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544.000 Betroffene - Pensionistenverband Oberösterreich

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Die Arbeiterkammer informiert<br />

Zu geringe Erhöhung der kleinsten Pensionen<br />

AK geht vor Obersten Gerichtshof<br />

Bei der letzten Pensionsanpassung<br />

wurden ausgerechnet<br />

die kleinsten Pensionen am<br />

geringsten erhöht. Die AK hat<br />

dagegen Klagen eingereicht<br />

und bereits sieben Fälle durch<br />

alle Instanzen bis vor den<br />

Obersten Gerichthof gebracht.<br />

Im Prinzip wurde bei der letzen Pensionserhöhung<br />

durch die Bundesregierung<br />

die prozentuelle Pensionsanpassung sozial<br />

gestaffelt. Je niedriger die Pension desto<br />

höher der Prozentsatz der Erhöhung: von<br />

1,7 Prozent bei einer Pension von 2161,51<br />

Euro bis 2,9 Prozent für Pensionen in Höhe<br />

von 747 Euro pro Monat. Erstaunlicherweise<br />

aber nicht bei den Kleinstpensionen<br />

unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz<br />

von 747 Euro. Sie wurden bei der Anpassung<br />

behandelt wie Pensionen über 2000<br />

Euro und erhielten nur 1,7 Prozent Pensionserhöhung.<br />

Vor allem Frauen betroffen<br />

Betroffen sind vor allem Frauen, die oft<br />

nach Berufs unterbrechungen oder längerer<br />

Teilzeitarbeit nur einen ge ringen eigenen<br />

Pensionsanspruch haben und aufgrund<br />

des Ein kommens des Ehegatten keine Ausgleichszulage<br />

erhalten. Ih nen wird auch<br />

noch ihre eigene kleine Pension geringer<br />

<strong>544.000</strong> <strong>Betroffene</strong><br />

Die von der AK bekämpfte zu niedrigen<br />

Pensionserhöhung betrifft <strong>544.000</strong><br />

Menschen: 428.000 Pensionistinnen und<br />

116.000 Pensionisten, die eine Pension<br />

unter 747 Euro brutto erhalten und aus<br />

unterschiedlichen Gründen dennoch<br />

keine Ausgleichszulage bekommen. Ihre<br />

Pensionen wurden nur um 1,7 Prozent<br />

angehoben.<br />

Info-Box<br />

Die AK ist zuversichtlich, vor dem Obersten Gerichtshof einen Durchbruch für Pensionistinnen<br />

und Pensionisten, die eine zu geringe Pensionserhöhung erhalten haben, zu erzielen.<br />

an gehoben als die meist höhere Pension<br />

des Gatten. „Was daran gerecht sein soll, ist<br />

beim besten Willen nicht nachvoll ziehbar“,<br />

meint AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.<br />

Unter den <strong>Betroffene</strong>n gibt es viele Härtefalle,<br />

wie jene Pensionistin, die jetzt von<br />

der AK vor dem OGH vertreten wird: Ihre<br />

Pension von brutto 665 wurde nur um 11<br />

Euro auf 676 Euro erhöht. Sie erhält keine<br />

Ausgleichszulage, weil ihr Mann eine Pension<br />

von 1150 Euro bezieht. Hätte die Frau<br />

eine Pension von 747 Euro bezogen, wäre<br />

diese um 21 Euro erhöht worden.<br />

50 Klagen eingereicht<br />

Für mehr als 100 <strong>Betroffene</strong> hat die<br />

oberösterreichische Arbeiterkammer daher<br />

kosten losen Rechtsschutz übernommen und<br />

in gut 50 Fällen dagegen Klage eingereicht.<br />

Nach widersprüchlichen Urteilen in den ersten<br />

beiden Instanzen hat die AK nun sieben<br />

Fälle vor den Obersten Gerichthof gebracht.<br />

Kalliauer erhofft Durchbruch<br />

„Wir hoffen durch ein positives Urteil des<br />

Obersten Gerichtshofes nun einen entscheidenden<br />

Durchbruch im Sinne aller betroffenen<br />

Pensionistinnen und Pensionisten zu<br />

erzielen“ sagt Kalliauer.<br />

Die AK vertritt auch die Interessen der Pensionisten/-innen.<br />

In besonders wichtigen Angelegenheiten,<br />

wie der jüngsten ungerechten<br />

Pensionsanpassung, bietet sie den <strong>Betroffene</strong>n<br />

vollen kostenlosen Rechtsschutz.

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