Kalenderwoche 30 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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26. Juli 2013 / Nr. <strong>30</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 7<br />
10 Hektar gepl<strong>an</strong>te Wohnbaufläche gestrichen. Der kleine<br />
verbleibende Rest im östlichen Ortsgebiet, so hat es <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, soll allerhöchstens als Ökosiedlung<br />
(Green-Building-St<strong>an</strong>dard) ausgeführt werden – o<strong>der</strong><br />
so belassen werden, wie es ist. Im Folgenden wurden die<br />
einzelnen Gebiete kurz <strong>an</strong>gesprochen und erläutert.<br />
Bei einigen gepl<strong>an</strong>ten Än<strong>der</strong>ungen gab es zum Teil kontroverse<br />
Diskussionen. Vor allen Dingen das Thema Windkraft<br />
hat die Gemüter doch deutlich erhitzt. Der Verb<strong>an</strong>d Region<br />
Stuttgart hat auf Markung <strong>Reichenbach</strong> das Gebiet ES04<br />
ausgewiesen. Die pl<strong>an</strong>erische Grundlage dafür hat allerdings<br />
das L<strong>an</strong>d Baden-Württemberg gelegt, erläuterte Baur. So<br />
sind z. B. die Abst<strong>an</strong>dsvorschriften in Baden-Württemberg<br />
deutlich geringer als in <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n. In Baden-<br />
Württemberg muss <strong>der</strong> Mindestabst<strong>an</strong>d zu Wohnbauflächen<br />
lediglich 700 Meter betragen (in Hessen 1.000 Meter und<br />
in Bayern sogar 2.000 Meter) und zu Aussiedlerhöfen bzw.<br />
Splittersiedlungen nur 450 Meter. So kam es auch, dass <strong>der</strong><br />
Verb<strong>an</strong>d Region Stuttgart das Gebiet ES04 in den Entwurf<br />
des Regionalpl<strong>an</strong>s mit aufgenommen hat. Bürgermeister<br />
Richter erläuterte aber, dass <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>d Region Stuttgart<br />
pl<strong>an</strong>t, das Gebiet zu verkleinern. So soll den Anregungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Lichtenwald und <strong>der</strong> Naturfreunde gefolgt<br />
werden, vom Naturfreundehaus ebenfalls 700 Meter Abst<strong>an</strong>d<br />
einzuhalten. Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss des Verb<strong>an</strong>ds Region<br />
Stuttgart hat am selben Tag wie die Info-Ver<strong>an</strong>staltung<br />
diesem Ansinnen d<strong>an</strong>n auch stattgegeben. Bürgermeister<br />
Richter betonte, dass dies auch Auswirkungen auf den<br />
Flächennutzungspl<strong>an</strong> haben werde, da <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />
das „übergeordnete Pl<strong>an</strong>ungsrecht“ in seinen<br />
Pl<strong>an</strong> so übernehmen werde.<br />
Auch eine großflächige Ausweisung von Solar<strong>an</strong>lagen im<br />
Osten von <strong>Reichenbach</strong> wurde von einigen Bürgerinnen und<br />
Bürgern sehr kritisch beurteilt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat diese<br />
Fläche in den Vorentwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es aufgenommen,<br />
um abzuklären, ob dies auch pl<strong>an</strong>ungsrechtlich<br />
möglich ist. Grund für die Ausweisung war, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
einen maßgeblichen aktiven Anteil <strong>an</strong> <strong>der</strong> notwendigen<br />
Energiewende leisten will. Bürgermeister Richter betonte<br />
aber, dass es durchaus sein k<strong>an</strong>n, dass im Rahmen <strong>der</strong><br />
Behördenbeteiligung diese Fläche auch komplett wie<strong>der</strong> gestrichen<br />
wird. Auch zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en Gebieten wurden kritische<br />
Wortmeldungen vorgebracht, so z. B. zur Neuausweisung<br />
eines Gewerbegebiets im Bereich Talbach sowie <strong>der</strong> Umw<strong>an</strong>dlung<br />
<strong>der</strong> Kleingarten<strong>an</strong>lage Heiligenbrunnen zu einem<br />
Wohngebiet.<br />
Der Bürgermeister stellte aber nochmals klar, dass die Ausweisung<br />
im Flächennutzungspl<strong>an</strong> die Visionen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
darstellt. Keineswegs werden alle Flächen so tatsächlich<br />
auch umgesetzt. In jedem Einzelfall würden <strong>der</strong> Bedarf und<br />
die Auswirkungen konkreter durch Pl<strong>an</strong>ungen beurteilt, bei<br />
denen die Bevölkerung auch wie<strong>der</strong> beteiligt wird. Pl<strong>an</strong>er<br />
Fr<strong>an</strong>z Baur erläuterte den weiteren Verfahrensg<strong>an</strong>g so, dass<br />
alle Anregungen und Bedenken nun zusammengestellt und<br />
beurteilt werden, um d<strong>an</strong>n in den jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>räten<br />
eine Abwägung vorzunehmen. Erst d<strong>an</strong>ach wird <strong>der</strong> tatsächliche<br />
Entwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s aufgestellt, <strong>der</strong><br />
d<strong>an</strong>n zusammen mit dem Umweltbericht in das konkrete<br />
Genehmigungsverfahren geführt werden soll.<br />
Zum Schluss bed<strong>an</strong>kte sich <strong>der</strong> Bürgermeister bei allen Anwesenden<br />
für die rege und gute Diskussion.<br />
Parkerleichterung für Personen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen k<strong>an</strong>n die Straßenverkehrsbehörde<br />
im L<strong>an</strong>dkreis Esslingen Parkausweise erstellen.<br />
Hierbei sind die blauen EU-Parkausweise und die or<strong>an</strong>genen<br />
deutschl<strong>an</strong>dweit gültigen Parkausweise zu unterscheiden.<br />
Ausschlaggebend für die Genehmigung von Parkerleichterungen<br />
ist <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>ung auf dem Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis. Mit dem<br />
or<strong>an</strong>genem Parkausweis darf nicht auf Parkplätzen mit zusätzlicher<br />
Kennzeichen (Rollstuhlsymbol) geparkt<br />
werden. Dies ist nur für Menschen mit außergewöhnlicher<br />
Gehbehin<strong>der</strong>ung und blinden Menschen vorbehalten, die<br />
den blauen EU-Parkausweis besitzen.<br />
Die Erleichterungen für Besitzer von beiden Parkausweisen<br />
sind unten nochmals abgedruckt.<br />
Nur mit dem blauen Parkausweis ist es erlaubt:<br />
• auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" beson<strong>der</strong>s<br />
gekennzeichneten Parkplätzen (sogen<strong>an</strong>nten Behin<strong>der</strong>tenparkplätzen)<br />
parken.<br />
Mit beiden Parkausweisen dürfen Sie:<br />
• <strong>an</strong> Stellen, <strong>an</strong> denen das eingeschränkte Halteverbot <strong>an</strong>geordnet<br />
ist, bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit<br />
muss sich aus <strong>der</strong> Einstellung auf einer Parkscheibe<br />
ergeben),<br />
• im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer<br />
überschreiten,<br />
• <strong>an</strong> Stellen, <strong>an</strong> denen Parken erlaubt, jedoch eine Begrenzung<br />
<strong>der</strong> Parkzeit durch ein Zusatzschild <strong>an</strong>geordnet ist,<br />
über die zugelassene Zeit hinaus parken,<br />
• in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte<br />
Zeiten freigegeben ist, während <strong>der</strong> Ladezeiten parken,<br />
• auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden parken,<br />
• <strong>an</strong> Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne<br />
Gebühr und zeitliche Begrenzung parken,<br />
• in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb<br />
<strong>der</strong> gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden<br />
Verkehr zu behin<strong>der</strong>n parken.<br />
Ein Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis alleine berechtigt nicht, diese<br />
Parkerleichterungen zu nutzen.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Parkausweise nur befristet<br />
ausgestellt werden und gegebenenfalls verlängert werden<br />
müssen. Auskunft hierzu erteilt das L<strong>an</strong>dratsamt Esslingen<br />
unter <strong>der</strong> Telefonnummer 0711 39020.<br />
Anpfl<strong>an</strong>zungen zurückschneiden!<br />
Bäume, Sträucher und sonstige Anpfl<strong>an</strong>zungen auf privaten<br />
Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />
nicht behin<strong>der</strong>n.<br />
Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten<br />
Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in<br />
den Gehweg, Fußwege o<strong>der</strong> in die Straße.<br />
Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG Baden-<br />
Württemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit<br />
des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden k<strong>an</strong>n.<br />
Um <strong>der</strong>artige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei<br />
öffentlichen Verkehrsflächen <strong>der</strong> Luftraum über den Fahrbahnen<br />
mind. bis 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis<br />
mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen<br />
freigehalten werden.<br />
Der Bewuchs ist entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Geh- und Radwege bis zur<br />
Geh- bzw. Radweghinterk<strong>an</strong>te zurückzuschneiden.<br />
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum<br />
von mind. 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord<br />
(R<strong>an</strong>dstein) vorh<strong>an</strong>den ist, k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Sicherheitsabst<strong>an</strong>d vom<br />
Fahrbahnr<strong>an</strong>d auf 0,50 m reduziert werden.<br />
Das Austreiben während <strong>der</strong> Wachstumsperiode ist dabei<br />
jeweils zu berücksichtigen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Sichtverhältnisse <strong>an</strong> Knotenpunkten muss zumindest<br />
gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer<br />
bei Anfahrt aus dem St<strong>an</strong>d, ohne nennenswerte<br />
Behin<strong>der</strong>ung bevorrechtigter Fahrzeuge, sicher<br />
einbiegen o<strong>der</strong> kreuzen k<strong>an</strong>n.<br />
Die Grundstücksbesitzer werden auf ihre Verpflichtungen<br />
hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die