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Kalenderwoche 30 - Gemeinde Reichenbach an der Fils

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26. Juli 2013 / Nr. <strong>30</strong><br />

<strong>Reichenbach</strong> 7<br />

10 Hektar gepl<strong>an</strong>te Wohnbaufläche gestrichen. Der kleine<br />

verbleibende Rest im östlichen Ortsgebiet, so hat es <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, soll allerhöchstens als Ökosiedlung<br />

(Green-Building-St<strong>an</strong>dard) ausgeführt werden – o<strong>der</strong><br />

so belassen werden, wie es ist. Im Folgenden wurden die<br />

einzelnen Gebiete kurz <strong>an</strong>gesprochen und erläutert.<br />

Bei einigen gepl<strong>an</strong>ten Än<strong>der</strong>ungen gab es zum Teil kontroverse<br />

Diskussionen. Vor allen Dingen das Thema Windkraft<br />

hat die Gemüter doch deutlich erhitzt. Der Verb<strong>an</strong>d Region<br />

Stuttgart hat auf Markung <strong>Reichenbach</strong> das Gebiet ES04<br />

ausgewiesen. Die pl<strong>an</strong>erische Grundlage dafür hat allerdings<br />

das L<strong>an</strong>d Baden-Württemberg gelegt, erläuterte Baur. So<br />

sind z. B. die Abst<strong>an</strong>dsvorschriften in Baden-Württemberg<br />

deutlich geringer als in <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n. In Baden-<br />

Württemberg muss <strong>der</strong> Mindestabst<strong>an</strong>d zu Wohnbauflächen<br />

lediglich 700 Meter betragen (in Hessen 1.000 Meter und<br />

in Bayern sogar 2.000 Meter) und zu Aussiedlerhöfen bzw.<br />

Splittersiedlungen nur 450 Meter. So kam es auch, dass <strong>der</strong><br />

Verb<strong>an</strong>d Region Stuttgart das Gebiet ES04 in den Entwurf<br />

des Regionalpl<strong>an</strong>s mit aufgenommen hat. Bürgermeister<br />

Richter erläuterte aber, dass <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>d Region Stuttgart<br />

pl<strong>an</strong>t, das Gebiet zu verkleinern. So soll den Anregungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Lichtenwald und <strong>der</strong> Naturfreunde gefolgt<br />

werden, vom Naturfreundehaus ebenfalls 700 Meter Abst<strong>an</strong>d<br />

einzuhalten. Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss des Verb<strong>an</strong>ds Region<br />

Stuttgart hat am selben Tag wie die Info-Ver<strong>an</strong>staltung<br />

diesem Ansinnen d<strong>an</strong>n auch stattgegeben. Bürgermeister<br />

Richter betonte, dass dies auch Auswirkungen auf den<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> haben werde, da <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

das „übergeordnete Pl<strong>an</strong>ungsrecht“ in seinen<br />

Pl<strong>an</strong> so übernehmen werde.<br />

Auch eine großflächige Ausweisung von Solar<strong>an</strong>lagen im<br />

Osten von <strong>Reichenbach</strong> wurde von einigen Bürgerinnen und<br />

Bürgern sehr kritisch beurteilt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat diese<br />

Fläche in den Vorentwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es aufgenommen,<br />

um abzuklären, ob dies auch pl<strong>an</strong>ungsrechtlich<br />

möglich ist. Grund für die Ausweisung war, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

einen maßgeblichen aktiven Anteil <strong>an</strong> <strong>der</strong> notwendigen<br />

Energiewende leisten will. Bürgermeister Richter betonte<br />

aber, dass es durchaus sein k<strong>an</strong>n, dass im Rahmen <strong>der</strong><br />

Behördenbeteiligung diese Fläche auch komplett wie<strong>der</strong> gestrichen<br />

wird. Auch zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en Gebieten wurden kritische<br />

Wortmeldungen vorgebracht, so z. B. zur Neuausweisung<br />

eines Gewerbegebiets im Bereich Talbach sowie <strong>der</strong> Umw<strong>an</strong>dlung<br />

<strong>der</strong> Kleingarten<strong>an</strong>lage Heiligenbrunnen zu einem<br />

Wohngebiet.<br />

Der Bürgermeister stellte aber nochmals klar, dass die Ausweisung<br />

im Flächennutzungspl<strong>an</strong> die Visionen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

darstellt. Keineswegs werden alle Flächen so tatsächlich<br />

auch umgesetzt. In jedem Einzelfall würden <strong>der</strong> Bedarf und<br />

die Auswirkungen konkreter durch Pl<strong>an</strong>ungen beurteilt, bei<br />

denen die Bevölkerung auch wie<strong>der</strong> beteiligt wird. Pl<strong>an</strong>er<br />

Fr<strong>an</strong>z Baur erläuterte den weiteren Verfahrensg<strong>an</strong>g so, dass<br />

alle Anregungen und Bedenken nun zusammengestellt und<br />

beurteilt werden, um d<strong>an</strong>n in den jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>räten<br />

eine Abwägung vorzunehmen. Erst d<strong>an</strong>ach wird <strong>der</strong> tatsächliche<br />

Entwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s aufgestellt, <strong>der</strong><br />

d<strong>an</strong>n zusammen mit dem Umweltbericht in das konkrete<br />

Genehmigungsverfahren geführt werden soll.<br />

Zum Schluss bed<strong>an</strong>kte sich <strong>der</strong> Bürgermeister bei allen Anwesenden<br />

für die rege und gute Diskussion.<br />

Parkerleichterung für Personen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

Für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen k<strong>an</strong>n die Straßenverkehrsbehörde<br />

im L<strong>an</strong>dkreis Esslingen Parkausweise erstellen.<br />

Hierbei sind die blauen EU-Parkausweise und die or<strong>an</strong>genen<br />

deutschl<strong>an</strong>dweit gültigen Parkausweise zu unterscheiden.<br />

Ausschlaggebend für die Genehmigung von Parkerleichterungen<br />

ist <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>ung auf dem Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis. Mit dem<br />

or<strong>an</strong>genem Parkausweis darf nicht auf Parkplätzen mit zusätzlicher<br />

Kennzeichen (Rollstuhlsymbol) geparkt<br />

werden. Dies ist nur für Menschen mit außergewöhnlicher<br />

Gehbehin<strong>der</strong>ung und blinden Menschen vorbehalten, die<br />

den blauen EU-Parkausweis besitzen.<br />

Die Erleichterungen für Besitzer von beiden Parkausweisen<br />

sind unten nochmals abgedruckt.<br />

Nur mit dem blauen Parkausweis ist es erlaubt:<br />

• auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" beson<strong>der</strong>s<br />

gekennzeichneten Parkplätzen (sogen<strong>an</strong>nten Behin<strong>der</strong>tenparkplätzen)<br />

parken.<br />

Mit beiden Parkausweisen dürfen Sie:<br />

• <strong>an</strong> Stellen, <strong>an</strong> denen das eingeschränkte Halteverbot <strong>an</strong>geordnet<br />

ist, bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit<br />

muss sich aus <strong>der</strong> Einstellung auf einer Parkscheibe<br />

ergeben),<br />

• im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer<br />

überschreiten,<br />

• <strong>an</strong> Stellen, <strong>an</strong> denen Parken erlaubt, jedoch eine Begrenzung<br />

<strong>der</strong> Parkzeit durch ein Zusatzschild <strong>an</strong>geordnet ist,<br />

über die zugelassene Zeit hinaus parken,<br />

• in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte<br />

Zeiten freigegeben ist, während <strong>der</strong> Ladezeiten parken,<br />

• auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden parken,<br />

• <strong>an</strong> Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne<br />

Gebühr und zeitliche Begrenzung parken,<br />

• in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb<br />

<strong>der</strong> gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden<br />

Verkehr zu behin<strong>der</strong>n parken.<br />

Ein Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis alleine berechtigt nicht, diese<br />

Parkerleichterungen zu nutzen.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Parkausweise nur befristet<br />

ausgestellt werden und gegebenenfalls verlängert werden<br />

müssen. Auskunft hierzu erteilt das L<strong>an</strong>dratsamt Esslingen<br />

unter <strong>der</strong> Telefonnummer 0711 39020.<br />

Anpfl<strong>an</strong>zungen zurückschneiden!<br />

Bäume, Sträucher und sonstige Anpfl<strong>an</strong>zungen auf privaten<br />

Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />

nicht behin<strong>der</strong>n.<br />

Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten<br />

Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in<br />

den Gehweg, Fußwege o<strong>der</strong> in die Straße.<br />

Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG Baden-<br />

Württemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit<br />

des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Um <strong>der</strong>artige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei<br />

öffentlichen Verkehrsflächen <strong>der</strong> Luftraum über den Fahrbahnen<br />

mind. bis 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis<br />

mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen<br />

freigehalten werden.<br />

Der Bewuchs ist entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Geh- und Radwege bis zur<br />

Geh- bzw. Radweghinterk<strong>an</strong>te zurückzuschneiden.<br />

Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum<br />

von mind. 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord<br />

(R<strong>an</strong>dstein) vorh<strong>an</strong>den ist, k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Sicherheitsabst<strong>an</strong>d vom<br />

Fahrbahnr<strong>an</strong>d auf 0,50 m reduziert werden.<br />

Das Austreiben während <strong>der</strong> Wachstumsperiode ist dabei<br />

jeweils zu berücksichtigen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Sichtverhältnisse <strong>an</strong> Knotenpunkten muss zumindest<br />

gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer<br />

bei Anfahrt aus dem St<strong>an</strong>d, ohne nennenswerte<br />

Behin<strong>der</strong>ung bevorrechtigter Fahrzeuge, sicher<br />

einbiegen o<strong>der</strong> kreuzen k<strong>an</strong>n.<br />

Die Grundstücksbesitzer werden auf ihre Verpflichtungen<br />

hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die

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