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Brandbarriere<br />
■ Erforderlich bei allen EPS - WDV - Systemen mit Dämmstoffen über 100 mm<br />
■ Bei EPS - WDV - Systemen mit Dämmstoffdicken über 100 mm müssen über alle<br />
Gebäudeöffnungen die Stürze mit nichtbrennbaren Mineralwolle - Lamellenstreifen<br />
gedämmt werden.<br />
■ Die Brandbarrieren müssen mindestens 20 cm hoch sein und mindestens 30 cm<br />
seitlich ( links und rechts der Öffnung ) überstehen. Die Lamellenstreifen sind vollflächig<br />
zu verkleben bzw. im geklebten und gedübelten System noch zusätzlich zu verdübeln.<br />
■ Für die Dämmung der Sturzleibung sind ebenfalls Mineralfaser - Dämmplatten zu<br />
verwenden.<br />
Verdübelung der Dämmplatten<br />
Die Verdübelung der Dämmplatten erfolgt immer zusätzlich zur Verklebung.<br />
Sofern die Dübel für die Standsicherheit des WDV - Systems ausschlaggebend sind ,<br />
müssen grundsätzlich bauaufsichtlich zugelassenen Dübel verwendet werden.<br />
Die Dübelauswahl ( Länge, Art und Typ ) richtet sich<br />
■ nach dem Untergrund<br />
■ der Verankerungstiefe der Dübel im Untergrund<br />
■ Dämmstoffdicke<br />
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