Weiterführende Schulen in Bottrop im Schuljahr 2014/2015
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28 | ÜBERNAHME VON SCHÜLERFAHRKOSTEN<br />
Übernahme von Schülerfahrkosten<br />
E<strong>in</strong> Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Sekundarstufe<br />
I ausschließlich dann,<br />
• wenn der Schulweg <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>fachen Entfernung mehr als 3,5 km beträgt. Schulweg ist hierbei<br />
der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegen Schule der gewählten Schulform.<br />
Nächstgelegene Schule ist die mit zumutbarem Zeitaufwand am kostengünstigsten zu<br />
erreichende Schule,<br />
• wenn e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>/e<strong>in</strong> Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen<br />
oder wegen e<strong>in</strong>er körperlichen oder geistigen Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong> Verkehrsmittel benutzen muss.<br />
Bei Antragstellung ist e<strong>in</strong> Attest des behandelnden Arztes e<strong>in</strong>zureichen. Es erfolgt e<strong>in</strong>e Untersuchung<br />
<strong>im</strong> städtischen Gesundheitsamt.<br />
• wenn der Schulweg besonders gefährlich oder für Schüler/<strong>in</strong>nen ungeeignet ist. E<strong>in</strong> Schulweg<br />
ist <strong>in</strong>sbesondere dann besonders gefährlich, wenn er überwiegend entlang e<strong>in</strong>er verkehrsreichen<br />
Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führt oder wenn e<strong>in</strong>e verkehrsreiche<br />
Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss.<br />
Diese Beschreibung ist zwar nicht abschließend, lässt aber erkennen, welcher besondere Grad von<br />
Gefährdung vorliegen muss. Bei der Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit kommt es dabei auf<br />
Gefahren an, denen Schüler/<strong>in</strong>nen als Fußgänger ausgesetzt s<strong>in</strong>d.<br />
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten s<strong>in</strong>d unmittelbar nach der Aufnahmebestätigung zu<br />
stellen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr K<strong>in</strong>d rechtzeitig <strong>in</strong> Besitz e<strong>in</strong>es Fahrausweises kommt.<br />
• Das Schoko-Ticket<br />
• gilt rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und <strong>in</strong> den Schulferien,<br />
• gilt auch für Freizeitfahrten,<br />
• ermöglicht Fahrten <strong>im</strong> gesamten VRR-Raum.<br />
Von den Erziehungsberechtigten ist e<strong>in</strong> Eigenanteil zu entrichten. Der Eigenanteil beträgt:<br />
• 12,00 € für alle anspruchsberechtigten volljährigen Schüler/<strong>in</strong>nen<br />
• 12,00 € für das erste m<strong>in</strong>derjährige anspruchsberechtigte K<strong>in</strong>d<br />
• 6,00 € für das zweite m<strong>in</strong>derjährige anspruchsberechtigte K<strong>in</strong>d.<br />
Für jedes weitere m<strong>in</strong>derjährige, anspruchsberechtigte K<strong>in</strong>d ist ke<strong>in</strong> Eigenanteil zu zahlen.<br />
Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />
und für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfällt der Eigenanteil<br />
ebenfalls.<br />
Für Fahrten <strong>im</strong> gesamten VRR-Raum ist zzgl. zum festgelegten Eigenanteil e<strong>in</strong> Betrag von 16,00 € pro<br />
Monat zu zahlen.<br />
Für Schüler<strong>in</strong>nen bzw. Schüler,<br />
• für die Sozialgeld <strong>im</strong> Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB II) gewährt wird,<br />
• deren Erziehungsberechtigte oder, wenn das K<strong>in</strong>d nur <strong>im</strong> Haushalt e<strong>in</strong>es Erziehungsberechtigten lebt,<br />
dieser Leistungen <strong>im</strong> Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB II) erhält,<br />
• die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen,