PDF (6,4 MB) - PritzwalkErleben
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ABSCHIED<br />
Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG<br />
informiert:<br />
Wer entscheidet über<br />
mich, wenn mir etwas<br />
passiert?<br />
Viele Menschen wiegen sich in Sicherheit oder schieben<br />
es von sich weg – im Notfall regeln Angehörige wie<br />
Ehepartner, Sohn oder Tochter meine Angelegenheiten.<br />
Doch diese Annahme ist falsch!<br />
„Wenn das Schicksal zuschlägt, sind den Angehörigen<br />
oft die Hände gebunden. So können diese beispielsweise<br />
nicht über Konten verfügen oder Verträge kündigen.<br />
Ebenso ist es nicht möglich, medizinische Entscheidungen<br />
im Krankheitsfall für jemanden zu treffen. Um<br />
dieses Szenario zu vermeiden, ist es wichtig, rechtzeitig<br />
vorzusorgen und einen Angehörigen zu bestimmen,<br />
der sich um die eigenen Belange kümmert“, so Susann<br />
Ollinger, Filialbereichsleiterin der Bank im Geschäftsgebiet<br />
Pritzwalk. Hat der Betroffene keine „Vorsorge“ getroffen,<br />
wird das Gericht einen Betreuer bestellen, der<br />
sich um die persönlichen Belange kümmert und auch<br />
die entsprechenden Entscheidungen trifft. Diese Art der<br />
Betreuung ist sowohl für die Gerichte als auch für den<br />
Betreuten eine kostspielige Angelegenheit. Die in erster<br />
Linie eingesetzten Berufsbetreuer werden aus dem Vermögen<br />
des Betreuten bezahlt.<br />
Zu den wichtigen Vollmachten gehören die Vorsorgevollmacht,<br />
die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.<br />
Die Vorsorgevollmacht kann als Teil der<br />
Altersvorsorge betrachtet werden, da sie einen Angehörigen<br />
befugt, vermögensrechtliche und persönliche Belange<br />
des anderen zu regeln, wenn dieser aus gesundheitlichen<br />
Gründen nicht selbst dazu in der Lage ist. Das<br />
können z.B. Bankgeschäfte oder Vertretungen bei Gericht<br />
oder Behörden sein. Aufbauend auf die Vorsorgevollmacht<br />
sollte zusätzlich eine Betreuungsverfügung<br />
für eine Person des Vertrauens ausgestellt werden, da<br />
diese Vollmacht nicht alle Lebensbereiche abdeckt. In<br />
dieser ist verankert, welchen Wunsch der Betroffene für<br />
die Betreuungsbestellung hat und es können<br />
Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung geäußert<br />
werden.<br />
Mit einer Patientenverfügung können Weisungen<br />
bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden<br />
erteilt werden. In dieser Verfügung<br />
kann man auch Anordnungen über eine Organentnahme<br />
und -transplantation vor und<br />
nach dem Tod treffen.<br />
Damit die Gerichte schnell prüfen können, ob<br />
Vollmachten für den Notfall vorliegen, empfiehlt<br />
es sich, diese beim Zentralen Vorsorgeregister<br />
der Bundesnotarkammer zu registrieren<br />
und dem Angehörigen eine Originalausfertigung<br />
zu übergeben. Eine Sammlung von<br />
Mustervollmachten finden Sie auf unserer Internetseite:<br />
www.vrbprignitz.de<br />
Susann Ollinger, Filialbereichsleiterin Pritzwalk<br />
Kontakt<br />
Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG<br />
Marktstraße 51<br />
16928 Pritzwalk<br />
Telefon 03395 7490<br />
www.vrbprignitz.de<br />
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