544.000 Betroffene - Pensionistenverband Oberösterreich
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<strong>Oberösterreich</strong> Politik<br />
Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger<br />
Fairere Wohnbeihilfe<br />
für SeniorInnen<br />
Landesrat Kepplinger erreicht Anhebung<br />
der Wohnbeihilfe ab 1. Jänenr 2009.<br />
Auf Initiative von Wohnbau-Landesrat Dr.<br />
Hermann Kepplinger beschloss die Oö. Landesregierung<br />
Anfang Oktober eine Reform<br />
der Wohnbeihilfe. Die Herzstücke der neuen<br />
Wohnbeihilfe sind die Anhebung der maximalen<br />
Förderung von monatlich 3 Euro auf<br />
3,50 pro Quadratmeter und eine fairere Einschleifregelung<br />
bei Überschreiten der Einkommensgrenzen<br />
– gültig ab 1. Jänner 2009.<br />
Für Landesrat Dr. Kepplinger steht fest,<br />
„dass mit der höheren und faireren Wohnbeihilfe<br />
ein wichtiger Schritt zur Entlastung<br />
tausender Haushalte gesetzt werden kann.<br />
Die Teuerung im Bereich Wohnen belastet<br />
vor allem auch SeniorInnen die finanziell<br />
ohnehin wenig Spielraum haben. Dort,<br />
wo entsprechende Mietausgaben gegeben<br />
sind, wirkt sich die Anhebung<br />
der maximalen monatlichen<br />
Wohnbeihilfe um 50<br />
Cent je Quadratmeter finanziell<br />
positiv aus.“<br />
Das zweite Herzstück der Reform, die<br />
fairere Einschleifregelung, sieht vor, dass es<br />
künftig, bei geringfügigen Überschreitungen<br />
der Einkommensgrenze für die maximale<br />
Wohnbeihilfe, zu einem Zuwachs in der<br />
Haushaltskassa kommt. Das funktioniert,<br />
indem pro Euro Mehreinkommen nicht ein<br />
Euro Beihilfe gestrichen wird, sondern 25 %<br />
der Mehreinkommen beim Wohnbeihilfenbezieher<br />
verbleiben.<br />
Zusammenfassend profitiert man von der<br />
höheren Wohnbeihilfe, wenn der anrechen-<br />
Wohnbau-LR Dr. Hermann Kepplinger: „Die höhere und fairere Wohnbeihilfe<br />
ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung tausender Haushalte.“<br />
bare Wohnungsaufwand (monatliche Miete<br />
ohne Betriebskosten) über 3 Euro/m2 liegt<br />
oder die Einkommensgrenze für die maximale<br />
Wohnbeihilfe knapp überschritten wird. Die<br />
Obergrenze für die Wohnbeihilfe bei nicht geförderten<br />
Mietwohnungen von monatlich 200<br />
Euro bleibt unverändert bestehen.<br />
Landesrat Kepplinger kündigt außerdem<br />
an, dass noch vor Einführung der Reform<br />
alle, deren Beihilfe am 1.1.2009 automatisch<br />
erhöht wird, brieflich über die Details informiert<br />
werden.<br />
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