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544.000 Betroffene - Pensionistenverband Oberösterreich

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<strong>Oberösterreich</strong> Politik<br />

Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger<br />

Fairere Wohnbeihilfe<br />

für SeniorInnen<br />

Landesrat Kepplinger erreicht Anhebung<br />

der Wohnbeihilfe ab 1. Jänenr 2009.<br />

Auf Initiative von Wohnbau-Landesrat Dr.<br />

Hermann Kepplinger beschloss die Oö. Landesregierung<br />

Anfang Oktober eine Reform<br />

der Wohnbeihilfe. Die Herzstücke der neuen<br />

Wohnbeihilfe sind die Anhebung der maximalen<br />

Förderung von monatlich 3 Euro auf<br />

3,50 pro Quadratmeter und eine fairere Einschleifregelung<br />

bei Überschreiten der Einkommensgrenzen<br />

– gültig ab 1. Jänner 2009.<br />

Für Landesrat Dr. Kepplinger steht fest,<br />

„dass mit der höheren und faireren Wohnbeihilfe<br />

ein wichtiger Schritt zur Entlastung<br />

tausender Haushalte gesetzt werden kann.<br />

Die Teuerung im Bereich Wohnen belastet<br />

vor allem auch SeniorInnen die finanziell<br />

ohnehin wenig Spielraum haben. Dort,<br />

wo entsprechende Mietausgaben gegeben<br />

sind, wirkt sich die Anhebung<br />

der maximalen monatlichen<br />

Wohnbeihilfe um 50<br />

Cent je Quadratmeter finanziell<br />

positiv aus.“<br />

Das zweite Herzstück der Reform, die<br />

fairere Einschleifregelung, sieht vor, dass es<br />

künftig, bei geringfügigen Überschreitungen<br />

der Einkommensgrenze für die maximale<br />

Wohnbeihilfe, zu einem Zuwachs in der<br />

Haushaltskassa kommt. Das funktioniert,<br />

indem pro Euro Mehreinkommen nicht ein<br />

Euro Beihilfe gestrichen wird, sondern 25 %<br />

der Mehreinkommen beim Wohnbeihilfenbezieher<br />

verbleiben.<br />

Zusammenfassend profitiert man von der<br />

höheren Wohnbeihilfe, wenn der anrechen-<br />

Wohnbau-LR Dr. Hermann Kepplinger: „Die höhere und fairere Wohnbeihilfe<br />

ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung tausender Haushalte.“<br />

bare Wohnungsaufwand (monatliche Miete<br />

ohne Betriebskosten) über 3 Euro/m2 liegt<br />

oder die Einkommensgrenze für die maximale<br />

Wohnbeihilfe knapp überschritten wird. Die<br />

Obergrenze für die Wohnbeihilfe bei nicht geförderten<br />

Mietwohnungen von monatlich 200<br />

Euro bleibt unverändert bestehen.<br />

Landesrat Kepplinger kündigt außerdem<br />

an, dass noch vor Einführung der Reform<br />

alle, deren Beihilfe am 1.1.2009 automatisch<br />

erhöht wird, brieflich über die Details informiert<br />

werden.<br />

12 Wir über 50

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