Februar 2013 lHausruckviertel - Pensionistenverband Oberösterreich
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Fressen die Alten den<br />
Kuchen weg?<br />
Das Alter neu denken<br />
Tickt die Zeitbombe der Vergreisung? Droht eine<br />
Altenschwemme? Sind Pensionisten Vampire? Mit<br />
solchen Bildern wird der Konfl ikt zwischen den Generationen<br />
geschürt, während es höchste Zeit ist,<br />
der Realität des demographischen Wandels zu begegnen.<br />
Doch neben den demographischen Tatsachen<br />
spielen in diesem Konfl iktfeld auch wirtschaftliche,<br />
soziologische und medizinische Aspekte mit. Karl<br />
Blecha und Andreas Khol stellten als Seniorenratspräsidenten<br />
mit diesem Buch ihre Antworten auf damit<br />
verbundene Fragen vor.<br />
Unter der Anleitung von OÖN-Redakteur Klaus<br />
Buttinger dikutierten am 28. November die Autoren<br />
im Linzer Kepler-Salon was heute geschehen muss,<br />
damit wir in unserer Gesellschaft morgen das Miteinander<br />
der Generationen leben können.<br />
INFO<br />
„Fressen die Alten<br />
den Kuchen weg?<br />
Das Alter neu denken.“<br />
Karl Blecha, Andreas<br />
Khol, Christa Chorherr<br />
Residenz Verlag<br />
248 Seiten, Hardcover<br />
EUR 19,90<br />
Aktuell<br />
Bankomatkartendiebstahl –<br />
Wer haftet?<br />
Dr. Georg Rathwallner<br />
Konsumentschutzsprecher<br />
INFO<br />
Weitere Informationen<br />
fi nden Sie unter www.<br />
ak-konsumenten.info<br />
Einer Konsumentin wurde beim Einsteigen in den<br />
Zug ihre Umhängetasche samt Geldbörse gestohlen.<br />
In der Geldbörse war ihre Bankomatkarte, mit der<br />
sie kurz zuvor ihre Fahrkarte bezahlte. Dabei muss<br />
ihr PIN-Code ausgespäht worden sein. Binnen weniger<br />
Minuten behoben die Diebe mit der gestohlenen<br />
Bankomatkarte in Summe knapp 2.000 Euro.<br />
Wer haftet für den Schaden?<br />
Nur wenn Sie die missbräuchliche Behebung<br />
durch ein grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht<br />
haben, haften Sie für den gesamten Schaden. Z.B.<br />
wenn der PIN-Code notiert wurde und dieser gemeinsam<br />
mit der Karte gestohlen wurde. Haben Sie<br />
Ihre Pfl ichten nur leicht fahrlässig verletzt, gibt es<br />
eine beschränkte Haftung in Höhe von 150 Euro.<br />
Kein Verschulden liegt vor, wenn z.B. durch Manipulationen<br />
an Bankomaten Ihr Code ausgespäht und<br />
ein Duplikat Ihrer Karte erstellt wird.<br />
Für Schäden, die nach der Anzeige des Verlustes/Diebstahles<br />
der Bankomatkarte entstanden sind,<br />
haften Sie ebenfalls nicht. Die Verrechnung einer etwaigen<br />
Sperrgebühr ist nicht zulässig, wenn Sie kein<br />
Verschulden trifft.<br />
Notieren Sie niemals den Code (auch nicht verschlüsselt)<br />
und bewahren Sie Karte und PIN-Code<br />
getrennt voneinander auf.<br />
Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank Behebungs- und<br />
Bezahlungslimits, die Ihrem Bedarf entsprechen und<br />
begrenzen Sie dadurch das Schadensrisiko.<br />
Veranlassen Sie jedenfalls bei Verlust sofort eine<br />
Sperre der Karte und im Missbrauchsfalls umgehend<br />
eine Anzeige bei der Polizei.<br />
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