Heimvertrag - Diakonie Alten Eichen
Heimvertrag - Diakonie Alten Eichen
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§ 22<br />
Aufnahme von Gästen<br />
Die Übernachtung von Gästen bedarf der Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.<br />
§ 23<br />
Tierhaltung<br />
Die Haltung von Tieren bedarf der Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.<br />
Die Pflege der Tiere gehört nicht zu den Regelleistungen der Einrichtung.<br />
§ 24<br />
Haftung<br />
(1) Bewohnerin/Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen<br />
dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es bleibt der Bewohnerin/<br />
dem Bewohner überlassen, hier zusätzlich eine Sachversicherung abzuschließen.<br />
(2) Dieser Vertrag beinhaltet keine ständige und lückenlose Beaufsichtigung oder Aufsichtspflicht<br />
gegenüber dem Bewohner/der Bewohnerin. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Stürze, Unfälle etc.,<br />
bei denen eine Verletzungsfolge eitreten kann, sind allein dem allgemeinen Lebensrisiko älterer<br />
Menschen zuzurechnen und fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Einrichtung.<br />
(3) Wertsachen können bei der Einrichtungsleitung zur besonderen Aufbewahrung gegen<br />
Quittung hinterlegt werden. Die Einrichtungsleitung kann die Aufbewahrung von Wert-<br />
sachen oder Wertpapieren dann ablehnen, wenn diese nach ihrem Umfang oder Wert<br />
den Versicherungsschutz der Einrichtung überschreiten.<br />
§ 25<br />
Nachlassregelung<br />
Die Bewohnerin/Der Bewohner ermächtigt die Einrichtung, die eingebrachten Sachen bei Auszug oder<br />
Ableben folgender Person/folgenden Personen ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche Legitimation auszuhändigen:<br />
Name Vorname Anschrift Telefon<br />
1.<br />
2.<br />
§ 26<br />
Beistand<br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann zur Wahrnehmung ihrer/seiner Interessen gegenüber der Einrichtung<br />
eine Person ihres/seines Vertrauens als Beistand hinzuziehen, die sie/er schriftlich benennt.<br />
(2) Der Beistand ist berechtigt, sich ebenso wie die Bewohnerin/der Bewohner in allen Angelegenheiten<br />
an die Einrichtung und den Heimbeirat zu wenden.<br />
§ 27<br />
Beschwerderecht<br />
Die Bewohnerin/Der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimleitung,<br />
der Geschäftsführung<br />
- Ev.-luth. Diakonissenanstalt <strong>Alten</strong> <strong>Eichen</strong>. Wördemannsweg 19-35, 22527 Hamburg -<br />
oder der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
- Bezirksamt Wandsbek, Heimaufsicht, Robert-Schuman-Brücke 8, 22041 Hamburg -<br />
beraten zu lassen sowie über Mängel bei Erbringung der im <strong>Heimvertrag</strong> vorgesehenen Leistungen zu<br />
beschweren.<br />
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