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Heimvertrag - Diakonie Alten Eichen

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§ 22<br />

Aufnahme von Gästen<br />

Die Übernachtung von Gästen bedarf der Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.<br />

§ 23<br />

Tierhaltung<br />

Die Haltung von Tieren bedarf der Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.<br />

Die Pflege der Tiere gehört nicht zu den Regelleistungen der Einrichtung.<br />

§ 24<br />

Haftung<br />

(1) Bewohnerin/Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen<br />

dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es bleibt der Bewohnerin/<br />

dem Bewohner überlassen, hier zusätzlich eine Sachversicherung abzuschließen.<br />

(2) Dieser Vertrag beinhaltet keine ständige und lückenlose Beaufsichtigung oder Aufsichtspflicht<br />

gegenüber dem Bewohner/der Bewohnerin. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Stürze, Unfälle etc.,<br />

bei denen eine Verletzungsfolge eitreten kann, sind allein dem allgemeinen Lebensrisiko älterer<br />

Menschen zuzurechnen und fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Einrichtung.<br />

(3) Wertsachen können bei der Einrichtungsleitung zur besonderen Aufbewahrung gegen<br />

Quittung hinterlegt werden. Die Einrichtungsleitung kann die Aufbewahrung von Wert-<br />

sachen oder Wertpapieren dann ablehnen, wenn diese nach ihrem Umfang oder Wert<br />

den Versicherungsschutz der Einrichtung überschreiten.<br />

§ 25<br />

Nachlassregelung<br />

Die Bewohnerin/Der Bewohner ermächtigt die Einrichtung, die eingebrachten Sachen bei Auszug oder<br />

Ableben folgender Person/folgenden Personen ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche Legitimation auszuhändigen:<br />

Name Vorname Anschrift Telefon<br />

1.<br />

2.<br />

§ 26<br />

Beistand<br />

(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann zur Wahrnehmung ihrer/seiner Interessen gegenüber der Einrichtung<br />

eine Person ihres/seines Vertrauens als Beistand hinzuziehen, die sie/er schriftlich benennt.<br />

(2) Der Beistand ist berechtigt, sich ebenso wie die Bewohnerin/der Bewohner in allen Angelegenheiten<br />

an die Einrichtung und den Heimbeirat zu wenden.<br />

§ 27<br />

Beschwerderecht<br />

Die Bewohnerin/Der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimleitung,<br />

der Geschäftsführung<br />

- Ev.-luth. Diakonissenanstalt <strong>Alten</strong> <strong>Eichen</strong>. Wördemannsweg 19-35, 22527 Hamburg -<br />

oder der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

- Bezirksamt Wandsbek, Heimaufsicht, Robert-Schuman-Brücke 8, 22041 Hamburg -<br />

beraten zu lassen sowie über Mängel bei Erbringung der im <strong>Heimvertrag</strong> vorgesehenen Leistungen zu<br />

beschweren.<br />

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