rheinkreis neuss - Rad am Niederrhein
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Fahrradmitnahme im VRR<br />
Nach Protesten von ADFC und VCD hat der Verkehrsverbund<br />
RheinRuhr (VRR) die saftige Preiserhöhung für das Fahrrad<br />
Zusatzticket von 2,60 Euro (2011) auf<br />
3,50 Euro (2012) teilweise zurückgenommen.<br />
Es kostet jetzt „nur noch“ 3<br />
Euro (als ViererTicket 10,80 Euro).<br />
Bei mehreren Fahrten an einem Tag lohnt<br />
sich aber immer noch das FahrradTagesTicket<br />
NRW für 4,50 Euro. Es kann mit<br />
allen Tickets des NRWTarifs kombiniert<br />
werden. Gruppenreisende müssen nur darauf achten, dass sie für<br />
jedes <strong>Rad</strong> ein eigenes Ticket lösen!<br />
Je nach Zugart gibt es im Bereich des VRR zeitliche Einschränkungen<br />
für die Fahrradmitnahme: In SBahnen sowie in<br />
RegionalexpressZügen (RE) und Regionalbahnen (RB) mit<br />
Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme ganztägig möglich. In<br />
RegionalexpressZügen (RE) und Regionalbahnen (RB) ohne<br />
Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag<br />
– außer von 6.30 9.00 Uhr – ganztägig möglich. An Wochenenden<br />
und Feiertagen kann man dort ganztägig ein Fahrrad<br />
mitnehmen. In U/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen der<br />
meisten Verkehrsbetriebe kann man von Montag bis Freitag von<br />
9.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Wochenenden und Feiertagen<br />
ganztägig ein Fahrrad mitnehmen. Bei manchen örtlichen<br />
Verkehrsunternehmen gibt es jedoch abweichende Regelungen.<br />
Kein generelles Mitnahmeverbot für Tandems<br />
Im Juli 2012 hatte der Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR)<br />
angekündigt, ab 1.1.2013 Tandems und Pedelecs von der Beförderung<br />
auszuschließen. Nach Protesten von ADFC und VCD wurde<br />
diese Ankündigung offenbar nicht umgesetzt. In den<br />
aktuellen Beförderungsbedingungen finden sich jedenfalls keine<br />
entsprechenden Einschränkungen, sondern nur ein Verweis auf<br />
die Beförderungsbedingungen der einzelnen Verkehrsbetriebe.<br />
Dort stößt man auf einen Hinweis der Regiobahn, die eine<br />
Strecke zwischen Kaarst und Mettmann betreibt. Auf deren Internetseite<br />
steht: “Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel<br />
mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder mit<br />
Anhänger zum Lastentransport sind von der Beförderung ausgeschlossen.”<br />
Bei der Nordwestbahn, die Strecken <strong>am</strong> <strong>Niederrhein</strong><br />
und im westlichen Ruhrgebiet betreibt, gibt es solche Einschränkungen<br />
nicht. Dafür rät sie ihren Kunden, die mit dem<br />
Fahrrad unterwegs sind, sich telefonisch anzumelden. Solange<br />
ausreichend Platz zur Verfügung stünde, seien aber kurzfristige<br />
und spontane Fahrten mit Fahrrädern möglich.<br />
<strong>Rad</strong> <strong>am</strong> <strong>Niederrhein</strong> 1/2013