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rheinkreis neuss - Rad am Niederrhein

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VERKEHR<br />

Fahrradmitnahme im VRR<br />

Nach Protesten von ADFC und VCD hat der Verkehrsverbund<br />

Rhein­Ruhr (VRR) die saftige Preiserhöhung für das Fahrrad­<br />

Zusatzticket von 2,60 Euro (2011) auf<br />

3,50 Euro (2012) teilweise zurückgenommen.<br />

Es kostet jetzt „nur noch“ 3<br />

Euro (als Vierer­Ticket 10,80 Euro).<br />

Bei mehreren Fahrten an einem Tag lohnt<br />

sich aber immer noch das FahrradTagesTicket<br />

NRW für 4,50 Euro. Es kann mit<br />

allen Tickets des NRW­Tarifs kombiniert<br />

werden. Gruppenreisende müssen nur darauf achten, dass sie für<br />

jedes <strong>Rad</strong> ein eigenes Ticket lösen!<br />

Je nach Zugart gibt es im Bereich des VRR zeitliche Einschränkungen<br />

für die Fahrradmitnahme: In S­Bahnen sowie in<br />

Regionalexpress­Zügen (RE) und Regionalbahnen (RB) mit<br />

Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme ganztägig möglich. In<br />

Regionalexpress­Zügen (RE) und Regionalbahnen (RB) ohne<br />

Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag<br />

– außer von 6.30 ­ 9.00 Uhr – ganztägig möglich. An Wochenenden<br />

und Feiertagen kann man dort ganztägig ein Fahrrad<br />

mitnehmen. In U­/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen der<br />

meisten Verkehrsbetriebe kann man von Montag bis Freitag von<br />

9.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Wochenenden und Feiertagen<br />

ganztägig ein Fahrrad mitnehmen. Bei manchen örtlichen<br />

Verkehrsunternehmen gibt es jedoch abweichende Regelungen.<br />

Kein generelles Mitnahmeverbot für Tandems<br />

Im Juli 2012 hatte der Verkehrsverbund Rhein­Ruhr (VRR)<br />

angekündigt, ab 1.1.2013 Tandems und Pedelecs von der Beförderung<br />

auszuschließen. Nach Protesten von ADFC und VCD wurde<br />

diese Ankündigung offenbar nicht umgesetzt. In den<br />

aktuellen Beförderungsbedingungen finden sich jedenfalls keine<br />

entsprechenden Einschränkungen, sondern nur ein Verweis auf<br />

die Beförderungsbedingungen der einzelnen Verkehrsbetriebe.<br />

Dort stößt man auf einen Hinweis der Regiobahn, die eine<br />

Strecke zwischen Kaarst und Mettmann betreibt. Auf deren Internetseite<br />

steht: “Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel<br />

mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder mit<br />

Anhänger zum Lastentransport sind von der Beförderung ausgeschlossen.”<br />

Bei der Nordwestbahn, die Strecken <strong>am</strong> <strong>Niederrhein</strong><br />

und im westlichen Ruhrgebiet betreibt, gibt es solche Einschränkungen<br />

nicht. Dafür rät sie ihren Kunden, die mit dem<br />

Fahrrad unterwegs sind, sich telefonisch anzumelden. Solange<br />

ausreichend Platz zur Verfügung stünde, seien aber kurzfristige<br />

und spontane Fahrten mit Fahrrädern möglich.<br />

<strong>Rad</strong> <strong>am</strong> <strong>Niederrhein</strong> 1/2013

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