Mietpreisbremse – Was muss ich als Kapitalanleger beachten ?
1. Ulmer Immobiliendialog
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<strong>Mietpreisbremse</strong> <strong>–</strong><br />
<strong>Was</strong> <strong>muss</strong> <strong>ich</strong> <strong>als</strong> <strong>Kapitalanleger</strong><br />
<strong>beachten</strong> ?<br />
Referent: Rechtsanwalt Reiner Veith,<br />
Fachanwalt Mietrecht und WEG<br />
Berater Haus & Grund Ulm<br />
IMMOBILIENdialog 2014 Stadthaus Ulm
Gliederung<br />
Teil 1:<br />
Entstehung<br />
Teil 2:<br />
Aktueller Stand<br />
Teil 3:<br />
Vermeidungsstrategie<br />
IMMOBILIENdialog 2014 Stadthaus Ulm
Teil 1: Entstehung<br />
1. SPD erhebt <strong>Mietpreisbremse</strong> zum zentralen<br />
Thema der Bundestagswahl 2013; Übernahme in<br />
das Regierungsprogramm.<br />
Auch die CDU/CSU fordert nunmehr in ihrem<br />
Regierungsprogramm die <strong>Mietpreisbremse</strong>.<br />
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2. Rasche Einigung von SPD und CDU/CSU in den<br />
Verhandlungen zur Großen Koalition auf Änderung<br />
des Mietrechts im Koalitionsvertrag.<br />
In der ersten Novelle wird sodann die<br />
Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung, die<br />
sog. <strong>Mietpreisbremse</strong> geregelt.<br />
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3. Die GroKo plant,<br />
- die freie Vereinbarung von Mieten bei der<br />
Wiedervermietung<br />
- in Gebieten mit nachweisl<strong>ich</strong> angespannten<br />
Wohnungsmärkten zu verbieten,<br />
- indem sie die zulässige Miethöhe auf max. 10 % oberhalb<br />
der ortsübl<strong>ich</strong>en Vergle<strong>ich</strong>smiete festsetzt.<br />
Einführung einer Preisobergrenze, keine<br />
Preisbremse<br />
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4. Die GroKo legt Referentenentwurf vor (Gesetz zur<br />
Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten<br />
Wohnungsmärkten, Mietrechtsnovellierungsgesetz -<br />
MietNovG<br />
<br />
Die Landesgesetzgeber sollen ermächtigt werden, die<br />
Gebiete mit nachweisl<strong>ich</strong> angespannten Wohnungsmärkten<br />
festzulegen.<br />
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Folgen aus der S<strong>ich</strong>t von Haus & Grund:<br />
- Verschärfung der Marktsituation ist unmittelbare<br />
Folge<br />
- Unmittelbare Verschlechterung der Wohnsituation<br />
- Verfassungsrechtl<strong>ich</strong>e Bedenken<br />
- Das Ende der ortsübl<strong>ich</strong>en Vergle<strong>ich</strong>smiete<br />
- Modernisierungen künftig nur noch während des<br />
laufenden Mietverhältnisses<br />
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Teil 2:<br />
Derzeitiger Stand (in Ba-Wü)<br />
Wirtschaftsminister Nils Schmid läßt Maßnahmenpaket<br />
beschließen, u.a.<br />
- soll der Mietpreis n<strong>ich</strong>t nur bei der Neuvermietung,<br />
sondern auch bei bestehenden Mietverhältnissen<br />
eingeengt werden. Die Kappungsgrenze in Gebieten<br />
mit angespannten Wohnungsmärkten soll bei einer<br />
Mieterhöhung nur noch 15 % (statt bislang 20 %)<br />
betragen.<br />
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- auch die Kündigungssperrfrist soll deutl<strong>ich</strong><br />
ausgeweitet werden.<br />
Die Sperrfrist vor allem bei Eigentümerwechsel<br />
soll in Gebieten mit angespannten<br />
Wohnungsmärkten von drei auf bis zu zehn<br />
Jahre verlängert werden.<br />
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Problem: Ist Ulm ein Gebiet „mit<br />
angespanntem Mietwohnungsmarkt ?“<br />
Vorhersage: Wohl JA<br />
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Landesregierung Baden-Württemberg plant,<br />
zur rechtss<strong>ich</strong>eren Abgrenzung auf Daten der<br />
Statistischen Landesämter aus dem Mikrozensus 2011<br />
zurückzugreifen, um Kosten für externe Gutachten zu<br />
sparen.<br />
Im Frühjahr 2015 soll dann eine „Gebietskulisse“<br />
ausgewiesen werden mit trennscharfer Festlegung der<br />
Gebiete mit angespannter Marktlage. In erster Linie<br />
werden „die Groß- und Hochschulstädte des Landes<br />
betroffen sein“.<br />
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Kritik von allen Seiten:<br />
CDU-Landesvorsitzender Thomas Strobel:<br />
„Die Landesregierung schadet mit ihrer Vermieterfeindl<strong>ich</strong>en<br />
Politik vor allem auch den Mietern.“<br />
M<strong>ich</strong>ael Hennr<strong>ich</strong>, Haus & Grund Württemberg:<br />
„Unerträgl<strong>ich</strong>er Eingriff in die Eigentumsrechte.“<br />
Udo Caspar, GF Mieterbund Ba-Wü:<br />
„Daten aus dem Zensus sind uns<strong>ich</strong>er und schwer zu<br />
interpretieren.“<br />
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Teil 3: Vermeidungsstrategien<br />
Betroffen von der <strong>Mietpreisbremse</strong> sind nur Fälle der<br />
- Wiedervermietung und<br />
- Erstvermietung nach Selbstnutzung<br />
N<strong>ich</strong>t betroffen ist die<br />
- Erstvermietung von neu err<strong>ich</strong>teten<br />
Wohnungen und<br />
- Erstvermietung nach einer umfassenden<br />
Modernisierung<br />
IMMOBILIENdialog 2014 Stadthaus Ulm
Außerdem besteht Bestandsschutz:<br />
Die zuletzt geschuldete Miete <strong>muss</strong> n<strong>ich</strong>t<br />
unterschritten werden, auch n<strong>ich</strong>t bei der<br />
Wiedervermietung,<br />
d.h. es darf die Miete bis zur Höhe der Vormiete<br />
vereinbart werden.<br />
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Mieter hat einen Rückforderungsanspruch<br />
bis zur ortsübl<strong>ich</strong>en Miete + 10 %<br />
und zwar auch dann,<br />
- wenn der Mieter bei der Zahlung wusste, dass die<br />
Miethöhe unzulässig ist<br />
- und der Mieter willentl<strong>ich</strong> der „überhöhten“ Miete<br />
zugestimmt hat<br />
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Neu vereinbarte Staffelmieten sind n<strong>ich</strong>t geeignet, die<br />
<strong>Mietpreisbremse</strong> zu umgehen, denn<br />
- die <strong>Mietpreisbremse</strong> findet auf jede Mietstaffel<br />
Anwendung.<br />
Aber: Eine in einer vorangegangenen Mietstaffel<br />
wirksam begründete Mietstaffel bleibt erhalten<br />
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Bei Vereinbarung einer Indexmiete<br />
findet die <strong>Mietpreisbremse</strong> dagegen nur auf die<br />
Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung<br />
Anwendung !<br />
Rat bei Wiedervermietung deshalb:<br />
Ausgangsmiete vors<strong>ich</strong>tig wählen und Indexmiete<br />
vereinbaren<br />
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Rat bei Bestandsmieten deshalb:<br />
Unbedingt jetzt noch auf einen aktuellen Stand<br />
bringen, d.h. Mietanpassung auf ortsübl<strong>ich</strong>e<br />
Vergle<strong>ich</strong>smiete noch vor Inkrafttreten der<br />
<strong>Mietpreisbremse</strong><br />
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Besten Dank<br />
für Ihre Aufmerksamkeit<br />
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