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MERKBLATT - Praktikantenservice - Universität Bayreuth

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Merkblatt für das betriebliche Praktikum (Gesundheitsökonomie) 4<br />

C. Verwaltungspraktikum<br />

Das Verwaltungspraktikum ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit (innerhalb<br />

der ersten 6 Fachsemester) abzuleisten. Das Verwaltungspraktikum beträgt 9<br />

Wochen.<br />

Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte ist nur eingeschränkt<br />

möglich. Für eine frühzeitige Absolvierung der Praktika spricht, dass dadurch<br />

in den höheren Semestern mehr Zeit für die Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten<br />

verbleibt. Für die Ableistung des Praktikums in höheren Semestern<br />

spricht, dass der Praktikant dadurch eher in der Lage ist, das an der Universität vermittelte<br />

Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund<br />

Ihrer kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere beabsichtigte<br />

Auslandsaufenthalte, Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten Sie diesbezüglich<br />

Fragen haben und Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

D. Urlaubssemester<br />

Das Pflichtpraktikum von vier Monaten ist bereits in der Regelstudienzeit berücksichtigt,<br />

folglich ist in der Regel keine Beurlaubung möglich.<br />

E. Auslandspraktika<br />

Wir unterstützen ausdrücklich die Absolvierung von Praktika im Ausland. Auslandspraktika<br />

können daher grundsätzlich uneingeschränkt anerkannt werden. Für sie gelten<br />

die gleichen Bestimmungen wie für Inlandspraktika.<br />

F. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb<br />

Das betriebliche Praktikum muss in einer geeigneten „Institution des Gesundheitswesen“<br />

abgeleistet werden. Die Eignung bestimmt sich nach den betriebsspezifischen<br />

Möglichkeiten Praktikanten des Studiengangs Gesundheitsökonomie hinreichend<br />

auszubilden. Diese wird grundsätzlich dann vermutet, wenn die Institution<br />

nach Art und Einrichtung gem. Berufsausbildungsgesetz zur Ausbildung im Berufsfeld<br />

Gesundheit berechtigt ist (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Krankenversicherungen,<br />

Pharmazeutische Industrie). Falls Sie unsicher sind, ob die Institution die oben<br />

genannten Bedingungen erfüllt, sollten Sie das Praktikum vorab mit dem PraktikantenService<br />

abstimmen.<br />

G. Praktikantenvertrag<br />

Es empfiehlt sich, dass zwischen der Ausbildungsstätte und dem Praktikanten ein<br />

Praktikantenvertrag geschlossen wird. Die auf der Homepage verfügbaren Muster-

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