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PDF (6,4 MB) - PritzwalkErleben

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ABSCHIED<br />

Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG<br />

informiert:<br />

Wer entscheidet über<br />

mich, wenn mir etwas<br />

passiert?<br />

Viele Menschen wiegen sich in Sicherheit oder schieben<br />

es von sich weg – im Notfall regeln Angehörige wie<br />

Ehepartner, Sohn oder Tochter meine Angelegenheiten.<br />

Doch diese Annahme ist falsch!<br />

„Wenn das Schicksal zuschlägt, sind den Angehörigen<br />

oft die Hände gebunden. So können diese beispielsweise<br />

nicht über Konten verfügen oder Verträge kündigen.<br />

Ebenso ist es nicht möglich, medizinische Entscheidungen<br />

im Krankheitsfall für jemanden zu treffen. Um<br />

dieses Szenario zu vermeiden, ist es wichtig, rechtzeitig<br />

vorzusorgen und einen Angehörigen zu bestimmen,<br />

der sich um die eigenen Belange kümmert“, so Susann<br />

Ollinger, Filialbereichsleiterin der Bank im Geschäftsgebiet<br />

Pritzwalk. Hat der Betroffene keine „Vorsorge“ getroffen,<br />

wird das Gericht einen Betreuer bestellen, der<br />

sich um die persönlichen Belange kümmert und auch<br />

die entsprechenden Entscheidungen trifft. Diese Art der<br />

Betreuung ist sowohl für die Gerichte als auch für den<br />

Betreuten eine kostspielige Angelegenheit. Die in erster<br />

Linie eingesetzten Berufsbetreuer werden aus dem Vermögen<br />

des Betreuten bezahlt.<br />

Zu den wichtigen Vollmachten gehören die Vorsorgevollmacht,<br />

die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.<br />

Die Vorsorgevollmacht kann als Teil der<br />

Altersvorsorge betrachtet werden, da sie einen Angehörigen<br />

befugt, vermögensrechtliche und persönliche Belange<br />

des anderen zu regeln, wenn dieser aus gesundheitlichen<br />

Gründen nicht selbst dazu in der Lage ist. Das<br />

können z.B. Bankgeschäfte oder Vertretungen bei Gericht<br />

oder Behörden sein. Aufbauend auf die Vorsorgevollmacht<br />

sollte zusätzlich eine Betreuungsverfügung<br />

für eine Person des Vertrauens ausgestellt werden, da<br />

diese Vollmacht nicht alle Lebensbereiche abdeckt. In<br />

dieser ist verankert, welchen Wunsch der Betroffene für<br />

die Betreuungsbestellung hat und es können<br />

Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung geäußert<br />

werden.<br />

Mit einer Patientenverfügung können Weisungen<br />

bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden<br />

erteilt werden. In dieser Verfügung<br />

kann man auch Anordnungen über eine Organentnahme<br />

und -transplantation vor und<br />

nach dem Tod treffen.<br />

Damit die Gerichte schnell prüfen können, ob<br />

Vollmachten für den Notfall vorliegen, empfiehlt<br />

es sich, diese beim Zentralen Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer zu registrieren<br />

und dem Angehörigen eine Originalausfertigung<br />

zu übergeben. Eine Sammlung von<br />

Mustervollmachten finden Sie auf unserer Internetseite:<br />

www.vrbprignitz.de<br />

Susann Ollinger, Filialbereichsleiterin Pritzwalk<br />

Kontakt<br />

Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG<br />

Marktstraße 51<br />

16928 Pritzwalk<br />

Telefon 03395 7490<br />

www.vrbprignitz.de<br />

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