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Brandbarriere<br />

■ Erforderlich bei allen EPS - WDV - Systemen mit Dämmstoffen über 100 mm<br />

■ Bei EPS - WDV - Systemen mit Dämmstoffdicken über 100 mm müssen über alle<br />

Gebäudeöffnungen die Stürze mit nichtbrennbaren Mineralwolle - Lamellenstreifen<br />

gedämmt werden.<br />

■ Die Brandbarrieren müssen mindestens 20 cm hoch sein und mindestens 30 cm<br />

seitlich ( links und rechts der Öffnung ) überstehen. Die Lamellenstreifen sind vollflächig<br />

zu verkleben bzw. im geklebten und gedübelten System noch zusätzlich zu verdübeln.<br />

■ Für die Dämmung der Sturzleibung sind ebenfalls Mineralfaser - Dämmplatten zu<br />

verwenden.<br />

Verdübelung der Dämmplatten<br />

Die Verdübelung der Dämmplatten erfolgt immer zusätzlich zur Verklebung.<br />

Sofern die Dübel für die Standsicherheit des WDV - Systems ausschlaggebend sind ,<br />

müssen grundsätzlich bauaufsichtlich zugelassenen Dübel verwendet werden.<br />

Die Dübelauswahl ( Länge, Art und Typ ) richtet sich<br />

■ nach dem Untergrund<br />

■ der Verankerungstiefe der Dübel im Untergrund<br />

■ Dämmstoffdicke<br />

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