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2011-07-03 Begründung - Putbus

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“<br />

der Stadt <strong>Putbus</strong><br />

<strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht<br />

für das Gebiet<br />

östlich der alten Ziegelei<br />

normales B-Planverfahren<br />

gemäß § §§ 1-4, 8-10 BauGB<br />

Landkreis Rügen<br />

Auftraggeber:<br />

Udo Paarmann<br />

Bahnhofstr. 49<br />

18528 Bergen auf Rügen<br />

Auftragnehmer:<br />

BÜRO für<br />

LANDSCHAFTS- & FREIRAUMARCHITEKTUR<br />

THOMAS NIESSEN<br />

Bahnhofstraße 16<br />

D-18528 Bergen auf Rügen<br />

Bergen auf Rügen, den 25. September 2010


<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

I <strong>Begründung</strong> zum B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“.....................................................4<br />

I.1 Planungsziele und -zwecke, Planungserfordernisse, Rechtsgrundlagen ....... 4<br />

I.2 Geltungsbereich, Bestand, Nutzungsbeschränkungen................................... 7<br />

I.2.1 Geltungsbereich ............................................................................................ 7<br />

I.2.2 Nutzung ......................................................................................................... 9<br />

I.2.3 Erschließung.................................................................................................. 9<br />

I.2.4 Emissionen / Immissionen............................................................................. 9<br />

I.2.5 Naturräumliche Situation ............................................................................. 10<br />

I.3 Städtebauliche Ziele..................................................................................... 13<br />

I.3.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 13<br />

I.3.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 14<br />

I.3.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen............................................................... 15<br />

I.3.4 Infrastruktureinrichtungen............................................................................ 15<br />

I.3.5 Grünflächen................................................................................................. 17<br />

I.3.6 Flächen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft.... 17<br />

I.3.7 Flächenbilanz .............................................................................................. 17<br />

I.4 Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung..................................................... 18<br />

II. Umweltbericht...............................................................................................................19<br />

II.1 Kurzdarstellung der Inhalt und der Ziele des Bebauungsplanes .................. 19<br />

II.1.1 Methode ..................................................................................................... 20<br />

II.1.2 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens....................................................... 21<br />

II.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes nach Fachgesetzen und<br />

Fachplanungen ....................................................................................................... 21<br />

II.3 Bestandaufnahme des Umweltzustandes, Bewertung der Auswirkungen.... 23<br />

II.3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope ...................................................... 23<br />

II.3.2 Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit............................................ 24<br />

II.3.3 Schutzgut: Grund- und Oberflächenwasser................................................ 24<br />

III.3.4 Schutzgut: Boden ...................................................................................... 25<br />

II.3.5 Schutzgut: Klima und Luft........................................................................... 25<br />

II.3.6 Schutzgut: Flora und Fauna ....................................................................... 26<br />

II.3.7 Schutzgut: Landschafts- bzw. Ortsbild ....................................................... 30<br />

II.3.8 Schutzgut: Kultur- und Sachgüter............................................................... 30<br />

II.3.9 Schutzgut: Wechselwirkungen.................................................................... 31<br />

II.4 Entwicklungsprognose ................................................................................. 31<br />

II.4.1Schutzgut Klima/Luft.................................................................................... 31<br />

II.4.2 Schutzgut Boden ........................................................................................ 32<br />

II.4.3 Schutzgut Grundwasser ............................................................................. 32<br />

II.4.4 Schutzgut Flora und Fauna ........................................................................ 32<br />

II.4.5 Schutzgut Landschaftsbild.......................................................................... 32<br />

II.4.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter................................................................ 33<br />

II.4.7 Schutzgut Mensch...................................................................................... 33<br />

II.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />

Auswirkungen ......................................................................................................... 34<br />

II.5.1 Vermeidung / Verringerung ........................................................................ 34<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 2


<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

II.5.2 Bestimmung des Kompensationserfordernisses......................................... 35<br />

II.5.3 Geplante Maßnahmen für die Kompensation ............................................. 39<br />

II.6 Variantenprüfung.......................................................................................... 41<br />

II.7 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ........................... 42<br />

II.8 Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach BauGB ..................... 42<br />

Quellen / Literatur.................................................................................................................44<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Lage des Plangebietes ............................................................................ 8<br />

Abbildung 2: Schutzgebiete........................................................................................ 12<br />

Abbildung 3: Vorhabensgebiet und Vorschlag Vorranggebiet .................................... 22<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 3


<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN NR. XXVI-B-10 „KETELSHAGEN“<br />

<strong>Begründung</strong><br />

I.1 Planungsziele und -zwecke, Planungserfordernisse, Rechtsgrundlagen<br />

Allgemeine Ziele und Zwecke<br />

Der Bebauungsplan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ dient der Erschließung einer ungenutzten<br />

Freifläche in der ländlich geprägten Ortslage Ketelshagen auf Rügen mit dem Ziel der Bereitstellung<br />

eines zusätzlichen Baugebietes, um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken<br />

im Ortsteil Ketelshagen zu decken. Er verfolgt folgende Ziele:<br />

• Schaffung bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit zur geordneten Entwicklung der Siedlung,<br />

• Auffüllung einer ca. 80 m großen Baulücke zur Neuordnung und Verdichtung des gewachsenen<br />

Siedlungsbereiches nördlich der Dorfstraße zwischen vorhandener<br />

Wohnbebauung und alter Ziegelei bzw. Fortsetzung der vorhandenen Bebauung,<br />

• Sicherung baulicher Entwicklungsflächen für die Gemeinde als allgemeines Wohngebiet,<br />

das dem Wohnen dient,<br />

• Leisten eines Beitrages zur Stärkung / Verfestigung der Siedlungsstruktur,<br />

• Aufwertung des Gemeindebildes durch die Neugestaltung der Flächen,<br />

• Sicherung der verkehrlichen Erschließung (Wegeverbindungen, Verkehrsflächen),<br />

• Verlust / Umwandlung von städtebaulich ungeordneter Freifläche,<br />

• weitestgehende Sicherung der bestehenden Baum- und Strauchstrukturen,<br />

• Ausarbeitung Örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung der Baukörper.<br />

Planungserfordernisse<br />

Es liegen folgende überörtliche Planungen vor:<br />

• Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg – Vorpommern 2005,<br />

• Das Regionale Raumordnungsprogramm Vorpommern Entwurf v. 23.04.2008,<br />

• Das Regionale Entwicklungskonzept Rügen 2002,<br />

• Gutachtliches Landschaftsprogramm M – V 20<strong>03</strong>.<br />

Es liegen folgende örtliche Planungen vor:<br />

• Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Putbus</strong>,<br />

• Umweltbericht zum FNP,<br />

• Leitungsbestandspläne in verschiedenen Maßstäben.<br />

Überörtliche Planungsvorgaben<br />

Der B-Plan dient der geordneten, städtebaulichen Entwicklung des Plangebiets zum Wohngebiet<br />

im Kontext zur allgemeinen Gemeindeentwicklung sowie im Rahmen der übergeordneten<br />

Raumordnung und Landesplanung.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 4


<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die Gemeinden sind nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre Bauleitpläne den Zielen der<br />

Raumordung und Landesplanung anzupassen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

und Landesplanung werden im Landesraumentwicklungsprogramm M-V und im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm der Region Vorpommern festgelegt.<br />

Nach den Kriterien des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-V 2005) ist Ketelshagen<br />

auf Rügen als Vorbehaltsgebiet Tourismus einzustufen.<br />

Gemäß dem Plansatz 3.1.3 soll in den Vorbehaltsgebieten Tourismus (Tourismusräume)<br />

deren Eignung, Sicherung und Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht<br />

beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen,<br />

Maßnahmen und Vorhaben, auch der des Tourismus selbst, zu berücksichtigen (3.1.3 (1)).<br />

Gleichwohl die angestrebte Planung nicht der Tourismusentwicklung dient, steht sie dennoch<br />

im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, da sie diese nicht negativ berührt. Eine gewachsene<br />

und geordnete Siedlungsstruktur trägt eher zum positiven Image einer Region bei,<br />

was für eine Tourismusregion von großer Bedeutung ist.<br />

Im Plangebiet sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ausgewiesen.<br />

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (Entwurf 2009) weist Ketelshagen<br />

als Tourismusschwerpunktraum aus, in dem die Verbesserung der Qualität und Struktur<br />

des touristischen Angebots sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung Priorität haben.<br />

Im Süden schließt sich nach der Ortsstraße ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />

an. Durch die Ausweisung dieser Räume als Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />

und Landschaftspflege wird raumplanerisch sichergestellt, dass sie auch weiterhin ihre Funktion<br />

im Naturhaushalt erfüllen können. Bei der Abwägung raumbedeutsamer Planungen und<br />

Maßnahmen sind in den Vorbehaltsgebieten Naturschutz und Landschaftspflege auch landwirtschaftliche,<br />

forstwirtschaftliche, rohstoffwirtschaftliche und andere Funktionen zu berücksichtigen.<br />

Dieses Gebiet wird durch die Planung nicht berührt.<br />

Innerhalb des Zentrale-Orte-Systems wird <strong>Putbus</strong>, und damit sein Ortsteil Ketelshagen, als<br />

Grundzentrum eingestuft. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung<br />

ihres Nahbereichs, indem sie sie mit Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs<br />

versorgen (LEP Plansatz 3.2.3 (1). Sie bilden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Schwerpunkte in Ländlichen Räumen. In dieser Funktion stützen sie das Infrastrukturnetz<br />

und bilden die räumlichen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Eine bevölkerungsmäßige<br />

Stärkung des Grundzentrums trägt zur Festigung der Versorgungsfunktion bei.<br />

Die Planung steht in Übereinstimmung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Eine<br />

positive Landesplanerische Stellungnahme vom Amt für Raumordnung und Landesplanung<br />

Vorpommern wird erwartet.<br />

Gemeindliche Planungsvorgaben und -erfordernisse<br />

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit<br />

es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />

Die planerische Konzeption der Gemeinde macht dann eine Aufstellung erforderlich, wenn<br />

sie eine ausreichende Planungsvorstellung vorweisen kann, welche auf hinreichenden städtebaulichen<br />

Gründen beruht. Die städtebaulichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB formen<br />

die Entwicklungsvorstellungen. Dieses bestimmte Vorhabensgebiet wird zur flächenmäßigen<br />

Konzentration der Wohnnutzung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gesichert.<br />

Dahinter steht das öffentliche Interesse, die Wohnbebauung in der Gemeinde zur<br />

Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen zu entwickeln.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 5


<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Der Wohnbedarf von <strong>Putbus</strong> auf Rügen in Verbindung mit den Zielen der Stadtentwicklung<br />

macht die Aufstellung des B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ zur Sicherung der baulichen<br />

Entwicklungsabsichten der Gemeinde nunmehr erforderlich. Bisher war nach § 34 BauGB<br />

nur ein Streifen östlich des Plangebietes entlang der Dorfstraße bebaut und eine Neubebauung<br />

auf dem Plangebiet nicht zulässig, so dass ein Bebauungsplan erforderlich wird, um diese<br />

Flächen einer Bebauung zuzuführen.<br />

Es werden durch den Bebauungsplan Grundstücke für die weiterhin bestehende Nachfrage<br />

nach Wohnbauland in der Stadt <strong>Putbus</strong> bereitgestellt. Daher erfordert die durch die Stadt<br />

<strong>Putbus</strong> angestrebte neue Nutzung die Aufstellung eines B-Plans zur rechtsverbindlichen<br />

Festsetzung dieser Nutzung, zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung des Gebietes und<br />

um eine Beurteilung von Bauvorhaben zu ermöglichen, die den Entwicklungszielen der Gemeinde<br />

entsprechen. Da die Nachfrage nach neuen Wohngebieten zwar besteht, sich dennoch<br />

in kleinen Maßstäben bewegt, wird der B-Plan für einen überschaubaren Bereich aufgestellt.<br />

Städtebauliche Zielsetzung ist die planungsrechtlich vertretbare Arrondierung, Neuordnung<br />

und Verdichtung des gewachsenen Siedlungsbereiches nördlich der Dorfstraße. Durch die<br />

angestrebte Teilung der Altgrundstücke entstehen kleinteilige Strukturen, die den Anforderungen<br />

zeitgemäßen Städtebaus gerecht werden. Der Geltungsbereich bietet Platz für ca. 3<br />

normalgroße Einfamilienhäuser (z.B. à 12 m Länge zuzügl. Grenzabstand).<br />

Es ist weiter davon auszugehen, dass der B-Plan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung<br />

des Gemeindegebietes nicht entgegensteht. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne<br />

aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln.<br />

Die Stadt hat das Gebiet bisher nicht in die verbindliche Bauleitplanung einbezogen. Das<br />

Gebiet selbst ist bisher auch nicht in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) verzeichnet,<br />

es ist hier keine Bodennutzung vorgegeben. Die sich im Osten anschließenden Flächen sind<br />

als Wohnbaufläche dargestellt. Im Westen ist eine Fläche der Ziegelei als Sondergebiet dargestellt.<br />

Im Süden ist die Fläche hinter der Dorfstraße als Wald gekennzeichnet.<br />

Die Bebauungsplanaufstellung ist im Zusammenhang mit den Darstellungen von Wohnbauflächen<br />

im Flächennutzungsplan nördlich der Dorfstraße zu sehen. Diese angrenzende-<br />

Wohnbauflächenreserve will die Stadt über einen mittel- bis langfristigen Planungs- und Realisierungshorizont<br />

entwickeln.<br />

Es handelt sich bei dieser Fläche um aktivierbare Wohnbaupotentiale außerhalb von Bebauungsplänen,<br />

die der neuen Nutzung aufgrund seiner Lagegunst zugeführt werden kann. Die<br />

notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen mit dem B-Plan Nr. XXVI-B-10<br />

„Ketelshagen“ geschaffen werden.<br />

Da die vorgesehene Planung der benachbarten Darstellung entspricht, wird davon ausgegangen,<br />

dass die Fortführung dieser Nutzung in das Plangebiet konform mit den Nutzungsabsichten<br />

des FNP ist. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge dieser Planung im Parallelverfahren<br />

dahingehend geändert, dass der Geltungsbereich um diese Flächen Wohnbauland<br />

ergänzt wird. Im B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ wird die Wohnnutzung aufgegriffen und<br />

zu einem allgemeinen Wohngebiet verbindlich festgesetzt. Der B-Plan entwickelt sich dann<br />

aus dem Flächennutzungsplan, weil er die Darstellungen des FNP für das Plangebiet konkreter<br />

ausgestaltet.<br />

Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Planungsabsichten mit den überörtlichen und<br />

örtlichen Planungen übereinstimmen.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

Rechtsgrundlagen<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die Stadtvertretung hat am 26.04.2010 beschlossen, für das Gebiet westlich der vorhandenen<br />

Wohnbebauung und in einiger Entfernung östlich der alten Ziegelei den B-Plan Nr.<br />

XXVI-B-10 „Ketelshagen“ aufzustellen.<br />

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ erfolgt auf<br />

Grundlage der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 8 bis 10, 12 BauGB. Für<br />

die Aufstellung und den Vollzug dieses B-Plans gelten folgende Rechtsgrundlagen:<br />

• Raumordnungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986),<br />

das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.<strong>07</strong>.2009 (BGBl. I S.2585) geändert<br />

worden ist,<br />

• Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das<br />

zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBL. I S. 2585) geändert<br />

wurde,<br />

• Baunutzungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom<br />

23.01.1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl.<br />

I S. 466) geändert worden ist,<br />

• Landesbauordnung M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 102), zuletzt §§ 20,<br />

25, 66, 87 geändert, § 65 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2009 (GVOBl. M-V S. 729)<br />

• Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) vom<br />

29.<strong>07</strong>.2009, (BGBl. I S: 2542),<br />

• Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23.02.2010<br />

(GVOBl. M-V 2010, S. 66),<br />

• Wassergesetz des Landes M-V (LWaG M-V) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V 1992, S.<br />

669) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101),<br />

• Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) vom 08.02.1993<br />

(GVOBl. 1993 S. 90), zuletzt geändert in § 40 durch Artikel 8 des Gesetzes vom<br />

23.02.2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 66,84).<br />

• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />

(Planzeichenverordnung, PlanzV) 1990 vom 18. 12.1990 (BGBL. 1991 I, S. 58),<br />

Bei der Erstellung des Bebauungsplanes sind die Grundsätze des § 1 Abs. 6 BauGB in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Als Kartengrundlage dient ein Katasterauszug vom <strong>03</strong>.09.1999.<br />

I.2 Geltungsbereich, Bestand, Nutzungsbeschränkungen<br />

I.2.1 Geltungsbereich<br />

Regional betrachtet liegt die Stadt <strong>Putbus</strong> im Osten der 962 km² großen Insel Rügen. <strong>Putbus</strong><br />

verfügt über Versorgungseinrichtungen mit Waren des täglichen Bedarfs. Ketelshagen ist als<br />

Ortsteil der Stadt <strong>Putbus</strong> eine ländlich geprägte Ortschaft im Nordwesten der Stadt.<br />

Das Plangebiet selbst befindet sich in westlicher Randlage der Ortschaft Ketelshagen, im<br />

Anschluss an die Ortsbebauung. Westlich schließt sich eine alte Ziegelei an, die Anfang der<br />

1990er Jahre stillgelegt wurde. Der Ort ist vornehmlich von Wohnbebauung, welche sich an<br />

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Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 7


<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

<strong>Begründung</strong><br />

der Dorfstraße aufreiht, charakterisiert, verfügt aber auch über ein denkmalgeschütztes<br />

Gutshaus, welches 1999 restauriert wurde und nun Ferienwohnungen beherbergt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“<br />

wird wie folgt begrenzt:<br />

• Im Norden: Grünfläche, verlandeter Graben<br />

• Im Osten: Wohngebiet mit Doppel- und Mehrfamilienhäusern<br />

• Im Westen: nach Grünfläche, alte Ziegelei, ein Wohngebäude mit Stallungen<br />

• Im Süden: Verkehrsfläche (Ortsstraße, öffentlicher Weg), dahinter Wald<br />

Das Gebiet ist auf folgender Abbildung dargestellt:<br />

Abbildung 1: Lage des Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt in der Flur 7, Flurstück 18/2, 39/14 der Gemarkung Ketelshagen, Gemeinde<br />

<strong>Putbus</strong>. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,45 ha.<br />

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I.2.2 Nutzung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Ketelshagen, die vorrangig von Wohnbebauung geprägt<br />

ist. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch Wohngebäude (Zweifamilien- und<br />

Mehrfamilienhäuser) gekennzeichnet. Es sind vorrangig Doppelhäuser auf den Nachbargrundstücken<br />

der Dorfstraße angesiedelt. Zur Abrundung sollen Teile der ungenutzten Fläche<br />

durch an die Umgebung in Form und Gestaltung angepasste Wohngebäude ergänzt<br />

werden.<br />

Derzeit ist das Plangebiet ungenutzt und verfügt über keine Bebauung bzw. baulichen Bestand.<br />

Zur Nachverdichtung sollen hier mehrere Wohngebäude auf eigenen Grundstücken<br />

entstehen. Der einzige Grundstückseigentümer zeigt sich bereitwillig ggü. dieser Planung.<br />

Zusätzlich werden private Grünflächen mit Strauch- und Baumbepflanzung, eine Streuobstwiese<br />

angelegt.<br />

I.2.3 Erschließung<br />

Von seinen äußeren Erschließungsvoraussetzungen ist das Plangebiet erschlossenes Gemeindegebiet.<br />

Zusätzliche äußere Erschließungsmaßnahmen werden nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht erforderlich.<br />

• Verkehr<br />

Das Plangebiet wird über die hauptsächlich durch Anwohner genutzte Zufahrtsstraße der<br />

Dorfstraße erschlossen. Die Dorfstraße ist an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.<br />

Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg befindet sich an der gegenüberliegenden Seite,<br />

welcher den Erfordernissen der Straße absolut entspricht. Aufgrund des geringen Fußverkehrs<br />

in der gesamten Straße und der schmalen Straßenbreite wird ein Gehweg an dieser<br />

Grundstücksgrenze abgelehnt.<br />

Grundsätzlich sind private Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken im Rahmen der Baugenehmigungs-<br />

und Anzeigeverfahren gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Putbus</strong><br />

vom 15.08.2006 nachzuweisen, welche 1 bis 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorsieht.<br />

Die Stellplätze sind luft- und wasserdurchlässig zu gestalten.<br />

I.2.4 Emissionen / Immissionen<br />

Im Plangebiet entfallen folgende Immissionen:<br />

• Gewerbliche Immissionen,<br />

• Landwirtschaftliche Immissionen,<br />

• Immissionen Sport und Spiel.<br />

Es werden lediglich Verkehrsimmissionen erwartet:<br />

Für den am Plangebiet gelegenen Abschnitt der Dorfstraße liegen nach Auskunft des Bauamtes<br />

<strong>Putbus</strong> keine aktuellen Zählergebnisse zur Verkehrsbelastung vor. Daher wird ein<br />

Wert von 58 Kfz/24 h angenommen.<br />

Grundlage für diesen Wert war folgende Berechnung:<br />

• 3 Doppel- bzw. Mehrfamilienhäuser in dem Abschnitt der unteren Dorfstraße (angenommen<br />

6 Wohneinheiten in Doppelhäusern)<br />

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Mit je 2 Pkw und 2 Fahrten pro Tag<br />

• 1 Wohngebäude im Westen vor der alten Ziegelei<br />

Mit 1 Auto und 2 Fahrten pro Tag<br />

• Zzgl. Durchgangsverkehr von 20 Pkw pro Tag<br />

• 3 neu zu entstehende Einfamilienhäuser<br />

Mit je 2 Pkw und 2 Fahrten pro Tag<br />

Daraus ergibt sich, dass durchschnittlich 2 Autos pro Stunde die Straße passieren.<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Durch die zusätzliche Entstehung von voraussichtlich 3 Wohngebäuden entsteht bei gleichen<br />

Prämissen ein zusätzlicher Verkehr von 12 Pkw pro Tag. Dadurch bleibt die durchschnittliche<br />

verkehrliche Belastung im Gebiet gering.<br />

Dementsprechend werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Regewerk Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und die Schalltechnischen Orientierungswerte für die<br />

städtebauliche Planung für Wohngebiete, die tagsüber 55 db(A) und nachts 45 db(A) vorsehen,<br />

deutlich unterschritten.<br />

Die Immissionen sind zu vernachlässigen, weshalb die Richtwerte unmittelbar an der Straße<br />

eingehalten werden. Es werden daher keine passiven Schallschutzmaßnahem angeordnet.<br />

Es ist eine ruhige Ortslage.<br />

I.2.5 Naturräumliche Situation<br />

• Vegetationsbestand<br />

Das Planungsgebiet liegt in Randlage der Ortschaft Ketelshagen und ist somit einerseits<br />

durch Siedlungsstrukturen (Einzelhausbebauung mit Gärten) und andererseits durch Freifläche<br />

geprägt.<br />

Das Umweltkartenportal des LUNG (Stand August 2010) weißt für die direkte Eingriffsfläche<br />

ein Feuchtgrünland sowie eine Baumgruppe < 0,5 ha aus.<br />

Durch die Auswertung von Luftbildern und Vor-Ort-Begehungen (am 18.<strong>03</strong>.2010 und<br />

<strong>03</strong>.09.2010) konnte zudem ermittelt werden, dass das Feuchtgrünland inzwischen stark verbuscht<br />

und mit vielen älteren Einzelbäumen, u.a. (Eber)Eschen und Buchen (Fagus sylvatica)<br />

und Hainbuchen (Carpinus betulus) sowie vereinzelt Eichen (Quercus robur) und Bergahorn<br />

(Acer pseudplatanus) bestanden ist. Im östlichen Vorhabensgebiet markiert eine Reihe<br />

von Gemeinen Buchen sowie eine Reihe von Hainbuchen die Grenze zur anschließenden<br />

Wohnbebauung.<br />

Die offenen Bereiche des Feuchtgrünlandes werden von einem aufgelassenen Frischgrünland,<br />

dass mit Staudenfluren und Gehölzen durchsetzt ist, geprägt. Die Randbereiche des<br />

Vorhabensgebietes werden durch eine von Brennnesseln (Urtica dioica) und Brombeeren<br />

(Rubus sectio Rubus) dominierte Staudenflur geprägt, die ein Betreten der Fläche erschwert.<br />

Aufgrund der direkt östlich angrenzenden Wohnbebauung und der Straße ist das Gebiet vorbelastet.<br />

Offensichtlich werden die siedlungsnahen, baumlosen Areale als Mülldeponie genutzt,<br />

denn diese werden teilweise durch Müllablagerungen und die unsachgemäße Beseitigung<br />

von Grün- und Gebüschschnitt beeinträchtigt.<br />

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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

• Schutzgebiete<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Bei der Planung gilt den Belangen von Natur und Umwelt ein besonders hohes Augenmerk,<br />

v. a. wegen der Nachbarschaft zu Schutzgebieten mit internationaler und nationaler Bedeutung.<br />

Zur Gewährleistung der Verträglichkeit in dem naturräumlichen Umfeld erfolgen umfangreiche<br />

Absprachen mit den anerkannten Umweltschutzverbänden und zuständigen Behörden.<br />

Schutzgebiete internationaler Bedeutung:<br />

In südlicher Richtung befindet sich in einem Abstand von ca. 32 m das 860 ha große FFH-<br />

Gebiet DE 1646 – 302 „Tilzower Wald“. Schutzgegenstand sind das Große Moosjungfer, der<br />

Kammolch und Fischotter.<br />

Schutzgebiete nationaler Bedeutung:<br />

An gleicher Stelle beginnt auch das vom Landesamt für Natur und Umwelt ausgewiesene<br />

Landschaftsschutzgebiet LSG 81 Ostrügen mit einer Fläche von 31.009 ha.<br />

Eine (un)mittelbare Beeinflussung der Schutzgebiete bzw. auf deren Schutzziel ist derzeitig<br />

nicht abzusehen und zu erwarten.<br />

Geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V kommen innerhalb des Plangebietes nicht<br />

vor.<br />

In nordöstlicher Richtung (350 m) befindet sich das Biotop eines „permanenten Kleingewässers“,<br />

welches verbuscht, eutroph und flachufrig ist.<br />

Das sich in südlicher Nähe befindende Landschaftsschutzgebiet weist das Biotop Erlenbruch<br />

südlich von Ketelshagen auf, welches als „Naturnahe Sumpf-, Bruch und Auwälder“ geführt<br />

wird. Dies ist ein Steifseggen-Erlenbruch auf feuchtem Torf in einem Laubwald. Der Erlenbestand<br />

ist noch recht jung. Die Krautschicht ist sehr artenarm, nur die Steif-Segge und die<br />

Sumpf-Segge kommen in nennenswerten Beständen vor.<br />

In die Fläche verläuft von Norden ein sehr stark verlandeter Graben, der allerdings bewässert.<br />

Der Graben im Norden des Plangebietes weist keinen Schutzstatus auf.<br />

Im Rahmen der Eingriffsregelung werden naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt, die<br />

im gesonderten Umweltbericht ihren Niederschlag finden.<br />

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Abbildung 2: Schutzgebiete<br />

• Boden, Wasser, Küstenschutz<br />

FFH-Gebiet<br />

und<br />

LSG<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Geologie: Nach Aussage geologischer Karten liegt das Planungsgebiet im Bereich von<br />

Endmoränen und Gebieten mit starkem Relief (z. T. gestaucht). Das Gelände ist kuppig bis<br />

hügelig, heterogen und steinig.<br />

Boden/Altlasten: Laut Aussagen des Umweltkartenportals (Stand Mai 2010) sind im Plangebiet<br />

Lehm-/ Sand- Parabraunerde- Pseudogley (Braunstaugley)/ Pseudogley (Staugley)<br />

vorhanden. Der Boden steht unter Stauwasser- und/ oder Grundwassereinfluß.<br />

Es ist innerhalb des Planungsgebietes nicht mit militärischen Altlasten zu rechnen. Es sind<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastverdachtsflächen bekannt.<br />

Grundwasser: Der Grundwasserflurabstand ist > 10 m.<br />

Trinkwasser: Das Planungsgebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.<br />

Küstenschutz: Das Planungsgebiet liegt außerhalb der Bauverbots- und Küstenschutzbereiche.<br />

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• Denkmäler<br />

Es befinden sich keine Bodendenkmale im Geltungsbereich des B-Plans.<br />

• Einbindung in den landschaftlichen Zusammenhang<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Das Planungsgebiet ist Bestandteil der Ortschaft Ketelshagen, welcher im FNP nicht dargestellt<br />

ist. Das Planungsgebiet erstreckt sich auf einer Länge von ca. 90 m und einer Tiefe von<br />

ca. 45 m unmittelbar östlich an der Dorfstraße. Es stellt heute eine Baulücke dar, die mit der<br />

vorliegenden Planung geschlossen werden soll. Die angrenzenden Grundstücke sind ebenfalls<br />

bebaut, so dass bei Einhaltung von Höhen und sonstigen Mindestmaßen eine problemlose<br />

Einbindung in den landschaftlichen bzw. städtebaulichen Zusammenhang gewährleistet<br />

werden kann. Vielmehr wird die Gestaltung der Frei- bzw. Grünflächen innerhalb des Planungsgebietes<br />

zur Aufbesserung des landschaftlichen Zusammenhanges beitragen.<br />

• Klimatische Bedingungen<br />

Großklima: Das Plangebiet ist dem westlichen Küstenklima zuzuordnen. Dieser Raum<br />

nimmt eine Sonderstellung ein. Er ist weit nach Norden verschoben, wird vom Meer umrandet<br />

und von Wasserflächen der Bodden durchsetzt. Den über See kommenden Luftmassen<br />

und dem damit einhergehenden kühl-maritimen Einfluss ist die Stadt im besonderen Maße<br />

ausgesetzt. Nachfolgende klimatische eckwerte sind für das Großklima bestimmend:<br />

• Jahresdurchschnittstemperatur: < 7,5 Grad<br />

• Mittlere Januartemperatur: - 0,3 Grad<br />

• Mittlere Juli/Augusttemperatur: 16,7 Grad<br />

• Mittlere Jahresniederschlagsmenge: 547 mm<br />

• Hauptwindrichtungen: West und Südwest<br />

Mikroklima: Die Freifläche, die das Planungsgebiet heute beherbergt ist evt. für das Kleinklima<br />

von Bedeutung. Die vorwiegend baumfreie, bodennahe Vegetationsdecke trägt zur<br />

Luftabkühlung bei. Allerdings ist aufgrund der Größe der baumlosen Fläche nicht mit einem<br />

großen Beitrag zur Kalt- bzw. Frischluftentstehung zu rechnen.<br />

I.3 Städtebauliche Ziele<br />

Der Bebauungsplan soll mit seinen Festsetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Lage des Baugebietes im örtlichen Zusammenhang und des Baulandbedarfs, den Rahmen<br />

für die zukünftige bauliche Entwicklung im Plangebiet gestalten.<br />

Die Lage, die vorhandenen Standortqualitäten und der Bedarf an Bauflächen geben eine<br />

städtebauliche Zielrichtung vor. Die Sicherung baulicher Entwicklungsflächen für die Gemeinde<br />

als Wohngebiet, das dem Wohnen dient, ist hauptsächliches Ziel und soll mit folgenden<br />

städtebaulichen Regelungen umgesetzt werden.<br />

I.3.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Gemäß den vorgeschriebenen städtebaulichen Anforderungen wird für das Baugebiet innerhalb<br />

des B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ ein allgemeines Wohngebiet (WA § 9 Abs. 1<br />

Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO festgesetzt). Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend<br />

dem Wohnen.<br />

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<strong>Begründung</strong><br />

Zulässig sind:<br />

- Wohngebäude und<br />

- Nebengebäude nach § 14 BauNVO innerhalb der Ausweisungen der WA-Flächen in einem<br />

Abstand von 5,0 m zum Straßenraum<br />

- Garagen und Carports (§ 12 Abs. 1 BauNVO), die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet<br />

gelegenen Grundstücken dienen, innerhalb der Ausweisungen der WA-Flächen<br />

In diesem allgemeinen Wohngebiet sind alle nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen ausgeschlossen, da sich diese mit dem angestrebten Wohngebietscharakter<br />

und wegen der Größe des Plangebietes nicht vereinbaren lassen.<br />

Für das Gebiet werden ausgeschlossen:<br />

- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie<br />

nicht störenden Handwerksbetriebe,<br />

- Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />

- Anlagen für Verwaltungen,<br />

- Gartenbaubetriebe,<br />

- Tankstellen.<br />

Die Häuser reihen sich an einer Seite entlang der Dorfstraße in Fortführung der bestehenden<br />

Bebauung im Osten locker auf, wodurch der ruhige Wohncharakter Ketelshagens gestärkt<br />

wirkt.<br />

I.3.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt mit der Grundflächenzahl (GRZ), die das<br />

Verhältnis der überbauten Fläche zur Grundstücksgröße angibt und der zulässigen Zahl der<br />

Vollgeschosse.<br />

Wegen der Lage des Baugebietes im Ort und der fortgeführten eher ländlich geprägten Bebauung<br />

orientiert sich die festgesetzte Grundflächenzahl an den unteren Werten der Baunutzungsverordnung.<br />

Es wird entsprechend des Bestandes und des dörflichen Charakters eine<br />

Grundflächenzahl von 0,2 festgelegt, zuzüglich maßvoller baulicher Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird hier auf II festgesetzt, womit die höchste zulässige<br />

Geschossflächenzahl von 1,2 nicht beansprucht wird. Ein Ausbau des Dachgeschosses<br />

ist vorgesehen. Mit der Zweigeschossigkeit wird neben der Verdichtung ein bestimmter der<br />

Ortschaft angepasster Gebäudetyp vorgegeben.<br />

Der Bebauungsplan beschränkt die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude bei Einzelhäusern<br />

auf eine Wohneinheit. Für mögliche Doppelhäuser ist eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte<br />

vorgesehen. Diese Festsetzungen wurden getroffen, um die Förderung von<br />

Einfamilienheimen zu unterstützen.<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich, am Bestand orientiert, auf max. 8,00 m über<br />

Oberkante Straße (OKS). Die First-Oberkante liegt bei 8,00 m OKS, die Traufhöhe bei 4,50<br />

m. Die Oberkante Straße hat ihren Bezugspunkt bei 1 m unter der Straße, da das Gelände<br />

nach Norden abfällt. Darauf aufbauend wird die Geländeprofilierung vorgenommen. Daraus<br />

ergibt sich bei der Angleichung des Geländes (nach Aufschüttung) an das Straßenniveau<br />

eine neue Geländeoberkante ergibt. Die Firsthöhe ermöglicht eine Bebauung mit einem Voll-<br />

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<strong>Begründung</strong><br />

geschoss, Kellergeschoss und zusätzlichem Dachgeschoss. Die Traufhöhe entspricht einer<br />

regional typischen Einfamilienhausbebauung.<br />

I.3.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen<br />

Die Gebäude werden in offener Bauweise als Einzel- und Doppelhäuser errichtet. Dieses<br />

entspricht der ortstypischen lockeren Bebauungsform und den Anforderungen an einen harmonischen<br />

Übergang zur bestehenden Bebauung.<br />

Bei Einzelhäusern sind die in der LBauO M-V vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten.<br />

Bei Doppelhäusern wird dieser Grenzabstand im Einvernehmen beider Grundstückseigentümer<br />

an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwunden.<br />

Die einzelnen Baugrundstücke werden in der B-Planung nicht konkret vorgegeben, werden<br />

aber durch die eingezeichneten Baugrenzen gelenkt. Die Baugrenzen ergeben sich aus dem<br />

vorhandenen baulichen Bestand und dem Mindestabstand (30 m) zum im Süden befindlichen<br />

Wald gemäß § 20 LWaldG. Die Parzellierung der Baugrundstücke wird privatrechtlich<br />

geregelt.<br />

I.3.4 Infrastruktureinrichtungen<br />

Gasversorgung<br />

Die Gasversorgung auf der Insel Rügen wird von der EWE Netz GmbH, Rotenseestr. 48,<br />

18521 Bergen auf Rügen, vorgenommen. Im Vorhabensgebiet sind keine Leitungen vorhanden.<br />

Die Leitungen müssen zur Erschließung des Baugebietes erweitert werden. Dazu ist eine<br />

Abstimmung mit der EWE Netz GmbH erforderlich.<br />

Im Trassenbereich sind Baumpflanzungen nicht zulässig. Eine gesonderte Festsetzung von<br />

Flächen für die Gasversorgung wird nicht vorgenommen.<br />

Elektrizitätsversorgung<br />

Das Plangebiet kann von der E.ON/ e.dis Energie Nord AG, <strong>Putbus</strong>er Chaussee 4, 18528<br />

Bergen auf Rügen, mit Elektrizität versorgt werden. Die Elektrizitätsversorgungsleitungen der<br />

E.ON/edis liegen zunächst an der anderen Straßenseite der Dorfstraße. Ein Anschluss an<br />

das Versorgungsnetz der e.dis ist durch Erweiterung der Mittel-/Niederspannungsanlagen<br />

möglich, ist aber mit der Versorger abzustimmen.<br />

Eine entsprechende Antragstellung durch den Erschließungsträger / Anschlussnehmer ist<br />

erforderlich. Durch das Energieversorgungsunternehmen wird danach dem Erschließungsträger<br />

eine Vereinbarung zur Erschließung des Bauvorhabens angeboten.<br />

Die Anlagen dürfen nicht über-/unterbaut werden und sind bei Erfordernis der Baufreimachungsmaßnahme<br />

zu verlegen und der e.dis unentgeltlich zu übergeben. Eine gesonderte<br />

Festsetzung von Flächen für die Elektrizitätsversorgung wird nicht vorgenommen.<br />

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Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung/Versickerung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die Wasserversorgung für das Plangebiet wird von dem Zweckverband Wasserversorgung<br />

und Abwasserbehandlung Rügen, <strong>Putbus</strong>er Chaussee 1, 18528 Bergen auf Rügen, vorgenommen.<br />

Eine gesonderte Festsetzung von Flächen für die Wasserversorgung wird nicht vorgenommen.<br />

• Trinkwasserversorgung<br />

Eine Trinkwasserleitung liegt unter der grundstückszugewandten Seite der Dorfstraße, von<br />

der das Plangebiet mit Trinkwasser versorgt werden kann. Eine Abstimmung mit dem Versorgungsträger,<br />

dem ZWAR, ist anzustreben.<br />

• Schmutzwasserkanalisation<br />

Schmutzwasserleitungen sind nicht vorhanden. Das Abwasser wird voraussichtlich über eine<br />

dezentrale Entsorgungsanlage abgeführt, z.B. einer abflusslosen Sammelgrube. Abstimmungen<br />

mit dem ZWAR haben zu erfolgen.<br />

• Regenwasserkanalisation<br />

Der vorherrschende Boden, Gley, ist ein stauwasserbeeinflusster Boden, der Niederschläge<br />

schlecht abführt. Daher wird von einer Versickerung der Niederschläge in den Boden abgesehen<br />

und ein Regenwassersystem angeraten.<br />

Ein System zur Regenwasserbeseitigung ist im Plangebiet nicht vorhanden. Das Regenwasser<br />

muss in geeigneter Form auf dem Grundstück verbleiben und zur Versickerung gebracht<br />

werden. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist im Baugrundgutachten nachzuweisen.<br />

Löschwasserversorgung<br />

Aussagen zur Löschwasserversorgung wurden bisher nicht getroffen. Es wird jedoch davon<br />

ausgegangen, dass eine Versorgung mit Löschwasser stattfinden kann.<br />

Müllbeseitigung<br />

Der anfallende Müll der Grundstücke ist an der Dorfstraße zur Abholung bereitzustellen, welche<br />

über ein funktionierendes Müllabholsystem verfügt. Hier ist die Abfallwirtschaft für Rügen<br />

zuständig.<br />

Telekommunikation<br />

Auch Telefonleitungen befinden sich entlang der Dorfstraße als Freileitungen, die an der<br />

Flurstücksgrenze des Flurstücks 39/14 enden.<br />

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I.3.5 Grünflächen<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Im Anschluss an die Wohnbebauung sind private Grünflächen, Streuobstwiesen festgesetzt.<br />

Die bestehenden Bäume und Sträucher im Geltungsbereich sind größtenteils zu erhalten,<br />

weitere zu pflanzen. So soll entlang der Dorfstraße eine Baumreihe von Obstbäumen entstehen.<br />

I.3.6 Flächen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Analog den Gegebenheiten in der Umgebung werden folgende Planungen, Nutzungsregelungen<br />

und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft in den<br />

Bebauungsplan übernommen:<br />

• Begrünung baulicher Anlagen<br />

• Keine vollständige Ausnutzung des baulichen Nutzungsmaßes<br />

• Bewirtschaftung des Niederschlagswassers<br />

• Anlage einer Streuobstwiese<br />

o bestehend aus den Maßnahmen: Anlage eines artenreichen Extensivgrünlandes<br />

(ca. 167 m²) und der Anpflanzung von 15 Einzelbäumen (StU 10-12 cm)<br />

• Anpflanzen einer Hecke mit Überhältern auf ca. 960 m²<br />

• Anpflanzen von Einzelbäumen aufgrund der Baumfällungen<br />

• Anlage privater Grünflächen mit extensiver Nutzung<br />

I.3.7 Flächenbilanz<br />

Das Vorhabensgebiet hat eine Fläche von ca. 4.282,1 m².<br />

Gebietsart allg. Wohngebiet<br />

Zahl der zulässigen Vollgeschosse: II<br />

Grundflächenzahl: 0,2<br />

Bauweise: o<br />

Gebietsgröße: 1.930,9 m²<br />

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche<br />

zulässig sind. Grundlage ist hierbei das Baugrundstück, das durch den Geltungsbereich<br />

des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ begrenzt wird.<br />

Durch die Hauptanlagen der Planung werden weniger als 0,2 des Grundstücks von baulichen<br />

Anlagen bedeckt. Zusätzlich sind weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß<br />

möglich. Gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO ist es zulässig, diesen Wert (GRZ) durch Stellplätze<br />

mit ihren Zufahrten um 50 % zu übersteigen. Das entspricht hier einem Wert von 0,1. Demzufolge<br />

ist die Planung der baulichen Anlagen in diesen Flächenmaßstäben zulässig.<br />

Die Planung dient vor allem der Bedarfsdeckung für Wohnbaugrundstücke, so dass raumordnerisch<br />

relevante Kapazitätsausweitungen nicht anstehen. Es wird zusätzlicher Wohnraum<br />

in mehreren Gebäuden in Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung des anschließenden<br />

Baugebietes veranschlagt.<br />

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<strong>Begründung</strong><br />

Mit der Flächenbilanz werden grobe Anhaltswerte für weitere Planungen, beispielsweise der<br />

Ver- und Entsorgung geliefert. Die ermittelten Werte dienen lediglich der Einschätzung einer<br />

möglichen Entwicklung.<br />

I.4 Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung<br />

Für die Entstehung eines geordneten Ortsbildes sind unterschiedliche Faktoren verantwortlich.<br />

Neben der Lage und der räumlichen Wirkung der Baukörper, haben die Farb- und Materialwahl<br />

sowie die Grundstücksgestaltung große Bedeutung. Hierzu dienen neben der Differenzierung<br />

des baulichen Nutzungsmaßes, der Festlegung der Bauweise auch die Örtlichen<br />

Bauvorschriften.<br />

Die neu hinzukommenden Gebäude sollen an die Bauformen der Umgebung anknüpfen und<br />

in moderner zeitgemäßer Form weiter entwickelt werden, indem sie moderne Stilelemente<br />

aufgreifen. Die Gestaltung der baulichen Anlagen soll sich an orts- und regionaltypischen<br />

Merkmalen sowie an den vorhandenen Bauten im Plangebiet orientieren, damit eine harmonische<br />

Integration der Neubebauung in die unmittelbare Umgebung und den Ort insgesamt<br />

erfolgt. Es geht darum, Ortsbild störende Extreme in Material- und Farbwahl zu vermeiden.<br />

Es ist eines der Planungsziele, die typischen Siedlungsstrukturen in einer zeitgemäßen Art<br />

und Weise im Plangebiet darzustellen.<br />

Die Baukörper sollen eine erkennbare Verwandtschaft der Baukörper in Anlehnung an die<br />

vorherrschenden Siedlungsvorbilder erreichen. Dabei lassen die Örtlichen Bauvorschriften<br />

den Bauherren und Architekten genügend Raum für eigene Initiativen zur Neuinterpretation<br />

der historischen Bauformen. Somit beschränken sich die Gebäude bezogenen Festsetzungen<br />

im Wesentlichen auf die Dachneigung und -eindeckung sowie auf die Fassadenmaterialien<br />

und Farben.<br />

Hierdurch wird außerdem einem monotonen Erscheinungsbild entgegengewirkt und Spielraum<br />

für die Wünsche der Bauherren gelassen.<br />

Die Festsetzung, dass die Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Straße mit Laubbäumen<br />

einzugrünen sind, verfolgt nicht nur ökologische Ziele, sondern trägt auch zu einem einheitlichen<br />

Ortsbild bei.<br />

Der genaue Wortlaut der Örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung wird auf der Planzeichnung<br />

mit aufgeführt.<br />

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

II. UMWELTBERICHT<br />

Einzelfallprüfung<br />

II.1 Kurzdarstellung der Inhalt und der Ziele des Bebauungsplanes<br />

Der Bebauungsplan Nr. „Ketelshagen“ dient der Erschließung einer ungenutzten Freifläche<br />

in der ländlich geprägten Ortslage Ketelshagen auf Rügen mit dem Ziel der Bereitstellung<br />

zusätzlicher Baugebiete, um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu decken.<br />

Das Plangebiet liegt in der Flur 7, Flurstück 18/2, 39/16 der Gemarkung Ketelshagen, Gemeinde<br />

<strong>Putbus</strong>.<br />

Das Gebiet ist derzeit ungenutzt und ist vorwiegend durch einen waldartigen Bestand von<br />

Buchen sowie in den lichteren Bereichen durch ein aufgelassenes Frischgrünland gekennzeichnet,<br />

das an vielen Stellen verbuscht und mit Staudenfluren durchsetzt ist.<br />

Vorhabensgebiet am <strong>03</strong>.09.2010 blfa, 2010<br />

Im Norden grenzt ein Graben an das Vorhabensgebiet, der sehr stark verlandet und die angrenzenden<br />

freien Flächen und das Vorhabensgebiet selbst teilweise vernässt. Im Süden<br />

grenzt das Untersuchungsgebiet an einen geschützten Wald.<br />

Im nördlichen Vorhabensgebiet befindet sich eine ca. 167 m² große Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Zudem befinden sich<br />

dort Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen mit einem Umfang von ca. 1.900 m². Auf ca. 960 m²<br />

werden Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

freigehalten sowie auf ca. 378 m² private, extensiv bewirtschafteter Grünfläche angelegt.<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Die Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes erfolgt über die hauptsächlich durch Anwohner<br />

genutzte Zufahrtsstraße der Dorfstraße. Die Dorfstraße ist in gut erhaltenem Zustand,<br />

der keine Erneuerung notwendig macht.<br />

Entsprechend dem § 2a BauGB ist im Zuge von Bauleitplänen (Bebauungsplan) ein Umweltbericht<br />

zu erstellen und in die <strong>Begründung</strong> einzufügen. Nach den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a<br />

sind die Belange des Umwelt-, Naturschutzes und der Landespflege zu berücksichtigen und<br />

bei erheblichen Beeinträchtigungen die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

in die Abwägung zu integrieren, im Vgl. § 15 BNatSchG. Des Weiteren werden die Verbotstatbestände<br />

nach § 44 BNatSchG beachtet. Den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs.<br />

4 wird entsprochen.<br />

Die Umweltprüfung gründet auf den Zielen und Inhalten der Bebauungsplanung.<br />

II.1.1 Methode<br />

Die Umweltprüfung konzentriert sich auf das unmittelbare Plangebiet sowie die möglicherweise<br />

vom Plangebiet ausgehenden Wirkungen auf das Umfeld. Betrachtet werden die Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Schutzgüter des Naturraums und der Landschaft (Boden,<br />

Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Flora/Fauna), das Schutzgut Mensch und seine Kulturgüter<br />

sowie deren Wechselwirkungen.<br />

Am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 wurde eine Biotoptypenkartierung gem. „Anleitung für Biotopkartierungen<br />

im Gelände“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 /<br />

Heft1) erstellt, welche der Bewertung von Eingriffen in die Belange von Natur und Landschaft<br />

gem. Landesnaturschutzgesetz bzw. „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (Schriftenreihe des<br />

Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie 1999 / Heft 3) zugrunde liegt.<br />

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II.1.2 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

Einzelfallprüfung<br />

Wirkfaktor<br />

baubedingte Pro- Voll- oder Teilversiegelung von Bo-<br />

qualitative und quantitative Dimension<br />

Baustelleneinrichtungen werden entwejektwirkungenden<br />

(Baustelleneinrichtung) der auf bereits stark verdichteten oder<br />

versiegelten Bereichen gestellt oder die<br />

Flächen sind nach den Baumaßnahmen<br />

zulockern und anzusäen.<br />

Bodenverdichtung (durch den Ein- Außerhalb der überbauten Bereiche<br />

satz schwerer Bau- und Transport- kommt es zu keiner bleibenden Bodenfahrzeuge)verdichtung.<br />

Geräusche, Erschütterungen und Durch die Baumaßnahmen kommt es zu<br />

stoffliche Emissionen (bedingt durch typischen temporären Baugeräuschen,<br />

Baustellenverkehr und Bauarbeiten) Staubaufwirbelungen und Erschütterungen.<br />

Verlust der bestehenden Vegetation Durch das Errichten der Verkehrsflächen<br />

und der baulichen Anlagen ist ein Verlust<br />

der derzeitigen Vegetation anzusetzen.<br />

Überformung des anstehenden Bo- Zur Errichtung der Verkehrsflächen und<br />

dens<br />

baulichen Anlagen sind Bodenauf- und -<br />

abtrag notwendig.<br />

anlagebedingte Voll- und Teilversiegelung von Bo- Eine Vollversiegelung entsteht durch die<br />

Projektwirkungen den<br />

Gebäude innerhalb der Baugrenze, ggf.<br />

Stellplätze, Garagen, Zufahrten etc.<br />

Verlust der bestehenden Vegetation Durch die Umnutzung der Freiflächen zu<br />

privater Grünfläche ist ein Verlust der<br />

derzeitigen Vegetation anzusetzen.<br />

Visuelle Wirkung<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ort-<br />

optische Störung<br />

schaft Ketelshagen, ist aber ohne Be-<br />

Silhouetteneffekt<br />

bauung und aktuelle Nutzung. Minderung<br />

der Wirkung der baulichen Strukturen<br />

durch Einfassung mit Gehölzen.<br />

Wärmeabgabe (Aufheizen der Ver- Durch die Versiegelung des Bodens und<br />

kehrsflächen)<br />

der Entfernung der Vegetation kommt es<br />

zu einer Aufheizung des lokalen Kleinklimas.<br />

betriebsbedingte Geräusche, stoffliche Emissionen Durch die neuen Anwohner kommt es zu<br />

Projektwirkungen<br />

einer geringfügigen Erhöhung des bestehenden<br />

PKW-Verkehrsaufkommens.<br />

Abgrenzung von Wirkzonen<br />

Neben direkten Einwirkungen mit erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des<br />

Eingriffsortes (hier: Baufelder und Verkehrsflächen), sind vorhabensbedingt mittelbar keine<br />

erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen im Umfeld abzusehen.<br />

II.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes nach Fachgesetzen und<br />

Fachplanungen<br />

Als floristische sowie faunistische Grundlage zur Bewertung des Umweltzustandes liegen die<br />

Bestandserfassungen vom 18.08.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 vor sowie das Umweltkartenportal<br />

des LUNG, Stand August 2010 vor.<br />

Für die Stadt <strong>Putbus</strong> existiert ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, Stand.... Die Stadt hat<br />

das Gebiet bisher nicht in die verbindliche Bauleitplanung einbezogen. Es ist bisher auch<br />

nicht in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) verzeichnet. Somit ist hier bisher keine<br />

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

Einzelfallprüfung<br />

Bodennutzung vorgegeben. Die sich im Osten anschließenden Flächen sind als Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Im Westen ist die Fläche der Ziegelei als Sondergebiet dargestellt. Im Süden<br />

ist die Fläche hinter der Dorfstraße als Wald gekennzeichnet.<br />

Im Gutachtlichen Landschaftsprogramm (20<strong>03</strong>) ist der westliche Teil des Vorhabensgebietes<br />

als Bereich mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung ökologischer<br />

Funktion (Vorschlag Vorranggebiet) eingestuft. Das restlicher Vorhabensgebiet sowie die<br />

nördlich angrenzenden Gebiete (Grünländer) stellen Bereiche mit besonderer Eignung für<br />

landschaftsgebundene Erholung dar.<br />

Abbildung 3: Vorhabensgebiet und Vorschlag Vorranggebiet<br />

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Einzelfallprüfung<br />

II.3 Bestandaufnahme des Umweltzustandes, Bewertung der Auswirkungen<br />

II.3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope<br />

Internationale Schutzgebiete: wie Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Horststandorte werden<br />

von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Das etwa 30 m südlich entfernte FFH-Gebiet<br />

DE 1646-302 „Tilzower Wald“ grenzt an unmittelbar an die das Vorhabensgebiet begrenzende<br />

Dorfstraße. Schutzgegenstand sind die Große Moosjungfer, der Kammmolch und der<br />

Fischotter. Das Vorhaben steht dem Schutzzweck und den Erhaltungszielen des FFH-<br />

Gebietes nicht entgegen und lässt keine erheblichen Auswirkungen vermuten.<br />

Nationale Schutzgebiete Das Vorhabensgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum<br />

Landschaftsschutzgebiet Ostrügen, das südlich in einer Entfernung von ca. 30 m zum Vorhabensgebiet<br />

liegt. Andere nationale Schutzgebiete wie National- und Naturparks, Biosphärenreservate<br />

und Naturschutzgebiete befinden sich mit > 1,3 km (Biosphärenreservat Südost-Rügen)<br />

nicht im (un)mittelbaren Wirkraum des Vorhabensgebietes.<br />

Baumschutzverordnung:<br />

Innerhalb des Vorhabensgebietes befinden sich mehrere ältere nach Baumschutzsatzung<br />

geschützte Einzelbäume (vgl. Biotoptypenplan).<br />

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt <strong>Putbus</strong> auf Rügen vom 14. März<br />

2008 hat den Schutzzweck, die Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile zur<br />

- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

- Erhaltung von Lebensräumen für die Tierwelt und zur Sicherung eines artenreichen<br />

Baumbestandes<br />

- Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />

- Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />

- Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas festzusetzen.<br />

Biotope und Geotope:<br />

Gesetzlich geschützte Bio- und Geotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. In<br />

nordöstlicher Richtung (350 m) befindet sich das Biotop eines „permanenten Kleingewässers“,<br />

welches verbuscht, eutroph und flachufrig ist. Es wird vom Vorhaben nicht erheblich<br />

beeinflusst.<br />

Weitere Schutzgebiete und –objekte:<br />

Überschwemmungs-, Küstenschutz- und Wasserschutzgebiete befinden sich nicht innerhalb<br />

des Vorhabensgebietes oder werden durch das Vorhaben beeinträchtigt.<br />

Bodendenkmale sind im Bereich des Vorhabensgebietes nicht bekannt.<br />

Geodätische Festpunkte<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Festpunkte des amtlichen geodätischen<br />

Grundlagennetzes.<br />

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II.3.2 Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit<br />

Bestand:<br />

Einzelfallprüfung<br />

Aufgrund der Biotopausstattung ist das Vorhabensgebiet nur bedingt für die wohnraumnahe<br />

Erholung oder Freizeitbeschäftigung geeignet. Die weit vorangeschrittene Sukzession (zunehmende<br />

Verbuschung) sowie die fehlende Zugänglichkeit macht eine Freizeitnutzung der<br />

Fläche fast unmöglich.<br />

Das Plangebiet ist bisher nur wenig durch stoffliche und akustische Einträge beeinträchtigt.<br />

Die Zufahrtstraße Dorfstraße hat nur ein mäßiges Verkehrsaufkommen und somit stellen die<br />

Hauptemittenten für Lärm und Luftschadstoffe die privaten Haushalte (vor allem Staub und<br />

SO2) der nahe gelegenen Ortschaft Ketelshagen und die Landwirtschaft der mittelbar angrenzenden<br />

Flächen (Ammoniak, Methan- und Geruchsemissionen, Staub während der Erntezeit)<br />

dar.<br />

Bewertung:<br />

Für die Erholungsnutzung wird das Vorhabensgebiet im Gutachtlichen Landschaftsprogramm<br />

als unbedeutend für die landschaftsgebundene Erholung und als Bereich ohne besondere<br />

Bedeutung für das Natur- und Landschaftserleben beschrieben. Nur die nördlich<br />

angrenzenden Flächen an das Vorhabensgebiet eignen sich laut Aussagen des Gutachtlichen<br />

Landschaftsprogramms für die landschaftsgebundene Naherholung. Durch die Begehung<br />

der Fläche im Zuge der Bestandserfassungen am 18.3.2010 und 3.9.2010 wird diese<br />

Aussage bestätigt.<br />

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von bedeutenden Frisch- und Kaltluftgebieten und<br />

hat keine Bedeutung für die lokale Lufthygiene.<br />

Entwicklungsziel:<br />

Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage sowie eines gesunden und harmonischen<br />

Lebensumfeldes ist anzustreben.<br />

Besondere Entwicklungsziele für das Vorhabensgebiet bezogen auf das Schutzgut Mensch<br />

werden in den überörtlichen Planungen nicht beschrieben. Ein Landschaftsplan existiert<br />

nicht.<br />

II.3.3 Schutzgut: Grund- und Oberflächenwasser<br />

Bestand:<br />

Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet ist gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen<br />

relativ geschützt. Der Flurabstand beträgt >10m. Die Grundwasserneubildungsrate<br />

liegt bei 15-20% des atmosphärischen Niederschlags und hat somit eine hohe Bedeutung.<br />

Das nutzbare Grundwasserdargebot entspricht der Klasse 3 mit 1.000 bis > 10.000 m 3 /d.<br />

Das Vorhabensgebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen.<br />

Oberflächengewässer werden vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Nördlich des Untersuchungsgebietes<br />

verläuft von Norden ein sehr stark verlandeter Graben, der das Vorhabensgebiet<br />

und die umliegenden Fläche teilweise vernässt. Der Graben weist keinen Schutzstatus<br />

auf.<br />

Bewertung:<br />

Das Grundwasser ist gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt.<br />

Die Schutzwürdigkeit ist bezogen auf die nutzbare Grundwasserführung als gering einzustufen.<br />

Der Graben wird von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Stoffliche Einträge im Zuge<br />

der geplanten Wohnbebauung sind nicht zu erwarten.<br />

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Entwicklungsziel:<br />

Einzelfallprüfung<br />

Änderungen des Grundwasserspiegels, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdiger<br />

Biotope führen können, sind zu vermeiden. Das Grundwasser ist vor schädlichen<br />

Einträgen zu schützen.<br />

Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />

Grund- und Oberflächenwasser nicht beschrieben.<br />

III.3.4 Schutzgut: Boden<br />

Naturräumliche Gliederung:<br />

Das Vorhabensgebiet liegt in der Großlandschaft „Flach- und Hügelland von Inner-Rügen<br />

und Halbinsel Zudar“ mit der Landschaftszone „Vorpommersches Flachland“.<br />

Bestand:<br />

Gemäß den Aussagen des Umweltkartenportals sind die Böden des Vorhabensgebiets durch<br />

grundwasserbestimmte und/oder staunasse Lehme und Tiefenlehme der Grundmoräne gekennzeichnet.<br />

Es liegen keine Altlasten- Verdachtsflächen vor.<br />

Bewertung:<br />

Die Schutzwürdigkeit des Bodens wird mit der Stufe 2 als mittel bis hoch bewertet. Grundwasserbestimmte<br />

und staunasse Lehme und Tiefenlehme haben ein gutes Puffervermögen,<br />

eine mäßige Filterleistung und sind generell gut mit Nährstoffen versorgt.<br />

Entwicklungsziel:<br />

Entsprechend dem § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG erfüllt das Schutzgut Boden für den<br />

Naturhaushalt und für den Menschen vielfältige Funktionen. Daher ist mit Boden sparsam<br />

und schonend umzugehen. Schädliche Bodenveränderungen sind zu vermeiden.<br />

Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />

Geologie / Boden nicht beschrieben.<br />

II.3.5 Schutzgut: Klima und Luft<br />

Bestand:<br />

Rügen und somit auch das Plangebiet gehören großräumig zum „Ostdeutschen Küstenklima“.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Bereich entlang der deutschen Ostseeküste, der unter<br />

maritimem Einfluss steht. Das Klima wird bestimmt durch relativ ausgeglichene Temperaturen<br />

mit kühlen Sommern und milden Wintern. Der im Mittel kälteste Monat ist mit –0,3 °C der<br />

Februar, die wärmsten sind Juli und August mit 16,7 °C, was einer mittleren Jahresschwankung<br />

von 17°C entspricht.<br />

Die mittlere Jahressumme der Niederschlagshöhe beträgt 547 mm. Im Mittel ist der niederschlagsreichste<br />

Monat der August und der trockenste Monat der Februar. Bedingt durch die<br />

unmittelbare Nähe zur Ostsee, werden sowohl die täglichen als auch die jährlichen Temperaturextreme<br />

abgeschwächt und im Vergleich zum Binnenland zeitlich verzögert.<br />

Die häufigsten Windrichtungen einhergehend mit hohen Windgeschwindigkeiten kommen<br />

aus West und Südwest.<br />

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Bewertung:<br />

Einzelfallprüfung<br />

Durch die angrenzende Zufahrtstraße Dorfstraße und die angrenzende Wohnbebauung ist<br />

das Vorhabensgebiet bereits von Verkehrsemissionen beeinträchtigt. Das Vorhabensgebiet<br />

hat keine besondere Bedeutung für die Kalt- und Frischluftentstehung und befindet sich außerhalb<br />

bedeutender Luftaustauschbahnen. Ein Aufheizen der versiegelten Flächen ist nicht<br />

gänzlich auszuschließen, jedoch aufgrund des geringen Umfanges nicht als erheblich einzustufen.<br />

Entwicklungsziel:<br />

Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden. Auf den Schutz und die Verbesserung<br />

des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald oder sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer<br />

Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen.<br />

Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />

Klima / Luft nicht beschrieben.<br />

II.3.6 Schutzgut: Flora und Fauna<br />

Schutzgut: Flora<br />

Heutige potentielle natürliche Vegetation:<br />

In Bezug auf den naturräumlichen Ausgangszustand wäre auf dem Vorhabensgebiet und der<br />

näheren Umgebung ein Buchenwald basen- und kalkreicher Standorte bzw. ein Waldgersten-Buchenwald<br />

einschließlich der Ausprägung als Lungenkraut-Buchenwald. Die Baumschicht<br />

besteht in erster Linie aus der Buche (Fagus sylvatica). Als Nebenholzarten sind Esche<br />

(Fraxinus excelsior), Berg- (Acer pseudoplatanus) und Spitzahorn (Acer platanoides)<br />

verbreitet. Charakteristische Arten der Bodenvegetation sind die schwachen Basenzeiger<br />

wie z.B. Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis), Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus),<br />

Haselwurz (Asarum europaeum), Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium)<br />

und Waldgerste (Hordelymus europaeus). Die Ausbildungsformen variieren nach Bodenfrische<br />

und Nährstoffgehalt.<br />

Bestand:<br />

Kleinräumig wird das Gebiet östlich von vorhandener Wohnbebauung, eines aufgelassenen<br />

Frischgrünlandes und der alten Ziegelei eingegrenzt. Im Süden grenzt das Vorhabensgebiet<br />

an eine Straße und einen geschützten Wald (FFH-Gebiet DE 1646-302 „Tilzower Wald“).<br />

Die Vorhabensfläche wird großflächig durch einen waldartigen Buchenbestand charakterisiert.<br />

Die baumlosen Areale des Vorhabensgebietes werden durch ein teilweise verbuschtes<br />

und ebenfalls mit Gehölzen durchsetztes Feuchtgrünland bestimmt.<br />

Großflächig wird der baumlose Teil des Vorhabensgebietes als aufgelassenes Frischgrünland<br />

(9.2.4 – GMB) eingestuft. Als kennzeichnende Arten wurden bei der Bestandsaufnahme<br />

neben dem prägenden Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Brennnesseln (Urtica dioica),<br />

Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris), Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) und in den Randbereichen<br />

zur Bebauung Rainfarn (Tanacetum vulgare) bestimmt. Neben dem Glatthafer sind<br />

es v.a. Schaf- und Rotschwingel (Festuca pratense und rubra agg.), die prägenden Gräser<br />

des Vorhabensgebietes.<br />

Im Randbereich zur Straße bildete sich zudem ein ca. 2,50 m breiter Streifen einer Ruderalen<br />

Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (10.1.3 – RHU) aus. Die ruderale<br />

Staudenflur ist entsprechen ihrer Lage in verschiedenen Ausprägungsformen ausgebildet<br />

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Einzelfallprüfung<br />

und stellt ein kleinteiliges ineinander verzahntes Mosaik dar. An nährstoffreicheren Bereichen<br />

befinden sich flächig Brennnesseln (Urtica diotica) und Ackerkratzdisteln (Cirsium arvense).<br />

An sonnigen und trockenen Bereichen treten der Gewöhnliche Glatthafer (Arrhenatherum<br />

elatius), Knaulgras (Dactylis glomerata) sowie Brombeeren (Rubus sectio Rubus)<br />

hinzu. In den Schattenbereichen der Gehölzen hat sich zusätzlich der Giersch (Aegopodium<br />

podagraria) ausgebreitet.<br />

Die Staudenflur sowie das Frischgrünland werden von Baumgruppen (2.7.3 - BBG) vorwiegend<br />

Weiden (Salix spec.) und Eschen (Fraxinus excelsior und Sorbus aucuparia) sowie<br />

Älteren Einzelbäumen (2.7.1 – BBA), wie einem Bergahorn (Acer pseudoplatanus), einer<br />

Eiche (Quercus robur), Ebereschen (Sorbus aucuparia) und Hainbuchen (Carpinus betulus)<br />

und Buchen (Fagus sylvatica) durchsetzt.<br />

Eine dichter Buchenbestand bestehend aus Rotbuchen (Fagus sylvatica) und Hainbuchen<br />

(Carpinus betulus) dominiert das Vorhabensgebiet. Vereinzelt und in den Randbereichen<br />

treten Eichen (Quercus robur), Gemeine Hasel (Corylus avellana) und Birken (Betula pendula)<br />

auf. Die Baumgruppe ist insgesamt ca. 2.200 m² groß und wird gem. der Anleitung für die<br />

Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in MV (Stand 2010) als Feuchter<br />

Buchenwald mäßig versorgter Standorte (1.5.2 – WBR) angesprochen. Gegen eine zusätzliche<br />

Einstufung des Buchenbestandes als Feldgehölz (BFX) spricht laut Definition (vgl. LUNG<br />

2010, S. 49)<br />

• das unmittelbare Angrenzen des Biotops an Sieldungsbiotope (südlich und östlich),<br />

• das unmittelbare Angrenzen an einen Wald, denn „eine in die Landschaft herein ragende<br />

Ausbuchtung eines größeren Waldgebietes ist folglich kein Feldgehölz“ sowie<br />

• die Größe des Biotops. „Alle Bestände von Waldbaum- und Straucharten mit einem<br />

Deckungsgrad der Baumschicht von mindestens 30 % sind ab einer Fläche von 0,2<br />

ha Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.“<br />

Eine Krautschicht ist innerhalb der Waldbestandes kaum ausgebildet. In den etwas lichteren<br />

Bereichen konnte sich lediglich etwas Jungaufwuchs sowie größere zusammenhängende<br />

Moosflächen etablieren. Darüber hinaus wird der Waldboden durch Totholz geprägt. Das<br />

Biotop wird als besonders wertvolles Biotop (besonders wertvolles Biotop) eingestuft und<br />

dementsprechend in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt.<br />

Der Waldbestand wird im Norden wiederum von einem Streifen Ruderaler Staudenflur frischer<br />

bis trockener Standorte (10.1.3 – RHU) eingefasst. Die dominierenden Arten an dieser<br />

Stelle sind: Giersch (Aegopodium podagraria) und Knaulgras (Dactylis glomerata). Im Bereich<br />

der angrenzenden offenen Wiesenflur tritt zudem zunehmend der Glatthafer (Arrhenatherum<br />

elatius) auf und stellt den Übergangsbereich zur anschließenden mit Gehölzen<br />

(v.a. Salix spec.) durchsetzten Glatthaferwiese dar.<br />

Im nordöstlichen Randbereich des Vorhabensgebietes befindet sich eine regelmäßig geschnittene<br />

Baumhecke (2.3.3 – BHB) aus ca. 15 Hainbuchen. Südlich davon grenzt eine,<br />

wahrscheinlich ebenfalls angepflanzte, nicht verkehrsbegleitende Baumreihe (2.6.6 – BRN)<br />

bestehend aus ca. 30 Gemeinen Buchen (Fagus sylvatica) an.<br />

Im südöstlichen Teil des Vorhabensgebietes hat sich ein Weidengebüsch (Salix spec.) ausgebildet.<br />

Aufgrund seiner Zusammensetzung aus verschiedenen Weidensorten (Salix spec.)<br />

wir es als Feuchtgebüsch stark entwässerter Standorte (6.5.2 – VWD) eingestuft. Das Weidengebüsch<br />

wird nicht als § 20 Biotop eingestuft, da es aufgrund seiner Lage (östliche und<br />

südliche Begrenzung durch Siedlungsbiotope) nicht der Definitionen von Feldgehölzen entspricht.<br />

Darüber hinaus wird das Vorhabensfläche im Osten durch ein lockeres Einzelhausgebiet<br />

(14.4.2 – OEL) mit Ziergärten (13.8.4 –PGZ) und Siedlungsgehölzen aus nicht heimischen<br />

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Einzelfallprüfung<br />

und heimischen Baumarten (13.1.2 PWY, 13.2.2 PWX), im Süden durch eine Straße (14.7.5<br />

– OVL) und im Norden durch ein Artenarmes Frischgrünland (9.2.3 – GMA) begrenzt.<br />

Im Zuge der Bestanderfassung wurden keine geschützte Pflanzenarten (Rote Liste) erfasst.<br />

Geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V sind nicht verzeichnet und wurden auch nicht<br />

im Zuge der Bestandsaufnahmen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 erfasst.<br />

Teilschutzgut: Fauna<br />

Bestand:<br />

Das Umweltkartenportal weist für das Vorhabensgebiet keine speziellen faunistischen Vorkommen<br />

auf. Aufgrund der vorhandenen Biotoptypen ist jedoch mit einem potentiellen Vorkommen<br />

von verschiedenen Tierarten zu rechnen, die im folgenden Abschnitt beschrieben<br />

werden.<br />

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von Rast- oder Nahrungsgebieten von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Potentielles Vorkommen:<br />

Aufgrund der Biotopausstattung ist mit dem potentiellen Vorkommen folgender nach § 44<br />

BNatSchG geschützte wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu rechnen.<br />

Gefäßpflanzen: Aufgrund der Biotopausstattung ist nicht mit einem Vorkommen von geschützten<br />

Arten zu rechnen. Im Zuge der Biotopkartierungen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010<br />

wurden diese Arten auch nicht erfasst.<br />

Fledermäuse: Aufgrund des angrenzenden Gehölzbestandes (FFH- und Landschaftsschutzgebiet<br />

„Tilzower Wald“), der teilweise ungenutzten Gebäude (alte Ziegelei) und den<br />

etablierten Staudenfluren ist mit einem potentiellen Vorkommen der Mopsfledermaus (Barbastella<br />

barbastellus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Große Bartfledermaus<br />

(Myotis brandtii), Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Kleine Bartfledermaus (Myotis<br />

mystacinus), Fransenfledermaus (Myotis natteri), Zwergfledermaus (Pipistellus pipistellus),<br />

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Graues<br />

Langohr (Plecotus austriacus) und Zweifarbenfledermaus (Vespertilio discolor) zu rechnen.<br />

Das Vorhabensgebiet wird jedoch ausschließlich als Nahrungshabitat genutzt, zumal die<br />

Bäume keine Baumhöhlen aufweisen.<br />

Säugetiere: Aufgrund der Nähe zum Feuchtbiotop (RUE04463) und zum nahe gelegenen<br />

Graben ist prinzipiell ein sporadischen Vorkommen des Fischotters (Lutra lutra) möglich.<br />

Nachweise für den Fischotter im Vorhabensgebiet oder in der näheren Umgebung bestehen<br />

jedoch nicht. Die Biotoptypenerfassung deutet auf keine relevanten Habitate innerhalb des<br />

Vorhabensgebietes hin. Weder die Aussagen des Umweltkartenportals noch die Biotopkartierung<br />

lassen ein Vorkommen dieser Arten vermuten.<br />

Amphibien/Reptilien: Ein Vorkommen des Laub- und Moorfrosches ist anhand der vorhandenen<br />

Biotopstrukturen, v.a. in den vernässten Bereichen, nicht gänzlich auszuschließen.<br />

Diese Arten nutzen extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen sowie teilweise Gehölzstrukturen<br />

als Tagesversteck, Sitzwarte und Nahrungshabitat. Laut den Aussagen des Umweltkartenportals<br />

(Stand August 2010) befinden sich im direkten Vorhabensgebiet keine geschützten<br />

Amphibien- und Reptilienarten. Da das Vorhabensgebiet v.a. durch einen dichten<br />

Laubholzbestand dominiert wird, ist mit einem Vorkommen von Amphibien und Reptilien<br />

nicht zu rechnen. Durch die Bestanderfassungen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 wird diese<br />

Aussage bestätigt.<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Käfer: Trotz des aufgefundenen Totholzes und der älteren Einzelbäume sind keine streng<br />

geschützten Käferarten innerhalb des Vorhabengebietes zu vermuten. Im Zuge der Biotoptypenerfassung<br />

wurden keine Baumhöhle und/oder ausreichend feuchten Holzmulmkörper<br />

erfasst.<br />

Nachfalter: Aufgrund der Standortverhältnisse ist ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers<br />

ausgeschlossen. Die Biotoptypenerfassung deutet auf keine relevanten Habitate hin.<br />

Brutvogelarten: Das Vorhabensgebiet stellt aufgrund seiner Habitatstrukturen für eine Vielzahl<br />

an Brutvogelarten ein prinzipiell geeigneten Lebensraum dar. Aufgrund der häufig vorkommenden<br />

Habitate (Gehölzstrukturen, Einzelbäume und Staudenfluren) ist die Mehrzahl<br />

der potentiell vorkommenden Arten weit verbreitet und in ihrem Bestand in Mecklenburg-<br />

Vorpommern stabil.<br />

Beispiele dafür sind: Amsel (Turdus merula), Baumpieper (Anthus trivialis), Buchfink (Fringilla<br />

coelebs), Elster (Pica pica), Feldsperling (Passer montanus), Fitis (Phylloscopus trochilus),<br />

Gartengrasmücke (Sylvia borin), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Grünfink<br />

(Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer domesticus),<br />

Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kohlmeise (Parus major), Mönchsgrasmücke<br />

(Sylvia atricapilla), Rohrammer (Emberiza schoeniclus), Sprosser (Luscinia luscinia), Stieglitz<br />

(Carduelis carduelis), Wiesenpieper (Anthus pratensis) und Zaunkönig (Troglodytes troglodytes).<br />

Da keine Nisthöhlen oder dauerhaft genutzte Nistplätze während der Biotoptypenkartierung<br />

gesichtet wurden, stellt das Vorhabensgebiet nur ein Nahrungs- und Wanderhabitat mit dar.<br />

Die Gehölze dienen ferner zum Schutz und Versteck sowie als Ansitz- und Singwarte.<br />

Zugvögel: Das Plangebiet weist nur eine geringe Bedeutung für Zugvögel auf, da es laut<br />

aussagen des Umweltkartenportals außerhalb regelmäßig genutzter Rastflächen liegt. Des<br />

Weiteren wirken die bestehenden Vorbelastungen der näheren Umgebung als Vergrämungseffekte,<br />

so dass mit keinem relevanten Vorkommen von Zugvögeln zu rechnen ist.<br />

Eine Ermittlung der potentiellen Zugvögel ist somit nicht notwendig.<br />

Bewertung:<br />

Das Vorhabensgebiet bietet aufgrund seiner Biotopausstattung zwar prinzipiell geeignete<br />

Habitatstrukturen für einige geschützte Arten (v.a. Fledermäuse und Brutvögel) aber weder<br />

die Bestandserfassungen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 noch die Aussagen Umweltkartenportals<br />

(Stand August 2010) bestätigen diese Vermutungen.<br />

Das Vorhabensgebiet grenzt östlich an Wohnbebauung (Einzelhausbebauung) der Ortschaft<br />

Ketelshagen an. Südlich wird es von einer Straße begrenzt, so dass das Vorhabensgebiet<br />

selbst zwar eine ziemlich reichhaltige Biotopausstattung aufweist, durch seine Lage jedoch<br />

teilweise isoliert ist.<br />

Auch das Gutachtliche Landschaftsprogramm weist für das Vorhabensgebiet kein besonderes<br />

Lebensraumpotenzial aus. Die bestehenden Vorbelastungen (in Form der Straße und der<br />

Bebauung) können zu Vergrämungseffekten durch optische und akustische Emissionen führen.<br />

Mit Vorbelastungen im Sinne von stofflichen Emissionen ist hingegen nicht zu rechnen.<br />

Die Vorhabensfläche liegt außerhalb nationaler und internationaler Schutzgebiete und ist<br />

nicht als Rast- oder Nahrungsflächen für Zugvögel bedeutsam.<br />

Entwicklungsziel:<br />

Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die biologische<br />

Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Le-<br />

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Einzelfallprüfung<br />

bensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Die wildlebenden<br />

Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes<br />

in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen, zu<br />

entwickeln oder wieder herzustellen.<br />

Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />

Flora nicht beschrieben.<br />

II.3.7 Schutzgut: Landschafts- bzw. Ortsbild<br />

Bestand:<br />

Das Vorhabensgebiet befindet sich im Bereich einer ungenutzten Freifläche in der ländlich<br />

geprägten Ortslage Ketelshagen. Östlich befindet sich eine Wohnbebauung aus Einzelhäusern.<br />

Westlich grenzen eine ehemalige Tongrube und die Reste eines Gewerbe- und Industriegebietes<br />

„Alte Ziegelei“ an das Vorhabensgebiet. Im Norden erstrecken sich mit Gehölzen<br />

durchsetze, extensiv genutzte Grünlandflächen. Im Süden befindet sich die Zufahrtsstraße<br />

Dorfstraße mit einem straßenbegleitenden Rad- und Fußweg. Aufgrund der fortschreitenden<br />

Verbuschung wirkt das Vorhabensgebiet ungepflegt und ist für den Menschen nicht mehr<br />

und zugänglich.<br />

Bewertung:<br />

Das Vorhabensgebiet befindet sich außerhalb von Kerngebieten landschaftlicher Freiräume<br />

(Stufe 3 und 4). Die Landschaftsbildbewertung ist dennoch sehr hoch eingestuft, da das Vorhabensgebiet<br />

Teil des Landschaftsbildraumes II 6 – 33 Landschaft um Garz und <strong>Putbus</strong> -<br />

"Hochrügen" ist. Diese gilt laut landesweiter Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale<br />

als Gebiet mit starkem und abwechslungsreichem Relief und bildet mit dem hohen Waldanteil<br />

interessante, bemerkenswerte Teillandschaftsräume von hoher Landschaftsästhetik<br />

(Raumfolgen, Blickbeziehungen) und wird aufgrund ihrer Naturnähe, Vielfalt, Eigenart als<br />

besonders wertvoll eingestuft.<br />

Entwicklungsziel:<br />

Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu sichern und zu pflegen. Ihre<br />

charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten, zu entwickeln oder wieder herzustellen.<br />

Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />

Landschaft nicht beschrieben.<br />

II.3.8 Schutzgut: Kultur- und Sachgüter<br />

Bestand:<br />

Innerhalb und in näherer Umgebung zum Vorhabensgebiet befinden sich keine Baudenkmäler.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt.<br />

Bewertung:<br />

Denkmale sind gemäß § 2 (1) DSchG M-V Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von<br />

Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen<br />

bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung<br />

künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche<br />

Gründe vorliegen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes<br />

und der Denkmalpflege daher zu berücksichtigen.<br />

Bodendenkmale sind nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale<br />

im Lande Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) bewegliche oder unbewegliche<br />

Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als<br />

Bodendenkmale gelten auch Zeugnisse, die vom menschlichen und mit diesem im Zusammenhang<br />

stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden, Veränderungen<br />

und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr<br />

selbständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind.<br />

Entwicklungsziel:<br />

Denkmale und Bodendenkmale sind entsprechend als historische Zeugnisse menschlichen<br />

Dasein zu sichern und vor Beeinträchtigungen zu schützten.<br />

Für Bodendenkmale, die bei Erdarbeiten zufällig neu entdeckt werden, gelten die Bestimmungen<br />

des § 11 DSchG M-V. In diesem Fall ist die Untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />

zu benachrichtigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters<br />

oder Beauftragten des Landesamtes in unverändertem Zustand zu erhalten.<br />

Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />

Kultur- und Sachgüter nicht beschrieben.<br />

II.3.9 Schutzgut: Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander bestehen durch die Versiegelung und Überformung<br />

des Bodens, dem Verlust der Speicher- und Pufferfunktion als auch der biotischen<br />

Ertrags- und Lebensraumfunktion. Eingriffe in das Schutzgut Boden bewirken somit<br />

ein Eingriff in das Schutzgut Flora/Fauna, da Vegetationsflächen und Habitate verloren gehen,<br />

und in das Schutzgut Grundwasser, da die Grundwasserneubildungsrate innerhalb der<br />

versiegelten Flächen unterbunden wird. Durch das Versickern des Niederschlagswassers<br />

der versiegelten Bereiche in angrenzende Freiflächen wird der Eingriff jedoch auf ein erträgliches<br />

Maß reduziert und wirkt nicht erheblich.<br />

II.4 Entwicklungsprognose<br />

II.4.1Schutzgut Klima/Luft<br />

Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der<br />

klimatischen Situation sind nur geringfügig abzusehen. Die Versiegelung und Überbauung<br />

führen unter Umständen zu einem Aufheizen des lokalen Klimas. Eine Wirkung über das<br />

Vorhabensgebiet hinaus, wird jedoch ausgeschlossen.<br />

Das Verkehrsaufkommen wird durch die geplante Wohnbebauung nicht deutlich steigen, so<br />

dass nicht mit einer erheblichen Verschlechterung der Luftqualität durch ein potentiell steigenden<br />

Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Weitere verkehrliche Erschließungen sind in<br />

unmittelbarer Nähe zum Plangebiet nicht vorgesehen, womit es zu keiner additiven und erheblichen<br />

Beeinträchtigung kommt.<br />

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II.4.2 Schutzgut Boden<br />

Einzelfallprüfung<br />

Aufgrund der Neuversiegelung, Überbauung und Überformung kommt es zu einem erheblichen<br />

Eingriff in das Schutzgut Boden und einem Totalverlust seiner Funktionen.<br />

Vor dem Hintergrund der Einstufung der Bodenfunktion als mittel bis hoch und der Tatsache,<br />

dass das Vorhabensgebiet bisher vollständig frei von Versieglung ist, ist der Totalverlust von<br />

ca. 1;150 m² als erheblich einzustufen. Durch die in Kapitel II.5.3 vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen<br />

ist diese Beeinträchtigung jedoch adäquat auszugleichen.<br />

II.4.3 Schutzgut Grundwasser<br />

Durch die Neuversiegelung wird die Grundwasserneubildungsfunktion beeinträchtig oder<br />

völlig unterbunden. Da das Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches versickert<br />

wird, verbleibt das Niederschlagswasser im Gelände und gleicht die Grundwasserneubildungsrate<br />

der versiegelten Flächen aus. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit<br />

nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht abzusehen. Das Vorhaben<br />

wird den Wasserhaushalt der Umgebung nicht erheblich verändern.<br />

Ein Schadstoffeintrag über den Boden in das Grundwasser ist nicht zu erwarten, zumal<br />

durch den relativ großen Grundwasserflurabstand (>10 m) und das vorherrschende Bodensubstrat<br />

(staunasse und/oder grundwasserbestimmte Lehme und Tiefenlehme) das Grundwasser<br />

gut gegen Schadstoffeintrag geschützt ist.<br />

Der unmittelbar angrenzende Graben wird durch das Vorhaben weder unmittelbar (Überbauung)<br />

noch unmittelbar (Schadstoffeintrag) erheblich beeinträchtigt.<br />

II.4.4 Schutzgut Flora und Fauna<br />

Durch die Umsetzung des Vorhabens kommt es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

und somit nicht zu einer deutlichen Steigerung akustischen und/oder optischen<br />

Emissionen durch den Individualverkehr. Zusätzliche stoffliche Emissionen sind ebenfalls<br />

nicht zu erwarten, so dass die betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens nicht als<br />

erheblich eingestuft werden.<br />

Der anlagebedingte Verlust von Vegetation (durch Versiegelung und Anlage neuer Vegetationsstrukturen)<br />

und der damit einhergehende Verlust von potentiellen Lebensräumen innerhalb<br />

des Vorhabensgebietes führt zu einem Verlust von Teilhabitaten zur Nahrungssuche,<br />

Ansitzwarten, Schutz- und Versteckmöglichkeiten und von temporären Brutstätten einiger<br />

Vogelarten. Da sich der Erhaltungszustand der potentiell betroffenen Arten nicht verschlechtert<br />

und die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben evt. betroffenen potenziellen<br />

Habitate für wildlebenden Tiere im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt<br />

bleibt, sind keine erheblichen Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten. Zudem können evt.<br />

Beeinträchtigungen mit Hilfe der in Kapitel II.5.1 vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen<br />

großteils verhindert bzw. durch die Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.<br />

II.4.5 Schutzgut Landschaftsbild<br />

Das Landschaftsbild der Vorhabensfläche ist bereits durch Verbuschung und ruderale Vegetation<br />

beeinträchtigt. Im östlichen Umfeld befinden sich vorhandene Wohngebäude (Einzelhäuser)<br />

mit Gärten. Das Vorhaben gliedert sich gestalterisch in die angrenzende Bebauung<br />

ein und wird somit das Ortsbild nicht wesentlich verändern.<br />

Durch die geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche und der anschließenden Eingrünung<br />

der baulichen Strukturen, kommt es zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes. Die<br />

Verwendung von heimischen und standortgerechten Arten bei der Eingrünung der baulichen<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Strukturen sorgt zudem für ein harmonisches Einfügen des Vorhabensgebietes in die umliegende<br />

Landschaft.<br />

II.4.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Erhebliche Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern ist nicht zu erwarten.<br />

Bei Funden von Bodendenkmalen während der Bauphase sind die Forderungen des Landesamtes<br />

für Kultur und Denkmalpflege (2008) einzuhalten.<br />

II.4.7 Schutzgut Mensch<br />

Der Mensch kann stets über die Auswirkungen auf die anderen Schutzgüter mit betroffen<br />

sein. Daneben kann es Beeinträchtigungen insbesondere über die Wirkfaktoren Geräusche,<br />

Emissionen und Licht geben.<br />

Während der Bauphase wird es zu Geräuschbelästigungen kommen. Mit Einhaltung bestimmter<br />

Bauzeiten kann die zu erwartende Lärmbelästigung der Bevölkerung erheblich minimiert<br />

werden. Durch die vorbelastete Umgebung des Plangebietes und des prognostizierten<br />

geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens, ist nicht mit einer erheblichen betriebs- oder<br />

anlagenbedingten Beeinträchtigung durch akustische und/oder optischen Emissionen<br />

des Vorhabens zu rechnen.<br />

Da das Vorhabensgebiet nicht für die menschliche Erholung erschlossen ist, sind keine Konflikte<br />

mit den Belangen der landschaftsgebundenen Erholung sowie der Naherholung zu erwarten.<br />

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Einzelfallprüfung<br />

II.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />

Auswirkungen<br />

II.5.1 Vermeidung / Verringerung<br />

Die naturschutzrechtlichen Regelungen verpflichten den Verursacher, Beeinträchtigungen zu<br />

vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten (§ 15<br />

BNatSchG). Die Pflicht zur Vermeidung hat Vorrang vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Vor der Ableitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist deshalb zunächst darzustellen<br />

und zu prüfen, durch welche Vorkehrungen die jeweiligen Beeinträchtigungen zu vermeiden<br />

sind.<br />

Durch die Optimierung der Planung und durch das Beachten von Vermeidungsmaßnahmen<br />

kann eine Vielzahl an Beeinträchtigungen der Schutzgüter vermeiden oder erheblich verringert<br />

werden:<br />

• Durch die Versickerung der Niederschläge vor Ort kann der Eingriff in die Grundwasserneubildung<br />

vermieden werden.<br />

• Aus Gründen des Artenschutzes und entsprechend dem § 39 BNatSchG sind in der<br />

Zeit vom 01. März- 30. September Einzelbäume und Gehölze nicht zu fällen, zu roden<br />

oder zurück zuschneiden. Ein Eingriff in die Gehölze innerhalb des o.g. Zeitraumes<br />

ist lt. § 39 Abs. 5 BNatSchG nur zulässig wenn sie:<br />

o behördlich angeordnet, zugelassen oder durchgeführt wurden, sie<br />

o nicht auf andere Weise bzw. zu einem anderen Zeitpunkt durchführbar sind,<br />

o der Verkehrssicherheit dienen,<br />

o nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

o oder zulässige Bauvorhaben, mit nur geringfügiger Gehölzbeseitigung zur<br />

Durchführung sind.<br />

• Dauerhaft genutzte Höhlenbäume sind prinzipiell zu erhalten. Bei zwingender Nichterhaltung<br />

dieser Bäume ist vorab eine Fledermausuntersuchung in Auftrag zu geben<br />

und ggf. ein Befreiungsverfahren vom Artenschutz beim LUNG M-V zu beantragen<br />

und ggf. vor der Fällung Ersatzquartiere zu schaffen.<br />

• Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Konzentration im<br />

Bereich vorbelasteter voll- und teilversiegelter Flächen. Baubedingt verdichtete Böden<br />

sind nach der Bauausführung wieder zu lockern und zu begrünen.<br />

• Schonende Lagerung von Baumaterialien, Vermeidung von zusätzlicher Oberbodenverdichtung<br />

während der Bauphase durch Nutzung der vorhandenen Straßen, Wege<br />

und sonstigen befestigten Flächen.<br />

• Lagerung von Treibstoffen und Schmiermitteln außerhalb des Plangebietes auf entsprechend<br />

gesicherten Standorten zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen ins<br />

Grundwasser innerhalb des Plangebietes.<br />

• ordnungsgemäße Entsorgung boden-, wasser- und luftbelastenden Stoffen während<br />

der Bauphase<br />

• Schutz des vorhandenen Baum- bzw. Gehölzbestandes vor schädigenden Einflüssen<br />

gemäß DIN 18920 (Wurzel, Kronen und Stammschutz)<br />

• Während der Baumaßnahmen ggf. aufgefundene Lesesteine und Totholz sind innerhalb<br />

der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft in Haufen zu platzieren und der Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

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II.5.2 Bestimmung des Kompensationserfordernisses<br />

Einzelfallprüfung<br />

Der Eingriffsbilanzierung liegen die Biotoptypenkartierung sowie der Entwurf des B-Planes<br />

zugrunde.<br />

Biotopwertansprache:<br />

Die Kompensationsermittlung erfolgt mit Hilfe der Biotopwertansprache. Durch die flächendeckende<br />

Bestandserfassung anhand einer Biotoptypenkartierung können auf eine nachvollziehbare<br />

Weise die tatsächlich betroffenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes beurteilt<br />

werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Regenerationsfähigkeit sowie der<br />

regionalen Einstufung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen der BRD, wobei der höhere<br />

Wert zur Bewertung herangezogen wird.<br />

Tabelle: Wertstufenermittlung der Biotoptypen<br />

Standardkriterien/<br />

Biotoptyp<br />

Regenerationsfähigkeit<br />

Gefährdete Biotoptypen<br />

nach<br />

der Roten Liste<br />

Wertstufe Kompensationserfordernis<br />

GMB (9.2.4) 0 2 2 2,5<br />

OSK (14.10.1) 0 0 0 0<br />

RHU (10.1.3) 0 2/3 2 3<br />

BBG (2.7.3) 3 3 3 4<br />

WBR (1.5.2)<br />

(BWB)<br />

4 2 3 4<br />

BHB (2.3.3) 3 3 3 4<br />

BRN (2.6.6) 3 2 3 4<br />

VWD (6.5.2)<br />

BWB<br />

1 2 2 3<br />

Das Kompensationserfordernis richtet sich nach der Werteinstufung eines Biotoptyps, wobei<br />

ein mittleres Kompensationserfordernis angesetzt wurde. Die Vorbelastungen durch die unmittelbar<br />

angrenzenden Wohnbebauung und die Straße bedingen ein geringeres Kompensationserfordernis.<br />

Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen:<br />

Die räumliche Nähe von Eingriffe zu bestehenden Störquellen oder vorbelasteten Bereichen<br />

müssen in das Kompensationserfordernis mit einbezogen werden. Der Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

bestimmt maßgeblich das Entwicklungspotential der Werte und Funktionen des<br />

Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad I ≤ 50 m = 0,75 Korrekturfaktor<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad II ≤ 200 m = 1,0 Korrekturfaktor<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad III ≤ 800 m = 1,25 Korrekturfaktor<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad II > 800 m = 1,5 Korrekturfaktor<br />

Biotopbeseitigung mit Versiegelung (Totalverlust):<br />

Eine Vollversiegelung erfolgt durch die Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der festgelegten<br />

Baugrenze und der Zufahrtsstraßen.<br />

Das liegende Totholz (HTB) ist innerhalb des Plangebietes in den Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu platzieren und der<br />

Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung zu stellen.<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Tabelle: Ermitteln des Kompensationserfordernisses für die Biotopbeseitigung mit Versiege-<br />

lung<br />

Biotoptyp Flächenverbrauch<br />

(m²)<br />

Wertstufe <br />

Kompensationserforder- Flächen<br />

nis + Zuschlag Versie- äquivalent für<br />

gelung x Korrekturfaktor Kompensation<br />

Freiraumbeeinträch-<br />

tigungsgrad I<br />

WBR (1.5.2) 778,69 3 (4,0+0,5) x 0,75 2.628,08<br />

GMB (9.2.4) 285,16 2 (2,5+0,5) x 0,75 641,61<br />

VWD (6.5.2) 48,95 2 (3,0+0,5) x 0,75 128,49<br />

RHU (10.1.3) 27,20 2/3 (3,0+0,5) x 0,75 71,40<br />

Kompensationsbedarf gesamt: 3.469,58<br />

Erläuterung zum Kompensationserfordernis:<br />

Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung liegt der Freiraumbeeinträchtigungsgrad bei<br />

0,75. Die isolierten Lage der vorhandenen Biotoptypen zu anderen wertvollen Vegetationsflächen<br />

mit ähnlicher Ausstattung und die bestehenden Vorbelastungen bedingen ein mittleres<br />

Kompensationserfordernis.<br />

Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust:<br />

Durch die Baumaßnahmen, der Bodenauf- und -abtrag und die anschließende Gestaltung<br />

der Gärten bzw. Wohnungsnahen Grünflächen kommt es zu einer Biotopbeseitigung mit<br />

Funktionsverlust. Des Weiteren sind im geringen Maße bestehende Gehölzflächen für die<br />

Anlage von Kompensationsmaßnahmen (Pflanzen von Hecken) zu roden, um aus gestalterischen<br />

Gründen ein harmonisches Bild zu erzeugen. Bereits versiegelte Flächen werden<br />

nicht als Verlust der Vegetation berechnet.<br />

Tabelle: Ermitteln des Kompensationserfordernisses für die Biotopbeseitigung mit Funktions-<br />

verlust<br />

Biotoptyp Flächenverbrauch<br />

(m²)<br />

Wertstufe <br />

Kompensationserfor- Flächen<br />

dernis x Korrektur- äquivalent für<br />

faktorFreiraumbe- Kompensation<br />

einträchtigungsgrad I<br />

WBR (1.5.2) 500,00 3 4,0 x 0,75 1.500,00<br />

GMB (9.2.4) 747,55 2 2,5 x 0,75 1.401,65<br />

VWD (6.5.2) 44,06 2 3,0 x 0,75 99,13<br />

RHU (10.1.3) 411,72 2/3 3,0 x 0,75 926,37<br />

BBG (2.7.3) 105,87 3 4,0 x 0,75 317,61<br />

BRN (2.6.6) 43,00 3 4,0 x 0,75 129,00<br />

BHB (2.3.3) 23,22 3 4,0 x 0,75 69,69<br />

Kompensationsbedarf gesamt: 4.443,45<br />

Erläuterung zum Kompensationserfordernis<br />

Aufgrund der umliegenden Bebauung liegt der Freiraumbeeinträchtigungsgrad bei 0,75. Die<br />

teilweise isolierte Lage der vorhandenen Biotoptypen (Bebauung und angrenzende Straße)<br />

zu anderen wertvollen Vegetationsflächen mit ähnlicher Ausstattung und die bestehenden<br />

Vorbelastungen bedingen ein mittleres angesetztes Kompensationserfordernis.<br />

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Baumfällungen:<br />

Einzelfallprüfung<br />

Innerhalb des Plangebietes befinden sich mehrere gem. § 3 Bauschutzsatzung der Stadt<br />

<strong>Putbus</strong> geschützte Bäume. Die Umsetzung der vorliegenden Planung sieht einen möglichst<br />

behutsamen Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand vor.<br />

Sollten aufgrund baulicher Zwänge Baumfällungen notwendig werden, wird im weiteren Planungsverlauf<br />

entsprechend § 6 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt<br />

<strong>Putbus</strong> ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Behörde gestellt und entsprechend der<br />

Bestimmungen des § 8 der Baumschutzsatzung kompensiert.<br />

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt <strong>Putbus</strong> vom 14. März 2008 hat<br />

den Schutzzweck, die Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile zur<br />

a) Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

b) Erhaltung von Lebensräumen für die Tierwelt und zur Sicherung eines artenreichen<br />

Baumbestandes<br />

c) Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />

d) Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />

e) Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas festzusetzen.<br />

Der § 2 Geltungsbereich diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb des<br />

Gemeindegebiet <strong>Putbus</strong> und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.<br />

Entsprechend dem § 3 Schutzgegenstand sind, mit Ausnahme von § 2 Abs. 2, alle Bäume<br />

mit einem Stammumfang ab 0,8 m, gemessen in 1,0 Meter Höhe über dem Erdboden, sowie<br />

mit geringer Stammdicke wachsende Bäume wie z.B. Rotdorn, Weißdorn, Mehlbeere, Stechpalme,<br />

Feldahorn und Robinie mit einem Stammumfang ab 0,3 m gemessen in 1,0 Meter<br />

Höhe über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang<br />

unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.<br />

Geschützt sind auch mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 0,8 m<br />

beträgt und wenn einer der Stämme einen Umfang von mindestens 0,3 m hat.<br />

Der Schutz gilt ebenfalls für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen<br />

zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 und 2 nicht erfüllt sind,<br />

sowie für alle vorgenommene Ersatzpflanzungen ohne Rücksicht auf Stammumfang.<br />

Nach § 4 Verbotene Handlungen dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen,<br />

zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Eine wesentliche<br />

Veränderung des Aufbaues liegt auch vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen<br />

werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das<br />

weitere Wachstum beeinträchtigen.<br />

Unter die Verbote des Absatzes 1 fallen auch Einwirkungen auf den Wurzel-, Stamm- und<br />

Kronenbereich, die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können.<br />

Wird die Beseitigung eines geschützten Baumes durch die Stadt <strong>Putbus</strong> auf Grundlage des §<br />

6 Abs. 1 Buchstabe b oder e genehmigt, so hat der Antragsteller laut § 8 auf seine Kosten<br />

Ersatzpflanzungen als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter auf seinem oder einem<br />

öffentlichen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung vorzunehmen und diese zu<br />

erhalten. Ist ein anderer Antragsteller, so tritt er an die Stelle des Eigentümers oder<br />

Nutzungsberechtigten. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn die<br />

Ersatzpflanzung nach Ablauf von 3 Jahren einen ihrer Art entsprechenden Austrieb aufweist.<br />

Der Umfang der Ersatzpflanzungen richtet sich nach dem Stammumfang des geschützten<br />

Baumes gemessen in 1.0 m Höhe. Hierbei sind folgende Richtwerte zu beachten:<br />

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

Einzelfallprüfung<br />

a) Stammumfang von 80 bis 100 Zentimeter (bzw. 30 Zentimeter im Falle geringwüchsiger<br />

Arten nach § 3 Abs. 1): ein Ersatzbaum mit einem Mindeststammumfang von 16 bis 18<br />

Zentimeter in 1,0 Meter Höhe,<br />

b) Stammumfang über 100 Zentimeter: zwei Ersatzbäume mit einem Mindeststammumfang<br />

von 16 – 18 Zentimeter in 1,0 Meter Höhe<br />

Die Ersatzpflanzungen sind vorzugsweise mit gleichartigen, einheimischen und<br />

standortgerechten Laub- oder Nadelbaumarten auszuführen. Ersatzpflanzungen auf fremden<br />

Grundstücken setzen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers und<br />

Nutzungsberechtigten zur Pflanzung und Pflege voraus.<br />

Biotopbeeinträchtigung:<br />

Eine Beeinträchtigung von Biotopen oder Lebensräumen durch mittelbare Eingriffswirkung<br />

besteht nicht.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes:<br />

Das Landschaftsbild innerhalb des Vorhabensgebietes ist durch seine Lage an der Ortsgrenze<br />

zu Ketelshagen und der stark vorangeschrittenden Sukzession ist das beeinträchtigt. Es<br />

kommt zu keiner weiteren erheblichen Beeinträchtigung. Die vorgeschlagene städtebauliche<br />

Entwicklung, inklusive der grünordnerischen Maßnahmen sind positiv für das Landschafs-<br />

bzw. Ortsbild zu bewerten.<br />

Berücksichtigen von Sonderfunktionen: Additive Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher<br />

Freiräume: Eine Ermittlung eines additiven Kompensationsbedarfs aufgrund der Betroffenheit<br />

von landschaftlichen Freiräumen der Wertstufe 4 und von landschaftlichen Freiräumen<br />

der Wertstufe 3 verbunden mit einem überdurchschnittlichen Natürlichkeitsgrad ist für<br />

das Plangebiet nicht notwendig.<br />

Berücksichtigen von faunistischen Sonderfunktionen: Es liegen keine faunistischen Sonderfunktionen<br />

des Plangebietes vor. Das Vorhaben ist kein Eingriff in Lebensräume gefährdeter<br />

Arten mit großen Raumansprüchen. Gefährdete und naturraumtypische Arten und Arten mit<br />

Indikatorfunktionen für wertvolle Biotope und Biotopstrukturen wurden für den direkten Eingriffsstandort<br />

nicht nachgewiesen. Die multifunktionalen Kompensationsmaßnahmen sollen<br />

einen hohen Wert für die Fauna aufweisen.<br />

Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes: Eine Bilanzierung der Sonderfunktion<br />

des Landschaftsbildes ist aufgrund der Vorbelastung des Standortes nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Besondere Leistungsbereiche abiotischer<br />

Wert- und Funktionselemente kommen im Vorhabensgebiet nicht vor. Kompensationsmaßnahmen<br />

sollen eine Multifunktionalität aufweisen und sowohl abiotische als auch<br />

biotische Funktionen des Naturhaushaltes kompensieren.<br />

Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs:<br />

Summe 1.1: 3.469,58<br />

1.2: 4.443,45<br />

Gesamtsumme: 7.913,<strong>03</strong><br />

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II.5.3 Geplante Maßnahmen für die Kompensation<br />

Einzelfallprüfung<br />

Innerhalb des Plangebietes stehen umfangreiche Flächen zur Kompensation der ermittelten<br />

Eingriffe zur Verfügung. Zu den Kompensationsmaßnahmen gehören:<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

M1 Anlage einer Streuobstwiese:<br />

Innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft soll auf 167,72 m 2 eine extensiv gepflegte Streuobstwiese angepflanzt werden.<br />

Die Kompensationsmaßnahme setzt sich aus zwei Teilen zusammen.<br />

• Anlage eines artenreichen Extensivgrünlandes (naturnahe Wiese):<br />

Auf 167,72 m 2 ist eine artenreiche Staudenflur durch Ansaat mit RSM 8.1Kräuter Biotopflächen<br />

(artenreiches Extensivgrünland) ohne Bromus spec. herzustellen. Die Fläche ist<br />

durch ein langfristiges Pflegemanagement dauerhaft zu unterhalten und durch Mahd und<br />

Abtransport des Mähgutes dauerhaft auszuhagern.<br />

• Anpflanzen von Einzelbäumen:<br />

Auf 167,72 m 2 naturnaher Wiese (s.o.) sollen 15 Einzelbäume alter standortgerechter Obstbaumarten<br />

mit einem Stammumfang von 10-12 cm erfolgen. Geeignete Obstbaumarten sind<br />

u.a. Champagnerrenette, Rote Sternrenette, Bismarkapfel, Winterrambour, Gallerts Butterbirne,<br />

Bayerische Weinbirne, Bunte Julibirne, Katinka.<br />

Die Bäume sind durch ein langfristiges Pflegemanagement artgerecht zu pflegen. Als Bezugsfläche<br />

wird pro Baum ein Flächenäquivalent von 25 m 2 zugrunde gelegt.<br />

Maßnahmen zum Anpflanzen Bäume, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

M2 Anpflanzen von Einzelbäumen (aufgrund von Baumfällungen):<br />

Zur Kompensation der gefällten Bäume sind gem. § 8 der Baumschutzsatzung Einzelbäume<br />

mit einem Stammumfang von 16-18 cm als Überhälter innerhalb der Hecke bzw. innerhalb<br />

des Planungsgebietes zu pflanzen. Die exakte Verortung der Gehölze erfolgt in Absprache<br />

mit der zuständigen Naturschutzbehörde während der Ausführungsplanung.<br />

M3 Pflanzung einer Hecke mit Überhältern<br />

Es sind heimische, standortgerechte Arten der Pflanzqualität h= 125/150 zu verwenden. Pro<br />

Quadratmeter ist mindestens 1 Strauch zu pflanzen. Geeignete Arten sind u.a. Hundsrose<br />

(Rosa canina). Weinrose (Rosa rubiginosa) Wolliger Schneeball (Virburnum lantana), Gewöhnlicher<br />

Schneeball (Viburnum opulus), Schlehe (Prunus spinosa), Ohrweide (Salix aurita),<br />

Salweide (Salix caprea) und Purpurweide (Salix purpurea). Innerhalb der Anpflanzungen<br />

mit Gehölzen sind 10 Einzelbäume als Überhälter mit einem Stammumfang von 16-18 cm<br />

und einem Pflanzabstand von 10 m untereinander zu pflanzen. Die Baumarten müssen<br />

standortgerecht und heimisch sein. Geeignete Arten sind u.a. Winterlinde (Tilia cordata),<br />

Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Eberesche (Sorbus aucuparia), Vogelkirsche (Prunus avium),<br />

Traubenkirsche (Prunus padus), Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer platanoides)<br />

und Bergahorn (Acer pseudoplatanus).<br />

Die neu angelegten Gehölzstrukturen bieten v.a. der Avifauna günstige Bruthabitat und ggf.<br />

Ansitzwarten. Darüber hinaus stellen sie ein kulturelles und naturschutzfachlich wertvolles<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Landschaftselement dar, das zahlreichen Tierarten neue Lebensraumstruktur bietet und als<br />

Windschutz dienen kann. Die Bäume sorgen für eine Verbesserung des Bodens, des Klimas<br />

und der Luft.<br />

M4 Anlage von privater Grünfläche mit extensiver Nutzung<br />

Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes wird eine private Grünfläche zur Gestaltung der<br />

Baugrundstücke zur harmonischen Einbettung der Bebauung in die Umgebung angelegt. Die<br />

Grünfläche wird extensiv gepflegt und erstreckt sich auf einer Fläche von 378,79 m 2 .<br />

M5 Anlage von Ziergärten<br />

Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (außerhalb der Baugrenzen) werden Ziergärten<br />

zur Gestaltung der Baugrundstücke angelegt. Die Gestaltung der Ziergärten erfolgt nach<br />

individuellem Geschmack, jedoch sind Ziergärten im Allgemeinen durch Rasenflächen, Gehölze<br />

und Staudenfluren geprägt. Neben einem hohen Anteil an nichtheimischen Arten werden<br />

jedoch auch vereinzelt heimische Arten und Obstgehölze gepflanzt. Die Ziergärten<br />

erstrecken sich auf eine Fläche von 664,31 m².<br />

Maßnahmen zur Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen (nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a und Abs. 6 BauGB)<br />

M6 Erhalt von Gehölzbiotopen<br />

Im nördlichen sowie im süd-östlichen Planbereich sind auf insg. 771,30 m² Flächen zum Erhalt<br />

von besonders wertvollen Biotopen (BWB) vorgesehen. Diese Maßnahme ist aufgrund<br />

der jeweiligen Bedeutung der betroffenen Biotope wertvoll, so dass hier eine mittlere Kompensationswertzahl<br />

angesetzt wird.<br />

Kompensation Landschaftsbild:<br />

Durch die Bepflanzung mit Bäumen (Streuobstwiese) auf dem nördlichen Teil des Plangebietes<br />

wird das Vorhaben von den weitläufigen, mit Gehölzen durchsetzten Grünlandflächen<br />

nördlich des Vorhabensgebietes abgeschirmt. Zudem erfolgt eine Bepflanzung des Ortsrandes,<br />

die sich harmonisch in die Landschaft eingliedert. Somit ist das Vorhaben von der Ortschaft<br />

Ketelshagen aus nicht sichtbar. Das Landschaftsbild bleibt somit weitgehend ungestört.<br />

Kompensation Boden, Flora und Fauna:<br />

Die Kompensationsmaßnahmen wirken multifunktional auf alle Schutzgüter. Insbesondere<br />

den wild lebenden Tieren und Pflanzen werden mit der Anlage einer extensiv gepflegten<br />

Obstwiese einer wertvoller, naturnaher und strukturreicher Lebensraum geschaffen. Innerhalb<br />

von Siedlungsgebieten stellen Obstbaumwiesen sehr wertvolle Trittsteinbiotope dar.<br />

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Ermittlung des Flächenäquivalents:<br />

Einzelfallprüfung<br />

Tabelle: Ermitteln des Flächenäquivalents durch Kompensation innerhalb des Plangebietes<br />

Biotoptyp<br />

Fläche<br />

m<br />

in<br />

2<br />

WertstufeKompensations-wertzahl<br />

Leistungsfaktor Flächen-<br />

äquivalent<br />

Anpflanzen einer Hecke<br />

mit Überhältern<br />

(M3)<br />

960,40 2,0 3,0 0,6 1.728,72<br />

Anpflanzen von Einzelbäumen,<br />

25 Stück<br />

mit 25m² pro Baum<br />

(M1+M3)<br />

625,00 2,0 3,0 0,6 1.125,00<br />

Anlage eines artenreichenExtensivgrünlandes<br />

(naturnahe<br />

Wiese) (M1)<br />

Anlage einer privaten<br />

Grünfläche mit exten-<br />

siver Nutzung (M4)<br />

Anlage von Ziergärten<br />

(M5)<br />

167,72 2,0 3,5 0,6 352,21<br />

378,79 2,0 2,0 0,5 378,79<br />

664,31 0 0,5 0,4 132,86<br />

Gesamtumfang der Kompensation innerhalb des Plangebietes (Flächenäquivalent für Kompensation):<br />

3.717,58<br />

Der Leistungsfaktor der Maßnahme M 1 wird mit 0,6 bei angesetzt, da es sich bei den Kompensationsmaßnahmen<br />

um ein Wertbiotop handelt. Streuobstwiesen sind nach der Roten<br />

Liste der Biotoptypen der BRD ein stark gefährdetes Biotop. Streuobstwiesen wirken multifunktional<br />

auf alle Schutzgüter und haben somit einen sehr hohen Stellenwert für Natur und<br />

Landschaft. Sie vereinen Vegetationsausstattungen und Habitate wie sonst kaum ein Biotop<br />

und schaffen einen einzigartigen ökologischen und kulturellen Wert innerhalb von Siedlungsflächen.<br />

Bilanzierung:<br />

Dem Eingriff im rechnerisch ermittelten Wert von 7.913,<strong>03</strong> Kompensationsflächenpunkten<br />

stehen interne Kompensationsmaßnahmen im Wert von 3.717,58 Es ergibt sich ein Defizit<br />

von – 4.195,45 Kompensationsflächenpunkten.<br />

Durch das Erbringung von zusätzlichen, externen Kompensationsmaßnahmen (Aufforstung)<br />

kann der Eingriff rechnerisch ausgeglichen werden.<br />

II.6 Variantenprüfung<br />

Planerische Alternativen zur geplanten Bebauung innerhalb der Plangebietsgrenze bestehen<br />

nicht. Durch die Planungsoptimierung wurde der bestehende Baumbestand in die Planung<br />

mit einbezogen, um das Fällen von Einzelbäumen auf ein geringes Maß zu reduzieren. Um<br />

die Versiegelung gering zu halten, wurde nur eine zentrale Erschließungsstraße festgesetzt.<br />

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Einzelfallprüfung<br />

Die Konzentration des Wohngebietes auf das unmittelbar angrenzende Grundstück der vorhandenen<br />

Wohnbebauung vermeidet eine zusätzliche Zersiedlung freier Landschaft (Baulückenschluss)<br />

und stellt eine homogene Einbindung des Wohngebietes in die Umgebung sicher.<br />

Ohne Durchführung des Vorhabens kommt es zu einer fortschreitenden Sukzession der Vorhabensfläche.<br />

Die Staudenflur sowie die vorhandenen Gehölzbestände entwickeln sich entsprechend<br />

ihren Stadien weiter und bilden zunehmend dichte Gebüsche und Jungaufwuchs<br />

aus heimischen Gehölzarten. Es kommt zu einer Verbuschung mit Buchen, Brombeer- und<br />

anderen Laubholzarten. Die Halboffenlandstrukturen der Staudenfluren im Wechsel mit Gehölzen<br />

ginge verloren. Die Feuchtgrünländer würden überschattet und verbuschen. Für eine<br />

Vielzahl an Tieren insbesondere Brutvogelarten würden Nahrungshabitate verschwinden.<br />

Landschaftsästhetisch wäre eine undurchdringliche Verbuschung geringwertig und könnte<br />

nicht der wohnortsnahen Erholung dienen.<br />

II.7 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Nach § 4c BauGB ist die Gemeinde überwachungspflichtig. Die Gemeinde hat zu entscheiden,<br />

welche Personen / Ämter zur Durchführung der Überwachungen zu beauftragen sind.<br />

Die Überwachungen haben an einem jahreszeitlich geeigneten Zeitpunkt zu erfolgen und<br />

sind zu dokumentieren. Die Auswertungen der Dokumentationen und mögliche Handlungsanweisungen<br />

sind dem Bauherren mitzuteilen.<br />

• Um eine optimale Entwicklung der Streuobstwiese zu überwachen, muss durch eine<br />

fachkundige Person das Pflegemanagement insbesondere die Mahd und die Pflege<br />

der Obstbäume überwacht und beurteilt werden. Das Pflegemanagement ist den entsprechenden<br />

Aussagen des Monitorings anzupassen. Die Begehung und Überwachung<br />

hat nach Pflanzung der Obstbäume jährlich mindestens 10 Jahre lang danach<br />

alle 5 Jahre zu erfolgen. Durch die Überwachung soll das Anwachsen und die Entwicklung<br />

der Obstbäume überprüft und ggfs Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden.<br />

Abgestorbene Obstbäume sind zu ersetzen. Des Weiteren sind insbesondere<br />

die Rückschnitte an den Obstbäumen fachkundig zu betreuen. In den ersten 10 Jahren<br />

erfolgen jährlich Erziehungsschnitte, danach erfolgen alle 5 Jahre ein Verjüngungsschnitt.<br />

II.8 Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach BauGB<br />

Das Planungsgebiet liegt in Randlage der Ortschaft Ketelshagen und ist somit einerseits<br />

durch Siedlungsstrukturen (Einzelhausbebauung mit Gärten) und andererseits durch Freifläche<br />

geprägt.<br />

Aufgrund der direkt östlich angrenzenden Wohnbebauung und der südlich angrenzenden<br />

Straße ist das Gebiet vorbelastet. Zudem werden die siedlungsnahen, baumlosen Areale als<br />

Mülldeponie genutzt, denn diese Areale werden teilweise durch Müllablagerungen und die<br />

unsachgemäße Beseitigung von Grün- und Gebüschschnitt beeinträchtigt.<br />

Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes kommt es zu erheblichen Eingriffen in das<br />

Schutzgut Boden und Flora, durch Versiegelung und Verlust der vorhandenen Vegetation.<br />

Durch die geplanten Kompensationsmaßnahmen werden diese jedoch ausgeglichen. Weitere<br />

erhebliche Beeinträchtigungen werden bereits durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />

verhindert.<br />

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

Einzelfallprüfung<br />

Die Ermittlung des Kompensationserfordernisses ergibt 7.913,<strong>03</strong> Kompensationsflächenpunkte.<br />

Innerhalb des Plangebietes können 3.717,58 Kompensationsflächenpunkte durch die<br />

Anlage von Hecken mit Überhältern, Baumpflanzungen, die Anlage einer Streuobstwiese<br />

sowie die Anlage privater Grünflächen mit extensiver Nutzung kompensiert werden.<br />

Um den Eingriff rechnerisch auszugleichen wird eine externe Kompensationsmaßnahme in<br />

Form einer Aufforstung mit einem Umfang von 4.195,45 Kompensationsflächenpunkten eingebracht.<br />

Mit der Erbringung von zusätzlichen externen Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff<br />

rechnerisch ausgeglichen werden.<br />

Aufgestellt:<br />

Bergen, den 25.09.2010<br />

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum B-Plan Nr.XXVI-B-10.- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

QUELLEN / LITERATUR<br />

Quellen<br />

BAUGESETZBUCH i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBL. I S. 2585) geändert wurde,<br />

BAUNUTZUNGSVERORDNUNG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990<br />

(BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />

geändert BÜRO FÜR LANDSCHAFTS- UND FREIRAUMARCHITEKTUR THOMAS NIESSEN<br />

(20<strong>07</strong>): Landschaftsplan der Stadt Bergen auf Rügen.<br />

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) vom<br />

29.<strong>07</strong>.2009, (BGBl. I S: 2542),<br />

GESETZ ZUM SCHUTZE DER NATUR UND DER LANDSCHAFT IM LANDE M-V (Landesnaturschutz<br />

gesetz M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.10. 2002 (GVOBl. M-V<br />

20<strong>03</strong> S. 1), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V<br />

2006, S. 136) geändert wurde,<br />

Landesbauordnung M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 102),<br />

RAUMORDNUNGSGESETZ i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), das<br />

zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.<strong>07</strong>.2009 (BGBl. I S.2585) geändert worden<br />

ist.<br />

STADT PUTBUS (2006): Satzung der Stadt <strong>Putbus</strong> über die Schaffung von Stellplätzen für Kfz<br />

und Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Kraftfahrzeugeinstellplätzen. Stellplatzsatzung.<br />

In der seit dem 15.08.2006 gültigen Fassung.<br />

STADT PUTBUS (2008): Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt <strong>Putbus</strong> Neufassung.<br />

berücksichtigt die 1. Änderungssatzung vom 14.<strong>03</strong>.2008.<br />

VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG DES PLANIN<br />

HALTS (Planzeichenverordnung, PlanzV) 1990 vom 18. 12.1990 (BGBL. 1991 I, S.<br />

58).<br />

VERORDNUNG ÜBER DEN BAU UND BETRIEB VON GARAGEN UND OFFENEN STELLPLÄTZEN (Gara<br />

genverordnung - GarVO -) vom 17.04.1990, Fundstelle: HmbGVBl. 1990, S. 75<br />

WASSERGESETZ DES LANDES M-V (LWaG M-V) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V 1992, S. 669)<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101),<br />

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