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Weiterführende Schulen in Bottrop im Schuljahr 2014/2015

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28 | ÜBERNAHME VON SCHÜLERFAHRKOSTEN<br />

Übernahme von Schülerfahrkosten<br />

E<strong>in</strong> Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Sekundarstufe<br />

I ausschließlich dann,<br />

• wenn der Schulweg <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>fachen Entfernung mehr als 3,5 km beträgt. Schulweg ist hierbei<br />

der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegen Schule der gewählten Schulform.<br />

Nächstgelegene Schule ist die mit zumutbarem Zeitaufwand am kostengünstigsten zu<br />

erreichende Schule,<br />

• wenn e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>/e<strong>in</strong> Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen<br />

oder wegen e<strong>in</strong>er körperlichen oder geistigen Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong> Verkehrsmittel benutzen muss.<br />

Bei Antragstellung ist e<strong>in</strong> Attest des behandelnden Arztes e<strong>in</strong>zureichen. Es erfolgt e<strong>in</strong>e Untersuchung<br />

<strong>im</strong> städtischen Gesundheitsamt.<br />

• wenn der Schulweg besonders gefährlich oder für Schüler/<strong>in</strong>nen ungeeignet ist. E<strong>in</strong> Schulweg<br />

ist <strong>in</strong>sbesondere dann besonders gefährlich, wenn er überwiegend entlang e<strong>in</strong>er verkehrsreichen<br />

Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führt oder wenn e<strong>in</strong>e verkehrsreiche<br />

Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss.<br />

Diese Beschreibung ist zwar nicht abschließend, lässt aber erkennen, welcher besondere Grad von<br />

Gefährdung vorliegen muss. Bei der Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit kommt es dabei auf<br />

Gefahren an, denen Schüler/<strong>in</strong>nen als Fußgänger ausgesetzt s<strong>in</strong>d.<br />

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten s<strong>in</strong>d unmittelbar nach der Aufnahmebestätigung zu<br />

stellen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr K<strong>in</strong>d rechtzeitig <strong>in</strong> Besitz e<strong>in</strong>es Fahrausweises kommt.<br />

• Das Schoko-Ticket<br />

• gilt rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und <strong>in</strong> den Schulferien,<br />

• gilt auch für Freizeitfahrten,<br />

• ermöglicht Fahrten <strong>im</strong> gesamten VRR-Raum.<br />

Von den Erziehungsberechtigten ist e<strong>in</strong> Eigenanteil zu entrichten. Der Eigenanteil beträgt:<br />

• 12,00 € für alle anspruchsberechtigten volljährigen Schüler/<strong>in</strong>nen<br />

• 12,00 € für das erste m<strong>in</strong>derjährige anspruchsberechtigte K<strong>in</strong>d<br />

• 6,00 € für das zweite m<strong>in</strong>derjährige anspruchsberechtigte K<strong>in</strong>d.<br />

Für jedes weitere m<strong>in</strong>derjährige, anspruchsberechtigte K<strong>in</strong>d ist ke<strong>in</strong> Eigenanteil zu zahlen.<br />

Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />

und für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfällt der Eigenanteil<br />

ebenfalls.<br />

Für Fahrten <strong>im</strong> gesamten VRR-Raum ist zzgl. zum festgelegten Eigenanteil e<strong>in</strong> Betrag von 16,00 € pro<br />

Monat zu zahlen.<br />

Für Schüler<strong>in</strong>nen bzw. Schüler,<br />

• für die Sozialgeld <strong>im</strong> Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB II) gewährt wird,<br />

• deren Erziehungsberechtigte oder, wenn das K<strong>in</strong>d nur <strong>im</strong> Haushalt e<strong>in</strong>es Erziehungsberechtigten lebt,<br />

dieser Leistungen <strong>im</strong> Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB II) erhält,<br />

• die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen,

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