04.06.2014 Aufrufe

Nr. 08/2013 - Putbus

Nr. 08/2013 - Putbus

Nr. 08/2013 - Putbus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Asylbewerber in unserer Stadt<br />

Liebe <strong>Putbus</strong>ser Bürgerinnen und Bürger,<br />

vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass seit Mitte August 16<br />

Asylbewerber in unserer Mitte leben. Zu ihnen gehören drei<br />

Familien mit insgesamt acht Kindern von zwei bis zwölf Jahren<br />

und drei Einzelpersonen. Nachdem unsere Gäste bereits unterschiedlich<br />

lange, bis zu sechs Wochen, in einem Aufnahmelager<br />

gelebt haben und erste Eindrücke von ihrem Gastgeberland<br />

gewinnen konnten, wohnen sie jetzt in unserer Stadt und<br />

erwarten den Bescheid über ihren Antrag auf Asyl. Die Kinder<br />

haben inzwischen Aufnahme in unseren Kindertagesstätten, an<br />

der Grundschule und in einer der Bergener Schulen gefunden.<br />

Für die Erwachsenen haben wir uns bemüht, einen Deutschkurs<br />

zu organisieren. Leider lassen es unsere Gesetze nicht zu,<br />

ihnen auch Arbeit nachzuweisen.<br />

Die Verantwortung für die Aufnahme der Asylbewerber liegt<br />

bei unserer Stadtverwaltung. Sie hat sich bemüht, als täglicher<br />

Ansprechpartner der Flüchtlinge eine Mitarbeiterin bzw. einen<br />

Mitarbeiter anzustellen. Daneben hat sich ein Helferkreis aus<br />

Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt gebildet, der gerne Unterstützung<br />

bei der Begleitung der Flüchtlinge gibt. So gab er<br />

Hilfe beim Kennenlernen der Einkaufsmöglichkeiten, des Arztes<br />

oder der Apotheke in der Stadt und Übersetzungshilfe.<br />

Mit folgenden Informationen, Quellen sind Angaben des<br />

Auswärtigen Amtes und Wikipedia, möchten wir Ihnen einen<br />

Eindruck von den Heimatländern der seit Mitte August bei uns<br />

lebenden Asylsuchenden geben. Sie stammen aus Afghanistan,<br />

Mauretanien und der Russischen Föderation.<br />

Afghanistan<br />

Afghanistan ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit 30 Millionen<br />

Einwohnern, es besteht überwiegend aus schwer zugänglichen<br />

Gebirgsregionen. Die Amtssprachen sind Paschtu und Dari<br />

(Persisch). Die vorherrschende Religion ist der Islam, die<br />

Sunniten bilden die Mehrheit unter den Muslimen.<br />

Laut Statistik der Vereinten Nationen ist Afghanistan eines der<br />

ärmsten Länder der Erde (Platz 172 von 187). Große Umweltprobleme<br />

sind die starke Luft- und Wasserverschmutzung,<br />

Entwaldung, häufige Dürren und Wassermangel. Trotz des seit<br />

2001 maßgeblich von den Vereinigten Staaten geführten<br />

„Krieg gegen den Terror“ sind Überfälle, Entführungen und<br />

andere Gewaltverbrechen an der Tagesordnung. Bis 2001<br />

war der Schulbesuch für Mädchen verboten, derzeit sind<br />

immerhin ein Drittel der Schüler Mädchen.<br />

Mauretanien<br />

Mauretanien liegt im nordwestlichen Afrika am Atlantik und hat<br />

drei Millionen Einwohner. Amtssprache ist arabisch, Arbeitsund<br />

Unterrichtssprache französisch, gesprochen wird überwiegend<br />

eine Sprachvariante des Arabischen.<br />

Annähernd 100 % der Bevölkerung sind sunnitische Muslime.<br />

Über 80% des Landes besteht aus Wüste und das Land ist<br />

zu 70% von der Einfuhr von Nahrungsmitteln abhängig.<br />

Trotz ihrer mehrmaligen offiziellen Abschaffung – zuletzt 2007 –<br />

besteht in Mauretanien Sklaverei. Die Zahl der Nachfahren<br />

von vor Generationen versklavten und bis heute nicht freigelassenen<br />

Menschen wird von Menschenrechtsgruppen auf<br />

die Größenordnung von Hunderttausenden geschätzt.<br />

Bei der Lösung der großen wirtschaftlichen, sozialen und<br />

administrativen Probleme gab es bisher kaum Erfolge, organisierte<br />

Kriminalität und aufkeimender Terrorismus bedrohen die<br />

Stabilität des Landes. Laut Vereinten Nationen liegt Mauretanien<br />

im Bereich “Ungleichheit der Geschlechter” (Frauendiskriminierung)<br />

auf Platz 139 von 148. Rund 50% der Bevölkerung<br />

sind Analphabeten, in den ländlichen Regionen ist die Quote<br />

zum Teil noch höher.<br />

Russische Föderation<br />

Die Asylbewerber kommen aus einer der im Nordkaukasus gelegenen<br />

autonomen Republiken in der Russischen Föderation.<br />

Offizielle Sprache ist neben der Landessprache russisch.<br />

Die Bevölkerung gehört mehrheitlich der sunnitischen<br />

Glaubensrichtung des Islam an.<br />

Nach Auflösung der Sowjetunion zerstörten zwei Kriege die<br />

Region. Formal garantiert Russland in der Verfassung von<br />

1993 alle Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten. Bei der<br />

Umsetzung der Rechte berichten russische und internationale<br />

Menschenrechtsverteidiger von zum Teil erheblichen Defiziten.<br />

Beklagt wird die mangelhafte Unabhängigkeit von Justiz und<br />

Gerichten sowie weithin verbreitete Korruption. Als besonders<br />

bedenklich gilt die Menschenrechtslage im Nordkaukasus.<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

bitte helfen sie unseren Gästen, sich in der ihnen vorerst<br />

neuen und ungewohnten Umgebung zurecht zu finden.<br />

Lassen Sie uns gute Gastgeber sein, so wie wir es immer wieder<br />

bei Auslandsaufenthalten selbst dankbar erleben dürfen.<br />

Ihr Bürgermeister Harald Burwitz<br />

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Formen der öffentlichen<br />

Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe<br />

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Kommunalverfassung – KV M-V vom<br />

13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, <strong>Nr</strong>. 14, S. 777) wird nach<br />

Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt <strong>Putbus</strong> am<br />

17.06.<strong>2013</strong> folgende Satzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung<br />

und der ortsüblichen Bekanntgabe vom 07.04.1994 wird<br />

ersatzlos aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Putbus</strong>, den 30.07.<strong>2013</strong><br />

Burwitz<br />

Bürgermeister<br />

PN # <strong>08</strong>.13 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!