2011-07-03 Begründung - Putbus
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2011-07-03 Begründung - Putbus
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“<br />
der Stadt <strong>Putbus</strong><br />
<strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht<br />
für das Gebiet<br />
östlich der alten Ziegelei<br />
normales B-Planverfahren<br />
gemäß § §§ 1-4, 8-10 BauGB<br />
Landkreis Rügen<br />
Auftraggeber:<br />
Udo Paarmann<br />
Bahnhofstr. 49<br />
18528 Bergen auf Rügen<br />
Auftragnehmer:<br />
BÜRO für<br />
LANDSCHAFTS- & FREIRAUMARCHITEKTUR<br />
THOMAS NIESSEN<br />
Bahnhofstraße 16<br />
D-18528 Bergen auf Rügen<br />
Bergen auf Rügen, den 25. September 2010
<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
I <strong>Begründung</strong> zum B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“.....................................................4<br />
I.1 Planungsziele und -zwecke, Planungserfordernisse, Rechtsgrundlagen ....... 4<br />
I.2 Geltungsbereich, Bestand, Nutzungsbeschränkungen................................... 7<br />
I.2.1 Geltungsbereich ............................................................................................ 7<br />
I.2.2 Nutzung ......................................................................................................... 9<br />
I.2.3 Erschließung.................................................................................................. 9<br />
I.2.4 Emissionen / Immissionen............................................................................. 9<br />
I.2.5 Naturräumliche Situation ............................................................................. 10<br />
I.3 Städtebauliche Ziele..................................................................................... 13<br />
I.3.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 13<br />
I.3.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 14<br />
I.3.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen............................................................... 15<br />
I.3.4 Infrastruktureinrichtungen............................................................................ 15<br />
I.3.5 Grünflächen................................................................................................. 17<br />
I.3.6 Flächen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft.... 17<br />
I.3.7 Flächenbilanz .............................................................................................. 17<br />
I.4 Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung..................................................... 18<br />
II. Umweltbericht...............................................................................................................19<br />
II.1 Kurzdarstellung der Inhalt und der Ziele des Bebauungsplanes .................. 19<br />
II.1.1 Methode ..................................................................................................... 20<br />
II.1.2 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens....................................................... 21<br />
II.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes nach Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen ....................................................................................................... 21<br />
II.3 Bestandaufnahme des Umweltzustandes, Bewertung der Auswirkungen.... 23<br />
II.3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope ...................................................... 23<br />
II.3.2 Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit............................................ 24<br />
II.3.3 Schutzgut: Grund- und Oberflächenwasser................................................ 24<br />
III.3.4 Schutzgut: Boden ...................................................................................... 25<br />
II.3.5 Schutzgut: Klima und Luft........................................................................... 25<br />
II.3.6 Schutzgut: Flora und Fauna ....................................................................... 26<br />
II.3.7 Schutzgut: Landschafts- bzw. Ortsbild ....................................................... 30<br />
II.3.8 Schutzgut: Kultur- und Sachgüter............................................................... 30<br />
II.3.9 Schutzgut: Wechselwirkungen.................................................................... 31<br />
II.4 Entwicklungsprognose ................................................................................. 31<br />
II.4.1Schutzgut Klima/Luft.................................................................................... 31<br />
II.4.2 Schutzgut Boden ........................................................................................ 32<br />
II.4.3 Schutzgut Grundwasser ............................................................................. 32<br />
II.4.4 Schutzgut Flora und Fauna ........................................................................ 32<br />
II.4.5 Schutzgut Landschaftsbild.......................................................................... 32<br />
II.4.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter................................................................ 33<br />
II.4.7 Schutzgut Mensch...................................................................................... 33<br />
II.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />
Auswirkungen ......................................................................................................... 34<br />
II.5.1 Vermeidung / Verringerung ........................................................................ 34<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 2
<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
II.5.2 Bestimmung des Kompensationserfordernisses......................................... 35<br />
II.5.3 Geplante Maßnahmen für die Kompensation ............................................. 39<br />
II.6 Variantenprüfung.......................................................................................... 41<br />
II.7 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ........................... 42<br />
II.8 Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach BauGB ..................... 42<br />
Quellen / Literatur.................................................................................................................44<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Lage des Plangebietes ............................................................................ 8<br />
Abbildung 2: Schutzgebiete........................................................................................ 12<br />
Abbildung 3: Vorhabensgebiet und Vorschlag Vorranggebiet .................................... 22<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN NR. XXVI-B-10 „KETELSHAGEN“<br />
<strong>Begründung</strong><br />
I.1 Planungsziele und -zwecke, Planungserfordernisse, Rechtsgrundlagen<br />
Allgemeine Ziele und Zwecke<br />
Der Bebauungsplan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ dient der Erschließung einer ungenutzten<br />
Freifläche in der ländlich geprägten Ortslage Ketelshagen auf Rügen mit dem Ziel der Bereitstellung<br />
eines zusätzlichen Baugebietes, um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken<br />
im Ortsteil Ketelshagen zu decken. Er verfolgt folgende Ziele:<br />
• Schaffung bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit zur geordneten Entwicklung der Siedlung,<br />
• Auffüllung einer ca. 80 m großen Baulücke zur Neuordnung und Verdichtung des gewachsenen<br />
Siedlungsbereiches nördlich der Dorfstraße zwischen vorhandener<br />
Wohnbebauung und alter Ziegelei bzw. Fortsetzung der vorhandenen Bebauung,<br />
• Sicherung baulicher Entwicklungsflächen für die Gemeinde als allgemeines Wohngebiet,<br />
das dem Wohnen dient,<br />
• Leisten eines Beitrages zur Stärkung / Verfestigung der Siedlungsstruktur,<br />
• Aufwertung des Gemeindebildes durch die Neugestaltung der Flächen,<br />
• Sicherung der verkehrlichen Erschließung (Wegeverbindungen, Verkehrsflächen),<br />
• Verlust / Umwandlung von städtebaulich ungeordneter Freifläche,<br />
• weitestgehende Sicherung der bestehenden Baum- und Strauchstrukturen,<br />
• Ausarbeitung Örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung der Baukörper.<br />
Planungserfordernisse<br />
Es liegen folgende überörtliche Planungen vor:<br />
• Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg – Vorpommern 2005,<br />
• Das Regionale Raumordnungsprogramm Vorpommern Entwurf v. 23.04.2008,<br />
• Das Regionale Entwicklungskonzept Rügen 2002,<br />
• Gutachtliches Landschaftsprogramm M – V 20<strong>03</strong>.<br />
Es liegen folgende örtliche Planungen vor:<br />
• Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Putbus</strong>,<br />
• Umweltbericht zum FNP,<br />
• Leitungsbestandspläne in verschiedenen Maßstäben.<br />
Überörtliche Planungsvorgaben<br />
Der B-Plan dient der geordneten, städtebaulichen Entwicklung des Plangebiets zum Wohngebiet<br />
im Kontext zur allgemeinen Gemeindeentwicklung sowie im Rahmen der übergeordneten<br />
Raumordnung und Landesplanung.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die Gemeinden sind nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre Bauleitpläne den Zielen der<br />
Raumordung und Landesplanung anzupassen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />
und Landesplanung werden im Landesraumentwicklungsprogramm M-V und im Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm der Region Vorpommern festgelegt.<br />
Nach den Kriterien des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-V 2005) ist Ketelshagen<br />
auf Rügen als Vorbehaltsgebiet Tourismus einzustufen.<br />
Gemäß dem Plansatz 3.1.3 soll in den Vorbehaltsgebieten Tourismus (Tourismusräume)<br />
deren Eignung, Sicherung und Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht<br />
beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen,<br />
Maßnahmen und Vorhaben, auch der des Tourismus selbst, zu berücksichtigen (3.1.3 (1)).<br />
Gleichwohl die angestrebte Planung nicht der Tourismusentwicklung dient, steht sie dennoch<br />
im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, da sie diese nicht negativ berührt. Eine gewachsene<br />
und geordnete Siedlungsstruktur trägt eher zum positiven Image einer Region bei,<br />
was für eine Tourismusregion von großer Bedeutung ist.<br />
Im Plangebiet sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />
ausgewiesen.<br />
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (Entwurf 2009) weist Ketelshagen<br />
als Tourismusschwerpunktraum aus, in dem die Verbesserung der Qualität und Struktur<br />
des touristischen Angebots sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung Priorität haben.<br />
Im Süden schließt sich nach der Ortsstraße ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />
an. Durch die Ausweisung dieser Räume als Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />
und Landschaftspflege wird raumplanerisch sichergestellt, dass sie auch weiterhin ihre Funktion<br />
im Naturhaushalt erfüllen können. Bei der Abwägung raumbedeutsamer Planungen und<br />
Maßnahmen sind in den Vorbehaltsgebieten Naturschutz und Landschaftspflege auch landwirtschaftliche,<br />
forstwirtschaftliche, rohstoffwirtschaftliche und andere Funktionen zu berücksichtigen.<br />
Dieses Gebiet wird durch die Planung nicht berührt.<br />
Innerhalb des Zentrale-Orte-Systems wird <strong>Putbus</strong>, und damit sein Ortsteil Ketelshagen, als<br />
Grundzentrum eingestuft. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung<br />
ihres Nahbereichs, indem sie sie mit Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs<br />
versorgen (LEP Plansatz 3.2.3 (1). Sie bilden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Schwerpunkte in Ländlichen Räumen. In dieser Funktion stützen sie das Infrastrukturnetz<br />
und bilden die räumlichen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Eine bevölkerungsmäßige<br />
Stärkung des Grundzentrums trägt zur Festigung der Versorgungsfunktion bei.<br />
Die Planung steht in Übereinstimmung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Eine<br />
positive Landesplanerische Stellungnahme vom Amt für Raumordnung und Landesplanung<br />
Vorpommern wird erwartet.<br />
Gemeindliche Planungsvorgaben und -erfordernisse<br />
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit<br />
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />
Die planerische Konzeption der Gemeinde macht dann eine Aufstellung erforderlich, wenn<br />
sie eine ausreichende Planungsvorstellung vorweisen kann, welche auf hinreichenden städtebaulichen<br />
Gründen beruht. Die städtebaulichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB formen<br />
die Entwicklungsvorstellungen. Dieses bestimmte Vorhabensgebiet wird zur flächenmäßigen<br />
Konzentration der Wohnnutzung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gesichert.<br />
Dahinter steht das öffentliche Interesse, die Wohnbebauung in der Gemeinde zur<br />
Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen zu entwickeln.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Der Wohnbedarf von <strong>Putbus</strong> auf Rügen in Verbindung mit den Zielen der Stadtentwicklung<br />
macht die Aufstellung des B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ zur Sicherung der baulichen<br />
Entwicklungsabsichten der Gemeinde nunmehr erforderlich. Bisher war nach § 34 BauGB<br />
nur ein Streifen östlich des Plangebietes entlang der Dorfstraße bebaut und eine Neubebauung<br />
auf dem Plangebiet nicht zulässig, so dass ein Bebauungsplan erforderlich wird, um diese<br />
Flächen einer Bebauung zuzuführen.<br />
Es werden durch den Bebauungsplan Grundstücke für die weiterhin bestehende Nachfrage<br />
nach Wohnbauland in der Stadt <strong>Putbus</strong> bereitgestellt. Daher erfordert die durch die Stadt<br />
<strong>Putbus</strong> angestrebte neue Nutzung die Aufstellung eines B-Plans zur rechtsverbindlichen<br />
Festsetzung dieser Nutzung, zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung des Gebietes und<br />
um eine Beurteilung von Bauvorhaben zu ermöglichen, die den Entwicklungszielen der Gemeinde<br />
entsprechen. Da die Nachfrage nach neuen Wohngebieten zwar besteht, sich dennoch<br />
in kleinen Maßstäben bewegt, wird der B-Plan für einen überschaubaren Bereich aufgestellt.<br />
Städtebauliche Zielsetzung ist die planungsrechtlich vertretbare Arrondierung, Neuordnung<br />
und Verdichtung des gewachsenen Siedlungsbereiches nördlich der Dorfstraße. Durch die<br />
angestrebte Teilung der Altgrundstücke entstehen kleinteilige Strukturen, die den Anforderungen<br />
zeitgemäßen Städtebaus gerecht werden. Der Geltungsbereich bietet Platz für ca. 3<br />
normalgroße Einfamilienhäuser (z.B. à 12 m Länge zuzügl. Grenzabstand).<br />
Es ist weiter davon auszugehen, dass der B-Plan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung<br />
des Gemeindegebietes nicht entgegensteht. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne<br />
aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln.<br />
Die Stadt hat das Gebiet bisher nicht in die verbindliche Bauleitplanung einbezogen. Das<br />
Gebiet selbst ist bisher auch nicht in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) verzeichnet,<br />
es ist hier keine Bodennutzung vorgegeben. Die sich im Osten anschließenden Flächen sind<br />
als Wohnbaufläche dargestellt. Im Westen ist eine Fläche der Ziegelei als Sondergebiet dargestellt.<br />
Im Süden ist die Fläche hinter der Dorfstraße als Wald gekennzeichnet.<br />
Die Bebauungsplanaufstellung ist im Zusammenhang mit den Darstellungen von Wohnbauflächen<br />
im Flächennutzungsplan nördlich der Dorfstraße zu sehen. Diese angrenzende-<br />
Wohnbauflächenreserve will die Stadt über einen mittel- bis langfristigen Planungs- und Realisierungshorizont<br />
entwickeln.<br />
Es handelt sich bei dieser Fläche um aktivierbare Wohnbaupotentiale außerhalb von Bebauungsplänen,<br />
die der neuen Nutzung aufgrund seiner Lagegunst zugeführt werden kann. Die<br />
notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen mit dem B-Plan Nr. XXVI-B-10<br />
„Ketelshagen“ geschaffen werden.<br />
Da die vorgesehene Planung der benachbarten Darstellung entspricht, wird davon ausgegangen,<br />
dass die Fortführung dieser Nutzung in das Plangebiet konform mit den Nutzungsabsichten<br />
des FNP ist. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge dieser Planung im Parallelverfahren<br />
dahingehend geändert, dass der Geltungsbereich um diese Flächen Wohnbauland<br />
ergänzt wird. Im B-Plan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ wird die Wohnnutzung aufgegriffen und<br />
zu einem allgemeinen Wohngebiet verbindlich festgesetzt. Der B-Plan entwickelt sich dann<br />
aus dem Flächennutzungsplan, weil er die Darstellungen des FNP für das Plangebiet konkreter<br />
ausgestaltet.<br />
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Planungsabsichten mit den überörtlichen und<br />
örtlichen Planungen übereinstimmen.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
Rechtsgrundlagen<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die Stadtvertretung hat am 26.04.2010 beschlossen, für das Gebiet westlich der vorhandenen<br />
Wohnbebauung und in einiger Entfernung östlich der alten Ziegelei den B-Plan Nr.<br />
XXVI-B-10 „Ketelshagen“ aufzustellen.<br />
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ erfolgt auf<br />
Grundlage der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 8 bis 10, 12 BauGB. Für<br />
die Aufstellung und den Vollzug dieses B-Plans gelten folgende Rechtsgrundlagen:<br />
• Raumordnungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986),<br />
das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.<strong>07</strong>.2009 (BGBl. I S.2585) geändert<br />
worden ist,<br />
• Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das<br />
zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBL. I S. 2585) geändert<br />
wurde,<br />
• Baunutzungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom<br />
23.01.1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl.<br />
I S. 466) geändert worden ist,<br />
• Landesbauordnung M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 102), zuletzt §§ 20,<br />
25, 66, 87 geändert, § 65 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2009 (GVOBl. M-V S. 729)<br />
• Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) vom<br />
29.<strong>07</strong>.2009, (BGBl. I S: 2542),<br />
• Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23.02.2010<br />
(GVOBl. M-V 2010, S. 66),<br />
• Wassergesetz des Landes M-V (LWaG M-V) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V 1992, S.<br />
669) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101),<br />
• Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) vom 08.02.1993<br />
(GVOBl. 1993 S. 90), zuletzt geändert in § 40 durch Artikel 8 des Gesetzes vom<br />
23.02.2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 66,84).<br />
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />
(Planzeichenverordnung, PlanzV) 1990 vom 18. 12.1990 (BGBL. 1991 I, S. 58),<br />
Bei der Erstellung des Bebauungsplanes sind die Grundsätze des § 1 Abs. 6 BauGB in der<br />
Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Als Kartengrundlage dient ein Katasterauszug vom <strong>03</strong>.09.1999.<br />
I.2 Geltungsbereich, Bestand, Nutzungsbeschränkungen<br />
I.2.1 Geltungsbereich<br />
Regional betrachtet liegt die Stadt <strong>Putbus</strong> im Osten der 962 km² großen Insel Rügen. <strong>Putbus</strong><br />
verfügt über Versorgungseinrichtungen mit Waren des täglichen Bedarfs. Ketelshagen ist als<br />
Ortsteil der Stadt <strong>Putbus</strong> eine ländlich geprägte Ortschaft im Nordwesten der Stadt.<br />
Das Plangebiet selbst befindet sich in westlicher Randlage der Ortschaft Ketelshagen, im<br />
Anschluss an die Ortsbebauung. Westlich schließt sich eine alte Ziegelei an, die Anfang der<br />
1990er Jahre stillgelegt wurde. Der Ort ist vornehmlich von Wohnbebauung, welche sich an<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
der Dorfstraße aufreiht, charakterisiert, verfügt aber auch über ein denkmalgeschütztes<br />
Gutshaus, welches 1999 restauriert wurde und nun Ferienwohnungen beherbergt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“<br />
wird wie folgt begrenzt:<br />
• Im Norden: Grünfläche, verlandeter Graben<br />
• Im Osten: Wohngebiet mit Doppel- und Mehrfamilienhäusern<br />
• Im Westen: nach Grünfläche, alte Ziegelei, ein Wohngebäude mit Stallungen<br />
• Im Süden: Verkehrsfläche (Ortsstraße, öffentlicher Weg), dahinter Wald<br />
Das Gebiet ist auf folgender Abbildung dargestellt:<br />
Abbildung 1: Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet liegt in der Flur 7, Flurstück 18/2, 39/14 der Gemarkung Ketelshagen, Gemeinde<br />
<strong>Putbus</strong>. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,45 ha.<br />
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I.2.2 Nutzung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Das Plangebiet liegt in der Ortslage Ketelshagen, die vorrangig von Wohnbebauung geprägt<br />
ist. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch Wohngebäude (Zweifamilien- und<br />
Mehrfamilienhäuser) gekennzeichnet. Es sind vorrangig Doppelhäuser auf den Nachbargrundstücken<br />
der Dorfstraße angesiedelt. Zur Abrundung sollen Teile der ungenutzten Fläche<br />
durch an die Umgebung in Form und Gestaltung angepasste Wohngebäude ergänzt<br />
werden.<br />
Derzeit ist das Plangebiet ungenutzt und verfügt über keine Bebauung bzw. baulichen Bestand.<br />
Zur Nachverdichtung sollen hier mehrere Wohngebäude auf eigenen Grundstücken<br />
entstehen. Der einzige Grundstückseigentümer zeigt sich bereitwillig ggü. dieser Planung.<br />
Zusätzlich werden private Grünflächen mit Strauch- und Baumbepflanzung, eine Streuobstwiese<br />
angelegt.<br />
I.2.3 Erschließung<br />
Von seinen äußeren Erschließungsvoraussetzungen ist das Plangebiet erschlossenes Gemeindegebiet.<br />
Zusätzliche äußere Erschließungsmaßnahmen werden nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht erforderlich.<br />
• Verkehr<br />
Das Plangebiet wird über die hauptsächlich durch Anwohner genutzte Zufahrtsstraße der<br />
Dorfstraße erschlossen. Die Dorfstraße ist an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.<br />
Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg befindet sich an der gegenüberliegenden Seite,<br />
welcher den Erfordernissen der Straße absolut entspricht. Aufgrund des geringen Fußverkehrs<br />
in der gesamten Straße und der schmalen Straßenbreite wird ein Gehweg an dieser<br />
Grundstücksgrenze abgelehnt.<br />
Grundsätzlich sind private Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken im Rahmen der Baugenehmigungs-<br />
und Anzeigeverfahren gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Putbus</strong><br />
vom 15.08.2006 nachzuweisen, welche 1 bis 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorsieht.<br />
Die Stellplätze sind luft- und wasserdurchlässig zu gestalten.<br />
I.2.4 Emissionen / Immissionen<br />
Im Plangebiet entfallen folgende Immissionen:<br />
• Gewerbliche Immissionen,<br />
• Landwirtschaftliche Immissionen,<br />
• Immissionen Sport und Spiel.<br />
Es werden lediglich Verkehrsimmissionen erwartet:<br />
Für den am Plangebiet gelegenen Abschnitt der Dorfstraße liegen nach Auskunft des Bauamtes<br />
<strong>Putbus</strong> keine aktuellen Zählergebnisse zur Verkehrsbelastung vor. Daher wird ein<br />
Wert von 58 Kfz/24 h angenommen.<br />
Grundlage für diesen Wert war folgende Berechnung:<br />
• 3 Doppel- bzw. Mehrfamilienhäuser in dem Abschnitt der unteren Dorfstraße (angenommen<br />
6 Wohneinheiten in Doppelhäusern)<br />
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Mit je 2 Pkw und 2 Fahrten pro Tag<br />
• 1 Wohngebäude im Westen vor der alten Ziegelei<br />
Mit 1 Auto und 2 Fahrten pro Tag<br />
• Zzgl. Durchgangsverkehr von 20 Pkw pro Tag<br />
• 3 neu zu entstehende Einfamilienhäuser<br />
Mit je 2 Pkw und 2 Fahrten pro Tag<br />
Daraus ergibt sich, dass durchschnittlich 2 Autos pro Stunde die Straße passieren.<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Durch die zusätzliche Entstehung von voraussichtlich 3 Wohngebäuden entsteht bei gleichen<br />
Prämissen ein zusätzlicher Verkehr von 12 Pkw pro Tag. Dadurch bleibt die durchschnittliche<br />
verkehrliche Belastung im Gebiet gering.<br />
Dementsprechend werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Regewerk Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und die Schalltechnischen Orientierungswerte für die<br />
städtebauliche Planung für Wohngebiete, die tagsüber 55 db(A) und nachts 45 db(A) vorsehen,<br />
deutlich unterschritten.<br />
Die Immissionen sind zu vernachlässigen, weshalb die Richtwerte unmittelbar an der Straße<br />
eingehalten werden. Es werden daher keine passiven Schallschutzmaßnahem angeordnet.<br />
Es ist eine ruhige Ortslage.<br />
I.2.5 Naturräumliche Situation<br />
• Vegetationsbestand<br />
Das Planungsgebiet liegt in Randlage der Ortschaft Ketelshagen und ist somit einerseits<br />
durch Siedlungsstrukturen (Einzelhausbebauung mit Gärten) und andererseits durch Freifläche<br />
geprägt.<br />
Das Umweltkartenportal des LUNG (Stand August 2010) weißt für die direkte Eingriffsfläche<br />
ein Feuchtgrünland sowie eine Baumgruppe < 0,5 ha aus.<br />
Durch die Auswertung von Luftbildern und Vor-Ort-Begehungen (am 18.<strong>03</strong>.2010 und<br />
<strong>03</strong>.09.2010) konnte zudem ermittelt werden, dass das Feuchtgrünland inzwischen stark verbuscht<br />
und mit vielen älteren Einzelbäumen, u.a. (Eber)Eschen und Buchen (Fagus sylvatica)<br />
und Hainbuchen (Carpinus betulus) sowie vereinzelt Eichen (Quercus robur) und Bergahorn<br />
(Acer pseudplatanus) bestanden ist. Im östlichen Vorhabensgebiet markiert eine Reihe<br />
von Gemeinen Buchen sowie eine Reihe von Hainbuchen die Grenze zur anschließenden<br />
Wohnbebauung.<br />
Die offenen Bereiche des Feuchtgrünlandes werden von einem aufgelassenen Frischgrünland,<br />
dass mit Staudenfluren und Gehölzen durchsetzt ist, geprägt. Die Randbereiche des<br />
Vorhabensgebietes werden durch eine von Brennnesseln (Urtica dioica) und Brombeeren<br />
(Rubus sectio Rubus) dominierte Staudenflur geprägt, die ein Betreten der Fläche erschwert.<br />
Aufgrund der direkt östlich angrenzenden Wohnbebauung und der Straße ist das Gebiet vorbelastet.<br />
Offensichtlich werden die siedlungsnahen, baumlosen Areale als Mülldeponie genutzt,<br />
denn diese werden teilweise durch Müllablagerungen und die unsachgemäße Beseitigung<br />
von Grün- und Gebüschschnitt beeinträchtigt.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
• Schutzgebiete<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Bei der Planung gilt den Belangen von Natur und Umwelt ein besonders hohes Augenmerk,<br />
v. a. wegen der Nachbarschaft zu Schutzgebieten mit internationaler und nationaler Bedeutung.<br />
Zur Gewährleistung der Verträglichkeit in dem naturräumlichen Umfeld erfolgen umfangreiche<br />
Absprachen mit den anerkannten Umweltschutzverbänden und zuständigen Behörden.<br />
Schutzgebiete internationaler Bedeutung:<br />
In südlicher Richtung befindet sich in einem Abstand von ca. 32 m das 860 ha große FFH-<br />
Gebiet DE 1646 – 302 „Tilzower Wald“. Schutzgegenstand sind das Große Moosjungfer, der<br />
Kammolch und Fischotter.<br />
Schutzgebiete nationaler Bedeutung:<br />
An gleicher Stelle beginnt auch das vom Landesamt für Natur und Umwelt ausgewiesene<br />
Landschaftsschutzgebiet LSG 81 Ostrügen mit einer Fläche von 31.009 ha.<br />
Eine (un)mittelbare Beeinflussung der Schutzgebiete bzw. auf deren Schutzziel ist derzeitig<br />
nicht abzusehen und zu erwarten.<br />
Geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V kommen innerhalb des Plangebietes nicht<br />
vor.<br />
In nordöstlicher Richtung (350 m) befindet sich das Biotop eines „permanenten Kleingewässers“,<br />
welches verbuscht, eutroph und flachufrig ist.<br />
Das sich in südlicher Nähe befindende Landschaftsschutzgebiet weist das Biotop Erlenbruch<br />
südlich von Ketelshagen auf, welches als „Naturnahe Sumpf-, Bruch und Auwälder“ geführt<br />
wird. Dies ist ein Steifseggen-Erlenbruch auf feuchtem Torf in einem Laubwald. Der Erlenbestand<br />
ist noch recht jung. Die Krautschicht ist sehr artenarm, nur die Steif-Segge und die<br />
Sumpf-Segge kommen in nennenswerten Beständen vor.<br />
In die Fläche verläuft von Norden ein sehr stark verlandeter Graben, der allerdings bewässert.<br />
Der Graben im Norden des Plangebietes weist keinen Schutzstatus auf.<br />
Im Rahmen der Eingriffsregelung werden naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt, die<br />
im gesonderten Umweltbericht ihren Niederschlag finden.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
Abbildung 2: Schutzgebiete<br />
• Boden, Wasser, Küstenschutz<br />
FFH-Gebiet<br />
und<br />
LSG<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Geologie: Nach Aussage geologischer Karten liegt das Planungsgebiet im Bereich von<br />
Endmoränen und Gebieten mit starkem Relief (z. T. gestaucht). Das Gelände ist kuppig bis<br />
hügelig, heterogen und steinig.<br />
Boden/Altlasten: Laut Aussagen des Umweltkartenportals (Stand Mai 2010) sind im Plangebiet<br />
Lehm-/ Sand- Parabraunerde- Pseudogley (Braunstaugley)/ Pseudogley (Staugley)<br />
vorhanden. Der Boden steht unter Stauwasser- und/ oder Grundwassereinfluß.<br />
Es ist innerhalb des Planungsgebietes nicht mit militärischen Altlasten zu rechnen. Es sind<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastverdachtsflächen bekannt.<br />
Grundwasser: Der Grundwasserflurabstand ist > 10 m.<br />
Trinkwasser: Das Planungsgebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.<br />
Küstenschutz: Das Planungsgebiet liegt außerhalb der Bauverbots- und Küstenschutzbereiche.<br />
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• Denkmäler<br />
Es befinden sich keine Bodendenkmale im Geltungsbereich des B-Plans.<br />
• Einbindung in den landschaftlichen Zusammenhang<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Das Planungsgebiet ist Bestandteil der Ortschaft Ketelshagen, welcher im FNP nicht dargestellt<br />
ist. Das Planungsgebiet erstreckt sich auf einer Länge von ca. 90 m und einer Tiefe von<br />
ca. 45 m unmittelbar östlich an der Dorfstraße. Es stellt heute eine Baulücke dar, die mit der<br />
vorliegenden Planung geschlossen werden soll. Die angrenzenden Grundstücke sind ebenfalls<br />
bebaut, so dass bei Einhaltung von Höhen und sonstigen Mindestmaßen eine problemlose<br />
Einbindung in den landschaftlichen bzw. städtebaulichen Zusammenhang gewährleistet<br />
werden kann. Vielmehr wird die Gestaltung der Frei- bzw. Grünflächen innerhalb des Planungsgebietes<br />
zur Aufbesserung des landschaftlichen Zusammenhanges beitragen.<br />
• Klimatische Bedingungen<br />
Großklima: Das Plangebiet ist dem westlichen Küstenklima zuzuordnen. Dieser Raum<br />
nimmt eine Sonderstellung ein. Er ist weit nach Norden verschoben, wird vom Meer umrandet<br />
und von Wasserflächen der Bodden durchsetzt. Den über See kommenden Luftmassen<br />
und dem damit einhergehenden kühl-maritimen Einfluss ist die Stadt im besonderen Maße<br />
ausgesetzt. Nachfolgende klimatische eckwerte sind für das Großklima bestimmend:<br />
• Jahresdurchschnittstemperatur: < 7,5 Grad<br />
• Mittlere Januartemperatur: - 0,3 Grad<br />
• Mittlere Juli/Augusttemperatur: 16,7 Grad<br />
• Mittlere Jahresniederschlagsmenge: 547 mm<br />
• Hauptwindrichtungen: West und Südwest<br />
Mikroklima: Die Freifläche, die das Planungsgebiet heute beherbergt ist evt. für das Kleinklima<br />
von Bedeutung. Die vorwiegend baumfreie, bodennahe Vegetationsdecke trägt zur<br />
Luftabkühlung bei. Allerdings ist aufgrund der Größe der baumlosen Fläche nicht mit einem<br />
großen Beitrag zur Kalt- bzw. Frischluftentstehung zu rechnen.<br />
I.3 Städtebauliche Ziele<br />
Der Bebauungsplan soll mit seinen Festsetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Lage des Baugebietes im örtlichen Zusammenhang und des Baulandbedarfs, den Rahmen<br />
für die zukünftige bauliche Entwicklung im Plangebiet gestalten.<br />
Die Lage, die vorhandenen Standortqualitäten und der Bedarf an Bauflächen geben eine<br />
städtebauliche Zielrichtung vor. Die Sicherung baulicher Entwicklungsflächen für die Gemeinde<br />
als Wohngebiet, das dem Wohnen dient, ist hauptsächliches Ziel und soll mit folgenden<br />
städtebaulichen Regelungen umgesetzt werden.<br />
I.3.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Gemäß den vorgeschriebenen städtebaulichen Anforderungen wird für das Baugebiet innerhalb<br />
des B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ ein allgemeines Wohngebiet (WA § 9 Abs. 1<br />
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO festgesetzt). Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend<br />
dem Wohnen.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Zulässig sind:<br />
- Wohngebäude und<br />
- Nebengebäude nach § 14 BauNVO innerhalb der Ausweisungen der WA-Flächen in einem<br />
Abstand von 5,0 m zum Straßenraum<br />
- Garagen und Carports (§ 12 Abs. 1 BauNVO), die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet<br />
gelegenen Grundstücken dienen, innerhalb der Ausweisungen der WA-Flächen<br />
In diesem allgemeinen Wohngebiet sind alle nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen ausgeschlossen, da sich diese mit dem angestrebten Wohngebietscharakter<br />
und wegen der Größe des Plangebietes nicht vereinbaren lassen.<br />
Für das Gebiet werden ausgeschlossen:<br />
- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie<br />
nicht störenden Handwerksbetriebe,<br />
- Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />
- Anlagen für Verwaltungen,<br />
- Gartenbaubetriebe,<br />
- Tankstellen.<br />
Die Häuser reihen sich an einer Seite entlang der Dorfstraße in Fortführung der bestehenden<br />
Bebauung im Osten locker auf, wodurch der ruhige Wohncharakter Ketelshagens gestärkt<br />
wirkt.<br />
I.3.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt mit der Grundflächenzahl (GRZ), die das<br />
Verhältnis der überbauten Fläche zur Grundstücksgröße angibt und der zulässigen Zahl der<br />
Vollgeschosse.<br />
Wegen der Lage des Baugebietes im Ort und der fortgeführten eher ländlich geprägten Bebauung<br />
orientiert sich die festgesetzte Grundflächenzahl an den unteren Werten der Baunutzungsverordnung.<br />
Es wird entsprechend des Bestandes und des dörflichen Charakters eine<br />
Grundflächenzahl von 0,2 festgelegt, zuzüglich maßvoller baulicher Erweiterungsmöglichkeiten.<br />
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird hier auf II festgesetzt, womit die höchste zulässige<br />
Geschossflächenzahl von 1,2 nicht beansprucht wird. Ein Ausbau des Dachgeschosses<br />
ist vorgesehen. Mit der Zweigeschossigkeit wird neben der Verdichtung ein bestimmter der<br />
Ortschaft angepasster Gebäudetyp vorgegeben.<br />
Der Bebauungsplan beschränkt die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude bei Einzelhäusern<br />
auf eine Wohneinheit. Für mögliche Doppelhäuser ist eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte<br />
vorgesehen. Diese Festsetzungen wurden getroffen, um die Förderung von<br />
Einfamilienheimen zu unterstützen.<br />
Die Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich, am Bestand orientiert, auf max. 8,00 m über<br />
Oberkante Straße (OKS). Die First-Oberkante liegt bei 8,00 m OKS, die Traufhöhe bei 4,50<br />
m. Die Oberkante Straße hat ihren Bezugspunkt bei 1 m unter der Straße, da das Gelände<br />
nach Norden abfällt. Darauf aufbauend wird die Geländeprofilierung vorgenommen. Daraus<br />
ergibt sich bei der Angleichung des Geländes (nach Aufschüttung) an das Straßenniveau<br />
eine neue Geländeoberkante ergibt. Die Firsthöhe ermöglicht eine Bebauung mit einem Voll-<br />
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<strong>Begründung</strong><br />
geschoss, Kellergeschoss und zusätzlichem Dachgeschoss. Die Traufhöhe entspricht einer<br />
regional typischen Einfamilienhausbebauung.<br />
I.3.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen<br />
Die Gebäude werden in offener Bauweise als Einzel- und Doppelhäuser errichtet. Dieses<br />
entspricht der ortstypischen lockeren Bebauungsform und den Anforderungen an einen harmonischen<br />
Übergang zur bestehenden Bebauung.<br />
Bei Einzelhäusern sind die in der LBauO M-V vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten.<br />
Bei Doppelhäusern wird dieser Grenzabstand im Einvernehmen beider Grundstückseigentümer<br />
an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwunden.<br />
Die einzelnen Baugrundstücke werden in der B-Planung nicht konkret vorgegeben, werden<br />
aber durch die eingezeichneten Baugrenzen gelenkt. Die Baugrenzen ergeben sich aus dem<br />
vorhandenen baulichen Bestand und dem Mindestabstand (30 m) zum im Süden befindlichen<br />
Wald gemäß § 20 LWaldG. Die Parzellierung der Baugrundstücke wird privatrechtlich<br />
geregelt.<br />
I.3.4 Infrastruktureinrichtungen<br />
Gasversorgung<br />
Die Gasversorgung auf der Insel Rügen wird von der EWE Netz GmbH, Rotenseestr. 48,<br />
18521 Bergen auf Rügen, vorgenommen. Im Vorhabensgebiet sind keine Leitungen vorhanden.<br />
Die Leitungen müssen zur Erschließung des Baugebietes erweitert werden. Dazu ist eine<br />
Abstimmung mit der EWE Netz GmbH erforderlich.<br />
Im Trassenbereich sind Baumpflanzungen nicht zulässig. Eine gesonderte Festsetzung von<br />
Flächen für die Gasversorgung wird nicht vorgenommen.<br />
Elektrizitätsversorgung<br />
Das Plangebiet kann von der E.ON/ e.dis Energie Nord AG, <strong>Putbus</strong>er Chaussee 4, 18528<br />
Bergen auf Rügen, mit Elektrizität versorgt werden. Die Elektrizitätsversorgungsleitungen der<br />
E.ON/edis liegen zunächst an der anderen Straßenseite der Dorfstraße. Ein Anschluss an<br />
das Versorgungsnetz der e.dis ist durch Erweiterung der Mittel-/Niederspannungsanlagen<br />
möglich, ist aber mit der Versorger abzustimmen.<br />
Eine entsprechende Antragstellung durch den Erschließungsträger / Anschlussnehmer ist<br />
erforderlich. Durch das Energieversorgungsunternehmen wird danach dem Erschließungsträger<br />
eine Vereinbarung zur Erschließung des Bauvorhabens angeboten.<br />
Die Anlagen dürfen nicht über-/unterbaut werden und sind bei Erfordernis der Baufreimachungsmaßnahme<br />
zu verlegen und der e.dis unentgeltlich zu übergeben. Eine gesonderte<br />
Festsetzung von Flächen für die Elektrizitätsversorgung wird nicht vorgenommen.<br />
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Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung/Versickerung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die Wasserversorgung für das Plangebiet wird von dem Zweckverband Wasserversorgung<br />
und Abwasserbehandlung Rügen, <strong>Putbus</strong>er Chaussee 1, 18528 Bergen auf Rügen, vorgenommen.<br />
Eine gesonderte Festsetzung von Flächen für die Wasserversorgung wird nicht vorgenommen.<br />
• Trinkwasserversorgung<br />
Eine Trinkwasserleitung liegt unter der grundstückszugewandten Seite der Dorfstraße, von<br />
der das Plangebiet mit Trinkwasser versorgt werden kann. Eine Abstimmung mit dem Versorgungsträger,<br />
dem ZWAR, ist anzustreben.<br />
• Schmutzwasserkanalisation<br />
Schmutzwasserleitungen sind nicht vorhanden. Das Abwasser wird voraussichtlich über eine<br />
dezentrale Entsorgungsanlage abgeführt, z.B. einer abflusslosen Sammelgrube. Abstimmungen<br />
mit dem ZWAR haben zu erfolgen.<br />
• Regenwasserkanalisation<br />
Der vorherrschende Boden, Gley, ist ein stauwasserbeeinflusster Boden, der Niederschläge<br />
schlecht abführt. Daher wird von einer Versickerung der Niederschläge in den Boden abgesehen<br />
und ein Regenwassersystem angeraten.<br />
Ein System zur Regenwasserbeseitigung ist im Plangebiet nicht vorhanden. Das Regenwasser<br />
muss in geeigneter Form auf dem Grundstück verbleiben und zur Versickerung gebracht<br />
werden. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist im Baugrundgutachten nachzuweisen.<br />
Löschwasserversorgung<br />
Aussagen zur Löschwasserversorgung wurden bisher nicht getroffen. Es wird jedoch davon<br />
ausgegangen, dass eine Versorgung mit Löschwasser stattfinden kann.<br />
Müllbeseitigung<br />
Der anfallende Müll der Grundstücke ist an der Dorfstraße zur Abholung bereitzustellen, welche<br />
über ein funktionierendes Müllabholsystem verfügt. Hier ist die Abfallwirtschaft für Rügen<br />
zuständig.<br />
Telekommunikation<br />
Auch Telefonleitungen befinden sich entlang der Dorfstraße als Freileitungen, die an der<br />
Flurstücksgrenze des Flurstücks 39/14 enden.<br />
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I.3.5 Grünflächen<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Im Anschluss an die Wohnbebauung sind private Grünflächen, Streuobstwiesen festgesetzt.<br />
Die bestehenden Bäume und Sträucher im Geltungsbereich sind größtenteils zu erhalten,<br />
weitere zu pflanzen. So soll entlang der Dorfstraße eine Baumreihe von Obstbäumen entstehen.<br />
I.3.6 Flächen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Analog den Gegebenheiten in der Umgebung werden folgende Planungen, Nutzungsregelungen<br />
und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft in den<br />
Bebauungsplan übernommen:<br />
• Begrünung baulicher Anlagen<br />
• Keine vollständige Ausnutzung des baulichen Nutzungsmaßes<br />
• Bewirtschaftung des Niederschlagswassers<br />
• Anlage einer Streuobstwiese<br />
o bestehend aus den Maßnahmen: Anlage eines artenreichen Extensivgrünlandes<br />
(ca. 167 m²) und der Anpflanzung von 15 Einzelbäumen (StU 10-12 cm)<br />
• Anpflanzen einer Hecke mit Überhältern auf ca. 960 m²<br />
• Anpflanzen von Einzelbäumen aufgrund der Baumfällungen<br />
• Anlage privater Grünflächen mit extensiver Nutzung<br />
I.3.7 Flächenbilanz<br />
Das Vorhabensgebiet hat eine Fläche von ca. 4.282,1 m².<br />
Gebietsart allg. Wohngebiet<br />
Zahl der zulässigen Vollgeschosse: II<br />
Grundflächenzahl: 0,2<br />
Bauweise: o<br />
Gebietsgröße: 1.930,9 m²<br />
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche<br />
zulässig sind. Grundlage ist hierbei das Baugrundstück, das durch den Geltungsbereich<br />
des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ begrenzt wird.<br />
Durch die Hauptanlagen der Planung werden weniger als 0,2 des Grundstücks von baulichen<br />
Anlagen bedeckt. Zusätzlich sind weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß<br />
möglich. Gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO ist es zulässig, diesen Wert (GRZ) durch Stellplätze<br />
mit ihren Zufahrten um 50 % zu übersteigen. Das entspricht hier einem Wert von 0,1. Demzufolge<br />
ist die Planung der baulichen Anlagen in diesen Flächenmaßstäben zulässig.<br />
Die Planung dient vor allem der Bedarfsdeckung für Wohnbaugrundstücke, so dass raumordnerisch<br />
relevante Kapazitätsausweitungen nicht anstehen. Es wird zusätzlicher Wohnraum<br />
in mehreren Gebäuden in Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung des anschließenden<br />
Baugebietes veranschlagt.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Mit der Flächenbilanz werden grobe Anhaltswerte für weitere Planungen, beispielsweise der<br />
Ver- und Entsorgung geliefert. Die ermittelten Werte dienen lediglich der Einschätzung einer<br />
möglichen Entwicklung.<br />
I.4 Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung<br />
Für die Entstehung eines geordneten Ortsbildes sind unterschiedliche Faktoren verantwortlich.<br />
Neben der Lage und der räumlichen Wirkung der Baukörper, haben die Farb- und Materialwahl<br />
sowie die Grundstücksgestaltung große Bedeutung. Hierzu dienen neben der Differenzierung<br />
des baulichen Nutzungsmaßes, der Festlegung der Bauweise auch die Örtlichen<br />
Bauvorschriften.<br />
Die neu hinzukommenden Gebäude sollen an die Bauformen der Umgebung anknüpfen und<br />
in moderner zeitgemäßer Form weiter entwickelt werden, indem sie moderne Stilelemente<br />
aufgreifen. Die Gestaltung der baulichen Anlagen soll sich an orts- und regionaltypischen<br />
Merkmalen sowie an den vorhandenen Bauten im Plangebiet orientieren, damit eine harmonische<br />
Integration der Neubebauung in die unmittelbare Umgebung und den Ort insgesamt<br />
erfolgt. Es geht darum, Ortsbild störende Extreme in Material- und Farbwahl zu vermeiden.<br />
Es ist eines der Planungsziele, die typischen Siedlungsstrukturen in einer zeitgemäßen Art<br />
und Weise im Plangebiet darzustellen.<br />
Die Baukörper sollen eine erkennbare Verwandtschaft der Baukörper in Anlehnung an die<br />
vorherrschenden Siedlungsvorbilder erreichen. Dabei lassen die Örtlichen Bauvorschriften<br />
den Bauherren und Architekten genügend Raum für eigene Initiativen zur Neuinterpretation<br />
der historischen Bauformen. Somit beschränken sich die Gebäude bezogenen Festsetzungen<br />
im Wesentlichen auf die Dachneigung und -eindeckung sowie auf die Fassadenmaterialien<br />
und Farben.<br />
Hierdurch wird außerdem einem monotonen Erscheinungsbild entgegengewirkt und Spielraum<br />
für die Wünsche der Bauherren gelassen.<br />
Die Festsetzung, dass die Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Straße mit Laubbäumen<br />
einzugrünen sind, verfolgt nicht nur ökologische Ziele, sondern trägt auch zu einem einheitlichen<br />
Ortsbild bei.<br />
Der genaue Wortlaut der Örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung wird auf der Planzeichnung<br />
mit aufgeführt.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
II. UMWELTBERICHT<br />
Einzelfallprüfung<br />
II.1 Kurzdarstellung der Inhalt und der Ziele des Bebauungsplanes<br />
Der Bebauungsplan Nr. „Ketelshagen“ dient der Erschließung einer ungenutzten Freifläche<br />
in der ländlich geprägten Ortslage Ketelshagen auf Rügen mit dem Ziel der Bereitstellung<br />
zusätzlicher Baugebiete, um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu decken.<br />
Das Plangebiet liegt in der Flur 7, Flurstück 18/2, 39/16 der Gemarkung Ketelshagen, Gemeinde<br />
<strong>Putbus</strong>.<br />
Das Gebiet ist derzeit ungenutzt und ist vorwiegend durch einen waldartigen Bestand von<br />
Buchen sowie in den lichteren Bereichen durch ein aufgelassenes Frischgrünland gekennzeichnet,<br />
das an vielen Stellen verbuscht und mit Staudenfluren durchsetzt ist.<br />
Vorhabensgebiet am <strong>03</strong>.09.2010 blfa, 2010<br />
Im Norden grenzt ein Graben an das Vorhabensgebiet, der sehr stark verlandet und die angrenzenden<br />
freien Flächen und das Vorhabensgebiet selbst teilweise vernässt. Im Süden<br />
grenzt das Untersuchungsgebiet an einen geschützten Wald.<br />
Im nördlichen Vorhabensgebiet befindet sich eine ca. 167 m² große Fläche für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Zudem befinden sich<br />
dort Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen mit einem Umfang von ca. 1.900 m². Auf ca. 960 m²<br />
werden Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
freigehalten sowie auf ca. 378 m² private, extensiv bewirtschafteter Grünfläche angelegt.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Einzelfallprüfung<br />
Die Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes erfolgt über die hauptsächlich durch Anwohner<br />
genutzte Zufahrtsstraße der Dorfstraße. Die Dorfstraße ist in gut erhaltenem Zustand,<br />
der keine Erneuerung notwendig macht.<br />
Entsprechend dem § 2a BauGB ist im Zuge von Bauleitplänen (Bebauungsplan) ein Umweltbericht<br />
zu erstellen und in die <strong>Begründung</strong> einzufügen. Nach den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a<br />
sind die Belange des Umwelt-, Naturschutzes und der Landespflege zu berücksichtigen und<br />
bei erheblichen Beeinträchtigungen die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />
in die Abwägung zu integrieren, im Vgl. § 15 BNatSchG. Des Weiteren werden die Verbotstatbestände<br />
nach § 44 BNatSchG beachtet. Den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs.<br />
4 wird entsprochen.<br />
Die Umweltprüfung gründet auf den Zielen und Inhalten der Bebauungsplanung.<br />
II.1.1 Methode<br />
Die Umweltprüfung konzentriert sich auf das unmittelbare Plangebiet sowie die möglicherweise<br />
vom Plangebiet ausgehenden Wirkungen auf das Umfeld. Betrachtet werden die Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Schutzgüter des Naturraums und der Landschaft (Boden,<br />
Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Flora/Fauna), das Schutzgut Mensch und seine Kulturgüter<br />
sowie deren Wechselwirkungen.<br />
Am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 wurde eine Biotoptypenkartierung gem. „Anleitung für Biotopkartierungen<br />
im Gelände“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 /<br />
Heft1) erstellt, welche der Bewertung von Eingriffen in die Belange von Natur und Landschaft<br />
gem. Landesnaturschutzgesetz bzw. „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (Schriftenreihe des<br />
Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie 1999 / Heft 3) zugrunde liegt.<br />
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II.1.2 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Einzelfallprüfung<br />
Wirkfaktor<br />
baubedingte Pro- Voll- oder Teilversiegelung von Bo-<br />
qualitative und quantitative Dimension<br />
Baustelleneinrichtungen werden entwejektwirkungenden<br />
(Baustelleneinrichtung) der auf bereits stark verdichteten oder<br />
versiegelten Bereichen gestellt oder die<br />
Flächen sind nach den Baumaßnahmen<br />
zulockern und anzusäen.<br />
Bodenverdichtung (durch den Ein- Außerhalb der überbauten Bereiche<br />
satz schwerer Bau- und Transport- kommt es zu keiner bleibenden Bodenfahrzeuge)verdichtung.<br />
Geräusche, Erschütterungen und Durch die Baumaßnahmen kommt es zu<br />
stoffliche Emissionen (bedingt durch typischen temporären Baugeräuschen,<br />
Baustellenverkehr und Bauarbeiten) Staubaufwirbelungen und Erschütterungen.<br />
Verlust der bestehenden Vegetation Durch das Errichten der Verkehrsflächen<br />
und der baulichen Anlagen ist ein Verlust<br />
der derzeitigen Vegetation anzusetzen.<br />
Überformung des anstehenden Bo- Zur Errichtung der Verkehrsflächen und<br />
dens<br />
baulichen Anlagen sind Bodenauf- und -<br />
abtrag notwendig.<br />
anlagebedingte Voll- und Teilversiegelung von Bo- Eine Vollversiegelung entsteht durch die<br />
Projektwirkungen den<br />
Gebäude innerhalb der Baugrenze, ggf.<br />
Stellplätze, Garagen, Zufahrten etc.<br />
Verlust der bestehenden Vegetation Durch die Umnutzung der Freiflächen zu<br />
privater Grünfläche ist ein Verlust der<br />
derzeitigen Vegetation anzusetzen.<br />
Visuelle Wirkung<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ort-<br />
optische Störung<br />
schaft Ketelshagen, ist aber ohne Be-<br />
Silhouetteneffekt<br />
bauung und aktuelle Nutzung. Minderung<br />
der Wirkung der baulichen Strukturen<br />
durch Einfassung mit Gehölzen.<br />
Wärmeabgabe (Aufheizen der Ver- Durch die Versiegelung des Bodens und<br />
kehrsflächen)<br />
der Entfernung der Vegetation kommt es<br />
zu einer Aufheizung des lokalen Kleinklimas.<br />
betriebsbedingte Geräusche, stoffliche Emissionen Durch die neuen Anwohner kommt es zu<br />
Projektwirkungen<br />
einer geringfügigen Erhöhung des bestehenden<br />
PKW-Verkehrsaufkommens.<br />
Abgrenzung von Wirkzonen<br />
Neben direkten Einwirkungen mit erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des<br />
Eingriffsortes (hier: Baufelder und Verkehrsflächen), sind vorhabensbedingt mittelbar keine<br />
erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen im Umfeld abzusehen.<br />
II.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes nach Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen<br />
Als floristische sowie faunistische Grundlage zur Bewertung des Umweltzustandes liegen die<br />
Bestandserfassungen vom 18.08.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 vor sowie das Umweltkartenportal<br />
des LUNG, Stand August 2010 vor.<br />
Für die Stadt <strong>Putbus</strong> existiert ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, Stand.... Die Stadt hat<br />
das Gebiet bisher nicht in die verbindliche Bauleitplanung einbezogen. Es ist bisher auch<br />
nicht in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) verzeichnet. Somit ist hier bisher keine<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Bodennutzung vorgegeben. Die sich im Osten anschließenden Flächen sind als Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Im Westen ist die Fläche der Ziegelei als Sondergebiet dargestellt. Im Süden<br />
ist die Fläche hinter der Dorfstraße als Wald gekennzeichnet.<br />
Im Gutachtlichen Landschaftsprogramm (20<strong>03</strong>) ist der westliche Teil des Vorhabensgebietes<br />
als Bereich mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung ökologischer<br />
Funktion (Vorschlag Vorranggebiet) eingestuft. Das restlicher Vorhabensgebiet sowie die<br />
nördlich angrenzenden Gebiete (Grünländer) stellen Bereiche mit besonderer Eignung für<br />
landschaftsgebundene Erholung dar.<br />
Abbildung 3: Vorhabensgebiet und Vorschlag Vorranggebiet<br />
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Einzelfallprüfung<br />
II.3 Bestandaufnahme des Umweltzustandes, Bewertung der Auswirkungen<br />
II.3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope<br />
Internationale Schutzgebiete: wie Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Horststandorte werden<br />
von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Das etwa 30 m südlich entfernte FFH-Gebiet<br />
DE 1646-302 „Tilzower Wald“ grenzt an unmittelbar an die das Vorhabensgebiet begrenzende<br />
Dorfstraße. Schutzgegenstand sind die Große Moosjungfer, der Kammmolch und der<br />
Fischotter. Das Vorhaben steht dem Schutzzweck und den Erhaltungszielen des FFH-<br />
Gebietes nicht entgegen und lässt keine erheblichen Auswirkungen vermuten.<br />
Nationale Schutzgebiete Das Vorhabensgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum<br />
Landschaftsschutzgebiet Ostrügen, das südlich in einer Entfernung von ca. 30 m zum Vorhabensgebiet<br />
liegt. Andere nationale Schutzgebiete wie National- und Naturparks, Biosphärenreservate<br />
und Naturschutzgebiete befinden sich mit > 1,3 km (Biosphärenreservat Südost-Rügen)<br />
nicht im (un)mittelbaren Wirkraum des Vorhabensgebietes.<br />
Baumschutzverordnung:<br />
Innerhalb des Vorhabensgebietes befinden sich mehrere ältere nach Baumschutzsatzung<br />
geschützte Einzelbäume (vgl. Biotoptypenplan).<br />
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt <strong>Putbus</strong> auf Rügen vom 14. März<br />
2008 hat den Schutzzweck, die Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile zur<br />
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
- Erhaltung von Lebensräumen für die Tierwelt und zur Sicherung eines artenreichen<br />
Baumbestandes<br />
- Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />
- Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
- Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas festzusetzen.<br />
Biotope und Geotope:<br />
Gesetzlich geschützte Bio- und Geotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. In<br />
nordöstlicher Richtung (350 m) befindet sich das Biotop eines „permanenten Kleingewässers“,<br />
welches verbuscht, eutroph und flachufrig ist. Es wird vom Vorhaben nicht erheblich<br />
beeinflusst.<br />
Weitere Schutzgebiete und –objekte:<br />
Überschwemmungs-, Küstenschutz- und Wasserschutzgebiete befinden sich nicht innerhalb<br />
des Vorhabensgebietes oder werden durch das Vorhaben beeinträchtigt.<br />
Bodendenkmale sind im Bereich des Vorhabensgebietes nicht bekannt.<br />
Geodätische Festpunkte<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Festpunkte des amtlichen geodätischen<br />
Grundlagennetzes.<br />
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II.3.2 Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit<br />
Bestand:<br />
Einzelfallprüfung<br />
Aufgrund der Biotopausstattung ist das Vorhabensgebiet nur bedingt für die wohnraumnahe<br />
Erholung oder Freizeitbeschäftigung geeignet. Die weit vorangeschrittene Sukzession (zunehmende<br />
Verbuschung) sowie die fehlende Zugänglichkeit macht eine Freizeitnutzung der<br />
Fläche fast unmöglich.<br />
Das Plangebiet ist bisher nur wenig durch stoffliche und akustische Einträge beeinträchtigt.<br />
Die Zufahrtstraße Dorfstraße hat nur ein mäßiges Verkehrsaufkommen und somit stellen die<br />
Hauptemittenten für Lärm und Luftschadstoffe die privaten Haushalte (vor allem Staub und<br />
SO2) der nahe gelegenen Ortschaft Ketelshagen und die Landwirtschaft der mittelbar angrenzenden<br />
Flächen (Ammoniak, Methan- und Geruchsemissionen, Staub während der Erntezeit)<br />
dar.<br />
Bewertung:<br />
Für die Erholungsnutzung wird das Vorhabensgebiet im Gutachtlichen Landschaftsprogramm<br />
als unbedeutend für die landschaftsgebundene Erholung und als Bereich ohne besondere<br />
Bedeutung für das Natur- und Landschaftserleben beschrieben. Nur die nördlich<br />
angrenzenden Flächen an das Vorhabensgebiet eignen sich laut Aussagen des Gutachtlichen<br />
Landschaftsprogramms für die landschaftsgebundene Naherholung. Durch die Begehung<br />
der Fläche im Zuge der Bestandserfassungen am 18.3.2010 und 3.9.2010 wird diese<br />
Aussage bestätigt.<br />
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von bedeutenden Frisch- und Kaltluftgebieten und<br />
hat keine Bedeutung für die lokale Lufthygiene.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage sowie eines gesunden und harmonischen<br />
Lebensumfeldes ist anzustreben.<br />
Besondere Entwicklungsziele für das Vorhabensgebiet bezogen auf das Schutzgut Mensch<br />
werden in den überörtlichen Planungen nicht beschrieben. Ein Landschaftsplan existiert<br />
nicht.<br />
II.3.3 Schutzgut: Grund- und Oberflächenwasser<br />
Bestand:<br />
Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet ist gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen<br />
relativ geschützt. Der Flurabstand beträgt >10m. Die Grundwasserneubildungsrate<br />
liegt bei 15-20% des atmosphärischen Niederschlags und hat somit eine hohe Bedeutung.<br />
Das nutzbare Grundwasserdargebot entspricht der Klasse 3 mit 1.000 bis > 10.000 m 3 /d.<br />
Das Vorhabensgebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen.<br />
Oberflächengewässer werden vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Nördlich des Untersuchungsgebietes<br />
verläuft von Norden ein sehr stark verlandeter Graben, der das Vorhabensgebiet<br />
und die umliegenden Fläche teilweise vernässt. Der Graben weist keinen Schutzstatus<br />
auf.<br />
Bewertung:<br />
Das Grundwasser ist gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt.<br />
Die Schutzwürdigkeit ist bezogen auf die nutzbare Grundwasserführung als gering einzustufen.<br />
Der Graben wird von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Stoffliche Einträge im Zuge<br />
der geplanten Wohnbebauung sind nicht zu erwarten.<br />
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Entwicklungsziel:<br />
Einzelfallprüfung<br />
Änderungen des Grundwasserspiegels, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdiger<br />
Biotope führen können, sind zu vermeiden. Das Grundwasser ist vor schädlichen<br />
Einträgen zu schützen.<br />
Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />
Grund- und Oberflächenwasser nicht beschrieben.<br />
III.3.4 Schutzgut: Boden<br />
Naturräumliche Gliederung:<br />
Das Vorhabensgebiet liegt in der Großlandschaft „Flach- und Hügelland von Inner-Rügen<br />
und Halbinsel Zudar“ mit der Landschaftszone „Vorpommersches Flachland“.<br />
Bestand:<br />
Gemäß den Aussagen des Umweltkartenportals sind die Böden des Vorhabensgebiets durch<br />
grundwasserbestimmte und/oder staunasse Lehme und Tiefenlehme der Grundmoräne gekennzeichnet.<br />
Es liegen keine Altlasten- Verdachtsflächen vor.<br />
Bewertung:<br />
Die Schutzwürdigkeit des Bodens wird mit der Stufe 2 als mittel bis hoch bewertet. Grundwasserbestimmte<br />
und staunasse Lehme und Tiefenlehme haben ein gutes Puffervermögen,<br />
eine mäßige Filterleistung und sind generell gut mit Nährstoffen versorgt.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Entsprechend dem § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG erfüllt das Schutzgut Boden für den<br />
Naturhaushalt und für den Menschen vielfältige Funktionen. Daher ist mit Boden sparsam<br />
und schonend umzugehen. Schädliche Bodenveränderungen sind zu vermeiden.<br />
Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />
Geologie / Boden nicht beschrieben.<br />
II.3.5 Schutzgut: Klima und Luft<br />
Bestand:<br />
Rügen und somit auch das Plangebiet gehören großräumig zum „Ostdeutschen Küstenklima“.<br />
Hierbei handelt es sich um einen Bereich entlang der deutschen Ostseeküste, der unter<br />
maritimem Einfluss steht. Das Klima wird bestimmt durch relativ ausgeglichene Temperaturen<br />
mit kühlen Sommern und milden Wintern. Der im Mittel kälteste Monat ist mit –0,3 °C der<br />
Februar, die wärmsten sind Juli und August mit 16,7 °C, was einer mittleren Jahresschwankung<br />
von 17°C entspricht.<br />
Die mittlere Jahressumme der Niederschlagshöhe beträgt 547 mm. Im Mittel ist der niederschlagsreichste<br />
Monat der August und der trockenste Monat der Februar. Bedingt durch die<br />
unmittelbare Nähe zur Ostsee, werden sowohl die täglichen als auch die jährlichen Temperaturextreme<br />
abgeschwächt und im Vergleich zum Binnenland zeitlich verzögert.<br />
Die häufigsten Windrichtungen einhergehend mit hohen Windgeschwindigkeiten kommen<br />
aus West und Südwest.<br />
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Bewertung:<br />
Einzelfallprüfung<br />
Durch die angrenzende Zufahrtstraße Dorfstraße und die angrenzende Wohnbebauung ist<br />
das Vorhabensgebiet bereits von Verkehrsemissionen beeinträchtigt. Das Vorhabensgebiet<br />
hat keine besondere Bedeutung für die Kalt- und Frischluftentstehung und befindet sich außerhalb<br />
bedeutender Luftaustauschbahnen. Ein Aufheizen der versiegelten Flächen ist nicht<br />
gänzlich auszuschließen, jedoch aufgrund des geringen Umfanges nicht als erheblich einzustufen.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden. Auf den Schutz und die Verbesserung<br />
des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald oder sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer<br />
Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen.<br />
Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />
Klima / Luft nicht beschrieben.<br />
II.3.6 Schutzgut: Flora und Fauna<br />
Schutzgut: Flora<br />
Heutige potentielle natürliche Vegetation:<br />
In Bezug auf den naturräumlichen Ausgangszustand wäre auf dem Vorhabensgebiet und der<br />
näheren Umgebung ein Buchenwald basen- und kalkreicher Standorte bzw. ein Waldgersten-Buchenwald<br />
einschließlich der Ausprägung als Lungenkraut-Buchenwald. Die Baumschicht<br />
besteht in erster Linie aus der Buche (Fagus sylvatica). Als Nebenholzarten sind Esche<br />
(Fraxinus excelsior), Berg- (Acer pseudoplatanus) und Spitzahorn (Acer platanoides)<br />
verbreitet. Charakteristische Arten der Bodenvegetation sind die schwachen Basenzeiger<br />
wie z.B. Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis), Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus),<br />
Haselwurz (Asarum europaeum), Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium)<br />
und Waldgerste (Hordelymus europaeus). Die Ausbildungsformen variieren nach Bodenfrische<br />
und Nährstoffgehalt.<br />
Bestand:<br />
Kleinräumig wird das Gebiet östlich von vorhandener Wohnbebauung, eines aufgelassenen<br />
Frischgrünlandes und der alten Ziegelei eingegrenzt. Im Süden grenzt das Vorhabensgebiet<br />
an eine Straße und einen geschützten Wald (FFH-Gebiet DE 1646-302 „Tilzower Wald“).<br />
Die Vorhabensfläche wird großflächig durch einen waldartigen Buchenbestand charakterisiert.<br />
Die baumlosen Areale des Vorhabensgebietes werden durch ein teilweise verbuschtes<br />
und ebenfalls mit Gehölzen durchsetztes Feuchtgrünland bestimmt.<br />
Großflächig wird der baumlose Teil des Vorhabensgebietes als aufgelassenes Frischgrünland<br />
(9.2.4 – GMB) eingestuft. Als kennzeichnende Arten wurden bei der Bestandsaufnahme<br />
neben dem prägenden Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Brennnesseln (Urtica dioica),<br />
Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris), Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) und in den Randbereichen<br />
zur Bebauung Rainfarn (Tanacetum vulgare) bestimmt. Neben dem Glatthafer sind<br />
es v.a. Schaf- und Rotschwingel (Festuca pratense und rubra agg.), die prägenden Gräser<br />
des Vorhabensgebietes.<br />
Im Randbereich zur Straße bildete sich zudem ein ca. 2,50 m breiter Streifen einer Ruderalen<br />
Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (10.1.3 – RHU) aus. Die ruderale<br />
Staudenflur ist entsprechen ihrer Lage in verschiedenen Ausprägungsformen ausgebildet<br />
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Einzelfallprüfung<br />
und stellt ein kleinteiliges ineinander verzahntes Mosaik dar. An nährstoffreicheren Bereichen<br />
befinden sich flächig Brennnesseln (Urtica diotica) und Ackerkratzdisteln (Cirsium arvense).<br />
An sonnigen und trockenen Bereichen treten der Gewöhnliche Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius), Knaulgras (Dactylis glomerata) sowie Brombeeren (Rubus sectio Rubus)<br />
hinzu. In den Schattenbereichen der Gehölzen hat sich zusätzlich der Giersch (Aegopodium<br />
podagraria) ausgebreitet.<br />
Die Staudenflur sowie das Frischgrünland werden von Baumgruppen (2.7.3 - BBG) vorwiegend<br />
Weiden (Salix spec.) und Eschen (Fraxinus excelsior und Sorbus aucuparia) sowie<br />
Älteren Einzelbäumen (2.7.1 – BBA), wie einem Bergahorn (Acer pseudoplatanus), einer<br />
Eiche (Quercus robur), Ebereschen (Sorbus aucuparia) und Hainbuchen (Carpinus betulus)<br />
und Buchen (Fagus sylvatica) durchsetzt.<br />
Eine dichter Buchenbestand bestehend aus Rotbuchen (Fagus sylvatica) und Hainbuchen<br />
(Carpinus betulus) dominiert das Vorhabensgebiet. Vereinzelt und in den Randbereichen<br />
treten Eichen (Quercus robur), Gemeine Hasel (Corylus avellana) und Birken (Betula pendula)<br />
auf. Die Baumgruppe ist insgesamt ca. 2.200 m² groß und wird gem. der Anleitung für die<br />
Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in MV (Stand 2010) als Feuchter<br />
Buchenwald mäßig versorgter Standorte (1.5.2 – WBR) angesprochen. Gegen eine zusätzliche<br />
Einstufung des Buchenbestandes als Feldgehölz (BFX) spricht laut Definition (vgl. LUNG<br />
2010, S. 49)<br />
• das unmittelbare Angrenzen des Biotops an Sieldungsbiotope (südlich und östlich),<br />
• das unmittelbare Angrenzen an einen Wald, denn „eine in die Landschaft herein ragende<br />
Ausbuchtung eines größeren Waldgebietes ist folglich kein Feldgehölz“ sowie<br />
• die Größe des Biotops. „Alle Bestände von Waldbaum- und Straucharten mit einem<br />
Deckungsgrad der Baumschicht von mindestens 30 % sind ab einer Fläche von 0,2<br />
ha Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.“<br />
Eine Krautschicht ist innerhalb der Waldbestandes kaum ausgebildet. In den etwas lichteren<br />
Bereichen konnte sich lediglich etwas Jungaufwuchs sowie größere zusammenhängende<br />
Moosflächen etablieren. Darüber hinaus wird der Waldboden durch Totholz geprägt. Das<br />
Biotop wird als besonders wertvolles Biotop (besonders wertvolles Biotop) eingestuft und<br />
dementsprechend in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt.<br />
Der Waldbestand wird im Norden wiederum von einem Streifen Ruderaler Staudenflur frischer<br />
bis trockener Standorte (10.1.3 – RHU) eingefasst. Die dominierenden Arten an dieser<br />
Stelle sind: Giersch (Aegopodium podagraria) und Knaulgras (Dactylis glomerata). Im Bereich<br />
der angrenzenden offenen Wiesenflur tritt zudem zunehmend der Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius) auf und stellt den Übergangsbereich zur anschließenden mit Gehölzen<br />
(v.a. Salix spec.) durchsetzten Glatthaferwiese dar.<br />
Im nordöstlichen Randbereich des Vorhabensgebietes befindet sich eine regelmäßig geschnittene<br />
Baumhecke (2.3.3 – BHB) aus ca. 15 Hainbuchen. Südlich davon grenzt eine,<br />
wahrscheinlich ebenfalls angepflanzte, nicht verkehrsbegleitende Baumreihe (2.6.6 – BRN)<br />
bestehend aus ca. 30 Gemeinen Buchen (Fagus sylvatica) an.<br />
Im südöstlichen Teil des Vorhabensgebietes hat sich ein Weidengebüsch (Salix spec.) ausgebildet.<br />
Aufgrund seiner Zusammensetzung aus verschiedenen Weidensorten (Salix spec.)<br />
wir es als Feuchtgebüsch stark entwässerter Standorte (6.5.2 – VWD) eingestuft. Das Weidengebüsch<br />
wird nicht als § 20 Biotop eingestuft, da es aufgrund seiner Lage (östliche und<br />
südliche Begrenzung durch Siedlungsbiotope) nicht der Definitionen von Feldgehölzen entspricht.<br />
Darüber hinaus wird das Vorhabensfläche im Osten durch ein lockeres Einzelhausgebiet<br />
(14.4.2 – OEL) mit Ziergärten (13.8.4 –PGZ) und Siedlungsgehölzen aus nicht heimischen<br />
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Einzelfallprüfung<br />
und heimischen Baumarten (13.1.2 PWY, 13.2.2 PWX), im Süden durch eine Straße (14.7.5<br />
– OVL) und im Norden durch ein Artenarmes Frischgrünland (9.2.3 – GMA) begrenzt.<br />
Im Zuge der Bestanderfassung wurden keine geschützte Pflanzenarten (Rote Liste) erfasst.<br />
Geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V sind nicht verzeichnet und wurden auch nicht<br />
im Zuge der Bestandsaufnahmen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 erfasst.<br />
Teilschutzgut: Fauna<br />
Bestand:<br />
Das Umweltkartenportal weist für das Vorhabensgebiet keine speziellen faunistischen Vorkommen<br />
auf. Aufgrund der vorhandenen Biotoptypen ist jedoch mit einem potentiellen Vorkommen<br />
von verschiedenen Tierarten zu rechnen, die im folgenden Abschnitt beschrieben<br />
werden.<br />
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von Rast- oder Nahrungsgebieten von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
Potentielles Vorkommen:<br />
Aufgrund der Biotopausstattung ist mit dem potentiellen Vorkommen folgender nach § 44<br />
BNatSchG geschützte wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu rechnen.<br />
Gefäßpflanzen: Aufgrund der Biotopausstattung ist nicht mit einem Vorkommen von geschützten<br />
Arten zu rechnen. Im Zuge der Biotopkartierungen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010<br />
wurden diese Arten auch nicht erfasst.<br />
Fledermäuse: Aufgrund des angrenzenden Gehölzbestandes (FFH- und Landschaftsschutzgebiet<br />
„Tilzower Wald“), der teilweise ungenutzten Gebäude (alte Ziegelei) und den<br />
etablierten Staudenfluren ist mit einem potentiellen Vorkommen der Mopsfledermaus (Barbastella<br />
barbastellus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Große Bartfledermaus<br />
(Myotis brandtii), Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Kleine Bartfledermaus (Myotis<br />
mystacinus), Fransenfledermaus (Myotis natteri), Zwergfledermaus (Pipistellus pipistellus),<br />
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Graues<br />
Langohr (Plecotus austriacus) und Zweifarbenfledermaus (Vespertilio discolor) zu rechnen.<br />
Das Vorhabensgebiet wird jedoch ausschließlich als Nahrungshabitat genutzt, zumal die<br />
Bäume keine Baumhöhlen aufweisen.<br />
Säugetiere: Aufgrund der Nähe zum Feuchtbiotop (RUE04463) und zum nahe gelegenen<br />
Graben ist prinzipiell ein sporadischen Vorkommen des Fischotters (Lutra lutra) möglich.<br />
Nachweise für den Fischotter im Vorhabensgebiet oder in der näheren Umgebung bestehen<br />
jedoch nicht. Die Biotoptypenerfassung deutet auf keine relevanten Habitate innerhalb des<br />
Vorhabensgebietes hin. Weder die Aussagen des Umweltkartenportals noch die Biotopkartierung<br />
lassen ein Vorkommen dieser Arten vermuten.<br />
Amphibien/Reptilien: Ein Vorkommen des Laub- und Moorfrosches ist anhand der vorhandenen<br />
Biotopstrukturen, v.a. in den vernässten Bereichen, nicht gänzlich auszuschließen.<br />
Diese Arten nutzen extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen sowie teilweise Gehölzstrukturen<br />
als Tagesversteck, Sitzwarte und Nahrungshabitat. Laut den Aussagen des Umweltkartenportals<br />
(Stand August 2010) befinden sich im direkten Vorhabensgebiet keine geschützten<br />
Amphibien- und Reptilienarten. Da das Vorhabensgebiet v.a. durch einen dichten<br />
Laubholzbestand dominiert wird, ist mit einem Vorkommen von Amphibien und Reptilien<br />
nicht zu rechnen. Durch die Bestanderfassungen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 wird diese<br />
Aussage bestätigt.<br />
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Einzelfallprüfung<br />
Käfer: Trotz des aufgefundenen Totholzes und der älteren Einzelbäume sind keine streng<br />
geschützten Käferarten innerhalb des Vorhabengebietes zu vermuten. Im Zuge der Biotoptypenerfassung<br />
wurden keine Baumhöhle und/oder ausreichend feuchten Holzmulmkörper<br />
erfasst.<br />
Nachfalter: Aufgrund der Standortverhältnisse ist ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers<br />
ausgeschlossen. Die Biotoptypenerfassung deutet auf keine relevanten Habitate hin.<br />
Brutvogelarten: Das Vorhabensgebiet stellt aufgrund seiner Habitatstrukturen für eine Vielzahl<br />
an Brutvogelarten ein prinzipiell geeigneten Lebensraum dar. Aufgrund der häufig vorkommenden<br />
Habitate (Gehölzstrukturen, Einzelbäume und Staudenfluren) ist die Mehrzahl<br />
der potentiell vorkommenden Arten weit verbreitet und in ihrem Bestand in Mecklenburg-<br />
Vorpommern stabil.<br />
Beispiele dafür sind: Amsel (Turdus merula), Baumpieper (Anthus trivialis), Buchfink (Fringilla<br />
coelebs), Elster (Pica pica), Feldsperling (Passer montanus), Fitis (Phylloscopus trochilus),<br />
Gartengrasmücke (Sylvia borin), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Grünfink<br />
(Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer domesticus),<br />
Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kohlmeise (Parus major), Mönchsgrasmücke<br />
(Sylvia atricapilla), Rohrammer (Emberiza schoeniclus), Sprosser (Luscinia luscinia), Stieglitz<br />
(Carduelis carduelis), Wiesenpieper (Anthus pratensis) und Zaunkönig (Troglodytes troglodytes).<br />
Da keine Nisthöhlen oder dauerhaft genutzte Nistplätze während der Biotoptypenkartierung<br />
gesichtet wurden, stellt das Vorhabensgebiet nur ein Nahrungs- und Wanderhabitat mit dar.<br />
Die Gehölze dienen ferner zum Schutz und Versteck sowie als Ansitz- und Singwarte.<br />
Zugvögel: Das Plangebiet weist nur eine geringe Bedeutung für Zugvögel auf, da es laut<br />
aussagen des Umweltkartenportals außerhalb regelmäßig genutzter Rastflächen liegt. Des<br />
Weiteren wirken die bestehenden Vorbelastungen der näheren Umgebung als Vergrämungseffekte,<br />
so dass mit keinem relevanten Vorkommen von Zugvögeln zu rechnen ist.<br />
Eine Ermittlung der potentiellen Zugvögel ist somit nicht notwendig.<br />
Bewertung:<br />
Das Vorhabensgebiet bietet aufgrund seiner Biotopausstattung zwar prinzipiell geeignete<br />
Habitatstrukturen für einige geschützte Arten (v.a. Fledermäuse und Brutvögel) aber weder<br />
die Bestandserfassungen am 18.<strong>03</strong>.2010 und <strong>03</strong>.09.2010 noch die Aussagen Umweltkartenportals<br />
(Stand August 2010) bestätigen diese Vermutungen.<br />
Das Vorhabensgebiet grenzt östlich an Wohnbebauung (Einzelhausbebauung) der Ortschaft<br />
Ketelshagen an. Südlich wird es von einer Straße begrenzt, so dass das Vorhabensgebiet<br />
selbst zwar eine ziemlich reichhaltige Biotopausstattung aufweist, durch seine Lage jedoch<br />
teilweise isoliert ist.<br />
Auch das Gutachtliche Landschaftsprogramm weist für das Vorhabensgebiet kein besonderes<br />
Lebensraumpotenzial aus. Die bestehenden Vorbelastungen (in Form der Straße und der<br />
Bebauung) können zu Vergrämungseffekten durch optische und akustische Emissionen führen.<br />
Mit Vorbelastungen im Sinne von stofflichen Emissionen ist hingegen nicht zu rechnen.<br />
Die Vorhabensfläche liegt außerhalb nationaler und internationaler Schutzgebiete und ist<br />
nicht als Rast- oder Nahrungsflächen für Zugvögel bedeutsam.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die biologische<br />
Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Le-<br />
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Einzelfallprüfung<br />
bensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Die wildlebenden<br />
Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes<br />
in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen, zu<br />
entwickeln oder wieder herzustellen.<br />
Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />
Flora nicht beschrieben.<br />
II.3.7 Schutzgut: Landschafts- bzw. Ortsbild<br />
Bestand:<br />
Das Vorhabensgebiet befindet sich im Bereich einer ungenutzten Freifläche in der ländlich<br />
geprägten Ortslage Ketelshagen. Östlich befindet sich eine Wohnbebauung aus Einzelhäusern.<br />
Westlich grenzen eine ehemalige Tongrube und die Reste eines Gewerbe- und Industriegebietes<br />
„Alte Ziegelei“ an das Vorhabensgebiet. Im Norden erstrecken sich mit Gehölzen<br />
durchsetze, extensiv genutzte Grünlandflächen. Im Süden befindet sich die Zufahrtsstraße<br />
Dorfstraße mit einem straßenbegleitenden Rad- und Fußweg. Aufgrund der fortschreitenden<br />
Verbuschung wirkt das Vorhabensgebiet ungepflegt und ist für den Menschen nicht mehr<br />
und zugänglich.<br />
Bewertung:<br />
Das Vorhabensgebiet befindet sich außerhalb von Kerngebieten landschaftlicher Freiräume<br />
(Stufe 3 und 4). Die Landschaftsbildbewertung ist dennoch sehr hoch eingestuft, da das Vorhabensgebiet<br />
Teil des Landschaftsbildraumes II 6 – 33 Landschaft um Garz und <strong>Putbus</strong> -<br />
"Hochrügen" ist. Diese gilt laut landesweiter Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale<br />
als Gebiet mit starkem und abwechslungsreichem Relief und bildet mit dem hohen Waldanteil<br />
interessante, bemerkenswerte Teillandschaftsräume von hoher Landschaftsästhetik<br />
(Raumfolgen, Blickbeziehungen) und wird aufgrund ihrer Naturnähe, Vielfalt, Eigenart als<br />
besonders wertvoll eingestuft.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu sichern und zu pflegen. Ihre<br />
charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten, zu entwickeln oder wieder herzustellen.<br />
Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />
Landschaft nicht beschrieben.<br />
II.3.8 Schutzgut: Kultur- und Sachgüter<br />
Bestand:<br />
Innerhalb und in näherer Umgebung zum Vorhabensgebiet befinden sich keine Baudenkmäler.<br />
Im Untersuchungsgebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt.<br />
Bewertung:<br />
Denkmale sind gemäß § 2 (1) DSchG M-V Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von<br />
Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen<br />
bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung<br />
künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche<br />
Gründe vorliegen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes<br />
und der Denkmalpflege daher zu berücksichtigen.<br />
Bodendenkmale sind nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale<br />
im Lande Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) bewegliche oder unbewegliche<br />
Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als<br />
Bodendenkmale gelten auch Zeugnisse, die vom menschlichen und mit diesem im Zusammenhang<br />
stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden, Veränderungen<br />
und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr<br />
selbständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Denkmale und Bodendenkmale sind entsprechend als historische Zeugnisse menschlichen<br />
Dasein zu sichern und vor Beeinträchtigungen zu schützten.<br />
Für Bodendenkmale, die bei Erdarbeiten zufällig neu entdeckt werden, gelten die Bestimmungen<br />
des § 11 DSchG M-V. In diesem Fall ist die Untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />
zu benachrichtigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters<br />
oder Beauftragten des Landesamtes in unverändertem Zustand zu erhalten.<br />
Besondere Entwicklungsziele werden für das Vorhabensgebiet im Bezug zum Schutzgut<br />
Kultur- und Sachgüter nicht beschrieben.<br />
II.3.9 Schutzgut: Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander bestehen durch die Versiegelung und Überformung<br />
des Bodens, dem Verlust der Speicher- und Pufferfunktion als auch der biotischen<br />
Ertrags- und Lebensraumfunktion. Eingriffe in das Schutzgut Boden bewirken somit<br />
ein Eingriff in das Schutzgut Flora/Fauna, da Vegetationsflächen und Habitate verloren gehen,<br />
und in das Schutzgut Grundwasser, da die Grundwasserneubildungsrate innerhalb der<br />
versiegelten Flächen unterbunden wird. Durch das Versickern des Niederschlagswassers<br />
der versiegelten Bereiche in angrenzende Freiflächen wird der Eingriff jedoch auf ein erträgliches<br />
Maß reduziert und wirkt nicht erheblich.<br />
II.4 Entwicklungsprognose<br />
II.4.1Schutzgut Klima/Luft<br />
Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der<br />
klimatischen Situation sind nur geringfügig abzusehen. Die Versiegelung und Überbauung<br />
führen unter Umständen zu einem Aufheizen des lokalen Klimas. Eine Wirkung über das<br />
Vorhabensgebiet hinaus, wird jedoch ausgeschlossen.<br />
Das Verkehrsaufkommen wird durch die geplante Wohnbebauung nicht deutlich steigen, so<br />
dass nicht mit einer erheblichen Verschlechterung der Luftqualität durch ein potentiell steigenden<br />
Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Weitere verkehrliche Erschließungen sind in<br />
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet nicht vorgesehen, womit es zu keiner additiven und erheblichen<br />
Beeinträchtigung kommt.<br />
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II.4.2 Schutzgut Boden<br />
Einzelfallprüfung<br />
Aufgrund der Neuversiegelung, Überbauung und Überformung kommt es zu einem erheblichen<br />
Eingriff in das Schutzgut Boden und einem Totalverlust seiner Funktionen.<br />
Vor dem Hintergrund der Einstufung der Bodenfunktion als mittel bis hoch und der Tatsache,<br />
dass das Vorhabensgebiet bisher vollständig frei von Versieglung ist, ist der Totalverlust von<br />
ca. 1;150 m² als erheblich einzustufen. Durch die in Kapitel II.5.3 vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen<br />
ist diese Beeinträchtigung jedoch adäquat auszugleichen.<br />
II.4.3 Schutzgut Grundwasser<br />
Durch die Neuversiegelung wird die Grundwasserneubildungsfunktion beeinträchtig oder<br />
völlig unterbunden. Da das Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches versickert<br />
wird, verbleibt das Niederschlagswasser im Gelände und gleicht die Grundwasserneubildungsrate<br />
der versiegelten Flächen aus. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit<br />
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht abzusehen. Das Vorhaben<br />
wird den Wasserhaushalt der Umgebung nicht erheblich verändern.<br />
Ein Schadstoffeintrag über den Boden in das Grundwasser ist nicht zu erwarten, zumal<br />
durch den relativ großen Grundwasserflurabstand (>10 m) und das vorherrschende Bodensubstrat<br />
(staunasse und/oder grundwasserbestimmte Lehme und Tiefenlehme) das Grundwasser<br />
gut gegen Schadstoffeintrag geschützt ist.<br />
Der unmittelbar angrenzende Graben wird durch das Vorhaben weder unmittelbar (Überbauung)<br />
noch unmittelbar (Schadstoffeintrag) erheblich beeinträchtigt.<br />
II.4.4 Schutzgut Flora und Fauna<br />
Durch die Umsetzung des Vorhabens kommt es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />
und somit nicht zu einer deutlichen Steigerung akustischen und/oder optischen<br />
Emissionen durch den Individualverkehr. Zusätzliche stoffliche Emissionen sind ebenfalls<br />
nicht zu erwarten, so dass die betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens nicht als<br />
erheblich eingestuft werden.<br />
Der anlagebedingte Verlust von Vegetation (durch Versiegelung und Anlage neuer Vegetationsstrukturen)<br />
und der damit einhergehende Verlust von potentiellen Lebensräumen innerhalb<br />
des Vorhabensgebietes führt zu einem Verlust von Teilhabitaten zur Nahrungssuche,<br />
Ansitzwarten, Schutz- und Versteckmöglichkeiten und von temporären Brutstätten einiger<br />
Vogelarten. Da sich der Erhaltungszustand der potentiell betroffenen Arten nicht verschlechtert<br />
und die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben evt. betroffenen potenziellen<br />
Habitate für wildlebenden Tiere im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt<br />
bleibt, sind keine erheblichen Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten. Zudem können evt.<br />
Beeinträchtigungen mit Hilfe der in Kapitel II.5.1 vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen<br />
großteils verhindert bzw. durch die Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.<br />
II.4.5 Schutzgut Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild der Vorhabensfläche ist bereits durch Verbuschung und ruderale Vegetation<br />
beeinträchtigt. Im östlichen Umfeld befinden sich vorhandene Wohngebäude (Einzelhäuser)<br />
mit Gärten. Das Vorhaben gliedert sich gestalterisch in die angrenzende Bebauung<br />
ein und wird somit das Ortsbild nicht wesentlich verändern.<br />
Durch die geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche und der anschließenden Eingrünung<br />
der baulichen Strukturen, kommt es zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes. Die<br />
Verwendung von heimischen und standortgerechten Arten bei der Eingrünung der baulichen<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Strukturen sorgt zudem für ein harmonisches Einfügen des Vorhabensgebietes in die umliegende<br />
Landschaft.<br />
II.4.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Erhebliche Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern ist nicht zu erwarten.<br />
Bei Funden von Bodendenkmalen während der Bauphase sind die Forderungen des Landesamtes<br />
für Kultur und Denkmalpflege (2008) einzuhalten.<br />
II.4.7 Schutzgut Mensch<br />
Der Mensch kann stets über die Auswirkungen auf die anderen Schutzgüter mit betroffen<br />
sein. Daneben kann es Beeinträchtigungen insbesondere über die Wirkfaktoren Geräusche,<br />
Emissionen und Licht geben.<br />
Während der Bauphase wird es zu Geräuschbelästigungen kommen. Mit Einhaltung bestimmter<br />
Bauzeiten kann die zu erwartende Lärmbelästigung der Bevölkerung erheblich minimiert<br />
werden. Durch die vorbelastete Umgebung des Plangebietes und des prognostizierten<br />
geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens, ist nicht mit einer erheblichen betriebs- oder<br />
anlagenbedingten Beeinträchtigung durch akustische und/oder optischen Emissionen<br />
des Vorhabens zu rechnen.<br />
Da das Vorhabensgebiet nicht für die menschliche Erholung erschlossen ist, sind keine Konflikte<br />
mit den Belangen der landschaftsgebundenen Erholung sowie der Naherholung zu erwarten.<br />
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Einzelfallprüfung<br />
II.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />
Auswirkungen<br />
II.5.1 Vermeidung / Verringerung<br />
Die naturschutzrechtlichen Regelungen verpflichten den Verursacher, Beeinträchtigungen zu<br />
vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten (§ 15<br />
BNatSchG). Die Pflicht zur Vermeidung hat Vorrang vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Vor der Ableitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist deshalb zunächst darzustellen<br />
und zu prüfen, durch welche Vorkehrungen die jeweiligen Beeinträchtigungen zu vermeiden<br />
sind.<br />
Durch die Optimierung der Planung und durch das Beachten von Vermeidungsmaßnahmen<br />
kann eine Vielzahl an Beeinträchtigungen der Schutzgüter vermeiden oder erheblich verringert<br />
werden:<br />
• Durch die Versickerung der Niederschläge vor Ort kann der Eingriff in die Grundwasserneubildung<br />
vermieden werden.<br />
• Aus Gründen des Artenschutzes und entsprechend dem § 39 BNatSchG sind in der<br />
Zeit vom 01. März- 30. September Einzelbäume und Gehölze nicht zu fällen, zu roden<br />
oder zurück zuschneiden. Ein Eingriff in die Gehölze innerhalb des o.g. Zeitraumes<br />
ist lt. § 39 Abs. 5 BNatSchG nur zulässig wenn sie:<br />
o behördlich angeordnet, zugelassen oder durchgeführt wurden, sie<br />
o nicht auf andere Weise bzw. zu einem anderen Zeitpunkt durchführbar sind,<br />
o der Verkehrssicherheit dienen,<br />
o nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />
o oder zulässige Bauvorhaben, mit nur geringfügiger Gehölzbeseitigung zur<br />
Durchführung sind.<br />
• Dauerhaft genutzte Höhlenbäume sind prinzipiell zu erhalten. Bei zwingender Nichterhaltung<br />
dieser Bäume ist vorab eine Fledermausuntersuchung in Auftrag zu geben<br />
und ggf. ein Befreiungsverfahren vom Artenschutz beim LUNG M-V zu beantragen<br />
und ggf. vor der Fällung Ersatzquartiere zu schaffen.<br />
• Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Konzentration im<br />
Bereich vorbelasteter voll- und teilversiegelter Flächen. Baubedingt verdichtete Böden<br />
sind nach der Bauausführung wieder zu lockern und zu begrünen.<br />
• Schonende Lagerung von Baumaterialien, Vermeidung von zusätzlicher Oberbodenverdichtung<br />
während der Bauphase durch Nutzung der vorhandenen Straßen, Wege<br />
und sonstigen befestigten Flächen.<br />
• Lagerung von Treibstoffen und Schmiermitteln außerhalb des Plangebietes auf entsprechend<br />
gesicherten Standorten zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen ins<br />
Grundwasser innerhalb des Plangebietes.<br />
• ordnungsgemäße Entsorgung boden-, wasser- und luftbelastenden Stoffen während<br />
der Bauphase<br />
• Schutz des vorhandenen Baum- bzw. Gehölzbestandes vor schädigenden Einflüssen<br />
gemäß DIN 18920 (Wurzel, Kronen und Stammschutz)<br />
• Während der Baumaßnahmen ggf. aufgefundene Lesesteine und Totholz sind innerhalb<br />
der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft in Haufen zu platzieren und der Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
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II.5.2 Bestimmung des Kompensationserfordernisses<br />
Einzelfallprüfung<br />
Der Eingriffsbilanzierung liegen die Biotoptypenkartierung sowie der Entwurf des B-Planes<br />
zugrunde.<br />
Biotopwertansprache:<br />
Die Kompensationsermittlung erfolgt mit Hilfe der Biotopwertansprache. Durch die flächendeckende<br />
Bestandserfassung anhand einer Biotoptypenkartierung können auf eine nachvollziehbare<br />
Weise die tatsächlich betroffenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes beurteilt<br />
werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Regenerationsfähigkeit sowie der<br />
regionalen Einstufung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen der BRD, wobei der höhere<br />
Wert zur Bewertung herangezogen wird.<br />
Tabelle: Wertstufenermittlung der Biotoptypen<br />
Standardkriterien/<br />
Biotoptyp<br />
Regenerationsfähigkeit<br />
Gefährdete Biotoptypen<br />
nach<br />
der Roten Liste<br />
Wertstufe Kompensationserfordernis<br />
GMB (9.2.4) 0 2 2 2,5<br />
OSK (14.10.1) 0 0 0 0<br />
RHU (10.1.3) 0 2/3 2 3<br />
BBG (2.7.3) 3 3 3 4<br />
WBR (1.5.2)<br />
(BWB)<br />
4 2 3 4<br />
BHB (2.3.3) 3 3 3 4<br />
BRN (2.6.6) 3 2 3 4<br />
VWD (6.5.2)<br />
BWB<br />
1 2 2 3<br />
Das Kompensationserfordernis richtet sich nach der Werteinstufung eines Biotoptyps, wobei<br />
ein mittleres Kompensationserfordernis angesetzt wurde. Die Vorbelastungen durch die unmittelbar<br />
angrenzenden Wohnbebauung und die Straße bedingen ein geringeres Kompensationserfordernis.<br />
Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen:<br />
Die räumliche Nähe von Eingriffe zu bestehenden Störquellen oder vorbelasteten Bereichen<br />
müssen in das Kompensationserfordernis mit einbezogen werden. Der Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />
bestimmt maßgeblich das Entwicklungspotential der Werte und Funktionen des<br />
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad I ≤ 50 m = 0,75 Korrekturfaktor<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad II ≤ 200 m = 1,0 Korrekturfaktor<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad III ≤ 800 m = 1,25 Korrekturfaktor<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad II > 800 m = 1,5 Korrekturfaktor<br />
Biotopbeseitigung mit Versiegelung (Totalverlust):<br />
Eine Vollversiegelung erfolgt durch die Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der festgelegten<br />
Baugrenze und der Zufahrtsstraßen.<br />
Das liegende Totholz (HTB) ist innerhalb des Plangebietes in den Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu platzieren und der<br />
Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung zu stellen.<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Tabelle: Ermitteln des Kompensationserfordernisses für die Biotopbeseitigung mit Versiege-<br />
lung<br />
Biotoptyp Flächenverbrauch<br />
(m²)<br />
Wertstufe <br />
Kompensationserforder- Flächen<br />
nis + Zuschlag Versie- äquivalent für<br />
gelung x Korrekturfaktor Kompensation<br />
Freiraumbeeinträch-<br />
tigungsgrad I<br />
WBR (1.5.2) 778,69 3 (4,0+0,5) x 0,75 2.628,08<br />
GMB (9.2.4) 285,16 2 (2,5+0,5) x 0,75 641,61<br />
VWD (6.5.2) 48,95 2 (3,0+0,5) x 0,75 128,49<br />
RHU (10.1.3) 27,20 2/3 (3,0+0,5) x 0,75 71,40<br />
Kompensationsbedarf gesamt: 3.469,58<br />
Erläuterung zum Kompensationserfordernis:<br />
Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung liegt der Freiraumbeeinträchtigungsgrad bei<br />
0,75. Die isolierten Lage der vorhandenen Biotoptypen zu anderen wertvollen Vegetationsflächen<br />
mit ähnlicher Ausstattung und die bestehenden Vorbelastungen bedingen ein mittleres<br />
Kompensationserfordernis.<br />
Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust:<br />
Durch die Baumaßnahmen, der Bodenauf- und -abtrag und die anschließende Gestaltung<br />
der Gärten bzw. Wohnungsnahen Grünflächen kommt es zu einer Biotopbeseitigung mit<br />
Funktionsverlust. Des Weiteren sind im geringen Maße bestehende Gehölzflächen für die<br />
Anlage von Kompensationsmaßnahmen (Pflanzen von Hecken) zu roden, um aus gestalterischen<br />
Gründen ein harmonisches Bild zu erzeugen. Bereits versiegelte Flächen werden<br />
nicht als Verlust der Vegetation berechnet.<br />
Tabelle: Ermitteln des Kompensationserfordernisses für die Biotopbeseitigung mit Funktions-<br />
verlust<br />
Biotoptyp Flächenverbrauch<br />
(m²)<br />
Wertstufe <br />
Kompensationserfor- Flächen<br />
dernis x Korrektur- äquivalent für<br />
faktorFreiraumbe- Kompensation<br />
einträchtigungsgrad I<br />
WBR (1.5.2) 500,00 3 4,0 x 0,75 1.500,00<br />
GMB (9.2.4) 747,55 2 2,5 x 0,75 1.401,65<br />
VWD (6.5.2) 44,06 2 3,0 x 0,75 99,13<br />
RHU (10.1.3) 411,72 2/3 3,0 x 0,75 926,37<br />
BBG (2.7.3) 105,87 3 4,0 x 0,75 317,61<br />
BRN (2.6.6) 43,00 3 4,0 x 0,75 129,00<br />
BHB (2.3.3) 23,22 3 4,0 x 0,75 69,69<br />
Kompensationsbedarf gesamt: 4.443,45<br />
Erläuterung zum Kompensationserfordernis<br />
Aufgrund der umliegenden Bebauung liegt der Freiraumbeeinträchtigungsgrad bei 0,75. Die<br />
teilweise isolierte Lage der vorhandenen Biotoptypen (Bebauung und angrenzende Straße)<br />
zu anderen wertvollen Vegetationsflächen mit ähnlicher Ausstattung und die bestehenden<br />
Vorbelastungen bedingen ein mittleres angesetztes Kompensationserfordernis.<br />
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Baumfällungen:<br />
Einzelfallprüfung<br />
Innerhalb des Plangebietes befinden sich mehrere gem. § 3 Bauschutzsatzung der Stadt<br />
<strong>Putbus</strong> geschützte Bäume. Die Umsetzung der vorliegenden Planung sieht einen möglichst<br />
behutsamen Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand vor.<br />
Sollten aufgrund baulicher Zwänge Baumfällungen notwendig werden, wird im weiteren Planungsverlauf<br />
entsprechend § 6 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt<br />
<strong>Putbus</strong> ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Behörde gestellt und entsprechend der<br />
Bestimmungen des § 8 der Baumschutzsatzung kompensiert.<br />
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt <strong>Putbus</strong> vom 14. März 2008 hat<br />
den Schutzzweck, die Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile zur<br />
a) Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
b) Erhaltung von Lebensräumen für die Tierwelt und zur Sicherung eines artenreichen<br />
Baumbestandes<br />
c) Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />
d) Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
e) Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas festzusetzen.<br />
Der § 2 Geltungsbereich diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb des<br />
Gemeindegebiet <strong>Putbus</strong> und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.<br />
Entsprechend dem § 3 Schutzgegenstand sind, mit Ausnahme von § 2 Abs. 2, alle Bäume<br />
mit einem Stammumfang ab 0,8 m, gemessen in 1,0 Meter Höhe über dem Erdboden, sowie<br />
mit geringer Stammdicke wachsende Bäume wie z.B. Rotdorn, Weißdorn, Mehlbeere, Stechpalme,<br />
Feldahorn und Robinie mit einem Stammumfang ab 0,3 m gemessen in 1,0 Meter<br />
Höhe über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang<br />
unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.<br />
Geschützt sind auch mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 0,8 m<br />
beträgt und wenn einer der Stämme einen Umfang von mindestens 0,3 m hat.<br />
Der Schutz gilt ebenfalls für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen<br />
zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 und 2 nicht erfüllt sind,<br />
sowie für alle vorgenommene Ersatzpflanzungen ohne Rücksicht auf Stammumfang.<br />
Nach § 4 Verbotene Handlungen dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen,<br />
zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Eine wesentliche<br />
Veränderung des Aufbaues liegt auch vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen<br />
werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das<br />
weitere Wachstum beeinträchtigen.<br />
Unter die Verbote des Absatzes 1 fallen auch Einwirkungen auf den Wurzel-, Stamm- und<br />
Kronenbereich, die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können.<br />
Wird die Beseitigung eines geschützten Baumes durch die Stadt <strong>Putbus</strong> auf Grundlage des §<br />
6 Abs. 1 Buchstabe b oder e genehmigt, so hat der Antragsteller laut § 8 auf seine Kosten<br />
Ersatzpflanzungen als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter auf seinem oder einem<br />
öffentlichen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung vorzunehmen und diese zu<br />
erhalten. Ist ein anderer Antragsteller, so tritt er an die Stelle des Eigentümers oder<br />
Nutzungsberechtigten. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn die<br />
Ersatzpflanzung nach Ablauf von 3 Jahren einen ihrer Art entsprechenden Austrieb aufweist.<br />
Der Umfang der Ersatzpflanzungen richtet sich nach dem Stammumfang des geschützten<br />
Baumes gemessen in 1.0 m Höhe. Hierbei sind folgende Richtwerte zu beachten:<br />
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Einzelfallprüfung<br />
a) Stammumfang von 80 bis 100 Zentimeter (bzw. 30 Zentimeter im Falle geringwüchsiger<br />
Arten nach § 3 Abs. 1): ein Ersatzbaum mit einem Mindeststammumfang von 16 bis 18<br />
Zentimeter in 1,0 Meter Höhe,<br />
b) Stammumfang über 100 Zentimeter: zwei Ersatzbäume mit einem Mindeststammumfang<br />
von 16 – 18 Zentimeter in 1,0 Meter Höhe<br />
Die Ersatzpflanzungen sind vorzugsweise mit gleichartigen, einheimischen und<br />
standortgerechten Laub- oder Nadelbaumarten auszuführen. Ersatzpflanzungen auf fremden<br />
Grundstücken setzen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers und<br />
Nutzungsberechtigten zur Pflanzung und Pflege voraus.<br />
Biotopbeeinträchtigung:<br />
Eine Beeinträchtigung von Biotopen oder Lebensräumen durch mittelbare Eingriffswirkung<br />
besteht nicht.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes:<br />
Das Landschaftsbild innerhalb des Vorhabensgebietes ist durch seine Lage an der Ortsgrenze<br />
zu Ketelshagen und der stark vorangeschrittenden Sukzession ist das beeinträchtigt. Es<br />
kommt zu keiner weiteren erheblichen Beeinträchtigung. Die vorgeschlagene städtebauliche<br />
Entwicklung, inklusive der grünordnerischen Maßnahmen sind positiv für das Landschafs-<br />
bzw. Ortsbild zu bewerten.<br />
Berücksichtigen von Sonderfunktionen: Additive Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher<br />
Freiräume: Eine Ermittlung eines additiven Kompensationsbedarfs aufgrund der Betroffenheit<br />
von landschaftlichen Freiräumen der Wertstufe 4 und von landschaftlichen Freiräumen<br />
der Wertstufe 3 verbunden mit einem überdurchschnittlichen Natürlichkeitsgrad ist für<br />
das Plangebiet nicht notwendig.<br />
Berücksichtigen von faunistischen Sonderfunktionen: Es liegen keine faunistischen Sonderfunktionen<br />
des Plangebietes vor. Das Vorhaben ist kein Eingriff in Lebensräume gefährdeter<br />
Arten mit großen Raumansprüchen. Gefährdete und naturraumtypische Arten und Arten mit<br />
Indikatorfunktionen für wertvolle Biotope und Biotopstrukturen wurden für den direkten Eingriffsstandort<br />
nicht nachgewiesen. Die multifunktionalen Kompensationsmaßnahmen sollen<br />
einen hohen Wert für die Fauna aufweisen.<br />
Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes: Eine Bilanzierung der Sonderfunktion<br />
des Landschaftsbildes ist aufgrund der Vorbelastung des Standortes nicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Besondere Leistungsbereiche abiotischer<br />
Wert- und Funktionselemente kommen im Vorhabensgebiet nicht vor. Kompensationsmaßnahmen<br />
sollen eine Multifunktionalität aufweisen und sowohl abiotische als auch<br />
biotische Funktionen des Naturhaushaltes kompensieren.<br />
Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs:<br />
Summe 1.1: 3.469,58<br />
1.2: 4.443,45<br />
Gesamtsumme: 7.913,<strong>03</strong><br />
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II.5.3 Geplante Maßnahmen für die Kompensation<br />
Einzelfallprüfung<br />
Innerhalb des Plangebietes stehen umfangreiche Flächen zur Kompensation der ermittelten<br />
Eingriffe zur Verfügung. Zu den Kompensationsmaßnahmen gehören:<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
M1 Anlage einer Streuobstwiese:<br />
Innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft soll auf 167,72 m 2 eine extensiv gepflegte Streuobstwiese angepflanzt werden.<br />
Die Kompensationsmaßnahme setzt sich aus zwei Teilen zusammen.<br />
• Anlage eines artenreichen Extensivgrünlandes (naturnahe Wiese):<br />
Auf 167,72 m 2 ist eine artenreiche Staudenflur durch Ansaat mit RSM 8.1Kräuter Biotopflächen<br />
(artenreiches Extensivgrünland) ohne Bromus spec. herzustellen. Die Fläche ist<br />
durch ein langfristiges Pflegemanagement dauerhaft zu unterhalten und durch Mahd und<br />
Abtransport des Mähgutes dauerhaft auszuhagern.<br />
• Anpflanzen von Einzelbäumen:<br />
Auf 167,72 m 2 naturnaher Wiese (s.o.) sollen 15 Einzelbäume alter standortgerechter Obstbaumarten<br />
mit einem Stammumfang von 10-12 cm erfolgen. Geeignete Obstbaumarten sind<br />
u.a. Champagnerrenette, Rote Sternrenette, Bismarkapfel, Winterrambour, Gallerts Butterbirne,<br />
Bayerische Weinbirne, Bunte Julibirne, Katinka.<br />
Die Bäume sind durch ein langfristiges Pflegemanagement artgerecht zu pflegen. Als Bezugsfläche<br />
wird pro Baum ein Flächenäquivalent von 25 m 2 zugrunde gelegt.<br />
Maßnahmen zum Anpflanzen Bäume, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
M2 Anpflanzen von Einzelbäumen (aufgrund von Baumfällungen):<br />
Zur Kompensation der gefällten Bäume sind gem. § 8 der Baumschutzsatzung Einzelbäume<br />
mit einem Stammumfang von 16-18 cm als Überhälter innerhalb der Hecke bzw. innerhalb<br />
des Planungsgebietes zu pflanzen. Die exakte Verortung der Gehölze erfolgt in Absprache<br />
mit der zuständigen Naturschutzbehörde während der Ausführungsplanung.<br />
M3 Pflanzung einer Hecke mit Überhältern<br />
Es sind heimische, standortgerechte Arten der Pflanzqualität h= 125/150 zu verwenden. Pro<br />
Quadratmeter ist mindestens 1 Strauch zu pflanzen. Geeignete Arten sind u.a. Hundsrose<br />
(Rosa canina). Weinrose (Rosa rubiginosa) Wolliger Schneeball (Virburnum lantana), Gewöhnlicher<br />
Schneeball (Viburnum opulus), Schlehe (Prunus spinosa), Ohrweide (Salix aurita),<br />
Salweide (Salix caprea) und Purpurweide (Salix purpurea). Innerhalb der Anpflanzungen<br />
mit Gehölzen sind 10 Einzelbäume als Überhälter mit einem Stammumfang von 16-18 cm<br />
und einem Pflanzabstand von 10 m untereinander zu pflanzen. Die Baumarten müssen<br />
standortgerecht und heimisch sein. Geeignete Arten sind u.a. Winterlinde (Tilia cordata),<br />
Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Eberesche (Sorbus aucuparia), Vogelkirsche (Prunus avium),<br />
Traubenkirsche (Prunus padus), Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer platanoides)<br />
und Bergahorn (Acer pseudoplatanus).<br />
Die neu angelegten Gehölzstrukturen bieten v.a. der Avifauna günstige Bruthabitat und ggf.<br />
Ansitzwarten. Darüber hinaus stellen sie ein kulturelles und naturschutzfachlich wertvolles<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Landschaftselement dar, das zahlreichen Tierarten neue Lebensraumstruktur bietet und als<br />
Windschutz dienen kann. Die Bäume sorgen für eine Verbesserung des Bodens, des Klimas<br />
und der Luft.<br />
M4 Anlage von privater Grünfläche mit extensiver Nutzung<br />
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes wird eine private Grünfläche zur Gestaltung der<br />
Baugrundstücke zur harmonischen Einbettung der Bebauung in die Umgebung angelegt. Die<br />
Grünfläche wird extensiv gepflegt und erstreckt sich auf einer Fläche von 378,79 m 2 .<br />
M5 Anlage von Ziergärten<br />
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (außerhalb der Baugrenzen) werden Ziergärten<br />
zur Gestaltung der Baugrundstücke angelegt. Die Gestaltung der Ziergärten erfolgt nach<br />
individuellem Geschmack, jedoch sind Ziergärten im Allgemeinen durch Rasenflächen, Gehölze<br />
und Staudenfluren geprägt. Neben einem hohen Anteil an nichtheimischen Arten werden<br />
jedoch auch vereinzelt heimische Arten und Obstgehölze gepflanzt. Die Ziergärten<br />
erstrecken sich auf eine Fläche von 664,31 m².<br />
Maßnahmen zur Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen (nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a und Abs. 6 BauGB)<br />
M6 Erhalt von Gehölzbiotopen<br />
Im nördlichen sowie im süd-östlichen Planbereich sind auf insg. 771,30 m² Flächen zum Erhalt<br />
von besonders wertvollen Biotopen (BWB) vorgesehen. Diese Maßnahme ist aufgrund<br />
der jeweiligen Bedeutung der betroffenen Biotope wertvoll, so dass hier eine mittlere Kompensationswertzahl<br />
angesetzt wird.<br />
Kompensation Landschaftsbild:<br />
Durch die Bepflanzung mit Bäumen (Streuobstwiese) auf dem nördlichen Teil des Plangebietes<br />
wird das Vorhaben von den weitläufigen, mit Gehölzen durchsetzten Grünlandflächen<br />
nördlich des Vorhabensgebietes abgeschirmt. Zudem erfolgt eine Bepflanzung des Ortsrandes,<br />
die sich harmonisch in die Landschaft eingliedert. Somit ist das Vorhaben von der Ortschaft<br />
Ketelshagen aus nicht sichtbar. Das Landschaftsbild bleibt somit weitgehend ungestört.<br />
Kompensation Boden, Flora und Fauna:<br />
Die Kompensationsmaßnahmen wirken multifunktional auf alle Schutzgüter. Insbesondere<br />
den wild lebenden Tieren und Pflanzen werden mit der Anlage einer extensiv gepflegten<br />
Obstwiese einer wertvoller, naturnaher und strukturreicher Lebensraum geschaffen. Innerhalb<br />
von Siedlungsgebieten stellen Obstbaumwiesen sehr wertvolle Trittsteinbiotope dar.<br />
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Ermittlung des Flächenäquivalents:<br />
Einzelfallprüfung<br />
Tabelle: Ermitteln des Flächenäquivalents durch Kompensation innerhalb des Plangebietes<br />
Biotoptyp<br />
Fläche<br />
m<br />
in<br />
2<br />
WertstufeKompensations-wertzahl<br />
Leistungsfaktor Flächen-<br />
äquivalent<br />
Anpflanzen einer Hecke<br />
mit Überhältern<br />
(M3)<br />
960,40 2,0 3,0 0,6 1.728,72<br />
Anpflanzen von Einzelbäumen,<br />
25 Stück<br />
mit 25m² pro Baum<br />
(M1+M3)<br />
625,00 2,0 3,0 0,6 1.125,00<br />
Anlage eines artenreichenExtensivgrünlandes<br />
(naturnahe<br />
Wiese) (M1)<br />
Anlage einer privaten<br />
Grünfläche mit exten-<br />
siver Nutzung (M4)<br />
Anlage von Ziergärten<br />
(M5)<br />
167,72 2,0 3,5 0,6 352,21<br />
378,79 2,0 2,0 0,5 378,79<br />
664,31 0 0,5 0,4 132,86<br />
Gesamtumfang der Kompensation innerhalb des Plangebietes (Flächenäquivalent für Kompensation):<br />
3.717,58<br />
Der Leistungsfaktor der Maßnahme M 1 wird mit 0,6 bei angesetzt, da es sich bei den Kompensationsmaßnahmen<br />
um ein Wertbiotop handelt. Streuobstwiesen sind nach der Roten<br />
Liste der Biotoptypen der BRD ein stark gefährdetes Biotop. Streuobstwiesen wirken multifunktional<br />
auf alle Schutzgüter und haben somit einen sehr hohen Stellenwert für Natur und<br />
Landschaft. Sie vereinen Vegetationsausstattungen und Habitate wie sonst kaum ein Biotop<br />
und schaffen einen einzigartigen ökologischen und kulturellen Wert innerhalb von Siedlungsflächen.<br />
Bilanzierung:<br />
Dem Eingriff im rechnerisch ermittelten Wert von 7.913,<strong>03</strong> Kompensationsflächenpunkten<br />
stehen interne Kompensationsmaßnahmen im Wert von 3.717,58 Es ergibt sich ein Defizit<br />
von – 4.195,45 Kompensationsflächenpunkten.<br />
Durch das Erbringung von zusätzlichen, externen Kompensationsmaßnahmen (Aufforstung)<br />
kann der Eingriff rechnerisch ausgeglichen werden.<br />
II.6 Variantenprüfung<br />
Planerische Alternativen zur geplanten Bebauung innerhalb der Plangebietsgrenze bestehen<br />
nicht. Durch die Planungsoptimierung wurde der bestehende Baumbestand in die Planung<br />
mit einbezogen, um das Fällen von Einzelbäumen auf ein geringes Maß zu reduzieren. Um<br />
die Versiegelung gering zu halten, wurde nur eine zentrale Erschließungsstraße festgesetzt.<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Die Konzentration des Wohngebietes auf das unmittelbar angrenzende Grundstück der vorhandenen<br />
Wohnbebauung vermeidet eine zusätzliche Zersiedlung freier Landschaft (Baulückenschluss)<br />
und stellt eine homogene Einbindung des Wohngebietes in die Umgebung sicher.<br />
Ohne Durchführung des Vorhabens kommt es zu einer fortschreitenden Sukzession der Vorhabensfläche.<br />
Die Staudenflur sowie die vorhandenen Gehölzbestände entwickeln sich entsprechend<br />
ihren Stadien weiter und bilden zunehmend dichte Gebüsche und Jungaufwuchs<br />
aus heimischen Gehölzarten. Es kommt zu einer Verbuschung mit Buchen, Brombeer- und<br />
anderen Laubholzarten. Die Halboffenlandstrukturen der Staudenfluren im Wechsel mit Gehölzen<br />
ginge verloren. Die Feuchtgrünländer würden überschattet und verbuschen. Für eine<br />
Vielzahl an Tieren insbesondere Brutvogelarten würden Nahrungshabitate verschwinden.<br />
Landschaftsästhetisch wäre eine undurchdringliche Verbuschung geringwertig und könnte<br />
nicht der wohnortsnahen Erholung dienen.<br />
II.7 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Nach § 4c BauGB ist die Gemeinde überwachungspflichtig. Die Gemeinde hat zu entscheiden,<br />
welche Personen / Ämter zur Durchführung der Überwachungen zu beauftragen sind.<br />
Die Überwachungen haben an einem jahreszeitlich geeigneten Zeitpunkt zu erfolgen und<br />
sind zu dokumentieren. Die Auswertungen der Dokumentationen und mögliche Handlungsanweisungen<br />
sind dem Bauherren mitzuteilen.<br />
• Um eine optimale Entwicklung der Streuobstwiese zu überwachen, muss durch eine<br />
fachkundige Person das Pflegemanagement insbesondere die Mahd und die Pflege<br />
der Obstbäume überwacht und beurteilt werden. Das Pflegemanagement ist den entsprechenden<br />
Aussagen des Monitorings anzupassen. Die Begehung und Überwachung<br />
hat nach Pflanzung der Obstbäume jährlich mindestens 10 Jahre lang danach<br />
alle 5 Jahre zu erfolgen. Durch die Überwachung soll das Anwachsen und die Entwicklung<br />
der Obstbäume überprüft und ggfs Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden.<br />
Abgestorbene Obstbäume sind zu ersetzen. Des Weiteren sind insbesondere<br />
die Rückschnitte an den Obstbäumen fachkundig zu betreuen. In den ersten 10 Jahren<br />
erfolgen jährlich Erziehungsschnitte, danach erfolgen alle 5 Jahre ein Verjüngungsschnitt.<br />
II.8 Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach BauGB<br />
Das Planungsgebiet liegt in Randlage der Ortschaft Ketelshagen und ist somit einerseits<br />
durch Siedlungsstrukturen (Einzelhausbebauung mit Gärten) und andererseits durch Freifläche<br />
geprägt.<br />
Aufgrund der direkt östlich angrenzenden Wohnbebauung und der südlich angrenzenden<br />
Straße ist das Gebiet vorbelastet. Zudem werden die siedlungsnahen, baumlosen Areale als<br />
Mülldeponie genutzt, denn diese Areale werden teilweise durch Müllablagerungen und die<br />
unsachgemäße Beseitigung von Grün- und Gebüschschnitt beeinträchtigt.<br />
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes kommt es zu erheblichen Eingriffen in das<br />
Schutzgut Boden und Flora, durch Versiegelung und Verlust der vorhandenen Vegetation.<br />
Durch die geplanten Kompensationsmaßnahmen werden diese jedoch ausgeglichen. Weitere<br />
erhebliche Beeinträchtigungen werden bereits durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />
verhindert.<br />
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Einzelfallprüfung<br />
Die Ermittlung des Kompensationserfordernisses ergibt 7.913,<strong>03</strong> Kompensationsflächenpunkte.<br />
Innerhalb des Plangebietes können 3.717,58 Kompensationsflächenpunkte durch die<br />
Anlage von Hecken mit Überhältern, Baumpflanzungen, die Anlage einer Streuobstwiese<br />
sowie die Anlage privater Grünflächen mit extensiver Nutzung kompensiert werden.<br />
Um den Eingriff rechnerisch auszugleichen wird eine externe Kompensationsmaßnahme in<br />
Form einer Aufforstung mit einem Umfang von 4.195,45 Kompensationsflächenpunkten eingebracht.<br />
Mit der Erbringung von zusätzlichen externen Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff<br />
rechnerisch ausgeglichen werden.<br />
Aufgestellt:<br />
Bergen, den 25.09.2010<br />
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QUELLEN / LITERATUR<br />
Quellen<br />
BAUGESETZBUCH i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt<br />
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBL. I S. 2585) geändert wurde,<br />
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990<br />
(BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />
geändert BÜRO FÜR LANDSCHAFTS- UND FREIRAUMARCHITEKTUR THOMAS NIESSEN<br />
(20<strong>07</strong>): Landschaftsplan der Stadt Bergen auf Rügen.<br />
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) vom<br />
29.<strong>07</strong>.2009, (BGBl. I S: 2542),<br />
GESETZ ZUM SCHUTZE DER NATUR UND DER LANDSCHAFT IM LANDE M-V (Landesnaturschutz<br />
gesetz M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.10. 2002 (GVOBl. M-V<br />
20<strong>03</strong> S. 1), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V<br />
2006, S. 136) geändert wurde,<br />
Landesbauordnung M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 102),<br />
RAUMORDNUNGSGESETZ i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), das<br />
zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.<strong>07</strong>.2009 (BGBl. I S.2585) geändert worden<br />
ist.<br />
STADT PUTBUS (2006): Satzung der Stadt <strong>Putbus</strong> über die Schaffung von Stellplätzen für Kfz<br />
und Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Kraftfahrzeugeinstellplätzen. Stellplatzsatzung.<br />
In der seit dem 15.08.2006 gültigen Fassung.<br />
STADT PUTBUS (2008): Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt <strong>Putbus</strong> Neufassung.<br />
berücksichtigt die 1. Änderungssatzung vom 14.<strong>03</strong>.2008.<br />
VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG DES PLANIN<br />
HALTS (Planzeichenverordnung, PlanzV) 1990 vom 18. 12.1990 (BGBL. 1991 I, S.<br />
58).<br />
VERORDNUNG ÜBER DEN BAU UND BETRIEB VON GARAGEN UND OFFENEN STELLPLÄTZEN (Gara<br />
genverordnung - GarVO -) vom 17.04.1990, Fundstelle: HmbGVBl. 1990, S. 75<br />
WASSERGESETZ DES LANDES M-V (LWaG M-V) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V 1992, S. 669)<br />
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101),<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
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