei<br />
vorlegen müssen.<br />
B. Verwaltungspraktikum<br />
Das Verwaltungspraktikum ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit<br />
(innerhalb der ersten 6 Fachsemester) abzuleisten. Das Verwaltungspraktikum<br />
beträgt 9 Wochen.<br />
Der Gesamtzeitraum des 9-wöchigen Praktikums kann zusammenhängend oder in<br />
maximal zwei Zeitabschnitten absolviert werden. Jedes Teilpraktikum muss somit<br />
einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen umfassen.<br />
Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte ist nur<br />
eingeschränkt möglich. Für eine frühzeitige Absolvierung der Praktika spricht, dass<br />
dadurch in den höheren Semestern mehr Zeit für die Anfertigung von Seminar- und<br />
Bachelorarbeiten verbleibt. Für die Ableistung des Praktikums in höheren Semestern<br />
spricht, dass der Praktikant dadurch eher in der Lage ist, das an der Universität<br />
vermittelte Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Entscheidung ist vor dem<br />
Hintergrund Ihrer kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere<br />
beabsichtigte Auslandsaufenthalte, Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten<br />
Sie diesbezüglich Fragen haben und Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur<br />
Verfügung.<br />
4<br />
Eine endgültige Anerkennung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung des Praktikumsberichts,<br />
welchen Sie zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch spätestens bis Ende November)<br />
einzureichen haben.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 4<br />
C. Praktikumsbericht<br />
Zur Anerkennung des Praktikums ist die Vorlage eines Praktikumsberichts sowie<br />
eines Praktikumszeugnisses notwendig. Für den Bericht gelten im Einzelnen<br />
nachfolgende inhaltliche und formale Anforderungen. Eine Nichteinhaltung der<br />
Formvorschriften hat zur Folge, dass der Bericht abgewiesen wird.<br />
1) Deckblatt<br />
Als Deckblatt ist das Musterdeckblatt zu verwenden, welches im Downloadbereich<br />
der Internetseite zur Verfügung steht.<br />
2) Inhaltsverzeichnis/Gliederung<br />
Die Gliederung dient dazu, den Bericht sinnvoll zu strukturieren. Wichtig ist, dass die<br />
Gliederung übersichtlich gestaltet und die Gliederungspunkte verständlich formuliert<br />
sind. Bei den einzelnen Gliederungspunkten sind die Seitenzahlen auszuweisen.<br />
3) Textteil<br />
Der ausformulierte Textteil des Berichts beinhaltet vor allem die Tätigkeiten und<br />
Aufgaben, die der Praktikant absolviert hat.<br />
Im Hauptteil ist<br />
(1) zunächst der Ausbildungsort zu beschreiben, d.h.<br />
(2) die vom Praktikanten durchgeführten Aktivitäten zu erläutern, d.h.<br />
(3) Reflexionen über das Praktikum bei der beschriebenen Unternehmung<br />
anzustellen, d.h.<br />
4) Umfang<br />
Der Umfang (des ausformulierten Textteils) staffelt sich nach der Dauer des (Teil-)<br />
Praktikums:<br />
Pflegepraktikum (4 bis 8 Wochen): 5-8 Seiten, davon mind. 1 Seite<br />
Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten Tätigkeitsbeschreibung und<br />
mind. 1 Seite Fazit/Reflexion.<br />
Verwaltungspraktikumsdauer 4 bis 9 Wochen : 5-8 Seiten, davon mind. 1<br />
Seite Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 3 Seiten<br />
Tätigkeitsbeschreibung und mind. 1 Seite Fazit/Reflexion.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 5<br />
Verwaltungspraktikumsdauer mehr als 9 Wochen: 8-12 Seiten, davon mind.<br />
1,5 Seiten Darstellung des Praktikumsgebers, mind. 5 Seiten<br />
Tätigkeitsbeschreibung und mind. 1,5 Seiten Fazit/Reflexion.<br />
5) Form<br />
Schrifttyp: Arial oder Times New Roman; Formatierung im Textteil: Blocksatz<br />
Schriftgröße im Textteil: Punktgröße 12; Zeilenabstand: 1,5-zeilig<br />
Schriftfarbe: schwarz<br />
Ränder im Textteil: 3,5 cm oben; 2,5 cm unten; 4 cm links; 2 cm rechts<br />
Abstand vom Seitenrand: 1,5 cm (Fußzeile); 1,5 cm (Kopfzeile)<br />
Papiergröße: DIN A4<br />
Heftung: Der Bericht ist geheftet einzureichen (keine Schnellhefter, keine<br />
Spiralbindung). Dabei ist darauf zu achten, dass der Heftstreifen so<br />
angebracht wird, dass der Bericht tatsächlich in einem Ordner abgeheftet<br />
werden kann (Löcher nach außen!). Eine elektronische Einreichung ist nicht<br />
möglich.<br />
6) Bestätigung des Berichtshefts<br />
Das Berichtsheft ist vom verantwortlichen Praktikantenbetreuer auf dem Deckblatt zu<br />
unterzeichnen und mit einem Stempel zu versehen.<br />
7) Einreichung des Praktikumszeugnisses<br />
Das Zeugnis (in Kopie) ist zusammen mit dem Bericht einzureichen. Aus dem<br />
Zeugnis sollte insbesondere Folgendes hervorgehen:<br />
Name, Vorname, Geburtstag und –ort des Praktikanten<br />
Angaben zur Dauer des Praktikums<br />
Tätigkeiten im Praktikum<br />
Bewertung von Leistung und Führung des Praktikanten<br />
Unterschrift der für die Praktikantentätigkeit verantwortlichen Person(en)<br />
Es empfiehlt sich, das Zeugnis hinter dem Bericht abzuheften (wobei das Zeugnis<br />
nicht in das Inhaltsverzeichnis aufzunehmen ist).<br />
8) Abgabezeitpunkt<br />
Pflegepraktikum: Das Berichtsheft ist zeitnah nach der Immatrikulation (jedoch<br />
spätestens bis Ende November) einzureichen.
Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 6<br />
Verwaltungspraktikum: Das Berichtsheft ist spätestens 3 Monate nach der<br />
Absolvierung des Praktikums abzugeben (Ausschlussfrist!).<br />
D. Anerkennung des Praktikums<br />
Nach Eingang Ihrer Unterlagen (Praktikumsbericht inkl. Zeugnis) werden Ihre<br />
Angaben und der Bericht geprüft. In der Regel erhalten Sie nach ca. 6-8 Wochen via<br />
E-Mail Bescheid, ob das (Teil-) Praktikum anerkannt werden kann. Für einzelne<br />
Teilpraktika werden über diesen E-Mail Bescheid hinaus keine gesonderten<br />
Bescheinigungen ausgestellt. Die Anerkennung des vollständigen Pflichtpraktikums<br />
finden Sie in FlexNow. Einen gesonderten Eintrag für das Pflegepraktikum erhalten<br />
Sie nicht, da dies eine Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist.