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Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, usw.)<br />

■ Zur Vermeidung von Rissbildung sollten die Fugen der Dämmplatten nicht direkt<br />

auf die Ecken von Gebäudeöffnungen zulaufen. Die Verlegung sollte so erfolgen,<br />

dass die Stöße der Dämmplatten von den Ecken der Öffungen einen Mindestabstand<br />

von 10 cm aufweisen.<br />

Gebäudeecken<br />

■ An Gebäudeecken sind die Dämmplatten zu verzahnen.<br />

Offene Fugen und Plattenversatz<br />

■ Offene Fugen können bei EPS- und Mineralwoll-Dämmplatten bis zu einer<br />

Fugenbreite von 5 mm mit Montageschaum/Füllschaum der Baustoffklasse B1<br />

verfüllt werden. Größere Fugen sind mit entsprechenden Dämmstoffstreifen zu schließen.<br />

■ Versätze an den Stößen der Dämmplatten zur Vermeidung von Rissbildung überschleifen<br />

und Schleifstaub bzw. Steinwolle restlos entfernen.<br />

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