544.000 Betroffene - Pensionistenverband Oberösterreich
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Die Arbeiterkammer informiert<br />
Zu geringe Erhöhung der kleinsten Pensionen<br />
AK geht vor Obersten Gerichtshof<br />
Bei der letzten Pensionsanpassung<br />
wurden ausgerechnet<br />
die kleinsten Pensionen am<br />
geringsten erhöht. Die AK hat<br />
dagegen Klagen eingereicht<br />
und bereits sieben Fälle durch<br />
alle Instanzen bis vor den<br />
Obersten Gerichthof gebracht.<br />
Im Prinzip wurde bei der letzen Pensionserhöhung<br />
durch die Bundesregierung<br />
die prozentuelle Pensionsanpassung sozial<br />
gestaffelt. Je niedriger die Pension desto<br />
höher der Prozentsatz der Erhöhung: von<br />
1,7 Prozent bei einer Pension von 2161,51<br />
Euro bis 2,9 Prozent für Pensionen in Höhe<br />
von 747 Euro pro Monat. Erstaunlicherweise<br />
aber nicht bei den Kleinstpensionen<br />
unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz<br />
von 747 Euro. Sie wurden bei der Anpassung<br />
behandelt wie Pensionen über 2000<br />
Euro und erhielten nur 1,7 Prozent Pensionserhöhung.<br />
Vor allem Frauen betroffen<br />
Betroffen sind vor allem Frauen, die oft<br />
nach Berufs unterbrechungen oder längerer<br />
Teilzeitarbeit nur einen ge ringen eigenen<br />
Pensionsanspruch haben und aufgrund<br />
des Ein kommens des Ehegatten keine Ausgleichszulage<br />
erhalten. Ih nen wird auch<br />
noch ihre eigene kleine Pension geringer<br />
<strong>544.000</strong> <strong>Betroffene</strong><br />
Die von der AK bekämpfte zu niedrigen<br />
Pensionserhöhung betrifft <strong>544.000</strong><br />
Menschen: 428.000 Pensionistinnen und<br />
116.000 Pensionisten, die eine Pension<br />
unter 747 Euro brutto erhalten und aus<br />
unterschiedlichen Gründen dennoch<br />
keine Ausgleichszulage bekommen. Ihre<br />
Pensionen wurden nur um 1,7 Prozent<br />
angehoben.<br />
Info-Box<br />
Die AK ist zuversichtlich, vor dem Obersten Gerichtshof einen Durchbruch für Pensionistinnen<br />
und Pensionisten, die eine zu geringe Pensionserhöhung erhalten haben, zu erzielen.<br />
an gehoben als die meist höhere Pension<br />
des Gatten. „Was daran gerecht sein soll, ist<br />
beim besten Willen nicht nachvoll ziehbar“,<br />
meint AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.<br />
Unter den <strong>Betroffene</strong>n gibt es viele Härtefalle,<br />
wie jene Pensionistin, die jetzt von<br />
der AK vor dem OGH vertreten wird: Ihre<br />
Pension von brutto 665 wurde nur um 11<br />
Euro auf 676 Euro erhöht. Sie erhält keine<br />
Ausgleichszulage, weil ihr Mann eine Pension<br />
von 1150 Euro bezieht. Hätte die Frau<br />
eine Pension von 747 Euro bezogen, wäre<br />
diese um 21 Euro erhöht worden.<br />
50 Klagen eingereicht<br />
Für mehr als 100 <strong>Betroffene</strong> hat die<br />
oberösterreichische Arbeiterkammer daher<br />
kosten losen Rechtsschutz übernommen und<br />
in gut 50 Fällen dagegen Klage eingereicht.<br />
Nach widersprüchlichen Urteilen in den ersten<br />
beiden Instanzen hat die AK nun sieben<br />
Fälle vor den Obersten Gerichthof gebracht.<br />
Kalliauer erhofft Durchbruch<br />
„Wir hoffen durch ein positives Urteil des<br />
Obersten Gerichtshofes nun einen entscheidenden<br />
Durchbruch im Sinne aller betroffenen<br />
Pensionistinnen und Pensionisten zu<br />
erzielen“ sagt Kalliauer.<br />
Die AK vertritt auch die Interessen der Pensionisten/-innen.<br />
In besonders wichtigen Angelegenheiten,<br />
wie der jüngsten ungerechten<br />
Pensionsanpassung, bietet sie den <strong>Betroffene</strong>n<br />
vollen kostenlosen Rechtsschutz.