MERKBLATT - Praktikantenservice - Universität Bayreuth
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Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 4<br />
C. Verwaltungspraktikum<br />
Das Verwaltungspraktikum ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit (innerhalb<br />
der ersten 6 Fachsemester) abzuleisten. Das Verwaltungspraktikum beträgt 9<br />
Wochen.<br />
Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte ist nur eingeschränkt<br />
möglich. Für eine frühzeitige Absolvierung der Praktika spricht, dass dadurch<br />
in den höheren Semestern mehr Zeit für die Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten<br />
verbleibt. Für die Ableistung des Praktikums in höheren Semestern<br />
spricht, dass der Praktikant dadurch eher in der Lage ist, das an der Universität vermittelte<br />
Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund<br />
Ihrer kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere beabsichtigte<br />
Auslandsaufenthalte, Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten Sie diesbezüglich<br />
Fragen haben und Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
D. Urlaubssemester<br />
Das Pflichtpraktikum von vier Monaten ist bereits in der Regelstudienzeit berücksichtigt,<br />
folglich ist in der Regel keine Beurlaubung möglich.<br />
E. Auslandspraktika<br />
Wir unterstützen ausdrücklich die Absolvierung von Praktika im Ausland. Auslandspraktika<br />
können daher grundsätzlich uneingeschränkt anerkannt werden. Für sie gelten<br />
die gleichen Bestimmungen wie für Inlandspraktika.<br />
F. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb<br />
Das betriebliche Praktikum muss in einer geeigneten „Institution des Gesundheitswesen“<br />
abgeleistet werden. Die Eignung bestimmt sich nach den betriebsspezifischen<br />
Möglichkeiten Praktikanten des Studiengangs Gesundheitsökonomie hinreichend<br />
auszubilden. Diese wird grundsätzlich dann vermutet, wenn die Institution<br />
nach Art und Einrichtung gem. Berufsausbildungsgesetz zur Ausbildung im Berufsfeld<br />
Gesundheit berechtigt ist (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Krankenversicherungen,<br />
Pharmazeutische Industrie). Falls Sie unsicher sind, ob die Institution die oben<br />
genannten Bedingungen erfüllt, sollten Sie das Praktikum vorab mit dem PraktikantenService<br />
abstimmen.<br />
G. Praktikantenvertrag<br />
Es empfiehlt sich, dass zwischen der Ausbildungsstätte und dem Praktikanten ein<br />
Praktikantenvertrag geschlossen wird. Die auf der Homepage verfügbaren Muster-